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    564. schrecklicher: 1
    565. Weise: 1
    566. durchbrochen: 1
    567. wurden.\n: 1
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    570. Grenzen: 1
    571. menschlichen: 1
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    574. Menschen: 1
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    577. 1994: 1
    578. an.: 1
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    580. Mißverständnis: 1
    581. befördern,: 1
    582. bedürften: 1
    583. Mahnung: 1
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    587. Entwicklungen: 1
    588. allemal: 1
    589. gefeit.: 1
    590. nicht!\n: 1
    591. Hirsch,: 1
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    593. Verfassungskommission.\n: 1
    594. Entschuldigung,: 1
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    596. Nachsicht.: 1
    597. insbesondere: 1
    598. Mann,: 1
    599. persönlich: 1
    600. hoch: 1
    601. schätze,: 1
    602. ordinierter: 1
    603. Geistlicher: 1
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    605. Kirche: 1
    606. Damit: 1
    607. ernsthaft: 1
    608. auseinandersetzen;: 1
    609. einfach: 1
    610. hinweggehen.\n: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 12/209 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 209. Sitzung Bonn, Freitag, den 4. Februar 1994 Inhalt: Glückwünsche zum Geburtstag des Abgeordneten Joachim Graf von Schönburg-Glauchau 18085 A Bestimmung der Abgeordneten Dr. Gisela Babel als ordentliches Mitglied im Vermittlungsausschuß 18085A Erweiterung der Tagesordnung 18085B, 18119C Zusatztagesordnungspunkt 8: Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Gesetz zur Änderung des StasiUnterlagen-Gesetzes (Drucksachen 12/ 5775, 12/6100, 12/6493, 12/6732) . . . 18085D Zusatztagesordnungspunkt 9: a) — Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD und F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Europawahlgesetzes (Drucksache 12/6621) — Zweite und dritte Beratung des von der Gruppe der PDS/Linke Liste eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Europawahlgesetzes — Einführung des aktiven und passiven Wahlrechts für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger (Drucksachen 12/6115, 12/6733) b) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Innenausschusses zu der Unterrichtung durch das Europäische Parlament: Entschließung mit der Stellungnahme des Europäischen Parlaments zu dem Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über die Einzelheiten der Ausübung des aktiven und passiven Wahlrechts bei den Wahlen zum Europäischen Parlament im WohnsitzMitgliedstaat (Drucksachen 12/6459, 12/6733) 18085 D Zusatztagesordnungspunkt 10: Beratung des Antrags des 3. Untersuchungsausschusses nach Artikel 44 des Grundgesetzes: Erweiterung des Untersuchungsauftrages des 3. Untersuchungsausschusses (Drucksache 12/6749) 18086 C Zusatztagesordnungspunkt 11: Beratung der Beschlußempfehlung des Petitionsausschusses: Sammelübersicht 138 zu Petitionen (Drucksache 12/6738) 18086 D Zusatztagesordnungspunkt 12: Beratung der Beschlußempfehlung des Petitionsausschusses: Sammelübersicht 139 zu Petitionen (Drucksache 12/6739) 18086D Zusatztagesordnungspunkt 13: Beratung der Beschlußempfehlung des Petitionsausschusses: Sammelübersicht 140 zu Petitionen (Drucksache 12/6740) 18086 D Tagesordnungspunkt 17: a) Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD und F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 3, 20a, 20b, 28, 29, 72, 74, 75, 76, 77, 80, 87, 93, 118a und 125a) (Drucksache 13/6633) II Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 209. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4. Februar 1994 b) Beratung des Berichts der Gemeinsamen Verfassungskommission gemäß Beschluß des Deutschen Bundestages — Drucksachen 12/1590, 12/1670 — und Beschluß des Bundesrates — Drucksache 741/91 (Beschluß) — (Drucksache 12/6000) c) Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines .. Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Drucksache 12/6323) d) Erste Beratung des von den Abgeordneten Dr. Uwe-Jens Heuer, Dr. Gregor Gysi und der Gruppe der PDS/Linke Liste eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Annahme einer neuen Verfassung nach Artikel 146 des Grundgesetzes (Drucksache 12/6570) e) Erste Beratung des von dem Abgeordneten Dr. Wolfgang Ullmann und der Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verfassungsreform (Drucksache 13/6686) f) Beratung des Antrags des Abgeordneten Dr. Wolfgang Ullmann und der Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Durchführung eines Verfassungsreferendums nach Artikel 146 des Grundgesetzes (Drucksache 12/6716) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 14: Erste Beratung des von den Abgeordneten Dr. Konrad Elmer, Susanne Rahardt-Vahldieck, Dr. Christoph Schnittler und weiteren Abgeordneten eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 2 a) (Drucksache 12/6708) Dr. Rupert Scholz CDU/CSU 18087 D Dr. Hans-Jochen Vogel SPD 18090B Dr. Ilja Seifert PDS/Linke Liste 18093B, 18107 C Dr. Burkhard Hirsch F.D.P. . 18094D, 18115C, 18127B, 18137D Ulrich Irmer F.D.P. 18096B Detlef Kleinert (Hannover) F.D.P. . . . 18098 C Dr. Jürgen Schmude SPD . . 18099D, 18106B, 18126A Dr. Uwe-Jens Heuer PDS/Linke Liste . . 18100C, 18114 C Dr. Wolfgang Ullmann BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . 18102D, 18117A, 18121C Dr. Friedrich-Adolf Jahn (Münster) CDU/ CSU 18104A Dr. Uwe-Jens Heuer PDS/Linke Liste 18105C, 18117C, 18125C, 18130 C Wolfgang Börnsen (Bönstrup) CDU/ CSU 18106 A Dr. Henning Voscherau, Erster Bürgermeister der Freien Hansestadt Hamburg . . 18108 D Alois Graf von Waldburg-Zeil CDU/ CSU 18110B, 18140C Dr. Burkhard Hirsch F.D.P. . 18112C, 18145 D Dr. Friedrich-Adolf Jahn (Münster) CDU/ CSU 18118B Dr. Rudolf Karl Krause (Bonese) fraktionslos 18118B Steffen Heitmann, Staatsminister des Freistaates Sachsen 18119C Ulrike Mascher SPD 18121 D Dr. Gerhard Friedrich CDU/CSU . . . 18124 C Dr. Wolfgang Ullmann BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 18125B Antje-Marie Steen SPD 18128B Ingrid Matthäus-Maier SPD 18128D Ulrike Mascher SPD 18129A Dr. Rupert Scholz CDU/CSU 18129C, 18134B, 18140D Ulrich Irmer F D P 18129 D Dr. Hans-Jochen Vogel SPD 18130D Dr. Walter Hitschler F.D.P. . . . . . 18131 D Dr. Helga Otto SPD 18132B Dr. Bertold Reinartz CDU/CSU 18134 D Dr. Konrad Elmer SPD 18136A Dr. Wolfgang Freiherr von Stetten CDU/ CSU 18139C Dr. Konrad Elmer SPD 18139D Susanne Rahardt-Vahldieck CDU/CSU 18141 C Erika Steinbach-Hermann CDU/CSU . 18143B, 18146A Dr. Rudolf Karl Krause (Bonese) fraktionslos 18144D Dr. Christoph Schnittler F.D.P. . . . . 18146B Präsidentin Dr. Rita Süssmuth 18145 C Zusatztagesordnungspunkt: Eidesleistung eines Bundesministers Präsidentin Dr. Rita Süssmuth 18147 B Dr.