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    Plenarprotokoll 12/209 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 209. Sitzung Bonn, Freitag, den 4. Februar 1994 Inhalt: Glückwünsche zum Geburtstag des Abgeordneten Joachim Graf von Schönburg-Glauchau 18085 A Bestimmung der Abgeordneten Dr. Gisela Babel als ordentliches Mitglied im Vermittlungsausschuß 18085A Erweiterung der Tagesordnung 18085B, 18119C Zusatztagesordnungspunkt 8: Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Gesetz zur Änderung des StasiUnterlagen-Gesetzes (Drucksachen 12/ 5775, 12/6100, 12/6493, 12/6732) . . . 18085D Zusatztagesordnungspunkt 9: a) — Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD und F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Europawahlgesetzes (Drucksache 12/6621) — Zweite und dritte Beratung des von der Gruppe der PDS/Linke Liste eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Europawahlgesetzes — Einführung des aktiven und passiven Wahlrechts für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger (Drucksachen 12/6115, 12/6733) b) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Innenausschusses zu der Unterrichtung durch das Europäische Parlament: Entschließung mit der Stellungnahme des Europäischen Parlaments zu dem Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über die Einzelheiten der Ausübung des aktiven und passiven Wahlrechts bei den Wahlen zum Europäischen Parlament im WohnsitzMitgliedstaat (Drucksachen 12/6459, 12/6733) 18085 D Zusatztagesordnungspunkt 10: Beratung des Antrags des 3. Untersuchungsausschusses nach Artikel 44 des Grundgesetzes: Erweiterung des Untersuchungsauftrages des 3. Untersuchungsausschusses (Drucksache 12/6749) 18086 C Zusatztagesordnungspunkt 11: Beratung der Beschlußempfehlung des Petitionsausschusses: Sammelübersicht 138 zu Petitionen (Drucksache 12/6738) 18086 D Zusatztagesordnungspunkt 12: Beratung der Beschlußempfehlung des Petitionsausschusses: Sammelübersicht 139 zu Petitionen (Drucksache 12/6739) 18086D Zusatztagesordnungspunkt 13: Beratung der Beschlußempfehlung des Petitionsausschusses: Sammelübersicht 140 zu Petitionen (Drucksache 12/6740) 18086 D Tagesordnungspunkt 17: a) Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD und F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 3, 20a, 20b, 28, 29, 72, 74, 75, 76, 77, 80, 87, 93, 118a und 125a) (Drucksache 13/6633) II Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 209. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4. Februar 1994 b) Beratung des Berichts der Gemeinsamen Verfassungskommission gemäß Beschluß des Deutschen Bundestages — Drucksachen 12/1590, 12/1670 — und Beschluß des Bundesrates — Drucksache 741/91 (Beschluß) — (Drucksache 12/6000) c) Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines .. Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Drucksache 12/6323) d) Erste Beratung des von den Abgeordneten Dr. Uwe-Jens Heuer, Dr. Gregor Gysi und der Gruppe der PDS/Linke Liste eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Annahme einer neuen Verfassung nach Artikel 146 des Grundgesetzes (Drucksache 12/6570) e) Erste Beratung des von dem Abgeordneten Dr. Wolfgang Ullmann und der Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verfassungsreform (Drucksache 13/6686) f) Beratung des Antrags des Abgeordneten Dr. Wolfgang Ullmann und der Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Durchführung eines Verfassungsreferendums nach Artikel 146 des Grundgesetzes (Drucksache 12/6716) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 14: Erste Beratung des von den Abgeordneten Dr. Konrad Elmer, Susanne Rahardt-Vahldieck, Dr. Christoph Schnittler und weiteren Abgeordneten eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 2 a) (Drucksache 12/6708) Dr. Rupert Scholz CDU/CSU 18087 D Dr. Hans-Jochen Vogel SPD 18090B Dr. Ilja Seifert PDS/Linke Liste 18093B, 18107 C Dr. Burkhard Hirsch F.D.P. . 18094D, 18115C, 18127B, 18137D Ulrich Irmer F.D.P. 18096B Detlef Kleinert (Hannover) F.D.P. . . . 