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ID1220905500

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    Plenarprotokoll 12/209 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 209. Sitzung Bonn, Freitag, den 4. Februar 1994 Inhalt: Glückwünsche zum Geburtstag des Abgeordneten Joachim Graf von Schönburg-Glauchau 18085 A Bestimmung der Abgeordneten Dr. Gisela Babel als ordentliches Mitglied im Vermittlungsausschuß 18085A Erweiterung der Tagesordnung 18085B, 18119C Zusatztagesordnungspunkt 8: Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Gesetz zur Änderung des StasiUnterlagen-Gesetzes (Drucksachen 12/ 5775, 12/6100, 12/6493, 12/6732) . . . 18085D Zusatztagesordnungspunkt 9: a) — Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD und F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Europawahlgesetzes (Drucksache 12/6621) — Zweite und dritte Beratung des von der Gruppe der PDS/Linke Liste eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Europawahlgesetzes — Einführung des aktiven und passiven Wahlrechts für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger (Drucksachen 12/6115, 12/6733) b) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Innenausschusses zu der Unterrichtung durch das Europäische Parlament: Entschließung mit der Stellungnahme des Europäischen Parlaments zu dem Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über die Einzelheiten der Ausübung des aktiven und passiven Wahlrechts bei den Wahlen zum Europäischen Parlament im WohnsitzMitgliedstaat (Drucksachen 12/6459, 12/6733) 18085 D Zusatztagesordnungspunkt 10: Beratung des Antrags des 3. Untersuchungsausschusses nach Artikel 44 des Grundgesetzes: Erweiterung des Untersuchungsauftrages des 3. Untersuchungsausschusses (Drucksache 12/6749) 18086 C Zusatztagesordnungspunkt 11: Beratung der Beschlußempfehlung des Petitionsausschusses: Sammelübersicht 138 zu Petitionen (Drucksache 12/6738) 18086 D Zusatztagesordnungspunkt 12: Beratung der Beschlußempfehlung des Petitionsausschusses: Sammelübersicht 139 zu Petitionen (Drucksache 12/6739) 18086D Zusatztagesordnungspunkt 13: Beratung der Beschlußempfehlung des Petitionsausschusses: Sammelübersicht 140 zu Petitionen (Drucksache 12/6740) 18086 D Tagesordnungspunkt 17: a) Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD und F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 3, 20a, 20b, 28, 29, 72, 74, 75, 76, 77, 80, 87, 93, 118a und 125a) (Drucksache 13/6633) II Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 209. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4. Februar 1994 b) Beratung des Berichts der Gemeinsamen Verfassungskommission gemäß Beschluß des Deutschen Bundestages — Drucksachen 12/1590, 12/1670 — und Beschluß des Bundesrates — Drucksache 741/91 (Beschluß) — (Drucksache 12/6000) c) Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines .. Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Drucksache 12/6323) d) Erste Beratung des von den Abgeordneten Dr. Uwe-Jens Heuer, Dr. Gregor Gysi und der Gruppe der PDS/Linke Liste eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Annahme einer neuen Verfassung nach Artikel 146 des Grundgesetzes (Drucksache 12/6570) e) Erste Beratung des von dem Abgeordneten Dr. Wolfgang Ullmann und der Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verfassungsreform (Drucksache 13/6686) f) Beratung des Antrags des Abgeordneten Dr. Wolfgang Ullmann und der Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Durchführung eines Verfassungsreferendums nach Artikel 146 des Grundgesetzes (Drucksache 12/6716) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 14: Erste Beratung des von den Abgeordneten Dr. Konrad Elmer, Susanne Rahardt-Vahldieck, Dr. Christoph Schnittler und weiteren Abgeordneten eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 2 a) (Drucksache 12/6708) Dr. Rupert Scholz CDU/CSU 18087 D Dr. Hans-Jochen Vogel SPD 18090B Dr. Ilja Seifert PDS/Linke Liste 18093B, 18107 C Dr. Burkhard Hirsch F.D.P. . 18094D, 18115C, 18127B, 18137D Ulrich Irmer F.D.P. 18096B Detlef Kleinert (Hannover) F.D.P. . . . 18098 C Dr. Jürgen Schmude SPD . . 18099D, 18106B, 18126A Dr. Uwe-Jens Heuer PDS/Linke Liste . . 18100C, 18114 C Dr. Wolfgang Ullmann BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . 18102D, 18117A, 18121C Dr. Friedrich-Adolf Jahn (Münster) CDU/ CSU 18104A Dr. Uwe-Jens Heuer PDS/Linke Liste 18105C, 18117C, 18125C, 18130 C Wolfgang Börnsen (Bönstrup) CDU/ CSU 18106 A Dr. Henning Voscherau, Erster Bürgermeister der Freien Hansestadt Hamburg . . 18108 D Alois Graf von Waldburg-Zeil CDU/ CSU 18110B, 18140C Dr. Burkhard Hirsch F.D.P. . 18112C, 18145 D Dr. Friedrich-Adolf Jahn (Münster) CDU/ CSU 18118B Dr. Rudolf Karl Krause (Bonese) fraktionslos 18118B Steffen Heitmann, Staatsminister des Freistaates Sachsen 18119C Ulrike Mascher SPD 18121 D Dr. Gerhard Friedrich CDU/CSU . . . 18124 C Dr. Wolfgang Ullmann BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 18125B Antje-Marie Steen SPD 18128B Ingrid Matthäus-Maier SPD 18128D Ulrike Mascher SPD 18129A Dr. Rupert Scholz CDU/CSU 18129C, 18134B, 18140D Ulrich Irmer F D P 18129 D Dr. Hans-Jochen Vogel SPD 18130D Dr. Walter Hitschler F.D.P. . . . . . 18131 D Dr. Helga Otto SPD 18132B Dr. Bertold Reinartz CDU/CSU 18134 D Dr. Konrad Elmer SPD 18136A Dr. Wolfgang Freiherr von Stetten CDU/ CSU 18139C Dr. Konrad Elmer SPD 18139D Susanne Rahardt-Vahldieck CDU/CSU 18141 C Erika Steinbach-Hermann CDU/CSU . 