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    Plenarprotokoll 12/209 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 209. Sitzung Bonn, Freitag, den 4. Februar 1994 Inhalt: Glückwünsche zum Geburtstag des Abgeordneten Joachim Graf von Schönburg-Glauchau 18085 A Bestimmung der Abgeordneten Dr. Gisela Babel als ordentliches Mitglied im Vermittlungsausschuß 18085A Erweiterung der Tagesordnung 18085B, 18119C Zusatztagesordnungspunkt 8: Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Gesetz zur Änderung des StasiUnterlagen-Gesetzes (Drucksachen 12/ 5775, 12/6100, 12/6493, 12/6732) . . . 18085D Zusatztagesordnungspunkt 9: a) — Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD und F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Europawahlgesetzes (Drucksache 12/6621) — Zweite und dritte Beratung des von der Gruppe der PDS/Linke Liste eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Europawahlgesetzes — Einführung des aktiven und passiven Wahlrechts für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger (Drucksachen 12/6115, 12/6733) b) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Innenausschusses zu der Unterrichtung durch das Europäische Parlament: Entschließung mit der Stellungnahme des Europäischen Parlaments zu dem Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über die Einzelheiten der Ausübung des aktiven und passiven Wahlrechts bei den Wahlen zum Europäischen Parlament im WohnsitzMitgliedstaat (Drucksachen 12/6459, 12/6733) 18085 D Zusatztagesordnungspunkt 10: Beratung des Antrags des 3. Untersuchungsausschusses nach Artikel 44 des Grundgesetzes: Erweiterung des Untersuchungsauftrages des 3. Untersuchungsausschusses (Drucksache 12/6749) 18086 C Zusatztagesordnungspunkt 11: Beratung der Beschlußempfehlung des Petitionsausschusses: Sammelübersicht 138 zu Petitionen (Drucksache 12/6738) 18086 D Zusatztagesordnungspunkt 12: Beratung der Beschlußempfehlung des Petitionsausschusses: Sammelübersicht 139 zu Petitionen (Drucksache 12/6739) 18086D Zusatztagesordnungspunkt 13: Beratung der Beschlußempfehlung des Petitionsausschusses: Sammelübersicht 140 zu Petitionen (Drucksache 12/6740) 18086 D Tagesordnungspunkt 17: a) Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD und F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 3, 20a, 20b, 28, 29, 72, 74, 75, 76, 77, 80, 87, 93, 118a und 125a) (Drucksache 13/6633) II Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 209. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4. Februar 1994 b) Beratung des Berichts der Gemeinsamen Verfassungskommission gemäß Beschluß des Deutschen Bundestages — Drucksachen 12/1590, 12/1670 — und Beschluß des Bundesrates — Drucksache 741/91 (Beschluß) — (Drucksache 12/6000) c) Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines .. Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Drucksache 12/6323) d) Erste Beratung des von den Abgeordneten Dr. Uwe-Jens Heuer, Dr. Gregor Gysi und der Gruppe der PDS/Linke Liste eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Annahme einer neuen Verfassung nach Artikel 146 des Grundgesetzes (Drucksache 12/6570) e) Erste Beratung des von dem Abgeordneten Dr. Wolfgang Ullmann und der Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verfassungsreform (Drucksache 13/6686) f) Beratung des Antrags des Abgeordneten Dr. Wolfgang Ullmann und der Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Durchführung eines Verfassungsreferendums nach Artikel 146 des Grundgesetzes (Drucksache 12/6716) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 14: Erste Beratung des von den Abgeordneten Dr. Konrad Elmer, Susanne Rahardt-Vahldieck, Dr. Christoph Schnittler und weiteren Abgeordneten eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 2 a) (Drucksache 12/6708) Dr. Rupert Scholz CDU/CSU 18087 D Dr. Hans-Jochen Vogel SPD 18090B Dr. Ilja Seifert PDS/Linke Liste 18093B, 18107 C Dr. Burkhard Hirsch F.D.P. . 18094D, 18115C, 18127B, 18137D Ulrich Irmer F.D.P. 18096B Detlef Kleinert (Hannover) F.D.P. . . . 