-Ing. Karl-Hans Laermann, Bundesminister BMBW 18147 C Nächste Sitzung 18147 D Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 209. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4. Februar 1994 III Anlage i Liste der entschuldigten Abgeordneten . 18149* A Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Rede des Abgeordneten Dr. Ulrich Briefs (fraktionslos) zu Tagesordnungspunkt 17 (a — Gesetzentwurf zur Änderung des Grundgesetzes, b —Berichtsberatung gemäß Beschluß des Deutschen Bundestages und des Bundesrates, c — Gesetzentwurf zur Änderung des Grundgesetzes, d — Gesetzentwurf über die Annahme einer neuen Verfassung nach Artikel 146 des Grundgesetzes, e — Gesetzentwurf zur Verfassungsreform, f — Antrag: Durchführung eines Verfassungsreferendums nach Artikel 146 Grundgesetz) und zu Zusatzpunkt 14 (Änderung des Grundgesetzes) 18150* A Anlage 3 Amtliche Mitteilungen 18151* A Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 209. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4. Februar 1994 18085 209. Sitzung Bonn, den 4. Februar 1994 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Ackermann, Else CDU/CSU 4. 2. 94 Bartsch, Holger SPD 4. 2. 94 Belle, Meinrad CDU/CSU 4. 2. 94 Dr. Böhmer, Maria CDU/CSU 4. 2. 94 Dr. Brecht, Eberhard SPD 4. 2. 94 Bulmahn, Edelgard SPD 4. 2. 94 Catenhusen, SPD 4.2.94 Wolf-Michael Clemens, Joachim CDU/CSU 4. 2. 94 Dempwolf, Gertrud CDU/CSU 4. 2. 94 Dr. Dobberthien, SPD 4. 2. 94 Marliese Duve, Freimut SPD 4. 2. 94 Ehrbar, Udo CDU/CSU 4. 2. 94 Eimer (Fürth), Norbert F.D.P. 4. 2. 94 Engelhard, Hans A. F.D.P. 4. 2. 94 Engelmann, Wolfgang CDU/CSU 4. 2. 94 Formanski, Norbert SPD 4. 2. 94 Frankenhauser, Herbert CDU/CSU 4. 2. 94 Gleicke, Iris SPD 4. 2. 94 Gries, Ekkehard F.D.P. 4. 2. 94 Großmann, Achim SPD 4. 2. 94 Grünbeck, Josef F.D.P. 4. 2. 94 Grüner, Martin F.D.P. 4. 2. 94 Dr. Guttmacher, F.D.P. 4. 2. 94 Karlheinz Hauser (Esslingen), Otto CDU/CSU 4. 2. 94 Henn, Bernd PDS/LL 4. 2. 94 Dr. Höll, Barbara PDS/LL 4. 2. 94 Ibrügger, Lothar SPD 4. 2. 94 Jung (Limburg), Michael CDU/CSU 4. 2. 94 Junghanns, Ulrich CDU/CSU 4. 2. 94 Kiechle, Ignaz CDU/CSU 4. 2. 94 Kittelmann, Peter CDU/CSU 4. 2. 94 * Kolbe, Manfred CDU/CSU 4. 2. 94 Kretkowski, Volkmar SPD 4. 2. 94 Leidinger, Robert SPD 4. 2. 94 Lenzer, Christian CDU/CSU 4. 2. 94 Dr. Lippold (Offenbach), CDU/CSU 4. 2. 94 Klaus W. Marten, Günter CDU/CSU 4. 2. 94 Matschie, Christoph SPD 4. 2. 94 Dr. Matterne, Dietmar SPD 4. 2. 94 Meißner, Herbert SPD 4. 2. 94 Dr. Menzel, Bruno F.D.P. 4. 2. 94 Dr. Mildner, Klaus CDU/CSU 4. 2. 94 Gerhard Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Mischnick, Wolfgang F.D.P. 4. 2. 94 Molnar, Thomas CDU/CSU 4. 2. 94 Dr. Müller, Günther CDU/CSU 4. 2. 94* Müller (Pleisweiler), SPD 4. 2. 94 Albrecht Müller (Wadern), CDU/CSU 4. 2. 94 Hans-Werner Müller (Zittau), Christian SPD 4. 2. 94 Nelle, Engelbert CDU/CSU 4. 2. 94 Dr. Neuling, Christian CDU/CSU 4. 2. 94 Nitsch, Johannes CDU/CSU 4. 2. 94 Oostergetelo, Jan SPD 4. 2. 94 Otto (Frankfurt), F.D.P. 4. 2. 94 Hans-Joachim Dr. Pfaff, Martin SPD 4. 2. 94 Pfeiffer, Angelika CDU/CSU 4. 2. 94 Philipp, Ingeborg PDS/LL 4. 2. 94 Dr. Pick, Eckhart SPD 4. 2. 94 Poß, Joachim SPD 4. 2. 94 Priebus, Rosemarie CDU/CSU 4. 2. 94 Dr. Rappe (Hildesheim), SPD 4. 2. 94 Hermann Rawe, Wilhelm CDU/CSU 4. 2. 94 Reddemann, Gerhard CDU/CSU 4. 2. 94* Reimann, Manfred SPD 4. 2. 94 Rennebach, Renate SPD 4. 2. 94 Reuschenbach, Peter W. SPD 4. 2. 94 Dr. Riedl (München), CDU/CSU 4. 2. 94 Erich Roitzsch (Quickborn), CDU/CSU 4. 