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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 12/207 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 207. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 2. Februar 1994 Inhalt: Glückwünsche zum Geburtstag der Abgeordneten Klaus Harries und Dr. Karl-Heinz Klejdzinski 17870B Benennung des Abgeordneten Uwe Lühr als stellvertretendes Mitglied im Kuratorium der „Stiftung Archiv der Parteien und Massenorganisationen der DDR" im Bundesarchiv 17870B Erweiterung der Tagesordnung 17870B Tagesordnungspunkt 1: Befragung der Bundesregierung (Siebzehntes Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes; Materialien zur Deutschen Einheit und zum Aufbau in den neuen Bundesländern; Agrarbericht 1994) Dr. Rainer Ortleb, Bundesminister BMBW 17853 B Doris Odendahl SPD 17854A Dr. Rainer Ortleb, Bundesminister BMBW 17854A Dr. Dietmar Keller PDS/Linke Liste . . . 17854 C Dr. Rainer Ortleb, Bundesminister BMBW 17854 C Dr. Peter Eckardt SPD 17855A Dr. Rainer Ortleb, Bundesminister BMBW 17855 A Otto Schily SPD 17855 C Dr. Rainer Ortleb, Bundesminister BMBW 17855 C Eckart Kuhlwein SPD 17855 D Dr. Rainer Ortleb, Bundesminister BMBW 17855 D Günter Rixe SPD 17856B Dr. Rainer Ortleb, Bundesminister BMBW 17856B Alois Graf von Waldburg-Zeil CDU/CSU 17856 C Dr. Rainer Ortleb, Bundesminister BMBW 17856 C Siegfried Vergin SPD 17857A Dr. Rainer Ortleb, Bundesminister BMBW 17857 A Horst Kubatschka SPD 17857 C Dr. Rainer Ortleb, Bundesminister BMBW 17857 C Dirk Hansen F.D.P. 17857 D Dr. Rainer Ortleb, Bundesminister BMBW 17858A Stephan Hilsberg SPD 17858 C Dr. Rainer Ortleb, Bundesminister BMBW 17858 C Hinrich Kuessner SPD 17859A Eduard Lintner, Parl. Staatssekretär BMI 17859A Siegfried Hornung CDU/CSU 17859 B Jochen Borchert, Bundesminister BML 17859B Egon Susset CDU/CSU 17859 C Jochen Borchert, Bundesminister BML 17859C Horst Sielaff SPD 17859D Jochen Borchert, Bundesminister BML 17859D Dr. Fritz Schumann (Kroppenstedt) PDS/ Linke Liste 17860B Jochen Borchert, Bundesminister BML 17860B Günther Bredehorn F D P 17860 D Jochen Borchert, Bundesminister BML 17860D Tagesordnungspunkt 2: Fragestunde — Drucksache 12/6691 vom 28. Januar 1994 — Termingeldgeschäfte ostdeutscher Gemeinden mit westdeutschen Kommunen; Auswirkungen auf die Akzeptanz der öffentlichen Transferleistungen in die neuen Lander MdlAnfr 42, 43 Volker Kauder CDU/CSU II Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 207. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 2. Februar 1994 Antw PStSekr Dr. Joachim Grünewald BMF 17861B, 17862B ZusFr Volker Kauder CDU/CSU 17861 C Verwendung des unter Verwaltung der Treuhand stehenden Vermögens der ehemaligen Staatspartei SED zur Verbesserung der Haftentschädigung ehemaliger Häftlinge MdlAnfr 44 Claus Jäger CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Joachim Grünewald BMF 17862 C ZusFr Claus Jäger CDU/CSU 17862 D ZusFr Wolfgang Lüder F.D.P. 17863A Entzug der Anerkennung als Schwangerschaftsberatungsstelle bei Verweigerung der Annahme der für die Auszahlung von Geldern der Stiftung „Mutter und Kind" erforderlichen Formulare MdlAnfr 60 Hubert Hüppe CDU/CSU Antw PStSekr'in Roswitha Verhülsdonk BMFuS 17863 C ZusFr Hubert Hüppe CDU/CSU 17863 D ZusFr Claus Jäger CDU/CSU 17864A Verträge zwischen Krankenkassen und Altenpflegern gemäß § 132 Abs. 1 SGB V; Erarbeitung eines Berufsbildes für Altenpfleger MdlAnfr 61, 62 Dr. Jürgen Meyer (Ulm) SPD Antw PStSekr'in Roswitha Verhülsdonk BMFuS 17864A, 17865A ZusFr Dr. Jürgen Meyer (Ulm) SPD . . . 