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    Plenarprotokoll 12/209 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 209. Sitzung Bonn, Freitag, den 4. Februar 1994 Inhalt: Glückwünsche zum Geburtstag des Abgeordneten Joachim Graf von Schönburg-Glauchau 18085 A Bestimmung der Abgeordneten Dr. Gisela Babel als ordentliches Mitglied im Vermittlungsausschuß 18085A Erweiterung der Tagesordnung 18085B, 18119C Zusatztagesordnungspunkt 8: Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Gesetz zur Änderung des StasiUnterlagen-Gesetzes (Drucksachen 12/ 5775, 12/6100, 12/6493, 12/6732) . . . 18085D Zusatztagesordnungspunkt 9: a) — Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD und F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Europawahlgesetzes (Drucksache 12/6621) — Zweite und dritte Beratung des von der Gruppe der PDS/Linke Liste eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Europawahlgesetzes — Einführung des aktiven und passiven Wahlrechts für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger (Drucksachen 12/6115, 12/6733) b) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Innenausschusses zu der Unterrichtung durch das Europäische Parlament: Entschließung mit der Stellungnahme des Europäischen Parlaments zu dem Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über die Einzelheiten der Ausübung des aktiven und passiven Wahlrechts bei den Wahlen zum Europäischen Parlament im WohnsitzMitgliedstaat (Drucksachen 12/6459, 12/6733) 18085 D Zusatztagesordnungspunkt 10: Beratung des Antrags des 3. Untersuchungsausschusses nach Artikel 44 des Grundgesetzes: Erweiterung des Untersuchungsauftrages des 3. Untersuchungsausschusses (Drucksache 12/6749) 18086 C Zusatztagesordnungspunkt 11: Beratung der Beschlußempfehlung des Petitionsausschusses: Sammelübersicht 138 zu Petitionen (Drucksache 12/6738) 18086 D Zusatztagesordnungspunkt 12: Beratung der Beschlußempfehlung des Petitionsausschusses: Sammelübersicht 139 zu Petitionen (Drucksache 12/6739) 18086D Zusatztagesordnungspunkt 13: Beratung der Beschlußempfehlung des Petitionsausschusses: Sammelübersicht 140 zu Petitionen (Drucksache 12/6740) 18086 D Tagesordnungspunkt 17: a) Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD und F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 3, 20a, 20b, 28, 29, 72, 74, 75, 76, 77, 80, 87, 93, 118a und 125a) (Drucksache 13/6633) II Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 209. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4. Februar 1994 b) Beratung des Berichts der Gemeinsamen Verfassungskommission gemäß Beschluß des Deutschen Bundestages — Drucksachen 12/1590, 12/1670 — und Beschluß des Bundesrates — Drucksache 741/91 (Beschluß) — (Drucksache 12/6000) c) Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines .. Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Drucksache 12/6323) d) Erste Beratung des von den Abgeordneten Dr. Uwe-Jens Heuer, Dr. Gregor Gysi und der Gruppe der PDS/Linke Liste eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Annahme einer neuen Verfassung nach Artikel 146 des Grundgesetzes (Drucksache 12/6570) e) Erste Beratung des von dem Abgeordneten Dr. Wolfgang Ullmann und der Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verfassungsreform (Drucksache 13/6686) f) Beratung des Antrags des Abgeordneten Dr. Wolfgang Ullmann und der Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Durchführung eines Verfassungsreferendums nach Artikel 146 des Grundgesetzes (Drucksache 12/6716) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 14: Erste Beratung des von den Abgeordneten Dr. Konrad Elmer, Susanne Rahardt-Vahldieck, Dr. Christoph Schnittler und weiteren Abgeordneten eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 2 a) (Drucksache 12/6708) Dr. Rupert Scholz CDU/CSU 18087 D Dr. Hans-Jochen Vogel SPD 18090B Dr. Ilja Seifert PDS/Linke Liste 18093B, 18107 C Dr. Burkhard Hirsch F.D.P. . 