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ID1220725000

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    Plenarprotokoll 12/207 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 207. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 2. Februar 1994 Inhalt: Glückwünsche zum Geburtstag der Abgeordneten Klaus Harries und Dr. Karl-Heinz Klejdzinski 17870B Benennung des Abgeordneten Uwe Lühr als stellvertretendes Mitglied im Kuratorium der „Stiftung Archiv der Parteien und Massenorganisationen der DDR" im Bundesarchiv 17870B Erweiterung der Tagesordnung 17870B Tagesordnungspunkt 1: Befragung der Bundesregierung (Siebzehntes Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes; Materialien zur Deutschen Einheit und zum Aufbau in den neuen Bundesländern; Agrarbericht 1994) Dr. Rainer Ortleb, Bundesminister BMBW 17853 B Doris Odendahl SPD 17854A Dr. Rainer Ortleb, Bundesminister BMBW 17854A Dr. Dietmar Keller PDS/Linke Liste . . . 17854 C Dr. Rainer Ortleb, Bundesminister BMBW 17854 C Dr. Peter Eckardt SPD 17855A Dr. Rainer Ortleb, Bundesminister BMBW 17855 A Otto Schily SPD 17855 C Dr. Rainer Ortleb, Bundesminister BMBW 17855 C Eckart Kuhlwein SPD 17855 D Dr. Rainer Ortleb, Bundesminister BMBW 17855 D Günter Rixe SPD 17856B Dr. Rainer Ortleb, Bundesminister BMBW 17856B Alois Graf von Waldburg-Zeil CDU/CSU 17856 C Dr. Rainer Ortleb, Bundesminister BMBW 17856 C Siegfried Vergin SPD 17857A Dr. Rainer Ortleb, Bundesminister BMBW 17857 A Horst Kubatschka SPD 17857 C Dr. Rainer Ortleb, Bundesminister BMBW 17857 C Dirk Hansen F.D.P. 17857 D Dr. Rainer Ortleb, Bundesminister BMBW 17858A Stephan Hilsberg SPD 17858 C Dr. Rainer Ortleb, Bundesminister BMBW 17858 C Hinrich Kuessner SPD 17859A Eduard Lintner, Parl. Staatssekretär BMI 17859A Siegfried Hornung CDU/CSU 17859 B Jochen Borchert, Bundesminister BML 17859B Egon Susset CDU/CSU 17859 C Jochen Borchert, Bundesminister BML 17859C Horst Sielaff SPD 17859D Jochen Borchert, Bundesminister BML 17859D Dr. Fritz Schumann (Kroppenstedt) PDS/ Linke Liste 17860B Jochen Borchert, Bundesminister BML 17860B Günther Bredehorn F D P 17860 D Jochen Borchert, Bundesminister BML 17860D Tagesordnungspunkt 2: Fragestunde — Drucksache 12/6691 vom 28. Januar 1994 — Termingeldgeschäfte ostdeutscher Gemeinden mit westdeutschen Kommunen; Auswirkungen auf die Akzeptanz der öffentlichen Transferleistungen in die neuen Lander MdlAnfr 42, 43 Volker Kauder CDU/CSU II Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 207. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 2. Februar 1994 Antw PStSekr Dr. Joachim Grünewald BMF 17861B, 17862B ZusFr Volker Kauder CDU/CSU 17861 C Verwendung des unter Verwaltung der Treuhand stehenden Vermögens der ehemaligen Staatspartei SED zur Verbesserung der Haftentschädigung ehemaliger Häftlinge MdlAnfr 44 Claus Jäger CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Joachim Grünewald BMF 17862 C ZusFr Claus Jäger CDU/CSU 17862 D ZusFr Wolfgang Lüder F.D.P. 17863A Entzug der Anerkennung als Schwangerschaftsberatungsstelle bei Verweigerung der Annahme der für die Auszahlung von Geldern der Stiftung „Mutter und Kind" erforderlichen Formulare MdlAnfr 60 Hubert Hüppe CDU/CSU Antw PStSekr'in Roswitha Verhülsdonk BMFuS 17863 C ZusFr Hubert Hüppe CDU/CSU 17863 D ZusFr Claus Jäger CDU/CSU 17864A Verträge zwischen Krankenkassen und Altenpflegern gemäß § 132 Abs. 1 SGB V; Erarbeitung eines Berufsbildes für Altenpfleger MdlAnfr 61, 62 Dr. Jürgen Meyer (Ulm) SPD Antw PStSekr'in Roswitha Verhülsdonk BMFuS 17864A, 17865A ZusFr Dr. Jürgen Meyer (Ulm) SPD . . . 17864B, 17865 B ZusFr Christa Lörcher SPD 17864 D Drohung der Bundespost betreffend Nutzung einer Liegenschaft in KrefeldHückelsmay für Asylbewerberunterkünfte MdlAnfr 1, 2 Walter Schöler SPD Antw PStSekr Dr. Paul Laufs BMPT . . 