17864B, 17865 B ZusFr Christa Lörcher SPD 17864 D Drohung der Bundespost betreffend Nutzung einer Liegenschaft in KrefeldHückelsmay für Asylbewerberunterkünfte MdlAnfr 1, 2 Walter Schöler SPD Antw PStSekr Dr. Paul Laufs BMPT . . 17866A ZusFr Walter Schöler SPD 17866B Vergabe von Bergbaurechten in den neuen Bundesländern an Nichteigentümer der Flächen MdlAnfr 3, 4 Martin Göttsching CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Reinhard Göhner BMWi 17866D, 17867A ZusFr Martin Göttsching CDU/CSU . . 17866D, 17867A ZusFr Iris Gleicke SPD 17867 B Untersuchung der Auswirkungen des Pflanzenschutzmittels Apron Plus; Einrichtung eines Haftungsfonds für Schäden bei Gefahrguttransporten MdlAnfr 5, 6 Marion Caspers-Merk SPD Antw StSekr Dr. Franz-Josef Feiter BML 17867C, 17869B ZusFr Marion Caspers-Merk SPD . . . 17868A, 17869D ZusFr Susanne Kastner SPD 17868B ZusFr Monika Ganseforth SPD 17868C ZusFr Horst Kubatschka SPD 17868C ZusFr Dietmar Schütz SPD 17868 C ZusFr Gabriele Iwersen SPD 17868D ZusFr Josef Grünbeck F.D.P. . . . . . 17868 D ZusFr Siegrun Klemmer SPD 17869A ZusFr Dr. Burkhard Hirsch F.D.P. . . . 17870A Tagesordnungspunkt 3: a) Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Schwangeren- und Familienhilfeänderungsgesetzes (Drucksache 12/6643) b) Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Anpassung des Schwangeren- und Familienhilfegesetzes an die Vorgaben des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 28. Mai 1993 (Drucksache 12/6669) c) Erste Beratung des von den Abgeordneten Petra Bläss, Andrea Lederer, weiteren Abgeordneten und der Gruppe der PDS/Linke Liste eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 2) (Drucksache 12/6648) d) Beratung des Antrags der Abgeordneten Petra Bläss, Andrea Lederer und der Gruppe der PDS/Linke Liste: Sicherung der unentgeltlichen Bereitstellung von Kontrazeptiva (Drucksache 12/6647) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 1: Beratung des Antrags der Abgeordneten Christina Schenk, Dr. Klaus-Dieter Feige und der Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Mindeststandards bei der Neuregelung des Abtreibungsrechts nach Maßgabe des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 28. Mai 1993 (Drucksache 12/6715) Irmgard Karwatzki CDU/CSU 17871 A Inge Wettig-Danielmeier SPD . 17872B, 17893 D Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 207. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 2. Februar 1994 III Uta Würfel F.D.P. . . 17874C, 17886D, 17898B Dr. Helga Otto SPD 17876A Volker Kauder CDU/CSU 17876 B Petra Bläss PDS/Linke Liste 17878 A Christina Schenk BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 17880B Claus Jäger CDU/CSU . . . 17881A, 17885B Ursula Männle CDU/CSU 17882 C Dr. Hans de With SPD 17884 B Horst Eylmann CDU/CSU 17886 A Rainer Funke F D P 17887 B Dr. Reinhard Göhner CDU/CSU 17888B Dr. Jürgen Meyer (Ulm) SPD 17890 A Dr. Angela Merkel CDU/CSU 17891D Claus Jäger CDU/CSU 17894 D Dr. Edith Niehuis SPD 17895B Hubert Hüppe CDU/CSU 17895 D Herbert Werner (Ulm) CDU/CSU . . . 