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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 12/209 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 209. Sitzung Bonn, Freitag, den 4. Februar 1994 Inhalt: Glückwünsche zum Geburtstag des Abgeordneten Joachim Graf von Schönburg-Glauchau 18085 A Bestimmung der Abgeordneten Dr. Gisela Babel als ordentliches Mitglied im Vermittlungsausschuß 18085A Erweiterung der Tagesordnung 18085B, 18119C Zusatztagesordnungspunkt 8: Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Gesetz zur Änderung des StasiUnterlagen-Gesetzes (Drucksachen 12/ 5775, 12/6100, 12/6493, 12/6732) . . . 18085D Zusatztagesordnungspunkt 9: a) — Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD und F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Europawahlgesetzes (Drucksache 12/6621) — Zweite und dritte Beratung des von der Gruppe der PDS/Linke Liste eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Europawahlgesetzes — Einführung des aktiven und passiven Wahlrechts für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger (Drucksachen 12/6115, 12/6733) b) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Innenausschusses zu der Unterrichtung durch das Europäische Parlament: Entschließung mit der Stellungnahme des Europäischen Parlaments zu dem Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über die Einzelheiten der Ausübung des aktiven und passiven Wahlrechts bei den Wahlen zum Europäischen Parlament im WohnsitzMitgliedstaat (Drucksachen 12/6459, 12/6733) 18085 D Zusatztagesordnungspunkt 10: Beratung des Antrags des 3. Untersuchungsausschusses nach Artikel 44 des Grundgesetzes: Erweiterung des Untersuchungsauftrages des 3. Untersuchungsausschusses (Drucksache 12/6749) 18086 C Zusatztagesordnungspunkt 11: Beratung der Beschlußempfehlung des Petitionsausschusses: Sammelübersicht 138 zu Petitionen (Drucksache 12/6738) 18086 D Zusatztagesordnungspunkt 12: Beratung der Beschlußempfehlung des Petitionsausschusses: Sammelübersicht 139 zu Petitionen (Drucksache 12/6739) 18086D Zusatztagesordnungspunkt 13: Beratung der Beschlußempfehlung des Petitionsausschusses: Sammelübersicht 140 zu Petitionen (Drucksache 12/6740) 18086 D Tagesordnungspunkt 17: a) Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD und F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 3, 20a, 20b, 28, 29, 72, 74, 75, 76, 77, 80, 87, 93, 118a und 125a) (Drucksache 13/6633) II Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 209. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4. Februar 1994 b) Beratung des Berichts der Gemeinsamen Verfassungskommission gemäß Beschluß des Deutschen Bundestages — Drucksachen 12/1590, 12/1670 — und Beschluß des Bundesrates — Drucksache 741/91 (Beschluß) — (Drucksache 12/6000) c) Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines .. Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Drucksache 12/6323) d) Erste Beratung des von den Abgeordneten Dr. Uwe-Jens Heuer, Dr. Gregor Gysi und der Gruppe der PDS/Linke Liste eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Annahme einer neuen Verfassung nach Artikel 146 des Grundgesetzes (Drucksache 12/6570) e) Erste Beratung des von dem Abgeordneten Dr. Wolfgang Ullmann und der Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verfassungsreform (Drucksache 13/6686) f) Beratung des Antrags des Abgeordneten Dr. Wolfgang Ullmann und der Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Durchführung eines Verfassungsreferendums nach Artikel 146 des Grundgesetzes (Drucksache 12/6716) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 14: Erste Beratung des von den Abgeordneten Dr. Konrad Elmer, Susanne Rahardt-Vahldieck, Dr. Christoph Schnittler und weiteren Abgeordneten eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 2 a) (Drucksache 12/6708) Dr. Rupert Scholz CDU/CSU 18087 D Dr. Hans-Jochen Vogel SPD 18090B Dr. Ilja Seifert PDS/Linke Liste 18093B, 18107 C Dr. Burkhard Hirsch F.D.P. . 18094D, 18115C, 18127B, 18137D Ulrich Irmer F.D.P. 18096B Detlef Kleinert (Hannover) F.D.P. . . . 