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ID1220901600

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    Plenarprotokoll 12/209 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 209. Sitzung Bonn, Freitag, den 4. Februar 1994 Inhalt: Glückwünsche zum Geburtstag des Abgeordneten Joachim Graf von Schönburg-Glauchau 18085 A Bestimmung der Abgeordneten Dr. Gisela Babel als ordentliches Mitglied im Vermittlungsausschuß 18085A Erweiterung der Tagesordnung 18085B, 18119C Zusatztagesordnungspunkt 8: Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Gesetz zur Änderung des StasiUnterlagen-Gesetzes (Drucksachen 12/ 5775, 12/6100, 12/6493, 12/6732) . . . 18085D Zusatztagesordnungspunkt 9: a) — Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD und F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Europawahlgesetzes (Drucksache 12/6621) — Zweite und dritte Beratung des von der Gruppe der PDS/Linke Liste eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Europawahlgesetzes — Einführung des aktiven und passiven Wahlrechts für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger (Drucksachen 12/6115, 12/6733) b) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Innenausschusses zu der Unterrichtung durch das Europäische Parlament: Entschließung mit der Stellungnahme des Europäischen Parlaments zu dem Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über die Einzelheiten der Ausübung des aktiven und passiven Wahlrechts bei den Wahlen zum Europäischen Parlament im WohnsitzMitgliedstaat (Drucksachen 12/6459, 12/6733) 18085 D Zusatztagesordnungspunkt 10: Beratung des Antrags des 3. Untersuchungsausschusses nach Artikel 44 des Grundgesetzes: Erweiterung des Untersuchungsauftrages des 3. Untersuchungsausschusses (Drucksache 12/6749) 18086 C Zusatztagesordnungspunkt 11: Beratung der Beschlußempfehlung des Petitionsausschusses: Sammelübersicht 138 zu Petitionen (Drucksache 12/6738) 18086 D Zusatztagesordnungspunkt 12: Beratung der Beschlußempfehlung des Petitionsausschusses: Sammelübersicht 139 zu Petitionen (Drucksache 12/6739) 18086D Zusatztagesordnungspunkt 13: Beratung der Beschlußempfehlung des Petitionsausschusses: Sammelübersicht 140 zu Petitionen (Drucksache 12/6740) 18086 D Tagesordnungspunkt 17: a) Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD und F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 3, 20a, 20b, 28, 29, 72, 74, 75, 76, 77, 80, 87, 93, 118a und 125a) (Drucksache 13/6633) II Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 209. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4. Februar 1994 b) Beratung des Berichts der Gemeinsamen Verfassungskommission gemäß Beschluß des Deutschen Bundestages — Drucksachen 12/1590, 12/1670 — und Beschluß des Bundesrates — Drucksache 741/91 (Beschluß) — (Drucksache 12/6000) c) Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines .. Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Drucksache 12/6323) d) Erste Beratung des von den Abgeordneten Dr. Uwe-Jens Heuer, Dr. Gregor Gysi und der Gruppe der PDS/Linke Liste eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Annahme einer neuen Verfassung nach Artikel 146 des Grundgesetzes (Drucksache 12/6570) e) Erste Beratung des von dem Abgeordneten Dr. Wolfgang Ullmann und der Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verfassungsreform (Drucksache 13/6686) f) Beratung des Antrags des Abgeordneten Dr. Wolfgang Ullmann und der Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Durchführung eines Verfassungsreferendums nach Artikel 146 des Grundgesetzes (Drucksache 12/6716) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 14: Erste Beratung des von den Abgeordneten Dr. Konrad Elmer, Susanne Rahardt-Vahldieck, Dr. Christoph Schnittler und weiteren Abgeordneten eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 2 a) (Drucksache 12/6708) Dr. Rupert Scholz CDU/CSU 18087 D Dr. Hans-Jochen Vogel SPD 18090B Dr. Ilja Seifert PDS/Linke Liste 18093B, 18107 C Dr. Burkhard Hirsch F.D.P. . 