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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 12/183 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 183. Sitzung Bonn, Freitag, den 22. Oktober 1993 Inhalt: Glückwünsche zum Geburtstag des Abgeordneten Rudi Walther (Zierenberg) . . . 15819A Benennung des Abgeordneten Benno Zierer als ordentliches Mitglied und des Abgeordneten Elmar Müller (Kirchheim) als stellvertretendes Mitglied im Programmrat der Deutschen Bundespost 15819A Tagesordnungspunkt 11: a) — Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur sozialen Absicherung des Risikos der Pflegebedürftigkeit (Pflege-Versicherungsgesetz) (Drucksachen 12/5262, 12/5617, 12/5761, 12/5891) — Zweite und dritte Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Einführung einer gesetzlichen Pflegeversicherung (Pflegeversicherungsgesetz) (Drucksache 12/1156 [neu]) — Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Dr. Ilja Seifert, Dr. Gregor Gysi und der Gruppe der PDS/Linke Liste eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur sozialstaatlichen Gewährleistung von Assistenz, Anleitung und/oder Pflege (Pflege-Assistenz-Gesetz) (Drucksachen 12/4099, 12/5920, 12/5952, 12/5932, 12/5933) b) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Klaus-Dieter Feige, Christina Schenk, Werner Schulz (Berlin) und der Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Soziale Absicherung einer besseren Pflege (Drucksachen 12/1712, 12/5920, 12/5952) Julius Louven CDU/CSU 15820A Dr. Ilja Seifert PDS/Linke Liste 15820D, 15850D Hans-Eberhard Urbaniak SPD 15823A, 15838D Günther Heyenn SPD 15823 B Heinz Schemken CDU/CSU 15823 C Gerd Andres SPD 15824 C Volker Kauder CDU/CSU 15825 D Dr. Gisela Babel F.D.P. 15828D Dr. Ilja Seifert PDS/Linke Liste 15831 C Konrad Weiß (Berlin) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 15833 C Gerda Hasselfeldt CDU/CSU 15836B Günther Heyenn SPD . . . . 15837D, 15841 B Dr. Alexander Warrikoff CDU/CSU . . 15838B Heinz-Adolf Hörsken CDU/CSU . . 15838 D Georg Gallus F D P 15841 A Dieter-Julius Cronenberg (Arnsberg) FDP 15841C Peter W. Reuschenbach SPD 15842 C Volker Kauder CDU/CSU 15844 B Dr. Norbert Blüm, Bundesminister BMA 15844 C Gerd Andres SPD 15847C, 15854 B II Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 183. Sitzung. Bonn, Freitag, den 22. Oktober 1993 Ulrike Mascher SPD 15849D Dr. Gebhard Glück, Staatsminister des Freistaates Bayern 15852 B Heinz-Adolf Hörsken CDU/CSU . . . 15854 A Hans Büttner (Ingolstadt) SPD 15855 A Dr. Rudolf Karl Krause (Bonese) fraktions- los 15856 C Dr. Ulrich Briefs fraktionslos 15857 A Namentliche Abstimmungen . 15858B, 15861 A Ergebnisse 15858D, 15867 D Tagesordnungspunkt 12: a) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Umsetzung des Spar-, Konsolidierungs- und Wachstumsprogramms (Drucksachen 12/5502, 12/5871, 12/5902, 12/5929) b) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Umsetzung des Spar-, Konsolidierungs- und Wachstumsprogramms (Drucksachen 12/5510, 12/5872, 12/5903, 12/5930) Hans-Gerd Strube CDU/CSU 15861 D Hans-Eberhard Urbaniak SPD 15862B, 15863 B Dr. Dagmar Enkelmann PDS/Linke Liste 15862 C Wolfgang Weiermann SPD 15863 A Hans-Eberhard Urbaniak SPD . 15864 C, 15872 B Ina Albowitz F.D.P. . . . . . 15864D, 15869D Dr. Dagmar Enkelmann PDS/Linke Liste 15865A Karl Diller SPD 15865 A Dr. Barbara Höll PDS/Linke Liste . . . 15872 C Dr. Theodor Waigel, Bundesminister BMF 15874 A Adolf Ostertag SPD 15876 C Dr. Norbert Blüm, Bundesminister BMA 15879B Namentliche Abstimmungen . . . . 15881A, C Ergebnisse 15882C, 15884 C Tagesordnungspunkt 13: a) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Vereinheitlichung und Flexibilisierung des Arbeitszeitrechts (Arbeitszeitrechtsgesetz) (Drucksache 12/5888) b) Erste Beratung des von den Abgeordneten Ottmar Schreiner, Gerd Andres, Angelika Barbe, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Arbeitszeitgesetzes (Drucksache 12/5282) 15881 C Tagesordnungspunkt 14: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Basler Übereinkommen vom 22. März 1989 fiber die Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung gefährlicher Abfälle und ihrer Entsorgung (Zustimmungsgesetz zum Basler Übereinkommen) (Drucksache 12/5278) 15882 A Nächste Sitzung 15886 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 15887 * A Anlage 2 Nachträglich zu Protokoll gegebene Rede zu Tagesordnungspunkt 9 der 182. Sitzung (Sammelübersicht 115 zu Petitionen) Horst Peter (Kassel) SPD 15887 * D Anlage 3 Korrekturen der im Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung beschlossenen Fassung des Pflegeversicherungsgesetzes (Drucksache 12/5920) 15888* C Anlage 4 Erklärungen nach § 31 GO der Abgeordneten Hartmut Büttner (Schönebeck) CDU/ CSU, Hans Büttner (Ingolstadt) SPD, HansJoachim Fuchtel, Otto Hauser (Esslingen), Volker Kauder, Dr. Ruprecht Vondran (alle CDU/CSU), Dr. Michaela Blunk (Lübeck), Birgit Homburger, Jürgen Koppelin, Roland Kohn, Wolfgang Lüder (alle F.D.P.) zur Abstimmung über den Entwurf eines Pflegeversicherungsgesetzes (Tagesordnungspunkt 11a) 15889* A Anlage 5 Zu Protokoll gegebene Rede zu Tagesordnungspunkt 12a und 12b (Gesetze zur Umsetzung des Spar-, Konsolidierungs- und Wachstumsprogramms) Volker Kauder CDU/CSU 15891 * B Anlage 6 Erklärungen nach § 31 GO zur Abstimmung über den Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Umsetzung des Spar-, Konsolidierungs- und Wachstumsprogramms (Tagesordnungspunkt 12a) Jürgen Augustinowitz CDU/CSU . . . . 15892* C Dr. Reinhard Meyer zu Bentrup CDU/CSU 15892* D Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 183. Sitzung. Bonn, Freitag, den 22. Oktober 1993 III Claus Jäger CDU/CSU 15893* A Manfred Kolbe CDU/CSU 15893* B Editha Limbach CDU/CSU 15893* D Angelika Pfeiffer CDU/CSU 15894* A Herbert Werner (Ulm) CDU/CSU . . . 15894* A Sigrun Löwisch CDU/CSU 15894* A Dr. Karl H. Fell CDU/CSU 15894* A Norbert Eimer F D P 15894* C Petra Bläss PDS/Linke Liste 15894* C Dr. Dagmar Enkelmann PDS/Linke Liste 15895* A Dr. Ruth Fuchs PDS/Linke Liste 15895* C Anlage 7 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Heribert Scharrenbroich, Stefan Schwarz, Otto Regenspurger, Rainer Eppelmann, Helmut Sauer (Salzgitter), Dr.-Ing. Rainer Jork, Hans-Joachim Fuchtel, Volker Kauder, Maria Michalk, Johannes Nitsch, Heinz Schemken, Renate Diemers, Theo Magin, Wolfgang Vogt (Düren), Julius Louven, Monika Brudlewsky, Dr. Dietrich Mahlo, Georg Janovsky, Dr. Manfred Lischewski, Heinz-Adolf Hörsken, Karl-Josef Laumann, Heinz Rother, Heinz-Jürgen Kronberg, Manfred Schell, Rudolf Meinl, Erich G. Fritz, Franz Romer, Gottfried Haschke (Großhennersdorf), Erhard Niedenthal, Engelbert Nelle, Reiner Krziskewitz, Dr. Gerhard Päselt, Dr. Harald Kahl, Wolfgang Meckelburg, Peter Keller, Günther Schartz (Trier), Walter Link (Diepholz), Erika Reinhardt, Alfons Müller (Wesseling), Gertrud Dempwolf, Klaus Riegert, Wolfgang Erler (Waldbrunn), Ortrun Schätzle, Dr. Ursula Lehr, Norbert Otto (Erfurt), Manfred Heise, Hubert Hüppe, Thomas Kossendey, Eva-Maria Kors, Winfried Fockenberg, Wolfgang Börnsen (Bönstrup), Heinz-Günter Bargfrede, Joachim Graf von SchönburgGlauchau, Heinrich Seesing, Peter Götz, Claus-Peter Grotz, Erika Steinbach-Hermann, Wolfgang Krause (Dessau), Hans-Dirk Bierling, Irmgard Karwatzki (alle CDU/CSU) zur Abstimmung über den Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Umsetzung des Spar-, Konsolidierungs- und Wachstumsprogramms (Tagesordnungspunkt 12a) 15896* B Anlage 8 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Ortrun Schätzle, Renate Diemers, Walter Link (Diepholz), Eva-Maria Kors, Erika Reinhardt, Klaus Riegert, Ursula Männle, Irmgard Karwatzki, Ilse Falk und Rainer Eppelmann (alle CDU/CSU) zur Abstimmung über den Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Umsetzung des Spar-, Konsolidierungs- und Wachstumsprogramms (Tagesordnungspunkt 12a) 15896* D Anlage 9 Zu Protokoll gegebene Reden zu Tagesordnungspunkt 13a und 13b (Arbeitszeitrechtsgesetz) Rudolf Kraus, Parl. Staatssekretär BMA 15897* B Karl Josef Laumann CDU/CSU 15898* C Renate Rennebach SPD 15900* B Paul K. Friedhoff F D P. 15902* A Petra Bläss PDS/Linke Liste 15903* B Barbara Weiler SPD 15904 *A Anlage 10 Zu Protokoll gegebene Reden zu Tagesordnungspunkt 14 (Zustimmungsgesetz zum Basler Übereinkommen) Dr. Bertram Wieczorek, Parl. Staatssekretär BMU 15905* B Steffen Kampeter CDU/CSU 15906* A Susanne Kastner SPD 15907* A Dr. Jürgen Starnick F D P 15908* C Dr. Klaus-Dieter Feige BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 15909* B Anlage 11 Amtliche Mitteilungen 15910* A Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 183. Sitzung. Bonn, Freitag, den 22. Oktober 1993 15819 183. Sitzung Bonn, den 22. Oktober 1993 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Becker (Nienberge), SPD 22. 10. 93 Helmuth Bernrath, Hans Gottfried SPD 22. 10. 93 Dr. Böhme (Unna), Ulrich SPD 22. 10. 93 Brähmig, Klaus CDU/CSU 22. 10. 93 Büchner (Speyer), Peter SPD 22. 10. 93 Bühler (Bruchsal), Klaus CDU/CSU 22. 10. 93 Dr. Diederich (Berlin), SPD 22. 10. 93 Nils Ehrbar, Udo CDU/CSU 22. 10. 93 Eylmann, Horst CDU/CSU 22. 10. 93 Dr. Fischer, Ursula PDS/LL 22. 10. 93 Fischer (Unna), Leni CDU/CSU 22. 10. 93 ** Ganschow, Jörg F.D.P. 22. 10. 93 Gansel, Norbert SPD 22. 10. 93 Gattermann, Hans H. F.D.P. 22. 10. 93 Dr. Geißler, Heiner CDU/CSU 22. 10. 93 Dr. Götzer, Wolfgang CDU/CSU 22. 10. 93 Grünbeck, Josef F.D.P. 22. 10. 93 Dr. Gysi, Gregor PDS/LL 22. 10. 93 Haack (Extertal), SPD 22. 10. 93 Karl-Hermann Habermann, Michael SPD 22. 10. 93 Dr. Holtz, Uwe SPD 22. 10. 93 ** Ibrügger, Lothar SPD 22. 10. 93 Junghanns, Ulrich CDU/CSU 22. 10. 93 Kretkowski, Volkmar SPD 22. 10. 93 Lattmann, Herbert CDU/CSU 22. 10. 93 Leidinger, Robert SPD 22. 10. 93 Dr. Lippold (Offenbach), CDU/CSU 22. 10. 93 Klaus W. Lummer, Heinrich CDU/CSU 22. 10. 93 Maaß (Wilhelmshaven), CDU/CSU 22. 10. 93 Erich Matschie, Christoph SPD 22. 10. 93 ** Dr. Matterne, Dietmar SPD 22. 10. 93 Mischnick, Wolfgang F.D.P. 22. 10. 93 Dr. Müller, Günther CDU/CSU 22. 10. 93 * Müller (Düsseldorf), SPD 22. 10. 93 Michael Neumann (Bramsche), SPD 22. 10. 93 Volker Niggemeier, Horst SPD 22. 10. 93 Rahardt-Vahldieck, CDU/CSU 22. 10. 93 Susanne Raidel, Hans CDU/CSU 22. 10. 93 Reddemann, Gerhard CDU/CSU 22. 10. 93* Dr. Reinartz, Bertold CDU/CSU 22. 10. 93 Ringkamp, Werner CDU/CSU 22. 10. 93 Rixe, Günter SPD 22. 10. 93 Roitzsch (Quickborn), CDU/CSU 22. 10. 93 Ingrid Schaich-Walch, Gudrun SPD 22. 10. 93 Dr. Scheer, Hermann SPD 22. 10. 93 Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Schmidt (Nürnberg), SPD 22. 10. 93 Renate Schütz, Dietmar SPD 22. 10. 93 Schuster, Hans F.D.P. 22. 10. 93 Schwanitz, Rolf SPD 22. 10. 93 Dr. Soell, Hartmut SPD 22. 10. 93 * Dr. Sperling, Dietrich SPD 22. 10. 93 Spilker, Karl-Heinz CDU/CSU 22. 10. 93 Stachowa, Angela PDS/LL 22. 10. 93 Dr. Stoltenberg, Gerhard CDU/CSU 22. 10. 93 Dr. von Teichman, F.D.P. 22. 10. 93 Cornelia Terborg, Margitta SPD 22. 10. 93 Dr. Thalheim, Gerald SPD 22. 10. 93 Thiele, Carl-Ludwig F.D.P. 22. 10. 93 Thierse, Wolfgang SPD 22. 10. 93 Verheugen, Günter SPD 22. 10. 93 Welt, Jochen SPD 22. 10. 93 Wetzel, Kersten CDU/CSU 22. 10. 93 Wieczorek (Duisburg), SPD 22. 10. 93 Helmut Wittich, Berthold SPD 22. 10. 93 Wohlrabe, Jürgen CDU/CSU 22. 10. 93 Wolf, Hanna SPD 22. 10. 93 Wollenberger, Vera BÜNDNIS 22. 10. 93 90/DIE GRÜNEN Yzer, Cornelia CDU/CSU 22. 10. 93 * für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union ** für die Teilnahme an der Jahreskonferenz der Interparlamentarischen Union Anlage 2 Nachträglich zu Protokoll gegebene Rede zu Tagesordnungspunkt 9 (Sammelübersicht 115 zu Petitionen)') Horst Peter (Kassel) (SPD): Die SPD-Fraktion beantragt, die Forderung des Petenten, daß die Bundesregierung aktiv und mit Sanktionen für den Schutz der Menschenrechte in Ost-Timor eintritt, der Bundesregierung zur Erwägung zu überweisen. Der Petent greift einen Vorfall vom 12. November 1991 in Dili (Ost-Timor) auf, die Bundesregierung zu aktiven Maßnahmen zu veranlassen. Es handelt sich um ein Massaker an Teilnehmern einer Trauerfeier durch indonesische Militärs, bei dem mehr al 100 Menschen getötet wurden. Die dadurch ausgelösten landesweiten Proteste wurden wiederum mit Waffengewalt unterdrückt. Die Ereignisse in Dili machen für die Öffentlichkeit deutlich, daß in einem Teil der Welt, der nicht jeden Tag mit erschütternden Bildern von Opfern und Greu- *) Vgl. 182. Sitzung, Seite 15798 A 15888* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 183. Sitzung. Bonn, Freitag, den 22. Oktober 1993 eltaten die deutschen Wohnzimmer erreicht, seit Jahrzehnten Menschenrechtsverletzungen mit Hunderttausenden von Opfern an der Tagesordnung sind. Die Politik der indonesischen Regierung gegen West-Papua und Ost-Timor erfüllt objektiv die Kriterien für die Politik einer Besatzungsmacht. Aber auch im indonesischen Kernland werden nach Informationen von Menschenrechtsorganisationen, insbesondere amnesty international, Gesellschaft für bedrohte Völker, Terre des Hommes, täglich Menschenrechte verletzt. Wer zur Kenntnis nehmen will, der kann zur Kenntnis nehmen, der kann die genau dokumentierten Fälle von Menschenrechtsverletzungen und auch die internationalen Protestreaktionen zur Kenntnis nehmen. Die UN-Menschenrechtskommission verabschiedete zahlreiche Resolutionen, welche Indonesien als Aggressor — Indonesien hält West-Papua seit 1963 und Ost-Timor seit 1975 annektiert — und Verletzer von Menschenrechten verurteilt. Die bislang letzte Kritik an Menschenrechtsverletzungen in Indonesien erfolgte im März 1993 mit Zustimmung der Bundesrepublik. Die Parlamentarische Versammlung des Europarates und das Europäische Parlament empfahlen auf Grund der Ergebnisse einer Anhörung der Unterkommission Menschenrechte des Europäischen Parlaments über die Menschenrechtssituation in OstTimor, kein Kriegsmaterial mehr an Indonesien zu verkaufen. In diesem Zusammenhang muß die Bundesregierung hart kritisiert werden. Trotz der Befürchtung, daß finanzielle und materielle Unterstützungen der indonesischen Regierung für weitere Menschenrechtsverletzungen eingesetzt werden, und trotz offizieller Kritik der Bundesregierung an Menschenrechtsverletzungen in Indonesien genehmigte die Bundesregierung bereits im Frühjahr 1992 die Lieferung von 39 teilabgerüsteten Kriegsschiffen aus den Beständen der ehemaligen NVA-Marine. Alle Proteste und die Fortsetzung der Menschenrechtsverletzungen in Indonesien konnten die Bundesregierung bisher nicht davon abhalten, die Lieferung der Schiffe an Indonesien weiter zu betreiben. Eine dazu vorliegende Petition wird demnächst im Petitionsausschuß beraten. Auch hier wird sich die SPD dafür einsetzen, daß die Regierung dem Anliegen der Petenten, die Lieferung der Schiffe zu stoppen, nachkommt. Diese Schiffe können offensiv und zum Absetzen von Truppen und Militärtechnik an feindlichen Küsten eingesetzt werden. Der Botschafter Portugals überreichte bereits am 11. Februar 1993 im Auswärtigen Amt eine Protestnote gegen die Entscheidung der Bundesregierung, den Verkauf der Kriegsschiffe an Indonesien zu genehmigen. Damit stellt Portugal auf diplomatischem Wege den Zusammenhang mit der Menschenrechtssituation in Indonesien her. Entsprechend geht es der SPD-Fraktion mit dem vorliegenden Antrag darum, daß die Bundesregierung es nicht bei papierenem Protest beläßt, sondern in Regierungsverhandlungen über Entwicklungsprojekte Menschenrechtskriterien als Bedingung stellt. Hier steht die Menschenrechtspolitik der Bundesregierung exemplarisch auf dem Prüfstand. Hier könnte die Bundesregierung belegen, daß sie erkannt hat, daß Menschenrechtsverletzungen in der jetzigen veränderten Weltlage Meilensteine sind auf dem Weg zu Spannungen, die stets eskalieren können, und daß sie bereit wäre zu einer Politik präventiver Konfliktbeilegung. Dabei muß die Bundesregierung allerdings einer solchen präventiven Politik Vorrang einräumen vor vordergründigen wirtschaftlichen oder außenpolitischen Interessen. Menschenrechte sind unteilbar. Menschenrechtsverletzungen verlangen nach politischer Aktivität, auch wenn sie nicht täglich durch die Medien öffentlich gemacht werden. Ich bitte um Zustimmung zu unserem Antrag, die Petition der Bundesregierung zur Erwägung zu überweisen. Die Bundesregierung kann öffentlich sagen, daß sie es mit ihrer Menschenrechtspolitik ernst meint. Anlage 3 Korrekturen der im Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung beschlossenen Fassung des Pflegeversicherungsgesetzes (Drucksache 12/5920) In der rechten Spalte muß im Inhaltsverzeichnis auf Seite 10 die Überschrift zu Artikel 17 d lauten: „Abgeordnetengesetz und Europa-Abgeordnetengesetz". Auf Seite 36 muß es zu § 22 Absatz 2 statt „entfällt" heißen: „unverändert". Auf Seite 39 ist in § 29 Absatz 2 am Ende der letzte Satz zu streichen. Auf Seite 47 muß es in der linken Spalte § 42 Absatz 4 am Ende nicht heißen: Absatz 3 Satz 4, sondern Absatz 3 Satz 6. Auf Seite 90 müssen in der rechten Spalte Nummer 1 und 2 des Absatzes 1 von § 105 dahin gehend korrigiert werden, daß es dort jeweils heißt: „Gemeinsam verarbeiten und nutzen". Auf Seite 91 muß dieselbe Korrektur oben auf der Seite eingearbeitet werden. In Absatz 4 des § 105 muß es statt „Absätze 1 und 2" heißen: „Absätze 1 bis 3". Auf Seite 108 muß in Nummer 10 (§ 166) unter Ziffer 2 b die Zahl 35,5553 vom Hundert ersetzt werden durch die Zahl 35,5555. In der linken Spalte auf Seite 110 muß es unter Nummer 17 (§ 279e Absatz 2) lauten: „Vom 1. Januar 1992 bis zum 31. März 1994", statt bis zum 31. Dezember 1993. Auf Seite 117 muß in der rechten Spalte in Nummer 11 der korrekte Text lauten: „In § 27h Absatz 2 wird die Angabe „ § 26 c Absatz 8" durch die Angabe „ § 26c Absatz 11" ersetzt" . Auf Seite 134 muß die Überschrift zu Artikel 17 d lauten: „Änderung des Abgeordnetengesetzes und des Europa-Abgeordnetengesetzes". Auf Seite 136 wird Artikel 19 Nummer 1 a wie folgt eingeleitet: „Nummer 1 Buchstabe a wird wie folgt gefaßt". Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 183. Sitzung. Bonn, Freitag, den 22. Oktober 1993 15889* Schließlich muß die rechte Spalte ganz am Ende der Beschlußempfehlung ergänzt werden durch die Worte: „Zu berücksichtigen sind". Anlage 4 Erklärungen nach § 31 GO zur Abstimmung über den Entwurf eines Pflegeversicherungsgesetzes (Tagesordnungspunkt 11 a) Hartmut Büttner (Schönebeck) (CDU/CSU): Seit Beginn der Diskussion habe ich die Auffassung vertreten, daß eine soziale Pflegeversicherung dringend notwendig ist. Die Grundkonzeption der vorliegenden Gesetzentwürfe ist für mich allerdings nicht zustimmungsfähig. Sowohl die Vorschläge der CDU/CSU und der F.D.P. als auch die Vorschläge der SPD haben folgende Strukturfehler: 1. Die Pflegeversicherung wird langfristig unbezahlbar werden. Das Beispiel unseres Nachbarlandes Holland läßt befürchten, daß die 1,7 % Belastung aller Beitragszahler bei den demographischen Veränderungen der nächsten Jahrzehnte nicht ausreichen werden. 2. Die Gesetzentwürfe lösen nicht das Pflegeproblem, sondern mildern es allenfalls. Nach wie vor wird eine große Gruppe von Pflegebedürftigen in der Sozialhilfe bleiben müssen. 3. Die Kompensationslösung ist bei starken Veränderungen des Beitragssatzes unzureichend. Zusätzliche Urlaubstage bzw. Lohnkürzungen müßten vorgenommen werden. 4. Die Kompensation über Urlaubstagsverzichte ist durch Beschlüsse der Tarifpartner leicht aushebelbar. Sie wird ein ständiges Aggressions- und Streitobjekt zwischen den Tarifpartnern werden. 5. Wenn die Beitragszahler — wie im Regierungsentwurf — die Gesamtkosten der Pflegeversicherung zur Hälfte direkt selbst zahlen sollen und der Arbeitgeberanteil über Lohnkürzung oder Freizeitverzicht ebenfalls von ihnen finanziert werden soll, ist das gewählte Verfahren bürokratisch, teuer und unsinnig. Eine Zahlung der gesamten Beitragssumme durch die Versicherten wäre ehrlicher, kostengünstiger und unbürokratischer. 6. Die Einführung der Pflegeversicherung ist zu diesem Zeitpunkt in Anbetracht der gesamtwirtschaftlichen Situation und bei den Finanzierungsaufgaben für die Deutsche Einheit denkbar ungünstig. 7. Die Alternative gegenüber den vorliegenden Gesetzentwürfen wäre eine private, auf dem Kapitaldeckungsprinzip beruhende Pflicht-Pflegeversicherung. Den Gesetzentwürfen von CDU/CSU/F.D.P. und auch der SPD zur Pflegeversicherung kann ich wegen dieser grundsätzlichen Bedenken nicht zustimmen. Hans Büttner (Ingolstadt) (SPD): Nach einer neuen Ausarbeitung des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages gibt es bereits jetzt eine Vielzahl staatliche und/oder über die gesetzliche Sozialversicherung abgesicherte Beihilfen zur Pflege. Ein Teil dieser Regelungen wird für künftige Fälle abgeschafft. Zwar sollen die jetzigen Bezieher solcher Leistungen nach dem Koalitionsentwurf keine Abstriche erfahren, für neu hinzukommende Schwerbehinderte oder BSHG-Berechtigte gibt es jedoch z. T. erhebliche Verschlechterungen. Die oben angeführte Ausarbeitung belegt auch, daß durch den Gesetzentwurf der Koalition vor allem Einkommensbezieher von über 3 000 DM/mtl. (Ledige) bzw. 4 000 DM/mtl. (Verheiratete) Mehrleistungen aus der von der Koalition vorgesehenen Pflegeversicherung erhalten werden, die Kosten dafür aber vor allem vom Durchschnitt der Einkommensbezieher aufzubringen sind. Der von der SPD-Fraktion eingebrachte Gesetzentwurf beinhaltet diese Ungerechtigkeiten und sozialen Schieflagen nicht. Er bringt für alle zu Pflegenden Verbesserungen, und zwar schon jetzt, ohne daß bisherige Leistungen verschlechtert würden. Ich werde in der Abstimmung deshalb den Entwurf der Regierungskoalition ablehnen und für den Entwurf der SPD-Fraktion stimmen. Hans-Joachim Fuchtel, Otto Hauser (Esslingen), Volker Kauder (alle CDU/CSU): Angesichts der rapiden Veränderungen des Altersaufbaus unserer Bevölkerung haben wir erhebliche Bedenken gegen eine umlagefinanzierte Pflegeversicherung. Umlagesysteme sind so lange tragfähig, wie einer großen Zahl von Zahlenden eine geringe Zahl von Empfängern gegenübersteht. Wenn sich diese Relation verändert, wird es immer schwieriger, an die Löhne angebundene Umlagesysteme aufrechtzuerhalten und gesamtwirtschaftlich wie auch ökonomisch akzeptabel zu halten. Die Konsequenz der erfolgten Veränderung der Alterspyramide ist, daß der einzelne mehr für seine eigene Vorsorge tun muß, damit die Solidarbelastung begrenzt bleibt. Eine Lösung der drängenden Pflegeproblematik über eine Versicherung im Kapitaldeckungsverfahren ermöglicht aber keinen sofortigen Einstieg und Hilfe für die derzeit Pflegebedürftigen und benötigt personenbezogene Beiträge, die den geringer Verdienenden übermäßig belasten. Aus diesem Grund bleibt als einziger Weg die jetzige Lösung. Wegen der Auswirkungen auf die Lohnzusatzkosten ist aber dann ein Ausgleich der Kosten durch die gefundene Kompensation unverzichtbar. Nur weil dies erfolgt, stimmen wir dem Gesetz zu. Dr. Ruprecht Vondran (CDU/CSU): Meine Bedenken gegen das Pflegeversicherungsgesetz habe ich bereits mit meiner Erklärung zur Abstimmung über das Entgeltfortzahlungsgesetz am 1. Oktober 1993 zum Ausdruck gebracht. An dieser Position hat sich nichts geändert, so daß ich darauf Bezug nehmen kann. 15890' Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 183. Sitzung. Bonn, Freitag, den 22. Oktober 1993 Deshalb stimme ich in der namentlichen Abstimmung mit „Nein". Dr. Michaela Blunk (Lübeck) (F.D.P.): Ich lehne das Pflegeversicherungsgesetz aus folgenden Gründen ab: 1. Die Grundsatzentscheidung für eine gesetzliche Pflegeversicherung mit Umlageverfahren halte ich für falsch. 2. Das eigentliche Ziel, die Situation der Pflegebedürftigen und der Pflegenden auf Dauer zu verbessern, kann nicht erreicht werden. 3. Statt dessen hielte ich es für unerläßlich, daß sich die erwachsene Bevölkerung der Bundesrepublik in einer privaten Pflichtpflegeversicherung mit Kapitaldeckung gegen das Risiko des Pflegefalls versichert. 4. Mit dieser Lösung käme es zu einer Lastenverteilung, die auch der jungen Generation zugemutet und einsichtig gemacht werden könnte. 5. Die jetzt durchgesetzte Lösung wird zwangsläufig dazu führen, daß die Zahl der Heimeinweisungen drastisch steigen wird. Die humanere Form der häuslichen Pflege wird an Bedeutung verlieren. Der Grundsatz der Subsidiarität wird aufgeweicht. 6. Die jetzt beschlossene Lösung läßt die Sozialbeiträge weiter steigen und belastet damit die Rahmenbedingungen für den Wirtschaftsstandort Deutschland. 7. Ohne greifende Kontrollmechanismen werden in naher Zukunft die Beitragssätze erheblich steigen müssen. 8. Die Kompensation durch Lohnkürzung um 20 % an zehn Feiertagen (oder zwei Urlaubstage) ist verfassungsrechtlich zumindest fragwürdig. 9. Das Ziel, die Pflegebedürftigen nicht der Sozialhilfe anheimfallen zu lassen, kann zumindest bei der Heimversorgung nicht erreicht werden. Die vorgesehenen Beiträge decken schon heute vielfach nicht die realen Kosten. 10. Das Umlageverfahren überfordert auf Dauer die Erwerbstätigen, die für immer mehr Menschen die Pflegeleistungen finanzieren müssen. Birgit Homburger (F.D.P.): Angesichts einer geschätzten Zahl von 1,65 Millionen Pflegebedürftigen in der Bundesrepublik Deutschland, von denen eine immer größere Zahl die Kosten nicht mehr selbst tragen kann und auf Sozialhilfe angewiesen ist, habe ich mich für die Einführung eines Pflegeversicherungsgesetzes eingesetzt. Wenn ich heute gegen das vorgelegte Pflegeversicherungsgesetz stimme, so deshalb, weil das gewählte Modell einer umlagefinanzierten Pflegeversicherung ordnungspolitisch falsch ist und in nicht allzu ferner Zukunft erhebliche Finanzierungsschwierigkeiten haben wird. Der Versuch, das Problem der Absicherung der Pflegebedürftigkeit mit diesem Gesetz zu lösen, bringt eine Verlagerung der Probleme in die Zukunft, wird auf dem Rücken der jungen Generation ausgetragen und birgt das große Problem eines unnötigen Generationenkonflikts in sich. Die Bundesrepublik Deutschland wird vielfach für ihre sozialen Sicherungssysteme in der Welt bewundert. Jeder, der sich schon einmal damit beschäftigt hat, weiß aber auch, daß sie nicht nur zur Sicherung des einzelnen und des sozialen Friedens in der Bundesrepublik Deutschland beigetragen haben, sondern auch ihre Mängel haben. So gab es in der Vergangenheit immer wieder Finanzierungsprobleme in allen Bereichen. Gerade auch bei der Rentenversicherung geraten wir in immer größere Schwierigkeiten, die nicht nur vereinigungsbedingt sind. Dies hängt damit zusammen, daß wir bei unseren sozialen Sicherungssystemen keine Ansparmodelle haben, sondern das Geld, das heute einbezahlt wird, für diejenigen verwendet wird, die heute anspruchsberechtigt sind. Aufgrund der demographischen Entwicklung, die sich in den nächsten Jahren noch verstärkt auf die Erwerbstätigkeit auswirken wird, finanzieren im Ergebnis immer weniger im Arbeitsprozeß stehende jüngere Menschen immer mehr ältere Menschen. Wenn wir es nicht schaffen, tragfähige Konzepte zur dauerhaften Sicherung der sozialen Sicherungssysteme in der Bundesrepublik Deutschland zu entwikkeln und durchzusetzen, dann werden wir in wenigen Jahren den Kollaps der sozialen Sicherungssysteme erleben. Daß die Sanierung bestehender sozialer Sicherungssysteme und deren konzeptionelle Umstellung ein riesiges Problem darstellt, ist mir klar. Im Wissen um diese Situation empfinde ich es als sträflich fahrlässig, die Probleme in der Zukunft dadurch zu verschärfen, daß ein weiteres Element der sozialen Sicherungssysteme mit demselben Mangel eingeführt wird. Daher werde ich die heute zur Diskussion stehenden Modelle ablehnen. Jürgen Koppelin (F.D.P.): Die Notwendigkeit eines Pflege-Versicherungsgesetzes ist von mir immer bejaht worden. Wir brauchen eine Absicherung des Pflegerisikos. Die heute zur Abstimmung gestellten Gesetzentwürfe aller Fraktionen lassen jedoch die Eigenverantwortung des Bürgers vermissen. Die umlagefinanzierte Pflegeversicherung als Grundversorgung schließt die Eigenverantwortung aus und öffnet dem Mißbrauch und der Kostendynamik Tür und Tor. Schon heute ist absehbar, daß mit der Einführung der Pflegeversicherung die Kosten der Pflege nicht in den Griff zu bekommen sind. Ich bedaure sehr, daß man die kritische Würdigung von Wirtschaftsverbänden, von Sachverständigen, von der Bundesbank und von Versicherungsmathematikern nicht beim Pflege-Versicherungsgesetz berücksichtigt hat. Vor allem mit Blick auf die zukünftige ungünstige Altersstruktur unserer Bevölkerung und damit vermutlich auch die steigende Zahl von Pflegebedürftigen halte ich das jetzt vorliegende Gesetz für falsch. Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 183. Sitzung. Bonn, Freitag, den 22. Oktober 1993 15891 * Ich werde daher den Gesetzentwürfen zum PflegeVersicherungsgesetz nicht zustimmen. Roland Kohn (F.D.P.): Ich stimme dem PflegeVersicherungsgesetz der Fraktionen der CDU/CSU und der F.D.P. vor allem aus folgenden Gründen nicht zu: 1. Ich bin für eine gesetzliche Verpflichtung derart, daß ohne Ausnahme jeder Bürger, der ins Berufsleben eintritt, für den Fall seiner Pflegebedürftigkeit Vorsorge trifft. Diese solidarische Absicherung des Pflegerisikos ist im Interesse der betroffenen Menschen geboten. 2. Ich bin dafür, daß jede Generation das Risiko der Pflegebedürftigkeit für sich selbst trägt, damit der Generationenvertrag bei den anderen gesetzlichen sozialen Sicherungssystemen nicht gefährdet wird. 3. Ich trete dafür ein, daß eine Pflegeversicherung angesichts von fast vier Millionen Arbeitslosen in Deutschland nicht zu einem weiteren Anstieg der Lohnzusatzkosten und damit zu einer Gefährdung von Arbeitsplätzen führt. Der Gesetzentwurf der Koalition ist nicht geeignet, diese aus meiner Sicht wichtigen Ziele zu erreichen. Er bedeutet vielmehr den Einstieg in ein kaum noch korrigierbares falsches System der Pflegeversicherung. Ich kann deshalb diesem Modell einer Pflegeversicherung nicht zustimmen. Wolfgang Lüder (F.D.P.): Ich stimme dem Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen zum Pflegegesetzentwurf zu, obwohl ich weder von der Tragfähigkeit des Gesamtkonzepts noch von den Vorschlägen in ihren Einzelheiten überzeugt bin. Nachdem der Bundesrat veranlaßt hat, daß der Vermittlungsausschuß sich mit der Thematik des Pflegegesetzes befaßt, halte ich es für notwendig, daß diese Materie umfassend dem Vermittlungsausschuß unterbreitet wird, um zu einer alle Bereiche umfassenden Gesamtlösung zu führen. Dies ist nur erreichbar, indem nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz, das in der letzten Sitzungswoche gegen meine Stimme verabschiedet worden ist, auch die heutigen zur Abstimmung stehenden Vorschläge vom Deutschen Bundestag akzeptiert werden. Um — auf dem Umweg über den Bundesrat — dem Vermittlungsausschuß zu ermöglichen, eine sachgerechte Lösung für die notwendige Pflegeproblematik zu finden, stimme ich dem Koalitionsentwurf zu. Anlage 5 Zu Protokoll gegebene Rede zu Tagesordnungspunkt 12 a + b (Gesetze zur Umsetzung des Spar-, Konsolidierungs- und Wachstumsprogramms) Volker Kauder (CDU/CSU): Die deutsche Wirtschaft bietet im Herbst 1993 ein unerfreuliches Bild. Sie befindet sich in einer tiefgreifenden Struktur- und Konjunkturkrise. Das Ergebnis ist uns allen bekannt. Arbeitsplätze gehen verloren oder werden ins Ausland verlagert. Die Arbeitslosigkeit nimmt zu. Diese Entwicklung macht uns Sorge, und wir nehmen sie nicht einfach nur hin, wir handeln, um diese Wirtschaftskrise zu überwinden und neue zukunftssichere Arbeitsplätze zu schaffen. Unser Spar-, Konsolidierungs- und Wachstumsprogramm dient diesem Ziel. In der heutigen Zeit können die kurzfristige Besitzstandssicherung und Vollabsicherung in allen Lebenslagen nicht mehr erste Priorität haben. Politik beginnt mit dem Betrachten der Realität. Nichts ist schlimmer und schadet den Menschen mehr als Realitätsverweigerung, und genau diese Realitätsverweigerung erkenne ich täglich neu bei der SPD: Die alten Parolen, die alten Vorschläge, die alten Rezepte bei einer total geänderten Situation. Dies, meine Damen und Herren von der Opposition, kann nicht gutgehen. Jede Maßnahme und jeder Vorschlag, der von der Regierungskoalition kommt, wird sofort in der Öffentlichkeit diskriminiert und niedergemacht. Die Opposition muß nicht zu allen Vorschlägen der Regierung ja sagen. Sie muß kritisch hinterfragen. Die Menschen haben aber kein Verständnis mehr für eine Opposition, die sich in so schwieriger Zeit der Zusammenarbeit verweigert. Wir haben andere Zeiten. Nicht der auf Parteitaktik gegründete politische Kampf ist gefragt, sondern die Menschen erwarten, daß wir den uns zukommenden Beitrag zur Lösung dieser wichtigen Frage leisten. Da kann Ihnen die Erfahrung Dieter Spöris aus dem letzten Landtagswahlkampf in Baden-Württemberg Anregung geben. In einem Interview sagte er: „Wir haben uns im Wahlkampf so massiv bekämpft, daß beide großen Parteien als Verlierer auf der Strecke geblieben sind. " Genützt hat es Rechtsradikalen. Spüren Sie die Verantwortung, die auf uns allen, vor allem aber auch auf Ihnen in diesen Wochen und Monaten für unsere Demokratie lastet? Wir stellen uns dieser Verantwortung und deshalb das vorgelegte Maßnahmenpaket. Es hat zwei Zielrichtungen: 1. Wir wollen unseren Beitrag leisten, daß die Wirtschaft Wachstumskräfte entfalten kann. 2. Der Sozialstaat muß umgebaut werden. Von einem Abbau oder, wie die Opposition polemisch plakativ gerne formuliert, von einem Kahlschlag kann keine Rede sein. Wer so formuliert, verunsichert gerade in schwieriger Zeit die Menschen und handelt verantwortungslos. Auch nach unseren Einsparmaßnahmen entfallen im Jahr 1994 allein auf den Haushalt des Arbeitsministers ein Viertel der Ausgaben des Gesamthaushaltes, nämlich 120 Milliarden DM. Allein der Haushalt der Bundesanstalt für Arbeit wird voraussichtlich ein Ausgabenvolumen von etwa 100 Milliarden DM ausweisen, davon rund 45 Milliarden DM für arbeitsmarktpolitische Leistungen. Und trotz der Sparmaßnahmen wird der Bund einen zweistelligen Milliarden-Zuschuß zum Ausgleich des Haushalts der Bundesanstalt zur Verfügung stellen müssen. 