Rede:
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    Plenarprotokoll 12/207 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 207. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 2. Februar 1994 Inhalt: Glückwünsche zum Geburtstag der Abgeordneten Klaus Harries und Dr. Karl-Heinz Klejdzinski 17870B Benennung des Abgeordneten Uwe Lühr als stellvertretendes Mitglied im Kuratorium der „Stiftung Archiv der Parteien und Massenorganisationen der DDR" im Bundesarchiv 17870B Erweiterung der Tagesordnung 17870B Tagesordnungspunkt 1: Befragung der Bundesregierung (Siebzehntes Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes; Materialien zur Deutschen Einheit und zum Aufbau in den neuen Bundesländern; Agrarbericht 1994) Dr. Rainer Ortleb, Bundesminister BMBW 17853 B Doris Odendahl SPD 17854A Dr. Rainer Ortleb, Bundesminister BMBW 17854A Dr. Dietmar Keller PDS/Linke Liste . . . 17854 C Dr. Rainer Ortleb, Bundesminister BMBW 17854 C Dr. Peter Eckardt SPD 17855A Dr. Rainer Ortleb, Bundesminister BMBW 17855 A Otto Schily SPD 17855 C Dr. Rainer Ortleb, Bundesminister BMBW 17855 C Eckart Kuhlwein SPD 17855 D Dr. Rainer Ortleb, Bundesminister BMBW 17855 D Günter Rixe SPD 17856B Dr. Rainer Ortleb, Bundesminister BMBW 17856B Alois Graf von Waldburg-Zeil CDU/CSU 17856 C Dr. Rainer Ortleb, Bundesminister BMBW 17856 C Siegfried Vergin SPD 17857A Dr. Rainer Ortleb, Bundesminister BMBW 17857 A Horst Kubatschka SPD 17857 C Dr. Rainer Ortleb, Bundesminister BMBW 17857 C Dirk Hansen F.D.P. 17857 D Dr. Rainer Ortleb, Bundesminister BMBW 17858A Stephan Hilsberg SPD 17858 C Dr. Rainer Ortleb, Bundesminister BMBW 17858 C Hinrich Kuessner SPD 17859A Eduard Lintner, Parl. Staatssekretär BMI 17859A Siegfried Hornung CDU/CSU 17859 B Jochen Borchert, Bundesminister BML 17859B Egon Susset CDU/CSU 17859 C Jochen Borchert, Bundesminister BML 17859C Horst Sielaff SPD 17859D Jochen Borchert, Bundesminister BML 17859D Dr. Fritz Schumann (Kroppenstedt) PDS/ Linke Liste 17860B Jochen Borchert, Bundesminister BML 17860B Günther Bredehorn F D P 17860 D Jochen Borchert, Bundesminister BML 17860D Tagesordnungspunkt 2: Fragestunde — Drucksache 12/6691 vom 28. Januar 1994 — Termingeldgeschäfte ostdeutscher Gemeinden mit westdeutschen Kommunen; Auswirkungen auf die Akzeptanz der öffentlichen Transferleistungen in die neuen Lander MdlAnfr 42, 43 Volker Kauder CDU/CSU II Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 207. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 2. Februar 1994 Antw PStSekr Dr. Joachim Grünewald BMF 17861B, 17862B ZusFr Volker Kauder CDU/CSU 17861 C Verwendung des unter Verwaltung der Treuhand stehenden Vermögens der ehemaligen Staatspartei SED zur Verbesserung der Haftentschädigung ehemaliger Häftlinge MdlAnfr 44 Claus Jäger CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Joachim Grünewald BMF 17862 C ZusFr Claus Jäger CDU/CSU 17862 D ZusFr Wolfgang Lüder F.D.P. 17863A Entzug der Anerkennung als Schwangerschaftsberatungsstelle bei Verweigerung der Annahme der für die Auszahlung von Geldern der Stiftung „Mutter und Kind" erforderlichen Formulare MdlAnfr 60 Hubert Hüppe CDU/CSU Antw PStSekr'in Roswitha Verhülsdonk BMFuS 17863 C ZusFr Hubert Hüppe CDU/CSU 17863 D ZusFr Claus Jäger CDU/CSU 17864A Verträge zwischen Krankenkassen und Altenpflegern gemäß § 132 Abs. 1 SGB V; Erarbeitung eines Berufsbildes für Altenpfleger MdlAnfr 61, 62 Dr. Jürgen Meyer (Ulm) SPD Antw PStSekr'in Roswitha Verhülsdonk BMFuS 17864A, 17865A ZusFr Dr. Jürgen Meyer (Ulm) SPD . . . 17864B, 17865 B ZusFr Christa Lörcher SPD 17864 D Drohung der Bundespost betreffend Nutzung einer Liegenschaft in KrefeldHückelsmay für Asylbewerberunterkünfte MdlAnfr 1, 2 Walter Schöler SPD Antw PStSekr Dr. Paul Laufs BMPT . . 17866A ZusFr Walter Schöler SPD 17866B Vergabe von Bergbaurechten in den neuen Bundesländern an Nichteigentümer der Flächen MdlAnfr 3, 4 Martin Göttsching CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Reinhard Göhner BMWi 17866D, 17867A ZusFr Martin Göttsching CDU/CSU . . 