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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 12/206 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 206. Sitzung Bonn, Freitag, den 21. Januar 1994 Inhalt: Tagesordnungspunkt 13: Erste Beratung des von den Abgeordneten Dr.-Ing. Dietmar Kansy, Jürgen Sikora, Werner Dörflinger, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der CDU/CSU sowie den Abgeordneten Dr. Walter Hitschler, Jörg Ganschow, Lisa Peters, Hans Schuster und der Fraktion der F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Förderung des Wohnungsbaues (Wohnungsbauförderungsgesetz 1994) (Drucksache 12/6616) Jürgen Sikora CDU/CSU 17811B Dr. Ilja Seifert PDS/Linke Liste . . . 17813B, 17822D, 17827 A Achim Großmann SPD 17813D Dr. Walter Hitschler F D P 17816B Christina Schenk BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 17818B Dr. Ilja Seifert PDS/Linke Liste . . . . 17820B Hans Raidel CDU/CSU 17822A Norbert Formanski SPD 17823 D Jörg Ganschow F D P 17825 D Peter Götz CDU/CSU 17826 D Walter Schöler SPD . . . . 17827B, 17828A Dr. Walter Hitschler F.D.P. . 17827D, 17831A Ilse Brusis, Ministerin des Landes Nordrhein-Westfalen 17829 D Peter Götz CDU/CSU . . . . . . . . 17831 D Dr. Irmgard Schwaetzer, Bundesministerin BMBau 17833 D Werner Dörflinger CDU/CSU 17835A Achim Großmann SPD 17836C Dr. Rudolf Karl Krause (Bonese) fraktionslos 17837A Tagesordnungspunkt 14: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gemeindefinanzreformgesetzes (Drucksachen 12/6349, 12/6622) Dr. Joachim Grünewald, Parl. Staatssekretär BMF 17837 D Dr. Franz-Josef Mertens (Bottrop) SPD 17838C Gerhard Schüßler F D P 17840 B Dr. Dietmar Keller PDS/Linke Liste . . 17841A Hansgeorg Hauser (Rednitzhembach) CDU/CSU 17841C Tagesordnungspunkt 16: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 15. Juni 1990 über die Bestimmung des zuständigen Staates für eine Prüfung eines in einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften gestellten Asylantrags (Dubliner Übereinkommen) (Drucksache 12/6485) II Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 206. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. Januar 1994 Erwin Marschewski CDU/CSU 17843A Dr. Cornelie Sonntag-Wolgast SPD . . 17843 D Wolfgang Lüder F.D.P. 17845 C Ulla Jelpke PDS/Linke Liste 17846C Konrad Weiß (Berlin) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 17847 B Eduard Lintner, Parl. Staatssekretär BMI 17847D Nächste Sitzung 17849C Berichtigung 17849 Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 17851* A Anlage 2 Amtliche Mitteilungen 17852* C Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 206. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. Januar 1994 17811 206. Sitzung Bonn, den 21. Januar 1994 Beginn: 9.00 Uhr
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    Berichtigung 205. Sitzung, Seite VII und Seiten 17807 * und 17808 * : Bei den Anlagen 16 bis 19 ist statt „Parl. Staatssekretärin Michaela Geiger" „Parl. Staatssekretär Bernd Wilz" zu lesen. Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Andres, Gerd SPD 21. 1. 94 Barbe, Angelika SPD 21. 1. 94 Becker-Inglau, Ingrid SPD 21. 1. 94 Berger, Hans SPD 21. 1. 94 Büchler (Hof), Hans SPD 21. 1. 94 Carstensen (Nordstrand), CDU/CSU 21. 1. 94 Peter Harry Clemens, Joachim CDU/CSU 21. 