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    Plenarprotokoll 12/168 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 168. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 1. Juli 1993 Inhalt: Zur Geschäftsordnung Dr. Barbara Höll PDS/Linke Liste . . . 14423 B Dr. Jürgen Rüttgers CDU/CSU 14423 D Dr. Margrit Wetzel SPD 14424A Manfred Richter (Bremerhaven) F.D.P. .. 14424 C Tagesordnungspunkt 5: a) Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur sozialen Absicherung des Risikos der Pflegebedürftigkeit (Pflege-Versicherungsgesetz) (Drucksache 12/5262) b) Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Entgeltfortzahlungsgesetzes (Drucksache 12/5263) Julius Louven CDU/CSU . . . . . . 14425 B Dr. Ilja Seifert PDS/Linke Liste . . . . 14425D, 14430B, 14434B, 14452A, 14454A, 14461C Rudolf Dreßler SPD 14427D, 14458 C Dieter-Julius Cronenberg (Arnsberg) F.D.P. (Erklärung nach § 30 GO) 14432A Dr. Hermann Otto Solms F.D.P. 14432 D Ernst Hinsken CDU/CSU 14433 C Dr. Gregor Gysi PDS/Linke Liste . . . 14435 C Konrad Weiß (Berlin) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 14437A, 14458D Dr. Norbert Blüm, Bundesminister BMA . 14439A, 14457 D Gerd Andres SPD 14443 C Dr. Gisela Babel F.D.P. 14447 D Dr. Ilja Seifert PDS/Linke Liste 14450 B Horst Seehofer, Bundesminister BMG . 14451C, 14458 B Dr. Martin Pfaff SPD . . . . 14452A, 14465 B Franz Müntefering, Minister des Landes Nordrhein-Westfalen 14454 D, 14457 C Heribert Scharrenbroich CDU/CSU . . . 14457 B Dr. Martin Pfaff SPD 14457 D Dr. Wolfgang Weng (Gerlingen) F.D.P. 14458C Dr. Rudolf Karl Krause (Bonese) fraktions- los 14459 C Dr. Heiner Geißler CDU/CSU 14460 D Barbara Weiler SPD 14462 C Konrad Weiß (Berlin) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 14466A Barbara Weiler SPD 14467 C Heinz Schemken CDU/CSU . . 14469B Tagesordnungspunkt 6: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes fiber die Verbreitung jugendgefährdender Schriften (Drucksachen 12/4195, 12/5297) Ilse Falk CDU/CSU 14471 A Wilhelm Schmidt (Salzgitter) SPD . . . 14472 A Dr. Margret Funke-Schmitt-Rink F.D.P. 14474 A Dr. Barbara Höll PDS/Linke Liste . . . 14474 D Cornelia Yzer, Parl. Staatssekretär BMFJ 14475 D Wilhelm Schmidt (Salzgitter) SPD . . . 14476B Tagesordnungspunkt 7: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Förderung eines freiwilligen ökologischen Jahres II Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 168. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. Juli 1993 (FÓJ-Förderungsgesetz) — (Drucksachen 12/4716, 12/5339, 12/5340) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Frauen und Jugend zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Marliese Dobberthien, Hermann Bachmaier, Angelika Barbe, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Förderung eines freiwilligen ökologischen Jahres (Drucksachen 12/4470, 12/5339) Dr. Maria Böhmer CDU/CSU 14477 C Dr. Marliese Dobberthien SPD 14479A Dr. Margret Funke-Schmitt-Rink F.D.P. 14480C Dr. Barbara Höll PDS/Linke Liste . . . 14481 B Cornelia Yzer, Parl. Staatssekretär BMFJ 14482 A Tagesordnungspunkt 8: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Haushaltsgrundsätzegesetzes (Drucksachen 12/4636, 12/5334) Dr. Hermann Schwörer CDU/CSU . . . . 14483 B Dr. Fritz Gautier SPD 14484 C Ernst Hinsken CDU/CSU 14486D Josef Grünbeck F D P 14487 A Dr. Fritz Gautier SPD 14487 C Dr. Heinrich L. Kolb, Parl. Staatssekretär BMWi 14487 D Tagesordnungspunkt 2: (Fortsetzung) Fragestunde — Drucksache 12/5268 vom 25. Juni 1993 — Absicht des Dualen Systems Deutschland (DSD) zur Zwischenlagerung von Kunststoffabfällen auf alten Schuten der Deutschen Binnenschiffsreederei; Gefahren und G enehmigungsvoraussetzungen MdlAnfr 23, 24 Dr. Margrit Wetzel SPD Antw PStSekr Dr. Bertram Wieczorek BMU . . . . . . . . . . . . . . . 14489A, C ZusFr Dr. Margrit Wetzel SPD . . . . 14489B,D Konsequenzen aus der Feststellung der Reaktorsicherheitskommission über betriebsbedingte Risse im Kernkraftwerk Brunsbüttel für die Wiederinbetriebnahme dieses und anderer Siedewasserreaktoren MdlAnfr 31 Horst Kubatschka SPD Antw PStSekr Dr. Bertram Wieczorek BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14490B ZusFr Horst Kubatschka SPD 14490B ZusFr Dr. Margrit Wetzel SPD 14490 C ZusFr Dr. Klaus Kübler SPD 14490 D „Regionalspezifische" Kennzeichnung von Produkten MdlAnfr 32 Horst Kubatschka SPD Antw PStSekr Dr. Bertram Wieczorek BMU 14491 A ZusFr Horst Kubatschka SPD 14491 B ZusFr Dr. Klaus Kübler SPD 14491 C ZusFr Dr. Margrit Wetzel SPD 14491 D Anhörung der betroffenen Bevölkerung vor dem Abriß des Reaktorkerns des Atomkraftwerks Kahl; Grande für die Geheimhaltung des TÜV-Gutachtens MdlAnfr 30 Dr. Klaus Kübler SPD Antw PStSekr Dr. Bertram Wieczorek BMU 14492A ZusFr Dr. Klaus Kübler SPD 14492A ZusFr Horst Kubatschka SPD 14492 C Inhalt der von Michail Sergejewitsch Gorbatschow in seinem Buch „Gipfelgespräche" erwähnten „Überlegungen zum Vertrag zwischen der UdSSR und Deutschland" MdlAnfr 33 Ortwin Lowack fraktionslos Antw StMin Helmut Schäfer AA . . . . 14492 D ZusFr Ortwin Lowack fraktionslos . . . . 14492 D Zusätzliche Leistungen für den Abzug der letzten GUS-Truppen vor der nächsten Bundestagswahl MdlAnfr 34 Ortwin Lowack fraktionslos Antw StMin Helmut Schäfer AA . . . . 14493 B ZusFr Ortwin Lowack fraktionslos . . . 14493 C ZusFr Gernot Erler SPD 14493 D Untersuchungsergebnisse über Vorfälle im Rahmen von UNOSOM 2 in Somalia MdlAnfr 36 Gernot Erler SPD Antw StMin Helmut Schäfer AA . . . 14494 B ZusFr Gernot Erler SPD 14494 B Zusatztagesordnungspunkt 2: Aktuelle Stunde betr. Haltung der Bundesregierung zur Forderung nach Freigabe von Heroin Roland Sauer (Stuttgart) CDU/CSU . . 14495A Johannes Singer SPD 14496A Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 168. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. Juli 1993 III Dr. Margret Funke-Schmitt-Rink F.D.P. . 14497 B Dr. Barbara Höll PDS/Linke Liste . . . . 14498B Christina Schenk BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 14499C Horst Seehofer, Bundesminister BMG . 14500A Werner Ringkamp CDU/CSU 14502 A Gudrun Schaich-Walch SPD 14503 A Dr. Burkhard Hirsch F.D.P. 14503 D Andreas Schmidt (Mülheim) CDU/CSU 14504 D Regina Schmidt-Zadel SPD 14505 C Monika Brudlewsky CDU/CSU 14506 C Dr. Jürgen Meyer (Ulm) SPD 14507 C Hubert Hüppe CDU/CSU 14508D Tagesordnungspunkt 9: a) Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Egon Susset, Meinolf Michels, Richard Bayha, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der CDU/ CSU sowie der Abgeordneten Günther Bredehorn, Ulrich Heinrich, Johann Paintner, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Durchführung der Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaft über Bescheinigungen besonderer Merkmale von Agrarerzeugnissen und Lebensmitteln (Lebensmittelspezialitätengesetz) (Drucksachen 12/5025, 12/5321) b) Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Egon Susset, Meinolf Michels, Richard Bayha, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der CDU/ CSU sowie den Abgeordneten Günther Bredehom, Ulrich Heinrich, Johann Paintner, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (Drucksachen 12/5137, 12/5322) Peter Bleser CDU/CSU . . . . . . . . . 14510 A Horst Sielaff SPD . . . . . . . . . . . 14512 A Günther Bredehorn F D P 14513 D Horst Sielaff SPD 14514 C Karl Stockhausen CDU/CSU . . . . 14515 C Dr. Fritz Schumann (Kroppenstedt) PDS/ Linke Liste 14515D Tagesordnungspunkt 10: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Ent- wurfs eines Gesetzes fiber die Errich- tung eines Bundesamtes für Naturschutz und zur Anderung von Vorschriften auf dem Gebiet des Artenschutzes (Drucksachen 12/4326, 12/5319, 12/5320) 14517A Tagesordnungspunkt 11: Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Klaus-Dieter Feige, Werner Schulz (Berlin) und der Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Vermeidungsorientierte Abfallwirtschaft (Drucksache 12/4835) Dr. Klaus-Dieter Feige BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 14517D Steffen Kampeter CDU/CSU 14519C Dr. Klaus-Dieter Feige BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 14520C Jutta Müller (Völklingen) SPD 14521 A Steffen Kampeter CDU/CSU 14521 B Birgit Homburger F D P 14522B Ingeborg Philipp PDS/Linke Liste . . . 14523 D Dr. Bertram Wieczorek, Parl. Staatssekretär BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14525A Tagesordnungspunkt 12: Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und F.D.P. und der Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Zusatzprotokoll zur Europäischen Menschenrechtskonvention über die Rechte nationaler Minderheiten und ihrer Angehörigen (Drucksache 12/5227) Friedrich Vogel (Ennepetal) CDU/CSU . 14526 B Dr. Klaus Kübler SPD 14527 B Dr. Burkhard Hirsch F.D.P. 14528C Gerd Poppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 14529B Rainer Funke, Parl. Staatssekretär BMJ . 14530 A Tagesordnungspunkt 13: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung von Vorschriften des Sozialgesetzbuchs über den Schutz der Sozialdaten sowie zur Änderung anderer Vorschriften (Zweites Gesetz zur Änderung des Sozialgesetzbuchs) (Drucksache 12/5187) Rudolf Kraus, Parl. Staatssekretär BMA 14531A Hans Büttner (Ingolstadt) SPD 14531 D Jochen Feilcke CDU/CSU 14533 B Hans Büttner (Ingolstadt) SPD 14533 D Dr. Gisela Babel F.D.P. 14534 C Tagesordnungspunkt 14: Beratung des Antrags der Abgeordne- ten Hinrich Kuessner, Hans-Joachim IV Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 168. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. Juli 1993 Hacker, Dr. Ulrich Janzen, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Standort einer Fachagentur „Nachwachsende Rohstoffe" (Drucksache 12/4308) 14535B Tagesordnungspunkt 15: Beratung des Antrags der Abgeordneten Doris Odendahl, Brigitte Adler, Dr. Ulrich Böhme (Unna), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Bildungsgipfel — Vorbereitungen parlamentarisieren und Betroffene einbeziehen (Drucksache 12/4775) Doris Odendahl SPD 14535 D Alois Graf von Waldburg-Zeil CDU/CSU 14537B Dirk Hansen F.D.P. 14538 D Dr. Rainer Ortleb, Bundesminister BMBW 14539 D Tagesordnungspunkt 16: Beratung des Antrags der Abgeordneten Dietmar Schütz, Friedhelm Julius Beucher, Michael Müller (Düsseldorf), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Sofortige Ratifizierung des Umweltprotokolls zum Schutz der Antarktis (Drucksache 12/4929) Dietmar Schütz SPD 14541A Klaus Harries CDU/CSU 14543A Josef Grünbeck F D P 14544 A Helmut Schäfer, Staatsminister AA . . . 14545A Nächste Sitzung 14546 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 14547* A Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Dr. Rudolf Krause (Bonese) (fraktionslos) zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes über die Errichtung eines Bundesamtes für Naturschutz und zur Änderung von Vorschriften auf dem Gebiet des Artenschutzes (Tagesordnungspunkt 10) . . . 1454/* D Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO der Fraktion der SPD zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes über die Errichtung eines Bundesamtes für Naturschutz und zur Anderung von Vorschriften auf dem Gebiet des Artenschutzes (Tagesordnungspunkt 10) 14548' A Anlage 4 Zu Protokoll gegebene Rede zu Tagesordnungspunkt 12 (Antrag: Zusatzprotokoll zur Europäischen Menschenrechtskonvention über die Rechte nationaler Minderheiten und ihrer Angehörigen) Angela Stachowa PDS/Linke Liste . . . . 14548* C Anlage 5 Zu Protokoll gegebene Reden zu Tagesordnungspunkt 14 (Antrag: Standort einer Fachagentur „Nachwachsende Rohstoffe") Klaus-Jürgen Hedrich CDU/CSU . . . . 14549* B Ulrich Heinrich F D P 14550* A Dr. Fritz Schumann (Kroppenstedt) PDS/ Linke Liste 14550* D Ernst Kastning SPD 14551* B Anlage 6 Zu Protokoll gegebene Reden zu Tagesordnungspunkt 15 (Antrag: Bildungsgipfel — Vorbereitungen parlamentarisieren und Betroffene einbeziehen) Dr. Wolfgang Ullmann BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 14552* C Dr. Dietmar Keller PDS/Linke Liste . . 14553* A Anlage 7 Verletzung des Treuhandvertrages durch den Verkauf der Deutschen Kugellager Fabrik in Leipzig (DKFL) an die Kugel Fischer AG (FAG) in Schweinfurth; Berücksichtigung anderer Interessenten MdlAnfr 9, 10 — Drs 12/5268 — Dr. Michael Luther CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Joachim Grünewald BMF 14553* D Anlage 8 Bau der dritten Reinigungsstufe in Kläranlagen und föderales Konsolidierungsprogramm MdlAnfr 25 — Drs 12/5268 — Klaus Harries CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Bertram Wieczorek BMU 14554* A Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 168. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. Juli 1993 V Anlage 9 Bleikonzentrationen auf städtischen Flächen, insbesondere Dachstühlen und Häusern, wie z. B. in der Stadt Freiburg MdlAnfr 26 — Drs 12/5268 — Marion Caspers-Merk SPD SchrAntw PStSekr Dr. Bertram Wieczorek BMU 14554' D Anlage 10 Beeinträchtigung des deutschen Umweltschutzes durch den EWG-Vertrag, insbesondere beim Gewässerschutz MdlAnfr 28 — Drs 12/5268 — Susanne Kastner SPD SchrAntw PStSekr Dr. Bertram Wieczorek BMU 14555*B Anlage 11 Diskussion über die Stillegung der 25 gefährlichsten Atomkraftwerke in Osteuropa und Ersatz durch andere Energiequellen auf dem Weltwirtschaftsgipfel in Tokio MdlAnfr 29 — Drs 12/5268 — Norbert Gansel SPD SchrAntw PStSekr Dr. Bertram Wieczorek BMU 14555* C Anlage 12 Übung der Besetzung des Baltikums durch die russischen Streitkräfte am 5. und 6. Juni 1993 MdlAnfr 35 — Drs 12/5268 — Norbert Gansel SPD SchrAntw StMin Helmut Schäfer AA . . 14556* A Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 168. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. Juli 1993 14423 168. Sitzung Bonn, den 1. Juli 1993 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bi: einschließlich Antretter, Robert SPD 1. 7. 93 * Bindig, Rudolf SPD 1. 7. 93 * Blunck (Uetersen), SPD 1. 7. 935 Lieselott Böhm (Melsungen), CDU/CSU 1. 7. 93 * Wilfried Büchler (Hof), Hans SPD 1. 7. 93* Bühler (Bruchsal), Klaus CDU/CSU 1. 7. 93* Carstensen (Nordstrand), CDU/CSU 1. 7. 93 Peter Harry Ehrbar, Udo CDU/CSU 1. 7. 93 Dr. Enkelmann, Dagmar PDS/Linke 1. 7. 93 Liste Dr. Feldmann, Olaf F.D.P. 1. 7. 93* Dr. Fell, Karl H. CDU/CSU 1. 7. 93 Fischer (Unna), Leni CDU/CSU 1. 7. 93* Fuchs (Verl), Katrin SPD 1. 7. 93 Genscher, Hans-Dietrich F.D.P. 1. 7. 93 Gerster (Mainz), CDU/CSU 1. 7. 93 Johannes Dr. Hellwig, Renate CDU/CSU 1. 7. 93 Henn, Bernd PDS/Linke 1. 7. 93 Liste Heyenn, Günther SPD 1. 7. 93 Hilsberg, Stephan SPD 1. 7. 93 Dr. Holtz, Uwe SPD 1. 7. 93 * Dr. Hornhues, Karl-Heinz CDU/CSU 1. 7. 93 Kittelmann, Peter CDU/CSU 1. 7. 93 * Kretkowski, Volkmar SPD 1. 7. 93 Dr. Graf Lambsdorff, Otto F.D.P. 1. 7. 93 Leidinger, Robert SPD 1. 7. 93 Lenzer, Christian CDU/CSU 1. 7. 93 * Dr. Lieberoth, Immo CDU/CSU 1. 7. 93 Maaß (Wilhelmshaven), CDU/CSU 1. 7. 93 * Erich Marten, Günter CDU/CSU 1. 7. 93 * Dr. Matterne, Dietmar SPD 1. 7. 93 Mischnick, Wolfgang F.D.P. 1. 7. 93 Dr. Müller, Günther CDU/CSU 1. 7. 93* Dr. Neuling, Christian CDU/CSU 1. 7. 93 Odendahl, Doris SPD 1. 7. 93 Pfuhl, Albert SPD 1. 7. 93 Dr. Probst, Albert CDU/CSU 1. 7. 93 * Reddemann, Gerhard CDU/CSU 1. 7. 93 * Reimann, Manfred SPD 1. 7. 93 * Reuschenbach, Peter W. SPD 1. 7. 93 Rönsch (Wiesbaden), CDU/CSU 1. 7. 93 Hannelore Roitzsch (Quickborn), CDU/CSU 1. 7. 93 Ingrid Dr. Rose, Klaus CDU/CSU 1. 7. 93 Roth, Wolfgang SPD 1. 7. 93 Sauer (Salzgitter), CDU/CSU 1. 7. 93 ** Helmut Schloten, Dieter SPD 1. 7. 93 Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Schmidt (Nürnberg), SPD 1. 7. 93 Renate von Schmude, Michael CDU/CSU 1. 7. 93 Dr. Schwarz-Schilling, CDU/CSU 1. 7. 93 Christian Dr. Soell, Hartmut SPD 1. 7. 93 * Steiner, Heinz-Alfred SPD 1. 7. 93* Strube, Hans-Gerd CDU/CSU 1. 7. 93 Dr. von Teichman, F.D.P. 1. 7. 93* Cornelia Tietjen, Günther SPD 1. 7. 93 Dr. Waigel, Theodor CDU/CSU 1. 7. 93 Dr. Wernitz, Axel SPD 1. 7. 93 Wieczorek-Zeul, SPD 1.7.93 Heidemarie Dr. Wittmann, Fritz CDU/CSU 1. 7. 93 Zapf, Uta SPD 1. 7. 93 Zierer, Benno CDU/CSU 1. 7. 93* • * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates • **für die Teilnahme an Sitzungen der Nordatlantischen Versammlung Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Dr. Rudolf Karl Krause (Bonese) (fraktionslos) zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes über die Errichtung eines Bundesamtes für Naturschutz und zur Änderung von Vorschriften auf dem Gebiet des Artenschutzes (Tagesordnungspunkt 10) Gemäß Artikel 1 - Gesetz über die Errichtung eines Bundesamtes für Naturschutz - § 1 Abs. 2 soll das neuerrichtete Bundesamt für Naturschutz als selbständige Bundesoberbehörde seinen Sitz in Bonn erhalten. Der Bericht der Unabhängigen Föderalismus-Kommission vorn 27. Mai 1992 wurde am letzten Sitzungstag vor der Sommerpause 1992 von über 100 der anwesenden mitteldeutschen Abgeordneten nicht gebilligt. Hierin kam insbesondere die Ablehnung darüber zum Ausdruck, daß insgesamt nur etwa 9 000 Stellen aus dem Bereich des Bundes in den fünf neuen Bundesländern angesiedelt werden sollen. Dabei wird stillschweigend davon ausgegangen, daß der größte Teil zumindest des leitenden Personals aus den alten Bundesländern mit übersiedelt. Während in sehr großem Umfange um Kompensationsmaßnahmen für Arbeitsplätze in der Stadt Bonn gerungen wird, verbleiben die hoch qualifizierten Wissenschaftler und Verwaltungsfachleute der ehemaligen DDR in den Bundesbehörden - bis auf Post und Eisenbahn - weitgehend in Arbeitslosigkeit. Deshalb ist den Bürgern der fünf neuen Bundesländer nicht zu vermitteln, daß die folgende Aussage des Vorsitzenden der Föderalismus-Kommission, Mini- 14548* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 168. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. Juli 1993 sterpräsident Dr. Bernhard Vogel, vom 27. Mai 1992: „daß neue Einrichtungen des Bundes grundsätzlich ... in den neuen Bundesländern errichtet werden sollen" durch die Neueinrichtung des Bundesamtes für Naturschutz mit Sitz in Bonn schon nach einem Jahr keine Bedeutung mehr haben soll. Insbesondere wird durch dieses neue Gesetz dem Art. 36 Abs. 1 des Grundgesetzes nicht entsprochen: „Bei den obersten Bundesbehörden sind Beamte aus allen Ländern im angemessenen Verhältnis zu verwenden. Die bei den übrigen Bundesbehörden beschäftigten Personen sollen in der Regel aus dem Land genommen werden, in dem sie tätig sind." Aus diesem Grund kann ich der Errichtung des Bundesamtes für Naturschutz mit Sitz in Bonn nicht zustimmen. Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO der Fraktion der SPD zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes fiber die Errichtung eines Bundesamtes für Naturschutz und zur Änderung von Vorschriften auf dem Gebiet des Artenschutzes (Tagesordnungspunkt 10) Die SPD unterstützt die Errichtung des Bundesamtes für Naturschutz mit Sitz in Bonn. Die damit verbundene Aufwertung der Bundesforschungsanstalt für Naturschutz und Landschaftsökologie (BFANL) zu einer oberen Bundesbehörde sowie die Zusammenführung der bisher getrennten Verwaltungsaufgaben, der wissenschaftlichen Beratung und der Fachaufsicht im Bereich Artenschutz werden ausdrücklich begrüßt. Die notwendige, den Aufgaben entsprechende personelle und sachliche Ausstattung dieser selbständigen Bundesbehörde muß in den gesetzlich festgelegten Funktionen sichergestellt werden. II. Die Aufklärung der Öffentlichkeit in Fragen des Naturschutzes und der Landschaftspflege ist für die Verwirklichung aller langfristigen Ziele und zur Schaffung einer breiten Akzeptanz in der Bevölkerung im Umwelt- und Naturschutz unerläßlich. Sie ist deshalb als gesonderte Aufgabe in Artikel 1 „Gesetz über die Errichtung eines Bundesamtes für Naturschutz", § 2 „Aufgaben" unter Abs. 2 mit aufzuführen. III. Der Europäische Gerichtshof hatte in seinem Urteil vom 17. September 1987 die artenschutzrechtliche Landwirtschaftsklausel in § 20f Abs. 3 Bundesnaturschutzgesetz als Verstoß gegen die EG-Vogelschutzrichtlinie verurteilt. Die im Gesetzentwurf vorgesehene Anfügung setzt die mit dem Urteil des EuGH verbundene Forderung nach Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes nicht ausreichend um, da sie lediglich die absichtliche Beeinträchtigung von besonders geschützten Tieren und Pflanzen untersagt. Die generelle Freistellung der „ordnungsgemäBen land-, forst- und fischereiwirtschaftlichen Bodennutzung" bleibt damit erhalten, was nach der EGVogelschutzrichtlinie nicht zu rechtfertigen ist. Ausnahmeregelungen zur Abwendung erheblicher landwirtschaftlicher Schäden sind nach dem geltenden Bundesnaturschutzgesetz in § 20g Abs. 6 durch landesrechtliche Regelungen möglich. Eine generelle Freistellung „ordnungsgemäßer Bodennutzung" ist nicht zu rechtfertigen. Die Ausnahmeregelungen des § 20f Abs. 3 ist daher ersatzlos zu streichen. Die mehrheitliche Ablehnung in der unter II. und III. genannten, im federführenden Ausschuß von der SPD-Fraktion als Antrag eingebrachten Anderungsvorschläge machte für uns die Zustimmung zu dem Gesetzentwurf in der vorgelegten Fassung nicht möglich. Wir haben uns deshalb der Stimme enthalten. III Anlage 4 Zu Protokoll gegebene Rede zu Tagesordnungspunkt 12 (Antrag: Zusatzprotokoll zur Europäischen Menschenrechtskonvention über die Rechte nationaler Minderheiten und ihrer Angehörigen) Angela Stachowa (PDS/Linke Liste): Minderheitenrechte gehören auch zur großen Problematik der Menschenrechte. „Menschenrechte sind kein Geschenk des Staates, können nicht nach Belieben gewährt oder entzogen werden" — so nahezu wörtlich Staatssekretär Helmut Schäfer im Auftrage der Bundesregierung hier in diesem Saal bei der Beratung des Menschenrechtsberichtes im Dezember 1991. Bei der Gewährung von Rechten und dem Schutz nationaler Minderheiten scheint dies etwas anders zu sein, sonst hätte es nicht so lange gedauert, bis internationale Abkommen zu einer Reife gelangen, wie der vorliegende Entwurf des Zusatzprotokolls zur Europäischen Menschenrechtskonvention über die Rechte nationaler Minderheiten. Schon seit Jahren wurde nicht nur von Theoretikern, sondern auch von vielen Politikern anerkannt, daß eine Mißachtung der legitimen Bestrebungen nationaler Minderheiten auf Schutz und Förderung seitens der Staaten, in denen sie leben, sowie Einschränkungen kultureller, sprachlicher, religiöser und anderer Traditionen zu Spannungen und Konflikten führen. Deklarationen und unverbindliche Beschlüsse, unter anderem auch im Rahmen der KSZE, gab es zur Genüge. An internationalen Kontrollmechanismen, Beschwerdemöglichkeiten, ja sogar einer einheitlichen, von den betreffenden Staaten anerkannten Definition, was eine nationale Minderheit eigentlich ist, mangelte es bisher. Um so erfreulicher ist es, daß nach jahrelangen Vorarbeiten nun dieser Entwurf eines Zusatzprotokolls zur Europäischen Menschenrechtskonvention über die Rechte nationaler Minderheiten und ihrer Angehörigen vorliegt. Gemeinsam mit der Charta über Regional- und Minderheitensprachen kann die- Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 168. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. Juli 1993 14549* ses Zusatzprotokoll mit seinem Inkrafttreten ungeachtet seines Kompromißcharakters ein außerordentlich bedeutsamer Schritt für die Durchsetzung von Minderheitenrechten werden. Vorhandene Konflikte werden damit zwar nicht automatisch gelöst, aber es wird eine Grundlage für eine Lösung und für das Einklagen von Rechten geschaffen. Als Mitglied einer nationalen Minderheit bin ich mir sehr wohl bewußt, was die tatsächliche, praktische Verwirklichung dieser Regeln bedeutet. Ein solches Dokument für ganz Europa oder sogar die gesamte Welt wäre wünschenswert, aber davon sind wir leider noch meilenweit entfernt; dies hat die am Freitag zu Ende gegangene Menschenrechtskonferenz der UNO in Wien mit aller Deutlichkeit gezeigt. Ich begrüße den interfraktionellen Antrag, in dem die Bundesregierung aufgefordert wird, sich aktiv dafür einzusetzen, daß im Oktober dieses Jahres in Wien dieses Zusatzprotokoll verabschiedet und unterzeichnet wird. Auch eine unverzügliche Ratifikation dieses Zusatzprotokolls sowie der Charta über Regional- und Minderheitensprachen erachte ich als unbedingt notwendig. Zugleich wäre es aber meines Erachtens erforderlich gewesen, die Bundesregierung aufzufordern, Klarheit zu schaffen, wie sie künftig die Gruppe der deutschen Sinti und Roma einzuordnen gedenkt und welche Vorstellungen sie hat im Zusammenhang mit der international geplanten Ausarbeitung von Regeln gegenüber den veschiedenen Gruppen von Zuwanderern, die oft schon in der zweiten und dritten Generation in Deutschland leben. Anlage 5 Zu Protokoll gegebene Reden zu Tagesordnungspunkt 14 (Antrag: Standort einer Fachagentur „Nachwachsende Rohstoffe") Klaus-Jürgen Hedrich (CDU/CSU): Es geht heute um die schnellstmögliche Entscheidung der Bundesregierung zum Standort der „Fachagentur für nachwachsende Rohstoffe " (FNR). Die Unabhängige Föderalismuskommission hat sich in ihrer 11. Sitzung am 11. Februar dieses Jahres mit großer Mehrheit für Güstrow in Mecklenburg-Vorpommern als Standort dieser Fachagentur ausgesprochen. Vorausgegangen war dem ein zähes Ringen um diese Agentur; als Standort beworben hatten sich alle neuen Länder, aber auch Baden-Württemberg, Bayern, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein. Bemerkenswert ist das große Interesse der alten Länder, denn die Beschlußempfehlung der Unabhängigen Föderalismuskommission vom 27. Mai 1992 (Drucksache 12/2853) lautet unmißverständlich „neue Einrichtungen und Institutionen des Bundes grundsätzlich in den neuen Bundesländern anzusiedeln" . Im Laufe der erwähnten Kommissionssitzung erklärten alle Lander bis auf Bayern ihren Verzicht; jedoch nicht um jeden Preis, sondern ausdrücklich zugunsten Mecklenburg-Vorpommerns — eine schlüssige Empfehlung der Föderalismuskommission, wie ich meine. Zum einen wird hier ein Signal für ein neues Bundesland gesetzt, und zwar ein zügiges Signal, denn der Aufbau der Fachagentur mit einer anfänglichen Personalstärke von 10 bis 15 Mitarbeitern kann verhältnismäßig schnell vollzogen werden. Zum anderen ist das strukturarme Mecklenburg-Vorpommern ein agrarisch strukturiertes Land, das durch seine geringe landwirtschaftliche Veredelungswirtschaft und durch seine Betriebsstrukturen gute Voraussetzungen für die Produktion von nachwachsenden Rohstoffen bietet. Gerade die ländliche Bevölkerung dieses Landes setzt große Hoffnungen auf solche Impulse. Mit der Einrichtung der Fachagentur kann somit ein wichtiger Beitrag zur Wirtschaftsentwicklung des Landes und zur Stärkung seiner Landwirtschaft geleistet werden. Die Fachagentur als Verbindungs- und Koordinierungsstelle wird entscheidende Signalwirkungen für den industriellen Verarbeitungssektor, aber auch für die landwirtschaftlichen Rohstoffproduzenten auslösen. Standortentscheidungen und Ansiedlung von Gewerbe- und Industrieunternehmen zugunsten Mecklenburg-Vorpommerns könnten als Konsequenz folgen. Bei dem Standort Güstrow kann die Fachagentur dort in Gebäuden in direktem Kontakt zur Landesforschungsanstalt untergebracht werden. Die räumliche Nähe zu der Universität in Rostock und den Fachhochschulen in Wismar und Neubrandenburg läßt eine gute Zusammenarbeit mit diesen Einrichtungen zu. Daß ein Land wie Bayern an dieser Institution ebenfalls interessiert ist, ist nur allzu verständlich. Für die Bedeutung eines verstärkten Einsatzes nachwachsender Rohstoffe als zusätzliche Perspektive für die bäuerliche Landwirtschaft hat Bayern als führendes Bundesland für Forschung und Einsatz von nachwachsenden Rohstoffen stets auch die Gründung einer „Fachagentur für nachwachsende Rohstoffe" auf Bundesebene gefordert. So hat der Freistaat unter anderem durch das Technologiezentrum CARMEN in Rimpar bei Würzburg Schrittmacherdienste geleistet und die Zusammenarbeit auch mit der Wirtschaft gebündelt. So würde sich auch Rimpar als Standort dieser auf Bundesebene zu schaffenden Agentur anbieten. An dieser Stelle hat jedoch die Unabhängige Föderalismuskommission, wie ich vorher ausführte, mit einem klaren Nein abgewunken. Um alle Erfahrungen und Kräfte bei der Förderung des Einsatzes nachwachsender Rohstoffe zu bündeln, muß das Ziel also eine enge Zusammenarbeit zwischen Güstrow und Rimpar sein. Denkbar wäre, daß die Fachagentur in Güstrow Aufgaben an CARMEN bei Projekten des Bundes im süddeutschen Raum delegiert. Dies hätte den entscheidenden Vorteil, daß man sofort in die Arbeit einsteigen könnte, weil CARMEN bereits voll einsatzfähig ist. Anzustreben ist also ein möglichst sinnvolles Miteinander und Verzahnen wie Aufbauen auf den bisherigen Ergebnissen, um eine möglichst rasche Arbeitsaufnahme der Fachagentur im Interesse eines verstärkten und wirtschaftlichen Einsatzes nachwachsender Rohstoffe sicherzustellen. Es kommt selten vor, aber in diesem Fall ziehen auch die sozialdemokratischen Kollegen mit uns am selben Strang. Deshalb begrüßen wir ausdrücklich den vorliegenden Entschließungsantrag. 14550* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 168. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. Juli 1993 CDU und CSU haben die Bedeutung von nachwachsenden Rohstoffen als erste erkannt und konsequent auf einen wirtschaftlichen Einsatz hingearbeitet. Hier sei die Unions-Kommission „Nachwachsende Rohstoffe" genannt unter Vorsitz des früheren Staatssekretärs im Bundesministerium für Forschung und Technologie, Dr. Albert Probst, MdB, die schon eine Vielzahl wichtiger Initiativen und Anstöße auf den Weg gebracht hat. Nachdem auf der gestrigen Sitzung der Föderalismuskommission der Vertreter des Freistaates Bayern, Staatssekretär Johann Böhm, die Zustimmung seines Landes zur Einrichtung der Fachagentur in Mecklenburg-Vorpommern erklärte, steht dem Vollzug nun nichts mehr im Wege. Deshalb richte ich den dringenden Appell an die Bundesregierung, unverzüglich eine Entscheidung über den Standort zu treffen. Ulrich Heinrich (F.D.P.): „Um die Markteinführung von Agrarrohstoffen für industrielle Zwecke zu beschleunigen, wird die Bundesregierung Anfang 1993 eine Fachagentur ,Nachwachsende Rohstoffe' gründen." Nachzulesen ist diese Ankündigung in den „Agrarpolitischen Mitteilungen" vom November 1992. Eine derartige Fachagentur soll im Geschäftsbereich des Bundesernährungsministeriums eingerichtet werden und die bisherige, auf BML und BMFT verteilte Forschungsförderung langfristig sicherstellen, bündeln und effizienter gestalten. Zu den wesentlichen Schwerpunkten der einzurichtenden Agentur gehören: — Konzeption, Prüfung und Förderung von Produktlinien aus nachwachsenden Rohstoffen von der Erzeugung bis zur Anwendungsreife, — Übernahme von Projektträgerschaften im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel, — Beratung von Bund, Ländern, Industrie und Landwirtschaft, — Aufbereitung von Fachinformationen sowie Öffentlichkeitsarbeit. Außer einer Standortempfehlung der Föderalismuskommission sind dieser Ankündigung jedoch bisher keine weiteren Taten gefolgt. Nachwachsende Rohstoffe müssen und werden in Zukunft aus einer Vielzahl ökologischer und ökonomischer Gründe zu einem entscheidenden Standbein der deutschen Landwirtschaft werden. Um die Vielzahl von Forschungs-, Entwicklungs- und Modellvorhaben von Bund, Ländern und Wirtschaft stärker zu bündeln und den Wirkungsgrad einzelner Maßnahmen zu erhöhen, ist die Einrichtung einer Fachagentur dringend notwendig. Über die Notwendigkeit einer solchen Agentur besteht also Einigkeit, die Aufgabengebiete sind klar umrissen, Wissenschaftler sitzen auf gepackten Koffern, die Finanzierung ist sichergestellt, was fehlt, ist die Standortentscheidung. Bekanntlich gibt es für den Standort der Fachagentur eine Vielzahl von Bewerbungen, vor allem aus den neuen Ländern. Trotz der Entscheidung der Föderalismuskommission, für die ich persönlich große Sympathien hege, geht derzeit das Hickhack unter den Bundesländern weiter. Ich kann den neuen Ländern nur raten, schnellstmöglich mit einer Stimme zu reden und sich auf einen Standort zu einigen. Nur so können sie ihre große Chance für den Zuschlag der Agentur wahren, und Kanzler Kohl, der die Entscheidung wohl im wesentlichen treffen wird, wird sich einem solch einheitlichen Votum dann wohl kaum verschließen können. Ich erwarte von der Bundesregierung jetzt ein unverzügliches Handeln. Unabhängig von der schnellen Einrichtung einer Fachagentur muß jetzt aber auch ein weiteres klares politisches Signal zum Einstieg in den Bereich „Nachwachsende Rohstoffe" erfolgen. Reine Pflanzenöle finden trotz Steuerfreiheit derzeit nicht den Weg in den Treibstoffmarkt. Für das nächste Jahr fällt, wie jetzt bekannt wurde, einer der größten Abnehmer deutschen Rapsöls in Italien aus. Ein mühsam aufgebauter Markt droht damit fast über Nacht wieder zusammenzubrechen — ein gewaltiger Rückschritt, der nicht nur ökonomisch für unsere Bauern schwer zu verkraften sein wird, sondern auch ökologisch äußerst bedenklich erscheint. Wir müssen daher jetzt schnellstens die politischen Voraussetzungen schaffen, um Mischtreibstoffe aus Mineralöl und Pflanzenöl für den Pflanzenöl-Teil von der Mineralölsteuer zu befreien. Ziel muß es dabei sein, die Steuerfreiheit für eine begrenzte Gesamtmenge über einen bestimmten Zeitraum hinweg politisch auf den Weg zu bringen. Eine derartige Steuerbefreiung für eine zum Beispiel zweiprozentige Beimischung von Pflanzenöl zu Mineralöl will' de rund einen Pfennig pro Liter ausmachen. Dieser Pfennig müßte dann natürlich dem fossilen Anteil des Gemisches zugeschlagen werden. Damit würde dann auch die arg strapazierte Kasse unseres Finanzministers nicht zusätzlich belastet. Ich fordere die Bundesregierung also nochmals zu einer schnellen Standortentscheidung in Sachen Fachagentur und zu einem deutlichen Signal zum schnellen Einstieg in die energetische Nutzung nachwachsender Rohstoffe auf. Dr. Fritz Schumann (Kroppenstedt) (PDS/Linke Liste): Die PDS/Linke Liste unterstützt den Antrag der SPD-Fraktion, die Fachagentur „Nachwachsende Rohstoffe" in Mecklenburg-Vorpommern anzusiedeln. Auch wir sehen hierbei in erster Linie die damit verbundene Signalwirkung für ein strukturschwaches und seit der Währungsunion besonders gebeuteltes Land. Fakt ist, die Fachagentur selbst bringt keinen schnellen und direkten Nutzen. Sie wird nur wenig Personal umfassen, also keinen nennenswerten Beitrag zur Schaffung von Arbeit leisten. Hinzu kommt, daß heute niemand mit Bestimmtheit sagen kann, ob die Erzeugung nachwachsender Rohstoffe tatsächlich einmal eine volkswirtschaftlich akzeptable Teilalternative zum Rückgang und zur Verteuerung fossiler Rohstoffe und damit eine Einkommensalternative für Landwirte sein könnte. Zur Zeit ist die Wahrscheinlichkeit eher gering. Solange die Produktion und Verwertung nachwachsender Rohstoffe erheblich teurer als die herkömmliche ist, wäre sie mit einem riesigen Subventionsbedarf verbunden, und gerade dafür schwinden die Möglichkeiten angesichts der Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 168. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. Juli 1993 14551* finanziellen Gesamtlage des Staates zusehends. Ich glaube, in das Energieeinsparungspotential zu investieren und die Ersparnis von Rohstoffen und Energie ökonomisch attraktiver zu machen, ist gesamtgesellschaftlich — sowohl aus wirtschaftlichen wie Umweltgründen — sinnvoller. Trotz dieser Relativierungen ist das ernsthafte Erschließen der Möglichkeiten nachwachsender Rohstoffe eine unbedingt zu verfolgende Aufgabenstellung, aber eben nicht das Wundermittel zur Lösung aller Agrarprobleme. Und Mecklenburg-Vorpommern hat für die Produktion nachwachsender Rohstoffe — wie die neuen Bundesländer überhaupt — beste Voraussetzungen. Gerade die im Unterschied zu den alten Ländern bedeutend größeren Produktionseinheiten kommen den Anforderungen der verarbeitenden Industrie nach großen und einheitlichen Rohstoffpartien entgegen. Auch dürfte die Produktion selbst billiger als beispielsweise im kleinstrukturierten Bayern werden. Wir unterstützen deshalb — wie bereits betont — den genannten Antrag, und zwar auch deshalb, um das unproduktive Tauziehen um den Standort der Fachagentur endlich zu beenden. Ich glaube, auch in der Politik sollte man von Aufwand und Nutzen einer Diskussion ausgehen und nicht immer wieder die gewählten Gremien mit relativ unwichtigen Entscheidungen beschäftigen. Ansonsten wäre auch ich in der Lage, mich an diesem Spiel zu beteiligen. Als Vertreter Sachsen-Anhalts könnte ich beispielsweise vorschlagen, die Fachagentur in der Chemieregion Halle anzusiedeln. Dafür gäbe es auch gute Gründe. Zum Beispiel die guten Böden als Bedingung hoher Erträge und die unmittelbare Nähe der chemischen Industrie, die die nachwachsenden Rohstoffe ohne lange Transporte verarbeiten könnte. Gute Gründe finden sicher auch andere. Wir sollten deshalb die Diskussion beenden. Abschließend möchte ich noch betonen, daß ich es für die Perspektive der Landwirtschaft gerade in Mecklenburg-Vorpommern für unerläßlich halte, zuallererst Nahrungsgüter zu erzeugen. Betrachten wir die Importe von Nahrungsgütern und Futtersubstituten, kommt man zu dem Schluß: In dem Umfang sind sie nicht notwendig. Die Überproduktion der EG ist zum Teil künstlich; es bestünden durchaus Chancen für eine höhere Eigenproduktion und damit Perspektiven für die Landwirtschaft. Ernst Kastning (SPD): Es ist schon ein merkwürdiger Vorgang, wenn die Opposition im Parlament die Regierung in einer Angelegenheit zur Entscheidung drängen muß, die man eigentlich als administrative Aufgabe bezeichnen könnte. Die ganze Angelegenheit kommt mir allmählich vor wie ein Stück aus dem Tollhaus. Da wird im Sommer vorigen Jahres auf allerhöchster politischer Ebene beim Bundeskanzler vereinbart, eine Fachagentur „Nachwachsende Rohstoffe" einzurichten. Ziel: Die zahlreichen Aktivitäten bei Bund, Ländern und EG auf dem Gebiet der Forschung und Entwicklung sollen wirksamer eingesetzt werden, um — ich zitiere aus einem Positionspapier der Bundesregierung — „praktische Möglichkeiten für eine verstärkte Verwendung nachwachsender Rohstoffe auszuloten und eine Entscheidungsgrundlage für die Politik zu erarbeiten. Dabei sollen ausschließlich Projekte verfolgt werden, die im Hinblick auf die Ziele der Fachagentur erfolgversprechend sind." Selbstverständlich wird die aktive Mitwirkung der Wirtschaft dabei vorausgesetzt. Die in den Eckpunkten für die Satzung beschriebenen Aufgaben ließen auch anfängliche Skeptiker zu dem Schluß kommen, hier handele es sich um eine durchaus sinnvolle Einrichtung. Angesichts der geradezu euphorischen Begeisterung einzelner Mitglieder der Bundesregierung für die Erzeugung und industrielle Verwendung von nachwachsenden Rohstoffen könnte die Fachagentur möglicherweise einen Beitrag dazu leisten, die Forschungs- und Entwicklungskapazitäten auf ökologisch vernünftige und wirtschaftlich erfolgversprechende Vorhaben zu konzentrieren. Der CDU-Kollege Dr. Günther Krause (Börgerende) ist zwar inzwischen nicht mehr Verkehrsminister, aber dadurch ist doch wohl die Geschäftsgrundlage für die Fachagentur nicht abhanden gekommen. Der Fachausschuß Ernährung, Landwirtschaft und Forsten sprach sich dafür aus. Der Haushaltsausschuß stimmte dem zu und bündelte auf Vorschlag der Bundesregierung die bisherigen Haushaltstitel zur Förderung nachwachsender Rohstoffe beim Bundesminister für Forschung und Technologie und beim Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten folgerichtig in Einzelplan 10/BML. Er setzte zugleich 2 Millionen DM für dieses Jahr zur institutionellen Förderung ein. Auf Antrag des Kollegen Kalb von der CSU sperrte der Haushaltsausschuß jedoch zunächst die 2 Millionen DM, weil der BML damals nicht in der Lage war, einigermaßen verbindliche Angaben zur Struktur, weiteren Entwicklung und personellen Besetzung der Einrichtung zu machen. Oder, so muß man heute fragen, war es die Furcht der CSU vor einer ihr nicht willkommenen Entscheidung in der Standortfrage, die zur Haushaltssperre führte? Bundesminister Kiechle höchstpersönlich drängte darauf, die Finanzierung sofort sicherzustellen, damit die Agentur alsbald die Arbeit aufnehmen könne. Beamte des Ministeriums waren noch konkreter. Sie gingen davon aus, daß die Fachagentur zu Beginn des Jahres 1993 arbeitsfähig sein sollte. Heute, 7 Monate nach der Verabschiedung des Bundeshaushaltes 1993 durch den Bundestag, hat die Bundesregierung die Fachagentur „Nachwachsende Rohstoffe" noch immer nicht eingerichtet. Da müssen kritischen Betrachtern doch allmählich Zweifel kommen, ob es der Bundesregierung mit ihrer Idee vom vorigen Sommer wirklich um Fortschritte bei der Förderung nachwachsender Rohstoffe ging, die man sonst nicht erreichen könnte, oder ob es sich hier womöglich um ein Stück Gefälligkeitspolitik handelte: Gefälligkeit gegenüber einem westlichen Bundesland bzw. seinen Repräsentanten in Bonn und jemandem gegenüber, den man mit dem Geschäftsführerposten persönlich hätte befriedigen können. Entsprechende Gerüchte machten im vergangenen Herbst in den Fluren des Bundeshauses die Runde. 