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ID1220722600

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    Plenarprotokoll 12/207 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 207. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 2. Februar 1994 Inhalt: Glückwünsche zum Geburtstag der Abgeordneten Klaus Harries und Dr. Karl-Heinz Klejdzinski 17870B Benennung des Abgeordneten Uwe Lühr als stellvertretendes Mitglied im Kuratorium der „Stiftung Archiv der Parteien und Massenorganisationen der DDR" im Bundesarchiv 17870B Erweiterung der Tagesordnung 17870B Tagesordnungspunkt 1: Befragung der Bundesregierung (Siebzehntes Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes; Materialien zur Deutschen Einheit und zum Aufbau in den neuen Bundesländern; Agrarbericht 1994) Dr. Rainer Ortleb, Bundesminister BMBW 17853 B Doris Odendahl SPD 17854A Dr. Rainer Ortleb, Bundesminister BMBW 17854A Dr. Dietmar Keller PDS/Linke Liste . . . 17854 C Dr. Rainer Ortleb, Bundesminister BMBW 17854 C Dr. Peter Eckardt SPD 17855A Dr. Rainer Ortleb, Bundesminister BMBW 17855 A Otto Schily SPD 17855 C Dr. Rainer Ortleb, Bundesminister BMBW 17855 C Eckart Kuhlwein SPD 17855 D Dr. Rainer Ortleb, Bundesminister BMBW 17855 D Günter Rixe SPD 17856B Dr. Rainer Ortleb, Bundesminister BMBW 17856B Alois Graf von Waldburg-Zeil CDU/CSU 17856 C Dr. Rainer Ortleb, Bundesminister BMBW 17856 C Siegfried Vergin SPD 17857A Dr. Rainer Ortleb, Bundesminister BMBW 17857 A Horst Kubatschka SPD 17857 C Dr. Rainer Ortleb, Bundesminister BMBW 17857 C Dirk Hansen F.D.P. 17857 D Dr. Rainer Ortleb, Bundesminister BMBW 17858A Stephan Hilsberg SPD 17858 C Dr. Rainer Ortleb, Bundesminister BMBW 17858 C Hinrich Kuessner SPD 17859A Eduard Lintner, Parl. Staatssekretär BMI 17859A Siegfried Hornung CDU/CSU 17859 B Jochen Borchert, Bundesminister BML 17859B Egon Susset CDU/CSU 17859 C Jochen Borchert, Bundesminister BML 17859C Horst Sielaff SPD 17859D Jochen Borchert, Bundesminister BML 17859D Dr. Fritz Schumann (Kroppenstedt) PDS/ Linke Liste 17860B Jochen Borchert, Bundesminister BML 17860B Günther Bredehorn F D P 17860 D Jochen Borchert, Bundesminister BML 17860D Tagesordnungspunkt 2: Fragestunde — Drucksache 12/6691 vom 28. Januar 1994 — Termingeldgeschäfte ostdeutscher Gemeinden mit westdeutschen Kommunen; Auswirkungen auf die Akzeptanz der öffentlichen Transferleistungen in die neuen Lander MdlAnfr 42, 43 Volker Kauder CDU/CSU II Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 207. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 2. Februar 1994 Antw PStSekr Dr. Joachim Grünewald BMF 17861B, 17862B ZusFr Volker Kauder CDU/CSU 17861 C Verwendung des unter Verwaltung der Treuhand stehenden Vermögens der ehemaligen Staatspartei SED zur Verbesserung der Haftentschädigung ehemaliger Häftlinge MdlAnfr 44 Claus Jäger CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Joachim Grünewald BMF 17862 C ZusFr Claus Jäger CDU/CSU 17862 D ZusFr Wolfgang Lüder F.D.P. 17863A Entzug der Anerkennung als Schwangerschaftsberatungsstelle bei Verweigerung der Annahme der für die Auszahlung von Geldern der Stiftung „Mutter und Kind" erforderlichen Formulare MdlAnfr 60 Hubert Hüppe CDU/CSU Antw PStSekr'in Roswitha Verhülsdonk BMFuS 17863 C ZusFr Hubert Hüppe CDU/CSU 17863 D ZusFr Claus Jäger CDU/CSU 17864A Verträge zwischen Krankenkassen und Altenpflegern gemäß § 132 Abs. 1 SGB V; Erarbeitung eines Berufsbildes für Altenpfleger MdlAnfr 61, 62 Dr. Jürgen Meyer (Ulm) SPD Antw PStSekr'in Roswitha Verhülsdonk BMFuS 17864A, 17865A ZusFr Dr. Jürgen Meyer (Ulm) SPD . . . 17864B, 17865 B ZusFr Christa Lörcher SPD 17864 D Drohung der Bundespost betreffend Nutzung einer Liegenschaft in KrefeldHückelsmay für Asylbewerberunterkünfte MdlAnfr 1, 2 Walter Schöler SPD Antw PStSekr Dr. Paul Laufs BMPT . . 17866A ZusFr Walter Schöler SPD 17866B Vergabe von Bergbaurechten in den neuen Bundesländern an Nichteigentümer der Flächen MdlAnfr 3, 4 Martin Göttsching CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Reinhard Göhner BMWi 17866D, 17867A ZusFr Martin Göttsching CDU/CSU . . 