Rede:
ID1220717800

insert_comment

Metadaten
  • sort_by_alphaVokabular
    Vokabeln: 7
    1. Als: 1
    2. nächste: 1
    3. spricht: 1
    4. die: 1
    5. Kollegin: 1
    6. Inge: 1
    7. Wettig-Danielmeier.: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 12/207 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 207. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 2. Februar 1994 Inhalt: Glückwünsche zum Geburtstag der Abgeordneten Klaus Harries und Dr. Karl-Heinz Klejdzinski 17870B Benennung des Abgeordneten Uwe Lühr als stellvertretendes Mitglied im Kuratorium der „Stiftung Archiv der Parteien und Massenorganisationen der DDR" im Bundesarchiv 17870B Erweiterung der Tagesordnung 17870B Tagesordnungspunkt 1: Befragung der Bundesregierung (Siebzehntes Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes; Materialien zur Deutschen Einheit und zum Aufbau in den neuen Bundesländern; Agrarbericht 1994) Dr. Rainer Ortleb, Bundesminister BMBW 17853 B Doris Odendahl SPD 17854A Dr. Rainer Ortleb, Bundesminister BMBW 17854A Dr. Dietmar Keller PDS/Linke Liste . . . 17854 C Dr. Rainer Ortleb, Bundesminister BMBW 17854 C Dr. Peter Eckardt SPD 17855A Dr. Rainer Ortleb, Bundesminister BMBW 17855 A Otto Schily SPD 17855 C Dr. Rainer Ortleb, Bundesminister BMBW 17855 C Eckart Kuhlwein SPD 17855 D Dr. Rainer Ortleb, Bundesminister BMBW 17855 D Günter Rixe SPD 17856B Dr. Rainer Ortleb, Bundesminister BMBW 17856B Alois Graf von Waldburg-Zeil CDU/CSU 17856 C Dr. Rainer Ortleb, Bundesminister BMBW 17856 C Siegfried Vergin SPD 17857A Dr. Rainer Ortleb, Bundesminister BMBW 17857 A Horst Kubatschka SPD 17857 C Dr. Rainer Ortleb, Bundesminister BMBW 17857 C Dirk Hansen F.D.P. 17857 D Dr. Rainer Ortleb, Bundesminister BMBW 17858A Stephan Hilsberg SPD 17858 C Dr. Rainer Ortleb, Bundesminister BMBW 17858 C Hinrich Kuessner SPD 17859A Eduard Lintner, Parl. Staatssekretär BMI 17859A Siegfried Hornung CDU/CSU 17859 B Jochen Borchert, Bundesminister BML 17859B Egon Susset CDU/CSU 17859 C Jochen Borchert, Bundesminister BML 17859C Horst Sielaff SPD 17859D Jochen Borchert, Bundesminister BML 17859D Dr. Fritz Schumann (Kroppenstedt) PDS/ Linke Liste 17860B Jochen Borchert, Bundesminister BML 17860B Günther Bredehorn F D P 17860 D Jochen Borchert, Bundesminister BML 17860D Tagesordnungspunkt 2: Fragestunde — Drucksache 12/6691 vom 28. Januar 1994 — Termingeldgeschäfte ostdeutscher Gemeinden mit westdeutschen Kommunen; Auswirkungen auf die Akzeptanz der öffentlichen Transferleistungen in die neuen Lander MdlAnfr 42, 43 Volker Kauder CDU/CSU II Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 207. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 2. Februar 1994 Antw PStSekr Dr. Joachim Grünewald BMF 17861B, 17862B ZusFr Volker Kauder CDU/CSU 17861 C Verwendung des unter Verwaltung der Treuhand stehenden Vermögens der ehemaligen Staatspartei SED zur Verbesserung der Haftentschädigung ehemaliger Häftlinge MdlAnfr 44 Claus Jäger CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Joachim Grünewald BMF 17862 C ZusFr Claus Jäger CDU/CSU 17862 D ZusFr Wolfgang Lüder F.D.P. 17863A Entzug der Anerkennung als Schwangerschaftsberatungsstelle bei Verweigerung der Annahme der für die Auszahlung von Geldern der Stiftung „Mutter und Kind" erforderlichen Formulare MdlAnfr 60 Hubert Hüppe CDU/CSU Antw PStSekr'in Roswitha Verhülsdonk BMFuS 17863 C ZusFr Hubert Hüppe CDU/CSU 17863 D ZusFr Claus Jäger CDU/CSU 17864A Verträge zwischen Krankenkassen und Altenpflegern gemäß § 132 Abs. 1 SGB V; Erarbeitung eines Berufsbildes für Altenpfleger MdlAnfr 61, 62 Dr. Jürgen Meyer (Ulm) SPD Antw PStSekr'in Roswitha Verhülsdonk BMFuS 17864A, 17865A ZusFr Dr. Jürgen Meyer (Ulm) SPD . . . 17864B, 17865 B ZusFr Christa Lörcher SPD 17864 D Drohung der Bundespost betreffend Nutzung einer Liegenschaft in KrefeldHückelsmay für Asylbewerberunterkünfte MdlAnfr 1, 2 Walter Schöler SPD Antw PStSekr Dr. Paul Laufs BMPT . . 