14552' Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 168. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. Juli 1993 Wir gehen nach wie vor davon aus, daß ernsthafte sachliche Gründe für die Errichtung der Fachagentur sprechen. Um so mehr verwundert es uns, daß offenbar Mitglieder der Koalition diese wirklich nicht weltbewegende Angelegenheit intern quasi zur Koalitionsfrage hochstilisieren. Nichtwissend, daß der Punkt heute auf der Tagesordnung stehen würde, habe ich deshalb in der vorigen Woche schriftliche Fragen dazu an die Bundesregierung gerichtet. Schließlich sind seit der Einbringung unseres Antrages fast fünf Monate vergangen. Wir haben von Anfang an dafür plädiert, die Fachagentur in einem der neuen Bundesländer einzurichten. Es muß wohl auch eine Absprache innerhalb der Koalition oder zumindest in ihrer Haushaltsarbeitsgruppe in diesem Sinne gegeben haben. Ich habe jedoch den Verdacht Theo Waigel hat als Lobbyist im Mantel des Ministers die Standortfrage kurzerhand zu seiner Chefsache erklärt und damit die weitere Entwicklung blockiert. Hat dabei etwa auch ein kräftiges Mitfinanzierungsangebot Bayerns an den Bund eine Rolle gespielt? Ich hatte die Entscheidungsunfähigkeit der Regierung schon bei der Haushaltsdebatte im Plenum im November vorigen Jahres zum Anlaß genommen, den damaligen Minister Kiechle aufzufordern: Springen Sie über Ihren eigenen Schatten. Diese Einrichtung gehört in eines der neuen Bundesländer. — Hatte doch der Minister im Haushaltsausschuß unmißverständlich ausgeführt, die Frage, wo die Pilotprojekte durchgeführt werden, sei entscheidender als der Standort der Agentur. Warum dann dieses Gerangel um den Standort? Selbst wenn die Fachagentur „Nachwachsende Rohstoffe" zunächst nur ein knappes Dutzend ständige Mitarbeiter haben wird, wäre die Entscheidung für ein ostdeutsches Land ein guter symbolischer Akt. Offenbar sehen das auch einige Westländer so, die bei einer Entscheidung für Ostdeutschland ihre eigene Bewerbung zurückziehen würden. Das ist erst gestern in der Föderalismuskommission erneut zum Ausdruck gebracht worden. Rein sachlich ist unser Votum auch aus einem anderen Grund gerechtfertigt. Bekanntlich wurden mit der deutschen Einheit die ehemaligen DDR-Forschungskapazitäten radikal abgebaut. Das trifft besonders für den Bereich der Agrarforschung zu. Bei der Neustrukturierung wurde nur die Bundesanstalt für Züchtungsforschung an Kulturpflanzen in Quedlingburg/Sachsen-Anhalt mit Sitz in einem der neuen Bundesländer installiert. Alle anderen übriggebliebenen und reduzierten Forschungsstätten sind heute Außenstellen von vor der Einheit vorhandenen Forschungsanstalten in den alten Bundesländern. Ich verweise außerdem darauf, daß auch die Föderalismuskommission schon im Februar die Empfehlung für Güstrow/Mecklenburg-Vorpommern ausgesprochen hat. Nach den Erklärungen, die Staatssekretär Dr. Feiter vom BML in der Sitzung dieser Kommission abgegeben hat, mußte man bislang davon ausgehen, daß die Bundesregierung bei ihrer Standortentscheidung das Votum der Kommission befolgen würde. Ich appelliere an die Bundesregierung, alsbald eine Entscheidung für Güstrow zu treffen. Herr Minister Borchert sollte im Sinne seiner eigenen Worte, der Agrarpolitik müsse mehr Akzeptanz verschafft werden, den Spekulationen ein Ende bereiten und die Sache, wie von uns gefordert, schnell zu Ende bringen. Sollte es für die Verzögerung der Errichtung der Fachagentur „Nachwachsende Rohstoffe" andere, sachliche, Gründe geben, so gehören sie unverzüglich auf den Tisch des Parlaments. Unser Antrag soll auf Empfehlung des Ältestenrates in die Ausschüsse überwiesen werden. Ich will diesem üblichen Verfahren nicht widersprechen in der Hoffnung, daß die Bundesregierung durch eine schnelle Entscheidung im Sinne unseres Antrages und der Koalitionsabsprache vom vergangenen Herbst die Ausschußberatungen überflüssig werden läßt. Anlage 6 Zu Protokoll gegebene Reden zu Tagesordnungspunkt 15 (Antrag: Bildungsgipfel — Vorbereitungen parlamentarisieren und Betroffene einbeziehen) Dr. Wolfgang Ullmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Mehr als ein Ausrufungszeichen kann mein Beitrag zu dieser 30-Minuten-Debatte nicht sein. Aber vielleicht ist ein Ausrufungszeichen auch das angemessenste Signal in einer Situation, die mehr durch Notrufe als ermutigende oder mitreißende Perspektiven bestimmt ist. Soll der proponierte Bildungsgipfel wirklich ein Gipfel werden? Was aus dem Umkreis der Regierung verlautet, deutet eher auf eine dürre Ebene als einen Gipfel. Regelstudienzeiten; Entkoppelung von Forschung und Lehre durch Trennung von Berufsausbildung und Ausbildung des wissenschaftlichen Nachwuchses; Kürzung oder Einfrieren der öffentlichen Mittel für den Bildungsbereich — wie gut mir das alles aus den Hochschulreformen der DDR von vor 20 Jahren bekannt ist! Welche Genugtuung bereitet es mir noch jetzt, daß ein an diesen Eckwerten orientiertes Programm der DDR-Kirchen zur Reform des Theologiestudiums aus damaliger Zeit am gemeinsamen Widerstand der drei Kirchlichen Hochschulen gescheitert ist! Den deutschen Hochschulen könnte auch nichts besseres widerfahren, als daß die jetzt von seiten der Regierung angedeuteten Planungen scheitern. Denn wer Forschung und Lehre trennt, der untergräbt das Grundprinzip aller wissenschaftlichen Ausbildung: Lehre durch Teilnahme an Forschung. Wer auf die ständig wachsenden Studenten- und Studentinnenzahlen nur mit Numerus-clausus-Überlegungen zu reagieren weiß, der gibt zu erkennen, daß er die Aufgabe der Erwachsenenbildung nicht als eine Zentralaufgabe der Demokratie in einer voll mobilisierten und dynamisierten Gesellschaft erkannt hat. Wer angesichts der offenkundigen Züge von Rebarbarisierung unserer Gesellschaft, über die unlängst zwischen Herrn Kohl und Herrn Rau debattiert worden ist, Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 168. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. Juli 1993 14553' Bildungsetats kürzt, der läßt sich auf katastrophale Fehlinvestitionen ein. Denn wer in Bildung investiert, investiert für Profite von mehreren Generationen! Das alles ist Stoff für eine große öffentliche Debatte, nicht für ein Halbstundenintermezzo des Deutschen Bundestages. Ich will dieses wenigstens dafür nutzen, den Kolleginnen und Kollegen der SPD für ihre Initiative zu danken und damit den Appell verbinden, doch ja auf die kritischen Stellungnahmen des Wissenschaftsrates zu hören, die von dem SPD-Antrag erhobene Forderung nach einem umfassenden öffentlichen Dialog ebenso ernstzunehmen wie die Resolution des Hauptvorstandes der GEW, die von der Bundeskoordination grüner Hochschulgruppen, der Freien Konferenz der Studenten- und Studentinnenschaften an Fachhochschulen, dem Bundesvorstand der Evangelischen Studenten- und Studentinnenschaften wie dem World University Service unterstützt wird. Dr. Dietmar Keller (PDS/Linke Liste): Man mag an das Zustandekommen des Bildungsgipfels nach dem Motto „verschoben verschoben und nochmals verschoben, ist immer noch nicht aufgehoben" glauben oder nicht, unglaublich bleibt das Vorhaben, das mit dem Bildungsgipfel abgesegnet werden soll. Um einen Geschmack vom Bildungsgipfel zu bekommen, sollte man das Gerede von CDU-Oberen, beispielsweise des Bundeskanzlers, einerseits über Bildung für den Standort Deutschland und andererseits über „Konfliktpädagogik" respektive die 68er Bildungsreformbewegung als eigentliche Ursache für Rostock, Mölln und Solingen zusammenfügen. Schon hat man das Konzept für den Bildungsgipfel: den endlich in einvernehmliche Punkte gefaßten Spagat zwischen dem konservativ-elitär ausgerichteten bildungspolitischen Flügel der CDU und ihrem auch von der F.D.P. gestützten Wirtschaftsflügel. Das Projekt, das auf dem Bildungsgipfel heilig gesprochen werden soll, ist ja nicht neu. Neu sind die Realisierungschancen dieses langgehegten schwarzen Bildungstraums. Jetzt oder erst wieder in 20 Jahren, sagte ja wohl ein aus dem Westen gekommener CDU-Ministerpräsident zur Chance, die Schuljahre bis zum Abitur von 13 auf 12 zu kürzen. „Jetzt" ist auch die Devise bei der beabsichtigten Studienstrukturreform im Hochschulbereich. Das „jetzt " hat vor allem zwei Gründe: Erstens die in Vorderhand gekommene Finanzpolitik und zweitens die Schwäche der großen Oppositionspartei. Diese war immerhin so wach, daß von den entsprechenden Ressorts ihrer Landesregierungen schon weitgehend abgenickte Konzept des Bildungsgipfels wenigstens nach dem zu hinterfragen, was in der Überschrift ihres Antrages steht: Vorbereitungen parlamentarisieren und Betroffene einbeziehen. Ich teile weitgehend die im Antrag enthaltene Analyse und einige der Schlußfolgerungen. Die Schlußfolgerungen sind allerdings mehrere Nummern zu klein geraten. Zu klein geraten sind sie im Vergleich zu den von der SPD Ende der 60er und Anfang der siebziger Jahre mitformulierten Ansprüchen an eine demokratische Bildungsreform. Zu klein geraten sind sie im Vergleich zu den bildungspolitischen Forderungen und Vorschlägen der Demokratiebewegung zu den Endzeiten der DDR. Zu klein geraten sind sie schließlich im Vergleich zu den konservativen Bestrebungen, die Gesellschaft auch im Bildungsbereich umzubauen und den noch erhaltenen Resten der — wie sie es nennen — rot-grünen Bildungsideologie endgültig den Garaus zu machen. Die SPD hat offensichtlich nicht mehr den Ehrgeiz, selber leuchten zu wollen. Mit dem ihr verbliebenen Licht versucht sie mal gerade noch, die schwarze Bildungsreform rosa anzuhauchen. Einen bildungspolitischen Gegengipfel hat sie nicht im Sinn. Das überließ sie den Studierenden. Dort, bei den Betroffenen und von den anderen Parteien allein gelassenen Hoffnungsträgem einer demokratischen und emanzipatorischen Bildungsreform, sind auch die Sympathien und die Unterstützung der PDS/Linke Liste. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Joachim Grünewald auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Michael Luther (CDU/CSU) (Drucksache 12/5268 Fragen 9 und 10): Wird der Treuhandvertrag bzg. des Verkaufs der Deutschen Kugellager Fabrik in Leipzig (DKFL) an die Kugel Fischer AG (FAG) Schweinfurt vor dem Hintergrund des laut der den öffentlichen Verlautbarungen zu vermutenden Interesses der FAG Schweinfurt die Betriebsteile der DKFL Leipzig zu schließen, verletzt? Gibt es Möglichkeiten, die Freigabe an andere private Interessenten der DKFL Leipzig als Ganzes unter Wiedereingliederung der z. Z. im FAG Unternehmensbereich befindlichen Unternehmensteile Vertrieb und Vermögen vor dem Hintergrund der derzeitigen Situation zu verlangen? Zu Frage 9: Der am 20. November 1990 geschlossene Kaufvertrag, mit dem die FAG Kugelfischer Georg Schäfer KGaA, Schweinfurt, die DKF Deutsche Kugellagerfabriken AG i. A. erworben hat, enthält keine bindenden Arbeitsplatz- und Investitionszusagen bzw. sonstige Zusagen, aus denen sich eine Vertragsverletzung ableiten ließe. Zu Frage 10: Der Vorstand der DKFL Deutsche Kugellagerfabriken Holding AG und die Geschäftsführung der DKFL Deutsche Kugellagerfabriken GmbH haben am 18. Juni 1993 beim Amtsgericht Leipzig Antrag auf Gesamtvollstreckung über das Vermögen der beiden Gesellschaften gestellt. Durch den Antrag auf Gesamtvollstreckung geht die Verantwortung für die Verwertung des Vermögens auf den Sequester über. Nach meinem Wissen wird derzeit unter Federführung des Sächsischen Wirtschaftsministeriums über Auffangmöglichkeiten intensiv verhandelt. 14554* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 168. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. Juli 1993 Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Bertram Wieczorek auf die Frage des Abgeordneten Klaus Harries (CDU/ CSU) (Drucksache 12/5268 Frage 25): Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um die Forderung im föderalen Konsolidierungsprogramm, die Investitionen zum Bau von kommunalen dritten Reinigungsstufen zeitlich aus finanziellen Grinden zu strecken, rechtlich abzusichern? Bestehendes rechtliches Regelwerk, das zur Beurteilung der in Rede stehenden Problematik anzuwenden ist, sind das Wasserhaushaltsgesetz des Bundes sowie die EG-Richtlinie über die Behandlung von kommunalem Abwasser (91/271/EWG) vom 21. Mai 1991. Gemäß Anhang 1 zu der nach § 7 a Wasserhaushaltsgesetz erlassenen allgemeinen Rahmen-Verwaltungsvorschrift über Mindestanforderungen an das Einleiten von Abwasser in Gewässer ist ab bestimmten Größenklassen die sogenannte dritte Reinigungsstufe, das bedeutet Stickstoff- und Phosphorelimination, vorgesehen. Die Regelungen des § 7 a Abs. 1 WHG gelten für neue Einleitungen. § 7 a Abs. 2 WHG sieht demgegenüber vor, daß die Anpassung vorhandener Einleitungen in die Kompetenz der Länder fällt. Diese können gemäß § 7 a Abs. 2 WHG Fristen festlegen, innerhalb derer die Maßnahmen abgeschlossen sein müssen. Im Einzelfall haben die Länder bisher im Vollzug bei Anpassung des wasserrechtlichen Bescheides von solchen Fristen Gebrauch gemacht. Die Länder haben jedoch nicht im allgemeinen verbindliche Fristen gesetzt. Neben diese nationalen Vorschriften tritt die EG-Richtlinie Kommunales Abwasser vom 21. Mai 1991. Sie sieht die Einführung der dritten Reinigungsstufe verbindlich bis zum 31. Dezember 1998 vor. Die Einführung kann flächendeckend oder in sogenannten empfindlichen Gebieten erfolgen, wobei diese empfindlichen Gebiete vom jeweiligen Mitgliedstaat ausgewiesen werden müssen. Eine solche Pflicht zur Ausweisung empfindlicher Gebiete entfällt gemäß Artikel 5 Abs. 8 der EG-Richtlinie nur dann, wenn der Mitgliedstaat die in der Richtlinie geforderte Abwasserbehandlung in seinem gesamten Staatsgebiet anwendet. Soweit der Begriff „Gebiete mit besonderer Belastung" im Sinne der Nr. 19 des Förderalen Konsolidierungsprogramms enger ausgelegt wird als der Begriff „empfindliche Gebiete" im Sinne der EG-Richtlinie, wäre zur Realisierung des Konsolidierungssprogramms eine einengende Änderung der Richtlinie erforderlich. Eine rechtliche Umsetzung der EG-Richtlinie ist bisher in der Bundesrepublik Deutschland noch nicht erfolgt, da das geeignete nationale rechtliche Regelwerk noch nicht besteht. Mit der Aufnahme einer Ermächtigung zum Erlaß entsprechender Rechtsverordnungen im WHG werden die notwendigen Voraussetzungen hierfür geschaffen sein. Die materiellen Anforderungen der Richtlinie sind für die Nährstoffelimination mit Anhang 1 der Rahmen-Abwasser Verwaltungsvorschrift gemäß § 7 a Abs. 1 WHG bundeseinheitlich weitgehend erfüllt. Bei Phosphor besteht noch Handlungsbedarf für die Ausdehnung auf Kläranlagen der Größenklasse 10 000 EW. Beim Stickstoff wird derzeit geprüft, ob die festgelegten Anforderungen den Normen der Richtlinie entsprechen. Im Rahmen ihrer Arbeiten zur Umsetzung der EG-Richtlinie prüfen die Bundesländer derzeit, ob die Einhaltung der Frist 31. Dezember 1998 möglich ist. Es muß wohl davon ausgegangen werden, daß insbesondere die Länder im Beitrittsgebiet diese Frist nicht einhalten können. Die Bundesregierung wird nach Abschluß der diesbezüglichen Ermittlungen in den Ländern entscheiden, welche Schlußfolgerungen zu ziehen sind. In Betracht kommt unter anderem auch die Möglichkeit, wie in Artikel 8 Abs. 1 der Richtlinie vorgesehen in Einzelfällen, in denen den betroffenen Gemeinden die Umsetzung der Richtlinie aus technischen Gründen nicht möglich ist, bei der EG-Kommission eine nationale einzelfallbezogene Ausnahmegenehmigung zu beantragen. Im Hinblick darauf, daß auch andere EG-Mitgliedstaaten offenbar Probleme bei der Einhaltung der Frist von 31. Dezember 1998 haben, könnte auch zu erwägen sein, bei der EG-Kommission eine Änderung der Richtlinie, d. h. eine Verlängerung der Frist über 1998 hinaus, zu beantragen. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Bertram Wieczorek auf die Frage der Abgeordneten Marion Caspers-Merk (SPD) (Drucksache 12/5268 Frage 26): Welche Bleikonzentrationen auf städtischen Flächen, insbesondere Dachstühlen und Häusern, wie sie in der Stadt Freiburg gemessen wurden, hält die Bundesregierung noch für tolerabel, und welche Vorsorgemaßnahmen sollten nach ihrer Ansicht zur Minderung weiterer Einträge unternommen werden? 1. Vollständige Informationen über die Belastung städtischer Gebiete mit Blei liegen nicht vor. Es sind aber Messungen des Bleiniederschlages bekannt, von denen hier einige — nicht repräsentativ für das ganze Land — zusammengestellt sind. Generell liegen die Bleiniederschläge in üblichen städtischen Gebieten im Jahresmittel im Bereich zwischen 20 und 60 µg/m2. Tag, in größeren oder industriell belasteten Ballungsräumen aber auch darüber. So betrugen die Mittelwerte im Ruhrgebiet 1988, 1989 und 1990 79, 96 bzw. 91 µg/m2. Tag. 2. Im Rahmen des Umwelt-Surveys 1985/86 wurden mit dem auch in Oker/Harlingerode verwendeten Verfahren für über 2 000 Wohnräume in der Bundesrepublik Blei-Niederschläge etwa zwischen 0,1 und 60 µg/m2. Tag gefunden. Das 50-Perzentil betrug 0,4 µg/m2. Tag. Messungen des Staubes in Staubsaugerbeuteln der Wohnungen ergaben ein 50-Perzentil von 24 mg/kg und ein 90-Perzentil von 140 mg Blei/kg. Etwa 1 % der Werte lagen über 600 mg/kg. 3. Beurteilungswerte für den Boden sind pfad- bzw. nutzungsgutspezifisch zu ermitteln. Für das Schutzgut „menschliche Gesundheit" in Wohngebieten, wo der kritische Pfad in der Regel das Verschlucken von Bodenmaterial durch Kleinkinder ist, sind für Kinder- Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 168. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. Juli 1993 14555' spielplätze, in einigen Bundesländern Prüf- und Richtwerte bzw. Einschreit- und Sanierungswerte festgelegt worden, die im Bereich von 200 mg/kg bis 1 000 mg/kg liegen, z. B. wird in der Hamburger Liste" für Blei bei Dauerexposition 500 mg/kg als Prüfwert für Bodenbelastungen angegeben. Die Angaben beziehen sich dabei jeweils auf Trockensubstanz als Gesamtgehalte. 4. Hinsichtlich der Bewertung können die PTWIWerte des JECFA zugrunde gelegt werden (PTWI = Provisional Tolerable Weekly Intake; JECFA = Joint Expert Committee on Food Additives) von FAO/WHO. Der PTWI-Wert beträgt 25 µg/kg Körpergewicht. Der Wert bezieht sich auf die Aufnahme aus allen Expositionspfaden. 5. Nach Nr. 2.5.2 der Ersten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (TA-Luft) ist als Immissionswert für Blei als Bestandteil des Staubniederschlages 250 p.g/m2. Tag festgelegt. In der Ressortabstimmung befindet sich derzeit das Bundes-Bodenschutzgesetz. Der Gesetzentwurf enthält Ermächtigungen zur Festlegung von Prüf- und Gefahrenwerten. Entsprechende Werte für die Bleibelastung werden anhand der Erfahrungen in den Ländern und der wissenschaftlichen Erkenntnisse festgelegt werden. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Bertram Wieczorek auf die Frage der Abgeordneten Susanne Kastner (SPD) (Drucksache 12/5268 Frage 28): Wie beurteilt die Bundesregierung die Bestrebungen der EG-Kommission, die Umweltqualitätsstandards insbesondere im Gewässerschutz durch eine „Richtlinie zur integrierten Verschmutzungsverhütung und -bekämpfung" auf der Basis des Artikels 100a EWG-Vertrag zu unterlaufen, durch die unterhalb der Anforderung nach dem Stand der Technik Anlagen zugelassen werden sollen, und welche Möglichkeiten sieht bzw. nutzt die Bundesregierung, um diesen von der EG-Kommission geplanten Rückschritt im Umweltschutz zu verhindern? Nach dem ursprünglichen Ansatz der Kommission sollten Emissionsgrenzwerte für Industrieanlagen auf der Basis der besten verfügbaren Technik generell als Genehmigungsvoraussetzung EG-weit eingeführt werden. Zusätzlich war immissionsseitig die Einhaltung von Umweltqualitätsstandards vorgesehen. Nach Auffassung der Bundesregierung wäre dies ein begrüßenswerter Fortschritt für den Umweltschutz in Europa gewesen. Die Bundesregierung stellt allerdings mit Besorgnis fest, daß die EG-Kommission von diesem Konzept abweicht. Nunmehr können Abweichungen von Standards auf der Basis der besten verfügbaren Technik zugelassen werden, wenn Umweltqualitätsstandards auch mit geringeren Umweltschutzanforderungen noch eingehalten werden können. Diese Regelung bedeutet eine Durchbrechung des Vorsorgeprinzips im Sinne des deutschen Umweltrechts, der die Bundesregierung ihre Unterstützung versagt. Der Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit hat die Kommission deshalb nachdrücklich aufgefordert, vom derzeitigen Konzept Abstand zu nehmen und den ursprünglichen Ansatz weiter zu verfolgen, sowie ihren Vorschlag für die IPC-Richtlinie, der von ihr noch nicht verabschiedet worden ist, nicht auf Art. 100a, sondern auf Art. 130s EWG-Vertrag (Umweltschutz) zu stützen. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Bertram Wieczorek auf die Frage des Abgeordneten Norbert Gansel (SPD) (Drucksache 12/5268 Frage 29): Teilt die Bundesregierung die Einschatzung einer Studie der Weltbank und der Internationalen Energieagentur, die 25 gefährlichsten Atomkraftwerke in Osteuropa könnten bis 1995 stillgelegt und kostengünstiger als eine Nachrüstung von Atomkraftwerken durch andere Energiequellen ersetzt werden, und wird sie sich für eine solche Politik auf dem Treffen der G7-Staaten vom 7. bis 9. Juli in Tokio einsetzen? Der Münchner Wirtschaftsgipfel 1992 hat sich auf Initiative der Bundesregierung umfassend mit der Sicherheitslage der Kernkraftwerke sowjetischer Bauart in den Staaten Mittel- und Osteuropas und der früheren Sowjetunion befaßt. Unter den zahlreichen Maßnahmen, die die G-7-Staaten in diesem Zusammenhang beschlossen haben, befand sich auch der Auftrag an die Weltbank, zusammen mit den zuständigen internationalen Organisationen die als Grundlage für längerfristige Verbesserungen der Sicherheit erforderlichen Energiestudien zu erarbeiten, die sich auch auf Ersatzenergiequellen und die finanziellen Folgen erstrecken sollten. In Erfüllung dieses Auftrags hat die Weltbank in Zusammenarbeit mit der Internationalen Energieagentur IEA und der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBWE) eine Studie erarbeitet und den Regierungen der G-7-Staaten Anfang dieses Monats mit der Einstufung „confidential" (vertraulich) zugeleitet. Ich bitte deshalb um Verständnis, daß ich mich hier mit Rücksicht auf diese Einstufung auf folgende Hinweise beschränken möchte. Soweit in der Presse über die Studie berichtet wurde, beruhen diese Berichte offenbar auf einer früheren Entwurfsfassung, die in der Folgezeit noch in vielen Punkten geändert wurde. Unbeschadet dessen kommt die Studie keineswegs zu dem Ergebnis, daß ein Abschalten der besonders unsicheren Kernkraftwerke bis 1995 mit Blick auf die betrachteten Investitions- und Brennstoffkosten die kostengünstigste Lösung wäre. Darüber hinaus ist die Situation in den einzelnen Betreiberländern hinsichtlich der praktischen Möglichkeiten abzuschalten differenziert zu sehen je nach Anteil der Kernenergie am Gesamtstromverbrauch, Importabhängigkeit und Stand der wirtschaftlichen Reformbestrebungen. Die Bundesregierung sieht sich durch die Studie der Weltbank in ihrer Auffassung bestärkt, daß auf der Grundlage des in München verabschiedeten Aktionsprogramms die besonders unsicheren Reaktoren unter Beachtung der dargelegten Kriterien sobald wie 14556* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 168. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. Juli 1993 möglich abgeschaltet und bis dahin gravierende Sicherheitsmängel durch kurzfristige Verbesserungen beseitigt werden sollten. Anlage 12 Antwort des Staatsministers Helmut Schäfer auf die Frage des Abgeordneten Norbert Gansel (SPD) (Drucksache 12/5268 Frage 35): Treffen Pressemeldungen zu, russische Streitkräfte hätten am 5. und 6. Juni 1993 die Besetzung der baltischen Staaten geübt, und wie beurteilt die Bundesregierung diesen Sachverhalt? Nach unseren Informationen fand im Rahmen der üblicherweise zum Ende des Ausbildungshalbjahres stattfindenden Übungen der NWGT Mitte April eine Stabsrahmenübung unter Beteiligung des Generalstabs Moskau statt, bei der Übungsgegenstand die Besetzung des Baltikums war. Truppen wurden außerhalb der Kasernen nicht eingesetzt. Die estnische Regierung legte Protest (Nichtnotifizierung; Übungsszenario) ein. Die russische Seite dementierte den Sachverhalt nicht und wies darauf hin, daß die Übungen seit langem geplant und Routinevorhaben gewesen seien. Die baltischen Staaten haben den Vorfall nicht überbewertet; er wurde in der Öffentlichkeit weitgehend ignoriert. Angesichts der seit 1991 grundlegend veränderten politischen Gesamtkonstellation und vor dem Hintergrund nach wie vor bestehender Spannungen Rußlands mit den baltischen Staaten schätzt die Bundesregierung die Übungen als politisch instinktlos, wenn auch nicht als militärisch bedrohlich, ein.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Friedrich Vogel


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Kolleginnen und Kollegen! Ich sehe in der Tagesordnung, daß Überweisung vorgesehen ist. Da wir uns über die Fraktionsgrenzen hinweg über den Inhalt des Antrages verständigt haben, bitte ich, einverstanden zu sein, daß wir hier heute gleich beschließen und nicht erst überweisen. Herr Präsident, vielleicht ist es möglich, so zu verfahren.
    Als ich zu Beginn dieser Legislaturperiode in die Parlamentarische Versammlung des Europarats ging, hatte ich zwei Anliegen. Das eine Anliegen war, für die Zukunft den Kontrollmechanismus der Europäischen Menschenrechtskonvention so zu reformieren, daß er auch bei Erweiterung des Europarates leistungsfähig ist und den hohen Standard des Menschenrechtsschutzes aufrechterhalten kann. Das zweite Anliegen war, eine Rechtsgrundlage für Minderheitenschutz innerhalb der Staaten des Europarates zu erreichen.
    Wir haben uns hier mit der Empfehlung der Parlamentarischen Versammlung zur Reform des Kontrollmechanismus befaßt. Inzwischen können wir feststellen, daß das Ministerkomitee des Europarates eine schnelle und gute Arbeit geleistet hat und damit dem entspricht, was wir hier in einem Beschluß des Deutschen Bundestages gewünscht haben. Wir haben unserer Bundesregierung diesen Wunsch mit auf den Weg gegeben. Der Bundeskanzler hat dieses Anliegen ausdrücklich unterstützt.
    Wir haben die Mitteilung aus dem Ministerkomitee, daß auf der Grundlage des sogenannten single-courtSystemes inzwischen die Arbeiten so fortgesetzt werden, daß wir damit rechnen können, daß bei dem Gipfeltreffen in Wien am 8./9. Oktober 1993 ein festes Mandat zur Erarbeitung eines Zusatzprotokolls und auch zum Inhalt dieses Zusatzprotokolls erteilt werden kann. Das gibt uns Hoffnung auf Erfolg in diesem Bereich. Ich darf mich insbesondere bei der Bundesregierung für ihr Eintreten bedanken, gleichzeitig die Bundesregierung ermuntern, im Ministerkomitee für den vollen Erfolg dieses Anliegens einzutreten.
    Das zweite ist das Thema Minderheiten. Ich darf sagen, es hat kürzlich ein Treffen der europäischen Justizminister in Lugano stattgefunden. Dort ist übereinstimmend festgestellt worden, daß der Schutz nationaler Minderheiten für Frieden und Stabilität auf dem europäischen Kontinent notwendig sei. Man kann das Ministerkomitee nur ermuntern, sich die Vorarbeiten zunutze zu machen, die die Parlamentarische Versammlung des Europarates bereits geleistet hat.
    Wir sind in der Parlamentarischen Versammlung so weit gegangen, daß wir dieses Mal den vollen Text für ein Zusatzprotokoll zur Europäischen Menschenrechtskonvention erarbeitet und dem Ministerkomitee sozusagen an die Hand gegeben haben, um dem allzuviel Arbeit zu ersparen.

    (Rudolf Bindig [SPD]: Um ihm Beine zu machen!)

    Das ist eine nützliche Arbeitsgrundlage, kann ich nur sagen. Auch hier kann ich mich darauf berufen, daß der Bundeskanzler seine Unterstützung und damit die Unterstützung der Bundesregierung für die Erarbeitung eines Zusatzprotokolls zur Europäischen Menschenrechtskonvention gegeben hat.
    Es hat ja Auseinandersetzungen über die Frage gegeben, ob hier eine völlig neue Konvention erarbeitet werden soll — ich fürchte, das würde noch sehr, sehr lange Zeit in Anspruch nehmen — oder ob wir den in der Sache tatsächlich bescheideneren Weg eines Zusatzprotokolls zur Europäischen Menschenrechtskonvention gehen sollen. Dafür gibt es in der Europäischen Menschenrechtskonvention Anknüpfungspunkte, von denen wir gesprochen haben. Das ist der sogenannte Individualansatz für Minderheitenschutz. Wir sind der Auffassung, daß uns der Spatz in der Hand lieber ist als die Taube auf dem Dach.