18094D, 18115C, 18127B, 18137D Ulrich Irmer F.D.P. 18096B Detlef Kleinert (Hannover) F.D.P. . . . 18098 C Dr. Jürgen Schmude SPD . . 18099D, 18106B, 18126A Dr. Uwe-Jens Heuer PDS/Linke Liste . . 18100C, 18114 C Dr. Wolfgang Ullmann BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . 18102D, 18117A, 18121C Dr. Friedrich-Adolf Jahn (Münster) CDU/ CSU 18104A Dr. Uwe-Jens Heuer PDS/Linke Liste 18105C, 18117C, 18125C, 18130 C Wolfgang Börnsen (Bönstrup) CDU/ CSU 18106 A Dr. Henning Voscherau, Erster Bürgermeister der Freien Hansestadt Hamburg . . 18108 D Alois Graf von Waldburg-Zeil CDU/ CSU 18110B, 18140C Dr. Burkhard Hirsch F.D.P. . 18112C, 18145 D Dr. Friedrich-Adolf Jahn (Münster) CDU/ CSU 18118B Dr. Rudolf Karl Krause (Bonese) fraktionslos 18118B Steffen Heitmann, Staatsminister des Freistaates Sachsen 18119C Ulrike Mascher SPD 18121 D Dr. Gerhard Friedrich CDU/CSU . . . 18124 C Dr. Wolfgang Ullmann BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 18125B Antje-Marie Steen SPD 18128B Ingrid Matthäus-Maier SPD 18128D Ulrike Mascher SPD 18129A Dr. Rupert Scholz CDU/CSU 18129C, 18134B, 18140D Ulrich Irmer F D P 18129 D Dr. Hans-Jochen Vogel SPD 18130D Dr. Walter Hitschler F.D.P. . . . . . 18131 D Dr. Helga Otto SPD 18132B Dr. Bertold Reinartz CDU/CSU 18134 D Dr. Konrad Elmer SPD 18136A Dr. Wolfgang Freiherr von Stetten CDU/ CSU 18139C Dr. Konrad Elmer SPD 18139D Susanne Rahardt-Vahldieck CDU/CSU 18141 C Erika Steinbach-Hermann CDU/CSU . 18143B, 18146A Dr. Rudolf Karl Krause (Bonese) fraktionslos 18144D Dr. Christoph Schnittler F.D.P. . . . . 18146B Präsidentin Dr. Rita Süssmuth 18145 C Zusatztagesordnungspunkt: Eidesleistung eines Bundesministers Präsidentin Dr. Rita Süssmuth 18147 B Dr.-Ing. Karl-Hans Laermann, Bundesminister BMBW 18147 C Nächste Sitzung 18147 D Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 209. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4. Februar 1994 III Anlage i Liste der entschuldigten Abgeordneten . 18149* A Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Rede des Abgeordneten Dr. Ulrich Briefs (fraktionslos) zu Tagesordnungspunkt 17 (a — Gesetzentwurf zur Änderung des Grundgesetzes, b —Berichtsberatung gemäß Beschluß des Deutschen Bundestages und des Bundesrates, c — Gesetzentwurf zur Änderung des Grundgesetzes, d — Gesetzentwurf über die Annahme einer neuen Verfassung nach Artikel 146 des Grundgesetzes, e — Gesetzentwurf zur Verfassungsreform, f — Antrag: Durchführung eines Verfassungsreferendums nach Artikel 146 Grundgesetz) und zu Zusatzpunkt 14 (Änderung des Grundgesetzes) 18150* A Anlage 3 Amtliche Mitteilungen 18151* A Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 209. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4. Februar 1994 18085 209. Sitzung Bonn, den 4. Februar 1994 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Ackermann, Else CDU/CSU 4. 2. 94 Bartsch, Holger SPD 4. 2. 94 Belle, Meinrad CDU/CSU 4. 2. 94 Dr. Böhmer, Maria CDU/CSU 4. 2. 94 Dr. Brecht, Eberhard SPD 4. 2. 94 Bulmahn, Edelgard SPD 4. 2. 94 Catenhusen, SPD 4.2.94 Wolf-Michael Clemens, Joachim CDU/CSU 4. 2. 94 Dempwolf, Gertrud CDU/CSU 4. 2. 94 Dr. Dobberthien, SPD 4. 2. 94 Marliese Duve, Freimut SPD 4. 2. 94 Ehrbar, Udo CDU/CSU 4. 2. 94 Eimer (Fürth), Norbert F.D.P. 4. 2. 94 Engelhard, Hans A. F.D.P. 4. 2. 94 Engelmann, Wolfgang CDU/CSU 4. 2. 94 Formanski, Norbert SPD 4. 2. 94 Frankenhauser, Herbert CDU/CSU 4. 2. 94 Gleicke, Iris SPD 4. 2. 94 Gries, Ekkehard F.D.P. 4. 2. 94 Großmann, Achim SPD 4. 2. 94 Grünbeck, Josef F.D.P. 4. 2. 94 Grüner, Martin F.D.P. 4. 2. 94 Dr. Guttmacher, F.D.P. 4. 2. 94 Karlheinz Hauser (Esslingen), Otto CDU/CSU 4. 2. 94 Henn, Bernd PDS/LL 4. 2. 94 Dr. Höll, Barbara PDS/LL 4. 2. 94 Ibrügger, Lothar SPD 4. 2. 94 Jung (Limburg), Michael CDU/CSU 4. 2. 94 Junghanns, Ulrich CDU/CSU 4. 2. 94 Kiechle, Ignaz CDU/CSU 4. 2. 94 Kittelmann, Peter CDU/CSU 4. 2. 94 * Kolbe, Manfred CDU/CSU 4. 2. 94 Kretkowski, Volkmar SPD 4. 2. 94 Leidinger, Robert SPD 4. 2. 94 Lenzer, Christian CDU/CSU 4. 2. 94 Dr. Lippold (Offenbach), CDU/CSU 4. 2. 