18098 C Dr. Jürgen Schmude SPD . . 18099D, 18106B, 18126A Dr. Uwe-Jens Heuer PDS/Linke Liste . . 18100C, 18114 C Dr. Wolfgang Ullmann BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . 18102D, 18117A, 18121C Dr. Friedrich-Adolf Jahn (Münster) CDU/ CSU 18104A Dr. Uwe-Jens Heuer PDS/Linke Liste 18105C, 18117C, 18125C, 18130 C Wolfgang Börnsen (Bönstrup) CDU/ CSU 18106 A Dr. Henning Voscherau, Erster Bürgermeister der Freien Hansestadt Hamburg . . 18108 D Alois Graf von Waldburg-Zeil CDU/ CSU 18110B, 18140C Dr. Burkhard Hirsch F.D.P. . 18112C, 18145 D Dr. Friedrich-Adolf Jahn (Münster) CDU/ CSU 18118B Dr. Rudolf Karl Krause (Bonese) fraktionslos 18118B Steffen Heitmann, Staatsminister des Freistaates Sachsen 18119C Ulrike Mascher SPD 18121 D Dr. Gerhard Friedrich CDU/CSU . . . 18124 C Dr. Wolfgang Ullmann BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 18125B Antje-Marie Steen SPD 18128B Ingrid Matthäus-Maier SPD 18128D Ulrike Mascher SPD 18129A Dr. Rupert Scholz CDU/CSU 18129C, 18134B, 18140D Ulrich Irmer F D P 18129 D Dr. Hans-Jochen Vogel SPD 18130D Dr. Walter Hitschler F.D.P. . . . . . 18131 D Dr. Helga Otto SPD 18132B Dr. Bertold Reinartz CDU/CSU 18134 D Dr. Konrad Elmer SPD 18136A Dr. Wolfgang Freiherr von Stetten CDU/ CSU 18139C Dr. Konrad Elmer SPD 18139D Susanne Rahardt-Vahldieck CDU/CSU 18141 C Erika Steinbach-Hermann CDU/CSU . 18143B, 18146A Dr. Rudolf Karl Krause (Bonese) fraktionslos 18144D Dr. Christoph Schnittler F.D.P. . . . . 18146B Präsidentin Dr. Rita Süssmuth 18145 C Zusatztagesordnungspunkt: Eidesleistung eines Bundesministers Präsidentin Dr. Rita Süssmuth 18147 B Dr.-Ing. Karl-Hans Laermann, Bundesminister BMBW 18147 C Nächste Sitzung 18147 D Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 209. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4. Februar 1994 III Anlage i Liste der entschuldigten Abgeordneten . 18149* A Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Rede des Abgeordneten Dr. Ulrich Briefs (fraktionslos) zu Tagesordnungspunkt 17 (a — Gesetzentwurf zur Änderung des Grundgesetzes, b —Berichtsberatung gemäß Beschluß des Deutschen Bundestages und des Bundesrates, c — Gesetzentwurf zur Änderung des Grundgesetzes, d — Gesetzentwurf über die Annahme einer neuen Verfassung nach Artikel 146 des Grundgesetzes, e — Gesetzentwurf zur Verfassungsreform, f — Antrag: Durchführung eines Verfassungsreferendums nach Artikel 146 Grundgesetz) und zu Zusatzpunkt 14 (Änderung des Grundgesetzes) 18150* A Anlage 3 Amtliche Mitteilungen 18151* A Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 209. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4. Februar 1994 18085 209. Sitzung Bonn, den 4. Februar 1994 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Ackermann, Else CDU/CSU 4. 2. 94 Bartsch, Holger SPD 4. 2. 94 Belle, Meinrad CDU/CSU 4. 2. 94 Dr. Böhmer, Maria CDU/CSU 4. 2. 94 Dr. Brecht, Eberhard SPD 4. 2. 94 Bulmahn, Edelgard SPD 4. 2. 94 Catenhusen, SPD 4.2.94 Wolf-Michael Clemens, Joachim CDU/CSU 4. 2. 94 Dempwolf, Gertrud CDU/CSU 4. 2. 94 Dr. Dobberthien, SPD 4. 2. 94 Marliese Duve, Freimut SPD 4. 2. 94 Ehrbar, Udo CDU/CSU 4. 2. 94 Eimer (Fürth), Norbert F.D.P. 4. 2. 94 Engelhard, Hans A. F.D.P. 4. 2. 94 Engelmann, Wolfgang CDU/CSU 4. 2. 94 Formanski, Norbert SPD 4. 2. 94 Frankenhauser, Herbert CDU/CSU 4. 2. 94 Gleicke, Iris SPD 4. 2. 94 Gries, Ekkehard F.D.P. 4. 2. 94 Großmann, Achim SPD 4. 2. 94 Grünbeck, Josef F.D.P. 4. 2. 94 Grüner, Martin F.D.P. 4. 2. 94 Dr. Guttmacher, F.D.P. 4. 2. 94 Karlheinz Hauser (Esslingen), Otto CDU/CSU 4. 2. 94 Henn, Bernd PDS/LL 4. 2. 94 Dr. Höll, Barbara PDS/LL 4. 2. 94 Ibrügger, Lothar SPD 4. 2. 94 Jung (Limburg), Michael CDU/CSU 4. 2. 94 Junghanns, Ulrich CDU/CSU 4. 2. 94 Kiechle, Ignaz CDU/CSU 4. 2. 94 Kittelmann, Peter CDU/CSU 4. 2. 94 * Kolbe, Manfred CDU/CSU 4. 2. 94 Kretkowski, Volkmar SPD 4. 2. 94 Leidinger, Robert SPD 4. 2. 94 Lenzer, Christian CDU/CSU 4. 2. 94 Dr. Lippold (Offenbach), CDU/CSU 4. 2. 94 Klaus W. Marten, Günter CDU/CSU 4. 2. 