17866D, 17867A ZusFr Iris Gleicke SPD 17867 B Untersuchung der Auswirkungen des Pflanzenschutzmittels Apron Plus; Einrichtung eines Haftungsfonds für Schäden bei Gefahrguttransporten MdlAnfr 5, 6 Marion Caspers-Merk SPD Antw StSekr Dr. Franz-Josef Feiter BML 17867C, 17869B ZusFr Marion Caspers-Merk SPD . . . 17868A, 17869D ZusFr Susanne Kastner SPD 17868B ZusFr Monika Ganseforth SPD 17868C ZusFr Horst Kubatschka SPD 17868C ZusFr Dietmar Schütz SPD 17868 C ZusFr Gabriele Iwersen SPD 17868D ZusFr Josef Grünbeck F.D.P. . . . . . 17868 D ZusFr Siegrun Klemmer SPD 17869A ZusFr Dr. Burkhard Hirsch F.D.P. . . . 17870A Tagesordnungspunkt 3: a) Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Schwangeren- und Familienhilfeänderungsgesetzes (Drucksache 12/6643) b) Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Anpassung des Schwangeren- und Familienhilfegesetzes an die Vorgaben des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 28. Mai 1993 (Drucksache 12/6669) c) Erste Beratung des von den Abgeordneten Petra Bläss, Andrea Lederer, weiteren Abgeordneten und der Gruppe der PDS/Linke Liste eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 2) (Drucksache 12/6648) d) Beratung des Antrags der Abgeordneten Petra Bläss, Andrea Lederer und der Gruppe der PDS/Linke Liste: Sicherung der unentgeltlichen Bereitstellung von Kontrazeptiva (Drucksache 12/6647) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 1: Beratung des Antrags der Abgeordneten Christina Schenk, Dr. Klaus-Dieter Feige und der Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Mindeststandards bei der Neuregelung des Abtreibungsrechts nach Maßgabe des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 28. Mai 1993 (Drucksache 12/6715) Irmgard Karwatzki CDU/CSU 17871 A Inge Wettig-Danielmeier SPD . 17872B, 17893 D Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 207. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 2. Februar 1994 III Uta Würfel F.D.P. . . 17874C, 17886D, 17898B Dr. Helga Otto SPD 17876A Volker Kauder CDU/CSU 17876 B Petra Bläss PDS/Linke Liste 17878 A Christina Schenk BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 17880B Claus Jäger CDU/CSU . . . 17881A, 17885B Ursula Männle CDU/CSU 17882 C Dr. Hans de With SPD 17884 B Horst Eylmann CDU/CSU 17886 A Rainer Funke F D P 17887 B Dr. Reinhard Göhner CDU/CSU 17888B Dr. Jürgen Meyer (Ulm) SPD 17890 A Dr. Angela Merkel CDU/CSU 17891D Claus Jäger CDU/CSU 17894 D Dr. Edith Niehuis SPD 17895B Hubert Hüppe CDU/CSU 17895 D Herbert Werner (Ulm) CDU/CSU . . . 17897 A Norbert Geis CDU/CSU 17899 A Dr. Edith Niehuis SPD 17899C Tagesordnungspunkt 4: Beratung der ersten Beschlußempfehlung und des Zwischenberichts des 3. Untersuchungsausschusses nach Artikel 44 des Grundgesetzes (Drucksache 12/6700) Gerhard Scheu CDU/CSU 17900 C Horst Schmidbauer (Nürnberg) SPD . . 17901 C Dr. Christoph Schnittler F.D.P. . . . . 17902 D Dr. Ursula Fischer PDS/Linke Liste . . 17903D, 17905 B Wolfgang Lohmann (Lüdenscheid) CDU/ CSU 17904 B Zusatztagesordnungspunkt 2: Aktuelle Stunde betr. Benachteiligung von Familien mit Kindern und niedrigem Einkommen durch die aktuell ergehenden Bescheide über den Kindergeldzuschlag für 1993 Ingrid Matthäus-Maier SPD . . 17906A, 17918A Klaus Riegert CDU/CSU 17907A Dr. Margret Funke-Schmitt-Rink F.D.P. 17907D Dr. Barbara Höll PDS/Linke Liste . . . 17908D Konrad Weiß (Berlin) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 17910A Hannelore Rönsch, Bundesministerin BMFuS 17910D Christel Hanewinckel SPD 17912B Renate Diemers CDU/CSU 17913B Doris Odendahl SPD 17914B Gunnar Uldall CDU/CSU . . . 17915B, 17918C Michael Habermann SPD 17916B Winfried Fockenberg CDU/CSU 17917 C Nächste Sitzung 17919C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 17920* A Anlage 2 Erkundigungen der Treuhandanstalt über die wirtschaftliche Lage des Erwerbers der Maschinen- und Anlagenbau GmbH; Sicherung der Existenz des Unternehmens angesichts der Zahlungsschwierigkeiten des Käufers MdlAnfr 47, 48 — Drs 12/6691 — Manfred Kolbe CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Joachim Grünewald BMF 17920* C Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 207. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 2. Februar 1994 17853 207. Sitzung Bonn, den 2. Februar 1994 Beginn: 13.00 Uhr