17866A ZusFr Walter Schöler SPD 17866B Vergabe von Bergbaurechten in den neuen Bundesländern an Nichteigentümer der Flächen MdlAnfr 3, 4 Martin Göttsching CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Reinhard Göhner BMWi 17866D, 17867A ZusFr Martin Göttsching CDU/CSU . . 17866D, 17867A ZusFr Iris Gleicke SPD 17867 B Untersuchung der Auswirkungen des Pflanzenschutzmittels Apron Plus; Einrichtung eines Haftungsfonds für Schäden bei Gefahrguttransporten MdlAnfr 5, 6 Marion Caspers-Merk SPD Antw StSekr Dr. Franz-Josef Feiter BML 17867C, 17869B ZusFr Marion Caspers-Merk SPD . . . 17868A, 17869D ZusFr Susanne Kastner SPD 17868B ZusFr Monika Ganseforth SPD 17868C ZusFr Horst Kubatschka SPD 17868C ZusFr Dietmar Schütz SPD 17868 C ZusFr Gabriele Iwersen SPD 17868D ZusFr Josef Grünbeck F.D.P. . . . . . 17868 D ZusFr Siegrun Klemmer SPD 17869A ZusFr Dr. Burkhard Hirsch F.D.P. . . . 17870A Tagesordnungspunkt 3: a) Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Schwangeren- und Familienhilfeänderungsgesetzes (Drucksache 12/6643) b) Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Anpassung des Schwangeren- und Familienhilfegesetzes an die Vorgaben des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 28. Mai 1993 (Drucksache 12/6669) c) Erste Beratung des von den Abgeordneten Petra Bläss, Andrea Lederer, weiteren Abgeordneten und der Gruppe der PDS/Linke Liste eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 2) (Drucksache 12/6648) d) Beratung des Antrags der Abgeordneten Petra Bläss, Andrea Lederer und der Gruppe der PDS/Linke Liste: Sicherung der unentgeltlichen Bereitstellung von Kontrazeptiva (Drucksache 12/6647) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 1: Beratung des Antrags der Abgeordneten Christina Schenk, Dr. Klaus-Dieter Feige und der Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Mindeststandards bei der Neuregelung des Abtreibungsrechts nach Maßgabe des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 28. Mai 1993 (Drucksache 12/6715) Irmgard Karwatzki CDU/CSU 17871 A Inge Wettig-Danielmeier SPD . 17872B, 17893 D Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 207. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 2. Februar 1994 III Uta Würfel F.D.P. . . 17874C, 17886D, 17898B Dr. Helga Otto SPD 17876A Volker Kauder CDU/CSU 17876 B Petra Bläss PDS/Linke Liste 17878 A Christina Schenk BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 17880B Claus Jäger CDU/CSU . . . 17881A, 17885B Ursula Männle CDU/CSU 17882 C Dr. Hans de With SPD 17884 B Horst Eylmann CDU/CSU 17886 A Rainer Funke F D P 17887 B Dr. Reinhard Göhner CDU/CSU 17888B Dr. Jürgen Meyer (Ulm) SPD 17890 A Dr. Angela Merkel CDU/CSU 17891D Claus Jäger CDU/CSU 17894 D Dr. Edith Niehuis SPD 17895B Hubert Hüppe CDU/CSU 17895 D Herbert Werner (Ulm) CDU/CSU . . . 17897 A Norbert Geis CDU/CSU 17899 A Dr. Edith Niehuis SPD 17899C Tagesordnungspunkt 4: Beratung der ersten Beschlußempfehlung und des Zwischenberichts des 3. Untersuchungsausschusses nach Artikel 44 des Grundgesetzes (Drucksache 12/6700) Gerhard Scheu CDU/CSU 17900 C Horst Schmidbauer (Nürnberg) SPD . . 17901 C Dr. Christoph Schnittler F.D.P. . . . . 17902 D Dr. Ursula Fischer PDS/Linke Liste . . 17903D, 17905 B Wolfgang Lohmann (Lüdenscheid) CDU/ CSU 17904 B Zusatztagesordnungspunkt 2: Aktuelle Stunde betr. Benachteiligung von Familien mit Kindern und niedrigem Einkommen durch die aktuell ergehenden Bescheide über den Kindergeldzuschlag für 1993 Ingrid Matthäus-Maier SPD . . 17906A, 17918A Klaus Riegert CDU/CSU 17907A Dr. Margret Funke-Schmitt-Rink F.D.P. 17907D Dr. Barbara Höll PDS/Linke Liste . . . 17908D Konrad Weiß (Berlin) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 17910A Hannelore Rönsch, Bundesministerin BMFuS 17910D Christel Hanewinckel SPD 17912B Renate Diemers CDU/CSU 17913B Doris Odendahl SPD 17914B Gunnar Uldall CDU/CSU . . . 17915B, 17918C Michael Habermann SPD 17916B Winfried Fockenberg CDU/CSU 17917 C Nächste Sitzung 17919C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 17920* A Anlage 2 Erkundigungen der Treuhandanstalt über die wirtschaftliche Lage des Erwerbers der Maschinen- und Anlagenbau GmbH; Sicherung der Existenz des Unternehmens angesichts der Zahlungsschwierigkeiten des Käufers MdlAnfr 47, 48 — Drs 12/6691 — Manfred Kolbe CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Joachim Grünewald BMF 17920* C Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 207. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 2. Februar 1994 17853 207. Sitzung Bonn, den 2. Februar 1994 Beginn: 13.00 Uhr
