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    Plenarprotokoll 12/162 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 162. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 16. Juni 1993 Inhalt: Glückwünsche zum Geburtstag des Abgeordneten Engelbert Nelle 13845A Erweiterung der Tagesordnung 13845 A Tagesordnungspunkt 1: Befragung der Bundesregierung (Errichtung eines Deutsch-Amerikanischen Akademischen Konzils; Bericht über die Aktionen und Ausschreitungen anläßlich der Zweiten/Dritten Lesung der Asylrechtsänderungen am 26. Mai 1993 im Deutschen Bundestag und daraus zu ziehende Konsequenzen) Dr.-Ing. Paul Krüger, Bundesminister BMFT 13845 B Josef Vosen SPD 13846B Dr.-Ing. Paul Krüger, Bundesminister BMFT . . . . . . . . . 13846C Horst Kubatschka SPD 13846 D Dr.-Ing. Paul Krüger, Bundesminister BMFT 13847 A Dr. Helga Otto SPD . . . . . . . . . . 13847 C Dr.-Ing. Paul Krüger, Bundesminister BMFT . . . . . . . . . . . . . 13847 C Ingeborg Philipp PDS/Linke Liste . . . . 13847 D Dr.-Ing. Paul Krüger, Bundesminister BMFT 13848A Wolfgang Lüder F D P 13848 C Eduard Lintner, Parl. Staatssekretär BMI 13848C Peter Conradi SPD . . . . . . . . . . . 13848 D Eduard Lintner, Parl. Staatssekretär BMI 13849A Dr. Wolfgang Ullmann BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 13849C Eduard Lintner, Pari. Staatssekretär BMI 13849 C Horst Kubatschka SPD 13849 D Eduard Lintner, Parl. Staatssekretär BMI 13849D Josef Vosen SPD . . . . . . . . . . . . 13850A Eduard Lintner, Parl. Staatssekretär BMI 13850A Gudrun Weyel SPD . . . . . . . . . . . 13850 C Eduard Lintner, Parl. Staatssekretär BMI 13850C Wolfgang Lüder F.D.P. 13850D Eduard Lintner, Parl. Staatssekretär BMI 13850D Peter Conradi SPD 13851A Eduard Lintner, Parl. Staatssekretär BMI 13851A Tagesordnungspunkt 2 (1. Teil): Fragestunde — Drucksache 12/5104 vom 11. Juni 1993 —Schließung von Poststellen im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald und in der Stadt Freiburg; Konzept der ersatzweise vorgesehenen „Postagenturen"; Gewährleistung des Postgeheimnisses und der Ausweitung des Postbank-Netzes MdlAnfr 41, 42 Gernot Erler SPD Antw PStSekr Dr. Paul Laufs BMPT . . 13851C, 13852 C ZusFr Gernot Erler SPD 13852A, D ZusFr Gudrun Weyel SPD . . 13852B, 13853 A ZusFr Horst Kubatschka SPD 13853 B Aufnahme der bei Jugendlichen begehrten Butterfly-Messer und Springmesser in § 37 Waffengesetz MdlAnfr 11, 12 Dr. Jürgen Meyer (Ulm) SPD Antw PStSekr Eduard Lintner BMI . . 13853C 13854A ZusFr Dr. Jürgen Meyer (Ulm) SPD . . . 13854 B II Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 162. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 16. Juni 1993 Tagesordnungspunkt 3: Abgabe einer Erklärung der Bundesregierung: Aktuelle Lage der deutschtürkischen Beziehungen, Bekämpfung von Gewalt und Extremismus sowie Maßnahmen für eine verbesserte Integration der Ausländer in Deutschland in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 1: Beratung des Antrags der Abgeordneten Hans Martin Bury, Siegfried Vergin, Gerd Andres, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Rechtsextremismus und Ausländerfeindlichkeit entschlossen bekämpfen (Drucksache 12/5124) Dr. Helmut Kohl, Bundeskanzler . . . . 13854D Dr. h. c. Johannes Rau, Ministerpräsident des Landes Nordrhein-Westfalen . . . 13862A Peter Hintze CDU/CSU 13866 D Dr. Klaus Kinkel, Bundesminister AA . 13869A Dr. Gregor Gysi PDS/Linke Liste . . . 13871A Konrad Weiß (Berlin) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 13873 B Freimut Duve SPD 13873 D Eduard Oswald CDU/CSU 13875 C Hans-Ulrich Klose SPD 13877 D Michael Glos CDU/CSU 13878 C Rudolf Seiters, Bundesminister BMI . . 