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    Plenarprotokoll 12/209 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 209. Sitzung Bonn, Freitag, den 4. Februar 1994 Inhalt: Glückwünsche zum Geburtstag des Abgeordneten Joachim Graf von Schönburg-Glauchau 18085 A Bestimmung der Abgeordneten Dr. Gisela Babel als ordentliches Mitglied im Vermittlungsausschuß 18085A Erweiterung der Tagesordnung 18085B, 18119C Zusatztagesordnungspunkt 8: Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Gesetz zur Änderung des StasiUnterlagen-Gesetzes (Drucksachen 12/ 5775, 12/6100, 12/6493, 12/6732) . . . 18085D Zusatztagesordnungspunkt 9: a) — Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD und F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Europawahlgesetzes (Drucksache 12/6621) — Zweite und dritte Beratung des von der Gruppe der PDS/Linke Liste eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Europawahlgesetzes — Einführung des aktiven und passiven Wahlrechts für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger (Drucksachen 12/6115, 12/6733) b) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Innenausschusses zu der Unterrichtung durch das Europäische Parlament: Entschließung mit der Stellungnahme des Europäischen Parlaments zu dem Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über die Einzelheiten der Ausübung des aktiven und passiven Wahlrechts bei den Wahlen zum Europäischen Parlament im WohnsitzMitgliedstaat (Drucksachen 12/6459, 12/6733) 18085 D Zusatztagesordnungspunkt 10: Beratung des Antrags des 3. Untersuchungsausschusses nach Artikel 44 des Grundgesetzes: Erweiterung des Untersuchungsauftrages des 3. Untersuchungsausschusses (Drucksache 12/6749) 18086 C Zusatztagesordnungspunkt 11: Beratung der Beschlußempfehlung des Petitionsausschusses: Sammelübersicht 138 zu Petitionen (Drucksache 12/6738) 18086 D Zusatztagesordnungspunkt 12: Beratung der Beschlußempfehlung des Petitionsausschusses: Sammelübersicht 139 zu Petitionen (Drucksache 12/6739) 18086D Zusatztagesordnungspunkt 13: Beratung der Beschlußempfehlung des Petitionsausschusses: Sammelübersicht 140 zu Petitionen (Drucksache 12/6740) 18086 D Tagesordnungspunkt 17: a) Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD und F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 3, 20a, 20b, 28, 29, 72, 74, 75, 76, 77, 80, 87, 93, 118a und 125a) (Drucksache 13/6633) II Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 209. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4. Februar 1994 b) Beratung des Berichts der Gemeinsamen Verfassungskommission gemäß Beschluß des Deutschen Bundestages — Drucksachen 12/1590, 12/1670 — und Beschluß des Bundesrates — Drucksache 741/91 (Beschluß) — (Drucksache 12/6000) c) Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines .. Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Drucksache 12/6323) d) Erste Beratung des von den Abgeordneten Dr. Uwe-Jens Heuer, Dr. Gregor Gysi und der Gruppe der PDS/Linke Liste eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Annahme einer neuen Verfassung nach Artikel 146 des Grundgesetzes (Drucksache 12/6570) e) Erste Beratung des von dem Abgeordneten Dr. Wolfgang Ullmann und der Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verfassungsreform (Drucksache 13/6686) f) Beratung des Antrags des Abgeordneten Dr. Wolfgang Ullmann und der Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Durchführung eines Verfassungsreferendums nach Artikel 146 des Grundgesetzes (Drucksache 12/6716) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 14: Erste Beratung des von den Abgeordneten Dr. Konrad Elmer, Susanne Rahardt-Vahldieck, Dr. Christoph Schnittler und weiteren Abgeordneten eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 2 a) (Drucksache 12/6708) Dr. Rupert Scholz CDU/CSU 18087 D Dr. Hans-Jochen Vogel SPD 18090B Dr. Ilja Seifert PDS/Linke Liste 18093B, 18107 C Dr. Burkhard Hirsch F.D.P. . 18094D, 18115C, 18127B, 18137D Ulrich Irmer F.D.P. 18096B Detlef Kleinert (Hannover) F.D.P. . . . 