  • folderAnlagen
    Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Belle, Meinrad CDU/CSU 2. 2. 94 Clemens, Joachim CDU/CSU 2. 2. 94 Dempwolf, Gertrud CDU/CSU 2. 2. 94 Ehrbar, Udo CDU/CSU 2. 2. 94 Eimer (Fürth), Norbert F.D.P 2. 2. 94 Engelmann, Wolfgang CDU/CSU 2. 2. 94 Gries, Ekkehard F.D.P. 2. 2. 94 Dr. Guttmacher, F.D.P. 2. 2. 94 Karlheinz Henn, Bernd PDS/LL 2. 2. 94 Jung (Limburg), Michael CDU/CSU 2. 2. 94 Kiechle, Ignaz CDU/CSU 2. 2. 94 Kittelmann, Peter CDU/CSU 2. 2. 94 * Kolbe, Manfred CDU/CSU 2. 2. 94 Marten, Günter CDU/CSU 2. 2. 94 Dr. Matterne, Dietmar SPD 2. 2. 94 Dr. Menzel, Bruno F.D.P. 2. 2. 94 Molnar, Thomas CDU/CSU 2. 2. 94 Dr. Müller, Günther CDU/CSU 2. 2. 94 Müller (Zittau), Christian SPD 2. 2. 94 Nelle, Engelbert CDU/CSU 2. 2. 94 Philipp, Ingeborg PDS/LL 2. 2. 94 Liste Rawe, Wilhelm CDU/CSU 2. 2. 94 Reddemann, Gerhard CDU/CSU 2. 2. 94 * Repnik, Hans-Peter CDU/CSU 2. 2. 94 Dr. Riedl (München), CDU/CSU 2. 2. 94 Erich Roitzsch (Quickborn), CDU/CSU 2. 2. 94 Ingrid Sauer (Salzgitter), CDU/CSU 2. 2. 94 Helmut Dr. Schwarz-Schilling, CDU/CSU 2. 2. 94 Christian Dr. Soell, Hartmut SPD 2. 2. 94 * Spilker, Karl-Heinz CDU/CSU 2. 2. 94 Stachowa, Angela PDS/LL 2. 2. 94 Liste Dr. von Teichman, F.D.P. 2. 2. 94 Cornelia Dr. Voigt (Northeim), CDU/CSU 2. 2. 94 Hans-Peter Vosen, Josef SPD 2. 2. 94 Dr. Waffenschmidt, Horst CDU/CSU 2. 2. 94 Dr. Waigel, Theodor CDU/CSU 2. 2. 94 Weis (Stendal), Reinhard SPD 2. 2. 94 Dr. Wieczorek, Norbert SPD 2. 2. 94 Wohlrabe, Jürgen CDU/CSU 2. 2. 94 * für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Joachim Grünewald auf die Fragen des Abgeordneten Manfred Kolbe (CDU/ CSU) (Drucksache 12/6691 Fragen 47 und 48): Hat sich die Treuhandanstalt vor der Veräußerung der Firma Maschinen- und Anlagenbau GmbH in Döbeln nach der wirtschaftlichen Situation des späteren Erwerbers (M. B.) erkundigt, und wenn ja, wie ist es zu erklären, daß sich das Unternehmen z. Z. in Zahlungsschwierigkeiten befindet? Was beabsichtigt die Treuhandanstalt zu tun, um das Überleben der Firma Maschinen- und Anlagenbau zu sichern? Zu Frage 47: Die Treuhandanstalt hat über die wirtschaftliche Situation des Erwerbers der Döbelner Maschinen- und Anlagenbau GmbH eine Bonitätsauskunft der Creditreform eingeholt. Diese Auskunft gab zu keinen Bedenken Anlaß. Die Zahlungsschwierigkeiten des Unternehmens sind der zuständigen Geschäftsstelle der Treuhandanstalt nicht näher bekannt. Da es sich bei dem Unternehmen um einen Zulieferer für die Autoindustrie handelt, darf vermutet werden, daß mögliche Schwierigkeiten mit der aktuellen konjunkturellen Situation im Zusammenhang stehen. Ich darf aber darauf hinweisen, daß der Erwerber seine vertraglichen Verpflichtungen gegenüber der Treuhandanstalt bisher weitgehend erfüllt hat. Die Investitionszusagen in Höhe von 8 Millionen DM sind per 31. Dezember 1993 mit 5,5 Millionen DM erfüllt. Bei den Beschäftigten wurden die Zusagen sogar beträchtlich übertroffen: 52 bis 73 Beschäftigten im Laufe des Jahres 1993 stehen 45 Arbeitsplatzzusagen gegenüber. Zu Frage 48: Die aus dem Privatisierungsvertrag resultierenden Verpflichtungen der Treuhandanstalt gegenüber dem Erwerber sind vollständig erfüllt. Für weitere Leistungen der Treuhandanstalt besteht daher keine Rechtsgrundlage. Der Käufer hat sich bisher auch noch nicht an die Treuhandanstalt gewandt.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Irmgard Karwatzki