2. 94 Ingrid Sauer (Salzgitter), CDU/CSU 4. 2. 94 Helmut Schmidt (Dresden), Arno F.D.P. 4. 2. 94 Schmitz (Baesweiler), CDU/CSU 4. 2. 94 Hans Peter Dr. Schnell, Emil SPD 4. 2. 94 Dr. Schwarz-Schilling, CDU/CSU 4. 2. 94 Christian Seidenthal, Bodo SPD 4. 2. 94 Dr, Soell, Hartmut SPD 4. 2. 94* Stachowa, Angela PDS/LL 4. 2. 94 Dr. Stoltenberg, Gerhard CDU/CSU 4. 2. 94 Dr. von Teichman, F.D.P. 4. 2. 94 Cornelia Dr. Voigt (Northeim), CDU/CSU 4. 2. 94 Hans-Peter Dr. Waffenschmidt, Horst CDU/CSU 4. 2. 94 Dr. Wetzel, Margrit SPD 4. 2. 94 Wohlrabe, Jürgen CDU/CSU 4. 2. 94 Zierer, Benno CDU/CSU 4. 2. 94 * für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union 18150* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 209. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4. Februar 1994 Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Rede des Abgeordneten Dr. Ulrich Briefs (fraktionslos) zu Tagesordnungspunkt 17 (a — Gesetzentwurf zur Änderung des Grundgesetzes, b — Berichtsberatung gemäß Beschluß des Deutschen Bundestages und des Bundesrates, c — Gesetzentwurf zur Änderung des Grundgesetzes, d — Gesetzentwurf über die Annahme einer neuen Verfassung nach Artikel 146 des Grundgesetzes, e — Gesetzentwurf zur Verfassungsreform, f — Antrag: Durchführung eines Verfassungsreferendums nach Artikel 146 Grundgesetz) und zu Zusatzpunkt 14 (Änderung des Grundgesetzes) Dr. Ulrich Briefs (fraktionslos): Verfassungsfragen sind Grundfragen der politischen und der staatlichen Ordnung. Ihre Beantwortung bedeutet jedoch nicht zwangsläufig, daß die Gesellschaft sich so verhält und so entwickelt, wie es in der Verfassungsdiskussion festgelegt wird. Gerade gegenwärtig besteht die Gefahr, daß sich eine zunehmende Kluft zwischen politisch diskutierter Verfassung und der gelebten, praktizierten Verfassung der Menschen auftut. Die Resonanz der Verfassungsdiskussion, die wir hier im Parlament geführt haben, in der Bevölkerung ist eigentlich gering. Das gilt trotz der vielen beantworteten und der noch mehr nicht beantworteten Eingaben. Daß die Resonanz insgesamt zu gering ist, liegt erheblich auch daran, daß mit dem vorgelegten Ergebnis der Gemeinsamen Verfassungskommission kein Startschuß für neue Bürgerbeteiligungsrechte gegeben wird. Es ist nicht gelungen, nach dem Ende der alten BRD und im Hinblick auf den so oder so an vielen Punkten notwendigen Neuanfang im vereinigten Deutschland eine Bewegung für mehr Demokratie, mehr Bürgerbeteiligung, neue Grundrechte in Gang zu setzen. Vielmehr wird die Verfassungsentwicklung geprägt durch zum Teil bereits vollzogene und gelungene Versuche, an wichtigen Punkten Grundrechte abzubauen: Das Grundrecht auf Asyl ist beseitigt. Das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung soll beseitigt werden. Das Verfassungsgebot, Streitkräfte nur zur Landesverteidigung zu unterhalten, wird ausgehölt durch die Ermöglichung von Out-of-AreaEinsätzen der Bundeswehr. Diskutiert wird der Einsatz der Bundeswehr im Innern. Damit soll die der geschichtlichen Erfahrung aus dem Faschismus geschuldete strikte Trennung von Militär und Polizei aufgehoben werden. Ob die Ergebnisse der GVK dieser schleichenden Aushöhlung der Verfassung Einhalt gebieten werden, ist zumindest höchst fraglich. Beschämend ist insbesondere, daß die Behinderten nicht, wie die SPD gefordert hat, in das Diskriminierungsverbot des Art. 3 des Grundgesetzes aufgenommen worden sind. Hier hätte die GVK in einem Land, in