94 Klaus W. Marten, Günter CDU/CSU 4. 2. 94 Matschie, Christoph SPD 4. 2. 94 Dr. Matterne, Dietmar SPD 4. 2. 94 Meißner, Herbert SPD 4. 2. 94 Dr. Menzel, Bruno F.D.P. 4. 2. 94 Dr. Mildner, Klaus CDU/CSU 4. 2. 94 Gerhard Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Mischnick, Wolfgang F.D.P. 4. 2. 94 Molnar, Thomas CDU/CSU 4. 2. 94 Dr. Müller, Günther CDU/CSU 4. 2. 94* Müller (Pleisweiler), SPD 4. 2. 94 Albrecht Müller (Wadern), CDU/CSU 4. 2. 94 Hans-Werner Müller (Zittau), Christian SPD 4. 2. 94 Nelle, Engelbert CDU/CSU 4. 2. 94 Dr. Neuling, Christian CDU/CSU 4. 2. 94 Nitsch, Johannes CDU/CSU 4. 2. 94 Oostergetelo, Jan SPD 4. 2. 94 Otto (Frankfurt), F.D.P. 4. 2. 94 Hans-Joachim Dr. Pfaff, Martin SPD 4. 2. 94 Pfeiffer, Angelika CDU/CSU 4. 2. 94 Philipp, Ingeborg PDS/LL 4. 2. 94 Dr. Pick, Eckhart SPD 4. 2. 94 Poß, Joachim SPD 4. 2. 94 Priebus, Rosemarie CDU/CSU 4. 2. 94 Dr. Rappe (Hildesheim), SPD 4. 2. 94 Hermann Rawe, Wilhelm CDU/CSU 4. 2. 94 Reddemann, Gerhard CDU/CSU 4. 2. 94* Reimann, Manfred SPD 4. 2. 94 Rennebach, Renate SPD 4. 2. 94 Reuschenbach, Peter W. SPD 4. 2. 94 Dr. Riedl (München), CDU/CSU 4. 2. 94 Erich Roitzsch (Quickborn), CDU/CSU 4. 2. 94 Ingrid Sauer (Salzgitter), CDU/CSU 4. 2. 94 Helmut Schmidt (Dresden), Arno F.D.P. 4. 2. 94 Schmitz (Baesweiler), CDU/CSU 4. 2. 94 Hans Peter Dr. Schnell, Emil SPD 4. 2. 94 Dr. Schwarz-Schilling, CDU/CSU 4. 2. 94 Christian Seidenthal, Bodo SPD 4. 2. 94 Dr, Soell, Hartmut SPD 4. 2. 94* Stachowa, Angela PDS/LL 4. 2. 94 Dr. Stoltenberg, Gerhard CDU/CSU 4. 2. 94 Dr. von Teichman, F.D.P. 4. 2. 94 Cornelia Dr. Voigt (Northeim), CDU/CSU 4. 2. 94 Hans-Peter Dr. Waffenschmidt, Horst CDU/CSU 4. 2. 94 Dr. Wetzel, Margrit SPD 4. 2. 94 Wohlrabe, Jürgen CDU/CSU 4. 2. 94 Zierer, Benno CDU/CSU 4. 2. 94 * für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union 18150* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 209. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4. Februar 1994 Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Rede des Abgeordneten Dr. Ulrich Briefs (fraktionslos) zu Tagesordnungspunkt 17 (a — Gesetzentwurf zur Änderung des Grundgesetzes, b — Berichtsberatung gemäß Beschluß des Deutschen Bundestages und des Bundesrates, c — Gesetzentwurf zur Änderung des Grundgesetzes, d — Gesetzentwurf über die Annahme einer neuen Verfassung nach Artikel 146 des Grundgesetzes, e — Gesetzentwurf zur Verfassungsreform, f — Antrag: Durchführung eines Verfassungsreferendums nach Artikel 146 Grundgesetz) und zu Zusatzpunkt 14 (Änderung des Grundgesetzes) Dr. Ulrich Briefs (fraktionslos): Verfassungsfragen sind Grundfragen der politischen und der staatlichen Ordnung. Ihre Beantwortung bedeutet jedoch nicht zwangsläufig, daß die Gesellschaft sich so verhält und so entwickelt, wie es in der Verfassungsdiskussion festgelegt wird. Gerade gegenwärtig besteht die Gefahr, daß sich eine zunehmende Kluft zwischen politisch diskutierter Verfassung und der gelebten, praktizierten Verfassung der Menschen auftut. Die Resonanz der Verfassungsdiskussion, die wir hier im Parlament geführt haben, in der Bevölkerung ist eigentlich gering. Das gilt trotz der vielen beantworteten und der noch mehr nicht beantworteten Eingaben. Daß die Resonanz insgesamt zu gering ist, liegt erheblich auch daran, daß mit dem vorgelegten Ergebnis der Gemeinsamen Verfassungskommission kein Startschuß für neue Bürgerbeteiligungsrechte gegeben wird. Es ist nicht gelungen, nach dem Ende der alten BRD und im Hinblick auf den so oder so an vielen Punkten notwendigen Neuanfang im vereinigten Deutschland eine Bewegung für mehr Demokratie, mehr Bürgerbeteiligung, neue Grundrechte in Gang zu setzen. Vielmehr wird die Verfassungsentwicklung geprägt durch zum Teil bereits vollzogene und gelungene Versuche, an wichtigen Punkten Grundrechte abzubauen: Das Grundrecht auf Asyl ist beseitigt. Das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung soll beseitigt werden. Das Verfassungsgebot, Streitkräfte nur zur Landesverteidigung zu unterhalten, wird ausgehölt durch die Ermöglichung