18098 C Dr. Jürgen Schmude SPD . . 18099D, 18106B, 18126A Dr. Uwe-Jens Heuer PDS/Linke Liste . . 18100C, 18114 C Dr. Wolfgang Ullmann BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . 18102D, 18117A, 18121C Dr. Friedrich-Adolf Jahn (Münster) CDU/ CSU 18104A Dr. Uwe-Jens Heuer PDS/Linke Liste 18105C, 18117C, 18125C, 18130 C Wolfgang Börnsen (Bönstrup) CDU/ CSU 18106 A Dr. Henning Voscherau, Erster Bürgermeister der Freien Hansestadt Hamburg . . 18108 D Alois Graf von Waldburg-Zeil CDU/ CSU 18110B, 18140C Dr. Burkhard Hirsch F.D.P. . 18112C, 18145 D Dr. Friedrich-Adolf Jahn (Münster) CDU/ CSU 18118B Dr. Rudolf Karl Krause (Bonese) fraktionslos 18118B Steffen Heitmann, Staatsminister des Freistaates Sachsen 18119C Ulrike Mascher SPD 18121 D Dr. Gerhard Friedrich CDU/CSU . . . 18124 C Dr. Wolfgang Ullmann BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 18125B Antje-Marie Steen SPD 18128B Ingrid Matthäus-Maier SPD 18128D Ulrike Mascher SPD 18129A Dr. Rupert Scholz CDU/CSU 18129C, 18134B, 18140D Ulrich Irmer F D P 18129 D Dr. Hans-Jochen Vogel SPD 18130D Dr. Walter Hitschler F.D.P. . . . . . 18131 D Dr. Helga Otto SPD 18132B Dr. Bertold Reinartz CDU/CSU 18134 D Dr. Konrad Elmer SPD 18136A Dr. Wolfgang Freiherr von Stetten CDU/ CSU 18139C Dr. Konrad Elmer SPD 18139D Susanne Rahardt-Vahldieck CDU/CSU 18141 C Erika Steinbach-Hermann CDU/CSU . 18143B, 18146A Dr. Rudolf Karl Krause (Bonese) fraktionslos 18144D Dr. Christoph Schnittler F.D.P. . . . . 18146B Präsidentin Dr. Rita Süssmuth 18145 C Zusatztagesordnungspunkt: Eidesleistung eines Bundesministers Präsidentin Dr. Rita Süssmuth 18147 B Dr.-Ing. Karl-Hans Laermann, Bundesminister BMBW 18147 C Nächste Sitzung 18147 D Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 209. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4. Februar 1994 III Anlage i Liste der entschuldigten Abgeordneten . 18149* A Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Rede des Abgeordneten Dr. Ulrich Briefs (fraktionslos) zu Tagesordnungspunkt 17 (a — Gesetzentwurf zur Änderung des Grundgesetzes, b —Berichtsberatung gemäß Beschluß des Deutschen Bundestages und des Bundesrates, c — Gesetzentwurf zur Änderung des Grundgesetzes, d — Gesetzentwurf über die Annahme einer neuen Verfassung nach Artikel 146 des Grundgesetzes, e — Gesetzentwurf zur Verfassungsreform, f — Antrag: Durchführung eines Verfassungsreferendums nach Artikel 146 Grundgesetz) und zu Zusatzpunkt 14 (Änderung des Grundgesetzes) 18150* A Anlage 3 Amtliche Mitteilungen 18151* A Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 209. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4. Februar 1994 18085 209. Sitzung Bonn, den 4. Februar 1994 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Ackermann, Else CDU/CSU 4. 2. 94 Bartsch, Holger SPD 4. 2. 94 Belle, Meinrad CDU/CSU 4. 2. 94 Dr. Böhmer, Maria CDU/CSU 4. 2. 94 Dr. Brecht, Eberhard SPD 4. 2. 94 Bulmahn, Edelgard SPD 4. 2. 94 Catenhusen, SPD 4.2.94 Wolf-Michael Clemens, Joachim CDU/CSU 4. 2. 94 Dempwolf, Gertrud CDU/CSU 4. 2. 94 Dr. Dobberthien, SPD 4. 2. 94 Marliese Duve, Freimut SPD 4. 2. 94 Ehrbar, Udo CDU/CSU 4. 2. 94 Eimer (Fürth), Norbert F.D.P. 4. 2. 94 Engelhard, Hans A. F.D.P. 4. 2. 94 Engelmann, Wolfgang CDU/CSU 4. 2. 94 Formanski, Norbert SPD 4. 2. 94 Frankenhauser, Herbert CDU/CSU 4. 2. 94 Gleicke, Iris SPD 4. 2. 94 Gries, Ekkehard F.D.P. 4. 2. 94 Großmann, Achim SPD 4. 2. 94 Grünbeck, Josef F.D.P. 4. 2. 94 Grüner, Martin F.D.P. 4. 2. 94 Dr. Guttmacher, F.D.P. 4. 2. 94 Karlheinz Hauser (Esslingen), Otto CDU/CSU 4. 2. 94 Henn, Bernd PDS/LL 4. 2. 94 Dr. Höll, Barbara PDS/LL 4. 2. 94 Ibrügger, Lothar SPD 4. 2. 94 Jung (Limburg), Michael CDU/CSU 4. 2. 94 Junghanns, Ulrich CDU/CSU 4. 2. 94 Kiechle, Ignaz CDU/CSU 4. 2. 94 Kittelmann, Peter CDU/CSU 4. 2. 94 * Kolbe, Manfred CDU/CSU 4. 2. 94 Kretkowski, Volkmar SPD 4. 2. 94 Leidinger, Robert SPD 4. 2. 94 Lenzer, Christian CDU/CSU 4. 2. 94 Dr. Lippold (Offenbach), CDU/CSU 4. 2. 94 Klaus W. Marten, Günter CDU/CSU 4. 2. 