18143B, 18146A Dr. Rudolf Karl Krause (Bonese) fraktionslos 18144D Dr. Christoph Schnittler F.D.P. . . . . 18146B Präsidentin Dr. Rita Süssmuth 18145 C Zusatztagesordnungspunkt: Eidesleistung eines Bundesministers Präsidentin Dr. Rita Süssmuth 18147 B Dr.-Ing. Karl-Hans Laermann, Bundesminister BMBW 18147 C Nächste Sitzung 18147 D Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 209. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4. Februar 1994 III Anlage i Liste der entschuldigten Abgeordneten . 18149* A Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Rede des Abgeordneten Dr. Ulrich Briefs (fraktionslos) zu Tagesordnungspunkt 17 (a — Gesetzentwurf zur Änderung des Grundgesetzes, b —Berichtsberatung gemäß Beschluß des Deutschen Bundestages und des Bundesrates, c — Gesetzentwurf zur Änderung des Grundgesetzes, d — Gesetzentwurf über die Annahme einer neuen Verfassung nach Artikel 146 des Grundgesetzes, e — Gesetzentwurf zur Verfassungsreform, f — Antrag: Durchführung eines Verfassungsreferendums nach Artikel 146 Grundgesetz) und zu Zusatzpunkt 14 (Änderung des Grundgesetzes) 18150* A Anlage 3 Amtliche Mitteilungen 18151* A Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 209. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4. Februar 1994 18085 209. Sitzung Bonn, den 4. Februar 1994 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Ackermann, Else CDU/CSU 4. 2. 94 Bartsch, Holger SPD 4. 2. 94 Belle, Meinrad CDU/CSU 4. 2. 94 Dr. Böhmer, Maria CDU/CSU 4. 2. 94 Dr. Brecht, Eberhard SPD 4. 2. 94 Bulmahn, Edelgard SPD 4. 2. 94 Catenhusen, SPD 4.2.94 Wolf-Michael Clemens, Joachim CDU/CSU 4. 2. 94 Dempwolf, Gertrud CDU/CSU 4. 2. 94 Dr. Dobberthien, SPD 4. 2. 94 Marliese Duve, Freimut SPD 4. 2. 94 Ehrbar, Udo CDU/CSU 4. 2. 94 Eimer (Fürth), Norbert F.D.P. 4. 2. 94 Engelhard, Hans A. F.D.P. 4. 2. 94 Engelmann, Wolfgang CDU/CSU 4. 2. 94 Formanski, Norbert SPD 4. 2. 94 Frankenhauser, Herbert CDU/CSU 4. 2. 94 Gleicke, Iris SPD 4. 2. 94 Gries, Ekkehard F.D.P. 4. 2. 94 Großmann, Achim SPD 4. 2. 94 Grünbeck, Josef F.D.P. 4. 2. 94 Grüner, Martin F.D.P. 4. 2. 94 Dr. Guttmacher, F.D.P. 4. 2. 94 Karlheinz Hauser (Esslingen), Otto CDU/CSU 4. 2. 94 Henn, Bernd PDS/LL 4. 2. 94 Dr. Höll, Barbara PDS/LL 4. 2. 94 Ibrügger, Lothar SPD 4. 2. 94 Jung (Limburg), Michael CDU/CSU 4. 2. 94 Junghanns, Ulrich CDU/CSU 4. 2. 94 Kiechle, Ignaz CDU/CSU 4. 2. 94 Kittelmann, Peter CDU/CSU 4. 2. 94 * Kolbe, Manfred CDU/CSU 4. 2. 94 Kretkowski, Volkmar SPD 4. 2. 94 Leidinger, Robert SPD 4. 2. 94 Lenzer, Christian CDU/CSU 4. 2. 94 Dr. Lippold (Offenbach), CDU/CSU 4. 2. 94 Klaus W. Marten, Günter CDU/CSU 4. 2. 94 Matschie, Christoph SPD 4. 2. 94 Dr. Matterne, Dietmar SPD 4. 2. 94 Meißner, Herbert SPD 4. 2. 94 Dr. Menzel, Bruno F.D.P. 4. 2. 94 Dr. Mildner, Klaus CDU/CSU 4. 2. 94 Gerhard Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Mischnick, Wolfgang F.D.P. 4. 2. 94 Molnar, Thomas CDU/CSU 4. 2. 94 Dr. Müller, Günther CDU/CSU 4. 2. 94* Müller (Pleisweiler), SPD 4. 2. 94 Albrecht Müller (Wadern), CDU/CSU 4. 2. 94 Hans-Werner Müller (Zittau), Christian SPD 4. 2. 94 Nelle, Engelbert CDU/CSU 4. 2. 94 Dr. Neuling, Christian CDU/CSU 4. 2. 94 Nitsch, Johannes CDU/CSU 4. 2. 94 Oostergetelo, Jan SPD 4. 2. 94 Otto (Frankfurt), F.D.P. 4. 2. 94 Hans-Joachim Dr. Pfaff, Martin SPD 4. 2. 94 Pfeiffer, Angelika CDU/CSU 4. 2. 94 Philipp, Ingeborg PDS/LL 4. 2. 94 Dr. Pick, Eckhart SPD 4. 2. 94 Poß, Joachim SPD 4. 2. 94 Priebus, Rosemarie CDU/CSU 4. 2. 94 Dr. Rappe (Hildesheim), SPD 4. 2. 94 Hermann Rawe, Wilhelm CDU/CSU 4. 2. 94 Reddemann, Gerhard CDU/CSU 4. 2. 94* Reimann, Manfred SPD 4. 2. 94 Rennebach, Renate SPD 4. 2. 94 Reuschenbach, Peter W. SPD 4. 2. 94 Dr. Riedl (München), CDU/CSU 4. 2. 94 Erich Roitzsch (Quickborn), CDU/CSU 4. 2. 94 Ingrid Sauer (Salzgitter), CDU/CSU 4. 2. 94 Helmut Schmidt (Dresden), Arno F.D.P. 4. 2. 94 Schmitz (Baesweiler), CDU/CSU 4. 2. 94 Hans Peter Dr. Schnell, Emil SPD 4. 2. 94 Dr. Schwarz-Schilling, CDU/CSU 4. 2. 94 Christian Seidenthal, Bodo SPD 4. 2. 94 Dr, Soell, Hartmut SPD 4. 2. 94* Stachowa, Angela PDS/LL 4. 2. 94 Dr. Stoltenberg, Gerhard CDU/CSU 4. 2. 94 Dr. von Teichman, F.D.P. 4. 2. 94 Cornelia Dr. Voigt (Northeim), CDU/CSU 4. 2. 94 Hans-Peter Dr. Waffenschmidt, Horst CDU/CSU 4. 2. 94 Dr. Wetzel, Margrit SPD 4. 2. 94 Wohlrabe, Jürgen CDU/CSU 4. 2. 94 Zierer, Benno CDU/CSU 4. 2. 94 * für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union 18150* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 209. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4. Februar 1994 Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Rede des Abgeordneten Dr. Ulrich Briefs (fraktionslos) zu Tagesordnungspunkt 17 (a — Gesetzentwurf zur Änderung des Grundgesetzes, b — Berichtsberatung gemäß Beschluß des Deutschen Bundestages und des Bundesrates, c — Gesetzentwurf zur Änderung des Grundgesetzes, d — Gesetzentwurf über die Annahme einer neuen Verfassung nach Artikel 146 des Grundgesetzes, e — Gesetzentwurf zur Verfassungsreform, f — Antrag: Durchführung eines Verfassungsreferendums nach Artikel 146 Grundgesetz) und zu Zusatzpunkt 14 (Änderung des Grundgesetzes) Dr. Ulrich Briefs (fraktionslos): Verfassungsfragen sind Grundfragen der politischen und der staatlichen Ordnung. Ihre Beantwortung bedeutet jedoch nicht