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    Plenarprotokoll 12/177 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 177. Sitzung Bonn, Freitag, den 24. September 1993 Inhalt: Zusatztagesordnungpunkt 9: Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (Geldwäschegesetz) (Drucksachen 12/2704, 12/2747, 12/5298, 12/5421, 12/5720) Dr. Peter Struck SPD 15299B Dr. Heribert Blens CDU/CSU 15300A Wolfgang Mischnick F.D.P. 15300D Dr. Burkhard Hirsch F.D.P. (Erklärung nach § 31 GO) 15301A Zusatztagesordnungspunkt 10: Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Gesetz zur Vereinheitlichung der Kündigungsfristen von Arbeitern und Angestellten (Kündigungsfristengesetz) (Drucksachen 12/4902, 12/5081, 12/5191, 12/5235, 12/5228, 12/5420, 12/5721) 15301B Zusatztagesordnungspunkt 11: Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Zweiten Gesetz zur Änderung des Berufsbildungsförderungsgesetzes (Drucksachen 12/3197, 12/4831, 12/ 5225, 12/5722) 15301C Tagesordnungspunkt 18: a) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Abgeordneten Günter Verheugen, Dr. Uwe Holtz, Norbert Gansel, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Reform der Vereinten Nationen zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Christian Ruck, Dr. Karl-Heinz Hornhues, Karl Lamers, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/ CSU sowie der Abgeordneten Ulrich Irmer, Dr. Michaela Blunck (Lübeck), Günther Bredehorn, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der F.D.P.: Die Zukunft der Vereinten Nationen: Aktive deutsche Mitwirkung an Stärkung und Reform zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Christian Ruck, Dr. Karl-Heinz Hornhues, Karl Lamers, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/ CSU sowie der Abgeordneten Ulrich Irmer, Günther Bredehorn, Jörg von Essen, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der F.D.P.: Die zukünftige Rolle der Bundesrepublik Deutschland im System der Vereinten Nationen (Drucksachen 12/1719, 12/3702, 12/ 3703, 12/5731) b) Beratung des Antrags der Abgeordneten Vera Wollenberger und der Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Nichtmilitärische Unterstützung der Vereinten Nationen (Drucksache 12/3779) II Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 177. Sitzung. Bonn, Freitag, den 24. September 1993 c) Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Hans Modrow, Andrea Lederer, Dr. Ruth Fuchs, weiterer Abgeordneter und der Gruppe der PDS/Linke Liste: Reform der Vereinten Nationen (Drucksache 12/4568) d) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Wolfgang Ullmann, Gerd Poppe, Vera Wollenberger, Werner Schulz (Berlin) und der Gruppe BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Anrufung des Bundesverfassungsgerichts durch Mitglieder der Bundesregierung wegen der Beteiligung deutscher Soldaten an VN-Einsätzen (Drucksachen 12/4639 [neu], 12/5305) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 7: Beratung des Antrags der Abgeordneten Gerd Poppe, Werner Schulz (Berlin), Dr. Wolfgang Ullmann, Vera Wollenberger und der Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Aufwertung und Demokratisierung der Vereinten Nationen (Drucksache 12/5728) Günter Verheugen SPD 15302B Dr. Christian Ruck CDU/CSU 15305B Ulrich Irmer F.D.P. 15307 D Dr. Hans Modrow PDS/Linke Liste . . 15310B Gerd Poppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 15311C Dr. Klaus Kinkel, Bundesminister AA . . 15313B Dr. Uwe Holtz SPD 15316B Andreas Schmidt (Mülheim) CDU/CSU 15318A Dr. Eberhard Brecht SPD 15320B Ulrich Irmer F.D.P. 15321 D Dr. Karl-Heinz Hornhues CDU/CSU . . 15322D Dr. Uwe Holtz SPD 15323D Helmut Schäfer (Mainz) F.D.P. . . . 15324 B Dr. Rudolf Krause (Bonese) fraktionslos 15324 D Tagesordnungspunkt 19: a) Beratung der Unterrichtung durch die Parlamentarische Kontrollkommission: Bericht fiber die bisherige Kontrolltätigkeit gemäß § 6 des Gesetzes fiber die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes (Drucksache 12/5080) b) Zweite und dritte Beratung des von der Abgeordneten Ingrid Köppe und der Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Aufhebung der Geheimdienstgesetze (Drucksachen 12/4402, 12/5626, 12/5627) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Innenausschusses zu dem Antrag der Abgeordneten Ingrid Köppe und der Gruppe BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Maßnahmen zur Auflösung des Bundesamtes für Verfassungsschutz, des Militärischen Abschirmdienstes und des Bundesnachrichtendienstes (Drucksachen 12/4403, 12/5626) Dr. Wilfried Penner SPD 15326 C Dr. Rolf Olderog CDU/CSU 15328A Dr. Hans de With SPD 15330A Ingrid Köppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 15331 C Dr. Burkhard Hirsch F D P 15332 D Ingrid Köppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 15333B Ulla Jelpke PDS/Linke Liste 15334 D Tagesordnungspunkt 20: Beratung der Großen Anfrage der Abgeordneten Lieselott Blunck (Uetersen), Arne Börnsen (Ritterhude), Marion Caspers-Merk, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Vorsorgender Verbraucherschutz im europäischen Versicherungswesen (Drucksachen 12/2888, 12/4279) Lieselott Blunck (Uetersen) SPD 15336A Gunnar Uldall CDU/CSU 15337 D Lieselott Blunck (Uetersen) SPD 15338A, 15339D Freimut Duve SPD 15338B Dr. Walter Hitschler F.D.P. . . . . . 15338D Dr. Walter Hitschler F D P 15340 C Freimut Duve SPD 15341 D Dr. Burkhard Hirsch F D P 15342A Rainer Funke, Parl. Staatssekretär BMJ 15342B Zusatztagesordnungspunkt 8: Aktuelle Stunde betr. Haltung der Bundesregierung zur Lage der Kurden in der Türkei im Rahmen ihrer Gespräche mit der türkischen Ministerpräsidentin Çiller Ulla Jelpke PDS/Linke Liste 15343 A Dr. Hans Stercken CDU/CSU 15343 D Freimut Duve SPD 15344D, 15354 D Dr. Burkhard Hirsch F.D.P. 15345D Gerd Poppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 15346B Helmut Schäfer, Staatsminister AA . . 15347 B Gerhard Reddemann CDU/CSU 15348 C Rudolf Bindig SPD 15349B Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 177. Sitzung. Bonn, Freitag, den 24. September 1993 III Burkhard Zurheide F.D.P. 15350B Dr. Günther Müller CDU/CSU 15351D Monika Ganseforth SPD 15352D Christian Schmidt (Fürth) CDU/CSU . 15353 D Heinrich Lummer CDU/CSU 15355 B Nächste Sitzung 15356 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 15357* A Anlage 2 Wiederherstellung der ursprünglichen Grenzverläufe im Bereich der früheren DDR; Träger der entstehenden Kosten MdlAnfr 12, 13 — Drs 12/4791 —Dr.-Ing. Rainer Jork CDU/CSU SchrAntw PStS Rainer Funke BMJ . . 