dem — im Gegensatz etwa zu den Niederlanden — Behinderte nicht als „normale" Mitbürger und Mitbürgerinnen gelten, eine gesellschaftlich vorwärtsweisende Funktion haben können. Das Hin und Her um diesen Aspekt der Verfassungsneufassung, das soeben hier stattgefunden hat, ist wahrhaftig kein Glanzstück parlamentarischer Behandlung drängender Probleme in diesem Haus gewesen. Also werden auch in Zukunft deutsche Gerichte empörend behindertenfeindliche Sprüche verkünden können. Also werden auch in der Zukunft echte Gewalttäter durch das Klima in diesem Lande zumindest nicht abgeschreckt, gegen Behinderte gewalttätig zu werden. Bedauerlich ist auch, daß der Tierschutz nicht ins Grundgesetz aufgenommen werden soll. Wie dünn die Luft um die verfassungsrechtlich positiven Reformversuche inzwischen geworden ist, zeigt der Formelkompromiß zum Umweltschutz. Der Umweltschutz — ursprüngliche Forderung der Ökologiebewegung war seine Formulierung als Grundrecht — wurde zurückgenommen auf die Festlegung als Staatsziel. Dann hat sich aus dem Interessengehakel in der GVK schließlich eine typisch deutsche, juristisch ziemlich durchdeklinierte Formel ergeben, die mir jedoch ein wenig trivial erscheint. Ein politischer Durchbruch ist sie jedenfalls nicht. Zu überlegen wäre, ob nicht die von Umweltverbänden wie z. B. vom Global Challenges Network in die Diskussion gebrachte umweltbedingte Einschränkung des Grundrechts auf freie Entfaltung der Persönlichkeit einen Ausweg aus der Pattsituation, die die GVK-Empfehlung zustande gebracht hat, bieten kann. Daß das Recht auf Wohnen, das Recht auf Arbeit, das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und Informationsfreiheit nicht explizit ins Grundgesetz aufgenommen werden sollen, verwundert nicht angesichts der sozialen Kälte, mit der die Explosion der Arbeitslosigkeit und die Misere am Wohnungsmarkt hingenommen werden. Das Grundgesetz bleibt den größten Nöten der Menschen weiterhin fremd. Kurz und knapp und zusammengefaßt: Weder die Ergebnisse noch der Prozeß der Verfassungsdiskussion in der und um die GVK herum haben begeistert, haben bewegt, haben neue Kräfte und neuen Elan wachgerufen. Sie sind eher geeignet, die Fremdheit und die Verdrossenheit der Bürger gegenüber Staat, staatlicher Ordnung und Verfassung zu verstärken. Es scheint, daß eine große, hoffentlich nicht die letzte Chance auf diesem Gebiet vertan worden ist. Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 209. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4. Februar 1994 18151* Anlage 3 Amtliche Mitteilungen Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den nachstehenden Vorlagen absieht: Auswärtiger Ausschuß Drucksache 12/5869 Ausschuß für Wirtschaft Drucksache 11/8542 Drucksache 12/4379 Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Drucksache 12/4242 Ausschuß für Verkehr Drucksache 12/5511 Die Vorsitzenden folgender Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EG-Vorlagen zur Kenntnis genommen bzw. von einer Beratung abgesehen hat: Auswärtiger Ausschuß Drucksache 12/5827 Nr. 2.1 Innenausschuß Drucksache 12/5358 Nr. 1 Drucksache 12/5749 Nr. 3.2, 3.3 Drucksache 12/5827 Nr. 2.3 Ausschuß für Wirtschaft Drucksache 12/4298 Nr. 3.9 Drucksache 12/5358 Nr. 25 Drucksache 12/5662 Nr. 3.5 Drucksache 12/6347 Nrn. 3.2 — 3.7 Ausschuß für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Drucksache 12/5827 Nr. 2.17
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Ilja Seifert