17897 A Norbert Geis CDU/CSU 17899 A Dr. Edith Niehuis SPD 17899C Tagesordnungspunkt 4: Beratung der ersten Beschlußempfehlung und des Zwischenberichts des 3. Untersuchungsausschusses nach Artikel 44 des Grundgesetzes (Drucksache 12/6700) Gerhard Scheu CDU/CSU 17900 C Horst Schmidbauer (Nürnberg) SPD . . 17901 C Dr. Christoph Schnittler F.D.P. . . . . 17902 D Dr. Ursula Fischer PDS/Linke Liste . . 17903D, 17905 B Wolfgang Lohmann (Lüdenscheid) CDU/ CSU 17904 B Zusatztagesordnungspunkt 2: Aktuelle Stunde betr. Benachteiligung von Familien mit Kindern und niedrigem Einkommen durch die aktuell ergehenden Bescheide über den Kindergeldzuschlag für 1993 Ingrid Matthäus-Maier SPD . . 17906A, 17918A Klaus Riegert CDU/CSU 17907A Dr. Margret Funke-Schmitt-Rink F.D.P. 17907D Dr. Barbara Höll PDS/Linke Liste . . . 17908D Konrad Weiß (Berlin) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 17910A Hannelore Rönsch, Bundesministerin BMFuS 17910D Christel Hanewinckel SPD 17912B Renate Diemers CDU/CSU 17913B Doris Odendahl SPD 17914B Gunnar Uldall CDU/CSU . . . 17915B, 17918C Michael Habermann SPD 17916B Winfried Fockenberg CDU/CSU 17917 C Nächste Sitzung 17919C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 17920* A Anlage 2 Erkundigungen der Treuhandanstalt über die wirtschaftliche Lage des Erwerbers der Maschinen- und Anlagenbau GmbH; Sicherung der Existenz des Unternehmens angesichts der Zahlungsschwierigkeiten des Käufers MdlAnfr 47, 48 — Drs 12/6691 — Manfred Kolbe CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Joachim Grünewald BMF 17920* C Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 207. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 2. Februar 1994 17853 207. Sitzung Bonn, den 2. Februar 1994 Beginn: 13.00 Uhr
  • folderAnlagen
    Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Belle, Meinrad CDU/CSU 2. 2. 94 Clemens, Joachim CDU/CSU 2. 2. 94 Dempwolf, Gertrud CDU/CSU 2. 2. 94 Ehrbar, Udo CDU/CSU 2. 2. 94 Eimer (Fürth), Norbert F.D.P 2. 2. 94 Engelmann, Wolfgang CDU/CSU 2. 2. 94 Gries, Ekkehard F.D.P. 2. 2. 94 Dr. Guttmacher, F.D.P. 2. 2. 94 Karlheinz Henn, Bernd PDS/LL 2. 2. 94 Jung (Limburg), Michael CDU/CSU 2. 2. 94 Kiechle, Ignaz CDU/CSU 2. 2. 94 Kittelmann, Peter CDU/CSU 2. 2. 94 * Kolbe, Manfred CDU/CSU 2. 2. 94 Marten, Günter CDU/CSU 2. 2. 94 Dr. Matterne, Dietmar SPD 2. 2. 94 Dr. Menzel, Bruno F.D.P. 2. 2. 94 Molnar, Thomas CDU/CSU 2. 2. 94 Dr. Müller, Günther CDU/CSU 2. 2. 94 Müller (Zittau), Christian SPD 2. 2. 94 Nelle, Engelbert CDU/CSU 2. 2. 94 Philipp, Ingeborg PDS/LL 2. 2. 94 Liste Rawe, Wilhelm CDU/CSU 2. 2. 94 Reddemann, Gerhard CDU/CSU 2. 2. 94 * Repnik, Hans-Peter CDU/CSU 2. 2. 94 Dr. Riedl (München), CDU/CSU 2. 2. 94 Erich Roitzsch (Quickborn), CDU/CSU 2. 2. 94 Ingrid Sauer (Salzgitter), CDU/CSU 2. 2. 94 Helmut Dr. Schwarz-Schilling, CDU/CSU 2. 2. 94 Christian Dr. Soell, Hartmut SPD 2. 2. 94 * Spilker, Karl-Heinz CDU/CSU 2. 2. 94 Stachowa, Angela PDS/LL 2. 2. 94 Liste Dr. von Teichman, F.D.P. 2. 2. 94 Cornelia Dr. Voigt (Northeim), CDU/CSU 2. 2. 94 Hans-Peter Vosen, Josef SPD 2. 2. 94 Dr. Waffenschmidt, Horst CDU/CSU 2. 2. 94 Dr. Waigel, Theodor CDU/CSU 2. 2. 94 Weis (Stendal), Reinhard SPD 2. 2. 94 Dr. Wieczorek, Norbert SPD 2. 2. 94 Wohlrabe, Jürgen CDU/CSU 2. 