zwangsläufig, daß die Gesellschaft sich so verhält und so entwickelt, wie es in der Verfassungsdiskussion festgelegt wird. Gerade gegenwärtig besteht die Gefahr, daß sich eine zunehmende Kluft zwischen politisch diskutierter Verfassung und der gelebten, praktizierten Verfassung der Menschen auftut. Die Resonanz der Verfassungsdiskussion, die wir hier im Parlament geführt haben, in der Bevölkerung ist eigentlich gering. Das gilt trotz der vielen beantworteten und der noch mehr nicht beantworteten Eingaben. Daß die Resonanz insgesamt zu gering ist, liegt erheblich auch daran, daß mit dem vorgelegten Ergebnis der Gemeinsamen Verfassungskommission kein Startschuß für neue Bürgerbeteiligungsrechte gegeben wird. Es ist nicht gelungen, nach dem Ende der alten BRD und im Hinblick auf den so oder so an vielen Punkten notwendigen Neuanfang im vereinigten Deutschland eine Bewegung für mehr Demokratie, mehr Bürgerbeteiligung, neue Grundrechte in Gang zu setzen. Vielmehr wird die Verfassungsentwicklung geprägt durch zum Teil bereits vollzogene und gelungene Versuche, an wichtigen Punkten Grundrechte abzubauen: Das Grundrecht auf Asyl ist beseitigt. Das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung soll beseitigt werden. Das Verfassungsgebot, Streitkräfte nur zur Landesverteidigung zu unterhalten, wird ausgehölt durch die Ermöglichung von Out-of-AreaEinsätzen der Bundeswehr. Diskutiert wird der Einsatz der Bundeswehr im Innern. Damit soll die der geschichtlichen Erfahrung aus dem Faschismus geschuldete strikte Trennung von Militär und Polizei aufgehoben werden. Ob die Ergebnisse der GVK dieser schleichenden Aushöhlung der Verfassung Einhalt gebieten werden, ist zumindest höchst fraglich. Beschämend ist insbesondere, daß die Behinderten nicht, wie die SPD gefordert hat, in das Diskriminierungsverbot des Art. 3 des Grundgesetzes aufgenommen worden sind. Hier hätte die GVK in einem Land, in dem — im Gegensatz etwa zu den Niederlanden — Behinderte nicht als „normale" Mitbürger und Mitbürgerinnen gelten, eine gesellschaftlich vorwärtsweisende Funktion haben können. Das Hin und Her um diesen Aspekt der Verfassungsneufassung, das soeben hier stattgefunden hat, ist wahrhaftig kein Glanzstück parlamentarischer Behandlung drängender Probleme in diesem Haus gewesen. Also werden auch in Zukunft deutsche Gerichte empörend behindertenfeindliche Sprüche verkünden können. Also werden auch in der Zukunft echte Gewalttäter durch das Klima in diesem Lande zumindest nicht abgeschreckt, gegen Behinderte gewalttätig zu werden. Bedauerlich ist auch, daß der Tierschutz nicht ins Grundgesetz aufgenommen werden soll. Wie dünn die Luft um die verfassungsrechtlich positiven Reformversuche inzwischen geworden ist, zeigt der Formelkompromiß zum Umweltschutz. Der Umweltschutz — ursprüngliche Forderung der Ökologiebewegung war seine Formulierung als Grundrecht — wurde zurückgenommen auf die Festlegung als Staatsziel. Dann hat sich aus dem Interessengehakel in der GVK schließlich eine typisch deutsche, juristisch ziemlich durchdeklinierte Formel ergeben, die mir jedoch ein wenig trivial erscheint. Ein politischer Durchbruch ist sie jedenfalls nicht. Zu überlegen wäre, ob nicht die von Umweltverbänden wie z. B. vom Global Challenges Network in die Diskussion gebrachte umweltbedingte Einschränkung des Grundrechts auf freie Entfaltung der Persönlichkeit einen Ausweg aus der Pattsituation, die die GVK-Empfehlung zustande gebracht hat, bieten kann. Daß das Recht auf Wohnen, das Recht auf Arbeit, das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und Informationsfreiheit nicht explizit ins Grundgesetz aufgenommen werden sollen, verwundert nicht angesichts der sozialen Kälte, mit der die Explosion der Arbeitslosigkeit und die Misere am Wohnungsmarkt hingenommen werden. Das Grundgesetz bleibt den größten Nöten der Menschen weiterhin fremd. Kurz und knapp und zusammengefaßt: Weder die Ergebnisse noch der Prozeß der Verfassungsdiskussion in der und um die GVK herum haben begeistert, haben bewegt, haben neue Kräfte und neuen Elan wachgerufen. Sie sind eher geeignet, die Fremdheit und die Verdrossenheit der Bürger gegenüber Staat, staatlicher Ordnung und Verfassung zu verstärken. Es scheint, daß eine große, hoffentlich nicht die letzte Chance auf diesem Gebiet vertan worden ist. Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 209. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4. Februar 1994 18151* Anlage 3 Amtliche Mitteilungen Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den nachstehenden Vorlagen absieht: Auswärtiger Ausschuß Drucksache 12/5869 Ausschuß für Wirtschaft Drucksache 11/8542 Drucksache 12/4379 Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Drucksache 12/4242 Ausschuß für Verkehr Drucksache 12/5511 Die Vorsitzenden folgender Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EG-Vorlagen zur Kenntnis genommen bzw. von einer Beratung abgesehen hat: Auswärtiger Ausschuß Drucksache 12/5827 Nr. 2.1 Innenausschuß Drucksache 12/5358 Nr. 1 Drucksache 12/5749 Nr. 3.2, 3.3 Drucksache 12/5827 Nr. 2.3 Ausschuß für Wirtschaft Drucksache 12/4298 Nr. 3.9 Drucksache 12/5358 Nr. 25 Drucksache 12/5662 Nr. 3.5 Drucksache 12/6347 Nrn. 3.2 — 3.7 Ausschuß für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Drucksache 12/5827 Nr. 2.17
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    Rede von Dr. Ottfried Hennig