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (DIE LINKE.)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (DIE LINKE.)

    Herr Kollege Vogel, da Sie hier so ausdrücklich und so positiv die Nachteilsausgleichsmöglichkeit für bestehende Nachteile von Frauen erwähnen: Wie stehen Sie denn persönlich dazu, daß in die Verfassung eigentlich aufgenommen werden müßte, daß auch bestehende Nachteile für Menschen mit Behinderungen, verfassungsrechtlich geschützt, ausgeglichen werden müßten?


Rede von Dr. Hans-Jochen Vogel
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Kollege Seifert, darf ich Ihnen die Lektüre unseres Gesetzentwurfes empfehlen. Sie finden dort schon auf den ersten Seiten einen konkreten Vorschlag, den ich Ihnen noch näher erläutern werde.

(Beifall bei der SPD — Ingrid MatthäusMaier [SPD]: Das weiß der Junge auch!)

Sicher, so sagte ich, sind die Verbesserungen zugunsten der Gesetzgebungskompetenz der Länder nicht spektakulärer Natur, aber sie korrigieren erstmals den jahrzehntelangen Trend zur immer stärkeren Konzentration der Rechtsetzungsbefugnisse auf der Bundesebene. Das beweist, daß die Lebenskraft des Föderalismus keineswegs erschöpft ist.
Sorgen sind in diesem Zusammenhang darüber geäußert worden, ob durch die Neuregelung die
Einheitlichkeit der beruflichen Bildung gefährdet werde. Diese Sorge kann jedoch ausgeräumt werden. Keine Seite leitet aus der Neufassung des Art. 72 eine Einschränkung der Bundeszuständigkeit auf diesem Gebiet ab. Der Ministerpräsident des Landes Nordrhein-Westfalen hat das kürzlich noch einmal in einem Schreiben ausdrücklich betont.
Bedeutsam erscheint außerdem die Klarstellung, daß die Selbstverwaltungsgarantie künftig auch die Grundlagen der finanziellen Eigenverantwortung umfaßt.
So erfreulich diese Ergebnisse auch sind — hinter dem, was nach unserer Meinung jetzt zur Erneuerung des Grundgesetzes notwendig ist, bleiben sie deutlich zurück. Insbesondere lassen sie die Chance ungenutzt, verfassungspolitische Impulse aus den neuen Bundesländern aufzugreifen und zu realisieren.
Dies gilt vor allem für die Einführung der unmittelbaren Bürgerbeteiligung und die Aufnahme weiterer konkreter Staatsziele. Alle neuen Bundesländer haben die unmittelbare Bürgerbeteiligung, also Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid, in ihre Verfassungen aufgenommen. Sechs der elf alten Bundesländer kennen diese Institute schon lange, teilweise seit Jahrzehnten. Weitere drei, nämlich das Saarland, Schleswig-Holstein und Niedersachsen, haben diese Institute in den letzten Jahren, vor allem auf Betreiben der Opposition—und das ist ja in allen drei Ländern die Union —, eingeführt. Auch die meisten europäischen Staaten praktizieren diese Art von Bürgerbeteiligung, zumindest in wichtigen Fragen.
Mir ist unbegreiflich, meine Damen und Herren von der Union, warum Sie sich weigern, die hier brachliegenden Reserven an Mitwirkungsbereitschaft und Engagement in Anspruch zu nehmen und zu mobilisieren.

