Rede von
Dr.
Edith
Niehuis
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(SPD)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Präsident! Sehr geehrte Kollegen und Kolleginnen! Frau Ministerin Merkel, Ihr Vorwurf der Doppelzüngigkeit in einer normalen politischen Auseinandersetzung zeigt mir im Grunde: Das ist der normale Endpunkt all der Reden, die hier von der CDU/CSU gehalten wurden. Ich will Ihnen sagen, was mein Eindruck ist: Sie haben bis heute Ihre herbe Enttäuschung nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts im letzten Jahr nicht verkraftet.
Ich sage dies, weil mir bei Ihnen, Frau Männle, aufgefallen ist, daß Sie einfach nicht mehr wahrhaben wollten, daß die beiden Pole, die vom Bundesverfassungsgericht entschieden werden mußten, wirklich die Pole „Fristenregelung" und „Indikationenregelung" waren.
Das Bundesverfassungsgericht hat, was diese beiden Pole betrifft,
ganz eindeutig gesprochen und hat die Fristenregelung — mit einem Beratungskonzept - bestätigt, umrahmt von dem politischen Willen zu einer kinder-, familien- und frauenfreundlichen Gesellschaft. Damit werden Sie sich auch in den parlamentarischen Beratungen abfinden müssen.
— Da sich gerade Herr Hüppe meldet, möchte ich ein paar Bemerkungen zu dem kursierenden Entwurf von Herrn Geis und anderen machen. Wenn man die „FAZ" liest, so ist man doch erstaunt, daß Sie — nicht Sie, Herr Hüppe, aber Herr Geis — dann sagen, Ihnen sei das CDU-Programm wichtiger als der Spruch des Bundesverfassungsgerichts. Dies ist auch der Eindruck, den ich hier stellenweise gehabt habe. Ich denke, solchen Bestrebungen dürfen wir nach diesem Urteil hier nicht die Mehrheit geben.