18098 C Dr. Jürgen Schmude SPD . . 18099D, 18106B, 18126A Dr. Uwe-Jens Heuer PDS/Linke Liste . . 18100C, 18114 C Dr. Wolfgang Ullmann BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . 18102D, 18117A, 18121C Dr. Friedrich-Adolf Jahn (Münster) CDU/ CSU 18104A Dr. Uwe-Jens Heuer PDS/Linke Liste 18105C, 18117C, 18125C, 18130 C Wolfgang Börnsen (Bönstrup) CDU/ CSU 18106 A Dr. Henning Voscherau, Erster Bürgermeister der Freien Hansestadt Hamburg . . 18108 D Alois Graf von Waldburg-Zeil CDU/ CSU 18110B, 18140C Dr. Burkhard Hirsch F.D.P. . 18112C, 18145 D Dr. Friedrich-Adolf Jahn (Münster) CDU/ CSU 18118B Dr. Rudolf Karl Krause (Bonese) fraktionslos 18118B Steffen Heitmann, Staatsminister des Freistaates Sachsen 18119C Ulrike Mascher SPD 18121 D Dr. Gerhard Friedrich CDU/CSU . . . 18124 C Dr. Wolfgang Ullmann BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 18125B Antje-Marie Steen SPD 18128B Ingrid Matthäus-Maier SPD 18128D Ulrike Mascher SPD 18129A Dr. Rupert Scholz CDU/CSU 18129C, 18134B, 18140D Ulrich Irmer F D P 18129 D Dr. Hans-Jochen Vogel SPD 18130D Dr. Walter Hitschler F.D.P. . . . . . 18131 D Dr. Helga Otto SPD 18132B Dr. Bertold Reinartz CDU/CSU 18134 D Dr. Konrad Elmer SPD 18136A Dr. Wolfgang Freiherr von Stetten CDU/ CSU 18139C Dr. Konrad Elmer SPD 18139D Susanne Rahardt-Vahldieck CDU/CSU 18141 C Erika Steinbach-Hermann CDU/CSU . 18143B, 18146A Dr. Rudolf Karl Krause (Bonese) fraktionslos 18144D Dr. Christoph Schnittler F.D.P. . . . . 18146B Präsidentin Dr. Rita Süssmuth 18145 C Zusatztagesordnungspunkt: Eidesleistung eines Bundesministers Präsidentin Dr. Rita Süssmuth 18147 B Dr.-Ing. Karl-Hans Laermann, Bundesminister BMBW 18147 C Nächste Sitzung 18147 D Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 209. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4. Februar 1994 III Anlage i Liste der entschuldigten Abgeordneten . 18149* A Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Rede des Abgeordneten Dr. Ulrich Briefs (fraktionslos) zu Tagesordnungspunkt 17 (a — Gesetzentwurf zur Änderung des Grundgesetzes, b —Berichtsberatung gemäß Beschluß des Deutschen Bundestages und des Bundesrates, c — Gesetzentwurf zur Änderung des Grundgesetzes, d — Gesetzentwurf über die Annahme einer neuen Verfassung nach Artikel 146 des Grundgesetzes, e — Gesetzentwurf zur Verfassungsreform, f — Antrag: Durchführung eines Verfassungsreferendums nach Artikel 146 Grundgesetz) und zu Zusatzpunkt 14 (Änderung des Grundgesetzes) 18150* A Anlage 3 Amtliche Mitteilungen 18151* A Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 209. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4. Februar 1994 18085 209. Sitzung Bonn, den 4. Februar 1994 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Ackermann, Else CDU/CSU 4. 2. 94 Bartsch, Holger SPD 4. 2. 94 Belle, Meinrad CDU/CSU 4. 2. 94 Dr. Böhmer, Maria CDU/CSU 4. 2. 94 Dr. Brecht, Eberhard SPD 4. 2. 94 Bulmahn, Edelgard SPD 4. 2. 94 Catenhusen, SPD 4.2.94 Wolf-Michael Clemens, Joachim CDU/CSU 4. 2. 94 Dempwolf, Gertrud CDU/CSU 4. 2. 94 Dr. Dobberthien, SPD 4. 2. 94 Marliese Duve, Freimut SPD 4. 2. 94 Ehrbar, Udo CDU/CSU 4. 2. 94 Eimer (Fürth), Norbert F.D.P. 4. 2. 94 Engelhard, Hans A. F.D.P. 4. 2. 94 Engelmann, Wolfgang CDU/CSU 4. 2. 94 Formanski, Norbert SPD 4. 2. 94 Frankenhauser, Herbert CDU/CSU 4. 2. 94 Gleicke, Iris SPD 4. 2. 94 Gries, Ekkehard F.D.P. 4. 2. 94 Großmann, Achim SPD 4. 2. 94 Grünbeck, Josef F.D.P. 4. 2. 94 Grüner, Martin F.D.P. 4. 2. 94 Dr. Guttmacher, F.D.P. 4. 2. 94 Karlheinz Hauser (Esslingen), Otto CDU/CSU 4. 2. 94 Henn, Bernd PDS/LL 4. 2. 94 Dr. Höll, Barbara PDS/LL 4. 2. 94 Ibrügger, Lothar SPD 4. 2. 94 Jung (Limburg), Michael CDU/CSU 4. 2. 94 Junghanns, Ulrich CDU/CSU 4. 2. 94 Kiechle, Ignaz CDU/CSU 4. 2. 94 Kittelmann, Peter CDU/CSU 4. 2. 94 * Kolbe, Manfred CDU/CSU 4. 2. 94 Kretkowski, Volkmar SPD 4. 2. 94 Leidinger, Robert SPD 4. 2. 94 Lenzer, Christian CDU/CSU 4. 2. 94 Dr. Lippold (Offenbach), CDU/CSU 4. 2. 94 Klaus W. Marten, Günter CDU/CSU 4. 2. 