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    Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Belle, Meinrad CDU/CSU 2. 2. 94 Clemens, Joachim CDU/CSU 2. 2. 94 Dempwolf, Gertrud CDU/CSU 2. 2. 94 Ehrbar, Udo CDU/CSU 2. 2. 94 Eimer (Fürth), Norbert F.D.P 2. 2. 94 Engelmann, Wolfgang CDU/CSU 2. 2. 94 Gries, Ekkehard F.D.P. 2. 2. 94 Dr. Guttmacher, F.D.P. 2. 2. 94 Karlheinz Henn, Bernd PDS/LL 2. 2. 94 Jung (Limburg), Michael CDU/CSU 2. 2. 94 Kiechle, Ignaz CDU/CSU 2. 2. 94 Kittelmann, Peter CDU/CSU 2. 2. 94 * Kolbe, Manfred CDU/CSU 2. 2. 94 Marten, Günter CDU/CSU 2. 2. 94 Dr. Matterne, Dietmar SPD 2. 2. 94 Dr. Menzel, Bruno F.D.P. 2. 2. 94 Molnar, Thomas CDU/CSU 2. 2. 94 Dr. Müller, Günther CDU/CSU 2. 2. 94 Müller (Zittau), Christian SPD 2. 2. 94 Nelle, Engelbert CDU/CSU 2. 2. 94 Philipp, Ingeborg PDS/LL 2. 2. 94 Liste Rawe, Wilhelm CDU/CSU 2. 2. 94 Reddemann, Gerhard CDU/CSU 2. 2. 94 * Repnik, Hans-Peter CDU/CSU 2. 2. 94 Dr. Riedl (München), CDU/CSU 2. 2. 94 Erich Roitzsch (Quickborn), CDU/CSU 2. 2. 94 Ingrid Sauer (Salzgitter), CDU/CSU 2. 2. 94 Helmut Dr. Schwarz-Schilling, CDU/CSU 2. 2. 94 Christian Dr. Soell, Hartmut SPD 2. 2. 94 * Spilker, Karl-Heinz CDU/CSU 2. 2. 94 Stachowa, Angela PDS/LL 2. 2. 94 Liste Dr. von Teichman, F.D.P. 2. 2. 94 Cornelia Dr. Voigt (Northeim), CDU/CSU 2. 2. 94 Hans-Peter Vosen, Josef SPD 2. 2. 94 Dr. Waffenschmidt, Horst CDU/CSU 2. 2. 94 Dr. Waigel, Theodor CDU/CSU 2. 2. 94 Weis (Stendal), Reinhard SPD 2. 2. 94 Dr. Wieczorek, Norbert SPD 2. 2. 94 Wohlrabe, Jürgen CDU/CSU 2. 2. 94 * für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Joachim Grünewald auf die Fragen des Abgeordneten Manfred Kolbe (CDU/ CSU) (Drucksache 12/6691 Fragen 47 und 48): Hat sich die Treuhandanstalt vor der Veräußerung der Firma Maschinen- und Anlagenbau GmbH in Döbeln nach der wirtschaftlichen Situation des späteren Erwerbers (M. B.) erkundigt, und wenn ja, wie ist es zu erklären, daß sich das Unternehmen z. Z. in Zahlungsschwierigkeiten befindet? Was beabsichtigt die Treuhandanstalt zu tun, um das Überleben der Firma Maschinen- und Anlagenbau zu sichern? Zu Frage 47: Die Treuhandanstalt hat über die wirtschaftliche Situation des Erwerbers der Döbelner Maschinen- und Anlagenbau GmbH eine Bonitätsauskunft der Creditreform eingeholt. Diese Auskunft gab zu keinen Bedenken Anlaß. Die Zahlungsschwierigkeiten des Unternehmens sind der zuständigen Geschäftsstelle der Treuhandanstalt nicht näher bekannt. Da es sich bei dem Unternehmen um einen Zulieferer für die Autoindustrie handelt, darf vermutet werden, daß mögliche Schwierigkeiten mit der aktuellen konjunkturellen Situation im Zusammenhang stehen. Ich darf aber darauf hinweisen, daß der Erwerber seine vertraglichen Verpflichtungen gegenüber der Treuhandanstalt bisher weitgehend erfüllt hat. Die Investitionszusagen in Höhe von 8 Millionen DM sind per 31. Dezember 1993 mit 5,5 Millionen DM erfüllt. Bei den Beschäftigten wurden die Zusagen sogar beträchtlich übertroffen: 52 bis 73 Beschäftigten im Laufe des Jahres 1993 stehen 45 Arbeitsplatzzusagen gegenüber. Zu Frage 48: Die aus dem Privatisierungsvertrag resultierenden Verpflichtungen der Treuhandanstalt gegenüber dem Erwerber sind vollständig erfüllt. Für weitere Leistungen der Treuhandanstalt besteht daher keine Rechtsgrundlage. Der Käufer hat sich bisher auch noch nicht an die Treuhandanstalt gewandt.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Prof. Dr. Jürgen Meyer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Verabschiedung des Schwangeren- und Familienhilfegesetzes im Juni 1992 war eine große Stunde des Parlaments. Die dem Gesetz zugrunde liegende Konzeption „Hilfe statt Strafe" ist auch vom Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 28. Mai 1993, das uns im übrigen zu einigen Korrekturen zwingt, nicht in Frage gestellt, sondern bestätigt worden. Daran müssen sich die heute vorliegenden Gesetzentwürfe messen lassen.
    Was die Hilfe angeht, auf die auch das Gericht besonderen Wert gelegt hat, wird es eine Rücknahme insbesondere des Rechts auf einen Kindergartenplatz mit der SPD-Bundestagsfraktion nicht geben.

