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    Plenarprotokoll 12/214 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 214. Sitzung Bonn, Freitag, den 4. März 1994 Inhalt: Begrüßung indischer Besucher und des pakistanischen Botschafters 18534 C Tagesordnungspunkt 10: Zukunft der Treuhandanstalt a) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur abschließenden Erfüllung der verbliebenen Aufgaben der Treuhandanstalt (Drucksache 12/6910) b) Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Wolfgang Roth, Hinrich Kuessner, Angelika Barbe, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Treuhandgesetzes (Drucksachen 12/2291, 12/6768) c) Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Dr. Uwe-Jens Heuer, Dr. Fritz Schumann (Kroppenstedt) und der Gruppe der PDS/Linke Liste eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Treuhandgesetzes (Drucksachen 12/2604, 12/6769) d) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses Treuhandanstalt zu dem Antrag der Abgeordneten Josef Hollerith, Arnulf Kriedner, Richard Bayha, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Paul K. Friedhoff, Jürgen Türk, Werner Zywietz und der Fraktion der F.D.P.: Klare Perspektiven für sanierungsfähige Treuhandunternehmen zu dem Antrag der Abgeordneten Christian Müller (Zittau), Volker Jung (Düsseldorf), Hinrich Kuessner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Industriegesellschaften in den neuen Bundesländern (Drucksachen 12/5147, 12/4679, 12/5998) e) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses Treuhandanstalt zu dem Antrag des Abgeordneten Dr. Gregor Gysi und der Gruppe der PDS/Linke Liste: Widerruf der Genehmigung des Kali-Fusionsvertrags (Drucksachen 12/5386, 12/5999) f) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses Treuhandanstalt zu dem Antrag der Abgeordneten Josef Hollerith, Arnulf Kriedner, Ulrich Petzold, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Paul K. Friedhoff, Jürgen Türk, Werner Zywietz und der Fraktion der F.D.P.: Altlasten des SED-Unrechtsregimes (Drucksachen 12/5146, 12/6171) g) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Haushaltsausschusses zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Fritz Schumann (Kroppenstedt), Dr. Gregor Gysi und der Gruppe der PDS/Linke Liste: Bestandsgarantie für sanierungsfähige Betriebe der Treuhandanstalt (Drucksachen 12/2848, 12/6770) h) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses Treuhandanstalt zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Andreas von Bülow, Angelika Barbe, Friedhelm Julius Beucher, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der II Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 214. Sitzung. Bonn, Freitag, dan 4. März 1994 SPD: Belohnung für Rückholung veruntreuten DDR-Vermögens (Drucksachen 12/4102, 12/6463) Dr. Theodor Waigel, Bundesminister BMF 18508B Manfred Hampel SPD 18511 A Dr. Hermann Pohler CDU/CSU 18513B Paul K. Friedhoff F D P. 18515 C Dr. Gregor Gysi PDS/Linke Liste . . . . 18518A, 18520 C Dieter-Julius Cronenberg (Arnsberg) FDP 18520 B Werner Schulz (Berlin) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 18521A Dr. Uwe-Jens Heuer PDS/Linke Liste 18521 B Hinrich Kuessner SPD 18522 C Josef Hollerith CDU/CSU 18524 B Manfred Hampel SPD 18524 C Jürgen Türk F.D.P. 18525 D Christian Müller (Zittau) SPD 18526C Arnulf Kriedner CDU/CSU 18528B Freimut Duve SPD 18528 D Dr. Andreas von Bülow SPD 18530A Dr. Ulrich Briefs fraktionslos 18531 A Dr. Rudolf Karl Krause (Bonese) fraktionslos 18531D Freimut Duve SPD 18532 C Ortwin Lowack fraktionslos 18532 D Tagesordnungspunkt 11: Beratung der Großen Anfrage der Abgeordneten Dr. Klaus Kübler, Rudolf Bindig, Brigitte Adler, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Lage der Menschenrechte in Indien (Drucksachen 12/4392, 12/5687) Dr. Klaus Kübler SPD 18534 C Heribert Scharrenbroich CDU/CSU . . 18535 B Ingrid Walz F D P 18536 C Dr. Ursula Fischer PDS/Linke Liste . . 18537D Gerd Poppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 18538 C Freimut Duve SPD 18539B Helmut Schäfer, Staatsminister AA . . 