18098 C Dr. Jürgen Schmude SPD . . 18099D, 18106B, 18126A Dr. Uwe-Jens Heuer PDS/Linke Liste . . 18100C, 18114 C Dr. Wolfgang Ullmann BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . 18102D, 18117A, 18121C Dr. Friedrich-Adolf Jahn (Münster) CDU/ CSU 18104A Dr. Uwe-Jens Heuer PDS/Linke Liste 18105C, 18117C, 18125C, 18130 C Wolfgang Börnsen (Bönstrup) CDU/ CSU 18106 A Dr. Henning Voscherau, Erster Bürgermeister der Freien Hansestadt Hamburg . . 18108 D Alois Graf von Waldburg-Zeil CDU/ CSU 18110B, 18140C Dr. Burkhard Hirsch F.D.P. . 18112C, 18145 D Dr. Friedrich-Adolf Jahn (Münster) CDU/ CSU 18118B Dr. Rudolf Karl Krause (Bonese) fraktionslos 18118B Steffen Heitmann, Staatsminister des Freistaates Sachsen 18119C Ulrike Mascher SPD 18121 D Dr. Gerhard Friedrich CDU/CSU . . . 18124 C Dr. Wolfgang Ullmann BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 18125B Antje-Marie Steen SPD 18128B Ingrid Matthäus-Maier SPD 18128D Ulrike Mascher SPD 18129A Dr. Rupert Scholz CDU/CSU 18129C, 18134B, 18140D Ulrich Irmer F D P 18129 D Dr. Hans-Jochen Vogel SPD 18130D Dr. Walter Hitschler F.D.P. . . . . . 18131 D Dr. Helga Otto SPD 18132B Dr. Bertold Reinartz CDU/CSU 18134 D Dr. Konrad Elmer SPD 18136A Dr. Wolfgang Freiherr von Stetten CDU/ CSU 18139C Dr. Konrad Elmer SPD 18139D Susanne Rahardt-Vahldieck CDU/CSU 18141 C Erika Steinbach-Hermann CDU/CSU . 18143B, 18146A Dr. Rudolf Karl Krause (Bonese) fraktionslos 18144D Dr. Christoph Schnittler F.D.P. . . . . 18146B Präsidentin Dr. Rita Süssmuth 18145 C Zusatztagesordnungspunkt: Eidesleistung eines Bundesministers Präsidentin Dr. Rita Süssmuth 18147 B Dr.-Ing. Karl-Hans Laermann, Bundesminister BMBW 18147 C Nächste Sitzung 18147 D Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 209. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4. Februar 1994 III Anlage i Liste der entschuldigten Abgeordneten . 18149* A Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Rede des Abgeordneten Dr. Ulrich Briefs (fraktionslos) zu Tagesordnungspunkt 17 (a — Gesetzentwurf zur Änderung des Grundgesetzes, b —Berichtsberatung gemäß Beschluß des Deutschen Bundestages und des Bundesrates, c — Gesetzentwurf zur Änderung des Grundgesetzes, d — Gesetzentwurf über die Annahme einer neuen Verfassung nach Artikel 146 des Grundgesetzes, e — Gesetzentwurf zur Verfassungsreform, f — Antrag: Durchführung eines Verfassungsreferendums nach Artikel 146 Grundgesetz) und zu Zusatzpunkt 14 (Änderung des Grundgesetzes) 18150* A Anlage 3 Amtliche Mitteilungen 18151* A Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 209. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4. Februar 1994 18085 209. Sitzung Bonn, den 4. Februar 1994 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Ackermann, Else CDU/CSU 4. 2. 94 Bartsch, Holger SPD 4. 2. 94 Belle, Meinrad CDU/CSU 4. 2. 94 Dr. Böhmer, Maria CDU/CSU 4. 2. 94 Dr. Brecht, Eberhard SPD 4. 2. 94 Bulmahn, Edelgard SPD 4. 2. 94 Catenhusen, SPD 4.2.94 Wolf-Michael Clemens, Joachim CDU/CSU 4. 2. 94 Dempwolf, Gertrud CDU/CSU 4. 2. 94 Dr. Dobberthien, SPD 4. 2. 94 Marliese Duve, Freimut SPD 4. 2. 94 Ehrbar, Udo CDU/CSU 4. 2. 94 Eimer (Fürth), Norbert F.D.P. 4. 2. 94 Engelhard, Hans A. F.D.P. 4. 2. 94 Engelmann, Wolfgang CDU/CSU 4. 2. 94 Formanski, Norbert SPD 4. 2. 94 Frankenhauser, Herbert CDU/CSU 4. 2. 94 Gleicke, Iris SPD 4. 2. 94 Gries, Ekkehard F.D.P. 4. 2. 94 Großmann, Achim SPD 4. 2. 94 Grünbeck, Josef F.D.P. 4. 2. 94 Grüner, Martin F.D.P. 4. 2. 94 Dr. Guttmacher, F.D.P. 4. 2. 94 Karlheinz Hauser (Esslingen), Otto CDU/CSU 4. 2. 94 Henn, Bernd PDS/LL 4. 2. 94 Dr. Höll, Barbara PDS/LL 4. 2. 94 Ibrügger, Lothar SPD 4. 2. 94 Jung (Limburg), Michael CDU/CSU 4. 2. 94 Junghanns, Ulrich CDU/CSU 4. 2. 94 Kiechle, Ignaz CDU/CSU 4. 2. 94 Kittelmann, Peter CDU/CSU 4. 2. 94 * Kolbe, Manfred CDU/CSU 4. 2. 94 Kretkowski, Volkmar SPD 4. 2. 94 Leidinger, Robert SPD 4. 2. 94 Lenzer, Christian CDU/CSU 4. 2. 94 Dr. Lippold (Offenbach), CDU/CSU 4. 2. 94 Klaus W. Marten, Günter CDU/CSU 4. 2. 94 Matschie, Christoph SPD 4. 2. 94 Dr. Matterne, Dietmar SPD 4. 