    (Beifall bei der SPD — Irmgard Karwatzki [CDU/CSU]: Mit uns auch nicht! — Uta Würfel [F.D.P.]: Was machen denn die Länder?)

    Wie aber steht es mit dem von der Mehrheit dieses Parlaments gewollten und vom Gericht grundsätzlich gebilligten Rückzug des Strafrechts? Davon ist im Entwurf der Regierungskoalition leider wenig zu erkennen. Der Mehrheit der CDU/CSU-Fraktion, die gegen den Gruppenantrag gestimmt und nach ihrer Abstimmungsniederlage geklagt hat, ist das nicht vorzuwerfen. Die F.D.P. aber verläßt durch ihre Zustimmung zu dem neuen Konzept den 1992 erreichten Konsens. Sie opfert den Geist des Gruppenantrages auf dem Altar der Koalitionstaktik. Ich will das begründen.
    Erstens. Das Strafbarkeitsrisiko der Frau, die sich zum Schwangerschaftsabbruch entschließt, kann sich gegenüber dem alten Recht von 1975 ohnehin nur geringfügig verändern. Denn schon dort war in dem vielfach übersehenen § 218 Abs. 3 Satz 2 StGB ein persönlicher Strafausschließungsgrund für den Fall vorgesehen, daß der Schwangerschaftsabbruch nach Beratung von einem Arzt vorgenommen worden ist und seit der Empfängnis nicht mehr als 22 Wochen verstrichen waren. Das wird in der Kommentarliteratur als „verkappte Fristenregelung" bezeichnet, Herr Göhner. Das sollte man zur Kenntnis nehmen. Diese Regelung gilt unverändert und vom Bundesverfassungsgericht unbeanstandet weiter.
    Der eigentliche Vorwurf gegen den Frauenarzt Dr. Theissen bestand ja auch darin, daß er den Frauen ein unnötiges Strafbarkeitsrisiko zugemutet hat, indem er nicht auf vorheriger Beratung bestand.

