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ID1220918800

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    Plenarprotokoll 12/209 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 209. Sitzung Bonn, Freitag, den 4. Februar 1994 Inhalt: Glückwünsche zum Geburtstag des Abgeordneten Joachim Graf von Schönburg-Glauchau 18085 A Bestimmung der Abgeordneten Dr. Gisela Babel als ordentliches Mitglied im Vermittlungsausschuß 18085A Erweiterung der Tagesordnung 18085B, 18119C Zusatztagesordnungspunkt 8: Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Gesetz zur Änderung des StasiUnterlagen-Gesetzes (Drucksachen 12/ 5775, 12/6100, 12/6493, 12/6732) . . . 18085D Zusatztagesordnungspunkt 9: a) — Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD und F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Europawahlgesetzes (Drucksache 12/6621) — Zweite und dritte Beratung des von der Gruppe der PDS/Linke Liste eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Europawahlgesetzes — Einführung des aktiven und passiven Wahlrechts für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger (Drucksachen 12/6115, 12/6733) b) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Innenausschusses zu der Unterrichtung durch das Europäische Parlament: Entschließung mit der Stellungnahme des Europäischen Parlaments zu dem Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über die Einzelheiten der Ausübung des aktiven und passiven Wahlrechts bei den Wahlen zum Europäischen Parlament im WohnsitzMitgliedstaat (Drucksachen 12/6459, 12/6733) 18085 D Zusatztagesordnungspunkt 10: Beratung des Antrags des 3. Untersuchungsausschusses nach Artikel 44 des Grundgesetzes: Erweiterung des Untersuchungsauftrages des 3. Untersuchungsausschusses (Drucksache 12/6749) 18086 C Zusatztagesordnungspunkt 11: Beratung der Beschlußempfehlung des Petitionsausschusses: Sammelübersicht 138 zu Petitionen (Drucksache 12/6738) 18086 D Zusatztagesordnungspunkt 12: Beratung der Beschlußempfehlung des Petitionsausschusses: Sammelübersicht 139 zu Petitionen (Drucksache 12/6739) 18086D Zusatztagesordnungspunkt 13: Beratung der Beschlußempfehlung des Petitionsausschusses: Sammelübersicht 140 zu Petitionen (Drucksache 12/6740) 18086 D Tagesordnungspunkt 17: a) Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD und F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 3, 20a, 20b, 28, 29, 72, 74, 75, 76, 77, 80, 87, 93, 118a und 125a) (Drucksache 13/6633) II Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 209. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4. Februar 1994 b) Beratung des Berichts der Gemeinsamen Verfassungskommission gemäß Beschluß des Deutschen Bundestages — Drucksachen 12/1590, 12/1670 — und Beschluß des Bundesrates — Drucksache 741/91 (Beschluß) — (Drucksache 12/6000) c) Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines .. Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Drucksache 12/6323) d) Erste Beratung des von den Abgeordneten Dr. Uwe-Jens Heuer, Dr. Gregor Gysi und der Gruppe der PDS/Linke Liste eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Annahme einer neuen Verfassung nach Artikel 146 des Grundgesetzes (Drucksache 12/6570) e) Erste Beratung des von dem Abgeordneten Dr. Wolfgang Ullmann und der Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verfassungsreform (Drucksache 13/6686) f) Beratung des Antrags des Abgeordneten Dr. Wolfgang Ullmann und der Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Durchführung eines Verfassungsreferendums nach Artikel 146 des Grundgesetzes (Drucksache 12/6716) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 14: Erste Beratung des von den Abgeordneten Dr. Konrad Elmer, Susanne Rahardt-Vahldieck, Dr. Christoph Schnittler und weiteren Abgeordneten eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 2 a) (Drucksache 12/6708) Dr. Rupert Scholz CDU/CSU 18087 D Dr. Hans-Jochen Vogel SPD 18090B Dr. Ilja Seifert PDS/Linke Liste 18093B, 18107 C Dr. Burkhard Hirsch F.D.P. . 