2. 94 Meißner, Herbert SPD 4. 2. 94 Dr. Menzel, Bruno F.D.P. 4. 2. 94 Dr. Mildner, Klaus CDU/CSU 4. 2. 94 Gerhard Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Mischnick, Wolfgang F.D.P. 4. 2. 94 Molnar, Thomas CDU/CSU 4. 2. 94 Dr. Müller, Günther CDU/CSU 4. 2. 94* Müller (Pleisweiler), SPD 4. 2. 94 Albrecht Müller (Wadern), CDU/CSU 4. 2. 94 Hans-Werner Müller (Zittau), Christian SPD 4. 2. 94 Nelle, Engelbert CDU/CSU 4. 2. 94 Dr. Neuling, Christian CDU/CSU 4. 2. 94 Nitsch, Johannes CDU/CSU 4. 2. 94 Oostergetelo, Jan SPD 4. 2. 94 Otto (Frankfurt), F.D.P. 4. 2. 94 Hans-Joachim Dr. Pfaff, Martin SPD 4. 2. 94 Pfeiffer, Angelika CDU/CSU 4. 2. 94 Philipp, Ingeborg PDS/LL 4. 2. 94 Dr. Pick, Eckhart SPD 4. 2. 94 Poß, Joachim SPD 4. 2. 94 Priebus, Rosemarie CDU/CSU 4. 2. 94 Dr. Rappe (Hildesheim), SPD 4. 2. 94 Hermann Rawe, Wilhelm CDU/CSU 4. 2. 94 Reddemann, Gerhard CDU/CSU 4. 2. 94* Reimann, Manfred SPD 4. 2. 94 Rennebach, Renate SPD 4. 2. 94 Reuschenbach, Peter W. SPD 4. 2. 94 Dr. Riedl (München), CDU/CSU 4. 2. 94 Erich Roitzsch (Quickborn), CDU/CSU 4. 2. 94 Ingrid Sauer (Salzgitter), CDU/CSU 4. 2. 94 Helmut Schmidt (Dresden), Arno F.D.P. 4. 2. 94 Schmitz (Baesweiler), CDU/CSU 4. 2. 94 Hans Peter Dr. Schnell, Emil SPD 4. 2. 94 Dr. Schwarz-Schilling, CDU/CSU 4. 2. 94 Christian Seidenthal, Bodo SPD 4. 2. 94 Dr, Soell, Hartmut SPD 4. 2. 94* Stachowa, Angela PDS/LL 4. 2. 94 Dr. Stoltenberg, Gerhard CDU/CSU 4. 2. 94 Dr. von Teichman, F.D.P. 4. 2. 94 Cornelia Dr. Voigt (Northeim), CDU/CSU 4. 2. 94 Hans-Peter Dr. Waffenschmidt, Horst CDU/CSU 4. 2. 94 Dr. Wetzel, Margrit SPD 4. 2. 94 Wohlrabe, Jürgen CDU/CSU 4. 2. 94 Zierer, Benno CDU/CSU 4. 2. 94 * für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union 18150* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 209. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4. Februar 1994 Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Rede des Abgeordneten Dr. Ulrich Briefs (fraktionslos) zu Tagesordnungspunkt 17 (a — Gesetzentwurf zur Änderung des Grundgesetzes, b — Berichtsberatung gemäß Beschluß des Deutschen Bundestages und des Bundesrates, c — Gesetzentwurf zur Änderung des Grundgesetzes, d — Gesetzentwurf über die Annahme einer neuen Verfassung nach Artikel 146 des Grundgesetzes, e — Gesetzentwurf zur Verfassungsreform, f — Antrag: Durchführung eines Verfassungsreferendums nach Artikel 146 Grundgesetz) und zu Zusatzpunkt 14 (Änderung des Grundgesetzes) Dr. Ulrich Briefs (fraktionslos): Verfassungsfragen sind Grundfragen der politischen und der staatlichen Ordnung. Ihre Beantwortung bedeutet jedoch nicht zwangsläufig, daß die Gesellschaft sich so verhält und so entwickelt, wie es in der Verfassungsdiskussion festgelegt wird. Gerade gegenwärtig besteht die Gefahr, daß sich eine zunehmende Kluft zwischen politisch diskutierter Verfassung und der gelebten, praktizierten Verfassung der Menschen auftut. Die Resonanz der Verfassungsdiskussion, die wir hier im Parlament geführt haben, in der Bevölkerung ist eigentlich gering. Das gilt trotz der vielen beantworteten und der noch mehr nicht beantworteten Eingaben. Daß die Resonanz insgesamt zu gering ist, liegt erheblich auch daran, daß mit dem vorgelegten Ergebnis der Gemeinsamen Verfassungskommission kein Startschuß für neue Bürgerbeteiligungsrechte gegeben wird. Es ist nicht gelungen, nach dem Ende der alten BRD und im Hinblick auf den so oder so an vielen Punkten notwendigen Neuanfang im vereinigten Deutschland eine Bewegung für mehr Demokratie, mehr Bürgerbeteiligung, neue Grundrechte in Gang zu setzen. Vielmehr wird die Verfassungsentwicklung geprägt durch zum Teil bereits vollzogene und gelungene Versuche, an wichtigen Punkten Grundrechte abzubauen: Das Grundrecht auf Asyl ist beseitigt. Das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung soll beseitigt werden. Das Verfassungsgebot, Streitkräfte nur zur Landesverteidigung zu unterhalten, wird ausgehölt durch die Ermöglichung von Out-of-AreaEinsätzen der Bundeswehr. Diskutiert wird der Einsatz der Bundeswehr im