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ID1220726900

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    Plenarprotokoll 12/207 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 207. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 2. Februar 1994 Inhalt: Glückwünsche zum Geburtstag der Abgeordneten Klaus Harries und Dr. Karl-Heinz Klejdzinski 17870B Benennung des Abgeordneten Uwe Lühr als stellvertretendes Mitglied im Kuratorium der „Stiftung Archiv der Parteien und Massenorganisationen der DDR" im Bundesarchiv 17870B Erweiterung der Tagesordnung 17870B Tagesordnungspunkt 1: Befragung der Bundesregierung (Siebzehntes Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes; Materialien zur Deutschen Einheit und zum Aufbau in den neuen Bundesländern; Agrarbericht 1994) Dr. Rainer Ortleb, Bundesminister BMBW 17853 B Doris Odendahl SPD 17854A Dr. Rainer Ortleb, Bundesminister BMBW 17854A Dr. Dietmar Keller PDS/Linke Liste . . . 17854 C Dr. Rainer Ortleb, Bundesminister BMBW 17854 C Dr. Peter Eckardt SPD 17855A Dr. Rainer Ortleb, Bundesminister BMBW 17855 A Otto Schily SPD 17855 C Dr. Rainer Ortleb, Bundesminister BMBW 17855 C Eckart Kuhlwein SPD 17855 D Dr. Rainer Ortleb, Bundesminister BMBW 17855 D Günter Rixe SPD 17856B Dr. Rainer Ortleb, Bundesminister BMBW 17856B Alois Graf von Waldburg-Zeil CDU/CSU 17856 C Dr. Rainer Ortleb, Bundesminister BMBW 17856 C Siegfried Vergin SPD 17857A Dr. Rainer Ortleb, Bundesminister BMBW 17857 A Horst Kubatschka SPD 17857 C Dr. Rainer Ortleb, Bundesminister BMBW 17857 C Dirk Hansen F.D.P. 17857 D Dr. Rainer Ortleb, Bundesminister BMBW 17858A Stephan Hilsberg SPD 17858 C Dr. Rainer Ortleb, Bundesminister BMBW 17858 C Hinrich Kuessner SPD 17859A Eduard Lintner, Parl. Staatssekretär BMI 17859A Siegfried Hornung CDU/CSU 17859 B Jochen Borchert, Bundesminister BML 17859B Egon Susset CDU/CSU 17859 C Jochen Borchert, Bundesminister BML 17859C Horst Sielaff SPD 17859D Jochen Borchert, Bundesminister BML 17859D Dr. Fritz Schumann (Kroppenstedt) PDS/ Linke Liste 17860B Jochen Borchert, Bundesminister BML 17860B Günther Bredehorn F D P 17860 D Jochen Borchert, Bundesminister BML 17860D Tagesordnungspunkt 2: Fragestunde — Drucksache 12/6691 vom 28. Januar 1994 — Termingeldgeschäfte ostdeutscher Gemeinden mit westdeutschen Kommunen; Auswirkungen auf die Akzeptanz der öffentlichen Transferleistungen in die neuen Lander MdlAnfr 42, 43 Volker Kauder CDU/CSU II Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 207. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 2. Februar 1994 Antw PStSekr Dr. Joachim Grünewald BMF 17861B, 17862B ZusFr Volker Kauder CDU/CSU 17861 C Verwendung des unter Verwaltung der Treuhand stehenden Vermögens der ehemaligen Staatspartei SED zur Verbesserung der Haftentschädigung ehemaliger Häftlinge MdlAnfr 44 Claus Jäger CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Joachim Grünewald BMF 17862 C ZusFr Claus Jäger CDU/CSU 17862 D ZusFr Wolfgang Lüder F.D.P. 17863A Entzug der Anerkennung als Schwangerschaftsberatungsstelle bei Verweigerung der Annahme der für die Auszahlung von Geldern der Stiftung „Mutter und Kind" erforderlichen Formulare MdlAnfr 60 Hubert Hüppe CDU/CSU Antw PStSekr'in Roswitha Verhülsdonk BMFuS 17863 C ZusFr Hubert Hüppe CDU/CSU 17863 D ZusFr Claus Jäger CDU/CSU 17864A Verträge zwischen Krankenkassen und Altenpflegern gemäß § 132 Abs. 1 SGB V; Erarbeitung eines Berufsbildes für Altenpfleger MdlAnfr 61, 62 Dr. Jürgen Meyer (Ulm) SPD Antw PStSekr'in Roswitha Verhülsdonk BMFuS 17864A, 17865A ZusFr Dr. Jürgen Meyer (Ulm) SPD . . . 