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Vor etwas mehr als anderthalb Jahren, am 25. Juni 1992, haben wir in diesem Hause zuletzt um eine gesetzliche Neuregelung zum Schutz des ungeborenen Lebens gerungen. Es ging darum, den Auftrag aus dem Einigungsvertrag auszuführen und zu einer gesamtdeutschen Regelung zu kommen, um die bis dahin in beiden Teilen Deutschlands geltenden unterschiedlichen Gesetzesgrundlagen zu vereinheitlichen. Dieser Auftrag wartet nach wie vor auf seine Erledigung durch den Gesetzgeber, denn das Ziel, eine verfassungskonforme Neuregelung zu formulieren, wurde verfehlt.
    Das vom Deutschen Bundestag verabschiedete Schwangeren- und Familienhilfegesetz wurde auf Klage der CDU/CSU-Bundestagsfraktion vom Bundesverfassungsgericht mit Urteil vom 28. Mai 1993 in seinen zentralen strafrechtlichen Vorschriften wegen Verfassungswidrigkeit für nichtig erklärt. Die wesentlichen Gründe für das Scheitern der mit diesem Gesetz verfolgten Fristenregelung waren erstens die generelle, lediglich an das Fristerfordernis gebundene Legalisierung des Schwangerschaftsabbruchs, zweitens die völlig unzureichende Lebensschutzorientierung der Beratung, drittens der Mangel an aussichtsreicher strafrechtlicher Absicherung des Schutzkonzepts gegenüber Arzt sowie familiärem und sozialem Umfeld der Schwangeren und ein Weiteres, die Finanzierung nicht rechtmäßiger Schwangerschaftsabbrüche durch die gesetzliche Krankenversicherung.
    Die Ausgangslage für die heutige Debatte ist damit klar. Jede Neuregelung muß sich an dem Urteilsspruch orientieren.
    Unser Entwurf enthält folgende wesentliche Grundzüge:
    Rechtmäßig ist ein Abbruch nur in den unter staatlicher Verantwortung festgestellten Indikationen des § 218a StGB.
    Der unter den Voraussetzungen der Beratungsregelung vorgenommene Schwangerschaftsabbruch wird im Wege eines Tatbestandsausschlusses straffrei gestellt. Eine Feststellung der Rechtmäßigkeit im Strafrecht ist damit nicht verbunden. Dies ermöglicht es, den Schwangerschaftsabbruch in anderen Teilen der Rechtsordnung als Unrecht zu behandeln, wie dies z. B. im Bereich der Krankenkassenfinanzierung notwendig wird.
    Die zur Straflosigkeit führende Schwangerschaftskonfliktberatung soll die Frau zur Fortsetzung der
    SSchwangerschaft ermutigen und hat deshalb zielorientiert und wertgebunden zu erfolgen. Sie soll ihr helfen, eine verantwortliche und gewissenhafte Entscheidung zu treffen. Zur Erfüllung dieser Aufgabe wird sie ergebnisoffen gestaltet.
    Die Erteilung der Beratungsbescheinigung, die Anerkennung der Beratungsstellen und die Überwachung der Beratungstätigkeit werden nach Maßgabe der Vorschläge des Bundesverfassungsgerichts bundeseinheitlich geregelt.
    Die Strafvorschriften für ärztliche Pflichtverletzungen werden entsprechend den verfassungsrechtlichen Anforderungen präzisiert.
    Es wird der vom Bundesverfassungsgericht geforderte zusätzliche Straftatbestand der Mitverursachung eines Schwangerschaftsabbruchs durch Personen des familiären und sozialen Umfelds geschaffen.
    Die unter der Beratungsregelung vorgenommenen Schwangerschaftsabbrüche werden durch die gesetzliche Krankenversicherung nicht finanziert. Für bedürftige Frauen trägt die Sozialhilfe die Kosten bei nicht rechtmäßigen Schwangerschaftsabbrüchen.
    Zu den Einzelheiten werden die nach mir sprechenden Kolleginnen und Kollegen meiner Fraktion Näheres ausführen.
    Eine Beratungsregelung auf der Grundlage der Karlsruher Entscheidung bietet wie kein anderer Regelungsvorschlag die Chance für eine längst überfällige Befriedung; denn sie führt in einzigartiger Weise bislang als unvereinbar geltende Positionen zusammen:
    Das verfassungsrechtlich begründete Unrechtsurteil gegenüber dem Schwangerschaftsabbruch bleibt gewahrt und findet in der Rechtsordnung deutlichen Ausdruck.
    Die klare Wertrangfolge „Leben vor Selbstbestimmung" bleibt bestehen und bestimmt den Inhalt der verpflichtenden Beratung.
    Die bewußtseinsbildende Signalwirkung des Strafrechts wird trotz Verzichts auf die Notwendigkeit einer strafbewehrten Indikationsfeststellung aufrechterhalten.
    Die Letztverantwortung der Frau wird respektiert.
    Ich halte es für einen Vorteil, daß sich die Beratungsregelung der herkömmlichen Einordnung „Indikationsregelung, Fristenregelung" entzieht. Vom klassischen Fristenmodell unterscheidet sie sich insbesondere dadurch, daß die Rechtmäßigkeit des Schwangerschaftsabbruchs nicht von der Einhaltung einer Frist abhängt. Die Beratungsregelung ermöglicht nur die Straffreiheit von beratenen Schwangerschaftsabbrüchen, begründet aber nicht deren Rechtmäßigkeit. Im Vordergrund steht die eindeutig lebensschutzorientierte Beratung, nicht die Anerkennung der Letztverantwortung der Frau. Diese ist vielmehr eine von mehreren Voraussetzungen für die Wirksamkeit des Schutzkonzepts im Hinblick auf die damit zu erwartenden positiven Auswirkungen für den Lebensschutz in der Beratungssituation.