94 Matschie, Christoph SPD 4. 2. 94 Dr. Matterne, Dietmar SPD 4. 2. 94 Meißner, Herbert SPD 4. 2. 94 Dr. Menzel, Bruno F.D.P. 4. 2. 94 Dr. Mildner, Klaus CDU/CSU 4. 2. 94 Gerhard Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Mischnick, Wolfgang F.D.P. 4. 2. 94 Molnar, Thomas CDU/CSU 4. 2. 94 Dr. Müller, Günther CDU/CSU 4. 2. 94* Müller (Pleisweiler), SPD 4. 2. 94 Albrecht Müller (Wadern), CDU/CSU 4. 2. 94 Hans-Werner Müller (Zittau), Christian SPD 4. 2. 94 Nelle, Engelbert CDU/CSU 4. 2. 94 Dr. Neuling, Christian CDU/CSU 4. 2. 94 Nitsch, Johannes CDU/CSU 4. 2. 94 Oostergetelo, Jan SPD 4. 2. 94 Otto (Frankfurt), F.D.P. 4. 2. 94 Hans-Joachim Dr. Pfaff, Martin SPD 4. 2. 94 Pfeiffer, Angelika CDU/CSU 4. 2. 94 Philipp, Ingeborg PDS/LL 4. 2. 94 Dr. Pick, Eckhart SPD 4. 2. 94 Poß, Joachim SPD 4. 2. 94 Priebus, Rosemarie CDU/CSU 4. 2. 94 Dr. Rappe (Hildesheim), SPD 4. 2. 94 Hermann Rawe, Wilhelm CDU/CSU 4. 2. 94 Reddemann, Gerhard CDU/CSU 4. 2. 94* Reimann, Manfred SPD 4. 2. 94 Rennebach, Renate SPD 4. 2. 94 Reuschenbach, Peter W. SPD 4. 2. 94 Dr. Riedl (München), CDU/CSU 4. 2. 94 Erich Roitzsch (Quickborn), CDU/CSU 4. 2. 94 Ingrid Sauer (Salzgitter), CDU/CSU 4. 2. 94 Helmut Schmidt (Dresden), Arno F.D.P. 4. 2. 94 Schmitz (Baesweiler), CDU/CSU 4. 2. 94 Hans Peter Dr. Schnell, Emil SPD 4. 2. 94 Dr. Schwarz-Schilling, CDU/CSU 4. 2. 94 Christian Seidenthal, Bodo SPD 4. 2. 94 Dr, Soell, Hartmut SPD 4. 2. 94* Stachowa, Angela PDS/LL 4. 2. 94 Dr. Stoltenberg, Gerhard CDU/CSU 4. 2. 94 Dr. von Teichman, F.D.P. 4. 2. 94 Cornelia Dr. Voigt (Northeim), CDU/CSU 4. 2. 94 Hans-Peter Dr. Waffenschmidt, Horst CDU/CSU 4. 2. 94 Dr. Wetzel, Margrit SPD 4. 2. 94 Wohlrabe, Jürgen CDU/CSU 4. 2. 94 Zierer, Benno CDU/CSU 4. 2. 94 * für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union 18150* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 209. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4. Februar 1994 Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Rede des Abgeordneten Dr. Ulrich Briefs (fraktionslos) zu Tagesordnungspunkt 17 (a — Gesetzentwurf zur Änderung des Grundgesetzes, b — Berichtsberatung gemäß Beschluß des Deutschen Bundestages und des Bundesrates, c — Gesetzentwurf zur Änderung des Grundgesetzes, d — Gesetzentwurf über die Annahme einer neuen Verfassung nach Artikel 146 des Grundgesetzes, e — Gesetzentwurf zur Verfassungsreform, f — Antrag: Durchführung eines Verfassungsreferendums nach Artikel 146 Grundgesetz) und zu Zusatzpunkt 14 (Änderung des Grundgesetzes) Dr. Ulrich Briefs (fraktionslos): Verfassungsfragen sind Grundfragen der politischen und der staatlichen Ordnung. Ihre Beantwortung bedeutet jedoch nicht zwangsläufig, daß die Gesellschaft sich so verhält und so entwickelt, wie es in der Verfassungsdiskussion festgelegt wird. Gerade gegenwärtig besteht die Gefahr, daß sich eine zunehmende Kluft zwischen politisch diskutierter Verfassung und der gelebten, praktizierten Verfassung der Menschen auftut. Die Resonanz der Verfassungsdiskussion, die wir hier im Parlament geführt haben, in der Bevölkerung ist eigentlich gering. Das gilt trotz der vielen beantworteten und der noch mehr nicht beantworteten Eingaben. Daß die Resonanz insgesamt zu gering ist, liegt erheblich auch daran, daß mit dem vorgelegten Ergebnis der Gemeinsamen Verfassungskommission kein Startschuß für neue Bürgerbeteiligungsrechte gegeben wird. Es ist nicht gelungen, nach dem Ende der alten BRD und im Hinblick auf den so oder so an vielen Punkten notwendigen Neuanfang im vereinigten Deutschland eine Bewegung für mehr Demokratie, mehr Bürgerbeteiligung, neue Grundrechte in Gang zu setzen. Vielmehr wird die Verfassungsentwicklung geprägt durch zum Teil bereits vollzogene und gelungene Versuche, an wichtigen Punkten Grundrechte abzubauen: Das Grundrecht auf Asyl ist beseitigt. Das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung soll beseitigt werden. Das Verfassungsgebot, Streitkräfte nur zur Landesverteidigung zu unterhalten, wird ausgehölt durch die Ermöglichung von