94 Matschie, Christoph SPD 4. 2. 94 Dr. Matterne, Dietmar SPD 4. 2. 94 Meißner, Herbert SPD 4. 2. 94 Dr. Menzel, Bruno F.D.P. 4. 2. 94 Dr. Mildner, Klaus CDU/CSU 4. 2. 94 Gerhard Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Mischnick, Wolfgang F.D.P. 4. 2. 94 Molnar, Thomas CDU/CSU 4. 2. 94 Dr. Müller, Günther CDU/CSU 4. 2. 94* Müller (Pleisweiler), SPD 4. 2. 94 Albrecht Müller (Wadern), CDU/CSU 4. 2. 94 Hans-Werner Müller (Zittau), Christian SPD 4. 2. 94 Nelle, Engelbert CDU/CSU 4. 2. 94 Dr. Neuling, Christian CDU/CSU 4. 2. 94 Nitsch, Johannes CDU/CSU 4. 2. 94 Oostergetelo, Jan SPD 4. 2. 94 Otto (Frankfurt), F.D.P. 4. 2. 94 Hans-Joachim Dr. Pfaff, Martin SPD 4. 2. 94 Pfeiffer, Angelika CDU/CSU 4. 2. 94 Philipp, Ingeborg PDS/LL 4. 2. 94 Dr. Pick, Eckhart SPD 4. 2. 94 Poß, Joachim SPD 4. 2. 94 Priebus, Rosemarie CDU/CSU 4. 2. 94 Dr. Rappe (Hildesheim), SPD 4. 2. 94 Hermann Rawe, Wilhelm CDU/CSU 4. 2. 94 Reddemann, Gerhard CDU/CSU 4. 2. 94* Reimann, Manfred SPD 4. 2. 94 Rennebach, Renate SPD 4. 2. 94 Reuschenbach, Peter W. SPD 4. 2. 94 Dr. Riedl (München), CDU/CSU 4. 2. 94 Erich Roitzsch (Quickborn), CDU/CSU 4. 2. 94 Ingrid Sauer (Salzgitter), CDU/CSU 4. 2. 94 Helmut Schmidt (Dresden), Arno F.D.P. 4. 2. 94 Schmitz (Baesweiler), CDU/CSU 4. 2. 94 Hans Peter Dr. Schnell, Emil SPD 4. 2. 94 Dr. Schwarz-Schilling, CDU/CSU 4. 2. 94 Christian Seidenthal, Bodo SPD 4. 2. 94 Dr, Soell, Hartmut SPD 4. 2. 94* Stachowa, Angela PDS/LL 4. 2. 94 Dr. Stoltenberg, Gerhard CDU/CSU 4. 2. 94 Dr. von Teichman, F.D.P. 4. 2. 94 Cornelia Dr. Voigt (Northeim), CDU/CSU 4. 2. 94 Hans-Peter Dr. Waffenschmidt, Horst CDU/CSU 4. 2. 94 Dr. Wetzel, Margrit SPD 4. 2. 94 Wohlrabe, Jürgen CDU/CSU 4. 2. 94 Zierer, Benno CDU/CSU 4. 2. 94 * für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union 18150* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 209. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4. Februar 1994 Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Rede des Abgeordneten Dr. Ulrich Briefs (fraktionslos) zu Tagesordnungspunkt 17 (a — Gesetzentwurf zur Änderung des Grundgesetzes, b — Berichtsberatung gemäß Beschluß des Deutschen Bundestages und des Bundesrates, c — Gesetzentwurf zur Änderung des Grundgesetzes, d — Gesetzentwurf über die Annahme einer neuen Verfassung nach Artikel 146 des Grundgesetzes, e — Gesetzentwurf zur Verfassungsreform, f — Antrag: Durchführung eines Verfassungsreferendums nach Artikel 146 Grundgesetz) und zu Zusatzpunkt 14 (Änderung des Grundgesetzes) Dr. Ulrich Briefs (fraktionslos): Verfassungsfragen sind Grundfragen der politischen und der staatlichen Ordnung. Ihre Beantwortung bedeutet jedoch nicht zwangsläufig, daß die Gesellschaft sich so verhält und so entwickelt, wie es in der Verfassungsdiskussion festgelegt wird. Gerade gegenwärtig besteht die Gefahr, daß sich eine zunehmende Kluft zwischen politisch diskutierter Verfassung und der gelebten, praktizierten Verfassung der Menschen auftut. Die Resonanz der Verfassungsdiskussion, die wir hier im Parlament geführt haben, in der Bevölkerung ist eigentlich gering. Das gilt trotz der vielen beantworteten und der noch mehr nicht beantworteten Eingaben. Daß die Resonanz insgesamt zu gering ist, liegt erheblich auch daran, daß mit dem vorgelegten Ergebnis der Gemeinsamen Verfassungskommission kein Startschuß für neue Bürgerbeteiligungsrechte gegeben wird. Es ist nicht gelungen, nach dem Ende der alten BRD und im Hinblick auf den so oder so an vielen Punkten notwendigen Neuanfang im vereinigten Deutschland eine Bewegung für mehr Demokratie, mehr Bürgerbeteiligung, neue Grundrechte in Gang zu setzen. Vielmehr wird die Verfassungsentwicklung geprägt durch zum Teil bereits vollzogene und gelungene Versuche, an wichtigen Punkten Grundrechte abzubauen: Das Grundrecht auf Asyl ist beseitigt. Das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung soll beseitigt werden. Das Verfassungsgebot, Streitkräfte nur zur Landesverteidigung zu unterhalten, wird ausgehölt durch die Ermöglichung von Out-of-AreaEinsätzen