1. 94 Cronenberg (Arnsberg), F.D.P. 21. 1. 94 Dieter-Julius Dr. Däubler-Gmelin, SPD 21. 1. 94 Herta Dr. Dregger, Alfred CDU/CSU 21. 1. 94 Duve, Freimut SPD 21. 1. 94 Eimer (Fürth), Norbert F.D.P. 21. 1. 94 Feilcke, Jochen CDU/CSU 21. 1. 94 Gattermann, Hans H. F.D.P. 21. 1. 94 Dr. Gautier, Fritz SPD 21. 1. 94 Dr. Geißler, Heiner CDU/CSU 21. 1. 94 Genscher, Hans-Dietrich F.D.P. 21. 1. 94 Gibtner, Horst CDU/CSU 21. 1. 94 Gleicke, Iris SPD 21. 1. 94 Dr. Glotz, Peter SPD 21. 1. 94 Dr. Götzer, Wolfgang CDU/CSU 21. 1. 94 ** Grünbeck, Josef F.D.P. 21. 1. 94 Dr. Gysi, Gregor PDS/LL 21. 1. 94 Dr. Hauchler, Ingomar SPD 21. 1. 94 Dr. Haussmann, Helmut F.D.P. 21. 1. 94 Heyenn, Günther SPD 21. 1. 94 Dr. Höll, Barbara PDS/LL 21. 1. 94 Hollerith, Josef CDU/CSU 21. 1. 94 Ibrügger, Lothar SPD 21. 1. 94 **' Junghanns, Ulrich CDU/CSU 21. 1. 94 Kampeter, Steffen CDU/CSU 21. 1. 94 Kauder, Volker CDU/CSU 21. 1. 94 Kiechle, Ignaz CDU/CSU 21. 1. 94 Klein (München), Hans CDU/CSU 21. 1. 94 Kolbe, Manfred CDU/CSU 21. 1. 94 Koppelin, Jürgen F.D.P. 21. 1. 94 Kossendey, Thomas CDU/CSU 21. 1. 94 Krause (Dessau), CDU/CSU 21. 1. 94 Wolfgang Kretkowski, Volkmar SPD 21. 1. 94 Kronberg, Heinz-Jürgen CDU/CSU 21. 1. 94 Kubatschka, Horst SPD 21. 1. 94 Dr.-Ing. Laermann, F.D.P. 21. 1. 94 Karl-Hans Lederer, Andrea PDS/LL 21. 1. 94 Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Lowack, Ortwin fraktionslos 21. 1. 94 Dr. Matterne, Dietmar SPD 21. 1. 94 Mehl, Ulricke SPD 21. 1. 94 Dr. Menzel, Bruno F.D.P. 21. 1. 94 Michels, Meinolf CDU/CSU 21. 1. 94 Möllemann, Jürgen W. F.D.P. 21. 1. 94 Molnar, Thomas CDU/CSU 21. 1. 94 Dr. Müller, Günther CDU/CSU 21. 1. 94 * Müller (Pleisweiler), SPD 21. 1. 94 Albrecht Müller (Wadern), CDU/CSU 21. 1. 94 Hans-Werner Müller (Zittau), Christian SPD 21. 1. 94 Dr. Neuling, Christian CDU/CSU 21. 1. 94 Neumann (Bramsche), SPD 21. 1. 94 Volker Neumann (Gotha), SPD 21. 1. 94 Gerhard Dr. Ortleb, Rainer F.D.P. 21. 1. 94 Otto (Frankfurt), F.D.P. 21. 1. 94 Hans-Joachim Dr. Pfennig, Gero CDU/CSU 21. 1. 94 Dr. Pick, Eckhart SPD 21. 1. 94 Poß, Joachim SPD 21. 1. 94 Priebus, Rosemarie CDU/CSU 21. 1. 94 Reichenbach, Klaus CDU/CSU 21. 1. 94 Reimann, Manfred SPD 21. 1. 94 Reuschenbach, Peter W. SPD 21. 1. 94 Reuter, Bernd SPD 21. 1. 94 Ringkamp, Werner CDU/CSU 21. 1. 94 Rode (Wietzen), Helmut CDU/CSU 21. 1. 94 Roitzsch (Quickborn), CDU/CSU 21. 1. 94 Ingrid Roth (Gießen), Adolf CDU/CSU 21. 1. 94 Scheffler, Siegfried SPD 21. 1. 94 Schmidt (Dresden), Arno F.D.P. 21. 1. 94 Schmidt (Mülheim), CDU/CSU 21. 1. 94 Andreas von Schmude, Michael CDU/CSU 21. 1. 94 Dr. Schnell, Emil SPD 21. 1. 94 Dr. Scholz, Rupert CDU/CSU 21. 1. 94 Schuster, Hans F.D.P. 21. 1. 94 Seesing, Heinrich CDU/CSU 21. 1. 94 Seibel, Wilfried CDU/CSU 21. 1. 94 Skowron, Werner H. CDU/CSU 21. 1. 94 Dr. Stoltenberg, Gerhard CDU/CSU 21. 1. 94 Stübgen, Michael CDU/CSU 21. 1. 94 Dr. von Teichman, F.D.P. 21. 1. 94 Cornelia Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Thiele, Carl-Ludwig F.D.P. 21. 1. 94 Titze-Stecher, Uta SPD 21. 1. 94 Dr. Vondran, Ruprecht CDU/CSU 21. 1. 94 Vosen, Josef SPD 21. 1. 94 Wetzel, Kersten CDU/CSU 21. 1. 94 Dr. Wieczorek, Norbert SPD 21. 1. 94 Dr. Wieczorek CDU/CSU 21. 1. 94 (Auerberg), Bertram Wieczorek-Zeul, SPD 21.1.94 Heidemarie Wimmer (Neuss), Willy CDU/CSU 21. 1. 94 Wittich, Berthold SPD 21. 