17864B, 17865 B ZusFr Christa Lörcher SPD 17864 D Drohung der Bundespost betreffend Nutzung einer Liegenschaft in KrefeldHückelsmay für Asylbewerberunterkünfte MdlAnfr 1, 2 Walter Schöler SPD Antw PStSekr Dr. Paul Laufs BMPT . . 17866A ZusFr Walter Schöler SPD 17866B Vergabe von Bergbaurechten in den neuen Bundesländern an Nichteigentümer der Flächen MdlAnfr 3, 4 Martin Göttsching CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Reinhard Göhner BMWi 17866D, 17867A ZusFr Martin Göttsching CDU/CSU . . 17866D, 17867A ZusFr Iris Gleicke SPD 17867 B Untersuchung der Auswirkungen des Pflanzenschutzmittels Apron Plus; Einrichtung eines Haftungsfonds für Schäden bei Gefahrguttransporten MdlAnfr 5, 6 Marion Caspers-Merk SPD Antw StSekr Dr. Franz-Josef Feiter BML 17867C, 17869B ZusFr Marion Caspers-Merk SPD . . . 17868A, 17869D ZusFr Susanne Kastner SPD 17868B ZusFr Monika Ganseforth SPD 17868C ZusFr Horst Kubatschka SPD 17868C ZusFr Dietmar Schütz SPD 17868 C ZusFr Gabriele Iwersen SPD 17868D ZusFr Josef Grünbeck F.D.P. . . . . . 17868 D ZusFr Siegrun Klemmer SPD 17869A ZusFr Dr. Burkhard Hirsch F.D.P. . . . 17870A Tagesordnungspunkt 3: a) Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Schwangeren- und Familienhilfeänderungsgesetzes (Drucksache 12/6643) b) Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Anpassung des Schwangeren- und Familienhilfegesetzes an die Vorgaben des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 28. Mai 1993 (Drucksache 12/6669) c) Erste Beratung des von den Abgeordneten Petra Bläss, Andrea Lederer, weiteren Abgeordneten und der Gruppe der PDS/Linke Liste eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 2) (Drucksache 12/6648) d) Beratung des Antrags der Abgeordneten Petra Bläss, Andrea Lederer und der Gruppe der PDS/Linke Liste: Sicherung der unentgeltlichen Bereitstellung von Kontrazeptiva (Drucksache 12/6647) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 1: Beratung des Antrags der Abgeordneten Christina Schenk, Dr. Klaus-Dieter Feige und der Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Mindeststandards bei der Neuregelung des Abtreibungsrechts nach Maßgabe des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 28. Mai 1993 (Drucksache 12/6715) Irmgard Karwatzki CDU/CSU 17871 A Inge Wettig-Danielmeier SPD . 17872B, 17893 D Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 207. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 2. Februar 1994 III Uta Würfel F.D.P. . . 17874C, 17886D, 17898B Dr. Helga Otto SPD 17876A Volker Kauder CDU/CSU 17876 B Petra Bläss PDS/Linke Liste 17878 A Christina Schenk BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 17880B Claus Jäger CDU/CSU . . . 17881A, 17885B Ursula Männle CDU/CSU 17882 C Dr. Hans de With SPD 17884 B Horst Eylmann CDU/CSU 17886 A Rainer Funke F D P 17887 B Dr. Reinhard Göhner CDU/CSU 17888B Dr. Jürgen Meyer (Ulm) SPD 17890 A Dr. Angela Merkel CDU/CSU 17891D Claus Jäger CDU/CSU 17894 D Dr. Edith Niehuis SPD 17895B Hubert Hüppe CDU/CSU 17895 D Herbert Werner (Ulm) CDU/CSU . . . 17897 A Norbert Geis CDU/CSU 17899 A Dr. Edith Niehuis SPD 17899C Tagesordnungspunkt 4: Beratung der ersten Beschlußempfehlung und des Zwischenberichts des 3. Untersuchungsausschusses nach Artikel 44 des Grundgesetzes (Drucksache 12/6700) Gerhard Scheu CDU/CSU 17900 C Horst Schmidbauer (Nürnberg) SPD . . 