der Bundeswehr. Diskutiert wird der Einsatz der Bundeswehr im Innern. Damit soll die der geschichtlichen Erfahrung aus dem Faschismus geschuldete strikte Trennung von Militär und Polizei aufgehoben werden. Ob die Ergebnisse der GVK dieser schleichenden Aushöhlung der Verfassung Einhalt gebieten werden, ist zumindest höchst fraglich. Beschämend ist insbesondere, daß die Behinderten nicht, wie die SPD gefordert hat, in das Diskriminierungsverbot des Art. 3 des Grundgesetzes aufgenommen worden sind. Hier hätte die GVK in einem Land, in dem — im Gegensatz etwa zu den Niederlanden — Behinderte nicht als „normale" Mitbürger und Mitbürgerinnen gelten, eine gesellschaftlich vorwärtsweisende Funktion haben können. Das Hin und Her um diesen Aspekt der Verfassungsneufassung, das soeben hier stattgefunden hat, ist wahrhaftig kein Glanzstück parlamentarischer Behandlung drängender Probleme in diesem Haus gewesen. Also werden auch in Zukunft deutsche Gerichte empörend behindertenfeindliche Sprüche verkünden können. Also werden auch in der Zukunft echte Gewalttäter durch das Klima in diesem Lande zumindest nicht abgeschreckt, gegen Behinderte gewalttätig zu werden. Bedauerlich ist auch, daß der Tierschutz nicht ins Grundgesetz aufgenommen werden soll. Wie dünn die Luft um die verfassungsrechtlich positiven Reformversuche inzwischen geworden ist, zeigt der Formelkompromiß zum Umweltschutz. Der Umweltschutz — ursprüngliche Forderung der Ökologiebewegung war seine Formulierung als Grundrecht — wurde zurückgenommen auf die Festlegung als Staatsziel. Dann hat sich aus dem Interessengehakel in der GVK schließlich eine typisch deutsche, juristisch ziemlich durchdeklinierte Formel ergeben, die mir jedoch ein wenig trivial erscheint. Ein politischer Durchbruch ist sie jedenfalls nicht. Zu überlegen wäre, ob nicht die von Umweltverbänden wie z. B. vom Global Challenges Network in die Diskussion gebrachte umweltbedingte Einschränkung des Grundrechts auf freie Entfaltung der Persönlichkeit einen Ausweg aus der Pattsituation, die die GVK-Empfehlung zustande gebracht hat, bieten kann. Daß das Recht auf Wohnen, das Recht auf Arbeit, das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und Informationsfreiheit nicht explizit ins Grundgesetz aufgenommen werden sollen, verwundert nicht angesichts der sozialen Kälte, mit der die Explosion der Arbeitslosigkeit und die Misere am Wohnungsmarkt hingenommen werden. Das Grundgesetz bleibt den größten Nöten der Menschen weiterhin fremd. Kurz und knapp und zusammengefaßt: Weder die Ergebnisse noch der Prozeß der Verfassungsdiskussion in der und um die GVK herum haben begeistert, haben bewegt, haben neue Kräfte und neuen Elan wachgerufen. Sie sind eher geeignet, die Fremdheit und die Verdrossenheit der Bürger gegenüber Staat, staatlicher Ordnung und Verfassung zu verstärken. Es scheint, daß eine große, hoffentlich nicht die letzte Chance auf diesem Gebiet vertan worden ist. Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 209. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4. Februar 1994 18151* Anlage 3 Amtliche Mitteilungen Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den nachstehenden Vorlagen absieht: Auswärtiger Ausschuß Drucksache 12/5869 Ausschuß für Wirtschaft Drucksache 11/8542 Drucksache 12/4379 Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Drucksache 12/4242 Ausschuß für Verkehr Drucksache 12/5511 Die Vorsitzenden folgender Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EG-Vorlagen zur Kenntnis genommen bzw. von einer Beratung abgesehen hat: Auswärtiger Ausschuß Drucksache 12/5827 Nr. 2.1 Innenausschuß Drucksache 12/5358 Nr. 1 Drucksache 12/5749 Nr. 3.2, 3.3 Drucksache 12/5827 Nr. 2.3 Ausschuß für Wirtschaft Drucksache 12/4298 Nr. 3.9 Drucksache 12/5358 Nr. 25 Drucksache 12/5662 Nr. 3.5 Drucksache 12/6347 Nrn. 3.2 — 3.7 Ausschuß für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Drucksache 12/5827 Nr. 2.17
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    Rede von Dr. Hans-Jochen Vogel