17866D, 17867A ZusFr Iris Gleicke SPD 17867 B Untersuchung der Auswirkungen des Pflanzenschutzmittels Apron Plus; Einrichtung eines Haftungsfonds für Schäden bei Gefahrguttransporten MdlAnfr 5, 6 Marion Caspers-Merk SPD Antw StSekr Dr. Franz-Josef Feiter BML 17867C, 17869B ZusFr Marion Caspers-Merk SPD . . . 17868A, 17869D ZusFr Susanne Kastner SPD 17868B ZusFr Monika Ganseforth SPD 17868C ZusFr Horst Kubatschka SPD 17868C ZusFr Dietmar Schütz SPD 17868 C ZusFr Gabriele Iwersen SPD 17868D ZusFr Josef Grünbeck F.D.P. . . . . . 17868 D ZusFr Siegrun Klemmer SPD 17869A ZusFr Dr. Burkhard Hirsch F.D.P. . . . 17870A Tagesordnungspunkt 3: a) Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Schwangeren- und Familienhilfeänderungsgesetzes (Drucksache 12/6643) b) Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Anpassung des Schwangeren- und Familienhilfegesetzes an die Vorgaben des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 28. Mai 1993 (Drucksache 12/6669) c) Erste Beratung des von den Abgeordneten Petra Bläss, Andrea Lederer, weiteren Abgeordneten und der Gruppe der PDS/Linke Liste eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 2) (Drucksache 12/6648) d) Beratung des Antrags der Abgeordneten Petra Bläss, Andrea Lederer und der Gruppe der PDS/Linke Liste: Sicherung der unentgeltlichen Bereitstellung von Kontrazeptiva (Drucksache 12/6647) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 1: Beratung des Antrags der Abgeordneten Christina Schenk, Dr. Klaus-Dieter Feige und der Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Mindeststandards bei der Neuregelung des Abtreibungsrechts nach Maßgabe des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 28. Mai 1993 (Drucksache 12/6715) Irmgard Karwatzki CDU/CSU 17871 A Inge Wettig-Danielmeier SPD . 17872B, 17893 D Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 207. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 2. Februar 1994 III Uta Würfel F.D.P. . . 17874C, 17886D, 17898B Dr. Helga Otto SPD 17876A Volker Kauder CDU/CSU 17876 B Petra Bläss PDS/Linke Liste 17878 A Christina Schenk BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 17880B Claus Jäger CDU/CSU . . . 17881A, 17885B Ursula Männle CDU/CSU 17882 C Dr. Hans de With SPD 17884 B Horst Eylmann CDU/CSU 17886 A Rainer Funke F D P 17887 B Dr. Reinhard Göhner CDU/CSU 17888B Dr. Jürgen Meyer (Ulm) SPD 17890 A Dr. Angela Merkel CDU/CSU 17891D Claus Jäger CDU/CSU 17894 D Dr. Edith Niehuis SPD 17895B Hubert Hüppe CDU/CSU 17895 D Herbert Werner (Ulm) CDU/CSU . . . 17897 A Norbert Geis CDU/CSU 17899 A Dr. Edith Niehuis SPD 17899C Tagesordnungspunkt 4: Beratung der ersten Beschlußempfehlung und des Zwischenberichts des 3. Untersuchungsausschusses nach Artikel 44 des Grundgesetzes (Drucksache 12/6700) Gerhard Scheu CDU/CSU 17900 C Horst Schmidbauer (Nürnberg) SPD . . 17901 C Dr. Christoph Schnittler F.D.P. . . . . 17902 D Dr. Ursula Fischer PDS/Linke Liste . . 17903D, 17905 B Wolfgang Lohmann (Lüdenscheid) CDU/ CSU 17904 B Zusatztagesordnungspunkt 2: Aktuelle Stunde betr. Benachteiligung von Familien mit Kindern und niedrigem Einkommen durch die aktuell ergehenden Bescheide über den Kindergeldzuschlag für 1993 Ingrid Matthäus-Maier SPD . . 17906A, 17918A Klaus Riegert CDU/CSU 17907A Dr. Margret Funke-Schmitt-Rink F.D.P. 17907D Dr. Barbara Höll PDS/Linke Liste . . . 17908D Konrad Weiß (Berlin) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 17910A Hannelore Rönsch, Bundesministerin BMFuS 17910D Christel Hanewinckel SPD 17912B Renate Diemers CDU/CSU 17913B Doris Odendahl SPD 17914B Gunnar Uldall CDU/CSU . . . 17915B, 17918C Michael Habermann SPD 17916B Winfried Fockenberg CDU/CSU 17917 C Nächste Sitzung 17919C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 17920* A Anlage 2 Erkundigungen der Treuhandanstalt über die wirtschaftliche Lage des Erwerbers der Maschinen- und Anlagenbau GmbH; Sicherung der Existenz des Unternehmens angesichts der Zahlungsschwierigkeiten des Käufers MdlAnfr 47, 48 — Drs 12/6691 — Manfred Kolbe CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Joachim Grünewald BMF 17920* C Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 207. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 2. Februar 1994 17853 207. Sitzung Bonn, den 2. Februar 1994 Beginn: 13.00 Uhr