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Abgeordneter, zu diesem Punkt hat Herr Dr. Vogel in seinem Eingangsbeitrag schon sehr nachdrücklich darauf hingewiesen, daß die Einheitlichkeit der Berufsbildung durch diese Änderung nicht ausgehöhlt werden soll. Er hat sich seinerseits auf eine schriftliche Klarstellung des nordrhein-westfälischen Ministerpräsidenten Johannes Rau für die Seite der Länder bezogen. Dem ist, so glaube ich, nichts hinzuzufügen.

    (Beifall bei der SPD sowie des Abg. Dr. Wolfgang Ullmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

    Lassen Sie mich von seiten des Bundesrates und der Länder ausdrücklich hervorheben: Aus unserer Sicht ist die Handlungsfreiheit des Zentralstaates unverändert gewährleistet. Es liegt mir daran, das zu sagen, weil während der Diskussion über Art. 23 innerhalb des Deutschen Bundestages und sogar von seiten unseres Staatsoberhauptes Kritik und mahnende Hinweise die Regel waren.
    Die Feststellung hat ihre nachhaltigste Bestätigung in der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Europäische Union erhalten. Wenn die Europäische Union um Haaresbreite an der Bundesrepublik Deutschland und in Karlsruhe nicht gescheitert ist, so ist das ein Verdienst des neuen Europaartikels und damit ein Verdienst der Gemeinsamen Verfassungskommission.

    (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU, der F.D.P. und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

    Erst dieser Artikel hat es dem Bundesverfassungsgericht ermöglicht, den Vertrag von Maastricht passieren zu lassen. Die Gemeinsame Verfassungskommission kann sich also zugute halten, Maastricht ratifizierbar gemacht zu haben. Das Bundesverfassungsgericht hat die Struktursicherungsklausel, um die wir wirklich monatelang mühselig gerungen haben, anerkannt und sie noch zugespitzt.
    Die größte politische Diskrepanz zwischen Empfehlungen der Gemeinsamen Verfassungskommission und eingebrachten Vorschlägen — vielleicht muß man auch sagen: das größte Maß an Enttäuschung in der Bevölkerung — hat es fraglos im Bereich der Grundrechte und Staatsziele gegeben, meine Damen und Herren. Erfolg hatten lediglich die Themen tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen — Frauenrechte in die Verfassung —, Umweltschutz und Achtung der Identität von Minderheiten. Diese drei Erfolge sind ein geringer Ertrag angesichts des Umfangs der gesamten Diskussion und auch angesichts der 800 000 Eingaben aus der Bevölkerung.
    Ich denke, daß man an dieser Stelle eines hinzufügen muß, und zwar an die Adresse der CDU/CSU- Fraktion. Ich und die sozialdemokratischen Mitglieder der Gemeinsamen Verfassungskommission standen nicht allein mit der Auffassung, daß es ein unerhörter Vorgang war, in welcher Weise die Verab-



    Präsident des Senats Dr. Henning Voscherau (Hamburg) schiedung der ersten Fassung des Staatsziels Umweltschutz auf der Grundlage des Vorschlags Scholz durch eine direkte Intervention der Fraktionsführung der CDU/CSU torpediert worden ist.