94 Matschie, Christoph SPD 4. 2. 94 Dr. Matterne, Dietmar SPD 4. 2. 94 Meißner, Herbert SPD 4. 2. 94 Dr. Menzel, Bruno F.D.P. 4. 2. 94 Dr. Mildner, Klaus CDU/CSU 4. 2. 94 Gerhard Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Mischnick, Wolfgang F.D.P. 4. 2. 94 Molnar, Thomas CDU/CSU 4. 2. 94 Dr. Müller, Günther CDU/CSU 4. 2. 94* Müller (Pleisweiler), SPD 4. 2. 94 Albrecht Müller (Wadern), CDU/CSU 4. 2. 94 Hans-Werner Müller (Zittau), Christian SPD 4. 2. 94 Nelle, Engelbert CDU/CSU 4. 2. 94 Dr. Neuling, Christian CDU/CSU 4. 2. 94 Nitsch, Johannes CDU/CSU 4. 2. 94 Oostergetelo, Jan SPD 4. 2. 94 Otto (Frankfurt), F.D.P. 4. 2. 94 Hans-Joachim Dr. Pfaff, Martin SPD 4. 2. 94 Pfeiffer, Angelika CDU/CSU 4. 2. 94 Philipp, Ingeborg PDS/LL 4. 2. 94 Dr. Pick, Eckhart SPD 4. 2. 94 Poß, Joachim SPD 4. 2. 94 Priebus, Rosemarie CDU/CSU 4. 2. 94 Dr. Rappe (Hildesheim), SPD 4. 2. 94 Hermann Rawe, Wilhelm CDU/CSU 4. 2. 94 Reddemann, Gerhard CDU/CSU 4. 2. 94* Reimann, Manfred SPD 4. 2. 94 Rennebach, Renate SPD 4. 2. 94 Reuschenbach, Peter W. SPD 4. 2. 94 Dr. Riedl (München), CDU/CSU 4. 2. 94 Erich Roitzsch (Quickborn), CDU/CSU 4. 2. 94 Ingrid Sauer (Salzgitter), CDU/CSU 4. 2. 94 Helmut Schmidt (Dresden), Arno F.D.P. 4. 2. 94 Schmitz (Baesweiler), CDU/CSU 4. 2. 94 Hans Peter Dr. Schnell, Emil SPD 4. 2. 94 Dr. Schwarz-Schilling, CDU/CSU 4. 2. 94 Christian Seidenthal, Bodo SPD 4. 2. 94 Dr, Soell, Hartmut SPD 4. 2. 94* Stachowa, Angela PDS/LL 4. 2. 94 Dr. Stoltenberg, Gerhard CDU/CSU 4. 2. 94 Dr. von Teichman, F.D.P. 4. 2. 94 Cornelia Dr. Voigt (Northeim), CDU/CSU 4. 2. 94 Hans-Peter Dr. Waffenschmidt, Horst CDU/CSU 4. 2. 94 Dr. Wetzel, Margrit SPD 4. 2. 94 Wohlrabe, Jürgen CDU/CSU 4. 2. 94 Zierer, Benno CDU/CSU 4. 2. 94 * für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union 18150* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 209. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4. Februar 1994 Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Rede des Abgeordneten Dr. Ulrich Briefs (fraktionslos) zu Tagesordnungspunkt 17 (a — Gesetzentwurf zur Änderung des Grundgesetzes, b — Berichtsberatung gemäß Beschluß des Deutschen Bundestages und des Bundesrates, c — Gesetzentwurf zur Änderung des Grundgesetzes, d — Gesetzentwurf über die Annahme einer neuen Verfassung nach Artikel 146 des Grundgesetzes, e — Gesetzentwurf zur Verfassungsreform, f — Antrag: Durchführung eines Verfassungsreferendums nach Artikel 146 Grundgesetz) und zu Zusatzpunkt 14 (Änderung des Grundgesetzes) Dr. Ulrich Briefs (fraktionslos): Verfassungsfragen sind Grundfragen der politischen und der staatlichen Ordnung. Ihre Beantwortung bedeutet jedoch nicht zwangsläufig, daß die Gesellschaft sich so verhält und so entwickelt, wie es in der Verfassungsdiskussion festgelegt wird. Gerade gegenwärtig besteht die Gefahr, daß sich eine zunehmende Kluft zwischen politisch diskutierter Verfassung und der gelebten, praktizierten Verfassung der Menschen auftut. Die Resonanz der Verfassungsdiskussion, die wir hier im Parlament geführt haben, in der Bevölkerung ist eigentlich gering. Das gilt trotz der vielen beantworteten und der noch mehr nicht beantworteten Eingaben. Daß die Resonanz insgesamt zu gering ist, liegt erheblich auch daran, daß mit dem vorgelegten Ergebnis der Gemeinsamen Verfassungskommission kein Startschuß für neue Bürgerbeteiligungsrechte gegeben wird. Es ist nicht gelungen, nach dem Ende der alten BRD und im Hinblick auf den so oder so an vielen Punkten notwendigen Neuanfang im vereinigten Deutschland eine Bewegung für mehr Demokratie, mehr Bürgerbeteiligung, neue Grundrechte in Gang zu setzen. Vielmehr wird die Verfassungsentwicklung geprägt durch zum Teil bereits vollzogene und gelungene Versuche, an wichtigen Punkten Grundrechte abzubauen: Das Grundrecht auf Asyl ist beseitigt. Das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung soll beseitigt werden. Das Verfassungsgebot, Streitkräfte nur zur Landesverteidigung zu unterhalten, wird ausgehölt durch die Ermöglichung von Out-of-AreaEinsätzen