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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 12/177 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 177. Sitzung Bonn, Freitag, den 24. September 1993 Inhalt: Zusatztagesordnungpunkt 9: Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (Geldwäschegesetz) (Drucksachen 12/2704, 12/2747, 12/5298, 12/5421, 12/5720) Dr. Peter Struck SPD 15299B Dr. Heribert Blens CDU/CSU 15300A Wolfgang Mischnick F.D.P. 15300D Dr. Burkhard Hirsch F.D.P. (Erklärung nach § 31 GO) 15301A Zusatztagesordnungspunkt 10: Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Gesetz zur Vereinheitlichung der Kündigungsfristen von Arbeitern und Angestellten (Kündigungsfristengesetz) (Drucksachen 12/4902, 12/5081, 12/5191, 12/5235, 12/5228, 12/5420, 12/5721) 15301B Zusatztagesordnungspunkt 11: Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Zweiten Gesetz zur Änderung des Berufsbildungsförderungsgesetzes (Drucksachen 12/3197, 12/4831, 12/ 5225, 12/5722) 15301C Tagesordnungspunkt 18: a) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Abgeordneten Günter Verheugen, Dr. Uwe Holtz, Norbert Gansel, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Reform der Vereinten Nationen zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Christian Ruck, Dr. Karl-Heinz Hornhues, Karl Lamers, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/ CSU sowie der Abgeordneten Ulrich Irmer, Dr. Michaela Blunck (Lübeck), Günther Bredehorn, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der F.D.P.: Die Zukunft der Vereinten Nationen: Aktive deutsche Mitwirkung an Stärkung und Reform zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Christian Ruck, Dr. Karl-Heinz Hornhues, Karl Lamers, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/ CSU sowie der Abgeordneten Ulrich Irmer, Günther Bredehorn, Jörg von Essen, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der F.D.P.: Die zukünftige Rolle der Bundesrepublik Deutschland im System der Vereinten Nationen (Drucksachen 12/1719, 12/3702, 12/ 3703, 12/5731) b) Beratung des Antrags der Abgeordneten Vera Wollenberger und der Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Nichtmilitärische Unterstützung der Vereinten Nationen (Drucksache 12/3779) II Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 177. Sitzung. Bonn, Freitag, den 24. September 1993 c) Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Hans Modrow, Andrea Lederer, Dr. Ruth Fuchs, weiterer Abgeordneter und der Gruppe der PDS/Linke Liste: Reform der Vereinten Nationen (Drucksache 12/4568) d) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Wolfgang Ullmann, Gerd Poppe, Vera Wollenberger, Werner Schulz (Berlin) und der Gruppe BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Anrufung des Bundesverfassungsgerichts durch Mitglieder der Bundesregierung wegen der Beteiligung deutscher Soldaten an VN-Einsätzen (Drucksachen 12/4639 [neu], 12/5305) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 7: Beratung des Antrags der Abgeordneten Gerd Poppe, Werner Schulz (Berlin), Dr. Wolfgang Ullmann, Vera Wollenberger und der Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Aufwertung und Demokratisierung der Vereinten Nationen (Drucksache 12/5728) Günter Verheugen SPD 15302B Dr. Christian Ruck CDU/CSU 15305B Ulrich Irmer F.D.P. 15307 D Dr. Hans Modrow PDS/Linke Liste . . 15310B Gerd Poppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 15311C Dr. Klaus Kinkel, Bundesminister AA . . 15313B Dr. Uwe Holtz SPD 15316B Andreas Schmidt (Mülheim) CDU/CSU 15318A Dr. Eberhard Brecht SPD 15320B Ulrich Irmer F.D.P. 15321 D Dr. Karl-Heinz Hornhues CDU/CSU . . 15322D Dr. Uwe Holtz SPD 15323D Helmut Schäfer (Mainz) F.D.P. . . . 