    (Beifall bei der SPD, der PDS/Linke Liste und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

    Als einem der beiden Vorsitzenden ist es mir nicht entgangen, daß zwei Mitglieder der Gemeinsamen Verfassungskommission, die der CDU/CSU-Fraktion des Deutschen Bundestags angehörten, infolge dieser Intervention an der entscheidenden Sitzung nicht teilnahmen. Das hat das Ergebnis verändert.
    Ich halte dies für einen bemerkenswerten Vorgang im Hinblick auf das freie Mandat, hinsichtlich dessen man allenfalls etwas milder urteilen kann, als es ja Herrn Professor Scholz, Herrn Jahn und den Kolleginnen und Kollegen der CDU/CSU am Ende dann doch gelungen ist, eine konsensuale Fassung in Kompromißform in die Zweidrittelempfehlungen einzubringen. Dafür bin ich ausdrücklich dankbar.
    Den außerordentlich intensiven Beratungen der Kommission über zahllose Vorschläge zur Änderung von Grundrechten und Staatszielen wird man nicht voll gerecht, wenn man dies ausschließlich zuspitzt auf die drei positiven Voten. Eine ganze Reihe von Vorschlägen haben Mehrheiten erzielt, wenn auch nicht von zwei Dritteln, manche sehr stattliche absolute Mehrheiten. Nennen will ich Vorschläge zur Änderung der Präambel, zur Mitmenschlichkeit, zum Datenschutz, zum Kriegsdienst, zur sexuellen Identität, zum Diskriminierungsverbot für Behinderte und zu Art. 6.
    Eine ansehnliche Zahl von Vorschlägen zu Staatszielen hat relative Mehrheiten erhalten: Wohnen, Arbeit, soziale Sicherheit, Bildung, Kultur, Tierschutz.
    Meine Damen und Herren, ich möchte mich nach den gründlichen Ausführungen von Herrn Abgeordneten Dr. Vogel dazu meinerseits auf drei kurze Bemerkungen beschränken.
    Erstens. Was hätte denn eigentlich wirklich gegen eine griffige und vorsichtige Differenzierung des im Grundgesetz doch ohnehin vorhandenen Sozialstaatsgebots gesprochen, zumal in Formulierungen, die auf leere Versprechungen in der Verfassung ausdrücklich verzichteten? Eines sei konzediert: Leere Versprechungen und hohle Worte gehören nicht in eine Verfassung.

    (Beifall bei der SPD, der PDS/Linke Liste und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Dr. Wolfgang Freiherr von Stetten [CDU/CSU])

    Dies haben unsere Vorschläge aber auch vermieden.
    Zweitens. Was hätte gegen die vorsichtige Formulierung zum Tierschutz gesprochen, auf einem Gebiet, auf das sich die wohl größte Zahl hochengagierter Eingaben von Bürgerinnen und Bürgern aus der gesamten Bundesrepublik richtete?
    Drittens. Herr Kleinert war so freundlich, Herbert Wehner zu zitieren. Nun wissen Sie, daß Herbert
    Wehner Ehrenbürger der Freien und Hansestadt Hamburg war. Ich denke, es ist in diesen Tagen gut, wenn man darauf noch einmal ausdrücklich, und zwar mit Stolz, hinweist.

    (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der F.D.P.)

    Andererseits, lieber Herr Kleinert, finde ich nicht, daß es richtig wäre, wenn ein Zitat von Herbert Wehner auf Sie beschränkt bliebe; deswegen will ich auch eines bringen. Herbert Wehner hat immer gesagt — diese Bemerkung richtet sich mehr an die Adresse meiner Parteifreundinnen und Parteifreunde —: Aussprechen, was ist. Deswegen möchte ich zum Thema der plebiszitären Elemente aussprechen, daß die mahnenden Erinnerungen an die schlechten Erfahrungen am Ende der Weimarer Republik und zu Beginn der Nazizeit auch in der SPD noch wach sind.

    (Beifall bei Abgeordneten der SPD)

    Aber — —

    (Zuruf des Abg. Dr. Hans-Jochen Vogel [SPD])

    — Verehrter Herr Abgeordneter Dr. Vogel, ich komme ja jetzt zu dem Aber.

    (Heiterkeit)

    Aber sollten wir, wir Westdeutschen, nach mehr als 40 Jahren guter Erfahrungen mit gelebter Demokratie nicht das Selbstbewußtsein haben,

    (Dr. Hans-Jochen Vogel [SPD]: Jetzt wird's gut!)

    in vorsichtiger Form die Möglichkeit der Einfügung plebiszitärer Elemente in unsere Verfassung doch zu erwägen,

    (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

    und zwar, um die Austrocknung des Funktionierens gelebter Demokratie im Alltag zu vermeiden? Und ist diese Austrocknung denn nicht doch eine der Haupttriebfeder dessen, was man heute so allgemein Politikverdrossenheit nennt?

    (Beifall bei der SPD sowie des Abg. Dr. Wolfgang Ullmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

    Meine Damen und Herren, ich halte es nicht für einen Zufall, daß uns im Bereich der Grundrechte und der Staatsziele die Einigung auf Empfehlungen besonders schwer gefallen ist. An kaum einer anderen Materie entzünden sich unterschiedliche grundsätzliche Politikverständnisse so leicht, auch an keiner anderen Materie unterschiedliches Vorverständnis von der Funktion von Verfassungen. Solche Auffassungen haben ihre Grundlagen in Verfassungstraditionen, in der Geschichte unterschiedlicher Länder, in unterschiedlichen Weltanschauungen, in unterschiedlichen Grundsatzprogrammen. Deswegen denke ich, daß sich die unterschiedlichen Positionen, die die Parteien in der Gemeinsamen Verfassungskommission zu Grundrechten und Staatszielen eingenommen haben, besonders als Maßstab für die Bürge-



    Präsident des Senats Dr. Henning Voscherau (Hamburg)

    rinnen und Bürger eignen, wenn es darum geht, sich ein Urteil zu bilden über das Ergebnis und ebenso über die Positionen, die die einzelnen politischen Gruppierungen, Kräfte und Parteien dazu eingenommen haben.
    Insofern lohnt sich die Debatte auch heute, und sie lohnt sich ebenfalls in den kommenden Monaten. Das hat aus meiner Sicht nicht unbedingt etwas mit Wahlkampf zu tun, wenn man die Diskussion zur Sache führt, und das — das hat die Arbeit gezeigt — ist uns allen doch möglich.
    Ich möchte also insgesamt saldierend sagen: Das Ergebnis läßt sich sehen. Es erfüllt nicht alle Wünsche. Aber Politik ist die Kunst des Möglichen.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Sehr wahr!)

