Rede von
Prof. Dr.
Rainer
Ortleb
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(FDP)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wie angekündigt, hat sich das Kabinett heute mit dem 17. Änderungsgesetz des BAföG befaßt. In Anbetracht dessen, daß schon im Vorfeld der heutigen Kabinettbefassung den Inhalt der eigentlichen Novelle zum Teil sehr entstellende Berichte umgelaufen sind, halte ich es für notwendig, insbesondere klarzustellen, womit sich diese Novelle befaßt.
Das ist erstens: Die Sozialpauschalen sollen entsprechend den Veränderungen bei den Beitragssätzen für Sozialversicherung, Krankenversicherung und Arbeitslosenversicherung angehoben werden, damit bei der BAföG-Berechnung nach wie vor von realistischen Einkommensverhältnissen ausgegangen wird.
Zweitens. Die Förderung von Studierenden, die über berufliche Ausbildung zum Studium gekommen sind, soll auch über eine Altersgrenze von 30 Jahren hinaus möglich sein.
Drittens. Die Einkommensfreibeträge für Alleinerziehende, die für die Rückzahlung der als Darlehen geleisteten Förderung maßgebend sind, sollen verbessert werden.
Es wurde allerdings auch festgelegt, daß es zu keiner Anpassung des BAföG im Zeitraum 1994 bis 1996 kommt. Das heißt, BAföG bleibt bei den Beträgen, die bisher festgelegt worden sind.
Letztlich möchte ich noch darauf hinweisen, daß es Diskussionen um die Frage gegeben hat, einen Studienstandsnachweis nach dem zweiten Semester zu fordern. Es ist ausdrücklich von der Formulierung „üblicher Studienstand" ausgegangen worden, weil man sich durchaus dessen bewußt ist, daß es technische Schwierigkeiten bei der Durchführung von Prüfungen im eigentlichen Sinne geben kann. Dem wird weitgehend Rechnung getragen. Zum anderen sollen aber Konsequenzen daraus gezogen werden, daß beim jetzt schon geforderten Leistungsnachweis nach dem 4. Semester 25 % der Studenten, die bis dahin auch gefördert worden sind, nicht mehr antreten.
Ich möchte insgesamt jedoch auf die Bilanz von BAföG hinweisen, da ungerechtfertigt Zusammenhänge zwischen beabsichtigter Hochschulreform und der 17. BAföG-Novelle gesehen wurden. Das sind zweierlei Dinge. Die Vorstellungen, die zwischen Bund und Ländern dazu erarbeitet worden sind, wie eine Hochschullandschaft in Deutschland in den nächsten Jahren aussehen sollte, umreißen wesentlich weiter reichende Ziele und Reizworte aus anderen Papieren, deren sachgerechte Verwendung ich hier gar nicht erst debattieren will, weil heute nicht die Hochschulreform, sondern die 17. BAföG-Novelle Thema des Berichtes ist. Sie kommen in dieser 17. Novelle nicht vor, können demzufolge auch kein Ausgangspunkt für Protest gegen die 17. Novelle sein.
Außerdem bitte ich noch zur Kenntnis zu nehmen, daß wir in meiner Amtszeit neben der 17. BAföG-Novelle auch die 14., 15. und 16. verabschiedet haben. Diese weisen deutliche Leistungsverbesserungen auf, die man anläßlich der 17. Novelle nicht als ungeschehen hinwegreden darf. Sie gehören zur Gesamtarchitektur des BAföG.
Ich danke.