1. 94 Wohlrabe, Jürgen CDU/CSU 21. 1. 94 Wolfgramm (Göttingen), F.D.P. 21. 1. 94 Torsten Zierer, Benno CDU/CSU 21. 1. 94 * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates ** für die Teilnahme an Sitzungen der Nordatlantischen Versammlung Anlage 2 Amtliche Mitteilungen Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den nachstehenden Vorlagen absieht: Innenausschuß Drucksache 12/248 Drucksache 12/4051 Drucksache 12/4052 Ausschuß für Wirtschaft Drucksache 12/51 Drucksache 12/4058 Drucksache 12/4978 Die Vorsitzenden folgender Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EG-Vorlagen zur Kenntnis genommen bzw. von einer Beratung abgesehen hat: Innenausschuß Drucksache 12/2101 Nr. 3.2 Drucksache 12/5056 Nr. 2.2 Finanzausschuß Drucksache 12/6155 Nrn. 3.2-3.5 Ausschuß für Verkehr Drucksache 12/4191 Nr. 2.21 Drucksache 12/5190 Nr. 2.12 Drucksache 12/5827 Nr. 2.15
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Joachim Grünewald


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Frau Präsidentin!



    Parl. Staatssekretär Dr. Joachim Grünewald
    Meine sehr verehrten Damen und Herren Kollegen! Mit dem Entwurf dieses Gesetzes zur Änderung des Gemeindefinanzreformgesetzes soll der Schlüssel verändert werden, mit dem der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer auf die einzelnen Gemeinden verteilt wird. Der Gesetzentwurf sieht vor, die sogenannten Höchstbeträge, die seit nunmehr neun Jahren — ich betone: seit neun Jahren — bei 32 000 bzw. 64 000 DM liegen, zum 1. Januar 1994 auf 40 000 bzw. 80 000 DM anzuheben. Diese Höchstbeträge geben an, bis zu welchen Grenzen die zu versteuernden Einkommen der Gemeindebürger bei der Verteilung des Gemeindeanteils berücksichtigt werden.
    Der Gesetzentwurf steht in ganz engem Zusammenhang mit einer Verordnung aus unserem Hause vom 15. Dezember 1993 über die Ermittlung der Schlüsselzahlen für die Aufteilung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer für die Jahre 1994, 1995 und 1996. Mit dieser Verordnung wurde der Verteilungsschlüssel für den Einkommensteueranteil zum 1. Januar 1994 auf die Ergebnisse der Einkommensteuerstatistik 1989 als der neuesten verfügbaren Statistik umgestellt. Diese Aktualisierung ist nicht willkürlich, sondern sie ist regelmäßig in dreijährigem Turnus vorzunehmen.
    Das führt zu ganz erheblichen Verschiebungen im Aufkommen zwischen den einzelnen Gemeinden innerhalb des jeweiligen Landes. Begünstigt werden dadurch besonders kleine und mittlere Gemeinden, während größere Städte Verluste hinnehmen müssen. Diese im Hinblick auf die Ziele der Gemeindefinanzreform unerwünschten Auswirkungen können nur durch die vorgeschlagene Anhebung der sogenannten Höchstbeträge teilweise ausgeglichen werden.
    Die Anhebung der Höchstbeträge auf 40 000 bzw. 80 000 DM stellt nach Auffassung der Bundesregierung unter raumordnungspolitischen Gesichtspunkten einen tragbaren Kompromiß dar. Herr Kollege Mertens, wir haben uns vorgestern im Finanzausschuß lange darüber unterhalten. Dem sind ganz umfangreiche Modellrechnungen vorausgegangen. Wir meinen, daß nach dieser maßvollen Anhebung der Höchstbeträge die kleinen und mittleren Gemeinden ab 1994 gleichwohl noch bessergestellt werden, wobei vor allem — das ist erwünscht — die steuerschwächeren unter ihnen Vorteile haben werden.
    Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 26. November 1993 beschlossen, gegen den vorliegenden Gesetzentwurf keine Einwendungen zu erheben, nachdem der Finanzausschuß des Bundesrates ohne Gegenstimme bei nur einer Enthaltung ein entsprechendes Votum abgegeben hatte. Sie müssen bitte Verständnis dafür haben, daß ich das an dieser Stelle mit besonderer Deutlichkeit betone, weil natürlich den Entscheidungen der Länder im Hinblick auf ihre Zuständigkeit und ihre primäre verfassungsrechtliche Verantwortung für die Finanzen der Kommunen eine ganz besondere Bedeutung zukommt.
    In Übereinstimmung mit dem Bundesrat meinen wir, daß wir so den großen Zielen der Gemeindefinanzreform am ehesten Rechnung tragen, nämlich der Verteilung des Einkommensteueranteils auf der Grundlage der Einkommensteuerleistungen der Gemeindebürger, wie es in Art. 106 Abs. 5 des Grundgesetzes ausdrücklich festgelegt ist, ferner der Verringerung ungerechtfertigter Steuerkraftunterschiede zwischen Gemeinden gleicher Größenordnung und schließlich — das ist besonders wichtig — gleichwohl der Wahrung eines gewissen Steuerkraftgefälles zwischen großen und kleinen Gemeinden, weil wir natürlich in Übereinstimmung mit den Zielen niemals eine totale Nivellierung erreichen und erwirken dürfen.
    Ich bedanke mich bei Ihnen für die Aufmerksamkeit und bitte Sie sehr höflich um Zustimmung zu dieser für die Gemeinden ganz außerordentlich wichtigen Änderung des Gemeindefinanzreformgesetzes.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)



Rede von Helmuth Becker
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Meine Damen und Herren, nächster Redner ist unser Kollege Franz-Josef Mertens.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Franz-Josef Mertens


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Art. 106 des Grundgesetzes bestimmt, daß die Gemeinden einen Anteil an der Einkommensteuer erhalten. Das Nähere bestimmt ein Bundesgesetz, über dessen Novellierung wir heute beraten.
    Mit der Gemeindefinanzreform von 1969 wurden die Gemeinden mit zunächst 14 %, seit 1980 mit 15 % an der Einkommensteuer beteiligt. Hinzu kommen heute noch 12 v. H. des Aufkommens aus der Zinsabschlagsteuer. Ziel der Gemeindefinanzreform war die Beteiligung der Gemeinden an einer stark wachsenden Steuer bei gleichzeitiger Reduzierung der Abhängigkeit von der Gewerbesteuer.
    Die kommunale Beteiligung an der gesamten Einkommensteuer gewährleistet, daß die Gemeinden insgesamt unbeschränkt am Wachstum des Einkommensteueraufkommens teilnehmen. Für die Gemeinden ist die Einkommensteuerbeteiligung inzwischen zu einer tragenden Säule des Haushalts geworden.
    Der den Gemeinden zustehende Anteil an der Einkommensteuer wird nach einem Schlüssel auf die einzelnen Gemeinden aufgeteilt. Für diesen Schlüssel sind die Ergebnisse der Bundesstatistik über die veranlagte Einkommensteuer und die Lohnsteuer maßgeblich.
    Auf Grund der allgemeinen Einkommensentwicklung, kleiner und großräumiger Wanderungsströme sowie auf Grund struktureller Umschichtungen innerhalb der Einwohnerschaft ändert sich der jeweilige kommunale Steueranteil. Dies spiegelt sich — Herr Grünewald hat darauf hingewiesen — in einer Veränderung der sogenannten Schlüsselzahl, die regelmäßig angepaßt wird, wider.
    Bedeutsam hierbei ist, daß bei der Ermittlung der Schlüsselzahlen nur die zu versteuernden Einkommensanteile bis zu einem bestimmten Höchstbetrag berücksichtigt werden. Dieses Verfahren stellt einen Kompromiß dar zwischen den beiden Extremen, nämlich einer Aufteilung nach den tatsächlich geleisteten Einkommensteuerzahlungen der Einwohner oder einer Aufteilung nach der Anzahl der Einwohner, der sogenannten Pro-Kopf-Aufteilung.