    Dies ist das, was gemeinsam möglich war. Vielleicht kommt noch etwas hinzu; denn es sind weitere Anträge gestellt worden.
    Ich möchte aber doch dringend darum bitten, meine Damen und Herren: Was am Ende beschlossen wird und was der Deutsche Bundestag und der Bundesrat als die neue Fassung des Grundgesetzes verabschiedet haben werden, das sollte von uns allen als Grundlage für die Arbeit der kommenden Jahre bei der Vollendung der deutschen Einheit angenommen werden. Wer dies nämlich nicht tut und an der verabschiedeten Fassung mit dem Argument, sie sei unzureichend, danach noch weiter herumkrittelt, muß sich die Frage stellen, ob das nicht etwas Delegitimierendes hat. Wenn der Satz, daß das Grundgesetz die beste Verfassung ist, die es in Deutschland je gegeben hat, von allen ernst gemeint ist — ich meine ihn ernst —, dann muß man sich mit delegitimierenden Debatten vorsehen.

    (Beifall bei der SPD, der CDU/CSU und der F.D.P.)

    Was Erfolg und Nichterfolg der Arbeit der Gemeinsamen Verfassungskommission betrifft, so muß man davon ausgehen, daß wir die innere Einigung nicht ersetzen konnten. Das war nicht die Aufgabe. Ich selbst halte an meiner nüchternen Voraussage aus dem Jahre 1990 fest: Die Einheit der Köpfe und Herzen der Deutschen, das dauert 40 Jahre.
    Zur Gestaltung der inneren Einigung konnte die Verfassungskommission also nur einen begrenzten Beitrag leisten. In Anbetracht der Größe der vor uns stehenden Aufgabe der deutschen Einigung müssen wir davon ausgehen, daß auch der kommenden Generation noch große Leistungen abgefordert werden. Deswegen halte ich das Ergebnis der Gemeinsamen Verfassungskommission nicht für das letzte Wort, auch wenn die Mitglieder sachkundig und sachgerecht gearbeitet haben.
    Nach Abschluß des erfolgreichen Aufbaus der östlichen Länder, nach dem Umzug nach Berlin mag sich das Interesse der Deutschen wieder neu Verfassungsfragen zuwenden. Es mag dann einen Verfassungskonvent, einen Verfassungsrat geben, der sich des Art. 146 des Grundgesetzes, also der Frage der Verfassungsgebung durch das Volk, neu annimmt und der sich der Verfassung des geeinten Deutschland dann mit freierem Rücken neu annimmt, im Rahmen der Europäischen Union. Zuversicht und langer Atem müssen sein, gerade in Verfassungsfragen.
    Vielen Dank.

    (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und der F.D.P.)



Rede von Dieter-Julius Cronenberg
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Ich erteile nunmehr dem Abgeordneten Dr. Burkhard Hirsch das Wort.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Burkhard Hirsch


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Kollege Heuer hat am Anfang seiner Ausführungen die beschränkte öffentliche Aufmerksamkeit beklagt. Herr Kollege, wenn die vorführbaren Künste der Artisten begrenzt sind, bleibt das Zirkuszelt leer. Darüber helfen auch die edelsten Erklärungen über Selbstbeschränkungen nicht hinweg. Das ist so.

    (Zuruf des Abg. Dr. Ilja Seifert [PDS/Linke Liste])

    — Ich habe Ihren Zuruf leider nicht verstehen können.

    (Zuruf von der F.D.P.: Es war auch nicht so wichtig! — Dr. Ilja Seifert [PDS/Linke Liste]: Für die Meinungsbildung der Bevölkerung wäre doch zumindest das Angebot im Fernsehen nötig!)

    — Ich glaube, Herr Kollege, daß Sie sich da täuschen. Es geht ja nicht nur um die Übertragung dieser lichtvollen Debatte. Sie müssen auch daran denken, daß die Sitzungen der Verfassungskommission öffentlich waren und daß auch dort bis auf wenige Ausnahmen, die in der Tat einer besonderen Erwähnung bedürfen, die öffentliche Anteilnahme beschränkt war.
    Art. 5 des Einigungsvertrages beauftragt die gesetzgebenden Körperschaften des vereinten Deutschland, wie es heißt, zu prüfen, ob Art. 146 des Grundgesetzes und in seinem Rahmen eine Volksabstimmung anwendbar sei. Das ist die Frage, ob die Wiedervereinigung Deutschlands allein ein Beitritt der neuen Bundesländer nach Art. 23 des Grundgesetzes ist oder ob der Zeitpunkt gekommen wäre, in dem nach dem Wortlaut des Art. 146 des Grundgesetzes das deutsche Volk aufgerufen wird, in freier Entscheidung eine Verfassung zu beschließen. Das ist nicht nur Geschichtsbetrachtung aus dem Jahr 1949, als man keinen neuen Staat schaffen wollte, sondern ein Provisorium, als die Länder Behelfsheime der deutschen Existenz waren, wie Heuss formulierte, als man die Verfassung eben deswegen nur „Grundgesetz" nannte und als man die Vorstellung hatte, daß bei einer Verfassungsgesetzgebung selbstverständlich das Volk unmittelbar über seine Verfassung, über den „contrat social", entscheiden müsse.
    Aber am Ende unserer Arbeit haben wir über Art. 146 des Grundgesetzes überhaupt nicht ernsthaft verhandelt, sondern nur noch die Frage gestellt, ob denn das bescheidene Volumen unserer Ergebnisse eine Volksabstimmung rechtfertige oder nicht. Es wurde dazu kein Antrag gestellt und keine Empfehlung beschlossen.