Innern. Damit soll die der geschichtlichen Erfahrung aus dem Faschismus geschuldete strikte Trennung von Militär und Polizei aufgehoben werden. Ob die Ergebnisse der GVK dieser schleichenden Aushöhlung der Verfassung Einhalt gebieten werden, ist zumindest höchst fraglich. Beschämend ist insbesondere, daß die Behinderten nicht, wie die SPD gefordert hat, in das Diskriminierungsverbot des Art. 3 des Grundgesetzes aufgenommen worden sind. Hier hätte die GVK in einem Land, in dem — im Gegensatz etwa zu den Niederlanden — Behinderte nicht als „normale" Mitbürger und Mitbürgerinnen gelten, eine gesellschaftlich vorwärtsweisende Funktion haben können. Das Hin und Her um diesen Aspekt der Verfassungsneufassung, das soeben hier stattgefunden hat, ist wahrhaftig kein Glanzstück parlamentarischer Behandlung drängender Probleme in diesem Haus gewesen. Also werden auch in Zukunft deutsche Gerichte empörend behindertenfeindliche Sprüche verkünden können. Also werden auch in der Zukunft echte Gewalttäter durch das Klima in diesem Lande zumindest nicht abgeschreckt, gegen Behinderte gewalttätig zu werden. Bedauerlich ist auch, daß der Tierschutz nicht ins Grundgesetz aufgenommen werden soll. Wie dünn die Luft um die verfassungsrechtlich positiven Reformversuche inzwischen geworden ist, zeigt der Formelkompromiß zum Umweltschutz. Der Umweltschutz — ursprüngliche Forderung der Ökologiebewegung war seine Formulierung als Grundrecht — wurde zurückgenommen auf die Festlegung als Staatsziel. Dann hat sich aus dem Interessengehakel in der GVK schließlich eine typisch deutsche, juristisch ziemlich durchdeklinierte Formel ergeben, die mir jedoch ein wenig trivial erscheint. Ein politischer Durchbruch ist sie jedenfalls nicht. Zu überlegen wäre, ob nicht die von Umweltverbänden wie z. B. vom Global Challenges Network in die Diskussion gebrachte umweltbedingte Einschränkung des Grundrechts auf freie Entfaltung der Persönlichkeit einen Ausweg aus der Pattsituation, die die GVK-Empfehlung zustande gebracht hat, bieten kann. Daß das Recht auf Wohnen, das Recht auf Arbeit, das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und Informationsfreiheit nicht explizit ins Grundgesetz aufgenommen werden sollen, verwundert nicht angesichts der sozialen Kälte, mit der die Explosion der Arbeitslosigkeit und die Misere am Wohnungsmarkt hingenommen werden. Das Grundgesetz bleibt den größten Nöten der Menschen weiterhin fremd. Kurz und knapp und zusammengefaßt: Weder die Ergebnisse noch der Prozeß der Verfassungsdiskussion in der und um die GVK herum haben begeistert, haben bewegt, haben neue Kräfte und neuen Elan wachgerufen. Sie sind eher geeignet, die Fremdheit und die Verdrossenheit der Bürger gegenüber Staat, staatlicher Ordnung und Verfassung zu verstärken. Es scheint, daß eine große, hoffentlich nicht die letzte Chance auf diesem Gebiet vertan worden ist. Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 209. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4. Februar 1994 18151* Anlage 3 Amtliche Mitteilungen Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den nachstehenden Vorlagen absieht: Auswärtiger Ausschuß Drucksache 12/5869 Ausschuß für Wirtschaft Drucksache 11/8542 Drucksache 12/4379 Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Drucksache 12/4242 Ausschuß für Verkehr Drucksache 12/5511 Die Vorsitzenden folgender Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EG-Vorlagen zur Kenntnis genommen bzw. von einer Beratung abgesehen hat: Auswärtiger Ausschuß Drucksache 12/5827 Nr. 2.1 Innenausschuß Drucksache 12/5358 Nr. 1 Drucksache 12/5749 Nr. 3.2, 3.3 Drucksache 12/5827 Nr. 2.3 Ausschuß für Wirtschaft Drucksache 12/4298 Nr. 3.9 Drucksache 12/5358 Nr. 25 Drucksache 12/5662 Nr. 3.5 Drucksache 12/6347 Nrn. 3.2 — 3.7 Ausschuß für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Drucksache 12/5827 Nr. 2.17
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    Rede von Dr. Uwe-Jens Heuer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (PDS)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (PDS)