15324 B Dr. Rudolf Krause (Bonese) fraktionslos 15324 D Tagesordnungspunkt 19: a) Beratung der Unterrichtung durch die Parlamentarische Kontrollkommission: Bericht fiber die bisherige Kontrolltätigkeit gemäß § 6 des Gesetzes fiber die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes (Drucksache 12/5080) b) Zweite und dritte Beratung des von der Abgeordneten Ingrid Köppe und der Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Aufhebung der Geheimdienstgesetze (Drucksachen 12/4402, 12/5626, 12/5627) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Innenausschusses zu dem Antrag der Abgeordneten Ingrid Köppe und der Gruppe BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Maßnahmen zur Auflösung des Bundesamtes für Verfassungsschutz, des Militärischen Abschirmdienstes und des Bundesnachrichtendienstes (Drucksachen 12/4403, 12/5626) Dr. Wilfried Penner SPD 15326 C Dr. Rolf Olderog CDU/CSU 15328A Dr. Hans de With SPD 15330A Ingrid Köppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 15331 C Dr. Burkhard Hirsch F D P 15332 D Ingrid Köppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 15333B Ulla Jelpke PDS/Linke Liste 15334 D Tagesordnungspunkt 20: Beratung der Großen Anfrage der Abgeordneten Lieselott Blunck (Uetersen), Arne Börnsen (Ritterhude), Marion Caspers-Merk, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Vorsorgender Verbraucherschutz im europäischen Versicherungswesen (Drucksachen 12/2888, 12/4279) Lieselott Blunck (Uetersen) SPD 15336A Gunnar Uldall CDU/CSU 15337 D Lieselott Blunck (Uetersen) SPD 15338A, 15339D Freimut Duve SPD 15338B Dr. Walter Hitschler F.D.P. . . . . . 15338D Dr. Walter Hitschler F D P 15340 C Freimut Duve SPD 15341 D Dr. Burkhard Hirsch F D P 15342A Rainer Funke, Parl. Staatssekretär BMJ 15342B Zusatztagesordnungspunkt 8: Aktuelle Stunde betr. Haltung der Bundesregierung zur Lage der Kurden in der Türkei im Rahmen ihrer Gespräche mit der türkischen Ministerpräsidentin Çiller Ulla Jelpke PDS/Linke Liste 15343 A Dr. Hans Stercken CDU/CSU 15343 D Freimut Duve SPD 15344D, 15354 D Dr. Burkhard Hirsch F.D.P. 15345D Gerd Poppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 15346B Helmut Schäfer, Staatsminister AA . . 15347 B Gerhard Reddemann CDU/CSU 15348 C Rudolf Bindig SPD 15349B Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 177. Sitzung. Bonn, Freitag, den 24. September 1993 III Burkhard Zurheide F.D.P. 15350B Dr. Günther Müller CDU/CSU 15351D Monika Ganseforth SPD 15352D Christian Schmidt (Fürth) CDU/CSU . 15353 D Heinrich Lummer CDU/CSU 15355 B Nächste Sitzung 15356 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 15357* A Anlage 2 Wiederherstellung der ursprünglichen Grenzverläufe im Bereich der früheren DDR; Träger der entstehenden Kosten MdlAnfr 12, 13 — Drs 12/4791 —Dr.-Ing. Rainer Jork CDU/CSU SchrAntw PStS Rainer Funke BMJ . . 15358* A Anlage 3 Amtliche Mitteilungen 15359* A Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 177. Sitzung. Bonn, Freitag, den 24. September 1993 15299 177. Sitzung Bonn, den 24. September 1993 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Adam, Ulrich CDU/CSU 24. 9. 93 Andres, Gerd SPD 24. 9. 93 Bachmaier, Hermann SPD 24. 9. 93 Becker-Inglau, Ingrid SPD 24. 9. 93 Börnsen (Bönstrup), CDU/CSU 24. 9. 93 Wolfgang Brudlewsky, Monika CDU/CSU 24. 9. 93 Buwitt, Dankward CDU/CSU 24. 9. 93 Carstensen (Nordstrand), CDU/CSU 24. 9. 93 Peter Harry Dr. Däubler-Gmelin, SPD 24. 9. 93 Herta Eimer (Fürth), Norbert F.D.P. 24. 9. 93 Dr. Feige, Klaus-Dieter BÜNDNIS 24. 9. 93 90/DIE GRÜNEN Dr. Fischer, Ursula PDS/LL 24. 9. 93 Fuchs (Verl), Katrin SPD 24. 9. 93 Gattermann, Hans H. F.D.P. 24. 9. 93 Dr. Gautier, Fritz SPD 24. 9. 93 Dr. Geißler, Heiner CDU/CSU 24. 9. 93 Genscher, Hans-Dietrich F.D.P. 24. 9. 93 Gleicke, Iris SPD 24. 9. 93 Dr. Götzer, Wolfgang CDU/CSU 24. 9. 93 Grünbeck, Josef F.D.P. 24. 9. 93 Haack (Extertal), SPD 24. 9. 93 Karl-Hermann Hasenfratz, Klaus SPD 24. 9. 93 Ibrügger, Lothar SPD 24. 9. 93 Janz, Ilse SPD 24. 9. 93 Jungmann (Wittmoldt), SPD 24. 9. 93 Horst Kiechle, Ignaz CDU/CSU 24. 9. 93 Körper, Fritz Rudolf SPD 24. 9. 93 Kolbe, Manfred CDU/CSU 24. 9. 93 Kolbe, Regina SPD 24. 9. 93 Kolbow, Walter SPD 24. 9. 93 Koschnick, Hans SPD 24. 9. 93 Dr. Krause (Börgerende), CDU/CSU 24. 9. 93 Günther Kretkowski, Volkmar SPD 24. 9. 93 Dr.-Ing. Krüger, Paul CDU/CSU 24. 9. 93 Dr. Graf Lambsdorff, Otto F.D.P. 24. 9. 93 Dr. Lehr, Ursula CDU/CSU 24. 9. 93 Leidinger, Robert SPD 24. 9. 93 Dr. Leonhard-Schmid, SPD 24. 9. 93 Elke Limbach, Editha CDU/CSU 24. 9. 93 Dr. Lippold (Offenbach), CDU/CSU 24. 9. 93 Klaus W. Lüder, Wolfgang F.D.P. 24. 