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    Plenarprotokoll 12/182 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 182. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 21. Oktober 1993 Inhalt: Begrüßung des Präsidenten der Nationalversammlung der Sozialistischen Republik Vietnam, Nong Duc Manh, und seiner Delegation 15647 A Glückwünsche zum Geburtstag des Abgeordneten Berthold Wittich 15647 B Erweiterung der Tagesordnung 15647 B Nachträgliche Überweisung eines Gesetzentwurfs an den Ausschuß für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau 15647 D Zur Geschäftsordnung Dr. Gregor Gysi PDS/Linke Liste 15648A Dr. Jürgen Rüttgers CDU/CSU 15649 A Dr. Peter Struck SPD 15649 B Wolfgang Lüder F.D.P. 15649 B Werner Schulz (Berlin) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 15649D Tagesordnungspunkt 3: a) Abgabe einer Erklärung der Bundesregierung Zukunftssicherung des Standortes Deutschland b) Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung zur Zukunftssicherung des Standortes Deutschland (Drucksache 12/5620) c) Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Uwe Jens, Hermann Bachmaier, Holger Bartsch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Die deutsche Wirtschaft durch Senkungen der Leitzinsen und durch eine europäische Konjunkturinitiative aus der Rezession führen (Drucksache 12/5362) d) Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Gregor Gysi, Dr. Fritz Schumann (Kroppenstedt) und der Gruppe der PDS/Linke Liste: Aufbauplan Ostdeutschland (Drucksache 12/5671) e) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Uwe Jens, Wolfgang Roth, Harald B. Schäfer (Offenburg), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Anpassung des Gesetzes zur Förderung der Stabilität und das Wachstums der Wirtschaft an die neuen ökologischen, sozialen und wirtschaftlichen Anforderungen (Drucksachen 12/1572, 12/5653) f) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu dem Antrag der Abgeordneten Wolfgang Roth, Hans Berger, Dr. Ulrich Böhme (Unna), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Eine sich selbst verstärkende Rezession durch kompetente Wirtschaftspolitik abwenden (Drucksachen 12/4453, 12/5654) g) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu dem Entschließungsantrag der Gruppe der PDS/Linke Liste zum Jahreswirtschaftsbericht 1993 der Bundesregierung (Drucksachen 12/4330, 12/4462, 12/5655) II Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 182. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. Oktober 1993 h) Beratung des Antrags des Abgeordneten Dr. Fritz Schumann (Kroppenstedt) und der Gruppe der PDS/Linke Liste: Personalausstattung der Kataster-, Grundbuch- und Vermessungsämter in den neuen Ländern (Drucksache 12/5389) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 2: Beratung des Antrags des Abgeordneten Dr. Fritz Schumann (Kroppenstedt) und der Gruppe der PDS/Linke Liste: Arbeit in Deutschland (Drucksache 12/5901) Dr. Helmut Kohl, Bundeskanzler 15651 B Oskar Lafontaine, Ministerpräsident des Saarlandes 15660 D Dr. Kurt Faltlhauser CDU/CSU 15669 B Dr. Otto Graf Lambsdorff F.D.P. 15673A, 15694 D Dr. Ilja Seifert PDS/Linke Liste 15675D Dr. Gregor Gysi PDS/Linke Liste 15677 B Werner Schulz (Berlin) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 15680 B Erwin Teufel, Ministerpräsident des Landes Baden-Württemberg 15682 B Peter Conradi SPD 15685 C Wolfgang Thierse SPD 15686 C Dr. Wolfgang Schäuble CDU/CSU 15686D Georg Gallus F.D.P. 15689 C Dr. Günter Rexrodt, Bundesminister BMWi 15691 C Dr. Klaus-Dieter Feige BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 15695A Rainer Haungs CDU/CSU 15697A Siegmar Mosdorf SPD 15699B Dr. Margret Funke-Schmitt-Rink F.D.P. 15701C Bernd Henn- PDS/Linke Liste 15702 D Ernst Hinsken CDU/CSU 15704 A Dr. Ulrich Briefs fraktionslos 15705 D Erich Maaß (Wilhelmshaven) CDU/CSU 15707 B Dr. Rudolf Karl Krause (Bonese) fraktionslos 15709B Peter Harald Rauen CDU/CSU 15710B Ortwin Lowack fraktionslos 15712A Friedhelm Ost CDU/CSU 15713B Freimut Duve SPD 15715A Tagesordnungspunkt 2 (Fortsetzung): Fragestunde — Drucksache 12/5904 vom 15. Oktober 1993 — Inhalt der Konsultationen des iranischen Geheimdienstministers Fallahian mit dem Bundesamt für Verfassungsschutz und dem BND; Aufhebung des Mordbefehls gegen Salman Rushdie MdlAnfr 51, 52 Thea Bock SPD Antw StMin Bernd Schmidbauer BK 15715D, 15716C ZusFr Thea Bock SPD 15716 A ZusFr Freimut Duve SPD 15716B Besuch des Chefs des iranischen Geheimdienstes in Deutschland; Erörterung der Mordsache „Mykonos" und des Mordbefehls gegen den Schriftsteller Salman Rushdie MdlAnfr 55, 56 Freimut Duve SPD Antw StMin Bernd Schmidbauer BK 15717C, 15718B ZusFr Freimut Duve SPD 15717 C Aufgaben der Bundeswehrsoldaten des UNOSOM-II-Kontingents in Belet Uen (Somalia); psychische und physische Beschwerden der Soldaten MdlAnfr 29, 30 Hans Wallow SPD Antw PStSekr'in Michaela Geiger BMVg 15718D, 15719B ZusFr Hans Wallow SPD 15719A ZusFr Jürgen Koppelin F.D.P. 15719 D ZusFr Horst Kubatschka SPD 15720A ZusFr Rudolf Bindig SPD 15720A „Logistische Versorgung" indischer Soldaten in Somalia ab 15. Oktober 1993; Anpassung des deutschen Unterstützungskontingents an den tatsächlichen Bedarf MdlAnfr 31, 32 Rudolf Bindig SPD Antw PStSekr'in Michaela Geiger BMVg 15720B, 15721 C ZusFr Rudolf Bindig SPD 15720B, 15721D ZusFr Hans Wallow SPD 15720D, 15722 A ZusFr Horst Kubatschka SPD 15721B ZusFr Konrad Gilges SPD 15721B, 15722C ZusFr Brigitte Schulte (Hameln) SPD 15722A ZusFr Erich G. Fritz CDU/CSU 15722 B ZusFr Jürgen Koppelin F.D.P. 15722 D Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 182. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. Oktober 1993 III Test von Hubschraubern der ehemaligen NVA durch andere Staaten MdlAnfr 33 Jürgen Koppelin F.D.P. Antw PStSekr'in Michaela Geiger BMVg 15723A ZusFr Jürgen Koppelin F.D.P. 15723 B Arten- und Tierschutzkontrolle bei importierten Säugetieren, Vögeln, Fischen und Reptilien MdlAnfr 44 Georg Gallus F.D.P. Antw PStSekr Dr. Bertram Wieczorek BMU 15724 A ZusFr Georg Gallus F.D.P. 15724 B Herausnahme unbedeutender Ausbaumaßnahmen aus der Verwaltungsvorschrift „ Umweltverträglichkeitsprüfung " MdlAnfr 48 Klaus Harries CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Bertram Wieczorek BMU 15724 C ZusFr Klaus. Harries CDU/CSU 15724 C Lagerung asbest- oder anderer verseuchter Gegenstände in Güterzugwagen auf Bahnhöfen wegen Kompetenzstreitigkeiten von Entsorgern MdlAnfr 49 Horst Kubatschka SPD Antw PStSekr Dr. Bertram Wieczorek BMU 15725A ZusFr Horst Kubatschka SPD 15725 B Einschluß des stillgelegten Kernkraftwerks Lubmin MdlAnfr 50 Horst Kubatschka SPD Antw PStSekr Dr. Bertram Wieczorek BMU 15725D ZusFr Horst Kubatschka SPD 15726A Aufnahme Taiwans in die Vereinten Nationen MdlAnfr 57 Ortwin Lowack fraktionslos Antw StMin Helmut Schäfer AA 15726 C ZusFr Ortwin Lowack fraktionslos 15726 C Deutsche Beitragsrückstände bei den Vereinten Nationen; Änderung des Zahlungsmodus MdlAnfr 58, 59 Konrad Gilges SPD Antw StMin Helmut Schäfer AA 15727B, C ZusFr Konrad Gilges SPD 15727 D Tagesordnungspunkt 15: Überweisung im vereinfachten Verfahren a) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Tierzuchtgesetzes (Drucksache 12/5741) b) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Bekämpfung des Mißbrauchs und zur Bereinigung des Steuerrechts (Mißbrauchsbekämpfungs- und Steuerbereinigungsgesetz) (Drucksache 12/5764) c) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Zusatzprotokoll Nr. 2 vom 13. November 1992 zu den Protokollen vom 20. Dezember 1961 über die Errichtung der Internationalen Kommissionen zum Schutz der Mosel und der Saar gegen Verunreinigung und dem ergänzenden Protokoll vom 22. März 1990 zu diesen beiden Protokollen (Drucksache 12/5446) d) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über Statistiken im Handwerk (Handwerkstatistikgesetz) (Drucksache 12/5833) e) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 1994 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 1994) (Drucksache 12/5842) f) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Gewerbeordnung und sonstiger gewerberechtlicher Vorschriften (Drucksache 12/5826) g) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Reform der agrarsozialen Sicherung (Agrarsozialreformgesetz 1995) (Drucksache 12/5889) h) Beratung des Antrags der Abgeordneten Christoph Matschie, Brigitte Adler, Ingrid Becker-Inglau, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Beteiligung der Bundesrepublik Deutschland am „Fonds zur Entwicklung der eingeborenen Völker Lateinamerikas und der Karibik" (Drucksache 12/5739) i) Beratung des Antrags der Abgeordneten Christoph Matschie, Brigitte Adler, Ingrid Becker-Inglau, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Unterstützung der indigenen Völker bei der Verabschiedung der „Allgemeinen Erklärung über die Rechte einge- IV Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 182. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. Oktober 1993 borener Völker" in der kommenden 48. Sitzungsperiode der Generalversammlung der Vereinten Nationen (Drucksache 12/5740) Zusatztagesordnungspunkt 6: a) Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD und F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Errichtung einer Stiftung „Bundespräsident-Theodor-Heuss-Haus" (Drucksache 12/5916) b) Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD und F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Handwerksordnung, anderer handwerksrechtlicher Vorschriften und des Berufsbildungsgesetzes (Drucksache 12/5918) c) Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines ... Straf rechtsänderungsgesetzes — Abgeordnetenbestechung (Drucksache 12/5927) d) Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Schornsteinfegergesetzes (Drucksache 12/5928) 15728A Tagesordnungspunkt 16: Abschließende Beratungen ohne Aussprache a) Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Heilung des Erwerbs von Wohnungseigentum (Drucksachen 12/3961, 12/5843) b) Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 23. Februar 1993 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Mexikanischen Staaten zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (Drucksachen 12/5194, 12/5898) c) Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 8. Juli 1992 zur Änderung des Abkommens vom 4. Oktober 1954 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen sowie der Gewerbesteuern und der Grundsteuern (Drucksachen 12/4567, 12/5910, 12/5911) d) Beratung der Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Haushalts- und Wirtschaftsführung 1993: hier: Einwilligung in eine überplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 06 46 Titel 712 01 (Neu-, Um- und Erweiterungsbau für die Deutsche Bibliothek, Frankfurt/ Main) (Drucksachen 12/5577, 12/5743) e) Beratung der Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Außerplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 23 02 Titel 866 08 — Sonderhilfe Georgien (Drucksachen 12/5547, 12/5787) f) Beratung der Beschlußempfehlung des Petitionsausschusses: Sammelübersicht 118 zu Petitionen (Drucksache 12/5799) g) Beratung der Beschlußempfehlung des Petitionsausschusses: Sammelübersicht 119 zu Petitionen (Drucksache 12/5800) h) Beratung der Beschlußempfehlung des Petitionsausschusses: Sammelübersicht 120 zu Petitionen (Drucksache 12/5801) i) Beratung der Beschlußempfehlung des Petitionsausschusses: Sammelübersicht 121 zu Petitionen (Drucksache 12/5802) 15729B Zusatztagesordnungspunkt: Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Reform der agarsozialen Sicherung (Agrarsozialreformgesetz 1995) (Drucksachen 12/5700, 12/5924, 12/ 5934) 15730D Zusatztagesordnungspunkt 3: Aktuelle Stunde betr. Haltung der Bundesregierung zu den Auswirkungen ihrer Finanzpolitik auf Sozialpläne, insbesondere in der Stahlindustrie Hans-Eberhard Urbaniak SPD 15731B Franz Romer CDU/CSU 15732A Dr. Gisela Babel F.D.P. 15733A Bernd Henn PDS/Linke Liste 15734A Horst Günther, Parl. Staatssekretär BMA 15735 A Hans Koschnick SPD 15736C Dr. Peter Ramsauer CDU/CSU 15737 D Helmut Wieczorek (Duisburg) SPD 15738D Jochen Feilcke CDU/CSU 15739D Hans Büttner (Ingolstadt) SPD 15740D Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 182. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. Oktober 1993 V Tagesordnungspunkt 4: Beratung der Großen Anfrage der Abgeordneten Hermann Bachmaier, Wolfgang Roth, Ernst Schwanhold, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Rüstungsexport-Kontrollpolitik (Drucksachen 12/3229, 12/4241) Hermann Bachmeier SPD 15742 B Jürgen Koppelin F.D.P. 15742 D Peter Kittelmann CDU/CSU 15744 B Hermann Bachmaier SPD 15745 C Klaus Beckmann F.D.P. 15746 C Dr. Ruth Fuchs PDS/Linke Liste 15748A Georg Gallus F.D.P. 15748 C Dr. Heinrich L. Kolb, Parl. Staatssekretär BMWi 15749C Dr. Elke Leonhard-Schmid SPD 15751A Erich G. Fritz CDU/CSU 15752B Georg Gallus F.D.P. 15753 D Tagesordnungspunkt 5: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Berufe in der Physiotherapie: (Masseur- und Physiotherapeutengesetz) (Drucksache 12/5887) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 4: Beratung des Antrags der Fraktion der SPD: Neuordnung der Berufe in der Physiotherapie (Drucksache 12/5912) Dr. Sabine Bergmann-Pohl, Parl. Staatssekretärin BMG 15754 B Dr. Helga Otto SPD 15755 C Dr. Dieter Thomae F.D.P. 15756 D Dr. Ursula Fischer PDS/Linke Liste 15757 B Sigrun Löwisch CDU/CSU 15758A Klaus Kirschner SPD 15759A Tagesordnungspunkt 6: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Berufe des Psychologischen Psychotherapeuten und des Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten und zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (Drucksache 12/5890) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 5: Beratung des Antrags der Fraktion der SPD: Psychotherapeutische Versorgung gesetzlich Krankenversicherter und Zugang zu den Berufen des Psychologischen Psychotherapeuten und des Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (Drucksache 12/5913) Dr. Sabine Bergmann-Pohl, Parl. Staatssekretärin BMG 15760B Horst Schmidbauer (Nürnberg) SPD 15762B Dr. Bruno Menzel F.D.P. 15763 D Klaus Kirschner SPD 15764 D Dr. Ursula Fischer PDS/Linke Liste 15766B Christina Schenk BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 15767 C Wolfgang Lohmann (Lüdenscheid) CDU/ CSU 15768 C Klaus Kirschner SPD 15769 B Horst Schmidbauer (Nürnberg) SPD 15770A Dr. Hans-Hinrich Knaape SPD 15770D Dr. Bruno Menzel F.D.P. 15771 C Tagesordnungspunkt 7: a) Beratung der Großen Anfrage der Abgeordneten Dr. Jürgen Meyer (Ulm), Günter Graf, Dr. Hans de With, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Sicherheitsbedürfnis der Bevölkerung und Massenkriminalität (Drucksachen 12/3633, 12/5452) b) Beratung der Unterrichtung durch das Europäische Parlament: Entschließung zur Gründung von Europol (Drucksache 12/4378) Dr. Jürgen Meyer (Ulm) SPD 15773B Dr. Burkhard Hirsch F.D.P. 15774D, 15782 B Erwin Marschewski CDU/CSU 15776D Dr. Burkhard Hirsch F.D.P. 15779 C Ursula Jelpke PDS/Linke Liste 15781B Rainer Funke, Parl. Staatssekretär BMJ 15783 B Norbert Geis CDU/CSU 15784 C Günter Graf SPD 15787 B Erwin Marschewski CDU/CSU 15790A Norbert Geis CDU/CSU 15790B Jörg van Essen F.D.P. 15791D Eduard Lintner, Parl. Staatssekretär BMI 15793 A Dr. Rudolf Karl Krause (Bonese) fraktionslos 15795A Tagesordnungspunkt 8: Beratung der Beschlußempfehlung des Petitionsausschusses: Sammelübersicht 100 zu Petitionen (Abgeordnetenbezüge/Finanzierung der Parteien und Fraktionen) (Drucksache 12/4824) Peter Conradi SPD 15796 A VI Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 182. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. Oktober 1993 Tagesordnungspunkt 9: Beratung der Beschlußempfehlung des Petitionsausschusses: Sammelübersicht 115 zu Petitionen (Schutz der Menschenrechte in Indonesien/Ost-Timor) (Drucksache 12/5645) Horst Peter (Kassel) SPD 15798 A Tagesordnungspunkt 10: Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu dem Antrag der Gruppe der PDS/Linke Liste: Ausrufung der manifesten Krise für den Stahlmarkt in der Europäischen Gemeinschaft (Drucksachen 12/4448, 12/5895) Bernd Henn PDS/Linke Liste 15798 C Dr. Ruprecht Vondran CDU/CSU 15800 C Wolfgang Weiermann SPD 15801 A Klaus Beckmann F.D.P. 15801 B Hans-Eberhard Urbaniak SPD 15801C Nächste Sitzung 15801 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 15803* A Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Rede zu Tagesordnungspunkt 4 (Große Anfrage: Rüstungsexport-Kontrollpolitik) Gerd Poppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 15803* C Anlage 3 Zu Protokoll gegebene Rede zu Tagesordnungspunkt 6 (Gesetz über die Berufe des Psychologischen Psychotherapeuten und des Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten und zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch) Ortwin Lowack fraktionslos 15804* C Anlage 4 Zu Protokoll gegebene Rede zu Tagesordnungspunkt 7 (Große Anfrage: Sicherheitsbedürfnis der Bevölkerung und Massenkriminalität) Ingrid Köppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 15805* A Anlage 5 Zu Protokoll gegebene Reden zu Tagesordnungspunkt 8 (Sammelübersicht 100 zu Petitionen) Steffen Kampeter CDU/CSU 15807* B Dr. Karlheinz Guttmacher F.D.P. 15808* C Dr. Barbara Höll PDS/Linke Liste 15809* B Anlage 6 Zu Protokoll gegebene Reden zu Tagesordnungspunkt 9 (Sammelübersicht 115 zu Petitionen) Birgit Homburger F.D.P. 15809* D Konrad Weiß (Berlin) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 15810* C Dr. Ruth Fuchs PDS/Linke Liste 15811* B Anlage 7 Zu Protokoll gegebene Rede zu Tagesordnungspunkt 10 (Antrag: Ausrufung der manifesten Krise für den Stahlmarkt in der Europäischen Gemeinschaft) Dr. Ruprecht Vondran CDU/CSU 15811* D Wolfgang Weiermann SPD 15813* A Dr. Heinrich L. Kolb, Parl. Staatssekretär BMWi 15814* A Anlage 8 Verhinderung der unkontrollierten Freisetzung von Versuchspflanzen mit gentechnisch verändertem Erbgut in die Umwelt, wie z. B. bei der Flutkatastrophe im amerikanischen Mittelwesten; Einbau von Schutzvorschriften im deutschen Gentechnikgesetz MdlAnfr 37, 38 — Drs 12/5904 — Ulrich Heinrich F.D.P. SchrAntw PStSekr'in Dr. Sabine Bergmann-Pohl BMG 15814* D Anlage 9 Beurteilung der Darstellungen der Bundesärztekammer und der Hufelandgesellschaft über besondere Therapieeinrichtungen im Zusammenhang mit der Gesundheitspolitik der Bundesregierung MdlAnfr 39 — Drs 12/5904 — Uta Würfel F.D.P. SchrAntw PStSekr'in Dr. Sabine Bergmann-Pohl BMG 15815* B Anlage 10 Großzügigere Vergabe von Ausnahmegenehmigungen zur Führung roter Kfz-Kennzeichen angesichts des hohen Schadstoffausstoßes dieser Fahrzeuge MdlAnfr 40 — Drs 12/5904 — Simon Wittmann (Tännesberg) CDU/CSU SchrAntw StSekr Dr. Wilhelm Knittel BMV 15815* C Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 182. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. Oktober 1993 VII Anlage 11 Bau der B 31 West, insbesondere der Ortsumgehung Umkirch und Gottenheim MdlAnfr 41, 42 — Drs 12/5904 — Gernot Erler SPD SchrAntw StSekr Dr. Wilhelm Knittel BMV 15815* D Anlage 12 Stand der Verkaufsverhandlungen der Bahnbusgesellschaft im Rhein-Neckar-Gebiet MdlAnfr 43 — Drs 12/5904 — Dr. Egon Jüttner CDU/CSU SchrAntw StSekr Dr. Wilhelm Knittel BMV 15816* A Anlage 13 Gewährleistung des Strahlenschutzes im Uranbergbau gemäß Einigungsvertrag; Sicherheitsgutachten über den Bau von Endlagern für radioaktive Stoffe in der Schweiz an der Hochrheinmündung MdlAnfr 45, 46 — Drs 12/5904 — Siegrun Klemmer SPD SchrAntw PStSekr Dr. Bertram Wieczorek BMU 15816* B Anlage 14 Stand der Beratungen über die Wärmenutzungs-Verordnung MdlAnfr 47 — Drs 12/5904 — Monika Ganseforth SPD SchrAntw PStSekr Dr. Bertram Wieczorek BMU 15816* D Anlage 15 Gespräche über die Rücknahme des Mordaufrufs gegen Salman Rushdie beim Besuch des iranischen Geheimdienstministers Fallahian; Verbindung zwischen dem Attentat auf iranische Oppositionelle in Berlin und dem Minister MdlAnfr 53, 54 — Drs 12/5904 — Norbert Gansel SPD SchrAntw StMin Bernd Schmidbauer BK 15817* A Anlage 16 Ordnungsgemäße Durchführung der Parlamentswahlen in Pakistan; Verbesserung der wirtschaftlichen Zusammenarbeit mit der Zentralafrikanischen Republik nach Durchführung der ersten demokratischen Parlaments- und Präsidentschaftswahlen MdlAnfr 60, 61 — Drs 12/5904 — Dr. Klaus Kübler SPD SchrAntw StMin Helmut Schäfer AA 15817* C Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 182. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. Oktober 1993 15647 182. Sitzung Bonn, den 21. Oktober 1993 Beginn: 9.00 Uhr
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    *) Anlage 7 Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Becker (Nienberge), SPD 21. 10. 93 Helmuth Berger, Hans SPD 21. 10. 93 Bernrath, Hans Gottfried SPD 21. 10. 93 Dr. Böhme (Unna), SPD 21. 10. 93 Ulrich Ehrbar, Udo CDU/CSU 21. 10. 93 Dr. Fischer, Ursula PDS/LL 21. 10. 93 Fischer (Unna), Leni CDU/CSU 21. 10. 93 ** Ganschow, Jörg F.D.P. 21. 10. 93 Gansel, Norbert SPD 21. 10. 93 Gattermann, Hans H. F.D.P. 21. 10. 93 Dr. Geißler, Heiner CDU/CSU 21. 10. 93 Genscher, Hans-Dietrich F.D.P. 21. 10. 93 Dr. Götzer, Wolfgang CDU/CSU 21. 10. 93 Grünbeck, Josef F.D.P. 21. 10. 93 Habermann, Michael SPD 21. 10. 93 Dr. Holtz, Uwe SPD 21. 10. 93 ** Horn, Erwin SPD 21. 10. 93 Ibrügger, Lothar SPD 21. 10. 93 Lattmann, Herbert CDU/CSU 21. 10. 93 Dr. Lippold (Offenbach), CDU/CSU 21. 10. 93 Klaus W. Matschie, Christoph SPD 21. 10. 93 ** Dr. Matterne, Dietmar SPD 21. 10. 93 Dr. Müller, Günther CDU/CSU 21. 10. 93 * Niggemeier, Horst SPD 21. 10. 93 Raidel, Hans CDU/CSU 21. 10. 93 Reddemann, Gerhard CDU/CSU 21. 10. 93 * Dr. Reinartz, Bertold CDU/CSU 21. 10. 93 Ringkamp, Werner CDU/CSU 21. 10. 93 Rixe, Günter SPD 21. 10. 93 Roitzsch (Quickborn), CDU/CSU 21. 10. 93 Ingrid Schmidt-Zadel, Regina SPD 21. 10. 93 Schuster, Hans F.D.P. 21. 10. 93 Dr. Schwarz-Schilling, CDU/CSU 21. 10. 93 Christian Dr. Soell, Hartmut SPD 21. 10. 93 ' Spilker, Karl-Heinz CDU/CSU 21. 10. 93 Dr. von Teichman, F.D.P. 21. 10. 93 Cornelia Vosen, Josef SPD 21. 10. 93 Walter (Cochem), Ralf SPD 21. 10. 93 Weißgerber, Gunter SPD 21. 10. 93 Welt, Jochen SPD 21. 10. 93 Wetzel, Kersten CDU/CSU 21. 10. 93 Wohlrabe, Jürgen CDU/CSU 21. 10. 93 Wollenberger, Vera BÜNDNIS 21. 10. 93 90/DIE GRÜNEN Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Yzer, Cornelia CDU/CSU 21. 10. 93 Zurheide, Burkhard F.D.P. 21. 10. 93 * für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union '** für die Teilnahme an der Jahreskonferenz der Interparlamentarischen Union Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Rede zu Tagesordnungspunkt 4 (Große Anfrage: Rüstungsexport-Kontrollpolitik) Gerd Poppe (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Die auf Anfrage der SPD vorgelegte Antwort liest sich, als sei die Bundesregierung Europameister in der Kontrolle des Exports von Rüstungsgütern. Die Tatsachen rechtfertigen diesen Eindruck nicht. Abgesehen davon, daß die Bundesrepublik neuerdings auf Platz drei der Weltrangliste für Waffenexporteure geführt wird - so jedenfalls das schwedische SIPRI-Institut-: die Art, in der zum Beispiel die Restbestände der NVA verkauft werden, ist nicht gerade als Appell an die Einhaltung der Menschenrechte zu verstehen. Der Bundesaußenminister verweist zur Begründung für die Lieferung von 250 000 KalaschnikowGewehren an die Türkei auf deren Versicherung, die aus Deutschland bezogenen Waffen nur gemäß den NATO-Bestimmungen einzusetzen. Jeder, auch Herr Kinkel, weiß, daß laut Neuem Strategischem Konzept von 1991 auch Terror und Sabotage als Bedrohung des Bündnisses gelten. Sich darauf berufend, kann die türkische Armee deutsche Waffen gegen kurdische Dörfer einsetzen. Ein anderes Beispiel: Die zur angeblichen Bekämpfung von Piraten bestimmten 39 NVA-Schiffe für Indonesien sollen nach Angaben der Bundesregierung demilitarisiert werden. Die Zeitschrift „Wehrtechnik", gemeinhin nicht als regierungsfeindlich bekannt, weiß das Gegenteil. Die Schiffe eignen sich also beispielsweise für Landungsoperationen auf Osttimor, wo sie gegen sogenannte Terroristen eingesetzt werden könnten. Falls es der Bundesregierung an Informationen zur Menschenrechtslage in Indonesien mangelt, wären wir gern bereit, ihr auszuhelfen. Soviel zumindest ist klar: die Gleichstellung Indonesiens mit NATO-Staaten beim Rüstungsexport, die der Bundessicherheitsrat 1985 beschlossen hat, ist unhaltbar. Schon einmal haben Waffenlieferungen aus NVA-Beständen einen Bundesverteidigungsminister das Amt gekostet. Wenn man sich vor Augen hält, daß diese Bestände nach wie vor von Personal bewacht werden, das aus DDR-Zeiten schwer belastet ist, oder daß ehemalige hohe KoKo-Chargen jetzt für bekannte westdeutsche Waffenhändler mit traditionellen KoKoVerbindungen arbeiten, ließen sich leicht neue Prognosen stellen. Die Bundesregierung weiß darüber sicher nicht weniger als wir. Es ist auch kaum vorstellbar, daß sie nichts über das Auftauchen von T-72-Panzern und MiG-Kampfflugzeugen in Ex-Jugoslawien weiß. Es muß also die Frage gestellt wer- 15804* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 182. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. Oktober 1993 den, wie so etwas möglich ist. Wer kontrolliert hier — beziehungsweise tut dies nicht? Es kann doch nicht sein, daß mehr als 60 Panzer aus staatlichen Beständen unbemerkt außer Landes geschafft werden. Das Problem erschöpft sich aber nicht in Beispielen wie den genannten. Zwar werden die Grenzen für Flüchtlinge geschlossen, für den Rüstungsexport aber de facto geöffnet. Die deutsche Exportwirtschaft ist ihrem Ziel, den Verschärfungen der Kontrollbestimmungen seit den Rabta- und Irak-Skandalen zu entkommen, schon nahe. Fast unverhohlen empfiehlt der Bundesverband des deutschen Exporthandels in der FAZ, was bisher als anrüchig galt und in der Vergangenheit bei illegalen Exporten bereits praktiziert wurde: die deutschen Genehmigungsprozeduren durch Gründung einer Niederlassung in EG-Staaten mit laxer Kontrolle wie Griechenland oder Portugal zu umgehen. Unter Hinweis auf die mangelnde Bereitschaft anderer EG-Staaten zur Übernahme der deutschen Kontrollvorschriften und auf die Regeln des EG-Binnenmarktes bedauert die Bundesregierung, keine Lösung für das Problem der Umgehung nationaler Kontrollen anbieten zu können. Mehr noch: das Wirtschaftsministerium teilt die Bedenken der deutschen Rüstungsexporteure wegen der Wettbewerbsverzerrungen als Folge ungleicher Exportkontrollen in der EG, und die Bundesregierung scheint geneigt, dem Druck auf die Lockerung der deutschen Kontrollbestimmungen nachzugeben. Die Tendenz ist unverkennbar: Die Lehren aus den zahlreichen Verwicklungen deutscher Firmen in Skandale um Lieferungen an den Irak und andere Staaten geraten in Vergessenheit. Waffen werden weiter in Krisengebiete geliefert, die lange überfällige generelle Ächtung von Rüstungsexporten ist im Denkhorizont der Bundesregierung überhaupt nicht enthalten. Wir fordern die Bundesregierung auf, diese Tendenz umzukehren. Nicht näher definierte nationale oder sogenannte „vitale" Interessen können nicht der Maßstab für den Umgang mit dem Export von Rüstungsgütern sein. Als erster Schritt wäre eine gemeinsame EG-Politik mit Kriterien und Richtlinien für den Rüstungsexport notwendig, die sich an der Achtung der Menschenrechte orientieren. Ganz praktisch