der Bundeswehr. Diskutiert wird der Einsatz der Bundeswehr im Innern. Damit soll die der geschichtlichen Erfahrung aus dem Faschismus geschuldete strikte Trennung von Militär und Polizei aufgehoben werden. Ob die Ergebnisse der GVK dieser schleichenden Aushöhlung der Verfassung Einhalt gebieten werden, ist zumindest höchst fraglich. Beschämend ist insbesondere, daß die Behinderten nicht, wie die SPD gefordert hat, in das Diskriminierungsverbot des Art. 3 des Grundgesetzes aufgenommen worden sind. Hier hätte die GVK in einem Land, in dem — im Gegensatz etwa zu den Niederlanden — Behinderte nicht als „normale" Mitbürger und Mitbürgerinnen gelten, eine gesellschaftlich vorwärtsweisende Funktion haben können. Das Hin und Her um diesen Aspekt der Verfassungsneufassung, das soeben hier stattgefunden hat, ist wahrhaftig kein Glanzstück parlamentarischer Behandlung drängender Probleme in diesem Haus gewesen. Also werden auch in Zukunft deutsche Gerichte empörend behindertenfeindliche Sprüche verkünden können. Also werden auch in der Zukunft echte Gewalttäter durch das Klima in diesem Lande zumindest nicht abgeschreckt, gegen Behinderte gewalttätig zu werden. Bedauerlich ist auch, daß der Tierschutz nicht ins Grundgesetz aufgenommen werden soll. Wie dünn die Luft um die verfassungsrechtlich positiven Reformversuche inzwischen geworden ist, zeigt der Formelkompromiß zum Umweltschutz. Der Umweltschutz — ursprüngliche Forderung der Ökologiebewegung war seine Formulierung als Grundrecht — wurde zurückgenommen auf die Festlegung als Staatsziel. Dann hat sich aus dem Interessengehakel in der GVK schließlich eine typisch deutsche, juristisch ziemlich durchdeklinierte Formel ergeben, die mir jedoch ein wenig trivial erscheint. Ein politischer Durchbruch ist sie jedenfalls nicht. Zu überlegen wäre, ob nicht die von Umweltverbänden wie z. B. vom Global Challenges Network in die Diskussion gebrachte umweltbedingte Einschränkung des Grundrechts auf freie Entfaltung der Persönlichkeit einen Ausweg aus der Pattsituation, die die GVK-Empfehlung zustande gebracht hat, bieten kann. Daß das Recht auf Wohnen, das Recht auf Arbeit, das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und Informationsfreiheit nicht explizit ins Grundgesetz aufgenommen werden sollen, verwundert nicht angesichts der sozialen Kälte, mit der die Explosion der Arbeitslosigkeit und die Misere am Wohnungsmarkt hingenommen werden. Das Grundgesetz bleibt den größten Nöten der Menschen weiterhin fremd. Kurz und knapp und zusammengefaßt: Weder die Ergebnisse noch der Prozeß der Verfassungsdiskussion in der und um die GVK herum haben begeistert, haben bewegt, haben neue Kräfte und neuen Elan wachgerufen. Sie sind eher geeignet, die Fremdheit und die Verdrossenheit der Bürger gegenüber Staat, staatlicher Ordnung und Verfassung zu verstärken. Es scheint, daß eine große, hoffentlich nicht die letzte Chance auf diesem Gebiet vertan worden ist. Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 209. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4. Februar 1994 18151* Anlage 3 Amtliche Mitteilungen Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den nachstehenden Vorlagen absieht: Auswärtiger Ausschuß Drucksache 12/5869 Ausschuß für Wirtschaft Drucksache 11/8542 Drucksache 12/4379 Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Drucksache 12/4242 Ausschuß für Verkehr Drucksache 12/5511 Die Vorsitzenden folgender Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EG-Vorlagen zur Kenntnis genommen bzw. von einer Beratung abgesehen hat: Auswärtiger Ausschuß Drucksache 12/5827 Nr. 2.1 Innenausschuß Drucksache 12/5358 Nr. 1 Drucksache 12/5749 Nr. 3.2, 3.3 Drucksache 12/5827 Nr. 2.3 Ausschuß für Wirtschaft Drucksache 12/4298 Nr. 3.9 Drucksache 12/5358 Nr. 25 Drucksache 12/5662 Nr. 3.5 Drucksache 12/6347 Nrn. 3.2 — 3.7 Ausschuß für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Drucksache 12/5827 Nr. 2.17
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    Rede von Dr. Bertold Reinartz