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    Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Belle, Meinrad CDU/CSU 2. 2. 94 Clemens, Joachim CDU/CSU 2. 2. 94 Dempwolf, Gertrud CDU/CSU 2. 2. 94 Ehrbar, Udo CDU/CSU 2. 2. 94 Eimer (Fürth), Norbert F.D.P 2. 2. 94 Engelmann, Wolfgang CDU/CSU 2. 2. 94 Gries, Ekkehard F.D.P. 2. 2. 94 Dr. Guttmacher, F.D.P. 2. 2. 94 Karlheinz Henn, Bernd PDS/LL 2. 2. 94 Jung (Limburg), Michael CDU/CSU 2. 2. 94 Kiechle, Ignaz CDU/CSU 2. 2. 94 Kittelmann, Peter CDU/CSU 2. 2. 94 * Kolbe, Manfred CDU/CSU 2. 2. 94 Marten, Günter CDU/CSU 2. 2. 94 Dr. Matterne, Dietmar SPD 2. 2. 94 Dr. Menzel, Bruno F.D.P. 2. 2. 94 Molnar, Thomas CDU/CSU 2. 2. 94 Dr. Müller, Günther CDU/CSU 2. 2. 94 Müller (Zittau), Christian SPD 2. 2. 94 Nelle, Engelbert CDU/CSU 2. 2. 94 Philipp, Ingeborg PDS/LL 2. 2. 94 Liste Rawe, Wilhelm CDU/CSU 2. 2. 94 Reddemann, Gerhard CDU/CSU 2. 2. 94 * Repnik, Hans-Peter CDU/CSU 2. 2. 94 Dr. Riedl (München), CDU/CSU 2. 2. 94 Erich Roitzsch (Quickborn), CDU/CSU 2. 2. 94 Ingrid Sauer (Salzgitter), CDU/CSU 2. 2. 94 Helmut Dr. Schwarz-Schilling, CDU/CSU 2. 2. 94 Christian Dr. Soell, Hartmut SPD 2. 2. 94 * Spilker, Karl-Heinz CDU/CSU 2. 2. 94 Stachowa, Angela PDS/LL 2. 2. 94 Liste Dr. von Teichman, F.D.P. 2. 2. 94 Cornelia Dr. Voigt (Northeim), CDU/CSU 2. 2. 94 Hans-Peter Vosen, Josef SPD 2. 2. 94 Dr. Waffenschmidt, Horst CDU/CSU 2. 2. 94 Dr. Waigel, Theodor CDU/CSU 2. 2. 94 Weis (Stendal), Reinhard SPD 2. 2. 94 Dr. Wieczorek, Norbert SPD 2. 2. 94 Wohlrabe, Jürgen CDU/CSU 2. 2. 94 * für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Joachim Grünewald auf die Fragen des Abgeordneten Manfred Kolbe (CDU/ CSU) (Drucksache 12/6691 Fragen 47 und 48): Hat sich die Treuhandanstalt vor der Veräußerung der Firma Maschinen- und Anlagenbau GmbH in Döbeln nach der wirtschaftlichen Situation des späteren Erwerbers (M. B.) erkundigt, und wenn ja, wie ist es zu erklären, daß sich das Unternehmen z. Z. in Zahlungsschwierigkeiten befindet? Was beabsichtigt die Treuhandanstalt zu tun, um das Überleben der Firma Maschinen- und Anlagenbau zu sichern? Zu Frage 47: Die Treuhandanstalt hat über die wirtschaftliche Situation des Erwerbers der Döbelner Maschinen- und Anlagenbau GmbH eine Bonitätsauskunft der Creditreform eingeholt. Diese Auskunft gab zu keinen Bedenken Anlaß. Die Zahlungsschwierigkeiten des Unternehmens sind der zuständigen Geschäftsstelle der Treuhandanstalt nicht näher bekannt. Da es sich bei dem Unternehmen um einen Zulieferer für die Autoindustrie handelt, darf vermutet werden, daß mögliche Schwierigkeiten mit der aktuellen konjunkturellen Situation im Zusammenhang stehen. Ich darf aber darauf hinweisen, daß der Erwerber seine vertraglichen Verpflichtungen gegenüber der Treuhandanstalt bisher weitgehend erfüllt hat. Die Investitionszusagen in Höhe von 8 Millionen DM sind per 31. Dezember 1993 mit 5,5 Millionen DM erfüllt. Bei den Beschäftigten wurden die Zusagen sogar beträchtlich übertroffen: 52 bis 73 Beschäftigten im Laufe des Jahres 1993 stehen 45 Arbeitsplatzzusagen gegenüber. Zu Frage 48: Die aus dem Privatisierungsvertrag resultierenden Verpflichtungen der Treuhandanstalt gegenüber dem Erwerber sind vollständig erfüllt. Für weitere Leistungen der Treuhandanstalt besteht daher keine Rechtsgrundlage. Der Käufer hat sich bisher auch noch nicht an die Treuhandanstalt gewandt.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Christina Schenk