17866A ZusFr Walter Schöler SPD 17866B Vergabe von Bergbaurechten in den neuen Bundesländern an Nichteigentümer der Flächen MdlAnfr 3, 4 Martin Göttsching CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Reinhard Göhner BMWi 17866D, 17867A ZusFr Martin Göttsching CDU/CSU . . 17866D, 17867A ZusFr Iris Gleicke SPD 17867 B Untersuchung der Auswirkungen des Pflanzenschutzmittels Apron Plus; Einrichtung eines Haftungsfonds für Schäden bei Gefahrguttransporten MdlAnfr 5, 6 Marion Caspers-Merk SPD Antw StSekr Dr. Franz-Josef Feiter BML 17867C, 17869B ZusFr Marion Caspers-Merk SPD . . . 17868A, 17869D ZusFr Susanne Kastner SPD 17868B ZusFr Monika Ganseforth SPD 17868C ZusFr Horst Kubatschka SPD 17868C ZusFr Dietmar Schütz SPD 17868 C ZusFr Gabriele Iwersen SPD 17868D ZusFr Josef Grünbeck F.D.P. . . . . . 17868 D ZusFr Siegrun Klemmer SPD 17869A ZusFr Dr. Burkhard Hirsch F.D.P. . . . 17870A Tagesordnungspunkt 3: a) Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Schwangeren- und Familienhilfeänderungsgesetzes (Drucksache 12/6643) b) Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Anpassung des Schwangeren- und Familienhilfegesetzes an die Vorgaben des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 28. Mai 1993 (Drucksache 12/6669) c) Erste Beratung des von den Abgeordneten Petra Bläss, Andrea Lederer, weiteren Abgeordneten und der Gruppe der PDS/Linke Liste eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 2) (Drucksache 12/6648) d) Beratung des Antrags der Abgeordneten Petra Bläss, Andrea Lederer und der Gruppe der PDS/Linke Liste: Sicherung der unentgeltlichen Bereitstellung von Kontrazeptiva (Drucksache 12/6647) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 1: Beratung des Antrags der Abgeordneten Christina Schenk, Dr. Klaus-Dieter Feige und der Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Mindeststandards bei der Neuregelung des Abtreibungsrechts nach Maßgabe des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 28. Mai 1993 (Drucksache 12/6715) Irmgard Karwatzki CDU/CSU 17871 A Inge Wettig-Danielmeier SPD . 17872B, 17893 D Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 207. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 2. Februar 1994 III Uta Würfel F.D.P. . . 17874C, 17886D, 17898B Dr. Helga Otto SPD 17876A Volker Kauder CDU/CSU 17876 B Petra Bläss PDS/Linke Liste 17878 A Christina Schenk BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 17880B Claus Jäger CDU/CSU . . . 17881A, 17885B Ursula Männle CDU/CSU 17882 C Dr. Hans de With SPD 17884 B Horst Eylmann CDU/CSU 17886 A Rainer Funke F D P 17887 B Dr. Reinhard Göhner CDU/CSU 17888B Dr. Jürgen Meyer (Ulm) SPD 17890 A Dr. Angela Merkel CDU/CSU 17891D Claus Jäger CDU/CSU 17894 D Dr. Edith Niehuis SPD 17895B Hubert Hüppe CDU/CSU 17895 D Herbert Werner (Ulm) CDU/CSU . . . 17897 A Norbert Geis CDU/CSU 17899 A Dr. Edith Niehuis SPD 17899C Tagesordnungspunkt 4: Beratung der ersten Beschlußempfehlung und des Zwischenberichts des 3. Untersuchungsausschusses nach Artikel 44 des Grundgesetzes (Drucksache 12/6700) Gerhard Scheu CDU/CSU 17900 C Horst Schmidbauer (Nürnberg) SPD . . 17901 C Dr. Christoph Schnittler F.D.P. . . . . 17902 D Dr. Ursula Fischer PDS/Linke Liste . . 17903D, 17905 B Wolfgang Lohmann (Lüdenscheid) CDU/ CSU 17904 B Zusatztagesordnungspunkt 2: Aktuelle Stunde betr. Benachteiligung von Familien mit Kindern und niedrigem Einkommen durch die aktuell ergehenden Bescheide über den Kindergeldzuschlag für 1993 Ingrid Matthäus-Maier SPD . . 17906A, 17918A Klaus Riegert CDU/CSU 17907A Dr. Margret Funke-Schmitt-Rink F.D.P. 17907D Dr. Barbara Höll PDS/Linke Liste . . . 17908D Konrad Weiß (Berlin) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 17910A Hannelore Rönsch, Bundesministerin BMFuS 17910D Christel Hanewinckel SPD 17912B Renate Diemers CDU/CSU 17913B Doris Odendahl SPD 17914B Gunnar Uldall CDU/CSU . . . 17915B, 17918C Michael Habermann SPD 17916B Winfried Fockenberg CDU/CSU 17917 C Nächste Sitzung 17919C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 17920* A Anlage 2 Erkundigungen der Treuhandanstalt über die wirtschaftliche Lage des Erwerbers der Maschinen- und Anlagenbau GmbH; Sicherung der Existenz des Unternehmens angesichts der Zahlungsschwierigkeiten des Käufers MdlAnfr 47, 48 — Drs 12/6691 — Manfred Kolbe CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Joachim Grünewald BMF 17920* C Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 207. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 2. Februar 1994 17853 207. Sitzung Bonn, den 2. Februar 1994 Beginn: 13.00 Uhr