2. 94 * für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Joachim Grünewald auf die Fragen des Abgeordneten Manfred Kolbe (CDU/ CSU) (Drucksache 12/6691 Fragen 47 und 48): Hat sich die Treuhandanstalt vor der Veräußerung der Firma Maschinen- und Anlagenbau GmbH in Döbeln nach der wirtschaftlichen Situation des späteren Erwerbers (M. B.) erkundigt, und wenn ja, wie ist es zu erklären, daß sich das Unternehmen z. Z. in Zahlungsschwierigkeiten befindet? Was beabsichtigt die Treuhandanstalt zu tun, um das Überleben der Firma Maschinen- und Anlagenbau zu sichern? Zu Frage 47: Die Treuhandanstalt hat über die wirtschaftliche Situation des Erwerbers der Döbelner Maschinen- und Anlagenbau GmbH eine Bonitätsauskunft der Creditreform eingeholt. Diese Auskunft gab zu keinen Bedenken Anlaß. Die Zahlungsschwierigkeiten des Unternehmens sind der zuständigen Geschäftsstelle der Treuhandanstalt nicht näher bekannt. Da es sich bei dem Unternehmen um einen Zulieferer für die Autoindustrie handelt, darf vermutet werden, daß mögliche Schwierigkeiten mit der aktuellen konjunkturellen Situation im Zusammenhang stehen. Ich darf aber darauf hinweisen, daß der Erwerber seine vertraglichen Verpflichtungen gegenüber der Treuhandanstalt bisher weitgehend erfüllt hat. Die Investitionszusagen in Höhe von 8 Millionen DM sind per 31. Dezember 1993 mit 5,5 Millionen DM erfüllt. Bei den Beschäftigten wurden die Zusagen sogar beträchtlich übertroffen: 52 bis 73 Beschäftigten im Laufe des Jahres 1993 stehen 45 Arbeitsplatzzusagen gegenüber. Zu Frage 48: Die aus dem Privatisierungsvertrag resultierenden Verpflichtungen der Treuhandanstalt gegenüber dem Erwerber sind vollständig erfüllt. Für weitere Leistungen der Treuhandanstalt besteht daher keine Rechtsgrundlage. Der Käufer hat sich bisher auch noch nicht an die Treuhandanstalt gewandt.
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    Rede von: Unbekanntinfo_outline


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (PDS)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()

    Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit der heutigen Debatte wird eine neue Runde im Glaubenskrieg um die Legalisierung oder Kriminalisierung des Abtreibungsrechts eingeläutet, und es ist bereits jetzt abzusehen, daß dies nicht die letzte sein wird.
    Das Bundesverfassungsgericht hat uns als Gesetzgeber vor die schwierige Aufgabe gestellt, ein Urteil in Rechtsnormen umzusetzen, das an Widersprüchen und Paradoxien kaum zu überbieten ist und bis heute von den meisten Menschen in diesem Lande nicht ohne juristischen Gehirnschrittmacher verstanden wird.
    Hinsichtlich der wichtigsten an die Verfassungsrichter gestellten Frage, ob eine Fristenlösung mit strafbewehrter Zwangsberatung verfassungskonform sei oder nicht, haben die Karlsruher Richter mit einem klaren „Jein" geantwortet und ein Lebensschutzgesetz mit de facto Letztentscheidung der Frau erfunden — nicht Fisch und nicht Fleisch.
    Hinzu kommt ein höchst kompliziertes System von Vorgaben, die bereits für die Übergangszeit eine stärkere Einmischung staatlicher Aufsichtsgremien in Beratung und Finanzierung festlegten und damit den Landesregierungen über die Rechtsaufsicht je nach politischer Couleur einen mehr oder minder großen Einfluß ermöglichten.
    Diese für den Gesetzgeber eher ungünstige Ausgangssituation stellt besonders hohe Anforderung an die Erarbeitung darauf aufbauender Gesetzentwürfe hinsichtlich der Frage, wie die im Urteil durchaus auch vorhandenen Freiräume bei der Umsetzung aufgegriffen, die Handlungsspielräume genutzt wurden und in welche Richtung Problemlösungen gegangen sind.
    Ich kann im folgenden nicht auf alle Einzelheiten der vorliegenen Entwürfe eingehen. Ich will versuchen, auf einige grundsätzliche Probleme hinzuweisen, wo sowohl von seiten der Koalition als auch von seiten der SPD der durch das Bundesverfassungsgericht gegebene Handlungsspielraum nicht zugunsten der Autonomie der Frauen beziehungsweise sogar zu deren Nachteil ausgenutzt worden ist.
    Das erste Problem ist das der Suche nach vernünftigen Finanzierungskonzepten. Gegenwärtig existieren im öffentlichen Bewußtsein nur zwei Möglichkeiten der Finanzierung eines straflosen, aber nicht indizierten Abbruchs: die Selbstfinanzierung für Besserverdienende oder die Finanzierung über die Sozialhilfe für Sozialhilfeempfängerinnen und Frauen, die unterhalb differierender Einkommensgrenzen liegen. Über weitere Möglichkeiten einer für Frauen günstigeren Finanzierungsvariante, die aus dem Karlsruher Urteil ebenfalls abzuleiten wären, diskutiert niemand ernsthaft.
    Ausgangspunkt für diese Varianten ist die Einschätzung der Karlsruher Richterinnen und Richter, daß ein indikationsloser, beratener, strafloser Schwangerschaftsabbruch innerhalb der ersten zwölf Wochen nicht festgestellt rechtmäßig ist. Die Verfassungsrichter haben es offengelassen, ob diese Abbrüche rechtswidrig oder rechtmäßig sind. Sie haben lediglich festgehalten, daß keine Feststellung ihrer Rechtmäßigkeit erfolgt.
    Die SPD hat aus diesem Fakt richtigerweise geschlußfolgert, daß die ursprüngliche Intention des Schwangeren- und Familienhilfegesetzes erneut eingebracht werden kann, wonach der Tatbestand des § 218 bei nicht festgestellt rechtmäßigen Abbrüchen nicht als erfüllt gelten kann. Mit der gleichzeitigen Einführung eines speziellen Leistungsgesetzes aber verläßt sie diese Argumentationslinie an der eigentlich interessanten Stelle wieder.
    Wenn nämlich eine nicht tatbestandliche Handlung vorliegt, kann diese nicht rechtswidrig sein. Es bliebe einfach offen, ob sie rechtmäßig ist. Dem Gesetzgeber wäre es überlassen, ob er Feststellungsverfahren für erforderlich hält und welche dies sind, beziehungsweise könnte er nach dem Grundsatz „in dubio pro reo" abbruchwilligen Frauen grundsätzlich die Unschuldsvermutung zugute halten und bis zum gerichtlich zu erbringenden Beweis des Gegenteils eine Rechtmäßigkeit des Abbruchs unterstellen. Eine Kassenfinanzierung wäre damit die Regel, der Beweis der Rechtswidrigkeit mit dem Ergebnis der Selbstfinanzierung die Ausnahme.
    Weshalb geht die SPD nicht so weit, sondern löst nun ihrerseits die Finanzierung des Abbruchs aus den von den Krankenkassen finanzierten sonstigen Leistungen heraus und setzt sie damit dem Vorurteil aus, letztlich vielleicht doch irgendwie nicht ganz zu Recht beansprucht zu werden? Etwas weniger Furcht vor dem vermuteten Willen eines patriachalen Gerichts und etwas mehr Respekt vor den Interessen der Frauen kann auch und gerade in Wahlkampfzeiten eigentlich nicht schaden, lieben Kolleginnen.

    (Dr. Edith Niehuis [SPD]: Danke für den Tip!)