18540A Tagesordnungspunkt 12: a) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Achten Gesetzes zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes (Drucksache 12/6911) b) Beratung des Antrags der Abgeordneten Vera Wollenberger, Gerd Poppe und der Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Verbot des Rüstungsexportes (Drucksache 12/6798) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 3: Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht der Bundesregierung zum Stand der EG-Harmonisierung des Exportkontrollrechts für Güter und Technologien mit doppeltem Verwendungszweck (Dual-use-Waren), Stand Ende Oktober 1993 (Drucksache 12/6187) Peter Kittelmann CDU/CSU 18541 C Hermann Bachmaier SPD 18543 C Dr. Karl-Heinz Hornhues CDU/CSU . 18544 A Klaus Beckmann F.D.P. 18545C Gerd Poppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 18546B Dr. Ruth Fuchs PDS/Linke Liste 18547 C Dr. Heinrich L. Kolb, Parl. Staatssekretär BMWi 18548C Dr. Elke Leonhard-Schmid SPD 18549C Volker Kauder CDU/CSU 18551A Nächste Sitzung 18552 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 18553* A Anlage 2 Zu Protokoll gegebener Teil der Rede der Abgeordneten Dr. Elke Leonhard-Schmid zu Tagesordnungspunkt 12 a und b (a — Gesetzentwurf zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes, b — Antrag: Verbot des Rüstungsexportes) 18554* B Anlage 3 Amtliche Mitteilungen 18554* C Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 214. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4. März 1994 18507 214. Sitzung Bonn, den 4. März 1994 Beginn: 9.04 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Andres, Gerd SPD 04. 03. 94 Bartsch, Holger SPD 04. 03. 94 Carstensen (Nordstrand), CDU/CSU 04. 03. 94 Peter Harry Catenhusen, SPD 04.03.94 Wolf-Michael Dr. Däubler-Gmelin, SPD 04. 03. 94 Herta Daubertshäuser, Klaus SPD 04. 03. 94 Doss, Hansjürgen CDU/CSU 04. 03. 94 Dr. Dregger, Alfred CDU/CSU 04. 03. 94 Dr. Eckhardt, Peter SPD 04. 03. 94 Eimer (Fürth), Norbert F.D.P. 04. 03. 94 Eymer, Anke CDU/CSU 04. 03. 94 Dr. Feige, Klaus-Dieter BÜNDNIS 04. 03. 94 90/DIE GRÜNEN Fischer (Unna), Leni CDU/CSU 04. 03. 94 ' Formanski, Norbert SPD 04. 03. 94 Francke (Hamburg), CDU/CSU 04. 03. 94 Klaus Frankenhauser, Herbert CDU/CSU 04. 03. 94 Fuchtel, Hans-Joachim CDU/CSU 04. 03. 94 Gallus, Georg F.D.P. 04. 03. 94 Dr. von Geldern, CDU/CSU 04. 03. 94 Wolfgang Gerster (Mainz), CDU/CSU 04. 03. 94 Johannes Graf, Günter SPD 04. 03. 94 Gries, Ekkehard F.D.P. 04. 03. 94 Grünbeck, Josef F.D.P. 04. 03. 94 Günther (Plauen), F.D.P. 04. 03. 94 Joachim Dr. Höll, Barbara PDS/Linke 04.03. 94 Liste Ibrügger, Lothar SPD 04. 03. 94 Dr. Jahn (Münster), CDU/CSU 04. 03. 94 Friedrich-Adolf Dr. Jüttner, Egon CDU/CSU 04. 03. 94 Kampeter, Steffen CDU/CSU 04. 03. 94 Kastning, Ernst SPD 04. 03. 94 Keller, Peter CDU/CSU 04. 03. 94 Kirschner, Klaus SPD 04. 03. 94 Köppe, Ingrid BÜNDNIS 04. 03. 94 90/DIE GRÜNEN Körper, Fritz Rudolf SPD 04. 03. 94 Kolbe, Manfred CDU/CSU 04. 03. 94 Kors, Eva-Maria CDU/CSU 04. 03. 94 Koschnick, Hans SPD 04. 03. 94 Kossendey, Thomas CDU/CSU 04. 03. 94 Kretkowski, Volkmar SPD 04. 03. 94 Lamers, Karl CDU/CSU 04. 03. 94 Lange, Brigitte SPD 04. 03. 94 Leidinger Robert SPD 04. 03. 94 Lenzer, Christian CDU/CSU 04. 03. 94 Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Leutheusser- F.D.P. 04. 03. 94 Schnarrenberger, Sabine Maaß (Wilhelmshaven), CDU/CSU 04. 03. 94 Erich Marten, Günter CDU/CSU 04. 03. 94 Mascher, Ulrike SPD 04. 03. 94 Dr. Matterne, Dietmar SPD 04. 03. 94 Dr. Menzel, Bruno F.D.P. 04. 03. 94 Dr. Mertens (Bottrop), SPD 04. 03. 94 Franz-Josef Dr. Meyer zu Bentrup, CDU/CSU 04. 03. 94 Reinhard Dr. Mildner, Klaus CDU/CSU 04. 03. 94 Gerhard Möllemann, Jürgen W. F.D.P. 04. 03. 94 Molnar, Thomas CDU/CSU 04. 03. 94 Mosdorf, Siegmar SPD 04. 03. 94 Dr. Müller, Günther CDU/CSU 04. 03. 94 ' Müller (Pleisweiler), SPD 04. 03. 94 Albrecht Müller (Wadern), CDU/CSU 04. 03. 94 Hans-Werner Müller (Wesseling), CDU/CSU 04. 03. 94 Alfons Dr. Neuling, Christian CDU/CSU 04. 03. 94 Neumann (Bramsche), SPD 04. 03. 94 Volker Oostergetelo, Jan SPD 04. 03. 94 Ostertag, Adolf SPD 04. 03. 94 Dr. Pfennig, Gero CDU/CSU 04. 03. 94 Pfuhl, Albert SPD 04. 03. 94 Poß, Joachim SPD 04. 03. 94 Rahardt-Vahldieck, CDU/CSU 04. 03. 94 Susanne Reichenbach, Klaus CDU/CSU 04. 03. 94 Rennebach, Renate SPD 04. 03. 94 Reuschenbach, Peter W. SPD 04. 03. 94 Rode (Wietzen), Helmut CDU/CSU 04. 03. 94 Dr. Röhl, Klaus F.D.P. 04. 03. 94 Roitzsch (Quickborn), CDU/CSU 04. 03. 94 Ingrid Schmidt (Mülheim), CDU/CSU 04. 03. 94 Andreas Schmidt (Salzgitter), SPD 04. 03. 94 Wilhelm Schmidt-Zadel, Regina SPD 04. 03. 94 von Schmude, Michael CDU/CSU 04. 03. 94 Schröter, Karl-Heinz SPD 04. 03. 94 Schütz, Dietmar SPD 04. 03. 94 Dr. Schumann PDS/Linke 04. 03. 94 (Kroppenstedt), Fritz Liste Seehofer, Horst CDU/CSU 04. 03. 94 Seibel, Wilfried CDU/CSU 04. 03. 94 Seidenthal, Bodo SPD 04. 03. 94 Skowron, Werner H. CDU/CSU 04. 03. 94 Dr. Sonntag-Wolgast, SPD 04. 03. 94 Cornelie Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Spilker, Karl-Heinz CDU/CSU 04. 03. 94 Spranger, Carl-Dieter CDU/CSU 04. 03. 94 Steinbach-Hermann, CDU/CSU 04. 03. 94 Erika Dr. Stoltenberg, Gerhard CDU/CSU 04. 03. 94 Dr. von Teichman, F.D.P. 04. 03. 94 Cornelia Thiele, Carl-Ludwig F.D.P. 04. 03. 94 Titze-Stecher, Uta SPD 04. 03. 94 Dr. Ullmann, Wolfgang BÜNDNIS 04. 03. 94 90/DIE GRÜNEN Vosen, Josef SPD 04. 03. 94 Welt, Jochen SPD 04. 03. 94 Dr. Wetzel, Margrit SPD 04. 03. 94 Wohlrabe, Jürgen CDU/CSU 04. 03. 94 Wollenberger, Vera BÜNDNIS 04. 03. 94 90/DIE GRÜNEN Zierer, Benno CDU/CSU 04. 03. 94 * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlage 2 Zu Protokoll gegebener Teil der Rede der Abgeordneten Dr. Elke Leonhard-Schmid zu Tagesordnungspunkt 12a und b (a - Gesetzentwurf zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes, b - Antrag: Verbot des Rüstungsexportes) Dr. Elke Leonhard-Schmid (SPD): Mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren wird bestraft, wer - Anlagen, Anlagenteile oder Ausrüstungen für kerntechnische Zwecke - Anlagen, Anlagenteile oder Ausrüstungen, die zur Erzeugung chemischer oder biologischer Kampfmittel geeignet sind, Ausgangsstoffe für toxische Wirkstoffe oder für die Erzeugung dieser Ausgangsstoffe erforderliche Anlagen oder Anlagenteile - Unterlagen zur Fertigung dieser Waren oder Unterlagen über auf diese Waren bezogenen Technologien, technische Daten oder Verfahren ausführt oder wer - Waren, Unterlagen zur Fertigung von Waren oder Unterlagen über Technologien, technische Daten oder Verfahren ausführt - als Gebietsansässiger Dienstleistungen für Gebietsfremde oder Dienstleistungen in fremden Wirtschaftsgebieten erbringt, die für militärische Zwecke bestimmt sind. Da Industrieanlagen viele Jahre im Gebrauch sind und militärstrategische Veränderungen durch die Dienste aufgeklärt werden können, wird eine Strafprävention eine vergleichbare Wirkung entfalten wie ein Genehmigungstatbestand. Diese Strafregelung sollte flankiert werden durch den bereits Ende 1993 vorgeschlagenen vertraglich zu vereinbarenden Verzicht der Empfängerländer auf die militärische Anwendung der betreffenden Waren. Anlage 3 Amtliche Mitteilungen Der Bundesrat hat in seiner 666. Sitzung am 25. Februar 1994 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzustimmen bzw. einen Antrag gemäß Art. 77 Abs. 2 GG nicht zu stellen. Drittes Gesetz zur Änderung des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes Erstes Gesetz zur Änderung des Tierzuchtgesetzes Gesetz zur Änderung des Gemeindefinanzreformgesetzes Erstes Gesetz zur Änderung des Melderechtsrahmengesetzes (MRRG) Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Nichtanpassung von Amtsgehalt und Ortszuschlag der Mitglieder der Bundesregierung und der Parlamentarischen Staatssekretäre in den Jahren 1992 und 1993 Gesetz zur Änderung des Verschollenheitsgesetzes Gesetz zu dem Zusatzabkommen vom 22. Dezember 1992 zum Abkommen vom 20. Oktober 1982 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über Arbeitslosenversicherung Gesetz zu dem Abkommen vom 14. Juli 1992 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Schweden zur Vermeidung der