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich kann mich noch sehr gut erinnern an die Diskussion zu Beginn der Sitzung der Verfassungskommission, als entweder Herr Minister Bräutigam oder Frau Justizsenatorin Limbach erklärt hat, man wolle einen sehr sparsamen Umgang mit Staatszielen praktizieren, und dies sei auch gemeinsame Basis aller Überlegungen, was Staatsziele und sonstige programmatische Verlautbarungen im Grundgesetz anbelange.
    Welchen Weg das dann insgesamt genommen hat, zeigt auch die heutige Debatte auf, in der ja ein wesentlicher Punkt der streitigen Diskussion die Vielzahl von Staatszielen, die Bekenntnisse programmatischer Art, die nach dem Willen einer politischen Kraft in das Grundgesetz aufgenommen werden sollen, war.
    Es gibt zweifellos — und darauf ist hingewiesen worden — in einer Reihe von Verfassungen die Aufnahme sozialer und anderer Staatsziele. Das waren Verfassungen der Länder, es war die Verfassung der ehemaligen DDR wie die Weimarer Verfas-



    Dr. Bertold Reinartz
    sung. Alle diese Verfassungen hatten eine Vielzahl von Staatszielen, ohne daß sie letztendlich Einwirkungen unmittelbarer Art gehabt haben. Aber ihr Vorhandensein als solches in einer Verfassung beweist sicherlich noch nicht die Sinnhaftigkeit und Notwendigkeit, diese dann auch in das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland aufzunehmen.
    Für die Einführung von Staatszielen ist seinerzeit generell gesagt worden — ich glaube, es war Herr Abgeordneter Dr. Schmude —, daß sie eine höhere Übereinstimmung des Verfassungstextes mit der Verfassungswirklichkeit herbeiführen könnten. Vordergründig, meine ich, spricht allerdings hier bereits dagegen, daß Staatsziele ja gerade das Wünschenswerte beschreiben, also Zielvorstellungen politischer Art, Zielvorstellungen des Staates, die eben nicht mit der momentanen Wirklichkeit übereinstimmen. Gemeint sein dürfte weit eher das weitgehend übereinstimmende Empfinden der Menschen, daß es sich gerade bei sozialen Staatszielen um elementare Bedürfnisse handelt, und daraus abgeleitet heben dann nicht wenige darauf ab — und in der Verfassungskommission führte dies dann auch zur Forderung —, diese Bedürfnisse sollten als Staatsziele in das Grundgesetz aufgenommen werden.
    Die Förderung von Wohnraum, das Wohnrecht von Mietern, das Besorgtsein um Schaffung und Erhaltung von Arbeitsplätzen, die Sicherung eines hohen Beschäftigungsstandes, soziale Sicherheit, gleichberechtigter Zugang aller Menschen zu Bildungseinrichtungen — diese elementaren Bedürfnisse sind in ihrer allgemeinen Anerkennung unstreitig. Diese Ziele — Ziele des politischen Handelns — sind so elementar, wie sie in der vollständigen Bedürfniserfüllung dann allerdings unerreichbar sind. Ihre Verankerung als Staatsziele birgt die Gefahr in sich, daß nicht nur einige wenige glauben, daß ihre vollständige Erreichbarkeit von Staats wegen versprochen ist. Mit dem Erkennen, daß die Erfüllung dieser sozialen Bedürfnisse in der Gesamtheit kaum erreichbar ist, daß sie nicht zu garantieren sind, mit diesem Erkennen wächst dann die Distanz zu dem Staat, der diese Ziele im Grundgesetz festschreibt und so zwangsläufig auch den Eindruck der Erreichbarkeit weckt.
    Durch das Staatsziel Arbeit oder durch das Staatsziel Wohnung wird weder ein Arbeitsplatz geschaffen noch eine Wohnung errichtet, allenfalls kann der Staat dazu beitragen, daß möglicherweise solches bewirkt wird, und dann auch nur durch dirigistische Eingriffe in Rechtsgüter, die ihm nicht zur Verfügung stehen.
    Es ist in diesem Zusammenhang geradezu natürlich auch die Frage zu stellen, wie denn Politiker selbst mit Staatszielen, die im Grundgesetz festgeschrieben waren, umgehen. Das Wiedervereinigungsgebot in der Präambel war wohl das wichtigste politische Staatsziel, das allen politisch Handelnden auferlegt war.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)