    Herr Präsident! Liebe Verfassungsfreundinnen und Verfassungsfreunde! Die Bundesrepublik Deutschland steht — darin sind wir sicherlich einig — vor historischen Richtungsentscheidungen.

    (Unruhe — Glocke des Präsidenten)

    Eine der Fragen in diesem Zusammenhang ist die nach der Grundlage der deutschen Einheit.
    Wie auch immer wir die letzten Jahre bewerten: Es steht offenbar fest, daß die innere Einheit Deutschlands nicht hergestellt wurde. Immerhin 30 Mitglieder der Verfassungskommission haben am 1. Juli 1993 gefordert, die Wertung „in dem Bestreben, die innere Einheit Deutschlands zu vollenden" in die Präambel aufzunehmen. Auch die Gegner dieser Forderung gingen davon aus, daß dieses Problem erst mittelfristig zu lösen sei. Herr Scholz sprach heute von einem „vielschichtigen Prozeß der inneren Einigung Deutschlands".
    Was aber soll denn nun die Grundlage dieser inneren Einheit sein? Es bieten sich nach meiner Meinung grundsätzlich zwei Wege der Neukonstituierung Deutschlands an, nämlich, kurz gesagt: der nationalistische Weg oder der Dialog um eine neue Verfassungsordnung.
    Durch eine glückliche Fügung sind am 29. Januar in der „FAZ" einerseits und in der „Frankfurter Rundschau" andererseits beide Positionen deutlich gemacht worden. Heinz Budes Artikel über die Neuerfindung der Bundesrepublik stellt Gesellschaft und Nation gegenüber. Er schreibt, die bisherige Bundesrepublik sei eine offene Gesellschaft gewesen ohne großen Sinn und ohne Ernstfall. Damit wir wissen, was Ernstfall ist, definiert er als nationalen Merksatz: „Und setzet ihr nicht das Leben ein, nie wird euch das Leben gewonnen sein. " Soweit die nationale Neukonstitu-