18094D, 18115C, 18127B, 18137D Ulrich Irmer F.D.P. 18096B Detlef Kleinert (Hannover) F.D.P. . . . 18098 C Dr. Jürgen Schmude SPD . . 18099D, 18106B, 18126A Dr. Uwe-Jens Heuer PDS/Linke Liste . . 18100C, 18114 C Dr. Wolfgang Ullmann BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . 18102D, 18117A, 18121C Dr. Friedrich-Adolf Jahn (Münster) CDU/ CSU 18104A Dr. Uwe-Jens Heuer PDS/Linke Liste 18105C, 18117C, 18125C, 18130 C Wolfgang Börnsen (Bönstrup) CDU/ CSU 18106 A Dr. Henning Voscherau, Erster Bürgermeister der Freien Hansestadt Hamburg . . 18108 D Alois Graf von Waldburg-Zeil CDU/ CSU 18110B, 18140C Dr. Burkhard Hirsch F.D.P. . 18112C, 18145 D Dr. Friedrich-Adolf Jahn (Münster) CDU/ CSU 18118B Dr. Rudolf Karl Krause (Bonese) fraktionslos 18118B Steffen Heitmann, Staatsminister des Freistaates Sachsen 18119C Ulrike Mascher SPD 18121 D Dr. Gerhard Friedrich CDU/CSU . . . 18124 C Dr. Wolfgang Ullmann BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 18125B Antje-Marie Steen SPD 18128B Ingrid Matthäus-Maier SPD 18128D Ulrike Mascher SPD 18129A Dr. Rupert Scholz CDU/CSU 18129C, 18134B, 18140D Ulrich Irmer F D P 18129 D Dr. Hans-Jochen Vogel SPD 18130D Dr. Walter Hitschler F.D.P. . . . . . 18131 D Dr. Helga Otto SPD 18132B Dr. Bertold Reinartz CDU/CSU 18134 D Dr. Konrad Elmer SPD 18136A Dr. Wolfgang Freiherr von Stetten CDU/ CSU 18139C Dr. Konrad Elmer SPD 18139D Susanne Rahardt-Vahldieck CDU/CSU 18141 C Erika Steinbach-Hermann CDU/CSU . 18143B, 18146A Dr. Rudolf Karl Krause (Bonese) fraktionslos 18144D Dr. Christoph Schnittler F.D.P. . . . . 18146B Präsidentin Dr. Rita Süssmuth 18145 C Zusatztagesordnungspunkt: Eidesleistung eines Bundesministers Präsidentin Dr. Rita Süssmuth 18147 B Dr.-Ing. Karl-Hans Laermann, Bundesminister BMBW 18147 C Nächste Sitzung 18147 D Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 209. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4. Februar 1994 III Anlage i Liste der entschuldigten Abgeordneten . 18149* A Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Rede des Abgeordneten Dr. Ulrich Briefs (fraktionslos) zu Tagesordnungspunkt 17 (a — Gesetzentwurf zur Änderung des Grundgesetzes, b —Berichtsberatung gemäß Beschluß des Deutschen Bundestages und des Bundesrates, c — Gesetzentwurf zur Änderung des Grundgesetzes, d — Gesetzentwurf über die Annahme einer neuen Verfassung nach Artikel 146 des Grundgesetzes, e — Gesetzentwurf zur Verfassungsreform, f — Antrag: Durchführung eines Verfassungsreferendums nach Artikel 146 Grundgesetz) und zu Zusatzpunkt 14 (Änderung des Grundgesetzes) 18150* A Anlage 3 Amtliche Mitteilungen 18151* A Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 209. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4. Februar 1994 18085 209. Sitzung Bonn, den 4. Februar 1994 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Ackermann, Else CDU/CSU 4. 2. 94 Bartsch, Holger SPD 4. 2. 94 Belle, Meinrad CDU/CSU 4. 2. 94 Dr. Böhmer, Maria CDU/CSU 4. 2. 94 Dr. Brecht, Eberhard SPD 4. 2. 94 Bulmahn, Edelgard SPD 4. 2. 94 Catenhusen, SPD 4.2.94 Wolf-Michael Clemens, Joachim CDU/CSU 4. 2. 94 Dempwolf, Gertrud CDU/CSU 4. 2. 94 Dr. Dobberthien, SPD 4. 2. 94 Marliese Duve, Freimut SPD 4. 2. 94 Ehrbar, Udo CDU/CSU 4. 2. 94 Eimer (Fürth), Norbert F.D.P. 4. 2. 94 Engelhard, Hans A. F.D.P. 4. 2. 94 Engelmann, Wolfgang CDU/CSU 4. 2. 94 Formanski, Norbert SPD 4. 2. 94 Frankenhauser, Herbert CDU/CSU 4. 2. 94 Gleicke, Iris SPD 4. 2. 94 Gries, Ekkehard F.D.P. 4. 2. 94 Großmann, Achim SPD 4. 2. 94 Grünbeck, Josef F.D.P. 4. 2. 94 Grüner, Martin F.D.P. 4. 2. 94 Dr. Guttmacher, F.D.P. 4. 2. 94 Karlheinz Hauser (Esslingen), Otto CDU/CSU 4. 2. 94 Henn, Bernd PDS/LL 4. 2. 94 Dr. Höll, Barbara PDS/LL 4. 2. 94 Ibrügger, Lothar SPD 4. 2. 94 Jung (Limburg), Michael CDU/CSU 4. 2. 94 Junghanns, Ulrich CDU/CSU 4. 2. 94 Kiechle, Ignaz CDU/CSU 4. 2. 94 Kittelmann, Peter CDU/CSU 4. 2. 94 * Kolbe, Manfred CDU/CSU 4. 2. 94 Kretkowski, Volkmar SPD 4. 2. 94 Leidinger, Robert SPD 4. 2. 94 Lenzer, Christian CDU/CSU 4. 2. 94 Dr. Lippold (Offenbach), CDU/CSU 4. 2. 94 Klaus W. Marten, Günter CDU/CSU 4. 