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ID1220903000

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    Plenarprotokoll 12/209 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 209. Sitzung Bonn, Freitag, den 4. Februar 1994 Inhalt: Glückwünsche zum Geburtstag des Abgeordneten Joachim Graf von Schönburg-Glauchau 18085 A Bestimmung der Abgeordneten Dr. Gisela Babel als ordentliches Mitglied im Vermittlungsausschuß 18085A Erweiterung der Tagesordnung 18085B, 18119C Zusatztagesordnungspunkt 8: Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Gesetz zur Änderung des StasiUnterlagen-Gesetzes (Drucksachen 12/ 5775, 12/6100, 12/6493, 12/6732) . . . 18085D Zusatztagesordnungspunkt 9: a) — Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD und F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Europawahlgesetzes (Drucksache 12/6621) — Zweite und dritte Beratung des von der Gruppe der PDS/Linke Liste eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Europawahlgesetzes — Einführung des aktiven und passiven Wahlrechts für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger (Drucksachen 12/6115, 12/6733) b) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Innenausschusses zu der Unterrichtung durch das Europäische Parlament: Entschließung mit der Stellungnahme des Europäischen Parlaments zu dem Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über die Einzelheiten der Ausübung des aktiven und passiven Wahlrechts bei den Wahlen zum Europäischen Parlament im WohnsitzMitgliedstaat (Drucksachen 12/6459, 12/6733) 18085 D Zusatztagesordnungspunkt 10: Beratung des Antrags des 3. Untersuchungsausschusses nach Artikel 44 des Grundgesetzes: Erweiterung des Untersuchungsauftrages des 3. Untersuchungsausschusses (Drucksache 12/6749) 18086 C Zusatztagesordnungspunkt 11: Beratung der Beschlußempfehlung des Petitionsausschusses: Sammelübersicht 138 zu Petitionen (Drucksache 12/6738) 18086 D Zusatztagesordnungspunkt 12: Beratung der Beschlußempfehlung des Petitionsausschusses: Sammelübersicht 139 zu Petitionen (Drucksache 12/6739) 18086D Zusatztagesordnungspunkt 13: Beratung der Beschlußempfehlung des Petitionsausschusses: Sammelübersicht 140 zu Petitionen (Drucksache 12/6740) 18086 D Tagesordnungspunkt 17: a) Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD und F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 3, 20a, 20b, 28, 29, 72, 74, 75, 76, 77, 80, 87, 93, 118a und 125a) (Drucksache 13/6633) II Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 209. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4. Februar 1994 b) Beratung des Berichts der Gemeinsamen Verfassungskommission gemäß Beschluß des Deutschen Bundestages — Drucksachen 12/1590, 12/1670 — und Beschluß des Bundesrates — Drucksache 741/91 (Beschluß) — (Drucksache 12/6000) c) Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines .. Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Drucksache 12/6323) d) Erste Beratung des von den Abgeordneten Dr. Uwe-Jens Heuer, Dr. Gregor Gysi und der Gruppe der PDS/Linke Liste eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Annahme einer neuen Verfassung nach Artikel 146 des Grundgesetzes (Drucksache 12/6570) e) Erste Beratung des von dem Abgeordneten Dr. Wolfgang Ullmann und der Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verfassungsreform (Drucksache 13/6686) f) Beratung des Antrags des Abgeordneten Dr. Wolfgang Ullmann und der Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Durchführung eines Verfassungsreferendums nach Artikel 146 des Grundgesetzes (Drucksache 12/6716) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 14: Erste Beratung des von den Abgeordneten Dr. Konrad Elmer, Susanne Rahardt-Vahldieck, Dr. Christoph Schnittler und weiteren Abgeordneten eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 2 a) (Drucksache 12/6708) Dr. Rupert Scholz CDU/CSU 18087 D Dr. Hans-Jochen Vogel SPD 18090B Dr. Ilja Seifert PDS/Linke Liste 18093B, 18107 C Dr. Burkhard Hirsch F.D.P. . 