    Die Aufteilung allein nach den Einkommensteuerzahlungen der Gemeindebürger würde die von den



    Dr. Franz-Josef Mertens (Bottrop)

    Beziehern hoher Einkommen bevorzugten Wohngemeinden begünstigen und zu starken Unterschieden bei den Einkommensteuereinnahmen zwischen den einzelnen Gemeinden führen. Demgegenüber würde die Aufteilung nur nach der Einwohnerzahl eine zu starke Nivellierung der Steuerkraft bewirken.
    Das Gemeindefinanzreformgesetz geht hier einen Mittelweg. Es berücksichtigt bei der Festsetzung des Verteilungsschlüssels nur die Einkommensteuerzahlungen der Gemeindebürger, die auf Einkommen bis zu bestimmten Höchstbeträgen entfallen. Seit dem 1. Januar 1985 liegt diese Grenze bei 32 000 bzw. 64 000 DM. Heute schlägt die Bundesregierung vor, diese Beträge auf 40 000 bzw. 80 000 DM anzuheben.
    Welche Konsequenzen haben nun unterschiedliche Höchstbeträge? Bei Gemeinden mit einem hohen Anteil an wohlhabender Bevölkerung bedeuten niedrige bis mittlere Sockelgrenzen, daß die über den Höchstbeträgen liegenden Einkommen bei der Berechnung des jeweiligen kommunalen Anteils an der Einkommensteuer nicht berücksichtigt werden. Insofern haben diese Städte naturgemäß ein großes Interesse daran, daß die hohen Einkommenspitzen ihrer Bevölkerung durch maximale Höchstbeträge voll zur Geltung kommen, um somit ihr Steuerpotential voll in die eigenen Kassen bringen zu können. Hingegen haben die in ihrer sozialen Schichtung ärmeren Gemeinden verständlicherweise ein Interesse daran, daß die Sockelgrenzen auf relativ niedrigem Niveau beibehalten werden. Hierdurch werden die höher liegenden steuerpflichtigen Einkommenspitzen aller Gemeinden eines Landes umverteilt, so daß ein beträchtlicher Ausgleichseffekt zwischen den Gemeinden erreicht wird. Das heißt, die räumlichen und regionalen Auswirkungen von unterschiedlichen Sockelbeträgen sind erheblich.
    Ein Anheben der Sockelgrenzen kommt u. a. den prosperierenden Verdichtungsräumen zugute, etwa München, Frankfurt/Main, Stuttgart und Düsseldorf. Verlierer hoher Sockelgrenzen sind dagegen Gemeinden in strukturschwächeren Gebieten, etwa Kassel. Was besonders auffällt, ist, daß durchweg alle Ruhrgebietsstädte von einer Anhebung der Sockelgrenzen erheblich negativ betroffen sind.
    Mein Wahlkreis liegt im Ruhrgebiet und umfaßt die Städte Bottrop und Gladbeck. Beide Städte werden ein zusätzliches Minus von jeweils ca. 1 Million DM zu verkraften haben. Bei größeren Städten sind die Mindereinnahmen entsprechend höher.
    Es wird deutlich, daß wir heute nicht nur eine fiskalische, sondern gleichermaßen auch eine regionale und raumordnerisch bedeutsame Entscheidung treffen. Das gilt besonders für die Ruhrgebietsstädte, die durch rückläufige Gewerbesteuereinnahmen, durch unverhältnismäßig hohe Arbeitslosenzahlen und durch strukturelle Krisen bei Kohle und Stahl besonders hart betroffen sind.
    Die Anhebung der Höchstbeträge könnte möglicherweise deshalb auch eines der wesentlichen Ziele der Gemeindefinanzreform gefährden, nämlich die Steuerkraftunterschiede zwischen steuerstarken und steuerschwachen Gemeinden abzubauen. Deshalb wäre es aus der Sicht der Ruhrgebietsstädte gut, wenn die jetzigen Höchstbeträge noch über einen bestimmten Zeitraum beibehalten werden könnten. Das wäre ein kleines, aber dennoch sichtbares Zeichen dafür, daß die Sorgen der strukturschwachen Regionen auch im Deutschen Bundestag gesehen werden.