Doppelbesteuerung bei den Steuern vom Einkommen und vom Vermögen sowie bei den Erbschaft- und Schenkungsteuern und zur Leistung gegenseitigen Beistands bei den Steuern (Deutsch-schwedisches Steuerabkommen) Gesetz betreffend das Zusatzprotokoll vom 6. September 1989 zu dem Übereinkommen vom 4. September 1958 über den internationalen Austausch von Auskünften in Personenstandsangelegenheiten Gesetz zu dem Übereinkommen vom 26. Mai 1989 über den Beitritt des Königreichs Spanien und der Portugiesischen Republik zum Übereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen sowie zum Protokoll betreffend die Auslegung dieses Übereinkommens durch den Gerichtshof Gesetz zu dem Zusatzprotokoll Nr. 2 vom 13. November 1992 zu den Protokollen vom 20. Dezember 1961 über die Errichtung der Internationalen Kommissionen zum Schutz der Mosel und der Saar gegen Verunreinigung und dem ergänzenden Protokoll vom 22. März 1990 zu diesen beiden Protokollen Gesetz zu dem zweiten Zusatzprotokoll vom 17. November 1992 zum Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Föderativen Republik Brasilien über den Seeverkehr Gesetz zu den Änderungen des Übereinkommens vom 24. Mai 1983 zur Gründung einer europäischen Organisation für die Nutzung von meteorologischen Satelliten („EUMETSAT") Gesetz zu dem Abkommen vom 20. April 1993 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Norwegen über den Transport von Gas durch eine Rohrleitung vom norwegischen Festlandsockel und von anderen Gebieten in die Bundesrepublik Deutschland (Europipe-Abkommen) Drittes Gesetz zur Änderung des Europawahlgesetzes Gesetz zur zeitlichen Begrenzung der Nachhaftung von Gesell- schaften (Nachhaftungsbegrenzungsgesetz - NachhBG) Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 214. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4. März 1994 18555* Zu dem letztgenannten Gesetz hat der Bundesrat folgenden Beschluß gefaßt: 1. Der Bundesrat bedauert, daß der Deutsche Bundestag der Stellungnahme des Bundesrates vom 27. September 1991 zur Einschränkung der Enthaftung von Gesellschaftern, die nicht vollständig aus der Gesellschaft ausscheiden, nicht gefolgt ist. Der Bundesrat halt es für rechtspolitisch verfehlt, ehemaligen Gesellschaftern einer offenen Handelsgesellschaft, die in die Stellung eines Kommanditisten einrücken, aber nach wie vor geschäftsführend tätig sind, das Enthaftungsprivileg zu gewähren. Diese Entscheidung benachteiligt Gläubiger einer Gesellschaft in unbefriedigender Weise. Der wesentliche Grund dafür, zu Lasten der Gesellschaftsgläubiger eine Enthaftung des ausscheidenden Gesellschafters zuzulassen, ist, daß es diesem wegen seines Ausscheidens nicht mehr möglich ist, auf Unternehmensentscheidungen Einfluß zu nehmen. Er kann die Abwicklung der noch seiner Haftung unterliegenden Geschäfte nicht mehr beeinflussen. In dieser Lage befindet sich aber der Gesellschafter nicht, der als Kommanditist weiterhin geschäftsführend tätig bleibt. Die Enthaftung des weiterhin geschäftsführend tätigen Gesellschafters kann auch dazu führen, daß bestimmte gesellschaftsrechtliche Konstruktionen in mißbräuchlicher Absicht in Anspruch genommen werden. 2. Die gegenständliche Frage hat Bedeutung über das jetzt zur Entscheidung stehende Gesetzgebungsvorhaben hinaus. In dem von der Bundesregierung beschlossenen Entwurf eines Gesetzes zur Bereinigung des Umwandlungsrechts spielt sie erneut eine wesentliche Rolle. Der Bundesrat bittet den Deutschen Bundestag, im Rahmen der Neugestaltung des Umwandlungsrechts die beim Nachhaftungsbegrenzungsgesetz getroffene Entscheidung zur Haftung von geschäftsführend tätigen Gesellschaftern nach Änderung der Gesellschaftsform zu korrigieren. Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EG-Vorlagen zur Kenntnis genommen bzw. von einer Beratung abgesehen hat: Finanzausschuß Drucksache 12/6054 Nm. 2.4, 2.23 Ausschuß für Verkehr Drucksache 12/6780 Nr. 2.8 Ausschuß für Forschung, Technologie und Technikfolgenabschätzung Drucksache 12/6649 Nr. 2.39
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    Rede von Dr. Theodor Waigel