18094D, 18115C, 18127B, 18137D Ulrich Irmer F.D.P. 18096B Detlef Kleinert (Hannover) F.D.P. . . . 18098 C Dr. Jürgen Schmude SPD . . 18099D, 18106B, 18126A Dr. Uwe-Jens Heuer PDS/Linke Liste . . 18100C, 18114 C Dr. Wolfgang Ullmann BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . 18102D, 18117A, 18121C Dr. Friedrich-Adolf Jahn (Münster) CDU/ CSU 18104A Dr. Uwe-Jens Heuer PDS/Linke Liste 18105C, 18117C, 18125C, 18130 C Wolfgang Börnsen (Bönstrup) CDU/ CSU 18106 A Dr. Henning Voscherau, Erster Bürgermeister der Freien Hansestadt Hamburg . . 18108 D Alois Graf von Waldburg-Zeil CDU/ CSU 18110B, 18140C Dr. Burkhard Hirsch F.D.P. . 18112C, 18145 D Dr. Friedrich-Adolf Jahn (Münster) CDU/ CSU 18118B Dr. Rudolf Karl Krause (Bonese) fraktionslos 18118B Steffen Heitmann, Staatsminister des Freistaates Sachsen 18119C Ulrike Mascher SPD 18121 D Dr. Gerhard Friedrich CDU/CSU . . . 18124 C Dr. Wolfgang Ullmann BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 18125B Antje-Marie Steen SPD 18128B Ingrid Matthäus-Maier SPD 18128D Ulrike Mascher SPD 18129A Dr. Rupert Scholz CDU/CSU 18129C, 18134B, 18140D Ulrich Irmer F D P 18129 D Dr. Hans-Jochen Vogel SPD 18130D Dr. Walter Hitschler F.D.P. . . . . . 18131 D Dr. Helga Otto SPD 18132B Dr. Bertold Reinartz CDU/CSU 18134 D Dr. Konrad Elmer SPD 18136A Dr. Wolfgang Freiherr von Stetten CDU/ CSU 18139C Dr. Konrad Elmer SPD 18139D Susanne Rahardt-Vahldieck CDU/CSU 18141 C Erika Steinbach-Hermann CDU/CSU . 18143B, 18146A Dr. Rudolf Karl Krause (Bonese) fraktionslos 18144D Dr. Christoph Schnittler F.D.P. . . . . 18146B Präsidentin Dr. Rita Süssmuth 18145 C Zusatztagesordnungspunkt: Eidesleistung eines Bundesministers Präsidentin Dr. Rita Süssmuth 18147 B Dr.-Ing. Karl-Hans Laermann, Bundesminister BMBW 18147 C Nächste Sitzung 18147 D Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 209. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4. Februar 1994 III Anlage i Liste der entschuldigten Abgeordneten . 18149* A Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Rede des Abgeordneten Dr. Ulrich Briefs (fraktionslos) zu Tagesordnungspunkt 17 (a — Gesetzentwurf zur Änderung des Grundgesetzes, b —Berichtsberatung gemäß Beschluß des Deutschen Bundestages und des Bundesrates, c — Gesetzentwurf zur Änderung des Grundgesetzes, d — Gesetzentwurf über die Annahme einer neuen Verfassung nach Artikel 146 des Grundgesetzes, e — Gesetzentwurf zur Verfassungsreform, f — Antrag: Durchführung eines Verfassungsreferendums nach Artikel 146 Grundgesetz) und zu Zusatzpunkt 14 (Änderung des Grundgesetzes) 18150* A Anlage 3 Amtliche Mitteilungen 18151* A Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 209. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4. Februar 1994 18085 209. Sitzung Bonn, den 4. Februar 1994 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Ackermann, Else CDU/CSU 4. 2. 94 Bartsch, Holger SPD 4. 2. 94 Belle, Meinrad CDU/CSU 4. 2. 94 Dr. Böhmer, Maria CDU/CSU 4. 2. 94 Dr. Brecht, Eberhard SPD 4. 2. 94 Bulmahn, Edelgard SPD 4. 2. 94 Catenhusen, SPD 4.2.94 Wolf-Michael Clemens, Joachim CDU/CSU 4. 2. 94 Dempwolf, Gertrud CDU/CSU 4. 2. 94 Dr. Dobberthien, SPD 4. 2. 94 Marliese Duve, Freimut SPD 4. 2. 94 Ehrbar, Udo CDU/CSU 4. 2. 94 Eimer (Fürth), Norbert F.D.P. 4. 2. 94 Engelhard, Hans A. F.D.P. 4. 2. 94 Engelmann, Wolfgang CDU/CSU 4. 2. 94 Formanski, Norbert SPD 4. 2. 94 Frankenhauser, Herbert CDU/CSU 4. 2. 94 Gleicke, Iris SPD 4. 2. 94 Gries, Ekkehard F.D.P. 4. 2. 94 Großmann, Achim SPD 4. 2. 94 Grünbeck, Josef F.D.P. 4. 2. 94 Grüner, Martin F.D.P. 4. 2. 94 Dr. Guttmacher, F.D.P. 4. 2. 94 Karlheinz Hauser (Esslingen), Otto CDU/CSU 4. 2. 94 Henn, Bernd PDS/LL 4. 2. 94 Dr. Höll, Barbara PDS/LL 4. 2. 94 Ibrügger, Lothar SPD 4. 2. 94 Jung (Limburg), Michael CDU/CSU 4. 2. 94 Junghanns, Ulrich CDU/CSU 4. 2. 94 Kiechle, Ignaz CDU/CSU 4. 2. 94 Kittelmann, Peter CDU/CSU 4. 2. 94 * Kolbe, Manfred CDU/CSU 4. 2. 94 Kretkowski, Volkmar SPD 4. 2. 94 Leidinger, Robert SPD 4. 2. 94 Lenzer, Christian CDU/CSU 4. 2. 94 Dr. Lippold (Offenbach), CDU/CSU 4. 2. 