9. 93 Lühr, Uwe F.D.P. 24. 9. 93 Dr. Luther, Michael CDU/CSU 24. 9. 93 Magin, Theo CDU/CSU 24. 9. 93 Dr. Matterne, Dietmar SPD 24. 9. 93 Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Mertens (Bottrop), SPD 24. 9. 93 Franz-Josef Dr. Mildner, Klaus CDU/CSU 24. 9. 93 Möllemann, Jürgen W. F.D.P. 24. 9. 93 Molnar, Thomas CDU/CSU 24. 9. 93 Müller (Pleisweiler), SPD 24. 9. 93 Albrecht Müller (Zittau), Christian SPD 24. 9. 93 Dr. Neuling, Christian CDU/CSU 24. 9. 93 Neumann (Bramsche), SPD 24. 9. 93 Volker Paintner, Johann F.D.P. 24. 9. 93 Dr. Pfennig, Gero CDU/CSU 24. 9. 93 Pfuhl, Albert SPD 24. 9. 93 Dr. Pinger, Winfried CDU/CSU 24. 9. 93 Rahardt-Vahldieck, CDU/CSU 24. 9. 93 Susanne Dr. Ramsauer, Peter CDU/CSU 24. 9. 93 Rappe (Hildesheim), SPD 24. 9. 93 Hermann Reichenbach, Klaus CDU/CSU 24. 9. 93 Reimann, Manfred SPD 24. 9. 93 Reuschenbach, Peter W. SPD 24. 9. 93 Riegert, Klaus CDU/CSU 24. 9. 93 Rixe, Günter SPD 24. 9. 93 Roitzsch (Quickborn), CDU/CSU 24. 9. 93 Ingrid Schily, Otto SPD 24. 9. 93 Schloten, Dieter SPD 24. 9. 93 Schmidt (Nürnberg), SPD 24. 9. 93 Renate Schmidt (Salzgitter), SPD 24. 9. 93 Wilhelm Dr. Schöfberger, Rudolf SPD 24. 9. 93 Dr. Schuster, R. Werner SPD 24. 9. 93 Dr. Schwaetzer, Irmgard F.D.P. 24. 9. 93 Sehn, Marita F.D.P. 24. 9. 93 Spranger, Carl-Dieter CDU/CSU 24. 9. 93 Steen, Antje-Marie SPD 24. 9. 93 Dr. Stoltenberg, Gerhard CDU/CSU 24. 9. 93 Dr. von Teichman, F.D.P. 24. 9. 93 Cornelia Terborg, Margitta SPD 24. 9. 93 Dr. Thalheim, Gerald SPD 24. 9. 93 Thiele, Carl-Ludwig F.D.P. 24. 9. 93 Vosen, Josef SPD 24. 9. 93 Wartenberg (Berlin), SPD 24. 9. 93 Gerd Weißgerber, Gunter SPD 24. 9. 93 Welt, Jochen SPD 24. 9. 93 Wester, Hildegard SPD 24. 9. 93 Wilz, Bernd CDU/CSU 24. 9. 93 Wohlleben, Verena SPD 24. 9. 93 Zapf, Uta SPD 24. 9. 93 Zierer, Benno CDU/CSU 24. 9. 93 15358* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 177. Sitzung. Bonn, Freitag, den 24. September 1993 Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rainer Funke vom 12.7. 1993 auf die Fragen des Abgeordneten Dr.-Ing. Rainer Jork (CDU/CSU) *) (Drucksache 12/4791 Fragen 12 und 13): Im Zusammenhang mit der Entfernung von Grenzmarkierungssteinen und der damit erfolgten rechtswirksamen Beseitigung von Grundstücksgrenzen im Rahmen von „Verpachtung" oder Enteignung von Privatgelände zugunsten von LPGen in der DDR frage ich die Bundesregierung, wer bzw. welche Institution im Interesse der Restitutionsanspruchsteller verpflichtet ist, den alten Zustand der Grenzmarkierungen wieder herzustellen? Wer trägt die Kosten der zur Wiederherstellung der ursprünglichen Grenzverläufe notwendigen Maßnahmen (Vermessungsarbeiten, Grenzsteine setzen), und ist es legitim, diese den restituierten Eigentümern zuzuschlagen, bzw. beabsichtigt die Bundesregierung eine Maßnahme, die diese von der Übernahme solcher Kosten befreit? Zu Frage 12: Die tatsächliche Wiederherstellung und Versteinung ehemals vorhandener Grundstücksgrenzen dient nicht der Neuordnung des Grundstücks im Rechtssinne (d. h. des Grundbuchgrundstücks). Dessen Grenzen sind in der Flurkarte festgelegt. Seine Verkehrsfähigkeit ist durch das Fehlen von Grenzsteinen nicht eingeschränkt. Die Rückübertragung des Eigentums an einem solchen Grundstück im Restitutionsverfahren nach dem Vermögensgesetz ist daher ohne weiteres möglich und kann auch im Grundbuch vollzogen werden, ohne daß es dazu der Wiederherstellung der früher vorhandenen Grenzsteine bedarf. Das Vermögensgesetz verfolgt lediglich den Zweck, dem Alteigentümer sein früheres (entzogenes) Eigentum zurückzuübertragen. Gegenstand der Rückübertragung ist der Vermögenswert in seiner tatsächlichen Beschaffenheit, in der er sich im Zeitpunkt der Rückübertragung befindet. Der Alteigentümer hat restitutionsrechtlich keinen Anspruch auf Wiederherstellung des tatsächlichen Zustandes, in dem sich der Vermögenswert im Zeitpunkt des restitutionsfähigen Vermögensverlustes befunden hat. Für die Wiederanbringung zwischenzeitlich entfernter Grenzsteine muß er deshalb selbst Sorge tragen. War ein im Rechtssinne nach wie vor vorhandenes, und nach wie vor in Privateigentum stehendes landwirtschaftliches