könnte die Bundesregierung einiges dazu beitragen, in der EG zumindest die technische Kontrolle der Ausfuhr zu entwickeln, ihre Effizienz zu sichern und so zu einer funktionierenden EG-Exportkontrolle zu kommen. Sie könnte helfen, zunächst die Standards, über die unter den Mitgliedstaaten Konsens herrscht, so unzureichend sie auch sein mögen, und die Inhalte der kommenden EG-Verordnung wirksam umzusetzen. Ein Engagement an dieser Stelle ist unbedingt erforderlich. Denn sollte schon diese Minimalkoordinierung nicht funktionieren, würden die deutschen Exportkontrollen reine Makulatur. Und dann würden wir in diesem Haus in wenigen Jahren Dutzende solcher Fälle wie Rabta und Irak auf der Tagesordnung haben. Anlage 3 Zu Protokoll gegebene Rede zu Tagesordnungspunkt 6 (Gesetz über die Berufe des Psychologischen Psychotherapeuten und des Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten und zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch) Ortwin Lowack (fraktionslos): Eine gesetzliche Regelung des Berufs des psychologischen Therapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten ist gesundheitspolitisch wichtig und grundsätzlich zu begrüßen. Der vorliegende Gesetzentwurf verfehlt jedoch in wesentlichen Punkten dieses Ziel. 1. Durch die vorgesehene Selbstbeteiligung von 25 % an den Kosten für Psychotherapie werden nicht nur psychisch Kranke gegenüber organisch Kranken diskriminiert, sondern vor allem behandlungsbedürftige Frauen betroffen: — Die Patienten in der Psychotherapie sind überwiegend, d. h. zu ca. 60-70 % Frauen. — Für Hausfrauen bedeutet der Gesetzentwurf eine zusätzliche finanzielle Abhängigkeit vom Ehemann. Dadurch wird für viele Frauen der Zugang zur Psychotherapie verbaut. Durch die Selbstbeteiligung wird die notwendige psychotherapeutische Behandlung von schwereren psychischen Erkrankungen, die einen größeren Behandlungsaufwand erfordern, im Rahmen der gesetzlichen Krankenversorgung in vielen Fällen unmöglich gemacht. Dabei werden die Folgekosten übersehen, die durch Chronifizierung von Krankheitsprozessen vermehrte Inanspruchnahme von organmedizinischen Leistungen, Arbeitsunfähigkeit etc. entstehen. Die Selbstbeteiligung der Patienten an den Kosten für Psychotherapie ist kein geeignetes Mittel zur Kostendämpfung. Zumindest wäre es sinnvoller, die Entscheidung auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben, der zeitlich nach der vom Bundesgesundheitsminister angekündigten „Dritten Stufe der Gesundheitsreform" liegt. Es kann über eine Selbstbeteiligung nachgedacht werden, die gleichmäßig auf organisch und psychisch kranke Patienten verteilt wird, damit eine Diskriminierung und Benachteiligung einer sensiblen Patientengruppe verhindert wird. 2. Durch den Gesetzentwurf wird die Qualität der Psychotherapie zur Disposition gestellt. Durch die Übergangsvorschriften werden die in der Krankenversorgung bewährten Psychotherapierichtlinien, die bisher das Ausbildungsniveau garantierten, praktisch außer Kraft gesetzt. Außerhalb der Psychotherapierichtlinien hat es bisher zu keinem Zeitpunkt kontrollierbare qualifizierte Psychotherapieausbildungen gegeben. Mit dem Gesetzentwurf entsteht die Gefahr, daß eine Vielzahl von Diplompsychologen zu Fachpsychotherapeuten ernannt werden, die nicht ausreichend für die Krankenversorgung ausgebildet sind. Dies ist um so bedenklicher, als künftig der psychologische Psychotherapeut die Indikation zur Psychotherapie stellen soll und der Patient den Erstzugang zum Psychotherapeuten haben wird. Die Patienten werden künftig aber nicht mehr zwischen qualifizierten und Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 182. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. Oktober 1993 15805* nicht qualifizierten Psychotherapeuten unterscheiden können. Es ist deshalb auch nicht einzusehen, warum die Ausbildungskriterien der Übergangsvorschrift nicht an die Anforderungen der Psychotherapierichtlinien angepaßt werden können. Ich fasse zusammen: Das Psychotherapeutengesetz erfüllt seinen Zweck nicht, wenn es vorrangig den Interessen einer Berufsgruppe nützt, und zwar auf Kosten von psychisch kranken Patienten und insbesondere auf Kosten von Frauen. Deshalb ist eine Korrektur notwendig: Die für die Fachpsychotherapeuten geforderten Ausbildungskriterien müssen an die in den Psychotherapierichtlinien geforderten, bewährten Qualifikationsmaßstäbe angepaßt werden. Dies gilt insbesondere auch für die Übergangsvorschriften. Die Selbstbeteiligung an den Kosten für Psychotherapie muß jedenfalls zum jetzigen Zeitpunkt entfallen, weil sie psychisch Kranke und insbesondere Frauen benachteiligt und gerade kein geeignetes Mittel zur Kostendämpfung ist. Anlage 4 Zu Protokoll gegebene Rede zu Tagesordnungspunkt 7 (Große Anfrage: Sicherheitsbedürfnis der Bevölkerung und Massenkriminalität) Ingrid Köppe (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Die Polizei hat in den letzten Jahren immer mehr Kriminalität festgestellt. Ebenso oder gar noch mehr hat offenbar die Angst der Bevölkerung vor Straftaten zugenommen. Bevor ich ausführe, wie nach unserer Auffassung darauf reagiert werden sollte, möchte ich fragen, wie es zu beidem gekommen ist. Denn nur wenn man bereit ist, die Ursachen und Bedingungen von Kriminalitätsentstehung zu analysieren, bevor wohlfeile Lösungen, „Sicherheitspakete", ,,10- Punkte-Programme” u. ä. öffentlich präsentiert werden, haben solche Lösungsansätze auch Aussicht zu greifen. Bei der Zunahme der festgestellten Straftaten sind sowohl die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen zu beachten wie auch die Bedingungen der Kriminalitätszählung. Zu beidem einige Anmerkungen. Um mit letzterem anzufangen: Ich halte es selbst für wahrscheinlich, daß in den letzten Jahren tatsächlich mehr Straftaten begangen wurden. Was aber das Maß der Zunahme betrifft, muß auch das Dunkelfeld beachtet werden, also die der Polizei nicht bekannt gewordenen Delikte. Dessen Umfang wiederum hängt zwar auch davon ab, wieviel Personal der Polizei zur Verfügung steht, wieviel Beamte zur Deliktserforschung auf die Straßen geschickt werden können oder mit anderen Aufgaben gebunden sind, wie gut besoldet, ausgerüstet und motiviert die Beamten sind usw. Wichtiger als all das scheint die Aufhellung des Dunkelfeldes jedoch von der Anzeigebereitschaft der Bevölkerung abzuhängen, mit Hilfe derer die Polizei nach wie vor die deutliche Mehrzahl ihrer Ermittlungsansätze erhält. Die Bedingungen und Entwicklung der Anzeigebereitschaft sind leider noch wenig erforscht. Sicher scheint jedoch zu sein, daß hierfür neben dem vielgenannten Faktor „Anzeigepflicht aus einem Versicherungsverhältnis" eine entscheidende Rolle spielt, in welchem Maße die Menschen der Kompetenz und Integrität der Polizei vertrauen. Nicht auszuschließen ist hier, etwa aufgrund spektakulärer Medienberichte, die Existenz mancher Pauschalbilder über die Ermittler. Jedoch spielen derlei Verallgemeinerungen nach den vorliegenden Untersuchungen für das Verhältnis Bürger — Polizei offenbar eine geringere Rolle als vielmehr höchstpersönliche Erlebnisse und Erfahrungen mit einzelnen Polizisten, vielfach im Verkehrsbereich. Insofern hat es also die Polizei und jeder Polizeibeamte selbst in der Hand, zu einem Vertrauensverhältnis zu den Bürgern beizutragen, etwa durch ein allzeit angemessenes Auftreten und Einsatzverhalten aufgrund entsprechender Aus- und Fortbildung. Ich möchte noch auf einen zweiten Umstand bei der Erfassung des Kriminalitätsaufkommens hinweisen, nämlich Schwierigkeiten bei der Registrierung vor allem im Ostdeutschland. Dort wurden seriöse Zählungen vor der Wende aus politischen Gründen nicht bekanntgemacht. Außerdem sind bestimmte neue Deliktsfelder gerade im Bereich Vermögenskriminalität tatsächlich erst nach der Vereinigung aufgrund der Freizügigkeit marktwirtschaftlicher Bedingungen entstanden. Hieraus resultierten anfangs beeindrukkende prozentuale Erhöhungen des Deliktsaufkommens. Mit derlei Werten wird inzwischen zum Glück meist etwas vorsichtiger umgegangen, wenn auch dieser Tage die Bekanntgabe und Bewertung der Halbjahresstatistik 1993 wieder Anlaß zu kritischer Nachfrage gibt. Was jedoch vor allem in Ostdeutschland bis heute fortbesteht — so wage ich zu behaupten —, sind gewisse Unsicherheiten bei der Erfassung und Einordnung von Kriminalität entsprechend den Vorgaben der KPS. Zum Beispiel gibt es immer noch Berichte über polizeiliche Weigerungen, Anzeigen entgegenzunehmen, oder aber Beschwerden, Beamte hätten trotz Anforderung einfach „weggesehen". Ich habe auf diese Faktoren nur beispielhaft hinweisen wollen, um folgendes deutlich zu machen: Wir haben es bei der polizeilichen Kriminalstatistik sowie dem dort festgestellten Anstieg der Deliktszahlen nicht mit einem getreulichen Abbild der Realität zu tun, sondern mit einem Zählergebnis, welches aufgrund vielfach untereinander verknüpfter Rahmenbedingungen so oder so ausfällt. Ferner ist dieses Ergebnis — und das ist meine zweite Eingangsbemerkung — natürlich abhängig von gesellschaftlichen Rahmenbedingungen und reagiert auf deren Veränderungen sehr sensibel. Auf die Entwicklung der Vermögensdelinquenz in Ostdeutschland nach Einführung von Marktwirtschaft und bürgerlichen Freiheiten hatte ich bereits hingewiesen. Ein zweiter bekannter Faktor ist die Öffnung der Grenzen mit dem dadurch begünstigten Kriminaltourismus. Dies schlägt sich z. B. nieder in der Entwicklung der Kriminalität rund um Kraftfahrzeuge zu einem Massenphänomen, einem zahlenmäßig gewichtigen Aspekt unseres heutigen Themas. Ebenso ist es leicht nachzuvollziehen, daß der Boom der 15806* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 182. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. Oktober 1993 letzten Jahre für hochwertige Fahrräder entsprechende Entwendungsfälle ansteigen läßt, einfach weil hier lohnende Beute winkt. Oder Beispiel Drogen: je geringer das Angebot, auch durch polizeiliche Sicherstellungen, desto höher der Preis, desto höher der Geldbedarf für Konsumenten, desto umfangreicher die Beschaffungskriminalität. Eine Reihe der heute in Rede stehenden massenhaften Deliktsformen wie Handtaschenraub, Wohnungsaufbrüche etc. beruht ja in erheblichem Umfang auf derlei Dingen. Mit diesen wenigen Aspekten möchte ich darauf hinweisen, in welch starkem Maß die Kriminalitätsentwicklung nicht allein von der in Parlamenten beschlossenen Kriminalpolitik im klassisch engen Sinne abhängt, sondern von in ganz anderen Bereichen erfolgten Entwicklungen oder getroffenen politischen Entscheidungen. Daher rege ich an, bei unserem künftigen politischen Handeln derlei Zusammenhänge noch stärker zu berücksichtigen. Eine wirksame Bekämpfung gerade der Ursachen von Kriminalität kann nicht durch polizeiliche Schutzgewähr und Strafverfolgung geschehen, sondern nur in Verbindung mit einer konstruktiven Sozialpolitik im weiten Sinne. Wenn man sich nun die Struktur der festgestellten Straftaten selbst ansieht sowie deren zahlenmäßige Entwicklung, so fällt der Umfang bestimmter Deliktsgruppen sogleich auf. Allein die Ladendiebstähle und Diebstähle rund um Fahrzeuge machen rund ein Drittel aller festgestellten Delikte aus, alle Diebstahlsformen zusammen sogar über drei Fünftel und die Sachbeschädigungen weitere 10 Prozent. Hinzu kommt — zum Teil mit sehr hohen Zuwachsraten — ein Anteil von etwa 2,5 Prozent ausländerspezifischer Straftaten, 2 Prozent meist rein konsumbezogener Drogendelikte sowie etwa 1,5 Prozent scheckbezogener Delikte, letztere mit einer beeindruckenden Steigerung um etwa 30 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Daß gerade Laden- sowie Kfz-Diebstähle zu ca. 10 Prozent und Fälle von Handtaschenraub oder Wohnungseinbruch jeweils gar zu etwa 20 Prozent von Drogensüchtigen als Beschaffungskriminalität begangen werden, wobei die Zahlen einschließlich der nicht aufgeklärten Fälle noch deutlich höher liegen dürften, erfordert baldige Maßnahmen im Bereich der Drogenpolitik. Demgegenüber fällt der Anteil der Nichtvermögensdelikte eher gering aus: voran die einfache Körperverletzung mit 2,9 Prozent und Gewaltdelikte insgesamt mit etwa konstant 2,4 Prozent. Das bedeutet allerdings zugleich eine Steigerung in absoluten Zahlen, und natürlich ist hier jede Tat ein Fall zuviel. Trotzdem verdienen diese Relationen festgestellt und auch deutlich betont zu werden, da die Gefahr besteht, daß sich in der Bevölkerung — vermittelt auch durch Gewaltdarstellung in den Medien sowie blutige Reality shows — ein unzutreffendes Bild über den Umfang der Gefahren durch Delikte gegen Leben und Gesundheit festsetzt. Gerade ältere Menschen über 60 Jahre sind im Verhältnis zu ihrem Bevölkerungsanteil von solchen Taten nur gering betroffen, wenn man einmal vom Handtaschenraub absieht. Das Opferrisiko muß hier vor allem durch vielfältige Aufklärungsmaßnahmen weiter herabgesetzt werden. Als Täter wie als Opfer im Bereich Gewaltkriminalität muß das Augenmerk aber vor allem den überproportional beteiligten jungen Männern gelten. Alle Maßnahmen der Strafverfolgung und Tatverhütung sollen auf die genannten besonders signifikanten Deliktsbereiche konzentriert werden. Der Verhütung von Straftaten muß künftig noch stärkere Beachtung zukommen, nämlich vor allem durch intensivere Aufklärung potentieller Tatopfer. Ferner muß — wie bereits angesprochen — den Kriminalität begünstigenden sozialen Mißständen entschieden entgegengewirkt werden, nämlich vor allem durch jugend-, bildungs- und sozialpolitische Maßnahmen im weitesten Sinne, gerade auch um vorsorglich auf junge Menschen einzuwirken. Ferner sind alle Möglichkeiten zur Verringerung von Tatgelegenheiten auszuschöpfen. Die Antwort der Bundesregierung auf die Große Anfrage bleibt