94 Klaus W. Marten, Günter CDU/CSU 4. 2. 94 Matschie, Christoph SPD 4. 2. 94 Dr. Matterne, Dietmar SPD 4. 2. 94 Meißner, Herbert SPD 4. 2. 94 Dr. Menzel, Bruno F.D.P. 4. 2. 94 Dr. Mildner, Klaus CDU/CSU 4. 2. 94 Gerhard Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Mischnick, Wolfgang F.D.P. 4. 2. 94 Molnar, Thomas CDU/CSU 4. 2. 94 Dr. Müller, Günther CDU/CSU 4. 2. 94* Müller (Pleisweiler), SPD 4. 2. 94 Albrecht Müller (Wadern), CDU/CSU 4. 2. 94 Hans-Werner Müller (Zittau), Christian SPD 4. 2. 94 Nelle, Engelbert CDU/CSU 4. 2. 94 Dr. Neuling, Christian CDU/CSU 4. 2. 94 Nitsch, Johannes CDU/CSU 4. 2. 94 Oostergetelo, Jan SPD 4. 2. 94 Otto (Frankfurt), F.D.P. 4. 2. 94 Hans-Joachim Dr. Pfaff, Martin SPD 4. 2. 94 Pfeiffer, Angelika CDU/CSU 4. 2. 94 Philipp, Ingeborg PDS/LL 4. 2. 94 Dr. Pick, Eckhart SPD 4. 2. 94 Poß, Joachim SPD 4. 2. 94 Priebus, Rosemarie CDU/CSU 4. 2. 94 Dr. Rappe (Hildesheim), SPD 4. 2. 94 Hermann Rawe, Wilhelm CDU/CSU 4. 2. 94 Reddemann, Gerhard CDU/CSU 4. 2. 94* Reimann, Manfred SPD 4. 2. 94 Rennebach, Renate SPD 4. 2. 94 Reuschenbach, Peter W. SPD 4. 2. 94 Dr. Riedl (München), CDU/CSU 4. 2. 94 Erich Roitzsch (Quickborn), CDU/CSU 4. 2. 94 Ingrid Sauer (Salzgitter), CDU/CSU 4. 2. 94 Helmut Schmidt (Dresden), Arno F.D.P. 4. 2. 94 Schmitz (Baesweiler), CDU/CSU 4. 2. 94 Hans Peter Dr. Schnell, Emil SPD 4. 2. 94 Dr. Schwarz-Schilling, CDU/CSU 4. 2. 94 Christian Seidenthal, Bodo SPD 4. 2. 94 Dr, Soell, Hartmut SPD 4. 2. 94* Stachowa, Angela PDS/LL 4. 2. 94 Dr. Stoltenberg, Gerhard CDU/CSU 4. 2. 94 Dr. von Teichman, F.D.P. 4. 2. 94 Cornelia Dr. Voigt (Northeim), CDU/CSU 4. 2. 94 Hans-Peter Dr. Waffenschmidt, Horst CDU/CSU 4. 2. 94 Dr. Wetzel, Margrit SPD 4. 2. 94 Wohlrabe, Jürgen CDU/CSU 4. 2. 94 Zierer, Benno CDU/CSU 4. 2. 94 * für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union 18150* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 209. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4. Februar 1994 Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Rede des Abgeordneten Dr. Ulrich Briefs (fraktionslos) zu Tagesordnungspunkt 17 (a — Gesetzentwurf zur Änderung des Grundgesetzes, b — Berichtsberatung gemäß Beschluß des Deutschen Bundestages und des Bundesrates, c — Gesetzentwurf zur Änderung des Grundgesetzes, d — Gesetzentwurf über die Annahme einer neuen Verfassung nach Artikel 146 des Grundgesetzes, e — Gesetzentwurf zur Verfassungsreform, f — Antrag: Durchführung eines Verfassungsreferendums nach Artikel 146 Grundgesetz) und zu Zusatzpunkt 14 (Änderung des Grundgesetzes) Dr. Ulrich Briefs (fraktionslos): Verfassungsfragen sind Grundfragen der politischen und der staatlichen Ordnung. Ihre Beantwortung bedeutet jedoch nicht zwangsläufig, daß die Gesellschaft sich so verhält und so entwickelt, wie es in der Verfassungsdiskussion festgelegt wird. Gerade gegenwärtig besteht die Gefahr, daß sich eine zunehmende Kluft zwischen politisch diskutierter Verfassung und der gelebten, praktizierten Verfassung der Menschen auftut. Die Resonanz der Verfassungsdiskussion, die wir hier im Parlament geführt haben, in der Bevölkerung ist eigentlich gering. Das gilt trotz der vielen beantworteten und der noch mehr nicht beantworteten Eingaben. Daß die Resonanz insgesamt zu gering ist, liegt erheblich auch daran, daß mit dem vorgelegten Ergebnis der Gemeinsamen Verfassungskommission kein Startschuß für neue Bürgerbeteiligungsrechte gegeben wird. Es ist nicht gelungen, nach dem Ende der alten BRD und im Hinblick auf den so oder so an vielen Punkten notwendigen Neuanfang im vereinigten Deutschland eine Bewegung für mehr Demokratie, mehr Bürgerbeteiligung, neue Grundrechte in Gang zu setzen. Vielmehr wird die Verfassungsentwicklung geprägt durch zum Teil bereits vollzogene und gelungene Versuche, an wichtigen Punkten Grundrechte abzubauen: Das Grundrecht auf Asyl ist beseitigt. Das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung soll beseitigt werden. Das Verfassungsgebot, Streitkräfte nur zur Landesverteidigung zu unterhalten, wird ausgehölt durch die Ermöglichung