von Out-of-AreaEinsätzen der Bundeswehr. Diskutiert wird der Einsatz der Bundeswehr im Innern. Damit soll die der geschichtlichen Erfahrung aus dem Faschismus geschuldete strikte Trennung von Militär und Polizei aufgehoben werden. Ob die Ergebnisse der GVK dieser schleichenden Aushöhlung der Verfassung Einhalt gebieten werden, ist zumindest höchst fraglich. Beschämend ist insbesondere, daß die Behinderten nicht, wie die SPD gefordert hat, in das Diskriminierungsverbot des Art. 3 des Grundgesetzes aufgenommen worden sind. Hier hätte die GVK in einem Land, in dem — im Gegensatz etwa zu den Niederlanden — Behinderte nicht als „normale" Mitbürger und Mitbürgerinnen gelten, eine gesellschaftlich vorwärtsweisende Funktion haben können. Das Hin und Her um diesen Aspekt der Verfassungsneufassung, das soeben hier stattgefunden hat, ist wahrhaftig kein Glanzstück parlamentarischer Behandlung drängender Probleme in diesem Haus gewesen. Also werden auch in Zukunft deutsche Gerichte empörend behindertenfeindliche Sprüche verkünden können. Also werden auch in der Zukunft echte Gewalttäter durch das Klima in diesem Lande zumindest nicht abgeschreckt, gegen Behinderte gewalttätig zu werden. Bedauerlich ist auch, daß der Tierschutz nicht ins Grundgesetz aufgenommen werden soll. Wie dünn die Luft um die verfassungsrechtlich positiven Reformversuche inzwischen geworden ist, zeigt der Formelkompromiß zum Umweltschutz. Der Umweltschutz — ursprüngliche Forderung der Ökologiebewegung war seine Formulierung als Grundrecht — wurde zurückgenommen auf die Festlegung als Staatsziel. Dann hat sich aus dem Interessengehakel in der GVK schließlich eine typisch deutsche, juristisch ziemlich durchdeklinierte Formel ergeben, die mir jedoch ein wenig trivial erscheint. Ein politischer Durchbruch ist sie jedenfalls nicht. Zu überlegen wäre, ob nicht die von Umweltverbänden wie z. B. vom Global Challenges Network in die Diskussion gebrachte umweltbedingte Einschränkung des Grundrechts auf freie Entfaltung der Persönlichkeit einen Ausweg aus der Pattsituation, die die GVK-Empfehlung zustande gebracht hat, bieten kann. Daß das Recht auf Wohnen, das Recht auf Arbeit, das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und Informationsfreiheit nicht explizit ins Grundgesetz aufgenommen werden sollen, verwundert nicht angesichts der sozialen Kälte, mit der die Explosion der Arbeitslosigkeit und die Misere am Wohnungsmarkt hingenommen werden. Das Grundgesetz bleibt den größten Nöten der Menschen weiterhin fremd. Kurz und knapp und zusammengefaßt: Weder die Ergebnisse noch der Prozeß der Verfassungsdiskussion in der und um die GVK herum haben begeistert, haben bewegt, haben neue Kräfte und neuen Elan wachgerufen. Sie sind eher geeignet, die Fremdheit und die Verdrossenheit der Bürger gegenüber Staat, staatlicher Ordnung und Verfassung zu verstärken. Es scheint, daß eine große, hoffentlich nicht die letzte Chance auf diesem Gebiet vertan worden ist. Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 209. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4. Februar 1994 18151* Anlage 3 Amtliche Mitteilungen Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den nachstehenden Vorlagen absieht: Auswärtiger Ausschuß Drucksache 12/5869 Ausschuß für Wirtschaft Drucksache 11/8542 Drucksache 12/4379 Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Drucksache 12/4242 Ausschuß für Verkehr Drucksache 12/5511 Die Vorsitzenden folgender Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EG-Vorlagen zur Kenntnis genommen bzw. von einer Beratung abgesehen hat: Auswärtiger Ausschuß Drucksache 12/5827 Nr. 2.1 Innenausschuß Drucksache 12/5358 Nr. 1 Drucksache 12/5749 Nr. 3.2, 3.3 Drucksache 12/5827 Nr. 2.3 Ausschuß für Wirtschaft Drucksache 12/4298 Nr. 3.9 Drucksache 12/5358 Nr. 25 Drucksache 12/5662 Nr. 3.5 Drucksache 12/6347 Nrn. 3.2 — 3.7 Ausschuß für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Drucksache 12/5827 Nr. 2.17
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    Rede von Dr. Hans-Jochen Vogel