    (Uta Würfel [F.D.P.]: Was hat das mit der F.D.P. zu tun?)

    Zweitens zur Strafbarkeit dritter Personen, die Hilfe bei Schwangerschaftsabbrüchen leisten: Die Frage, ob ein Abbruch im Rahmen des Beratungskonzepts tatbestandsmäßig oder rechtswidrig ist, wirkt sich strafrechtlich vor allem für diejenigen dritten Personen aus, die der Frau im Zusammenhang mit dem für sie straflosen Schwangerschaftsabbruch Hilfe leisten, sei es etwa durch Nennung eines Arztes oder durch Übernahme der Kosten des Abbruchs oder ähnliches. Strafbare Teilnahme setzt eine tatbestandsmäßige und rechtswidrige Haupttat voraus. Daran fehlt es nach den klaren Feststellungen des Gerichts zum Tatbestandsausschluß bei allen Abbrüchen unter den Voraussetzungen des Beratungskonzepts.
    Wir stellen das in unserem Gesetzentwurf eindeutig fest. Im Entwurf der Regierungskoalition findet sich dazu Widersprüchliches in der Begründung. Der Gesetzestext selbst ist offen formuliert. Außerdem sieht der Entwurf — wesentlich weitergehend als unserer — neue Strafbestimmungen gegen Ärzte und ihr Hilfspersonal vor. Das ist vor allem für Ostdeutschland ein Quantensprung ins Strafrecht. Die Einschüchterungsfolgen sind schon jetzt zu spüren.

    (Beifall bei der SPD — Uta Würfel [F.D.P.]: Das ist mit der Bundesärztekammer abgesprochen!)

    Drittens zur Strafbarkeit des persönlichen Umfelds der Schwangeren: Der wichtigste strafrechtliche Unterschied beider Entwürfe besteht in Ihrem Versuch, eine Mauer des Strafrechts um die Schwangere herum zu bauen, eine Drohkulisse für ihre nächste Umgebung, die ihresgleichen sucht.

    (Uta Würfel [F.D.P.]: Mein Gott!)

    Sie gehen dabei in legislatorischem Übereifer, Frau Kollegin Würfel, weit über die Vorstellungen des Gerichts hinaus.
    Unser Vorschlag, der die Nötigung zum Schwangerschaftsabbruch als besonders schweren Fall der Nötigung mit deutlich erhöhter Strafdrohung einordnet, geht, Herr Kollege Eylmann, auf ein Rechtsgespräch in der mündlichen Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts am 9. Dezember 1992 zurück. Der Richter Böckenförde hatte den Kollegen de With und mich gefragt, ob die von uns vertretene Bundestagsmehrheit nicht — entgegen ihrem ursprünglichen



    Dr. Jürgen Meyer (Ulm)

    Entwurf — bereit wäre, nach Art des CDU/CSUMinderheitenentwurfes, des sogenannten Werner-Entwurfes, die Nötigung zum Schwangerschaftsabbruch mit einer höheren Strafdrohung zu versehen. Wir haben diese Frage grundsätzlich bejaht.
    Dem entspricht unser jetzt vorliegender Entwurf. Im Unterschied zu dem anderen Entwurf wählen wir jedoch die systematisch richtige Einordnung im Nötigungstatbestand selbst und bedienen uns der üblichen Technik der Regelbeispiele. Damit schaffen wir keine neue Strafvorschrift, sondern sehen lediglich eine Strafschärfung vor, die der besonderen Schutzbedürftigkeit der Willensfreiheit der Schwangeren und des durch die Willensbeugung letztlich verletzten hohen Rechtsgutes des vorgeburtlichen Lebens entspricht. Mehr verlangt auch das Gericht nicht.

    (Zurufe von der CDU/CSU: Doch!)