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Die Vorlagen, die wir heute in der ersten Lesung behandeln, stellen in der Flut unserer normalen Tagesordnungspunkte eine Besonderheit dar. Zum erstenmal seit Gründung der Bundesrepublik beschäftigt sich nämlich der Deutsche Bundestag nicht mit einer speziellen Verfassungsänderung, sondern mit der Frage, in welchem Umfang das Grundgesetz insgesamt der Erneuerung bedarf, um unserem Gemeinwesen auch in Zukunft den erforderlichen Dienst zu leisten.
    Wir beschäftigen uns also mit zentralen Problemen unseres Zusammenlebens und unserer Daseinsordnung — eine Tatsache, die die Besetzung des Hauses für den Außenstehenden nicht ohne weiteres vermuten läßt.

    (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN — Dr. Uwe-Jens Heuer [PDS/ Linke Liste]: Sehr wahr!)

    Denn das ist die Aufgabe der Verfassung: die Leitprinzipien zu bestimmen, nach denen in unserem Gemeinwesen Macht ausgeübt wird und sich die politische Einheit aus der Vielzahl der wirkenden Kräfte immer aufs neue bilden soll. In diesem Sinn stellt sie zugleich die rechtliche Grundordnung dar, die dem politischen Prozeß nicht nur einen Rahmen geben, sondern ihm auch die Richtung weisen muß. Nur auf diese Weise kann die Verfassung dazu beitragen, daß die Bürgerinnen und Bürger das Gemeinwesen als ihren Staat erkennen, sich in ihm wiederfinden und sich in das Gemeinwesen eingliedern können.
    Das Grundgesetz ist dieser Aufgabe — da stimme ich mit Herrn Kollegen Scholz überein — in der Vergangenheit in hohem Maße gerecht geworden. Dies auch deshalb, weil es an den geistigen, sozialen, politischen und ökonomischen Entwicklungsstand seiner Entstehungszeit anknüpfte, wichtige Kräfte und Tendenzen dieser Jahre in sich aufnahm und aus den Erfahrungen der jüngeren deutschen Geschichte, insbesondere aus denen der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft, die richtigen Konsequenzen zog, aber auch weil in den 50er und 60er Jahren einzelne Anpassungen in langen und gründlichen Diskussionsprozessen unternommen wurden, von denen ich nur die Wehrverfassung und die Notstandsverfassung erwähne.
    Nicht von ungefähr hat sich im Laufe der Jahre im Zusammenhang mit der wachsenden Akzeptanz des Grundgesetzes der Begriff des Verfassungspatriotismus entwickelt. In diesem Sinne stimme ich ausdrücklich denen zu — auch meinem Vorredner —, die das Grundgesetz als die beste Verfassung bezeichnen, die wir Deutschen bislang in unserer Geschichte gehabt haben.