    Mein zweiter Kritikpunkt richtet sich gegen die Versuche einer Ausweitung des Strafrechts. Die weitergehenden Vorschläge hat hier natürlich die Regierungskoalition, deren Vorliebe für Strafen und Verbote sich mit zunehmender Konzeptionslosigkeit generell zu steigern scheint. Das betrifft zum ersten



    Petra Bläss
    das Problem der verkappten Verschärfung der Strafbarkeit für die abbrechenden Ärztinnen und Ärzte.
    Für besondere Rechtsunsicherheit dürfte sorgen, daß sich die Ärztinnen und Ärzte die Gründe für den Abbruch darlegen lassen müssen, um davon ihrerseits die ärztliche Verantwortbarkeit des Abbruchs abzuleiten. Die ärztliche Entscheidung über die Verantwortbarkeit des Abbruchs selbst soll aber nicht überprüfbar sein. Ob die vorgetragenen Gründe einen Abbruch rechtfertigen oder ob die Ärztinnen und Ärzte den Abbruch für zulässig halten, soll ebenfalls unerheblich für den Strafausschluß sein.
    Wozu — fragt sich da der gesunde Menschenverstand — denn dann die in das Strafrecht neu aufzunehmende Pflicht, wenn nicht, um Ärzte und Ärztinnen zu verunsichern und gegebenenfalls auch gerichtlich belangen zu können?

    (Uta Würfel [F.D.P.]: Ich kann Ihnen das beantworten!)

    Skandalös ist auch die vorgesehende Kriminalisierung des persönlichen Umfeldes der Schwangeren, auch wenn sie sich im Gegensatz zum ursprünglich geplanten Umfang nicht auf Verwandte dritten Grades erstrecken soll. Die Regierungskoalition geht dabei von der Prämisse aus, daß schwangere Frauen nicht in der Lage sind, selbstbestimmt über Austragung oder Abbruch der Schwangerschaft zu entscheiden, sondern daß in den meisten Fällen die Einflüsse ihres Umfeldes zum Schwangerschaftsabbruch führen.
    Über die Schwierigkeiten der Durchsetzung und den denunziatorischen Charakter dieser Norm sind sich die Verfasserinnen und Verfasser selbst im klaren. Deshalb versuchen Sie eine Abgrenzung des Gesprächs der Schwangeren mit Dritten von strafrechtlich relevanter Einflußnahme. Dies krankt natürlich an der Frage, auf welchem Wege eine gerichtliche Entscheidung über eine sogenannte Mitverursachung eines Schwangerschaftsabbruchs herbeigeführt werden soll. Da Beraterinnen und Berater und Ärztinnen und Ärzte der Schweigepflicht unterliegen, ist eine Anzeige der Schwangeren gegen ihr Umfeld, z. B. der Minderjährigen gegen die eigenen Eltern, der einzig mögliche Weg.
    Leider bedient sich auch die SPD in ihrem Entwurf der von der Rechtsanwältin Claudia Burgsmüller so genannten „Lust des Bundesverfassungsgerichts am Strafen", indem sie den Nötigungsparagraphen 240 StGB um das Regelbeispiel eines besonders schweren Falles einer Nötigung zum Schwangerschaftsabbruch ergänzt — völlig unnötigerweise, da dies der bisherige Gesetzestext und die Rechtsanwendung schon beinhalten.
    In der Kürze der mir zur Verfügung stehenden Zeit noch eine dritte Kritik, und zwar zum Problem der Beratung. Ein Novum ist es, daß die Beratung nach dem Willen der Verfasserinnen und Verfasser des Koalitionsentwurfs nicht mehr der Information und Hilfe der Schwangeren in einem vermuteten Konfliktfall, sondern allein dem Lebensschutz des Ungeborenen dienen soll. Dies pervertiert Beratung in unerträglichem Maße zur Indoktrination, obwohl die Karlsruher Richterinnen und Richter gerade in der Beratung die Frau in eine vergleichsweise starke Position gebracht hatten, indem sie per Letztverantwortung die Persönlichkeitsrechte der Schwangeren als Grenze der grundsätzlichen Pflicht zur Austragung und der staatlichen Schutzpflicht anerkannten. Und bedenklich ist es auch, daß die Formulierung von einem ausreichenden Netz wohnortnaher Beratungsstellen im neuen Entwurf ohne das Adjektiv „pluralistisch" gefaßt wurde.