in diesem Bereich recht unbefriedigend. Etwa auf dem Gebiet des Städte- und Bauordnungsrechts scheinen noch längst nicht alle Möglichkeiten ausgeschöpft zu sein. Die von der Bundesregierung genannten formalen Bedenken überzeugen nicht. Zur Verringerung von Wohnungseinbrüchen sollte die Bundesregierung der Idee nähertreten, steuerliche Vergünstigungen für den Einbau von Einbruchsicherungen zu gewähren. Die Entwicklung intelligenter technischer Sicherung von Kraftfahrzeugen, Krafträdern und Fahrrädern vor Entwendung, Aufbruch und unbefugter Ingebrauchnahme muß gefördert werden. Da nicht absehbar ist, ob und wann einheitliche Regelungen im EG-Rahmen zustande kommen, wie die Bundesregierung in ihrer Antwort einräumt, und weil auch ein Erfolg freiwilliger Maßnahmen der Kfz-Industrie fraglich ist, müssen verbindliche nationale Regelungen getroffen werden. Wir werden dazu in Kürze unsere Initiativen vorstellen. Außerdem sind die Geldinstitute zu effektiveren Maßnahmen zur Sicherung von Scheckkarten und -formularen vor unbefugter Verwendung anzuhalten. Im Bereich der Falschgeldkriminalität sollten jetzt die schon vor Jahren vom BKA geäußerten Warnungen und Anregungen aufgegriffen werden; insbesondere Gebrauchsbeschränkungen und ein Geldkopierschutz bei Farbkopierern erscheinen notwendig. Angesichts hoher Steigerungswerte bei der Verwendung von Waffen zu Straftaten sind ferner drastische Verschärfungen des Waffenrechts unverzichtbar. Die Novellierungsvorlage der Bundesregierung ist überfällig. Auch zu diesem Thema werden wir dem Haus in der nächsten Woche einen Antrag vorlegen. Neben dem Bereich der Prävention ist zu den Strafverfolgungsmöglichkeiten folgendes zu bedenken. Die Haushaltslage von Bund und Ländern wird absehbar weiterhin eng sein. Dies läßt Erweiterungen der Strafverfolgungskapazitäten kaum zu. Diese müssen somit auf die bedrohlichsten und sozialschädlichsten Kriminalitätsformen konzentriert werden. Angesichts des herrschenden Legalitätsprinzips kann es hierzu hilfreich sein, Strafnormen entfallen zu lassen oder zu Ordnungswidrigkeiten herabzustufen: etwa im Bereich der Verkehrsdelikte, des Drogenstraf- Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 182. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. Oktober 1993 15807* rechts, geringfügiger Vermögensdelikte sowie des Staatsschutzstrafrechts. Hierdurch würden zugleich weniger Menschen dem Stigma einer Kriminalstrafe ausgesetzt, und intelligenten Sanktionsformen wie dem Täter-Opfer-Ausgleich könnte mehr Raum eröffnet werden. Eine solche Reduzierung von überzogenen Strafnormen ist zusammen mit der Beseitigung bestehender Vollzugsrückstände das Gebot der Stunde, und nicht die Schaffung zusätzlicher symbolischer Normen! Auch zu all diesen Aspekten werden wir im kommenden Monat eine Reihe von umfassenden Initiativen vorstellen. Die Polizeibeamten müssen von vollzugsfremden Aufgaben (etwa im Personen- und Objektschutz, bei der Transportbegleitung und Verkehrsüberwachung) sowie reinen Verwaltungstätigkeiten (vor allem im Bereich der Massenkriminalität) entlastet werden, die auf Angestellte sowie auf andere Fachbehörden übertragen werden können. Auch ist zu überprüfen, welche Aufgaben von privaten Sicherungsunternehmen übernommen werden können. Deren Mitarbeiter sind einer intensiveren Zuverlässigkeits- und SachkundeÜberprüfung zu unterziehen. Darm ist für den Einsatz derartiger Sicherungskräfte durchaus Raum und Bedarf, ohne daß die primär staatliche Aufgabe der Schutzgewährung in Frage gestellt würde. Ferner sind durch Überprüfungen vor allem des Organisationsablaufs, des Personalschlüssels, des Aufgabenprofils sowie durch eine intensivere Verzahnung von Schutz- und Kriminalpolizei, Polizeidienststellen in den Stand zu versetzen, mehr Kräfte für den Außendienst abzustellen, auch um das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung zu heben. Besonders in Ostdeutschland müssen zusätzliche Anstrengungen zur angemessenen personellen und sachlichen Ausstattung der Strafverfolgungsbehörden unternommen werden. Auch besoldungsmäßig sind die Voraussetzungen für eine zügige Stellenbesetzung sowie erfolgreiche Nachwuchsgewinnung zu schaffen. Besonderes Augenmerk ist auch auf eine beständige Anpassung der polizeilichen Aus- und Fortbildung an neue Aufgabenanforderungen zu richten. Ich hoffe, daß insbesondere die CDU/CSU ihrer erkennbaren Versuchung widersteht, diese Fragen in einen Wahlkampf der Angst zu tragen. Denn sonst würde sie dem Bemühen, daß die Bürgerinnen und Bürger sich wieder sicherer vor Kriminalität fühlen können, schweren Schaden zufügen. Anlage 5 Zu Protokoll gegebene Reden zu Tagesordnungspunkt 8 (Sammelübersicht 100 zu Petitionen) Steffen Kampeter (CDU/CSU): Wie alle hier anwesenden Kolleginnen und Kollegen sicherlich wissen, hat die Bundestagspräsidentin im Benehmen mit dem Ältestenrat bereits Ende Juni 1992 eine unabhängige Sachverständigenkommission eingesetzt. Diese Kommission hatte das Ziel, die geltenden Regelungen für Abgeordnete umfassend zu prüfen und Vorschläge zu machen, um der andauernden und immer stärker werdenden Kritik am Abgeordnetenrecht entgegenzukommen. Hauptursache für die Einsetzung dieser Kommission waren insbesondere die Diskussion über Versorgungsbezüge von Ministerpräsident Lafontaine und anderen Landesministern, die erheblichen rechtlichen Bedenken ausgesetzt waren. Darüber hinaus ist die Diskussion verstärkt worden durch die Versorgungsfälle von Herrn Kollegen Vogel und Herrn Kollegen Klose, die rechtlich nicht zu beanstanden sind. Daß die Kommission eine nicht einfach zu lösende Aufgabe hatte, läßt sich daran ablesen, daß das Ergebnis in Form eines Berichtes nicht wie vorgesehen bereits Ende des Jahres 1992 vorgelegen hat. Selbst der hohe Sachverstand mußte länger diskutieren, als es mancher Bürger erwartete. Tatsächlich wurde der Bericht erst am 3. Juni dieses Jahres übergeben. Das Bündel von Vorschlägen wird seit Sommer 1993 in der Rechtsstellungskommission des Ältestenrates erörtert. Aufgrund des von uns nicht zu verantwortenden späten Zeitpunktes der Vorlage und der vorgeschlagenen umfangreichen strukturellen Änderungen, die zu jährlichen Mehrkosten in Höhe von ca. 30 Millionen DM führen würden und die wir in der derzeitigen Haushaltslage nicht vertreten konnten, halten es die Koalitionsfraktionen und die Fraktion der SPD für unmöglich, zum gegenwärtigen Zeitpunkt — sozusagen als Schnellschuß — Gesetzgebungsvorschläge zu machen, die bereits mit Beginn der kommenden Legislaturperiode in Kraft treten können. Hinzu kommt ein erheblicher Beratungsbedarf in den zuständigen parlamentarischen Gremien des Bundestages. Es ist die Anhörung externer Sachverständiger geplant, und es soll eine Stellungnahme der Länderparlamente eingeholt werden. Dies ist aber nicht der einzige Punkt, bei dem an der Umgestaltung der politischen Rahmenbedingungen unserer Demokratie gearbeitet wird. In dieser Woche hat die Anhörung des Deutschen Bundestages zur Reform des Parteienfinanzierungsgesetzes stattgefunden. Der vorliegende und interfraktionell abgestimmte Entwurf setzt nach übereinstimmender Auffassung die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes zur Parteienfinanzierung um. Das Verfassungsgericht hatte die eigenständige Finanzierung des Staates für Parteien und damit die gesellschaftlich wichtige Funktion von Parteien in der Gesellschaft anerkannt. Die Beschränkung der Ausgaben auf das finanziell Gebotene erfolgt im Gesetzentwurf gleichwohl. Kritik am Gesetzentwurf kommt lediglich von den Seiten, die dem Parlament fundamental-kritisch gegenüberstehen. Man darf allerdings von dem Parteienfinanzierungsgesetz auch nicht Dinge erwarten, die das Bundesverfassungsgericht nicht vorgegeben hat. Das Verfassungsgericht spricht nicht davon, daß den Parteien finanziell „der Hahn abzudrehen" sei, sondern erkennt ausdrücklich die unverzichtbare, demokratiefördernde Funktion von Parteien an. Das Verfas- 15808* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 182. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. Oktober 1993 sungsgericht fordert nicht von jedem Parteimitglied, im „Büßergewand" aufzutreten; das Gegenteil ist eher richtig. Ein drittes Vorhaben, das wir derzeit beraten, ist das Fraktionsgesetz. Mit dieser Vorlage wird die Gleichstellung, die Aufgaben, die Finanzierung sowie die Rechnungslegung der Fraktionen im Deutschen Bundestag und die Kontrolle der Verwendung der den Fraktionen zur Verfügung stehenden Mittel durch den Bundesrechnungshof gesetzlich geregelt. Wir tragen damit einer wiederholt erhobenen Kritik Rechnung. Der Gesetzentwurf dient der Transparenz, wenn die staatlichen Leistungen an die Fraktionen dem Grunde und der Art nach statt wie bisher im Haushaltsplan aufgrund eines besonderen Verfahrens, was wir in das Abgeordnetengesetz hineinschreiben wollen, gesetzlich geregelt werden. Dabei wird auch die Mittelverwendung und die Rechnungslegung und die Kontrolle der Fraktionsmittel in einem klaren Verfahren geregelt werden. Auch diesen Gesetzentwurf beraten wir derzeit in den Fraktionen. Viertens verweise ich auf den Gesetzentwurf, mit den strafrechtlichen Vorschriften im Zusammenhang mit der sogenannten Abgeordnetenbestechung. Diese Angaben waren notwendig, um sich jetzt der Petition sowie der Petentin im Besonderen zuwenden zu können. Das Bürgerbegehren, das von der ehemaligen Kollegin Hamm-Brücher mitinitiiert worden ist, ist ein Beitrag zur Diskussion der Vorhaben, die ich eben beschrieben habe. Es ist beileibe nicht der erste, nicht der umfassendste und nicht der am meisten qualifizierte Beitrag zu unserer Diskussion. Als im Juni 1992 das Bürgerbegehren den Petitionsausschuß erreichte, hatten die beschriebenen Diskussionen bereits begonnen. Die Petition hat eine herausragende Sonderbehandlung gegenüber anderen Petenten erfahren, indem Frau Hamm-Brücher die Möglichkeit gegeben worden ist, sie den Berichterstattern persönlich zu übergeben. Wir haben die Vorschläge in mehreren Diskussionsrunden geprüft und die Petition abgeschlossen. Zum Teil waren die Anliegen bereits erfüllt, zum Teil konnten wir uns ihnen nicht anschließen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, eines möchte ich deutlich sagen: Ich war schon einigermaßen erstaunt, wie sich Frau Hamm-Brücher — übrigens nicht nur im Zusammenhang mit dieser Bürgerpetition gegenüber diesem Parlament und in der Öffentlichkeit verhalten hat! Wie verträgt es sich, wenn eine Talkshow-bekannte Parteienkritikerin für eine Partei aus rein parteitaktischen Gründen die Präsidentschaftskandidatin abgeben möchte? Wie vertragen sich die Forderungen von Frau Hamm-Brücher an den Kanzler vom Sommer 1989: „Keine DDR-Bürger mehr in die Vertretungen zu lassen, da sie Geister seien, die wir nicht mehr so schnell loswerden! " mit dem Versuch, Präsidentin des dennoch wiedervereinten Deutschland zu werden? Wie verträgt es sich, wenn eine Kritikerin der Versorgungsansprüche von Politikern, selbst als Versorgungsbezugsempfängerin netto — dem Vernehmen nach — ähnlich hohe Bezüge empfängt wie die Bruttobezüge ihrer aktiven Kolleginnen und Kollegen? Wer hohe Maßstäbe an die Glaubwürdigkeit von Politikern und Politik stellt, muß diese auch gegen sich gelten lassen. Die Frau Hamm-Brücher scheitert an den von ihr selbst gesetzten Kriterien. Dr. Karlheinz Guttmacher (F.D.P.): In der Sammelübersicht 100 des Petitionsausschusses sollen durch den Deutschen Bundestag 77 Petitionen abgeschlossen werden. Hierbei wurden 7 Petitionen zum Sachgebiet „Staatliche Organisation" eingereicht, die nach Prüfung durch den Petitionsausschuß abgeschlossen werden sollen. Die Petition Bürgerbegehren 92 — „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus" gewinnt dadurch zusätzlich an Bedeutung, daß sie durch eine Massenpetition mit 51 000 Unterschriften unterstützt wurde. Das Begehren der Petenten — inszeniert durch das Präsidium der Steuerzahler — besteht in der Aufforderung der verantwortlichen Politiker in den politischen Parteien und Parlamenten, bei der Selbstbewilligung eigener Zuschüsse und Subventionen insbesondere folgende Maßnahmen zu beschließen und folgende Reformen einzuleiten, wie u. a. — Sämtliche Zahlungen an Parteien, Fraktionen, Parteistiftungen ebenso die Abgeordneten- und Ministerbezüge sollen sofort — bis zu einer grundsätzlichen Neuordnung — um 5 % gekürzt werden. — Alle Vergütungen, steuerfreien Entschädigungen und sonstige Einkünfte von Abgeordneten sollen ab 1993 durch eine Kommission unabhängiger, vom Bundespräsidenten berufener Persönlichkeiten festgesetzt werden, wie es schon jetzt § 18 VIII Parteiengesetz vorsieht. — Gleiches gilt für die Zuschüsse an Fraktionen und parteinahe Stiftungen. Ihre Verwendung soll — so die Petenten — der Kontrolle des Bundesrechnungshofes unterliegen. — Die Wahlkampfkostenerstattung wird nur nach tatsächlich abgegebenen Stimmen bemessen und nicht mehr auf der Basis der Zahl der Stimmberechtigten. Bei einer Neuordnung der Parteienfinanzierung soll dem Bürger selbst die Entscheidungsfreiheit, z. B. durch Kennzeichnung auf dem Stimmzettel, gegeben werden, ob und welcher Partei seine Wahlkampfkostenerstattung zufließen soll — so die Forderung der Petenten. Das Grundanliegen der Petition ist berechtigt und wird vom Petitionsausschuß des Deutschen Bundestages sehr ernst genommen. Kritisch muß aber die Annahme der Petenten gesehen werden, daß die vielerorts feststellbare Skepsis gegenüber der Politik und deren Repräsentanten nur in den Regelungen zur finanziellen Ausstattung der Abgeordneten begründet ist. Die Parteien- und Politikverdrossenheit hat sicherlich komplexere Zusammenhänge, als daß sie nur auf die Diäten der Abgeordneten bzw. Entlohnung der Regierungsmitglieder zu reduzieren wäre. In diesem Zusammenhang müßte man auch einmal nach der Vergütungshöhe der Präsidiumsmitglieder des Bundes der Steuerzahler fragen dürfen. Aber dies werden wir nicht hinterfragen, da das Problem zu Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 182. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. Oktober 1993 15809* ernst ist. Sicher haben die Politiker die Entscheidung zu Sachthemen über die parteilichen Auseinandersetzungen zu stellen. Unsere Menschen müssen erkennen und transparent vermittelt bekommen, warum in unserer Zeit im Sinne unserer Gesellschaft auch unbequeme Entscheidungen getroffen werden müssen. Diese Entscheidungen müssen aber alle verantwortlichen Politiker gemeinsam tragen und sich in diesem Prozeß nicht gegenseitig vorführen. Zu den von den Petenten angegebenen 7 Begehren einer eingeforderten Reform wurden zum Teil bereits durch eine vom Bundespräsidenten einberufene Kommission zur Parteienfinanzierung und die von der Bundestagspräsidentin einberufene unabhängige Kommission zur Überprüfung des gesamten Abgeordnetenrechts Stellung genommen. Es liegt nun daran, die Vorstellungen der Kommissionen transparent zu machen. Ebenso muß darauf verwiesen werden, daß ein Referentenentwurf zum Fraktionsgesetz, das die Rechtsstellung, Aufgaben, Finanzierung sowie die Pflicht zur Rechnungslegung der Fraktionen im Deutschen Bundestag und die Kontrolle der Verwendung der den Fraktionen zur Verfügung stehenden Mittel durch den Bundesrechnungshof gesetzlich regeln soll, zu einer anstehenden Beratung vorliegt. Da die wesentlichsten Begehren der Petenten bereits geregelt sind bzw. vor der Beratung und Festlegung stehen, wird empfohlen, die Petition abzuschließen. Dr. Barbara Höll (PDS/Linke Liste): Mit der Sammelübersicht 100 zu Petitionen wurden dem Deutschen Bundestag tausende Unterschriften im Bürgerbegehren 1992 übergeben, mit denen, vom Bund der Steuerzahler initiiert, viele Bürgerinnen und Bürger ihre Forderungen an die Politik, an Transparenz, Bescheidenheit und Rückbesinnung Ausdruck verliehen. Die Politikverdrossenheit in Teilen der Bevölkerung resultiert sicher nicht ausschließlich aber auch aus dem Bild, das Politikerinnen und Politiker inzwischen in der Öffentlichkeit haben. Und ehrlicherweise muß man konstatieren, daß dies eben auch in der Arbeitsweise, dem System der Vergütung der politischen Tätigkeit und dem System der Parteienfinanzierung geschuldet ist. Gerade weil Politikerinnen und Politiker selber über die Höhe ihrer Bezüge, die Zahlungen an Fraktionen und Parteien entscheiden können und müssen, stehen wir in besonderer Verantwortung gegenüber der Bevölkerung. Es gilt, den Auftrag des Grundgesetzes an die Parteien, bei der politischen Willensbildung mitzuwirken, glaubwürdig zu erfüllen. Dafür sind Transparenz und Selbstbescheidung unerläßliche Voraussetzungen. Politische Diskussionen über Sozialmißbrauch, Lebens- und Wochenarbeitszeitverlängerungen trotz Millionen von Menschen, denen es verwehrt ist, sich ihren Lebensunterhalt selbst zu erarbeiten, ständigen Steuererhöhungen mit gravierenden Auswirkungen gerade bei Beziehern kleiner und mittlerer Einkommen und massivem direktem Sozialabbau und moralische Appelle an die Opferbereitschaft aller Menschen müssen die Menschen als Verhöhnung empfinden, solange eben gerade Abgeordnete z. B. des Bundestages als Bezieher hoher Einkommen kaum selbst persönlich finanzielle Beiträge leisten, sondern im Gegenteil, im Laufe der 12. Wahlperiode bereits zweimal ihre Bezüge selbst erhöht haben. Die Abgeordnetengruppe PDS/Linke Liste unterstützt das Anliegen, die finanzielle Ausstattung der Arbeit der Abgeordneten zu reformieren! Die in den Petitionen angesprochene Problematik der Parteienfinanzierung neu zu regeln, halten wir ebenfalls für dringend. Wir unterstützen die Vorschläge der unabhängigen Parteienkommission und hoffen, daß nach der Anhörung im Innenausschuß es noch zu weiteren Änderungen des vorliegenden Gesetzentwurfes in Richtung dieser Vorschläge kommt. Richtig ist, z. B. bei der Wahlkampfkostenerstattung nur noch die Zahl der tatsächlich abgegebenen Stimmen in Rechnung zu stellen. Die staatliche Bezuschussung der Parteien über Mitgliedsbeiträge halten wir für möglich, können hier jedoch nicht verstehen, wieso die einzelne Mitgliedsmark und Spendenmark gezählt werden soll, denn nur die Beachtung der realen Zahl der Mitglieder einer Partei kann ja wohl Gradmesser ihrer gesellschaftlichen Verankerung sein und nicht die Höhe der von ihnen geleisteten Beiträge. Wie sie wissen, ist die PDS ja dank der Verzögerungspolitik der Treuhand als derzeit einzige Partei im Bundestag in der Situation, nur mit den von ihr eingenommenen Mitgliedsbeiträgen und Spenden zu wirtschaften. Die Unterstützung der politischen Bildungsarbeit von Parteien halten wir prinzipiell für notwendig, doch gerade hier wäre tatsächliche Transparenz und auch Gleichbehandlung der Parteien notwendig. Die PDS erhält bekanntlich bisher keinerlei staatliche Unterstützung für ihre parteinahe Stiftung. Wir verstehen das Anliegen der Petitionen und werden weiter versuchen, dies im Bundestag einzubringen. Anlage 6 Zu Protokoll gegebene Reden zu Tagesordnungspunkt 9 (Sammelübersicht 115 zu Petitionen) Birgit Homburger (F.D.P.): Am 12. November 1991 kam es in Dili (Ost-Timor) zu einem Massaker, bei dem durch Übergriffe des indonesischen Militärs eine nicht genau bekannte aber große Zahl von Zivilisten ermordet wurde. Diese scheußliche Tat hat auch in der Bundesrepublik Deutschland Bestürzung ausgelöst und deutlich gemacht, wie schwierig die Lage in Ost-Timor nach wie vor ist. Die Bundesregierung hatte unmittelbar nach den Vorkommnissen in Ost-Timor bei der indonesischen Regierung interveniert und die Zwischenfälle scharf verurteilt. Sie forderte eine gründliche und objektive Aufklärung der Vorkommnisse und begrüßte, daß die indonesische Regierung in diesem Zusammenhang einen Untersuchungsaus- 15810* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 182. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. Oktober 1993 schuß eingesetzt hat. Vor allem die Tatsache, daß die indonesische Regierung erstmals eine Untersuchungskommission einsetzte, gab zu der Hoffnung Anlaß, daß die indonesische Regierung an einer rückhaltlosen Aufklärung der Vorkommnisse interessiert war. Die Bundesregierung hat im Verlauf die Ergebnisse dieser Untersuchung kritisch begleitet. Der Petent kritisiert, daß im Rahmen der Untersuchungen und Gerichtsverfahren in Indonesien unterschiedliche Urteile gegen Zivilisten und die zur Verantwortung gezogenen Militärs gesprochen wurden. Die F.D.P.-Bundestagsfraktion teilt genau wie die Bundesregierung die Sorge des Petenten über die Diskrepanz bei den genannten Urteilen. In Gesprächen mit den Partnern in der europäischen Gemeinschaft, die diese Diskrepanz ebenfalls mit Sorge sehen, wurde zum ersten Mal bereits einen Tag nach dem Massaker und nochmals kurz darauf eine Stellungnahme der Außenminister der EG-Staaten abgegeben, in der nicht nur die ungerechtfertigte Gewaltanwendung durch das indonesische Militär scharf verurteilt wurde, sondern auch eine unparteiische und unabhängige Untersuchung der Vorkommnisse durch Sachverständige gefordert wurde. Dazu gab es Gespräche zwischen den Vereinten Nationen und der EG-Präsidentschaft in New York. Die Bundesregierung weiß auch um die schwierige Situation in Indonesien und hat in den vergangenen Jahren versucht, einen permanenten Dialog mit der indonesischen Regierung zu führen mit dem Ziel, auch in Indonesien/Ost-Timor auf die Einhaltung der Menschenrechte zu drängen. Dabei wurde vor allem im vorliegenden Fall massiver Druck von der Bundesregierung auf die indonesische Regierung ausgeübt. Von Sanktionen gegenüber der indonesischen Regierung wurde abgesehen, da die Bundesregierung der Auffassung war, besser in bilateralen Kontakten und auch über die EG sowie den UN-Generalsekretär die indonesische Regierung zur Einsicht zu bewegen und die Einhaltung der Menschenrechte zu erreichen. Dabei gab es in der Vergangenheit immer wieder kleine Fortschritte, und die Bundesregierung hatte berechtigten Anlaß zur Hoffnung, daß ihre Interventionen zu einem Meinungswandel bei der indonesischen Regierung führen. Mit dieser Einstellung, die auch der Petitionsausschuß des Deutschen Bundestages bei Behandlungen in der Vergangenheit immer wieder teilte, da er zum Ergebnis kam, daß ein Wirtschaftsboykott als Mittel der Konfrontation sämtliche Wege politischer Einflußnahme verschließen würde, ist der Petent nicht einverstanden. Der Petent fordert von der Bundesregierung, aktiv für den Schutz der Menschenrechte in Indonesien/Ost-Timor einzutreten, und fordert in diesem Zusammenhang die Einführung von Sanktionen. Diese Forderung wurde, wie eben schon gesagt, weder von der Bundesregierung noch vom Petitionsausschuß geteilt. Die F.D.P.-Fraktion hat großes Verständnis dafür, daß angesichts von Menschenrechtsverletzungen in der Welt viele Bürgerinnen und Bürger hierzulande enttäuscht sind über die geringen Einflußmöglichkeiten der Bundesrepublik oder anderer souveräner Staaten genauso wie der Europäischen Gemeinschaft. Jemandem, der wie wir in einem demokratischen Rechtsstaat lebt, fällt es schwer zu akzeptieren, daß man die Einhaltung der Menschenrechte in anderen Ländern nicht unmittelbar erzwingen kann. Es muß in jedem einzelnen Fall entschieden werden, wie vorgegangen wird. Dabei ist der diplomatische Weg und der Versuch der Einwirkung auf andere Regierungen in bilateralen Gesprächen sowie in Gesprächen internationaler Organisationen mit solchen Regierungen der längere, aber oft erfolgversprechendere. Diesen Weg hat die Bundesregierung in diesem Falle — auch im Sinne der Menschen in OstTimor — eingeschlagen. Dies ist wichtig und richtig, denn wenn durch schnelle weitreichende Sanktionen hier ein Signal der Konfrontation gegeben worden wäre, wären auch zu Lasten der Menschen dort sämtliche Wege politischer Einflußnahme verstellt gewesen. Abschließend stelle ich fest, daß die Bundesregierung international auf die Einhaltung der Menschenrechte massiv drängt und dies in geeigneter Form auch anderen Regierungen zum Ausdruck bringt. Dieses Vorgehen hat die volle Unterstützung der F.D.P.-Fraktion. Ich bitte daher, das Petitionsverfahren im vorliegenden Fall abzuschließen. Konrad Weiß (Berlin) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Am 12. November 1991 fand in Dili in OstTimor ein Massaker statt. Das indonesische Militär erschoß nach Angaben von Watch Indonesia mehr als 200 Menschen, die sich an der friedlichen Trauerfeier zum Gedenken der Erschießung eines jugendlichen Timoresen durch das indonesische Militär beteiligt hatten. Der Bericht der offiziellen Untersuchungskommission hält die Zahl von 50 Personen für am wahrscheinlichsten, obwohl sie zugibt, die genaue Zahl der Opfer nicht feststellen zu können. Zu Recht beklagt der Petent, der sich an den Deutschen Bundestag mit einer Eingabe gewandt hat, die unterschiedlichen Maßstäbe, die bei der Verurteilung der Verantwortlichen angelegt worden sind. Auch die Bundesregierung und die EG haben nach eigenen Aussagen die „Diskrepanz zwischen den Urteilen gegen Zivilisten und jenen gegen zur Verantwortung gezogenen Militärs" mit Sorge beobachtet. Diese Rechtsprechung verdeutlicht einmal mehr das Demokratieverständnis der indonesischen Regierung und ihre Mißachtung der Menschenrechte. Welche Konsequenzen zieht nun die Bundesregierung, die immer wieder auf ihre Kriterien verweist, wonach angeblich die Entwicklungshilfe an die Einhaltung der Menschenrechte gebunden sei? Der Petitionsausschuß hat „abgestufte Maßnahmen — von der regelmäßigen Ansprache der Probleme gegenüber der betroffenen Bevölkerung bis zur Einschränkung der Entwicklungs- und wirtschaftlichen Zusammenarbeit" empfohlen, um positiv auf die demokratische Entwicklung der betreffenden Länder einzuwirken und die Menschenrechte zu fördern. Wie kommt es dann, daß trotz der nachweislichen und fortgesetzten Menschenrechtsverletzungen Indonesien noch immer zu den 10 größten Empfängerländern in der bilateralen finanziellen und technischen Zusammenarbeit gehört? Im Rahmen des Dreijahresprogramms der Ausstattungshilfe 1991-1993 wurden Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 182. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. Oktober 1993 15811* für Indonesien insgesamt 2,2 Millionen als allgemeine Polizeihilfe bereitgestellt. Nach Meinung der Bundesregierung war die bisherige Zusammenarbeit mit der indonesischen Polizei im Ausbildungsbereich gut. Folgerichtig hindert auch ein solcher „Zwischenfall" wie das Massaker in Dili die Bundesregierung nicht an der Kollaboration mit Indonesiens Polizeigangstern. Das jüngste beschämende Beispiel sind die insgesamt 39 Kriegsschiffe, die aus den ehemaligen NVA-Beständen an Indonesien verkauft wurden. An der offiziellen Darstellung, die Schiffe sollten zur Bekämpfung der Piraterie eingesetzt werden, zweifeln nicht nur Menschenrechtler, sondern auch Vertreter des Militärs. Sie halten die vollbewaffneten U-Jagdschiffe als völlig ungeeignet, urn kleine, wendige Schmugglerboote zu verfolgen. In der Zeitschrift „Wehrtechnik" heißt es, daß die Schiffe — entgegen offiziellen Angaben — nicht demilitarisiert werden, sondern ganz legal mit aller Bewaffnung übergeben werden. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN kann sich der Beurteilung des Petenten nur anschließen. Das Massaker am 12. November 1991 war nur ein trauriger Höhepunkt in einer nicht abreißenden Kette von Menschenrechtsverletzungen und massiven militärischen Angriffen auf die ehemalige portugiesische Kolonie Osttimor und Westpapua. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN verurteilt die nachsichtige Politik der Bundesregierung gegenüber dem indonesischen Terrorregime und fordert sie auf, endlich ihren so oft proklamierten eigenen Ansprüchen gerecht zu werden. Dr. Ruth Fuchs (PDS/Linke Liste): Das vorliegende Petitionsverfahren mit der Forderung an die Bundesregierung, sich aktiv für die Durchsetzung der Menschenrechte in Indonesien/Ost-Timor einzusetzen, kann zwar heute, wie vorgeschlagen, abgeschlossen werden, ändert jedoch nichts an der Tatsache, daß massive Menschenrechtsverletzungen in dieser sensiblen Region weiter auf der Tagesordnung stehen. Auf eine Anfrage der PDS/Linke Liste von Anfang 1992 über die Lage in Ost-Timor antwortete die Bundesregierung seinerzeit, die Lage der Menschenrechte habe sich seit Oktober 1991 gebessert, sie sei aber „letztlich noch nicht befriedigend". Was heißt „nicht befriedigend"? Das ist einfach zu nichtssagend. Diese Feststellung steht außerdem im eklatanten Widerspruch zu fortgesetzten Berichten unabhängiger Menschenrechtsorganisationen, zuletzt im Juli 1993 Amnesty International, die von anhaltenden schweren Menschenrechtsverletzungen nicht nur in Ost-Timor, sondern auch in Aceh und Irian Jaya berichten. Allein in Aceh sollen seit 1989 nach vorsichtigen Schätzungen etwa 2 000, nach anderen bis zu 20 000 Menschen der Gewalt der indonesischen Armee zum Opfer gefallen sein. In Ost-Timor, das seit 1975 von Indonesien völkerrechtswidrig besetzt gehalten wird, liegt die Zahl der Opfer wahrscheinlich um ein mehrfaches höher. Folter, Vergewaltigung und willkürliche Hinrichtungen sind an der Tagesordnung. Auf internationalen Menschenrechtsforen macht sich die indonesische Regierung zudem seit geraumer Zeit als einer der prominenteren Sprecher der Staaten bemerkbar, die gegen eine zwangsweise Überstülpung westlicher Menschenrechtsideale auf nichtwestliche Gesellschaften protestieren und sich Einmischungen in die inneren Angelegenheiten verbitten. Offen bleibt die Frage, nach welchem Menschenrechtsideal sich das Brechen von Gliedmaßen, das Ausreißen von Fingernägel und das Totschlagen Minderjähriger rechtfertigen läßt (AI 93 S. 234). Als Reaktion darauf ist im amerikanischen Kongreß auf Initiative von Abgeordneten beider Parteien eine Gesetzesvorlage anhängig, die beabsichtigt, zukünftige amerikanische Waffenlieferungen an die Menschenrechtslage in Indonesien zu binden. Die indonesische Regierung scheint allerdings ihrerseits die Signale richtig zu deuten, die sie aus Deutschland und anderen europäischen Ländern erhält. Anläßlich der wachsenden Spannungen mit dem traditionellen Verbündeten USA über Menschenrechtsfragen wird der indonesische Verteidigungsminister (Sudratjat) mit der Äußerung zitiert, man werde „Verteidigungsausrüstung in Europa kaufen, wenn amerikanische Verkäufe mit Menschenrechten, insbesondere in OstTimor, verknüpft würden" (Fernseh- und Hörfunkspiegel 11. 10. 93). Noch ist der Aufschrei über den Verkauf von Kriegsschiffen an Indonesien nicht verstummt, da bereitet die Indonesische Armee bereits eine neue Einkaufstour vor. Diesmal sollen sechs schnelle Bataillone ausgerüstet werden. Die Gesandtschaften zu diesem Zwecke sollen sich in naher Zukunft nach Deutschland, Frankreich und Großbritannien aufmachen. Angesichts dieser zynischen Manipulation und angesichts des wiederholten Bekenntnisses der Bundesregierung zu den Menschenrechten erwarten wir endlich entschiedenere Reaktionen der Bundesregierung auf diese unerträgliche Situation. Das Petitionsverfahren mag heute mit den Stimmen der Regierungsfraktion abgeschlossen werden, die Probleme aber bleiben. Der Änderungsantrag der SPD-Fraktion wird daran nicht viel ändern. Die Bundesregierung muß endlich konsequente Schritte unternehmen, welche die Gewährung der Menschenrechte in Ost-Timor tatsächlich befördern. Anlage 7 Zu Protokoll gegebene Reden zu Tagesordnungspunkt 10 (Antrag: Ausrufung der manifesten Krise für den Stahlmarkt in der Europäischen Gemeinschaft) Dr. Ruprecht Vondran (CDU/CSU): Er muß den Marktzugang frei halten. Neue Kräfte, junge Ideen, frisches Kapital, verbesserte Technik, fortschrittliche Produkte müssen eine Chance haben. Dies ist — auch beim Stahl — gegeben. Aber auch die Marktaustrittsbarrieren müssen niedrig liegen. Wer nicht mehr mithalten kann, schlechte Erzeugnisse anbietet oder zu teuer produziert, muß 15812* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 182. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. Oktober 1993 ausscheiden. Hier nun liegt das Problem der Stahlindustrie. Die Marktaustrittsbarrieren sind immer höher gezogen worden. Die Politiker sind regelmäßig mit Geld bei der Hand, wenn ein Unternehmen in die Verlustzone gerät, ihm der Atem ausgeht. Auch unsere Insolvenzgesetze stützen den, der fällt: Die Gläubiger verlieren ihr Geld. Schlimmstenfalls wechseln die Eigentümer. Die Betriebe laufen weiter. Im Einzelfall ist das wohltuend, lindert Schmerzen. In der Summe begründet dies das Elend der Branche: Neue Kapazitäten können hinzutreten, alte aber läßt man nicht sterben. In Brüssel stehen nach quälendem Zögern nun Entscheidungen an. Am 18. November soll der Ministerrat über Vorlagen der Europäischen Kommission entscheiden. Dazu die Eckzahlen: Die Kapazitätsstatistik weist im kritischen Bereich Warmbreitband 76 Millionen t Kapazität aus. 1993 werden voraussichtlich nur 55 Millionen t produziert und abgesetzt werden. Für bessere Jahre braucht man etwas Spielraum. Aber 10 Millionen t Jahrestonnen sind nach gemeinsamem Urteil von Politik und Industrie auf Dauer überständig. Die italienischen und spanischen Hersteller haben sich bisher am wenigsten angepaßt. Ihre Auslastung ist am schlechtesten. Sie fahren die höchsten Verluste ein. Sie benötigen viele Milliarden DM an öffentlichem Geld. Es wäre recht und billig, ihnen das größte Kapazitätsopfer abzuverlangen. Aber was zeichnet sich ab? In Spanien soll die Kapazität von 5,5 auf 4 Millionen t zurückgenommen werden. Dies auch erst im Jahr 1995. Tatsächlich produziert das Land aber gegenwärtig weniger als 4 Millionen t Warmbreitband. Findet der zwischen der EG-Kommission und den Spaniern ausgehandelte Plan Zustimmung, so wird damit der Druck auf den überlasteten Markt also nicht geringer. Und für dieses angebliche „Solidaritätsopfer" sollen den Spaniern 8 Milliarden DM an Subventionen genehmigt werden. In Italien ist das Bild noch unklar. Dort stehen 11,5 Millionen t Kapazität in den Statistiken. Ein bereits seit mehreren Jahren stilliegendes Werk bei Neapel (Bagnoli) soll endgültig „ausgebucht" werden. Für ein Werk in Tarent wird durch Einbau künstlicher Produktionsengpässe eine Verringerung der Leistungsfähigkeit in Aussicht gestellt. Beides höchst fragwürdige Operationen! Folgt man jedoch diesen Überlegungen, so bleiben noch immer 9,5 Millionen t Kapazität verfügbar. Die italienische Produktion beträgt gegenwärtig aber nur 7 Millionen t. Der Markt wird also auch hier nicht entlastet. Die Italiener werden ihre Produktion sogar noch tüchtig steigern können. Für diese Schaunummer erwarten sie die Einsegnung von 8 Milliarden DM Subventionen durch die Europäische Gemeinschaft. Doch weiter: In Eisenhüttenstadt soll nach dem Wunsch der Bundesregierung etwa 1 Million t Kapazität zusätzlich gebaut werden. Auch hier also eine Erhöhung des Produktionspotentials. Und schließlich ist bekannt, daß zwischen der Tschechischen Republik, die so schnell wie möglich Zugang zum Gemeinsamen Markt sucht, und der Europäischen Kommission über Ausbaupläne in Höhe von weiteren 2,5 Millionen t Warmbreitband gesprochen wird. Entkleidet man die bekanntgewordenen Vorschläge und Entscheidungsentwürfe von den sie begleitenden wortgewaltigen Erklärungen, so bleibt folgende Feststellung: Die groß angekündigten Kapazitätsschnitte sind Lufthiebe, nicht mehr. Eine nennenswerte Marktbereinigung findet nicht statt. Die Überkapazitäten werden sogar noch wachsen. Der deutschen Stahlindustrie wird zugemutet, gegen finanziell rundüberholte und mit öffentlichem Geld auch technisch gestärkte Konkurrenten anzutreten. Das alles geschieht im europäischen Namen und im Namen der Chancengleichheit. Ich kann mir nicht vorstellen, daß der deutsche Wirtschaftsminister den 16 Milliarden DM allein für Italien und Spanien zustimmt, ohne eine angemessene Marktbereinigung einzufordern. Er würde ja alles aufgeben, für das seine Partei und er selbst stehen: Einer privatwirtschaftlich verfaßten Stahlindustrie nähme er jede Zukunftschance. Wenn er die Hand dazu liehe, die Marktausgänge mit Subventionen zu verstopfen, so bliebe am Ende nur, die für das Überangebot an Kapazität zu enge Nachfrage mit dirigistischen Mitteln zu verteilen. Um ein Chaos zu vermeiden, müßte er vermutlich die Ausrufung der Krise und die behördliche Festsetzung von Quoten nach Art. 58 Montanunionsvertrag oder eine ähnliche Lösung beantragen. Respice finem! Ich setze darauf, daß unser Wirtschaftsminister sich dieser Zusammenhänge bewußt ist. Skeptisch stimmt mich allerdings ein Satz aus seiner amtlichen Presseerklärung vom 5. Oktober 1993: Sollte das EKO-Beihilfeproblem gelöst werden, so fiele es der Bundesregierung leichter, an der Lösung der spanischen und italienischen Beihilfefälle mitzuwirken. Wie soll man das deuten? Ein Rückfall in die Planwirtschaft kann vermieden werden: Dazu muß die Bundesregierung ihre ganze Kraft einsetzen, um in Europa wieder Subventionsdisziplin herzustellen. Ich bringe in Erinnerung: Ohne ihr Votum kann in Brüssel nichts laufen. Und sie muß ihre internationale Glaubwürdigkeit wieder festigen. Dazu bedarf es vor allem eines Konzepts für Eisenhüttenstadt, das Zielkonflikte vermeidet. Die deutsche Stahlindustrie hat Vorschläge dazu vorgelegt. Aber Bonn muß auch die einzelnen Bundesländer, die heute unabgestimmt Subventionen ins Auge gefaßt haben, in eine gemeinsame Stahlpolitik einbinden. Dann — aber erst dann — kann die Bundesregierung mit Nachdruck einfordern, daß die privaten deutschen Unternehmen in einem Konsens-Prozeß, so Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 182. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. Oktober 1993 15813* schwierig er sein mag, ihren bereits geleisteten Beitrag zur Strukturbereinigung freiwillig noch erhöhen. Wolfgang Weiermann (SPD): Die SPD-Bundestagsfraktion hat bereits im März 1993 einen Antrag eingebracht mit dem Titel: „Montan-Standort Deutschland stabilisieren — Neue Arbeitsplätze schaffen — Soziale Folgen der Krise auffangen." Wir fordern heute deutlich die Ausrufung der „manifesten Krise" als letzte Notmaßnahme und unterbreiten darüber hinaus Vorschläge, wie die gegenwärtige Krise beim Stahl im Interesse der betroffenen Arbeitnehmer überwunden werden kann. In der Substanz unseres Antrages unterscheiden wir uns daher erheblich von dem Antrag der PDS/Linke Liste. Wir haben uns als Sozialdemokraten aus diesen substantiellen Gründen im Wirtschaftsausschuß der Stimme enthalten. Die Ursache der Krise ist klar: Die Bundesregierung und die EG haben es versäumt, rechtzeitig den unverhältnismäßig hohen Subventionen in anderen EG-Staaten entgegenzuwirken. Die Bundeswirtschaftsminister, die in den letzten 10 Jahren im EG-Ministerrat ihr Ja zu insgesamt — sage und schreibe — 130 Milliarden DM an Subventionen gegeben haben, haben damit auch die Verantwortung zu tragen für den miserablen finanziellen Zustand der deutschen Stahlindustrie. Die Bundesregierung und die EG haben es schlichtweg versäumt, den Stahlmarkt — insbesondere in Europa — durch freien Handel unter fairen Wettbewerbsbedingungen und realistischen Preisen zu stabilisieren. Und aufgrund dieser Schuld muß die Bundesregierung jetzt, nach Eintritt der Krise, den betroffenen Menschen und Regionen beistehen. Sie darf sich nicht aus der Verantwortung stehlen. Daher fordern wir die Bundesregierung auf, mit den betroffenen Arbeitnehmern und Unternehmern, mit Ländern und Kommunen gemeinsame Maßnahmen zur Überwindung der Krise und zur sozialen Abfederung von unvermeidlichen Arbeitsplatzverlusten zu verabreden. Die nun ziemlich abrupt angesteuerte Anpassung in der Stahlindustrie wird mehr als 40 000 Arbeitsplätze allein im Stahlbereich kosten. Wieviel Arbeitsplätze zusätzlich im wirtschaftlichen Umfeld verloren gehen, ist derzeit noch gar nicht abzuschätzen. Unerheblich wird die Zahl ganz sicher nicht sein. Schon heute gehen rund 150 000 Arbeitsplätze monatlich „über die Wupper", ohne daß man den Menschen akzeptable berufliche Alternativen bieten kann! Sehr geehrter Herr Bundeswirtschaftsminister, was muß denn noch alles passieren, bis diese Bundesregierung endlich aktiv wird? Wann, Herr Bundeswirtschaftsminister, werden Sie endlich in die Gänge kommen? Bislang schüren Sie im anderen Montanbereich — bei der Kohle — neue Ängste, indem Sie mit Ihrer Aussage, „nur noch 20 Millionen Tonnen deutscher Kohle für die Verstromung vorzusehen", die Sorgen der Menschen an Saar und Ruhr noch weiter verschärfen. Ich fordere Sie dringend auf: Halten Sie die gemeinsamen Beschlüsse der Kohlerunde 1991 ein! Zurück zum Stahl! Der leider unvermeidbare Abbau von Arbeitsplätzen muß unbedingt von Maßnahmen zur Schaffung neuer, zukunftsträchtiger Arbeitsplätze begleitet werden. Dabei ist vor allem auf eines zu achten: Es muß alles getan werden, um betriebsbedingte Kündigungen zu unterbinden. Die dazu notwendige Mitfinanzierung aus Mitteln der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) ist wohl angefordert und die Bereitstellung nationaler Finanzmittel vorgesehen. Aber: Die vorgesehene Reduzierung des Arbeitslosengeldes und die Kappung der Arbeitslosenhilfe auf zwei Jahre macht jede Finanzierung von Sozialplänen im notwendigen Umfang unmöglich. Die Änderung des