Grundstück an eine LPG verpachtet und sind im Laufe der Pachtzeit die Grenzsteine durch die LPG entfernt worden, so kann sich nach Beendigung des Pachtverhältnisses zugunsten des Eigentümers u. U. aus Pachtrecht ein Anspruch gegen die LPG auf Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes ergeben. Ob bzw. inwieweit ein derartiger Anspruch begründet ist, ist eine Frage des Einzelfalles, die keiner generellen rechtlichen Beurteilung zugänglich ist. § 62 des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes ist in diesem Zusammenhang nicht anwendbar. Diese Vorschrift betrifft lediglich die Kosten des Verfahrens zur Feststellung der Neuordnung der Eigentumsverhält- *) Vgl. 154. Sitzung, Seite 13 162 B, Zeile 5 nisse im Rahmen eines Bodenordnungsverfahrens (§§ 53 ff. LwAnpG). Darum handelt es sich bei den in Ihrer Frage angesprochenen Fällen nicht. Zu Frage 13: Die Bundesregierung vertritt hierzu folgende Auffassung: Die Kosten einer eventuell notwendig werdenden Vermessung des Restitutionsobjekts sind im Regelfall vom Alteigentümer zu tragen. Das Vermögensgesetz bietet grundsätzlich keine Handhabe, den Alteigentümer von diesen Kosten freizustellen. Das gilt zunächst für den Fall, daß es sich bei dem Restitutionsobjekt um ein Grundstück handelt, das schon im Zeitpunkt des Vermögensverlustes nicht als Grundstück im Rechtssinne existiert hat. Dann hat der Alteigentümer für die nach erfolgter Rückübertragung des Eigentums notwendigen Vermessungskosten selbst aufzukommen. Denn andernfalls würde er (durch Rückgabe eines kostenlos vermessenen Grundstücks) restitutionsrechtlich besser gestellt als er bei Eintritt des restitutionsfähigen Vermögensverlustes gestanden hat. Das entspricht nicht dem Sinn und Zweck des Restitutionsprinzips. § 38 Abs. 1 und § 34 Abs. 2 Satz 2 VermG stellen den Alteigentümer im übrigen lediglich von den Kosten des Verwaltungsverfahrens und von den Kosten der Grundbuchberichtigung frei Dazu gehören die Kosten der Vermessung dann nicht, wenn die Vermessung — wie dies im Regelfall anzunehmen ist — lediglich Voraussetzung für die Berichtigung des Grundbuchs ist. Anders liegt es ausnahmsweise nur dann, wenn im Restitutionsverfahren vor dem Vermögensamt eine (gänzliche oder teilweise) Neuvermarkung erforderlich wird, weil die Grenzmarkierungen fehlen und die Restitutionsentscheidung als solche von der Frage abhängt, ob bzw. inwieweit das Grundstück teilweise von einem Ausschlußtatbestand des § 4 Abs. 2 oder des § 5 Abs. 1 VermG erfaßt wird. Soweit in diesem Rahmen Vermessungskosten anfallen sollten, handelt es sich um Kosten des Verwaltungsverfahrens, die gemäß § 38 Abs. 1 VermG zu Lasten des Landes gehen. Für diese am Wortlaut der §§ 34 Abs. 2 Satz 2, 38 Abs. 1 VermG orientierte Auslegung spricht die Erwägung, daß auf diese Weise Wertungswidersprüche im Verhältnis zu der Grundentscheidung des Vermögensgesetzes vermieden werden, wonach ein Ersatz für Wertverschlechterungen des Restitutionsobjekts nicht vorgesehen ist, sondern der Vermögensgegenstand in dem tatsächlichen Zustand zurückübertragen wird, in dem er sich zum Zeitpunkt der Rückübertragung befindet. Mit dieser Wertung wäre die Wiederherstellung der früheren Grundstücksgrenzen im Restitutionswege kaum zu vereinbaren. Für eine gesetzliche Regelung, nach der der Alteigentümer von den Kosten der Vermessung freigestellt wird, sieht die Bundesregierung daher keinen Handlungsbedarf. Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 177. Sitzung. Bonn, Freitag, den 24. September 1993 15359* Anlage 3 Amtliche Mitteilungen Der Vorsitzende des Petitionsausschusses hat mitgeteilt, daß der Ausschuß gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu der nachstehenden Vorlage absieht: Drucksache 12/4182 Der Vorsitzende des Ausschusses far Ernährung, Landwirtschaft und Forsten hat mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EG-Vorlagen zur Kenntnis genommen bzw. von einer Beratung abgesehen hat: Drucksache 12/3182 Nrn. 36, 37, 39-59 Drucksache 12/3240 Nr. 3.27 Drucksache 12/4191 Nrn. 2.8-2.16, 2.18-2.20 Drucksache 12/4555 Nrn. 2.13-2.18
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dieter-Julius Cronenberg