2. 94 Matschie, Christoph SPD 4. 2. 94 Dr. Matterne, Dietmar SPD 4. 2. 94 Meißner, Herbert SPD 4. 2. 94 Dr. Menzel, Bruno F.D.P. 4. 2. 94 Dr. Mildner, Klaus CDU/CSU 4. 2. 94 Gerhard Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Mischnick, Wolfgang F.D.P. 4. 2. 94 Molnar, Thomas CDU/CSU 4. 2. 94 Dr. Müller, Günther CDU/CSU 4. 2. 94* Müller (Pleisweiler), SPD 4. 2. 94 Albrecht Müller (Wadern), CDU/CSU 4. 2. 94 Hans-Werner Müller (Zittau), Christian SPD 4. 2. 94 Nelle, Engelbert CDU/CSU 4. 2. 94 Dr. Neuling, Christian CDU/CSU 4. 2. 94 Nitsch, Johannes CDU/CSU 4. 2. 94 Oostergetelo, Jan SPD 4. 2. 94 Otto (Frankfurt), F.D.P. 4. 2. 94 Hans-Joachim Dr. Pfaff, Martin SPD 4. 2. 94 Pfeiffer, Angelika CDU/CSU 4. 2. 94 Philipp, Ingeborg PDS/LL 4. 2. 94 Dr. Pick, Eckhart SPD 4. 2. 94 Poß, Joachim SPD 4. 2. 94 Priebus, Rosemarie CDU/CSU 4. 2. 94 Dr. Rappe (Hildesheim), SPD 4. 2. 94 Hermann Rawe, Wilhelm CDU/CSU 4. 2. 94 Reddemann, Gerhard CDU/CSU 4. 2. 94* Reimann, Manfred SPD 4. 2. 94 Rennebach, Renate SPD 4. 2. 94 Reuschenbach, Peter W. SPD 4. 2. 94 Dr. Riedl (München), CDU/CSU 4. 2. 94 Erich Roitzsch (Quickborn), CDU/CSU 4. 2. 94 Ingrid Sauer (Salzgitter), CDU/CSU 4. 2. 94 Helmut Schmidt (Dresden), Arno F.D.P. 4. 2. 94 Schmitz (Baesweiler), CDU/CSU 4. 2. 94 Hans Peter Dr. Schnell, Emil SPD 4. 2. 94 Dr. Schwarz-Schilling, CDU/CSU 4. 2. 94 Christian Seidenthal, Bodo SPD 4. 2. 94 Dr, Soell, Hartmut SPD 4. 2. 94* Stachowa, Angela PDS/LL 4. 2. 94 Dr. Stoltenberg, Gerhard CDU/CSU 4. 2. 94 Dr. von Teichman, F.D.P. 4. 2. 94 Cornelia Dr. Voigt (Northeim), CDU/CSU 4. 2. 94 Hans-Peter Dr. Waffenschmidt, Horst CDU/CSU 4. 2. 94 Dr. Wetzel, Margrit SPD 4. 2. 94 Wohlrabe, Jürgen CDU/CSU 4. 2. 94 Zierer, Benno CDU/CSU 4. 2. 94 * für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union 18150* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 209. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4. Februar 1994 Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Rede des Abgeordneten Dr. Ulrich Briefs (fraktionslos) zu Tagesordnungspunkt 17 (a — Gesetzentwurf zur Änderung des Grundgesetzes, b — Berichtsberatung gemäß Beschluß des Deutschen Bundestages und des Bundesrates, c — Gesetzentwurf zur Änderung des Grundgesetzes, d — Gesetzentwurf über die Annahme einer neuen Verfassung nach Artikel 146 des Grundgesetzes, e — Gesetzentwurf zur Verfassungsreform, f — Antrag: Durchführung eines Verfassungsreferendums nach Artikel 146 Grundgesetz) und zu Zusatzpunkt 14 (Änderung des Grundgesetzes) Dr. Ulrich Briefs (fraktionslos): Verfassungsfragen sind Grundfragen der politischen und der staatlichen Ordnung. Ihre Beantwortung bedeutet jedoch nicht zwangsläufig, daß die Gesellschaft sich so verhält und so entwickelt, wie es in der Verfassungsdiskussion festgelegt wird. Gerade gegenwärtig besteht die Gefahr, daß sich eine zunehmende Kluft zwischen politisch diskutierter Verfassung und der gelebten, praktizierten Verfassung der Menschen auftut. Die Resonanz der Verfassungsdiskussion, die wir hier im Parlament geführt haben, in der Bevölkerung ist eigentlich gering. Das gilt trotz der vielen beantworteten und der noch mehr nicht beantworteten Eingaben. Daß die Resonanz insgesamt zu gering ist, liegt erheblich auch daran, daß mit dem vorgelegten Ergebnis der Gemeinsamen Verfassungskommission kein Startschuß für neue Bürgerbeteiligungsrechte gegeben wird. Es ist nicht gelungen, nach dem Ende der alten BRD und im Hinblick auf den so oder so an vielen Punkten notwendigen Neuanfang im vereinigten Deutschland eine Bewegung für mehr Demokratie, mehr Bürgerbeteiligung, neue Grundrechte in Gang zu setzen. Vielmehr wird die Verfassungsentwicklung geprägt durch zum Teil bereits vollzogene und gelungene Versuche, an wichtigen Punkten Grundrechte abzubauen: Das Grundrecht auf Asyl ist beseitigt. Das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung soll beseitigt werden. Das Verfassungsgebot, Streitkräfte nur zur Landesverteidigung zu unterhalten, wird ausgehölt durch die Ermöglichung von