(Beifall bei der SPD, der PDS/Linke Liste und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Hier liegt doch eine Möglichkeit, dem um sich greifenden Ohnmachtsgefühl der Bürgerinnen und Bürger entgegenzuwirken. Warum wollen Sie diese Möglichkeit ungenutzt lassen? Was Sie bisher vorgebracht haben, läuft im Ergebnis darauf hinaus, daß Sie unserem Volk eine vernünftige Handhabung dieser Möglichkeiten nicht zutrauen.

(Beifall bei der SPD, der PDS/Linke Liste und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Anders ist das nicht zu erklären. Und ich kann nicht erkennen, warum Sie eigentlich unser Volk für weniger reif halten als Nachbarvölker wie Frankreich, Spanien und die meisten nordischen Länder.

(Dr. Gerhard Friedrich [CDU/CSU]: Was ist mit der Schweiz? — Weitere Zurufe von der CDU/CSU)

Dazu noch eine aktuelle Bemerkung. Wir alle beklagen, daß sich zwischen dem öffentlichen Bewußtsein und dem europäischen Einigungsprozeß eine Kluft aufgetan hat. Ich bin sicher: Diese Kluft wäre weniger tief, wenn unser Volk — so wie beispielsweise die Franzosen — über die Europäische Union in einem Referendum hätte entscheiden kön-



Dr. Hans-Jochen Vogel
nen. Dabei wäre mir nicht bange gewesen, daß am Ende einer intensiven, ja leidenschaftlichen Diskussion auch bei uns ein mehrheitliches Ja zustande gekommen wäre, aber dann eben erst nach einer solchen Diskussion und als eigene Entscheidung

(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

und nicht als ein Vorgang, den viele — und die Kritik geht ja fast in alle Richtungen — als eine Entscheidung über ihre Köpfe hinweg empfunden haben mit der Folge, daß sich die Kluft, von der ich sprach, eher erweitert hat und daß sich an dieser Kluft Leute zu schaffen machen, die es mit Europa weiß Gott nicht gut meinen — und mit uns auch nicht.

(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Ähnliches gilt für die Aufnahme der Verpflichtung des Staates, sich für die Befriedigung der elementaren Lebensbedürfnisse, also für einen hohen Beschäftigungsstand, für eine angemessene Versorgung mit menschenwürdigem Wohnraum und den Schutz des Wohnrechts von Mietern, für soziale Sicherheit sowie für den Schutz und die Förderung des Zugangs zur Bildung und zum kulturellen Leben, einzusetzen. Diese vier Ziele würden anschaulich machen, wozu der Staat da ist. Sie würden ins Bewußtsein heben, daß es sich bei der Befriedigung dieser Grundbedürfnisse nicht um automatisch eintretende Ergebnisse des freien Spiels der Kräfte handelt, sondern daß die Erfüllung durch politische Rahmensetzungen und Entscheidungen immer aufs neue gesichert werden muß. Haben Sie dagegen wirklich etwas einzuwenden?
Sogar der Präsident des Bundesverfassungsgerichts sagt: Gerade weil das Grundgesetz die Organisation des Staates bis ins Detail regelt, wäre es gut, wenn auch gesagt würde — und zwar in einer anschaulichen Form —, warum und wofür dieses Staatswesen eigentlich da ist. — Das hat nichts mit einklagbarem Recht zu tun; aber das heißt, daß die Verfassung die fundamentalen Lebensbedürfnisse in ihrem Text anspricht und zur Zielsetzung der Politik macht.