    (Beifall bei der SPD, der CDU/CSU, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der F.D.P.)

    Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, wir sollten uns gerade bei dieser Gelegenheit auch dankbar an die Väter und Mütter des Grundgesetzes erinnern. Wenn ich dabei Thomas Dehler, Theodor Heuss, Wilhelm Laforet, Hermann von Mangoldt, Carlo Schmid, Elisabeth Selbert, Helene Weber und Georg-August Zinn stellvertretend für alle anderen namentlich nenne, dann deshalb, weil sie das Grund-



    Dr. Hans-Jochen Vogel
    Besetz in besonderer Weise beeinflußt und geprägt haben.

    (Beifall bei der SPD, der F.D.P., dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)

    Bestimmte Prinzipien und Elemente des Grundgesetzes können gemäß Art. 79 Abs. 3 nicht zur Disposition gestellt werden: die Unantastbarkeit der Würde des Menschen als oberstes Konstitutionsprinzip der verfassungsmäßigen Ordnung, die unmittelbare Geltung der Grundrechte, die Prinzipien der Republik und der Demokratie des sozialen Rechtsstaates und des Bundesstaates sowie — eine ganz entscheidende Neuerung des Grundgesetzes — ein wirksames System verfassungsgerichtlicher Kontrolle. Das würde für uns selbst dann gelten, wenn es um eine völlige Neukonstituierung ginge.
    Diese Prinzipien will aber niemand in Frage stellen. Es geht vielmehr darum, den gravierenden Änderungen Rechnung zu tragen, die sich seit dem Inkrafttreten des Grundgesetzes vollzogen haben, und zwar den objektiven Veränderungen ebenso wie den Fortschritten unseres Erkenntnisstandes und unserer Einsichten.
    Zu Recht sagt Konrad Hesse, einer der anerkanntesten Verfassungsrechtslehrer unserer Republik — der übrigens vor wenigen Tagen seinen 75. Geburtstag feierte —, folgendes:
    Wo die Verfassung den geistigen, sozialen, politischen oder ökonomischen Entwicklungsstand ihrer Zeit ignoriert, fehlt ihr der unerläßliche Keim ihrer Lebenskraft, und sie vermag nicht zu erreichen, daß der Zustand, den sie im Widerspruch zu diesem Entwicklungsstand normiert, eintritt.
    Weiter sagt Hesse:
    Die Lebens- und Wirkungskraft der Verfassung beruht darauf, daß sie sich mit den spontanen Kräften und lebendigen Tendenzen der Zeit zu verbinden vermag, daß sie diese Kräfte zur Entfaltung bringt und einander zuordnet.
    Genau das wollen wir. Wir wollen verhindern, daß unsere Verfassung in wichtigen Bereichen den Keim ihrer Lebenskraft verliert. Wir wollen, daß sie sich auch in Zukunft mit den lebendigen Kräften unserer Zeit verbindet; denn nur so kann unsere Verfassung ihre zentrale Funktion auch über die Jahrhundert-und Jahrtausendwende hinweg erfüllen.

    (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

    Die Notwendigkeit einer solchen Erneuerung haben übrigens für eine besonders einschneidende Änderung der politischen Gegebenheiten schon die Väter und Mütter des Grundgesetzes vorausgesehen, nämlich für den Fall der deutschen Einigung. Darum haben sie in Art. 146 des Grundgesetzes, der ausdrücklich auch dann gelten sollte, wenn die staatliche Einigung, wie geschehen, nach Art. 23 zustande kommt, bestimmt:
    Dieses Grundgesetz verliert seine Gültigkeit an
    dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt,
    die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.
    Der Einigungsvertrag hat den Grundgedanken dieses Artikels aufrechterhalten. Er hat in seinem Art. 5 das festgelegt, was Herr Kollege Scholz hier bereits ausgeführt hat.
    Bei der Bewältigung dieser Aufgabe standen sich nun von vornherein die Positionen der konservativen Kräfte des Verharrens und die Positionen reformerischer Kräfte der Erneuerung gegenüber. Die konservativen Kräfte verneinen, daß es fundamentale Änderungen objektiver oder subjektiver Art gegeben habe, und lehnen die meisten Erneuerungsvorschläge ab.

    (Dr. Wolfgang Freiherr von Stetten [CDU/ CSU]: Das ist richtig!)

    Die staatliche Einigung, so sagen sie, habe nur den räumlichen Geltungsbereich des Grundgesetzes erweitert. Deshalb bestehe Änderungsbedarf lediglich für die von der ehemaligen DDR überkommenen Strukturen in den neuen Bundesländern. Sie seien, möglichst auf Punkt und Komma, den Regelungen in der ehemaligen Bundesrepublik anzupassen. In der alten Bundesrepublik könne alles so bleiben, wie es war; wer ändere, erhöhe nur die Unsicherheit.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Sehr richtig!) Soweit die konservative Position.

    Wir sehen demgegenüber in der staatlichen Einigung, meine Damen und Herren, mehr als eine räumliche Ausdehnung unseres Gemeinwesens. Die staatliche Einigung hat für uns nicht nur quantitative, sondern auch qualitative Konsequenzen. Sie verlangt deshalb auf der Grundlage des Grundgesetzes eine bewußte Gestaltung der neuen Gemeinsamkeit. Wir treten daher für die Erneuerung unserer Verfassung ein. Wir wissen, daß auch das Bewahrenswerte nur durch Reformen gesichert und erhalten werden kann.