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (PDS)

    Herr Jäger, Ihre Frage macht die grundsätzlichen Differenzen deutlich. Sie macht mir insbesondere deutlich, daß Sie noch nicht verstanden haben, um was es mir geht. Bei keiner einzigen Abtreibung wird ein Kind getötet.

    (Beifall bei der PDS/Linke Liste)

    Das ist die grundsätzliche Differenz zwischen unseren Auffassungen.

    (Klaus Bühler [Bruchstil] [CDU/CSU]: Das ist ja Steinzeit!)

    — Genau, das, was Sie meinen, ist Steinzeit. Die Zeit, aus der Sie kommen, kann man da verorten. Aber vielleicht noch nicht einmal das. Ich glaube, man war schon damals etwas weiter, als dies heute in bestimmten Kreisen der Fall ist.
    Der Antrag vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beschreibt — das habe ich schon gesagt — nicht unsere Vorstellungen von einer Regelung des Umgangs mit ungewollten Schwangerschaften, sondern er schöpft lediglich den Bewegungsraum aus.
    Vereinzelt ist nun die Befürchtung geäußert worden, ein solches Vorgehen würde das Risiko einer erneuten Verfassungsklage mit sich bringen. Ich meine, es wäre nicht das schlimmste, wenn dieses Thema in dieser Legislaturperiode nicht abgeschlossen würde. Im Gegenteil: Unter Umständen ergäben sich in der nächsten Legislaturperiode mit anderen Kräfteverhältnissen im Parlament bessere Möglichkeiten für eine Regelung, die die Interessen und Rechte von Frauen berücksichtigt — zumindest soweit das nach diesem Urteil überhaupt noch geht. Wer also wirklich Interesse daran hat, die Frauen zu schützen, müßte auch ein Interesse daran haben, die Sache mit in die nächste Legislaturperiode hineinzunehmen.
    Angesichts der offensichtlichen Tendenzen, das Urteil in restriktiver Weise auszulegen, sind aus unserer Sicht in einer künftigen Regelung folgende Mindeststandards zu garantieren: Zum ersten die Sicherung der Ergebnisoffenheit der Beratung. Ich meine, an der Ausgestaltung der Beratungsregelung ist ganz klar erkennbar, in welchem Maße das Letztentscheidungsrecht der Frau überhaupt respektiert wird. Frauen müssen auf ihr Recht, in der Beratung nichts zu sagen, wenn sie dies nicht wollen, ausdrücklich hingewiesen werden. Versuche, den erklärten Willen der schwangeren Frau zu beeinflussen, haben zu unterbleiben. Jeglichen Indoktrinationsversuchen, wie sie vom Koalitionsentwurf geradezu gefordert werden,