15892* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 183. Sitzung. Bonn, Freitag, den 22. Oktober 1993 Die Sozialausgaben werden wie auch bisher rund ein Drittel des Bruttosozialprodukts ausmachen. Wir haben deshalb keinen Grund, uns mit unserer Politik zu verstecken. Und trotzdem nehmen wir die Sparnahmen nicht auf die leichte Schulter. Wir machen das alles ja nicht aus lauter Jux und Tollerei. Aber es macht keinen Sinn, den Menschen etwas zu versprechen, was nicht einzuhalten ist. Dadurch wird nichts besser, sondern es wird alles schlechter. Das sind die Fakten: Ohne dieses Sparpaket hätte die Nettokreditaufnahme des Bundes im Jahre 1994 über 90 Milliarden DM betragen. Die Folgen für den Kapitalmarkt und damit auch für unsere Wirtschaft sind jedem bekannt. Eine solche Politik würde die deutsche Wirtschaft strangulieren und noch mehr Arbeitsplätze kosten. Umbau, Gegensteuern, das sind jetzt notwendige Überlegungsstrategien. Niedrige Zinsen beleben die Wirtschaft und erleichtern dem kleinen Mann das Bauen. Niedrige Hypothekenzinsen sind das beste Konjunkturprogramm für unsere Bürger. Das Sparpaket, daß übrigens an der untersten Grenze angesetzt ist, garantiert auch in Zukunft all denen soziale Sicherheit, die sie benötigen. Die Absenkung des Arbeitslosengeldes bei Arbeitslosen mit Kindern um 1 % und bei Kinderlosen um 3 % ist sozialpolitisch vertretbar. Bei der Arbeitslosenhilfe sollten wir ohnehin darüber nachdenken, da es sich bei ihr nicht um eine Versicherungsleistung handelt, ob es sinnvoll ist, auf Dauer zwei an Bedarfsgrundsätzen orientierte Leistungssysteme in Deutschland aufrechtzuerhalten. Ich verkenne nicht, daß gerade die zeitliche Befristung der Arbeitslosenhilfe zu Mehrbelastungen der Kommunen führt, und dies in einer Zeit, wo die Kommunen ohnehin sparen müssen. Allerdings muß ich darauf verweisen, daß der Bund im föderalen Konsolidierungsprogramm erhebliche Lasten übernommen hat und die Gemeinden aus den Maßnahmen dieses Programms und einer Reihe von Maßnahmen dieses Sparpakets sowie aus der Einführung der Pflegeversicherung im Ergebnis Entlastungen auch von mehreren Milliarden zu erwarten haben. Auch die Neuregelung des Asylrechts bringt Entlastungen für unsere Kommunen. Ein tragfähiger Kompromiß wurde auch beim Schlechtwettergeld gefunden. Die Tarifpartner haben nun bis ins Frühjahr 1996 Zeit, Regelungen zu finden. Daß dazu Bereitschaft besteht, hat der Präsident des deutschen Baugewerbeverbandes gestern auf dem Baugewerbetag hier in Bonn erklärt. Diese Wirtschaftskrise ist wie eine Krankheit, wo noch offen ist, ob sie heilbar ist oder ob sie chronisch wird. Die Chancen zur Gesundung sind aber gut. Wir haben die richtige Therapie, wir müssen aber alle auch mitmachen. Deshalb ist es notwendig, den Menschen zu sagen, daß durch diese Einsparungen Zukunft gewonnen werden kann. Wer hier wie Sie von der Opposition die falschen Signale gibt, handelt unverantwortlich. Wir lassen uns von dem als richtig erkannten Weg nicht abbringen im Interesse der Menschen und unseres Landes. Anlage 6 Erklärungen nach § 31 GO zur Abstimmung über den Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Umsetzung des Spar-, Konsolidierungs- und Wachstumsprogramms (Tagesordnungspunkt 12 a) Jürgen Augustinowitz (CDU/CSU): Das heute zu beschließende Erste Gesetz zur Umsetzung des Spar-, Konsolidierungs- und Wachstumsprogramms ist eine wichtige Maßnahme zur Begrenzung der Neuverschuldung des Bundes. Im Interesse der Stabilität der Deutschen Mark ist es erforderlich, am geplanten Gesamtvolumen der Einsparungen festzuhalten. Der Gesetzentwurf sieht in Art. 1 auch die Begrenzung der Zahlung von Arbeitslosenhilfe auf zwei Jahre vor. Durch diese Veränderung verringern sich die Ausgaben des Bundes. Gleichzeitig erhöhen sich dadurch die Belastungen der kommunalen Haushalte durch Mehrausgaben im Bereich der Sozialhilfe in erheblichem Maße. In diesem Teilbereich leistet das Gesetz also keine wirkliche Einsparung öffentlicher Mittel, sondern lediglich eine Verlagerung von Belastungen vom Bund auf die Kommunen, die die kommunalen Haushalte vor erhebliche Probleme stellt. Ich halte diese Verschiebung von Lasten von einem öffentlichen Haushalt zu anderen öffentlichen Haushalten für falsch. Daher stimme ich in der zweiten Lesung gegen die Begrenzung der Zahlung von Arbeitslosenhilfe auf zwei Jahre in Art. 1 des Gesetzentwurfs. Andererseits ist zu berücksichtigen, daß der Bund bei den Verhandlungen zum Föderalen Konsolidierungsprogramm im Sinne einer schnellen Einigung bis an die Grenzen seiner finanziellen Belastbarkeit gegangen ist. Länder und Kommunen haben hier im Vergleich zum Bund geringere Lasten übernommen. Die Ablehnung eines einzelnen Aspektes des Gesetzentwurfes rechtfertigt angesichts der Bedeutung des Gesamteinsparvolumens von 21 Milliarden DM im Bundeshaushalt für die Stabilität der Deutschen Mark sowie den Standort Deutschland insgesamt nicht die Ablehnung des vollständigen Sparpaketes. Nach reiflicher Abwägung aller Argumente stimme ich daher dem Ersten Gesetz zur Umsetzung eines Spar-, Konsolidierungs- und Wachstumsprogramms in dritter Lesung zu. Dr. Reinhard Meyer zu Bentrup (CDU/CSU): Ich halte die Zielsetzung des Gesetzentwurfes des Spar-, Konsolidierungs- und Wachstumsgesetzes für richtig. Ohne durchgreifende Konsolidierung ist nachhaltiges Wachstum nicht möglich. Die Neuverschuldung des Bundes muß strikt begrenzt, die Stabilität der Deutschen Mark damit verbessert und der wirtschaftliche Wiederaufstieg nachhaltig gestärkt werden. Deswegen ist es erforderlich, daß alle öffentlichen Gebietskörperschaften nicht nur ihre Ausgaben beschränken, sondern darüber hinaus durch Umschichtungen investive Mittel zur Verbesserung der Arbeitsmarktsituation freisetzen. Diesem Ziel wird Art. 1 des Gesetzentwurfes nicht gerecht, weil er die Lasten des Bundes bzw. der Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 183. Sitzung. Bonn, Freitag, den 22. Oktober 1993 15893* Bundesanstalt für Arbeit in der Folgewirkung auf die Städte und Gemeinden verlagert. Richtiger wäre, hier den Städten und Gemeinden eine wirksame Kompensalon anzubieten. Weil diese fehlt, stimme ich in der zweiten Lesung gegen Art. 1 des Gesetzentwurfes. Claus Jäger (CDU/CSU): Dem 1. SKWPG stimme ich in der dritten Beratung trotz schwerer Bedenken bei den Regelungen, die die Familien betreffen, zu. Der Vermittlungsausschuß wird sich sicherlich noch mit dem Gesetz als Ganzem befassen, weshalb ich von erneuten Veränderungen ausgehe. Die im vorliegenden Gesetz enthaltene Einkommensgrenzen-Regelung beim Kindergeld und für die ersten sechs Monate der Laufzeit des Erziehungsgeldes beinhaltet eine verfassungsrechtlich äußerst fragwürdige Benachteiligung von Ehepaaren mit Kindern gegenüber nicht verheirateten Paaren mit Kindern. Bei der Erziehungsgeld-Regelung kommt hinzu, daß der Verwaltungsaufwand in Höhe von 16 Millionen DM zu Lasten der Bundesländer in Anbetracht der Einsparung von 20 Millionen DM unvertretbar hoch ist, da zwar alle Familien überprüft werden müssen, aber nur ca. 1 Prozent der Familien Kürzungen erfahren werden. Vergessen wird mit dieser Neuregelung auch, daß das Erziehungsgeld als Anerkennung und Hilfe für jede Mutter eingeführt worden war. Nicht vernachlässigen kann ich den Umstand, daß die ab 1994 stark ansteigenden Sozialabgaben zu zusätzlichen Minderungen der real verfügbaren Einkommen der Familien führen werden. Dies und die Kürzungen der Leistungssätze bei Lohnersatzleistungen nach dem Arbeitsförderungsgesetz werden voraussichtlich die Abhängigkeit von Familienhaushalten von der Sozialhilfe verstärken, wenn auf eine Verbesserung des Familienlastenausgleichs in den nächsten Jahren verzichtet wird. Die erwähnten Einkommensminderungen fallen stärker aus als die erfolgten und zusätzlich vorgesehenen Kürzungen im Regelsatzgefüge bei der laufenden Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundessozialhilfegesetz. Familienförderung darf auch in finanziell schwierigen Zeiten nicht von den Vorgaben abweichen, die das Bundesverfassungsgericht wiederholt in Beschlüssen zur Familien- und Sozialpolitik, zuletzt im Urteil zum Schwangerschaftsabbruch, gemacht hat. Es ist daher unerläßlich, daß der Familienlastenausgleich im Hinblick auf die seitens des Verfassungsgerichts gebotenen Mindestanforderungen einer umfassenden Prüfung unterworfen wird. Manfred Kolbe (CDU/CSU): Meine heutige Ablehnung des Gesetzes zur Umsetzung des Spar-, Konsolidierungs- und Wachstumsprogramms der Bundesregierung begründe ich wie folgt: Unstrittig sind Einsparungen im Bundeshaushalt 1994 erforderlich, da sonst die Netto-Neuverschuldung die Rekordmarke von 90 Milliarden DM erreicht hätte, was auf eine Kreditfinanzierungsquote von rund 20 % hinausgelaufen wäre. Trotz Sparpakets steigen die Gesamtschulden des Bundes nach Auflösung der sogenannten Nebenhaushalte (Treuhand, Kreditabwicklungsfonds, Wohnungsbau Ost, Bahn und Post) bis Ende 1995 auf 1,5 Billionen DM an. Bei einem unterstellten Zinssatz von 8 % bedeutet dies Zinszahlungen von 120 Milliarden DM. Das Sparvolumen bewegt sich daher eher am unteren Rande des Erforderlichen. Abzulehnen ist dagegen der Inhalt der Sparbeschlüsse. Von insgesamt 21,14 Milliarden DM Haushaltsentlastungen 1994 entfallen 13,72 Milliarden DM auf die Bundesanstalt für Arbeit bzw. den Arbeitsmarkt und Sozialhaushalt und weitere 1,94 Milliarden DM auf sonstige Sozialleistungen (Kindergeld, Erziehungsgeld, BAföG). Mehr als drei Viertel aller Einsparungen werden also im Sozialbereich erzielt. Demgegenüber wird der Staatsverbrauch nur durch 0,81 Milliarden DM begrenzt, werden Subventionen nur in Höhe von 1,27 Milliarden DM abgebaut und schlagen steuerliche Maßnahmen nur mit 1,4 Milliarden DM zu Buche. Als größter Posten beim Steuermißbrauch taucht gerade einmal der Zigarettenschmuggel (0,5 Milliarden DM) auf. Dieses Sparkonzept ist einerseits sozial unausgewogen und greift andererseits im Subventions- und Steuerbereich viel zu kurz. Meiner Meinung nach dürfen insbesondere die Sozialleistungen (Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe, Vorruhestandsgeld) nur in dem Maße gekürzt werden, wie auch andere Bezüge aus öffentlichen Kassen gekürzt werden. Das heißt, wenn die Sozialleistungen um 1 % bzw. 3 % gekürzt werden, muß dies auch bei den Beamten und Politikern erfolgen und eine entsprechende Anregung an die Tarifpartner im öffentlichen Dienst und in der Wirtschaft gehen. Den Bürgern in meinem sächsischen Wahlkreis ist es nicht zu vermitteln, warum dem Arbeitslosenhilfeempfänger mit durchschnittlich 745 DM monatlich im Osten seine Leistungen um 1 % bzw. 3 % gekürzt werden, während die, die darüber liegen, erst 1995 wieder den Solidaritätszuschlag leisten. Die jetzigen einseitigen Kürzungen zugunsten der sozial Schwächsten werden einen erheblichen politischen Glaubwürdigkeitsverlust bewirken, insbesondere im Osten Deutschlands, wo ein Drittel der Bevölkerung von Sozialleistungen abhängig ist, die zu einem großen Teil auf der Basis der nominellen niedrigen Arbeitseinkommen 1990/91 berechnet sind. Richtiger wäre es gewesen, überall zu sparen, um einerseits ein noch höheres Sparvolumen zu erzielen und andererseits sozial ausgewogen zu handeln. Der Vorstand der CDU-Landesgruppe Sachsen hatte dafür ein umfangreiches Sparprogramm erarbeitet, das aber nicht aufgegriffen wurde. Editha Limbach (CDU/CSU): Um Arbeitsplätze zu sichern, den wirtschaftlichen Aufschwung einzuleiten und die Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse in Ost- und Westdeutschland zu beschleunigen, sind eine Konsolidierung der öffentlichen Haushalte und ein Umbau des Sozialstaates notwendig. Deswegen sind wirkungsvolle und leider für viele auch schmerzhafte Spar- und Konsolidierungsmaßnahmen unumgänglich. Dennoch kann ich heute der Verabschiedung des Ersten und Zweiten Gesetzes zur Umsetzung des Spar-, Konsolidierungs- und Wachstumsgesetzes (SKWPG) nicht zustimmen, weil breite Teile des 15894* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 183. Sitzung. Bonn, Freitag, den 22. Oktober 1993 Hauses offensichtlich Haushaltsreserven sehen, die es auch ermöglichen würden, notwendige Korrekturen zur besseren Sozialverträglichkeit der beiden Gesetzentwürfe vorzusehen. Angelika Pfeiffer (CDU/CSU): Der Inhalt der Spar- beschlüsse ist für mich nicht sozial abgewogen. Über die Hälfte aller Einsparungen werden im Sozialbereich erzielt, der Staatsverbrauch dagegen wird nur durch 0,81 Milliarden DM begrenzt. Auch bei den Subventionen wird meines Erachtens mit 1,27 Milliarden DM zuwenig abgebaut. Ich bin entschieden gegen die Kürzung von Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe und Vorruhestandsgeld, wenn solche Kürzungen nicht auch bei Beamten und Politikern erfolgen. Den Bürgern in meinem Wahlkreis kann ich nicht erklären, warum die Bezüge eines Arbeitslosenhilfeempfängers von ca. 745 DM um 3 % gekürzt werden, während alle Besserverdienenden nicht zahlen müssen. Ich bin für sparen, aber bitte ausgewogen und für jeden. Herbert Werner (Ulm), Siegrun Löwisch, Dr. Karl H. Fell (alle CDU/CSU): Dem 1. SKWPG stimme ich in der dritten Beratung trotz schwerer Bedenken bei den Regelungen, die die Familien betreffen, zu. Der Vermittlungsausschuß wird sich sicherlich noch mit dem Gesetz als Ganzem befassen, weshalb ich von erneuten Veränderungen ausgehe. Die im vorliegenden Gesetz enthaltene Einkommensgrenzen-Regelung beim Kindergeld und für die ersten sechs Monate der Laufzeit des Erziehungsgeldes beinhaltet eine verfassungsrechtlich äußerst fragwürdige Benachteiligung von Ehepaaren mit Kindern gegenüber nicht verheirateten Paaren mit Kindern. Bei der Erziehungsgeld-Regelung kommt hinzu, daß der Verwaltungsaufwand in Höhe von 16 Millionen DM zu Lasten der Bundesländer in Anbetracht der Einsparung von 20 Millionen DM unvertretbar hoch ist, da zwar alle Familien überprüft werden müssen, aber nur ca. 1 Prozent der Familien Kürzungen erfahren werden. Vergessen wird mit dieser Neuregelung auch, daß das Erziehungsgeld als Anerkennung und Hilfe für jede Mutter eingeführt worden war. Nicht vernachlässigen kann ich den Umstand, daß die ab 1994 stark ansteigenden Sozialabgaben zu zusätzlichen Minderungen der real verfügbaren Einkommen der Familien führen werden. Dies und die Kürzungen der Leistungssätze bei Lohnersatzleistungen nach dem Arbeitsförderungsgesetz werden voraussichtlich die Abhängigkeit von Familienhaushalten von der Sozialhilfe verstärken, wenn auf eine Verbesserung des Familienlastenausgleichs in den nächsten Jahren verzichtet wird. Die erwähnten Einkommensminderungen fallen stärker aus als die erfolgten und zusätzlich vorgesehenen Kürzungen im Regelsatzgefüge bei der laufenden Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundessozialhilfegesetz. Familienförderung darf auch in finanziell schwierigen Zeiten nicht von den Vorgaben abweichen, die das Bundesverfassungsgericht wiederholt in Beschlüssen zur Familien- und Sozialpolitik, zuletzt im Urteil zum Schwangerschaftsabbruch, gemacht hat. Es ist daher unerläßlich, daß der Familienlastenausgleich im Hinblick auf die seitens des Verfassungsgerichts gebotene Mindestanforderungen einer umfassenden Prüfung unterworfen wird. Norbert Eimer (Fürth) (F.D.P.): Dem 1. SKWPG kann ich in der vorliegenden Fassung nicht zustimmen. Die im 1. SKWPG vorgesehenen EinkommensGrenzen von DM 75 000 bei Ledigen und DM 100 000 für Verheiratete sind meiner Überzeugung nach verfassungswidrig. Das Gesetz benachteiligt verheiratete gegenüber ledigen Paaren, indem es für die Kindergeld-Zuwendungsberechtigung einen um DM 50 000 niedrigeren Lebensstandard vorsieht. Selbst wenn sich die Kürzungen finanziell nicht sehr stark auswirken, wird signalisiert: „Laßt euch scheiden und lebt in wilder Ehe zusammen! " oder: „Spart Geld — heiratet wegen der Kinder nicht! " Dieses Signal sollte von dieser Regierung keinesfalls ausgehen. Im übrigen schließe ich mich der Erklärung des Kollegen Herbert Werner in vollem Umfang an. Petra Bläss (PDS/Linke Liste): Im Rahmen der heute zur Abstimmung stehenden Spargesetze der Bundesregierung wird es massive Einschnitte ins Bundessozialgesetz geben. Sozialhilfeempfängerinnen und -empfänger sollen zukünftig zu Gemeinschaftsarbeiten herangezogen werden. In den §§ 18 bis 20 BSHG wird festgelegt, daß Hilfesuchende, die keine Arbeit finden, zur Annahme einer zumutbaren Arbeitsgelegenheit verpflichtet werden können. Sie sollen dafür entweder das übliche Arbeitsentgelt erhalten oder lediglich mit „Hilfe zum Lebensunterhalt" und einer „angemessenen Entschädigung für Mehraufwand" abgespeist werden. Die Sozialhilfeträger werden verpflichtet, solche Arbeitsgelegenheiten zu schaffen. Wenn diese Regelungen mit den Stimmen der Regierungsfraktionen im Bundestag verabschiedet werden, ist eine neue Gruppe von Beschäftigten geschaffen, solche nämlich, die mit dem Druck des Leistungsentzugs zur Arbeit gezwungen werden können: schlecht bezahlt, ohne sozialen Schutz und ohne gewerkschaftliche Vertretung. Mit ihnen läßt sich zudem auf regulär Beschäftigte zusätzlicher Druck ausüben, weil sie als billige Arbeitskräfte für Gemeinschaftsarbeiten der Städte und Gemeinden beliebig einsetzbar sind. Die Schaffung neuer regulärer Arbeitsplätze kann damit verhindert und ein Arbeitsmarkt unterhalb aller tariflichen und arbeitsrechtlichen Standards etabliert werden. Angesichts der Ebbe in den kommunalen Kassen werden Sozialhilfeberechtigte so zu einer willkommenen Manövriermasse auch zur Erfüllung kommunaler Pflichtaufgaben. Die Einführung der Arbeitspflicht ins Bundessozialhilfegesetz stellt eine weitere Verschärfung der Lage der Sozialhilfeberechtigten dar. Nach der Deckelung der Regelsätze und der für 1995 in Aussicht genommenen Null-Runde, bleibt ihnen kaum eine andere Wahl, als jede Drecksarbeit zu akzeptieren, wenn sie überleben wollen. Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 183. Sitzung. Bonn, Freitag, den 22. Oktober 1993 15895 * Die vorgesehene Novellierung des BSHG führt zu einer weiteren Ausgrenzung von Armen und Schwachen in diesem Lande: Vom einheitlichen Bedarfsdekkungsprinzip wird abgegangen. Das Existenzminimum steht zur Disposition. Selbst das Statistikmodell wird zur Makulatur. Ich habe gestern am 73. Fürsorgetag in Mainz teilgenommen. Er stand unter dem Motto „Gewalt — Folgerungen für die soziale Arbeit". Die Auseinandersetzung mit dem Phänomen Armut in diesem reichen Land stand im Mittelpunkt der Debatte. Einmal mehr wurde festgestellt, daß es nichts nutzt, die existierende Armut wegzudefinieren. Im Forum „Was hat Armut mit Gewalt zu tun?" wurde betont, daß drastische Sozialkürzungen wie die heute zur Debatte stehenden eine Form struktureller Gewalt gegen die Betroffenen darstellen. Wenn dieser Tage so viel vom Wirtschaftsstandort Deutschland die Rede ist, darf nicht vergessen werden, welch wichtiger Standortfaktor der soziale Friede hierzulande ist. Dr. Dagmar Enkelmann ((PDS/Linke Liste): Mit ihrem Antrag — Drucksache 12/5955 — fordert die PDS/Linke Liste die Streichung der Ziffern 25, 25 a—c des Art. 1 — Änderung des Arbeitsförderungsgesetzes. Das, was uns hier als Kompromiß eines allmählichen Auslaufens der Schlechtwettergeldregelung angeboten wird, ist ein stinkender, weil fauler Kompromiß. Die Zahlung des Schlechtwettergeldes soll um zwei Monate verkürzt werden. Schlimmer aber ist ein anderes „Entgegenkommen" der Bundesregierung. Die Zahlung soll nämlich pro Tag um eine Stunde gekürzt werden. Unternehmerinnen und Unternehmer werden es Ihnen möglicherweise danken — wer will es ihnen verdenken. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aber müssen sich, gelinde gesagt, verschaukelt vorkommen — sie bekommen künftig weniger Schlechtwettergeld als Arbeitslosengeld. Wahrlich: Ein starkes Stück im asozialen Streichkonzert der Bundesregierung! Schlechtwettergeld wurde 1959 als Gemeinschaftsinitiative der Adenauer-Regierung und der Tarifparteien eingeführt. Die Bundesanstalt für Arbeit brauchte ab diesem Zeitpunkt nur noch stundenweise Arbeitsausfall zu bezahlen. Das Arbeitslosengeld konnte für die Winterarbeitslosigkeit eingespart werden. Im Bericht des Deutschen Bundestages am Ende des Winters 1959/60 — dem ersten Jahr nach Einführung von Schlechtwettergeld — heißt es: Die mit dem Gesetz „verknüpfte Hoffnung, daß die bedeutende alljährliche winterliche Arbeitslosigkeit in der Bauwirtschaft in entscheidendem Umfang zurückgedrängt würde, ist in überraschend großem Umfang eingetreten . . Im selben Bericht heißt es weiter: Der Erfolg der Maßnahmen zur Förderung der ganzjährigen Beschäftigung in der Bauwirtschaft liegt nicht nur in der sozialpolitisch sehr bedeutsamen Einschränkung der winterlichen Arbeitslosigkeit, sondern auch in dem volkswirtschaftlichen Erfolg, der sich in dem Anstieg der in den Wintermonaten geleisteten Arbeitsstunden ausdrückt. Ist Ihnen Adenauer nun nichts mehr wert? Heute nämlich behauptet die Bundesregierung genau das Gegenteil und ignoriert sämtliche Erfahrungen im Baugewerbe und der Arbeitsämter. In ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der PDS/ Linke Liste unterstellt die Bundesregierung, daß ausgerechnet die Zahlung des Schlechtwettergeldes die Auslastung der Baukapazitäten in den Wintermonaten behindert hätte. Das Gegenteil aber ist der Fall. Die Regelung ermöglicht nämlich erst die Aufrechterhaltung des Arbeitsverhältnisses zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern, finanziert witterungsbedingte Ausfälle und schafft die Voraussetzung für einen flexiblen Einsatz der Arbeitskräfte auch in den Wintermonaten. Erst damit war tatsächlich ganzjähriges Bauen möglich. Damit aber wird künftig Schluß sein. Oder maßen Sie sich an, kraft Ihrer Mehrheit auch noch über das Wetter entscheiden zu können? Völlig kalt läßt Sie offenkundig die Aussicht auf dramatisch wachsende Arbeitslosenzahlen in den Wintermonaten. „Ein Ansteigen der saisonalen Arbeitslosigkeit ließe sich ... jedoch nicht ausschließen", teilten Sie mir auf eine entsprechende Frage lapidar mit. Auf ein paar 100 000 Arbeitslose mehr oder weniger kommt es Ihnen wohl nicht an? Das Schlechtwettergeld ist sowohl aus volkswirtschaftlich als auch aus sozialer Hinsicht ein Gebot der Vernunft. Seine Streichung ist ein Rückfall in die soziale Steinzeit. Dr. Ruth Fuchs (PDS/Linke Liste): Die Abgeordnetengruppe PDS/Linke Liste beantragt, die in der Beschlußempfehlung enthaltenen Änderungen des Zivildienstgesetzes und des Soldatenversorgungsgesetzes zurückzunehmen und damit diese Gesetze in der bisherigen Fassung beizubehalten. Zur Begründung unseres Antrags nenne ich drei Gedanken: Erstens. Wir halten die vorgeschlagenen Änderungen für unsozial, weil sie wieder einmal die weniger Verdienenden trifft. Mit der Neuregelung entfallen für die Soldaten im Grundwehrdienst, für die Soldaten auf Zeit — mit einer Dienstzeit von weniger als 2 Jahren — sowie für die Zivildienstleistenden die ihnen bisher zustehende Arbeitslosenhilfe und Anrechte auf Förderung der beruflichen Fortbildung. Die als Ersatz vorgesehene Übergangsbeihilfe ist zwar geeignet, soziale Not abzufedern, stellt aber insgesamt für die Betroffenen einen sozialen Abbau dar. Die schrittweise Streichung des Kleiderzuschusses für Zivildienstleistende empfinde ich als kleinlichen Abbau von Vergünstigungen für Menschen, die ihren Dienst an der Gesellschaft leisten. Zweitens. Die Regelung, daß neuerdings 25 % der Geldbezüge der Zivildienstleistenden die Beschäftigungsstellen bzw. die Kommunen zu tragen haben, stellt lediglich eine Verlagerung eines Teiles der Ausgaben von oben nach unten dar. Bisherige Ausgaben des Bundes verlagern sich auf die Beschäftigungsstellen bzw. die Kommunen, ohne daß dabei insgesamt Mittel eingespart werden. Letztgenannte werden damit unzumutbar stark belastet. 15896* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 183. Sitzung. Bonn, Freitag, den 22. Oktober 1993 Es muß außerdem angenommen werden, daß durch die genannte Neuregelung die Beschäftigungsstellen bzw. die Kommunen gezwungen sein werden, die Anzahl der Zivildienstplanstellen drastisch zu verringern. Das ginge dann auf alle Fälle nur auf Kosten von Dienstleistungen für die Bevölkerung, daß heißt vor allem auf Kosten der Alten und Kranken. Ich frage mich außerdem, ob durch eine solche Regelung der Zivildienst in der bisherigen Form überhaupt aufrecht erhalten werden kann und welche Auswirkungen die Verringerung der Anzahl der Zivildienstleistenden auf die Problematik der Wehrgerechtigkeit hätte. Drittens. Wenn man die Gesamtausgaben für die Verteidigung der Bundesrepublik analysiert, kommt man zu der Schlußfolgerung, daß hier wirklich an der falschen Stelle gespart wird. Es gäbe genügend Möglichkeiten, vor allem den Verteidigungshaushalt zu straffen. Ich nenne stellvertretend für die vielen Möglichkeiten die Ausgaben für die Entwicklung des Eurofighter und die gigantischen Ausgaben für den Einsatz der Bundeswehr in Somalia, deren politische und humanitäre Effektivität mehr als zweifelhaft sind. Einsparungen auf Kosten der Soldaten und der Zivildienstleistenden sind nach unserer Auffassung der falsche Ansatz! Anlage 7 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Heribert Scharrenbroich, Stefan Schwarz, Otto Regenspurger, Rainer Eppelmann, Helmut Sauer (Salzgitter), Dr.-Ing. Rainer Jork, Hans-Joachim Fuchtel, Volker Kauder, Maria Michalk, Johannes Nitsch, Heinz Schemken, Renate Diemers, Theo Magin, Wolfgang Vogt (Düren), Julius Louven, Monika Brudlewski, Dr. Dietrich Mahlo, Georg Janovsky, Dr. Manfred Lischewski, Heinz-Adolf Hörsken, Karl-Josef Laumann, Heinz Rother, Heinz-Jürgen Kronberg, Manfred Schell, Rudolf Meinl, Erich G. Fritz, Franz Romer, Gottfried Haschke (Großhennersdorf), Erhard Niedenthal, Engelbert Nelle, Reiner Krziskewitz, Dr. Gerhard Päselt, Dr. Harald Kahl, Wolfgang Meckelburg, Peter Keller, Günther Schartz (Trier), Walter Link (Diepholz), Erika Reinhardt, Alfons Müller (Wesseling), Gertrud Dempwolf, Klaus Riegert, Wolfgang Erler (Waldbrunn), Ortrun Schätzle, Dr. Ursula Lehr, Norbert Otto (Erfurt), Manfred Heise, Hubert Hüppe, Thomas Kossendey, Eva-Maria Kors, Winfried Fockenberg, Wolfgang Börnsen (Bönstrup), HeinzGünter Bargfrede, Joachim Graf von SchönburgGlauchau, Heinrich Seesing, Peter Götz, Claus-Peter Grotz, Erika Steinbach-Hermann, Wolfgang Krause (Dessau), Hans-Dirk Bierling, Irmgard Karwatzki (alle CDU/CSU) zur Abstimmung über den Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Umsetzung des Spar-, Konsolidierungs- und Wachstumsprogramms (Tagesordnungspunkt 12 a) Erklärung nach § 31 GO zum Abstimmungsverhalten bei der Verabschiedung des 1. und 2. Gesetzes zur Umsetzung des Spar-, Konsolidierungs- und Wachstumsgesetzes (SKWPG) am 22. Oktober 1993 Um Arbeitsplätze zu sichern, den wirtschaftlichen Aufschwung einzuleiten und die Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse in Ost- und Westdeutschland zu beschleunigen, ist eine Konsolidierung der öffentlichen Haushalte und ein Umbau des Sozialstaates notwendig. Deswegen sind wirkungsvolle und leider auch für viele schmerzhafte Spar- und Konsolidierungsmaßnahmen unumgänglich. Das von der Bundesregierung gesetzte Sparziel von 21 Milliarden DM muß unbedingt erreicht werden, um den Zinssenkungsprozeß fortzusetzen, den Preisanstieg weiter zurückzuführen und die D-Mark weiter stabil zu halten. Wir stellen fest, daß der Gesetzentwurf des 1. SKWPG durch Korrekturen in wichtigen Punkten akzeptabler geworden ist, auch wenn uns dies noch nicht weitgehend genug ist. Wir nennen vor allem: 1. Die Arbeitnehmersparzulage wird nicht abgeschafft. 2. Das SWG wird nicht zum Sommer 1994 auslaufen, sondern erst im Frühjahr 1996; dadurch wird der Laufzeit des geltenden Tarifvertrages Rechnung getragen, und den Tarifvertragspartnern die Möglichkeit gegeben, durch Tarifvertrag einen Jahresarbeitszeitvertrag auszuhandeln. 3. Die Befristung der Arbeitslosenhilfezahlungen wird insofern abgemildert, als Bezieher, die am 31. Dezember 1993 das 55. Lebensjahr vollendet haben, von der Befristung ausgenommen werden. 4. Der Zuschuß an die Beschäftigungsstellen von Zivildienstleistenden wird nicht gestrichen, sondern zu 75 Prozent erhalten. Trotz erheblicher Bedenken gegen das 1. und 2. SKWPG in Einzelfragen stimmen wir den Gesetzentwürfen zu, weil davon auszugehen ist, daß die parlamentarische Behandlung der Gesetze im Bundesrat und im Vermittlungsausschuß von Bundestag und Bundesrat fortgesetzt wird. Wir gehen nämlich realistischerweise davon aus, daß CDU-geführte Landesregierungen im Bundesrat bzw. im Vermittlungsausschuß, also gemeinsam mit der Parlamentsmehrheit, die noch notwendigen Korrekturen zur besseren Sozialverträglichkeit der beiden Gesetzentwürfe durchsetzen werden. Diese Tatsache ermöglicht es uns, unsere schweren Bedenken in Einzelfragen hintanzustellen und durch unsere heutige Zustimmung den Weg für eine parlamentarische Weiterbehandlung der Gesetzentwürfe freizugeben. Anlage 8 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Ortrun Schätzle, Renate Diemers, Walter Link (Diepholz), Eva-Maria Kors, Erika Reinhardt, Klaus Riegert, Ursula Männle, Irmgard Karwatzki, Ilse Falk und Rainer Eppelmann (alle CDU/ Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 183. Sitzung. Bonn, Freitag, den 22. Oktober 1993 15897* CSU) zur Abstimmung über den Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Umsetzung des Spar-, Konsolidierungs- und Wachstumsprogramms (Tagesordnungspunkt 12 a) Wir können die Entscheidung zu den veränderten Einkommensgrenzen, die im Entwurf des 1. SKWPG zur Berechnung des Erziehungsgeldes in den ersten sechs Monaten zugrunde gelegt werden, im vorliegenden Gesetzentwurf (Drs. 12/5502, S. 16, Artikel 6 Nr. 2 — Änderung des Bundeserziehungsgeldgesetzes/BErzGG § 5) nicht mittragen. Eine Einsparung von 20 Millionen DM, die jährlich durch Veränderung der Berechnungsgrundlagen entstehen würde, steht in keinem Verhältnis zum Verwaltungsaufwand, der jährliche Ausgaben von ca. 16 Millionen DM verursacht. Durch diese Einführung entstünden darüber hinaus erhebliche Verzögerungen bei der Auszahlung auch für diejenigen Antragsteller, die von der Veränderung der Berechnungsgrundlage nicht betroffen wären. Außerdem betrifft die Neuregelung nur 1 % der derzeitigen Erziehungsgeldberechtigten. Trotz dieser erheblichen Bedenken stimmen wir dem Ersten Gesetz zur Umsetzung des Spar-, Konsolidierungs- und Wachstumsprogramms (1. SKWPG) im ganzen zu. Anlage 9 Zu Protokoll gegebene Reden zu Tagesordnungspunkt 13 a + b (Arbeitszeitrechtsgesetz) Rudolf Kraus, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung: Die Arbeitszeitordnung von 1938 und die Vorschriften zur Sonn- und Feiertagsruhe aus dem vorigen Jahrhundert sind veraltet und dringend ref ormbedürf tig. Mit dem vorliegenden Entwurf eines Arbeitszeitrechtsgesetzes der Bundesregierung werden der Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer wirksamer und praktikabler gestaltet und die Rahmenbedingungen für flexible und individuelle Arbeitszeitmodelle verbessert. Grundsätzlich bleibt es beim 8-Stunden-Tag. Die tägliche Arbeitszeit kann jedoch auf bis zu zehn Stunden verlängert werden, wenn diese Verlängerung innerhalb von sechs Monaten — statt wie bisher innerhalb von zwei Wochen — auf durchschnittlich acht Stunden ausgeglichen wird. Dies erweitert den Spielraum für eine intelligentere Verteilung der Arbeitszeit und erleichtert die Vereinbarung von flexiblen Arbeitszeitmodellen. Die Festschreibung eines starren 8-Stunden-Tages, wie Sie es vorgeschlagen haben, meine Damen und Herren von der SPD-Fraktion, würde schon für die Einführung eines gebräuchlichen Gleitzeitmodells mit Zeitausgleich Regelungen der Tarifparteien erforderlich machen. Unser Gesetzentwurf stärkt den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer. Neben den Grenzen für die höchstzulässige tägliche Arbeitszeit werden im Gesetzentwurf aus Gründen des Gesundheitsschutzes gesundheitliche Mindestnormen für Ruhezeiten und Ruhepausen festgelegt. Bei einer mehr als sechsstündigen Arbeitszeit muß es eine Pause von 30 Minuten und bei mehr als neunstündiger Arbeit eine Pause von 90 Minuten geben. Teilzeitkräfte können pünktlich nach Hause und müssen nicht aufgrund unflexibler Vorschriften ihre Pausenzeiten absitzen. Die ununterbrochene Ruhezeit zwischen zwei Schichten muß elf Stunden betragen. Desweiteren verwirklicht das neue Arbeitszeitrechtsgesetz ein Stück Gleichberechtigung: Den Frauen werden — von den Ausbildungsberufen im Bergbau unter Tage abgesehen — alle anerkannten Ausbildungsberufe eröffnet. Künftig kann jede Frau das Dachdecker-, Maurer- oder Zimmermanshandwerk erlernen. Das Nachtarbeitsverbot für Frauen ist verfassungswidrig und wird abgeschafft. Der Gesetzentwurf sieht für Frauen und Männer einheitliche Schutzvorschriften bei Nachtarbeit vor. So hat künftig jeder Nachtarbeitnehmer das Recht, sich alle 3 Jahre auf Kosten des Arbeitgebers ärztlich untersuchen zu lassen. Stellt der Arzt gesundheitliche Beeinträchtigungen fest, ist der Nachtarbeitnehmer auf einen Tagesarbeitsplatz umzusetzen. Gleiches gilt für Arbeitnehmer, die Kinder unter 12 Jahren betreuen oder schwerpflegebedürftige Angehörige versorgen. Diese Regelungen werden dem Auftrag des Bundesverfassungsgerichts gerecht. Wer wie Sie, meine Damen und Herren von der SPD-Fraktion, die Arbeitszeit der Nachtarbeitnehmer auf 6 Stunden begrenzen will, verschließt die Augen vor den Interessen der Arbeitnehmer und den Bedürfnissen der Praxis. Dies verdeutlicht ein Beispiel: In einer großen Süßwarenfabrik werden die Arbeitnehmer in Wechselschicht an 6 Tagen die Woche jeweils 6 Stunden — insgesamt also 36 Stunden — beschäftigt. Bei Nachtarbeit wird der Arbeitnehmer wöchentlich 3 mal 10 Stunden beschäftigt — also 30 Stunden insgesamt. Sein Arbeitsrhythmus setzt sich aus 3 Tagen Arbeit und 4 Tagen Freizeit zusammen. Dadurch ergibt sich für den Arbeitnehmer ein Vorteil: Er hat mehr Freizeit an einem Stück. Ein weiterer Vorteil für den Arbeitnehmer ergibt sich aus der geringeren Anzahl von Nachtschichten, die der Arbeitnehmer hintereinander ableisten muß. Auch hier verbessert der Gesetzentwurf den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer. Der vorliegende Gesetzentwurf hält am grundsätzlichen Verbot der Sonn- und Feiertagsbeschäftigung fest und dehnt dieses Verbot auf alle Arbeitnehmer in allen Beschäftigungsbereichen aus. Bestimmte Ausnahmen vom grundsätzlichen Verbot der Sonn- und Feiertagsarbeit müssen jedoch zulässig bleiben. Krankenhäuser, Not- und Rettungsdienste, die Feuerwehr 15898* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 183. Sitzung. Bonn, Freitag, den 22. Oktober 1993 und landwirtschaftliche Betriebe können nicht einfach an Sonn- und Feiertagen schließen. Sonn- und Feiertagsarbeit bleibt daher auch künftig erlaubt, wenn eine Produktion aus technischen Gründen nicht unterbrochen werden darf, zum Beispiel, weil sonst Rohstoffe verderben oder Maschinen zerstört würden. Darüber hinaus ermöglicht der vorliegende Gesetzentwurf Sonn- und Feiertagsbeschäftigung durch Genehmigung der Aufsichtsbehörden, wenn in einer internationalen Konkurrenzsituation nachweislich nur durch Sonn- und Feiertagsbeschäftigung Arbeitsplätze zu sichern sind. Mit dieser Regelung kann dem drohenden Verlust von Arbeitsplätzen begegnet werden. Von einem Dammbruch bei der Sonn- und Feiertagsarbeit kann jedoch keine Rede sein. Derzeit gibt es kein europäisches Land, in dem so wenig an Sonn- und Feiertagen gearbeitet wird wie die Bundesrepublik Deutschland. Dies belegen die im Rahmen der Mikrozensuserhebung 1989 und 1991 erhobenen Daten zur Sonn- und Feiertagsarbeit: Während 1989 in den alten Bundesländern noch 8,8 % der etwa 25 Millionen Arbeitnehmer ständig oder regelmäßig an Sonn- und Feiertagen beschäftigt waren, ist ihr Anteil 1991 auf 8,2 % zurückgegangen. Insgesamt haben 1991 in Gesamtdeutschland nur 8,8 % der 33,8 Millionen abhängig Beschäftigten ständig Sonn- und Feiertagsarbeit geleistet. Für die an Sonn- und Feiertagen beschäftigten Arbeitnehmer sieht der vorliegende Gesetzentwurf einen Ersatzruhetag pro Woche und einen beschäftigungsfreien Sonntag im Monat als Ausgleich vor. Schließlich leistet der vorliegende Gesetzentwurf der Bundesregierung auch einen Beitrag zur übersichtlicheren Gestaltung des Arbeitszeitrechts und zur Entbürokratisierung. 28 zum Teil noch aus dem 19. Jahrhundert stammende Gesetze und Verordnungen werden überflüssig und können ersatzlos aufgehoben werden. Neuregelungen für flexiblere Arbeitszeiten ohne bürokratische Hürden gehören zu den dringend notwendigen Konjunkturimpulsen, die die deutsche Wirtschaft braucht. Das Thema Arbeitszeit ist ein entscheidendes Standortkriterium. Das Arbeitszeitrechtsgesetz ist jedoch kein Instrument der Arbeitsmarktpolitik. Deshalb lehnt die Bundesregierung die von der SPD-Bundestagsfraktion vorgeschlagene Festschreibung der 40-StundenWoche mit Kontingentierung der Überstunden ab. Durch ein solch starres Arbeitszeitkorsett würden Kleinbetriebe und selbst größere Betriebe bei Auftragsspitzen, kurzen Lieferfristen und Personalengpässen behindert. Diese Praxisferne des Gesetzentwurfs der SPD- Bundestagsfraktion hat auch der Bundesrat erkannt. Änderungsvorschläge an unserem Gesetzentwurf, wie die Begrenzung der täglichen Arbeitszeit auf 8 Stunden, die Festschreibung der 40-Stunden-Woche oder die Begrenzung der Nachtarbeit auf 6 Stunden, fanden keine Mehrheit. Damit lehnte der Bundesrat die Kernpunkte des von Ihnen, meine Damen und Herren von der SPD-Fraktion, eingebrachten Gesetzentwurfs ab. Der Arbeitszeitgesetzentwurf der Bundesregierung ist ein positives Signal im Standortwettbewerb. Wir müssen ausgetretene Pfade verlassen, wenn die deutsche Wirtschaft im internationalen Standortwettbewerb bestehen will. Der vorliegende Gesetzentwurf gibt dazu die Möglichkeit. Innerhalb eines gesetzlich vorgegebenen Rahmens von Höchstarbeitszeiten und Mindestruhezeiten können die Tarifpatner und unter bestimmten Voraussetzungen auch die Betriebspartner die Arbeitszeit variieren. Dies liegt im Interesse eines zeitgemäßen Arbeitszeitschutzes. Die Sozialpartner erhalten zusätzliche Regelungsbedürfnisse und damit mehr Verantwortung. Die Sozialpartnerschaft wird gestärkt. Flexible Arbeitszeitmodelle zu verwirklichen, das ist auch künftig Aufgabe der Tarifpartner. Es könnte ihr Beitrag zur Sicherung des Standortes Deutschland sein. Karl-Josef Laumann (CDU/CSU): Durch die 1. Lesung des neuen Arbeitszeitrechtsgesetzes setzen wir ein Gesetzgebungsverfahren in Gang, das die aus dem Jahre 1938 stammende Arbeitszeitordnung ablösen wird und weitere, teilweise aus dem 19. Jahrhundert stammende Verordnungen überflüssig machen wird. Ich glaube, es ist wohl überfällig. Angesichts der wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Veränderungen, die unser Volk in den vergangenen 55 Jahren Gott sei Dank erleben durfte, sollte auch dieser Bereich den jetzigen Verhältnissen neu angepaßt werden. Vordringliches Anliegen eines Arbeitszeitrechtsgesetzes muß es natürlich sein, die Arbeitszeiten aus gesundheitlichen Gründen in Mindestnormen und Höchstgrenzen zu ordnen. Konkret sieht der Gesetzentwurf vor: Erstens: Es bleibt beim Grundsatz des 8-StundenTages. Zweitens: Die tägliche Arbeitszeit kann auf bis zu 10 Stunden verlängert werden, wenn diese Verlängerung innerhalb eines Ausgleichszeitraums von 6 Monaten auf durchschnittlich 8 Stunden ausgeglichen wird. Diese Regelung bringt in die Diskussion um den Industriestandort Deutschland ein flexibles Element, das von vielen gefordert wird. Selbst das SPD-regierte Hamburg erklärte durch seinen Sozialsenator Zumkley im Bundesrat am 24. September 1993 — ich zitiere aus dem Bundesratsprotokoll —: Wir müssen darauf achten, daß das neue Arbeitszeitrechtsgesetz zu keinen Schwierigkeiten in der Hafenwirtschaft und in der Medienwirtschaft führt. Die Hafenunternehmen müssen kurzfristig und flexibel auf starke Auftragsschwankungen reagieren, und zwar mit dem vorhandenen, oft hochqualifizierten Personal. Deshalb ist es aus unserer Sicht für die Sicherung des Wirtschaftssektors und die damit verbundenen Arbeitsplätze notwendig, ausreichend und flexibel über Überstundenregelungen zu verfügen. Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 183. Sitzung. Bonn, Freitag, den 22. Oktober 1993 15899* Ich habe diesem Zitat nur hinzuzufügen: Was für den Hamburger Hafen gilt, gilt auch für viele andere Wirtschaftsbereiche in unserem Land. Es bleibt Sache der Tarif- und Betriebspartner, innerhalb dieses Rahmens die täglichen Arbeitszeiten selbst zu vereinbaren. Ihnen werden dabei neue Spielräume und Regelbefugnisse eröffnet. Ich bin der festen Überzeugung, daß die Sozialpartner dieses praxisnäher und damit besser für die einzelnen Branchen regeln können, als dieses der Gesetzgeber in Bonn kann. Drittens wird in diesem Gesetz festgeschrieben, daß eine Ruhezeit von 11 Stunden nach Beendigung der Arbeitszeit vorgeschrieben ist. Ruhezeiten von 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als 6 Stunden sind ebenfalls vorgeschrieben. Ein wichtiger weiterer Bereich sind die Schutzvorschriften für Nachtarbeit. Nachtarbeit soll für Frauen und Männer einheitlich arbeitsmedizinisch und sozialpolitisch flankiert werden, nicht aber wie in der Vergangenheit für bestimmte Arbeitnehmergruppen, z. B. Arbeitnehmerinnen, verboten werden. Hier gibt es im übrigen auch Rechtsprechungen, die uns einen solchen Weg auferlegen Wir wollen allerdings, daß Menschen, die nachts arbeiten müssen, regelmäßig arbeitsmedizinisch untersucht werden. Ich begrüße ausdrücklich den im Gesetzentwurf verankerten Umsetzungsanspruch auf einen Tagesarbeitsplatz bei gesundheitlicher Gefährdung der betroffenen Menschen, wenn Kinder unter 12 Jahren oder schwer pflegebedürftige Familienangehörige betreut werden müssen. Dieses Arbeitszeitrechtsgesetz beseitigt auch, außer im Bergbau unter Tage, alle Beschäftigungsverbote für Frauen. Schutz und Vorsorge bei gesundheitlichen Belastungen gelten gleichermaßen für Frauen und Männer. Damit ist vor allem im gewerblichen technischen Bereich der Zugang für Frauen vollständig geöffnet worden. Ich sehe, daß wir mit der Verabschiedung dieses Gesetzes auch einen Schritt zu mehr Chancengleichheit unter den Geschlechtern erreichen werden. Ein sicherlich schwieriges Feld stellt eine sinnvolle und verantwortbare Regelung der Beschäftigung an Sonn- und Feiertagen dar. Ich halte es für unumstritten, daß wir Menschen einen in Strukturen gegliederten Zeitablauf brauchen. So wie das Jahr durch die vier Jahreszeiten oder die großen christlichen Feiertage Ostern, Pfingsten und Weihnachten gegliedert ist, ist es auch sinnvoll, die Woche durch den Sonntag zu gliedern. Sonn- und Feiertage sind auch aus religiösen Gründen unter den besonderen Schutz des Gesetzgebers zu stellen. Für viele Menschen bedeutet das Begehen von Sonn- und Feiertagen einen wesentlichen Bestandteil der Ausübung ihres Glaubens. Der Sonntag ermöglicht die Ausführung in der Gemeinschaft. Gerade unser christlicher Glaube lebt ja aus der gemeinsamen Feier des Gottesdienstes. Für unsere Familien hat der Sonntag eine besondere Bedeutung. Er ist für viele Familien der einzige Tag, wo alle Familienmitglieder anwesend sind und der Tag gemeinsam gestaltet werden kann. Auch ein Großteil kultureller, politischer, sportlicher und geselliger Veranstaltungen orientieren sich zeitlich am Wochenende, weil am Sonntag der allergrößte Teil unserer Bürgerinnen und Bürger frei hat. Auch diese Veranstaltungen haben unstrittig einen unermeßlichen Wert im gesellschaftlichen Zusammenleben der Menschen. Alle diese Gründe, die ich genannt habe, sprechen für ein Arbeitsverbot am Sonntag. Sicherlich hat es auch gute Gründe, daß wir in unserem Land ein verfassungsrechtliches Gebot der Arbeitsruhe an Sonn- und Feiertagen haben. Trotz aller dieser Gründe gibt es Bereiche, in denen Sonntagsarbeit seit Menschengedenken unumgänglich ist, ja sogar zur Gestaltung unserer Freizeitinteressen am Wochenende auch unumgänglich ist. Rettungswesen, Krankenhäuser, Polizei, Musikaufführungen, Theateraufführungen, Kino, Schaustellungen, Vergnügungseinrichtungen, Medien, Ausstellungen und Märkte auf Volksfesten, Verkehrsbetriebe, Restaurants und Gaststätten, Energie- und Wasserversorgung, Tierhaltung, Landwirtschaft, Bewachungsgewerbe, hier und in vielen, vielen anderen Bereichen ist seit Menschengedenken Sonntagsarbeit üblich, und sicherlich wird diese Notwendigkeit der Sonntagsarbeit auch von niemandem bestritten. Alle diese Tatbestände, die zur Sonntagsarbeit führen, werden im neuen Gesetzentwurf in 16 Ausnahmebeständen zusammengefaßt. Ich denke, daß es auch richtig ist, daß wir erkennen müssen, daß wir in der Bundesrepublik Deutschland nicht auf einer Insel leben, sondern daß wir auch die Regelung der Arbeitsruhe an Sonn- und Feiertagen, ob es uns paßt oder nicht, in dem einen oder anderen Bereich der technischen und gesellschaftlichen Entwicklung Europas anpassen müssen. Ich halte es für sinnvoll, und dieses sieht der Gesetzentwurf auch vor, daß erstens die industrielle Sonn- und Feiertagsarbeit vor allem dann zulässig sein wird, wenn technische Erfordernisse eine ununterbrochene Produktion erfordern, z. B. um Verderben von Rohstoffen, das Mißlingen von Arbeitsergebnissen oder die Zerstörung bzw. Schädigung von Produktionseinrichtungen zu verhindern. Zweitens. In Zukunft sollen an Sonn- und Feiertagen auch dann Produktionsarbeiten erlaubt sein, wenn Unterbrechungen wegen zulässiger Kontroll-, Reinigungs- oder Instandhaltungsarbeiten den Einsatz von mehr Arbeitnehmern erfordern als bei durchgehender Produktion. Drittens. An Sonn- und Feiertagen ist auch die Kontrolle der Funktionsfähigkeiten von Datennetzen zulässig. Ebenso bei durchzuführenden Forschungsarbeiten. Viertens. Die Aufsichtsbehörden der Länder werden ermächtigt, die Beschäftigung von Arbeitnehmem an Sonn- und Feiertagen zu genehmigen für Arbeiten, die aus chemischen, biologischen, technischen und physikalischen Gründen einen ununterbrochenen Vorgang auch an Sonn- und Feiertagen erfordern. Erstmals sieht dieses Gesetz auch eine Ausnahme zur Sicherung der Beschäftigung vor. Durch Rechts- 15900* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 183. Sitzung. Bonn, Freitag, den 22. Oktober 1993 verordnung aus Gründen des Gemeinwohles kann die Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde erteilt werden, wenn nachweisbar die Konkurrenzfähigkeit gegenüber dem Ausland wegen längerer Betriebszeiten und anderer Arbeitsbedingungen im Ausland unzumutbar beeinträchtigt ist und durch die Genehmigung von Sonn- und Feiertagsarbeit die Beschäftigung gesichert werden kann. Diese Regelung sollte nur dann greifen, wenn die höchstmögliche Arbeitszeit in der Woche ausgeschöpft ist. Durch diese Regelung wird es nicht, davon bin ich fest überzeugt, zu einem Dammbruch in der Sonn- und Feiertagsarbeit kommen. Die Ausnahmen sind erforderlich und vertretbar. Der Umfang der Sonn- und Feiertagsarbeit ist langfristig in unserem Land stabil geblieben, von 1989 bis 1991 gab es sogar einen leichten prozentualen Rückgang von 8,8 auf 8,2 %. Ich weiß auch, daß in den anstehenden Beratungen des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung gerade die Möglichkeit der Beschäftigung an Sonn- und Feiertagen zur Sicherung von Arbeitsplätzen eine große Rolle spielen wird. Ich wünsche mir sehr, daß wir diese Frage nicht polemisch behandeln. Wir müssen hier eine Abwägung vornehmen zwischen dem — und dies habe ich ja sehr deutlich dargestellt —vernünftigen Arbeitsverbot am Sonntag und dem, was aus Gründen des Gemeinwohles unvermeidbar ist. Ich glaube, in der jetzigen Situation ist die Möglichkeit der Erhaltung von Arbeitsplätzen, wenn alle Arbeitszeiten, die in der Woche möglich sind, bereits ausgeschöpft sind, durch Sonn- und Feiertagsarbeit durchaus verantwortbar. Renate Rennebach (SPD): Anläßlich der heutigen Debatte über die vorliegenden Gesetzentwürfe zu einer Reform des Arbeitszeitrechts möchte ich noch einmal kurz in Erinnerung rufen, warum es erst im Jahre 1993 dazu kommt, die geltende Arbeitszeitordnung aus der NS-Zeit von 1938 zu novellieren. Ich möchte Sie daran erinnern, daß bereits in der 8. Wahlperiode eine Novelle am Widerstand unseres damaligen Koalitionspartners F.D.P. gescheitert ist und ebenso in der 9. Wahlperiode. Schließlich konnte selbst ein Regierungsentwurf der CDU/CSU-F.D.P.Koalition vom 9. Januar 1985 nicht realisiert werden. Ich habe die Vermutung, daß die F.D.P. auch hier ihre Bremsfinger im Spiel hat. Um so beglückter können wir heute sein, daß die längst überfällige Reform endlich zu gelingen scheint. Allerdings bezieht sich diese meine Freude nicht auch auf den Inhalt des vorliegenden Gesetzentwurfes der Regierung. Denn dieser Entwurf ist prall gefüllt mit Defiziten, wohin man auch sieht, und fällt zudem in Teilen hinter international übliche Standards zurück. Ich will dies an einigen Beispielen erläutern: So ist es mehr als auffällig, daß der Regierungsentwurf minimale gesundheits- und familienpolitische Merkmale schlicht nicht erfüllt. Er ignoriert zudem völlig die tarifliche Arbeitszeitentwicklung, d. h. die Tatsache, daß durch Arbeitszeitverkürzung seit 1956 ein Absenken der wöchentlichen Arbeitszeit auf unter 40 Stunden in fast allen Bereichen stattgefunden hat. Statt dessen nämlich versucht die Bundesregierung nicht nur, die anachronistische 48-Stunden-Woche festzuschreiben, sondern will sogar noch die alte Arbeitszeitordnung übertreffen, indem sie 60 Stunden in der Woche über mehrere Wochen mit einem 6Monate-Ausgleich zulassen will, und das, Kolleginnen und Kollegen, bei fast 4 Millionen registrierten Arbeitslosen und 6 Millionen fehlenden Arbeitsplätzen. Wir können heute dem Bundesverfassungsgericht nur dankbar sein, daß es die Regierung zum Handeln gezwungen hat, indem es am 28. Januar 1992 das Nachtarbeitsverbot für Arbeitnehmerinnen für verfassungswidrig erklärt hat. Allerdings lag der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts eine andere Prioritätensetzung zugrunde als die, die uns die Bundesregierung mit ihrem Gesetzentwurf präsentieren will. Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil das Gleichbehandlungsgebot für Männer und Frauen angemahnt. Es hat dieses jedoch nicht über den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz gestellt und auch nicht über die Rechte der Familie. Im Gegenteil, es hat besondere Empfehlungen für die Fürsorgepflicht der Regierung gegenüber den arbeitenden Menschen ausgesprochen. Nur, davon, meine Damen und Herren von der Regierungskoalition, ist in ihrem Gesetzentwurf wahrhaftig nichts zu merken. Die Arbeitszeitordnung von 1938 hat besonders die Frau als potentielle Mutter geschützt. Dies entsprach den damaligen gesellschaftlichen, aber auch politischen Gegebenheiten. Allerdings ist die Situation heute eine völlig andere. Auch wenn es einigen konservativen Kreisen nicht in die Ideologie paßt, ist es eine Tatsache, daß zunehmend mehr Frauen mit der Haushaltsisolation brechen und einer eigenen Erwerbsarbeit nachgehen wollen, sollen und — angesichts Ihrer Sozialkahlschlagspolitik, die Sie meine Damen und Herren von der Regierungskoalition vorhin beschlossen haben — zum Teil auch nachgehen müssen. Das Bundesverfassungsgericht hat dieser Entwicklung Rechnung getragen und sich deshalb mit der Situation von Männern und Frauen am Arbeitsplatz beschäftigt. Es hat im genannten Urteil festgestellt, daß Nachtarbeit für Männer und Frauen gleichermaßen schädlich ist. Es führt Schlaflosigkeit, Appetitstörungen, Störungen des Magen-Darm-Traktes an, ebenso erhöhte Nervosität und Reizbarkeit sowie generell eine Herabsetzung der Leistungsfähigkeit. Selbstverständlich konnte sich das Bundesverfassungsgericht in diesem Zusammenhang nicht zu den zusätzlichen Belastungen äußern, die Frauen in einer Gesellschaft erfahren, die immer noch auf sie fixiert ist, wenn es um Hausarbeit und Kinderbetreuung geht, ebenso wenig wie es ein Gesetz zur Regelung der Arbeitszeit schaffen kann und schon gar nicht eines, das diese Doppelbelastung der Frauen berücksichtigt. Dafür, meine Damen und Herren, sind wir da. Allerdings — und dies richtet sich wiederum an Sie aus der Koalition — empfiehlt das Bundesverfassungs- Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 183. Sitzung. Bonn, Freitag, den 22. Oktober 1993 15901* gericht besondere Regelungen, die diejenigen gesondert schützen, die Familienpflichten haben — das gilt für Männer wie für Frauen —, und es weist zudem daraufhin, daß der Gesetzgeber verpflichtet ist, den Schutz von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern vor den gesundheitlichen Folgen von Nachtarbeit neu zu regeln. In diesem Urteil wird explizit abgestellt auf Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG, also auf das Recht des Menschen auf körperliche Unversehrtheit. Das heißt, es verurteilt — quasi im vorhinein — den Regierungsentwurf, der vornehmlich die mit diesem Grundrecht konkurrierenden Interessen von Arbeitgebern vertritt. Ein weiterer interessanter Hinweis des Gerichts bezieht sich auf die Tatsache, daß Arbeitsverträge in der Regel freiwillig geschlossen werden. Es spricht hier aber ganz klar von einem Kräfteungleichgewicht von Arbeitnehmern und Arbeitgebern zugunsten der Arbeitgeber und sagt, daß hier der Gesetzgeber regeln muß. Nun ist in § 6 Abs. 3 des Regierungsentwurfs vorgesehen, daß arbeitsmedizinische Untersuchungen vor und bei Nachtarbeit nur auf freiwilliger Basis durchgeführt zu werden brauchen. Damit unterläuft die Regierung den Minimal-Standard der EG-Arbeitszeitrichtlinie, die vor Beginn von Nachtarbeit bei jedem Beschäftigten eine solche Untersuchung auf Tauglichkeit „sicherstellen" will sowie regelmäßige Folgeuntersuchungen verlangt. Zudem wissen wir alle ganz genau, daß vorherige Eignungsuntersuchungen und regelmäßige Folgeuntersuchungen auch für die Allgemeinheit kostengünstiger sind, da so Vorbeugung betrieben wird, bevor durch einen Krankheitsfall die Krankenkassen und die Arbeitgeber durch hohe Krankenstände belastet werden. Das alles liegt Ihnen ja verbal zumindest ganz besonders am Herzen. Nach dem Regierungsentwurf dagegen werden gesundheitliche Besonderheiten erst dann entdeckt, wenn eine teure ,,Reparatur" der Menschen nölig ist. Darüber hinaus haben Arbeitnehmer nach dem Gesetzentwurf des BMA kein Recht, in die Unterlagen über ihre Untersuchung Einblick zu nehmen und so Aufklärung über ihre gesundheitliche Befindlichkeit zu erhalten. Dies widerspricht der Strategie einer aktiven Einbeziehung der Betroffenen in gesundheitspolitische Maßnahmen am Arbeitsplatz gemäß der EG-Arbeitsschutzrichtlinie. In unserem Entwurf sieht das dagegen ganz anders aus. Uns geht es darum, gesetzlich festzuschreiben, daß der Arbeitnehmerin oder dem Arbeitnehmer das Ergebnis der Untersuchung mitzuteilen oder eine Kopie der Aufzeichnungen auszuhändigen ist. Ein weiterer notwendiger Schutzfaktor liegt in der Nachtarbeitszeit. Der Regierungsentwurf sieht 8 Stunden in der Nacht im 4-Wochen-Durchschnitt vor und läßt damit ohne tarifvertragliche Regelungen — sozusagen der Freiwilligkeit ausgeliefert — eine Verlängerung auf 10 Stunden pro Nacht zu. Die Pausen regelt der Entwurf wie bei der Arbeit am Tage. Auch ein besonderer Familienschutz ist nicht vorgesehen. Zwar hat der Arbeitgeber einen Tagarbeitsplatz zur Verfügung zu stellen, wenn im Haushalt des Arbeitnehmers ein unter 12 Jahre altes Kind lebt, aber auch nur auf dessen Verlangen und wenn dem nicht die berühmt-berüchtigten besonderen betrieblichen Erfordernisse entgegenstehen. Auch der Betriebsrat kann da nur helfen, er muß aber nicht. Das ist, Kolleginnen und Kollegen, anachronistisch und nicht zuletzt von daher schon falsch. Es beißt sich zudem gewaltig mit dem familienpolitischen Bild, das die Koalition ansonsten so gerne malt. Ich darf Ihnen im Gegensatz dazu nun wieder vorstellen, wie die Fragen der Nachtarbeitszeit und der Kompabilität mit der Familie in unserem Entwurf geregelt sind: Dieser sieht u. a. vor, daß entweder bei einer grundsätzlichen regelmäßigen Wochenarbeitszeit von 5 Tagen die regelmäßige tägliche Arbeitszeit 6 Stunden Dauer nicht überschreiten darf, wenn sie mehr als 3 Stunden Nachtarbeitszeit enthält, oder daß, durch Tarifvertrag geregelt, an 4 Tagen bis zu 10 Stunden gearbeitet werden kann, um notwendigen Flexibilisierungen Rechnung zu tragen. Das heißt, wir bieten ein komplettes Wochenende an. Darüber hinaus sieht unser Entwurf vor, eine besondere Pausenregelung bei Nachtarbeit einzuführen sowie den Nachtarbeitszuschlag in Form von freien Tagen zu gewähren. Dies sind schon gehörige Unterschiede zum Regierungsentwurf, liebe Kolleginnen und Kollegen, und ich denke, es sind vor allem Unterschiede, die zeigen, daß wir das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes ernst nehmen und umsetzen wollen. Im Gegensatz zur Bundesregierung kommen wir damit der bereits angesprochenen Forderung des Gerichts nach, daß der Gesetzgeber gemäß dem Grundrecht der körperlichen Unversehrtheit verpflichtet ist, besondere Regelungen zum Schutz vor Nachtarbeitnehmern und Nachtarbeitnehmerinnen zu erlassen. Ich sage dies, auch wenn ich der Ehrlichkeit halber zugeben muß, daß für einige Frauen- und Familienpolitikerinnen aus unserer