17901 C Dr. Christoph Schnittler F.D.P. . . . . 17902 D Dr. Ursula Fischer PDS/Linke Liste . . 17903D, 17905 B Wolfgang Lohmann (Lüdenscheid) CDU/ CSU 17904 B Zusatztagesordnungspunkt 2: Aktuelle Stunde betr. Benachteiligung von Familien mit Kindern und niedrigem Einkommen durch die aktuell ergehenden Bescheide über den Kindergeldzuschlag für 1993 Ingrid Matthäus-Maier SPD . . 17906A, 17918A Klaus Riegert CDU/CSU 17907A Dr. Margret Funke-Schmitt-Rink F.D.P. 17907D Dr. Barbara Höll PDS/Linke Liste . . . 17908D Konrad Weiß (Berlin) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 17910A Hannelore Rönsch, Bundesministerin BMFuS 17910D Christel Hanewinckel SPD 17912B Renate Diemers CDU/CSU 17913B Doris Odendahl SPD 17914B Gunnar Uldall CDU/CSU . . . 17915B, 17918C Michael Habermann SPD 17916B Winfried Fockenberg CDU/CSU 17917 C Nächste Sitzung 17919C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 17920* A Anlage 2 Erkundigungen der Treuhandanstalt über die wirtschaftliche Lage des Erwerbers der Maschinen- und Anlagenbau GmbH; Sicherung der Existenz des Unternehmens angesichts der Zahlungsschwierigkeiten des Käufers MdlAnfr 47, 48 — Drs 12/6691 — Manfred Kolbe CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Joachim Grünewald BMF 17920* C Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 207. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 2. Februar 1994 17853 207. Sitzung Bonn, den 2. Februar 1994 Beginn: 13.00 Uhr
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    Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Belle, Meinrad CDU/CSU 2. 2. 94 Clemens, Joachim CDU/CSU 2. 2. 94 Dempwolf, Gertrud CDU/CSU 2. 2. 94 Ehrbar, Udo CDU/CSU 2. 2. 94 Eimer (Fürth), Norbert F.D.P 2. 2. 94 Engelmann, Wolfgang CDU/CSU 2. 2. 94 Gries, Ekkehard F.D.P. 2. 2. 94 Dr. Guttmacher, F.D.P. 2. 2. 94 Karlheinz Henn, Bernd PDS/LL 2. 2. 94 Jung (Limburg), Michael CDU/CSU 2. 2. 94 Kiechle, Ignaz CDU/CSU 2. 2. 94 Kittelmann, Peter CDU/CSU 2. 2. 94 * Kolbe, Manfred CDU/CSU 2. 2. 94 Marten, Günter CDU/CSU 2. 2. 94 Dr. Matterne, Dietmar SPD 2. 2. 94 Dr. Menzel, Bruno F.D.P. 2. 2. 94 Molnar, Thomas CDU/CSU 2. 2. 94 Dr. Müller, Günther CDU/CSU 2. 2. 94 Müller (Zittau), Christian SPD 2. 2. 94 Nelle, Engelbert CDU/CSU 2. 2. 94 Philipp, Ingeborg PDS/LL 2. 2. 94 Liste Rawe, Wilhelm CDU/CSU 2. 2. 94 Reddemann, Gerhard CDU/CSU 2. 2. 94 * Repnik, Hans-Peter CDU/CSU 2. 2. 94 Dr. Riedl (München), CDU/CSU 2. 2. 94 Erich Roitzsch (Quickborn), CDU/CSU 2. 2. 94 Ingrid Sauer (Salzgitter), CDU/CSU 2. 2. 94 Helmut Dr. Schwarz-Schilling, CDU/CSU 2. 2. 94 Christian Dr. Soell, Hartmut SPD 2. 2. 94 * Spilker, Karl-Heinz CDU/CSU 2. 2. 94 Stachowa, Angela PDS/LL 2. 2. 94 Liste Dr. von Teichman, F.D.P. 2. 2. 94 Cornelia Dr. Voigt (Northeim), CDU/CSU 2. 2. 94 Hans-Peter Vosen, Josef SPD 2. 2. 94 Dr. Waffenschmidt, Horst CDU/CSU 2. 2. 94 Dr. Waigel, Theodor CDU/CSU 2. 2. 94 Weis (Stendal), Reinhard SPD 2. 2. 94 Dr. Wieczorek, Norbert SPD 2. 2. 94 Wohlrabe, Jürgen CDU/CSU 2. 2. 