Rede von
Ingrid
Matthäus-Maier
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(SPD)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Uldall, Sie haben meine Ausführungen mit der Bemerkung kritisiert: Wenn es keine steuerliche Belastung gibt, kann es auch keine Entlastung geben. Dies ist unzutreffend. Der Kindergeldzuschlag ist damals genau dafür geschaffen worden, daß diejenigen, die zuwenig verdienen, die also auch keine Steuern zahlen, um in den Genuß des steuerlichen Kinderfreibetrages zu kommen, als Ersatz dafür den Kindergeldzuschlag erhalten. Ich lese noch einmal den einen Satz aus ihrer offiziellen Broschüre vor:
Kann wegen niedrigen Einkommens dieser steuerliche Kinderfreibetrag nicht oder nicht voll genutzt werden —
das heißt, ist die steuerliche Belastung nicht da —,
wird als Ausgleich hierfür ein Zuschlag zum Kindergeld gezahlt.
Dies enthalten Sie den Familien mit niedrigen Einkommen vor.
Frau Rönsch sagte, ich hätte die Unwahrheit gesprochen. Frau Rönsch, Sie können es drehen und wenden, wie Sie wollen; die Wahrheit ist — daran kommt niemand vorbei —: Es gibt in diesem Lande Hunderttausende von Familien mit Kindern und niedrigen Einkommen, die einerseits nicht in den Genuß der Entlastung des Kinderfreibetrages bei der Steuer kommen und andererseits zugleich auch nicht in vollem Maße in den Genuß des Kindergeldzuschlages kommen. Diese Kombination, weder das eine noch das andere, widerspricht dem System, ist familienfeindlich und unsozial. Ich frage Sie einfach: Warum können Sie sich nicht dazu durchringen, diesen Familien endlich die ihnen zustehenden 65 DM zu gewähren?
Ein weiterer Punkt: Frau Funke-Schmitt-Rink sprach mich auf das „Dienstmädchenprivileg" an. Ich möchte Ihnen erklären, wie es zu dieser Wortschöpfung gekommen ist. Dies geschah selbstverständlich nicht, um Haushaltshilfen zu diskriminieren. Viele von uns können ihre Tätigkeit überhaupt nur wahrnehmen, weil sie Haushaltshilfen haben. Nein, es ist durch folgenden Ablauf entstanden: