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    Plenarprotokoll 12/206 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 206. Sitzung Bonn, Freitag, den 21. Januar 1994 Inhalt: Tagesordnungspunkt 13: Erste Beratung des von den Abgeordneten Dr.-Ing. Dietmar Kansy, Jürgen Sikora, Werner Dörflinger, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der CDU/CSU sowie den Abgeordneten Dr. Walter Hitschler, Jörg Ganschow, Lisa Peters, Hans Schuster und der Fraktion der F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Förderung des Wohnungsbaues (Wohnungsbauförderungsgesetz 1994) (Drucksache 12/6616) Jürgen Sikora CDU/CSU 17811B Dr. Ilja Seifert PDS/Linke Liste . . . 17813B, 17822D, 17827 A Achim Großmann SPD 17813D Dr. Walter Hitschler F D P 17816B Christina Schenk BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 17818B Dr. Ilja Seifert PDS/Linke Liste . . . . 17820B Hans Raidel CDU/CSU 17822A Norbert Formanski SPD 17823 D Jörg Ganschow F D P 17825 D Peter Götz CDU/CSU 17826 D Walter Schöler SPD . . . . 17827B, 17828A Dr. Walter Hitschler F.D.P. . 17827D, 17831A Ilse Brusis, Ministerin des Landes Nordrhein-Westfalen 17829 D Peter Götz CDU/CSU . . . . . . . . 17831 D Dr. Irmgard Schwaetzer, Bundesministerin BMBau 17833 D Werner Dörflinger CDU/CSU 17835A Achim Großmann SPD 17836C Dr. Rudolf Karl Krause (Bonese) fraktionslos 17837A Tagesordnungspunkt 14: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gemeindefinanzreformgesetzes (Drucksachen 12/6349, 12/6622) Dr. Joachim Grünewald, Parl. Staatssekretär BMF 17837 D Dr. Franz-Josef Mertens (Bottrop) SPD 17838C Gerhard Schüßler F D P 17840 B Dr. Dietmar Keller PDS/Linke Liste . . 17841A Hansgeorg Hauser (Rednitzhembach) CDU/CSU 17841C Tagesordnungspunkt 16: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 15. Juni 1990 über die Bestimmung des zuständigen Staates für eine Prüfung eines in einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften gestellten Asylantrags (Dubliner Übereinkommen) (Drucksache 12/6485) II Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 206. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. Januar 1994 Erwin Marschewski CDU/CSU 17843A Dr. Cornelie Sonntag-Wolgast SPD . . 17843 D Wolfgang Lüder F.D.P. 17845 C Ulla Jelpke PDS/Linke Liste 17846C Konrad Weiß (Berlin) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 17847 B Eduard Lintner, Parl. Staatssekretär BMI 17847D Nächste Sitzung 17849C Berichtigung 17849 Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 17851* A Anlage 2 Amtliche Mitteilungen 17852* C Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 206. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. Januar 1994 17811 206. Sitzung Bonn, den 21. Januar 1994 Beginn: 9.00 Uhr
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    Berichtigung 205. Sitzung, Seite VII und Seiten 17807 * und 17808 * : Bei den Anlagen 16 bis 19 ist statt „Parl. Staatssekretärin Michaela Geiger" „Parl. Staatssekretär Bernd Wilz" zu lesen. Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Andres, Gerd SPD 21. 1. 94 Barbe, Angelika SPD 21. 1. 94 Becker-Inglau, Ingrid SPD 21. 1. 94 Berger, Hans SPD 21. 1. 94 Büchler (Hof), Hans SPD 21. 1. 94 Carstensen (Nordstrand), CDU/CSU 21. 1. 94 Peter Harry Clemens, Joachim CDU/CSU 21. 1. 94 Cronenberg (Arnsberg), F.D.P. 21. 1. 94 Dieter-Julius Dr. Däubler-Gmelin, SPD 21. 1. 94 Herta Dr. Dregger, Alfred CDU/CSU 21. 1. 94 Duve, Freimut SPD 21. 1. 94 Eimer (Fürth), Norbert F.D.P. 21. 1. 94 Feilcke, Jochen CDU/CSU 21. 1. 94 Gattermann, Hans H. F.D.P. 21. 1. 94 Dr. Gautier, Fritz SPD 21. 1. 94 Dr. Geißler, Heiner CDU/CSU 21. 1. 94 Genscher, Hans-Dietrich F.D.P. 21. 1. 94 Gibtner, Horst CDU/CSU 21. 1. 94 Gleicke, Iris SPD 21. 1. 94 Dr. Glotz, Peter SPD 21. 1. 94 Dr. Götzer, Wolfgang CDU/CSU 21. 1. 94 ** Grünbeck, Josef F.D.P. 21. 1. 94 Dr. Gysi, Gregor PDS/LL 21. 1. 94 Dr. Hauchler, Ingomar SPD 21. 1. 94 Dr. Haussmann, Helmut F.D.P. 21. 1. 94 Heyenn, Günther SPD 21. 1. 94 Dr. Höll, Barbara PDS/LL 21. 1. 94 Hollerith, Josef CDU/CSU 21. 1. 94 Ibrügger, Lothar SPD 21. 1. 94 **' Junghanns, Ulrich CDU/CSU 21. 1. 94 Kampeter, Steffen CDU/CSU 21. 1. 94 Kauder, Volker CDU/CSU 21. 1. 94 Kiechle, Ignaz CDU/CSU 21. 1. 94 Klein (München), Hans CDU/CSU 21. 1. 94 Kolbe, Manfred CDU/CSU 21. 1. 94 Koppelin, Jürgen F.D.P. 21. 1. 94 Kossendey, Thomas CDU/CSU 21. 1. 94 Krause (Dessau), CDU/CSU 21. 1. 94 Wolfgang Kretkowski, Volkmar SPD 21. 1. 94 Kronberg, Heinz-Jürgen CDU/CSU 21. 1. 94 Kubatschka, Horst SPD 21. 1. 94 Dr.-Ing. Laermann, F.D.P. 21. 1. 94 Karl-Hans Lederer, Andrea PDS/LL 21. 1. 94 Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Lowack, Ortwin fraktionslos 21. 1. 94 Dr. Matterne, Dietmar SPD 21. 1. 94 Mehl, Ulricke SPD 21. 1. 94 Dr. Menzel, Bruno F.D.P. 21. 1. 94 Michels, Meinolf CDU/CSU 21. 1. 94 Möllemann, Jürgen W. F.D.P. 21. 1. 94 Molnar, Thomas CDU/CSU 21. 1. 94 Dr. Müller, Günther CDU/CSU 21. 1. 94 * Müller (Pleisweiler), SPD 21. 1. 94 Albrecht Müller (Wadern), CDU/CSU 21. 1. 94 Hans-Werner Müller (Zittau), Christian SPD 21. 1. 94 Dr. Neuling, Christian CDU/CSU 21. 1. 94 Neumann (Bramsche), SPD 21. 1. 94 Volker Neumann (Gotha), SPD 21. 1. 94 Gerhard Dr. Ortleb, Rainer F.D.P. 21. 1. 94 Otto (Frankfurt), F.D.P. 21. 1. 94 Hans-Joachim Dr. Pfennig, Gero CDU/CSU 21. 1. 94 Dr. Pick, Eckhart SPD 21. 1. 94 Poß, Joachim SPD 21. 1. 94 Priebus, Rosemarie CDU/CSU 21. 1. 94 Reichenbach, Klaus CDU/CSU 21. 1. 94 Reimann, Manfred SPD 21. 1. 94 Reuschenbach, Peter W. SPD 21. 1. 94 Reuter, Bernd SPD 21. 1. 94 Ringkamp, Werner CDU/CSU 21. 1. 94 Rode (Wietzen), Helmut CDU/CSU 21. 1. 94 Roitzsch (Quickborn), CDU/CSU 21. 1. 94 Ingrid Roth (Gießen), Adolf CDU/CSU 21. 1. 94 Scheffler, Siegfried SPD 21. 1. 94 Schmidt (Dresden), Arno F.D.P. 21. 1. 94 Schmidt (Mülheim), CDU/CSU 21. 1. 94 Andreas von Schmude, Michael CDU/CSU 21. 1. 94 Dr. Schnell, Emil SPD 21. 1. 94 Dr. Scholz, Rupert CDU/CSU 21. 1. 94 Schuster, Hans F.D.P. 21. 1. 94 Seesing, Heinrich CDU/CSU 21. 1. 94 Seibel, Wilfried CDU/CSU 21. 1. 94 Skowron, Werner H. CDU/CSU 21. 1. 94 Dr. Stoltenberg, Gerhard CDU/CSU 21. 1. 94 Stübgen, Michael CDU/CSU 21. 1. 94 Dr. von Teichman, F.D.P. 21. 1. 94 Cornelia Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Thiele, Carl-Ludwig F.D.P. 21. 1. 94 Titze-Stecher, Uta SPD 21. 1. 94 Dr. Vondran, Ruprecht CDU/CSU 21. 1. 94 Vosen, Josef SPD 21. 1. 94 Wetzel, Kersten CDU/CSU 21. 1. 94 Dr. Wieczorek, Norbert SPD 21. 1. 94 Dr. Wieczorek CDU/CSU 21. 1. 94 (Auerberg), Bertram Wieczorek-Zeul, SPD 21.1.94 Heidemarie Wimmer (Neuss), Willy CDU/CSU 21. 1. 94 Wittich, Berthold SPD 21. 1. 94 Wohlrabe, Jürgen CDU/CSU 21. 1. 94 Wolfgramm (Göttingen), F.D.P. 21. 1. 94 Torsten Zierer, Benno CDU/CSU 21. 1. 94 * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates ** für die Teilnahme an Sitzungen der Nordatlantischen Versammlung Anlage 2 Amtliche Mitteilungen Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den nachstehenden Vorlagen absieht: Innenausschuß Drucksache 12/248 Drucksache 12/4051 Drucksache 12/4052 Ausschuß für Wirtschaft Drucksache 12/51 Drucksache 12/4058 Drucksache 12/4978 Die Vorsitzenden folgender Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EG-Vorlagen zur Kenntnis genommen bzw. von einer Beratung abgesehen hat: Innenausschuß Drucksache 12/2101 Nr. 3.2 Drucksache 12/5056 Nr. 2.2 Finanzausschuß Drucksache 12/6155 Nrn. 3.2-3.5 Ausschuß für Verkehr Drucksache 12/4191 Nr. 2.21 Drucksache 12/5190 Nr. 2.12 Drucksache 12/5827 Nr. 2.15
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Christina Schenk


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (PDS)

    Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Bei dem vorliegenden Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen handelt es sich nicht — wie behauptet wird — um eine tiefgreifende Reform des sozialen Wohnungsbaus. An dem konservativen Grundsatz, nach dem die Trägerschaft des sozialen Wohnungsbaus Privatinvestoren überlassen wird, ändert sich absolut nichts. Die Wohnungsbauförderung soll unverändert nach folgendem Prinzip funktionieren: In der Anfangszeit der Investition, die mit Risiken und Defiziten verbunden ist, werden die Investoren von der öffentlichen Hand stark gefördert. Die Gewinne der späteren Phase, nachdem die Kredite durch die Mieteinnahmen zurückgezahlt wurden, fließen den Investoren allein zu.
    Das Gegenmodell, nach dem die Kommunen oder andere sozial orientierte Träger dabei unterstützt würden, in eigener Regie zu bauen, wobei sie dazu verpflichtet würden, alle zukünftigen Gewinne wieder in den sozialen Wohnungsbau zu investieren, kommt für diese Bundesregierung nicht in Frage. Ganz offensichtlich gibt es da ideologisch gesetzte Blockierungen. Anders ist diese Ignoranz gegenüber wirklich neuen Ansätzen, meine ich, nicht zu erklären.
    Der Bau von sozialen Mietwohnungen war in der Bundesrepublik Deutschland schon immer ein lukratives Geschäft, und daran soll sich auch in der Zukunft ganz offensichtlich nichts ändern. Der heute vorgelegte Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen verfolgt jedenfalls erklärtermaßen das Ziel, die Bedingungen für die Investoren zu verbessern. Ich meine allerdings, daß es ein Trugschluß ist anzunehmen, daß dies zu einer erhöhten Wohnungsbautätigkeit führen wird. Privatinvestoren engagieren sich nicht deswegen sowenig im Wohnungsbau, weil die Förderbedingungen nicht gut genug sind, sondern sie halten sich zurück, weil die Wohnung ein Investitionsgut mit langer Nutzungsdauer ist, bei dem das Risiko der sinkenden Nachfrage offenbar als sehr hoch eingeschätzt wird.


Rede von Dr. Rita Süssmuth
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Frau Schenk, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Hitschler?

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Christina Schenk


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (PDS)

    Nein, ich möchte keine Zwischenfragen zulassen.

    (Dr.-Ing. Dietmar Kansy [CDU/CSU]: Bei der geringen Fachkompetenz würde ich das auch nicht machen!)

    Ein Investor, der der Wohnungsnachfrage von 1994 nachkommt, weiß nicht, wie die Nachfrage in 30 oder in 50 Jahren sein wird.
    Ich meine, man kann so hoch fördern, wie man nur will, das Marktangebot an Wohnungen wird dennoch immer weit unterhalb der Nachfrage bleiben, und das wird sich immer zum Nachteil der Haushalte auswirken, die über ein niedriges Einkommen verfügen. Das liegt nicht an den Förderbedingungen, sondern an den Eigenschaften des Investitionsgutes Wohnung selbst. Zu diesem Thema hat Frau Professor Ruth Becker von der Universität Dortmund in der „Frankfurter Rundschau" vom 13. Dezember 1993 einen sehr instruktiven Artikel geschrieben, den ich allen, die sich hier mit der Wohnungspolitik befassen, sehr wärmstens empfehlen kann.
    Fazit jedenfalls ist, daß die Marktwirtschaft für die Wohnraumversorgung von Haushalten mit niedrigem Einkommen untauglich ist. Deswegen ist und bleibt dies eine Aufgabe der öffentlichen Hand, für die Bund, Länder und Kommunen die gemeinsame Verantwortung tragen.
    Meine Damen und Herren, da wir damit rechnen müssen, daß auch das hier vorliegende Konzept die Bautätigkeit im sozialen Wohnungsbau nicht in nennenswerter Weise ankurbeln wird, müssen wir auch die Erhöhung der Einkommensgrenzen ablehnen. Das haben wir hier an dieser Stelle schon öfter gesagt. Eine Erweiterung des Kreises der Berechtigten, der



    Christina Schenk
    grundsätzlich zuzustimmen wäre, kann nur dann verantwortet werden, wenn gleichzeitig sehr schnell mehr Wohnungen bereitgestellt werden. Das ist leider durch die Politik dieser Bundesregierung nicht zu erwarten.
    Eine Erweiterung des Berechtigtenkreises ohne eine gleichzeitige Bereitstellung von mehr Wohnungen wird die Situation der Haushalte mit niedrigem Einkommen, deren Zahl gerade durch die Politik der Bundesregierung immer höher wird, auf dem Wohnungsmarkt noch erheblich verschlechtern. In dieser Situation halte ich es für verantwortungslos, die Einkommensgrenzen zu erhöhen, was ich in dieser Deutlichkeit auch in Richtung der Kolleginnen und Kollegen von der SPD sagen will.
    Nun noch zu der Art und Weise, wie die Bundesregierung gedenkt, mit unserer Idee — das darf ich hier so sagen — der einkommensabhängigen Mieten umzugehen:
    BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE GRÜNEN in der 11. Legislaturperiode haben diesen Gedanken ja bereits zweimal in parlamentarischen Initiativen vorgetragen. Unserer Konzeption zufolge werden die Mieten alle drei Jahre individuell neu festgelegt. Bei einem entsprechend hohen Haushaltseinkommen kann die Miete bis auf die örtliche Vergleichsmiete angehoben werden. Soweit ist dies ja auch in diesem Entwurf enthalten.
    Jetzt aber kommt der Unterschied: Unserem Konzept zufolge müssen die finanziellen Verluste, die den Kommunen auf Grund der Vermietung an Haushalte mit niedrigem Einkommen entstehen, entsprechend den tatsächlich anfallenden Kosten je zur Hälfte von Bund und Ländern ausgeglichen werden, was diese aus dem eingesparten Wohngeld finanzieren können.
    Im Gesetzentwurf der Bundesregierung heißt es dagegen in § 88e Abs. 6: „Der Bund beteiligt sich an dem Gesamtaufwand für Grund- und Zusatzförderung mit einem Festbetrag." Das heißt leider nichts anderes, als daß der Bund die Erhebung einkommensabhängiger Mieten im neuerstellten sozialen Mietwohnungsbau zwar vorschreibt, die Kosten dafür aber den Ländern überläßt. Diese wiederum werden diese Aufgabe, zumindest ist das so zu befürchten, an die Kommunen weiterreichen. Bei der Finanznot der Kommunen wiederum ist zu erwarten, daß diese dann den Weg des geringsten Widerstandes gehen und durch eine entsprechende Belegung der Wohnungen dafür sorgen, daß ihre Belastung aus der Zusatzförderung möglichst gering bleibt. Das heißt nichts anderes, als daß sie bemüht sein werden, an bessersituierte Haushalte und nicht an die, die es am nötigsten haben, zu vermieten. Das ist der Unterschied.
    Während wir uns also um Mechanismen bemühen, mit deren Hilfe das Interesse an der Vermietung an Besserverdienende gar nicht erst entsteht, indem wir ein System vorschlagen, bei dem die Einnahmen der Kommunen durch die Vergabe von Wohnungen an arme Haushalte ausdrücklich nicht tangiert werden, wird im Gesetzentwurf der Bundesregierung genau das Gegenteil vorprogrammiert.

    (Zuruf des Abg. Dr. Walter Hitschler [F.D.P.])

    Wenn die einkommensabhängige Miete nicht zum Ausschluß derer führen soll, die am stärksten auf sie angewiesen sind, muß sich der Bund auch an der einkommensabhängigen Komponente der Förderung beteiligen.

    (Dr. Walter Hitschler [F.D.P.]: Ein solcher Schwachsinn!)

    Das heißt, daß Bund und Länder — und keinesfalls die Kommunen — die Zusatzförderungen zahlen müssen, und zwar je zur Hälfte und entsprechend den tatsächlich anfallenden Kosten — nicht über einen Pauschalbetrag.
    An der Wohnungsversorgung einkommensschwacher Haushalte hat diese Bundesregierung ganz offensichtlich keinerlei Interesse, im Gegenteil: Deren Chancen werden nicht nur durch die Erhöhung der Einkommensgrenzen und durch die Gestaltung der einkommensabhängigen Mieten, sondern auch durch die Verkürzung der Bindungsfristen auf maximal 15 Jahre ganz erheblich verschlechtert.
    Abgesehen davon, daß eine solch kurze Bindungszeit wohnungspolitisch unsinnig und eine Verschwendung öffentlicher Mittel ist, werden Investoren bei kürzeren Bindungszeiten versuchen, Modalitäten durchzusetzen, bei denen der Anteil der Zusatzförderung gering ist. Sie werden alles tun, um trotz der Belegungsbindung gutsituierte Mieterinnen und Mieter zu bekommen, bei denen sie nach Ablauf der Bindung die Marktmiete auch tatsächlich durchsetzen können.
    Bei langen Bindungszeiten ist dieses Begehren wesentlich geringer. Da kann die Absicherung der Miete durch die Zusatzförderung eher ein Pluspunkt für die Wohnungsbewerberin oder den -bewerber sein. Kurze Bindungsfristen schließen hingegen ärmere Haushalte auch schon während der Bindungsfrist aus. Das gilt insbesondere, wenn die Bindungsfrist — was ja dem Gesetzentwurf zufolge zulässig ist — deutlich kürzer als 15 Jahre ist.
    Meine Damen und Herren, ich meine, nichts spricht dafür, daß es zum Bau von mehr Wohnungen, als ohnehin schon gebaut werden, kommen wird. Verbessert werden lediglich die Förderbedingungen für Investoren, wobei sich für arme Haushalte die Bedingungen für den Zugang zu den Wohnungen verschlechtern.
    Ich meine, die Bundesregierung betreibt eine äußerst zynische Politik: Einerseits werden immer mehr Menschen in die Erwerbslosigkeit getrieben und die Transferleistungen verschlechtert, und andererseits sollen im sozialen Wohnungsbau mit dem Argument der „sozialen Durchmischung" Erwerbstätige gegenüber Erwerbslosen privilegiert werden. Wer bei der vorgesehenen „Durchmischung" durch das Sieb fällt — und das werden viele sein —, kann in der Obdachlosigkeit landen.
    Meine Damen und Herren, das Zusammenwirken der von der Regierung vorgeschlagenen Instrumente



    Christina Schenk
    wird bewirken, daß im neuen sozialen Wohnungsbau de facto keine einzige Wohnung für sozial Benachteiligte gebaut werden wird. Der Entwurf der Regierungskoalition enthält im übrigen einen durchaus interessanten Widerspruch zur bisherigen Politik eben dieser Bundesregierung: Die Zusatzförderung soll bei solchen Haushalten greifen, die trotz Wohngeld nicht dazu in der Lage sind, die bei der Grundförderung vereinbarte Miete zu bezahlen.
    Nun liegen nach dem Gesetzentwurf die Mieten bei der Grundförderung aber am unteren Rand der Vergleichsmieten, also der Mieten, die für das Miethöhegesetz üblich sind. Mit diesem Konzept wird also nichts anderes gesagt, als daß das Wohngeld ärmere Haushalte nicht in die Lage versetzt, die üblichen Entgelte zu bezahlen. Denn sonst bräuchten sie auch im sozialen Wohnungsbau keine Zusatzförderung. Und das ist die indirekte Bankrotterklärung der bisherigen Politik.

    (Dr. Walter Hitschler [F.D.P.]: Sie haben wirklich keine Ahnung!)

    Es ist in vielen Bundestagsdebatten immer wieder gesagt worden, daß das Wohngeld das zentrale Instrument einer sozialen Wohnungspolitik ist. Und nun wird, wenn auch indirekt, endlich zugegeben, daß das Wohngeld denen, die Hilfe am nötigsten brauchen, nicht ausreichend hilft. Daß dies im Rahmen des sozialen Wohnungsbaus korrigiert werden soll, ist natürlich zu begrüßen. Aber was sollen denn, frage ich, die Sozialwohnungsberechtigten sagen, die dank der Politik der Regierung keinerlei Chance haben, je eine Sozialwohnung zu bekommen, und die aufs Wohngeld verwiesen werden? Da muß doch gefragt werden, wann die Zusatzförderung auch für alle anderen Wohngeldbezieher eingeführt wird.
    Fazit: Es bleiben etliche Fragen, etliche wesentliche Fragen offen, auf deren Antwort man gespannt sein darf.

    (Dr. Walter Hitschler [F.D.P.]: Kommen Sie mal in den Ausschuß, da beantworten wir sie! — Christina Schenk [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Vielleicht kommen Sie in der nächsten Legislaturperiode in eine ähnliche Situation wie wir! Darauf freue ich mich schon! Oder Sie kommen gar nicht, das wäre noch besser!)