15358* A Anlage 3 Amtliche Mitteilungen 15359* A Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 177. Sitzung. Bonn, Freitag, den 24. September 1993 15299 177. Sitzung Bonn, den 24. September 1993 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Adam, Ulrich CDU/CSU 24. 9. 93 Andres, Gerd SPD 24. 9. 93 Bachmaier, Hermann SPD 24. 9. 93 Becker-Inglau, Ingrid SPD 24. 9. 93 Börnsen (Bönstrup), CDU/CSU 24. 9. 93 Wolfgang Brudlewsky, Monika CDU/CSU 24. 9. 93 Buwitt, Dankward CDU/CSU 24. 9. 93 Carstensen (Nordstrand), CDU/CSU 24. 9. 93 Peter Harry Dr. Däubler-Gmelin, SPD 24. 9. 93 Herta Eimer (Fürth), Norbert F.D.P. 24. 9. 93 Dr. Feige, Klaus-Dieter BÜNDNIS 24. 9. 93 90/DIE GRÜNEN Dr. Fischer, Ursula PDS/LL 24. 9. 93 Fuchs (Verl), Katrin SPD 24. 9. 93 Gattermann, Hans H. F.D.P. 24. 9. 93 Dr. Gautier, Fritz SPD 24. 9. 93 Dr. Geißler, Heiner CDU/CSU 24. 9. 93 Genscher, Hans-Dietrich F.D.P. 24. 9. 93 Gleicke, Iris SPD 24. 9. 93 Dr. Götzer, Wolfgang CDU/CSU 24. 9. 93 Grünbeck, Josef F.D.P. 24. 9. 93 Haack (Extertal), SPD 24. 9. 93 Karl-Hermann Hasenfratz, Klaus SPD 24. 9. 93 Ibrügger, Lothar SPD 24. 9. 93 Janz, Ilse SPD 24. 9. 93 Jungmann (Wittmoldt), SPD 24. 9. 93 Horst Kiechle, Ignaz CDU/CSU 24. 9. 93 Körper, Fritz Rudolf SPD 24. 9. 93 Kolbe, Manfred CDU/CSU 24. 9. 93 Kolbe, Regina SPD 24. 9. 93 Kolbow, Walter SPD 24. 9. 93 Koschnick, Hans SPD 24. 9. 93 Dr. Krause (Börgerende), CDU/CSU 24. 9. 93 Günther Kretkowski, Volkmar SPD 24. 9. 93 Dr.-Ing. Krüger, Paul CDU/CSU 24. 9. 93 Dr. Graf Lambsdorff, Otto F.D.P. 24. 9. 93 Dr. Lehr, Ursula CDU/CSU 24. 9. 93 Leidinger, Robert SPD 24. 9. 93 Dr. Leonhard-Schmid, SPD 24. 9. 93 Elke Limbach, Editha CDU/CSU 24. 9. 93 Dr. Lippold (Offenbach), CDU/CSU 24. 9. 93 Klaus W. Lüder, Wolfgang F.D.P. 24. 9. 93 Lühr, Uwe F.D.P. 24. 9. 93 Dr. Luther, Michael CDU/CSU 24. 9. 93 Magin, Theo CDU/CSU 24. 9. 93 Dr. Matterne, Dietmar SPD 24. 9. 93 Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Mertens (Bottrop), SPD 24. 9. 93 Franz-Josef Dr. Mildner, Klaus CDU/CSU 24. 9. 93 Möllemann, Jürgen W. F.D.P. 24. 9. 93 Molnar, Thomas CDU/CSU 24. 9. 93 Müller (Pleisweiler), SPD 24. 9. 93 Albrecht Müller (Zittau), Christian SPD 24. 9. 93 Dr. Neuling, Christian CDU/CSU 24. 9. 93 Neumann (Bramsche), SPD 24. 9. 93 Volker Paintner, Johann F.D.P. 24. 9. 93 Dr. Pfennig, Gero CDU/CSU 24. 9. 93 Pfuhl, Albert SPD 24. 9. 93 Dr. Pinger, Winfried CDU/CSU 24. 9. 93 Rahardt-Vahldieck, CDU/CSU 24. 9. 93 Susanne Dr. Ramsauer, Peter CDU/CSU 24. 9. 93 Rappe (Hildesheim), SPD 24. 9. 93 Hermann Reichenbach, Klaus CDU/CSU 24. 9. 93 Reimann, Manfred SPD 24. 9. 93 Reuschenbach, Peter W. SPD 24. 9. 93 Riegert, Klaus CDU/CSU 24. 9. 93 Rixe, Günter SPD 24. 9. 93 Roitzsch (Quickborn), CDU/CSU 24. 9. 93 Ingrid Schily, Otto SPD 24. 9. 93 Schloten, Dieter SPD 24. 9. 93 Schmidt (Nürnberg), SPD 24. 9. 93 Renate Schmidt (Salzgitter), SPD 24. 9. 93 Wilhelm Dr. Schöfberger, Rudolf SPD 24. 9. 93 Dr. Schuster, R. Werner SPD 24. 9. 93 Dr. Schwaetzer, Irmgard F.D.P. 24. 9. 93 Sehn, Marita F.D.P. 24. 9. 93 Spranger, Carl-Dieter CDU/CSU 24. 9. 93 Steen, Antje-Marie SPD 24. 9. 93 Dr. Stoltenberg, Gerhard CDU/CSU 24. 9. 93 Dr. von Teichman, F.D.P. 24. 9. 93 Cornelia Terborg, Margitta SPD 24. 9. 93 Dr. Thalheim, Gerald SPD 24. 9. 93 Thiele, Carl-Ludwig F.D.P. 24. 9. 93 Vosen, Josef SPD 24. 9. 93 Wartenberg (Berlin), SPD 24. 9. 93 Gerd Weißgerber, Gunter SPD 24. 9. 93 Welt, Jochen SPD 24. 9. 