Rede von
Uta
Würfel
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(F.D.P.)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Ich danke Ihnen, daß Sie so ausführlich dargelegt haben, Frau Dr. Niehuis, was Sie damit überhaupt gemeint haben. Jetzt verstehe ich es erst richtig.
Sie werden mir bestätigen, daß in der Übergangsanordnung der Text dieser Passage ganz genauso lautet und daß wir in diesem Fall nichts anderes gemacht haben, als sie zu übernehmen. Auch Sie haben in Ihrem Gesetzentwurf einfach Bestandteile abgeschrieben. Sie werden sich jedoch erinnern, Frau Dr. Niehuis, daß wir bei den gemeinsamen Beratungen zum Gruppengesetz genau diese Auffassung geteilt haben. Wir haben gesagt: Immer dann, wenn eine Frau erwägt, einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen zu lassen, befindet sie sich in einer ungeheuren Bedrängnis, in einer Bedrängnis, die so groß ist, daß sie den uns bekannten Zumutbarkeitsindikationstatbeständen gleichwertig ist. Insofern habe ich persönlich überhaupt nichts dabei gefunden, das hier so zu bestätigen, wie es die Richter gesehen haben.
Wenn wir — hier müssen wir ganz glaubwürdig sein — der Auffassung sind, daß der Normalfall und das Wünschenswerte ist, daß sich eine Frau auf ihr Kind freuen kann, und das Unnormale dann liegt, daß eine Frau einen Schwangerschaftsabbruch erwägt, weil sie sich in einer derartigen Bedrängnis befindet, die so schwer wiegt, daß sie den Indikationstatbeständen vergleichbar ist, muß sie das Recht haben, in einem Zeitraum von zwölf Wochen eigenverantwortlich zu entscheiden. Deswegen habe ich das übernommen. Ich habe am Anfang des § 219 StGB für meine Fraktion klargestellt, daß die zielorientierte Schwangerschaftsberatung im Konfliktfall nichts anderes sein kann, als der Frau effiziente Wege aus ihrem Konflikt aufzuzeigen, damit sie zur Fortsetzung der Schwangerschaft mit dem Ziel des Austragens des Kindes ermutigt werden kann.
Der Umkehrschluß ist genauso richtig — das betrifft auch das, was Herr Werner gesagt hat —: Wenn diese Hilfen in der nächsten Zeit nicht angeboten werden können, wenn der Staat nicht aufhört mit der Heuchelei, die es in der Vergangenheit gab, dann fällt unsere Fristenregelung wieder. Deshalb müssen wir alle gemeinsam in den vor uns liegenden Monaten dafür sorgen, daß die Hilfen auch kommen. Dann werden wir uns noch einmal über die Konstruktion des § 219 StGB unterhalten, die ich sowieso nicht haben wollte.