Out-of-AreaEinsätzen der Bundeswehr. Diskutiert wird der Einsatz der Bundeswehr im Innern. Damit soll die der geschichtlichen Erfahrung aus dem Faschismus geschuldete strikte Trennung von Militär und Polizei aufgehoben werden. Ob die Ergebnisse der GVK dieser schleichenden Aushöhlung der Verfassung Einhalt gebieten werden, ist zumindest höchst fraglich. Beschämend ist insbesondere, daß die Behinderten nicht, wie die SPD gefordert hat, in das Diskriminierungsverbot des Art. 3 des Grundgesetzes aufgenommen worden sind. Hier hätte die GVK in einem Land, in dem — im Gegensatz etwa zu den Niederlanden — Behinderte nicht als „normale" Mitbürger und Mitbürgerinnen gelten, eine gesellschaftlich vorwärtsweisende Funktion haben können. Das Hin und Her um diesen Aspekt der Verfassungsneufassung, das soeben hier stattgefunden hat, ist wahrhaftig kein Glanzstück parlamentarischer Behandlung drängender Probleme in diesem Haus gewesen. Also werden auch in Zukunft deutsche Gerichte empörend behindertenfeindliche Sprüche verkünden können. Also werden auch in der Zukunft echte Gewalttäter durch das Klima in diesem Lande zumindest nicht abgeschreckt, gegen Behinderte gewalttätig zu werden. Bedauerlich ist auch, daß der Tierschutz nicht ins Grundgesetz aufgenommen werden soll. Wie dünn die Luft um die verfassungsrechtlich positiven Reformversuche inzwischen geworden ist, zeigt der Formelkompromiß zum Umweltschutz. Der Umweltschutz — ursprüngliche Forderung der Ökologiebewegung war seine Formulierung als Grundrecht — wurde zurückgenommen auf die Festlegung als Staatsziel. Dann hat sich aus dem Interessengehakel in der GVK schließlich eine typisch deutsche, juristisch ziemlich durchdeklinierte Formel ergeben, die mir jedoch ein wenig trivial erscheint. Ein politischer Durchbruch ist sie jedenfalls nicht. Zu überlegen wäre, ob nicht die von Umweltverbänden wie z. B. vom Global Challenges Network in die Diskussion gebrachte umweltbedingte Einschränkung des Grundrechts auf freie Entfaltung der Persönlichkeit einen Ausweg aus der Pattsituation, die die GVK-Empfehlung zustande gebracht hat, bieten kann. Daß das Recht auf Wohnen, das Recht auf Arbeit, das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und Informationsfreiheit nicht explizit ins Grundgesetz aufgenommen werden sollen, verwundert nicht angesichts der sozialen Kälte, mit der die Explosion der Arbeitslosigkeit und die Misere am Wohnungsmarkt hingenommen werden. Das Grundgesetz bleibt den größten Nöten der Menschen weiterhin fremd. Kurz und knapp und zusammengefaßt: Weder die Ergebnisse noch der Prozeß der Verfassungsdiskussion in der und um die GVK herum haben begeistert, haben bewegt, haben neue Kräfte und neuen Elan wachgerufen. Sie sind eher geeignet, die Fremdheit und die Verdrossenheit der Bürger gegenüber Staat, staatlicher Ordnung und Verfassung zu verstärken. Es scheint, daß eine große, hoffentlich nicht die letzte Chance auf diesem Gebiet vertan worden ist. Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 209. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4. Februar 1994 18151* Anlage 3 Amtliche Mitteilungen Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den nachstehenden Vorlagen absieht: Auswärtiger Ausschuß Drucksache 12/5869 Ausschuß für Wirtschaft Drucksache 11/8542 Drucksache 12/4379 Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Drucksache 12/4242 Ausschuß für Verkehr Drucksache 12/5511 Die Vorsitzenden folgender Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EG-Vorlagen zur Kenntnis genommen bzw. von einer Beratung abgesehen hat: Auswärtiger Ausschuß Drucksache 12/5827 Nr. 2.1 Innenausschuß Drucksache 12/5358 Nr. 1 Drucksache 12/5749 Nr. 3.2, 3.3 Drucksache 12/5827 Nr. 2.3 Ausschuß für Wirtschaft Drucksache 12/4298 Nr. 3.9 Drucksache 12/5358 Nr. 25 Drucksache 12/5662 Nr. 3.5 Drucksache 12/6347 Nrn. 3.2 — 3.7 Ausschuß für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Drucksache 12/5827 Nr. 2.17
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Wolfgang Ullmann


