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    Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 189. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 11. November 1993 Inhalt: Nachrufe auf den Abgeordneten Richard Bayha und den ehemaligen Direktor beim Deutschen Bundestag Hans Troßmann 16227A, B Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abgeordneten Dr. Else Ackermann und Hans Schuster 16227 D Benennung des Abgeordneten Manfred Kolbe als stellvertretendes Mitglied im Infrastrukturrat beim Bundesministerium für Post und Telekommunikation . . . . 16227 D Wahl des Abgeordneten Clemens Schwalbe zum ordentlichen Mitglied in den Kontrollausschuß beim Bundesausgleichsamt 16227 D Erweiterung und Abwicklung der Tagesordnung 16228 A, 16268 D Abweichung von den Richtlinien für die Fragestunde, für die Aktuelle Stunde sowie der Vereinbarung über die Befragung der Bundesregierung in der Sitzungswoche ab 22. November 1993 16228A, 16300 C Tagesordnungspunkt 4: Afrikadebatte a) Antrag der Abgeordneten Anneliese Augustin, Hans-Dirk Bierling, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Ulrich Irmer, Dr. Michaela Blunk (Lübeck), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der F.D.P.: Förderung der regionalen Kooperation, vor allem im Bereich der Wirtschaft, im südlichen Afrika durch die Europäische Gemeinschaft (Drucksache 12/6034) b) Antrag der Abgeordneten Dr. R. Werner Schuster, Hans-Günther Toetemeyer, weiterer Abgeordneter der Fraktion der SPD: Afrika hat Zukunft — Für eine neue Afrikapolitik (Drucksache 12/6053) c) Beschlußempfehlung und Bericht des Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Volkmar Köhler (Wolfsburg), Karl Lamers, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Ulrich Irmer, Dr. Olaf Feldmann, Burkhard Zurheide, Manfred Richter (Bremerhaven) und der Fraktion der F.D.P.: Grundlagen deutscher Politik gegenüber den Partnerstaaten südlich und östlich des Mittelmeers, insbesondere den Maghreb-Staaten (Drucksachen 12/4479, 12/5416) d) Beschlußempfehlung und Bericht des Auswärtigen Ausschusses a) zu dem Antrag der Abgeordneten Hans-Günther Toetemeyer, Brigitte Adler und weiterer Abgeordneter Unterstützung des Demokratisierungsprozesses in Zaire b) zu dem Antrag der Abgeordneten Hans-Günther Toetemeyer, Brigitte Adler, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD Unterstützung des Demokratisierungsprozesses in Togo c) zu dem Antrag der Abgeordneten Hans-Günther Toetemeyer, Brigitte Adler und weiterer Abgeordneter Durchführung demokratischer Präsidentschaftswahlen in Kamerun II Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 189. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 11. November 1993 d) zu dem Antrag der Abgeordneten Hans-Günther Toetemeyer, Brigitte Adler, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD Beendigung des Bürgerkrieges in Angola und Hilfe für die betroffenen Menschen — Drucksachen 12/4314, 12/4315, 12/4316, 12/4920, 12/6122 — Dr. Volkmar Köhler (Wolfsburg) CDU/ CSU 16229A Dr. R. Werner Schuster SPD 16231 B Ulrich Irmer F.D.P 16233B, 16252 D Dr. Ursula Fischer PDS/Linke Liste . . . 16235A Konrad Weiß (Berlin) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 16237 B Dr. Klaus Kinkel, Bundesminister AA . 16239A Christian Schmidt (Fürth) CDU/CSU . 16241D Dr. Christoph Zöpel SPD 16243 C Carl-Dieter Spranger, Bundesminister BMZ 16245 D Christoph Matschie SPD 16247 D Andreas Schmidt (Mülheim) CDU/CSU 16249 C Hans-Günther Toetemeyer SPD 16251B, 16253 C Alois Graf von Waldburg-Zeil CDU/CSU 16253 D Tagesordnungspunkt 5: Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Bekämpfung des Mißbrauchs und zur Bereinigung des Steuerrechts (Millbrauchsbekämpfungs- und Steuerbereinigungsgesetz) (Drucksachen 12/5630, 12/5764, 12/ 5940, 12/6078, 12/6079) Dr. Joachim Grünewald, Parl. Staatssekretär BMF 16255 C Detlev von Larcher SPD . . . 16257B, 16270C Gunnar Uldall CDU/CSU 16258 D Hansgeorg Hauser (Rednitzhembach) CDU/CSU 16259 B Joachim Poß SPD 16260 C Hansgeorg Hauser (Rednitzhembach) CDU/CSU 16262 A Detlev von Larcher SPD 16262 C Gerhard Schüßler F D P 16264 C Dr. Barbara Höll PDS/Linke Liste . . . 16265 D Gunnar Uldall CDU/CSU 16267 A Werner Schulz (Berlin) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 16268 D Hansgeorg Hauser (Rednitzhembach) CDU/CSU 16269 C Dieter-Julius Cronenberg (Arnsberg) FDP 16270A Peter Conradi SPD (Erklärung nach § 31 GO) 16270 D Dr. Joachim Grünewald, Parl. Staatssekretär BMF 16271D Peter Conradi SPD (Erklärung nach § 30 GO) 16272 A Tagesordnungspunkt 6: Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Staatsangehörigkeitsrechts (Drucksache 12/ 5684) Eduard Lintner, Parl. Staatssekretär BMI 16273A Dr. Cornelie Sonntag-Wolgast SPD . . 16274A Meinrad Belle CDU/CSU 16275 C Cornelia Schmalz-Jacobsen F D P 16276 C Ulla Jelpke PDS/Linke Liste 16277 C Konrad Weiß (Berlin) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 16278B Zusatztagesordnungspunkt 2: Abgabe einer Erklärung der Bundesregierung Bericht über die Sondersitzung des Europäischen Rates in Brüssel vom 29. Oktober 1993 in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 3: Antrag der Fraktion der SPD: Forderungen an die künftige Europapolitik der Bundesregierung (Drucksache 12/6106) Dr. Helmut Kohl, Bundeskanzler . . . . 16279A Heidemarie Wieczorek-Zeul SPD . . . . 16285 C Dr. Klaus Kinkel, Bundesminister AA . . 16288A Dr. Theodor Waigel CDU/CSU 16289D Dr. Gregor Gysi PDS/Linke Liste . . . 16291D Gerd Poppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 16293 D Dr. Edmund Stoiber, Ministerpräsident des Freistaates Bayern 16295 B Dr. Helmut Haussmann F.D.P. . . . 16296 C Dr. Peter Glotz SPD 16300 D Dr. Helmut Haussmann F D P 16303 B Christian Schmidt (Fürth) CDU/CSU . 16304 A Dr. Rudolf Karl Krause (Bonese) fraktionslos 16305A Ortwin Lowack fraktionslos 16305 D Dr. Ulrich Briefs fraktionslos 16307 A Peter Kittelmann CDU/CSU 16307 D Dieter Schloten SPD 16309 D Tagesordnungspunkt 3 (Fortsetzung): Fragestunde — Drucksache 12/6076 vom 5. November 1993 — Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 189. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 11. November 1993 III Aufnahmequote für Kriegs- und Bürgerkriegsflüchtlinge; Verhinderung der Überforderung der neuen Bundesländer MdlAnfr 24, 25 Dr. Burkhard Hirsch F.D.P. Antw PStSekr Eduard Lintner BMI . . . 16311A ZusFr Dr. Burkhard Hirsch F.D.P. 16311A, 16312A ZusFr Wolfgang Lüder F.D.P. . 16311C, 16312B ZusFr Cornelia Schmalz-Jacobsen F.D.P. 16311C, 16312C ZusFr Dr. Jürgen Schmieder F.D.P. . . . 16312D Abschiebung von Flüchtlingen aus dem ehemaligen Jugoslawien seit Inkrafttreten der asylrechtlichen Grundgesetzänderungen MdlAnfr 26, 27 Dr. Jürgen Schmieder F.D.P. Antw PStSekr Eduard Lintner BMI . . . 16313 B ZusFr Dr. Jürgen Schmieder F.D.P. . . 16313B, 16314 C ZusFr Dr. Burkhard Hirsch F.D.P. 16313C, 16314 D ZusFr Wolfgang Lüder F.D.P. . 16313D, 16314 D ZusFr Cornelia Schmalz-Jacobsen F.D.P. 16314A ZusFr Jürgen Koppelin F.D.P. . . . . . . 16314 B Familienzusammenführung für Flüchtlinge aus dem ehemaligen Jugoslawien; Ausbildungsmöglichkeiten für die Kinder und Jugendlichen MdlAnfr 28, 29 Heinz-Dieter Hackel F.D.P. Antw PStSekr Eduard Lintner BMI . . . 16315A ZusFr Heinz-Dieter Hackel F.D.P. 16315B, 16316B ZusFr Dr. Burkhard Hirsch F.D.P. 16315B, 16317 A ZusFr Wolfgang Lüder F.D.P. 16316 B ZusFr Cornelia Schmalz-Jacobsen F.D.P. 16316D Sammlung intimer Daten aus Sicherheitsüberprüfungen von Bundesbürgern durch den Verfassungsschutz MdlAnfr 32, 33 Dr. Jürgen Meyer (Ulm) SPD Antw PStSekr Eduard Lintner BMI . . . 16317 B ZusFr Dr. Jürgen Meyer (Ulm) SPD . . 16317C, 16318B ZusFr Horst Kubatschka SPD . . . . 16318A, C ZusFr Peter Conradi SPD 16318D Auswertung der zentralen Stasi-Abhörkartei MdlAnfr 35, 36 Claus Jäger CDU/CSU Antw PStSekr Eduard Lintner BMI . . . 16318D ZusFr Claus Jäger CDU/CSU . . . . 16319A, D ZusFr Wolfgang Lüder F.D.P. 16319 C Autodiebstähle seit Beginn des Einsatzes des Fahrzeugidentifizierungs- und Auswertungssystems (Finas) an deutschen Grenzübergängen; Einsatz dieses Systems auch bei den Fahrzeug-Zulassungsstellen Fahrzeugidentifizierungs- und Auswertungssystem MdlAnfr 41 Horst Kubatschka SPD Antw PStSekr Eduard Lintner BMI . . 16320 A ZusFr Horst Kubatschka SPD 16320 B Beitritt der sechs Assoziationsstaaten zur Europäischen Union MdlAnfr 12, 13 Gernot Erler SPD Antw StMin'in Ursula Seiler-Albring AA 16320 C ZusFr Gernot Erler SPD . . . 16320D, 16321D ZusFr Claus Jäger CDU/CSU 16321 A Einladung chinesischer Politiker zu einem Deutschlandbesuch durch den Bundeskanzler anläßlich seines Aufenthalts in China MdlAnfr 14 Norbert Gansel SPD Antw StMin'in Ursula Seiler-Albring AA 16321 D ZusFr Norbert Gansel SPD 16321 D Zusatztagesordnungspunkt 4: Aktuelle Stunde betr. Wirtschafts- und arbeitsmarktpolitische Lage der deutschen Luft- und Raumfahrtindustrie Lieselott Blunck (Uetersen) SPD 16322 B Eva-Maria Kors CDU/CSU 16323 B Günther Bredehorn F D P 16324 B Dr. Gregor Gysi PDS/Linke Liste . . . 16325 C Dr. Reinhard Göhner, Parl. Staatssekretär BMWi 16326 D Ilse Janz SPD 16328 C Dr. Martin Mayer (Siegertsbrunn) CDU/ CSU 16329C Jürgen Timm F D P 16330 B Margitta Terborg SPD 16331 B Dr. Peter Ramsauer CDU/CSU 16332 A Hans Büttner (Ingolstadt) SPD 16333 B Dr. Kurt Faltlhauser CDU/CSU 16334 B Tagesordnungspunkt 7: Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Frauen und Jugend zu dem Antrag der Abgeordneten Ina Albowitz, Dr. Gisela Babel und weiterer IV Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 189. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 11. November 1993 Abgeordneter: Kinderbericht der Bundesregierung (Drucksachen 12/4388, 12/5811) Dr. Sissy Geiger (Darmstadt) CDU/CSU 16335 C Konrad Weiß (Berlin) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 16336D Dr. Rudolf Karl Krause (Bonese) frak- tionslos 16337 A Wilhelm Schmidt (Salzgitter) SPD . . . 16337 C Norbert Eimer (Fürth) F.D.P. . . . . . 16339 C Dr. Barbara Höll PDS/Linke Liste . . . 16340 B Konrad Weiß (Berlin) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 16341 A Ursula Männle CDU/CSU 16341D Wilhelm Schmidt (Salzgitter) SPD . . 16342 C Tagesordnungspunkt 18: Überweisungen im vereinfachten Verfahren a) Erste Beratung des von den Abgeordneten Angelika Pfeiffer, Hartmut Büttner (Schönebeck) und weiteren Abgeordneten eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über eine einmalige Zuwendung an die in den östlichen Bundesländern lebenden Vertriebenen (Vertriebenenzuwendungsgesetz) (Drucksache 12/5220) b) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Fünften Gesetzes zur Änderung der Bundeshaushaltsordnung (Drucksache 12/5835) c) Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Entlastung des Bundesfinanzhofs (Drucksache 12/6099) 16343 D Tagesordungspunkt 19: Abschließende Beratungen ohne Aussprache a) Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu der am 25. November 1992 in Kopenhagen beschlossenen Änderung und den am 25. November 1992 beschlossenen Anpassungen zum Montrealer Protokoll vom 16. September 1987 über Stoffe, die zu einem Abbau der Ozonschicht führen (Drucksachen 12/5977, 12/6121) d) Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 29. Juli 1992 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen über die Zusammenarbeit und die gegenseitige Unterstützung der Zollverwaltungen (Drucksachen 12/4566, 12/6085) e) Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 29. Juli 1992 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen über Erleichterungen der Grenzabfertigung (Drucksachen 12/5279, 12/6112, 12/6113) f) Beschlußempfehlung und Bericht des Finanzausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 80/390/EWG zur Koordinierung der Bedingungen für die Erstellung, die Kontrolle und die Verbreitung des Prospekts, der für die Zulassung von Wertpapieren zur amtlichen Notierung an einer Wertpapierbörse zu veröffentlichen ist, im Hinblick auf die Verpflichtung zur Veröffentlichung eines Prospekts (Drucksachen 12/4797 Nr. 3.1, 12/5972) Berichterstattung: Abgeordneter Dr. Karl Fell g) Beschlußempfehlung und Bericht des Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Abgeordneten Uta Zapf, Rudolf Bindig, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Einstellung der Militärhilfe, Erstellung eines Konzepts für Wirtschaftshilfe und Bericht über Lief erungen an die Türkei (Drucksachen 12/3434, 12/5521) h) Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Überplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 23 02 Titel 836 02 — Beteiligung der Bundesrepublik Deutschland am Kapital der Internationalen Entwicklungsorganisation (IDA) — (Drucksachen 12/5766, 12/5945) i) Beschlußempfehlung des Rechtsausschusses: Übersicht 11 über die dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht (Drucksache 12/5988) Berichterstattung: Abgeordneter Dr. Hans de With j) Beschlußempfehlung des Petitionsausschusses: Sammelübersicht 126 zu Petitionen (Drucksache 12/6037) 16344 A Tagesordnungspunkt 8: Antrag der Abgeordneten Gert Weisskirchen (Wiesloch), Angelika Barbe, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Entschädigung nationalsozialistischen Unrechts in den Baltischen Staaten (Drucksache 12/5638) Gert Weisskirchen (Wiesloch) SPD . . . 16345 D Dr. Roswitha Wisniewski CDU/CSU . . . 16347 A Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 189. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 11. November 1993 V Ulla Jelpke PDS/Linke Liste 16348 A Wolfgang Lüder F.D.P. 16348 C Gerd Poppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 16349 C Dr. Wolfgang Freiherr von Stetten CDU/ CSU 16350B Gert Weisskirchen (Wiesloch) SPD . 16351 A Ursula Seiler-Albring, Staatsministerin AA 16351 D Tagesordnungspunkt 9: Antrag der Fraktion der SPD: Unterlagen über Agenten der ehemaligen DDR unverzüglich aufarbeiten (Drucksache 12/5625) 16352 C Tagesordnungspunkt 10: Antrag der Abgeordneten Rolf Schwanitz, Angelika Barbe, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Beseitigung der Investitionshemmnisse im eigentumsrechtlichen Bereich der neuen Bundesländer und Sicherung des Rechtsfriedens (Drucksache 12/6066) Rolf Schwanitz SPD 16352 D Reiner Krziskewitz CDU/CSU 16355 C Dr. Walter Hitschler F D P 16357 D Dr. Barbara Höll PDS/Linke Liste . . . . 16359D Dr. Wolfgang Ullmann BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 16360D Dr. Walter Hitschler F.D.P. 16361 C Dr. Joachim Grünewald, Parl. Staatssekretär BMF 16362B Dr. Gerald Thalheim SPD 16363 D Dr. Rudolf Karl Krause (Bonese) fraktionslos 16364 D Tagesordnungspunkt 11: Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 16. November 1989 gegen Doping (Drucksachen 12/4327, 12/5813) 16365B Tagesordnungspunkt 19: b) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Bund und Ländern 1993 (Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetz 1993) (Drucksachen 12/5472, 12/6086, 12/6087) c) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zehnten Gesetzes zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften (Drucksachen 12/3791, 12/6088) . . . 16365C Tagesordnungspunkt 12: Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses Treuhandanstalt zu dem Antrag des Abgeordneten Dr. Fritz Schumann (Kroppenstedt) und der Gruppe der PDS/Linke Liste: Erarbeiten einer DM-Eröffnungsbilanz des Vermögens der DDR (Drucksachen 12/4205, 12/5012) Dr. Barbara Höll PDS/Linke Liste . . . 16366B Josef Hollerith CDU/CSU 16367 D Dr. Nils Diederich (Berlin) SPD 16369 B Jürgen Türk F.D.P. 16370 D Tagesordnungspunkt 13: Beratung der Großen Anfrage der Abgeordneten Ingrid Köppe und der Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Überwachung des Fernmeldeverkehrs durch den Bundesnachrichtendienst (Drucksachen 12/5382, 12/5759) 16371 B Zusatztagesordnungspunkt 5: Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur weiteren Verlängerung der Kündigungsmöglichkeiten in der öffentlichen Verwaltung nach dem Einigungsvertrag (Drucksache 12/6120) Hartmut Koschyk CDU/CSU 16371 D Rolf Schwanitz SPD 16372 C Dr. Jürgen Schmieder F.D.P. . . . . . . 16373 B Dr. Gregor Gysi PDS/Linke Liste . . . . 16373 D Nächste Sitzung 16374 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 16375* A Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Rede zu Zusatztagesordnungspunkt 4 (Aktuelle Stunde: Wirtschafts- und arbeitsmarktpolitische Lage der deutschen Luft- und Raumfahrtindustrie) Thomas Kossendey CDU/CSU 16375* B Anlage 3 Zu Protokoll gegebene Reden zu Tagesordnungspunkt 9 (Antrag: Unterlagen über Agenten der ehemaligen DDR unverzüglich aufarbeiten) VI Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 189. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 11. November 1993 Dr. Peter Struck SPD 16376* D Wolfgang Zeitlmann CDU/CSU 16377* D Dr. Jürgen Schmieder F.D.P. . . . . . 16378 B Ingrid Köppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 16378' C Ulla Jelpke PDS/Linke Liste 16379* C Eduard Lintner, Parl. Staatssekretär BMI 16380' A Anlage 4 Zu Protokoll gegebene Reden zu Tagesordnungspunkt 11 (Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 16. November 1989 gegen Doping) Erhard Niedenthal CDU/CSU 16380* B Ilse Janz SPD 16381* B Wolfgang Mischnick F.D.P. 16382* D Dr. Ruth Fuchs PDS/Linke Liste 16383 B Eduard Lintner, Parl. Staatssekretär BMI 16384 A Anlage 5 Zu Protokoll gegebene Reden zu Tagesordnungspunkt 19 (a — Bundesbesoldungsund -versorgungsgesetz 1993, b — Entwurf eines Zehnten Gesetzes zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften) Otto Regenspurger CDU/CSU 16385* A Fritz Rudolf Körper SPD 16386* B Manfred Richter (Bremerhaven) F.D.P. 16387* B Anlage 6 Zu Protokoll gegebene Rede zu Tagesordnungspunkt 12 (Erarbeiten einer DM-Eröffnungsbilanz des Vermögens der DDR) Josef Hollerith CDU/CSU 16388* C Anlage 7 Zu Protokoll gegebene Reden zu Tagesordnungspunkt 13 (Große Anfrage: Überwachung des Fernmeldeverkehrs durch den Bundesnachrichtendienst) Ingrid Köppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 16389* D Erwin Marschewski CDU/CSU 16391 * B Dr. Hans de With SPD 16391 D Dr. Burkhard Hirsch F.D.P. . . . . . . 16392* B Ulla Jelpke PDS/Linke Liste 16393* A Anlage 8 Kosten für die Herausgabe des „Journals für Deutschland" als Werbematerial der Regierungskoalition MdlAnfr 3 — Drs 12/6076 — Ortwin Lowack fraktionslos SchrAntw StSekr Dieter Vogel BK . . . . 16393 D Anlage 9 Verbindung des iranischen Mitangeklagten im Berliner „Mykonos"-Prozeß, Kazem Darabi, zum iranischen Geheimdienst MdlAnfr 4 — Drs 12/6076 — Freimut Duve SPD SchrAntw StMin Bernd Schmidbauer BK 16394 A Anlage 10 Schutz von Frauen in Krisengebieten MdlAnfr 11 — Drs 12/6076 — Ingrid Walz F.D.P. SchrAntw StMin'in Ursula Seiler-Albring AA 16394* B Anlage 11 Jährliche Höhe der seit 1990 gewährten „Buschzulage" für in die neuen Bundesländer abgeordnete Bundesbeamte MdlAnfr 30, 31 — Drs 12/6076 — Angelika Pfeiffer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Eduard Lintner BMI . 16394 D Anlage 12 Frühere und heutige Einkommen sowie Altersversorgung von Lehrern in der ehemaligen DDR im Vergleich zu den Kollegen in den alten Bundesländern MdlAnfr 34 — Drs 12/6076 — Dr. Else Ackermann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Eduard Lintner BMI . 16395* A Anlage 13 Vergünstigungen für umzugswillige Beamte; Vermeidung solcher Kosten bei zeitlicher Streckung des Umzugs nach Berlin MdlAnfr 37, 38 — Drs 12/6076 — Simon Wittmann (Tännesberg) CDU/ CSU SchrAntw PStSekr Eduard Lintner BMI . 16395* D Anlage 14 Leistungen für Angestellte und Beamte bei einem Umzug nach Berlin MdlAnfr 39 — Drs 12/6076 — Hans Wallow SPD SchrAntw PStSekr Eduard Lintner BMI . 16396* A Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 189. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 11. November 1993 VII Anlage 15 Gewährung einer Aufenthaltserlaubnis für den iranischen Mitangeklagten im Berliner „Mykonos"-Prozeß, Kazem Darabi, auf Bitten des Auswärtigen Amtes trotz vorliegender Straftaten im Jahre 1987 MdlAnfr 40 — Drs 12/6076 — Freimut Duve SPD SchrAntw PStSekr Eduard Lintner BMI . 16396* C Anlage 16 Vertretbarkeit der Vergabe von Unteraufträgen an Firmen aus Nicht-EG-Ländern bei EG-weiten Ausschreibungen nach VOB MdlAnfr 42 — Drs 12/6076 — Dietrich Austermann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Reinhard Göhner BMWi 16396* C Anlage 17 Erkenntnisse über Öl- und Erdgasvorkommen in Somalia MdlAnfr 43, 44 — Drs 12/6076 —Rudolf Bindig SPD SchrAntw PStSekr Dr. Reinhard Göhner BMWi 16397* B Anlage 18 Duldung der nichtgenehmigten Lagerung von Urankonzentrat der Wismut GmbH in Seelingstädt MdlAnfr 45, 46 — Drs 12/6076 — Dr. Klaus-Dieter Feige BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN SchrAntw PStSekr Dr. Reinhard Göhner BMWi 16397* C Anlage 19 Überprüfung der abgelehnten Lieferung von U-Booten nach Taiwan angesichts der Vereinbarung zwischen China und Taiwan über eine Zusammenarbeit in der Luftfahrtindustrie MdlAnfr 47, 48 — Drs 12/6076 — Ernst Hinsken CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Reinhard Göhner BMWi 16398* B Anlage 20 Genehmigungspflichtige Lieferung einer Computeranlage nach Taiwan MdlAnfr 49, 50 — Drs 12/6076 — Jürgen Koppelin F.D.P. SchrAntw PStSekr Dr. Reinhard Göhner BMWi 16398* C Anlage 21 Export von Kriegsschiffen, Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern nach Brasilien; politische Flankierung der Aktivitäten europäischer Unternehmen im asiatischpazifischen Raum MdlAnfr 51, 52 — Drs 12/6076 — Dr. Elke Leonhard-Schmid SPD SchrAntw PStSekr Dr. Reinhard Göhner BMWi 16398* D Anlage 22 Weigerung von Unternehmen der Stahlindustrie zur Übernahme von Auszubildenden in feste Arbeitsverhältnisse MdlAnfr 53, 54 — Drs 12/6076 — Hans-Eberhard Urbaniak SPD SchrAntw PStSekr Rudolf Kraus BMA . . 16399* B Anlage 23 Zahl der Beschäftigten und der Arbeitslosen zwischen 55 und 59 Jahren in den neuen Bundesländern MdlAnfr 55 — Drs 12/6076 — Renate Jäger SPD SchrAntw PStSekr Rudolf Kraus BMA . . 16399* C Anlage 24 Anwendung homöopathischer Tierarzneimittel auch bei lebensmittelliefernden Tieren MdlAnfr 56, 57 — Drs 12/6076 — Uta Würfel F.D.P. SchrAntw PStSekr'in Dr. Sabine Bergmann-Pohl BMG 16400* A Anlage 25 EG-weite Angleichung der Ausbildung von Fahrlehrern und der Führerscheinregelungen MdlAnfr 60, 61 — Drs 12/6076 — Dr.-Ing. Rainer Jork CDU/CSU SchrAntw PStSekr Manfred Carstens BMV 16400* D Anlage 26 Arbeit des Deutschen Wetterdienstes und des Geo-Physikalen-Beratungsdienstes der Bundeswehr im internationalen Vergleich MdlAnfr 62, 63 — Drs 12/6076 — Hans-Joachim Fuchtel CDU/CSU SchrAntw PStSekr Manfred Carstens BMV 16401* B VIII Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 189. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 11. November 1993 Anlage 27 Unterzeichnung der Dienstleistungsüberlassungsverträge im Zusammenhang mit Bundesbahn, Reichsbahn und der Deutschen Fährgesellschaft Ostsee; Verbleib des Personals MdlAnfr 64, 65 — Drs 12/6076 — Antje-Marie Steen SPD SchrAntw PStSekr Manfred Carstens BMV 16402 * A Anlage 28 Einführung des Tagesfahrlicht-Gebots für Kraftfahrzeuge MdlAnfr 66 — Drs 12/6076 — Horst Kubatschka SPD SchrAntw PStSekr Manfred Carstens BMV 16402* C Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 189. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 11. November 1993 16227 189. Sitzung Bonn, den 11. November 1993 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Brudlewsky, Monika CDU/CSU 11.11.93 Ehrbar, Udo CDU/CSU 11.11.93 Eymer, Anke CDU/CSU 11.11.93 Dr. Fischer, Ursula PDS/LL 11.11.93 Formanski, Norbert SPD 11.11.93 Ganschow, Jörg F.D.P. 11.11.93 Gattermann, Hans H. F.D.P. 11.11.93 Habermann, SPD 11.11.93 Frank-Michael Heyenn, Günther SPD 11.11.93 Kiechle, Ignaz CDU/CSU 11.11.93 Kretkowski, Volkmar SPD 11.11.93 Leidinger, Robert SPD 11.11.93 Lenzer, Christian CDU/CSU 11.11.93 Dr. Matterne, Dietmar SPD 11.11.93 Dr. Modrow, Hans PDS/LL 11.11.93 Möllemann, Jürgen W. F.D.P. 11.11.93 Dr. Ortleb, Rainer F.D.P. 11.11.93 Dr. Pohl, Eva F.D.P. 11.11.93 Sauer (Salzgitter), CDU/CSU 11.11.93 Helmut Schmidt (Dresden), Arno F.D.P. 11.11.93 Schmidt (Nürnberg), SPD 11.11.93 Renate Dr. Schmude, Jürgen SPD 11.11.93 Dr. Schöfberger, Rudolf SPD 11.11.93 Schuster, Hans F.D.P. 11.11.93 Schwanhold, Ernst SPD 11.11.93 Schwarz, Stefan CDU/CSU 11.11.93 Dr. Schwarz-Schilling, CDU/CSU 11.11.93 Christian Spilker, Karl-Heinz CDU/CSU 11.11.93 Dr. Stoltenberg, Gerhard CDU/CSU 11.11.93 Dr. von Teichman, F.D.P. 11.11.93 Cornelia Verheugen, Günter SPD 11.11.93 Voigt (Frankfurt), SPD 11.11.93 Karsten D. Dr. Warnke, Jürgen CDU/CSU 11.11.93 Wohlrabe, Jürgen CDU/CSU 11.11.93 Wollenberger, Vera BÜNDNIS 11.11.93 90/DIE GRÜNEN Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Rede zu Zusatzordnungspunkt 4 (Aktuelle Stunde: Wirtschafts- und arbeitsmarktpolitische Lage der deutschen Luft- und Raumfahrtindustrie) Thomas Kossendey (CDU/CSU): Das Thema Luft- und Raumfahrtindustrie in Deutschland hat auch Anlagen zum Stenographischen Bericht eine nicht zu vernachlässigende militärische Komponente. Dies insbesondere auch unter Berücksichtigung der Tatsache, daß Lemwerder durch die militärische Komponente nicht unwesentlich ausgelastet wird. Gerade wegen dieser einigermaßen kalkulierbaren und sicheren Auftragslage für die Beschäftigten in Lemwerder ist der Beschluß zur Schließung doppelt überraschend und unverständlich. Die DASA hat hier das Vertrauen mißbraucht, das wir ihr als Vorschuß zum Zeitpunkt des sogenannten Haussmann-Erlasses eingeräumt hatten. Insbesondere hat sie den Interessenausgleich zwischen Nord und Süd, der damals ausdrücklich festgehalten worden ist (pikanterweise von dem heute bei der Schließung so aktiven Herrn Mehdorn unterzeichnet) vollkommen außer acht gelassen. In dieser Situation, in der die DASA sich nicht als verläßlicher Partner erweist, Schuldzuweisungen in Richtung Politik vorzunehmen, wie es heute aus dem Konzern zu hören ist, halte ich für geradezu grotesk: Wenn man die erwarteten 3,5 Milliarden DM Defizit des Konzerns einmal aufteilt, wird man feststellen müssen, daß alleine auf Mercedes über 2 Milliarden DM entfallen werden. Hier die Politik in die Verantwortung zu ziehen, halte ich für unredlich. Niemand in der Politik hat dem Daimler-Konzern geraten, die S-Klasse zu konzipieren; niemand in der Politik hat dem Daimler-Konzern versprochen, daß der Auto-Boom, den wir nach der Vereinigung in Deutschland erlebt haben, ständig anhalten wird; niemand aus der Politik ist verantwortlich für ein Management-Konzept bei Daimler-Benz, das diese Verluste verursacht hat! Genauso ist es mit der DASA: Wie konnte man im Konzern glauben, daß die Entspannung, die in Europa mit Händen greifbar war, sich nicht auswirken würde auf den militärischen Bereich bei der DASA? Welche Anstrengungen hat man eigentlich unternommen, um hier eine sozialverträgliche Lösung zu finden? Nein: man hat vielmehr darauf vertraut, daß die Größe des Konzerns die Politiker schon zum Einknicken bringen würde, wenn man mit dem Verlust von Arbeitsplätzen drohen würde. Unzuverlässigkeit können wir allerdings feststellen auf der Seite der deutschen Militärflugzeugindustrie: Wer hat denn die Entwicklungskosten für das neue Europäische Jagdflugzeug, die vom Parlament ziemlich präzise festgelegt worden sind, ohne Voranmeldung überschritten? Wie konnte es denn passieren, daß der Erstflug des neuen Europäischen Jagdflugzeuges so vollkommen aus dem Zeitplan geraten ist? Wer kann uns eigentlich erklären, daß wir im letzten Jahr für den Gerätesystempreis des Flugzeuges Preisdifferenzen in Höhe von mehreren Millionen DM - unterschiedlich in der Höhe, je nachdem, wen man fragte - genannt bekamen? Ich sage Ihnen hier ganz deutlich: Durch die Handlungsweise des Konzerns haben Sie eine schwere Verantwortung auf sich genommen: die Verantwor- 16376* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 189. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 11. November 1993 tung für ein großes Mißtrauen der Politik in der Zukunft gegenüber ihrem Konzern! Und — das sage ich für meine Fraktion — wir werden alles daransetzen, um in Zukunft bei Aufträgen für Wartung, Instandsetzung und Umrüstungen nicht von einem Anbieter abhängig zu sein! Das ist eine der wesentlichen Lehren, die wir wahrscheinlich gemeinsam aus dem Verhalten der DASA ziehen müssen! Das Parlament sollte sich nicht die Rolle eines Ersatzunternehmers anmaßen, aber wir fordern von Ihnen ein, daß Sie die Chance zum Gespräch mit allen Beteiligten um die Zukunft des Standortes Lemwerder nicht ausschlagen! Das Gespräch am Runden Tisch ist eines der wesentlichen Streitelemente in der Demokratie, und wir fordern Sie auf: Kehren Sie an diesen Tisch des Gespräches zurück! Es gibt eine Menge zu besprechen, es gibt eine Menge an Dingen, über die wir auch aus sicherheitspolitischer Sicht mit Ihnen reden wollen; um die Zukunft der Luftwaffe muß es uns dabei gehen! Was kann die Politik hier einbringen? 1. Zunächst einmal geht es mir um die Frage der Wartung der Transall. Hier haben wir einen kalkulierbaren Posten an Aufträgen, der im Haushalt für die nächsten Jahre eingeplant ist und der eine verläßliche Grundauslastung im militärischen Bereich in Lemwerder sicherstellt. Das sollte nach unserer Sicht auch so bleiben! 2. Hinzu kommt für die Jahre 1994 bis 1999 die Umrüstung der gesamten Transall-Flotte auf eine neue Navigations- und Flugregelanlage. Dies soll unseres Erachtens in Lemwerder geschehen, denn für Lemwerder sprechen die um 30 bis 40 DM niedrigeren Stundensätze und die dort vorhandenen qualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter! Jede Verlagerung dieser Umrüstung in ein anderes Werk würde zwangsläufig dazu führen, daß sich die Kosten erhöhen würden und die Phase der Umrüstung verlängern würde! Beides können wir nicht hinnehmen. Das Geld, das der Konzern zusätzlich aufwenden müßte, um die Umrüstung woanders machen zu lassen (400 000 Stunden à zusätzlich 40 DM), kann der Konzern besser benutzen, um in Lemwerder die Infrastruktur zu verbessern! Und bevor Sie versuchen sollten, neues qualifiziertes Personal andernorts anzuwerben, um die Umrüstung dort vorzunehmen, sollten Sie sich bitteschön der in der Vergangenheit bewährten Mitarbeiterschar in Lemwerder bedienen! Was macht es für einen Sinn, diese Menschen in die Arbeitslosigkeit zu schicken und andernorts — vermutlich vergeblich — nach ähnlich qualifizierten Kräften zu suchen! Dazu kommen noch die Investitionen, die Sie in der Infrastruktur an einem anderen Standort zunächst erst einmal tätigen müßten und die auch besser woanders angewandt werden könnten. 3. Wir müssen mit Ihnen darüber reden, wie wir mit der Transall in Zukunft umgehen wollen: Hier wird durch die erhöhte Abnutzung des Flugzeuges durch Somalia- und Jugoslawien-Einsätze sicher eine Wartung in kürzeren Intervallen notwendig sein. Auch dieser Auftrag könnte in Lemwerder zur Sicherung des Standortes beitragen. Darüber hinaus werden wir, weil wir das Geld zur Anschaffung eines neuen Großraumflugzeuges so schnell nicht haben werden, die lebensdauerverlängernden Maßnahmen an der Transall in Lemwerder ebenfalls durchführen. 4. Wir werden in den nächsten Jahren darüber nachdenken, wie wir die Wartungsaktivitäten innerhalb der Luftwaffe und die Logistik der Luftwaffe straffen bzw. möglicherweise privatisieren können. Auch hier bietet sich Lemwerder für den norddeutschen Raum als Standort an! Wenn ich an die Luftwaffen-Werften in Norddeutschland denke — insbesondere an die in Jever —, dann ist es für mich schlechterdings unvorstellbar, daß wir diese Arbeitsplätze dort gefährden könnten, ohne für entsprechende Arbeitsplätze im norddeutschen Raum als Ersatz zu sorgen! 5. Durchaus könnte ich mir darüber hinaus vorstellen, daß wir, was die Wartung der MIG 29 angeht, auch hier eine weitere Aufgabe für Lemwerder finden könnten! Sie sehen also: Es gibt genügend Stoff zur Diskussion, genügend Stoff zum Gespräch! Deswegen wiederhole ich meinen Appell an Sie: Hören Sie auf mit den Methoden, die wir um die Jahrhundertwende schon überwunden glaubten! Kehren Sie zurück zur sachlichen Auseinandersetzung, kehren Sie zurück zu einem gemeinsamen Gespräch mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und der Politik um die Zukunft des Standortes Lemwerder! Anlage 3 Zu Protokoll gegebene Reden zu Tagesordnungspunkt 9 (Antrag: Unterlagen über Agenten der ehemaligen DDR unverzüglich aufarbeiten) Dr. Peter Struck (SPD): Zu den schmerzlichen Kapiteln der deutsch-deutschen Geschichte gehört die Erkenntnis, daß Menschen, denen man vertraute, für das Staatssicherheitsministerium gearbeitet und damit Vertrauen schwer mißbraucht haben. Besonders entsetzlich ist das für die Bürger der ehemaligen DDR, die jetzt, bei Einsicht in die Unterlagen der Gauck-Behörde, feststellen müssen, daß der Ehepartner, der Bruder oder der beste Freund sich in den Dienst des MfS gestellt haben oder haben stellen müssen. Dieses ist viel schlimmer als die — eigentlich auch selbstverständliche — Erkenntnis, daß auch Bürger der Bundesrepublik für das MfS gearbeitet und Spionage bei uns betrieben haben. Allerdings gilt es, bei der Bewertung dieser Tatsache jegliche unnötige Panikmache zu vermeiden. Es war ganz zweifellos nicht so, daß die DDR nun die entscheidensten Stellen der bundesdeutschen Wirtschaft und Politik unterwandert hätte. Völlig unverantwortlich hat der Minister im Bundeskanzleramt und Geheimdienstkoordinator Schmidbauer in Gesprächen — mit wem auch immer Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 189. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 11. November 1993 16377 — von einem „gigantischen Ausmaß von Landesverrat" in diesem Zusammenhang gesprochen. Der „Spiegel" überschrieb eine Geschichte zu diesem Thema mit der Überschrift „Ein Volk von Verdächtigen" und stellte die Frage, ob die Geschichte des kalten Krieges auf deutschem Boden neu geschrieben werden müsse. Von ca. 2 000 Verdächtigen hat der Staatsminister gesprochen und große Unruhe überall ausgelöst. Völlig unnötig und nur erklärbar durch seinen zweifellos vorhandenen ausgeprägten Hang zur Selbstdarstellung. Die Behauptung, die von Markus Wolf geleitete Hauptverwaltung Aufklärung sei der beste Geheimdienst Europas, entbehrt nach den heutigen Erkenntnissen jeder Grundlage. Im übrigen hat dieser angeblich beste Geheimdienst auch das schlechteste Arbeitsergebnis der Welt: Der Staat, für den er arbeitet, existiert nicht mehr! Im Zusammenhang mit den vielen geschwätzigen Redereien des Ministers Schmidbauer ist über Monate hinweg eine Debatte in Deutschland über die angebliche Unterwanderung nicht nur von Wirtschaft, Handel und Technik, sondern auch der politischen Parteien mit den schlimmsten Spekulationen geführt worden. Durch Indiskretion wurden Politiker in Verruf gebracht und deren Ansehen schwer beschädigt. Ich nenne hier nur beispielhaft unseren Kollegen Wolfgang Lüder, der verdächtigt wurde, auf Grund angeblicher Unterlagen des MfS, für diesen tätig gewesen zu sein. Ein unhaltbarer Verdacht, wie sich glücklicherweise sehr schnell herausstellte. Dieses Beispiel zeigt, wie vorsichtig man mit derartigen Behauptungen umgehen muß. Dazu paßt auch das Verhalten des ehemaligen Staatssekretärs im Innenministerium und damaligen Abteilungsleiters im Kanzleramt, Johannes Vöcking, der auf eigene Faust Agenten jagen wollte und einer Journalistin Material über einen angeblichen Spion in der Umgebung des damaligen Ministerpräsidenten Björn Engholm zuspielte. Hier wurde versucht, einen Spitzenpolitiker in Mißkredit zu bringen, ohne jeden realen Hintergrund. Zwar hat die Bundesregierung, vertreten durch den Chef des Bundeskanzleramtes, auf meine schriftliche Anforderung erklärt, Herr Vöcking habe weder auf eine Weisung gehandelt, noch habe es einen allgemeinen Konsens im Kanzleramt gegeben, dieses Papier an Dritte zu übergeben, jedoch bleiben nach wie vor Zweifel. Sie begründen sich aus unserer Sicht auch auf die leichtfertige Art und Weise, in der der Geheimdienstkoordinator über diese angeblich ca. 2 000 Agenten geredet hat. Unser Antrag fordert deshalb von der Bundesregierung, die Unterlagen über Agenten der ehemaligen DDR unverzüglich auszuwerten und der Parlamentarischen Kontrollkommission laufend über das Ergebnis und den Fortgang der Auswertungen Bericht zu erstatten. Seit der Stellung dieses Antrages, Anfang September, ist die PKK, dieser Aufforderung entsprechend, vom Präsidenten des Bundesamtes für Verfassungsschutz über den Fortgang der Ermittlungen unterrichtet worden, so daß wir schon mit diesem Antrag unser Ziel erreicht haben. Ungeklärt — und in der Öffentlichkeit nach wie vor legendenumwoben — ist die Herkunft der Akten bzw. Hinweise auf Agenten in der Bundesrepublik Deutschland. Sehr früh stellte sich heraus, daß es sich eindeutig um Unterlagen des MfS handelte, die nach der Rechtslage auch der Gauck-Behörde zur Verfügung zu stellen wären. Zu beanstanden ist in diesem Zusammenhang das Verhalten der Bundesregierung, die sehr zögerlich — und erst nach ernsthafter Intervention auch der SPD — den Vorschriften des Stasi-Unterlagengesetzes Folge leistete und die Gauck-Behörde informierte. Wenn man bei der gebotenen Zurückhaltung, der ich als Mitglied der Parlamentarischen Kontrollkommission unterliege, zu einer öffentlichen Bewertung der bisherigen Erkenntnisse kommen will, bleibt nur das Fazit: Herr Schmidbauer hat viel Lärm um wenig gemacht. Die Geschichte der Bundesrepublik Deutschland muß nicht umgeschrieben werden. Und es gibt keinen Abgrund von Landesverrat. Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat, der Rechtslage entsprechend, seine Erkenntnisse an den Generalbundesanwalt abgegeben, der nun in jedem Fall zu prüfen hat, ob strafrechtlich relevante Tatbestände erfüllt sind und dementsprechende juristische Maßnahmen eingeleitet werden müssen. Es ist damit zu rechnen, daß gegen Ende des Jahres sämtliche Vorgänge abgegeben worden sind und die Justiz dann gegebenenfalls das Wort hat. Der Bundeskanzler hat in einer Anhörung vor der Enquete-Kommission „Aufarbeitung der Geschichte und der Folgen der SED-Diktatur" erklärt, daß nach seiner Auffassung Unterlagen dieser Art unverzüglich vernichtet werden müssen. Wir Sozialdemokraten können dem nicht zustimmen. So schmerzlich die Aufarbeitung im Einzelfall auch sein mag: Wer sich strafbar gemacht hat, weil er für die DDR spionierte, aus welchen Motiven auch immer, muß nach unseren Gesetzen bestraft werden. Eine Amnestie darf es nicht geben, und es ist immer besser, die Geschichte aufzuarbeiten, als sie vergessen zu wollen. Wolfgang Zeitlmann (CDU/CSU): Wenn man den Antrag der SPD als Mitglied der PKK ganz unvoreingenommen liest, dann kommt man zu ganz kuriosen Betrachtungen. Wenn hier die Bundesregierung aufgefordert wird, die Unterlagen der Agenten der ehemaligen DDR unverzüglich auszuwerten, so kann man doch nur den Schluß ziehen, daß die Antragsteller jetzt davon ausgehen, daß die Verantwortlichen im Bundesamt für Verfassungsschutz schuldhaft langsam auswerten. Anderenfalls bedürfte es doch keines Beschlusses. Für diese Annahme gibt es keinerlei Hintergrund. Die Antragsteller fordern weiterhin, daß laufend der PKK Bericht zu erstatten sei und unterstellen doch damit öffentlich, die Regierung hätte sich bisher gegenüber der PKK hierüber in Schweigen gehüllt. 16378* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 189. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 11. November 1993 Das Gegenteil ist aber der Fall. Die Regierung hat fast in jeder PKK-Sitzung Bericht erstattet. Jedes PKK-Mitglied weiß auch, daß die Auswertung der Unterlagen rein nach sachlichen Gesichtspunkten erfolgt und vorrangig eventuell drohende Verjährungsfristen beachtet werden müssen. Die Antragsteller haben offensichtlich auch vergessen, daß auch von Ihrer Seite noch vor kurzem personelle Reduzierungen beim Bundesamt für Verfassungsschutz gefordert wurden. Ich muß leider sagen, daß bedauerlicherweise zumindest teilweise der Forderung nach personeller Reduzierung auch nachgegeben wurde. Ich möchte mich ausdrücklich gegen die Unterstellung in diesem Antrag verwahren, als würde hier verschleppend ausgewertet und der Berichtspflicht nicht nachgekommen. Ein zeitlicher Druck könnte zu ungewünschten Ergebnissen führen, da damit ja nur die Sorgfalt der Ermittlungen leiden würde. Die Herren der Opposition, die diesen Antrag formuliert haben, können keinesfalls mit den Oppositionsmitglieder in der PKK gesprochen haben, da sonst die Unterstellungen, die diesem Antrag zugrunde liegen, nicht erhoben werden könnten. Im übrigen ist auch noch darauf hinzuweisen, daß die Sachherrschaft über die Ermittlungen beim Generalbundesanwalt liegt, der dem Bundesamt für Verfassungsschutz Vorgaben bei der Bearbeitung macht. Es ist auch darauf aufmerksam zu machen, daß das Bundesamt für Verfassungsschutz neben den hier in Rede stehenden Aktenauswertungen über Spione als Hauptaufgabe die Bekämpfung des in Deutschland leider vorhandenen Extremismus von links und rechts hat und diese Bekämpfung wegen der Gefahren für die Sicherheit von Leib und Leben wohl keineswegs vernachlässigt werden darf. Abschließend erlaube ich mir die Bitte, daß manche Kollegen in der PKK doch statt der Gespräche mit Pressevertretern lieber Informationskontakte in ihrer eigenen Fraktion wahrnehmen sollten. Dr. Jürgen Schmieder (F.D.P.): Das von der SPD angesprochene Problem möchte ich hier nicht umfänglich diskutieren. Die Bundesregierung hat bereits einen Verfahrensvorschlag gemacht und damit einen aus meiner Sicht richtigen Weg vorgeschlagen, wie mit den Unterlagen umgegangen werden soll. Es geht vor allem darum, möglichst zügig alle neu vorliegenden Unterlagen aufzuarbeiten, aber hierbei den Personenkreis, der damit befaßt ist, möglichst kleinzuhalten. Der Generalbundesanwalt, der die strafrechtliche Relevanz der in den Unterlagen enthaltenen Aussagen prüft, und der Bundesbeauftragte für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR sind die Institutionen, die sich mit den Unterlagen zuständigkeitshalber befassen werden. Würde die SPD darauf bestehen, über den Antrag abzustimmen, so müßten wir den Antrag ablehnen. Deshalb begrüße ich den Stimmeswandel bei der SPD und plädiere für die F.D.P. dafür, den Antrag in den Innenausschuß zu überweisen. Ingrid Köppe (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Nachdem vor Monaten der Geheimdienstkoordinator Schmidbauer die Enttarnung von 2 000 Stasi-Spionen im Westen angekündigt hatte, begann nicht etwa die Aufdeckung der Stasi-Strukturen in Westdeutschland, sondern eine Geschichte voller geheimdienstlicher Verwirrungen. Zur Erinnerung will ich Meldungen nur eines Tages im August zu diesem Thema zitieren: am 10. August 1993 versichert Bundeskanzler Kohl, daß mit den Akten kein parteipolitischer Handel betrieben werde und die darin enthaltenen Informationen nur nach rechtsstaatlichen Prinzipien ausgewertet würden. Herr Wartenberg (SPD) schließt einen Untersuchungsausschuß nicht aus. Herr Hirsch (F.D.P.) fordert, die Herkunft der Akten offenzulegen. Herr Rüttgers (CDU) erklärt, es sei merkwürdig, wie „verstört" Scharping auf die Akten reagiere. Und Gauck sagt, er habe die Unterlagen noch immer nicht gesehen. Viele reden vieles über die Akten, ohne zu wissen, worüber geredet wird, denn kaum einer kennt sie. Die eigentlichen Fragen bleiben ungeklärt, nämlich: Woher stammen die Akten? Was beinhalten sie? Um wie viele Verdächtige handelt es sich? Wer nutzt diese Inforamtionen zu welchen Zwecken? In etlichen Pressemeldungen hieß es zunächst, die Akten kämen aus Moskau. Am 14. Juli weist das russische Sicherheitsministerium solche Berichte zurück. Anfang August berichtete der „Spiegel", die Unterlagen stammen von der CIA. Die Bundesregierung schwieg. Nur in der Erläuterung zum Haushaltsentwurf für 1994 Einzelplan 06 Kapitel 06 10 kann man auf Seite 162 lesen, die Unterlagen seien von Rußland an die Bundesrepublik übergeben worden. Dem Innenausschuß wurde am 29. September mitgeteilt, es handelt sich um „Unterlagen in Form von Abschriften von anderen Diensten". Welche anderen Dienste, bleibt unklar. Wie kamen Journalisten zu der Mitteilung, die Unterlagen seien aus Moskau? Warum dementierte die Bundesregierung nicht? Welches Interesse hatte sie an einer solchen Falschmeldung? Was hier stattfand war eine Desinformationskampagne. In den Sommermonaten wurde immer wieder behauptet, es handele sich nicht um Stasi-Material und müsse also nicht an die Gauck-Behörde gegeben werden. Einige Politiker, die offenbar das Material kennen, äußerten sich dazu, wenn auch im Laufe der Zeit recht verschieden. Am 3. August erklärte Herr Struck (PKK-Mitglied), die Akten seien eigenes Material des Verfassungsschutzes, zusammengestellt aus Aussagen von Stasi-Spitzeln, die sich offenbart haben, und Ermittlungen aus den vergangenen Jahren, als es noch zwei deutsche Staaten gab. Sechs Tage später, am 9. August, erklärte Herr Struck, daß es sich um Stasi-Unterlagen handele, und die gehörten in die Gauck-Behörde. Die Gauck-Behörde müht sich seit Ende Juni um die Akten, es gab Gespräche im Juli und August, aber erst am 6. September wird die Zusage gegeben, Geiger/ Gauck dürfen reinschauen ins Material. Das geschieht am 20. September. Und nun plötzlich sind es doch Unterlagen, für die nach § 8 des StUG eine Herausgabepflicht an die Gauck-Behörde vorgesehen ist. Im Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 189. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 11. November 1993 16379' StUG ist festgelegt, nicht irgendwann einmal, sondern unverzüglich solle die Herausgabe geschehen. Das heißt: ohne schuldhaftes Zögern. War diese monatelange Verzögerung nicht ein schuldhaftes? Warum wurde der Gauck-Behörde nicht früher schon Einsicht gewährt? Auch wurden nicht etwa die Unterlagen nach Einsicht durch die Gauck-Behörde am 20. September vollständig an diese übergeben, sondern es ist vorgesehen, daß sie beim BfV verbleiben, bis die Aufbereitung für die vom GBA zu führenden Ermittlungsverfahren abgeschlossen ist, aber vor Ablauf des Jahres 1993 sollen sie übergeben werden. Das wird in diesem konkreten Fall unter „unverzüglich" verstanden, ein Zeitraum von bis zu sechs Monaten. Oder wird es noch länger dauern? Diese zögerliche Befolgung der StUG durch die Bundesregierung steht in merkwürdigem Gegensatz zu deren Absicht, die Herausgabepflicht von Stasi-Unterlagen für Medien zu verschärfen. Nach § 8 Abs. 2 des StUG darf das Bundesamt für Verfassungsschutz Duplikate dieser Unterlagen behalten. Sie erinnern sich, wir haben uns schon bei der Beratung des StUG gegen die Nutzung von Stasi-Material durch Geheimdienste ausgesprochen. Die Mehrheit hier im Haus wollte es anders. Ich habe vor allem deswegen dem Gesetz nicht zugestimmt. Meine Ablehnung wird nun bestärkt. Was ist der Inhalt der Stasi-Informationen, die beim BfV verbleiben werden? Wozu werden sie genutzt? Wer garantiert uns denn überhaupt, daß sämtliche Spionagefälle vom BfV an den GBA übergeben werden? Wie wird gesichert, daß kein Täterschutz betrieben wird? Wer kontrolliert, ob das Material wirklich in vollem Umfang an die Gauck-Behörde geht? Wir haben bei der Auflösung des MfS den Grundsatz verfolgt: Der Geheimdienst ist erst aufgelöst, wenn es über ihn kein Geheimwissen mehr gibt. Wir haben uns deswegen für eine schonungslose Offenlegung von Struktur, Wirkungsweise und auch der Namen sämtlicher Mitarbeiter eingesetzt. Wir müssen heute feststellen, eine wirkliche Offenlegung der MfS-Verstrickungen im Westen Deutschlands gibt es immer noch nicht. Die Namen der Westspione sind nur wenigen Eingeweihten bekannt. Die ehemaligen Führungsoffiziere im Osten kennen sie und einige wenige Politiker und Geheimdienstler im Westen. Hinter verschlossenen Türen in Geheimdiensten und in der PKK wird über die Problematik verhandelt. Wir wissen nicht, ob wir den gesamten Umfang erfahren werden. Wir wissen nicht, welche Informationen uns vorenthalten werden. Wir können es nicht kontrollieren. Damit ist die Gefahr akut, daß Stasi-Wissen erneut Herrschaftswissen wird und nach parteitaktischer Nützlichkeit verwertet oder unterdrückt wird. Die SPD fordert im vorliegenden Antrag, der Bundesregierung die Auswertung der Unterlagen zu überlassen. Dies ist verfehlt, denn es handelt sich gerade um Verdächtige u. a. auch in ihren Reihen. Nur die PKK, nicht die Öffentlichkeit über die Auswertungsergebnisse zu informieren, ist ebenfalls unzureichend. Ulla Jelpke (PDS/Linke Liste): Den vorliegenden Antrag habe ich mit Befremden gelesen. Ich habe mich ernsthaft gefragt: Was treibt Sie von der SPD dazu, einen derartigen Antrag vorzulegen? Da wird von der Bundesregierung verlangt, sie möge unverzüglich die Unterlagen über Agenten der ehemaligen DDR auswerten. Gemeint sind vor allem jene Agenten, die in höchsten Positionen in Parteien, Regierungen und Ministerien für die DDR tätig waren. Es geht hier also um besondere Menschen und deshalb besondere Akten, ein Umstand, der dazu führt, daß die Gauck-Behörde sich bisher vergebens bemüht, an diese Akten heranzukommen, und die Bundesregierung eine umfassende Aufarbeitung — wie dies mit den normalen Stasi-Unterlagen bei einfachen Bürgerinnen und Bürgern geschehen ist — in diesem Fall nicht befürwortet. Nun muß man feststellen, daß die Bundesregierung sich eine Auswertung der Akten vorgenommen hat und auch schon mit den Ergebnissen dieser Auswertung hausieren gegangen ist. Es wird doch niemand hier vergessen haben, daß einer der höchsten Beamten aus dem BMI dabei ertappt wurde, als er auf einem Parkplatz Teile dieser Akten an eine Journalistin austeilte. Keiner, der dies beobachtet hat, geht davon aus, daß dies ohne Absprache und Rückendeckung der Chefetage im Bundeskanzleramt und im BMI geschehen ist. Ferner müssen wir davon ausgehen, daß der Fall Vöcking nur die Spitze eines Eisberges ist. Man konnte in den letzten Monaten immer wieder in den Medien Namen von Politikern lesen, die als angebliche Agenten der DDR gehandelt worden sind. Das heißt, man muß hier ganz klar feststellen, daß diese Unterlagen bisher gezielt ausgewertet worden sind, daß Teile dieser Unterlagen benutzt worden sind, um gezielt gegen einzelne Personen vorzugehen und sie politisch zu erledigen. Diese Unterlagen waren und sind ein Machtmittel in der Hand des Kanzleramtes. Man muß hier auch daran erinnern, daß Sie von der SPD es unmittelbar nach der Affäre Vöcking abgelehnt hatten, einen Untersuchungsausschuß einzusetzen, der wesentlich mehr Möglichkeiten für eine Aufklärung gebracht hätte. Stattdessen, und auch das mußte man der Presse entnehmen, hatten sie sich entschieden, mit der Bundesregierung in vertraulichen Gesprächen Absprachen über den Umgang mit diesen Akten zu treffen. Heute kann niemand mehr garantieren, daß die Akten noch vollständig sind. Man muß ferner davon ausgehen, daß sie Spielball des Bundeskanzleramtes sind und daß die Auswertung der Unterlagen gefiltert durch die Geheimdienste der BRD vorgenommen wird. Wir sind auch deshalb gegen den Antrag der SPD, weil wir nicht sehen, wie die Parlamentarische Kontrollkommission hier überhaupt eine Kontrollfunktion ausüben soll und kann. Viel wichtiger aber ist, daß vor allem auch geklärt werden muß, welche Rolle bisher die politisch Verantwortlichen gespielt haben. Und dies wird durch den SPD-Antrag in keiner Weise berücksichtigt. 16380* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 189. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 11. November 1993 Eduard Lintner, Parl. Staatssekretär beim Bundesministerium des Innern: Die Bundesregierung ist sich der Bedeutung des hier zur Rede stehenden Sachverhalts sehr wohl bewußt. Es ist sichergestellt, daß das Bundesamt für Verfassungsschutz unter der Sachherrschaft des Generalbundesanwalts die bei einem ausländischen Nachrichtensender eingesehenen Unterlagen über ehemalige Agenten der Hauptverwaltung Aufklärung (HVA) des Ministeriums für Staatssicherheit in der Bundesrepublik Deutschland unverzüglich auswertet. Die Parlamentarische Kontrollkommission des Deutschen Bundestages ist seit Beginn der Auswertung dieser Unterlagen fortlaufend über das Ergebnis und den Fortgang der Bearbeitung unterrichtet worden. Dem Bundesamt für Verfassungsschutz liegen insgesamt 1 862 Hinweise auf ehemalige Agenten (= 1 494 Personen) und Kontaktpersonen (= 368 Personen) der Hauptverwaltung Aufklärung vor. In bisher 1 269 Fällen konnten diese Personen identifiziert werden. Das Bundesamt hat bereits 516 Fälle an den Generalbundesanwalt abgegeben. Das Bundesamt für Verfassungsschutz wertet die ihm vorliegenden Hinweise wegen der besonderen Bedeutung für die Betroffenen mit größter Sorgfalt aus. Die hierdurch bedingte intensive Überprüfung und Bearbeitung eines jeden Einzelfalles ist daher entsprechend zeitaufwendig. Diesem Umstand Rechnung tragend, hat das Bundesamt alle personell gebotenen und möglichen Maßnahmen getroffen. Dazu gehört auch eine personelle Verstärkung durch Kräfte der Landesämter für Verfassungsschutz. Nach dem derzeitigen Sachstand wird die Aufarbeitung der Unterlagen durch das BfV voraussichtlich bis Januar 1994 abgeschlossen sein. Über den Abschluß der eingeleiteten Ermittlungsverfahren wird zu gegebener Zeit das Bundesministerium der Justiz berichten. Anlage 4 Zu Protokoll gegebene Reden zu Tagesordnungspunkt 11 (Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 16. November 1989 gegen Doping) Erhard Niedenthal (CDU/CSU): Es ist schon interessant und zugleich aufregend für mich, zum ersten Mal vor diesem Haus sprechen zu können. Doch nicht zum ersten Mal reden wir über die Dopingproblematik im Sport; und wir sind bestimmt nicht am Ende der Diskussion angelangt. Heute wollen wir das „Gesetz zu den Übereinkommen vom 16. November 1989 gegen Doping", das von der Bundesregierung gezeichnet wurde, unverändert beschließen. Gleichzeitig steht die Entschließung zu dem Gesetzentwurf, die im Sportausschuß einstimmig angenommen wurde, zur Abstimmung. Die Sorge um den Sport muß uns dazu bewegen, immer wieder mit wachen Augen auf die heute gegebenen negativen Erscheinungsformen im Sport hinzuweisen und ihnen entgegenzuwirken. Dies gilt allerdings nicht nur für die Dopingproblematik. Das Übereinkommen bringt die Sorge über die zunehmende Anwendung von Dopingwirkstoffen und -methoden — ob freiwillig oder verabreicht — durch Sportlerinnen und Sportler im gesamten Sportbereich zum Ausdruck. Doping bedeutet Gesundheitsgefährdung, Möglichkeit gesundheitsschädlicher Folgeerscheinungen, Täuschung, Wettbewerbsverzerrung, aber auch Schädigung des Sports insgesamt. Wir sollten den Athletinnen und Athleten immer wieder vor Augen führen, daß sie eine hohe Verantwortung für sich und den Sport haben. In diese Verantwortung müssen unsere Sportfunktionäre einbezogen werden. Wer zum Doping anrät, macht sich schuldig. Manipulierte Sportlerinnen und Sportler — in der ehemaligen DDR hieß das „mit unterstützenden Mitteln arbeiten" — tragen zur Wettbewerbsverzerrung bei. Diese Verzerrungen müssen zwischen den Athleten aus unterschiedlichen Staaten im Interesse der Chancengleichheit ausgeschaltet werden. Durch solche Verzerrungen werden grundlegende Prinzipien, die den Sport auszeichnen, verletzt. Es war sehr angenehm und erfrischend, zu sehen, wie das hervorragende Stuttgarter Publikum anläßlich der Leichtathletikweltmeisterschaften auf möglicherweise manipulierte Sportler reagierte. Wer in einer der letzten samstäglichen Sportsendungen Dieter Baumann beobachten konnte, als er nach den sensationellen Leistungen von ein paar Leichtathletinnen gefragt wurde, weiß, was ich damit meine. Das zeigt, daß sich Sportfans, die sich an guten Leistungen der Sportlerinnen und Sportler erfreuen wollen, nicht täuschen lassen. Die eigene, nicht künstlich erzeugte Leistungsfähigkeit muß absolut im Vordergrund stehen. Man sollte nicht von Doping im Breitensport reden. Doch hier — in den Turn- und Sportvereinen, den Schulen und insbesondere bei der Sportjugend — muß immer wieder auf die negativen Wirkungen bei der Einnahme unerlaubter Mittel hingewiesen werden. Die Beschlußempfehlung und der Bericht des Sportausschusses zeigen noch einmal in eindrucksvoller Weise die Problemstellung auf. Selbst auf die Gefahr hin, daß ich mich wiederhole: Es ist in unser aller Interesse, auf die Sorge über die zunehmende Anwendung von Dopingmitteln hinzuweisen. Unser Ziel muß es sein, das Doping im Sport endgültig auszumerzen. Der Kampf gegen das weltweite Problem kann nur erfolgreich sein, wenn international abgestimmt dagegen vorgegangen wird. Deutschland macht einen wichtigen Schritt in diese Richtung. Es ist aber zu hoffen, daß sich letztlich viele — oder besser noch alle — Staaten auf diesen Weg begeben. Die Verantwortlichen des Sports sind aufgerufen, mit uns an einem Strang zu ziehen. Deutscher Bundestag -- 12. Wahlperiode — 189. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 11. November 1993 16381* In der Beschlußempfehlung des Sportausschusses wird ausgedrückt, daß wir einen Mindeststandard erreichen wollen, gleichzeitig betont, daß der Deutsche Bundestag die gesetzlichen Bestimmungen zur Verfügung stellt. Doch in Übereinstimmung mit dem deutschen System des Verhältnisses von Sport und Staat bleibt es in erster Linie Aufgabe der autonomen nationalen und internationalen Sportorganisationen, Antidopingmaßnahmen aufeinander abzustimmen und eigenverantwortlich zu lösen. Dazu gehören nicht nur die Maßnahmen der Wettkampf- und Trainingskontrollen, sondern auch das Dopingrechtsverfahren und die Sanktionen bei der Feststellung von Verstößen. Ich bin zuversichtlich, daß der Sport in der Lage ist, das zu schaffen. Die Sportorganisationen müssen aber auch prüfen, welche zusätzlichen Maßnahmen als Folgeregelungen zu ergreifen sind. Deshalb ist eine verstärkte Dopingforschung zu gewährleisten, die sich nicht durch sich ständig ändernde Doping-Methoden und durch Erschwernisse bei der Nachweisbarkeit unterlaufen läßt. Und gerade hier kommt dem Art. 8, der die internationale Zusammenarbeit beschreibt, eine besondere Bedeutung zu. Darüber hinaus wird die Bundesregierung aufgefordert, dem Deutschen Bundestag bis zum 1. April 1994 einen Anti-Dopingbericht vorzulegen, der folgende Punkte enthalten soll: Bestandsaufnahme über die mögliche Dopinganwendung im Spitzen- und Breitensport, aber auch im Bereich des nichtorganisierten Freizeitsports, Feststellungen, welche Maßnahmen in Deutschland und in den beigetretenen Staaten als Folgeregelungen zu dem Übereinkommen ergriffen wurden, welche Regelungen beabsichtigt sind, und insbesondere Aussagen über die vom Deutschen Bundestag geforderte Angleichung des Regelwerks. Danach kann es durchaus dazu kommen, daß wir entsprechend Art. 4 des Übereinkommens in geeigneten Fällen Gesetze, Vorschriften oder Verwaltungsmaßnahmen erlassen, um die Verfügbarkeit sowie die Anwendung verbotener Dopingwirkstoffe und -methoden und insbesondere anaboler Steriode im Sport einzuschränken. Lassen Sie uns im Interesse des Sports handeln! Ilse Janz (SPD): Wir diskutieren heute in zweiter und Schluß-Lesung das Gesetz „Zu dem Übereinkommen vom 16. November 1989 gegen Doping". Dieses Gesetz besteht aus mageren zwei Artikeln und besagt nicht mehr, als daß der Bundestag dem Übereinkommen, das erst im Mai 1992 von der Bundesregierung unterzeichnet wurde, zustimmt. Die mit dieser Zustimmung verbundenen Erwartungen haben wir in einer Entschließung zusammengefaßt, die erfreulicherweise vom Sportausschuß einstimmig gefaßt worden ist. Diese Erwartungen richten sich an die Bundesregierung, aber auch in unserem partnerschaftlichen Verständnis unter Respektierung der Autonomie des Sports an den Sport selber. Wir haben früher gesagt: Doping ist Betrug, extrem gesundheitsgefährdend und nicht mit dem Gedanken des sportlich-fairen Wettkampfes vereinbar. Wir müssen heute hinzufügen: Doping ist auf dem Wege, eine der gefährlichsten Jugend- und Freizeitdrogen zu werden. Dieses Wissen haben wir nicht vom Bundesgesundheitsministerium. In dem 1992 veröffentlichten statistischen Taschenbuch „Gesundheit" befindet sich zwar eine Umfrage über das Drogen- und Suchtverhalten von Jugendlichen, in der 31 verschiedene Drogen oder Rauschmittel abgefragt werden, aber keine dieser Fragen bezieht sich auf anabole Steroide, die, wie wir aus amerikanischen Untersuchungen wissen, die Jugenddroge mit den größten Zuwachsraten ist. Mich interessiert auch außerordentlich, wie es zum Beispiel angehen kann, daß das Amerikanische Justizministerium eine große internationale Konferenz zum Thema „Anabole Steroide" vom 7. bis 10. in Prag durchführt und für die Bundesrepublik — wenn ich es einmal so nennen darf — ein Privatmann, nämlich Prof. Dr. Werner Franke teilnimmt. Wie ernst ist es eigentlich dieser Regierung mit der Doping-frage, wenn sie noch nicht einmal an dieser so wichtigen Konferenz beteiligt ist? Die Europäische Charta gegen das Doping im Sport sagt in Artikel 4, daß die Vertragsparteien Maßnahmen zur Einschränkung der Verfügbarkeit und Anwendung verbotener Dopingwirkstoffe und Dopingmethoden ergreifen müssen. Wörtlich heißt es, sie „erlassen in geeigneten Fällen Gesetze, Vorschriften oder Verwaltungsmaßnahmen, um die Verfügbarkeit (einschließlich der Bestimmungen über die Kontrolle der Verbreitung, des Besitzes, der Einfuhr, der Verteilung und des Verkaufs) sowie der Anwendung von verbotenen Dopingwirkstoffen und -methoden und insbesondere anaboler Steroide einzuschränken". In unserer gemeinsamen Entschließung haben wir auf Lücken im Arzneimittelgesetz aufmerksam gemacht, die sinnvollerweise bei der gerade anstehenden Novellierung dieses Gesetzes beschlossen werden sollten. Noch immer steht es nicht unter Strafe, wenn jemand Arzneimittel zu Dopingzwecken in den Verkehr bringt und sich dafür nicht bezahlen läßt. Wir werden deshalb dazu Anträge bei der anstehenden Novellierung des Arzneimittelgesetzes einbringen und hoffen, daß die Koalition, wie schon bei der einstimmig verabschiedeten Entschließung, auch hier zustimmen wird. Noch immer gibt es keine Strafverschärfung für den Fall, daß Dopingsubstanzen zum Zwecke des Dopings an Minderjährige weitergegeben werden, und nach meinen Erkenntnissen gibt es bis heute keinen einzigen Fall, wo im Bereich des Standesrechts gegen Ärzte vorgegangen worden ist, die gesunden Sportlern Dopingmittel per Rezept verschrieben haben. Wenn das Standesrecht hier nicht greift, dann müssen nach meiner Auffassung strafrechtliche Bestimmungen her. Wenn „Vollzugsdefizite" im Bereich der Dopingverfolgung zum Normalfall werden, dann müssen bessere gesetzliche Bestimmungen erlassen werden. Nun habe ich in der Süddeutschen Zeitung vom 10. November 1993 gelesen, daß die Koalitionsparteien unseren Antrag — obwohl sie die endgültige Fassung noch gar nicht kennen und wir heute auch keine vorgelegt haben — ablehnen. Guter Stil ist das nicht. Der Schreiber dieses Artikels muß bestens informiert sein. Er steht ja auch in Ihren Diensten. Wir 16382 Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 189. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 11. November 1993 raten dem Bundesgesundheitsministerium die ausgebliebenen Untersuchungen im Bereich des Drogenkomsums von Jugendlichen schnellstens nachzuholen. Von der Bundesregierung erwarten wir, daß der von allen Parteien geforderte Dopingbericht zum 1. April 1994 auch vorliegt. Die SPD-Fraktion begrüßt ausdrücklich die Weiterführung des Dopinglabors in Kreischa mit neuem und qulifiziertem Personal. Wir hoffen, daß es möglich sein wird, die Zahl von 4 000 Trainingskontrollen in absehbarer Zeit zu verdoppeln, und hoffen weiter, daß Kreischa für den osteuropäischen Bereich eine ebenso stabilisierende Funktion haben kann und wird, wie es dies für die west- und nordeuropäischen Länder hat, die über keine eigenen Dopinganalyse-Einrichtungen verfügen. In diesem Zusammenhang will ich auch einmal auf die sich hier ergebenden Einnahmequellen hinweisen. Unser Verständnis von der Partnerschaft zum Sport gestattet es in diesem Zusammenhang, auch kritische Fragen an den Sport zu richten: Wie steht es denn mit der Umsetzung der Empfehlungen der Reiterkommission? Ich nenne hier nur die Stichworte Trainerbeschäftigung, Einstellung von belasteten Ärzten, zweistufiges Verbandsrechtsverfahren. Aus welchen Gründen hat das IOC Kreischa immer noch nicht die Akkreditierung, obwohl alle Prüfverfahren zur vollsten Zufriedenheit ausgefallen sind? Wo ist der Protest unserer IOC-Mitglieder und unserer Mitglieder in den internationalen Fachverbänden gegen die Startberechtigung von Athleten ohne Trainingskontrollen? Und welche Gründe hat es, daß die Hauptlast der Vergangenheitsaufarbeitung im Bereich des Doping einem wissenschaftlichen Außenseiter, der nicht aus dem Bereich des Sports bzw. der Sportwissenschaft kommt, überlassen wird? Hier sind Versäumnisse mit den Händen greifbar, Versäumnisse, in die auch die Mär von der deutschen Vorreiterrolle bei der Bekämpfung des Doping und beim System der Traningskontrollen gehören. Ich beschäftige mich seit längerem mit diesem Thema und höre das Gleiche von französischen, englischen, australischen und kanadischen Sportlern. Eine Verstärkung der internationalen Zusammenarbeit tut dringend not, internationale Erfahrungen müssen genutzt werden, und ich wiederhole meine Anregung aus der ersten Lesung, daß der Fachverstand des Bundesinstitutes für Sportwissenschaft für diese Aufgabe stärker genutzt werden sollte. Allerdings — und dies möchte ich zur Sicherheit des Instituts hinzufügen: Wer das Bundesinstitut mit neuen Aufgaben versieht, muß es auch entsprechend finanziell ausstatten. Es entsteht meines Erachtens ein verheerendes Bild, wenn wir in diesen Zeiten knapper Mittel nur noch Gelder in die medaillenproduzierenden Zweige der Sportforschung stecken und andere Bereiche austrocknen oder nicht ausreichend unterstützen. Zu meinen Fragen an den Sport und an die deutsche Sportärzteschaft gehört auch die nach Zweck und Sinn der erneut forcierten Substitutionsdebatte. Wissen denn die Sportmediziner, die diese Subssitutionsdebatte erneut losgetreten haben, nicht, daß damit neue Legitimationsstrategien für Doping angeboten werden? Es war für mich ein falsches Signal, das da aus Paderborn kam. Unverständlich auch, wenn die historischen Verdienste des Sportärztebundes mit seinen zahlreichen Resolutionen gegen das Doping im Sport berücksichtigt werden. Lassen Sie mich zusammenfassen: Wir bekämpfen Doping, weil es Betrug ist, Betrug am Konkurrenten, Betrug am Zuschauer. Wir bekämpfen Doping, weil es extrem gesundheitsgefährdend ist, die ethische Grundlage des Sports aushöhlt und die Vorbildfunktion des Spitzensports untergrabt. Nur ein doping-freier Sport verdient staatliche Sportförderung. Wir drängen im Sinne der von uns einstimmig gefaßten Beschlußresolution zum Ratifizierungsgesetz auf die Behebung gesetzgeberischer Lücken bei der „ Inverkehrbringung " von Dopingmitteln. Wir fordern zu verstärkten Anstrengungen im Bereich der Vorbeugung und der Erziehung auf und sehen in der heutigen Ratifizierung einen ersten Schritt zur Bekämpfung und Eindämmung einer neuen Freizeitdroge, deren Umsätze in den USA bereits angsteinflößende Umfänge erreicht haben. Und wir können nicht die Augen davor verschließen, daß die Fitneß-Centren hier bei uns davon nicht verschont bleiben. Wir sehen nach zwei Jahren intensiver Dopingsdiskussiori, daß unsere Signale im deutschen Sport mit offenen Ohren gehört werden und daß es auch viele ermutigende Initiativen durch die Athleten selber gibt. Ich erwähne in diesem Zusammenhang das Zehnkampfteam mit seinen freiwilligen Trainingskontrollen, das Cleanteam der Hürdenläufer und ähnliche Initiativen im Dreispringerbereich, wo Weltklasseleistungen früher häufig unter Dopingsverdacht standen. Ich fordere die Sportorganisationen auf, diese Initiativen der Athletinnen und Athleten zu unterstützen. Unser Kampf gegen das internationale Doping setzt nicht zuletzt auch ein Umdenken in der Politik voraus: Medaillenranglisten sind nicht das Maß aller Dinge! Manche haben immer noch nicht bemerkt, daß der Wettkampf der Systeme, der Wettlauf um das sportlich-olympische Prestige der Vergangenheit angehört. Dies ist auch eine Aufforderung an uns selber, an die staatliche Sportförderung. Die Dopingseuche muß an allen Fronten bekämpft werden, weil wir den Sport lieben. Ich danke Ihnen, meine Herren und Damen! Wolfgang Mischnick (F.D.P.) Sosehr „Dopingskandale" in Sportzeitschriften und der Boulevardpresse oft reißerisch vermarktet werden, so groß herausgestellt und mit lukrativen Werbeverträgen belohnt werden Spitzenleistungen des nationalen und internationalen Sports. Der Sport — sowohl der Breitensport wie auch der Spitzensport — passen sich damit in unsere Wachstumsgesellschaft ein. Dem reicher, schöner, jünger in der Gesellschaft insgesamt entspricht das schneller, höher, stärker im Sport. Sport ist also von unserer Gesellschaft nicht zu trennen. Warum dann also die Aufregung um Doping, das doch wie keine andere Maßnahme geeignet ist, den Wünschen der Sponsoren, Veranstalter, Zuschauer, und damit der Athleten selbst zu entsprechen? Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 189. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 11. November 1993 16383 e Leben wir nicht ohnehin in einer Gesellschaft, in der man Kaffee trinkt, um wach zu bleiben, raucht, um sich konzentrieren zu können, Tabletten nimmt, um den Kopfschmerz kurzfristig wegzuwischen, also gewissermaßen in einer „Knopfdruck-Gesellschaft", die genügend Stoffe und Techniken bereithält, um Körper und Geist kurzfristig in die gewünschte Richtung zu manipulieren? So berechtigt diese Fragestellung ist, so sehr geht sie in die falsche Richtung. Die Leistung eines Menschen ist nun einmal von dem konkreten Menschen nicht zu trennen. Insofern muß jede Leistung menschengerecht sein, d. h. seiner Individualität entsprechen. Anabolika für Spitzensportler entindividualiseren diese Leistung des einzelnen und degradieren ihn zum Träger biochemischer Prozesse. Nicht umsonst spricht man von der „Persönlichkeit" eines Sportlers, insbesondere eines Leistungssportlers. Er muß nicht nur die äußeren physikalischen Widerstände überwinden, um eine hohe Leistung zu erbringen, sondern er muß auch sich selbst überwinden. Training, richtige Lebensweise und richtige Ernährung sowie der Wille zur Leistung sind es, die dem Sport im guten Sinne eigentümlich sind. Sie sind dazu untrennbar mit der Person des Sportlers verbunden. Einer Entwicklung, die das Doping — in welcher Form auch immer — gesellschaftsfähig machen könnte, treten mehr und mehr Sportler, Trainer, Verbandsvertreter und Ärzte entgegen. Auch die Gerichte haben ihren Anteil daran, daß das Unrechtsbewußtsein beim Doping aufrechterhalten bleibt und Ahndungen ausgesprochen werden. Die Verantwortlichen in den Vereinen, in Verbänden, der Presse, seitens ärztlicher Organisationen, aber auch der Politik sollten daher darauf hinwirken, daß der eigentliche sportliche Gedanke wieder mehr Beachtung findet. Zu jedem gedopten Sportler gehört auch ein Trainer, ein Manager, ein Arzt und möglicherweise ein Sponsor, der dies zumindest billigt und damit zeigt, daß er an einem bestimmten Leistungsergebnis mehr interessiert ist als an Person und Gesundheit des Sportlers. Weil dies heute häufig mit persönlichen Einkommensinteressen verbunden ist, stellen sich in diesem Zusammenhang nicht nur ethische Fragen. Es ist eine erfreuliche Tatsache, daß sich das Bewußtsein vieler Sportler über die Endlichkeit ihrer sportlichen Karriere erhöht. Sie merken, daß die Zeit nach der Teilnahme am Spitzensport ungleich länger ist. Damit wird die Verantwortung gegenüber dem eigenen Körper für „die Zeit danach" bewußter wahrgenommen. Ich hoffe sehr, daß dies möglichst viele Sportler dazu bringt, den Verlockungen des Doping zu widerstehen. Da es lebensfremd wäre, wenn man die Lösung des Dopingproblems allein bei den einzelnen Sportlern suchen würde, müssen auch wir Politiker dazu beitragen. Mit dem heutigen Beschluß erfüllen wir einen Teil unserer Aufgaben. Dr. Ruth Fuchs (PDS/Linke Liste): Ich stelle keinesfalls in Frage, daß das Übereinkommen gegen Doping, beschlossen am 16. November 1989 vorn EG-Ministerkomitee, aus tiefer Sorge um den in den 80er Jahren zunehmenden Trend des Dopingmißbrauchs in vielen Sportarten und Ländern der Welt entstanden ist. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zu diesem Übereinkommen ist sicherlich auch als ein lobenswerter Versuch der Politik zu werten, dem Sport, vor allem dem Hochleistungssport, hilfreich bei der Bekämpfung einer wesentlichen Ursache seiner Sinn- und Wertkrise zukunftsorientiert zur Seite zu stehen. Da die Bekämpfung der Ursachen des Dopingmißbrauchs aber unberücksichtigt bleibt, kann dieses Gesetz somit nicht mehr als ein Bekenntnis zum Goodwill sein, d. h. Voraussetzung, die Harmonisierung der Anti-Dopingmaßnahmen auf internationaler Ebene zu schaffen. Dieser Goodwill bedarf der Bereitschaft und Zusammenarbeit aller Länder, ihrer Sportorganisationen sowie des einheitlichen Bemühens der Sportweltverbände und des IOC. Wie kompliziert die Umsetzung dieses Vorhabens sich auf internationaler Ebene gestalten wird, zeigt allein die in den letzten Tagen geführte kritische Diskussion zur Begrifflichkeit der IOC-Dopingliste und der nicht geklärten Frage, welche Medikamente eine eindeutig pharmazeutische Manipulation der Leistung bewirken oder nur der im Hochleistungssport notwendigen Substitution dienen? Das Beispiel des USA-Sprinters Butch Reynolds, der durch das Sportregelwerk des Dopings überführt war, durch ein Zivilgericht jedoch erfolgreich freigesprochen wurde, zeigt eine weitere Lücke des Wirkens dieses Gesetzentwurfes auf. „Kein Sportverband der Welt steht außerhalb des Rechts — die Frage ist nur, welchen Rechts. " Ein Zitat vom IAAF-Mitglied Professor August Kirsch zum Butch-Reynolds-Fall, das die Frage aufwirft, welches Recht gilt und wer international urteilt, ob ein Athlet zu Recht oder zu Unrecht bestraft wurde. Eine weitere Frage bleibt in diesem Gesetz unbeantwortet: Wie gelingt es, unter Berücksichtigung der wirtschaftlich-ökonomischen Unterschiede der Länder weltweit vergleichbare Strukturen, einheitliche Bestimmungen und einen vereinheitlichten Strafenkatalog einzufordern? Diese Frage steht um so mehr unbeantwortet im Raum, da obwohl die internationale Einmaligkeit des deutschen Dopingkontrollsystems unbestritten ist, bis heute selbst im deutschen Sport keine Einheitlichkeit eines Strafkatalogs und von Kontrollbestimmungen; verbindlich für alle Sportverbände bzw. Sportarten praxiswirksam, existiert. Auch die Finanzierbarkeit der Gesamtkosten der Durchsetzung eines engmaschigen Netzes von Dopingkontrollen (eine Trainingskontrolle kostet 325 DM) läßt bei der Haushaltslage von Bund und Ländern sowie des Sports selbst manche Zweifel offen. Ich fasse zusammen: Der vorliegende Gesetzentwurf ist ein guter Anfang. Seine Unvollkommenheit ist jedoch nicht übersehbar. Der Schwerpunkt seiner in Zukunft unbedingt notwendigen Vervollkommnung liegt meines Erachtens auf internationaler Ebene. In diesem Sinne hat die Bundesrepublik Deutschland sicher gute Voraussetzungen, durch sportpolitische 16384 Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 189. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 11. November 1993 Einflußnahme und finanzielle Unterstützung, z. B. des Sports in den ärmeren Ländern, zur Durchsetzung eines international akzeptablen und einheitlichen Dopingrechts beizutragen. Eduard Lintner, Parl. Staatssekretär beim Bundesministerium der Innern: Der Sport ist seit einiger Zeit weltweit durch Dopingprobleme in die negativen Schlagzeilen geraten. Auch der deutsche Sport blieb von spektakulären Dopingfällen nicht verschont. Der vorliegende Gesetzentwurf zum Dopingübereinkommen des Europarates gibt mir Veranlassung, die Haltung der Bundesregierung zum Doping im Sport zu bekräftigen. Die Bundesregierung verurteilt nachdrücklich jede Art von Doping im Sport. Der Gebrauch von Medikamenten und die künstliche Leistungssteigerung, um sich Vorteile im Wettkampf zu erschleichen, verstoßen gegen jedes Selbstverständnis und gegen alle Regeln des Sports. Gegen Doping muß weltweit mit allen Mitteln vorgegangen werden, wenn insbesondere die Jugend mit gutem Gewissen zum Leistungs- und Wettkampfsport ermuntert werden soll. Die Bundesregierung unterstützt alle Bemühungen, die darauf zielen, das Doping weltweit zu bekämpfen. Sie ist aber der Auffassung, daß es in erster Linie und vorrangig Aufgabe der autonomen nationalen und internationalen Sportorganisationen ist, das Dopingproblem eigenverantwortlich zu lösen. Der autonome deutsche Sport wird in diesem Bemühen von der Bundesregierung nachhaltig und entschieden unterstützt. In diesem Sinne hat sich die Bundesregierung aktiv für ein einheitliches Vorgehen auf internationaler Ebene und für die Harmonisierung von Regeln, Bestimmungen und Grundsätzen für Dopingkontrollen eingesetzt. Ich darf hier die Europäische Charta gegen Doping im Sport 1984, die Internationale AntiDoping-Charta von Ottawa 1988 und die Empfehlungen zur Bekämpfung des Doping anläßlich der 2. Weltsportministerkonferenz der UNESCO 1988 in Moskau als Beispiele aufführen. Aus den gleichen Erwägungen hat die Bundesregierung — sie wurde dabei aktiv von den Bundesländern und dem deutschen Sport unterstützt — maßgeblich am Zustandekommen des Europarats-Übereinkommens vom 16. November 1989 gegen Doping mitgewirkt. Die Konvention wurde von der 6. Europäischen Sportministerkonferenz des Europarats vom 21. Mai bis 1. Juni 1989 in Reykjavik verabschiedet. Die Bundesrepublik Deutschland hat das Übereinkommen am 27. Mai 1992 in Straßburg unterzeichnet, nachdem die Zustimmung aller — auch der neuen Bundesländer — vorlag. Mit dem Übereinkommen wurde ein wichtiger Schritt zur Harmonisierung von Anti-Doping-Maßnahmen in Europa getan. Die Grundlage des Übereinkommens, wonach jedes Land die erforderlichen Maßnahmen zur wirksamen Dopingbekämpfung ergreift, es aber Aufgabe des Sports bleibt, seine Dopingprobleme selbst zu lösen, entspricht auch der deutschen Rechtslage. Mit dem Übereinkommen verpflichten sich die Vertragsparteien u. a. für Dopingkontrollen auch während des Trainings einzutreten, die (IOC-)Liste verbotener Medikamente anzuerkennen, die Verfügbarkeit von Anabolika zu beschränken und zu Finanzhilfen für Dopingtests. Der vom Übereinkommen geforderte Mindeststandard, wie die Einrichtung eines Doping-Labors und staatliche Zuschüsse, wird in der Bundesrepublik Deutschland bereits erfüllt. Neben dem Doping-Kontrollabor in Köln steht das mit der deutschen Einheit hinzugekommene Labor in Kreischau bei Dresden als zweites hinzugekommens Labor kurz vor der Akkreditierung durch das Internationale Olympische Komitee. Ich erwarte, daß es auch dem erfolgreichen Abschluß der Akkreditierungsanalysen im Juli nicht zu einer Verzögerung durch das IOC kommt, damit auch das Kreischaer Labor an der internationalen Zusammenarbeit nach Art. 5 des Übereinkommens mitwirken kann. Mit 1,6 Millionen DM fördert die Bundesregierung die Analysentätigkeit spürbar. Es klingt sehr nach Aktionsmus, wenn angesichts von 48 positiven Dopingfällen in deutschen olympischen Sportverbänden im Jahr 1992, selbst wenn man eine gewisse Dunkelziffer hinzurechnet, der Ruf nach dem Gesetzgeber laut wird — oft gefordert von Menschen, die trotz des hunderttausendfachen Mißbrauchs z. B. für die Freigabe von Drogen eintreten. Ich meine, die bestehenden gesetzlichen Bestimmungen reichen zur erfolgreichen Bekämpfung des Doping aus. Soweit im Zusammenhang mit Doping kriminelles Unrecht auftritt, halte ich die geltenden gesetzlichen Regelungen, insbesondere die des Strafrechts, zur Ahndung ebenfalls für ausreichend. Entscheidend ist, daß in der Sportpraxis alles getan wird, um Doping im Sport zu verhindern. Bei dem aktiven Kampf gegen Doping kann sich der deutsche Sport im internationalen Vergleich sehen lassen. Von weltweit rund 58 300 Probeuntersuchungen in den olympischen Sportarten des Jahres 1992 stammen allein rund 7 000 von Sportlern in olympischen Sportarten der Bundesrepublik Deutschland; das sind 12 Prozent oder jede achte Probe weltweit. Mit 4 000 Trainingsproben mit immer kürzerer Vorankündigung und hohem Risiko für dopende Leistungssportler sagen die Sportverbände glaubhaft dem Doping im Sport den Kampf an. Natürlich gibt es überhaupt keinen Grund, sich selbstzufrieden zurückzulehnen. Unbefriedgende Dopingverfahren in letzter Zeit zeigen dies beispielhaft. Ich bin sicher, daß die vom Sportausschuß eingeleitete Initiative national weitere Verbesserungen bringen wird. Auf internationaler Ebene müssen entschiedene Maßnahmen folgen. Einen wichtigen Beitrag dazu stellt das vorliegende Übereinkommen dar. 31 Staaten haben die Konvention bisher gezeichnet oder sind ihr beigetreten. Das Übereinkommen steht auch Nichtmitgliedstaaten des Europarats zum Beitritt offen. Bisher haben insbesondere Kanada, Australien und Brasilien ihr Interesse an einer Zusammenarbeit im Rahmen der Konvention bekundet. Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 189. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 11. November 1993 16385' Doping ist ein weltweites Problem das nur in einem abgestimmten internationalen Zusammenwirken bewältigt werden kann. Ich halte den deutschen Beitritt zum Übereinkommen für einen wirksamen Schritt in die richtige Richtung. Ich bitte daher um Zustimmung zu dem von der Bundesregierung vorgelegten Ratifikationsgesetz. Anlage 5 Zu Protokoll gegebene Reden zu Tagesordnungspunkt 19 (a — Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetz 1993, b — Entwurf eines Zehnten Gesetzes zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften) Otto Regenspurger (CDU/CSU): Der heute zur Beschlußfassung vorliegende Gesetzentwurf in der Fassung der Ausschußberatungen regelt die Anpassung der Bezüge der Beamten, Richter, Soldaten und Versorgungsempfänger an die Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse. Wie der Tarifabschluß vom 4. Februar 1993 für die Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes sieht der Gesetzentwurf auch für die Besoldungs- und Versorgungsempfänger eine Bezügeerhöhung von 3 % vor. Gegenüber dem Tarifergebnis tritt die Erhöhung aber erst vier Monate später, nämlich mit Wirkung vom 1. Mai 1993, in Kraft. Daneben wird der Ortszuschlag in den Besoldungsgruppen A 1 bis A 5 für jedes zu berücksichtigende Kind um je 10 DM erhöht. Diese Regelung tritt am 1. Januar 1993 entsprechend dem Tarifergebnis in Kraft. In den Ausschußberatungen sind darüber hinaus mit zwei Regelungen bei der Mehrarbeitsvergütung und den Erschwerniszulagen Anpassungen an die entsprechenden tariflichen Regelungen nachvollzogen worden. Darüber hinaus wurden in diesem Gesetz keine strukturellen Veränderungen vorgenommen. Der Gesetzentwurf trägt damit insgesamt dem Grundsatz Rechnung, Anpassungsgesetze von strukturellen Maßnahmen freizuhalten. Ich möchte noch einmal verdeutlichen, warum sich die Bundesregierung und die sie tragenden Parteien CDU/CSU und F.D.P. für eine zeitlich verschobene Bezügeanpassung im Beamtenbereich entschieden haben: Durch die zeitliche Verschiebung der Bezügeanpassung leisten Beamte, Richter, Soldaten und Versorgungsempfänger einen beachtlichen Einsparungsbeitrag im Gesamtvolumen von rund 1,57 Milliarden DM. Diese Summe entlastet die Haushalte aller Dienstherren; durch diese Einsparungen stehen den öffentlichen Haushalten auch beträchtliche Mittel zur Finanzierung von Aufbau- und Transferleistungen für die neuen Bundesländer zur Verfügung. Die Besoldungs- und Versorgungsempfänger tragen damit im Rahmen der diesjährigen Besoldungs- und Versorgungsanpassung zur solidarischen Lastentragung aller gesellschaftlichen Gruppen bei, die von den sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmern in anderer Weise erbracht wird. Die zeitliche Verschiebung ist gegenüber allen anderen Einsparungsvorschlägen der gerechteste Weg, insbesondere auch in den Auswirkungen auf den Gleichklang zwischen Tarif und Besoldung. Die Bundesregierung, CDU/CSU und F.D.P. haben darüber hinaus auch entschieden, daß eine Arbeitsmarktabgabe nicht eingeführt werden soll. Mit Rücksicht auf die Haushaltskonsolidierung ist der zur Beschlußfassung vorliegende Gesetzentwurf ganz bewußt -- ich wiederhole dies — von strukturellen Regelungen freigehalten worden. Die CDU/CSU erwartet jedoch von der Bundesregierung, daß sie Vorschläge zur strukturellen Fortentwicklung des Dienst- und Besoldungsrechts in einem Bericht zur Zukunft des öffentlichen Dienstes darlegt, der dem Deutschen Bundestag bis zum Jahreswechsel 1993/94 vorzulegen ist. Der wesentliche Inhalt des Entwurfs eines Zehnten Dienstrechtsänderungsgesetzes sind beamtenrechtliche Regelungen zur Förderung der Freizügigkeit im öffentlichen Dienst innerhalb der Europäischen Gemeinschaft. Für ein „Europa ohne Grenzen" hat die Freizügigkeit der Arbeitnehmer grundlegende Bedeutung. Insbesondere mit der Vollendung des Europäischen Binnenmarktes sind für die öffentlichen Verwaltungen in den Mitgliedstaaten zunehmend Aspekte bestimmend, die zu einer verstärkten Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten führen werden. Die zwischenstaatliche Mobilität der Mitarbeiter wird wachsen. Auch für den Bereich des öffentlichen Dienstes muß die Freizügigkeit noch stärker gewährleistet werden. Der vorgelegte Gesetzentwurf sieht deshalb eine grundlegende Öffnung des Zugangs zum Beamtenverhältnis vor. Mitbürger aus den anderen EG-Mitgliedstaaten werden bei der Berufung in das Beamtenverhältnis Deutschen grundsätzlich gleichgestellt. Die Ausnahme von dieser grundsätzlichen Öffnung beschränkt sich auf die Wahrnehmung solcher öffentlichen Aufgaben, die sachgerecht nur von eigenen Staatsangehörigen erfüllt werden können. Der Europäische Gerichtshof hat in seiner Rechtsprechung zu Art. 48 EWG-Vertrag klargestellt, daß im Bereich der öffentlichen Verwaltung der einzelnen Mitgliedstaaten die Sicherung der öffentlichen Aufgabenerfüllung Vorrang hat vor einer uneingeschränkten Freizügigkeit der Beschäftigten. Deshalb muß im Einzelfall, d. h. in bezug auf die jeweilige Funktion, die Entscheidung getroffen werden, ob die Wahrnehmung durch einen eigenen Staatsangehörigen notwendig ist. Mit dem Zusammenwachsen Europas wird die nationale Staatsangehörigkeit aber auch bei solchen vorbehaltenen Aufgaben zunehmend an Bedeutung verlieren. Eine entsprechende Regelung, wie sie jetzt mit dem zehnten Dienstrechtsänderungsgesetz getroffen wird, war bereits in das Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 1991 einbezogen und vom Deutschen Bundestag verabschiedet worden. Nach Anrufung 16386* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 189. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 11. November 1993 durch den Bundesrat hat der Vermittlungsausschuß beschlossen, die Regelung der Freizügigkeit im öffentlichen Dienst nicht in dieses Gesetz aufzunehmen, sondern durch ein eigenständiges Gesetz treffen zu lassen. Die Bedenken einiger Länder richteten sich gegen die Ausgestaltung der Vorbehaltsregelung für Deutsche bei der generellen Öffnung des Zugangs zum Beamtenverhältnis. Mit allen Ländern besteht jedoch Einvernehmen, daß es grundsätzlich einer Ausnahmevorschrift bedarf, die es ermöglicht, öffentliche Aufgaben eigenen Staatsangehörigen vorzubehalten. Zugleich sind Regelungen vorgesehen, die das Ziel haben, daß die in anderen EG-Mitgliedstaaten erworbenen Hochschulabschlüsse auch für den Zugang zu Beamtenlaufbahnen anerkannt werden können. Allerdings werden in vielen Bereichen Anpassungslehrgänge oder Eignungsprüfungen erforderlich werden. Für den Zugang zum höheren allgemeinen Verwaltungsdienst wird nach Zustimmung der EG-Kommission eine obligatorische Eignungsprüfung vorgesehen werden. Die Einzelheiten bleiben einer Rechtsverordnung vorbehalten. Die beiden Eckpunkte des Gesetzentwurfs, die generelle Öffnung des deutschen Beamtenverhältnisses auch für Staatsangehörige anderer EG-Mitgliedstaaten und die Regelungen zur Anrechnung von in der EG erworbenen Hochschuldiplomen für Beamtenverhältnisse, sind ein wichtiger Beitrag des öffentlichen Dienstes zur europäischen Integration. Freizügigkeit — auch im öffentlichen Dienst — darf keine Einbahnstraße sein. Auch die öffentlichen Verwaltungen in den EG-Mitgliedstaaten müssen genauso großzügig und weitgehend wie der deutsche öffentliche Dienst für Bürger aus EG-Staaten geöffnet werden. Die generelle Öffnung des Beamtenverhältnisses ist ein wichtiger Schritt zur Beseitigung der letzten Freizügigkeitssperren. Notwendig sind jetzt Folgeregelungen, um die Mobilität in der Praxis auch zu ermöglichen. Daher meine Bitte an den Bundesminister des Innern, Vorschläge zu erarbeiten, damit beispielsweise deutsche Beamte nach Frankreich, Spanien oder England versetzt werden können, ohne soziale Nachteile zu erleiden. Ziel muß sein, daß Beamte in Europa zwischen den öffentlichen Verwaltungen wechseln können, wie dies innerhalb Deutschlands heute gang und gäbe ist. Die CDU/CSU wird beiden zur Beratung vorliegenden Gesetzen zustimmen. Fritz Rudolf Körper (SPD): Auch in einer Zeit großer Arbeitslosigkeit und einer rasant ansteigenden Staatsverschuldung darf den Beschäftigten des öffentlichen Dienstes selbstverständlich eine angemessene Einkommensanpassung nicht verwehrt werden. Auch sie müssen aber — ebenso wie alle anderen Beschäftigten — einen Arbeitsmarktbeitrag leisten. Angestellte und Arbeiter erbringen diesen Beitrag durch Zahlungen an die Arbeitslosenversicherung. Es wäre sachgerecht, auch Beamte, Selbständige, Minister und Abgeordnete zu einer entsprechenden Arbeitsmarktabgabe heranzuziehen. Durch eine solche Arbeitsmarktabgabe, die nach dem wirtschaftlichen Leistungsvermögen zu erheben ist, kann eine gerechte Verteilung der Lasten zur Finanzierung der Arbeitsmarktpolitik erreicht werden. Durch die Abkopplung der Beamtenbesoldung und -versorgung vom Tarifergebnis des öffentlichen Dienstes werden die Beamten — ebenso wie die Arbeitnehmer, die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung zahlen — dagegen einseitig belastet. Der auf diese Weise erzielte „Solidarbeitrag" ist die eindeutig schlechtere Lösung des Problems. Die SPD-Bundestagsfraktion hat sich bei den Beratungen des Gesetzes zur Umsetzung des Föderalen Konsolidierungsprogramms im April dieses Jahres nachdrücklich für eine allgemeine Arbeitsmarktabgabe eingesetzt, konnte sich damit aber nicht durchsetzen. Bei dieser unveränderten Sachlage stimmen wir der im Gesetzentwurf vorgesehenen Verschiebung der Besoldungsanpassung zu. Sie stößt bei uns aber nach wie vor auf erhebliche Bedenken. Ich kann nur davor warnen, diese Prozedur zu wiederholen. Und ich kritisiere nachdrücklich, daß die kommenden Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst durch eine vorab festgelegte Nullrunde für Beamte belastet werden. Niemand wird das große Verantwortungsbewußtsein der Gewerkschaften bei den Tarifabschlüssen in der Vergangenheit bestreiten können. Die Tarifautonomie wird sich auch in diesen schwierigen Zeiten erneut bewähren, und wir sollten nicht von dem Grundsatz abgehen, das Tarifergebnis im öffentlichen Dienst auf die Beamten zu übertragen. Wir begrüßen es, daß die Mehrarbeitsvergütung und die Taucherzulage überproportional angehoben und damit tariflichen Regelungen angeglichen werden. Ansonsten fehlen in diesem Gesetz strukturelle Maßnahmen. Dies entspricht unseren Vorstellungen; wir sind der Auffassung, daß solche Strukturmaßnahmen in besonderen Strukturgesetzen geregelt und die Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetze davon grundsätzlich freigehalten werden sollten. Für den Fall, daß die Bundesregierung es in dieser Wahlperiode versäumen sollte, ein Strukturgesetz mit den vordringlichsten Maßnahmen auf der Grundlage einer Gesamtkonzeption vorzulegen, kündige ich für meine Fraktion bereits an, daß wir im Zusammenhang mit der Beratung einer anderen Vorlage Anträge stellen werden. Ich denke dabei zum Beispiel an den Antrag, das Eingangsamt im mittleren Dienst der Steuerverwaltung anzuheben. Ich will diese Gelegenheit auch nutzen, um zum wiederholten Male den Strukturbericht der Bundesregierung anzumahnen. Bedauerlicherweise ist unser im Bundestag eingebrachter Antrag, mit dem wir diesen Bericht fordern, bisher noch nicht beraten worden. Das liegt natürlich nicht an uns, sondern an der Koalitionsmehrheit. Es wäre gut, wenn die Bundesregierung in dieser Wahlperiode des Bundestages, in der wahrscheinlich in der Sache nicht mehr allzuviel bewegt werden kann, wenigstens durch Vorlage eines vernünftigen Berichts ein Signal für die kommende Wahlperiode setzt. Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 189. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 11. November 1993 16387* Abschließend noch eine Anmerkung: Es wäre wirklich wünschenswert, wenn Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetze im Bundestag nicht so spät verabschiedet würden, daß die Öffentlichkeit einen Zusammenhang dieser Gesetze mit den Tarifabschlüssen und den tatsächlichen Zahlungen an die Beamten und Pensionäre nicht mehr erkennen kann. Zur Klarstellung muß also gesagt werden, daß die Beamten und Pensionäre nicht schon wieder eine Gehalts- und Pensionserhöhung erhalten, sondern daß die seit Mai dieses Jahres laufenden vorläufigen Zahlungen erst jetzt — nach sieben Monaten — gesetzlich geregelt werden. Für eine derartige Verzögerung besteht kein triftiger Grund. Ich fordere die Bundesregierung auf, das Verfahren das nächste Mal erheblich abzukürzen. Wir verabschieden heute ein weiteres Gesetz, ein Gesetz, das die Freizügigkeitsgarantie des EWG-Vertrages auch für den Bereich der öffentlichen Verwaltung umsetzen soll. Mit dieser Regelung hat sich die Bundesregierung sehr viel Zeit gelassen. Erst auf Grund des erheblichen Drucks der EG-Kommission ist die Bundesregierung tätig geworden. Ich will die Vorgeschichte dieses Gesetzentwurfs aber auf sich beruhen lassen. Aus der Sicht der SPD-Bundestagsfraktion ist der nunmehr eingeschlagene Weg, den Beamtenstatus auch für EG-Staatsangehörige zu öffnen, zu begrüßen. Nur wenn die öffentlichen Aufgaben es erfordern, werden Funktionen Deutschen vorbehalten. Diese Abgrenzung ist leider recht unscharf, und wir befürchten, daß sich auf dieser Rechtsgrundlage möglicherweise eine sehr unterschiedliche Praxis im Bundesgebiet entwickeln wird. Dabei müssen wir gerechterweise einräumen, daß auch die vorn Innenausschuß durchgeführte Sachverständigenanhörung keine Vorschläge gebracht hat, die eindeutig besser und daher vorzuziehen wären. Es mag also bei diesem Gesetzentwurf bleiben, zumal schon jetzt ersichtlich ist, daß damit nur ein erster Schritt auf dem langen Wege eines Integrationsprozesses getan wird. Wir bejahen diesen Prozeß nachdrücklich und stimmen dem Gesetzentwurf deshalb zu, zumal die Koalitionsfraktionen sich im Innenausschuß unserem Antrag angeschlossen haben, mit dem die Bundesregierung gebeten wird, in zwei Jahren einen Bericht über die Erfahrungen mit der gesetzlichen Neuregelung vorzulegen. Ein weiterer Bericht der Bundesregierung, der schon im Mai 1994 vorgelegt werden soll, soll sich insbesondere mit den notwendigen beamten-, besoldungs-, laufbahn-, versorgungs-, krankenversicherungs- und sozialversicherungsrechtlichen Anpassungsregelungen befassen. Die Freizügigkeit innerhalb Europas hat nicht nur eine arbeitsmarktpolitische, sondern auch eine soziale Dimension. Für diejenigen, die ihr Freizügigkeitsrecht durch Arbeitsaufnahme in einem anderen EG-Land in Anspruch nehmen, müssen angemessene soziale Bedingungen geschaffen werden. Diesem Aspekt gilt unsere besondere Aufmerksamkeit. Manfred Richter (Bremerhaven) (F.D.P.): Berufspolitik für den öffentlichen Dienst ist in den letzten Jahren ein schwieriges Feld geworden. Früher konnten wir darüber reden, was wir für die Verbesserung der Lage der Beamten haben durchsetzen können. Heute müssen wir darüber reden, was dieses Jahr, vielleicht auch nächstes Jahr nicht geht. In diesem Jahr können wir die Besoldung und Versorgung der Beamten erst zum 1. Mai 1993 anpassen. Das ist eine aus Sicht der Betroffenen zweifellos schmerzliche Verschiebung, die uns natürlich überhaupt nicht leicht fällt. Für das nächste Jahr drohen noch schlechtere Zeiten. Aber: Die Finanzierung der umfänglichen Transferleistungen in den neuen Bundesländern verlangt Sparsamkeit an allen Punkten des Haushaltes. Dabei können die Beamten nicht beiseite stehen. Die besondere Loyalitätspflicht der Beamtenschaft zu ihrem Dienstherrn ist gerade in diesen Jahren bei den Beiträgen zur dringend erforderlichen Haushaltskonsolidierung nachhaltig gefordert. Dies wissen sie auch. Zum Glück sind deswegen die lauten Proteste gegen die zeitliche Verschiebung von Besoldung und Versorgung in der Öffentlichkeit verstummt. Insgesamt läßt sich aber der Beitrag der Beamten zur Finanzierung des Aufbaus in den neuen Ländern durchaus sehen. Im Jahr 1991 haben wir eine Verschiebung der Besoldungsanpassung um zwei Monate mit einer Einsparung von 1,37 Milliarden DM gehabt. Die diesjährige Verschiebung um vier Monate erbringt eine Einsparung von 1,6 Milliarden DM. Die prozentuale Erhöhung verringert sich dadurch übers Jahr gesehen von 3 auf 2 %, dies bei einer Inflationsrate von gut 4 %. Wir haben weitere Einschränkungen bei Leistungen für die Beamten, so die Kürzung von Sonderzuschlägen, die Einschränkung der Beihilfevorschriften in Anpassung an das Gesundheitsstrukturgesetz, Stellenkürzungen im Bundesbereich. Was wir in diesem Jahr bei der Besoldungsanpassung nicht gemacht haben, war, sie mit Strukturmaßnahmen anzureichern. Wir sind damit in diesem Jahr einem Wunsch des Bundesrates gefolgt, grundsätzlich die regelmäßige Anpassung von besonderen strukturellen Verbesserungen freizuhalten. Wir sind in einem weiteren Punkt dem Bundesrat gefolgt, nämlich sofort wieder eine Ausnahme von diesem Grundsatz zu machen. Wir haben Mehrarbeitsvergütungssätze an das Niveau der Überstundenvergütung im Tarifbereich angepaßt. Dies war dringend. Seit Jahren hängen die Mehrarbeitsvergütungssätze der Beamten hinter denen des Tarifbereichs hinterher. Mit der Angleichung haben wir ein Stück eines der wichtigen Grundsätze der Liberalen für die Beamtenpolitik verwirklicht, nämlich den Gleichklang von Besoldung und Tarif soweit als möglich umzusetzen. Mit der Sparpolitik auch zu Lasten unseres Personals im öffentlichen Dienst gehen wir keinen einfachen Weg. Beamte haben Anspruch auf Teilhabe an der wirtschaftlichen Entwicklung. Wir brauchen einen qualifizierten Nachwuchs für den öffentlichen Dienst, der nicht zum Nulltarif zu haben ist. Nur: Die wirtschaftliche und finanzpolitische Entwicklung läßt uns zur Zeit keine andere Wahl. Auch wenn wir in diesem Jahr bei der Besoldungsanpassung weitere Strukturmaßnahmen nicht vorgesehen haben, bedeutet dies nicht, daß nunmehr für eine aktive Besoldungsstruk- 16388 Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 189. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 11. November 1993 turpolitik kein Raum mehr wäre. Es gibt Bereiche im öffentlichen Dienst, bei denen wir absehen können, daß wir um zusätzliche Bezahlungsverbesserungen nicht herumkommen werden. Ich verweise auf die Polizei. Nur: Eine breite Strukturpolitik setzt voraus, daß die Haushalte konsolidiert sind. Je mehr wir heute sparen, desto früher können wir wieder mit einer aktiven Strukturpolitik beginnen. Im übrigen erwarten wir den vom Bundesminister des Innern angekündigten Perspektivbericht für die Zukunft des öffentlichen Dienstes. Er wird Grundlage für weitere Entscheidungen auch noch in dieser Legislaturperiode sein. Heute stehen wir außerdem vor der Verabschiedung eines größeren Reformschritts für das Berufsbeamtentum, der — beamtentypisch — unter der bläßlichen Bezeichnung „Zehntes Gesetz zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften" versteckt wird. Wir öffnen das Berufsbeamtentum der Bundesrepublik Deutschland zukünftig für Staatsangehörige der Mitgliedstaaten der Europäischen Union, wie wir seit wenigen Tagen zu sagen haben. Es ist ein wichtiges Stück zur Verwirklichung der Freizügigkeit auch im öffentlichen Dienst der Bundesrepublik Deutschland, die uns in Art. 48 des EWG-Vertrages vorgegeben ist. Wir regeln zugleich einen zweiten Teil der Voraussetzungen für die Freizügigkeit, nämlich die Anerkennung ausländischer Diplome als Zugangsberechtigung für den öffentlichen Dienst, und setzen die EG-Hochschuldiplomrichtlinie um. Insbesondere von der SPD sind im Gesetzgebungsverfahren Fragen aufgeworfen worden, die zwar interessant sind, aber den Rahmen des vorliegenden Gesetzes sprengen würden. Wir können heute noch nicht über die wechselseitige Anerkennung von Vordienstzeiten in anderen Staaten, über die Sicherung von Versorgungsansprüchen beim Wechsel zu öffentlichen Dienstherrn in anderen Staaten und vergleichbare Fragen sprechen. Solche Regelungen können erst am Ende eines längeren Abstimmungsprozesses innerhalb der Europäischen Union stehen, nicht aber am Anfang. Im übrigen begrüßen wir ausdrücklich, daß wir das Berufsbeamtentum Europa nähergebracht haben. Unsere Beamten brauchen die Konkurrenz von Staatsangehörigen anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union keineswegs zu fürchten. Wir glauben, daß das deutsche Berufsbeamtentum Vorbild für Europa sein kann und sein wird. Das Berufsbeamtentum hat sich in der Bundesrepublik Deutschland in den vergangenen mehr als 40 Jahren bewährt. Eine Feuerprobe hat es erst jüngst bei dem Aufbau der Verwaltungen in den neuen Bundesländern bestanden. Es ist richtig, daß das Institut des Berufsbeamtentums modernen Anforderungen von Staat und Gesellschaft angepaßt werden muß. Es ist richtig, daß wir den öffentlichen Dienst verkleinern müssen. Die Bahnreform, die Postreform — dies sind nur die wichtigsten Beispiele für die notwendige Überführung von Dienstleistungsaufgaben in private Hände. Der Vergleich mit den Verhältnissen in anderen europäischen Staaten kann für die Diskussion in der Bundesrepublik Deutschland nur befruchtend sein. Dies gilt nicht zuletzt für die liberale Grundposition, die Staatstätigkeit nach Möglichkeit aufs Notwendige und Hinreichende zu beschränken. Anlage 6 Zu Protokoll gegebene Rede zu Tagesordnungspunkt 12 (Erarbeiten einer DM-Eröffnungsbilanz des Vermögens der DDR) Josef Hollerith (CDU/CSU): Mit dem uns vorliegenden Antrag der PDS wird gefordert, eine Eröffnungsbilanz des Vermögens der DDR zum 1. Juli 1990 zu erarbeiten, in der noch nicht die Wirkung der Privatisierungs-, Finanz- und Bürgschaftspolitik der Bundesregierung und in der auch nicht der Zusammenbruch der Wirtschaft nach Eintritt in das DM-Wirtschaftsgebiet nach dem 1. Juli 1990 berücksichtigt ist. Zudem sollen nach Auffassung der PDS in dieser Schlußbilanz alle wesentlichen Bestandteile des Vermögens der DDR, das Verwaltungs- und Finanzvermögen, der Wert der staatlichen Wohnungen, das Vermögen der deutschen Reichsbahn und der deutschen Post enthalten sein. Worum es der PDS eigentlich geht, ist, die Mißständebilanz des SED-Unrechtsregimes trotz aller neuen und richtigen Erkenntnisse schönzufärben. Es macht überhaupt keinen Sinn, eine solche Bilanz nachträglich zu erstellen. Hinzu kommt, daß dies im übrigen auch gänzlich unmöglich wäre. Die hierfür notwendigen Daten über Umfang und Wert des Vermögens stehen nicht zur Verfügung. Die Forderung der PDS, Wertansätze zu wählen, die dem allgemeinen Bilanzrecht und den speziell für diese Sondersituation konzipierten Vorschriften des DM-Bilanzgesetzes widersprechen würden, ist auch unzulässig. Die PDS will durch eine fiktive und illusionäre Bewertung des ehemaligen DDR-Vermögens vermeintliche Verluste, die durch die Einführung der Marktwirtschaft eingetreten sind, nachweisen. Der Denkansatz ist aber falsch. Der Übergang zur Marktwirtschaft hat bewirkt, daß die in den 40 Jahren Mißwirtschaft entstandenen dramatischen Verluste an Produktivkapital aufgedeckt wurden. Dieser Wahrheit muß auch die PDS endlich ins Auge sehen. Auffällig ist zudem, daß die Zielrichtung des Antrags und die Forderung nach einer DM-Eröffnungsbilanz auseinanderfallen. Wenn die PDS wirklich eine Gegenüberstellung wollte, müßte es sich doch um eine Schlußbilanz in Mark der DDR handeln. Die Bewertung der ursprünglichen Verhältnisse sollte dann auch in der alten Währung erfolgen. Zudem müßte die Rechnung auch mit dem Bewertungsverfahren erstellt werden wie die später in DM erstellten Bilanzen. Solche Daten sind aber nicht verfügbar, denn die nicht veröffentlichten Bilanzen der DDR-Kombinate setzten sich aus ganz anderen Positionen zusammen und wurden mit ganz anderen Bewertungsmethoden und zu verzerrten Preisen erstellt. Die Umrechnung von Mark der DDR in DM müßte bei einer solchen Vorgehensweise nach dem Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 189. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 11. November 1993 16389* sich am Markt orientierenden Wechselkurs erfolgen. Dieser war aber weit ungünstiger als der politisch gewählte offizielle Umstellungskurs von durchschnittlich 1,5 zu 1. Die eigentlich zentrale Frage ist doch die, daß die PDS verkennt, daß sich der Wert eines Gutes aus dem Tauschprozeß ergibt. Er ist damit abhängig von der Angebots- und Nachfragekonstellation. Gerade einen solchen marktorientierten Tauschprozeß gab es aber in der zentralplanerischen Mißwirtschaft der DDR nicht. Wahr ist doch, daß der Sozialismus die ökonomischen Bewertungsmaßstäbe zum Fallen gebracht hat. Mit dem vorliegenden Antrag unternimmt die PDS — und das ist für die PDS typisch — einen Versuch, der untauglich ist. Das Vermögen der DDR jetzt bewerten zu wollen, ist ein Anspruch, der auf eine unmögliche Leistung gerichtet ist. Für die Menschen in den neuen Bundesländern fand zum Glück am 1. Juli 1990 ein Systembruch statt. Angesichts der besonderen Situation war zunächst eine Basis für die zutreffende Bewertung der einzelnen Bilanzpositionen nicht möglich. Ein neues Wertniveau hat sich erst allmählich nach der Währungsumstellung herausgebildet. Alle haben doch über das Ausmaß der Schäden, die der Sozialismus in der DDR hinterlassen hat, geirrt. So hat noch Modrow bei Gesprächen in Bonn am 13. Februar 1990 erklärt, daß das „Nettonationalvermögen" der DDR 900 Milliarden bis 1,4 Billionen Mark betrage. Noch im Mai 1991 wurde von der ehemaligen stellvertretenden Vorsitzenden des Ministerrates der DDR, Frau Prof. Luft, der Wert der volkseigenen Kombinate, Betriebe, Güter und Wohnungen und sonstigen Einrichtungen auf über 900 Milliarden Mark geschätzt. Wir sehen also, es gab keine Datenbasis, die einen halbwegs zuverlässigen Maßstab dafür gegeben hätte, Auskunft über das Vermögen der DDR zu erteilen. Der Antrag und seine Begründung zeigen einmal mehr, welchen Mißverständnissen die PDS erliegt. Sie hat den Charakter der von der Treuhand im Oktober 1992 vorgelegten DM-Eröffnungsbilanz offensichtlich nicht verstanden und interpretiert die rechtlichen Grundlagen völlig falsch. Nach § 6 Abs. 1 Nr. 3 DM-Bilanzgesetz waren alle vorhersehbaren Risiken und Verluste zu berücksichtigen, die bis zum Bilanzstichtag entstanden waren, selbst wenn sie erst zwischen dem Stichtag und dem Tag der Aufstellung der Eröffnungsbilanz bekannt geworden sind. Die Treuhandanstalt war also gesetzlich verpflichtet, Erkenntnisse nach dem Bilanzstichtag zu berücksichtigen, wenn dadurch Wertangaben verläßlicher gemacht werden konnten. Das hieß für die Treuhandanstalt auch, die Erkenntnisse, die sich erst im Zuge der Privatisierung, Sanierung oder Stillegung der übertragenen Unternehmen ergaben, zu berücksichtigen. Hierzu zählen auch die ungeklärten Eigentums-/ Rechtsfragen und schwer bezifferbaren, ungewissen Verbindlichkeiten, wie etwa die ökologischen Altlasten, die erst nach dem 1. Juli 1990 bekannt wurden. Die von der Treuhandanstalt vorgelegte Eröffnungsbilanz ist eine Stichtagsbilanz per 1. Juli 1990. Alle der Treuhandanstalt übertragenen Vermögenswerte wurden erfaßt. Zu erfassen waren aber auch die bis dahin entstandenen Verpflichtungen, Lasten und Risiken. Es kann doch keinen Zweifel daran geben, daß der marode Kapitalstock und der ökologisch belastete Boden aus der Zeit sozialistischer Planwirtschaft resultierten. Die auf der Grundlage des allgemeinen Bilanzrechts und des DM-Bilanzgesetzes erstellte DM-Eröffnungsbilanz der Treuhandanstalt schließt mit einem Fehlbetrag von 209 Milliarden DM ab. Alle der Treuhandanstalt übertragenen Vermögenswerte sind erfaßt und mit rund 114 Milliarden DM bewertet worden. Diesem Vermögen stehen Belastungen von rund 283 Milliarden DM gegenüber, u. a. auch Rückstellungen für die Neustrukturierung des Anteilsbesitzes aus übernommenen Altschulden sowie aus Rückübertragungsansprüchen. Hinzuzurechnen sind weitere der Treuhandanstalt auferlegte finanzielle Verpflichtungen außerhalb ihres eigentlichen Kernauftrags von rund 40 Milliarden DM. Der vorliegende Abschluß gibt eine wirklichkeitstreue, nüchterne Gegenüberstellung der Vermögenswerte und Belastungen wider, die das Treuhandgesetz und der Einigungsvertrag der Treuhandanstalt zugewiesen haben. Die Vermögenswerte der Unternehmen der deutschen Post, Postdienst und Telekom Berlin weisen in der Eröffnungsbilanz einen Fehlbetrag von rund 1,1 Milliarden DM auf. Die deutsche Post, Postbank Berlin, verfügt bei einer Bilanzsumme von 4,7 Milliarden DM über ein Kapital von 189 Millionen DM. Die deutsche Reichsbahn Berlin konnte in ihrer Eröffnungsbilanz ein Eigenkapital von 13 Milliarden DM ausweisen. Weitere verläßliche Angaben und Zahlen liegen für das übrige Vermögen der ehemaligen DDR nicht vor. Eine zuverlässige Bewertung und damit ein aussagefähiger Zahlenbestand ist nicht möglich, denn noch immer sind, wie wir alle wissen, die Eigentumsfragen vielfach ungeklärt und zu berücksichtigende Belastungen unzureichend bekannt. Abschließend sei nochmals wiederholt: 40 Jahre Plan- und Mißwirtschaft der DDR lassen sich nicht schönreden. Der Weg, den wir eingeschlagen haben, ist richtig. Rückschau, wo Rückschau erforderlich ist, aber Kommendes zukunftsorientiert zu gestalten, Perspektiven zu geben und für die Menschen in den neuen Bundesländern die Rahmenbedingungen so zu bestimmen, daß es trotz aller Schwierigkeiten und vieler Hindernisse weiter vorwärts geht. Anlage 7 Zu Protokoll gegebene Reden zu Tagesordnungspunkt 13 (Große Anfrage: Überwachung des Fernmeldeverkehrs durch den Bundesnachrichtendienst) Ingrid Köppe (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Es gibt in Deutschland rund 34 Millionen Telefonanschlüsse, etwa 1 Million Telefax-Inhaber sowie ca. 110 000 16390 Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 189. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 11. November 1993 Telexanschlüsse. Alle Benutzer dieser Anschlüsse sowie deren Kommunikationspartner müssen schon heute damit rechnen, daß ihre Gespräche von Geheimdiensten belauscht, aufgezeichnet und ausgewertet werden. Erweitert werden sollen nun noch die Möglichkeiten, erlauschte Gesprächsinhalte zum Nachteil der Betroffenen zu verwenden. Zu der andauernden Verletzung des Fernmeldegeheimnisses soll also ein weiterer Anschlag auf die Verfassung kommen; beides lehnt die Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN entschieden ab. Worum geht es im einzelnen? Zunächst hören seit langer Zeit ausländische Geheimdienste, vor allem die US-amerkanische NSA, im Rahmen ihrer Satellitenaufklärung u. a. den deutschen Fernmeldeverkehr ab: täglich mehrere Tausend Gespräche. Eine Aufzeichnung erfolgt nach bestimmten Suchbegriffen. Wie die Erkenntnisse daraus verwertet werden, ist nicht im einzelnen bekannt. Zu der Tatsache als solcher hat die Bundesregierung vor einigen Jahren erklärt, ihrer Auffassung nach würden dadurch keine deutschen Rechtsvorschriften bzw. Bürgerrechte beeinträchtigt. Wir sehen dies anders und meinen, die Bundesregierung muß den Bürgerinnen endlich reinen Wein über diese Überwachung einschenken und bei den Amerikanern zumindest auf deren Einschränkung drängen. Bislang hatte die Bundesregierung der Öffentlichkeit und auch uns Bundestagsabgeordneten verschwiegen, daß auch der Bundesnachrichtendienst im Rahmen seiner sogenannten „strategischen Kontrolle" nicht nur Kriegsvorbereitungen gegen Deutschland erforscht, wie es gesetzlich vorgesehen ist, sondern darüber hinaus auch „globale Fernmeldeaufklärung" betreibt. Erst in diesem Jahr räumte der zuständige Abteilungsleiter des BND in den Medien ein, daß sein Dienst spätestens seit 1979 jeglichen Fernmeldeverkehr über Kurzwelle, Richtfunk oder Satellit empfangen kann und dies hinsichtlich der Kommunikation im Ausland sowie vom Ausland nach Deutschland tatsächlich auch praktiziert. Letzteres sei technisch auch gar nicht auszuschließen. Insgesamt würden täglich etwa 4 000 Gespräche etc. erfaßt, hat der Kollege Marschewski nun in den Medien bekanntgegeben, nachdem die Bundesregierung die von uns verlangte Auskunft über die Zahl der Gespräche noch verweigert hatte. Die Bundesregierung versucht das Problem nun herunterzuspielen und erklärt, Fernmeldeverkehr zwischen Deutschland und dem Ausland würde nur „unbeabsichtigt, zufällig und vereinzelt" erfaßt; eigentlich ziele die Überwachung jedoch nur auf das Ausland. Fernmeldeverkehr mit Menschen in Deutschland würde zwar auch aufgezeichnet und gegebenenfalls ausgewertet, nach einem Erlaß der BND-Spitze aber sogleich vernichtet, sobald er als solcher erkannt werde. Daher liege keine Beeinträchtigung des Fernmeldegeheimnisses vor. Dies ist ein absonderliches Grundrechtsverständnis! Für die betroffenen Menschen in Deutschland macht es keinen Unterschied, ob ihre vertrauliche Kommunikation gezielt oder zufällig belauscht wird, ohne daß sie davon erfahren. So oder so muß dies unterbleiben! Denn schon in der ersten Erfassung und Aufzeichnung der betreffenden Kommunikation liegt ein Grundrechtseingriff, auch wenn die erlangten Unterlagen tatsächlich später wieder gelöscht werden sollten. Mehrfach hat das Bundesverfassungsgericht — ebenso wie jüngst der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte — betont, daß Abhören einen schwerwiegenden Eingriff in die Privatsphäre darstellt und nur aufgrund und im Rahmen besonders präziser Rechtsvorschriften zulässig sein könne. Für den BND gab es bis Ende 1990 jedoch gar keine Rechtsgrundlage und bis heute keine von der erforderlichen Präzision. Daher halten wir die betreffende Praxis für rechtswidrig, Sie steht — anders als die Bundesregierung annimmt — auch im Widerspruch zum Internationalen Fernmeldevertrag von Nairobi, dem die Bundesrepublik 1985 beigetreten ist. Sofern dort nämlich ausnahmsweise eine Überwachung des internationalen Nachrichtenverkehrs vorbehalten bleibt, gilt dies nur, um die Inlandsgesetzgebung sicherzustellen. Es gibt in Deutschland jedoch wie gesagt kein Gesetz, welches dies erfordern oder erlauben würde. Das BND-Gesetz rechtfertigt dies jedenfalls — anders als die Bundesregierung erklärt — nicht, zumal dieses erst Ende 1990 in Kraft getreten ist. Zu fragen ist auch, warum der BND offenbar die Erfassung des Fernmeldeverkehrs von Deutschland in das Ausland technisch ausschließen kann, trotz kochentwickelter Geräte jedoch nicht andersherum. Etwa weil dies gar nicht gewollt ist? Über die fragliche Praxis wurden der Bundestag als solcher und der Bundesdatenschutzbeauftragte erst nach den betreffenden Medienberichten informiert, obwohl das Bundesverfassungsgericht die Bedeutung der Datenschützer für die Kontrolle der Fernmeldeüberwachung hervorgehoben hatte. Die Aufnahme der Überwachungstätigkeit beruhte auf Entscheidungen allein von BND-Spitze und Bundeskanzleramt. Wann dies war, will die Bundesregierung uns bis heute nicht verraten. Das parlamentarische G 10-Gremium und die PKK wurden 1979 zu Mitwissern gemacht und behielten die rechtswidrige Praxis bis heute für sich. Dies ist bezeichnend für die Kontrollwirkung dieser Gremien. Über diese Abhörpraxis hinaus hat der BND in letzter Zeit seine Aktivitäten noch in eine andere Richtung ausgedehnt. Nach dem Gesetz hat der BND nur die Aufgabe, Informationen „von außen- und sicherheitspolitischer Bedeutung" über das Ausland zu sammeln, also vor allem über mögliche Kriegsvorbereitungen gegen Deutschland. Diese Aufgabe hat der BND nun eigenmächtig auch auf die Überwachung des internationalen Terrorismus, des Drogen-, Waffen-, Nuklear- und Technologie-Handels erstreckt. Bezüglich des Drogenhandels hat sich der BND Anfang diesen Jahres sogar den Segen des Rechtsausschusses besorgen können. Wie weit diese Bereiche interpretiert werden, hat der BND-Präsident deutlich gemacht: Da bestimmte Staaten nicht nur in Südamerika durchweg von Drogenorganisationen unterwandert seien, müsse der BND diese Länder insgesamt überwachen. Gleiches gelte für bestimmte Wirtschaftszweige weltweit, wie etwa den Tourismus und den Verkehrsbereich. In diesem umfassenden Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 189. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 11. November 1993 16391' Verständnis handelt es sich wahrhaftig um eine Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für den BND, dem nach Ende des Kalten Krieges die Aufgaben und Legitimation abhanden zu kommen drohten. Die Union hatte nun gefordert, dies als weitere originäre BND-Aufgabe einschließlich entsprechender Befugnisse zur gezielten Fernmeldeüberwachung gesetzlich festzuschreiben, und zwar arbeitsteilig mit dem Verfassungsschutz. Damit wäre der BND in weitem Umfang gegen die sogenannte internationale organisierte Kriminalität einsetzbar geworden, parallel zu den eigentlich zuständigen Strafverfolgungsbehörden. Dies ist offenbar innerhalb der Koalition zunächst noch nicht durchsetzbar gewesen. Jedoch ist in den Grundzügen des sogenannten Verbrechensbekämpfungsgesetzes 1994 zwischen Union und F.D.P. nun vereinbart worden, daß der BND jedenfalls Erkenntnisse über mögliche Straftaten an die Strafverfolgungsbehörden weitergeben soll. Hinsichtlich herkömmlich gewonnener Informationen über Staatsschutzdelikte war dies auch bisher schon möglich — § 9 Abs. 3 BNDG, § 20 Abs. 1 BVerfSchG —, hinsichtlich Informationen aus der Fernmeldeüberwachung bei bestimmten Kapitaldelikten — § 3 Abs. 2 Satz 2 G-10-Gesetz, § 138 Abs. 1 StGB. Nun soll dies beides auch für weitere Kriminalitätsbereiche gelten, und zwar bei sogenannten Zufallserkenntnissen. Hier ist zu befürchten, daß solchermaßen übermittelbare Informationen nach und nach nicht nur zufällig, sondern demnächst auch mehr oder minder gezielt gewonnen werden. Der BND hätte es in der Hand, einfach durch Erweiterung seiner Wortbanken für die Erfassung des Fernmeldeverkehrs. Hier droht, wie das Bundesjustizministerium anmerkte, eine Erweiterung der BND-Tätigkeiten von sachbezogener auch auf personenbezogene Aufklärung, ferner eine weitere latente Durchbrechung des verfassungskräftigen Trennungsgebots zu den Strafverfolgungsbehörden, denen solche geheimdienstlichen Methoden eigentlich nicht zur Verfügung stehen sollen. Zwar muß eine Präzisierung der Vorhaben der Koalition noch abgewartet werden. Jedoch neigt die Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN aus den genannten Gründen dazu, die geplante Datenübermittlung an Strafverfolgungsbehörden abzulehnen. Zur Verfolgung besonders gefährlicher Kriminalitätsformen sind andere Maßnahmen weit wichtiger; dazu haben wir eine Reihe von Vorschlägen gemacht, die vielfach sofort umgesetzt werden könnten. Wir fordern die Bundesregierung auf, schneller und umfassender als bisher geschehen Klarheit über die schon unternommenen und noch geplanten Aktivitäten des Bundesnachrichtendienstes zur Überwachung des Fernmeldegeheimnisses zu schaffen. Erwin Marschewski (CDU/CSU): Die Große Anfrage der Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Überwachung des Fernmeldeverkehrs durch den Bundesnachrichtendienst veranlaßt mich, eines zu betonen: Wir werden ungeachtet der aktuellen weltpolitischen Situation, die geprägt ist vom Wegfall des West-OstGegensatzes, auch in absehbarer Zukunft auf geheimdienstliche Tätigkeit nicht verzichten können. Denn daß der genannte Gegensatz entfallen ist, bedeutet nicht, daß es keine Erkenntnisse über das Ausland mehr zu gewinnen gäbe, die nicht von größter außen- und sicherheitspolitischer Bedeutung für die Bundesrepublik Deutschland wären. Solche Erkenntnisse zu gewinnen, ist aber die alleinige Aufgabe des Bundesnachrichtendienstes: Die Krisenherde im Nahen und Mittleren Osten, auf dem Gebiet der ehemaligen Sowjetunion ebenso wie auch die Aggressionspolitik von Diktatoren zeigen, wie wichtig die Arbeit eines Auslandsdienstes ist. Deshalb habe ich kein Verständnis dafür, wenn durch abträgliche Initiativen die Arbeit des Bundesnachrichtendienstes wie auch der anderen deutschen Geheimdienste, MAD und BfV, in ein schiefes Licht gebracht werden soll. Alle diese Versuche, die in dem Gesetzentwurf der Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Aufhebung der Geheimdienste gipfeln, sind geeignet — und wohl auch bestimmt —, den Diensten zu schaden. Deshalb stelle ich klar: Wir stehen hinter der Arbeit der deutschen Dienste, namentlich des Bundesnachrichtendienstes. Sie arbeiten auf rechtsstaatlicher Grundlage: Der BND ist kein willfähiger Dienst in einer „Möchtegern-Demokratie". Er ist vielmehr eine in unsere Verfassungsordnung eingebettete, auf gesetzlicher Grundlage handelnde Behörde. Ihrem Präsidenten und seinen Beamten gilt daher unser ausdrücklicher Dank für ihre nicht immer gefahrlose Arbeit. Sie hat uns geholfen, ein Leben in Freiheit zu führen. Sie, meine Damen und Herren vom BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN, wollen die Arbeit des BND einschränken. Wir wollen das Gegenteil, um die Freiheit zu sichern, um die organisierte Kriminalität zu besiegen, um das Leben für den Bürger sicherer zu machen. Wir wollen die Kompetenzen des BND erweitern. Im Rahmen der durch die Gesetze vorgesehenen „Strategischen Kontrolle" fallen Erkenntnisse an, Erkenntnisse über die organisierte Kriminalität, die wir verwerten wollen, verwerten müssen, die wir dringend brauchen. Bisher ist eine Verwertung dieser Erkenntnisse nicht erlaubt, zum Vorteil ausschließlich der organisierten Kriminellen. Aber: Die zunehmende Internationalisierung des Organisierten Verbrechens, die Bedrohung gesellschaftlicher Ordnung durch die Rauschgiftkriminalität, die weltweite Herstellung von Waffen — auch chemischer und biologischer — fordern die Offenlegung gewonnener Erkenntnisse gegenüber den Strafverfolgungsbehörden. Dies stärkt den Erkenntnisstand unserer Sicherheitsbehörden und erhöht damit auch die innere Sicherheit in unserem Land. Diesem Ziel fühlen wir uns verpflichtet. Wir vertrauen unseren Sicherheitsbehörden, unseren Diensten, dem Bundesnachrichtendienst. Sie gehen ihren Aufgaben gewohnt sorgfältig nach. Wir möchten ihnen alle rechtsstaatlichen Befugnisse an die Hand geben, die geeignet sind, Bedrohungen für unsere Sicherheit abzuwehren. Und auch Sie sollten dies tun. Dr. Hans de With (SPD): Als Vorsitzender des G-10-Gremiums kann ich im Namen der von diesem Ausschuß wahrgenommenen Kontrollen bestätigen, was die Bundesregierung auf die Große Anfrage der 16392 Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 189. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 11. November 1993 Abgeordneten Ingrid Köppe und der Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Überwachung des Fernmeldeverkehrs durch den Bundesnachrichtendienst antwortet, soweit diese Antworten in den Kontrollbereich des G-10-Gremiums fallen. Ich wiederhole darüber hinaus, was ich bereits am 24. September 1993 hier im Deutschen Bundestag in der Debatte zur parlamentarischen Kontrolle der nachrichtendienstlichen Tätigkeit des Bundes erklärt habe, nämlich: ... daß die Zahl der Individualkontrollen in den letzten zehn Jahren in etwa konstant geblieben ist, wohingegen sich die Zahl der Telefonüberwachungen nach der Strafprozeßordnung in den letzten zehn Jahren mehr als verdreifacht hat. Das spricht für die Wirksamkeit des Kontrollmechanismus, so wie es im G-10-Gesetz festgehalten ist. Und ich habe dort weiter ausgeführt und darf auch dieses wiederholen: Dabei liegt auch auf der Hand, daß der Bundesnachrichtendienst — freilich verfassungsrechtlich abgesichert — in einem Punkt, jedenfalls nach meiner Auffassung, zu unser aller Nutzen einen Kompetenzzuwachs erhalten sollte. Nach Gesetz und Recht darf er aus dem internationalen Äther gesammelte und in seinem Computer eingespeicherte Gespräche nicht nutzen und muß sie sofort vernichten, was er auch tut, wenn diese Gespräche nach Deutschland führen, gleichgültig ob damit die Zulieferung zur Errichtung einer Giftgasfabrik oder der Bau einer Atombombe aufgedeckt werden könnte. Diese Lücke gilt es — und dabei bleibe ich — in rechtsstaatlich gesicherter Form zu schließen. Die vorliegende Anfrage zeigt aber auch ein weiteres: In der Öffentlichkeit sind weder Wirkungsweise noch Arbeit noch Erfolg der Arbeit von G-10-Kommission und des G-10-Gremiums gegenüber den Maßnahmen der Bundesregierung bekannt. Bei der Novellierung des Gesetzes über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes wurde es versäumt, entsprechende parallele Änderungen im G-10-Gesetz vorzunehmen. Somit kann das G-10-Gremium — was die Kontrollkommission seit jener Novellierung tut — weder dem Parlament regelmäßig berichten noch mit Zweidrittelmehrheit öffentliche Erklärungen abgeben. Wir sollten rasch diese Erweiterungen vornehmen, um weiteren Spekulationen die Spitze abbrechen zu können. Es gibt noch immer zu viel unnötige Geheimdienstkrämereien, wiewohl selbstredend von der Sache her in diesem Bereich vieles geheim bleiben muß, wenn Nachrichtendienste, und dazu gehört der Bundesnachrichtendienst, erfolgreich sein wollen. Aber in einer freien Demokratie muß es möglich sein, mehr offenzulegen, als dies bisher geschah. Dr. Burkhard Hirsch (F.D.P.): Wer Sinn für Sprache hat, den muß die Antwort der Bundesregierung etwas amüsieren. Man sieht richtig, wie der Verfasser mit vor Unwillen gespreizten Fingern sich jedes Wort von der Seele ringt, und man merkt, daß er die Fragen eigentlich für unziemlich hält. Das sind sie nicht. Und für mich entscheidend sind die Antworten auf die Fragen 17 und 18, daß nämlich völliges Einverständnis über den Schutzbereich des Art. 10 GG auch hinsichtlich von Richtfunk, Kurzwelle, Satellitenfunk besteht und daß jedes Anzapfen des Fernmeldeverkehrs ohne gesetzliche Grundlage unzulässig ist. Dabei muß es genügen, daß unbeabsichtigt aufgenommene Gespräche ohne Kenntnisnahme vernichtet werden, wenn sie unter Art. 10 des Grundgesetzes fallen. Ich habe keinen Anhaltspunkt dafür, daß der Bundesnachrichtendienst bei seiner Tätigkeit diese eindeutigen Rechtsgrundlagen verletzt. Würde er das tun und würde ihm das nachgewiesen, dann wären personelle und strafrechtliche Folgen unvermeidbar. Wir können allerdings auch nicht die Augen vor der Wirklichkeit verschließen. Bei der Prüfung der StasiUnterlagen haben wir ja zu unserer gemeinsamen Überraschung festgestellt, daß die Telefongespräche vieler tausender Bundesbürger systematisch abgehört worden sind, in einer geradezu paranoiden Weise. Das geschieht technisch nicht in der Form, daß eine Leitung angezapft wird, sondern daß man Gespräche, die über Richtfunk laufen, nach Telefonnummern oder nach Stichworten über 5 000 oder 6 000 km Entfernung herausfiltern und automatisch aufzeichnen kann. Ein großer Anteil der Telefongespräche in der Bundesrepublik läuft über Richtfunk. Es ist eine gute Gelegenheit, jedem Bürger zu sagen, daß alle diese Gespräche abgehört werden können, und ich finde, daß die Bundespost die Telefonbenutzer schon lange auf diesen Sachverhalt hätte aufmerksam machen müssen. Was der Staatssicherheitsdienst der DDR technisch konnte, das können die Dienste anderer Staaten auch. Und natürlich tun sie es. Natürlich muß man davon ausgehen, daß auch sogenannte befreundete Dienste Telefongespräche in der Bundesrepublik abhören, weil für sie der Art. 10 der Verfassung nicht gilt, und daß sie daraus Erkenntnisse sammeln. Aufgabe des Bundesnachrichtendienstes ist es, im Ausland Informationen zu sammeln, die für die Sicherheit der Bundesrepublik und ihre Politik wichtig sind. Wenn er diese Aufgabe erfüllen soll, dann muß er auch die Möglichkeit haben, die technischen Möglichkeiten zur Aufnahme von Informationen zu nutzen, soweit er dabei unsere Rechtsordnung beachtet und soweit er dabei die Grundrechte unserer Verfassung nicht verletzt. Wenn der Dienst Ergebnisse bringen soll, wenn wir nicht die Augen vor der Wirklichkeit in anderen Ländern verschließen wollen, dann muß das möglich sein. Eine ganz andere Frage ist es, ob es zu einer Novellierung des Gesetzes zu Art. 10 unserer Verfassung kommen sollte. Dazu werden in allen Fraktionen Überlegungen angestellt, die berechtigt sind und die noch zu keinem abschließenden Ergebnis geführt haben. Ich halte es für wichtig, daß es bei dieser Gelegenheit nicht zu einer Vermischung polizeilicher und nachrichtendienstlicher Tätigkeiten kommt — sozusagen über die Hintertür — und daß nicht Abhörmaßnahmen nur deswegen unter das G-10-Gesetz gebracht werden, damit der von einer Abhörmaß- Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 189. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 11. November 1993 16393' nahme Betroffene nicht wenigstens hinterher verständigt werden muß, was nach der Strafprozeßordnung notwendig wäre. Die Bestimmung des G-10-Gesetzes, das eine nachträgliche Information des Betroffenen dann unterbleiben kann, wenn sie nicht innerhalb von 5 Jahren möglich ist, halte ich für verfehlt und für eine offene Einladung zum Mißbrauch rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten. Lassen Sie mich zum Abschluß zusammenfassen: Wir haben keine Veranlassung anzunehmen, daß der Bundesnachrichtendienst sich nicht an die gesetzlichen Grenzen des Art. 10 unserer Verfassung hält, und wir würden eine Verletzung dieser verfassungsrechtlichen Vorschrift unter keinen wie immer gearteten Umständen akzeptieren. Ulla Jelpke (PDS/Linke Liste): Es ist harter Stoff, den die Bundesregierung uns mit ihrer Antwort auf die Große Anfrage zumutet. Im Bermuda-Dreieck aus Bundeskanzleramt, Parlamentarischer Kontrollkommission und Geheimdiensten sind gerade im Falle Mykonos ein weiteres Mal die Machenschaften deutscher Dienste versenkt worden. Das Wunderheilmittel PKK muß herhalten, um dem Ganzen den Anstrich von Seriosität zu geben. Kritik aus dem befreundeten Ausland wird abgefertigt: Damit solle bloß von eigenen Verwicklungen abgelenkt werden. Als wäre das eine Antwort! Um „ humanitäre Dinge" sei es bei den Gesprächen mit dem Iran gegangen, behauptet Schmidbauer und muß sich gleich öffentlich der Lüge bezichtigen lassen —„FAZ" , 25. Oktober 1993. Iranische Agenten werden durch deutsche Experten geschult, Schulungsmaterial und Computer werden geliefert. Auch das wird dann tröpfchenweise zugegeben. Das BKA, so zitiert die „taz" — 28. Oktober — ein internes Papier, geht davon aus, daß der iranische Teepartner von Schmidbauer seit 1988 in offensichtlich politisch motivierte Mordanschläge in Westeuropa nachweislich verwickelt sei. Warum, frage ich mich, sollen derartige Informationen der PKK vorbehalten bleiben? Sofern sie dort überhaupt gegeben wurden, macht das doch nur Sinn, wenn man die geheimdienstlich untermauerte Außenpolitik der öffentlichen Kritik entziehen will. Ausgerechnet dieser Dienst beansprucht seit Monaten ausufernde Befugnisse gegen internationale organisierte Kriminalität, gegen Drogenkriminalität, Wirtschaftsspionage und Terrorismus. Der Chef des Dienstes, Porzner, reiste eigens dazu durch die Ausschüsse des Bundestages. Ohne einen einzigen handfesten Beweis wurde dort Stimmung gemacht für die Notwendigkeit des BND-Einsatzes gegen organisierte Kriminalität und Wirtschaftsspionage. Mit undeutlichem Gemurmel wurde die Beherrschung ganzer Staaten, z. B. Serbien, durch die organisierte Kriminalität dargestellt. Es ist doch — gerade nach den Ereignissen mit dem Iran — geradezu lächerlich, wenn die BND-Spitze davor warnen läßt, Diktatoren aller Länder würden besorgniserregende Fortschritte in der Waffentechnik machen. Vernünftigerweise wäre doch zuallererst zu fragen, ob der BND nicht höchstselbst diese Fortschritte vermittelt hat. Und so dürfte der „Spiegel"Artikel, auf den sich die große Anfrage einleitend bezieht, auch eher der Legalisierung der erwünschten Befugnisse für den BND, denn deren Kritik dienen. Der Anspruch ist klar vorgetragen: umfassende Fernmeldeaufklärung, weltweite Satelliten-Aufklärung durch den BND, Aufhebung der Beschränkungen bezüglich Informationsweitergabe an inländische Dienste und Strafverfolgungsbehörden. Um das rechtlich einigermaßen hinzukriegen, werden organisierte und Drogenkriminalität kurzerhand zu existentiellen Sicherheitsproblemen der BRD erklärt. Was bisher der vielbeschworene Angriff der Roten Armee war, ist jetzt die Mafia, italienischer oder russischer Herkunft, wahlweise die chinesischen Triaden. Mit noch umfassenderem Anspruch verbunden ist die Behauptung, die Erhaltung der Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft, die Sicherung des Wirtschaftsstandortes also, sei mit dem Kampf gegen Wirtschaftsspionage verbunden. Dabei betreibt der BND nach Auskunft des „Focus" — 28/93 — selbst seit Jahrzehnten intensiv Wirtschaftsspionage — wenigstens da weiß er, wovon er spricht. Nicht Ausbau dieses milliardenteuren Dienstes, sondern Auflösung wäre der richtige Weg. Anlage 8 Antwort des Chefs des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung, Staatssekretär Dieter Vogel, auf die Frage des Abgeordneten Ortwin Lowack (fraktionslos) (Drucksache 12/6076 Frage 3): Was kostet die Herausgabe des „Journal für Deutschland", das offensichtlich als Werbematerial der Regierungskoalition dient, den deutschen Steuerzahler jährlich? Das „Journal für Deutschland" kostet pro Ausgabe rund 560 000 DM bei 1 Million Exemplaren Auflage und 24 Seiten Umfang. Bei drei Ausgaben im Jahr 1993 sind dies Kosten von rund 1,7 Millionen DM. Bei dieser Publikation handelt es sich um die Zusammenlegung und Fortführung der Schriften „Politik" und „Arbeitnehmer-Brief" sowie mehrerer kleinerer Informationsdienste. Wir haben uns zu dieser Zusammenlegung entschlossen, weil es produktions- und drucktechnisch bedeutend kostengünstiger ist, eine Schrift in größerer Auflage zu erstellen als mehrere kleinere. Hinzu kommen inhaltliche Überlegungen, die in die gleiche Richtung weisen: Seit der deutschen Einheit ist der Informationsbedarf der Bevölkerung breiter und intensiver geworden. Dem wird das „Journal für Deutschland" durch seinen größeren Umfang, aber auch durch die Art des Vertriebs gerecht; denn erstmals werden in größerer Zahl nicht nur Bürgerinnen und Bürger über feste Verteiler beliefert. Das Journal wird auch an frei zugänglichen Stellen — in Infotheken, auf Bahnhöfen, Postämtern und in Flug- 16394 Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 189. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 11. November 1993 häfen — ausgelegt und ist damit praktisch für jedermann zugänglich. Die erfordert auch eine neue, zeitgemäße Aufmachung der Publikation. Daß diese beim Publikum ankommt, ist ein Ergebnis einer Leseranalyse. Danach halten rund 85 Prozent der ehemaligen Bezieher von „Politik" und „Arbeitnehmer-Brief" das „Journal für Deutschland" in Inhalt und Gestaltung für informativer und attraktiver als die Vorgänger-Publikationen. Selbstverständlich werden wir bei dieser Schrift wie in unserer gesamten Öffentlichkeitsarbeit auf die besonderen Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts für Vorwahlzeiten achten. Anlage 9 Antwort des Staatsministers Bernd Schmidbauer auf die Frage des Abgeordneten Freimut Duve (SPD) (Drucksache 12/6076 Frage 4): Waren dem Staatsminister im Bundeskanzleramt, Bernd Schmidbauer, vor dem Besuch des iranischen Geheimdienstministers Ali Fallahian die in Deutschland seit den 80er Jahren vorliegenden Informationen über die Verbindungen des Angeklagten Kazem Darabi zum iranischen Geheimdienst bekannt? Dem Bundeskanzleramt waren seit Mitte Oktober 1992 nachrichtendienstliche Hinweise bekannt, daß es diese Verbindung gibt. Anlage 10 Antwort der Staatsministerin Ursula Seiler-Albring auf die Frage der Abgeordneten Ingrid Walz (F.D.P.) (Drucksache 12/6076 Frage 11): Welche Überlegungen bestehen und welche Schritte werden unternommen werden, um angesichts der Massenvergewaltigungen in Bosnien-Herzegowina und den nunmehr aus Somalia und Kenia bekanntgewordenen Fällen künftig den Schutz von Frauen in Krisengebieten besser zu gewährleisten? Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß eine Verbesserung des Menschenrechtsschutzes für Frauen seit langem geboten ist und hierfür ein spezielles Kontrollinstrument geschaffen werden müßte. Daher bemüht sich die Bundesregierung seit Jahren um die Einsetzung eines Sonderberichterstatters/Sonderberichterstatterin der Menschenrechtskommission zu Gewalt gegen Frauen. Die Menschenrechtsweltkonferenz 1993 in Wien hat sich dem Thema „Menschenrechtsverletzungen an Frauen" als einem Schwerpunktthema angenommen. Unter dem Eindruck der massiven und systematischen Massenvergewaltigungen im früheren Jugoslawien, die das Bewußtsein einer breiten Öffentlichkeit für spezifische, an Frauen begangene Menschenrechtsverletzungen sensibilisiert haben, ist es gelungen, einen entscheidenden Schritt voranzukommen: Die Menschenrechtskommission beschloß auf ihrer 49. Sitzung, auf der nächsten Tagung 1994 die Einsetzung eines solchen Sonderberichterstatters zu prüfen. Voraussichtlich wird Ergebnis der Prüfung sein, daß der Sonderberichterstatter im Frühjahr 1994 eingesetzt wird und ein weltweites Mandat erhält. Die VN hätten dann ein Instrument geschaffen, das speziell an Frauen begangene Menschenrechtsverletzungen, insbesondere auch Massenvergewaltigungen, thematisiert und entsprechende VN-politische Maßnahmen vorbereitet. Die Menschenrechtsweltkonferenz hat die Initiative der Menschenrechtskommission zum Sonderberichterstatter begrüßt und außerdem alle Staaten aufgefordert, dem Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW) beizutreten. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Eduard Lintner auf die Fragen der Abgeordneten Angelika Pfeiffer (CDU/CSU) (Drucksache 12/6076 Fragen 30 und 31): Wieviel Geld wird jährlich an Bundesbeamte als „Buschzulage" gezahlt? Wieviel Geld wurde seit 1990 insgesamt hierfür verauslagt? Zu Frage 30: Da die pauschalisierte Aufwandsentschädigung grundsätzlich aus den Personaltiteln der jeweiligen Einzelpläne gezahlt wird, ist die Summe der jährlich an Bundesbeamte gewährten pauschalierten Aufwandsentschädigung laut Auskunft des BMF nur aufgrund einer Abfrage bei den Ressorts und deren nachgeordnetem Bereich exakt zu ermitteln. Bei Annahme von durchschnittlich 2 000 DM — monatlich — im Jahr 1991, 1 800 DM im Jahr 1992 und 1 600 DM im Jahr 1993 pro abgeordnetem Beamten ergeben sich folgende Beträge: Jahr Bundes- monatlicher Durch- Jahresbetrag beamte schnittsbetrag (geschätzt) Aufwands- entschädigung 1991 11 251 2 000,— DM 270 024 000,— DM 1992 14 702 1 800,— DM 317 563 200,— DM 1993 15 748 1 600,— DM 302 361 600,— DM Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 189. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 11. November 1993 16395 Zu Frage 31: Zahlen über im Jahr 1990 im Beitrittsgebiet tätige Bundesbeamte liegen nicht vor, da mit den Erhebungen erst im Jahr 1991 begonnen wurde. In den Jahren 1991 bis 1993 wurden ca. 890 000 000 DM für die pauschalierte Aufwandsentschädigung ausgegeben. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Eduard Lintner auf die Frage der Abgeordneten Dr. Else Ackermann (CDU/CSU) (Drucksache 12/6076 Frage 34): Wie hoch waren die Gehälter von Lehrern der ehemaligen DDR (um je ein Beispiel aus der höchsten und aus der niedrigsten Gehaltsklasse wird gebeten), und wie hoch ist ihre Altersversorgung heute im Vergleich zum Gehalt und zur Pension (Gesamtvergütung) der Lehrer in den alten Bundesländern? Die Lehrer in der ehemaligen DDR erhielten nach dem einschlägigen Rahmenkollektivvertrag von 1985 (RKV Volksbildung und kommunale Einrichtungen der Berufungsbildung) und Berücksichtigung der Erhöhung von 1988 folgende Gehälter: 1. Lehrer mit abgeschlossener pädagogischer Fachschulausbildung (Lehrer für untere Klassen — Klassen 1 bis 4) 920 M Anfangsgehalt bis 1 330 M Endgehalt in den Bezirken 975 M Anfangsgehalt bis 1 385 M Endgehalt in Berlin 2. Lehrer mit abgeschlossener pädagogischer Hochschulausbildung (Diplompädagogen, Diplomingenieurpädagogen — Klassen 5 bis 12) 1 000 M Anfangsgehalt bis 1 455 M Endgehalt in den Bezirken 1 060 M Anfangsgehalt bis 1 515 M Endgehalt in Berlin. Das Endgehalt wurde in der Regel in 12 Steigerungsstufen nach 30 Dienstjahren erreicht. Vor dem Inkrafttreten des Einigungsvertrages erhöhten sich die Gehälter auf Grund des Tarifvertrages vom 4. September 1990 ab 1. September 1990 für jeden Beschäftigten um monatlich 200 DM. Ab 1. Januar 1991 wurde ein dem westlichen Tarifrecht weitgehend inhaltlich gleiches Tarifrecht eingeführt. Die Vergütung beträgt ab 1. Juli 1993 80 v. H. der Westvergütung. Eine detaillierte Zahlenangabe zur Altersversorgung ist im Hinblick auf die Verschiedenartigkeit der Versicherungsverläufe bei den einzelnen Versicherten in der gesetzlichen Rentenversicherung nicht möglich. Allgemein ist folgendes festzustellen: Für die Lehrer bestand in der ehemaligen DDR ein Zusatzversorgungssystem. Die Anwartschaften und Ansprüche aus diesem System wurden durch das Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetz (Artikel 3 des Rentenüberleitungsgesetzes vom 25. Juli 1991) zum 1. Januar 1992 in das Sozialgesetzbuch VI überführt. Damit gilt für die Lehrer in der ehemaligen DDR grundsätzlich das gleiche Rentenrecht wie für Westarbeitnehmer, wobei allerdings wegen der Unterschiede der Lebensverhältnisse ein geringerer Rentenwert zugrunde gelegt wird. Die in den alten Bundesländern tarifvertraglich vereinbarte Zusatzversorgung für die Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes wurde für den Bereich der neuen Bundesländer bisher nicht vereinbart. Soweit im Beitrittsgebiet zwischenzeitlich Lehrer verbeamtet wurden, richten sich ihre Versorgungsansprüche nach dem Beamtenversorgungsgesetz und den hierzu ergangenen Übergangsregelungen. Die beamteten Lehrer in den alten Bundesländern werden aus den Besoldungsgruppen A 11 bis A 16 besoldet. Das Ruhegehalt berechnet sich aus der ruhegehaltsfähigen Dienstzeit und dem sich daraus ergebenden Ruhegehaltssatz sowie der jeweiligen Besoldungsgruppe. Nach Erfahrungswerten beträgt der durchschnittliche Ruhegehaltssatz bei den Lehrern rund 70 v. H. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Eduard Lintner auf die Fragen des Abgeordneten Simon Wittmann (Tännesberg) (CDU/CSU) (Drucksache 12/6076 Fragen 37 und 38): Wie beurteilt die Bundesregierung den am Mittwoch, dem 3. November 1993, bekanntgewordenen Referentenentwurf über die Luxusvergütungen für umzugswillige Beamte, und wie sehen dagegen die Pläne der Bundesregierung aus? Wie verträgt sich nach Auffassung der Bundesregierung diese Vergoldung des Berlin-Umzuges mit den dei zeitigen Spargesetzen, und wie beurteilt die Bundesregierung die Auffassung, daß bei zeitlicher Streckung des Umzuges sich solche Kosten vermeiden lassen? Es gibt keinen Referentenentwurf über dienstrechtliche Begleitmaßnahmen für die vom Beschluß des Deutschen Bundestages vom 20. Juni 1991 betroffenen Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes. Es sind nur Gespräche zwischen den Ressorts auf Arbeitsebene über Diskussionsentwürfe geführt worden. Da der Beschluß des Deutschen Bundestages für einen konkreten Umzugstermin noch aussteht, werden die Diskussionsentwürfe nicht weiter verfolgt. Maßstab für die Überlegungen der Bundesregierung ist eine grundsätzliche Orientierung an den geltenden Regelungen des Dienstrechts und dem Kabinettbeschluß vom 3. Juni 1992. Dieser zielt darauf ab, vor allem im Interesse der Funktionsfähigkeit der Verfassungsorgane des Bundes und sonstiger Einrichtungen des Bundes den von der Verlegung betroffenen Mitarbeitern die Aufnahme der Tätigkeit am neuen Dienstort und den Umzug zum neuen Dienstort zu erleichtern. 16396 Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 189. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 11. November 1993 Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Eduard Lintner auf die Frage des Abgeordneten Hans Wallow (SPD) (Drucksache 12/6076 Frage 39): Welche konkreten Leistungen haben die Angestellten und Beamten nach geltendem Recht zu erwarten, die bedingt durch den Beschluß des Deutschen Bundestages und der Bundesregierung von Bonn nach Berlin (bzw. von Berlin nach Bonn) umziehen müssen? Mit der Zusage der Umzugskostenvergiitung im Zusammenhang mit Personalmaßnahmen stehen den Beamten und — auf Grund tarifvertraglicher Verweisung — auch den Angestellten des Bundes nach geltendem Recht folgende Leistungen zu: 1. Beförderungsauslagen (dies ist der eigentliche Umzug im engeren Sinne und umfaßt z. B. Transportkosten, Packer und Montagekosten). 2. Ebenfalls Umzugskostenvergütung sind folgende Komponenten: — Reisekosten (sowohl für zwei Wohnungsbesichtigungsreisen, eine Umzugsvorbereitungsreise und schließlich die Umzugsreise selbst), — Mietentschädigung (zum Ausgleich doppelter Mietzahlungen für die bisherige und die neue Wohnung). — Als sog. „andere Auslagen" werden erstattet: Maklergebühren, Auslagen für umzugsbedingten zusätzlichen Unterricht von Kindern, Auslagen für einen Kochherd bzw. für Ofen — falls notwendig — in betragsmäßig festgesetzten Grenzen (450 bzw. 320 DM). — Pauschvergütung zur Abgeltung sonstiger nicht anderweitig erstattungsfähiger Aufwendungen (je nach Tarifklasse des Ortszuschlages zwischen 1 279,88 und 1 812,26 DM). — Bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen (hier: Vorausgegangener Umzug innerhalb von fünf Jahren) wird ein Häufigkeitszuschlag in Höhe von 50 v. H. der Pauschvergütung gezahlt. — Wenn innerhalb von zehn Jahren vor der Beendigung der Dienstzeit des Beamten ein Umzug stattgefunden hat, werden die Auslagen für einen Rückumzug erstattet, allerdings beschränkt auf die Beförderungsauslagen. 3. Für den Fall, daß am neuen Dienstort Wohnungsmangel besteht oder der Beamte aus bestimmten im Gesetz im einzelnen aufgeführten Gründen nicht umziehen kann (z. B. Schulbesuch der Kinder, Krankheit) wird Trennungsgeld gezahlt. Ohne Zusage der Umzugskostenvergütung wird dieses Trennungsgeld bis zum Ende der dienstlichen Maßnahme ohne Prüfung der Voraussetzungen gezahlt. Darüber hinaus werden die Auslagen für Familienheimfahrten gewährt (für Verheiratete alle vierzehn Tage auf der Basis der billigsten Bundesbahnfahrkarte). Für die Beamten und Angestellten der Länder gelten diese Regelungen entsprechend, entweder, da sie Bundesrecht unmittelbar anwenden oder auf Grund eigener rechtlicher Regelungen, die mit den hier einschlägigen Bundesregelungen im Prinzip übereinstimmen. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Eduard Lintner auf die Frage des Abgeordneten Freimut Duve (SPD) (Drucksache 12/6076 Frage 40): Trifft der Bericht der Zeitschrift „Die Woche" (4. November 1993) zu, wonach der Mitangeklagte im Berliner „Mykonos"Prozeß, Kazem Darabi, auf Bitten des Auswärtigen Amtes schon im November 1987 trotz vorliegender Straftaten nicht abgeschoben worden ist, sondern eine Aufenthaltserlaubnis bekommen hat? In der für die Beantwortung der Anfrage zur Verfügung stehenden kurzen Zeit war eine vollständige Aufklärung des Sachverhalts nicht möglich. Soweit sich aber bisher feststellen ließ, kann der zitierte Zeitungsbericht in seiner Kernaussage nicht bestätigt werden. Das Auswärtige Amt und das Bundesministerium des Innern werden der Frage jedoch weiter nachgehen. Über das abschließende Ergebnis werde ich Sie unverzüglich schriftlich unterrichten. Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Reinhard Göhner auf die Frage des Abgeordneten Dietrich Austermann (CDU/ CSU) (Drucksache 12/6076 Frage 42): Hält die Bundesregierung es angesichts der Arbeitsmarktlage noch für vertretbar, daß bei EG-weiten Ausschreibungen nach VOB Anbieter aus EG-Ländern über Unteraufträge Firmen aus Nicht-EG-Ländern zu Billiglöhnen beteiligen (Beispiel: neue Holtenauer Hochbrücke)? 1. Die Vergabe von öffentlichen Aufträgen erfolgt in Deutschland im wettbewerblichen Verfahren nach leistungsbezogenen Kriterien. In- und ausländische Bieter sind nach der Verdingungsordnung für Leistungen (VOL), nach der Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB) und nach den EG-Vergaberichtlinien gleich zu behandeln. Dem Auftragnehmer vorzuschreiben, welche Unterauftragnehmer er zur Erfüllung seines Auftrages heranzieht, würde bedeuten, in die Vertragsfreiheit des Auftragnehmers einzugreifen. Die Verantwortung für die Wahl der Unterauftragnehmer und die Vertragsgestaltung der Unteraufträge liegt ganz beim Auftragnehmer. VOL und VOB sehen insofern lediglich vor, daß der Auftragnehmer zu verpflichten ist, bei der Unterauftragsvergabe selbst wettbewerbliche und nichtdiskriminierende Grundsätze anzuwenden. Dadurch sollen die Unterauftragnehmer vor der Marktmacht des Auftragnehmers geschützt werden. Es widerspräche dem weltweiten Nichtdiskriminierungsgebot von VOL und VOB und wäre auch eine dem EWG-Vertrag widersprechende Diskriminierung von EG-Bietern, Auftragnehmern bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen vorzugeben, deutsche Arbeitnehmer zu beschäftigen. 2. Auftragnehmer beim Bau der Holtenauer Hochbrücke ist ein deutsches Unternehmen. Es hat als Nachunternehmer für den Stahlüberbau ein Unternehmen aus einem EG-Land und dieses wiederum Deutscher Bundestag — 12.Wahiperiode — 189. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 11. November 1993 16397 Nachunternehmen aus Nicht-EG-Ländern für einzelne Teilleistungen eingesetzt. Die Vergabe der Bauleistung erfolgte nach den Bestimmungen der Verdingungsverordnung für Bauleistungen (VOB). Insbesondere folgende mit der Anfrage in Verbindung stehende Grundsätze wurden sorgfältig geprüft und beachtet: — Nichtdiskriminierungsgebot: Danach sind alle Bewerber, auch Nachunternehmer gleich zu behandeln. — Zuschlag auf das annehmbarste Angebot: Es wurden die Preise der Bewerber geprüft und der Preis desjenigen, der den Zuschlag erhielt, als angemessen beurteilt. Dabei entsprachen die Preise für den Stahlüberbau üblichen Marktpreisen und waren keineswegs Dumpingpreise. Auch von den genannten Nachunternehmen wurde darüber hinaus deren Qualifikation (Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit) geprüft und als ausreichend beurteilt. Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Reinhard Göhner auf die Fragen des Abgeordneten Rudolf Bindig (SPD) (Drucksache 12/6076 Fragen 43 und 44): Hat die Bundesregierung irgendwelche Informationen oder Erkenntnisse über vermutete oder tatsächliche 01- und Erdgasvorkommen in Somalia, und gibt es ein „internes Papier" mit Details über das strategische Interesse an diesen 01- und Erdgasquellen? Weiß die Bundesregierung etwas darüber, ob es auch unweit Belet Uen an der äthiopischen Grenze Ölfunde gegeben hat oder daß dort welche vermutet werden, und haben Clanführer in Belet Uen bereits ihr Interesse erkennen lassen, bei einem Totalabzug der Bundeswehr einiges Material, z. B. Lastwagen, zu erhalten, damit sie das Gebiet an der äthiopischen Grenze kontrollieren und ihr Interesse an der Erschließung von Ölfeldem wahren können? Zu Frage 43: Nach den der Bundesregierung vorliegenden Informationen ist die Exploration auf Kohlenwasserstoffe in Somalia bisher außerordentlich enttäuschend verlaufen. Einzelne Bohrungen konnten zwar das Vorhandensein von Erdöl und Erdgas nachweisen. Ein wirtschaftlich ausbeutbarer Kohlenwasserstoff und ist jedoch bisher nicht erzielt worden. Der World Energy Council schätzt in seinem jüngsten Bericht die möglichen Erdgasreserven auf etwa 365 Milliarden m3. Danach wird allenfalls mit einem. Gaspotential gerechnet, das für die regionale Versorgung bedeutend werden könnte. Gleiches dürfte nach Auffassung von Experten für evtl. Ölfunde gelten. Ein „internes Papier" über das strategische Interesse an Öl- und Erdgasquellen in Somalia ist er Bundesregierung nicht bekannt. Zu Frage 44: Ölfunde im Gebiet um Belet Uen sind der Bundesregierung nicht bekannt. Ihr liegen auch keinerlei Informationen vor, nach denen solche Funde dort vermutet werden. Von somalischer Seite in Belet Uen ist bisher nicht der Wunsch erkennbar geworden, beim Abzug der Bundeswehr geeignetes Material zu erhalten, um ihr Interesse an der Erschließung von Ölfeldern zu wahren. Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Reinhard Göhner auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Klaus-Dieter Feige (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 12/6076 Fragen 45 und 46): Aus welchen Gründen wird das Zwischenlager für Urankonzentrat in Seelingstädt von der Wismut GmbH ohne Genehmigung nach BImSchG betrieben, und wie lange soll dieser rechtswidrige Zustand beibehalten werden? Wie beurteilt die Bundesregierung die Auskunft des Umweltministeriums von Thüringen, wonach die nicht genehmigte Lagerung von Urankonzentrat in Seelingstädt aus „signifikanten Sanierungszwängen" geduldet wird, und um welche „signifikanten Sanierungszwänge" handelt es sich dabei? Zu Frage 45: Das Urankonzentrationslager der Wismut GmbH wird weder illegal betrieben, wie dies von Ihren Parteikollegen im Thüringer Landtag z. Z. medienwirksam kolportiert wird, noch ist der derzeitige Zustand rechtswidrig. Vielmehr wurde dem Unternehmen Wismut GmbH die strahlenschutzrechtliche Genehmigung am 31. Januar 1992 vom hierfür zuständigen Thüringer Umweltministerium erteilt. Das immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren wurde vom Unternehmen im Mai 1991 eingeleitet und steht kurz vor dem Abschluß (voraussichtlich noch in 1993). Die zuständige Landesbehörde hat dem Unternehmen in einer Verfügung am 17. September 1991 mitgeteilt, daß bis zur Erteilung der Genehmigung der derzeitige Zustand aufsichtlich geduldet wird. Die darin genannten Auflagen, wie z. B. die maximale Einlagerungsmenge, hat die Wismut exakt eingehalten. Das Uranlager in Seelingstädt wird solange benötigt, wie beim Entsorgungsprozeß im Rahmen der Stillegungs- und Sanierungsarbeiten Uran anfällt. Das Uran wird — wir haben Ihnen dies in unserer Antwort auf Ihre Große Anfrage am 24. September 1992 ausführlich dargelegt — an Kernkraftwerke betreibende Elektrizitätsversorgungsuntenehmen auf dem internationalen Uranmarkt mit Zustimmung der EURATOM-Versorgungsagentur verkauft; die Erlöse bilden einen — bescheidenen — Beitrag zu den hohen Sanierungskosten. Eine realistische Alternative zur gesicherten und geordneten Lagerung des Urans, wie sie in Seelingstädt unter Kontrolle der EURATOM betrieben wird, sehe ich nicht. 16398* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 189. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 11. November 1993 Zu Frage 46: Die Bundesregierung teilt die Auffassung des Thüringer Umweltministeriums. Sie beruht auf der Tatsache, daß bei der Entsorgung und Stillegung von Anlagen der Wismut GmbH, insbesondere aber bei der Stillegung des In-situ-Laugungsbergwerkes Königstein, weiterhin zwangsläufig Uran anfallen wird. Wir haben diese Problematik bereits mehrfach im BT erörtert. Nochmals in aller Kürze: Alle aus der Untertage-Laugung in den kommenden Jahren anfallenden Uranmengen sind Abfallprodukte der geordneten Stillegung und Sanierung des Bergwerkes Königstein. Die dort durchgeführten Stillegungs- und Sanierungsmaßnahmen unterliegen der Genehmigung und Aufsicht der zuständigen Berg- und Umweltbehörden. Wichtigstes Ziel bei der Sanierung ist es, die Kontamination eines für die regionale Trinkwasserversorgung wichtigen Grundwasserleiters auch nach der Flutung zu verhindern. Hierfür müssen bereits begonnene Laugungsprozesse planmäßig zu Ende geführt werden. Die künftig als Resturan anfallenden Mengen sind schwer prognostizierbar: Die Wismut GmbH rechnet — je nach angewandten Sanierungs- bzw. Entsorgungsverfahren — mit 500-1 200 t in den kommenden ca. 10-15 Jahren. Nach unserer Auffassung ist die Extrahierung und ordnungsgemäße, wirtschaftliche Verwertung dieser Uranmengen gerade auch unter ökologischen Aspekten vorteilhafter als eine langfristige, wie auch immer technisch durchgeführte Lagerung. Deshalb wird das Uran — wie zu der vorangegangenen Frage erläutert — mit Zustimmung der EURATOM veräußert. Die aus diesen Uranverkäufen gewonnenen Erlöse fließen den Kosten für die Stillegungs- und Sanierungsarbeiten der Wismut GmbH zu. Anlage 19 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Reinhard Göhner auf die Fragen des Abgeordneten Ernst Hinsken (CDU/CSU) (Drucksache 12/6076 Fragen 47 und 48): Wie beurteilt die Bundesregierung die Vereinbarung von China und Taiwan über eine Zusammenarbeit bei der Entwicklung der Luftfahrtindustrie, nach der Taiwan Flugzeuge mit mindestens 150 Sitzen für China herstellen soll? Beabsichtigt die Bundesregierung gegebenenfalls daraus Konsequenzen zu ziehen und bisher abgelehnte Lieferungen von U-Booten bzw. Fregatten an Taiwan zu überdenken? Zu Frage 47: Die Bundesregierung begrüßt die Zusammenarbeit zwischen der Volksrepublik China und Taiwan auf dem Gebiet der Luftfahrt. Die Verstärkung der wirtschaftlichen Zusammenarbeit ist geeignet, langfristig auch die noch bestehenden politischen Spannungen abzubauen. Die Bundesregierung erwartet von Taiwan und der Volksrepublik China, daß sie im Hinblick auf ihren GATT-Beitritt hinsichtlich von Beihilfen einen künftigen GATT-Flugzeugkodex akzeptieren werden. Zu Frage 48: Die Bundesregierung erwägt keine Änderung der getroffenen Entscheidung. Anlage 20 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Reinhard Göhner auf die Fragen des Abgeordneten Jürgen Koppelin (F.D.P.) (Drucksache 12/6076 Fragen 49 und 50): Treffen Berichte zu, nach denen eine genehmigungspflichtige Computeranlage im Wert von mehreren tausend DM im Sommer 1992 nach Taiwan geliefert worden ist und diese Lieferung nicht beim Bundesausfuhramt registriert wurde? Wenn ja, wer hat diese Computeranlage geliefert, und wer war der Empfänger? Eine ausfuhrgenehmigungspflichtige Lieferung, auf die sich die von Ihnen angesprochenen Berichte beziehen könnten, hat nicht stattgefunden. Über nähere Einzelheiten kann die Bundesregierung nur die für die Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeiten zuständigen Gremien des Deutschen Bundestages unterrichten. Anlage 21 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Reinhard Göhner auf die Fragen der Abgeordneten Dr. Elke Leonhard-Schmid (SPD) (Drucksache 12/6076 Fragen 51 und 52): Trifft es zu, daß die Bundesregierung den Export von Kriegsschiffen nach Brasilien genehmigt hat, und wenn ja, welche Lieferungen an „Kriegswaffen" und „sonstigen Rüstungsgütern" hat die Bundesregierung darüber hinaus genehmigt? Wie entkräftet die Bundesregierung die Kritik der jüngsten Studie des Frankfurter Nomura Research Institute (NRI) „Die Strategien europäischer Unternehmen in der asiatisch-pazifischen Region", die nicht nur den europäischen Unternehmen „verschlafene " Strategien auf den dynamischen südostasiatischen Märkten vorwirft, sondern auch starke Defizite an politischer Flankierung für mittelständische Aktivitäten bemängelt? Zu Frage 51: Die Bundesregierung hat vor ca. 20 Jahren den Export von Minensuchbooten nach Brasilien genehmigt; vor ca. 10 Jahren wurden U-Boote mit Billigung der Bundesregierung ausgeführt. Der Bundesregierung liegt derzeit ein weiterer Antrag auf Genehmigung der Herstellung von Patrouillenbooten vor, über den noch nicht entschieden ist. Im Bereich der sog. „sonstigen Rüstungsgüter" (Teil I Abschnitt A der Ausfuhrliste) hat die Bundesregierung wesentlich Produkte aus dem Bereich der Marinetechnik genehmigt, daneben auch Ersatz- und Verschleißteile für die früher gelieferten Boote. Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 189. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 11. November 1993 16399* Weitere Einzelheiten können wegen der gebotenen Wahrung der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse nicht genannt werden. Zu Frage 52: Die Bundesregierung teilt die Einschätzung, daß die Präsenz europäischer und auch deutscher Unternehmen in der dynamischen asiatischen Wachstumsregion unzureichend ist. Als Reaktion auf diese Situation hat die Bundesregierung unter Beteiligung der betroffenen Ressorts ein Asienkonzept ausgearbeitet. Das Konzept ist am 20. Oktober 1993 vom Bundeskabinett gebilligt worden. Es wird voraussichtlich am 2. Dezember 1993 Gegenstand einer Aussprache hier im Bundestag sein. Ziel des Konzeptes ist eine aktive Asien-PazifikPolitik zur Unterstützung und Wahrnehmung der deutschen wirtschaftlichen Interessen. Dabei spielt die Einbeziehung der mittelständischen Wirtschaft eine besondere Rolle. Konkrete außenwirtschaftliche und außenwirtschaftspolitische Handlungsoptionen, die derzeit im Bundesministerium für Wirtschaft erarbeitet werden, sehen eine noch stärkere Flankierung der Bemühungen der deutschen Wirtschaft in der Region vor. Ein wichtiges Element wird dabei die Zusammenarbeit mit dem neugegründeten Asien-Pazifik-Ausschuß der deutschen Wirtschaft sein. Er soll die Initiativen der Privatwirtschaft in Richtung Asien koordinieren und fördern. Anlage 22 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rudolf Kraus auf die Fragen des Abgeordneten Hans-Eberhard Urbaniak (SPD) (Drucksache 12/6076 Fragen 53 und 54): Ist der Bundesregierung bekannt, daß das verabschiedete Spar- und Konsolidierungsprogramm und die damit gefährdeten Sozialpläne in der Stahlindustrie dazu geführt haben, daß Unternehmen der Stahlindustrie sich weigern, Auszubildende in feste Arbeitsplätze zu übernehmen? Wie will die Bundesregierung gegenüber den betroffenen Jugendlichen diese Situation verantworten, da sie nach dem AFG in dieser Situation auch kein Arbeitslosengeld beziehen? In allen Wirtschaftsbereichen hängt die Bereitschaft, Auszubildende in feste Arbeitsplätze zu übernehmen, entscheidend davon ab, inwieweit diese Auszubildenden nach Abschluß ihrer Ausbildung aufgrund der Auftragslage beschäftigt werden können. In den letzten Jahren wurde im Bereich der Stahlindustrie von den Unternehmen über Bedarf ausgebildet. Aus diesem Grunde und wegen der strukturellen und konjunkturellen Situation im Stahlbereich dürfte die Übernahme aller Auszubildenden erhebliche Schwierigkeiten aufwerfen. Da zur Zeit noch nicht feststeht, wie die Sozialpläne künftig nach den zum 1. Januar 1994 in Kraft tretenden Neuregelungen ausgestaltet werden, ist es auch nicht möglich, bereits jetzt Aussagen über die Nichteinstellung von Auszubildenden zu treffen, wenn die Sozialpläne künftig anders ausgestaltet sind. Zu Ihrer zweiten Frage bemerke ich folgendes: Die Ihrer Frage zugrundeliegende Annahme ist nicht zutreffend. Jugendliche, die in den letzten drei Jahren mindestens ein Jahr zu ihrer Berufsausbildung beschäftigt waren, haben — soweit sie die übrigen Anspruchsvoraussetzungen erfüllen — Anspruch auf Arbeitslosengeld. Dabei richtet sich das Arbeitslosengeld eines Arbeitslosen, der zur Berufsausbildung beschäftigt war und die Abschlußprüfung bestanden hat, regelmäßig mindestens nach der Hälfte des Arbeitsentgelts, das ihm bei Übernahme in ein Arbeitsverhältnis tariflich zugestanden hätte. Diese — abweichend von dem Grundsatz, daß der Bernessung des Arbeitslosengeldes das in den letzten drei Monaten erzielte Arbeitsentgelt zugrunde zu legen ist — für den jugendlichen Arbeitslosen günstige Regelung gewährleistet, daß die durch die Ausbildung erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten bei der Leistungsbemessung berücksichtigt werden und verhindert zugleich, daß Arbeitslose aus Tarifbereichen mit besonders niedrigen Ausbildungsvergütungen ein extrem niedriges Arbeitslosengeld erhalten. Anlage 23 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rudolf Kraus auf die Frage der Abgeordneten Renate Jäger (SPD) (Drucksache 12/6076 Frage 55): Wie viele Personen in den ostdeutschen Bundesländern einschließlich Berlin (Ost), die 55 bis 59 Jahre alt sind, gehen derzeit einer regulären Beschäftigung nach, und wie viele sind in einer geförderten Beschäftigung (d. h. Kurzarbeit, Tätigkeit in einer Arbeitsbeschaffungsmaßnahme oder bei einer Gesellschaft zur Arbeitsförderung, Beschäftigung und Strukturentwicklung) tätig oder sind arbeitslos? Ich darf zunächst vorausschicken, daß die angesprochene Altersgruppe von 55 bis 59 Jahren in vielen Statistiken nicht ausgewiesen ist. Meine Antworten beziehen sich in diesen Fällen auf den Personenkreis der 55jährigen und Älteren, teilweise auch auf den Personenkreis der 50jährigen und Älteren. Nach dem Mikrozensus von Mai 1992 waren von den 6,3 Millionen abhängig Beschäftigten 256 000 Personen im Alter zwischen 55 und 59 Jahren, davon 163 000 Männer und 94 000 Frauen. Zur Frage der Arbeitslosigkeit: Gemäß Strukturanalyse der Bundesanstalt für Arbeit waren im September 1992 rd. 15 000 Männer und rd. 29 000 Frauen im Alter von 55 bis 59 Jahren arbeitslos gemeldet. Von den im Oktober 1993 in den neuen Bundesländern arbeitslos gemeldeten Arbeitnehmern waren rd. 31 000 Männer (2,7 %) und rd. 53 000 Frauen (4,6 %) älter als 55 Jahre. Von den im September 1993 in den neuen Ländern in Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen beschäftigten 161 000 Arbeitnehmern waren knapp 42 000 50 Jahre und älter. Teilnehmer in ABS-Gesellschaften sind in dieser Zahl enthalten, soweit sie hierbei in ABM beschäftigt sind. 16400* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 189. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 11. November 1993 In gut 3 000 Fällen wurden im September Beschäftigungsverhältnisse mit Lohnkostenzuschüssen für ältere Arbeitnehmer gem. § 97 Arbeitsförderungsgesetz gefördert. Der Personenkreis umfaßt die Altersspanne ab dem 50. Lebensjahr. Bei Kurzarbeitern liegt keine Altersuntergliederung vor. Anlage 24 Antwort der Parl. Staatssekretärin Dr. Sabine Bergmann-Pohl auf die Fragen der Abgeordneten Uta Würfel (F.D.P.) (Drucksache 12/6076 Fragen 56 und 57): Welche Schritte beabsichtigt die Bundesregierung in welchem Zeitraum zu unternehmen, um sämtliche homöopathischen Arzneimittel, die in der Tiermedizin eingesetzt werden, d. h. auch solche homöopathischen Arzneimittel, die bisher nicht für Tiere registriert, zugelassen oder fiktiv zugelassen sind, in ihrem Bestand, auch für die Anwendung bei Lebensmittel liefernden Tieren, zu sichern? Wie beurteilt die Bundesregierung den Stand der Aufbereitung von Erkenntnismaterial zu homöopathischen Arzneimitteln durch die Kommission D hinsichtlich Transparenz, Erfüllung des Aufbereitungsauftrages gemäß § 25 Abs. 7 Arzneimittelgesetz (AMG) und der administrativen Konsequenzen im Rahmen von Nachzulassung, Neuzulassung und Registrierung? Zu Frage 56: Die EG-Rechtslage erlaubt es nicht, daß die gegenwärtige Situation der Anwendung von homöopathischen Arzneimitteln bei lebensmittelliefernden Tieren unverändert fortgeführt wird. Die Bundesregierung hat im Rahmen des Regierungsentwurfs der 5. AMG-Novelle bei der Umsetzung der EG-Richtlinie 92/74/EWG (Homöopathische Tierarzneimittel-Richtlinie) alle Möglichkeiten ausgeschöpft, die Therapie mit homöopathischen Tierarzneimitteln in Zukunft nicht zu erschweren. Für registrierte oder bis Ende 1993 zur Registrierung für die Anwendung bei Tieren angemeldete Homöopathika sowie für mit solchen Arzneimitteln identische Produkte wird ein Bestandsschutz eingeräumt. Dabei ist nach der EG-Richtlinie 92/74/EWG und dem Regierungsentwurf der 5. AMG-Novelle von folgender Rechtslage auszugehen: Ab dem 1. Januar 1994 müssen neue Homöopathika, die bei Tieren, die der Gewinnung von Lebensmitteln dienen, eingesetzt werden sollen, einem Zulassungsverfahren unterzogen werden. Jedoch gilt für Homöopathika, die bereits für die Anwendung beim Tier registriert worden sind bzw. bis zum 31. Dezember 1993 zur Registrierung angemeldet werden oder von der Registrierung freigestellt sind, ein weitgehender Bestandsschutz. Diese Produkte dürfen auch ohne erneutes Zulassungsverfahren über den 31. Dezember 1993 hinaus in den Verkehr gebracht und angewendet werden. Dieses gilt im übrigen auch für homöopathische Tierarzneimittel, die ab 1. Januar 1994 auf den Markt gelangen und die eine quantitativ und qualitativ gleiche Zusammensetzung haben, wie bereits registrierte oder zur Registrierung angemeldete homöopathische Tierarzneimittel. Homöopathika ab einer Verdünnungsstufe von D6 (1 : 1 Million) dürfen vom Tierarzt weiterhin für lebensmittelliefernde Tiere verschrieben und bei diesen angewendet werden, auch wenn sie nicht für die Anwendung beim Tier registriert sind. Im übrigen wird die Bundesregierung darauf hinwirken, daß die Erfahrungen in Deutschland bei der Registrierung und Anwendung homöopathischer Tierarzneimittel im Rahmen der Erörterung des in der Richtlinie 92/74/EWG zum 31. Dezember 1995 vorgesehenen Berichts der Kommission einbezogen werden. Insbesondere muß dabei geprüft werden, ob unter Berücksichtigung des Verbraucherschutzes die vorgesehenen strengeren Regelungen beibehalten werden müssen. Zu Frage 57: Der Stand der Aufbereitung homöopathischer Arzneimittel durch die Kommission D nach § 25 Absatz 7 AMG wird aus Sicht der Bundesregierung positiv beurteilt. Am 1. November 1993 lagen 1 650 Aufbereitungsergebnisse vor, davon wurden 1 252 im Bundesanzeiger veröffentlicht. Die Monographien der Kommission D bieten zusammen mit den im Januar 1989 von der Kommission D publizierten „Richtlinien zur Bewertung von fixen Kombinationen homöopathischer Einzelmittel" auch eine gute Grundlage, entsprechend dem „Arbeitskonzept Aufbereitung und Nachzulassung", die auf dem Markt befindlichen Kombinationspräparate zu bewerten. Insbesondere wird die Begründung von Kombinationspräparaten gemäß § 22 Absatz 3 a AMG erleichtert. Die Kommission D hat bereits zu Beginn ihrer Arbeit in einer Präambel zu den Aufbereitungsergebnissen die von ihr regelmäßig herangezogenen Quellen bekanntgemacht. Soweit pharmazeutische Unternehmer ihre Unterlagen als unzureichend berücksichtigt betrachten, kann im Rahmen der Vorveröffentlichung eine begründete Stellungnahme abgegeben werden. Soweit die dort vorgebrachten Argumente von der Kommission nicht akzeptiert wurden, kann der pharmazeutische Unternehmer die Gründe für die Entscheidung der Kommission beim Bundesgesundheitsamt erfragen. Durch dieses Verfahren werden sowohl die Transparenz der Entscheidung als auch ein praktikables Vorgehen sichergestellt. Anlage 25 Antwort des Parl. Staatssekretärs Manfred Carstens auf die Fragen des Abgeordneten Dr.-Ing. Rainer Jork (CDU/ CSU) (Drucksache 12/6076 Fragen 60 und 61): Hält die Bundesregierung angesichts der hohen Verantwortung der Kraftfahrer im Straßenverkehr und der sich daraus ableitenden Forderungen an Fahrlehrer hinsichtlich deren technischer, juristischer, pädagogischer und sozialer Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten die Zugangsvoraussetzungen, Bildungswege und Abschlußanforderungen für Fahrlehrer in Deutschland für ausreichend oder vielmehr verbesserungswürdig? Wie können beim Erwerb von Führerscheinen in EG-Ländern und deren gegenseitiger Anerkennung in Europa qualitativ und wettbewerbsbezogen vergleichbare, also auch für die deutschen Fahrlehrer faire Voraussetzungen gesichert werden, und wie ist Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 189. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 11. November 1993 16401' vermeidbar, daß bei Entzug eines Führerscheines für eine bestimmte Frist genau innerhalb dieser Sperrzeit im Ausland kurzfristig ein neuer Führerschein erworben werden kann, der dann auch in Deutschland gilt? Zu Frage 60: Die Bundesregierung teilt die Auffassung, daß die Verkehrssicherheit in hohem Maße von der Ausbildung der Fahrer abhängt. Der Fahrlehrer hat daher eine große gesellschaftliche Verantwortung. Dem tragen die Zugangsvoraussetzungen zum Fahrlehrerberuf Rechnung. Trotz des im internationalen Vergleich sehr hohen Ausbildungs- und Leistungsstandards der deutschen Fahrlehrerschaft sieht die Bundesregierung auf diesem Gebiete weitere Verbesserungsmöglichkeiten. Eine diesbezügliche Änderung des Fahrlehrergesetzes wird zur Zeit vorbereitet. Mit der geplanten Neuregelung wird vor allem eine Verbesserung der pädagogischen Ausbildung angestrebt. Die theoretische Fachschulausbildung soll künftig — wie es bereits in der Deutschen Demokratischen Republik üblich war — durch eine praktische Ausbildung in einer Fachschule ergänzt werden. Ein vorläufiger Fahrlehrerschein wird dem Fahrlehreranwärter gestatten, unter Aufsicht eines erfahrenen Fahrlehrers bereits während der Ausbildung unter realen Bedingungen Fahrschüler auszubilden. Zu Frage 61: Die Bundesrepublik Deutschland ist nach Artikel 8 Abs. 4 der Richtlinie 91/439/EWG des Rates vom 29. Juli 1991 (Abl. Nr. L 237 S. 1), die am 1. Juli 1996 in Kraft treten wird, nicht verpflichtet, Fahrerlaubnisse anzuerkennen, die Personen, denen sie selbst die Fahrerlaubnis entzogen hat, in einem anderen Mitgliedstaat erwerben. Eine solche Fahrerlaubnis würde also in der Bundesrepublik Deutschland nicht zum Führen von Kraftfahrzeugen berechtigen. Nach Artikel 8 Abs. 4 kann ein Mitgliedstaat es außerdem ablehnen, einer Person eine Fahrerlaubnis zu erteilen, der in einem anderen Mitgliedstaat die Fahrerlaubnis entzogen worden ist. In der Bundesrepublik Deutschland wird die Entziehung einer Fahrerlaubnis im Verkehrszentralregister beim Kraftfahrt-Bundesamt gespeichert. Aus diesem Register können künftig auch Fahrerlaubnisbehörden aus den anderen Mitgliedstaaten Auskünfte einholen und so die notwendigen Informationen erlangen. Darüber hinaus dürfen die Mitgliedstaaten nach Artikel 7 Abs. 1 der Richtlinie nur solchen Personen eine Fahrerlaubnis erteilen, die mindestens 185 Tage in dem betreffenden Staat wohnen. Damit sind die Voraussetzungen geschaffen, daß es in den genannten Fällen gar nicht erst zur Erteilung einer Fahrerlaubnis in einem anderen Mitgliedstaat kommt. Eine Benachteiligung der deutschen Fahrlehrer durch Abwanderung der Fahrschüler in andere EG-Staaten wird durch diese Regelung ausgeschlossen. Anlage 26 Antwort des Parl. Staatssekretärs Manfred Carstens auf die Fragen des Abgeordneten Hans-Joachim Fuchtel (CDU/CSU) (Drucksache 12/6076 Fragen 62 und 63): Wie ist in Fortführung der Aussagen der Bundesregierung in Drucksache 12/4997 die Verhältniszahl der Wetterdienste von England, Italien und Frankreich bezogen auf das Verhältnis durch Fläche und zur Einwohnerzahl, und welche Anteile gehören jeweils zum zivilen und militärischen Bereich? Welche Großinvestitionen stehen beim Deutschen Wetterdienst und dem Geo-Physikalischen-Beratungsdienst der Bundeswehr in den nächsten Jahren auf dem Gebiet der EDVAusstattung an? Zu Frage 62: Zahlen über Personal und Budget der Wetterdienste sind nur von England und Frankreich bekannt, von Italien liegen keine Informationen vor. Das Verhältnis der Personalzahlen der Wetterdienste bezogen auf Einwohnerzahl und Fläche im Vergleich zum Wetterdienst in Deutschland ist in folgender Tabelle dargestellt (einschließlich der meteorologischen Leistungen für den militärischen Bereich): Zahl der Mitarbeiter (MA) Einwohnerzahl Fläche F: 3 188 (1991) 57,2 Millionen 547 026 km2 UK: ca. 2 500 57,5 Millionen 244 046 km2 D: ca. 3 850 78,0 Millionen 357 042 km2 d. h. für Frankreich etwa 56 MA pro 1 Million Einwohner oder 58 MA pro 10 000 km2 Fläche; für England incl. Nordirland: 44 MA pro 1 Million Einwohner oder 102 MA pro 10 000 km2 Fläche; für Deutschland etwa 49 MA pro 1 Million Einwohner oder 108 MA pro 10 000 km2 Fläche. In England ist von einem Nutzungsanteil für den militärischen Bereich von ca. 35 % auszugehen. Von Frankreich ist lediglich bekannt, daß ca. 170 Mitarbeiter ausschließlich für den militärischen Bereich tätig sind. Bei der für Deutschland angegebenen Mitarbeiterzahl wurde der Anteil des geophysikalischen Beratungsdienstes der Bundeswehr von ca. 800 Mitarbeitern mitgerechnet, der ausschließlich meteorologische Leistungen für das Verteidigungsministerium erbringt. Insgesamt ist darauf hinzuweisen, daß reine Zahlenvergleiche außer Acht lassen, daß die Dienstleistungen und Beratungsaufgaben der verschiedenen Wetterdienste auf Grund der unterschiedlichen Bedürfnisse der Länder oft erheblich voneinander abweichen. So werden in Deutschland z. B. auf Grund der föderalen Struktur zahlreiche unterschiedliche Vorleistungen für Aufgaben der Bundesländer erbracht, die in anderen Staaten zentral wahrgenommen werden. Zu Frage 63: Der Geophysikalische Beratungsdienst der Bundeswehr hat zur Zeit für den Informationstechnik-Bereich einen jährlichen Kostenaufwand von ca. 5 Millionen DM. Die Rechnersysteme sind geleast. Das Hauptrechnersystem wird im Sinne eines Generationswechsels im Jahr 1998 abgelöst, dabei ist 16402* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 189. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 11. November 1993 vorgesehen, den derzeitigen Vektorrechner als Vorrechner zu erhalten und ein massiv paralleles System anzukoppeln. Damit ist ein Aufwuchs von jährlich ca. 300 TDM verbunden. Der Deutsche Wetterdienst plant den Ersatz seiner Zentralen Rechenanlage in den nächsten Jahren. Bei Kauf eines neuen Systems werden voraussichtlich Kosten von ca. 60 Millionen DM in den Jahren 1995 bis 1999 entstehen. Zur Zeit werden fachliche Anforderungen an ein neues Rechnersystem und verschiedene Finanzierungslösungen geprüft, genauere Aussagen sind daher nicht möglich. Die neuen Rechnersysteme für den Geophysikalischen Beratungsdienst und den Deutschen Wetterdienst werden in ihrer Leistungs-Konfiguration auf die jeweilige Aufgabenstellung optimiert unter Vermeidung von Doppelarbeit. Anlage 27 Antwort des Parl. Staatssekretärs Manfred Carstens auf die Frage der Abgeordneten Antje-Marie Steen (SPD) (Drucksache 12/6076 Fragen 64 und 65): Kann die Bundesregierung darüber Auskunft geben, ob die Dienstleistungsüberlassungsverträge im Zusammenhang mit der Deutschen Bundesbahn, der Deutschen Reichsbahn und der Deutschen Fährgesellschaft Ostsee konkret unterschrieben sind, und wenn ja, an welchem Tag (Datum) ist dieses geschehen? Trifft es zu, daß eine bisher unbekannte Zahl von Dienstleistungsüberlassungsverträg en von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern -- z. B. bei Personal für Instandsetzungsarbeiten — nicht übernommen werden und de diese Arbeiten statt dessen von Fremdfirmen übernommen werden sollen? Zu Frage 64: Bei den Dienstleistungsüberlassungsverträgen handelt es sich nicht um Verträge mit j edem einzelnen Mitarbeiter. Es gibt nur einen Dienstleistungsüberlassungsvertrag, und zwar zwischen der Deutschen Bundesbahn und der Deutschen Fährgesellschaft Ostsee über die Zurverfügungstellung eines Dienstleistungsergebnisses. Dieser Vertrag hat den Charakter eines Werkvertrages. Er ist Bestandteil der Einbringung des Betriebs Fährlinie Puttgarden/Rodby in die Deutsche Fährgesellschaft Ostsee. Die betroffenen Beamten, Angestellten und Arbeiter werden wie jetzt auch weiterhin von ihrer Dienststelle geführt und von dort betreut und bezahlt. Die Deutsche Bundesbahn strebt die Unterzeichnung dieses Vertrages in Kürze an. Die Mitarbeiter im Bereich der Deutschen Reichsbahn, also die Fährbereiche Warnemünde-Gedser, Saßnitz-Trelleborg, Saßnitz-Rönne sind von der Deutschen Fährgesellschaft Ostsee unmittelbar übernommen worden und damit aus der Deutschen Reichsbahn ausgeschieden. Zu Frage 65: Es bestehen, wie bereits ausgeführt, keine Dienstleistungsüberlassungsverträge mit einzelnen Mitarbeitern. Vielmehr ist ein Vertrag zwischen der Deutschen Bundesbahn und der Deutschen Fährgesellschaft Ostsee vorgesehen, der alle Mitarbeiter umfaßt. Bisher bei der Deutschen Bundesbahn beschäftigte Mitarbeiter bleiben in ihrem Status unberührt, und zwar unabhängig davon, inwieweit sie Dienstleistungen für die Deutsche Fährgesellschaft erbringen. Anlage 28 Antwort des Parl. Staatssekretärs Manfred Carstens auf die Frage des Abgeordneten Horst Kubatschka (SPD) (Drucksache 12/6076 Frage 66): Bis zu welchem Zeitpunkt ist mit einer Entscheidung der Bundesregierung über die Einführung eines TagesfahrlichtGebotes zu rechnen, und wird sie bis zur endgültigen Entscheidung den Kraftfahrerinnen und Kraftfahrern empfehlen, freiwillig das Tagesfahrlicht einzuschalten? Im Hinblick auf den von den Niederlanden angekündigten Großversuch hatte die Bundesregierung eigene Überlegungen zur Prüfung der Auswirkungen von Tagesfahrlicht auf die Verkehrssicherheit zurückgestellt. Dort war vorgesehen, im Herbst dieses Jahres das Tagesfahrlicht-Gebot als allgemeine Rechtspflicht versuchsweise einzuführen und wissenschaftlich zu begleiten. Die Ergebnisse wären auch auf deutsche Verhältnisse übertragbar gewesen, so daß eine ausreichende Datenbasis für die Entscheidung des Verordnungsgebers zur Verfügung gestanden hätte. Wie aus den Niederlanden jetzt bekannt wurde, ist mit der geplanten Versuchsdurchführung wegen rechtlicher Hindernisse nicht mehr zu rechnen. Dort besteht seit Herbst 1992 nur eine Empfehlung für den Kraftfahrer, das Licht auch bei Tage zu benutzen. Untersuchungen zu den Auswirkungen liegen bislang nicht vor. Die Bundesregierung beabsichtigt nicht, eine ähnliche Empfehlung zu erlassen. Dies hätte die Durchmischung des Verkehrs von mit und ohne Tagesfahrlicht fahrenden Kraftfahrzeugen zur Folge, was den angestrebten Sicherheitseffekt von vornherein in Frage stellt und möglicherweise negative Auswirkungen für die Sicherheit von nicht mit Licht fahrenden Verkehrsteilnehmern zur Folge hätte. Auch wissenschaftlich signifikante Aussagen ließen sich daraus nicht gewinnen. Die Eindeutigkeit der wissenschaftlichen Ergebnisse ist aber erforderlich, um einerseits die nach wie vor angestrebte europäische Lösung zu fördern und andererseits Akzeptanz beim Kraftfahrer zu erreichen. Angesichts dieses Sachstandes wird die Bundesregierung nunmehr prüfen, in welcher Form eigene Untersuchungen durchgeführt werden können. Die Bundesanstalt für Straßenwesen wird beauftragt, ein entsprechendes Untersuchungskonzept zu erarbeiten.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Helmuth Becker


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Kollege Schwanitz, gestatten Sie eine Zwischenfrage?


Rede von Rolf Schwanitz
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Nein, ich möchte gern im Zusammenhang bis zum Ende reden.
Wir wollen zum dritten, daß die Wertschere, die ein entscheidender Kritikpunkt am Regierungsentwurf war, auf das verfassungsrechtlich unbedenkliche Maß reduziert wird. Wir sind gemeinsam mit dem Ministerpräsidenten von Mecklenburg-Vorpommern, Herrn Seite, der Meinung, daß dies nur mit einer Vermögensabgabe geht. Das Kouponmodell ist hierzu untauglich.
Was leistet das Kouponmodell, um die Wertschere zu schließen? Die Wertschere tritt auf zwischen dem Verkehrswert des Restitutionsobjekts und der Entschädigungshöhe.

(Dr. Wolfgang Freiherr von Stetten [CDU/ CSU]: Da müssen Sie dann noch zuhören!)

Ich gehe einmal nach der Sparvariante, die wir im „Handelsblatt" mit der Summe von 10,9 Milliarden DM Gesamtvolumen vorgestellt bekommen haben. Danach sollen die Entschädigungen um 5 Milliarden DM erhöht werden, und die Vermögensabgabe, die einen Gesamtumfang von 3,4 Milliarden DM hat, soll wegfallen. Beides muß bei der Frage nach der Wirkung auf die Wertschere natürlich gegengerechnet werden, da es gegensätzlich wirkt.
Der Wegfall der Vermögensabgabe vergrößert die Schere, da die Belastung für den Restitutionsberechtigten geringer wird. Der Gesamtbeitrag zur Scherenschließung ist also eine saldierte Größe von 1,6 Milliarden DM. Von dem Gesamtvolumen von 10,9 Milliarden DM gehen also noch 15 % zu diesem Zweck in das Ganze tatsächlich ein.
Die Schere — dies kommt hinzu — ist aber eine individuelle Kategorie. Es geht letztendlich um den Vermögensvorteil für den einzelnen. Das heißt, die Anzahl der Restitutions- und der Entschädigungsberechtigten muß bei dieser Betrachtung berücksichtigt werden.



Rolf Schwanitz
Am Schluß komme ich zu folgendem Fazit: Da mit hoher Wahrscheinlichkeit die Anzahl der Entschädigungsberechtigten, welche letztendlich die Nutznießer der Entschädigungserhöhung sind, viermal so groß sein wird wie die Anzahl der Restitutionsberechtigten, trägt dieses Modell nicht zur Verkleinerung, sondern zur Vergrößerung der Wertschere für den einzelnen bei.
Wenn die Wertschere bei der Anhörung der Hauptkritikpunkt am Regierungsentwurf war und die Experten ihn deswegen als verfassungswidrig oder zumindest nicht ganz verfassungskonform klassifizierten, so gilt dies folglich in noch größerem Umfang für das jetzt diskutierte Modell. Eine tolle Leistung nach zwei Monaten Modellsuche!

(Beifall bei der SPD)

Wir wollen weiterhin einen Verzinsungsanspruch ab dem 3. Oktober 1990 bis zum Leistungsvollzug. Das schließt nicht nur die Schere, sondern das ist auch nur zu gerecht. Denn letztendlich ist der Anspruch am 3. Oktober 1990 entstanden, und wir wissen, daß es noch Jahre dauern wird, bis dieser Anspruch in Geld umgemünzt werden kann.
Wir wollen, daß die Vermögensabgabe für reprivatisierte Unternehmen gestrichen wird. Dies ist nach der Anhörung klar geworden. Es ist wirtschaftspolitisch kontraproduktiv, diese Vermögensabgabe zu belassen. Aufkommensseitig springt dort auch nichts heraus.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der F.D.P. und des Abg. Dr. Rudolf Karl Krause [Bonese] [fraktionslos])

Wir wollen, daß die Entscheidungsfrist verlängert wird. Es muß — diese Forderung haben wir schon im Mai formuliert — eine reale Entscheidungsmöglichkeit zwischen Restitution und Entschädigung eröffnet werden.
Wir wollen ferner, daß eine eigenständige Entschädigungsregelung für die Opfer des Nationalsozialismus geschaffen wird. Wir sind dies unserer eigenen Geschichte und unserem internationalen Ansehen schuldig.

(Beifall des Abg. Dr. Uwe Küster [SPD] und des Abg. Dr. Wolfgang Ullmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Meine Damen und Herren, lassen Sie ab von diesem abwegigen Kupon-Modell! Beenden Sie die weitere Diskussion über diese kontraproduktiven Planspiele! Diese gefährden den Rechtsfrieden und führen zu unübersehbaren wirtschaftlichen und sozialen Verwerfungen in Ostdeutschland. Wer an einer ausgewogenen Enschädigungsregelung interessiert ist, die nach einem angemessenen Kompromiß zwischen dem individuell Wünschbaren und dem ökonomisch und sozial Vertretbaren sucht, wer nicht will, daß wir 1994 in einen verteilungspolitischen Wahlkampf rutschen, der nur spalten kann, der muß von diesem Kupon-Modell ein für allemal die Finger lassen.
Danke schön.

(Beifall bei der SPD)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Helmuth Becker


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Meine Damen und Herren, ich erteile jetzt unserem Kollegen Reiner Krziskewitz das Wort.