Rede von
Roswitha
Verhülsdonk
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CDU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Kollege Dr. Meyer, für die Bundesregierung ist ein klares, bundeseinheitliches Profil des Altenpflegeberufs eine wichtige Voraussetzung für die Hebung des Ansehens dieser Berufsgruppe. Das Bundesministerium für Familie und Senioren hat daher einen mit den betroffenen Fachressorts des Bundes abgestimmten Entwurf eines Altenpflegegesetzes erarbeitet, der u. a. bundeseinheitliche Ausbildungsregelungen, den Schutz der Berufsbezeichnung und den Anspruch auf Ausbildungsvergütung vorsieht. Dieses Gesetz soll durch den Entwurf einer Verordnung, die die Ausbildungsinhalte vorgibt und die Prüfung regelt, ergänzt werden. Der Entwurf ist kabinettsreif. Das ist auch hier in diesem Hause schon mehrfach zur Sprache gekommen.
Der Gesetzentwurf konnte aber wegen des Widerspruchs einiger Bundesländer gegen die Gesetzgebungskompetenz des Bundes noch nicht dem Bundeskabinett zur Beschlußfassung vorgelegt werden. Wir haben uns sehr darum bemüht, diesen Widerstand oder Widerspruch gegen die Gesetzgebungskompetenz aufzulösen, indem wir verfassungsrechtlich kompetente Gutachter gebeten haben, Gutachten zu erstellen. Aber der Prozeß der Meinungsbildung ist noch nicht abgeschlossen. Es ist daher gegenwärtig nicht möglich, Termine für das weitere Verfahren zu nennen.
Allerdings, Herr Kollege Dr. Meyer. Unabhängig von dieser Bemühung der Bundesregierung bzw. meines Ressorts ist der Deutsche Bundestag mit der Thematik dadurch befaßt, daß es einen Antrag des Landes Hessen, über den Bundesrat eingebracht, gibt, wonach ein Altenpflegegesetz des Bundes erlassen und beraten werden soll. Der Antrag des Landes Hessen hat sich im wesentlichen — das wird von Hessen überhaupt nicht bestritten — an den Inhalten des Gesetzentwurfs, den mein Haus entwickelt hat, orientiert. Er geht nur in einigen Fragen, bei denen klare Länderkompetenzen gegeben sind, über das hinaus, was wir bundesgesetzlich überhaupt regeln dürfen.
Soweit mir bekannt ist, soll im Bundesrat über diesen Antrag des Landes Hessen im Monat März 1994 eine Entscheidung fallen — ich hoffe, eine positive.