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ID1220600200

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    Plenarprotokoll 12/206 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 206. Sitzung Bonn, Freitag, den 21. Januar 1994 Inhalt: Tagesordnungspunkt 13: Erste Beratung des von den Abgeordneten Dr.-Ing. Dietmar Kansy, Jürgen Sikora, Werner Dörflinger, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der CDU/CSU sowie den Abgeordneten Dr. Walter Hitschler, Jörg Ganschow, Lisa Peters, Hans Schuster und der Fraktion der F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Förderung des Wohnungsbaues (Wohnungsbauförderungsgesetz 1994) (Drucksache 12/6616) Jürgen Sikora CDU/CSU 17811B Dr. Ilja Seifert PDS/Linke Liste . . . 17813B, 17822D, 17827 A Achim Großmann SPD 17813D Dr. Walter Hitschler F D P 17816B Christina Schenk BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 17818B Dr. Ilja Seifert PDS/Linke Liste . . . . 17820B Hans Raidel CDU/CSU 17822A Norbert Formanski SPD 17823 D Jörg Ganschow F D P 17825 D Peter Götz CDU/CSU 17826 D Walter Schöler SPD . . . . 17827B, 17828A Dr. Walter Hitschler F.D.P. . 17827D, 17831A Ilse Brusis, Ministerin des Landes Nordrhein-Westfalen 17829 D Peter Götz CDU/CSU . . . . . . . . 17831 D Dr. Irmgard Schwaetzer, Bundesministerin BMBau 17833 D Werner Dörflinger CDU/CSU 17835A Achim Großmann SPD 17836C Dr. Rudolf Karl Krause (Bonese) fraktionslos 17837A Tagesordnungspunkt 14: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gemeindefinanzreformgesetzes (Drucksachen 12/6349, 12/6622) Dr. Joachim Grünewald, Parl. Staatssekretär BMF 17837 D Dr. Franz-Josef Mertens (Bottrop) SPD 17838C Gerhard Schüßler F D P 17840 B Dr. Dietmar Keller PDS/Linke Liste . . 17841A Hansgeorg Hauser (Rednitzhembach) CDU/CSU 17841C Tagesordnungspunkt 16: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 15. Juni 1990 über die Bestimmung des zuständigen Staates für eine Prüfung eines in einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften gestellten Asylantrags (Dubliner Übereinkommen) (Drucksache 12/6485) II Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 206. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. Januar 1994 Erwin Marschewski CDU/CSU 17843A Dr. Cornelie Sonntag-Wolgast SPD . . 17843 D Wolfgang Lüder F.D.P. 17845 C Ulla Jelpke PDS/Linke Liste 17846C Konrad Weiß (Berlin) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 17847 B Eduard Lintner, Parl. Staatssekretär BMI 17847D Nächste Sitzung 17849C Berichtigung 17849 Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 17851* A Anlage 2 Amtliche Mitteilungen 17852* C Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 206. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. Januar 1994 17811 206. Sitzung Bonn, den 21. Januar 1994 Beginn: 9.00 Uhr
  • folderAnlagen
    Berichtigung 205. Sitzung, Seite VII und Seiten 17807 * und 17808 * : Bei den Anlagen 16 bis 19 ist statt „Parl. Staatssekretärin Michaela Geiger" „Parl. Staatssekretär Bernd Wilz" zu lesen. Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Andres, Gerd SPD 21. 1. 94 Barbe, Angelika SPD 21. 1. 94 Becker-Inglau, Ingrid SPD 21. 1. 94 Berger, Hans SPD 21. 1. 94 Büchler (Hof), Hans SPD 21. 1. 94 Carstensen (Nordstrand), CDU/CSU 21. 1. 94 Peter Harry Clemens, Joachim CDU/CSU 21. 1. 94 Cronenberg (Arnsberg), F.D.P. 21. 1. 94 Dieter-Julius Dr. Däubler-Gmelin, SPD 21. 1. 94 Herta Dr. Dregger, Alfred CDU/CSU 21. 1. 94 Duve, Freimut SPD 21. 1. 94 Eimer (Fürth), Norbert F.D.P. 21. 1. 94 Feilcke, Jochen CDU/CSU 21. 1. 94 Gattermann, Hans H. F.D.P. 21. 1. 94 Dr. Gautier, Fritz SPD 21. 1. 94 Dr. Geißler, Heiner CDU/CSU 21. 1. 94 Genscher, Hans-Dietrich F.D.P. 21. 1. 94 Gibtner, Horst CDU/CSU 21. 1. 94 Gleicke, Iris SPD 21. 1. 94 Dr. Glotz, Peter SPD 21. 1. 94 Dr. Götzer, Wolfgang CDU/CSU 21. 1. 94 ** Grünbeck, Josef F.D.P. 21. 1. 94 Dr. Gysi, Gregor PDS/LL 21. 1. 94 Dr. Hauchler, Ingomar SPD 21. 1. 94 Dr. Haussmann, Helmut F.D.P. 21. 1. 94 Heyenn, Günther SPD 21. 1. 94 Dr. Höll, Barbara PDS/LL 21. 1. 94 Hollerith, Josef CDU/CSU 21. 1. 94 Ibrügger, Lothar SPD 21. 1. 94 **' Junghanns, Ulrich CDU/CSU 21. 1. 94 Kampeter, Steffen CDU/CSU 21. 1. 94 Kauder, Volker CDU/CSU 21. 1. 94 Kiechle, Ignaz CDU/CSU 21. 1. 94 Klein (München), Hans CDU/CSU 21. 1. 94 Kolbe, Manfred CDU/CSU 21. 1. 94 Koppelin, Jürgen F.D.P. 21. 1. 94 Kossendey, Thomas CDU/CSU 21. 1. 94 Krause (Dessau), CDU/CSU 21. 1. 94 Wolfgang Kretkowski, Volkmar SPD 21. 1. 94 Kronberg, Heinz-Jürgen CDU/CSU 21. 1. 94 Kubatschka, Horst SPD 21. 1. 94 Dr.-Ing. Laermann, F.D.P. 21. 1. 94 Karl-Hans Lederer, Andrea PDS/LL 21. 1. 94 Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Lowack, Ortwin fraktionslos 21. 1. 94 Dr. Matterne, Dietmar SPD 21. 1. 94 Mehl, Ulricke SPD 21. 1. 94 Dr. Menzel, Bruno F.D.P. 21. 1. 94 Michels, Meinolf CDU/CSU 21. 1. 94 Möllemann, Jürgen W. F.D.P. 21. 1. 94 Molnar, Thomas CDU/CSU 21. 1. 94 Dr. Müller, Günther CDU/CSU 21. 1. 94 * Müller (Pleisweiler), SPD 21. 1. 94 Albrecht Müller (Wadern), CDU/CSU 21. 1. 94 Hans-Werner Müller (Zittau), Christian SPD 21. 1. 94 Dr. Neuling, Christian CDU/CSU 21. 1. 94 Neumann (Bramsche), SPD 21. 1. 94 Volker Neumann (Gotha), SPD 21. 1. 94 Gerhard Dr. Ortleb, Rainer F.D.P. 21. 1. 94 Otto (Frankfurt), F.D.P. 21. 1. 94 Hans-Joachim Dr. Pfennig, Gero CDU/CSU 21. 1. 94 Dr. Pick, Eckhart SPD 21. 1. 94 Poß, Joachim SPD 21. 1. 94 Priebus, Rosemarie CDU/CSU 21. 1. 94 Reichenbach, Klaus CDU/CSU 21. 1. 94 Reimann, Manfred SPD 21. 1. 94 Reuschenbach, Peter W. SPD 21. 1. 94 Reuter, Bernd SPD 21. 1. 94 Ringkamp, Werner CDU/CSU 21. 1. 94 Rode (Wietzen), Helmut CDU/CSU 21. 1. 94 Roitzsch (Quickborn), CDU/CSU 21. 1. 94 Ingrid Roth (Gießen), Adolf CDU/CSU 21. 1. 94 Scheffler, Siegfried SPD 21. 1. 94 Schmidt (Dresden), Arno F.D.P. 21. 1. 94 Schmidt (Mülheim), CDU/CSU 21. 1. 94 Andreas von Schmude, Michael CDU/CSU 21. 1. 94 Dr. Schnell, Emil SPD 21. 1. 94 Dr. Scholz, Rupert CDU/CSU 21. 1. 94 Schuster, Hans F.D.P. 21. 1. 94 Seesing, Heinrich CDU/CSU 21. 1. 94 Seibel, Wilfried CDU/CSU 21. 1. 94 Skowron, Werner H. CDU/CSU 21. 1. 94 Dr. Stoltenberg, Gerhard CDU/CSU 21. 1. 94 Stübgen, Michael CDU/CSU 21. 1. 94 Dr. von Teichman, F.D.P. 21. 1. 94 Cornelia Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Thiele, Carl-Ludwig F.D.P. 21. 1. 94 Titze-Stecher, Uta SPD 21. 1. 94 Dr. Vondran, Ruprecht CDU/CSU 21. 1. 94 Vosen, Josef SPD 21. 1. 94 Wetzel, Kersten CDU/CSU 21. 1. 94 Dr. Wieczorek, Norbert SPD 21. 1. 94 Dr. Wieczorek CDU/CSU 21. 1. 94 (Auerberg), Bertram Wieczorek-Zeul, SPD 21.1.94 Heidemarie Wimmer (Neuss), Willy CDU/CSU 21. 1. 94 Wittich, Berthold SPD 21. 1. 94 Wohlrabe, Jürgen CDU/CSU 21. 1. 94 Wolfgramm (Göttingen), F.D.P. 21. 1. 94 Torsten Zierer, Benno CDU/CSU 21. 1. 94 * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates ** für die Teilnahme an Sitzungen der Nordatlantischen Versammlung Anlage 2 Amtliche Mitteilungen Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den nachstehenden Vorlagen absieht: Innenausschuß Drucksache 12/248 Drucksache 12/4051 Drucksache 12/4052 Ausschuß für Wirtschaft Drucksache 12/51 Drucksache 12/4058 Drucksache 12/4978 Die Vorsitzenden folgender Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EG-Vorlagen zur Kenntnis genommen bzw. von einer Beratung abgesehen hat: Innenausschuß Drucksache 12/2101 Nr. 3.2 Drucksache 12/5056 Nr. 2.2 Finanzausschuß Drucksache 12/6155 Nrn. 3.2-3.5 Ausschuß für Verkehr Drucksache 12/4191 Nr. 2.21 Drucksache 12/5190 Nr. 2.12 Drucksache 12/5827 Nr. 2.15
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    Rede von Jürgen Sikora