Arbeitsförderungsgesetzes wird die Sozialpläne für die von Arbeitslosigkeit bedrohten Stahlarbeiter an Saar und Ruhr besonders gefährden. Allein bei der Krupp-Hoesch-Stahl AG sollen bis zum 30. Juni 1994 7 500 Arbeitsplätze abgebaut werden. Und: Nicht nur Sozialpläner sind betroffen, es betrifft auch jüngere Mitarbeiter, die erst drei Jahre bei der Firma sind — wo diese jungen Beschäftigten bleiben, kann man sich ausrechnen: beim Arbeitsamt! Was die Beschlüsse des Haushaltsausschusses vom Mittwoch für die Beschäftigten bedeuten, haben heute mehr als 15 000 Stahlkocher des Ruhrgebiets der leider offenbar desinteressierten Bundesregierung klarzumachen versucht. Allein in Dortmund beteiligten sich einige Tausend Stahlarbeiter an Protesten — aus Angst! Hunderte Angehörige der KruppHoesch-Stahl AG besetzten das Dortmunder Rathaus und forderten den leider nicht anwesenden Bundesarbeitsminister Blüm auf — und nicht zu vergessen, er ist außerdem Kandidat von Dortmund —, zu ihren Problemen Stellung zu nehmen. Denn mehr als einer fürchtet den Absturz in die Sozialhilfe. Und wenn es noch irgendeines Beweises für die Inkompetenz der Bundesregierung bedurfte: Die Debatte von heute nachmittag hat die Fehlentscheidung überdeutlich gemacht. Aus all diesen Gründen — und vor allem wegen der Versäumnisse dieser Regierung — ist eine nationale Stahlkonferenz unabdingbar und muß unverzüglich einberufen werden. Gleichzeitig ist für eine Übergangszeit eine Außenregelung gegenüber Osteuropa bedingt notwendig. Wir fordern, um dies in Sachlichkeit regeln zu können, die Anwendung von Art. 58 des Montanvertrages und die Ausrufung der manifesten Krise. Diese Ausrufung der manifesten Krise muß sein, weil in unserem Wirtschaftssystem freiwillige Vereinbarungen über Kapazitätsabbau, Produktionsquoten und Preisabsprachen bislang jedenfalls nicht funktionieren. Wie sollen wir denn bei einer freiwilligen Kapazitätsrückführung verhindern, daß Strukturbrüche ganze Regionen und ihre Menschen betreffen? Denn ausreichende Mittel, sowohl finanzielle als auch politische, sind von der Bundesregierung gar nicht einge- 15814 * Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 182. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. Oktober 1993 plant — geschweige denn, daß sie gegenwärtig zur Verfügung stünden. Da ist die Vorstellung von freiwilligen Vereinbarungen oder von der Selbstregulierung geradezu abenteuerlich. Lassen Sie mich abschließend sagen: Wer die Entwicklung der Subventionen und damit die Verdrängung der deutschen Stahlindustrie an den Rand des Marktes mitzuverantworten hat, wer die Verantwortung dafür hat, daß mehr als 40 000 Stahlarbeitsplätze vor dem Aus stehen, wer Subventionen von 130 Milliarden DM in anderen EG-Ländern die Zustimmung gegeben und die Interessen der deutschen Stahlindustrie fahrlässig vernachlässigt hat, der kann sich heute nicht davor drücken, auch die Kosten der von ihm zu verantwortenden sozialen Folgen zu übernehmen. Daher fordere ich Sie nochmals auf, die Inhalte unseres Antrags zu verwirklichen. Dr. Heinrich L. Kolb, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft: Lassen Sie mich vorwegschicken: Ich halte weder etwas von dem Instrument der manifesten Krise noch von einer nationalen Stahlkonferenz. Kein einziges der strukturellen Probleme der deutschen und der europäischen Stahlindustrie — langfristig abnehmender Stahlverbrauch, zu geringe Spezialisierung, zu hohe Kosten, Auftauchen neuer Anbieter auf den internationalen Märkten — wird damit gelöst. Im Gegenteil, die dringend erforderliche und gerade angeschobene Strukturbereinigung würde, wie die Erfahrungen der Vergangenheit beweisen, verhindert. Die nationale Stahlkonferenz würde nur dazu dienen, die Verantwortlichkeiten medienwirksam weiterzuschieben, anstatt die eigenen Hausaufgaben zu machen. Dabei ist die Lage der deutschen Stahlindustrie unverändert schwierig. Die um ihr Überleben kämpfenden Stahlkonzerne sind zu schnellen Umstrukturierungen gezwungen. Dies wird zu einem spürbaren Beschäftigungsabbau im Verlauf des Jahres 1993 führen. Die Anpassungsbemühungen der Unternehmen und die Einführung von moderaten und zeitlich befristeten Außenhandelsbeschränkungen gegenüber ost- und mitteleuropäischen Staaten zeigen dabei erste Früchte. Aber: Für Entwarnung besteht kein Anlaß. Der EG-Industrieministerrat Stahl hat vor diesem Hintergrund am 25. Februar dieses Jahres eine Reihe sozialer, finanzieller und marktstabilisierender Maßnahmen beschlossen, um den dringend erforderlichen Anpassungsprozeß der Unternehmen zu begleiten und zu erleichtern. Dies war ein Signal an die Unternehmen, Anpassungsmaßnahmen vorzunehmen, d. h. insbesondere die unvermeidliche Schließung unwirtschaftlicher Anlagen, um den leistungsfähigen Unternehmen ein Überleben am Markt zu ermöglichen. Von den auf 19 bis 26 Millionen t im Jahr geschätzten EG-Überkapazitäten im Warmwalzbereich haben die Unternehmen in der EG über 7 Millionen t Stillegungen beschlossen und bereits großenteils umgesetzt. Von den hochsubventionierten staatlichen Unternehmen, insbesondere in Spanien und Italien, wird ein erheblicher Beitrag kommen müssen, als Ausgleich für erneute hohe Beihilfevorhaben ihrer Regierungen; wir kennen diesen Beitrag bisher aber nur in Teilen. 10,5 Millionen t weitere Kapazitätsstillegungen sind EG-weit in drei der umkämpftesten Produktbereiche (Warmbreitband, Grobblech, schwere Profile) Gegenstand von europaweiten Stillegungsvereinbarungen, die aber noch nicht konkret ausgefüllt sind. Die Bundesregierung wird in dieser Situation weiterhin alles in ihrer Macht Stehende tun, um die privaten, nicht subventionierten und besonders leistungsfähigen deutschen Stahlerzeuger — und hierzu gehören immer mehr auch die ostdeutschen Produzenten — vor staatlich gestützten Marktverzerrungen auch innerhalb der Gemeinschaft zu schützen. Andererseits geht es darum, industrielle Kerne in Ostdeutschland auch im Bereich der Stahlindustrie wirtschaftlich fit zu machen — teilweise mit öffentlicher Anschubfinanzierung. Ostdeutschland darf auch in der Stahlproduktion, in der bereits mehr als 50 % der Rohstahl- Kapazitäten verlorengegangen sind, nicht lediglich ein bequemer Absatzmarkt für westeuropäische Unternehmen werden. Die Ausrufung der manifesten Krise, mit Einführung verbindlicher Produktions- und Lieferquoten, bringt vor diesem Hindergrund aber überhaupt keinen Beitrag zur Lösung des Problems. Leistungsfähige Anbieter in Ostdeutschland würden dadurch sogar dem europaweiten Verteilungsproporz geopfert; die dringend erforderliche Umstrukturierung würde ein weiteres Mal verschoben; staatliche Eingriffe würden unternehmerische Einsicht ersetzen. Mit einer solchen Forderung stünde die Bundesregierung überdies in Brüssel völlig allein und würde auch deshalb erhebliche Zugeständnisse zu Lasten von Quoten für deutsche Unternehmen machen müssen; angesichts der niedrigen Referenzmengen mit verheerenden Konsequenzen für die neuen Bundesländer. Daher ist der eingeschlagene Weg, den Unternehmen zu ermöglichen, unwirtschaftliche Kapazitäten aus dem Markt zu nehmen, Voraussetzung für die dringend erforderliche Umstrukturierung, die auch langfristig die Existenz der deutschen Stahlindustrie sichern kann. Wir werden daher diesen Weg mit den Partnern in Europa fortsetzen. Anlage 8 Antwort der Parl. Staatssekretärin Dr. Sabine Bergmann-Pohl auf die Fragen des Abgeordneten Ulrich Heinrich (F.D.P.) (Drucksache 12/5904 Fragen 37 und 38): Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 182. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. Oktober 1993 15815* Treffen amerikanische Pressemitteilungen zu, nach denen es bei der diesjährigen Flutkatastrophe im amerikanischen Mittelwesten zur Abschwemmung und damit unkontrollierten Freisetzung eines Freilandversuchs mit transgenem Mais kam? Welche Schutzvorschriften sieht das deutsche Gentechnikgesetz derzeit und nach der Novellierung bei Naturkatastrophen (Fluten, Stürme) vor, um eine unkontrollierte Freisetzung von Versuchspflanzen mit gentechnisch verändertem Erbgut in die Umwelt auszuschließen? Zu Frage 37: Auf Anfrage hat die zuständige amerikanische Behörde (U.S. Department of Agriculture/USDA) die Pressemitteilungen bestätigt, denen zufolge es im Juli diesen Jahres im amerikanischen Mittelwesten durch Hochwasser zur Abschwemmung von gentechnisch veränderten Maispflanzen von der Freisetzungsfläche gekommen ist. Zu Frage 38: Obwohl Freilandexperimente grundsätzlich räumlich und zeitlich begrenzt sind, sind bereits im Prüfverfahren auch darüber Erwägungen anzustellen, welche Auswirkungen nach dem Stand der Wissenschaft ein unbeabsichtigtes Verbringen von Pflanzen oder Pflanzenteilen von der Freisetzungsfläche in andere Regionen hätte. Dabei sind die örtlichen Gegebenheiten der Freisetzungsfläche sowie die klimatischen Verhältnisse mit einzubeziehen. Dazu gehört z. B. auch die Frage, ob das Freisetzungsareal zum Überschwemmungsgebiet eines Flusses gehört. Die vorgesehene Novellierung des Gentechnikgesetzes wird daran nichts ändern. Anlage 9 Antwort der Parl. Staatssekretärin Dr. Sabine Bergmann-Pohl auf die Frage der Abgeordneten Uta Würfel (F.D.P.) (Drucksache 12/5904 Frage 39): Wie beurteilt die Bundesregierung das Memorandum der Bundesärztekammer „Arzneibehandlung im Rahmen besonderer Therapierichtungen" und die Darstellung der Hufelandgesellschaft „Die besonderen Therapierichtungen in der wissenschaftlichen Diskussion" von Helmut Kiene für ihre Gesundheitspolitik? Die Bundesregierung hat das Memorandum der Bundesärztekammer zur Arzneibehandlung im Rahmen besonderer Therapierichtungen wie auch die im Auftrag der Hufelandgesellschaft für Gesamtmedizin e. V. erarbeitete Darstellung, die sich mit dem o. g. Memorandum insbesondere unter dem Aspekt der nötigen wissenschaftlichen Grundlagen für den Wirksamkeitsnachweis eines Arzneimittels der besonderen Therapierichtungen befaßt, zur Kenntnis genommen. Die Bundesregierung sieht keine Veranlassung, sich zu dieser wissenschaftlichen Auseinandersetzung zu äußern, zumal Bundesärztekammer und Vertreter der Hufelandgesellschaft hierzu bereits ein Gespräch geführt haben. Hinsichtlich der gesundheitspolitischen Konsequenzen bleibt die Bundesregierung bei ihrem eingeschlagenen Weg. Dies betrifft die arzneimittelrechtlichen Vorgaben einschließlich der Voraussetzungen für eine Verordenbarkeit zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung wie auch die Forschungsförderung im Rahmen des Schwerpunktes „Unkonventionelle medizinische Richtungen" . Anlage 10 Antwort des Staatssekretärs Dr. Wilhelm Knittel auf die Frage des Abgeordneten Simon Wittmann (Tännesberg) (CDU/CSU) (Drucksache 12/5904 Frage 40): Trifft es zu, daß die Bundesregierung beabsichtigt, die Ausnahmegenehmigung zur Führung roter Kfz-Kennzeichen großzügiger zu erteilen und insbesondere Fahrzeuge neuerer Bauart einzubeziehen, und wie begründet die Bundesregierung dieses Vorgehen angesichts der Tatsache, daß damit gerade Fahrzeuge mit einem hohen Schadstoffausstoß von der Kfz-Steuer befreit sind? Im Bundesverkehrsministerium bestehen Überlegungen, durch eine Ausnahmeverordnung die Voraussetzungen dafür zu schaffen, daß für sogenannte „Oldtimer-Fahrzeuge" zur Teilnahme an OldtimerVeranstaltungen sowie zu den entsprechenden An- und Abfahrten rote Kennzeichen verwendet werden dürfen. Durch eine Ausnahme-Verordnung könnten eine Vielzahl von Einzelausnahmen entbehrlich und damit Verwaltungsaufwand eingespart werden. Soweit rote Kennzeichen zur wiederkehrenden Verwendung ausgegeben werden, muß hierfür eine pauschalierte Kfz-Steuer von 375,— DM pro Kalenderjahr entrichtet werden. Für rote Kennzeichen zur einmaligen Verwendung wird keine Kfz-Steuer erhoben, da diese Kennzeichen nur tageweise ausgegeben werden. Anlage 11 Antwort des Staatssekretärs Dr. Wilhelm Knittel auf die Fragen des Abgeordneten Gernot Erler (SPD) (Drucksache 12/5904 Fragen 41 und 42): Welche Auswirkungen hat die Anweisung des Bundesministers für Verkehr an die Landesregierungen in den alten Bundesländern, unabhängig von der Einstufung, im Bundesverkehrswegeplan keine neuen Straßenbaumaßnahmen mehr zu beginnen, für den geplanten Neubau der B 31 West? Welche Chancen bestehen in der näheren Zukunft für eine Realisierung oder Teilrealisierung des Straßenbauvorhabens B 31 West, das zumindest in seinem östlichen Teil (Umfahrung der Orte Umkirch und Gottenheim) eine allseits als notwendig angesehene Entlastung von Bürgern darstellt, die von einer Bundesstraßenführung mitten durch ihre Wohnorte geplagt werden? Zu Frage 41: Für die B 31 Freiburg-Breisach gilt es zunächst, die baurechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, d. h. das laufende Planfeststellungsverfahren zum Abschluß zu bringen und seine Rechtskraft zu erlangen. 15816* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 182. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. Oktober 1993 Sobald dies geschehen und die Maßnahme damit baureif ist, können die finanziellen Möglichkeiten für die Bauausführung geprüft werden. Zu Frage 42: Die B 31-neu zwischen Freiburg und Breisach gehört zu den Maßnahmen des „Vordringlichen Bedarfs" in dem vom Deutschen Bundestag am 30. Juni dieses Jahres beschlossenen Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen. Ein baldiger Beginn baureifer Projekte dieser Priorität wird grundsätzlich angestrebt. Anlage 12 Antwort des Staatssekretärs Dr. Wilhelm Knittel auf die Frage des Abgeordneten Dr. Egon Jüttner (CDU/CSU) (Drucksache 12/5904 Frage 43): Wie ist der Stand der Verkaufsverhandlungen der Bahnbusgesellschaft im Rhein-Neckar-Raum Mannheim-Ludwigshafen-Heidelberg? Mit den Kaufinteressenten, dem Verkehrsverbund Rhein-Neckar und einem Konsortium privater mittelständischer Verkehrsunternehmen, konnten noch keine Verkaufsverhandlungen aufgenommen werden. Die Aufnahme von Verkaufsverhandlungen verzögert sich, da die fortgeschriebene Einnahmeaufteilungsregelung für den Verkehrsverbund Rhein-Nekkar (VRN) noch nicht festgelegt worden ist und daher die Erstellung des Bewertungsgutachtens noch nicht möglich ist. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Bertram Wieczorek auf die Fragen der Abgeordneten Siegrun Klemmer (SPD) (Drucksache 12/5904 Fragen 45 und 46): Steht die Bundesregierung nach wie vor zu der Nutzdefinition der Verordnung über die Gewährleistung von Atomsicherheit und Strahlenschutz (VOAS), die mit dem Einigungsvertrag, soweit der Uranbergbau betroffen ist, für weiterhin geltend erklärt wurde und in der unter „Gewährleistung des Strahlenschutzes" § 10 Rechtfertigung festgelegt wird, daß jede Art der Anwendung der Atomenergie des Nachweises bedarf, „daß sie bei zuverlässiger Gewährleistung des Schutzes von Leben und Gesundheit des Menschen sowie des Schutzes der Umwelt zu Nutzen der sozialistischen Gesellschaft erfolgt", und wie denkt die Bundesregierung diese Forderung umzusetzen? Welche Sicherheitsgutachten liegen der Bundesregierung über den Bau radioaktiver Endlager in der Schweiz in unmittelbarer Nähe zur Hochrheinmündung vor, und wie schätzt sie die Gefahr für die südbadische Nachbarregion ein? Zu Frage 45: Nach Art. 9 Abs. 2 i. V. m. Anlage II Kap. XII Abschnitt III Nr. 2 des Einigungsvertrags gelten die Vorschriften der Verordnung über Atomsicherheit und Strahlenschutz (VOAS) der ehemaligen DDR in den neuen Ländern in folgendem begrenztem Anwendungsbereich fort: „für bergbauliche und andere Tätigkeiten, soweit dabei radioaktive Stoffe, insbesondere Radonfolgeprodukte, anwesend sind". Nach Art. 9 Abs. 2 des Einigungsvertrages bleiben Rechtsvorschriften der DDR allerdings nur in Kraft, soweit sie mit dem Grundgesetz vereinbar sind. Der in § 10 VOAS angespochene Bezug auf die „sozialistische Gesellschaft" ist mit dem Grundgesetz nicht vereinbar. Deshalb bedarf die Regelung verfassungskonformer Auslegung. Der Vorschrift liegt der im Strahlenschutz allgemein anerkannte Rechtfertigungsgrundsatz zugrunde. Danach muß jede Tätigkeit, die eine Strahlenexposition mit sich bringt, durch die mit dieser Tätigkeit verbundenen Vorteile gerechtfertigt sein. Der Rechtfertigungsgrundsatz ist sowohl in den Empfehlungen der Internationalen Strahlenschutzkommission (ICRP) als auch in Art. 6 Satz 1 a der EG-Grundnormen zum Strahlenschutz verankert, denen deutsches Strahlenschutzrecht nach Art. 161 des Euratom-Vertrages entsprechen muß. Vor diesem Hintergrund hält die Bundesregierung die weitere Anwendbarkeit des § 10 VOAS in dem eben beschriebenen verfassungskonformen Sinne für nicht nur unbedenklich, sondern sogar rechtlich geboten. Zu Frage 46: Der Bundesregierung liegen Untersuchungen schweizerischer Stellen über die Sicherheit der Endlagerung radioaktiver Abfälle in der Schweiz vor. Die Ergebnisse sind im Bericht der NAGRA 1) zum Projekt „GEWÄHR" Ende der 80er Jahre vorgelegt worden. Nach diesen modellmäßigen Untersuchungen und Stellungnahmen der für die Sicherheit der kerntechnischen Anlagen der Schweiz zuständigen HSK 2) ist die Endlagerung radioaktiver Abfälle in der Schweiz grundsätzlich so möglich, daß die nationalen und internationalen Vorschriften und Regeln eingehalten werden können. Somit ist aufgrund der bisherigen Ergebnisse weder für die Bevölkerung in der Schweiz noch in der südbadischen Region eine Gefährdung zu besorgen. Im übrigen wird die Bundesregierung auf diesem Gebiet nach wie vor eng mit den schweizerischen Regierungsstellen zusammenarbeiten. Von daher ist sichergestellt, daß die Bundesregierung über die Ergebnisse von Sicherheitsuntersuchungen an konkreten, noch in Eignungsuntersuchung befindlichen Standorten unterrichtet werden wird. 1) NAGRA: Nationale Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle 2) HSK: Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen im schweizerischen Bundesamt für Energiewirtschaft Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Bertram Wieczorek auf die Frage der Abgeordneten Monika Ganseforth (SPD) (Drucksache 12/5904 Frage 47): Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 182. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. Oktober 1993 15817* Wie ist der Stand der Beratungen über die WärmenutzungsVerordnung, und ist mit der vom Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, Dr. Klaus Töpfer, vor dem Ausschuß für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit am 12. Mai 1993 angekündigten Verabschiedung im Kabinett in diesem Jahr noch zu rechnen? Die Beratungen innerhalb der Bundesregierung über den Entwurf der WärmenutzungsVerordnung sind noch nicht abgeschlossen. Die Bundesregierung geht jedoch davon aus, daß dieser Abschluß noch in dieser Legislaturperiode erreicht werden kann. So ist im Bericht der Bundesregierung zur Zukunftssicherung des Standortes Deutschland vom 3. September 1993 — BT-Drucksache 12/5620 — auf S. 50 unter (6) sinngemäß ausgeführt, daß die Bundesregierung noch in dieser Legislaturperiode die geplante WärmenutzungsVerordnung vorlegen wird. Anlage 15 Antwort des Staatsministers Bernd Schmidbauer auf die Fragen des Abgeordneten Norbert Gansel (SPD) (Drucksache 12/5904 Fragen 53 und 54): In welcher Weise hat die Bundesregierung bei dem Besuch des iranischen Geheimdienst-Ministers Ali Fallahian die einstimmige Entschließung des Deutschen Bundestages vom 9. Dezember 1992 vertreten, in der die iranische Regierung aufgefordert wird, Vorkehrungen zu treffen, daß der Mordaufruf gegen Salman Rushdie nicht weiter verbreitet wird und nicht durchgeführt werden kann, und wie reagiert die Bundesregierung auf den Terroranschlag gegen den norwegischen Verleger der Bücher Salman Rushdies? Trifft es zu, daß in der Anklageschrift des Generalbundesanwalts gegen die mutmaßlichen Organisatoren des MykonosAttentates eine direkte Verbindung zwischen dem Attentat, bei dem vier iranische Oppositionelle in Berlin ermordet wurden, und dem iranischen Geheimdienst-Minister Ali Fallahian gezogen wird, wie „Der Tagesspiegel" am 14. Oktober 1993 berichtet hat, und in welcher Weise ist dieser Komplex Gegenstand der Gespräche gewesen, die im Zuständigkeitsbereich der Bundesregierung mit Minister Ali Fallahian geführt worden sind? Zu Frage 53: Zentrales Anliegen der Gespräche waren humanitäre Fragen, die in erster Linie den Schutz und die Hilfe für Personen aus einem befreundeten Staat betreffen. Da die Gespräche nicht abgeschlossen sind, ist die Bundesregierung nicht bereit, Einzelheiten über den betroffenen Personenkreis oder Regierungen zu nennen, weil sonst das Ziel der Gespräche und damit das Leben von Menschen gefährdet wäre. Die Bundesregierung beabsichtigt, diese humanitären Gespräche unabhängig von unberechtigter Kritik in geeigneter Weise im Rahmen eines kritischen Meinungsaustauschs mit dem Iran weiter zu führen. Die Bundesregierung hat sich bei der iranischen Regierung wiederholt im Sinne der von Ihnen genannten Entschließung des Deutschen Bundestages eingesetzt. Sie hat die „Fatwa" des verstorbenen iranischen Revolutionsführers Chomeini gegen Salman Rushdie sowie die Terroranschläge gegen Übersetzer und Verleger der Schriften Salman Rushdies auf das schärfste verurteilt. Hinsichtlich des Anschlags auf den norwegischen Verleger der Schriften Salman Rushdies würde das gleiche gelten, wenn die — noch nicht abgeschlossenen — Ermittlungen der norwegischen Polizei eine derartige Motivation der Tat bestätigen. Zu Frage 54: Der Beginn der Hauptverhandlung in dem Verfahren wegen des Mordanschlages auf iranische Oppositionspolitiker am 17. September 1992 im Lokal Mykonos in Berlin ist vom 1. Strafsenat des Kammergerichts Berlin auf den 28. Oktober 1993 festgesetzt worden. Solange die Anklageschrift in der Hauptverhandlung noch nicht verlesen und erörtert worden ist, sieht sich die Bundesregierung außerstande, zu Einzelheiten der Anklageschrift Stellung zu nehmen. Die Gespräche mit Minister Fallahian hatten — wie ich auf Ihre Frage 53 oben erklärt habe — humanitäre Fragen als zentrales Anliegen und standen in keinem Zusammenhang zum Fall „Mykonos". Anlage 16 Antwort des Staatsministers Helmut Schäfer auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Klaus Kübler (SPD) (Drucksache 12/5904 Fragen 60 und 61): Sind nach Auffassung der Bundesregierung die Parlamentswahlen in Pakistan ordnungsgemäß durchgeführt worden? Wird die Bundesregierung nach Durchführung der ersten demokratischen Parlaments- und Präsidentenwahlen in der Zentralafrikanischen Republik die wirtschaftliche Zusammenarbeit intensivieren und insbesondere auch Projekte fördern, die für den Aufbau der Demokratie notwendig sind? Zu Frage 60: Die Parlamentswahlen in Pakistan sind nach Auffassung der Bundesregierung korrekt durchgeführt worden. Auf pakistanischen Wunsch haben wir zusammen mit unseren europäischen Partnern ein EG-Wahlbeobachterteam zu den Wahlen zum Bundesparlament am 6. Oktober 1993 sowie zu den Provinzparlamenten am 9. Oktober 1993 entsandt. Auch Indien hat Wahlbeobachter geschickt. Die Wahlen am 6. Oktober 1993 sind nach Ansicht zahlreicher ausländischer Beobachter die freiesten und fairsten, die in Pakistan jemals abgehalten wurden. Im Abschlußbericht der EG-Wahlbeobachter werden sie als „Meilenstein der Entwicklung der pakistanischen Demokratie" bezeichnet. Zu Frage 61: Die Bundesregierung begrüßt den erfolgreichen Abschluß der ersten demokratischen Parlaments- und Präsidentenwahlen in der Zentralafrikanischen Republik und wird die im August abgebrochene wirtschaftliche Zusammenarbeit wieder aufnehmen. Vor einer Intensivierung der wirtschaftlichen Zusammenarbeit ist zunächst abzuwarten, welche Politik die neue Regierung verfolgen wird. Dabei stehen Bemühungen der zentralafrikanischen Regierung um Rechtsstaatlichkeit, Beachtung der Menschenrechte, Partizipation der Bevölkerung und Bekämpfung der strukturellen Probleme im Vordergrund. Sofern die zentralafrikanische Regierung diese für die entwicklungspolitische Zusammenarbeit bedeutenden Kriterien in ihrem Programm berücksichtigt, ist eine Intensivierung der wirtschaftlichen Zusammenarbeit denkbar, die auch der Konsolidierung demokratischer Verhältnisse dienen sollte.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Rita Süssmuth


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Dr. Struck.


Rede von Dr. Peter Struck
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Gysi hat ausgeführt, welche Gründe ihn und eigentlich auch uns veranlassen sollten, des 9. November 1938 in würdiger Form zu gedenken, und zwar nicht nur in diesem Jahr, sondern auch in den darauffolgenden Jahren. Die SPD-Bundestagsfraktion hat keinen Grund, den Antrag von Herrn Gysi, das heute auf die Tagesordnung zu setzen, abzulehnen. Wir sind der Auffassung, daß wir im Bundestag vor dem 9. November dieses Jahres, an dem sich dieser schreckliche Tag zum 55. Mal jährt, schon darüber diskutieren sollten, wie wir in Zukunft in Deutschland dieser Ereignisse gedenken wollen.
Deshalb stimmen wir dem Antrag, diesen Punkt auf die Tagesordnung zu setzen, zu. Ich denke, daß wir in einer Debatte, die heute stattfinden könnte, sehr ausführlich über die näheren Einzelheiten dieses offiziellen Gedenktages sprechen könnten.

(Beifall bei der PDS/Linke Liste) Präsidentin Dr. Rita Süssmuth: Herr Lüder.


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Wolfgang Lüder


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Fraktion der Freien Demokraten stimmt der Aufsetzung nicht zu, und zwar aus folgenden Gründen; das sage ich in Ergänzung zu dem, was Herr Kollege Rüttgers ausgeführt hat.
    Ich glaube, schon aus der Darlegung des Kollegen Gysi heute ist deutlich geworden, daß wir so mit diesem Gedenktag hier und heute nicht umgehen
    können. Es sind in dem, was Sie gesagt haben, Grenzen zwischen Welten sichtbar geworden.

    (Dr. Dagmar Enkelmann [PDS/Linke Liste]: Er hat doch noch gar nicht davon gesprochen, wie wir damit umgehen wollen!)

    — Ich gehe auf das ein, was Herr Kollege Gysi eben gesagt hat. Herr Kollege Gysi hat eben z. B. gesagt, es sei eine Verachtung der Juden und der Opfer, die die Juden gebracht haben, wenn wir das Gedenken an die Maueröffnung und das Gedenken an den 9. November 1938 miteinander verknüpften. Genau das ist sachlich falsch.

    (Beifall bei Abgeordneten der F.D.P. und der CDU/CSU)

    Ich erinnere als erstes nur daran, daß z. B. die Wiedergutmachung von NS-Unrecht auf dem Territorium der früheren DDR nicht erfolgte, solange Sie dort unter anderem Namen noch die Regie hatten.

    (Beifall bei der CDU/CSU, der F.D.P. und des Abg. Konrad Weiß [Berlin] (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN] sowie bei Abgeordneten der SPD)

    Erst in der Folge des humanitären Aktes des Mauerfalles wurde die Öffnung zur Bewältigung der NS-Vergangenheit auf dem Territorium der DDR möglich.
    Zweiter Punkt. Wir haben, bevor wir den Gedenktag zum 3. Oktober festlegten, miteinander die Diskussion darüber gehabt: Bekennen wir uns zum Staatsfeiertag am 3. Oktober, oder nehmen wir den 9. November, das humanitäre Datum 9. November 1918, den Abgrund an Inhumanität am 9. November 1938, das Zeichen für Humanität am 9. November 1989? Wir haben uns bewußt auf den 3. Oktober als Staatsfeiertag festgelegt.
    Wir wollen am 9. November gedenken, aber wir wollen nicht das verordnete Gedenken, auch nicht das vom Gesetzgeber verordnete Gedenken. Deswegen lehnen wir Ihren Antrag ab.

    (Beifall bei der F.D.P. und der CDU/CSU) Präsidentin Dr. Rita Süssmuth: Herr Schulz.