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Irmer, herzlichen Dank.
    Erstens. Zur rechtlichen Seite würde ich sagen: Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Maastricht-Entscheidung — ich sage: leider — die Bedeutung der europäischen Bürgerschaft, des europäischen Bürgerrechts relativiert. Es auf eine Ebene mit der Staatsangehörigkeit zu heben ist dadurch unmöglich geworden.
    Zweitens. Ich gebe zu: Ich sehe es weniger, gerade als Jurist, von der juristischen Seite. Ich sehe es von der Seite der Menschen, von der Seite der 30 000
    Türken, die in meinem Wahlkreis leben. Von der Seite sehe ich es.

    (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

    Ein sensibler Punkt bleibt ferner, was in unserer Verfassung über das Verhältnis zu den in unserer Mitte lebenden Minderheiten ausgesagt werden soll. Daß der Staat die Identität ethnischer, kultureller und sprachlicher Minderheiten achten soll, hat als Staatsziel — auch aus Ihrem Bereich — die Zustimmung so vieler Kolleginnen und Kollegen gefunden, daß die Zweidrittelmehrheit erreicht wurde. Ob dies allerdings für die besonderen Probleme der Minderheiten deutscher Staatsangehörigkeit ausreicht und ob hier nicht über die Achtung hinausgehende Schutz- und Förderungsmaßnahmen notwendig erscheinen, sollte in den Ausschußberatungen noch einmal erörtert werden. Vielleicht könnten so auch die von einzelnen von Ihnen neuerdings geäußerten Bedenken entkräftet werden, weil noch deutlicher würde, was gemeint und was nicht gemeint ist.
    Zu einem weiteren Punkt, nämlich der Verankerung der Begriffe „Mitmenschlichkeit" und „Gemeinsinn" in der Verfassung, die ein interfraktioneller Gruppenantrag fordert, werden sich Kollege Elmer und auch Kollegin Rahardt-Vahldieck sicher noch gesondert äußern. Ich unterstütze dieses Begehren, und ich halte es für ein Stück sehr erfreulichen Parlamentarismus, wie durch Beharrlichkeit die Zahl derer, die dieses Anliegen unterstützen, immer breiter geworden ist. Es ist erfreulich, daß das interfraktionell noch möglich ist.

    (Beifall bei der SPD)

    Bleibt in diesem Bereich der Vorschlag, den Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen zu ergänzen. Ich meine unsere Forderung, einen Satz aus der brandenburgischen Verfassung zu übernehmen, nämlich den Satz „Tiere werden als Lebewesen geachtet". Das würde nicht dem Tierschutz im Detail Verfassungsrang verleihen, aber es würde den Rang des Tieres als eines Mitgeschöpfes deutlich machen und künftig eine Abwägung zwischen der Achtung des Tieres als Lebewesen und anderen Verfassungsgütern erfordern und erst möglich machen. Ich bitte Sie noch einmal, zu erwägen, ob eine solche Regelung nicht die Grenzen, die menschlichem Tun gesetzt sind, deutlicher und damit unsere gesellschaftliche Realität wieder ein Stück menschlicher machen würde.

    (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

    Ein weiteres Feld ist der Grundrechtsbereich und unser Zusammenleben in Familie und Gesellschaft. Auch hier hat sich in den letzten Jahrzehnten ein vertieftes Verständnis entwickelt, und auch hier gibt es Impulse aus den neuen Bundesländern, die wir aufgreifen sollten.
    Ein solcher Impuls ist die ausdrückliche Bekräftigung des vom Bundesverfassungsgericht entwickelten Grundrechts auf Privatheit und Datenschutz oder auf — in der Fachsprache — informationelle Selbstbestimmung. Alle neuen Bundesländer haben



    Dr. Hans-Jochen Vogel
    dieses Recht unter dem Eindruck des menschenverachtenden Umgangs der sogenannten Staatssicherheit, selbst mit intimsten Details aus der Privatsphäre, ausdrücklich in ihre Verfassungen aufgenommen. Warum weigern Sie sich denn, das auch auf Bundesebene zu tun? Wäre es nicht ein Zeichen des Aufeinander-Zugehen-Wollens, wenn unsere Mitbürgerinnen und Mitbürger in den neuen Bundesländern wenigstens diese Antwort auf ein besonders bedrükkendes Kapitel ihrer eigenen Geschichte künftig auch in der gemeinsamen Verfassung fänden?

    (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

    Ganz frei — ohne jede Vergleichung — von Mißbrauchsgefahr sind wir j a nun in den alten Bundesländern auch nicht gewesen.

    (Dr. Rudolf Karl Krause [Bonese] [fraktionslos]: Sehr richtig!)

    Im familiären Bereich haben wir — und auch dafür gibt es Vorbilder in den Verfassungen der neuen Bundesländer — vorgeschlagen, der Tatsache Beachtung zu schenken, daß es in der Bundesrepublik millionenfach auf Dauer angelegte Lebensgemeinschaften gibt, die ohne standesamtliche Beurkundung familiäre Funktionen des Füreinander-Einstehens und des Füreinander-Sorgens, insbesondere auch für Kinder, erfüllen. Der Staat darf unseres Erachtens diese Gemeinschaften gerade auch um der Kinder willen, die in solchen Gemeinschaften leben, nicht länger mit Schweigen übergehen. Zu Recht hat auch das Bundesverfassungsgericht bereits gerügt, daß der Staat — also wir — bislang diese Gemeinschaften der Ehe gleichstellt, wo ihm das finanziell vorteilhaft erscheint, die so Verbundenen aber als alleinstehende Einzelpersonen behandelt, wo ihm dies Geld einbringt oder erspart.
    Frau Kollegin Mascher wird sich dazu im einzelnen äußern. Sie wird dabei auch unsere Vorschläge zur Verbesserung der Rechtsstellung und der Förderung der Kinder und zur Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf erläutern. In diesem Punkt haben wir übrigens einen Gedanken aufgegriffen, dem das Karlsruher Gericht in seinem jüngsten Urteil über den Schutz des vorgeburtlichen Lebens besondere Bedeutung beimißt, nämlich die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Ich gebe die Hoffnung nicht auf, daß wenigstens in dieser Frage Ihre bisherige Ablehnung nicht das letzte Wort ist.