von Out-of-AreaEinsätzen der Bundeswehr. Diskutiert wird der Einsatz der Bundeswehr im Innern. Damit soll die der geschichtlichen Erfahrung aus dem Faschismus geschuldete strikte Trennung von Militär und Polizei aufgehoben werden. Ob die Ergebnisse der GVK dieser schleichenden Aushöhlung der Verfassung Einhalt gebieten werden, ist zumindest höchst fraglich. Beschämend ist insbesondere, daß die Behinderten nicht, wie die SPD gefordert hat, in das Diskriminierungsverbot des Art. 3 des Grundgesetzes aufgenommen worden sind. Hier hätte die GVK in einem Land, in dem — im Gegensatz etwa zu den Niederlanden — Behinderte nicht als „normale" Mitbürger und Mitbürgerinnen gelten, eine gesellschaftlich vorwärtsweisende Funktion haben können. Das Hin und Her um diesen Aspekt der Verfassungsneufassung, das soeben hier stattgefunden hat, ist wahrhaftig kein Glanzstück parlamentarischer Behandlung drängender Probleme in diesem Haus gewesen. Also werden auch in Zukunft deutsche Gerichte empörend behindertenfeindliche Sprüche verkünden können. Also werden auch in der Zukunft echte Gewalttäter durch das Klima in diesem Lande zumindest nicht abgeschreckt, gegen Behinderte gewalttätig zu werden. Bedauerlich ist auch, daß der Tierschutz nicht ins Grundgesetz aufgenommen werden soll. Wie dünn die Luft um die verfassungsrechtlich positiven Reformversuche inzwischen geworden ist, zeigt der Formelkompromiß zum Umweltschutz. Der Umweltschutz — ursprüngliche Forderung der Ökologiebewegung war seine Formulierung als Grundrecht — wurde zurückgenommen auf die Festlegung als Staatsziel. Dann hat sich aus dem Interessengehakel in der GVK schließlich eine typisch deutsche, juristisch ziemlich durchdeklinierte Formel ergeben, die mir jedoch ein wenig trivial erscheint. Ein politischer Durchbruch ist sie jedenfalls nicht. Zu überlegen wäre, ob nicht die von Umweltverbänden wie z. B. vom Global Challenges Network in die Diskussion gebrachte umweltbedingte Einschränkung des Grundrechts auf freie Entfaltung der Persönlichkeit einen Ausweg aus der Pattsituation, die die GVK-Empfehlung zustande gebracht hat, bieten kann. Daß das Recht auf Wohnen, das Recht auf Arbeit, das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und Informationsfreiheit nicht explizit ins Grundgesetz aufgenommen werden sollen, verwundert nicht angesichts der sozialen Kälte, mit der die Explosion der Arbeitslosigkeit und die Misere am Wohnungsmarkt hingenommen werden. Das Grundgesetz bleibt den größten Nöten der Menschen weiterhin fremd. Kurz und knapp und zusammengefaßt: Weder die Ergebnisse noch der Prozeß der Verfassungsdiskussion in der und um die GVK herum haben begeistert, haben bewegt, haben neue Kräfte und neuen Elan wachgerufen. Sie sind eher geeignet, die Fremdheit und die Verdrossenheit der Bürger gegenüber Staat, staatlicher Ordnung und Verfassung zu verstärken. Es scheint, daß eine große, hoffentlich nicht die letzte Chance auf diesem Gebiet vertan worden ist. Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 209. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4. Februar 1994 18151* Anlage 3 Amtliche Mitteilungen Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den nachstehenden Vorlagen absieht: Auswärtiger Ausschuß Drucksache 12/5869 Ausschuß für Wirtschaft Drucksache 11/8542 Drucksache 12/4379 Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Drucksache 12/4242 Ausschuß für Verkehr Drucksache 12/5511 Die Vorsitzenden folgender Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EG-Vorlagen zur Kenntnis genommen bzw. von einer Beratung abgesehen hat: Auswärtiger Ausschuß Drucksache 12/5827 Nr. 2.1 Innenausschuß Drucksache 12/5358 Nr. 1 Drucksache 12/5749 Nr. 3.2, 3.3 Drucksache 12/5827 Nr. 2.3 Ausschuß für Wirtschaft Drucksache 12/4298 Nr. 3.9 Drucksache 12/5358 Nr. 25 Drucksache 12/5662 Nr. 3.5 Drucksache 12/6347 Nrn. 3.2 — 3.7 Ausschuß für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Drucksache 12/5827 Nr. 2.17
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    Rede von Dr. Wolfgang Ullmann