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Heute, rund dreieinhalb Jahre nach der Wiedervereinigung am 3. Oktober 1990, können wir in einem zentralen Bereich der wirtschaftlichen Integration eine vorläufige Erfolgsbilanz ziehen. Der Kernauftrag der Treuhandanstalt ist erfüllt. Die Zentralverwaltungswirtschaft der früheren DDR wurde aufgebrochen. Private Initiative und Wettbewerb sind an ihre Stelle getreten. Nun sind die verbliebenen Aufgaben der Treuhandanstalt neu zu ordnen und so wichtige Weichenstellungen für Wachstum und Beschäftigung in Ostdeutschland zu vollziehen.
    Niemand von uns hat auch nur annähernd genau gewußt, wie es um die Wirtschaft der früheren DDR Ende der achtziger Jahre bestellt war. Der damalige DDR-Ministerpräsident Modrow hat uns noch ein Volksvermögen von weit über einer Billion Mark der DDR zugesagt.

    (Dr Wolfgang Weng [Gerlingen] [F.D.P.]: Er meinte Ostmark! — Weiterer Zuruf der Abg. Dr. Dagmar Enkelmann [PDS/Linke Liste])

    — Ostmark. — Er gehört ja zu Ihnen, glaube ich.
    Der erste Präsident der Treuhandanstalt, Detlev Karsten Rohwedder, und seine Mitarbeiter gingen auf Grund dessen, was ihnen zur Verfügung stand, in einer groben Schätzung noch von einem Wert des Treuhandvermögens von 500 Milliarden DM aus.
    Führende westliche Forschungsinstitute erkannten auch erst allmählich das ganze Desaster der sozialistischen Planwirtschaft. Erste Schätzungen gingen noch von einem Produktivitätsverhältnis von rund 40 % zum Westen aus, während es in Wahrheit kaum 30 % waren.
    Im Rückblick ging es nicht um Verteilungsverfahren für ein Vermögen, sondern um die nationale Aufgabe, eine riesige Erblast solidarisch zu tragen. Das haben wir über den Bundeshaushalt im Rahmen des Föderalen Konsolidierungsprogramms getan. Zu dieser Kostenübernahme stehen wir im Interesse der deutschen Vereinigung, auch wenn es uns den absurden Vorwurf einer angeblich unverantwortlichen Verschuldungspolitik einbringt.
    Von den ursprünglich erhofften oder behaupteten Milliardenwerten im Industrievermögen der früheren DDR kann keine Rede mehr sein. Bei der Treuhandanstalt wird ein negativer Saldo in Höhe von 275 Milliarden DM auflaufen, und der Kreditabwicklungsfonds wird ohne mögliche Verpflichtungen des Bundes aus der Gewährträgerhaftung für die Staatsbank Berlin rund 140 Milliarden DM zu tragen haben.
    Die Erblasten des Sozialismus wären ins Unermeßliche angeschwollen, hätten wir nicht unmittelbar auf die marktwirtschaftliche Konzeption der umfassenden Privatisierung gesetzt. Wichtig waren klare Perspektiven für sanierungsfähige Unternehmen und marktwirtschaftlich tragfähige Konzepte zum Erhalt industrieller Kerne. Diese Aufgabe hat die Treuhandanstalt vorbildlich erfüllt. Das ist nicht nur die Einschätzung der Bundesregierung, sondern auch der wissenschaftlichen Forschungsinstitute, des Sachverständigenrats, der OECD und vor allem der Finanzmärkte, die den Kreditbedarf der Treuhand bei sinkenden Zinsen reibungslos gedeckt haben.
    Führende Politiker aus dem früheren Ostblock haben mich immer wieder auf die Arbeit der Treuhandanstalt angesprochen und deutlich gemacht, daß sie froh wären, über eine vergleichbar effiziente Einrichtung verfügen zu können, wobei sicherlich auch eine Rolle gespielt hat, daß sie froh wären, wenn dahinter ein Staat stände, der das Defizit übernehmen könnte, das ja für 500 Millionen Menschen in anderen Ländern weit größer ist als das für 16 Millionen Deutsche und das im übrigen nicht von Deutschland, sondern von der ganzen Welt zu tragen wäre.
    Allen, die an diesem großen Werk mitgewirkt haben, an erster Stelle der Präsidentin, Frau Breuel, möchte ich herzlich danken.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)