    (Beifall bei der SPD, der PDS/Linke Liste und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN — Dr. Wolfgang Freiherr von Stetten [CDU/ CSU]: Das ist manchmal ein Irrtum!)

    Wer sich ängstlich dem Neuen verschließt, wer die Entwicklung treiben läßt und darauf verzichtet, sie vorausschauend zu gestalten, der trägt dazu bei, daß die Parteiverdrossenheit alsbald in eine Demokratieverdrossenheit übergeht und die Fundamente unseres Gemeinwesens erfassen könnte.

    (Dr. Dietrich Mahlo [CDU/CSU]: Alles Allgemeinplätze! )

    — Abwarten! Wer zuletzt argumentiert, argumentiert am besten.

    (Zuruf des Abg. Dr. Ilja Seifert [PDS/Linke Liste])

    — Also, wenigstens ist das Haus jetzt wach geworden; das ist eine erfreuliche Erscheinung.

    (Beifall bei der SPD)

    Diese Gegensätze sind schon bei der Frage hervorgetreten, in welchem Verfahren Änderungsvorschläge erarbeitet und in Kraft gesetzt werden sollen. Nach unserem Vorschlag hätte die reformierte Verfas-



    Dr. Hans-Jochen Vogel
    sung im Einklang mit dem Grundgedanken des Art. 146 von einem Verfassungsrat erarbeitet und dann durch Volksentscheid in Kraft gesetzt werden sollen.

    (Dr. Ilja Seifert [PDS/Linke Liste]: Sehr richtig!)

    Dieser Vorschlag ist an der konservativen Mehrheit gescheitert. Ich glaube, damit ist eine große Chance vertan worden, nämlich die Chance, die bewußtseinsmäßige Einigung der Deutschen, das Zueinanderfinden in der neuen Bundesrepublik durch die gemeinsame Arbeit und Erneuerung des Grundgesetzes zu fördern.

    (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Dr. Ilja Seifert [PDS/Linke Liste])

    Das hätte den Landsleuten in den neuen Bundesländern das mitunter bedrückende Gefühl genommen, sie seien nur zu einer fix und fertigen, seinerzeit ohne ihre Mitwirkung zustande gekommenen und nahezu unveränderlichen Ordnung hinzugetreten, der sie sich auf Punkt und Komma anzupassen hätten. Und es hätte uns in den alten Bundesländern deutlicher zu Bewußtsein gebracht, daß der Einigungsprozeß auch uns kein einfaches „Weiter so!" erlaubt, sondern die Bereitschaft verlangt, auch uns selbstverständlich Erscheinendes auf den Prüfstand zu nehmen und notfalls zu ändern.

    (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN sowie des Abg. Dr. Ilja Seifert [PDS/Linke Liste])

    Unabhängig davon halte ich es für einen bedrükkenden Vorgang, wie sehr nicht nur hier die Kräfte der Bürgerbewegung, die in der letzten Phase so Entscheidendes zur Überwindung des erstarrten DDR- Systems beigetragen haben, jedenfalls auf der Bundesebene an den Rand der politischen Einflußnahme gedrängt wurden und zum Gegenstand schon fast routinemäßiger Belehrungen und Ermahnungen durch die etablierteren Kräfte geworden sind. Ich fürchte, hier ist mit einem Erneuerungspotential, das uns durch eine glückliche Entwicklung zugewachsen ist, verständnislos, um nicht zu sagen: leichtfertig, umgegangen worden.

    (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN — Dr. Wolfgang Freiherr von Stetten [CDU/CSU]: Das kann man doch so nicht sagen, Herr Vogel!)

    Die identitätsstiftende Wirkung einer gemeinsamen Arbeit an der erneuerten Verfassung wäre übrigens durch eine gemeinsame Abstimmung der Deutschen in Ost und West noch erheblich verstärkt worden. Die konservative Mehrheit hat das nicht gewollt. Zustande gekommen ist eine Gemeinsame Kommission, der bei 64 Mitgliedern leider nur elf ehemalige Bürgerinnen und Bürger der DDR angehörten und für deren Vorschläge eine Zweidrittelmehrheit erforderlich war. Mit dem, was in dieser Kommission die Zweidrittelmehrheit erreicht hat, und dem, was unterhalb dieser Mehrheit geblieben ist, uns aber unverändert wichtig erscheint, haben wir uns heute zu beschäftigen.
    Die Ergebnisse der Kommission bleiben — das ist kein Geheimnis — deutlich hinter dem zurück, was wir als die Notwendigkeiten der Zeit ansehen. Dennoch besteht kein Anlaß, das, was in den interfraktionellen Entwurf Eingang gefunden hat, gering zu schätzen. Vielmehr besteht Anlaß, all denen zu danken, die daran mitgewirkt haben: Berichterstatterinnen und Berichterstattern, Obleuten und insbesondere den beiden Herren Vorsitzenden, Herrn Kollegen Scholz und Herrn Kollegen Voscherau.