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Forderung nach gemeinsamer Selbstbestimmung aller Deutschen, nach der Einmütigkeit einer freien Entscheidung für die gemeinsame Demokratie aller Länder der Bundesrepublik Deutschland ist nicht erfüllt. Sie ist nicht erfüllt, obwohl sie seit dem 23. Mai 1949 gegolten hat und seit dem 3. Oktober 1990 zur Verwirklichung anstand.
    Die Einheit Deutschlands ist nicht vollendet; denn sie ist noch immer nicht demokratisch vollzogen, wie das Grundgesetz es von Anbeginn verlangt hat und wie es gerade von der Bevölkerung der DDR seit dem 17. Juni 1953 wieder und wieder gefordert worden ist, wann immer es die Möglichkeit gab, diesen Willen zu artikulieren.
    Wir haben das Grundgesetz, das seit dem 3. Oktober 1990 überall in der Bundesrepublik gilt. Ich habe mich bereits Mitte Mai 1990 in der Volkskammer der DDR dafür eingesetzt, daß dieses Grundgesetz möglichst bald in der ehemaligen DDR in Kraft gesetzt werden möge. Aber wir haben noch immer nicht die gemein-



    Dr. Wolfgang Ullmann
    same Verfassung, die dieses jetzt geltende Grundgesetz als Basis der deutschen Einheit voraussetzt.
    Unsere Demokratie ist unvollendet und defizitär, nicht nur, weil wir keine Verfassung im Sinne von Art. 146 des Grundgesetzes haben. Unser Land ist auch ein Gebiet gespaltener Geltung des Grundgesetzes. Das Grundgesetz gilt in den Ländern des sogenannten Beitrittsgebietes. Aber es gilt dort mit erheblichen Modifikationen, nämlich mit denen, die in Art. 4 des Einigungsvertrages zusammengefaßt sind und die sich in erheblichen Rechtsbesonderheiten der Anhänge des Einigungsvertrages auswirken. Dazu kommen die meist völlig in den Hintergrund gedrängten Eingriffe in persönliche Rechte, die der Staatsvertrag über die Währungsunion gegenüber Bürgern und Bürgerinnen der DDR vornahm.
    Die Folgen dieser Gespaltenheit unserer Verfassungssituation nehmen wir auf allen Ebenen unserer Staatsorganisation wahr. Obwohl die Volkskammer durch ihr Kommunalvermögensgesetz bemüht war, für die Kommunalautonomie als Basis unserer föderalen Demokratie eine feste wirtschaftliche Grundlage zu schaffen, wurde dies durch den Einigungsvertrag weitgehend außer Kraft gesetzt. Das damals ebenfalls angestrebte Ländervermögensgesetz im Vorfeld der Neuerrichtung der Ostländer kam gar nicht erst zustande. Die gemeinsame Verfassungskommission hat nicht einmal einen Anlauf zu der unabhängig vom Vereinigungsprozeß anstehenden Reform der Finanzverfassung unternommen.
    Nicht weniger tiefgreifend sind die Auswirkungen dieser Gespaltenheit im Bereich der Persönlichkeitsund Grundrechte der Bevölkerung der ehemaligen DDR. In aller Munde ist die Art und Weise, wie die Eigentumsgarantie des Art. 14 zugunsten der Alteigentümer ausgelegt wurde und während der SED- Herrschaft entstandene Eigentumsverhältnisse unter die generelle Vermutung des unredlichen Erwerbes gestellt wurden. Erst in den letzten Etappen der Eigentums- und Entschädigungsgesetzgebung hat sich hier ein Wandel zu mehr Gerechtigkeit angebahnt.
    Das Grundproblem aber bleibt. Gegen den Treuhandentwurf des Runden Tisches, der bei der fälligen Privatisierung des Volkseigentums Anteile für eben dieses Volk für den in 40 Jahren SED-Wirtschaft entzogenen Anteil am Bruttosozialprodukt vorsah, wurde diese Forderung bei der Währungsunion auf eine Kann-Bestimmung herabgestuft und ist mittlerweile durch die enormen Verluste einer Privatisierung hinter dem Rücken — oder soll ich lieber sagen: auf dem Rücken? — des Volkes vollends zunichte geworden. Wo bleibt da die Eigentumsgarantie des Art. 14?