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

    Meine Damen und Herren, ich sehe mich leider genötigt, angesichts dessen, was von Herrn Staatsminister Heitmann über Delegitimation und Mäkelei gesagt worden ist, zum zweiten Mal etwas klarzustellen.
    Erstens. Ich habe heute früh schon gesagt: Ich habe mich Mitte Mai 1990 in der frei gewählten Volkskammer dafür eingesetzt, dieses Grundgesetz so schnell wie möglich in der ehemaligen DDR in Kraft zu setzen.
    Zweitens. Ich habe mich als Mitglied des Kuratoriums für einen demokratisch verfaßten Bund deutscher Länder eingesetzt und dafür, einen Verfassungsentwurf auf alle Fälle und unter allen Umständen auf der Basis des Grundgesetzes zu entwerfen.
    Drittens. Ich verwahre mich dagegen, Änderungsanträge zum Grundgesetz als Mäkelei einzustufen.

    (Beifall bei der SPD und der PDS/Linke Liste — Joachim Hörster [CDU/CSU]: Ist es aber!)



Rede von Dieter-Julius Cronenberg
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Das Wort hat nunmehr die Abgeordnete Frau Ulrike Mascher.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Ulrike Mascher


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Liebe Kollegen und Kolleginnen! „Jetzt oder nie: Frauenrechte in die Verfassung! "

    (Zuruf des Abg. Ulrich Irmer [F.D.P.])

    Das war ein Signal für viele Frauen, sich in die Verfassungsdiskussion einzumischen, die durch den Einigungsprozeß angestoßen wurde, auch wenn das offensichtlich einem Kollegen hier nicht paßt, daß Frauen sich so engagiert haben.
    Schon frühzeitig hatten die Frauen gemeinsam über ihre Vorstellungen und Erwartungen an eine Verfassung für ein Deutschland ohne Mauern nachgedacht. Bereits im April 1990 erschien der Aufruf: „Frauen in bester Verfassung", im September wurde dann in der Paulskirche das „Frankfurter Frauenmanifest" verabschiedet, der Frauenpolitische Runde Tisch legte seine Vorschläge vor, und von der SPD und den GRÜNEN kamen die ersten Formulierungen zur Ergänzung und zur Neufassung von Art. 3 und Art. 6 GG.



    Ulrike Mascher
    Zu kaum einem Thema der Verfassungsdebatte hat es eine so breite und intensive Diskussion der Frauen
    — und auch einiger Männer — in Ostdeutschland wie in Westdeutschland gegeben. Unsere Arbeit in der Gemeinsamen Verfassungskommission ist von immer neuen Fraueninitiativen begleitet worden. So hat z. B. der Deutsche Frauenrat, der immerhin 11 Millionen Frauen in seinen Mitgliedsverbänden organisiert, eine eigene Anhörung zu seinen Forderungen in der Gemeinsamen Verfassungskommission durchgesetzt.
    Der bundesweite Zusammenschluß der kommunalen Frauenbüros hat die Forderungen vieler Frauen in großen Körben — in Erinnerung an Elisabeth Selberts Waschkörbe — den beiden Vorsitzenden der Gemeinsamen Verfassungskommission überreicht.
    Mit einer bundesweiten Plakataktion haben vor einem Jahr viele bekannte Frauen aus ganz unterschiedlichen Lebensbereichen und Arbeitsfeldern
    — ich sehe einige auch hier auf beiden Seiten des Hauses sitzen — ihrer Forderung noch einmal Ausdruck verliehen: „Jetzt oder nie: Frauenrechte in die Verfassung! "
    Über 80 000 Frauen - vielleicht waren auch einige Männer dabei — haben sich in Briefen und Postkarten mit der Forderung nach wirklicher Gleichstellung und nach der Vereinbarkeit von Familie und Erwerbsarbeit an die Gemeinsame Verfassungskommission gewandt.
    Viele Frauen hatten erkannt, daß eine Verfassung nichts Abstraktes ist, in höheren juristischen Sphären angesiedelt, sondern durchaus alltagstauglich ihre Forderungen nach Ausbildung und Beruf, nach Beteiligung und partnerschaftlicher Arbeitsteilung unterstützen und voranbringen kann.
    Nach dem Frauenkonvent auf Frauenchiemsee im Sommer 1992 gab es eine große Übereinstimmung vieler Frauen aus einem ganz breiten politischen Spektrum für drei zentrale Forderungen: erstens die Ergänzung des Art. 3 GG:
    Frauen und Männer sind gleichberechtigt. Der Staat ist verpflichtet zur Gleichstellung von Frauen und Männern in allen gesellschaftlichen Bereichen. Zum Ausgleich bestehender Ungleichheiten sind Maßnahmen zur Förderung von Frauen zulässig.