    Bereits die Übergangsregelungen des Bundesverfassungsgerichtes haben mit ihrer Stärkung der Macht und der Einflußmöglichkeiten staatlicher Aufsichtsgremien den Druck auf Beratungsstellen erheblich gesteigert. Die bisherige „staatsfreie Beratung des westdeutschen Rechts", so die Juristin Monika Frommel, gibt es seit dem Karlsruher Urteil nicht mehr. Dafür nehmen Landesregierungen über die ihnen obliegende Rechtsaufsicht einen erheblichen Einfluß auf den Inhalt und die Organisation der die Beratung anbietenden freien Träger und Verbände. Sie bestätigen damit die Meinung der Vorsitzenden von Pro Familia, Uta Maier, daß die staatliche Überwachung der Tätigkeit der Beratungsstellen einen patriarchalen Übergriff auf einen feministischen Berufsstand darstellen.
    Zusammenfassend denke ich, daß mit dem Koalitionsentwurf die Elemente des Bundesverfassungsgerichtsurteils verstärkt worden sind, die vom Selbstbestimmungsrecht der Frau am entferntesten sind. Und leider bewegt sich auch der Gesetzentwurf der SPD zu ängstlich am vermuteten Willen der Verfassungsrichter entlang, ohne wirklich an dessen Grenzen zu rütteln. Die Möglichkeiten der Schadensbegrenzung im Interesse der Frauen werden damit von vornherein beschnitten. Ich hoffe, daß sich hier in der Ausschußarbeit noch Möglichkeiten für Veränderungen ergeben.
    Welche Initiativen wird nun die PDS/Linke Liste in die bevorstehende Debatte einbringen? Angesichts der uns jetzt vorliegenden Entwürfe, die behaupten, sich genau an Wortlaut und Intentionen des Karlsruher Urteils zu halten, und auch angesichts der Entscheidung des Verfassungsgerichts selbst, das auf der Skala zwischen absolutem Primat des Lebensschutzes und dem Persönlichkeitsrecht der Schwangeren hin- und herschwankt und in großen Passagen gar keine eindeutige Rechtslage begründet, erscheint es mir und der PDS/Linke Liste als überfällig, wechselnden juristischen Interpretationen des Grundgesetzes in bezug auf eine so existentielle Frage wie die der Legalität der Abtreibung endlich einen Riegel vorzuschieben. Statt die Rechtsunsicherheit der schwangeren Frauen, Ärztinnen und Ärzte und Beraterinnen und Berater weiter zu vergrößern, schlagen wir deshalb vor, durch die Aufnahme des Rechts auf freie Entscheidung der Frau über Austragung oder Abbruch einer Schwangerschaft ins Grundgesetz am Ende dieses Jahrhunderts die rechtliche Diskriminierung der Frau wegen ihrer Gebärfähigkeit zu beenden. Art. 2 des Grundgesetzes soll zu diesem Zweck einen neuen Abs. 3 erhalten, der lautet: „Jede Frau hat das Recht, selbst zu entscheiden, ob sie eine Schwangerschaft austrägt oder nicht."



    Petra Bläss
    Im Wissen um die frauenfeindlichen Machtverhältnisse in diesem Land und die Aussichtslosigkeit auf parteien- und fraktionsübergreifendes Handeln in Zeiten von Wahlkämpfen wird die PDS/Linke Liste deshalb neben der Forderung nach ersatzloser Streichung der §§ 218/219 StGB auch pragmatische Änderungsvorschläge zu den vorliegenden Gesetzesentwürfen machen. Diese werden sich um Schadensbegrenzung im Sinne der Frauen bemühen. Die inhaltliche Übereinstimmung mit der Kollegin Schenk vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in dieser Frage freut mich, und ihr Ansatz findet auch meine Unterstützung.


Rede von Dr. Rita Süssmuth
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Frau Bläss, Ihre Redezeit ist zu Ende. Ich habe es schon länger signalisiert.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von: Unbekanntinfo_outline


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (PDS)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()

    Kann ich diesen Satz ganz kurz beenden?