    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Dr. Konrad Elmer [SPD])

    Ganz ähnlich ist dies in zwei anderen Fällen.
    Was nach dem Ende der Naziherrschaft sorgfältig und mit gutem Grund vermieden wurde, das widerfährt zahlreichen Rentnern in der ehemaligen DDR: Ihnen werden Renten gekürzt. Nicht weil sie Menschenrechte verletzt, Rechtsbeugungen begangen oder mit dem MfS zusammengearbeitet hätten, einzig und allein weil sie bestimmte Berufe ausgeübt haben, werden sie im Rentenrecht diskriminiert und damit auch die ihnen zustehenden Eigentumsrechte verkürzt.
    Auch den noch immer nicht beendeten Streit um § 218 rechne ich hierzu. Die Frauen in den Ostländern mußten es hinnehmen, daß die von ihnen seit Jahrzehnten erreichte Freiheit und Selbstbestimmung von einem herrschsüchtigen Patriarchalismus kriminalisiert wurde und sie erneut unter dem Vorwand des Art. 2 Abs. 2 des Grundgesetzes unter eine lebens- und kinderfeindliche Kuratel gestellt wurden. Als ob nicht ein einziger Blick in die Geburtenstatistiken der DDR zeigt, daß das ungeborene Leben am wirksamsten nicht durch Memminger Prozesse, sondern durch die selbstbestimmte Verantwortung und Gewissensfreiheit der Frau geschützt wird.

    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der PDS/Linke Liste)

    Die schwerwiegendste und umfassendste Rechtsminderung für eine Bevölkerung, die erstmalig in der deutschen Geschichte aus eigener Initiative und auf friedlichem Wege eine politisch und moralisch diskreditierte Diktatur zu Fall gebracht hat, besteht aber in der Verweigerung des Gebrauches der verfassunggebenden Gewalt durch dieses Volk selbst.

    (Beifall des Abg. Dr. Konrad Elmer [SPD])

    In der Gemeinsamen Verfassungskommission war es sogar möglich, diesem Volk, der Basis und dem Inhalt unserer Demokratie, die verfassunggebende Gewalt kurzerhand abzuerkennen. „Eine Volksabstimmung könne der Legitimation des Grundgesetzes ... nichts Wesentliches mehr hinzufügen." So heißt es auf Seite 111 des Kommissionsberichtes.
    Was ist das für ein Demokratieverständnis, meine Damen und Herren, dem die Stimme des Volkes als etwas Unwesentliches gilt?

    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der PDS/Linke Liste)

    Spätestens hier wird offenbar, in welchem Ausmaß das in der alten Präambel und in Art. 146 niedergelegte Demokratiebekenntnis von denjenigen verlassen worden ist, die sich aus Angst um eigene Machtpositionen so sehr der Demokratieverdrossenheit ergeben haben, daß sie bei dem Wort „Demokratie" nur die Schmähworte „Straße" und „Populismus" zu assoziieren vermögen.

    (Gerhard Reddemann [CDU/CSU]: Das hat Herr Heuer auch gesagt!)