Fraktion auch in unserem Entwurf noch eine Reihe von Wünschen offen sind. Zum Abschluß möchte ich noch auf zwei weitere Punkte kurz eingehen, erstens die Frage nach der Mitbestimmung. Es ist schon ein starkes Stück und letztlich nur ein Zeichen für die Arbeitnehmerfeindlichkeit dieser Bundesregierung, wenn diese in ihrem Gesetzentwurf zum Arbeitszeitrecht jegliche Form der Mitbestimmung völlig außen vor läßt. Es kann und darf doch wohl nicht angehen, daß Betriebsräte und Gewerkschaften bei der Arbeitszeitgestaltung kein Mitbestimmungsrecht haben sollen. Zweitens die Frage nach der Sonntagsarbeit. Wir sind der Ansicht, daß die bestehende Regelung bereits das Äußerste dessen ist, was vertretbar ist. Sie dagegen, meine Damen und Herren von der Regierung, versuchen, nun auch noch die letzten Nischen für ein geregeltes Familienleben zu zerstören. Sie öffnen mit Ihrer geplanten Regelung zur Sonntagsarbeit den Arbeitgebern Tür und Tor dafür, den Sonntag als einen besonders schutzwürdigen Tag praktisch ganz abzuschaffen. Wenn Ihr Entwurf, der so weich und schwammig ist, daß man den Sonntagsarbeitsschutz auch gleich ganz streichen kann, Gesetzeskraft erlangen sollte, dann drängen Sie nicht nur insbesondere alleinerziehende Frauen systematisch aus dem 15902* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 183. Sitzung. Bonn, Freitag, den 22. Oktober 1993 Arbeitsmarkt heraus, sondern schaffen zugleich auch die Grundlage dafür, daß die von Ihnen gar zu oft gemalte Familienidylle schon bald der Vergangenheit angehört. Die von Ihnen geplante Regelung zur Sonntagsarbeit ist ein massiver Affront insbesondere gegen Frauen, die nämlich diejenigen sein werden, die in der Hauptsache an diesen Tagen zu arbeiten hätten. Insofern ist Ihr Gesetzentwurf entweder ein Zeugnis der Frauenfeindlichkeit oder der Versuch, die Frauen wieder vom Arbeitsmarkt zurück an Heim und Herd zu bringen. Ich kann Ihnen garantieren, daß wir dagegen alles in unserer Macht Stehende tun und vehementen Widerstand leisten werden. Paul K. Friedhoff (F.D.P.): Gestern haben wir in diesem Hause eine lange Debatte über den Wirtschaftsstandort Deutschland geführt. Viel war in dieser Debatte die Rede davon, daß wir Rahmenbedingungen für die Wirtschaft benötigen, die den heutigen Erfordernissen entsprechen. Zu diesen Rahmenbedingungen gehört auch ein Arbeitszeitrecht, das die aus dem Jahre 1938 stammende Arbeitszeitordnung endlich ersetzt und Arbeitnehmern und Arbeitgebern den Spielraum zur Ausgestaltung möglichst flexibler, moderner, individueller Arbeitsverhältnisse entsprechend den heutigen wirtschaftlichen und sozialen Bedingungen gibt. Die Koalitionsparteien haben daher bereits in der Koalitionsvereinbarung die Einbringung eines neuen Arbeitszeitrechtsgesetzes vereinbart, das versucht, diesen Erfordernissen gerecht zu werden. Der vom Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung federführend erarbeitete Gesetzentwurf ist ein Ansatz in die richtige Richtung. Allerdings müssen wir in den anstehenden Ausschußberatungen eingehend überprüfen, ob die vorgesehenen Regelungen ausreichen, um die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen gegenüber ausländischen Konkurrenten zu verbessern, ob die vorgesehenen Regelungen flexibel genug auf die Besonderheiten der verschiedenen Wirtschaftsbereiche eingehen, ob nicht in Teilbereichen eine Verschlechterung für die Unternehmen gegenüber den bestehenden Regelungen erfolgt. Lassen Sie mich auf einige Regelungen des Gesetzentwurfes eingehen, die zu kontroversen Diskussionen auch in der Öffentlichkeit führen werden: Umstritten ist vor allem, ob und in welchem Umfang in der Bundesrepublik Deutschland Arbeit auch an Sonn- und Feiertagen erlaubt sein soll. Dabei ist für jedermann einsichtig, daß es Tätigkeiten gibt, die auch am Wochenende ausgeführt werden müssen. Und doch liegen bereits die ersten Protestschreiben vor allem aus den Reihen der Kirchen vor. Der Gesetzentwurf hält an dem grundsätzlichen Verbot von Sonn- und Feiertagsarbeit fest, wobei er sich auf das von der Weimarer Verfassung ins Grundgesetz übernommene Verfassungsgebot bezieht. Allerdings werden per Gesetz 16 Ausnahmebereiche festgelegt, wie zum Beispiel für Not- und Rettungsdienste, Krankenhäuser, Versorgungsunternehmen, Dienstleistungsgewerbe, Musikaufführungen etc. Von entscheidender Bedeutung für die Flexibilisierung der Sonntagsarbeit ist § 13 des Gesetzentwurfes: Ausnahmegenehmigungen per Rechtsverordnung sind möglich für Betriebe, in denen die Beschäftigung von Arbeitnehmern an Sonn- und Feiertagen zur Befriedigung täglicher oder an diesen Tagen besonders hervortretender Bedürnisse der Bevölkerung erforderlich ist, Betriebe, in denen Arbeiten vorkommen, deren Unterbrechung oder Aufschub ihrer Art nach nicht oder nur mit erheblichen Schwierigkeiten möglich ist. Ausnahmen sind ferner möglich aus Gründen des Gemeinwohls insbesondere auch zur Sicherung der Beschäftigung. Die Aufsichtsbehörden können Ausnahmen zulassen, wenn chemische, biologische, physikalische Gründe den ununterbrochenen Fortgang des Produktionsprozesses dies erfordern. Ferner hat die Aufsichtsbehörde die Beschäftigung von Arbeitnehmern an Sonn und Feiertagen zu bewilligen, wenn nachweisbar die Konkurrenzfähigkeit gegenüber dem Ausland wegen längerer Betriebszeiten oder anderer Arbeitsbedingungen im Ausland unzumutbar beeinträchtigt ist und durch die Genehmigung von Sonn- und Feiertagsarbeit die Beschäftigung gesichert werden kann. Bei diesen Regelungen ist unserer Ansicht nach zuviel von „kann" und „nachweisbar" die Rede. Ist die Bürokratie besser als die Unternehmen in der Lage zu entscheiden, was gerade noch zumutbar für die Unternehmen ist und die Wettbewerbsfähigkeit nicht beeinträchtigt? Wie soll ein Unternehmer Wochen im voraus vorhersehen und beantragen können, ob an einem Sonntag nicht doch gearbeitet werden muß, um beispielsweise einen ausländischen Kunden nicht zu verlieren? Als Unternehmer kenne ich sehr wohl die Arbeitsabläufe in einem vom Export lebenden Betrieb und erlebe täglich, daß es notwendig ist, schnelle und vor allen Dingen unbürokratische Entscheidungen zu treffen. Da muß auch die Option bestehen, im Ausnahmefall, wenn es um einen wichtigen Auftrag geht — natürlich nach Abstimmung mit den Mitarbeitern — auch mal am Sonntag zu arbeiten. Dieser Freiraum muß durch das Arbeitszeitgesetz geschaffen werden, um die Flexibilität des Unternehmens, die ein wesentlicher Wettbewerbsfaktor ist, nicht zu gefährden. Ich warne auch davor, daß durch die vielen KannBestimmungen bei der Neuregelung bisheriger Möglichkeiten zur Arbeit an Sonn- und Feiertagen über Bord geworfen werden. So ist die Produktion in manchen Wirtschaftsbereichen wie z. B. der Schokoladen-, Zuckerwaren- oder Backwarenindustrie oftmals von saisonalen Spitzen stark geprägt. Die alte Arbeitszeitordnung hat hierauf Rücksicht genommen. Bei der Neuregelung besteht für diese Unternehmen allerdings kein Rechtsanspruch mehr, sondern muß Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 183. Sitzung. Bonn, Freitag, den 22. Oktober 1993 15903* ein bürokratischer Hindernislauf absolviert werden. Dies müssen wir im Rahmen der Beratungen dringend korrigieren. Daß es in den anstehenden Beratungen noch einiges zu tun gibt, um eine den heutigen Erfordernissen einer modernen Wirtschaft und Gesellschaft entsprechende Arbeitszeitregelung zu schaffen, zeigt nicht zuletzt, wie im Bundesarbeitsministerium auf das Anliegen des Früchte-Import- und Früchte-Großhandels reagiert wird. Da heißt es u. a., daß Arbeit an Sonn- und Feiertagen nur dann möglich ist, wenn dies „zur Verhütung des Verderbens von Naturerzeugnissen erforderlich ist" „und diese Arbeiten nicht an Werktagen vorgenommen werden können. Allein das angebliche Bedürfnis der Verbraucher, Frischobstwaren schon am Montagmorgen kaufen zu können, reicht nicht aus, um zusätzliche darüber hinausgehende Ausnahmen vom grundsätzlichen Verbot der Beschäftigung von Arbeitnehmern an Sonn- und Feiertagen zuzulassen." In welcher Welt leben wir eigentlich, daß Ministerialbeamte festlegen, was die Bedürfnisse der Verbraucher sind und was nicht und ob es sie nur angeblich gibt oder nicht? Die Neuregelung des Arbeitszeitrechts ist dringend geboten. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf ist ein Anfang gemacht. Wir müssen einen flexiblen, aber rechtssicheren Rahmen vorgeben, der anschließend von den Arbeitnehmern und Arbeitgebern mit Leben gefüllt werden kann und die Wettbewerbsfähigkeit unserer Wirtschaft verbessert. Petra Bläss (PDS/Linke Liste): Ein neues einheitliches Arbeitszeitschutzgesetz ist dringend geboten, denn die bestehenden Vorschriften entstammen wirklich einer anderen Epoche und sind zudem reichlich unübersichtlich geregelt. Die Arbeitszeitordnung aus dem Jahre 1938 ist von der Praxis längst überholt; 48 Stunden Wochenarbeitszeit sind zum Glück inzwischen die absolute Ausnahme, aber offensichtlich gibt es in diesem Hause nicht wenige, die sich nach solchen Zeiten zurücksehnen. Oder wie sonst soll die leidige Debatte um Arbeitszeitverlängerung in jeder Form gewertet werden? Gestern in der Standortdebatte hat der Herr Bundeskanzler denn auch in schönster Offenheit gesagt, worum es der Regierung beim Arbeitszeitgesetz in Wirklichkeit geht: um die verstärkte Möglichkeit, Mehrarbeit der Beschäftigten zu erzwingen im Interesse neuer Schübe für die Konjunktur. Damit wird das Arbeitszeitschutzgesetz gänzlich den Interessen der Wirtschaft untergeordnet, der Schutzgedanke — von Bundesarbeitsminister Norbert Blüm wenigstens noch ab und zu bemüht — kommt dabei völlig unter die Räder. In der Begründung zu ihrem Gesetzentwurf betont die Bundesregierung allerdings ausdrücklich, daß es sich bei dem Arbeitszeitgesetz um ein Schutzrecht handelt, das keinerlei privatrechtliche Verpflichtungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer enthalte, während der gesetzlich zulässigen Höchstarbeitszeit tatsächlich auch Arbeit zu leisten. Dies sei Angelegenheit von Tarifverträgen und Einzelarbeitsverträgen. Das Arbeitszeitschutzgesetz gebe nur den Gestaltungsrahmen für die Tarifvertragsparteien ab und vergrößere ihre Möglichkeit, entsprechend regionaler Besonderheiten oder branchenspezifischer Erfordernisse flexibel zu reagieren. Mit einem solchen Vorhaben wäre ich durchaus einverstanden, weil ich denke, daß eine flexiblere Gestaltung von Arbeitsabläufen auch im Interesse der abhängig Beschäftigten ist. Mir muß dann aber mal erklärt werden, warum, wenn es sich nur um einen Gestaltungsrahmen handelt, Ausnahmeregelungen bis ins kleinste vorgegeben sind und so auf dem Wege von Rechtsverordnungen eigentlich alles möglich und erlaubt ist. Im Extremfall die 60-Stunden-Woche und Arbeit an allen sieben Tagen der Woche. Der AchtStunden-Tag wird ebenso zur Farce wie der geheiligte Sonntag, der dann montags oder an jedem anderen Wochentag stattfinden kann. Dies ist nun alles andere als arbeitnehmerInnenfreundlich, macht Frauen und Männer rund um die Uhr verfügbar ganz nach den Anforderungen der Unternehmer und gefährdet vor allem diejenigen, die nicht durch Tarifverträge geschützt sind. Die Bundesvereinigung der deutschen Arbeitgeber ist denn auch des Lobes voll. Das Arbeitszeitschutzgesetz entspreche ihren Vorstellungen, es sei ein positiver Schritt zur Standortsicherung und zum Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit. Besonders wird begrüßt, daß die Maschinenlaufzeiten kontinuierlicher gestaltet werden können und nun auch der Sonntag in die Flexibilisierungsvorstellungen einbezogen werden kann. Dort wo die Bundesregierung echte Schutzvorschriften vorsehen müßte, hält sie sich auffallend zurück. Als ein Beispiel besonderer Rückschrittlichkeit nenne ich nur die völlig unzulänglichen Regelungen bei Nacht- und Schichtarbeit. Wenn nun schon alle auch nachts arbeiten dürfen sollen, dann wäre dafür die bestmögliche Gesundheitsvorsorge dringend geboten. Statt dessen gibt es auch hier lediglich Gummiparagraphen, ohnehin ein Hauptkennzeichen dieses Gesetzentwurfs. Ginge es Ihnen wirklich um ein Schutzrecht, müßte sich dieser Gedanke im Schutz vor Mehrarbeit, Arbeitsverdichtung und physischer und psychischer Überforderung oder anderen Gesundheitsrisiken niederschlagen und sich nicht auf äußerst fragwürdige Frauenschutzbestimmungen reduzieren. Der ganze Entwurf ist ein regelrechtes Ausnahmegesetz und dient vorrangig der Verlängerung der Maschinenlaufzeiten durch unbegrenzte Flexibilisierungsmöglichkeiten. Das Bedürfnis nach Zeitsouveränität der Beschäftigten wird damit alles andere als eingelöst. Wenn es ihnen dabei darum geht, ihre Arbeitszeit und ihre persönlichen und sozialen Belange besser unter einen Hut zu kriegen, verlangt das ein weitgehendes Entscheidungsrecht über Lage und Dauer von Arbeitszeit. Eben diese Entscheidungsautonomie wird ihnen vorenthalten. Hier finde ich auch noch Verbesserungsbedarf im Entwurf der SPD-Fraktion, dem ich sonst in vielen Punkten zustimmen kann. 15904* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 183. Sitzung. Bonn, Freitag, den 22. Oktober 1993 Barbara Weiler (SPD): Ein neues Arbeitszeitgesetz ist aus verschiedenen Gründen dringend erforderlich. Die heute noch gültige Arbeitszeitordnung stammt zu großen Teilen von 1938. Ihre damalige Verabschiedung sollte die Betriebe auf die Kriegsproduktion vorbereiten. Mehr als 45 Jahre nach Kriegsende sollte man erwarten können, daß das gesetzliche Arbeitszeitrecht von der NS-Terminologie und Zielsetzung befreit wird. Außerdem hat sich der Gesetzgeber im Einigungsvertrag verpflichtet, möglichst schnell ein einheitliches Arbeitszeitrecht zu schaffen, da die Arbeitszeitordnung in den neuen Ländern nur eingeschränkt gültig ist. Weiterhin hat das Bundesverfassungsgericht am 28. Januar 1992 den Gesetzgeber aufgefordert, geschlechtsneutrale Regelungen zum Nachtarbeitsschutz zu schaffen. Und nicht zuletzt ergibt sich Handlungsbedarf durch die Einigung der Arbeits- und Sozialminister der Europäischen Gemeinschaft am 1. Juni 1993 auf eine neue Arbeitszeitrichtlinie. Diese ist unvereinbar mit der derzeit in Deutschland noch geltenden Arbeitszeitordnung. Arbeitszeitpolitik ist heute ein hochbrisantes Thema, weil der Gesetzgeber zwischen den unterschiedlichen Interessen vermitteln und abwägen muß. Einerseits gibt es Millionen Arbeitslose, andererseits gibt es in vielen Bereichen notwendige und dringende Arbeit, die nicht bezahlt und nicht organisiert wird. Außerdem gibt es zahlreiche Menschen, die kürzer arbeiten wollen, als sie dürfen, und andere, die länger arbeiten müssen, als sie wollen. Am 7. Oktober dieses Jahres meldete das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung: „Die Lage auf dem deutschen Arbeitsmarkt ist nach wie vor besorgniserregend. Im gesamten Bundesgebiet geht die Beschäftigung weiter zurück und die Zahl der registrierten Arbeitslosen steigt." Aufgrund dieser Situation und dem prognostizierten Fehlbestand von über 6 Millionen regulären Arbeitsplätzen ist es politisch völlig absurd, die Verlängerung der Arbeitszeiten zu fordern. Ganz das Gegenteil müßte jetzt passieren. Wie bekannt ist, hat sich das Arbeitsvolumen in Deutschland in den letzten 10 Jahren nur gering vergrößert, nämlich von 1981 mit 46,5 Milliarden Stunden auf 1991 mit 46,9 Milliarden Stunden. Das bedeutet wiederum, daß die vorhandene bezahlte Arbeit und die vorhandene unbezahlte Arbeit radikal verteilt werden müssen. Ein modernes Arbeitszeitgesetz muß somit folgende Kriterien berücksichtigen: Erstens. Die individuellen Wünsche der Betroffenen. Der SPD-Gesetzentwurf ermöglicht ein großes Maß an Zeitsouveränität. Wir sehen eine Flexibilisierung der Arbeitszeiten vor, deren konkrete Ausgestaltung aber den Tarifpartnern überlassen bleiben soll. So kann beispielsweise eine tägliche Arbeitszeit von bis zu 10 Stunden an nur 4 Arbeitstagen vereinbart werden, sofern dies tarifvertraglich abgesichert ist. Auch der Freizeitausgleich für Überstunden kann flexibel geregelt werden, wenn der Ausgleichszeitraum 12 Wochen nicht überschreitet. Ihr Gesetz, Herr Blüm, signalisiert durch die sechs Monate Ausgleichszeitraum bei bisher nur 14 Tagen Ausgleichszeitraum, daß Ihnen an einer echten Reduzierung der Überstunden überhaupt nicht gelegen ist. Dabei würde das gegenwärtige Überstundenvolumen immerhin ca. einer Million Vollarbeitsplätzen entsprechen. Wegen dies er notwendigen Arbeitsverteilung gehen wir grundsätzlich von einer 40-StundenWoche aus. Mehrarbeit und Überstunden sind nur durch Tarifvertrag möglich, und der Ausgleich soll aus Gründen der Arbeitsmarkt-, Gesundheits- und Familienpolitik zwingend und sinnvollerweise nur in Freizeit ausgeglichen werden. Neben den individuellen Bedürfnissen ist aber weiterhin gesetzlicher und tariflicher Schutz der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen unerläßlich. Ihr Entwurf mit den vielen Ausnahmegenehmigungen, mit den möglichen Rechtsverordnungen und auch der Ausgrenzung von Beamten und Hausangestellten ist daher völlig unzureichend. Zweitens. Gesundheits- und Arbeitsschutz. Wie wichtig eine menschengerechte Arbeitszeitgestaltung ist, zeigen die Zahlen über Berufsunfälle, Berufskrankheiten und krankheitsbedingte Fehltage. In den letzten Jahren sind die Erkrankungen mit psychosomatischen und streßbedingten Ursachen kontinuierlich angestiegen. Eine humane Arbeitswelt ist kein Luxus für unsere Gesellschaft. Wie die Berechnungen der Bundesanstalt für Arbeit belegen, ist hochwertiger Arbeitsschutz und folglich auch eine moderne Arbeitszeitgestaltung ein außerordentlich wichtiger Standort- und Wettbewerbsfaktor. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz, Dortmund, veranschlagt den Produktionsausfall, der durch krankheitsbedingte Fehltage verursacht wird, auf 89 Milliarden DM. In Modellversuchen hat sich herausgestellt, daß durch Verbesserungen bei den Arbeitsbedingungen die Quote dieser Fehltage um 20 % niedriger liegen würde. Die so erzielten Einsparungen würden ca. 17 Milliarden DM betragen. In Ihrem Entwurf gehen Sie bezüglich der arbeitsmedizinischen Untersuchung sogar noch hinter die Minimalstandards der EG zurück. Vorherige Eignungsuntersuchungen und regelmäßige Folgeuntersuchungen sind bei der für Frauen und Männer besonders belastenden Nachtarbeit unerläßlich. Es reicht nicht, Herr Cronenberg, in Sonntagsreden das wichtige Humankapital in einem rohstoffarmen Land zu beschwören und werktags dieses wertvolle Gut verschleißen zu lassen. Drittens. Familien- und Gesellschaftspolitik. Staatliche und tarifliche Arbeitszeitpolitik war in der Vergangenheit immer auch Familien- und Gesellschaftspolitik. Die Individualisierung hat ihre Grenzen bei den Bedürfnissen von Kindern. Es darf nicht sein, daß die ohnehin abnehmende Zahl intakter Familien in Zukunft ihre Zusammenkünfte mit den Tabellen von Schichtplänen koordinieren muß. Aber Sie orientieren sich eben nicht an dem Ziel einer besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie für Frauen und Männer, sondern am traditionellen Bild des alleinverdienenden Mannes und der Ehefrau mit einer geringfügigen Beschäftigung. Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 183. Sitzung. Bonn, Freitag, den 22. Oktober 1993 15905* Eine besonders gravierende Verschlechterung ist Herrn Blüm mit der weiteren Öffnung der Sonntagsarbeit gelungen. Interessant ist ja, daß nur ein Bruchteil der Arbeitgeber diese Erweiterung verlangt hat. Man ist sich auch bei den Arbeitgebern darüber im klaren, daß intelligente, neue, moderne Arbeitszeitmodelle der Arbeitsorganisation viel wichtiger wären, als die bloße Ausdehnung der Arbeitszeit, und darum müssen wir noch einmal darauf hinweisen, daß die heutigen gesetzlichen und tariflichen Bestimmungen bereits eine Produktionszeit bis zu 144 Stunden pro Woche ermöglichen, die Betriebe jedoch nur eine tatsächliche Betriebsnutzungszeit von durchschnittlich 53 Stunden einsetzen. Bei dieser spärlichen Nutzung sind wir im EG-Vergleich am unteren Ende der Skala. Der Durchschnittswert beträgt 66 Stunden pro Woche, und Belgien als Spitzenreiter der Skala nutzt immerhin 77 Stunden. Dabei ist zu berücksichtigen, daß solche Statistiken nicht genau angeben, wie hoch die Maschinenlaufzeiten eines Landes im Jahresdurchschnitt sind, da der Produktionsstillstand etwa durch Betriebsurlaube unbeachtet bleibt. Die Ausfallzeiten durch Beisiebsurlaube aber sind in Deutschland im EG-Vergleich am geringsten. Währung in Belgien nur 29 % der Betriebe in der Urlaubszeit durcharbeiten, sind es in Deutschland 64 %. Ich will noch einmal ausdrücklich hervorheben, daß es sich also um eine Selbstbeschränkung der deutschen Unternehmen handelt, wenn der vorhandene gesetzliche und tarifliche Spielraum für die Produktionsdauer nicht ausgenutzt wird und die Maschinenlaufzeiten deutlich unter der Höchstgrenze bleiben. Die Entkoppelung der Betriebsnutzungszeit von der individuellen Arbeitszeit hätte nach unserer Meinung schon längst vorangetrieben werden können, wenn man die Diskussion um den Standort Deutschland ernst nehmen und nicht als politisches Instrument gegen die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einsetzen würde. Mit Ihrem Gesetz, Herr Blüm, haben Sie nach den beiden anderen Werken von heute morgen, der unsolidarischen Pflegeversicherung und dem unsozialen Sparpaket, ein weiteres Werk vorgelegt, das der schwierigen Lage in unserem Land nicht gerecht wird. Nicht nur Sozialdemokraten, Gewerkschaften und die Familienverbände kritisieren dies schärfstens; ich zitiere aus der Wirtschaftswoche vom 14. August 1992, wo der Kommentator schreibt: „Der Abschied der Politik vom Ziel der Vollbeschäftigung bedeutet nicht nur Abschied von einem Stück Menschenwürde, sondern auch die Aufkündigung der sozialen Marktwirtschaft. " Dies, Herr Blüm, ist eine kurze aber treffende Kritik an Ihrer 11jährigen Amtszeit. Anlage 10 Zu Protokoll gegebene Reden zu Tagesordnungspunkt 14 (Zustimmungsgesetz zum Basler Übereinkommen) Dr. Bertram Wieczorek, Parl. Staatssekretär beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit: Heute ist der Deutsche Bundestag mit einem Gesetzentwurf befaßt, der von besonderer, ja beklemmender Aktualität ist. Mit dem vorgelegten Entwurf eines Zustimmungsgesetzes zum Basler Übereinkommen zieht die Bundesregierung die Konsequenzen aus den nicht enden wollenden Skandalen mit illegalen Abfalltransporten, zuletzt überwiegend in das östlich bzw. südöstlich benachbarte Ausland. Mit den Gesetzentwürfen kommt die Bundesregierung auch ihrer durch die Zeichnung des Basler Übereinkommens eingegangenen internationalen Verpflichtung zur Ratifizierung des Übereinkommens nach. Erinnern wir uns. Bereits im März 1989 wurde im Rahmen einer großen internationalen Konferenz in Basel das Übereinkommen über die Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung gefährlicher Abfälle in ihrer Entsorgung, nach dem Ort der Abschlußkonferenz „Basler Übereinkommen" genannt, verhandelt und beschlossen. Weder die Bundesregierung noch die Länder haben je einen Zweifel daran gelassen, daß sie die Ziele des Übereinkommens in vollem Umfang unterstützen. Diese Ziele sind erstens, die grenzüberschreitenden Verbringungen gefährlicher Abfälle auf ein Minimum zu reduzieren und sicherzustellen, daß Abfälle nur mit Zustimmung der jeweils durch die Verbringung betroffenen Staaten grenzüberschreitend verbracht werden. Zweitens ist der Exporteur und hilfsweise der Staat, aus dem die Abfälle stammen, für die Einhaltung der Regelungen des Übereinkommens verantwortlich und insbesondere bei illegalen Verbringungen zur Rücknahme und umweltverträglichen Entsorgung der Abfälle verpflichtet. Schließlich wird für bestimmte Aufgaben des Informationsaustausches nach dem Basler Übereinkommen eine zentrale Behördenzuständigkeit vorgeschrieben. Nachdem wir am 1. Februar 1993 auf der Ebene der Europäischen Gemeinschaften Einvernehmen über eine neue „EG-Abfallverbringungsverordnung" erzielt haben, muß nunmehr die schnellstmögliche Umsetzung des Basler Übereinkommens in nationales Recht erfolgen. Das Zustimmungsgesetz enthält den völkerrechtlich für das Inkrafttreten des Übereinkommens erforderlichen Zustimmungsakt. Damit die Regelungen des Übereinkommens in der Bundesrepublik Deutschland effektiv vollzogen werden können, kommt aber dem Entwurf eines Ausführungsgesetzes zu dem Übereinkommen, der dem Parlament voraussichtlich im Laufe des nächsten Monats zugeleitet werden wird, zentrale Bedeutung zu. Dieser wird die ergänzenden materiellen Regelungen beinhalten, die innerstaatlich für die Umsetzung und den Vollzug der Regelungen des Übereinkommens erforderlich sind. Das Ausführungsgesetz wird auch Ergänzungen zur EG-Abfallverbringungsverordnung vorsehen, da diese keine Regelungen z. B. über behördliche Zuständigkeiten oder Haftungsfragen enthält, für die die Europäische Gemeinschaft keine eigene Kompetenz hat. 15906* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 183. Sitzung. Bonn, Freitag, den 22. Oktober 1993 Das Zustimmungsgesetz und das Ausführungsgesetz zum Basler Übereinkommen bilden einen Regelungskomplex, der sich in der augenblicklichen Situation angesichts der dringenden Probleme im Bereich des illegalen Abfalltourismus so wenig wie wohl kaum ein anderer für Kontroversen eignet. Deutschland ist in diesem Problemfeld nicht nur geographisch in einer schwierigen Situation. Zur Lösung der hier bestehenden Probleme ist eine konstruktive Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern erforderlich. Konstruktiv kann eine Zusammenarbeit nur sein, wenn auch von Länderseite bestehende Verantwortlichkeiten anerkannt werden. Ich bedaure, daß durch die unterschiedliche Stellungnahme des Bundesrates zu den beiden Entwürfen, sich die Befassung mit dem Entwurf eines Zustimmungsgesetzes gelöst hat. Erst durch die Verabschiedung beider Gesetzentwürfe wird schließlich die zeitnahe Umsetzung des Basler Übereinkommens in deutsches Recht bewirkt und damit eine nachhaltige Bekämpfung illegaler Abfallexporte erreicht werden können. Steffen Kampeter (CDU/CSU): Das Thema Abfallexport hat politisch gegenwärtig Konjunktur. Dies ist die Folge diverser Skandale, bei denen Sonderabfälle ins Ausland gebracht wurden. Es kann kein Zweifel daran bestehen, daß die in jüngster Zeit aufgedeckten Delikte, bei denen teilweise Menschen und Umwelt gefährdet wurden, eine Erscheinungsform der Schwerkriminalität darstellen, die entsprechend geahndet werden müssen. Hier gibt es breite Einigkeit von Greenpeace bis zum Verband der chemischen Industrie. Ein umweltgefährdender Export von Abfall ist nach deutschem und europäischem Recht verboten. Es fehlt also nicht an Gesetzen, sondern an einer wirksamen Durchsetzung der bestehenden Vorschriften. Hier liegt ein Vollzugsdefizit der Bundesländer vor. Vom Abfallexport scharf zu unterscheiden ist dagegen der Handel mit Wertstoffen, also Stoffen, die in den Zielländern tatsächlich als Ausgangsmaterial für neue Produkte eingesetzt werden. Im Rahmen einer arbeitsteiligen Weltwirtschaft kann es in vielen Bereichen ökologisch und ökonomisch sinnvoll sein, internationalen Handel mit Wertstoffen zu betreiben. In einigen Materialbereichen — z. B. bei Eisenschrott und Altpapier — bestehen schon seit langem funktionierende internationale Märkte. Es ist natürlich leicht, durch plakative Mediendarstellungen von deutschen Joghurtbechern in Indonesien dieses Thema pauschal in Verruf zu bringen und nach generellen Verboten zu rufen. Eine tiefergehende Betrachtung bleibt aber notwendig: Es ist politisch nicht hinzunehmen, wenn Abfälle illegal in der sogenannten „Dritten Welt" abgekippt werden, weil wir nicht in der Lage sind, im eigenen Land geeignete Entsorgungsanlagen durchzusetzen. Man muß aber auch klar erkennen, daß der sich entwikkelnde Wertstoffhandel — wenn er qualifiziert und kontrolliert durchgeführt wird — enorme Chancen für alle Beteiligten, nicht zuletzt für die Empfängerländer, bietet. Ebenso wie bei der „Urproduktion" können auch beim Recycling häufig arbeitsintensive Vorgänge sehr viel günstiger und effektiver in Ländern mit niedrigem Produktionskostenniveau durchgeführt werden. Ich will es in aller Deutlichkeit sagen: Sollen wir unsere Taschenrechner aus Korea einführen, wo sie für 10 Mark die Stunde zusammengelötet werden, und dann die Demontage und Entsorgung für 100 Mark Lohnkosten pro Stunde bei uns vornehmen? Oder ist es nicht vielmehr richtiger, auch bei diesen industriellen Aufgaben das Prinzip der globalen Arbeitsteilung zu nutzen? Der entscheidende Grund, warum der Wertstoffexport auch und gerade außerhalb der Europäischen Gemeinschaft sinnvoll ist, liegt aber in der Aufnahmefähigkeit der Märkte. In den gegenwärtig sehr rasch wachsenden Volkswirtschaften Asiens, die zumeist rohstoffarm sind, besteht reale Nachfrage nach Materialien wie Altpapier und gebrauchten Kunststoffen. Mir erscheint es beispielsweise sinnvoller, in China Kunststoffsandalen, Eimer oder sonstige einfache Haushaltsgegenstände aus Recyclat anzufertigen und zu vermarkten, als den Kunststoff für ein Mehrfaches der Kosten bei uns zu verbrennen oder auf die Deponie zu fahren. Der internationale Handel mit Sekundärrohstoffen als Folge einer modernen Abfallgesetzgebung in den Industriestaaten hat daher prinzipiell erheblich Zukunftschancen. Zwingende Voraussetzung für eine global orientierte Kreislaufwirtschaft ist, daß es schleunigst gelingt, den kriminellen Mißbrauch einzudämmen, bei dem unter dem Deckmantel des Wertstoffhandels in Wirklichkeit eine illegale Entsorgung von Abfällen stattfindet. Wenn die Wirtschaft vermeiden will, daß es zu extrem restriktiven Regelungen kommt — auch generelle Verbote sind dann nicht ausgeschlossen —, muß ein eigenverantwortliches System strikter Selbstkontrolle einschließlich Finanzierungsregelung geschaffen werden. Mit der Umsetzung der Baseler Konvention muß auch eine Abgleichung zwischen nationalen, europäischen und OECD-Vorschriften erfolgen. Nach Basel darf es keine Schlupflöcher mehr für „Schwarze Schafe" geben. Der Wertstoffhandel gehört in die Hand seriöser, qualifizierter und leistungsfähiger Unternehmen. Der Typ des zwielichtigen „Müllmaklers", dessen wesentliche Geschäftsausstattung der Besitz eines Telefons ist, gehört aus dem Verkehr gezogen. Es ist zwingend notwendig, ein allgemein anerkanntes, kontrolliertes System für die Zertifizierung und Überwachung von Verwertungsanlagen im Ausland zu schaffen. Eine Mindestanforderung für den Wertstoffhandel ist, daß der Empfänger des Materials tatsächlich über eine geeignete Anlage für Recycling oder Weiterverarbeitung verfügt. Schon die Realisierung dieser simplen Forderung würde einen erheblichen Teil der „Schwarzen Schafe" ausschließen. Auf diesem Gebiet hat das oftmals kritisierte Duale System Deutschland mit der TÜV-Zertifizierung ausländischer Recyclinganlagen für Kunststoffe echte Pionierarbeit geleistet. Allerdings sind weitere Forderungen zu stellen, um die Verwertung von Material insbesondere in Ländern der sich entwickelnden Welt vertretbar und sinnvoll zu machen. Es sollte ein Audit-System Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 183. Sitzung. Bonn, Freitag, den 22. Oktober 1993 15907* geschaffen werden, das den Materialfluß von der Recyclinganlage bis hin zur Vermarktung des hergestellten Produktes transparent macht, und es sollte ein Kodex für die Einhaltung von Grundforderungen des Arbeits- und Umweltschutzes in diesen Anlagen entwickelt und durchgesetzt werden. Susanne Kastner (SPD): Die Bundesrepublik Deutschland ist der umweltpolitische Musterknabe der EG und der Welt — sagt die Bundesregierung. Die Bundesrepublik Deutschland ist der größte Müll- und Sondermüllexporteur dieser Erde — sagen die Zahlen. Unser Land exportiert fast dreimal soviel Müll wie die Vereinigten Staaten von Amerika. Und dies — auch darauf muß man ja bei diesem Thema leider hinweisen — sind nur offizielle Zahlen. Was nebenbei illegal deklariert als Brennstoff, als Recyclingware, als wieder- oder weiterverwertbarer Reststoff, als Wirtschaftsgut oder — besonders perfide — als „humanitäre Hilfe" über die Grenzen in unsere östlichen Nachbarstaaten oder in Länder der sogenannten Dritten Welt wandert, davon können wir alle uns wohl kaum eine Vorstellung machen: Altreifen in Estland, Altfarben in Litauen, Rußland und Rumänien, Filterstäube aus Stahlwerken und Müllverbrennungsanlagen in Polen, Alt-Chemikalien und Alt-Pestizide in der Ukraine, in Ungarn, Albanien und Rumänien, Batterieschredder in Ägypten, Kupferschlacken und -schlämme in Namibia und auf den Philippinen, um nur mal einige der inzwischen bekannt gewordenen Fälle zu nennen. All dieser Sondermüll hat unser Land als wie auch immer deklariertes „Wirtschaftsgut" verlassen und ist erst im Ankunftsland wieder zu dem geworden, was es auch bei uns ist, zu Sondermüll. Ein Vergleich mit der wunderbaren Verwandlung von Wasser zu Wein würde sich aufdrängen, wenn die Sache selbst nicht so traurig wäre. Ich denke, wir alle haben noch die Bilder aus Rumänien im Kopf, wo mehrere tausend Tonnen Alt-Pestizide, Lacke und Farben und jede Menge undefinierbarer Chemikalien aus deutschen Landen in alten Lagerschuppen, auf brennenden Mülldeponien und in Garagen direkt neben Wohnhäusern und Schulen abgelagert waren und stinkende, ätzende Dämpfe verbreiteten und das Trinkwasser verseuchten. Wir alle wissen auch noch nur zu gut, wie lange die dort lebende Bevölkerung und die rumänische Regierung protestieren mußten, bis diese „humanitären Hilfsgüter" endlich verpackt und auf Kosten der Steuerzahler zurück nach Deutschland gebracht wurden. Hätte nicht Greenpeace angefangen, diesen Dreck zu verpacken und auf Lkw's zu verladen, Umweltminister Töpfer und seine Länderkollegen würden heute noch über die Aufteilung der Kosten für die Rückführungsaktion debattieren. Ich sage dies, ganz bewußt, weil ich weiß, daß bei dieser Diskussion nicht nur CDU/CSU-Minister sondern auch solche aus meiner Partei eine unrühmliche Rolle gespielt haben. Wir haben also den ersten Testfall erlebt und was in den nächsten Jahren an Kosten für Rückholaktionen auf uns zukommt, daß können wir nicht einmal ahnen, leider. Bei dem Arbeitstreffen der Vertragsstaaten der UNO-Konvention zur Kontrolle grenzüberschreitender Abfallexporte erwiderte der indische Delegierte der deutschen Delegation auf deren Behauptung, wir Deutschen hätten volle Kontrolle über alles was zum Recycling außer Landes ginge: „Ihr Industriestaaten bittet uns fortwährend viele Dinge für das Wohl der Erde zu tun. Wir sollen unsere Wälder nicht abholzen, wir sollen Eure FCKWs nicht mehr benutzen. Nun bitten wir Euch um eines: behaltet Euren Müll zuhause. " Wir begrüßen deshalb das Baseler Übereinkommen ausdrücklich. Wir halten für wichtig und richtig, daß vor allem die westlichen Industrienationen, die ja die größten Sondermüllexporteure sind, sich verpflichten, diese Exporte auf eigene Kosten zurückzuführen. Es geht nicht an, daß wir, daß diese Länder, den Rest der Welt als Sondermülldeponie mißbrauchen. Es geht nicht an, daß wir uns immer ob unserer fortschrittlichen Umweltpolitik auf die Schulter klopfen und mit dem erhobenen Zeigefinger auf Länder in Osteuropa und der Dritten Welt zeigen, diese aber anschließend als Sondermüllplatz ausbeuten. Ich sage aber auch: wir Sozialdemokraten halten es, angesichts der Tatsache, daß das Baseler Übereinkommen inzwischen von mehr als 120 Staaten unterzeichnet worden ist, für einen großen Fehler, in dem bald vorzulegenden Ausführungsgesetz festlegen zu wollen, daß Sondermüllexporte in alle Unterzeichnerstaaten erlaubt sind, wenn diese die deutschen oder europäischen Umweltschutzstandards erfüllen. Sie wissen genauso gut wie ich, daß dies in den meisten Ländern in Osteuropa und der Dritten Welt eine Scheinlösung ist. Eine solche Regelung würde nur zu weiteren falsch deklarierten und mit dubiosen Bestätigungen ausgestatteten Sondermülltransporten führen, die wir dann mit dem Mäntelchen der Baseler Konvention überdecken. Was wir brauchen, ist ein absolutes Verbot aller Sondermülltransporte in NichtOECD-Staaten, also das Exportverbot in alle Länder außerhalb der EG und der EFTA. Und um hier gleich jegliches Mißverständnis auszuräumen, ich rede hier nicht von Schrott- oder Plastikmüll, obwohl sich auch darüber lange reden ließe, sondern von den Abfällen, die auch bei uns Sondermüll sind. Die Müllexporteure und Müllmakler — oder nennen wir das Kind besser beim richtigen Namen — die Müll-Mafia, die solche Sondermüll-Exporte durchführt, verdient sich eine goldene Nase. Ist schon der legale Sondermüllexport in unsere westlichen