    Ich gedenke in diesem Augenblick auch des ersten Präsidenten, Detlev Karsten Rohwedder,

    (Dr. Gregor Gysi [PDS/Linke Liste]: Des zweiten!)

    der vieles begonnen hat und dessen Werk von feigen Terroristen beendet wurde.



    Bundesminister Dr. Theodor Waigel
    Ich danke auch besonders dem Verwaltungsrat, der ohne Gegenleistung viel Arbeitskraft und Initiative in die Privatisierung investiert hat. Es ist durchaus keine Selbstverständlichkeit, sich für ein so völlig neuartiges Projekt wie die Privatisierung einer Staatswirtschaft zunächst zur Verfügung zu stellen und dann auch noch an der Auflösung des eigenen Arbeitsfeldes aktiv mitzuwirken.

    (Dr. Dagmar Enkelmann [PDS/Linke Liste]: Ist ja auch gut bezahlt worden!)

    — Für eine solche Angelegenheit können Sie die Menschen nicht schlechter bezahlen als die, mit denen sie es zu tun haben. Wenn man sie so bezahlen würde und so wirtschaften würde, wie Sie früher in Ihrer Wirtschaft gewirtschaftet haben, dann wäre alles noch mehr heruntergewirtschaftet worden, wenn ich Ihnen das einmal sagen darf, gnädige Frau.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)

    Alternativen zur Privatisierung, vor allem uneingeschränkte Bestandsgarantien für Unternehmen und Arbeitsplätze, hätten in eine finanzielle und ökonomische Katastrophe geführt; denn die Durchsubventionierung von Tausenden Unternehmen hätte den kranken nicht geholfen, die gesunden Betriebe aber erstickt.

    (Dr. Wolfgang Weng [Gerlingen] [F.D.P.]: Sehr richtig!)

    Wir können deshalb von Glück sagen, daß SPD und PDS mit ihren Anträgen zur kostenträchtigen Sanierung unter Staatsregie parlamentarisch gescheitert sind.

    (Dr. Kurt Faltlhauser [CDU/CSU]: Wohl wahr!)

    Der von uns konsequent beschrittene Weg des marktwirtschaftlichen Strukturwandels läßt uns heute auf eine erfolgreiche Sanierungs- und Privatisierungsbilanz zurückblicken: Seit 1990 hat die Treuhandanstalt über 13 800 Unternehmen privatisiert. Hinzu kommen der Bereich der Reprivatisierung, der Verkauf von kleineren Betrieben des Einzelhandels und Dienstleistungsgewerbes sowie der Verkauf von Liegenschaften, so daß bis Ende Januar 1994 insgesamt rund 50 000 Privatisierungsvorgänge abgeschlossen werden konnten.
    Dies ist eine Leistungsbilanz, auf die die Treuhandanstalt mit Recht stolz sein kann. Die bis Ende des Jahres auf rund 275 Milliarden DM auflaufenden Verpflichtungen blieben nicht ohne Gegenwert. Sie stehen für weit über 200 Milliarden DM an Finanzhilfen für Unternehmen, für die weitgehende Entlastung der Unternehmen von ökologischen Altlasten, für 1,5 Millionen Arbeitsplatzzusagen und fast 200 Milliarden DM an Investitionszusagen.
    Bis Ende 1994 wird die Treuhandanstalt voraussichtlich nicht einmal mehr 100 Unternehmen, kaum noch Großunternehmen und einige wenige Minderheitsbeteiligungen und Auslaufgesellschaften besitzen. Es bleiben aber noch eine Reihe von zum Teil längerfristigen Restaufgaben.
    Die Bundesregierung hat die grundlegenden Eckpunkte für die Neustrukturierung der verbleibenden Aufgaben der Treuhandanstalt am 27. Oktober 1993 beschlossen. Gutachter der Firma Kienbaum haben dieses Konzept bis auf wenige Änderungsvorschläge befürwortet. Über die Vorschläge von Kienbaum soll am 9. März 1994 im Haushalts- und Treuhandausschuß beraten werden.
    Bei allen Überlegungen zur Neuorganisation des Treuhandbereichs bleibt es das erklärte politische Ziel der Bundesregierung, die für eine historische Übergangszeit geschaffene Großorganisation Treuhandanstalt so schnell wie möglich aufzulösen und den Auftrag wirtschaftlich zu Ende zu führen.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)

    Das soll durch die Anwendung der folgenden Prinzipien erreicht werden. Erstens. Die verbliebenen Treuhandaufgaben sind auf spezialisierte Träger zu übertragen, die effizient und dezentral für eine rasche Aufgabenerledigung Sorge tragen.
    Zweitens. Die Verantwortungsbereiche aller Organisationseinheiten sind klar voneinander abzugrenzen, die Organisationsstrukturen transparent zu gestalten.
    Drittens. Soweit Aufgaben in der Verantwortung der Rest-Treuhandanstalt verbleiben, sind durch Geschäftsbesorgungsvertrag zu steuernde privatwirtschaftliche Organisationseinheiten in die Aufgabenerledigung einzubinden.
    Viertens. Hoheitliche Aufgaben sind sobald wie möglich auf bestehende Institutionen überzuleiten.
    Fünftens. Bei der Verlagerung von Aufgabenbereichen von der Treuhandanstalt auf andere Träger ist ein reibungsloser Übergang sicherzustellen.
    Sechstens. Angesichts des großen finanziellen Gewichts der im Treuhandbereich zu treffenden Entscheidungen sind umfassende parlamentarische und administrative Kontroll- und Eingriffsrechte unverzichtbar.
    Nach weitgehender Bewältigung der zentralen Privatisierungsaufgabe wird dieser Bereich bei der umformierten Treuhandanstalt nur noch eine nachgeordnete Rolle spielen. Die wenigen, bis Ende 1994 noch nicht privatisierten, aber mittelfristig sanierungsfähigen Beteiligungen der Treuhandanstalt sollen weitgehend auf andere Einrichtungen des Bundes übertragen werden. Dadurch soll eine gezielte Betreuung und baldige Privatisierung der sanierungsfähigen Unternehmen erreicht werden.
    Die Finanzierung der Treuhandanstalt wird künftig über den Bundeshaushalt erfolgen. Damit erübrigen sich auch weitergehende Diskussionen über die Abgrenzung der öffentlichen Haushalte, die in den letzten Jahren immer wieder vom Kern der gesamtdeutschen Finanzierungsaufgaben ablenken.
    Im Verantwortungsbereich einer deutlich schlankeren, dezentral organisierten Treuhandanstalt II verbleiben die Aufgaben der Liegenschaftsprivatisierung, des Vertragsmanagements, der Reprivatisierung und der Abwicklung. Bestehende Verpflichtungen, insbesondere zur Beseitigung ökologischer Altlasten, werden von der Treuhandanstalt erfüllt. Neue Aufgaben, die eine zügige Erledigung ihres Auftrages