    (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

    Zweitens die Ergänzung des Art. 6 GG:
    Wer in häuslicher Gemeinschaft Kinder erzieht oder notwendige Pflege leistet, ist durch die staatliche Ordnung zu schützen und zu fördern. Der Staat schafft die Möglichkeit für Frauen und Männer, Familienaufgaben mit Erwerbstätigkeit und Teilnahme am öffentlichen Leben zu vereinbaren.

    (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN — Zuruf des Abg. Dr. Walter Hitschler [F.D.P.])

    — Nein, das hat bisher erhebliche Schwierigkeiten gemacht. Wenn sich das noch nicht bis zu Ihnen durchgesprochen hat, dann bedaure ich das sehr.
    Drittens: In einer neuen Verfassung mit hoher Aussagekraft und Symbolwert ist die weibliche und die männliche Sprachform zu verwenden. Dies kann nicht durch sogenannte neutrale Formulierungen ersetzt werden.

    (Beifall bei der SPD)

    Und es gab das Versprechen: Über alle parteipolitischen und ideologischen Grenzen hinweg werden wir Frauen für unsere Forderungen mutig und phantasievoll kämpfen.
    Was ist daraus geworden? Heute liegt Ihnen ein gemeinsamer Gesetzentwurf vor, der eine Ergänzung des Art. 3 Abs. 2 — des Gleichberechtigungsartikels — vorsieht. Ich danke allen Mitgliedern in der Gemeinsamen Verfassungskommission, insbesondere den Kolleginnen, die dazu beigetragen haben, daß wir die millimeterweise Annäherung unterschiedlicher Standpunkte erreicht haben. Ich weiß, wie schwierig das war. Ich erwarte auch, daß diese Ergänzung im Bundestag und im Bundesrat die notwendige Zweidrittelmehrheit findet.
    Aber ich verrate ja auch kein Geheimnis, wenn ich sage: Den großen Jubel hat diese Ergänzung bei vielen Frauen, die sich seit 1990 für eine Konkretisierung des Gleichberechtigungsgrundsatzes durch einen Gleichstellungsauftrag engagiert haben, nicht ausgelöst. Aber wir sehen die neue Qualität, die diese Ergänzung bringt:
    Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
    Die aktive Formulierung „Der Staat fördert" ist ein verbindlicher Auftrag, in der Lebensrealität die notwendigen Veränderungen durchzusetzen. Daß Veränderungen notwendig sind, ist, glaube ich, ein breiter Konsens zumindest bei Frauen, aber auch bei vielen Männern.

    (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

    Wir wollen endlich die faktische Gleichberechtigung von Frauen und Männern schaffen. Es geht also nicht mehr um die Herstellung gleicher Rechte für Frauen — hier ist viel erreicht worden —, sondern es geht ausdrücklich darum, diesen gleichen Rechten für Frauen in der Wirklichkeit zum Durchbruch zu verhelfen.
    Gesetzgeber, Regierung und Verwaltung dürfen also nicht mehr abwarten, wann und ob ein Verfassungsgerichtsurteil sie zu meist zögerlichem Handeln zwingt, sondern sie sind zu eigenem Handeln aufgefordert. Ihr Handeln wird sich daran messen, ob es auf die Beseitigung bestehender Nachteile hinwirkt. Das heißt, in unserer Verfassung wird anerkannt: Es gibt Nachteile bei der tatsächlichen Durchsetzung der Gleichberechtigung, Nachteile zu Lasten der Frauen. Diese Nachteile sollen nicht abgebaut, abgeschwächt oder abgemildert, sondern sie sollen beseitigt werden. Eine ganz klare Zielvorgabe.

    (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)




    Ulrike Mascher
    Die Erkenntnis, daß dieses Ziel nicht mit freundlichen Appellen erreicht werden kann, hat jetzt nach schmerzlichen Erfahrungen auch Teile der CDU und sogar der CSU erreicht. Eine bayerische Staatssekretärin denkt bereits öffentlich über die Notwendigkeit von Quoten nach.

    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN — Zuruf von der SPD: Das ist doch etwas!)

    — Es ist Frau Stamm, um das eindeutig festzumachen.
    Um es noch einmal zu sagen: Wenn die SPD von Quoten als Instrument zum Abbau von Benachteiligungen spricht, dann geht es um leistungsbezogene oder leistungsabhängige Quoten. Es geht uns darum, endlich die informellen Männerquoten zu knacken, auch wenn Ihnen das vielleicht nicht so sehr gefällt.