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die in den letzten Jahren um den sozialen Wohnungsbau geführte Diskussion läßt unzweifelhaft erkennen, daß wir dringend zu einer grundlegenden Neuorientierung im sozial geförderten Wohnungsbau kommen müssen, ein Vorhaben, das keinen weiteren Aufschub zuläßt, da immer mehr erkennbar wird, daß wir nicht mehr in der Lage sind, den Fehlsteuerungen mit den aus den 50er Jahren stammenden Fördermodalitäten des sozialen Wohnungsbaus sozial gerecht zu begegnen.

    (Dr.-Ing. Dietmar Kansy [CDU/CSU]: Sehr wahr!)

    Dabei zeigt sich, daß die traditionelle intensive Förderung im ersten Förderweg mit zum Teil sehr niedrigen Mieten an die Grenze ihrer Finanzierbarkeit gekommen ist. Auch die Tatsache, daß die Sozialmieter nur beim Bezug der geförderten Wohnung einen Wohnberechtigungsschein benötigen und die Bewilligungsmiete dann auf Dauer festgelegt wird, ohne daß im weiteren Verlauf des Mietverhältnisses die künftige Einkommensentwicklung berücksichtigt wird, erweist sich dabei als besonders ungerecht. Bei steigendem Einkommen kommt es daher immer wieder zu Fehlsubventionierungen, die über die Fehlbelegungsabgabe nur unvollständig ausgeglichen werden können. Insoweit erweist sich das traditionelle Fördersystem immer mehr als sozial ungerecht gegenüber denen, die keine Sozialwohnung bekommen können,

    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)

    sowie aber auch im Verhältnis der Berechtigten untereinander. Auch die zunehmende Kluft zwischen der Zahl der bedürftigen Haushalte und der Zahl der geförderten Wohnungen führt dabei immer mehr zu sozialen Ungerechtigkeiten, in deren Folge teilweise echte Problemgruppen des Wohnungsmarktes zu kurz kommen.
    Eine bloße Beschränkung beispielsweise des ersten Förderwegs auf kleine soziale Problemgruppen wäre dabei gleichwohl unbefriedigend, da sie zu unüberwindbaren Hindernissen für diejenigen führen würde, die geringfügig oberhalb der zur Zeit geltenden Einkommensgrenze liegen und auf dem freien Markt dann meist weitaus höhere Mieten zahlen müßten.

    (Dr.-Ing. Dietmar Kansy [CDU/CSU]: So ist es!)

    Meine Damen und Herren, das herkömmliche Fördersystem mit seinen starren und unflexiblen Rahmenbedingungen führt mittlerweile auch dazu, daß infolge einheitlicher Herabsubventionierungen des Mietpreises für alle Haushalte in einem Wohngebäude des sozialen Wohnungsbaus eine angemessene soziale Durchmischung der Neubauten bei Vermeidung eklatanter Fehlbelegungen nicht mehr möglich ist — ein Ergebnis, das heute dazu führt, daß sich durch die einseitige Belegung von Sozialwohnungen Ghettos bilden, in deren Folge der soziale Wohnungsbau nicht nur weiteren Zerreißproben ausgesetzt ist, sondern auch in seiner Akzeptanz, meine Damen und Herren, erheblich belastet wird.



    Jürgen Sikora
    Vor dem Hintergrund der unverkennbar gewordenen Problemlagen kann es daher, meine Damen und Herren, keine Zweifel daran geben, daß der soziale Wohnungsbau einer umfassenden Reform unterzogen werden muß.
    Als Einstieg auf dem Weg zu einer solchen Reform legen wir Ihnen heute den Entwurf eines Gesetzes zur Förderung des Wohnungsbaus vor, mit dem sich die Absicht verbindet, die Förderung des sozialen Wohnungsbaus insgesamt zielgerechter auf die individuelle Bedürftigkeit des einzelnen auszurichten, wobei Fehlbelegungen mit Fehlsubventionierungen von vornherein vermieden werden sollen.
    Wir sind uns völlig darüber im klaren, daß es dabei nicht darum gehen kann, etwa nur bei den Einkommensgrenzen für den sozialen Wohnungsbau etwas zu verändern und im übrigen alles beim alten zu lassen.
    Das heißt nicht, meine Damen und Herren, daß wir nicht bereit wären, die Einkommensgrenzen für den sozialen Wohnungsbau zu aktualisieren. Nur, hier sind wir schon der festen Überzeugung, daß mit der bloßen Heraufsetzung der Einkommensgrenzen nicht viel mehr erreicht wird, als daß lediglich der Kreis der Berechtigten erweitert wird, ohne daß eine einzige zusätzliche Wohnung geschaffen werden kann.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)