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor, so daß ich die Aussprache schließen kann.
    Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Aufhebung der Geheimdienstgesetze auf Drucksache 12/4402. Der Innenausschuß empfiehlt auf Drucksache 12/5626 unter Nr. 1, den Gesetzentwurf abzulehnen.
    Ich lasse über den Gesetzentwurf der Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abstimmen. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf zuzustimmen wünschen, um das Handzeichen. — Wer stimmt dagegen? — Enthaltungen? — Keine. Der Gesetzentwurf ist in zweiter Beratung abgelehnt. Damit entfällt nach unserer Geschäftsordnung die weitere Beratung.
    Unter Nr. 2 seiner Beschlußempfehlung empfiehlt der Innenausschuß, den Antrag der Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Auflösung der Nachrichtendienste auf Drucksache 12/4403 abzulehnen. Wer stimmt der Beschlußempfehlung zu? — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Die Beschlußempfehlung ist gegen die Stimmen der Gruppen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und PDS/Linke Liste angenommen.
    Ich rufe den Tagesordnungspunkt 20 auf:
    Beratung der Großen Anfrage der Abgeordneten Lieselott Blunck (Uetersen), Arne Börnsen (Ritterhude), Marion Caspers-Merk, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD



    Vizepräsident Dieter-Julius Cronenberg
    Vorsorgender Verbraucherschutz im europäischen Versicherungswesen
    — Drucksachen 12/2888, 12/4279 —
    Dazu liegt ein Entschließungsantrag der Fraktion der SPD vor. Der Ältestenrat schlägt Ihnen eine Debattenzeit von einer halben Stunde vor. Ist das Haus damit einverstanden? — Das ist offensichtlich der Fall.
    Ich kann die Debatte eröffnen. Das Wort hat die Frau Abgeordnete Lilo Blunck.