    (Uta Würfel [F.D.P.]: Das ist aber Unsinn! Wirklich Unsinn!)

    muß ein Riegel vorgeschoben werden.
    Es ist auch zu überlegen, ob die Beratungsbescheinigung der schwangeren Frau nicht schon nach dem ersten Gespräch ausgehändigt werden sollte. Denn es kann nicht angehen, daß die Ausstellung dieser Bescheinigung als Druckmittel gegenüber schwangeren Frauen benutzt werden kann und unter Umständen dazu führt, daß Schwangerschaftsabbrüche unnötig verzögert werden.
    Zum zweiten müssen Vorkehrungen für einen größtmöglichen Schutz der Anonymität und der informationellen Selbstbestimmung der schwangeren Frau getroffen werden; von einer Garantie kann angesichts der Festlegungen des Urteils ohnehin nicht mehr gesprochen werden. Insbesondere muß ein Beweisverwertungsverbot sowohl für Unterlagen der Beratungsstellen als auch für ärztliche Patientinnenkarteien gesetzlich geregelt werden.
    Zum dritten Punkt. Das ärztliche Gespräch muß, um der schwangeren Frau und dem Arzt bzw. der Ärztin ein höchstmögliches Maß an Rechtssicherheit zu geben, in seinem Inhalt auf die medizinischen Aspekte orientiert sein. Auch hier muß die Frau das Recht haben, ihre Gründe für den gewünschten Schwangerschaftsabbruch zu verschweigen.
    Das soziale Umfeld der schwangeren Frau darf unserer Auffassung nach nicht über die geltenden strafrechtlichen Bestimmungen hinaus kriminalisiert werden. Nach den Vorstellungen der Koalition würde einer unerträglichen Schnüffelpraxis von Amts wegen Tür und Tor geöffnet werden. Im § 218d des Koalitionsentwurfes werden drakonische Strafen angedroht, wenn einer Einwirkung auf die schwangere Frau aus — ich zitiere — „verwerflichem Eigennutz" oder einer Versagung „zumutbarer materieller Unterstützung" stattfindet. Danach könnte beispielsweise eine Mutter, die gerade ihr eigenes Kind großgezogen hat und nun die an sie gerichtete Erwartung ablehnt, das Kind ihres Kindes zu betreuen, oder der Erzeuger der Schwangerschaft, wenn er kein Kind will, bestraft werden. Das lehnen wir strikt ab.

    (Uta Würfel [F.D.P.]: Das ist nicht der Fall! Das ist nicht wahrheitsgemäß!)

    — Wir können uns darüber ja noch einmal im Ausschuß unterhalten. — Eine solche Regelung macht zudem keinen Sinn; denn ein ursächlicher und singulärer Zusammenhang zwischen Handlungen von



    Christina Schenk
    Menschen aus dem personalen Umfeld und dem erfolgten Abbruch wird sich grundsätzlich nicht nachweisen lassen. Es gibt nie nur einen Grund für den Wunsch nach einem Schwangerschaftsabbruch, es handelt sich immer um ein Motivationsbündel. Der Vorschlag der Koalition ist daher nicht justitiabel und kann also auch nur die Funktion einer Drohung haben — wie, so meine ich, überhaupt für den gesamten Entwurf Drohgebärden charakteristisch sind.
    Bezüglich des § 218 muß ein Tatbestandsausschluß formuliert werden. — Das ist hier von anderen, insbesondere von Petra Bläss, schon ausgeführt worden; ich will mir das hier also sparen.
    Zur Frage der Finanzierung. — Hier kommt es vor allem darauf an, die Einkommensgrenzen für die Kostenübernahme so hoch anzusetzen, daß auch berufstätige Frauen berechtigt werden, sich die Kosten für einen Schwangerschaftsabbruch erstatten zu lassen.

    (Uta Würfel [F.D.P.]: Bedürftig muß sie sein, sagt das Gesetz!)

    Ich schlage daher eine Härtefallregelung in der gesetzlichen Krankenversicherung vor. Die Einkommensgrenzen würden nach unserer Grundlage im Westen ca. 40 000 DM im Jahr und im Osten etwa 25 000 DM pro Jahr betragen.

    (Uta Würfel [F.D.P.]: Das ist gegen das Gesetz!)