Out-of-AreaEinsätzen der Bundeswehr. Diskutiert wird der Einsatz der Bundeswehr im Innern. Damit soll die der geschichtlichen Erfahrung aus dem Faschismus geschuldete strikte Trennung von Militär und Polizei aufgehoben werden. Ob die Ergebnisse der GVK dieser schleichenden Aushöhlung der Verfassung Einhalt gebieten werden, ist zumindest höchst fraglich. Beschämend ist insbesondere, daß die Behinderten nicht, wie die SPD gefordert hat, in das Diskriminierungsverbot des Art. 3 des Grundgesetzes aufgenommen worden sind. Hier hätte die GVK in einem Land, in dem — im Gegensatz etwa zu den Niederlanden — Behinderte nicht als „normale" Mitbürger und Mitbürgerinnen gelten, eine gesellschaftlich vorwärtsweisende Funktion haben können. Das Hin und Her um diesen Aspekt der Verfassungsneufassung, das soeben hier stattgefunden hat, ist wahrhaftig kein Glanzstück parlamentarischer Behandlung drängender Probleme in diesem Haus gewesen. Also werden auch in Zukunft deutsche Gerichte empörend behindertenfeindliche Sprüche verkünden können. Also werden auch in der Zukunft echte Gewalttäter durch das Klima in diesem Lande zumindest nicht abgeschreckt, gegen Behinderte gewalttätig zu werden. Bedauerlich ist auch, daß der Tierschutz nicht ins Grundgesetz aufgenommen werden soll. Wie dünn die Luft um die verfassungsrechtlich positiven Reformversuche inzwischen geworden ist, zeigt der Formelkompromiß zum Umweltschutz. Der Umweltschutz — ursprüngliche Forderung der Ökologiebewegung war seine Formulierung als Grundrecht — wurde zurückgenommen auf die Festlegung als Staatsziel. Dann hat sich aus dem Interessengehakel in der GVK schließlich eine typisch deutsche, juristisch ziemlich durchdeklinierte Formel ergeben, die mir jedoch ein wenig trivial erscheint. Ein politischer Durchbruch ist sie jedenfalls nicht. Zu überlegen wäre, ob nicht die von Umweltverbänden wie z. B. vom Global Challenges Network in die Diskussion gebrachte umweltbedingte Einschränkung des Grundrechts auf freie Entfaltung der Persönlichkeit einen Ausweg aus der Pattsituation, die die GVK-Empfehlung zustande gebracht hat, bieten kann. Daß das Recht auf Wohnen, das Recht auf Arbeit, das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und Informationsfreiheit nicht explizit ins Grundgesetz aufgenommen werden sollen, verwundert nicht angesichts der sozialen Kälte, mit der die Explosion der Arbeitslosigkeit und die Misere am Wohnungsmarkt hingenommen werden. Das Grundgesetz bleibt den größten Nöten der Menschen weiterhin fremd. Kurz und knapp und zusammengefaßt: Weder die Ergebnisse noch der Prozeß der Verfassungsdiskussion in der und um die GVK herum haben begeistert, haben bewegt, haben neue Kräfte und neuen Elan wachgerufen. Sie sind eher geeignet, die Fremdheit und die Verdrossenheit der Bürger gegenüber Staat, staatlicher Ordnung und Verfassung zu verstärken. Es scheint, daß eine große, hoffentlich nicht die letzte Chance auf diesem Gebiet vertan worden ist. Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 209. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4. Februar 1994 18151* Anlage 3 Amtliche Mitteilungen Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den nachstehenden Vorlagen absieht: Auswärtiger Ausschuß Drucksache 12/5869 Ausschuß für Wirtschaft Drucksache 11/8542 Drucksache 12/4379 Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Drucksache 12/4242 Ausschuß für Verkehr Drucksache 12/5511 Die Vorsitzenden folgender Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EG-Vorlagen zur Kenntnis genommen bzw. von einer Beratung abgesehen hat: Auswärtiger Ausschuß Drucksache 12/5827 Nr. 2.1 Innenausschuß Drucksache 12/5358 Nr. 1 Drucksache 12/5749 Nr. 3.2, 3.3 Drucksache 12/5827 Nr. 2.3 Ausschuß für Wirtschaft Drucksache 12/4298 Nr. 3.9 Drucksache 12/5358 Nr. 25 Drucksache 12/5662 Nr. 3.5 Drucksache 12/6347 Nrn. 3.2 — 3.7 Ausschuß für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Drucksache 12/5827 Nr. 2.17
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    Rede von Dr. Freiherr Wolfgang von Stetten