13881 A Cornelia Schmalz-Jacobsen F D P 13883A Dr. Angela Merkel, Bundesministerin BMFJ 13884 B Dr. Burkhard Hirsch F.D.P. 13886B Dr. Rudolf Karl Krause (Bonese) fraktionslos 13887 B Ortwin Lowack fraktionslos 13887 D Dr. Jürgen Rüttgers CDU/CSU (zur GO) 13888D Günter Verheugen SPD (zur GO) . . . 13889 A Tagesordnungspunkt 2 (2. Teil): Fragestunde — Drucksache 12/5104 vom 11. Juni 1993 — Gewährung der Steuerbefreiung für reprivatisierte Betriebe auch an Rechtsnachfolger von Alteigentümern MdlAnfr 17 Martin Göttsching CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Joachim Grünewald BMF 13889 C ZusFr Martin Göttsching CDU/CSU . . . 13890A Ächtung von Kinderarbeit MdlAnfr 28, 29 Horst Kubatschka SPD Antw PStSekr Rudolf Kraus BMA . . 13890B, D ZusFr Horst Kubatschka SPD 13891 A Zusatztagesordnungspunkt 2: Aktuelle Stunde zu den Konsequenzen der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum § 218 Petra Bläss PDS/Linke Liste 13892A Irmgard Karwatzki CDU/CSU 13893 A Dr. Edith Niehuis SPD 13893 D Uta Würfel F.D.P. 13894 D Christina Schenk BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 13895D Ursula Männle CDU/CSU 13897 A Christel Hanewinckel SPD 13898 A Dr. Eva Pohl F.D.P. 13898D Monika Brudlewsky CDU/CSU 13899 C Dr. Hans de With SPD 13900D Udo Haschke (Jena) CDU/CSU 13901 D Hanna Wolf SPD 13902 D Ortrun Schätzle CDU/CSU 13903 C Vizepräsident Dieter-Julius Cronenberg 13904 C Nächste Sitzung 13904 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 13905* A Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Rede des Abgeordneten Josef Hollerith (CDU/CSU) zum Entwurf eines Sechzehnten Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes 13905* D Anlage 3 Zu Protokoll gegebene Rede der Abgeordneten Dr. Dagmar Enkelmann (PDS/Linke Liste) zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes 13906* C Anlage 4 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Rolf Schwanitz (SPD) zur Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion der SPD auf Drucksache 12/5035 und zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes 13907* A Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 162. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 16. Juni 1993 III Anlage 5 Zu Protokoll gegebene Rede des Abgeordneten Freimut Duve (SPD) zur Debatte über die Erklärung der Bundesregierung zur aktuellen Lage der deutsch-türkischen Beziehungen, Bekämpfung von Gewalt und Extremimus sowie Maßnahmen für eine verbesserte Integration der Ausländer in Deutschland 13907 *B Anlage 6 ADAC-Untersuchung über den Zusammenhang zwischen Verkehrstod und Fahren ohne Sicherheitsgurt MdlAnfr 1 — Drs 12/5104 — Wolfgang Börnsen (Bönstrup) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Manfred Carstens BMV 13908* A Anlage 7 Planungen des BMFT zur Förderung von alternativen und regenerativen Energien bis 1996 MdlAnfr 2 — Drs 12/5104 —Jürgen Augustinowitz CDU/CSU SchrAntw PStSekr Bernd Neumann BMFT 13908* B Anlage 8 Gespräche über die Achtung der Menschenrechte in China im Rahmen von Regierungsverhandlungen MdlAnfr 3 — Drs 12/5104 — Rudolf Bindig SPD SchrAntw PStSekr Hans-Peter Repnik BMZ 13908* C Anlage 9 Bereitschaft der Wohnbau Wittlich GmbH zu einer langfristigen Zweckbindung und Umwandlung von zwei mit staatlicher Unterstützung finanzierten Übergangswohnheimen in dauerhaften Wohnraum für Aussiedler; Verzicht auf den Rückzahlungsanspruch des Bundes MdlAnfr 10 — Drs 12/5104 — Dr. Elke Leonhard-Schmid SPD SchrAntw PStSekr Eduard Lintner BMI . 