Rede von
Horst
Eylmann
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CDU/CSU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Lieber Herr Kollege de With, ich darf Ihnen mit Genehmigung der Präsidentin zwei Sätze aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vorlesen:
Darüber hinaus sind für Personen des familiären Umfeldes in bestimmtem Umfange strafbewehrte Verhaltensgebote und -verbote unerläßlich. Sie müssen sich zum einen darauf richten, daß die betreffenden Personen der Frau den ihr zuzumutenden Beistand nicht in verwerflicher Weise vorenthalten, und zum anderen darauf, daß sie es unterlassen, die Frau zum Schwangerschaftsabbruch zu drängen.
Ihr Gesetzesentwurf erfüllt das nicht.
Es gehört zur intellektuellen Redlichkeit, das einzuräumen.
„Unerläßlich" heißt: Wenn das nicht geschieht, wenn wir nicht nachbessern, dann kann sich das Beratungskonzept unter Umständen als verfassungswidrig erweisen. Ich stimme keinem Gesetzentwurf zu — ungeachtet dessen, daß ich manches an dem Urteil nicht für überzeugend halte —, der wiederum Unsicherheit hervorruft, so daß es erneut zu einer Klage in Karlsruhe kommt. Das verunsichert in Zukunft noch einmal über Jahre hinweg die Frauen, auf die es hier ankommt.
Noch eins, meine Damen und Herren: Die Geschichte des Schwangerschaftsabbruchs ist eine traurige, ja, eine schlimme Geschichte. Sie ist eine Geschichte des Leidens der Frauen und der Verantwortungslosigkeit der Männer. Ich stehe hinter diesen Strafvorschriften, weil sie endlich einmal im Sinne einer positiven Generalprävention geeignet sind, den Männern, die eine Frau geschwängert haben, klarzumachen, daß auch sie, verdammt noch mal, Pflichten zu erfüllen haben.