    (Beifall bei der SPD und beim BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der PDS/Linke Liste)

    Diese Hoffnung hege ich noch für zwei weitere Vorschläge, bei denen es um ausdrückliche Diskriminierungsverbote geht, einmal um das Verbot, Menschen wegen ihrer sexuellen Identität zu diskriminieren. Die Vorurteile auf diesem Gebiet haben tiefe Wurzeln. Noch in der ersten Hälfte dieses Jahrhunderts haben diese Vorurteile zu schrecklichen Exzessen geführt, an denen Zehntausende in schrecklicher Weise zugrundegegangen sind. Erst Ende der 60er, Anfang der 70er Jahre war der Bewußtseinswandel soweit fortgeschritten, daß die zentrale Strafbestimmung aufgehoben wurde. Ich frage: Ist es nicht hoch an der Zeit, diesen Wandlungsprozeß hin zu mehr Toleranz und zu Offenheit — ich erinnere auch an die Diskussion gerade in der evangelischen Kirche, in den Synoden — durch eine Verfassungsnorm ein Stück weiter voranzubringen?

    (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der PDS/Linke Liste)

    Zum anderen — und jetzt erbitte ich die spezielle Aufmerksamkeit des Herrn Kollegen Seifert — meine ich das Diskriminierungsverbot für Behinderte. Es ist nach unserer Auffassung angesichts der fortdauernden Benachteilung der Behinderten unabweisbar. Sie selbst denken doch daran, ein solches Verbot in einem einfachen Gesetz zu normieren. Das reicht aber nicht aus. Die grundsätzliche Entscheidung, daß Behinderte nicht schlechtergestellt werden dürfen als Nichtbehinderte, muß nach unserer Meinung in der Verfassung selbst getroffen werden,

    (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der PDS/Linke Liste — Zuruf von der CDU/ CSU)

    und zwar schon wegen der Ausstrahlungswirkung, die von einer solchen prinzipiellen Wertentscheidung in alle Rechtsbereiche und auch das gesellschaftliche Umfeld ausgehen würde.
    Und wieder muß ich Sie fragen, warum Sie einer solchen Norm in den Verfassungen der neuen Bundesländer überall teils zugestimmt, sie teils gefordert haben, sie auf Bundesebene aber ablehnen. Sie können doch nicht im Ernst behaupten, daß die Sorge für die Behinderten nur Landesangelegenheit, nicht aber eine Bundesangelegenheit sei.

    (Beifall bei der SPD, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der PDS/Linke Liste)

    Ich habe eingangs dargetan, daß sich in den zwischen uns streitigen Fragen — und das ist ja keine völlig neue Erkenntnis — die konservativen Kräfte, die eher verharren wollen, und die reformerischen Kräfte der Erneuerung gegenüberstehen. So sieht das auch ein Mann aus Ihren Reihen, ein Mann der zehn Jahre lang Hauptabteilungsleiter im Konrad-Adenauer-Haus war und später einige Zeit bei Herrn Ministerpräsident Teufel in Stuttgart die Grundsatzabteilung des baden-württembergischen Staatsministeriums leitete. Er — es handelt sich um Herrn Dr. Dettling — schrieb vor vier Wochen in der Beilage zur Wochenzeitung „Das Parlament" u. a. — und er muß ja die Sachlage einigermaßen beurteilen können —:
    Die CDU hat sich immer weiter aus der Gesellschaft entfernt . . .
    Ausgerechnet in einer Zeit, in der die traditionellen Milieus immer mehr abschmelzen, hat sie sich wie verzweifelt an deren letzten Reste geklammert. Selten zuvor, schon gar nicht in ihrer Erfolgsgeschichte, hat sich die CDU eine derartige Binnenorientierung geleistet — und die Gesellschaft darüber hinaus aus dem Blickfeld verloren. Wer in sich wandelnden Zeiten trotzig den gesellschaftlichen Status quo ante verteidigt,



    Dr. Hans-Jochen Vogel
    der ist längst auf der Flucht aus der gesellschaftlichen Mitte.

    (Beifall bei der SPD — Zuruf von der CDU/ CSU: Zitieren Sie doch den Entwurf der SPD!)

    — Sie lesen uns dann ein Zitat von eigenen Leuten in umgekehrter Richtung vor.

    (Zurufe von der CDU/CSU)

    — Aber ich bitte Sie, ich weiß doch, mit welch anspruchslosen Bemerkungen ich Sie erheitern kann.

    (Heiterkeit und Beifall bei der SPD sowie des Abg. Konrad Weiß [Berlin] [BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN] — Norbert Geis [CDU/CSU]: Sie bezeichnen sich selber als anspruchslos?)