Rede von Lieselott Blunck
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Bei den Versicherungen ist — das ist nur ganz wenig überspitzt formuliert — nur eines sicher: der Gewinn der Versicherungsgesellschaften.

(Freimut Duve [SPD]: Sehr gut!)

Da wird einer 60jährigen Kriegerwitwe unter dem Etikett „Sterbeversicherung" eine Kapitallebensversicherung mit 25jähriger Laufzeit aufgeschwatzt. Der Rückkaufswert beläuft sich nach 17 Jahren und Einzahlungen von 8 600 DM auf ganze 5 200 DM — völlig legal, wie Versicherungsanbieter und das Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen der Kundin unisono mitteilen. Wen verwundert es da noch, wenn unter den Vermittlern das Motto kursiert: „Wer leben will, bringt Leben" , d. h. bringt eine Kapitallebensversicherung an den Mann und an die Frau.
Da erleben ältere Privatkrankenversicherte ein böses Erwachen mit zum Teil eklatanten Beitragssteigerungen und Spitzenbeiträgen von über 1 000 DM monatlich. Sie waren vielfach der völlig falschen Vorstellung erlegen, daß eine Erhöhung ihrer Beiträge im Alter ausgeschlossen sei; denn § 8 a der Musterbedingungen der Krankenversicherungen enthält nur einen sehr verklausulierten Hinweis hierauf. Eine Aufklärung durch die Vermittler erfolgt in aller Regel nicht. Eine Möglichkeit des Wechsels besteht gewöhnlich nicht, da die Altersrückstellungen bei einer Kündigung selbstverständlich bei der alten Versicherungsgesellschaft verbleiben.
Weitverbreitet ist die Bindung von Kunden und Kundinnen durch langfristige Verträge, und zwar in aller Regel zum Schaden der Kunden und Kundinnen. Nach den Untersuchungen der Verbraucherverbände sind es in aller Regel Verträge mit sehr ungünstigen Bedingungen.
Selbst das Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen sieht diese Entwicklung mit äußerstem Unbehagen. In einem Bericht an den Finanzausschuß hat es im Herbst letzten Jahres mitgeteilt:
Das gemäß § 8 Abs. 3 Versicherungsvertragsgesetz bestehende Kündigungsrecht des Versicherungsnehmers bei Verträgen mit einer mehr als dreijährigen Laufzeit kommt in der Praxis kaum zum Zuge. Die Versicherer schließen dieses Recht regelmäßig dadurch aus, daß sie die im Gesetz vorgesehenen alternativen Laufzeiten von einem Jahr, drei, fünf und zehn Jahren anbieten und für Verträge mit einer Dauer von fünf und mehr Jahren einen Prämiennachlaß einräumen. Versicherer, die vor Inkrafttreten der Neuregelung höchstens Fünfjahresverträge angeboten haben,

(...) schließen nunmehr auch Zehnjahresverträge ab. Eine dem Schutz des Versicherungsnehmers dienende Vorschrift (...) hat damit dazu beigetragen, daß sie den Abschluß von langjährigen Verträgen eher gefördert als gehemmt hat.