18094D, 18115C, 18127B, 18137D Ulrich Irmer F.D.P. 18096B Detlef Kleinert (Hannover) F.D.P. . . . 18098 C Dr. Jürgen Schmude SPD . . 18099D, 18106B, 18126A Dr. Uwe-Jens Heuer PDS/Linke Liste . . 18100C, 18114 C Dr. Wolfgang Ullmann BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . 18102D, 18117A, 18121C Dr. Friedrich-Adolf Jahn (Münster) CDU/ CSU 18104A Dr. Uwe-Jens Heuer PDS/Linke Liste 18105C, 18117C, 18125C, 18130 C Wolfgang Börnsen (Bönstrup) CDU/ CSU 18106 A Dr. Henning Voscherau, Erster Bürgermeister der Freien Hansestadt Hamburg . . 18108 D Alois Graf von Waldburg-Zeil CDU/ CSU 18110B, 18140C Dr. Burkhard Hirsch F.D.P. . 18112C, 18145 D Dr. Friedrich-Adolf Jahn (Münster) CDU/ CSU 18118B Dr. Rudolf Karl Krause (Bonese) fraktionslos 18118B Steffen Heitmann, Staatsminister des Freistaates Sachsen 18119C Ulrike Mascher SPD 18121 D Dr. Gerhard Friedrich CDU/CSU . . . 18124 C Dr. Wolfgang Ullmann BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 18125B Antje-Marie Steen SPD 18128B Ingrid Matthäus-Maier SPD 18128D Ulrike Mascher SPD 18129A Dr. Rupert Scholz CDU/CSU 18129C, 18134B, 18140D Ulrich Irmer F D P 18129 D Dr. Hans-Jochen Vogel SPD 18130D Dr. Walter Hitschler F.D.P. . . . . . 18131 D Dr. Helga Otto SPD 18132B Dr. Bertold Reinartz CDU/CSU 18134 D Dr. Konrad Elmer SPD 18136A Dr. Wolfgang Freiherr von Stetten CDU/ CSU 18139C Dr. Konrad Elmer SPD 18139D Susanne Rahardt-Vahldieck CDU/CSU 18141 C Erika Steinbach-Hermann CDU/CSU . 18143B, 18146A Dr. Rudolf Karl Krause (Bonese) fraktionslos 18144D Dr. Christoph Schnittler F.D.P. . . . . 18146B Präsidentin Dr. Rita Süssmuth 18145 C Zusatztagesordnungspunkt: Eidesleistung eines Bundesministers Präsidentin Dr. Rita Süssmuth 18147 B Dr.-Ing. Karl-Hans Laermann, Bundesminister BMBW 18147 C Nächste Sitzung 18147 D Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 209. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4. Februar 1994 III Anlage i Liste der entschuldigten Abgeordneten . 18149* A Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Rede des Abgeordneten Dr. Ulrich Briefs (fraktionslos) zu Tagesordnungspunkt 17 (a — Gesetzentwurf zur Änderung des Grundgesetzes, b —Berichtsberatung gemäß Beschluß des Deutschen Bundestages und des Bundesrates, c — Gesetzentwurf zur Änderung des Grundgesetzes, d — Gesetzentwurf über die Annahme einer neuen Verfassung nach Artikel 146 des Grundgesetzes, e — Gesetzentwurf zur Verfassungsreform, f — Antrag: Durchführung eines Verfassungsreferendums nach Artikel 146 Grundgesetz) und zu Zusatzpunkt 14 (Änderung des Grundgesetzes) 18150* A Anlage 3 Amtliche Mitteilungen 18151* A Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 209. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4. Februar 1994 18085 209. Sitzung Bonn, den 4. Februar 1994 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Ackermann, Else CDU/CSU 4. 2. 94 Bartsch, Holger SPD 4. 2. 94 Belle, Meinrad CDU/CSU 4. 2. 94 Dr. Böhmer, Maria CDU/CSU 4. 2. 94 Dr. Brecht, Eberhard SPD 4. 2. 94 Bulmahn, Edelgard SPD 4. 2. 94 Catenhusen, SPD 4.2.94 Wolf-Michael Clemens, Joachim CDU/CSU 4. 2. 94 Dempwolf, Gertrud CDU/CSU 4. 2. 94 Dr. Dobberthien, SPD 4. 2. 94 Marliese Duve, Freimut SPD 4. 2. 94 Ehrbar, Udo CDU/CSU 4. 2. 94 Eimer (Fürth), Norbert F.D.P. 4. 2. 94 Engelhard, Hans A. F.D.P. 4. 2. 94 Engelmann, Wolfgang CDU/CSU 4. 2. 94 Formanski, Norbert SPD 4. 2. 94 Frankenhauser, Herbert CDU/CSU 4. 