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    Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Belle, Meinrad CDU/CSU 2. 2. 94 Clemens, Joachim CDU/CSU 2. 2. 94 Dempwolf, Gertrud CDU/CSU 2. 2. 94 Ehrbar, Udo CDU/CSU 2. 2. 94 Eimer (Fürth), Norbert F.D.P 2. 2. 94 Engelmann, Wolfgang CDU/CSU 2. 2. 94 Gries, Ekkehard F.D.P. 2. 2. 94 Dr. Guttmacher, F.D.P. 2. 2. 94 Karlheinz Henn, Bernd PDS/LL 2. 2. 94 Jung (Limburg), Michael CDU/CSU 2. 2. 94 Kiechle, Ignaz CDU/CSU 2. 2. 94 Kittelmann, Peter CDU/CSU 2. 2. 94 * Kolbe, Manfred CDU/CSU 2. 2. 94 Marten, Günter CDU/CSU 2. 2. 94 Dr. Matterne, Dietmar SPD 2. 2. 94 Dr. Menzel, Bruno F.D.P. 2. 2. 94 Molnar, Thomas CDU/CSU 2. 2. 94 Dr. Müller, Günther CDU/CSU 2. 2. 94 Müller (Zittau), Christian SPD 2. 2. 94 Nelle, Engelbert CDU/CSU 2. 2. 94 Philipp, Ingeborg PDS/LL 2. 2. 94 Liste Rawe, Wilhelm CDU/CSU 2. 2. 94 Reddemann, Gerhard CDU/CSU 2. 2. 94 * Repnik, Hans-Peter CDU/CSU 2. 2. 94 Dr. Riedl (München), CDU/CSU 2. 2. 94 Erich Roitzsch (Quickborn), CDU/CSU 2. 2. 94 Ingrid Sauer (Salzgitter), CDU/CSU 2. 2. 94 Helmut Dr. Schwarz-Schilling, CDU/CSU 2. 2. 94 Christian Dr. Soell, Hartmut SPD 2. 2. 94 * Spilker, Karl-Heinz CDU/CSU 2. 2. 94 Stachowa, Angela PDS/LL 2. 2. 94 Liste Dr. von Teichman, F.D.P. 2. 2. 94 Cornelia Dr. Voigt (Northeim), CDU/CSU 2. 2. 94 Hans-Peter Vosen, Josef SPD 2. 2. 94 Dr. Waffenschmidt, Horst CDU/CSU 2. 2. 94 Dr. Waigel, Theodor CDU/CSU 2. 2. 94 Weis (Stendal), Reinhard SPD 2. 2. 94 Dr. Wieczorek, Norbert SPD 2. 2. 94 Wohlrabe, Jürgen CDU/CSU 2. 2. 94 * für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Joachim Grünewald auf die Fragen des Abgeordneten Manfred Kolbe (CDU/ CSU) (Drucksache 12/6691 Fragen 47 und 48): Hat sich die Treuhandanstalt vor der Veräußerung der Firma Maschinen- und Anlagenbau GmbH in Döbeln nach der wirtschaftlichen Situation des späteren Erwerbers (M. B.) erkundigt, und wenn ja, wie ist es zu erklären, daß sich das Unternehmen z. Z. in Zahlungsschwierigkeiten befindet? Was beabsichtigt die Treuhandanstalt zu tun, um das Überleben der Firma Maschinen- und Anlagenbau zu sichern? Zu Frage 47: Die Treuhandanstalt hat über die wirtschaftliche Situation des Erwerbers der Döbelner Maschinen- und Anlagenbau GmbH eine Bonitätsauskunft der Creditreform eingeholt. Diese Auskunft gab zu keinen Bedenken Anlaß. Die Zahlungsschwierigkeiten des Unternehmens sind der zuständigen Geschäftsstelle der Treuhandanstalt nicht näher bekannt. Da es sich bei dem Unternehmen um einen Zulieferer für die Autoindustrie handelt, darf vermutet werden, daß mögliche Schwierigkeiten mit der aktuellen konjunkturellen Situation im Zusammenhang stehen. Ich darf aber darauf hinweisen, daß der Erwerber seine vertraglichen Verpflichtungen gegenüber der Treuhandanstalt bisher weitgehend erfüllt hat. Die Investitionszusagen in Höhe von 8 Millionen DM sind per 31. Dezember 1993 mit 5,5 Millionen DM erfüllt. Bei den Beschäftigten wurden die Zusagen sogar beträchtlich übertroffen: 52 bis 73 Beschäftigten im Laufe des Jahres 1993 stehen 45 Arbeitsplatzzusagen gegenüber. Zu Frage 48: Die aus dem Privatisierungsvertrag resultierenden Verpflichtungen der Treuhandanstalt gegenüber dem Erwerber sind vollständig erfüllt. Für weitere Leistungen der Treuhandanstalt besteht daher keine Rechtsgrundlage. Der Käufer hat sich bisher auch noch nicht an die Treuhandanstalt gewandt.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Herbert Werner