    — Frau Würfel, im Rahmen dieser Debatte jetzt ist es leider nicht möglich, das im Detail zu diskutieren. Deswegen finde ich das also nicht so ganz fair.
    Ich komme zum Schluß. — Ich meine, daß die Frage des Umgangs mit ungewollten Schwangerschaften es verdient, im kommenden Wahlkampf eine Rolle zu spielen, ist sie doch wie kaum eine andere dazu geeignet, das Frauenbild und den frauenpolitischen Hintergrund der jeweiligen politischen Akteure und Akteurinnen deutlich zu machen. Ich bin sicher, daß die Haltung zum § 218 insbesondere für Frauen zu einem Wahlprüfstein wird.
    Dennoch bleibt realistischerweise festzustellen, daß das Urteil Fakten mit Langzeitwirkung geschaffen hat und daß der Hoffnung auf Achtung des Selbstbestimmungsrechts der Frauen durch bundesdeutsche Gesetze für eine lange Zeit die Grundlage entzogen worden ist. Die Schaffung einer Regelung, die schwangeren Frauen ein souveränes Entscheidungsrecht über Austragung oder Abbruch einer Schwangerschaft ohne Zwangsberatung, ohne Sanktionen strafrechtlicher oder sozialer Art garantiert, bleibt damit eine Aufgabe der Zukunft.
    Die Partei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hält unverändert an ihrer Forderung nach Streichung der §§ 218 bis 219 fest. Es ist und bleibt das politische Ziel dieser Partei, den Menschenrechten auf Schutz und Achtung der Würde, auf Schutz der Persönlichkeitsrechte auch für Frauen uneingeschränkte Geltung zu verschaffen.

    (Beifall bei der PDS/Linke Liste)



Rede von Dr. Rita Süssmuth
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Als nächste spricht jetzt die Kollegin Ursula Männle.

(Uta Würfel [F.D.P.]: Ursula, stelle alles richtig, was eben falsch gesagt worden ist! — Zuruf von der SPD: Aber nicht wieder alles durcheinanderbringen! — Heiterkeit)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Prof. Ursula Männle


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! „Zweimal Bonn — Karlsruhe und zurück", so könnte man die 20jährigen Versuche einer Entscheidungsfindung überschreiben.
    Die parlamentarisch-juristische Auseinandersetzung um die Reform des § 218 Strafgesetzbuch ist hürdenreich und langwierig, hoffentlich nicht endlos. Zweimal wurde von Mehrheiten im Parlament versucht, eine Fristenregelung durchzusetzen. Zweimal klagte die Union gegen die Mißachtung der Verfassung, und zwar mit Erfolg.
    Diejenigen, Frau Schenk, die mit missionarischem Eifer eine Laissez-faire-Freiheit der Frau propagieren, mögen dies beklagen. Der Vorwurf, hier werde eine Mehrheitsentscheidung unterlaufen, der Wille des Volkes mißachtet, ein nicht demokratisch legitimierter Ersatzgesetzgeber gestärkt, läuft ins Leere. Richtig ist: Die in Karlsruhe klagenden parlamentarischen Minderheiten haben ihre moralisch-politische Pflicht wahrgenommen, die Mehrheiten an die Verfassungsgebote zu erinnern und ein verfassungskonformes gesetzgeberisches Handeln einzufordern.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Die Erfahrung, daß Gesetze selbst zum Vehikel des Unrechts werden können, hat gerade in Deutschland dazu geführt, daß neben einer Wiederbelebung des Naturrechts die Bedeutung richterlicher Normenkontrolle gestärkt wurde. Das Verfassungsgericht ist heute Symbol für den Schutz der Schwächeren gegen die Stärkeren, der Minderheiten gegen die Mehrheiten, der Ohnmächtigen gegen die Mächtigen.
    Dies beweist auch das Urteil zum Schwangerschaftsabbruch. Die Richter erklärten eine generelle Legalisierung von Abtreibung während der ersten zwölf Wochen — das war zentraler Punkt des Gruppenantrags — für verfassungswidrig und nichtig. Sie bekräftigten die Lebensschutzgarantie der Verfassung, formulierten dezidierte Vorgaben für den Gesetzgeber, der nun erneut tätig werden muß.
    Sie stellten noch einmal fest, daß unser Grundgesetz folgendes gebietet: Das Lebensrecht des Ungeborenen steht über dem Selbstbestimmungsrecht der Mutter. Der Staat ist verpflichtet, das Leben des Ungeborenen zu schützen. Abtreibung ist grundsätzlich als Unrecht zu bewerten. Nach der Rechtsordnung dürfen Schwangerschaftsabbrüche nur in Ausnahmesituationen in Betracht kommen.
    Die Behauptung, das Verfassungsgericht habe eine Fristenregelung bestätigt bzw. lediglich eine andere Wortwahl getroffen, ist schlicht falsch. Die Prinzipien, die ich gerade genannt habe, belegen dies eindeutig. Angeboten wird vom Gericht ein neues Schutzmodell, kein modifiziertes altes Modell. Die Verwendung