2. 94 Gleicke, Iris SPD 4. 2. 94 Gries, Ekkehard F.D.P. 4. 2. 94 Großmann, Achim SPD 4. 2. 94 Grünbeck, Josef F.D.P. 4. 2. 94 Grüner, Martin F.D.P. 4. 2. 94 Dr. Guttmacher, F.D.P. 4. 2. 94 Karlheinz Hauser (Esslingen), Otto CDU/CSU 4. 2. 94 Henn, Bernd PDS/LL 4. 2. 94 Dr. Höll, Barbara PDS/LL 4. 2. 94 Ibrügger, Lothar SPD 4. 2. 94 Jung (Limburg), Michael CDU/CSU 4. 2. 94 Junghanns, Ulrich CDU/CSU 4. 2. 94 Kiechle, Ignaz CDU/CSU 4. 2. 94 Kittelmann, Peter CDU/CSU 4. 2. 94 * Kolbe, Manfred CDU/CSU 4. 2. 94 Kretkowski, Volkmar SPD 4. 2. 94 Leidinger, Robert SPD 4. 2. 94 Lenzer, Christian CDU/CSU 4. 2. 94 Dr. Lippold (Offenbach), CDU/CSU 4. 2. 94 Klaus W. Marten, Günter CDU/CSU 4. 2. 94 Matschie, Christoph SPD 4. 2. 94 Dr. Matterne, Dietmar SPD 4. 2. 94 Meißner, Herbert SPD 4. 2. 94 Dr. Menzel, Bruno F.D.P. 4. 2. 94 Dr. Mildner, Klaus CDU/CSU 4. 2. 94 Gerhard Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Mischnick, Wolfgang F.D.P. 4. 2. 94 Molnar, Thomas CDU/CSU 4. 2. 94 Dr. Müller, Günther CDU/CSU 4. 2. 94* Müller (Pleisweiler), SPD 4. 2. 94 Albrecht Müller (Wadern), CDU/CSU 4. 2. 94 Hans-Werner Müller (Zittau), Christian SPD 4. 2. 94 Nelle, Engelbert CDU/CSU 4. 2. 94 Dr. Neuling, Christian CDU/CSU 4. 2. 94 Nitsch, Johannes CDU/CSU 4. 2. 94 Oostergetelo, Jan SPD 4. 2. 94 Otto (Frankfurt), F.D.P. 4. 2. 94 Hans-Joachim Dr. Pfaff, Martin SPD 4. 2. 94 Pfeiffer, Angelika CDU/CSU 4. 2. 94 Philipp, Ingeborg PDS/LL 4. 2. 94 Dr. Pick, Eckhart SPD 4. 2. 94 Poß, Joachim SPD 4. 2. 94 Priebus, Rosemarie CDU/CSU 4. 2. 94 Dr. Rappe (Hildesheim), SPD 4. 2. 94 Hermann Rawe, Wilhelm CDU/CSU 4. 2. 94 Reddemann, Gerhard CDU/CSU 4. 2. 94* Reimann, Manfred SPD 4. 2. 94 Rennebach, Renate SPD 4. 2. 94 Reuschenbach, Peter W. SPD 4. 2. 94 Dr. Riedl (München), CDU/CSU 4. 2. 94 Erich Roitzsch (Quickborn), CDU/CSU 4. 2. 94 Ingrid Sauer (Salzgitter), CDU/CSU 4. 2. 94 Helmut Schmidt (Dresden), Arno F.D.P. 4. 2. 94 Schmitz (Baesweiler), CDU/CSU 4. 2. 94 Hans Peter Dr. Schnell, Emil SPD 4. 2. 94 Dr. Schwarz-Schilling, CDU/CSU 4. 2. 94 Christian Seidenthal, Bodo SPD 4. 2. 94 Dr, Soell, Hartmut SPD 4. 2. 94* Stachowa, Angela PDS/LL 4. 2. 94 Dr. Stoltenberg, Gerhard CDU/CSU 4. 2. 94 Dr. von Teichman, F.D.P. 4. 2. 94 Cornelia Dr. Voigt (Northeim), CDU/CSU 4. 2. 94 Hans-Peter Dr. Waffenschmidt, Horst CDU/CSU 4. 2. 94 Dr. Wetzel, Margrit SPD 4. 2. 94 Wohlrabe, Jürgen CDU/CSU 4. 2. 94 Zierer, Benno CDU/CSU 4. 2. 94 * für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union 18150* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 209. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4. Februar 1994 Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Rede des Abgeordneten Dr. Ulrich Briefs (fraktionslos) zu Tagesordnungspunkt 17 (a — Gesetzentwurf zur Änderung des Grundgesetzes, b — Berichtsberatung gemäß Beschluß des Deutschen Bundestages und des Bundesrates, c — Gesetzentwurf zur Änderung des Grundgesetzes, d — Gesetzentwurf über die Annahme einer neuen Verfassung nach Artikel 146 des Grundgesetzes, e — Gesetzentwurf zur Verfassungsreform, f — Antrag: Durchführung eines Verfassungsreferendums nach Artikel 146 Grundgesetz) und zu Zusatzpunkt 14 (Änderung des Grundgesetzes) Dr. Ulrich Briefs (fraktionslos): Verfassungsfragen sind Grundfragen der politischen und der staatlichen Ordnung. Ihre Beantwortung bedeutet jedoch nicht zwangsläufig, daß die Gesellschaft sich so verhält und so entwickelt, wie es in der Verfassungsdiskussion festgelegt wird. Gerade gegenwärtig besteht die Gefahr, daß sich eine zunehmende Kluft zwischen politisch diskutierter Verfassung und der gelebten, praktizierten Verfassung der Menschen