    (Dr. Wolfgang Freiherr von Stetten [CDU/ CSU]: Mit dem Korkenzieher oder mit dem Nußknacker?)

    Das Geschlechtsmerkmal „weiblich" soll in Zukunft kein Nachteil mehr sein. Das jüngste Urteil des Ersten Senates des Bundesverfassungsgerichts hat dazu in wünschenswerter Deutlichkeit Stellung bezogen.
    Die gemeinsam eingebrachte Ergänzung des Art. 3 „Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin" hat zwar nicht mehr die sprachliche Kraft der Formulierung von Elisabeth Selbert: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt." Aber zusammengefügt werden beide Teile, der Gleichberechtigungsauftrag und die Nachteilsbeseitigung, der Sache der Frauen nützen.
    Mir fällt auf, daß von der Ästhetik der Sprache des Grundgesetzes und der Notwendigkeit von Klarheit und Kargheit immer dann die Rede ist, wenn es um die Rechte von Frauen geht. Ich denke nur an den Art. 23 oder an das Monstrum, das wir jetzt als Art. 16a in der Verfassung haben: Dagegen ist das, was wir zur Ergänzung des Art. 3 formuliert haben, präzise, schlank und elegant.

    (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der F.D.P.)

    Leider haben wir bei unseren Vorschlägen für eine Änderung des Art. 6 nur eine sehr eingeschränkte Bereitschaft bei der CDU/CSU gefunden, sich überhaupt auf dieses Thema einzulassen. Weder die veränderte gesellschaftliche Realität noch die Ausführungen der überwiegenden Mehrheit der Sachverständigen, noch die Forderungen und Vorschläge von verschiedenen Familienverbänden haben an der Position der CDU/CSU etwas geändert: Eine Ergänzung des Grundgesetzes ist hier nicht erforderlich und nicht wünschenswert.
    Liebe Kollegen und Kolleginnen von der CDU, glauben Sie wirklich, Sie können die Realität, daß immer mehr Menschen nicht mehr in traditionellen Ehe- und Familienmustern leben, einfach ausblenden? Halten Sie es wirklich für richtig, dem Zusammenleben von Menschen, die z. B. als gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaft nach unserem
    Recht nicht heiraten können, Schutz und Anerkennung auch in der Verfassung zu versagen? Halten Sie es angesichts der Lebenssituation von Familien mit Kindern oder von Familien mit Pflegebedürftigen nicht für angemessen, den Staat in unserer Verfassung zur Förderung dieser Familien zu verpflichten? Das wäre ein sinnvoller Beitrag zum Jahr der Familie.

    (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

    Die vielen Eingaben an die Verfassungskommission, aber auch die Stellungnahmen von kirchlichen Frauenverbänden, von Gewerkschaften und vielen Frauengruppen machen deutlich, wie wichtig die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbsarbeit und der Teilnahme am öffentlichen Leben für viele Menschen ist. Irmgard Jalowy, die Vorsitzende des Deutschen Frauenrates, hat am 26. Januar 1994 diese Forderung noch einmal eindringlich an alle Fraktionen gerichtet.
    Auch das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung zu § 218 StGB eine besondere Verpflichtung des Staates formuliert. Ich zitiere: „Der Schutzauftrag für Ehe und Familie ... und die Gleichstellung von Mann und Frau in der Teilhabe am Arbeitsleben ... verpflichten den Staat und insbesondere den Gesetzgeber, Grundlagen dafür zu schaffen, daß Familientätigkeit und Erwerbstätigkeit aufeinander abgestimmt werden können und die Wahrnehmung der familiären Erziehungsaufgabe nicht zu beruflichen Nachteilen führt. "

    (Ulrich Irmer [F.D.P.]: Das ist schon weniger schlank!)

    — Ja, das stammt vom Bundesverfassungsgericht.

    (Heiterkeit bei der SPD)

    Die CDU/CSU hat bei der Debatte in der Gemeinsamen Verfassungskommission zwar anerkannt, daß es hier für sie Diskussionsbedarf gibt. Ich erinnere mich an eine diesbezügliche Erklärung von Herrn Jahn. Irgendwelche Ergebnisse dieser Diskussion für die Verfassungsdebatte kann ich aber — ich sage hoffnungsvoll: bisher — leider nicht erkennen. Deswegen möchte ich noch einmal feststellen: Die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit ist eine der Grundvoraussetzungen für einen gleichberechtigten Zugang von Männern und Frauen zu einer Berufstätigkeit. Die von der SPD vorgeschlagene Ergänzung des Art. 6 des Grundgesetzes ist also auch eine notwendige Unterstützung des Gleichberechtigungsauftrags des Art. 3.
    Ein Weiteres: Für die Frauen in der ehemaligen DDR war die Vereinbarkeit von Beruf und Familie trotz großer Belastungen ein selbstverständlicher Teil ihres Lebens. Es könnte ein positiver Beitrag zum Einigungsprozeß sein, dieses Selbstverständnis der Frauen aus den neuen Bundesländern in unserer gemeinsamen Verfassung aufzugreifen und damit auch ihren Hoffnungen und Erwartungen in einem gemeinsamen Verfassungsprozeß Raum zu geben.