13908* D Anlage 10 Verzicht auf den Einsatz des Bundesgrenzschutzes bei der Sicherung der Bannmeile zur Gewährleistung des freien Zugangs zum Plenarsaal am 26. Mai 1993 MdlAnfr 13 — Drs 12/5104 — Benno Zierer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Eduard Lintner BMI . 13909* A Anlage 11 Aufhebung des Bannmeilengesetzes; Gewährleistung der Arbeitsfähigkeit des Parlaments bei Mißbrauch des Demonstrationsrechts MdlAnfr 14, 15 — Drs 12/5104 — Dr.-Ing. Rainer Jork CDU/CSU SchrAntw PStSekr Eduard Lintner BMI . 13909* C Anlage 12 Bedeutung links- und rechtsextremistischer Aktivitäten von Türken in Deutschland für die innere Sicherheit MdlAnfr 16 — Drs 12/5104 — Jürgen Augustinowitz CDU/CSU SchrAntw PStSekr Eduard Lintner BMI . 13909* D Anlage 13 Wahl der Präsidentin der Treuhandanstalt, Birgit Breuel, in den Aufsichtsrat der Daimler-Benz AG MdlAnfr 18, 19 — Drs 12/5104 — Dr. Karl-Heinz Klejdzinski SPD SchrAntw PStSekr Dr. Joachim Grünewald BMF 13910* B Anlage 14 Schließung des US-Militärflugplatzes in Bitburg; Sicherung der Arbeitsplätze MdlAnfr 20 — Drs 12/5104 — Dr. Elke Leonhard-Schmid SPD SchrAntw PStSekr Dr. Joachim Grünewald BMF 13910* C Anlage 15 Einsparungen im Bundeshaushalt 1994 und 1995 bei Begrenzung der Ausgabensteigerung auf null Prozent MdlAnfr 21 — Drs 12/5104 — Dietrich Austermann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Joachim Grünewald BMF 13911*A Anlage 16 Hintergrund für die höheren Abfindungszahlungen bei der ehemaligen SDAG Wismut im Vergleich zu Treuhandunternehmen MdlAnfr 22 — Drs 12/5104 — Rolf Schwanitz SPD SchrAntw PStSekr Dr. Heinrich L. Kolb BMWi 13911* B IV Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 162. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 16. Juni 1993 Anlage 17 Haltung Frankreichs bei den Bemühungen um einen EG-weiten Konsens zur Bewältigung der europäischen Stahlkrise MdlAnfr 23, 24 — Drs 12/5104 — Hans-Eberhard Urbaniak SPD SchrAntw PStSekr Dr. Heinrich L. Kolb BMWi 13911* D Anlage 18 Ausgabe eines Röntgenpasses auch ohne Nachfrage des Patienten; Vermeidung von Mehrfach-Röntgenuntersuchungen und der damit verbundenen erhöhten Strahlenbelastung MdlAnfr 30, 31 — Drs 12/5104 — Erika Reinhardt CDU/CSU SchrAntw PStSekr Rudolf Kraus BMA . . 13912* B Anlage 19 Erlaß einer Altpapierverordnung; Verpflichtung der Hersteller und Vertreiber von Druckerzeugnissen zur unentgeltlichen Rücknahme MdlAnfr 32, 33 — Drs 12/5104 — Dieter Maaß (Herne) SPD SchrAntw PStSekr Dr. Bertram Wieczorek BMU 13912' C Anlage 20 Sanierung der übersäuerten Böden und Gewässer in den neuen Bundesländern zur Verbesserung des Trinkwassers MdlAnfr 34, 35 — Drs 12/5104 — Susanne Kastner SPD SchrAntw PStSekr Dr. Bertram Wieczorek BMU 13913* A Anlage 21 Bemühungen des Bundeskanzlers um Abschaltung der Kernkraftwerke Tschernobyl und Kosloduj (Bulgarien) sowie um Aufrechterhaltung des Moratoriums für weitere Kernkraftwerke in der Ukraine; weitere Zusammenarbeit mit Bulgarien auf dem Sektor der Kernenergiepolitik MdlAnfr 36, 37 — Drs 12/5104 — Dr. Klaus Kübler SPD SchrAntw PStSekr Dr. Bertram Wieczorek BMU 13913* D Anlage 22 Bundesmittel für die Öffentlichkeitsarbeit im Zusammenhang mit der Einführung der neuen Postleitzahlen MdlAnfr 40 — Drs 12/5104 — Rolf Schwanitz SPD SchrAntw PStSekr Dr. Paul Laufs BMPT . 13914* B Anlage 23 Abbau von Telefonzellen im ländlichen Raum, insbesondere in Hessen; Kosten für den Ersatz der Telefonhäuschen durch Telefonzellen in grau-pink MdlAnfr 43, 44 — Drs 12/5104 — Wilfried Böhm (Melsungen) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Paul Laufs BMPT . 