    Bundesminister Dr. Theodor Waigel
    behindern könnten, sollen der Treuhandanstalt jedoch nicht übertragen werden.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)

    Auf den Gebieten der Vermögenszuordnung, des Investitionsvorrangs und der Grundstücksverkehrsgenehmigung sollte es zunächst bei der eingespielten Aufgabenzuweisung bleiben. Diese Aufgaben werden ohnehin voraussichtlich bis Ende 1996 weitgehend abgearbeitet sein. Die Schaffung neuer Zuständigkeiten vor diesem Zeitpunkt könnte zu einem vorübergehenden Bearbeitungsstillstand führen. Ein solches — unnötiges — Investitionshindernis sollte in jedem Fall vermieden werden.
    Zu einem späteren Zeitpunkt können die hoheitlichen Aufgaben auf bestehende Einrichtungen von Bund und Ländern übertragen werden. Die hierfür erforderlichen Verordnungsermächtigungen liegen bereits vor.
    Aufgabe der Liegenschaftsgesellschaft der Treuhandanstalt mbH bleibt es, aus dem Liegenschaftsbestand der Treuhandanstalt und ihrer Unternehmen in angemessenem Umfange Grund und Boden für die wirtschaftliche Entwicklung der neuen Bundesländer bereitzustellen. Das von der TLG zu verwertende Grundvermögen soll ihr — unter Einschluß von landwirtschaftlichen Umwidmungsflächen — zu Eigentum übertragen werden. Damit schaffen wir die Voraussetzungen, um der TLG trotz eines sich tendenziell verschlechternden Grundstücksbestandes eine sinnvolle und wirtschaftliche Erledigung der ihr übertragenen Aufgaben zu ermöglichen.
    Die Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH soll auch weiterhin auf der Grundlage eines Geschäftsbesorgungsvertrages das land- und forstwirtschaftliche Vermögen der Treuhandanstalt verwalten und verwerten. Da die Veräußerung dieses Vermögens nur über einen längeren Zeitraum hinweg möglich ist, wird der überwiegende Teil der landwirtschaftlichen Flächen zunächst langfristig verpachtet. Darüber hinaus soll der Bodenverwertungsgesellschaft die Klärung von Eigentums- und Zuordnungsfragen sowie das Vertragsmanagement für den Bereich Land- und Forstwirtschaft übertragen werden.
    Auf welche Weise durch das Vertragsmanagement die Restaufgaben der Reprivatisierung und der Abwicklung erledigt werden sollen, ist noch nicht abschließend geklärt. Unser Vorschlag sieht die Ausgründung einer Geschäftsbesorgungs-GmbH mit regionalen Niederlassungen in den einzelnen Ländern vor. Diese Gesellschaften könnten bis Ende 1998 den größten Teil dieses Aufgabenkomplexes bewältigen. Die Gläubiger- und Schuldnerfunktion aus den Verträgen sowie die Letztverantwortung für die Entscheidungen verbliebe aber in jedem Fall bei der Treuhandanstalt und dem Bundesfinanzministerium.
    Auf der Grundlage der Grundsätze zur Zusammenarbeit von Bund, neuen Ländern und Treuhandanstalt für den Aufschwung Ost vom 14. März 1991 hat sich bei der Bewältigung der Treuhandaufgaben eine konstruktive und vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen den Beteiligten entwickelt. Daran wollen wir festhalten. Die bestehenden Mitwirkungsrechte der neuen Lander im Bereich der Treuhandanstalt, insbesondere im Verwaltungsrat, werden durch den Gesetzentwurf nicht verändert. Der Verwaltungsrat wird auch künftig über alle wesentlichen Vorgänge im Verantwortungsbereich der Nachfolgeanstalt entscheiden.
    In grundsätzlichen Fragen der Verwertung land-und forstwirtschaftlichen Vermögens üben die neuen Bundesländer darüber hinaus Einfluß über einen Beirat bei der Unternehmensgruppe Land- und Forstwirtschaft der Treuhandanstalt aus.
    Bei der Verwertung sonstiger Liegenschaften arbeitet die Liegenschaftsgesellschaft der Treuhandanstalt im Rahmen von Vergabeausschüssen eng mit den neuen Ländern, ihren Landesentwicklungsgesellschaften und den Kommunen zusammen. Die künftige Nutzung von Grundstücken wird rechtzeitig mit den Trägern der Planungshoheit abgestimmt.
    Im Hinblick auf den verbleibenden Aufgabenbereich — Restprivatisierung, Vertragsmanagement, Abwicklung und Reprivatisierung — ist die Bundesregierung bereit, sich mit den betroffenen Ländern über eine frühzeitige gegenseitige Information und Zusammenarbeit zu verständigen. Zur künftigen Gestaltung dieser Verständigung finden intensive Gespräche statt. Allerdings muß bei der Ausgestaltung von Mitspracherechten der Lander die funktionale und finanzielle Verantwortung des Bundes für den weiteren Transformationsprozeß angemessen berücksichtigt werden.