    Dr. Uwe-Jens Heuer
    ierung à la „FAZ", der Stimme der gebildeten Rechten. In die gleiche Rubrik gehört die Wehner-BrandtDebatte, die ja von der selben Zeitung angeschoben wurde.
    Was die Verfassung betrifft, so hat sich just am gleichen Günter Grass gegen den Nationalismus auf den Verfassungspatriotismus berufen. Es heißt hier, die deutschen Patrioten setzten auf Verfassung, der ganze Vormärz ging um Verfassung. Viele Staatsrechtler wie Ulrich K. Preuß oder Hans-Peter Schneider gehen gerade von der Rolle der Verfassung zur Konstituierung des Volkes aus.
    Preuß schreibt:
    Wir Deutschen sind dabei, uns nach innen und nach außen als politisches Gemeinwesen neu zu konstituieren, wir mögen das wahrhaben oder nicht. So sollten wir denn auch die aufgeklärte Form politischer Selbstkonstitution wählen — die der Verfassungsgebung. (In: Eine Verfassung für Deutschland, München/Wien 1991, S. 17)

    Herr Scholz und Herr Vogel haben heute hier schon von Verfassungspatriotismus gesprochen. Aber welche Verfassung soll denn jetzt das Volk konstituieren? Die Ostdeutschen kannten — ich glaube, daß Sie mir da zustimmen werden —, als sie dem Geltungsbereich des Grundgesetzes beitraten, dieses nicht. Was sie heute kennenlernen, ist ein Zerrbild des Rechtsstaates vom Rentenstrafrecht bis zur politischen Strafverfolgung. Auch in Westdeutschland gibt es eine tiefgreifende Politikverdrossenheit, die notwendig auch das Verhältnis zum Grundgesetz in Mitleidenschaft zieht.
    Eine wirkliche Verfassungsdiskussion täte not. Da reicht nicht eine Diskussion über die Empfehlungen der Verfassungskommission, in denen Grass eine Farce und eine Beleidigung des Grundgesetzes sieht. Erforderlich ist eine Diskussion — das jedenfalls war unsere Überzeugung — über eine neue Verfassung, die in einem Volksentscheid endet.
    Das kann ein Weg sein, den Ostdeutschen Rechtsstaatlichkeit erfahrbar zu machen, aber auch ein Weg, das Klima in Westdeutschland zu ändern. Sie können mir eine Überschätzung der Verfassung vorwerfen; aber das ist ein Vorwurf, den ein Jurist gern auf sich nehmen sollte. Dabei geht es nicht um eine Abwertung des Grundgesetzes, aber die beste Verteidigung des Grundgesetzes ist seine Erneuerung, und der beste Verfassungsschutz ist der Verfassungspatriotismus des Volkes.
    Die bisherige parlamentarische Verfassungsdebatte hat das nicht geleistet. Den wenigen Verfassungsverbesserungen kann man sicherlich zustimmen — ich möchte auch das Positive unterstreichen, was hier über das Klima in der Kommission gesagt wurde —, aber dem tatsächlichen Reformbedarf und den darüber hinausgehenden Verfassungserwartungen entsprechen sie in keiner Weise.
    Wir sehen in der Weigerung, das Recht des deutschen Volkes auf Verfassungsgebung nach dem Jahrhundertereignis der staatlichen Vereinigung Deutschlands anzuerkennen, eine prinzipiell falsche und grundgesetzwidrige Weichenstellung. Herr Kleinert hat hier gesagt, es sei respektlos, wenn man das Grundgesetz ändere.