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich gehöre zu jenen, die in der Fraktion der CDU/CSU der Einbringung dieses Entwurfs nicht zugestimmt haben. Wir kamen nach gründlicher Diskussion — —

    (Uta Würfel [F.D.P.]: Wer ist „wir"?)

    — Das ist in der Fraktionsabstimmung eine Gruppe von sicherlich nicht nur 30, sondern weit über 60 Leuten gewesen.

    (Uta Würfel [F.D.P.]: Was?)

    Deswegen sind wir der Auffassung, daß auch wir hierzu etwas sagen sollten.
    Ich möchte eindeutig feststellen, daß das Bundesverfassungsgericht mit seinem Beschluß vom 28. Mai 1993 eine Linie, eine Ebene für das vorgegeben hat, was innerhalb des in der Verfassung Liegenden vertretbar und auch machbar ist. Wenn ich von dieser Linie, von dieser Ebene ausgehe, dann möchte ich ganz eindeutig feststellen, daß aus meiner Sicht der Entwurf der Koalition oberhalb davon liegt. Er ist meines Erachtens verfassungskonform.
    Das gleiche Urteil vermag ich im Hinblick auf den Entwurf der SPD leider nicht auszusprechen. Dieser Entwurf ist nach meiner Auffassung eindeutig verfassungswidrig, und zwar zumindest in drei Punkten.