    Damit, meine Damen und Herren, hätten wir genau das Gegenteil von dem erreicht, was wir wollen. Denn daß die besonders bedürftigen Sozialwohnungsberechtigten damit schlechtergestellt würden als zuvor, muß jedem klar sein. Hier sind wir schon der festen Überzeugung, daß wir jetzt alles dafür tun sollten, mehr Treffsicherheit für diejenigen zu erreichen, die besondere Versorgungsschwierigkeiten am Wohnungsmarkt haben. Deswegen beabsichtigen wir auch, eine modifizierte Regelung für die Einkommensgrenzen zu treffen, die die bisherige Benachteiligung überwinden und Belegungsstrukturen verbessern helfen sollen.
    Unter dem Aspekt der Fördergerechtigkeit und des sparsamen Mitteleinsatzes ist es daher unser Ziel, bei Erhöhung der Einkommensgrenzen das Fördersystem auf eine einkommensabhängige Wohnungsbauförderung umzustellen. Ein Vorhaben, das, meine Damen und Herren, im Konzept bereits seit 1992 von der Bundesregierung vorgelegt und im übrigen gemeinsam mit den Ländern, Kommunen und Wohnungsunternehmen in einem sogenannten Planspiel letzten Jahres durchgeprobt worden ist.

    (Achim Großmann [SPD]: Der größte Reinfall von 1993!)

    — Ich füge Ihrer Bemerkung nichts hinzu.
    Danach soll in Zukunft, meine Damen und Herren, die Förderung einmal aus einer Grundförderung bestehen, die geringer ist als die bisherige Förderung im ersten Förderweg und die sich an der ortsüblichen Vergleichsmiete orientiert. Mit ihr werden Belegungsbindungen und die gegebenenfalls bestehende Differenz zwischen festzulegender Miete und Marktmiete abgegolten. Die festzulegende Miete soll danach der Vergleichsmiete entsprechen.
    Hierzu soll künftig eine Zusatzförderung kommen, die je nach Einkommenssituation und Haushaltsgröße des Mieters mögliche Härten durch die festzulegende Miete sozial abfedern soll. Diese Zusatzförderung wird in gewissen Zeitabständen überprüft und an die aktuelle Einkommenssituation und an die Miethöhe angepaßt. Die Grund- und die Zusatzförderung bleiben dabei objektgebunden. Leitgedanke dieser Förderungskonstruktion ist das Prinzip, den Leistungsstärkeren eine höhere Miete zuzumuten, um denjenigen mehr helfen zu können, die die Miete nicht allein zahlen können.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)

    Mit Blick auf das Problem der Fehlbelegung kann festgestellt werden, daß es in Zukunft für den Neubaubereich im sozialen Wohnungsbau keine Fehlbelegungen und Fehlsubventionierungen mehr geben wird. Ergänzend hierzu werden die für den Bezug einer Sozialwohnung entscheidenden Einkommensgrenzen um 30 erhöht, was zu einer Erweiterung des Begünstigtenkreises von bisher 32 auf künftig 37 % der Haushalte führen wird.
    Mit dem Ziel der Beseitigung von Benachteiligungen und der Verbesserung von Belegungsstrukturen ist eine Neufassung des Einkommensbegriffs vorgesehen, der künftig auf das verfügbare Einkommen ausgerichtet ist. Danach werden künftig alle positiven Einkünfte sowie auch Lohnersatz- und Sozialleistungen zur Berechnung herangezogen.
    In diesem Zusammenhang ist für die Ermittlung des Jahreseinkommens der Abzug von besonderen Freibeträgen für Alleinerziehendenhaushalte mit heranwachsenden Kindern, für Haushalte mit Schwerbehinderten und für Haushalte junger Ehepaare vorgesehen.
    In Zukunft für erwerbstätige Haushalte einen pauschalen Abzug von jeweils 10 % für Steuern vom Einkommen, Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung und Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung einzuführen kann je nach Einzelfall eine Anhebung der pauschalen Abzugsbeträge um bis zu 30 % insgesamt bedeuten.
    Im Zuge dieser Neuregelung soll zugleich auch der Weg für eine Vereinheitlichung der Einkommensregelungen in der Wohnungsbauförderung und beim Wohngeld eröffnet werden. Zur Vermeidung einseitiger Belegungsstrukturen im kommunalen Wohnungsbestand sowie im Bereich des Genossenschaftswesens bzw. werkgeförderten Wohnungsbaus wollen wir durch Änderung der Freistellungsregelung im Wohnungsbindungsgesetz sicherstellen, daß künftig wieder eine bedarfsgerechte Belegung dieser personengebundenen Wohnungsbestände erfolgen kann.
    Im Vorgriff auf eventuelle zusätzliche Regelungen wollen wir bereits jetzt die gesetzliche Grundlage für eine Orientierung des sozialen Wohnungsbaus an einer kosten- und flächensparenden Bauweise schaffen. Der Gesetzentwurf sieht daher eine grundsätzliche Verpflichtung für eine Förderbestimmung vor, der zufolge künftig nur der Wohnungsbau gefördert werden soll, der den Anforderungen des kosten- und flächensparenden Baus Rechnung trägt.