    Und weiter schreibt Herr Dettling — er war zehn Jahre als Hauptabteilungsleiter tätig —:
    Die CDU hat die Fähigkeit verloren, sich ebenso selbstbewußt wie wertengagiert auf neue Fragen und Entwicklungen einzulassen; verloren hat sie ihr Urvertrauen in die eigene Sache wie in die Gesellschaft. Die politische und soziale Umwelt wird von ihr nicht mehr als Raum und Aufgabe erlebt, die es zu gestalten gilt, sondern eher als Hinterhalt, aus dem allerlei Gefahren drohen, gegen die man sich möglichst geschlossen und entschlossen zur Wehr setzen muß. Die CDU ist mißtrauisch und sie ist autistisch geworden. Unfähig, sich kommunikativ und konstruktiv auf Kritik und andere Meinungen einzulassen, kann sie auch nicht in einer solchen Auseinandersetzung wachsen.
    Verehrte Anwesende, eindringlicher könnte ich es auch nicht sagen.

    (Beifall bei der SPD, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Dr. Ilja Seifert [PDS/Linke Liste])

    Außerdem — damit komme ich zum Schluß —: in der bisherigen Verfassungsdiskussion haben sich alle Beteiligten immer wieder auf die Väter und Mütter des Grundgesetzes berufen — übereinstimmend. Das ist gut so. Aber niemand sollte vergessen, daß das Grundgesetz nicht nur das Ergebnis einer klaren Absage an die nationalsozialistische Gewaltherrschaft, sondern auch das Ergebnis bewußter und einschneidender verfassungspolitischer Reformen im Vergleich zur deutschen Verfassungsentwicklung vor 1933 war. Die Mitglieder des Parlamentarischen Rates waren keine ängstlichen Verteidiger des Status quo ante der Weimarer Zeit oder noch weiter zurück, sondern sie waren entschiedene und mutige Reformer, und zwar durch alle Fraktionen hindurch. Gerade darauf beruht nämlich auch der Erfolg des Grundgesetzes.

    (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

    Ich bin sicher, die Väter und Mütter des Grundgesetzes stünden auch heute nicht an der Seite der Ängstlichen, sondern an der Seite derer, die mit Augenmaß erneuern und gerade dadurch das Bewahrenswerte sichern wollen. Wir sollten ihrem Beispiel folgen.

    (Anhaltender Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN — Beifall bei der PDS/Linke Liste)



Rede von Hans Klein
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Herr Kollege Detlef Kleinert, Sie haben das Wort.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Detlef Kleinert


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (F.D.P.)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen! Meine Herren! Die deutsche Einigung, an die niemand mehr glauben wollte, war eine sehr große Sache.

    (Konrad Weiß [Berlin] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie ist!)

    Die deutsche Einigung hat uns unter anderem auch aufgegeben: Es waren nicht alle, die sich an dieser Stelle heiter zeigen, vom ersten Augenblick so davon überzeugt. Das war mein Gefühl.

    (Beifall bei der F.D.P. und der CDU/CSU)

    Sie hat uns unter anderem aufgegeben, das an unserem Grundgesetz zu tun, was im Hinblick auf die deutsche Einigung notwendig ist. Dieser Aufgabe hat sich die Verfassungskommission mit Mühe, mit beachtlichen Beiträgen von allen Seiten unterzogen, und sie ist zu dem Ergebnis gekommen, daß sehr viel nicht bewegt werden soll. Das ist die Überzeugung, die ich hier vertrete.

    (Beifall bei der F.D.P. und der CDU/CSU)

    Das bedeutet überhaupt nicht, lieber Herr Kollege Dr. Vogel, daß man in einer ganz neuen Einteilung der Welt sagen kann: Die einen sind die Konservativen — Konservative sind sowieso nicht geneigt, etwas zu ändern —, und wir sind die Fortschrittlichen, Aufgeschlossenen, Zukunftszugewandten, und deshalb werden wir hier noch einige Artikel zusätzlich applizieren, woran uns andere leider gehindert haben.
    Gut 200 Jahre besteht jetzt die Verfassung der Vereinigten Staaten von Nordamerika, die, wenn ich es richtig sehe, erste wirklich moderne aus dem Volkswillen, aus dem Willen zur Unabhängigkeit und zur persönlichen Freiheit geborene Verfassung. An dieser Verfassung ist in ihrem Grundsatz, in ihrem Aufbau in diesen 200 Jahren nichts geändert worden, sondern man hat sich allmählich durch Amendments, durch Zusätze, weiterentwickelt.
    Wir haben später angefangen, aber nicht so spät, als daß von 1949 bis 1993 ein so enormer Nachholbedarf an Handeln im Zusammenhang mit Verfassungssätzen entstanden wäre. Die Paulskirchenversammlung war eine Versammlung von Menschen, die einen wirklichen Umbruch wollten in einer Welt des Absolutismus, in einer Welt, die dem Bürger kaum Freiheiten gelassen hat. Sie hat einen grundsätzlich neuen Anfang gemacht. Diese Paulskirchenversammlung ist gestaltet worden — damit wir von dieser Idee: einerseits konservativ, anderseits sozialdemokratisch, letzteres obendrein auch noch gleich Fortschritt, wegkommen — von liberalen Menschen. Ich behaupte überhaupt nicht, daß der Liberalismus ausgerechnet in der F.D.P. monopolisiert ist. Ich sehe auf allen Seiten dieses Hauses liberale Menschen, die in der Tradition