auftut. Die Resonanz der Verfassungsdiskussion, die wir hier im Parlament geführt haben, in der Bevölkerung ist eigentlich gering. Das gilt trotz der vielen beantworteten und der noch mehr nicht beantworteten Eingaben. Daß die Resonanz insgesamt zu gering ist, liegt erheblich auch daran, daß mit dem vorgelegten Ergebnis der Gemeinsamen Verfassungskommission kein Startschuß für neue Bürgerbeteiligungsrechte gegeben wird. Es ist nicht gelungen, nach dem Ende der alten BRD und im Hinblick auf den so oder so an vielen Punkten notwendigen Neuanfang im vereinigten Deutschland eine Bewegung für mehr Demokratie, mehr Bürgerbeteiligung, neue Grundrechte in Gang zu setzen. Vielmehr wird die Verfassungsentwicklung geprägt durch zum Teil bereits vollzogene und gelungene Versuche, an wichtigen Punkten Grundrechte abzubauen: Das Grundrecht auf Asyl ist beseitigt. Das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung soll beseitigt werden. Das Verfassungsgebot, Streitkräfte nur zur Landesverteidigung zu unterhalten, wird ausgehölt durch die Ermöglichung von Out-of-AreaEinsätzen der Bundeswehr. Diskutiert wird der Einsatz der Bundeswehr im Innern. Damit soll die der geschichtlichen Erfahrung aus dem Faschismus geschuldete strikte Trennung von Militär und Polizei aufgehoben werden. Ob die Ergebnisse der GVK dieser schleichenden Aushöhlung der Verfassung Einhalt gebieten werden, ist zumindest höchst fraglich. Beschämend ist insbesondere, daß die Behinderten nicht, wie die SPD gefordert hat, in das Diskriminierungsverbot des Art. 3 des Grundgesetzes aufgenommen worden sind. Hier hätte die GVK in einem Land, in dem — im Gegensatz etwa zu den Niederlanden — Behinderte nicht als „normale" Mitbürger und Mitbürgerinnen gelten, eine gesellschaftlich vorwärtsweisende Funktion haben können. Das Hin und Her um diesen Aspekt der Verfassungsneufassung, das soeben hier stattgefunden hat, ist wahrhaftig kein Glanzstück parlamentarischer Behandlung drängender Probleme in diesem Haus gewesen. Also werden auch in Zukunft deutsche Gerichte empörend behindertenfeindliche Sprüche verkünden können. Also werden auch in der Zukunft echte Gewalttäter durch das Klima in diesem Lande zumindest nicht abgeschreckt, gegen Behinderte gewalttätig zu werden. Bedauerlich ist auch, daß der Tierschutz nicht ins Grundgesetz aufgenommen werden soll. Wie dünn die Luft um die verfassungsrechtlich positiven Reformversuche inzwischen geworden ist, zeigt der Formelkompromiß zum Umweltschutz. Der Umweltschutz — ursprüngliche Forderung der Ökologiebewegung war seine Formulierung als Grundrecht — wurde zurückgenommen auf die Festlegung als Staatsziel. Dann hat sich aus dem Interessengehakel in der GVK schließlich eine typisch deutsche, juristisch ziemlich durchdeklinierte Formel ergeben, die mir jedoch ein wenig trivial erscheint. Ein politischer Durchbruch ist sie jedenfalls nicht. Zu überlegen wäre, ob nicht die von Umweltverbänden wie z. B. vom Global Challenges Network in die Diskussion gebrachte umweltbedingte Einschränkung des Grundrechts auf freie Entfaltung der Persönlichkeit einen Ausweg aus der Pattsituation, die die GVK-Empfehlung zustande gebracht hat, bieten kann. Daß das Recht auf Wohnen, das Recht auf Arbeit, das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und Informationsfreiheit nicht explizit ins Grundgesetz aufgenommen werden sollen, verwundert nicht angesichts der sozialen Kälte, mit der die Explosion der Arbeitslosigkeit und die Misere am Wohnungsmarkt hingenommen werden. Das Grundgesetz bleibt den größten Nöten der Menschen weiterhin fremd. Kurz und knapp und zusammengefaßt: Weder die Ergebnisse noch der Prozeß der Verfassungsdiskussion in der und um die GVK herum haben begeistert, haben bewegt, haben neue Kräfte und neuen Elan wachgerufen. Sie sind eher geeignet, die Fremdheit und die Verdrossenheit der Bürger gegenüber Staat, staatlicher Ordnung und Verfassung zu verstärken. Es scheint, daß eine große, hoffentlich nicht die letzte Chance auf diesem Gebiet vertan worden ist. Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 209. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4. Februar 1994 18151* Anlage 3 Amtliche Mitteilungen Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den nachstehenden Vorlagen absieht: Auswärtiger Ausschuß Drucksache 12/5869 Ausschuß für Wirtschaft Drucksache 11/8542 Drucksache 12/4379 Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Drucksache 12/4242 Ausschuß für Verkehr Drucksache 12/5511 Die Vorsitzenden folgender Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EG-Vorlagen zur Kenntnis genommen bzw. von einer Beratung abgesehen hat: Auswärtiger Ausschuß Drucksache 12/5827 Nr. 2.1 Innenausschuß Drucksache 12/5358 Nr. 1 Drucksache 12/5749 Nr. 3.2, 3.3 Drucksache 12/5827 Nr. 2.3 Ausschuß für Wirtschaft Drucksache 12/4298 Nr. 3.9 Drucksache 12/5358 Nr. 25 Drucksache 12/5662 Nr. 3.5 Drucksache 12/6347 Nrn. 3.2 — 3.7 Ausschuß für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Drucksache 12/5827 Nr. 2.17
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Gerhard Friedrich


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Einem Professor wage ich ohnehin nicht zu widersprechen, Herr Professor Scholz.

    (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

    Meine Damen und Herren, ich sprach gerade vom Warenhauskatalog. In eine ähnliche Richtung ging auch die Warnung von Herrn Professor Scholz. Wenn man das eine Anliegen aufnimmt, muß man weitere aufnehmen. Ich glaube, wir sollten gerade in dieser finanziell für unseren Staat so schwierigen Situation nicht den Eindruck erwecken, daß wir in der Lage wären, all diese Hoffnungen, die Sie mit jedem dieser Sätze erwecken, zu finanzieren. Wir als Politiker haben uns lange genug als allmächtig dargestellt. Die Bürger waren von uns enttäuscht.

    (Ingrid Matthäus-Maier [SPD]: Von Ihnen kann man auch enttäuscht sein!)

    Wenn wir „Warenhauskataloge" in unsere Verfassung aufnehmen, werden wir weitere Politikverdrossenheit erzeugen.
    Vielen Dank.

    (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der F.D.P. — Ingrid MatthäusMaier [SPD]: Das ist doch kein Bundeshaushalt, worüber wir hier diskutieren!)



Rede von Helmuth Becker
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Meine Damen und Herren, nächster Redner ist unser Kollege Ulrich Irmer.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Ulrich Irmer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (F.D.P.)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Vielen Dank, Herr Präsident! — Meine Damen und Herren! Als wir von der F.D.P. unsere Arbeit in der Gemeinsamen Verfassungskommission aufgenommen haben, haben wir uns selbst zwei Grundsätze gestellt: Wer Änderungen an unserer Verfassung vorschlägt, trägt eine doppelte Darlegungs- und Beweislast: Er trägt — das ist der erste Grundsatz — die Darlegungs- und Beweislast dafür, daß im Grundgesetz tatsächlich eine Lücke besteht, die ausgefüllt werden muß, oder daß im Grundgesetz etwas falsch geregelt ist, das korrigiert werden muß. Der zweite Grundsatz: Wer dieses darlegt und behauptet und dann einen Vorschlag macht, wie er das Grundgesetz ändern will, der muß dann auch darlegen und beweisen, daß sein Vorschlag



    Ulrich Irmer
    geeignet ist, diesem erkannten Übelstand abzuhelfen und das Problem zu lösen.