94 * für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Joachim Grünewald auf die Fragen des Abgeordneten Manfred Kolbe (CDU/ CSU) (Drucksache 12/6691 Fragen 47 und 48): Hat sich die Treuhandanstalt vor der Veräußerung der Firma Maschinen- und Anlagenbau GmbH in Döbeln nach der wirtschaftlichen Situation des späteren Erwerbers (M. B.) erkundigt, und wenn ja, wie ist es zu erklären, daß sich das Unternehmen z. Z. in Zahlungsschwierigkeiten befindet? Was beabsichtigt die Treuhandanstalt zu tun, um das Überleben der Firma Maschinen- und Anlagenbau zu sichern? Zu Frage 47: Die Treuhandanstalt hat über die wirtschaftliche Situation des Erwerbers der Döbelner Maschinen- und Anlagenbau GmbH eine Bonitätsauskunft der Creditreform eingeholt. Diese Auskunft gab zu keinen Bedenken Anlaß. Die Zahlungsschwierigkeiten des Unternehmens sind der zuständigen Geschäftsstelle der Treuhandanstalt nicht näher bekannt. Da es sich bei dem Unternehmen um einen Zulieferer für die Autoindustrie handelt, darf vermutet werden, daß mögliche Schwierigkeiten mit der aktuellen konjunkturellen Situation im Zusammenhang stehen. Ich darf aber darauf hinweisen, daß der Erwerber seine vertraglichen Verpflichtungen gegenüber der Treuhandanstalt bisher weitgehend erfüllt hat. Die Investitionszusagen in Höhe von 8 Millionen DM sind per 31. Dezember 1993 mit 5,5 Millionen DM erfüllt. Bei den Beschäftigten wurden die Zusagen sogar beträchtlich übertroffen: 52 bis 73 Beschäftigten im Laufe des Jahres 1993 stehen 45 Arbeitsplatzzusagen gegenüber. Zu Frage 48: Die aus dem Privatisierungsvertrag resultierenden Verpflichtungen der Treuhandanstalt gegenüber dem Erwerber sind vollständig erfüllt. Für weitere Leistungen der Treuhandanstalt besteht daher keine Rechtsgrundlage. Der Käufer hat sich bisher auch noch nicht an die Treuhandanstalt gewandt.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Gerhard Scheu


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In den Jahren 1981 bis 1985 und vereinzelt auch noch danach sind — so der derzeitige, nicht abschließende Kenntnisstand — vermutlich mehr als 2 300 Bluterkranke und Transfusionsempfänger in der Bundesrepublik mit dem todbringenden Aidserreger infiziert worden. In nicht genau bekannten Fällen ist die Krankheit auf den Ehepartner oder auf das Kind übertragen worden.
    Waren diese tödlichen Infektionen bei Anwendung der gebotenen Sorgfalt und unter Anlegung der im Conterganbeschluß des Landgerichts Aachen postulierten, im Gesetz über die Arzneimittelsicherheit ausgeprägten Maßstäbe wirklich alle unvermeidbar, oder hätten sie wenigstens teilweise noch verhindert werden können? Reichen die heute geltenden Vorschriften aus, nach Maßgabe des Möglichen Transfusionsrisiken zu begegnen? Sind die Betroffenen, denen ihre Gesundheit nicht wiedergegeben werden kann, und ihre Angehörigen wenigstens materiell so gestellt, wie es dem sozialen Rechtsstaat angemessen ist?
    Darin bestehen im Kern die Aufträge, die der Deutsche Bundestag mit einmütigem Beschluß vom 29. Oktober 1993 dem Untersuchungsausschuß zur Klärung aufgegeben hat. Solche Ausschüsse werden manchmal als „Fortsetzung von Politik mit anderen Mitteln" instrumentalisiert. Der 3. Untersuchungsausschuß ist dafür nicht — für keine Seite — geeignet. Zu schwer lastet das Gewicht der unmittelbaren Verantwortung gegenüber den Opfern. Letztlich geht es um die Integrität von Ämtern, Wissenschaftlern, Ärzten, pharmazeutischen Unternehmungen und politischen Entscheidungsträgern, deren Aufgabe es gemeinsam ist, Leben und Gesundheit der Bürger zu schützen und Gefahren abzuwenden, also um die Kategorien Vertrauen und Verantwortung.