93 Wester, Hildegard SPD 24. 9. 93 Wilz, Bernd CDU/CSU 24. 9. 93 Wohlleben, Verena SPD 24. 9. 93 Zapf, Uta SPD 24. 9. 93 Zierer, Benno CDU/CSU 24. 9. 93 15358* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 177. Sitzung. Bonn, Freitag, den 24. September 1993 Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rainer Funke vom 12.7. 1993 auf die Fragen des Abgeordneten Dr.-Ing. Rainer Jork (CDU/CSU) *) (Drucksache 12/4791 Fragen 12 und 13): Im Zusammenhang mit der Entfernung von Grenzmarkierungssteinen und der damit erfolgten rechtswirksamen Beseitigung von Grundstücksgrenzen im Rahmen von „Verpachtung" oder Enteignung von Privatgelände zugunsten von LPGen in der DDR frage ich die Bundesregierung, wer bzw. welche Institution im Interesse der Restitutionsanspruchsteller verpflichtet ist, den alten Zustand der Grenzmarkierungen wieder herzustellen? Wer trägt die Kosten der zur Wiederherstellung der ursprünglichen Grenzverläufe notwendigen Maßnahmen (Vermessungsarbeiten, Grenzsteine setzen), und ist es legitim, diese den restituierten Eigentümern zuzuschlagen, bzw. beabsichtigt die Bundesregierung eine Maßnahme, die diese von der Übernahme solcher Kosten befreit? Zu Frage 12: Die tatsächliche Wiederherstellung und Versteinung ehemals vorhandener Grundstücksgrenzen dient nicht der Neuordnung des Grundstücks im Rechtssinne (d. h. des Grundbuchgrundstücks). Dessen Grenzen sind in der Flurkarte festgelegt. Seine Verkehrsfähigkeit ist durch das Fehlen von Grenzsteinen nicht eingeschränkt. Die Rückübertragung des Eigentums an einem solchen Grundstück im Restitutionsverfahren nach dem Vermögensgesetz ist daher ohne weiteres möglich und kann auch im Grundbuch vollzogen werden, ohne daß es dazu der Wiederherstellung der früher vorhandenen Grenzsteine bedarf. Das Vermögensgesetz verfolgt lediglich den Zweck, dem Alteigentümer sein früheres (entzogenes) Eigentum zurückzuübertragen. Gegenstand der Rückübertragung ist der Vermögenswert in seiner tatsächlichen Beschaffenheit, in der er sich im Zeitpunkt der Rückübertragung befindet. Der Alteigentümer hat restitutionsrechtlich keinen Anspruch auf Wiederherstellung des tatsächlichen Zustandes, in dem sich der Vermögenswert im Zeitpunkt des restitutionsfähigen Vermögensverlustes befunden hat. Für die Wiederanbringung zwischenzeitlich entfernter Grenzsteine muß er deshalb selbst Sorge tragen. War ein im Rechtssinne nach wie vor vorhandenes, und nach wie vor in Privateigentum stehendes landwirtschaftliches Grundstück an eine LPG verpachtet und sind im Laufe der Pachtzeit die Grenzsteine durch die LPG entfernt worden, so kann sich nach Beendigung des Pachtverhältnisses zugunsten des Eigentümers u. U. aus Pachtrecht ein Anspruch gegen die LPG auf Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes ergeben. Ob bzw. inwieweit ein derartiger Anspruch begründet ist, ist eine Frage des Einzelfalles, die keiner generellen rechtlichen Beurteilung zugänglich ist. § 62 des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes ist in diesem Zusammenhang nicht anwendbar. Diese Vorschrift betrifft lediglich die Kosten des Verfahrens zur Feststellung der Neuordnung der Eigentumsverhält- *) Vgl. 154. Sitzung, Seite 13 162 B, Zeile 5 nisse im Rahmen eines Bodenordnungsverfahrens (§§ 53 ff. LwAnpG). Darum handelt es sich bei den in Ihrer Frage