    Das ist natürlich eine sehr restriktive Einstellung gewesen. Aber wir halten sie für richtig, vor allem vor dem Hintergrund — dies wurde allgemein festgestellt —, daß es sich bei dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland um die beste Verfassung handelt, die dieses Land je gehabt hat,

    (Joachim Hörster und daß sich die Verfassung auch im internationalen Vergleich durchaus sehen lassen kann. Meine Damen und Herren, es war eben gerade ein interessanter Disput im Gange zwischen dem Kollegen Friedrich und einigen Damen und Herren, die Zwischenfragen gestellt haben. Frau Matthäus-Maier hat gesagt, daß, fände man im Grundgesetz z. B. ein Wort über die Behinderten — Frau Mascher hat von den Kindern gesprochen, dann wurden von der generellen Norm sexuell abweichende Verhaltensweisen erwähnt —, das eine positive Signalwirkung erzeuge. Frau Matthäus-Maier, eine Signalwirkung ist schön und gut. Aber wenn Sie zu viele Signale aufstellen, dann wird das einzelne überhaupt nicht mehr beachtet. Das ist so ähnlich, als wenn man über eine Landstraße fährt, auf der auf 20 Metern 20 Verkehrsschilder stehen: Das einzelne Verkehrsschild wird überhaupt nicht mehr zur Kenntnis genommen. Wenn man hört, was alles vorgeschlagen wurde und welche Einzelgruppen wir im Grundgesetz besonders bedenken sollten, dann könnte man ja auch auf die — zugegebenermaßen etwas bizarre — Vorstellung verfallen, das einmal umgekehrt aufzuzäumen und eine Negativliste aufzustellen: Alle Menschen, die nicht durchschnittlich und normal sind, sondern in irgendeiner Weise von der Durchschnittsnorm abweichen, sind von dem besonderen Schutze des Staates nicht so erfaßt wie alle anderen. Meine Damen und Herren, ich will lediglich sagen, daß sich das Grundgesetz bisher durch ein hohes Maß an Abstraktion ausgezeichnet hat. Diese Abstraktion hatte den Zweck, möglichst alle Einzelsachverhalte zu umfassen. Ich glaube, es ist den Erzeugern des Grundgesetzes in hohem Maße gelungen, diese Abstraktion durchzusetzen. Denn wenn in ganz lapidaren Sätzen beispielsweise formuliert ist „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich" oder wenn formuliert ist, wir seien ein „sozialer Rechtsstaat", dann sind doch die Gruppen, die Sie hier ansprechen, alle davon erfaßt. Und wenn Sie einzelne Gruppen besonders herausheben, werden Sie mit Sicherheit auch irgendwelche vergessen, und die genießen dann diesen besonderen Schutz nicht. Damit hätten Sie genau das Gegenteil von dem erreicht, was Sie eigentlich wollen. Gestatten Sie eine Zwischenfrage? Herzlich gern. Vizepräsident Helmuth Becker: Bitte, Herr Heuer. Ich habe eine Frage an Sie. Sie sagten, es genüge die Formulierung: Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. — Aber für die Behinderten genügt das nicht. Die Gleichheit vor dem Gesetz nützt doch nichts, wenn jemand benachteiligt ist. Deswegen ja die vielen Diskussionen darüber, daß die Gleichheit vor dem Gesetz, die zweifellos eine Errungenschaft ist, nicht ausreicht. Oder wie sehen Sie das? Herr Kollege, es ist doch eine Illusion, wenn Sie unterstellen, durch einen Akt des Gesetzgebers könnten automatisch soziale Probleme gelöst werden. Das ist doch das Mißverständnis. Das Sozialstaatsprinzip verpflichtet den Staat — und im Reflex auch die Gesellschaft —, Behinderte zu schützen, ihnen kein Leid anzutun, sie nicht stärker zu benachteiligen, als sie durch ihr unglückliches Schicksal ohnehin benachteiligt sind. Aber das können Sie doch nicht durch einen Federstrich im Gesetz allgemein verordnen. Ich halte es für richtig, daß wir auch bei dieser Verfassungsdiskussion an unsere Mitbürgerinnen und