    Irmgard Karwatzki
    Meine Damen und Herren, ich mache keinen Hehl aus der Tatsache, daß die Verwirklichung eines solchen Schutzkonzepts der Union einiges an Bewegung abverlangt hat. Jedoch haben wir bei unserem Gang nach Karlsruhe stets Respekt vor der nicht in unserem Sinne verlaufenen demokratischen Mehrheitsentscheidung bekundet und betont, daß es uns um die Sache und nicht etwa um eine Fortsetzung der politischen Auseinandersetzung mit anderen Mitteln ging.
    Von daher ist es nur folgerichtig, wenn wir nunmehr ein Konzept mittragen und mitgestalten, für das der verfassungsrechtlich notwendige Rahmen gesteckt ist und welches den damaligen gesetzgeberischen Vorstellungen am nächsten kommt. Dies entspricht unserem Verständnis von parlamentarischer Demokratie, deren Entscheidungen im Zweifelsfall nicht schon durch einen bloßen Willen der Mehrheit, sondern erst durch die vom Bundesverfassungsgericht letztverbindlich festzustellende Vereinbarkeit mit der Verfassung legitimiert werden.
    Meine Damen und Herren, so schwierig sich die Abtreibungsthematik in der Rechts- und Lebenswirklichkeit auch gestaltet — die Menschen und vor allem die Frauen erwarten von uns jetzt eine Lösung, die Bestand hat