    Dr. Burkhard Hirsch
    Das ist eine harte Selbstkritik an unserer eigenen Arbeit. Es ist aber nicht nur Kritik, sondern das Eingeständnis der beschränkten Möglichkeiten der Kommission. Es gibt keine Zweidrittelmehrheit für eine Totalrevision der Verfassung. Es gibt keine Zweidrittelmehrheit für einen grundlegenden Umbau etwa in Richtung auf eine plebiszitäre Demokratie. Es gibt keine Zweidrittelmehrheit für eine wesentliche Veränderung des Grundrechtskatalogs oder der Staatszielbestimmungen. Ich habe den Eindruck, daß es auch keine Zweidrittelmehrheit für die Einsicht gibt, daß die Wiedervereinigung Deutschlands mehr sein müsse als nur die Aufnahme von 15 Millionen Verwandten und einigen Quadratkilometern Land in einen ansonsten unveränderten Staatsverband. Es gibt keine Zweidrittelmehrheit für die Erkenntnis, daß wir eine elementare Veränderung unserer geschichtlichen und politischen Situation erleben, daß es unsere nicht nur. rechtliche Aufgabe ist, die Einheit Deutschlands zu vollenden, und daß wir in Europa einen geschichtlichen Einschnitt erleben, der allenfalls mit dem Ende des Dreißigjährigen Krieges vergleichbar ist.
    Es hat uns außerordentlich irritiert, daß der Vorschlag keine Mehrheit gefunden hat, die Wiederherstellung der inneren Einheit Deutschlands als Staatsziel in die Präambel unserer Verfassung aufzunehmen.

    (Beifall bei Abgeordneten der SPD und der PDS/Linke Liste)

    Wir bewältigen den historischen Augenblick nicht mit einer wirklichen Bilanz. Es ist kein Neuanfang. Es ist im Kern die Bewahrung des Erreichten unter veränderten Umständen. Das muß nicht falsch sein; aber man muß das aussprechen. Ich denke, daß unsere Debatte offener und vielfältiger verlaufen würde, wenn wir uns in der Kommission nicht die Selbstbeschränkung auferlegt hätten, daß nur solche Vorschläge akzeptiert werden, die dort eine Zweidrittelmehrheit finden.

    (Zustimmung bei Abgeordneten der SPD)

    Es ist richtig, daß der ganz überwiegende Teil der Bevölkerung mit der Verfassung zufrieden ist, und es ist richtig, daß die Bevölkerung der neuen Bundesländer jedenfalls die wesentlichen Verfassungsregeln akzeptiert. Aber was hindert uns dann eigentlich daran, diese vorausgesetzte Grundübereinstimmung durch eine Volksabstimmung, die ja mit der Bundestagswahl verbunden werden könnte, bestätigen zu lassen? Es wäre doch nicht schlecht, wenn wir in diesem Punkt gemeinsam um die Zustimmung der Bevölkerung werben würden.

    (Beifall bei Abgeordneten der F.D.P. sowie bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

    Eine Verfassung ist ein Gesetz, aber sie kennzeichnet auch die Verfassung, in der sich eine Gesellschaft befindet. In Kernbereichen entsprechen die Vorschläge der Kommission den Änderungen oder dem Wandel im Selbstverständnis unserer Gesellschaft seit 1949. Wir wollen eine gleichberechtigte Gesellschaft. Darum unterstützen wir den Vorschlag, daß der Staat die Gleichberechtigung aktiv herbeiführen und auf
    die Beseitigung bestehender Nachteile hinwirken muß.
    Wir leben in einer Gesellschaft, in der sich der Mensch nicht mehr als Herr, sondern als Teil der Natur begreift. Darum war die Aufnahme des Staatsziels Umweltschutz wirklich überfällig, auch die Loslösung dieses Ziels von der Vorstellung, daß der Mensch das Maß aller Dinge sei und daß nur das erhaltenswert sei, was ihm nützt. Die vorgeschlagene Formel — über die etwas verschlungene Entstehungsgeschichte ist ja hier berichtet worden — läßt die Angst erkennen, daß eigentlich politische Entscheidungen von den Gerichten getroffen werden könnten. Trotz dieser AngstKlausel ist die Aufnahme des Staatsziels richtig und wichtig.
    Ich bedauere in diesem Zusammenhang außerordentlich, daß die ausdrückliche Erwähnung des Tierschutzes in der Kommission zwar eine absolute, aber keine Zweidrittelmehrheit gefunden hat. Wir haben zu diesem Bereich immerhin 170 000 Zuschriften bekommen, und zwar nicht nur standardisierte. Wir sollten uns darum bemühen — das ist ja ein Teil des Antrags der SPD, aber in einer Formel, die nicht die größte Zustimmung gefunden hatte —, eine interfraktionelle Übereinstimmung zur Aufnahme einer Tierschutzklausel in unsere Verfassung zustande zu bringen.

    (Zustimmung des Abg. Dr. Rudolf Karl Krause [Bonese] [fraktionslos])

    Der Mensch ist nicht mehr das Maß aller Dinge.

    (Beifall bei der SPD und der PDS/Linke Liste — Dr. Jürgen Rüttgers [CDU/CSU]: Das war er aber noch nie!)