    Jürgen Sikora
    Es kommt neu hinzu, daß künftig als weitere Förderungsart des Wohnungsbaus die Sicherung von Belegungsrechten für die Kommunen zugunsten sozial benachteiligter Haushalte ermöglicht werden soll. Deshalb ist vorgesehen, über eine Modernisierungsförderung Belegungsrechte im Wohnungsbau erwerben zu können, um über diesen Weg auslaufende Belegungsbindungen zu verlängern oder im freifinanzierten Wohnungsbau und im Wohnungsbestand gegebenenfalls neu begründen zu können.
    Eine solche Regelung ist auch deswegen erforderlich, weil in den kommenden Jahren ein Großteil der in den 50er Jahren preisgünstig gebauten Wohnungen aus ihren sozialen Bedingungen herauswachsen werden.
    Meine Damen und Herren, mit dem Modell der einkommensorientierten Förderung wird nicht nur eine größere soziale Treffsicherheit erreicht werden, sondern infolge der verbesserten Fördereffizienz kann insbesondere auch eine größere Zahl von Wohnungen gefördert werden. So lassen diese Neuregelungen beispielsweise durchaus berechtigt erwarten, daß das einkommensorientierte Fördermodell um ca. 30 kostengünstiger sein kann als herangezogene Vergleichsmodelle.
    Im Vergleich zum reinen ersten Förderweg alter Prägung kann die Förderintensität pro Wohnung sogar um bis zu zwei Drittel des finanziellen Aufwandes für eine traditionelle Sozialwohnung gesenkt werden, was im Ergebnis bedeutet, daß wir mit gleichen öffentlichen Mitteln erheblich mehr Wohnungen fördern können, als das bislang der Fall war.
    Auch was den Anreiz für Investoren anbelangt, kann festgestellt werden, daß sich allein aus der Mietenkonzeption in Zukunft wieder erhöhte Anreize für den Wohnungsbau ergeben dürften. So bietet der vorliegende Gesetzentwurf den Investoren die Möglichkeit, annähernd die Mietkonditionen zu vereinbaren, die im frei finanzierten Wohnungsbau gelten.
    Dabei dürfte wesentlich sein, daß eine Dynamisierung der Mieten sowie die Vereinbarung kürzerer Belegungsbindungen mit der Förderung verbunden werden können. Die Anwendung der einkommensorientierten Förderung ist im Rahmen des sogenannten dritten Förderweges vorgesehen, wobei den Ländern die Weiterführung des ersten und des zweiten Förderweges weiterhin freigestellt bleiben wird.


Rede von Dr. Rita Süssmuth
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Sikora, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Seifert?

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    Rede von Jürgen Sikora


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Bitte sehr, ja.