Nachbarstaaten für den Exporteur ein lukratives Geschäft, so ist der illegale Export von Sondermüll ein Geschäft mit geradezu märchenhaften Gewinnspannen. Diesen Kriminellen muß endlich wirksam begegnet werden. Dazu gehören neben dem Verbot von Exporten außerhalb der EFTA-Staaten strengere Kontrollen und höhere Strafandrohungen, denn solange die Geldstrafen sich aus der Portokasse bezahlen lassen, ist die Abschreckungswirkung gering. Dazu gehört aber auch eine eindeutige Definition der Begriffe „Sondermüll" und „gefährliche Abfälle" im kommenden Ausführungsgesetz. Es ist doch absolut lächerlich und für keinen Menschen mehr nachvollziehbar, warum die Bundesregierung in ihrem 15908* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 183. Sitzung. Bonn, Freitag, den 22. Oktober 1993 ersten Entwurf des Ausführungsgesetzes zum Baseler Übereinkommen versucht hat, schon wieder einen neuen, den nunmehr vierten Abfallbegriff einzuführen und dies wohlwissend, daß ab dem nächsten Jahr ohnehin die EG-Verordnung und damit der EG- Abfallbegriff gilt. Ein böswilliger Mensch würde dahinter die Absicht vermuten, möglichst viel Spielraum für neue Exportenehmigungen zu schaffen, aber ich habe gelernt, daß sich bei dieser Bundesregierung auch vieles mit Unvermögen erklären läßt. Ich denke, die einhellige Ablehnung des Entwurfes eines Ausführungsgesetzes durch den Bundesrat und die Tatsache, daß die Bundesregierung uns diesen Entwurf schon nicht mehr vorlegt, beweisen meine These auch. Nach der einstimmigen Ablehnung des Entwurfes für das Ausführungsgesetz im Bundesrat wäre es sinnvoll, wenn wir zu diesem Thema eine Anhörung durchführen. Das Thema ist — auch für das Ansehen unseres Landes in aller Welt — zu wichtig, um es im Parteienstreit zu zerreden. Es müssen wirksame Wege gefunden werden, um den illegalen Sondermülltransport ein für alle Mal zu stoppen. Es ist aber auch an der Zeit, daß das Kompetenzgerangel und der Kostenverschiebebahnhof zwischen Bund und Ländern endlich beseitigt werden. Ich denke, wir müssen zu einer bundeseinheitlichen Lösung kommen, sei es bei den Genehmigungsverfahren, sei es bei den Kosten für eventuelle Rückholaktionen. Der erste Vorschlag der Bundesregierung, dies den Bundesländern zu überlassen, die jeweils eigene Lösungen finden sollen, ist überhaupt nicht hilfreich. Wir sehen doch schon bei der heutigen Genehmigungspraxis der einzelnen Länder, daß hier nicht überall gleiches Recht gilt, mit der Folge, daß dies weidlich ausgenutzt wird. Es ist auch nicht einzusehen, warum, wenn der Exporteur nicht mehr feststellbar ist, das Bundesland bezahlen soll, aus dem der Sondermüll die Staatsgrenzen verlassen hat. Ist sich die Bundesregierung überhaupt klar darüber, was eine solche Regelung für die Seehäfen Hamburg und Bremen oder für Länder wie Bayern, Sachsen, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern bedeuten würde? Warum sollten diese Länder mit kritischen Staatsgrenzen die Rückführungskosten für Sondermüll übernehmen, der aus Hessen, Thüringen oder Sachsen-Anhalt kommt? Die Staatsgrenzen werden schließlich auch von einer Bundesbehörde, dem Zoll, überwacht, da ist es nicht einsehbar, warum der Bund nicht auch Verantwortung übernehmen soll. Ich denke, daß ein Haftungsfond für eventuelle Rückholaktionen durchaus notwendig ist, aber an diesem sollten sich auch, und zwar mehrheitlich, die Produzenten von Sondermüll und die Transporteure beteiligen. Um diese umstrittene Frage vernünftig zu lösen, aber auch wegen der vielen anderen ungeklärten Fragen halten wir eine Anhörung zu diesem Thema für notwendig. Erich Kästner prägte den Spruch „Es gibt nichts Gutes, außer man tut es". In diesem Sinne begrüßt die SPD ausdrücklich, daß die Bundesregierung jetzt endlich etwas tut und vier Jahre nach der Unterzeichnung nunmehr das Ratifizierungsgesetz zum Baseler Übereinkommen eingereicht hat. Wir werden diesem Gesetz zustimmen. Dies ist ein kleiner, aber wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Klein deshalb, weil das eigentlich entscheidende Stück bisher nicht vorliegt, das Ausführungsgesetz. Wir hoffen aber, daß diesem ersten kleinen Schritt, bald auch der richtige, gute folgen wird. Wir jedenfalls sind bereit, an einer vernünftigen, an einer guten Lösung konstruktiv mitzuarbeiten. Dr. Jürgen Stamick (F.D.P.): „Agrargift nach Albanien, Hafenschlamm nach Polen, Altreifen nach Estland" oder „Deutsche Firmen bringen illegal Giftmüll in die Ukraine" oder „Mannheimer Plastikmüll wandert bis nach China", das waren Schlagzeilen in deutschen Zeitungen während des letzten Jahres. Bereits im März vorigen Jahres waren solche und ähnliche Schlagzeilen Anlaß für das Parlament, sich kritisch mit der Situation der grenzüberschreitenden Verbringung von Abfällen auseinanderzusetzen und die schnelle Ratifizierung des Baseler Übereinkommens einzufordern. Die Europäische Gemeinschaft hat wahrlich lange gebraucht, um letztlich in einer Verordnung des Rates vom 1. Februar 1993 die Überwachung und Kontrolle der Verbringung von Abfällen zu regeln und die Mitgliedstaaten anzuhalten, ihre nationalen Ratifizierungsgesetze vorzulegen, um das Baseler Übereinkommen zeitgleich mit der Europäischen Gemeinschaft ratifizieren zu können. So unrühmlich es auch sein mag, daß die Bundesrepublik nun zu den letzten Signatarstaaten des Baseler Übereinkommens gehört, die dieses ratifizieren, so bleibt gleichwohl darauf hinzuweisen, daß dieses Gesetz zum richtigen Zeitpunkt in die parlamentarische Beratung eingebracht worden ist. Denn es ist nützlich, es zeitgleich mit der Novelle des Abfallgesetzes, sprich Kreislaufwirtschaftsgesetzes, zu beraten, um die Bezugnahme beider Gesetze aufeinander im Auge behalten zu können. Da nach diesem Gesetz künftig Abfallexporte in Länder außerhalb der EG und der EFTA verboten sind, gibt es Anlaß zur Hoffnung, daß Schlagzeilen wie die obengenannten uns nicht mehr so zahlreich begegnen werden. Meine Hoffnung darauf wird nicht bloß durch das Verbot genährt. Meine Hoffnung stützt sich vor allen Dingen darauf, daß die Verbringer oder Exporteure von Müll, von Abfällen jetzt für jede Verbringung Sicherheiten leisten müssen, so daß bei einer notwendigen Rückführungsmaßnahme, die bisher ja vom Bund oder von betroffenen Ländern bezahlt wurde, auf solche Sicherheitsleistungen zurückgegriffen werden kann. Auch die Wiedereinfuhrpflicht bei gescheiterten und illegalen Exportvorgängen wirkt in diese Richtung. Gleichwohl muß von den Ländern erwartet werden, daß sie dieses Gesetz sehr genau überwachen, auch wenn primär der Verursacher für Kosten, die durch eine Rückführungsmaßnahme entstehen, aufkommen muß. Die subsidiäre Staatshaftung wird hoffentlich nachhaltig dazu beitragen, vielfach noch vorhandene Vollzugsdefizite abzubauen, was zugleich auch dem Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 183. Sitzung. Bonn, Freitag, den 22. Oktober 1993 15909* neuen Kreislaufwirtschaftsgesetz zugute kommen dürfte. Beide Gesetze werden in Zukunft in gleicher Weise dadurch wirksam, daß Abfälle durch eine rein subjektive Entscheidung des Abfallbesitzers nicht mehr zu Wirtschaftsgut umdeklariert werden können. Um dies zu verhindern, muß allerdings bei der Beratung beider Gesetze auch darauf geachtet werden, daß die darin verwendeten Begriffe zur Kennzeichnung von Abfallrückständen oder Sekundärrohstoffen miteinander kompatibel und für die Vollzugsbehörden eindeutig auslegbar sind. Das Gesetz wird zweifellos seine Wirkung entfalten. Dennoch dürfen wir — das heißt vor allen Dingen auch die Länder — nicht die Hände in den Schoß legen und auf diese Wirkung allein vertrauen. Es muß zugleich jenes Übel beseitigt werden, was dazu führt, daß illegale Abfalltransporte wirtschaftlich höchst interessant sind. Da sind zuerst die noch immer zu geringen Kapazitäten für eine schadlose Entsorgung von Sonderabfällen, insbesondere Sondermüllverbrennungsanlagen. Das ist aber auch noch immer der Mangel an Verwertungskapazitäten für solche Abfälle, in unserem Sinne Rückstände, die weder in die Müllverbrennungsanlage noch auf die Deponie gehören, sondern die durch Kreislaufführung dazu beitragen können, daß unsere natürlichen, meist ja nicht regenerierbaren Ressourcen geschont werden. Wenn ich diesen Mangel einerseits beklage, so möchte ich doch andererseits vor Illusionen warnen, daß man meint, allein durch Vermeidung und Wiederverwertung könnten wir unsere Abfallprobleme lösen. Wir brauchen in diesem Land auch hinreichend viele Möglichkeiten zur eigenen Entsorgung von nicht wiederverwertbaren Abfällen, wofür die Verbrennung in Zukunft deutlichen Vorrang vor der Deponierung bekommen muß. Mülldeponien sind nicht nur ökologische Zeitbomben, seien sie noch so sicher ausgelegt, mit denen sich die nachfolgenden Generationen noch lange auseinanderzusetzen haben. Sie sind schon jetzt, wie Sie aus der Arbeit der Klima-Enquete wissen, ökologisch höchst verwerflich. Der gleiche Karton oder der gleiche Kunststoff, der in der Müllverbrennungsanlage verbrannt werden könnte, erzeugt durch die Bildung von Methan auf einer Deponie den zwanzigfachen Treibhauseffekt im Vergleich zur Verbrennung. Dies sind Gesichtspunkte, die bei der Beratung beider Gesetze zu diskutieren sind. Ich stelle jedoch hinsichtlich des vorliegenden Gesetzes weitgehende Übereinstimmung zwischen den Fraktionen fest, so daß es alsbald wieder hier zur abschließenden Beratung vorliegen dürfte. Dr. Klaus-Dieter Feige (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wenn internationaler Druck auf die Bundesregierung einwirkt, kommt auch schon mal ein nützlicher Gesetzentwurf auf den Tisch des Hauses. Das heute vorgelegte Gesetz bereitet die Ratifizierung eines überfälligen Abkommens durch die Bundesrepublik Deutschland vor und kann eigentlich gar nicht kritisiert werden, wenn da nicht der Entwurf eines Ausführungsgesetzes zum Baseler Übereinkommen wäre. Aber darauf komme ich später noch zurück. Leider geht es im Baseler Abkommen nicht auch um die 500 000 t Sondermüllbewegungen innerhalb der EG und EFTA, sondern um einen kleineren, aber dennoch nicht weniger problematischen Giftmüllberg und dessen Export in Nicht-OECD-Staaten. Im konkreten Fall unseres Landes handelt es sich bei diesen Exporten also um das mehr oder weniger legale Verbringen derart tödlicher Müllfracht nach Osteuropa, Asien und die Dritte Welt. Unser Standpunkt in Sachen Abfallexport wird sie sicher nicht überraschen. Wir sind natürlich weiterhin gegen jeden Export von Abfällen oder auch sogenannten Recyclingmaterialien ins Ausland. Wir fordern daher die schnelle Ratifizierung des Abkommens und ein qualifiziertes Ausführungsgesetz. Ich bedaure jedoch, daß in dem dem Bundesrat vorgelegten Gesetzentwurf der Müllmafia erneut ein Hintertürchen offengehalten wurde. So soll der Giftmüllexport zum Zwecke des Recycling erlaubt bleiben. Sie sind sich doch wohl klar darüber, daß damit wieder alle Straßen für den Mißbrauch, für eine neue Grauzone des illegal-legalen Sondermüllhandels geebnet werden. Daran ändert auch die Quasi-TÜV-Prüfung für Auslandsunternehmen nichts, wie das Beispiel des „ Grünen Punktes " in Indonesien oder sonstwo gezeigt hat. Die ganzen vorgeschlagenen Regelungen haben übrigens nur dann einen Sinn, wenn sich alle Länder, alle Kreise und Kommunen klar werden, daß sie alle mit in der Verantwortung stehen. Die Umsetzung des Abkommens kann also in der vorgelegten Form nicht vollends genügen. Wir fordern somit: Erstens. Um zu verhindern, daß sich jeder Exporteur aufgrund der unterschiedlichen Regelungen in den einzelnen Bundesländern die jeweils „weichste" Stelle im Genehmigungsverfahren heraussuchen kann, muß eine bundeseinheitliche Genehmigungspraxis, z. B. beim UBA angesiedelt, erfolgen. Eigentlich müßte dazu die Annahme unseres Antrages auf Drucksache 12/4835 reichen, aber Sie wollen ja nicht auf uns hören. Zweitens. Weil aber das Fehlverhalten einzelner Unternehmen das Ansehen der Bundesrepublik Deutschland z. T. stark geschädigt hat und unserer Meinung nach mit den Umsetzungsvorschlägen noch längst nicht alle Sorgen verschwinden, schlagen wir Ihnen eine noch in diesem Jahr durchzuführende Anhörung zum Gesetzesduo im Umweltausschuß vor. Dort muß dann auch die Frage diskutiert werden, inwieweit nicht schon heute der Abfallexport auch zu Recyclingzwecken den technischen Fortschritt in unserem Land behindert. Wenn Sie, meine Damen und Herren von der Koalition, denn überhaupt etwas aus der gestrigen Wirtschaftsstandort-Debatte gelernt haben, dann doch wohl das, daß wir auch wegen der Bequemlichkeit der großen Unternehmen durch ihre innovations-feindliche Politik nur noch mehr Zukunftsarbeitsplätze verlieren. 15910* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 183. Sitzung. Bonn, Freitag, den 22. Oktober 1993 Drittens. Des weiteren ist eine Folgeentwicklung der Regelungen entsprechend der bekannten UNEP- Vorstellung notwendig. Wie in unserem Antrag zur „Vermeidungsorientierten Abfallwirtschaft" bereits dem Bundestag vorgelegt, kann das auch innerhalb der EG nur heißen: Die Verwertung und Beseitigung von Abfällen aus Deutschland im Ausland darf nur noch der Ausnahmefall sein. Es muß eine amtliche Erklärung aus dem Herkunftsland sowie zusätzlich eine gutachterliche Stellungnahme eines unabhängigen Instituts vorgelegt werden, wonach in diesem Land vergleichbare Standards sowohl bezüglich Umweltschutz, Arbeitsschutz sowie Partizipation der Öffentlichkeit wie in der Bundesrepublik Deutschland angelegt werden. Weiterhin müssen die Auswirkungen des Exports auf den Sekundärmaterialmarkt des Empfängerlandes beurteilt werden. Anlage 11 Amtliche Mitteilungen Der Bundesrat hat in seiner 661. Sitzung am 15. Oktober 1993 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzustimmen bzw. einen Antrag gemäß Art. 77 Abs. 2 GG nicht zu stellen. Gesetz zur Änderung pflanzenschutzrechtlicher und saatgutrechtlicher Vorschriften Gesetz zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches Gesetz zu den Notenwechseln vom 25. September 1990 und vom 23. September 1991 über die Rechtsstellung der in Deutschland stationierten verbündeten Streitkräfte und zu dem Übereinkommen vom 25. September 1990 zur Regelung bestimmter Fragen in bezug auf Berlin Gesetz zu dem Vertrag vom 24. März 1992 über den Offenen Himmel Gesetz zu dem Abkommen vom 28. Juli 1992 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Litauen über die Seeschiffahrt Gesetz zu dem Abkommen vom 23. Juli 1992 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Dominikanischen Republik über den Luftverkehr Gesetz zu dem Abkommen vom 22. April 1992 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Albanien über den zivilen Luftverkehr Der Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten hat mit Schreiben vom 15. 10. 1993 die Fünfte Verordnung zur Änderung der Milch-Güteverordnung (nebst Begründung und Vorblatt) übersandt. Die Unterlagen liegen im Parlamentsarchiv zur Einsichtnahme aus. Die Gruppe der PDS/Linke Liste hat mit Schreiben vom 21. Oktober 1993 mitgeteilt, daß sie ihren Entwurf eines Gesetzes zur sozialstaatlichen Gewährleistung von Betreuung, Begleitung, Assistenz, Hilfe und/oder Pflege (Pflege-Assistenz-Gesetz) — Drucksache 12/2628 — zurückzieht. Die Gruppe der PDS/Linke Liste hat mit Schreiben vom 29. September 1993 mitgeteilt, daß sie ihren Antrag „Parlamentssitzung" von ausländischen, jüdischen, antifaschistischen und Flüchtlingsorganisationen am 9. November 1993 im Deutschen Bundestag — Drucksache 12/5651 — zurückzieht. Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den nachstehenden Vorlagen absieht: Sportausschuß Drucksache 12/2387 Finanzausschuß Drucksache 12/3788 Drucksache 12/4376 Ausschuß für Verkehr Drucksache 12/4709 Die Vorsitzenden folgender Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EG-Vorlagen zur Kenntnis genommen bzw. von einer Beratung abgesehen hat: Haushaltsausschuß Drucksache 12/5749 Nr. 3.5 Ausschuß für Wirtschaft Drucksache 12/152 Nr. 4 Drucksache 12/1003 Nr. 3 Drucksache 12/1072 Nr. 8 Drucksache 12/2257 Nr. 3.27 Drucksache 12/2315 Nr. 2.4 Drucksache 12/5358 Nrn. 3, 4, 8-10, 12-19, 21-24 Ausschuß für Verkehr Drucksache 12/4651 Nr. 2.3 Drucksache 12/4833 Nr. 2.17 Drucksache 12/5749 Nr. 3.51 Ausschuß für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Drucksache 12/4555 Nr. 2.20 Drucksache 12/5056 Nr. 2.12
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Ina Albowitz


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (F.D.P.)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident, ich weiß das besonders zu würdigen. Vielen herzlichen Dank.
    Herr Kollege Urbaniak, es ist überhaupt nicht bestritten, daß Menschen in der Bundesrepublik gegen Entscheidungen, die wir zu treffen haben, demonstrieren. Ich denke, das ist eines der wichtigsten Grundrechte, die wir in unserer Verfassung haben. Dieses Recht ist in diesem Haus völlig unumstritten. Aber Sie wissen und ich weiß, daß sich — ich habe es gestern abend im Fernsehen gesehen und gehört — ein Gewerkschaftsvorsitzender in seiner Rede wortwörtlich so eingelassen hat, wie Sie am Mittwoch im Haushaltsausschuß des Deutschen Bundestages formuliert haben.

    (Zurufe von der SPD: Na und? — Ottmar Schreiner [SPD]: Sie stimmen auch! Was ist denn falsch daran?)

    — Es geht nicht um die inhaltliche Debatte, sondern um die Wortwörtlichkeit. Herr Kollege Urbaniak, wir sollten wirklich fair miteinander umgehen.
    Im übrigen, Herr Präsident, ist zu prüfen, ob Kollege Urbaniak die Koalitionsfraktionen hier mit dem Wort „Brandstifter" bezeichnen kann.

    (Ottmar Schreiner [SPD]: Zu Recht! Das ist das Allermindeste! — Barbara Weiler [SPD]: Wer hat denn von „Zündeln" gesprochen?)




    Ina Albowitz
    Ich verwahre mich in aller Deutlichkeit dagegen. Da ich gleich reden werde, gehe ich dann darauf näher ein.


Rede von Dieter-Julius Cronenberg
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Frau Dr. Enkelmann.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Dagmar Enkelmann


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (DIE LINKE.)

    Ich stelle nur fest, daß Kollege Strube vorhin erklärt hat, daß er einem Bericht der Adenauer-Regierung an den Bundestag von 1960 nicht zustimmt. Das war im ersten Jahr nach der Einführung des Schlechtwettergeldes.
    Danke.