    Aber haben nicht gerade auch die, die politische Verantwortung tragen, dieses Staatsziel gelegentlich aus den Augen verloren, z. B. wenn der DDR angeboten wurde, ihre Staatsbürgerschaft zu respektieren?

    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)

    Wir erkennen das Recht auf Arbeit, auf Wohnung, auf soziale Sicherung, auf Bildung als Grundelemente und auch als Eckpfeiler des politischen Handelns an. Jede Partei hat sich daran zu messen, wie erfolgreich sie ist, innerhalb der gegebenen Möglichkeiten diese Ziele zu erreichen. Deswegen ist es sicherlich gut, daß wir auch in der Verfassungskommission und weiter jetzt in der Beratung darüber streitig diskutieren, inwieweit Staatsziele in das Grundgesetz gehören. Es wird notwendig werden, auch die Bürgerschaft in diese Diskussion mit hineinzubringen, sie zu beteiligen. Ich glaube, daß durch die Beteiligung und durch eine großangelegte Diskussion sehr viel mehr Transparenz um dieses Grundgesetz entsteht, als bislang vorhanden ist.

    (Beifall bei der CDU/CSU, der F.D.P. und beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

    Die hohe Akzeptanz, die das Grundgesetz in mehr als 40jähriger Bewährung erlangt hat, würde — das ist meine persönliche Auffassung — Schaden nehmen. Die Verfassungsbestimmung in Art. 20 — dort ist festgehalten, daß die Bundesrepublik Deutschland ein demokratischer und sozialer Bundesstaat ist — hat in ihrer Ausgestaltung und Ausformung durch vollziehende Gewalt und Rechtsprechung, aber gerade durch die Gesetzgebung den heutigen Staat sozialer Prägung geschaffen. Gerade die Zurückhaltung bei sozialen Staatszielen hat die Entwicklung der Sozialstaatlichkeit gefördert und eine Anpassung an neue Aufgaben erleichtert.
    Lassen Sie mich schließlich darauf hinweisen, daß auch in der Diskussion in der Verfassungskommission von den Befürwortern angeführt wurde, daß Staatsziele ein Mittel seien, unseren Landsleuten in den neuen Ländern den Annäherungs- und Identifizierungsprozeß zu erleichtern. Ohne die Verankerung von Staatszielen würden die Erwartungen unserer ostdeutschen Landsleute enttäuscht. Das Gegenteil ist nach unserer Auffassung richtig. Der verheerende Umgang mit den Ressourcen dieser Erde, die Zerstörung der Umwelt in der ehemaligen DDR in einem unvorstellbarem Ausmaß lassen es kaum glaubhaft erscheinen, daß es gerade die DDR-Verfassung war, die eine besonders blumenreiche Beschreibung des Staatszieles Umweltschutz enthielt.
    Um nicht mißverstanden zu werden: Das ist kein Argument gegen ein Staatsziel zur Sicherung der Umwelt. Das DDR-Verfassungsrecht — das ist allgemeiner Konsens — war in der Verfassungswirklichkeit weitgehend unverbindlich, ja, es war unbeachtlich geworden. Anders das Grundgesetz, dessen Einhaltung auch das Bundesverfassungsgericht sorgfältig überwacht. Aber die Unbeachtlichkeit von Staatszielen in der DDR-Verfassung sind ein deutlicher Hinweis darauf, meine Damen und Herren, daß sich Landsleute in den neuen Bundesländern nicht von noch so schönen Staatszielbestimmungen irreleiten lassen.
    Vollbeschäftigung, ausreichender Wohnraum für jedermann und anderes bleiben als idividuelle Grundbedürfnisse aller Menschen immer Ziele und Wünsche. Sie in weitestmöglichem Umfang umzusetzen ist die Kunst der richtigen politischen Entscheidung. Als Staatsziel bleiben sie in ihrer vollständigen Erreich-



    Dr. Bertold Reinartz
    barkeit Illusion. Deswegen besteht die Gefahr, daß die Aufnahme solcher Staatsziele in das Grundgesetz gerade für die Landsleute in den neuen Bundesländern die Identifizierung mit diesem Staat nicht erleichtert, sondern auf Grund der verheerenden Enttäuschungen erschwert.
    Ich danke Ihnen.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)



Rede von Helmuth Becker
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Nächster Redner ist jetzt unser Kollege Dr. Konrad Elmer.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Konrad Elmer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Liebe Kolleginnen und Kollegen! In einem ersten Teil möchte ich die Ergebnisse der Verfassungskommission aus ostdeutscher Sicht beleuchten und im zweiten Teil das schon mehrfach Angekündigte in Sachen Wertbegriffe, Mitmenschlichkeit und Gemeinsinn.
    Zum ersten sei gesagt: Wir Ostdeutsche, die wir uns nach der Wende am Runden Tisch für Verfassungsfragen viele Gedanken gemacht haben, wie eine bessere Verfassung aussehen könnte, erwarteten in der Tat, daß wir nach der Einheit in einem gleichberechtigten Dialog in einem Verfassungsrat — nennen wir es einmal so — diese Gedanken einbringen könnten und sie eine ernsthafte Chance hätten, Mehrheiten zu gewinnen. Weil unsere Väter und Mütter bei der Ausarbeitung des Grundgesetzes nicht dabei sein konnten und das Grundgesetz immer ein Provisorium genannt wurde, erwarteten wir, daß nach der Einheit Deutschlands alle Seiten miteinander über die Grundlagen unseres Gemeinwesens beraten würden.
    So war die Enttäuschung groß, als die Mehrheit des Deutschen Bundestages einen solchen Verfassungsrat ablehnte und das Ganze auf die Ebene eines um den Bundesrat erweiterten Ausschusses drückte. Der Beitritt nach Art. 23 war nicht der Verzicht auf die Mitgestaltung der künftigen gemeinsamen deutschen Verfassung. Es ist doch völlig abwegig, zu meinen, daß Menschen mit der Beseitigung ihrer alten Verfassung zugleich auf eine grundlegende Mitgestaltung der neuen verzichtet hätten.