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Bei der Formulierung des Art. 72 Abs. 2 gingen wir davon aus. Inzwischen wissen wir, daß ja andere Interpretationen da sind. Wir sollten in unserer Beratung im Rechtsausschuß dem noch einmal nachgehen. Sonst hätten wir den Artikel nicht so gefaßt, denn es war



    Dr. Wolfgang Freiherr von Stetten
    nicht beabsichtigt, die Bildung und Ausbildung in einem Umfang aufzuweichen, wie es nicht verantwortbar ist.
    Ich darf fortfahren. In Art. 74 wurde wenig geändert. Aufgenommen wurde unter Nr. 25 die Staatshaftung und unter Nr. 26 die künstliche Befruchtung und Transplantation von Organen und Geweben. Damit sind diese beiden wichtigen Dinge in Zukunft der Möglichkeit unterworfen, bundeseinheitlich geregelt zu werden. Dies war ein Zugeständnis der Länder, aber sicher ein sehr sinnvolles.
    Das Recht der Erschließungsbeiträge wurde unter Nr. 18 herausgenommen und soll damit voll in die Hand der Länder zurückgegeben werden. Dagegen gibt es nun Proteste bei den Wohnungsbaupolitikern. Es sei aber die Frage erlaubt, warum die Lander das nicht in eigener Kompetenz genausogut oder vielleicht sogar besser durchführen können. Auch hierüber wird sicher in der Beratung noch diskutiert werden.
    Art. 75, Rahmengesetzgebung, wurde — ich möchte es etwas salopp ausdrücken — zurechtgestutzt. Zunächst müssen die engen Voraussetzungen des Art. 72 vorliegen. In Art. 75 Abs. 2 wurde darüber hinaus bestimmt:
    Rahmenvorschriften dürfen nur in Ausnahmefällen in Einzelheiten gehende oder unmittelbar geltende Regelungen enthalten.
    Damit wurde den Wünschen der Länder weitgehend Rechnung getragen, die die großzügige Handhabung durch den Bund und seine Sucht, zuviel Einzelheiten regeln zu wollen, schon immer bemängelten.
    Nicht unumstritten ist die Änderung des Art. 75 Abs. 1 Nr. 1a. Hier wurden die allgemeinen Grundsätze des Hochschulwesens auf die Zulassung zum Studium, die Studiengänge, die Prüfungen, die Hochschulgrade und das wissenschaftliche und künstlerische Personal beschränkt. Für die einen bedeutet das einen Rückfall in den Hochschulpartikularismus, für die anderen die notwendige administrative Freiheit für Hochschulen. Kollege Jahn hat hierzu ausführlich Stellung genommen. Darüber wird sicher diskutiert werden müssen.
    In Abs. 3 werden die Länder nunmehr neu verpflichtet, den Rahmen, den der Bund durch seine Gesetzgebung gesetzt hat, auszufüllen.
    Auf die Verfahrensänderungen in Art. 76, 77, 80 und 87 will ich aus Zeitgründen nicht eingehen. Sie sind nicht einschneidend, und wir können mit diesen Änderungen und ohne sie leben.
    Hinweisen möchte ich jedoch auf die Gefahr einer Verfahrensflut durch die Kombinationen der Art. 93 Abs. 1 Nr. 2a, 125a und 72 Abs. 3. Das Bundesverfassungsgericht hat bei Meinungsverschiedenheiten zu entscheiden, ob ein Gesetz den Voraussetzungen des Art. 72 Abs. 2 in Verbindung mit Art. 75 entspricht, und zwar auf Antrag des Bundesrates, einer Landesregierung oder — dies ist in sich schon ein Systembruch — der Volksvertretung eines Landes, also der Landtage.
    Dies mag als besonderer Wunsch der Landtagspräsidenten hingenommen werden, obwohl es deswegen
    nicht sinnvoller wird. Bedenken habe ich aber dagegen, daß alle Berechtigten die Vereinbarkeit der in den letzten 45 Jahren erlassenen Bundesgesetze mit den neuen Bestimmungen der Art. 72 und 75 des Grundgesetzes verfassungsgerichtlich nachprüfen lassen können. Dies können sie dann, wenn der Bund nach der Meinung der Länder seiner Pflicht, bundesgesetzliche Regelungen gemäß Art. 72 Abs. 3 aufzuheben, nicht nachkommt. Gegen die Begehrlichkeit der Länder und insbesondere der Fachministerien sollte eine Bremse eingebaut werden, damit wir nicht, wie ich immer sage, in Karlsruhe einen dritten Senat installieren müssen.
    Die Verfassungskommission hat in unzähligen Sitzungen eine gute Arbeit geleistet. Ich bedanke mich insbesondere für das angenehme Klima und danke dafür besonders den Berichterstatterkollegen Dr. Penner und Herrn Kleinert. Es war in der Tat auch für mich eine sehr schöne Aufgabe, in diesem Parlament ein neues Gremium, nämlich die Verfassungskommission, mit zu begleiten.
    Ich bin der Meinung, daß die mit Zweidrittelmehrheit verabschiedeten Vorschläge gut sind und hier im Hohen Hause Ihre Zustimmung finden sollten.
    Danke schön.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)