    (Beifall bei der F.D.P.)

    und die rechtliche Orientierung bietet. Der in unserer Gesellschaft ohnehin schon besorgniserregende Konsensverlust hinsichtlich der Schutzbedürftigkeit des ungeborenen Lebens wird durch ideologisch geführte Auseinandersetzungen nicht kleiner. Insbesondere dem ungeborenen Leben nützt ein solcher wenig.
    Wir müssen wieder zu einem Klima finden, in dem sich das Bewußtsein für den Schutzwert und die Schutzwürdigkeit des ungeborenen Lebens neu entwickeln und entfalten kann. Hierfür sind wir alle gefordert, Staat und Gesellschaft.
    Ich bitte deshalb alle Kolleginnen und Kollegen, ernsthaft zu prüfen, ob wir mit dem vorgelegten Entwurf der Koalition nicht eine gemeinsame Basis für einen besseren Schutz des ungeborenen Lebens finden können.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)



Rede von Dr. Rita Süssmuth
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Als nächste spricht die Kollegin Inge Wettig-Danielmeier.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Inge Wettig-Danielmeier


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der § 218 läßt uns nicht los. Ganz offensichtlich werden wir den Streit auch in dieser Legislaturperiode nicht begraben können, selbst wenn wir ein Gesetz verabschieden sollten. Zwar hatten wir mit dem Schwangeren- und Familienhilfegesetz im Juni 1992 eine breite Mehrheit im Bundestag und eine noch breitere Mehrheit in der Bevölkerung erreicht, aber einen Konsens nicht geschaffen.
    Das von der Union angerufene Bundesverfassungsgericht hat das Beratungskonzept der Mehrheit des Hauses mit eigenverantwortlicher Entscheidung der Frau in den ersten drei Monaten grundsätzlich verfassungsrechtlich gebilligt und in den wesentlichen
    Grundzügen nicht angetastet. Dennoch war die öffentliche Reaktion auf das Urteil ungeheuer heftig und merkwürdig widersprüchlich. Der Papst begrüßte das Letztentscheidungsrecht der Frau, und die CDU/ CSU erklärte sich zur Siegerin, obwohl sie mit ihrer Klage in allen entscheidenden Punkten verloren hatte.

    (Widerspruch bei der CDU/CSU)

    Frauen fühlten sich durch patriarchalische Wortwahl und Begründungen abgestoßen und empfanden juristische „Spitzfindigkeit" und Argumentation als Verletzung ihrer Würde, obwohl verfassungsrechtlich gebilligt — ich zitiere —
    der Staat im Beratungskonzept die Letztverantwortung der Frau überläßt. Er gibt ihr Entscheidungshilfen. Aber er bewertet ihre Entscheidung nicht. Er sagt nicht, ihre Entscheidung zum Abbruch im Einzelfall sei rechtmäßig oder rechtswidrig .. .
    So Fritz Ossenbühl, der Rechtsvertreter der CDU/ CSU-Mehrheit.
    Das Gericht beläßt der Frau die Letztentscheidung, bürdet ihr dafür aber die Ungewißheit auf, ob sie rechtmäßig oder rechtswidrig entschieden hat. Das Gesetz kann deswegen nicht festhalten, der eigenverantwortlich verlangte Schwangerschaftsabbruch sei „nicht rechtswidrig". Rechtlich zulässig ist es gleichwohl, ihn als straflos oder nicht tatbestandsmäßig zu deklarieren.
    Das Verdikt „rechtswidrig", wenn auch nur möglicherweise, empörte die Gemüter in den neuen Ländern noch mehr als die in den alten. Rechtsphilosophische Auslegungen haben in Deutschland Tradition; die Bürgerinnen und Bürger verstehen sie jedoch nicht.

    (Beifall bei der SPD sowie der Abg. Uta Würfel [F.D.P.])

    Angesichts dieser Situation hätten wir uns gewünscht, wir wären zu einer fraktionsübergreifenden Anpassung des grundsätzlich vom Gericht akzeptierten Mehrheitsgesetzes an die Auflagen des Gerichts gekommen. Unsere Versuche, zunächst in der alten Gruppe oder über die Gruppe hinausgehend mit den Sprecherinnen aller Fraktionen zu verhandeln, fielen dem Wunsche von F.D.P. und CDU/CSU zum Opfer, auch in dieser Frage vor der Wahl Koalitionsdisziplin zu demonstrieren. Dieses Muster hatten wir schon vor der Bundestagswahl 1990, als die F.D.P.-Frauen auch von der gemeinsamen Initiative abrücken mußten. Das hat eine Lösung sehr verzögert, aber nicht verhindert, und insofern bin ich guten Mutes.

    (Beifall bei der SPD)

    Jetzt haben wir zwei Entwürfe, die weiter voneinander entfernt sind, als es der gemeinsamen Grundlinie, wie sie im Gruppenantrag aufgezeichnet war, entspricht. Man kann sich des Eindrucks nicht erwehren, daß um der Koalitionseinheit willen in einem Gesetzentwurf demonstriert werden soll, daß sich das Fristenmodell mit Beratungspflicht der F.D.P. und die restriktive Indikationsregelung der CDU/CSU bei Gericht gleichzeitig durchgesetzt haben.



    Inge Wettig-Danielmeier
    Die Widersprüchlichkeiten kennzeichnen Gesetzentwurf und Begründung der Koalition. Mit ungeheurem Aufwand und seitenlangen Zitaten sollen Verfassungstreue belegt und der notwendige Positionswechsel der CDU/CSU verdeckt werden. Tatsächlich — ich zitierte ja eingangs den Prozeßvertreter der CDU/CSU — ist der Gruppenantrag bestätigt worden einschließlich des Konzepts von Beratung und sozialer Sicherung.
    Der Schutzauftrag durch soziale Maßnahmen wurde vom Gericht nachhaltig unterstützt. „Der Staat ... ist ... gehalten, eine kinderfreundliche Gesellschaft zu fördern, was auch auf den Schutz des ungeborenen Lebens zurückwirkt" — so das Gericht —, und ebenso „die Gleichstellung von Mann und Frau" zu verwirklichen.
    Dem Staat wird ausdrücklich die Pflicht auferlegt — ich zitiere — „ Grundlagen dafür zu schaffen, daß Familientätigkeit und Erwerbstätigkeit aufeinander abgestimmt werden können" . Das gilt auch und insbesondere für das Angebot der Kinderbetreuungsmöglichkeiten. Das Gericht hält ausdrücklich fest: „Die Bedeutung solcher Leistungen als Maßnahmen präventiven Lebensschutzes hat der Gesetzgeber in Rechnung zu stellen, wenn es erforderlich wird, staatliche Leistungen im Hinblick auf knappe Mittel zu überprüfen. "
    Weder das Recht auf einen Kindergartenplatz noch ein vernünftiger Familienlastenausgleich dürften danach zur Disposition stehen.