    Von besonderer Bedeutung ist auch die vorgeschlagene Bestimmung für einen Art. 20b: „Der Staat achtet die Identität der ethnischen, kulturellen und sprachlichen Minderheiten. " Um diese Formel haben wir wirklich gerungen. Der Schutz von Minderheiten ist nicht nur ein elementares rechtsstaatliches Gebot, sondern die einzige Grundlage, auf der in Zukunft der Frieden gesichert werden kann.

    (Beifall der Abg. Cornelia Schmalz-Jacobsen [F.D.P.] und der Abg. Susanne RahardtVahldieck [CDU/CSU])

    Der größte Teil der militärischen Auseinandersetzungen in unserer Welt sind ethnische, sind Minderheitenauseinandersetzungen, sind Minderheitenprobleme. Wir können die internationale Achtung von Minderheiten nicht fordern, wenn wir diese im nationalen Bereich nicht selbst zu wahren bereit sind.

    (Beifall bei der F.D.P. und der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

    Es geht hier nicht, Herr Kollege Jahn — ich weiß nicht, ob er noch anwesend ist —, um eine opulente Ausländerpolitik mit verfassungsrechtlichen Mitteln, sondern um die Achtung von Eigenheiten, die nicht als Belästigung, sondern als Bereicherung empfunden werden sollten, und zwar unabhängig davon, ob es sich um einen deutschen Menschen oder um einen



    Dr. Burkhard Hirsch
    Menschen mit einer anderen Staatsangehörigkeit handelt.

    (Beifall bei der F.D.P., der SPD, der PDS/ Linke Liste und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

    Ich persönlich bedauere, daß wir keine Übereinstimmung für einen ausdrücklichen Schutz der Privatheit des einzelnen gefunden haben. Die Mißachtung der Privatsphäre ist ein Kennzeichen totalitärer Staaten.

    (Dr. Rudolf Karl Krause [Bonese] [fraktionslos]: Sehr richtig!)

    Es gibt auch keinen ernsthaften Zweifel daran, daß die moderne Informationstechnik diesen persönlichen Freiheitsraum unmerklich immer weiter einengt. Ich bin sicher, daß sich die Eltern der Verfassung dazu ausdrücklich geäußert hätten, wenn sie die Entwicklung der Technologie in diesem Bereich gekannt hätten.
    Der Streit um die sozialen Staatsziele Arbeiten und Wohnen entschärft sich nach meiner Überzeugung, wenn man sich die für uns verbindlichen Regeln der Sozialcharta der Vereinten Nationen, die ja rechtlich Staatsziele sind, ansieht. Aber man muß die Sorge verstehen, daß Verfassungstitel zusätzlich geschaffen würden, die Hoffnungen erwecken, ohne sie erfüllen zu können.
    Lassen Sie mich eine Bemerkung zu den sogenannten plebiszitären Elementen machen. Alle Landesverfassungen zeigen, daß plebiszitäre Elemente und parlamentarische Demokratie keine absoluten Gegensätze sind, sondern sich gegenseitig unterstützen können. Auch das Bundesverfassungsgericht hat in mehreren Entscheidungen darauf hingewiesen, daß unsere Verfassung de facto, in der politischen Wirklichkeit, plebiszitäre Elemente enthält.
    Auf der anderen Seite enthalten plebiszitäre Entscheidungen erhebliche Probleme: den Verzicht auf Kompromisse, die Reduzierung der Fragen auf Gegensätze, letzten Endes die nichtprofessionelle Entscheidung immer schwieriger werdender Sachverhalte.
    Ich war von der Anhörung und der Offenheit der Sachverständigen gegenüber der Aufnahme solcher Elemente in unsere Verfassung überrascht. Trotzdem sehe ich keine Mehrheit für derartige Regelungen.
    Aber die Parteien dürfen sich nicht darüber hinwegtäuschen, daß die Massivität ihres Auftretens, ihre finanziellen Erfordernisse, ihr massiver Einfluß auf personelle Entscheidungen sehr viel zur Politikverdrossenheit beigetragen haben. Darum ist das politische Problem, was immer wir verfassungsrechtlich dazu sagen, ungelöst und die Debatte nicht beendet.
    Werte Kolleginnen und Kollegen, wenn Sie sich einen Augenblick klarmachen, wie viele Verfassungsänderungen wir auch unabhängig von der Verfassungskommission verhandelt haben, dann liegt eine Gefahr nicht in der Erstarrung unserer politischen Verhältnisse, sondern darin, daß wir uns viel zu
    leicht über die Grenzen unserer Verfassung hinwegsetzen wollen.

    (Beifall bei Abgeordneten der F.D.P. und der SPD sowie des Abg. Dr. Wolfgang Ullmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

    Bei der Verfassung geht es nicht nur darum, ob technisch eine Zweidrittelmehrheit im Bundestag und im Bundesrat erreicht wird. Die Verfassung markiert den Grundkonsens einer Gesellschaft. Sie ist die Magna Charta der politischen Minderheit, die nur deswegen akzeptieren kann, eine Minderheit zu sein, weil die Verfassung ihr die Möglichkeit garantiert, eine Mehrheit zu werden, und weil die Verfassung ihr unentziehbare Rechte garantiert.
    Darum lassen Sie uns Verfassungsänderungen nur mit großer Zurückhaltung beschließen und nur da, wo wir uns von ihrer Notwendigkeit gemeinsam überzeugt haben. Die Beschränkung der Verfassungskommission auf wenige Punkte muß dann kein Nachteil sein, wenn wir damit eine politische Grundübereinstimmung erhalten, daß nämlich unsere Verfassung kein Abreißkalender ist, sondern nur dann zur Disposition steht, wenn Not gewendet werden muß.

    (Beifall bei der F.D.P., der CDU/CSU und der SPD)