Rede von Dr. Rita Süssmuth
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Als nächste spricht die Kollegin Susanne Rahardt-Vahldieck.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Susanne Rahardt-Vahldieck


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich stehe hier vor Ihnen sozusagen zweigeteilt: Ich will mich einerseits für meine Fraktion zu Art. 3 äußern und andererseits zum Gruppenantrag zum Thema „Mitmenschlichkeit". Ich hoffe, daß Sie die Ausführungen soweit auseinanderhalten können, daß Sie wissen, wann ich wozu spreche.
    Ich beginne zunächst mit der Äußerung für meine Fraktion zu Art. 3. Die Kollegin Mascher hat schon einiges zur Historie gesagt, wenn auch etwas einseitig dargestellt. Es sind nicht nur sozialdemokratische Frauen gewesen, die für die Gleichberechtigung gekämpft haben.

    (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der F.D.P. und des BÜNDNISES 90/ DIE GRÜNEN)

    Zuvor waren es schon die bürgerlichen und christlich motivierten Frauen, in diesem Hause sind es die Frauen aller Fraktionen gewesen, die sich für eine Veränderung und Ergänzung dieses Artikels eingesetzt haben.

    (Dr. Rupert Scholz [CDU/CSU]: Einschließlich der Präsidentin!)

    Wir sind übereinstimmend der Auffassung — auch die Männer dürften dies ganz überwiegend, so sage ich einmal, eingesehen haben —, daß es tatsächlich eine strukturelle Benachteiligung von Frauen gibt. Man braucht sich nur den Arbeitsmarkt anzusehen: Frauen sind überproportional arbeitslos. Frauen sind in politischen Ämtern unterproportional vertreten, in Führungsämtern und Positionen der Wirtschaft allemal. In den Gremien sind sie zu einem Prozentsatz vertreten, daß man sie häufig überhaupt nicht aufspü-

    Susanne Rahardt-Vahldieck
    ren kann, nicht einmal mit einer Lupe. Das alles kann kein Zufall sein und liegt sicherlich nicht daran, daß die jeweils einzelne Frau unfähiger wäre als der einzelne Mann.
    Die strukturelle Benachteiligung ist klar und auch festgestellt worden. Diese strukturelle Benachteiligung hat sich trotz des Satzes aus dem Grundgesetz „Männer und Frauen sind gleichberechtigt" ergeben. Das heißt: Eine Ergänzung, eine Erweiterung, ein neuer „Push" — so sage ich einmal — war notwendig.
    Ich finde, der Satz, den wir jetzt gemeinsam entwikkelt haben, trägt diesem Anliegen in ganz besonderem Maße Rechnung.
    Zunächst einmal wird klargestellt, was wir wollen. Der Satz über die Gleichberechtigung ist jedenfalls zeitweise, über viele Jahre hinweg, im Sinne einer reinen Gleichheit vor dem Gesetz verstanden worden, obwohl daraus auch schon damals, 1949, ein Gleichberechtigungsgebot abgelesen wurde. Wir wollen klarmachen, daß es sich um ein tatsächliches Gleichberechtigungsgebot handelt, und fußen insoweit auf der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes, das dies mehrfach deutlich gesagt hat. Das Bundesverfassungsgericht sieht ein Gleichberechtigungsgebot an den Staat. Dies aber müssen wir deutlich formulieren, weil es, wie natürlich immer bei der Juristerei, andere Juristen, überwiegend Herren, gibt, die das natürlich ganz anders sehen. Das heißt, wir wollen die Festschreibung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und damit ein Gleichberechtigungsgebot.