    (Anhaltender Beifall bei der SPD sowie Beifall der Abg. Uta Würfel [F.D.P.])

    In einem der reichsten Länder der Welt muß uns immer noch ein Gericht auf das Untermaßverbot für soziale Leistungen und Vorkehrungen zur Vereinbarkeit von Beruf und von Familie als Lebensschutz hinweisen.

    (Zuruf der Abg. Uta Würfel [F.D.P.])

    Die SPD setzt im übrigen die Auflagen des Gerichts sehr genau und präzise um, ohne grundlegende Veränderung des Schwangeren- und Familienhilfegesetzes vorzunehmen oder die Strukturen zu verändern. Das ist für uns auch deshalb wichtig, weil eine verwirrende Diskussion um strafrechtliche Begrifflichkeit zu einer grundlegenden Verunsicherung von Frauen, Ärzten und Ärztinnen, insbesondere in den neuen Ländern, geführt hat. Hier muß die Kontinuität des Diskussionsprozesses seit der deutschen Vereinigung deutlich gemacht werden. Es hat Korrekturen gegeben — schwer erträgliche Korrekturen für Frauen —, aber es hat keine Brüche gegeben.
    Vom Koalitionsentwurf trennen uns neben dem Verzicht auf die Übernahme weitschweifiger Begründungstexte des Gerichts in das Gesetz vor allen Dingen drei Punkte: Die Beratungsvorschriften, die unnötige Kriminalisierung der Familie der Schwangeren und die Finanzierung des Schwangerschaftsabbruchs für Frauen mit unterdurchschnittlichem Einkommen.

    (Beifall bei der SPD)

    Vorab: Eine Auflage des Bundesverfassungsgerichts haben wir nicht umgesetzt: die Strafe für den
    Arzt, der einer Schwangeren das Geschlecht des Embryos mitteilt. Wir sind zwar weit von der Gleichstellung der Geschlechter entfernt, aber in Indien leben wir nicht und auch nicht in China. Wir interpretieren unsere Wirklichkeit anders als das Bundesverfassungsgericht. Wir halten eine solche Strafvorschrift für eine Diskriminierung von Mädchen und nicht für einen Schutz.

    (Beifall bei der SPD)

    Wir haben keine kriminologische Indikation eingeführt. Für uns fällt diese unter die medizinische, ebenso — Sie werden sich an unseren ersten Entwurf erinnern — wie die embryologische Indikation. Die erhalten wir nur, weil sie im Gruppenantrag so vereinbart war. Für uns ist die unzumutbare physische oder psychische Belastung der Frau das Kriterium für eine Indikation und kein Tatbestand, der außerhalb ihrer selbst liegt.
    Wir haben die Vorschriften über die Anerkennung von Beratungsstellen ebenso wie den § 219 StGB, der die verpflichtende Konfliktberatung regelt, den Erfordernissen des Urteils angepaßt.
    Die Ausgestaltungen der Koalition sind unzumutbar und unnötig. Gerade hier — einem Bereich, der für ostdeutsche Frauen schwer verständlich und schwer erträglich ist — erscheint uns jede Ausweitung über das Bundesverfassungsgerichtsurteil hinaus schädlich.

    (Beifall bei der SPD)

    Das Urteil wird hier von Frauen, Beratungsstellen und Ärzten am wenigsten akzeptiert und als unangemessene Bevormundung angesehen. Wir wollen den Auftrag der Beraterinnen und Berater, aber auch die Grenzen des Auftrags deutlich machen.
    Völlig unverständlich ist für mich die strafrechtliche Einmauerung der Schwangeren durch die neuen Strafen für Familie und Umfeld der Schwangeren. Niemand will, daß wildgewordene Familien Frauen unter Druck setzen. Aber im Schwangeren- und Familienhilfegesetz hatten wir nach langen Diskussionen zu Recht erkannt: Dazu brauchen wir Appeasement in den Familien und nichts anderes.
    Wir brauchen eine Familiensituation, in der eine ungewollte Schwangerschaft angenommen oder doch wenigstens hingenommen wird. Deshalb sieht das Gesetz unbeanstandet durch das Gericht vor, daß für die Sozialhilfeleistungen an junge Frauen, schwanger oder mit Kindern bis zum 6. Lebensjahr, die Eltern nicht vom Sozialamt herangezogen werden dürfen.
    Sinn war und ist, den Familienfrieden zu erhalten. Wie soll dieser nun mit einer völlig unbestimmt auslegungsfähigen Strafandrohung erhalten bleiben? Was ist eine zumutbare, in einer Notlage erbetene materielle Hilfe, die geleistet werden muß, um Strafe abzuwehren? Eine solche diffuse Strafandrohung schützt Leben nicht, sondern führt zur Ablehnung der Schwangeren, des erwarteten Kindes, zur Zerstörung einer ohnehin belasteten Familiensituation.

