Rede von
Hansgeorg
Hauser
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CDU/CSU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Herr Kollege Gattermann, von der Sache her kann ich Ihnen durchaus in einigen Punkten recht geben. Steuerliche Gestaltungen sind, solange sie sich an das Gesetz halten, absolut legal. Beispiel: Der Ehegattenarbeitsvertrag ist eine steuerliche Gestaltung, die absolut legal ist. Wenn diese Gestaltung aber nur als Vorwand dient, ein Vertrag also nur auf dem Papier existiert und tatsächlich nicht durchgeführt wird, dann ist das ein Mißbrauch, der von der Verwaltung zu verfolgen ist. Dafür brauchen wir aber kein Gesetz; denn im Gesetz steht ausdrücklich drin, daß so ein Vertrag zulässig ist. Nur, die mißbräuchliche Ausübungsweise dieses Vertrages muß natürlich bekämpft werden.
Ansonsten muß ich Ihnen ehrlich sagen, daß ich jederzeit dafür bin, daß man den Titel eines Gesetzes möglichst einfach, verständlich und griffig formuliert und es nicht zu Mammutsatzbildungen kommt. Dann aber, Herr Kollege Gattermann, würden wir natürlich wieder im Finanzausschuß eine große Diskussion mit den Kollegen der SPD führen, die uns nötigen würden, auf jeden Fall den Ausdruck „Mißbrauch" in dieses Gesetz aufzunehmen.