Im Klartext: Die verbraucherfreundliche und wettbewerbsfördernde Möglichkeit, Versicherungsverträge mit kürzeren Laufzeiten abzuschließen, wird unterlaufen.
Wer nach dem ersten Teilentwurf vom Januar 1993 für die erneut anstehende Novellierung des Versicherungsvertragsgesetzes Hoffnung geschöpft hat, daß nun die Kündigungs- und Widerrufsbedingungen verbessert werden und damit die leidige Knebelung der Verbraucherinnen und Verbraucher entfällt, sieht sich nach Vorlage des Referentenentwurfs bitte enttäuscht. Wie schon bei der letzten Novelle hat die Versicherungswirtschft offenkundig wieder erfolgreich die Lobbyistenfäden gezogen.
Die F.D.P., die angeblich Garant für den freien Markt ist, zeigt ihr wahres Gesicht. Es geht Ihnen überhaupt nicht um einen funktionierenden Wettbewerb. Es geht Ihnen um den Schutzzaun; es geht Ihnen um die Gewinnmaximierung von Versicherungsgesellschaften.

(Freimut Duve [SPD]: Hört! Hört! — Gerlinde Hämmerle [SPD]: Hört! Hört!)

Der ursprüngliche Referentenentwurf vom Januar dieses Jahres sah eine Kündigungsmöglichkeit nach spätestens drei Jahren vor — was alle Sachverständigen bei der Anhörung unterstützten — und hielt das aus Wettbewerbs- und Verbraucherschutzerwägungen für zwingend notwendig.

(Beifall des Abg. Freimut Duve [SPD])

Ich hätte jetzt gerne die Justizministerin gefragt: Welche neuen Erkenntnisse, welche einschneidenden Veränderungen innerhalb von acht Monaten haben zu diesem skandalösen Sinneswandel geführt? Oder ist es so, daß Kollegen aus der F.D.P.-Fraktion, der Fraktion der Justizministerin, die sich aus Befangenheitsgründen besser zurückgehalten hätten, sie aus sehr eigensüchtigem Gewinnstreben „umgedreht" haben? ich erwarte darauf wirklich eine sehr klare Antwort.
Nun sind wie schon so oft die minimalen und grundlegenden Verbraucherrechte wieder zur Disposition gestellt worden. Da verwundert es überhaupt nicht, daß die weitergehenden Rechte und Verbesserungen, die wir haben wollen, erst gar nicht zur Diskussion standen.
Man kann allerdings dieser Bundesregierung eine gewisse Konsequenz nicht absprechen. Denn sie ist schon in der Antwort auf unsere Große Anfrage — übrigens nach achtmonatigem Überlegen —

(Gunnar Uldall [CDU/CSU]: Das ist ja unglaublich!)

zu dem Entschluß gekommen, daß Transparenz, kundenorientierte Beratung und Zugang der Versicherten
zum Recht große und künftig — durch den freien



Lieselott Blunck (Uetersen)

Markt innerhalb der EG — noch zunehmende Bedeutung erhalten.

(Freimut Duve [SPD]: Für so eine komplizierte Antwort braucht man auch acht Monate!)