    Ursula Männle
    bekannter Etiketten wie „Fristenregelung" und „Indikationenregelung" ist irreführend.
    Der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Bischof Lehmann, kritisiert meines Erachtens zu Recht, daß bislang nicht ausreichend gewürdigt worden sei, daß die Verfassungsrichter einen neuen Ansatz versuchen. Lieber Herr Kollege Kauder, ich empfehle Ihnen und auch allen hier im Haus den sehr lesenswerten Artikel von Bischof Lehmann in dem uns allen übersandten Buch.
    Der Wechsel zu einem neuen Schutzkonzept wird vom Gericht damit begründet, daß unter allen bisherigen Regelungen — generelles Verbot, enge und weite Indikationenregelungen, Fristenregelungen — Abtreibung ein Massenphänomen geblieben ist. Es wird deutlich: Die bisherige Gesetzgebung hat nicht ausreichend zum Schutz des ungeborenen Lebens beigetragen. Das müssen wir verändern.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Die Beratungsregelung, die in unserem Gesetzentwurf getreu den Vorgaben des Verfassungsgerichts umgesetzt wird, ist ein differenziertes, mit präventiven und repressiven Elementen ausgestattetes Schutzkonzept für das Leben. Im Mittelpunkt dieses Schutzkonzepts steht eine Beratung, die die Frau zur Fortsetzung der Schwangerschaft ermutigt.
    Unser Entwurf folgt hier strikt, überwiegend gar wortgetreu den Vorgaben aus Karlsruhe. Besondere Anforderungen werden an Inhalt, Ziel, Durchführung und Organisation der Beratung gestellt. Sie ist weder Inquisition noch Alibiveranstaltung. Die Beratenden haben eine doppelte Aufgabe zu erfüllen. Sie sind zum einen Anwalt der ungeborenen Kinder, müssen deren vom Staat geschütztes Recht auf Leben verteidigen. Sie müssen zum anderen Hilfen für die Frauen zur Bewältigung des Schwangerschaftskonflikts bieten. Beratung kann und darf sich nicht in bloßer Information erschöpfen, auf Hinweise zur rechtlichen Situation beschränken und lediglich an der von der Frau dargelegten Interessenlage orientieren.
    Beratung ist auch nicht als bevormundender Druck, als Überredung zu verstehen bzw. mißzuverstehen. Beratung soll und muß Konfliktbewältigungsstrategien mit der Mutter in einem qualifizierten Gespräch entwickeln, konkrete Hilfen anbieten, deutlich die normativen Bindungen der Verfassung darlegen und gleichzeitig die personale Freiheit der Frau respektieren. Ich habe im Verlauf meiner Beschäftigung mit dieser Problematik viele Beraterinnen getroffen, die diese zugegebenermaßen sehr, sehr schwierige Aufgabe hervorragend meistern. Ihnen gebührt großer Dank.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P. sowie bei Abgeordneten der SPD)

    Die Beratung soll zielorientiert und ergebnisoffen sein. Dies ist kein Widerspruch. Zielorientierung heißt Verdeutlichung des verfassungsrechtlich verbürgten Lebensrechts des Kindes auch gegenüber seiner Mutter, Ermutigung zur Fortsetzung der Schwangerschaft, Eröffnung von Perspektiven für ein Leben mit dem Kind. Denn, meine Damen und Herren, wir wissen alle: Abtreibung ist keine Konfliktlösung. Die eigentlichen Ursachen werden durch eine Abtreibung nicht beseitigt, und die Frau bleibt mit ihrem Konflikt allein. Adressat der Lebensschutzorientierung der Beratung ist deshalb nicht nur die Frau, sondern auch der Vater des Kindes, die Eltern, das gesamte familiäre und soziale Umfeld, die Gesellschaft. Die Beratung verpflichtet zur Mithilfe und zur Unterstützung. Staatliche Beratung ohne gesellschaftliche Hilfe wäre doppelte Moral.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)