    (Unruhe)



Rede von Hans Klein
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Ich darf Sie, Herr Kollege Heuer, für einen Moment unterbrechen. — Es gibt auch die Möglichkeit, erstens außerhalb ein Gespräch zu führen, zweitens sich neben seinen Gesprächspartner zu setzen.

(Dr. Uwe-Jens Heuer [PDS/Linke Liste]: Ist ja Platz genug!)

Das zwingt einen nicht, dem Redner den Rücken zuzukehren.
Bitte sprechen Sie weiter.

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    Rede von Dr. Uwe-Jens Heuer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (PDS)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (PDS)

    Danke schön.

    (Beifall bei Abgeordneten der SPD)

    Herr Kleinert sagte hier, es sei respektlos gegenüber den — allerdings nur vier — Müttern und den Vätern des Grundgesetzes, wenn wir an ihrem Werk ernsthafte Korrekturen vornehmen. Ich meine, daß er sich irrt. Die Väter und Mütter des Grundgesetzes hatten eine andere Meinung über die Dauer des Grundgesetzes. Schauen Sie in die Protokolle des Parlamentarischen Rates oder in ihre Zusammenfassung im „Jahrbuch des öffentlichen Rechts", Neue Folge von 1951.
    Dort wurden ganz unzweideutig zwei Dinge klargestellt: Die Geltungsdauer des Grundgesetzes wird an ein fest umrissenes Kriterium gebunden, nämlich an das Kriterium, „dem staatlichen Leben für eine Übergangsperiode eine neue Ordnung zu geben". Man ging ohne Frage davon aus, daß das Grundgesetz außer Kraft trete, „wenn das ganze deutsche Volk wiedervereinigt sei" (S. 294). Es war unzweideutig, daß das deutsche Volk dann nach Art. 146 diese neue Verfassung durch eine „gesamtdeutsche Nationalversammlung" und in „freier Selbstbestimmung" beschließen werde.
    Der selbstgesetzte Zweck der Verfassungsgebung von 1949 erledigte sich mit dem 3. Oktober 1990. Auch das Bundesverfassungsgericht sprach ganz in diesem Sinne in seiner Entscheidung vom 17. August 1956 vom „Ablauf der Geltungsdauer des Grundgesetzes nach Art. 146 Grundgesetz" (Bundesverfassungsgerichtsentscheidungen, Band 5, Seite 330).
    Ein anderes Subjekt der Verfassungsgebung als 1948/49 war mit der staatlichen Vereinigung Deutschlands zur Ausübung der Pouvoir constituant berufen. Art. 146 sieht nun einmal für diesen Fall die Verfassungsgebung in freier Entscheidung durch das souveräne Volk vor.
    Deswegen sehen wir in der Einsetzung der Gemeinsamen Verfassungskommission nicht etwa eine halbherzige Verwirklichung, sondern eben eine Verweigerung des Respekts vor den Müttern und Vätern des Grundgesetzes. Nur die F.D.P. hat damals gegen den Art. 146 gestimmt; Sie wissen das. Die anderen Parteien waren der Meinung: Dann gibt es eine neue Aufgabenstellung, dann muß das Volk beschließen.