    Wir erfassen zum einen die im Urteil genannten Fälle, in denen die Frau zum Schwangerschaftsabbruch gedrängt wird. Zum anderen aber erfassen wir auch die weiter genannten Fälle, in denen der Frau zumutbare Hilfe in verwerflicher Weise vorenthalten wird. Denn die Drohung etwa der Eltern, die Tochter im Falle der Geburt eines nichtehelichen Kindes auf die Straße zu setzen oder ihr keinen Unterhalt zu zahlen, ist selbstverständlich die Androhung eines empfindlichen Übels und deshalb strafbare Nötigung.
    Was schlägt demgegenüber die Regierungskoalition vor? Sie erfindet einen völlig neuartigen Straftatbestand der Mitverursachung eines Schwangerschaftsabbruchs gemäß § 218d, der eigentlich aus zwei Tatbeständen besteht. Im ersten Absatz wird die Einwirkung aus verwerflichem Eigennutz erfaßt — was immer das sein mag. Es handelt sich nämlich um ein dem StGB bisher in dieser Addition fremdes Begriffspaar, das in hohem Maße unbestimmt ist und deshalb Spekulationen und Ängste auslösen muß.
    Die Entwurfsverfasser haben das auch erkannt; denn in der Begründung führen sie über eine ganze Seite aus, was alles nicht gemeint ist. Die gemeinten Fälle hingegen werden nicht näher bezeichnet, wenn man einmal von dem wenig hilfreichen Hinweis auf den Tatbestand des Menschenhandels gemäß § 180 b absieht, wo bereits der Begriff der Einwirkung zu finden sei.
    Noch nebelhafter ist der zweite Absatz, wo es um die neuartige Strafbarkeit der Eltern und des Partners einer minderjährigen Schwangeren wegen unterlassener Hilfe in einer Notlage geht. Es findet sich kein Hinweis dazu, wann die Hilfe zumutbar, d. h. nach dem vorgeschlagenen Gesetzeswortlaut „ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten oder eigener schutzwürdiger Interessen" möglich sein soll. Statt dessen findet man in der Begründung den abwegigen und immerhin das schlechte Gewissen der Verfasser zeigenden Satz:
    Zur Fortsetzung einer nicht mehr erwünschten Partnerschaft oder zu grundlegenden Änderungen ihrer Lebensplanung sollen sie — die Täter — nicht mit den Mitteln des Strafrechts gezwungen werden.
    Ja, wozu dann?
    Durch die Unbestimmtheit des Koalitionsvorschlags öffnet sich ein breites Feld für Einschüchterung und auch für Erpressungsversuche bei späteren Konflikten. Es ist bezeichnend, daß selbst der ohne Zweifel sehr strafrechtsfreudige Minderheitenentwurf der Kollegen Geis und Carstens jedenfalls den zweiten Absatz des Vorschlages der Regierungskoalition nicht übernimmt und deutlich näher am SPD-Entwurf liegt.

    (Lachen der Abg. Uta Würfel [F.D.P.])

    Die Frau Kollegin Würfel hätte es vor einiger Zeit wahrscheinlich selbst nicht für möglich gehalten, daß man ihr in einer wichtigen Frage — trotz ihrer abwegigen juristischen Ausführungen von vorhin — den Kollegen Geis geradezu als Beispiel für Liberalität vorhalten müßte.

    (Heiterkeit bei der SPD)

    Folgt man dem Vorschlag der Regierungskoalition, so ist die Schwangerschaft kaum noch ein freudiges Ereignis, sondern eher eine Anknüpfungstatsache, die jederzeit die Polizei, den Staatsanwalt und das Strafgericht auf den Plan rufen kann — eine schwer erträgliche Vorstellung. Daß auch der Schwangeren selbst die repressive Bedrohung ihrer nächsten Umgebung durch ein ganz neues Strafrecht unangenehm sein kann, ist offenbar nicht bedacht worden. Mit einem Aufruf zu Hilfe statt Strafe hat das Ganze wenig zu tun.
    Das Gericht hat in seiner Übergangsregelung keine neuen Straftatbestände schaffen können, weil das Sache des Gesetzgebers ist. Aus strafrechtlicher Sicht ist daher die Übergangsregelung eindeutig besser als der Entwurf der Regierungskoalition.

    (Dr. Reinhard Göhner [CDU/CSU]: Das Bundesverfassungsgericht konnte das nicht, hat es aber dem Gesetzgeber aufgegeben, das zu tun!)

    — Konnte es nicht. Richtig. Das war gut so.
    Mein Schlußsatz: Deshalb appelliere ich vor allem an die Kolleginnen und Kollegen, die mit uns im Juni 1992 den Gruppenantrag verabschiedet haben: Kehren Sie bitte zurück zu unserer gemeinsamen Grundkonzeption. Und für die F.D.P. füge ich hinzu: Versuchen Sie, doch ein bißchen liberaler zu sein.
    Danke.

    (Beifall bei der SPD)



Rede von Dr. Rita Süssmuth
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Es spricht als Abgeordnete Dr. Angela Merkel.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Angela Merkel


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Bei der Neuregelung des § 218 geht es für mich um ein Gesetz, das dem Schutz des ungeborenen Lebens gerecht werden und dabei doch die vielfach vorhandenen und sehr unterschiedlichen Konfliktlagen von Frauen berücksichtigen muß. Dies stand für mich schon bei den Debatten im Jahre 1992 im Mittelpunkt. Heute wie damals muß es in erster Linie um Hilfe gehen und nicht um Strafe.