    (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

    Besonders unbefriedigend und unverständlich ist es für die SPD, daß unsere Vorschläge zur Aufnahme



    Ulrike Mascher
    spezieller Kinderrechte in die Verfassung am entschlossenen Nein der CDU/CDU gescheitert sind. Es ist uns bei diesem Komplex darum gegangen, die Rechte von Kindern, wie sie von der Verfassungsrechtsprechung präzisiert worden sind, schlank und elegant in den Text der Verfassung aufzunehmen.
    Wir wollen deutlich machen, daß auch Kinder in unserer Verfassung eigene Grundrechte haben. Kinder sind das schwächste Glied in unserer Gesellschaft. Sie haben leider keine starke Lobby.

    (Joachim Hörster [CDU/CSU]: Doch, ihre Eltern!)

    Deswegen brauchen wir eigene Kinderrechte in unserer Verfassung.
    Warum lehnen Sie es eigentlich ab, in der Verfassung eindeutig und unmißverständlich festzuschreiben: „Kinder sind gewaltfrei zu erziehen",

    (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

    und zwar angesichts zunehmender Gewalt in Deutschland? Die Zahlen sind bedrückend: Jährlich werden bei uns etwa 100 Kinder zu Tode geprügelt, über 300 000 Jungen und Mädchen erleiden durch körperliche Züchtigung schwere körperliche und seelische Schäden.

    (Joachim Hörster [CDU/CSU]: Das ist alles bereits verboten! — Dr. Wolfgang Freiherr von Stetten [CDU/CSU]: Das ist ja wohl nicht erlaubt!)

    — Das sind Zahlen des Kinderschutzbundes; die habe ich nicht erfunden.
    Für uns ist eine Ächtung von Gewalt gegen Kinder ein wichtiger Beitrag zum Schutz von Kindern. Wir machen uns auch hier keine Illusion über die Wirkung von Verfassungsrechten, und wir wollen damit auch keine falschen Hoffnungen wecken. Aber wenn unser Grundgesetz politische Leitprinzipien für die Entwicklung unserer Gesellschaft gibt, ist solch eine Orientierung zur Gewaltlosigkeit gegenüber Kindern in unserer Verfassung geboten.
    Ich möchte noch einen letzten Punkt ansprechen: die Sprache unserer Verfassung. Es war für die CDU, die CSU und auch die F.D.P. leider nicht zu akzeptieren, unser Grundgesetz in einer geschlechtergerechten Sprache zu formulieren.

    (Dr. Wolfgang Freiherr von Stetten [CDU/ CSU]: O Gott!)

    Eine Verfassung, die ein Gleichberechtigungsgebot enthält, sollte selbst gleichberechtigt formuliert sein. Immerhin: Es gab 31 Stimmen in der Gemeinsamen Verfassungskommission für solch eine sprachliche Erneuerung des Grundgesetzes;

    (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

    eine Mehrheit, aber keine Zweidrittelmehrheit.
    Ich möchte diejenigen Mitglieder des Bundestags, die nicht in der Gemeinsamen Verfassungskommission waren, darauf aufmerksam machen, daß es Verfassungen von Ländern gibt — z. B. Schleswig-Holstein — die in einer solchen geschlechtergerechten Sprache geschrieben sind. Es ist kein sprachliches
    Monstrum, sondern es ist durchaus praktikabel und handhabbar.
    Ich bin häufig gefragt worden, ob bei den Beratungen im Bundestag und im Bundesrat noch etwas bewegt werden kann. Nach den Erfahrungen, daß die Einmischung und die vielfältigen Aktionen der Frauen zu Art. 3 in der Verfassungskommission bestimmt etwas bewegt haben, bin ich nicht ganz hoffnungslos. Vielleicht bewegen ja der Frauenprotest und der Frauenstreik im März hier in Bonn und an vielen anderen Orten in Deutschland die Verfassungsdebatte noch einmal im Interesse der Frauen.
    Nun noch ein kleiner Hinweis für diejenigen, die damit Schwierigkeiten haben: Schon 1776 hat Abigail Smith nach der Unabhängigkeitserklärung der USA geschrieben: Sollte in der neuen Verfassung den Frauen nicht besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden, so sind sie zur Revolte bereit. Ich hoffe, daß es dazu nicht kommen muß,

    (Ulrich Irmer [F.D.P.]: Wir zittern schon!)

    sondern daß wir mehr Frauenrechte in die Verfassung bekommen. Jetzt oder nie — das ist unsere Chance.

    (Beifall bei der SPD, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Abg. Dr. Gisela Babel [F.D.P.])