    Detlef Kleinert (Hannover)

    der Pauslkirchenversammlung stehen. Diese sollten allerdings geschichtlich etwas tiefer und etwas weiter denken, als zu glauben, der von den Menschen in der DDR gewollte Beitritt zu unserer Republik und zu unserem Grundgesetz sei der Grund, eine neue Verfassung zu gestalten.
    Die Geschichte unserer Verfassung von der Paulskirche über Weimar mit den zusätzlichen starken sozialen Komponenten gegenüber der ersten bürgerlichen Befreiung in der Paulskirche und dann über das Grundgesetz bis zum heutigen Tage ist soviel bedeutender und soviel schwerwiegender, daß man nicht verstehen kann, warum nun das Grundgesetz, das am Ende dieser sich über eine verhältnismäßig kurze Zeit erstreckenden Reihe steht, aus einem wenn auch noch so bedeutenden Anlaß wie der deutschen Einigung auf einmal völlig überholt, geändert und in einigen Grundsätzen verändert werden müßte.
    Es wäre urweise, es wäre respektlos gegenüber unserer Geschichte, wenn wir aus diesem Anlaß solche Folgerungen zögen

    (Beifall bei Abgeordneten der F.D.P. und der CDU/CSU)

    und uns den Leistungen unserer Verfassungsväter von der Paulskirche über Weimar und das Grundgesetz entziehen wollten, uns davon abwenden wollten. Ich glaube, in diesen Zusammenhang muß man die Bemühungen der Verfassungskommission, die aufmerksame und aufgeschlossene Prüfung, bei der allerdings nur weniges einer Zweidrittelmehrheit für fähig befunden worden ist, um heute hier eingebracht zu werden, einordnen. Das ist unser wesentlicher Punkt.
    Wir wissen, wer in der Paulskirche gewesen ist, welche bedeutenden Menschen sich dort bemüht haben. Wir wissen auch, was von wem von allen Seiten des Hauses an der Weimarer Verfassung in einer sehr schweren Stunde, in der das Deutsche Reich im Bolschewismus sehr gut hätte untergehen können, aber gerettet worden ist, nicht zuletzt durch Sozialdemokraten — damit ich das auch deutlich genug sage! —, geleistet worden ist.
    Wir wissen, daß sich nach der größten Niederlage und — was schwerer wiegt — nach der größten Schande unserer Geschichte, nach dem Zusammenbruch des sogenannten Dritten Reiches die Väter und Mütter des Grundgesetzes in einer Weise herausgefordert fühlten, das Schicksal unserer Nation neu zu gestalten, die unserer Zeit trotz des großen Ereignisses der Wiedervereinigung nicht gegeben ist. Wer sich damals im Parlamentarischen Rat und später im ersten Deutschen Bundestag versammelt hat, der hat auf alle kleinlichen Karriereüberlegungen verzichtet; der hatte nur ein Ziel: sich nach der Schande, die über unser Vaterland gekommen ist, am Aufbau und an der Wiedererrichtung eines Staatswesens zu beteiligen, auf das wir alle stolz sein können. Das ist die große Leistung bei der Schaffung des Grundgesetzes gewesen.

    (Beifall bei der F.D.P., der CDU/CSU und der SPD)

    Das sind Frauen und Männer gewesen, mit denen ich mich jedenfalls nicht so ohne weiteres vom Ausgangspunkt, vom persönlichen Schicksal und von der persönlichen Entwicklung her vergleichen möchte.
    Weil das so war, ist es nicht konservatives Beharrungsvermögen und Einfallslosigkeit, sondern Respekt vor der Einbettung unserer Verfassung in eine lange geschichtliche Tradition bürgerlicher, liberaler und auch sozialdemokratischer Bestrebungen, die uns dazu bringt, mit diesem Grundgesetz sehr behutsam umzugehen.

    (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

    Das ist das, was wir versucht haben. Das ist unser Ziel gewesen, und dazu stehen wir.
    Bei den grundsätzlichen Fragen, bei dem, was man deshalb dann auch die Grundrechte oder — der Streit über den wirklichen Unterschied zwischen den Worten ist ja nach wie vor sehr lebendig — Staatsziele nennt, gibt es Auseinandersetzungen, die hier wohl am schwersten wiegen. Über viele fachlich wichtige Fragen unseres Staatsaufbaus — auf Einzelheiten werde ich vielleicht noch kurz zu sprechen kommen—haben wir uns ja verständigt, aber in der Frage der Grundrechte und der Staatsziele sind wir auseinander. Das wollen wir hier auch nicht irgendwie vertuschen. Wir sind nun einmal der Meinung, daß das, was in historisch noch bedeutsameren Zeiten als unserer Zeit entstanden ist, was errungen worden ist, Bestand haben sollte und daß wir gerade im Bereich der Grundrechte nicht darüber hinausgehen sollten.

    (Beifall der Abg. Ulrich Irmer [F.D.P.] und Norbert Geis [CDU/CSU])

    Das hat in der heutigen Zeit, meine sehr verehrten Damen und Herren, leider eine schlicht praktische und aktuelle Komponente. Herr Schmude war so liebenswürdig, mir einen Artikel zu schreiben zu dem Thema — —