    (Beifall bei Abgeordneten der SPD)

    Die nächste Enttäuschung kam bei der Ausschußbesetzung. Zwar gelang es in der SPD-Fraktion von Anfang an, wenigstens zwei Ostdeutsche als ordentliche und weitere drei als stellvertretende Mitglieder in den Ausschuß zu wählen. Die beiden anderen Fraktionen dieses Hauses hielten es dagegen — jedenfalls am Anfang — nicht einmal für nötig, auch nur einen einzigen Ostdeutschen als ordentliches Mitglied in diesen Ausschuß zu berufen, die F.D.P. hatte gerade einen ostdeutschen Stellvertreter.
    Bei der CDU habe ich am Anfang nicht einmal einen Stellvertreter gefunden. Erst als die Großkopfeten merkten, daß hier sowieso nicht viel passiert, durften einige nachrücken.

    (Dr. Wolfgang Freiherr von Stetten [CDU/ CSU]: Eine böse Unterstellung!)

    — Sie können es gern nachprüfen. Ich habe es geprüft: Ein ordentliches Mitglied jedenfalls war nicht dabei, Herr von Stetten.

    (Dr. Wolfgang Freiherr von Stetten [CDU/ CSU]: Herr Reichenbach war dabei!)

    — Nicht am Anfang, erst als Nachrücker.
    Ich will mich damit nicht weiter aufhalten. Wir trösteten uns, es komme nicht auf die Zahl an, sondern auf die Argumente. So setzten wir uns für die Formulierung in der Präambel ein: „Vom Willen beseelt", nicht nur den „Frieden in der einen Welt, sondern auch die innere Einheit Deutschlands zu vollenden ... ", aber uns wurde die Zweidrittelmehrheit verwehrt, wenn auch nur fünf Stimmen fehlten.
    Auf Grund bitterer DDR-Erfahrung war es uns wichtig, daß jedem Menschen die Bildungswege offenstehen. Warum der Satz „Der Staat schützt und fördert den Zugang eines jeden Menschen zur Bildung" nicht in diese demokratische Verfassung durfte, haben wir bis heute nicht begriffen.

    (Beifall des Abg. Dr. Jürgen Schmieder [F.D.P.] — Dr. Wolfgang Freiherr von Stetten [CDU/CSU]: Weil er bei Ihnen drinstand und nicht eingehalten wurde!)

    Andere leidvolle Erfahrungen ließen uns dafür eintreten, den Datenschutz, die informationelle Selbstbestimmung verfassungsrechtlich zu verankern
    — wieder abgelehnt.
    Unser eigentliches Hauptanliegen war aber noch ein anderes. Wir hätten gern nicht nur gewußt, was der Staat um der Freiheit seiner Bürger willen alles nicht tun darf, sondern auch, wozu er positiv verpflichtet ist. Wir hätten gern gewußt, welche materiellen Voraussetzungen vom Staat zu gewähren sind, damit die Bürgerinnen und Bürger ihre Menschenwürde auch wirklich entfalten können. Was ist die Unverletzlichkeit der Wohnung wert, wenn jemand überhaupt gar keine Wohnung hat, weil er sie nicht bezahlen kann?

    (Beifall bei der SPD, der PDS/Linke Liste und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

    Was ist die freie Wahl des Arbeitsplatzes wert, wenn ein solcher nicht zu finden ist?

    (Beifall bei Abgeordneten der SPD)

    Was bedeutet die Unverletzlichkeit der Menschenwürde ohne ein System sozialer Sicherung?

    (Dr. Wolfgang Freiherr von Stetten [CDU/ CSU]: Das hatten Sie doch alles in der DDR!)

    — Kollege von Stetten, wir wollten es doch gerade besser machen als in der DDR.

    (Dr. Wolfgang Freiherr von Stetten [CDU/ CSU]: Dort stand es in der Verfassung!)

    — Aber wir hatten doch nicht einmal ein Verfassungsgericht. Da ist eine Verfassung doch überhaupt nichts wert. Das wissen Sie längst. Nehmen Sie die DDR doch nicht ernster, als sie genommen werden darf!

    (Dr. Wolfgang Freiherr von Stetten [CDU/ CSU]: Da bin ich wieder mit Ihnen einig!)