    (Rudolf Bindig [SPD]: Der Vogel am Pult ist uns lieber als der Kohl auf dem Thron!)

    — Das klingt nicht einmal witzig, Herr Kollege Bindig.

    (Zuruf von der SPD: Aber gut war es!)


    Friedrich Vogel (Ennepetal)

    — Ja, gut war es; das bestätige ich Ihnen. Man weiß doch, worüber sich eine Opposition in der Situation, in der sie sich heute befindet, schon freuen kann. Diese Freude gönnen wir Ihnen selbstverständlich gerne.
    Der Antrag, der Ihnen vorliegt, ist eine Aufforderung an die Bundesregierung, dieses Anliegen zu unterstützen und die Widerstände der Staaten durch Überzeugungsarbeit zu überwinden, die heute noch Widerstand leisten. Das sind im wesentlichen die gleichen Staaten, die bei der Verbesserung der Reform des Kontrollmechanismus Widerstand geleistet haben. Herr Staatssekretär Funke, vielleicht kann man auch die überzeugen, daß dies der richtige Weg ist.
    Ich habe gesagt, warum Zusatzprotokoll und nicht Konvention: einmal, weil das der einfachere Weg ist, zum zweiten aber — das ist uns wichtig —: In der Europäischen Menschenrechtskonvention, vor allen Dingen, wenn die Reform gelungen sein wird, steht ein Kontrollmechanismus zur Verfügung, der sicherlich auch für ein Zusatzprotokoll nützlich ist, das die nationalen Minderheiten in den Mitgliedsländern des Europarates schützt.
    Also die herzliche Bitte: Helfen Sie uns auch in diesem Bereich, Erfolg zu haben! Ich jedenfalls werde zufrieden sein, wenn die beiden Anliegen erledigt sein werden, die ich zu Beginn dieser Legislaturperiode hatte, als ich in die Parlamentarische Versammlung des Europarates ging.
    Vielen Dank.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)



Rede von Helmuth Becker
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Meine Damen und Herren, wir haben die Bitte des Kollegen Vogel gehört. Er hat gesagt, interfraktionell wollen wir uns dazu entscheiden, hier gleich abzustimmen und nicht zu überweisen.
Ich muß nur noch eine Frage stellen: Frau Angela Stachowa hat ihre Rede zu Protokoll gegeben. *) Ich brauche einmal die Zustimmung, daß Sie damit einverstanden sind; denn sie hat — wie auch ich im Moment — Sprachschwierigkeiten. Weiterhin muß ich wissen, ob auch die Gruppe PDS/Linke Liste einverstanden ist? — Das ist sie.
Dann kann ich jetzt dem nächsten das Wort erteilen. Das ist unser Kollege Dr. Klaus Kübler. — Bitte sehr.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Klaus Kübler


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich will für die SPD-Fraktion ausdrücklich erklären, daß wir der direkten Abstimmung zustimmen, daß wir sie natürlich wollen.
    Ich möchte ergänzend zu dem, was Herr Kollege Vogel gesagt hat, nicht nur die Bitte, sondern auch die Aufforderung an die Bundesregierung richten, sich entsprechend dem voraussichtlich einstimmigen Votum des Bundestages zu verhalten.
    Lassen Sie mich die Minderheitenfrage etwas grundsätzlicher ansprechen. Wir haben alle erfahren, daß nach dem Wegfall des ideologischen Ost-West-
    Gegensatzes und der damit verbundenen erzwungenen innerstaatlichen Stabilität in den Ländern Osteuropas, allerdings auch in gewisser Weise in Westeuropa, die Frage nach der staatlichen Behandlung von Minderheiten eruptiv aufgebrochen ist; ich gebrauche in diesem Zusammenhang bewußt dieses Wort. Dies gilt praktisch für die große Mehrzahl der osteuropäischen alten und neuen Staaten.
    Ich bin mir bewußt, daß wir heute primär über ein Zusatzprotokoll sprechen, das leider nur die zur Zeit im Europarat vertretenen Länder verpflichten wird. Dazu gehören aber auch schon einige osteuropäische Länder.

    (Friedrich Vogel [Ennepetal] [CDU/CSU]: Es werden täglich mehr!)

    Man kann wohl davon ausgehen, daß auf die osteuropäischen Länder, die auf der Warteliste für die Aufnahme in den Europarat stehen, ein solches Zusatzprotokoll enorme Wirkungen haben wird.
    Wer die Situation in den osteuropäischen Ländern verfolgt, sieht, daß die Demokratisierungsprozesse in diesen Ländern ganz maßgeblich überlagert, und ich sage: beinahe unterminiert werden von den internen ethnischen Auseinandersetzungen, die diese Länder politisch und wirtschaftlich bei dem Versuch einer neuen Politik teilweise lahmlegen. Ich glaube nicht, daß man zuviel sagt, wenn man von zahlreichen weiteren schwelenden Krisen dieser Art spricht.
    Der Präsident der Föderativen Republik Rußland — auch dies sollte man hier sagen —, Jelzin, hat einen Verfassungsentwurf vorgelegt, in dem er den föderalistischen Bestrebungen der 20 ethnisch definierten Teilrepubliken deutlich entgegenkommt. Ich sehe eine Chance, die ergriffen worden ist.
    Ich unterstreiche aber auch: Wenn nicht bald von den anderen osteuropäischen Ländern — ich nehme jetzt einmal die asiatischen GUS-Staaten heraus — anerkannte und angewandte Minderheitenrechte geschaffen werden, wird das östliche Europa einschließlich der baltischen Staaten innenpolitisch nicht zur Ruhe kommen, ganz abgesehen von den außenpolitischen Spannungen mit den jeweiligen Nachbarstaaten, die damit natürlich einhergehen. Die osteuropäischen Länder würden ihre Kräfte — dies gilt auch für die Türkei; dies darf ich mir erlauben zu sagen — in zahllosen innerstaatlichen Konflikten verschleißen und tun dies ja auch schon. Die Folge wären ein weiterer sozialer und wirtschaftlicher Abstieg und massive Benachteiligungen bis hin zu Situationen, die in den Bereich der Menschenrechtsverletzungen — dies haben wir z. B. in der Türkei — gehen. In diesem Sinne ist der Minderheitenschutz letztlich auch ein Schutz von Menschenrechten.
    Auch die westeuropäischen Länder haben ihre Minderheitenprobleme, die schon länger bekannt sind, die schwelen und die nicht gelöst sind. Die Frage des Minderheitenschutzes in Afrika und vielen asiatischen Ländern — von Indien über Indonesien bis zu vielen anderen Ländern — spielt, auch wenn dieses Thema in diesen Ländern auf Grund der innenpolitischen Machtstrukturen bisher faktisch unterdrückt worden ist, eine zunehmende Rolle und wird auf Dauer nicht unterdrückbar sein.
    •) Anlage 4



    Dr. Klaus Kübler
    Es ist deshalb in der Tat für Europa und als Vorbild
    für andere Länder von allergrößter Bedeutung, daß dieses Zusatzprotokoll unterzeichnet wird und in Bälde in den Ländern ratifiziert werden kann. Die übereinstimmende Haltung aller Fraktionen ist ausgesprochen positiv.
    Es ist vertretbar, daß die Zuwanderungspolitik, z. B. die Frage, was Türken, Italiener und Spanier in Deutschland angeht, aus dem Komplex Minderheitenrechte zunächst ausgeklammert wurde und Minderheitenfragen und Zuwanderungsfragen nicht mit einer gewissen Automatik verknüpft wurden. Deshalb halte ich es auch zum jetzigen Zeitpunkt für vertretbar, daß das Vorhandensein der jeweiligen nationalen Staatsbürgerschaft zu einem Definitionskriterium für Minderheiten gemacht wird. Den Integrationsfaktor Staatsbürgerschaft halte ich prinzipiell für notwendig.
    Deshalb haben die Schweiz, Österreich und Deutschland in Mittel- und Westeuropa so gut wie keine Minderheitenprobleme — trotzdem sage ich das mit einer gewissen Zurückhaltung —, weil der ausgeprägte föderative und regionale Aufbau des Staates, also Föderalismus, Regionalismus und Subsidiarität, Minderheiten ausreichend schützt, ihre Entfaltung sicherstellt und tragischen Ereignissen wie im ehemaligen Jugoslawien vorbeugen kann.
    Die Anerkennung von Minderheitenrechten bedeutet aber auch die politische und juristisch gefestigte Anerkennung, daß eine multikulturelle Gesellschaft besteht. Wer Minderheitenrechte juristisch anerkennt, bestätigt faktisch und auch juristisch eine multikulturelle Gesellschaft. Ich hoffe, daß wir Deutsche dies als Vorteil begreifen und nicht Angst davor haben.
    Es wäre wünschenswert, daß in der Gemeinsamen Verfassungskommission von Bundestag und Bundesrat endlich auch die Verankerung von Minderheitenrechten vorgesehen wird. Die SPD hatte beantragt — dies spielt hier hinein, was Zusammenarbeit auf nationaler Ebene in Zukunft angeht —, Art. 20 des Grundgesetzes zu ergänzen, und zwar mit folgendem Wortlaut:
    Der Staat achtet die Identität der ethnischen, kulturellen und sprachlichen Minderheiten. Er schützt und fördert Volksgruppen und nationale Minderheiten deutscher Staatsangehörigkeit.
    Ich füge hinzu: Die Zugehörigkeit zu einer Minderheit ist Angelegenheit der persönlichen Entscheidung eines Menschen, die für ihn allerdings keinen Nachteil haben darf. Die CDU/CSU und auch die Kolleginnen und Kollegen der F.D.P. haben vor, positiv darauf zu reagieren. Wer ein Zusatzprotokoll völkerrechtlich will, der dürfte sich eigentlich nicht allzusehr enthalten, eine entsprechende nationale Regelung in der Verfassung zu treffen.
    Das Minderheitenrecht ist nicht identisch mit dem Selbstbestimmungsrecht von Völkern. Wer staatliche Selbstbestimmung anstrebt, kann dies nicht oder, füge ich hinzu, nicht allein aus einem Minderheitenrecht ableiten. Die staatliche Selbstbestimmung — sprich: Souveränität —, z. B. für Kurden oder Tibeter oder vorher für Slowenien und Kroatien,
    bedarf dringend der weiteren völkerrechtlichen Diskussion.
    Einer weiteren eingehenden Diskussion bedarf auch die Frage, ob es bei Verletzungen von Minderheitenrechten in Zukunft ein Einmischungsrecht geben sollte und, falls ja — wofür ich grundsätzlich plädieren würde, weil Minderheiten nicht das Eigentum des jeweiligen Staates sein dürfen —, unter welchen Modalitäten.
    Wir machen mit dem Zusatzprotokoll einen wichtigen Schritt in Europa. Deutschland sollte aber zusätzlich in seiner eigenen Verfassung neue Akzente setzen und das Thema in weiteren internationalen Gremien voranbringen. Das Minderheitenthema bleibt, wenn es nicht gelöst werden kann, eine der Hauptursachen für zahlreiche künftige politische, wirtschaftliche und soziale Fehlentwicklungen mit massenhaften Menschenrechtsverletzungen. Deshalb müssen diesem Zusatzprotokoll weitere Initiativen der Bundesrepublik folgen.
    Ich bedanke mich.

    (Beifall im ganzen Haus)