    Dr. Uwe-Jens Heuer
    Ich meine, daß diese Verweigerung letztlich die Ursache ist für all die gravierenden Verfassungsprobleme, von denen wir auch nach der Verabschiedung der Empfehlungen der Gemeinsamen Verfassungskommission stehen werden.
    Ich zähle dazu vor allem die Kluft zwischen den Verfassungserwartungen der Bevölkerung bzw. von relevanten Gruppen von Bürgerinnen und Bürgern und den demokratischen und sozialen Defiziten unserer Verfassungsordnung.
    Herr Kleinert, Sie haben gesagt, es ginge nicht um Fürsorge für die Bürger. In diesem Land haben die Bürger unterschiedliche Interessen, und nicht alle Interessen werden von Ihrer Partei vertreten. Es gibt Menschen, die brauchen Fürsorge; das ist wirklich wahr. Andere brauchen sie vielleicht nicht in diesem Maße. Aber Sie müssen die soziale Spaltung der Gesellschaft sehen. Die Verfassung muß dazu beitragen, auch diesen sozialen Spannungen Rechnung zu tragen und vor allem die unterstützen, die der Fürsorge bedürfen. Ich meine, das ist eine wichtige Fragestellung. Deswegen brauchen wir nicht weniger Sozialstaat, sondern mehr.
    Ich habe mir nie Illusionen über das Gesamtunternehmen Gemeinsame Verfassungskommission gemacht. Deshalb konnte ich auch nicht enttäuscht werden, wie dies Herrn Ullmann geschehen ist. Die Gemeinsame Verfassungskommission war Ausdruck des politischen Übergewichts der konservativen Kräfte; auch ich habe keine Scheu, dieses Wort zu gebrauchen.
    Wenn der Weg zu den Verfassungserwartungen der Bürgerinnen und Bürger nicht geöffnet wird, so werden die ungelösten Verfassungsprobleme uns eines Tages mehr beschäftigen, als vielen lieb und angenehm ist.
    Ich möchte noch auf ein weiteres Problem unserer Debatte eingehen. Es geht um das Spiel mit verteilten Rollen, das in der Verfassungsfrage betrieben wurde. Einerseits gab es die Gemeinsame Verfassungskommission, die sich mit der Frage von Grundgesetzänderungen und -ergänzungen beschäftigte. Andererseits sind viele Gesetzesprojekte an der Verfassungskommission vorbeigegangen. Die bürgerfreundlichen Verfassungsänderungen wurden in der Gemeinsamen Verfassungskommission zur Entscheidung gebracht. Alle für den Bürger bedrohlichen Verfassungsänderungen wurden einzeln in Absprachen der großen Parteien über die normalen parlamentarischen Hürden gebracht.
    Ein Antrag von mir in der Gemeinsamen Verfassungskommission, über die Einengung des Asylrechts abzustimmen, wurde mit fragwürdigen Geschäftsordnungstricks verhindert. Die Legitimierung des Einsatzes der Bundeswehr im Ausland vollzieht sich außerhalb der GVK, gleichfalls die Privatisierung von Bundesbahn und Bundespost. Dasselbe wird für den großen Lauschangriff, für Fragen der Legitimierung des Einsatzes der Bundeswehr im Innern und anderes gelten.
    Wir hatten damit eine recht scharf konturierte Trennung der Verfassungsdebatte. Die bürgerfreundlichen Themen wurden in der Gemeinsamen Verfassungskommission behandelt — die GVK war also gewissermaßen eine Art Mr. Jekyll —, und alle auf die Anpassung an deutsches Großmachtstreben und an das konservative Konzept vom starken, sich aus der sozialen Verantwortung zurückziehenden Staat abzielenden Projekte liefen nebenher.
    Das Behutsame, was hier Herr Kleinert angesprochen hat, bezog sich auf diese Änderungen eben nicht. Die Gemeinsame Verfassungskommission war behutsam, aber viele andere Änderungen sind mit großer Schärfe vorgenommen worden. Dr. Hyde trat nur hin und wieder in Erscheinung; aber dann kam es zu raschen, weitreichenden und gefährlichen Entscheidungen.
    Es entstand so immer mehr der Eindruck, daß ernsthafte Gefahren für die Verfassungsordnung gerade von Kreisen der legitimen Staatsgewalt ausgegangen sind. Auch dies ist eine Konsequenz des Fehlens einer wirklich komplexen Verfassungsdebatte.
    Lassen Sie mich mit folgendem schließen: Ich war mir bewußt, daß in der DDR die Verfassungsfragen keinen hohen Rang hatten. Aber ich muß sagen: Die Tatsache, daß eine so wichtige Debatte wie diese so schwach besetzt ist, und die Tatsache, daß eine so wichtige Debatte über die Verfassung, immerhin das Grundgesetz unseres Landes, nicht durch das Fernsehen übertragen wird, zeigen nach meiner Ansicht, daß es auch hier Kräfte gibt, die diesen Fragen keine so große Bedeutung beimessen.
    Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.

    (Beifall bei der PDS/Linke Liste sowie des Abg. Dr. Rudolf Karl Krause [Bonese] [fraktionslos] — Norbert Geis [CDU/CSU]: Es kommt immer darauf an, wer redet! — Dr. Uwe-Jens Heuer [PDS/Linke Liste]: Ja, wenn ein Minister redet, ist es anders!)