angesprochenen Fällen nicht. Zu Frage 13: Die Bundesregierung vertritt hierzu folgende Auffassung: Die Kosten einer eventuell notwendig werdenden Vermessung des Restitutionsobjekts sind im Regelfall vom Alteigentümer zu tragen. Das Vermögensgesetz bietet grundsätzlich keine Handhabe, den Alteigentümer von diesen Kosten freizustellen. Das gilt zunächst für den Fall, daß es sich bei dem Restitutionsobjekt um ein Grundstück handelt, das schon im Zeitpunkt des Vermögensverlustes nicht als Grundstück im Rechtssinne existiert hat. Dann hat der Alteigentümer für die nach erfolgter Rückübertragung des Eigentums notwendigen Vermessungskosten selbst aufzukommen. Denn andernfalls würde er (durch Rückgabe eines kostenlos vermessenen Grundstücks) restitutionsrechtlich besser gestellt als er bei Eintritt des restitutionsfähigen Vermögensverlustes gestanden hat. Das entspricht nicht dem Sinn und Zweck des Restitutionsprinzips. § 38 Abs. 1 und § 34 Abs. 2 Satz 2 VermG stellen den Alteigentümer im übrigen lediglich von den Kosten des Verwaltungsverfahrens und von den Kosten der Grundbuchberichtigung frei Dazu gehören die Kosten der Vermessung dann nicht, wenn die Vermessung — wie dies im Regelfall anzunehmen ist — lediglich Voraussetzung für die Berichtigung des Grundbuchs ist. Anders liegt es ausnahmsweise nur dann, wenn im Restitutionsverfahren vor dem Vermögensamt eine (gänzliche oder teilweise) Neuvermarkung erforderlich wird, weil die Grenzmarkierungen fehlen und die Restitutionsentscheidung als solche von der Frage abhängt, ob bzw. inwieweit das Grundstück teilweise von einem Ausschlußtatbestand des § 4 Abs. 2 oder des § 5 Abs. 1 VermG erfaßt wird. Soweit in diesem Rahmen Vermessungskosten anfallen sollten, handelt es sich um Kosten des Verwaltungsverfahrens, die gemäß § 38 Abs. 1 VermG zu Lasten des Landes gehen. Für diese am Wortlaut der §§ 34 Abs. 2 Satz 2, 38 Abs. 1 VermG orientierte Auslegung spricht die Erwägung, daß auf diese Weise Wertungswidersprüche im Verhältnis zu der Grundentscheidung des Vermögensgesetzes vermieden werden, wonach ein Ersatz für Wertverschlechterungen des Restitutionsobjekts nicht vorgesehen ist, sondern der Vermögensgegenstand in dem tatsächlichen Zustand zurückübertragen wird, in dem er sich zum Zeitpunkt der Rückübertragung befindet. Mit dieser Wertung wäre die Wiederherstellung der früheren Grundstücksgrenzen im Restitutionswege kaum zu vereinbaren. Für eine gesetzliche Regelung, nach der der Alteigentümer von den Kosten der Vermessung freigestellt wird, sieht die Bundesregierung daher keinen Handlungsbedarf. Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 177. Sitzung. Bonn, Freitag, den 24. September 1993 15359* Anlage 3 Amtliche Mitteilungen Der Vorsitzende des Petitionsausschusses hat mitgeteilt, daß der Ausschuß gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu der nachstehenden Vorlage absieht: Drucksache 12/4182 Der Vorsitzende des Ausschusses far Ernährung, Landwirtschaft und Forsten hat mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EG-Vorlagen zur Kenntnis genommen bzw. von einer Beratung abgesehen hat: Drucksache 12/3182 Nrn. 36, 37, 39-59 Drucksache 12/3240 Nr. 3.27 Drucksache 12/4191 Nrn. 2.8-2.16, 2.18-2.20 Drucksache 12/4555 Nrn. 2.13-2.18
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    Rede von Gunnar Uldall