Handlungsbedarf stellt die Bundesregierung allerdings nicht fest: Die Verbraucher und Verbraucherinnen möchten sich bitte an die entsprechenden Fachzeitschriften halten und sich der Stiftung Warentest und der Verbraucherverbände bedienen.
Die Bundesregierung knüpft damit nahtlos an die bisherige Politik der EG-Kommission an, die mit ihrem Liberalisierungsansatz der dritten Richtliniengeneration nur auf die Öffnung der Märkte für die Versicherungsanbieter abzielt. Sie geht sogar noch einen — verhängnisvollen — Schritt weiter. Denn mit dem damit verbundenen Wegfall der Vorabgenehmigung von Versicherungsbedingungen und Tarifen entsteht in der Bundesrepublik eine Lücke im Verbraucherschutz. Daß es kein Zurück in die Ära weitreichender staatlicher Aufsicht gibt, müssen wir nicht diskutieren, zumal da das Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen nicht immer die Zustimmung der Verbraucherseite fand.
Die Bundesregierung hat bisher aber keinerlei Anstrengungen unternommen, hierfür einen Ausgleich zu schaffen, und das zum Schaden seriöser deutscher Anbieter und zum Schaden der Verbraucherseite. Offensichtlich haben Sie überhaupt kein Interesse, die Umsetzung der neuen EG-Richtlinie als Chance zu nutzen,

(Stephan Hilsberg [SPD]: So ist es!)

um das Marktgleichgewicht und den Wettbewerb zu fördern. Denn mit Marktgleichgewicht fördern Sie den Wettbewerb.

(Beifall bei der CDU/CSU — Dr. Walter Hitschler [F.D.P.]: Aber nicht mit einem Vorschriftensalat!)

Dreh- und Angelpunkt ist die Transparenz bei der Produktgestaltung und der Kundeninformation, und da darf ich doch annehmen, daß Sie sehr für Transparenz und Produktinformation sind. Das muß leicht verständlich und gut vergleichbar geschehen, und dazu sind wirklich umfassende Informationen über das Angebot in diesem komplizierten europäischen Versicherungsmarkt nötig.
Das ist eine wesentliche Voraussetzung für den Verbraucher und die Verbraucherin, damit sie nicht nur gut versichert werden, sondern damit sich auch seriöse und verbrauchergerechte Anbieter am Markt durchsetzen.

(Beifall bei der SPD)

In einer so schwierigen Materie wie Versicherungen ist Beratung unverzichtbar. Allerdings muß sie kundenorientiert und fachlich fundiert sein. Da genügt eben nicht das, was eine Anzeige einer großen Versicherungsgesellschaft vom vergangenen Jahr verheißt, die da lautet:
Haben Sie nichts gelernt? — Kommen Sie zu uns! In ein paar Kursen bilden wir Sie zum TopVersicherungsverkäufer aus.
Das sind dann genau diese Verkäufer, die in Drükkerkolonnen hingehen

(Beifall bei der SPD — Eduard Oswald [CDU/ CSU]: Das ist richtig, das geht so nicht!)

und ungeahntes Leid auch für diejenigen bringen, die sich dort versichern.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Auf der Grundlage der EG-Empfehlung für Versicherungsvermittler wollen wir deshalb die Qualifikation für Vermittler durch staatlich anerkannte Berufsausbildung verbessern. Mit diesem Anliegen finden wir auch in Vermittlerkreisen Unterstützung, denn auch für sie bedeutet eine Höherqualifizierung eine Aufwertung ihres Berufes und somit mehr Arbeitsplatzsicherheit; denn eine Gesellschaft wird sich bei einem Mitarbeiter, in dessen Ausbildung sie investiert hat, sehr viel gründlicher als bei einem unqualifizierten überlegen, ob sie ihn entläßt.
Last but not least wollen wir den Zugang der Versicherten zum Recht verbessern, z. B. durch Beweislasterleichterungen bei Nachweis von Verstößen gegen Informations- und Beratungspflichten oder bei Unfallentschädigungen. Selbstverständlich soll dann auch das Bundesaufsichtsamt als Verbraucherschutzbehörde gestärkt werden.
Mit dieser Konzeption eines vorsorgenden Verbraucherschutzes im Versicherungsbereich wollen wir erreichen, daß Verbraucher und Verbraucherinnen vor Nachteilen geschützt werden, und zwar, bevor das Kind in den Brunnen gefallen ist. Wir wollen damit erreichen, daß nicht nur die Anbieter, sondern auch die Versicherten die Vorteile des Binnenmarktes voll ausschöpfen können, und dies zum Nutzen der seriösen deutschen Anbieter und der Verbraucher.
Danke schön.

(Beifall bei der SPD)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dieter-Julius Cronenberg


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Das Wort hat nunmehr der Abgeordnete Gunnar Uldall.