    (Beifall bei der SPD, der CDU/CSU und der F.D.P.)

    Dieser Dank schließt die Arbeit an dem neuen, bereits in Kraft getretenen Europaartikel mit ein. Ohne diesen Artikel wäre der Ausgang des Karlsruher Verfahrens zu den Verträgen von Maastricht ungewiß und zumindest mit hohem Risiko belastet geblieben.

    (Beifall des Abg. Dieter Schloten [SPD])

    Die Kommission hat hier im deutschen und europäischen Interesse geleistet, wozu die Bundesregierung infolge ihrer inneren Meinungsverschiedenheiten nicht imstande war.

    (Beifall bei der SPD — Dr. Wolfgang Freiherr von Stetten [CDU/CSU]: So kann man das doch nicht sehen! Das glauben Sie selber nicht, was Sie da sagen! — Weitere Zurufe von der CDU/CSU)

    — Es hat dazu keinen einzigen Formulierungsvorschlag der Bundesregierung gegeben, und selbst in Ihrem Bereich ist das, was ich hier gesagt habe, in viel deutlicherer und kräftigerer Form immer wieder vorgetragen worden.
    Zu danken ist nicht minder den 800 000 Bürgerinnen und Bürgern, die sich an die Kommission gewandt und ihre Arbeit auf diese Weise befruchtet haben.

    (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

    Was die interfraktionellen Vorschläge angeht, begrüßen wir ausdrücklich, daß nunmehr drei Staatsziele in die Verfassung aufgenommen werden sollen, nämlich die Frauenförderung einschließlich der Beseitigung bestehender Nachteile — Beseitigung bestehender Nachteile! —, der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen und die Achtung der Identität ethnischer, kultureller und sprachlicher Minderheiten.
    Natürlich hätten wir uns manche Formulierungen einfacher und auch eindeutiger gewünscht. So hätte für den Schutz der Umwelt, meine Damen und Herren, durchaus der einfache Satz ausgereicht: „Auch in Verantwortung für die kommenden Generationen schützt der Staat die natürlichen Grundlagen des Lebens." Das hätte völlig gereicht.

    (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

    Denn daß Gesetze nur im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung ergehen können und daß Verwaltung und Rechtsprechung an Gesetz und Recht gebunden sind, steht ohnehin in Art. 20 und hätte nicht wiederholt werden müssen.



    Dr. Hans-Jochen Vogel
    Aber es war uns wichtiger, den Umweltschutz nach fast zehnjähriger streitiger Diskussion nun endlich im Grundgesetz zu verankern. Dahinter mußten Gesichtspunkte der Verfassungsästhetik zurücktreten. Und ich danke ausdrücklich den Kolleginnen und Kollegen aus der Union, die dazu beigetragen haben, daß die 43 Stimmen Mehrheit dafür schließlich erreicht wurden.

    (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Abg. Cornelia Schmalz-Jacobsen [F.D.P.])

    Von dem Staatsziel der Förderung der tatsächlichen Durchsetzung der Gleichberechtigung und Beseitigung von bestehenden Nachteilen erwarten wir einen ähnlichen Effekt, wie er seinerzeit von dem von Elisabeth Selbert erkämpften Satz „Männer und Frauen sind gleichberechtigt" ausging. Mit der Pflicht des Staates, auf die Beseitigung bestehender Nachteile hinzuwirken, wird zumindest die bisherige verfassungsgerichtliche Judikatur zur Zulässigkeit kompensatorischer Maßnahmen festgeschrieben. Aus unserer Sicht ist indes eine Auslegung, zu diesem Zweck sei auch künftig nur zulässig, was bisher schon geltendes Verfassungsrecht war, schwerlich vereinbar. Frau Kollegin Mascher wird dazu noch näher Stellung nehmen.
    Wir begrüßen ebenso die Verbesserungen, die zugunsten der Gesetzgebungskompetenz der Lander und hinsichtlich des Neugliederungsverfahrens erreicht worden sind. Sicher sind sie nicht spektakulärer Natur — —


Rede von Hans Klein
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Herr Kollege Dr. Vogel, der Kollege Dr. Seifert würde gern eine Zwischenfrage stellen.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hans-Jochen Vogel


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Aber gern.