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Wenn Sie mit diesem Entschließungsantrag das Ziel verfolgt haben, von mir eine Note für Ihren Fleiß zu bekommen, dann sage ich, das war „gut".
    Aber es geht nicht darum, daß wir jetzt den Fleiß beurteilen. Wir müssen hart zur Sache gehen. Deswe-



    Gunnar Uldall
    gen möchte ich zunächst zur Ausbildung der Versicherungskaufleute etwas sagen, die Sie auch angesprochen haben. Es ist wenig erfolgversprechend, in ein Gesetz hineinzuschreiben: Unseriöse Versicherungsvertreter werden verboten. Solche Formulierungen wären, wenn man sie denn bringen würde, unsinnig. Was man aber machen kann, ist, dafür zu sorgen, daß die Vertreter eine gute Ausbildung erhalten und unseriöse Verkäufer von der Branche selbst zurückgezogen werden. Derartige Kontrollen dürften sehr viel effizienter sein als staatliche Vorgaben.

    (Vorsitz: Vizepräsident Helmuth Becker)

    Als positives Beispiel für eine brancheneigene Regelung ohne Mitwirkung des Staates kann die Ausstellung von Qualifikationsausweisen angeführt werden. Inzwischen haben 43 000 Vertreter entsprechende Ausweise, die erst nach einer entsprechenden speziellen Ausbildung ausgegeben werden. Für dieses Programm interessieren sich auch andere EG-Staaten. Dieses Beispiel zeigt, daß die Branche selber erfolgreich Dinge anpacken kann, die nicht unbedingt durch den Staat gelöst werden müssen.
    An einem weiteren Beispiel möchte ich zeigen, daß der Markt selbstregulierend schwarze Schafe aussondern wird. Wie bekannt, bieten z. B. englische Lebensversicherungen Verträge an, die zwar auch „Lebensversicherungsvertrag" heißen, aber sehr viel risikoreicher sind als das, was die deutschen Gesellschaften anbieten. Während deutsche Versicherungsunternehmen sehr strenge Auflagen hinsichtlich einer Minimierung des Risikos zu beachten haben, können z. B. englische Gesellschaften die Kapitalanlagen sehr viel lockerer vornehmen. Als Folge können diese Gesellschaften dann höhere Renditen versprechen. Die Gefahr, daß deutsche Versicherungsnehmer hierauf hereinfallen, ist nicht von der Hand zu weisen.
    Aber es wird auch zu Gegenreaktionen auf dem Markt kommen. Zunächst einmal wird sich die Fachpresse mit den Kapitalanlageformen der einzelnen Gesellschaften beschäftigen. Während heute in den Zeitungen nur ein Renditevergleich der deutschen Lebensversicherer erfolgt, wird in Zukunft auch eine Risikoeinstufung des Versicherers erfolgen. Bisher ist das nicht notwendig, da alle zu vergleichenden Gesellschaften den einheitlichen Vorschriften hinsichtlich der Kapitalanlage unterliegen. In Zukunft werden dann die Tabellen, die wir alle aus „Capital" oder „Impulse" oder aus der Tageszeitung kennen, auch ein entsprechendes Kennzeichen für die Sicherheit dieses Unternehmens ausweisen.
    Dann wird es eine zweite Selbstregulierung geben. Die ausländischen Versicherungsgesellschaften werden aus Kostengründen nicht unbedingt mit eigenen Vertriebsorganisationen auf den deutschen Markt kommen, sondern sie werden sich um Mehrfachagenten bemühen, d. h. um Versicherungsverkäufer, die ihren Kunden Versicherungen von mehreren unterschiedlichen Gesellschaften anbieten. Im eigenen Interesse werden diese Mehrfachagenten darauf achten, daß sich ihre Kunden des Risikos bei einer auf den ersten Blick vorteilhaften ausländischen Versicherung bewußt sind. Tut der Agent dieses nicht, wird er auf Dauer seine Kunden verlieren. Das heißt, von dem
    so häufig kritisierten Vertrieb wird selbst auf Transparenz hingewirkt werden.
    Diese Beispiele zeigen, daß im Zuge der Marktöffnung sich von allein neue Bestandteile einer Selbstregulierung eröffnen werden.
    Lassen Sie mich abschließend festhalten: Das Interesse des Versicherungsnehmers muß im Zuge der europäischen Harmonisierung gesichert werden. Eine Überregelung wird es aber mit uns nicht geben.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P. — Zuruf von der CDU/CSU: Sehr wahr!)