    Gerhard Scheu
    Der Ausschuß hat sich dieser Aufgabe bislang mit großer Ernsthaftigkeit und unter Verzicht auf Effekthaschereien gestellt. Es ist des Bemerkens wert, daß sämtliche Beschlüsse, Anträge und Empfehlungen nach ausgezeichneter Vorbereitung durch die Mitarbeiter des Sekretariats am Ende intensiver Beratungen stets einstimmig verabschiedet werden konnten. Nur deshalb war es auch in so kurzer Zeit möglich, daß der Ausschuß heute einen ersten umfangreichen Zwischenbericht mit Empfehlungen zur Sicherheit von Blut und Blutprodukten und zur laufenden Arzneimittelgesetzgebung vorlegen kann.
    Wir hätten gehofft, daß dies auch zur wirtschaftlichen und sozialen Absicherung der Betroffenen mit positivem Ergebnis möglich gewesen wäre. Allein, die Verhältnisse sind nicht — noch nicht — so, daß sich auf seiten aller Beteiligten die Einsicht schon hätte durchsetzen können, eine Regelung mit abschließender Befriedungsfunktion nach dem Vorbild der Contergan-Stiftung für angemessener zu halten als die Verweisung der Betroffenen auf den Rechtsweg. Der Ausschuß gibt diesen Gedanken nicht auf und erachtet ihn nach wie vor für den im Interesse aller Beteiligten gebotenen Weg.
    Ebenso wäre nach dem vorläufigen Scheitern einer Stiftungslösung eine Klarstellung des Untersuchungsauftrags wünschenswert. Danach soll der Ausschuß untersuchen, ob und inwieweit eine Staatshaftung — Art. 34 Grundgesetz, § 839 BGB — besteht und wie die haftungsrechtliche Situation der infizierten Personen ist.
    Im Hinblick auf die Subsidiarität der Staatshaftung setzt die Frage denknotwendig die Prüfung voraus, ob die Verletzten „auf andere Weise Ersatz zu erlangen" vermögen. Mithin muß der Ausschuß — seinem Auftrag gemäß — als Vorfrage eine allgemeine Klärung anstellen, ob Einstandspflichten von Arzneimittelherstellern, Blutspendediensten, Krankenhäusern und Ärzten mit hinreichender Aussicht auf Erfolg geltend gemacht werden könnten. Staatliche Arzneimittelaufsicht kann die primäre Eigenverantwortung der unmittelbar Handelnden weder ersetzen noch sie daraus entlassen.
    Jeder Untersuchungsausschuß betritt in gewisser Weise Neuland. Für unseren Ausschuß besteht dieses darin, daß er aufzuklären hat, ob im Bereich der Arzneimittelsicherheit — für die Hersteller und Anwender im erster Linie die gesetzliche Verantwortung tragen — der Staat seine hinzutretenden Pflichten nach Gesetz und Recht wahrgenommen hat. Diese Frage — so oder so -- zu klären dient dem hohen öffentlichen Interesse, zu dem die Inanspruchnahme von Vertrauen verpflichtet: dem Prinzip Verantwortung.
    Fehleinschätzungen und Irrtümer können jedem unterlaufen und sind nichts Ehrenrühriges. Auch objektive — zivilrechtliche — Fahrlässigkeit, wenn es sie denn gegeben haben sollte, indizierte für sich allein noch nicht individuell-persönliche Vorwerfbarkeit. Wohl aber, meine Damen und Herren, begründete sie die Anstandspflicht, für die Folgen angemessen einzustehen.
    In diesem Sinne bin ich überzeugt, daß der Ausschuß seinen Auftrag abschließen wird, auch wenn die noch zur Verfügung stehende Zeit uns zwingen wird, Schwerpunkte zu setzen.
    Ich danke Ihnen.

    (Beifall bei der CDU/CSU, der F.D.P. und der SPD)



Rede von Hans Klein
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Herr Kollege Horst Schmidbauer, Sie haben das Wort.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Horst Schmidbauer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Auf zwei Beinen wollten wir uns heute weiterbewegen. Nun müssen wir das auf einem Bein tun. Die Koalition hat uns auf einer Beschlußhälfte sitzengelassen; der interfraktionelle Antrag, der heute für den Zwischenbericht zur Abstimmung stehen sollte, hatte zwei Teile. Es ist eigentlich schade, daß die Koalitionsfraktionen ihre Kollegen im Untersuchungsausschuß im Regen stehen ließen. Bis zum Montag war alles noch einstimmig. Das wäre eine gute Grundlage gewesen, nach einem Skandal Vertrauen in der Bevölkerung wiederzugewinnen.