    (Beifall der Abg. Uta Würfel [F.D.P.])




    Dr. Angela Merkel
    Denn auch das wissen wir: Leben ist nicht gegen, sondern nur mit den Frauen zu schützen.
    Ich bin froh, daß durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts die Verkürzung der Diskussion auf die Schlagworte Indikationen- und Fristenlösung überwunden ist. Ich muß aber sagen, daß mich das, was unmittelbar nach der Urteilsverkündung und bis heute an der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts kritisiert und dazu polemisiert wurde, schon außerordentlich betroffen macht und bei mir die Frage aufwirft, in welcher Art und Weise wir eigentlich mit unseren grundgesetzlichen Institutionen umgehen. Ich frage Sie an dieser Stelle: Wie sollen eigentlich die Menschen in den neuen Bundesländern zur Akzeptanz dieser Demokratie kommen, wenn selbst Parlamentarier in einer Weise Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts kritisieren oder beschreiben, die ich nicht für angemessen halte?

    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)

    Ich muß Ihnen auch an dieser Stelle sagen, daß durch die Beschuldigung des Klägers ein nicht verfassungskonformes Gesetz auch nicht verfassungskonformer wird.

    (Detlev von Larcher [SPD]: Wen meinen Sie jetzt?)

    — Sie beschuldigen diejenigen, die vor dem Verfassungsgericht geklagt haben, immer wieder direkt oder indirekt und erwecken dadurch den Eindruck, als sei die Frage, ob das Gesetz verfassungskonform oder nicht verfassungskonform ist, damit in irgendeiner Weise verbunden.
    Meine Damen und Herren, das Urteil entspricht meiner Grundüberzeugung, daß das Abtreibungsrecht nicht geeignet ist, dem Selbstbestimmungsrecht der Frau unbegrenzten Raum zu geben. Es muß aus der Rechtsordnung ersichtlich sein, daß ein Schwangerschaftsabbruch Leben zerstört und deshalb nicht allein in der Beliebigkeit der Eltern stehen kann. Auf der anderen Seite aber war und ist es für mich ebenso unbefriedigend, wenn andere als die Schwangere die Entscheidung darüber treffen sollen, wann sie einen Schwangerschaftsabbruch ohne strafrechtliche Konsequenzen durchführen lassen kann und warm nicht. Es war für mich immer der unbefriedigende Teil der Indikationenlösung, daß Ärzten letztendlich die gesamte, auch strafrechtliche Verantwortung für die Bewertung einer Konfliktsituation aufgebürdet wurde, die objektiv nach meiner Auffassung nicht überprüfbar ist.

    (Beifall der Abg. Uta Würfel [F.D.P.])

    Der wesentliche Schritt — und genau das tut das Bundesverfassungsgericht — kann nur sein, der Frau Hilfe bei ihrer Entscheidung zu geben, und zwar durch eine sinnvolle Konfliktberatung.

    (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU sowie der Abg. Uta Würfel [F.D.P.])

    Der vorliegende Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen setzt dieses Urteil des Bundesverfassungsgerichtes konsequent um, zum Teil sogar wortgleich. Er verschärft nichts, und er nimmt auch nichts hinzu, was nicht durch das Bundesverfassungsgericht so gefordert worden wäre. Sie von der SPD wissen das und
    streiten es dennoch ab. Ich bin der Meinung, dadurch verunsichern Sie Frauen, Beraterinnen und Ärzte.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P. — Detlev von Larcher [SPD]: Was hat denn Herr Göhner dazu gesagt?)