    Diejenigen, die auf der Straße „Wir sind das Volk!" gerufen und sich damit allerdings als der Populus bekannt haben, müssen hierüber ganz anders denken. Sie können jetzt nur warnend ihre Stimme erheben. Wird denn von diesen Demokratieverweigerem gar nicht bemerkt, daß sie, indem sie den vom Grundgesetz geforderten, die deutsche Einheit konstituierenden Akt mit allen Mitteln zu verhindern versuchen, denjenigen die Definitionsmacht über Wesen und Inhalt unserer nationalen Einheit zuspielen, für die „Nation" nicht ein Grundwort der Demo-



    Dr. Wolfgang Ullmann
    kratie ist, nämlich der Begriff für das Subjekt, von dem allein legitime Staatsgewalt ausgehen kann, sondern ein Schlagwort der gewalttätigen Abgrenzung, des blinden Willens zur undemokratisch angestrebten und antidemokratisch instrumentalisierten Macht? Wie anders läßt es sich erklären als aus einem grundsätzlichen Verkennen aller Zeichen der Zeit, wenn immer wieder die Meinung ausgesprochen wird, die Rückkehr zum autoritären Denken sei es, die — unter eifriger Beschwörung nur höchst nebulos bestimmter Werte — uns aus der offenkundigen Krise von Demokratie und Gesellschaft herausführen könne?
    Meine Damen und Herren, ich will hier abbrechen und dann in der zweiten Runde auf die Einzelvorschläge eingehen, bei deren Beachtung man tatsächlich erfolgverheißende Schritte aus dieser Krise heraus tun könnte.
    Danke schön.

    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der PDS/Linke Liste)



Rede von Hans Klein
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Herr Kollege Dr. Friedrich Jahn, Sie haben das Wort.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Friedrich-Adolf Jahn


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wenn heute die verfassungsändernden Empfehlungen der Gemeinsamen Verfassungskommission interfraktionell als Paket in das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren eingebracht werden, so hat dies den Zweck, die parlamentarische Beratung über alle Vorschläge der Gemeinsamen Verfassungskommission zu eröffnen. Das ist gut so. Dieser Verfahrensweg bedeutet keine inhaltliche Vorabzustimmung zum Gesamtpaket der Vorschläge. Die einzelnen Vorschläge werden je für sich in den Ausschüssen und im Plenum zu beraten sein.
    Die wichtigsten Änderungs- bzw. Reformempfehlungen der Gemeinsamen Verfassungskommission betrafen den Themenkomplex Grundgesetz und Europa. Art. 23 des Grundgesetzes ist bereits geltendes Recht. Wie gut wir beraten waren, den europäischen Integrationsprozeß auf eine grundsätzlich neue verfassungsrechtliche Grundlage zu stellen — nicht zuletzt auf Vorschlag von Professor Scholz —, hat das Urteil zu Maastricht gezeigt. Wie ein roter Faden zieht sich der neue Art. 23 des Grundgesetzes durch die Urteilsbegründung.
    Herr Kollege Vogel, ich gehe noch einen Schritt weiter in der Vermutung, ohne den neuen Art. 23 des Grundgesetzes wäre das Maastricht-Urteil wohl anders, und zwar zu Lasten Europas ausgefallen.

    (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU —Dr. Wolfgang Freiherr von Stetten [CDU/ CSU]: Das hätte sein können!)