    Diese Position, die auch der Finanzausschuß des Nordrhein-westfälischen Städtetages vertreten hat, war allerdings zwischen den Ländern nicht konsensfähig. Der Deutsche Städtetag fordert die Anpassung der Höchstbeträge. Auch der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 26. November 1993 den Gesetzentwurf einstimmig in erster Lesung gebilligt. Für die Anhebung der Höchstbeträge sprechen in der Tat ebenfalls gute Gründe. Der Bund hat die Interessen aller Städte zu vertreten, und er ist auch nicht in der Lage, regionale Ungleichgewichte auszutarieren. Das ist Sache der Länder.
    Deshalb ziehen Änderungen bei den Einnahmen aus der Einkommensteuer jeweils Korrekturen im gemeindlichen Finanzausgleich nach sich. Wichtig ist in diesem Zusammenhang, daß der Ausgleich nicht in demselben Jahr erfolgt, in dem sich Änderungen bei den Steuereinnahmen ergeben. In Nordrhein-Westfalen ist das jedenfalls so: Wenn die Höchstbeträge ab 1. Januar 1994 angehoben werden, können die sich daraus ergebenen Mindereinnahmen erst beim Finanzausgleich des Jahres 1995 Berücksichtigung finden. Das bedeutet für die Gemeinden, für die die Anhebung der Sockelbeträge negative Auswirkungen haben, daß sie die Mindereinnahmen im Jahre 1994 innerhalb ihrer Haushaltswirtschaft selbst und in voller Höhe verkraften müssen.
    In den folgenden Jahren werden in den einzelnen Ländern in unterschiedlicher Höhe — in Nordrhein-Westfalen sind das 85 % — die Mindereinnahmen durch den gemeindlichen Finanzausgleich wieder kompensiert. Aber selbst wenn die Mindereinnahmen im Rahmen des Finanzausgleichs in voller Höhe aufgefangen werden, darf die Bedeutung der maßgeblichen Höchstbeträge nicht unterschätzt werden. In diesem Zusammenhang ist Mark nicht gleich Mark. Denn die Gemeinden messen mit vollem Recht dem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer als einer eigenen Einnahme eine höhere Qualität zu als den Schlüsselzuweisungen, die sich nach dem jährlichen Gemeindefinanzierungsgesetz richten und natürlich jederzeit veränderbar sind. So ist es auch verständlich, daß die Festsetzung neuer Höchstbeträge in der kommunalen Öffentlichkeit lebhaft diskutiert wird.
    Die Höchstbeträge sind — Herr Staatssekretär Grünewald hat darauf schon hingewiesen — seit 1985 unverändert geblieben. Bei der Neufestsetzung der Schlüsselzahlen 1988 und 1991 waren Höchstbetragsanhebungen unter den Ländern nicht mehrheitsfähig. Wenn jetzt auch 1994 die Höchstbeträge unverändert blieben, dann stellte sich verstärkt die Frage nach der Verfassungsmäßigkeit der Verteilung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer. Sie würde sich dann nach dreimaliger Nichtanhebung der Sockelbeträge immer weiter von der in Art. 106 GG postulierten Verteilung nach den Einkommensteuerleistungen



    Dr. Franz-Josef Mertens (Bottrop)

    entfernen und sich einer Pro-Kopf-Verteilung annähern.
    Das hätte massive Proteste der besonders betroffenen Städte und Gemeinden, vor allem der steuerstarken Großstädte zur Folge. Die Stadt München hat für diesen Fall bereits eine Verfassungsklage angekündigt. Diese Überlegungen haben auch das Land Nordrhein-Westfalen veranlaßt, trotz der schwierigen Lage der Ruhrgebietsstädte im Bundesrat für die Anhebung der Sockelbeträge zu votieren.
    Natürlich gibt es Kolleginnen und Kollegen bei uns, die sich aus der Sicht ihrer Wahlkreise für eine noch stärkere Anhebung der Sockelgrenzen eingesetzt haben. Auf der anderen Seite wäre es Abgeordneten aus den strukturschwachen Gebieten am liebsten gewesen, wenn die Sockelgrenzen unverändert geblieben wären. Dieser Konflikt ist kaum auflösbar.
    Der Vorschlag der Bundesregierung ist ein Kompromiß, der im Hinblick auf den Verfassungsauftrag des Art. 106 GG als Mindestanhebung einzustufen ist. Dem stimmt die SPD-Bundestagsfraktion zu. Ich verschweige dabei nicht, daß ich mit Blick auf meinen Wahlkreis bei meinem Votum erhebliche Bauchschmerzen haben werde.
    Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

    (Beifall bei der SPD und der F.D.P.)