    Kern der Gesetzesregelung ist die verfassungsmäßig ausgestaltete Beratung, deren Ziel und Aufgabe die Ermutigung der Frau zur Fortsetzung der Schwangerschaft ist. Die Beratung gilt dem Schutz des ungeborenen Lebens. Dies muß sie auch durch eine entsprechende Zielorientierung deutlich machen, sonst ist sie nicht verfassungsgemäß. Der Koalitionsentwurf übernimmt wörtlich die Anordnung des Bundesverfassungsgerichts. Das Beratungsziel ist nicht, daß die Frau zum Austragen der Schwangerschaft gedrängt werden soll. Das Bundesverfassungsgericht sagt klar und deutlich, daß die Beratung ergebnisoffen zu führen ist.
    Die bisherige Indikationenlösung in den alten Bundesländern hat ebenso wenig wie die Fristenlösung in den neuen Bundesländern Abtreibungen wirksam verhindern können. Deshalb hat das Bundesverfassungsgericht mit seiner Entscheidung keine neuen Fronten aufgemacht — wie hier behauptet wurde —, sondern es hat die Erfahrungen mit der Indikationenlösung aus den alten Bundesländern ausgewertet und ein Urteil fortgeschrieben, ohne die Grundsätze des Urteils aus den 70er Jahren aufzugeben.
    Das Gericht ist davon ausgegangen, daß eine Strafandrohung dem Austragen des Kindes eher entgegensteht. Es hält darüber hinaus eine Indikationsfeststellung durch einen Dritten für verzichtbar, wenn eine Beratung verpflichtend vorgeschrieben wird.
    Deshalb wollen wir die Beratung so ausgestalten, daß eine bewußte Entscheidung hervorgerufen wird. Dies entspricht unserer Achtung vor dem Verantwortungsbewußtsein der Frau und stärkt ihre Verantwortung gegenüber dem ungeborenen Leben. Allen, die dem Gericht an dieser Stelle Frauenfeindlichkeit vorwerfen, kann ich nur sagen, daß sie letztendlich nicht willens sind, das Dilemma von Frauen, die sich in einer Konfliktsituation befinden, anzuerkennen.

    (Widerspruch bei der SPD) — Ja, so ist das aus meiner Sicht.

    Die SPD wiederholt in ihrem jetzigen Entwurf — deshalb regen Sie sich gerade so auf — den Fehler, den Sie schon im Jahre 1992 gemacht haben, indem Sie versuchen, die Beratung von jeglicher Zielbestimmung fernzuhalten, und sich weigern, die Konfliktsituation als eine menschliche Situation von Frauen anzuerkennen und auch anzuerkennen, daß es ein eigenständiges Lebensrecht des ungeborenen Kindes gibt. Dies muß aus unserer Sicht anerkannt werden.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Meine Damen und Herren, wie ernst wir es mit dem Schutz des ungeborenen Lebens tatsächlich meinen, wird nicht zuletzt daran zu erkennen sein, wie die Beratungsstellen ausgestattet werden und in welcher Weise es ihnen gelingt, mit den verantwortlichen Behörden vor Ort zusammenzuarbeiten. Ich möchte von dieser Stelle aus sagen, daß die Beratungsarbeit,



    Dr. Angela Merkel
    die Arbeit der Beraterinnen wichtig ist und daß sie die Unterstützung des gesamten Parlamentes verdienen.
    Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom 28. Mai 1993 festgestellt, daß Schwangerschaftsabbrüche grundsätzlich rechtswidrig sind, es sei denn, ihre Rechtmäßigkeit wurde durch Dritte festgestellt. Beim Schwangerschaftsabbruch nach der Beratungsregelung wird auf die Feststellung der Rechtmäßigkeit verzichtet. Er ist deshalb lediglich straffrei. Für die Rechtsordnung wird damit klargestellt: Ein Schwangerschaftsabbruch, für den keine Indikation eingeholt wurde, wird als rechtswidrig mißbilligt. Nur das Hinzutreten bestimmter Umstände wie die Pflichtberatung erlauben es, von einer Bestrafung abzusehen.
    Ich weiß, daß die grundsätzliche Rechtswidrigkeit eines Schwangerschaftsabbruches, die das Gericht festgelegt hat, für Frauen und Ärzte ein Problem darstellen kann. Aber auf der anderen Seite ist im Sinne des grundgesetzlichen Auftrages dem Schutz des Lebens höchste Priorität zu geben. Dies ist eine rechtstheoretisch vernünftige und in der Praxis auch tragbare Antwort auf die Problematik.
    Mit dem von der F.D.P. und der Mehrheit der Union vorgelegten Entwurf wird es gelingen, soziale Härten zu vermeiden. Dies zeigt die heutige Praxis bereits.

    (Vorsitz : Vizepräsident Hans Klein)

    Ich möchte zum Abschluß sagen, daß es zum ersten jetzt darauf ankommt, das Gesetz möglichst schnell zu verabschieden, damit Ärzte, Berater und Frauen auf einer sicheren Rechtsgrundlage arbeiten können. Es muß zum zweiten darum gehen, die bereits beschlossenen sozialen Maßnahmen auch wirklich umzusetzen, damit sich der Schutz des ungeborenen Lebens auch im Schutz des geborenen Lebens wiederfindet. Ich möchte hier namentlich den Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz erwähnen.