    Daß dies nicht geschehen ist, ist ein Verdienst der gemeinsamen Arbeit in der Verfassungskommission.
    Ein weiterer Schwerpunkt ist die Überprüfung der Gesetzgebungskompetenzen. Herr Professor von Stetten wird sich hiermit im Laufe der Debatte beschäftigen.
    Die vorgeschlagene Beschränkung im Hochschulrecht ist vielfach diskutiert worden. Es wurde immer wieder gefragt, was das im einzelnen bedeutet. Ich will die Antwort geben. Der Vorschlag, der hier auf dem Tisch liegt, würde zu folgendem Ergebnis führen: Der Bund verliert die Rahmenkompetenz zur Regelung von Struktur und Aufgaben der Hochschulen, die Kompetenz für Forschung, für Mitgliedschaft und Mitwirkung in der Hochschulselbstverwaltung, für Organisation und Verwaltung der Hochschulen und für die staatliche Anerkennung von Hochschuleinrichtungen. Die Länderforderungen gingen viel weiter. Sie wollten das Hochschulrecht vollständig in Länderkompetenz übernehmen. Die Einigung erfolgte auf der Grundlage einer bereits von der Kommission Verfassungsreform des Bundesrates vorgeschlagenen Empfehlung.
    Gegen die Einschränkung der Rahmenkompetenz des Bundes werden folgende Einwände erhoben — und das in letzter Zeit immer stärker —: Erstens. Die deutsche Hochschullandschaft entwickele sich auseinander. Zweitens. Die Anerkennung von Hochschulabschlüssen werde gefährdet. Drittens. Die deutschen Hochschulen verlören ihre Europafähigkeit. Viertens. Es wäre damit zu rechnen, daß die Diskussionen und Auseinandersetzungen der 60er und 70er Jahre über die Ausgestaltung der universitären Selbstverwaltungsstrukturen erneut aufbrechen würden und Lehre und Forschung erschweren könnten.
    Meine sehr verehrten Damen und Herren, all diese Einwände müssen im anstehenden Gesetzgebungsverfahren noch einmal eingehend beraten werden. In der Bundestagsfraktion der CDU/CSU ist dieser Vorschlag der Verfassungskommission stark problematisiert worden.
    Ein weiteres Kapitel sind die Neuregelungen zur Neugliederung der Lander. Künftig soll auch durch Staatsvertrag Länderneugliederung erfolgen können, allerdings immer an die Zustimmung des Bundes gebunden, wenn auch nicht in Gesetzesform, so doch aber in Form eines Parlamentsbeschlusses. Herr Staatsminister Heitmann wird näher darauf eingehen.
    Eine weitere Empfehlung der Gemeinsamen Verfassungskommission betrifft die Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung. Art. 28 Abs. 2 soll dahin ergänzt werden, daß die Gewährleistung der kommunalen Selbstverwaltung auch die Grundlagen der finanziellen Eigenverantwortung umfaßt, und damit soll der Aspekt der finanziellen Eigenverantwortung der Kommunen stärker als bisher im Verfassungstext zum Ausdruck kommen.
    Ich komme zum Staatsziel Umweltschutz. Meine Damen und Herren, in den Beratungen bestand von Anfang an ein parteiübergreifender Konsens, daß es verfassungspolitisch wünschenswert sei, den Umweltschutz im Grundgesetz zu verankern. Reformüberlegungen dauern seit mehreren Legislaturperioden an, und es ist nunmehr gelungen, eine Formulierung zu finden, die den Umweltschutz in die Gesamtheit der verfassungsmäßigen Ordnung einbettet.
    Dem Gesetzgeber ist damit verwehrt, den Umweltschutz isoliert zu interpretieren. Die Verfassung fordert den stetigen Schutz, Güter- und Interessenaus-



    Dr. Friedrich-Adolf Jahn (Münster)

    gleich zwischen Umweltschutzinteressen einerseits und sonstigen, beispielsweise Wirtschaftsinteressen, andererseits. Verfassungspolitisch wird damit das Signal gesetzt, daß der Umweltschutz innerhalb der Verfassungsordnung keine Vorrangstellung genießt, sondern in Gleichordnung mit anderen Staatszielen steht. Ich halte dies nach reiflicher Abwägung des Pro und Kontra für einen Kompromiß, an dem wir festhalten sollten.
    Ich komme zum Staatsziel Minderheitenschutz. Die Formulierung kennen Sie: „Der Staat achtet die Identität der ethnischen, kulturellen und sprachlichen Minderheiten." Die Formulierung ist seinerzeit von der Mehrheit der CDU/CSU-Ausschußmitglieder abgelehnt worden, und zwar mit folgender Begründung: Die Verpflichtung des Staates zur Achtung der Identität der ethnischen, kulturellen und sprachlichen Minderheiten würde uns bei den Integrationsbemühungen gegenüber Ausländern immer entgegengehalten.
    Beispielsweise läßt sich aus der Pflicht zur Achtung der sprachlichen Identität ableiten, daß die Kinder der hier lebenden Ausländergruppen nicht mehr zum Besuch der deutschsprachigen Schule verpflichtet wären, sondern ihnen zumindest ein zweisprachiger Schulunterricht angeboten werden müßte.

    (Beifall des Abg. Dr. Rudolf Karl Krause [Bonese] [fraktionslos])

    Weiter wird die vorgeschlagene Formulierung als Auftrag zu voraussetzungslosen Einbürgerungen und zur generellen Gestattung von doppelter Staatsangehörigkeit verstanden. Dies, meine Damen und Herren, ist mit der CDU/CSU-Bundestagsfraktion nicht zu machen.

    (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

    Das Problem besteht darin, daß der Vorschlag der Gemeinsamen Verfassungskommission sich nicht auf Minderheiten mit deutscher Staatsangehörigkeit beschränkt.

    (Beifall des Abg. Dr. Wolfgang Freiherr von Stetten [CDU/CSU])

    Umfaßt werden auch ausländische Minderheiten. Einen solchen Minderheitenbegriff, wie Sie von der sozialdemokratischen Fraktion ihn vertreten, lehnen wir ab. Wir müssen in den Beratungen zu einer ausgewogeneren Lösung kommen. Ein Minderheitenschutz, der sich auf die traditionell in geschlossenen Siedlungsgebieten ansässigen nationalen Minderheiten deutscher Staatsangehörigkeit bezieht, ist bekanntlich von der SPD in den Beratungen abgelehnt worden.