(Zuruf des Abg. Dr. Wolfgang Freiherr von Stetten [CDU/CSU])

— Dann setzen Sie sich mit Herrn Herzog auseinander!

(Beifall bei der SPD)

Und wiederum: Alle neuen Bundesländer haben diese vier Staatsziele in ihren neuen Verfassungen verankert. Warum geben Sie denen, die diese neuen Verfassungen geschaffen haben, eigentlich zu verstehen, daß Sie das für eine Art Überschwang Unerfahrener halten, die sich noch nicht so gut auskennen? Vielleicht ist es ja auch umgekehrt. Vielleicht sind die Verfassungsgeber in den neuen Bundesländern die Erfahreneren, weil sie inzwischen noch besser wissen, was beispielsweise Arbeit, Wohnung und soziale Sicherheit für den einzelnen und für die Gemeinschaft bedeuten.

(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Ihr Nein kann für das Zusammenwachsen jedenfalls nicht förderlich sein. Wer argumentiert — das haben wir in der Kommission gehört —, in den Länderverfassungen schade derartiges nicht, weil die Länder auf diesem Gebiet ohnehin kaum Zuständigkeiten besäßen und auch dem sogenannten „Ernstfallrisiko" nicht ausgesetzt seien, der erscheint mir als ein verkappter Zentralist und streift schon die Grenze zum Verfassungszynismus, wenn es den geben sollte.

(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Was unsere weiteren Vorschläge auf diesem Gebiet angeht, muß ich ebenfalls einige Fragen an Sie richten.
Da geht es zunächst um die Präambel. Hier sind die meisten Kolleginnen und Kollegen meiner Fraktion mit der großen Mehrheit der Verfassungskommission darin einig, daß es bei der Wendung bleiben soll, wonach sich das deutsche Volk seine Verfassung auch in „Verantwortung vor Gott" gegeben hat. Diese Formulierung ist 1949 in das Grundgesetz aufgenommen worden, weil die Väter und Mütter des Grundgesetzes, zu denen nicht nur Christen, sondern auch ausgesprochene Atheisten gehörten, unter dem Eindruck der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft und ihrer Verbrechen eindringlich daran erinnern wollten, daß der Mensch nicht allmächtig und nicht die letzte Instanz ist, daß ihm Schranken gesetzt sind, die in der Zeit zwischen 1933 und 1945 in schrecklicher Weise durchbrochen wurden.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und der F.D.P.)

Eine solche Selbsterinnerung an die Grenzen menschlichen Tuns und an die Fehlbarkeit von Menschen steht uns auch im Jahre 1994 gut an. Sie jetzt zu tilgen würde auch das Mißverständnis befördern, wir bedürften einer solchen Mahnung nicht mehr, wir seien gegen solche Entwicklungen ein für allemal gefeit. Das sind wir nicht!

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und der F.D.P. — Dr. Burkhard Hirsch [F.D.P.]: Wer will das denn ändern?)

— Es gab doch Anträge, Herr Hirsch, in der Gemeinsamen Verfassungskommission.

(Zuruf des Abg. Dr. Wolfgang Freiherr von Stetten [CDU/CSU])

— Entschuldigung, ich bitte um Nachsicht. Es gab Anträge, insbesondere auch von einem Mann, den ich persönlich hoch schätze, der ordinierter Geistlicher seiner Kirche ist. Damit muß man sich doch ernsthaft auseinandersetzen; darüber kann man doch nicht einfach hinweggehen.

(Beifall bei der SPD)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Hans Klein


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Herr Kollege Vogel, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Hirsch?