    Ich denke, daß ich für den gesamten 3. Untersuchungsausschuß sprechen kann, wenn ich feststelle: Die Schuldfrage darf nicht vernebelt werden. Der Untersuchungsauftrag dazu ist klar, und ich zitiere ihn noch einmal:
    Der Ausschuß soll untersuchen, ob und inwieweit die Bundesregierung für die unterlassene Hilfeleistung gegenüber den Opfern bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche und für die unterlassene Ermittlung der Schuldigen verantwortlich ist.
    Bevor aber die Frage der Staatshaftung angegangen werden kann, müssen wir alle zivilrechtlichen Fragen, z. B. die haftungsrechtliche Situation der Infizierten und ihrer Angehörigen — so ein weiterer Teil des Untersuchungsauftrages —, klären. Deshalb stellt der Teil II des interfraktionellen Antrags des Ausschusses — der heute nicht zur Abstimmung steht — für uns lediglich eine Präzisierung des Untersuchungsauftrages dar.
    „Unmenschlich im Namen des Rechts" — hieß es vor kurzem im „Rheinischen Merkur". Immer wieder werden wir gefragt: Wo steht der Untersuchungsausschuß bei der Aufarbeitung der Vergangenheit, bei der Klärung der Verantwortlichkeit?
    Dazu war zunächst viel Vorarbeit notwendig. 18 Beweisanträge mußten erarbeitet und in die Tat umgesetzt werden. Umfangreiche Akten der Behörden, der Gerichte und der Hersteller waren anzufordern und sind nun zu sichten. In dieser Zeit wurde eigentlich doppelt gearbeitet; denn parallel dazu hat der Untersuchungsausschuß Empfehlungen für die Lösungen der Zukunft erarbeitet. Ich glaube, liebe Kolleginnen, meine Damen und Herren, der Empfehlungsteil des Untersuchungsberichtes kann sich sehen lassen. Das Ziel können wir noch in dieser Legislaturperiode erreichen. Ich denke, wir sind dies den Patientinnen und Patienten — noch mehr den Opfern — schuldig.
    Unsere Vorstellungen zum Arzneimittelgesetz versprechen den Menschen mehr Sicherheit und eine bessere Position, wenn es um Rechtsansprüche geht.



    Horst Schmidbauer (Nürnberg)

    Dazu zählen beispielhaft: ein Spendersystem mit Dauerspendern für Blut und Plasma; eine nationale Eigenversorgung für Blut und Plasma; keine Barentschädigung, damit nicht Risikogruppen angezogen werden; eine Produktionskontrolle bis hin zur Chargenprüfung durch ein unabhängiges Institut; eine Dokumentationspflicht, die einen raschen und zuverlässigen Rückgriff vom Empfänger über den Hersteller bis zum Spender garantiert; eine Meldepflicht, deren Unterlassung kein Kavaliersdelikt mehr sein wird; ein Risikomanagement, das bei dem kleinsten Alarm anspringt und postwendend handelnd zum Schutz des Verbrauchers reagiert; ein Risikomanagement, das sich nicht über mangelnde Kompetenz weinerlich äußert.
    Unmenschlichkeit im Namen des Rechts — ist das nicht eine Verpflichtung, den Menschen zum Recht zu verhelfen? Das kann nur erreicht werden, wenn die Position des Patienten, des Opfers verbessert wird. Dies wird geschehen: durch Beweislasterleichterung, damit die Opfer nicht auch noch die Schwierigkeit der Beweisführung haben; durch Schmerzensgeld, damit die Opfer in Zukunft nicht mehr billig abgespeist werden; durch einen Haftungsanspruch für die mittelbar Geschädigten, also für die Frau, den Mann und die Kinder, die durch das Opfer infiziert wurden.
    Unmenschlichkeit im Namen des Rechts — keiner will es eigentlich gewesen sein. Aber alle haben großes Mitleid mit den Opfern. Schön, könnte man sagen, daß sich bei den Herren in den Vorstandsetagen zumindest dieses Bewußtsein entwickelt hat. Doch durch diese Steigerung der Betroffenheit ist bei den Opfern die Betroffenheit nicht kleiner geworden. Die Opfer gehen weiterhin leer aus.