    (Detlev von Larcher [SPD]: Wie gut, daß Sie nicht zu entscheiden haben!)

    Da haben wir zum einen in der Frage der Rechtswidrigkeit die Feststellung der Rechtswidrigkeit durch eine Unrechtsbewertung in bezug auf Not- und Konfliktslagen im Beratungsfall. Hier hat die Koalition doch einen klaren Bezug auf andere Rechtsbereiche hergestellt und gesagt, daß es sich hier nicht einfach um eine Nicht-Rechtswidrigkeit handle, wenn dieser Tatbestandsausschluß nach Beratung in Anspruch genommen wird. Dergleichen hat die SPD nicht getan.
    Das zweite. Auch hinsichtlich der Beratung — es ist schon angesprochen worden — geht die SPD — und niemand kann das weginterpretieren, der einigermaßen Deutsch kann — von einer Gleichrangigkeit und Gleichwertigkeit aus — schon syntaktisch ist das deutlich — und stellt nicht die Priorität des Schutzes des Lebensrechtes des Kindes in den Vordergrund, wie dies das Verfassungsgericht gefordert hat.
    Ich möchte drittens eindeutig sagen, daß auch im Bereich des Schutzes vor und der Abwehr von Nötigung die SPD meines Erachtens unterhalb dessen geblieben ist, was das Verfassungsgericht eigentlich will.
    Ich möchte aber zu beiden Entwürfen kritische Anmerkungen machen; denn sonst könnte ich dem Koalitionsentwurf ja zustimmen. Nach meiner Auffassung kommt bei aller rechtlichen Würdigung in dem Entwurf der Koalition in § 218 Abs. 5, was den Tatbestandsausschluß anlangt, nicht für jedermann deutlich genug zum Ausdruck, daß hier tatsächlich das Lebensrecht des Ungeborenen auf dem Spiel steht und daß hier tatsächlich der Schwangeren die Letztentscheidung eingeräumt wird; wohlgemerkt nach einem bestimmten Verfahrensgang, nach einer Beratung, auch nach einem Beratungsgespräch mit dem abbrechenden Arzt; aber die Schwangere — und dies räumt das Verfassungsgericht ein — ist in der Lage, in diesem Falle eigenverantwortlich zu entscheiden über Tötung oder Nichttötung des ungeborenen Kindes, ihres Kindes. Dies kann bei aller Würdigung der Meinung des Bundesverfassungsgerichts nach unserer und meiner Auffassung von uns Abgeordneten nicht einfach hingenommen und auch noch in Gesetzesform festgeschrieben werden.

    (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

    Ich glaube deswegen, meine Damen und Herren, daß wir Kritiker diese Beratungsregelung, die sich ja auch an eine Frist von zwölf Wochen knüpft, mit Fug und Recht immer wieder eine verkappte Fristenregelung nennen. Eine solche ist es.
    Meine Damen und Herren, wenn ich von Fristen spreche, dann möchte ich auch einen Grundsatz ansprechen. Ich weiß um die Problematik, daß wir eigentlich Unrecht tun und falsch handeln, wenn wir gerade in diesem Bereich des Schutzes des ungeborenen Kindes generell mit Fristen umgehen. Denn das Leben entwickelt sich nicht innerhalb von Fristen, ist nicht sprunghaft an irgendeine Wochenfrist gebunden, sondern es ist ein konstanter Vorgang. Deswegen kann man diese Regelung, wonach die Tötung nach beiden vorliegenden Gesetzentwürfen innerhalb der ersten zwölf Wochen möglich sein soll, also letzten Endes eine Entkriminalisierung, als Abgeordneter, so meine ich, nicht einfach unwidersprochen hinnehmen. Aber ich räume ein, hier mögen Sie anders denken; dies ist jedermanns Recht. Ich möchte deutlich sagen: Auch wenn da ein Bischof eine Erklärung abgibt, entbindet dies mich persönlich nicht von einem individuellen Entscheid meines Gewissens, das zunächst einmal prinzipiell auf Wahrung und Rettung menschlichen Lebens angelegt sein muß.