    Es handelt sich aber um ein Gleichberechtigungs-, nicht um ein Gleichstellungsgebot. Frauen und Männer sind nicht gleich und wollen es auch gar nicht sein.

    (Dr. Wolfgang Freiherr von Stetten [CDU/ CSU]: So ist es!)

    Sie wollen die gleichen Rechte und die gleichberechtigten Teilhabemöglichkeiten haben. Sie wollen aber nicht gleich sein, schon gar nicht wollen sie von irgendwelchen Dritten — das können im Prinzip nur Männer sein — gleichgestellt werden. Wem denn bitte? Ich will nicht einem Mann gleichgestellt werden.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)

    Ich als Frau bin ich selbst und will die gleichen Rechte wahrnehmen können.
    Der Satz, den wir gefunden haben, macht deutlich, daß der Staat dies zu fördern und auf die Beseitigung der vorhandenen Nachteile hinzuwirken hat. Der Staat allein kann dies nicht gewährleisten. Diese Benachteiligung gibt es in allen Bereichen: in juristischen, politischen und gesellschaftlichen. Gott sei Dank haben wir keinen Staat, der in jeden Bereich, welcher gesellschaftlichen Art er auch immer ist, so hineinregieren kann, daß er etwas gewährleisten kann. Er kann jedoch in allen Bereichen fördern und in allen Bereichen darauf hinwirken, die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen.
    Genau das wird durch unsere Formulierung zur Ergänzung von Art. 3 festgeschrieben. Ich glaube, damit gehen wir den allerbesten Weg.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.) Dies zu Art. 3.

    Jetzt der Wechsel. Ich will nicht den Übergangsvorschlag des Kollegen Scholz wählen, der meinte, ich sollte unter diesen Umständen zu Mitfraulichkeit aufrufen. Ich meine vielmehr den Aufruf zu mehr Mitmenschlichkeit und Gemeinsinn.
    Herr Kollege Elmer hat einiges dazu gesagt. Ich weiß, daß unsere Juristen — ich sage hier wieder ganz häßlich: unsere Herren Juristen — überwiegend eine Abneigung gegen diese Passage entwickelt haben. Ich bin selbst Juristin und habe eine ganz gesunde Abneigung gegen Verfassungslyrik und hohle Sprechblasen. Ich habe mir auch lange überlegt: Soll ich mich dieser Initiative anschließen? Ich habe mich gefragt: Kann ich das vor meinem formal-juristischen Gewissen überhaupt verantworten?
    Ich habe mich dazu durchgerungen, und zwar aus dem Grunde — der Kollege Elmer deutete es an —: Das Grundgesetz ist nach den Greueln der Nazizeit als ein Gesetz konzipiert worden, das überwiegend auf Abwehrrechte gegenüber dem Staat aufbaut. Sie werden feststellen, daß dies mit Art. 2 losgeht. Dort wird eine Freiheit nach der anderen aufgezählt. Die Gleichheit wird selbstverständlich auch erwähnt, völlig zu Recht. Der Gesichtspunkt der Mitmenschlichkeit und des Gemeinsinns aber wird nicht extra aufgeführt. Warum? Dies hat damals als eine Selbstverständlichkeit gegolten. Natürlich war allen Müttern und Vätern des Grundgesetzes klar: Ein Gemeinwesen kann überhaupt nur funktionieren, wenn diese Werte Grundlagen sind. Sie sind damals so grundlegend gewesen, daß man nicht davon ausgegangen ist, man brauche diese gesondert aufzuführen.
    Wozu aber hat das geführt? Wir stellen doch fest, daß die Freiheitsrechte gelegentlich zu einem überbordenden Individualismus verkommen sind.

    (Beifall bei der SPD)

    Jeder glaubt, sich aus den Freiheitsrechten sein Recht des Stärkeren ablesen zu können, an den sozial Schwächeren vorbeizuziehen. Das hat das Grundgesetz nicht gewollt. Es ist auch mit der Menschenwürde, die in Art. 1 festgelegt ist, nicht vereinbar. Aber wir dürfen in diesem grundlegenden Gesetz, das wir für unser Staatswesen haben, nicht nur von Freiheit und Gleichheit reden und den dritten Wert — die Brüderlichkeit und alles, was damit verbunden ist — überhaupt nicht erwähnen. Gut, dieser Wert ist im Begriff der Menschenwürde natürlich irgendwie enthalten. Aber auch die Freiheit ist in der Menschenwürde irgendwie enthalten, und auch die Gleichheit ist irgendwie in der Menschenwürde enthalten. Aber diese Werte werden noch einmal ausdrücklich aufgenommen; nur, die Mitmenschlichkeit und der Gemeinsinn gehen unter. Es scheint mir notwendig zu sein, hier ein Signal zu setzen.

    (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der F.D.P.)




    Susanne Rahardt-Vahldieck
    Wir leben in einer Zeit des Ausnützens von Freiheitsrechten. Wir leben in einer Zeit, in der Ältere vereinsamt in ihren Wohnungen sterben und dies niemand mitbekommt, in einer Zeit der Gewalt, in einer Zeit der Ausgrenzung sozial Schwacher, in einer Zeit, in der jeder für seine Sache kämpft. Der Kollege Helmrich hat es einmal so formuliert: Es gibt in der Verfassung eine Sozialpflichtigkeit des Eigentums. Wir sollten eine Idee entwickeln, die zu einer Sozialpflichtigkeit der Freiheit führt. — Das versuchen wir mit diesem Satz. Es wird damit natürlich keine neue Grundrechtsschranke oder so etwas ähnliches errichtet.
    Um noch einmal den Kollegen Isensee zu zitieren. Herr Professor Isensee, der gerade von unseren eher konservativen Juristen so sehr geschätzt wird, hat ausdrücklich festgehalten:
    Von den zahlreichen Änderungsvorschlägen, die gescheitert sind, ist es um einen schade, einen neuen Art. 2 a GG, der Unterstützung quer durch alle Fraktionen erfahren hat: „Jeder ist zu Mitmenschlichkeit und Gemeinsinn aufgerufen". Ein solcher Satz würde ... den juridischen Charakter des Grundgesetzes nicht gefährden . . . dadurch, daß er außerrechtliche Verfassungserwartungen an die Ausübung grundrechtlicher Freiheit zur Sprache brächte: das Bürgerethos einer gemeinwohlgemäßen Ausübung der Grundrechte. Daraus ergäbe sich ein verfassungspädagogisches Signal, daß, auch wenn die liberalen Grundsätze von Haus aus „Versicherung des Egoismus" ... sind, ihre Ausübung sich nicht in Anspruchsegozentrik erschöpfen darf. Der Vorschlag nennt eine mit staatlichem Befehl und Zwang nicht erzwingbare Verfassungsvoraussetzung, aus der die Grundrechtsdemokratie lebt.

    (Beifall bei der SPD)

    Ich meine, das ist überzeugend und juristisch durchaus haltbar und nachvollziehbar dargestellt. Ich möchte Sie alle ganz herzlich bitten, diesem Anliegen zu folgen und für die notwendige Zweidrittelmehrheit zu sorgen.
    Ich danke Ihnen.

    (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der F.D.P. sowie bei der SPD, der PDS/Linke Liste und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)