    So läßt uns die Pharmaindustrie wissen: Zu jeder Zeit sind alle möglichen und notwendigen Maßnahmen zur Sicherheit unserer Produkte getroffen worden. Trotz allen Mitgefühls mit den Betroffenen sind wir nicht in der Lage, uns an der Finanzierung des Entschädigungsfonds zu beteiligen.
    Für das Deutsche Rote Kreuz, so hört man, ist „ein schuldhaftes Verhalten der DRK-Blutspendedienste nicht erkennbar" . Deshalb sieht man sich nicht in der Lage, eine „verbindliche Erklärung zur Errichtung eines gemeinsam finanzierten Entschädigungsfonds" abzugeben. Auch die Gesundheitsbehörden haben immer nach jeweiligem Kenntnisstand alles Notwendige veranlaßt.
    Alles bestens, könnte man meinen, wären da nicht 2 314 HIV-Infektionen durch Blut und Blutprodukte und mittlerweile mehr als 600 Tote. Alle haben eine reine Weste, und wenn überhaupt Fehler gemacht wurden, dann waren es die anderen.
    Was hilft den Opfern alles Mitgefühl? — Wir alle wissen: Eine Wiedergutmachung ist nicht möglich. Wir alle sind uns einig: Es muß zumindest einen Ausgleich für den immateriellen Schaden geben, für den Verlust von Gesundheit und Leben, damit unser Rechtsempfinden und unser Schamgefühl nicht weiter verletzt werden.
    Aber keiner will bezahlen, weil alle nach dem Motto handeln: Erst kommt das Geschäft, und dann kommt die Moral. Das gilt für die verantwortlichen pharmazeutischen Unternehmen; das gilt erst recht für deren Versicherer. Die Pharmaversicherer rechnen zwar „mit mehreren hundert Millionen Schadensersatzansprüchen aus bisher unbekannten Fällen von HIVInfizierungen" —1 300 haben sie bereits mit 120 Millionen DM entschädigt; die Frage ist, wo die anderen Infizierten sind, durch die noch mehrere hundert Millionen DM auf sie zukommen —, aber pikieren sich über „die jetzt mit politischem Druck eingeforderten Zusatzleistungen jenseits von Rechtsansprüchen mit ihrem für die Haftpflichtversicherer nicht tragbaren präjudiziellen Charakter".
    Dabei, denke ich, liebe Kolleginnen und Kollegen, hatte man doch aus der Contergan-Affäre gelernt: Man hat einen Pharmapool eingerichtet für das Großrisiko, das keiner wollte, das nach der ConterganAffäre letztendlich aber doch eintrat. Der Blut-AidsSkandal aber zeigt: Der Pharmapool hat seine Bewährungsprobe nicht bestanden. Denn ginge es nach dem Wunsch der Hersteller und ihrer Versicherer, dann würden für diese Katastrophe bezahlen: unmittelbar die Opfer und ihre Angehörigen sowie -- wenn es eine Leistung des Staates gäbe — die Bürger als Steuerzahler. Die gleichen, die sonst immer nach Deregulierung rufen, fordern den Staat auf, zu regulieren, was eigentlich ihre Aufgabe wäre. Sie würden es — ich zitiere, weil es besonders makaber ist — „sehr begrüßen, wenn die öffentliche Hand die Opfer der Katastrophe großzügig unterstützen würde".
    Mit den Plasmaunternehmen, die so reden, könnte man schon fast wieder Mitleid haben. Sie sind selbst „Opfer" geworden. Der Industrie ist nämlich daran gelegen, die Lösung schnell und geräuschlos über die Bühne zu bringen. Denn das Ansehen und das Vertrauen müssen rasch wiederhergestellt werden. Aber die — die Rückversicherer —, denen sie ihre Prämien für Großrisiken anvertraut haben, wollen für eine rasche Lösung nichts „herausrücken" . Allem Anschein nach sind der Versicherungswirtschaft ihre steuerfrei gebunkerten Millionen lieber als der Erhalt ihrer Großkundschaft.
    Aus dem Contergan-Skandal haben wir gelernt: Wir brauchen einen Versicherungspool. Aus dem Aids-Skandal müssen wir lernen: Wir brauchen eine kollektive Selbstversicherung der Pharmaunternehmen.
    Wir halten, liebe Kolleginnen und Kollegen, an dem Ziel des nationalen Hilfsfonds fest. Wir lassen die Opfer nicht länger allein. Wir verhelfen den Opfern zu ihrem Recht.

    (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und der F.D.P.)