Rede von Helmuth Becker
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Unser nächster Redner ist der Kollege Walter Hitschler.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Walter Hitschler


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (F.D.P.)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Große Anfrage der SPD und der Entschließungsantrag hierzu geben uns Gelegenheit, die unterschiedlichen Auffassungen über das Grundverständnis vom Bild des wirtschaftenden Menschen hier einmal klarzulegen. Nach unserer Auffassung gilt gerade im Versicherungswesen der Grundsatz — und das unterscheidet uns fundamental von Ihnen —: so wenig Staat wie möglich und so viel Staat wie nötig.
    Die Wünsche unserer Mitbürger nach Versicherungsleistungen zur Abdeckung der unterschiedlichsten Risiken sind äußerst differenziert. Die Verbraucher möchten eine möglichst auf ihre eigenen Bedürfnisse zugeschnittene Versicherungsleistung, denn sie gewährt ihnen ein Stück Entfaltungsfreiheit. Jeder reglementierende Eingriff bedeutet zunächst eine Einengung des individuellen Gestaltungsspielraums der Vertragspartner. Deshalb muß das Angebot an Versicherungsleistungen vielfältig sein und den Kundenwünschen Rechnung tragen.
    Nur ein vielfältiges Angebot vieler Anbieter sorgt für den Wettbewerb untereinander, der gottlob jetzt im Europäischen Binnenmarkt noch größer wird, aber nicht ein bürokratischer Vorschriftenwust, wie Sie ihn uns mit Ihrem Entschließungsantrag anempfehlen.
    Vorsorgender Verbraucherschutz darf deshalb nicht dazu führen, daß Versicherungsleistungen zu einem Einheitsbrei zusammengerührt werden. Preistransparenz, wie Sie sie hier immer fordern, heißt nicht, daß der Verbraucher keinen Durchblick mehr benötigt.
    Die Pfiffigkeit und die Cleverness der Verbraucher sollten wir auch nicht unterschätzen. Verbraucher sind heute willens und in der Regel auch in der Lage, Vergleiche zu ziehen und sich selbst ein Urteil zu bilden. Der Gesetzgeber darf die Freiheit des mündigen Bürgers, den wir so oft anmahnen, nicht der Dusseligkeit einzelner wegen zu sehr einengen.
    Vielleicht wäre in der Tat, Frau Blunck, einmal zu erwägen, eine Vorschrift einzuführen, daß die Versicherungsnehmer vor Abschluß eines Vertrages die Versicherungsbedingungen und die Vertragsbedingungen des Vertrages, den sie unterzeichnen, auch einmal durchlesen. Denn viele solcher Fälle, wie Sie sie eben geschildert haben, dieser Frau von 60 Jahren, die einen Lebensversicherungsvertrag mit einer Laufzeit von 20 oder 25 Jahren abschließt, eine solche



    Dr. Walter Hitschler
    Dusseligkeit können Sie in der Tat auch durch noch so gezielte gesetzliche Reglementierung nicht verhindern.

    (Freimut Duve [SPD]: Die Frau war dusselig?)

    — Natürlich war sie dusselig. Wollen Sie etwa bestreiten, daß sie dusselig war?

    (Freimut Duve [SPD]: Der Verkäufer war schlau, und die Frau war dusselig?)

    — Der Verkäufer hat die Situation ausgenutzt, und er wird bei einer nachträglichen Mißbrauchsaufsicht dabei auf die Nase fallen.

    (Freimut Duve [SPD]: Wird er eben nicht!)

    Sie werden doch nicht bestreiten können, daß die Frau dabei auch dusselig war. Sie wollen jeden Bürger an die Hand nehmen und ihn dorthin führen, wo Sie ihn haben wollen; genau das wollen wir nicht, Herr Kollege.

    (Freimut Duve [SPD]: Die Verbraucher, die Sie eben gelobt haben, beschimpfen Sie jetzt als dusselig!)

    Verbraucherschutz soll nicht und kann nicht zu Überregulierungen führen

    (Freimut Duve [SPD]: So gehen Sie mit Verbrauchern um: Dusseligkeit von Verbrauchern!)

    und darf der Versicherungswirtschaft nicht allzu enge Fesseln anlegen.

    (Freimut Duve [SPD]: „Dusseligkeit der Politiker" sagen dann die Verbraucher!)

    — Über Ihre Dusseligkeit, Herr Kollege, brauchen wir uns hier nicht zu unterhalten. Vielleicht können wir uns wieder auf daß Thema konzentrieren.

    (Freimut Duve [SPD]: „Dusseligkeit" ist kein parlamentarisches Wort zur Abkanzelung von Verbrauchern in Deutschland!)