    (Beifall bei der SPD)

    Ein Gerichtsurteil muß umgesetzt werden, aber nicht jedes Komma der Begründung. Hier wird das



    Inge Wettig-Danielmeier
    Gegenteil des Gewollten erreicht. Die Familie wird gegen das werdende Leben festgelegt.
    Mit der eindeutigen Interpretation des Nötigungsparagraphen bleiben wir auf gesichertem Rechtsgebiet und verunsichern die Familien nicht zusätzlich.

    (Hans-Joachim Fuchtel [CDU/CSU]: Das glauben Sie doch selber nicht!)

    Anknüpfend an die Auslegung, daß bei einem von der Frau selbst entschiedenen Schwangerschaftsabbruch nicht feststellbar sei, ob dieser rechtmäßig oder rechtswidrig sei, hat das Bundesverfassungsgericht festgelegt, eine allgemeine Finanzierung all dieser Schwangerschaftsabbrüche durch die Krankenkassen sei nicht rechtens. Wohl aber sei der Staat verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, daß keine Frau sich gehindert sehe, einen Schwangerschaftsabbruch durch einen Arzt oder eine Ärztin vornehmen zu lassen.
    Hier wird die Gewundenheit und Widersprüchlichkeit des Urteils besonders deutlich und für Bürgerinnen und Bürger schier unverständlich. Daß es hier nicht mehr vorrangig um Rechtsinterpretation ging, sondern um das Ringen der Richterinnen und Richter mit dem eigenen Gewissen oder der politisch-ideologischen Herkunft, wird überdeutlich. Immerhin hatte der eigene Gutachter des Gerichts, Schulin, die allgemeine Finanzierung für einen integralen Bestandteil des Beratungskonzepts angesehen.
    Deshalb ist der Gesetzgeber um so mehr zu einer klaren, einfachen und verständlichen Lösung aufgerufen. Diese schlagen wir vor. Wir wollen, daß jede Frau, auch die nicht krankenversicherte, die Sozialhilfeempfängerin, zu ihrer oder einer anderen gesetzlichen Krankenkasse gehen kann, ihre letzte Gehaltsabrechnung oder ihren Lohnstreifen vorlegt und auf dieser Grundlage den Abbruch finanziert bekommt, wenn ihre monatlichen Bruttoeinnahmen nicht mehr als 80 % des Durchschnittseinkommens aller Sozialversicherten betragen, d. h. gegenwärtig 3 136 DM brutto im Westen und 2 464 DM in den neuen Ländern.
    Diese Regelung erspart uns weitere Nachprüfungen über Mieten und persönliche Verhältnisse. Jede Frau weiß, womit sie rechnen kann, und Arzt bzw. Ärztin wissen es auch. Die Einkommenshöhe entwickelt sich entsprechend der allgemeinen Einkommensentwicklung. Das vereinfachte Verfahren ist auch den Kassen zumutbar. Sie bekommen ihre Kosten vom Bund erstattet.
    Das von der Koalition vorgelegte Modell hat alle diese Vorteile nicht.
    Schon vor 25 Jahren habe ich für die Reform des § 218 Unterschriften gesammelt. Seitdem hat sich einiges geändert — bei weitem nicht genug.

    (Beifall bei der SPD)

    Ich hatte gehofft, daß wir mit dem 1992 mehrheitlich beschlossenen Gesetz die Fronten wenigstens für einige Zeit hätten beruhigen können, auch wenn das ein Kompromiß war, der uns Sozialdemokratinnen manches abgefordert hat. Die Klage der CDU/CSU-Mehrheit hat das zunichte gemacht, auch wenn sie für sich fast nichts bewirkt und vor allem neue Fronten aufgerissen hat.
    Die immensen Anstrengungen der Jahre 1990, 1991 und 1992 haben immerhin dazu geführt, daß wir die eigenverantwortliche Entscheidung der Frau in den ersten drei Monaten im Beratungskonzept durchgesetzt haben.
    Wir möchten noch in dieser Legislaturperiode eine gesetzliche Regelung erreichen. Allerdings ist eine Lösung, die hinter die Übergangsregelung des Bundesverfassungsgerichts zurückfällt, wie die Koalition sie jetzt vorschlägt, mit uns nicht zu machen.

    (Beifall bei der SPD)