    Die Wertgebundenheit der Beratung steht nicht im Widerspruch zur Ergebnisoffenheit, zur Akzeptanz der Letztentscheidung der Frau. Im Gegenteil, der Verzicht auf die Indikationsfeststellung soll die Gesprächs- und Mitwirkungsbereitschaft der Frau erhöhen. Dies soll vor allem dazu führen, in einer Atmosphäre der Offenheit alle Möglichkeiten auszuloten und die Konfliktlage ohne Druck des Ergebnisses zu erörtern. Respekt vor der Letztentscheidung ist im Sinne des Urteils Voraussetzung für die Wirksamkeit des Konzepts „Lebensschutz durch Beratung".
    Die Entscheidung hat jedoch keine rechtfertigende Wirkung für einen Schwangerschaftsabbruch. Dies festzuhalten ist sicherlich auch wichtig.
    Wer wie die SPD in der Zielorientierung der Beratung eine Beeinträchtigung der Ergebnisoffenheit sieht, verkennt die vom Gericht beabsichtigte Wechselwirkung. Auch bei der Beratung folgt die SPD ihrer bekannten Strategie: Minimalistisch werden die Auflagen aus Karlsruhe umgesetzt, um Maximales an altem SPD-Gedankengut zu retten.
    Lassen Sie mich eine, wie ich meine, berechtigte Frage stellen: Warum übernehmen Sie, warum übernimmt die SPD nicht, wie die Koalition, die Formulierung zur Beratung aus der Übergangsregelung, die ja geltendes Recht ist?

    (Inge Wettig-Danielmeier [SPD]: Wir nehmen sie aus dem Gesetz!)

    Die Antwort ist offenkundig: Weil die Lebensschutzorientierung der Verfassung mit der Selbstbestimmungsforderung der SPD kollidiert.
    Sie wollen zurück hinter Karlsruhe. Die SPD relativiert die Zielorientierung der Beratung und reduziert damit den staatlichen Schutz für das Kind. Die Positionen der Rechtsgüter „Lebensrecht des Kindes" und „Selbstbestimmungsrecht der Frau" werden nicht im Sinne des Urteils als Rangfolge, sondern als Gleichgewichte gewichtet. Die Güterhierarchie wird damit aufgelöst. Es wird nivelliert.
    Das neue Schutzkonzept mit dem Schwerpunkt Beratung wird die an es gestellten Erwartungen nur erfüllen können, wenn die Gesellschaft seine Wertgrundlagen akzeptiert. Eltern, Schulen, Medien, gesellschaftliche Institutionen sind gefordert, das Rechtsbewußtsein zu stärken, für ein Umdenken zu werben und die Bedeutung des Lebensschutzes zu lehren.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Ich appelliere hier insbesondere nochmals an die Medien, diesem Auftrag gerecht zu werden.



    Ursula Männle
    Nutzen wir die aktuelle Erziehungs- und Wertedebatte, um mehr als nur Denkanstöße zu geben, um Orientierung hin zur Achtung der Menschenwürde, auch der des Ungeborenen, zu vermitteln!
    Das Beratungskonzept ist ein engmaschiges Netz an Schutzmaßnahmen für das Leben. Vor allem aber verlangt das Konzept eine wertorientierte Gesellschaft, in der Bürger und Bürgerinnen Lebensschutz durch Kinderfreundlichkeit leben und vorleben.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)

    Das Urteil bietet die Chance zu einem Neuanfang für eine Regelung, welche die Verfassungsnormen respektiert, Staat und Gesellschaft stärker als bisher in die Pflicht nimmt, Gefahren für das Leben des Ungeborenen wirksamer bekämpft und insbesondere durch qualifizierte Gespräche mit Frauen in Konfliktsituationen Lebensschutz durch umfassende Hilfe gewährleistet. Das Urteil dokumentiert Wertbindung ohne moralischen Rigorismus, Verständnis für moralisch-rechtliche Konflikte und Praxisnähe. Es vermeidet ein Entweder-Oder. Denn, meine sehr geehrten Damen und Herren, extreme Postionen führen ins Abseits.
    Rechtliche Freigabe von Abtreibung ist inhuman, weil ungeborenes Leben zur Disposition gestellt wird. Es wäre ein erster Schritt zur Infragestellung des Lebensrechts aller. Strafe ohne Differenzierung beruhigt zwar das eigene Gewissen, schützt aber, wie Zahlen belegen, das ungeborene Leben nicht.
    Der Koalitionsentwurf folgt strikt den Vorgaben aus Karlsruhe. Er ist verfassungskonform, lebensschutzorientiert und praxisnah.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)