    (Zustimmung bei Abgeordneten der CDU/ CSU)

    Ich möchte ausdrücklich auch im Hinblick auf die Hilfen noch ein Wort anfügen. Auch hier bin ich der Auffassung, daß beide Entwürfe zu kurz springen. Denn ich mache kein Hehl daraus: Wenn das Verfassungsgericht sagt, daß das Beratungskonzept nur im Gesamtzusammenhang auch zusätzlicher Hilfen vertretbar ist, dann muß ich in alle Richtungen fragen: Wo sind diese zusätzlichen Hilfen?
    Hier, so muß ich sagen, ist gerade aus meiner Sicht in einem solchen fundamentalen Bereich wie Schutz des ungeborenen Kindes das Argument, die Kassen



    Herbert Werner (Ulm)

    seien knapp, meine lieben Damen und Herren, ein denkbar schwaches. Denn wenn man es wollte, so wie es in anderen Bereichen der Gesetzgebung und gerade im sozialpolitischen Bereich wiederholt der Fall war, könnte man mit gemeinsamer Anstrengung das Gesamtkonzept von Schutz und Hilfe sehr wohl erhöhen.

    (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU — Dr. Jürgen Meyer [Ulm] [SPD]: Ihr Wort in Waigels Ohr!)

    Schließlich möchte ich auch noch ein Wort im Hinblick auf die Indikationen sagen, die in beiden vorliegenden Entwürfen auch angesprochen sind. Auch dort — das ist für mich interessant — tauchen unterschiedliche Wochenfristen auf. Interessant ist für mich in dem Zusammenhang auch — und ich vermag dem nicht zu folgen —, daß das Verfassungsricht diese Indikationen, wenn ich einmal von der medizinischen absehe, generell auf die Ebene der Rechtfertigungsgründe gehoben hat. Ich weiß nicht, ob dies tatsächlich die letzte Erkenntnis im Gesamtzusammenhang mit dem Schutz des ungeborenen Kindes ist; aber das sei dahingestellt.
    Eines verstehe ich jedoch gar nicht: daß beide Gesetzentwürfe gerade für diese kritischen Fälle
    — ich denke an die embryopathische und an die kriminologische Indikation — eine Sozialberatung nicht vorsehen, sondern darauf verweisen, daß meist ein entsprechendes Beratungsgespräch mit dem Arzt
    — im Falle des Koalitionsentwurfes mit dem Amtsarzt — bei der kriminologischen Indikation stattfindet.
    Schließlich fehlt jeglicher Hinweis auf eine korrekte Dokumentation seitens des abbrechenden Arztes. Und damit — das hat heute eine Kollegin auf der Linken schon gesagt — ist das ganze Verfahren aus jeder Form der Justitiabilität letzten Endes herausgenommen.

    (Zuruf von der SPD: Gott sei Dank!)

    Dies kann auch nicht das Bewußtsein im Hinblick auf Vermehrung des Schutzes des ungeborenen Lebens schärfen.
    Deswegen sind wir Kritiker gegen beide Entwürfe, und deswegen, meine Damen und Herren, werden wir noch einen eigenen Entwurf vorlegen.
    Vielen Dank.

    (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)



Rede von Hans Klein
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Frau Kollegin Würfel, Sie haben das Wort.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Uta Würfel


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (F.D.P.)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident, ich danke Ihnen, denn ich habe Anlaß, mich noch einmal an meine Kollegin Frau Dr. Niehuis zu wenden.
    Frau Dr. Niehuis, es ist keineswegs so, wie Sie sagen, daß wir klammheimlich versucht hätten, hei dem § 219 irgendeinen Hinweis auf Indikationstatbestände einzufriemeln. Bitte schlagen Sie die Seite 21 unseres Entwurfes auf. Dort sehen Sie, daß es sich lediglich um eine Folgeänderung zur Einfügung des Tatbestandsausschlusses an dieser Stelle handelt.
    Im übrigen möchte ich mir erlauben, gerade Sie daran zu erinnern, daß Sie wollten, daß ich als Liberale den § 219 StGB bei einer Neuregelung wieder aufnehme. Wir Liberalen wollten dies nicht. Unser Gesetzentwurf enthielt auch keinen neuen § 219. Weil Sie als SPD mir gesagt haben, Sie wollen das wieder haben, habe ich in vorauseilendem Gehorsam bei den Verhandlungen mit der CDU/CSU diesen § 219 wieder eingefügt.

    (Dr. Hans de With [SPD]: Oho! Welches Geständnis!)

    Sie haben mir damals genau das gesagt, was Sie jetzt heute hier als angeblich anerkennend vorgetragen haben, nämlich daß ich mit dieser „Lyrik", die ich nämlich im F.D.P.-Gesetzentwurf drinhatte, aufhören soll, zu beschreiben, wie eine Beratung vom Charakter, vom Umfang und vom Inhalt her auszugestalten sei. Daraufhin habe ich das gelassen, weil Sie das so haben wollten, und habe, wie Sie sehen, unter dem Abs. 2, der den Beratungsteil beinhaltet, zu einer gewissen Kürze gegriffen. Danach ist die Beratung auf den Schutz des ungeborenen Lebens ausgerichtet und ergebnisoffen zu führen.
    Ich finde es nicht fair, wirklich nicht, Frau Dr. Niehuis, wenn Sie hier behaupten, wir würden die Ergebnisoffenheit bei der Beratung nicht mehr vorsehen. Genau das Gegenteil ist der Fall.
    Herr Werner, nun zu Ihnen: Die Dokumentationspflicht über das, was der Arzt nach dem Gespräch mit der Frau vor dem Eingriff festzuhalten hat, wird, wie es das Bundesverfassungsgericht wollte, im ärztlichen Standesrecht geregelt.
    Das Gericht hat uns darüber hinaus gesagt, daß die Pflichtverletzungen, für die wir jetzt eine Regelung vorgesehen haben, auch von der Bundesärztekammer im Zusammenwirken mit den Länderkammern hätten geregelt werden können. Unser gemeinsamer Besuch bei der Bundesärztekammer hat leider ergeben, daß sich diese außerstande sieht, in einem angemessenen Zeitrahmen im Zusammenwirken mit den Länderkammern die Pflichtverletzungen der Ärzte zu regeln. Deswegen haben wir das von seiten des Gesetzgebers getan, damit wir die Rechtsunsicherheit bei den Ärzten, Beraterinnen und Frauen wirklich bald beenden können.
    Noch etwas anderes, Herr Werner: Was für ein Verfassungsverständnis haben Sie und Ihre — wie Sie sagen — 59 anderen Abgeordneten? Monatelang haben acht Richter des Verfassungsgerichtes des Zweiten Senats darum gerungen, dieses Spannungsfeld von Freiheit und Verantwortung der Frau im Schwangerschaftskonfliktfall auszuloten und zu sinnvollen Vorgaben auch für den Gesetzgeber zu kommen. Das ganze Bemühen dieser Richter wird doch deutlich durch den Umfang des Urteils und die Art und Weise, wie die Sache mit größter Behutsamkeit, aber auch Verständnis für die Interessen der Frau und des ungeborenen Lebens behandelt worden ist.
    Bei Ihnen, den 60 Kolleginnen und Kollegen der CDU/CSU-Fraktion, begreife ich immer noch nicht: Wie wollen Sie denn dem ungeborenen Leben wirklich eine Chance geben, wenn Sie nicht in das Blickfeld Ihrer Entscheidung die Frau nehmen, die



    Uta Würfel
    ungewollt schwanger geworden ist? Nachdem schon die Richter in der Lage waren, nachzuvollziehen, daß es auf die Frau ankommt, daß sie im Rahmen der Beratung für das Aufzeigen von Wegen aus der Konfliktsituation gewonnen werden muß — —