Mitbürger appellieren, sich stärker im persönlichen Engagement, in persönlicher Aufopferung auch Benachteiligten und Behinderten in unserer Gesellschaft zuzuwenden und es ihnen zu erleichtern, ihr schweres Los zu erfragen. Aber ich halte nichts davon, hier die Illusion zu wecken, wir könnten dadurch, daß wir eine Vokabel in das Grundgesetz hineinschreiben, dieses Problem plötzlich lösen. Herr Kollege Irmer, gestatten Sie noch eine weitere Zwischenfrage des Kollegen Dr. Vogel? Ja. Bitte, Herr Dr. Vogel. Herr Kollege Irmer, wenn das so ist, warum haben dann die Väter und Mütter des Grundgesetzes, in deren Würdigung wir ja einig sind, die Vokabeln „Geschlecht", „Abstammung", „Rasse", „Sprache", „Heimat", „Herkunft" und „Glauben" hineingeschrieben, derentwegen niemand benachteiligt oder bevorzugt werden darf? Wenn das nur Vokabeln sind, die etwas wiederholen, was gar nicht nötig ist, weil es sowieso darinsteht, dann richtet sich Ihre Kritik im Grunde — verstehe ich das richtig? — gegen die geltende Bestimmung des Grundgesetzes. Herr Kollege Vogel, diese Frage überrascht mich nicht als solche, sondern sie überrascht mich, weil Sie sie stellen. Sie haben vorhin in sehr eindrucksvoller Weise dargelegt, wieso es bei der Erwähnung von Gott in der Präambel bleiben sollte. Sie haben das sehr überzeugend aus der Entstehungsgeschichte erklärt, aus der Zeit, in der das Grundgesetz entstanden ist — vor dem Hintergrund der schrecklichen Erfahrungen der nationalsozialistischen Terrorherrschaft. Ulrich Irmer Dieser Katalog der Diskriminierungsverbote ist doch ganz deutlich als Aufzählung der Rechte erkennbar, die im Nationalsozialismus besonders schändlich mit Füßen getreten worden sind. Dies ist doch in dem Sinne kein abschließender Katalog. Ich meine, wenn wir heute alle Gruppen erwähnen, die in der Gesellschaft sozial am Rande stehen und — aus was für Gründen auch immer— nicht voll integriert sind, dann machen wir eben den Fehler, daß wir uns anmaßen, durch Verfassungsgesetzgebung, durch Deklamationen in der Verfassung, durch das Setzen von Signalen — wie Frau Matthäus-Maier vorhin gesagt hat — einen untauglichen Versuch zu unternehmen und damit vielleicht sogar davon abzulenken, daß die Gesellschaft und auch der Staat möglicherweise viel mehr für diese Gruppen tun müssen. Denn dann sagen wir: Jetzt haben wir es in die Verfassung geschrieben und können unser Gewissen damit beruhigen. Wir gehen zur Tagesordnung über, und das Problem hat sich für uns erledigt. — Und genau so ist es ja nicht. Gestatten Sie noch eine weitere Zwischenfrage des Kollegen Dr. Vogel? Ja. Vizepräsident Helmuth Becker: Bitte. Herr Kollege Irmer, würden Sie bestreiten, daß die Bestimmungen, die wir heute schon in Art. 3 Abs. 3 finden, Signale waren und sind, die nicht nur auf dem Hintergrund der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft, sondern auch weltweiter Erfahrungen um uns herum gelten? Würden Sie übrigens im Ernst bestreiten, daß die Behinderten von der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft — zum Teil bis zur Ausrottung — mißhandelt und vernichtet worden sind, Stichwort: Euthanasie? Ich würde auch noch bitten, zu überlegen, ob man wirklich immer „Warenhauskatalog" oder, wie Sie sagen, „alle möglichen Gruppen" sagen kann, wenn es um eine fest umrissene, 5 Millionen Menschen umfassende Gruppe, nämlich die Behinderten, geht. (Beifall der Abg. Ingrid Matthäus-Maier [SPD] und des Abg. Dr. Wolfgang Ullmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])


    (Beifall bei der F.D.P. und der CDU/CSU)


    (Uwe Lühr [F.D.P.]: Richtig!)


    (Beifall bei der F.D.P. und der CDU/CSU)