    (Dr. Wolfgang Weng [Gerungen] [F.D.P.]: Allerdings! — Arnulf Kriedner [CDU/CSU]: Sehr wahr!)

    Die Bundesregierung wird auch im erneuerten rechtlichen Rahmen alles unternehmen, um die Transformation der früheren Staatswirtschaft im Interesse der Bürger so erfolgreich wie möglich zu gestalten. Ich lade alle Beteiligten ein, an dieser wichtigen Aufgabe umfassend mitzuwirken; denn im Kern geht es um Wachstum, Arbeitsplätze und Lebenschancen.

    (Beifall hei der CDU/CSU und der F.D.P.)

    Kompetenzstreitereien und Eigeninteresse von Institutionen müssen dahinter zurücktreten.
    Wir haben seit der Wiedervereinigung — trotz vieler Widerstände — viel mehr erreicht und viel mehr verändert, als in den letzten 40 Jahren bewegt wurde.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)

    Ich nenne nur beispielhaft die Einigung über den Bund-Länder-Finanzausgleich und die Erblastschuldentilgung, die wir im letzten Frühjahr entgegen allen Erwartungen innerhalb weniger Wochen geregelt haben, und zwar eineinhalb Jahre bevor dies zeitlich unabdingbar notwendig war. Wir haben damit verhindert, daß dies in das nun so wahlauseinandersetzungsträchtige Jahr 1994 hereingezogen wurde.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Wir haben in mehreren Initiativen außerordentlich günstige Bedingungen für die Vergabe von Grund-



    Bundesminister Dr. Theodor Waigel
    stücken zur Förderung des Wachstums und zur Erfüllung sozialer Aufgaben geschaffen. Zum Entschädigungsgesetz liegen nun ebenfalls Vorschläge auf dem Tisch.
    Vor allem haben wir seit 1990 in vielen Schritten durch drastische Ausgabeneinsparungen inzwischen einen umfassenden Ausgleich für die jährlichen WestOst-Transfers von rund 140 Milliarden DM geschaffen. Bei der Verwirklichung unserer Finanzplanung lagen wir dabei fast immer unter den vorgegebenen Defiziten.
    In der Summe ist das eine Bilanz einer beachtlichen Leistung für Deutschland, die die Solidarität zwischen Ost und West auf eine feste Grundlage stellt.
    In der Kontinuität der Erfolge hoffe ich auf zügige und erfolgreiche, weiterführende Beratungen und möglichst einvernehmliche Regelungen, die es der Treuhandanstalt und den anderen Institutionen ermöglichen, so schnell und effizient wie möglich die restlichen Aufgaben zu Ende zu führen und so die Bilanz von über 40 Jahren Sozialismus zumindest rechnungsmäßig abzuschließen.
    Ich danke Ihnen.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)



Rede von Dr. Rita Süssmuth
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Als nächster spricht unser Kollege Manfred Hampel.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Manfred Hampel


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Bevor ich mich dem Gesetzentwurf zur abschließenden Erfüllung der verbliebenen Aufgaben der Treuhand zuwende, ein paar Worte zur Bewertung der Arbeit der Treuhandanstalt und der Treuhandpolitik der Bundesregierung. Das sind nämlich zwei paar Schuhe.
    Die Tätigkeit der Treuhand ist in der Vergangenheit wiederholt negativ in die Schlagzeilen gekommen. Trotzdem möchte ich bei dieser Gelegenheit zum Ausdruck bringen, daß mir in der Treuhandanstalt sehr viele engagierte und zuverlässige Mitarbeiter begegnet sind, deren Arbeit ich hoch schätze.
    Aber nun zur Treuhandpolitik der Bundesregierung. Die Privatisierungspolitik der Treuhandanstalt ist durch das Treuhandgesetz vorgegeben. Der politisch Verantwortliche ist deshalb nicht die Treuhandanstalt, sondern die Bundesregierung. Daher macht es keinen Sinn, dauernd auf den Sack in Berlin einzuhauen, wenn die Esel in Bonn gemeint sind.
    Frau Präsidentin, um einem Ordnungsruf vorzubeugen: Das ist eine Allegorie aus der Märchenwelt und keine Bewertung der handelnden Personen.

    (Heiterkeit — Hinrich Kuessner [SPD]: Warum nicht?)

    Die Treuhandpolitik der Bundesregierung hat mit ihren übereilten Privatisierungen erheblich dazu beigetragen, daß ganze Landstriche in Ostdeutschland entindustrialisiert wurden. Herr Waigel, von Aufschwung und Aufbau kann man, glaube ich, in dem Maße noch nicht reden, wie Sie das hier dargestellt haben.