    Dr. Konrad Elmer
    Deshalb wollten wir das Staatsziel Sorge für angemessenen Wohnraum, für Vollbeschäftigung und ein System sozialer Sicherheit. Wie Henning Voscherau bereits ausführte: Wir hatten das wirklich sehr behutsam formuliert. Niemand brauchte Angst zu haben um die freie Marktwirtschaft; sie wäre nur etwas sozialer geworden.
    Vor allem uns Ostdeutschen hätte man bei den riesigen Belastungen im Prozeß der Einheit wenigstens hier ein paar Zukunftsängste nehmen können.

    (Beifall der Abg. Frau Dr. Helga Otto [SPD])

    Aber nein, statt dessen hieß es: Wir fördern doch langst den Wohnungsbau, wir bemühen uns um Vollbeschäftigung und soziale Sicherheit, das muß doch nicht in die Verfassung. — Meine Damen und Herren, es ist nun einmal das Wesen einer Verfassung, daß sie die grundlegenden Dinge, die von existentieller Bedeutung sind, dem alleinigen guten Willen der Mehrheit des Parlaments entzieht, damit selbst die Mehrheit bestimmte Bedingungen der Menschenwürde mit ihren Entscheidungen nicht gefährden kann.
    Hier liegt denn auch der große Strukturfehler dieser Verfassungskommission: Man kann von der Parlamentsmehrheit nur schwer erwarten, daß sie sich selbst durch weitere Verfassungsnormen in ihren Entscheidungskompetenzen einschränkt. So etwas erreicht man eben nur mit einem Verfassungsrat oder etwas Ähnlichem, in dem außer den Politikern noch andere das Sagen haben. Die Mehrheit des deutschen Volkes jedenfalls — da bin ich sehr sicher — hätte die Staatsziele Sorge für angemessenen Wohnraum, für Vollbeschäftigung und für soziale Sicherung in die Verfassung geschrieben.
    Deshalb und nicht wegen sentimentaler Staatsgläubigkeit haben alle ostdeutschen Landesverfassungen, selbst der Freistaat Sachsen, und zwar unter Mitwirkung und Zustimmung des Kollegen Heitmann, soziale Staatsziele verankert.

    (Gudrun Weyel [SPD]: Und wie weit haben sie sie verwirklicht?)

    Damit komme ich zum entscheidenden Punkt, der uns Ostdeutschen — und nicht nur uns — in dieser Kommission verwehrt wurde: Das ist die Einführung unmittelbarer Bürgerbeteiligung, die Ermöglichung von Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid auf Bundesebene. — Spätestens die friedliche Revolution des Herbstes 1989 hat doch wohl gezeigt, daß das Volk bisweilen weitsichtiger, klüger und besonnener handelt, als die Regierenden vermuten.

    (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der F.D.P.)

    Warum eigentlich genießen nur wir wenigen Politiker das Recht — und das auch nur, sofern wir hier einer Mehrheit angehören —, des öfteren und eben nicht nur alle vier Jahre die Geschicke unseres Landes zu bestimmen?

    (Joachim Hörster [CDU/CSU]: Nicht nur alle vier Jahre!)

    Das Mitregieren ist doch ein Menschenrecht, Herr
    Kollege. Es ist daher des Menschen unwürdig, von
    Entscheidungen zu drängenden Fragen der Zeit ausgeschlossen zu sein, statt sich selbst um entsprechende Mehrheiten bemühen zu können. Es ist des Menschen unwürdig, statt dessen lediglich alle vier Jahre einer Partei den Blankoscheck unterschreiben zu dürfen.

    (Dr. Wolfgang Freiherr von Stetten [CDU/ CSU]: Unwürdig? Ich bitte Sie! Demokratie ist doch nicht unwürdig, Herr Kollege! — Zuruf des Abg. Joachim Hörster [CDU/ CSU)

    — Aber eine Demokratie, in der die Menschen nur alle vier Jahre etwas Wesentliches mitentscheiden können, ist nicht mehr auf der Höhe der Zeit.

    (Dr. Wolfgang Freiherr von Stetten [CDU/ CSU]: Dann gehen Sie mal nach Amerika und England! Sie wollen doch nicht sagen, daß das undemokratisch ist!)

    — In Amerika gibt es sehr viele

    (Dr. Wolfgang Freiherr von Stetten [CDU/ CSU]: Plebiszite?)

    Plebiszite,

    (Dr. Wolfgang Freiherr von Stetten [CDU/ CSU]: Wo denn?)

    jedenfalls — wenn Sie einmal nachschauen, werden Sie das feststellen — in den einzelnen Staaten.
    In Europa hat jedenfalls die Mehrheit der Länder solche Elemente.

    (Dr. Wolfgang Freiherr von Stetten [CDU/ CSU]: Nicht die Mehrheit! Das ist nicht wahr!)

    Es wäre also auch ein Beitrag zu mehr Gemeinsamkeit in der Europäischen Union, wenn wir hier endlich einen Schritt vorwärts täten.