13914* D Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 162. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 16. Juni 1993 13845 162. Sitzung Bonn, den 16. Juni 1993 Beginn: 13.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Antretter, Robert SPD 16. 6. 93 * Baum, Gerhart Rudolf F.D.P. 16. 6. 93 Berger, Hans SPD 16. 6. 93 Bindig, Rudolf SPD 16. 6. 93 Blank, Renate CDU/CSU 16. 6. 93 Blunck (Uetersen), SPD 16. 6. 93 Lieselott Dr. Blunk (Lübeck), F.D.P. 16. 6. 93 Michaela Dr. Böhmer, Maria CDU/CSU 16. 6. 93 Brähmig, Klaus CDU/CSU 16. 6. 93 Ehrbar, Udo CDU/CSU 16. 6. 93 Feilcke, Jochen CDU/CSU 16. 6. 93 Fischer (Unna), Leni CDU/CSU 16. 6. 93 * Formanski, Norbert SPD 16. 6. 93 Francke (Hamburg), CDU/CSU 16. 6. 93 Klaus Ganschow, Jörg F.D.P. 16. 6. 93 Gerster (Mainz), CDU/CSU 16. 6. 93 Johannes Dr. Göhner, Reinhard CDU/CSU 16. 6. 93 Günther (Plauen), F.D.P. 16. 6. 93 Joachim Kittelmann, Peter CDU/CSU 16. 6. 93 * Kretkowski, Volkmar SPD 16. 6. 93 Lenzer, Christian CDU/CSU 16. 6. 93 * Dr. Lieberoth, Immo CDU/CSU 16. 6. 93 Lummer, Heinrich CDU/CSU 16. 6. 93 * Marten, Günter CDU/CSU 16. 6. 93 * Matschie, Christoph SPD 16. 6. 93 Dr. Matterne, Dietmar SPD 16. 6. 93 Michalk, Maria CDU/CSU 16. 6. 93 Dr. Müller, Günther CDU/CSU 16. 6. 93 * Neumann (Gotha), SPD 16. 6. 93 * Gerhard Nolte, Claudia CDU/CSU 16. 6. 93 Odendahl, Doris SPD 16. 6. 93 Oesinghaus, Günther SPD 16. 6. 93 Pfuhl, Albert SPD 16. 6. 93 Dr. Probst, Albert CDU/CSU 16. 6. 93 * Reddemann, Gerhard CDU/CSU 16. 6. 93 * Reimann, Manfred SPD 16. 6. 93 * Roth, Wolfgang SPD 16. 6. 93 Dr. Scheer, Hermann SPD 16. 6. 93 Schmidbauer (Nürnberg), SPD 16. 6. 93 Horst Schmidt (Fürth), CDU/CSU 16. 6. 93 Christian von Schumde, Michael CDU/CSU 16. 6. 93 Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Frhr. von Schorlemer, CDU/CSU 16. 6. 93 Reinhard Schröter, Gisela SPD 16. 6. 93 Sehn, Marita F.D.P. 16. 6. 93 Simm, Erika SPD 16. 6. 93 Dr. Soell, Hartmut SPD 16. 6. 93* Steen, Antje-Marie SPD 16. 6. 93 Steiner, Heinz-Alfred SPD 16. 6. 93* Tietjen, Günther SPD 16. 6. 93 Voigt (Frankfurt), SPD 16. 6. 93 Karsten D. Dr. Vondran, Ruprecht CDU/CSU 16. 6. 93 Walter (Cochem), Ralf SPD 16. 6. 93 Wettig-Danielmeier, Inge SPD 16. 6. 93 Dr. Wieczorek, Norbert SPD 16. 6. 93** Zierer, Benno CDU/CSU 16. 6. 93* * für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union ** für die Teilnahme an Sitzungen der Nordatlantischen Versammlung Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Rede zum Entwurf eines Sechzehnten Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes*) Josef Hollerith (CDU/CSU): Die Studienabschlußförderung nach dem BAföG sieht vor, Studierende, die bestimmte Kriterien erfüllen, bis zu einem Jahr über die Förderungshöchstdauer hinaus zu unterstützen. Wir haben mit dieser Regelung, die bis zum 30. September 1993 befristete ist, gute Erfahrungen gemacht. Die Ergebnisse einer Befragung der HIS-GmbH Hannover rechtfertigen die 225 Millionen DM Gesamtkosten, die uns über vier Jahre hinweg entstehen werden, als eine lohnende Investition zur Verkürzung der Studienzeiten. Daher plädiere ich für die Verlängerung der Förderung bis zum 30. September 1996. Im einzelnen zeigt die vom BMBWi in Auftrag gegebene Studie, daß von den rund 20 000 gemeldeten Geförderten die überwiegende Zahl (83,8 %) das Studium während der Dauer der Abschlußförderung erfolgreich beendet hat. Im Bereich der Universitäten wurde die Abschlußförderung von den Studierenden durchschnittlich nur 7,1 Monate in Anspruch genommen, im Fachhochschulbereich sogar nur 5,9 Monate. Die verbreitete Nichtausschöpfung der maximal einjährigen Unterstützung ist auch ein Zeichen für die *) Vgl. 161. Sitzung Seite 13819C und Anlage 3 13906* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 162. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 16. Juni 1993 hohe Motivation der BAföG-Empfänger, nun endlich zu einem Studienabschluß zu kommen. Beeindruckend an der Untersuchung finde ich auch, daß die Quote der geförderten erwerbstätigen Studenten während der Abschlußförderung von 62,8 auf 44,8 Prozent zurückgegangen ist. Meiner Ansicht nach belegt dies, daß die Studierenden durch die Abschlußförderung mehr Zeit für die Prüfungsvorbereitung erhalten, was sich sicherlich auch positiv auf die Zahl der erfolgreich absolvierten Abschlußprüfungen auswirkt. Ergänzt man diese objektiven Zahlen noch mit dem subjektiven Empfinden der Studierenden, so wird die Wirksamkeit der Studienabschlußförderung noch deutlicher. Auf die Frage: „Hat die Studienabschlußförderung Ihren Studienablauf beeinflußt?" antworteten 21 % der Befragten: „Ich habe mich früher zur Abschlußprüfung gemeldet." 33,8 % gaben an: „Ich konnte mir mehr Zeit zur Vorbereitung der Abschlußprüfung lassen." Auf die hypothetische Frage, was geschehen wäre, wenn es die Abschlußförderung nicht geben würde, erklärten 57,9 %: „Das Studium wäre später abgeschlossen worden", 3,3 % erklärten sorgar, daß sie das Studium hätten abbrechen müssen. Positiv sei auch vermerkt, daß gerade die für unsere Wirtschaft besonders interessanten Studiengänge der Ingenieur- und Wirtschaftswissenschaften überproportional an dem Abschlußförderungsprogramm partizipiert haben. Eine kritische Anmerkung nach meinen durchweg optimistischen Ausführungen sei mir aber erlaubt: Der Wissenschaftsrat hat in seinen zehn Thesen zur Hochschulpolitik erklärt, daß die Überprüfung der Förderungshöchstdauer in den einzelnen Studiengängen geboten ist, um einige offenkundige Ungereimtheiten zu beseitigen. Gegenwärtig können in einigen Fächern bis zu 90 %, in anderen jedoch nur 10 % der Absolventen ihr Studium in der Förderungshöchstdauer abschließen. Wir müssen die überdurchschnittliche Förderungshöchstdauer einiger Studiengänge reduzieren. Dies ist gerade im Kontext mit dem vorliegenden Entwurf notwendig, da die Studienabschlußförderung an der Förderungshöchstdauer orientiert ist. Abschließend möchte ich meiner Hoffnung Ausdruck verleihen, daß wir uns zukünftig häufiger hier zusammenfinden, um die berufliche Bildung auch finanziell interessanter zu machen, statt immer größere Vergünstigungen für das ohnehin schon ungleich attraktivere Hochschulstudium zu beschließen. Ich denke hier speziell an die Verbesserung der Meisterfortbildung. Wir haben in unserer Koalitionsvereinbarung angekündigt, die Zuschüsse zu den Kosten der Meisterkurse zu erhöhen. Die hierfür erforderlichen 300 bis 400 Millionen DM wurden dann aber, wegen der Kürzung der Mittel für die Bundesanstalt für Arbeit, gestrichen. Dies könnte die Glaubwürdigkeit unserer oft verkündeten Absicht in Frage stellen, die berufliche Bildung zu stärken. Dazu dürfen wir es nicht kommen lassen. Anlage 3 Zu Protokoll gegebene Rede zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes t) Dr. Dagmar Enkelmann (PDS/Linke Liste): Es besteht überhaupt kein Zweifel daran, daß die Finanzprobleme der ostdeutschen Kommunen enorm sind, daß davon insbesondere das Angebot im öffentlichen Nahverkehr betroffen ist und daß hier dringend Abhilfe geschaffen werden muß. Zu diesem Zweck möchte die Bundesregierung in den Jahren 1993 und 1994 Mittel aus dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz in Höhe von jährlich 1 Milliarde DM zugunsten der neuen Bundesländer und Berlins umschichten. Auch daran ist angesichts des erhöhten Bedarfs der neuen Bundesländer erstmal nichts auszusetzen. Aber auch dieser Gesetzentwurf ist lediglich ein Stochern im Dunkel des verkehrspolitischen schwarzen Loches, das die Bundesregierung umgibt. Ich frage mich, wie eine Region oder ein Land ein ökologisches und benutzerfreundliches Verkehrskonzept entwickeln soll, ohne daß auch nur annähernd geklärt ist, wie ab 1995 der langfristig zur Verfügung stehende finanzielle Rahmen aussieht. Für eine längerfristige Planung der Länder und Kommunen schafft die Bundesregierung keine Grundlage. So kann doch nur eine Flickschusterei herauskommen, die dann zwangsläufig auf den kostengünstigeren Ausbau des Straßennetzes hinausläuft. So kann es nicht gehen. Heute wird den neuen Bundesländern ein Häppchen Zuckerbrot zugesteckt. Wer aber sagt mir denn, daß 1995 nicht doch zu dem herben Peitschenschlag, nämlich der Abschaffung des Gemeindeverkehrsfinanzierungskonzeptes, ausgeholt wird, und zwar, wie es in der ersten Fassung des Föderalen Konsolidierungsprogrammes vorgesehen war, ohne daß ein Ausgleich geschaffen wird? Wir brauchen dringend eine langfristige Perspektive für die kommunale Verkehrsinfrastruktur. Und diese Perspektive muß in erster Linie in der Förderung des ÖPNV liegen. Zur Zeit verhält es sich so, daß alle Gebietskörperschaften zusammen neunmal mehr für den Autoverkehr ausgeben als für den öffentlichen Verkehr. Dieses Verhältnis muß umgekehrt werden. Dazu gehört u. a. eine bundesrechtliche Verankerung des ÖPNV als gemeinwirtschaftliche Pflichtaufgabe der Daseinsvorsorge, dazu gehören Bundes- und Länder-ÖPNV-Gesetze, und dazu gehört die finanzielle Absicherung des ÖPNV durch eine zweckgebundene Erhöhung der Mineralölsteuer, an der die Länder beteiligt werden und die zur Umgestaltung des Verkehrssystems verwendet wird. Dazu gehört auch eine Änderung des Steuer- und Abgabensystems z. B. durch eine Nahverkehrsabgabe, um für die Kommunen Anreize zu schaffen, in den öffentlichen Verkehr zu investieren und diesen auszubauen. *) Vgl. 161. Sitzung, Seite 13820 C und Anlage 5 Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 162. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 16. Juni 1993 13907* Anlage 4 Antwort Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Rolf Schwanitz (SPD) zur Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion der SPD auf Drucksache 12/5035 und zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes t) Im Namen der ostdeutschen und einiger westdeutscher Abgeordneten meiner Fraktion erkläre ich unsere Ablehnung zum Änderungsantrag der SPD-Fraktion. Im Gegensatz zu der Mehrheit unserer Fraktion halten wir eine Umverteilung von Mitteln im Rahmen des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes zugunsten Ostdeutschlands auch schon im Jahre 1993 für sinnvoll und notwendig. Der Investitionsbedarf in den ostdeutschen Kommunen steht in keinem Verhältnis zu den bisher zugewiesenen Mitteln. Die Modernisierung der kommunalen Infrastruktur, auch der Verkehrswege, bleibt auch nach dem FKP eine gesamtstaatliche Aufgabe. Wir haben keine Zweifel daran, daß die zusätzlichen Gelder auch im Jahre 1993 in sinnvolle und notwendige Infrastrukturinvestitionen gelenkt werden können. Wir stimmen deshalb dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und der F.D.P. zu. Anlage 5 Zu Protokoll gegebene Rede zur Debatte über die Erklärung der Bundesregierung zur aktuellen Lage der deutsch-türkischen Beziehungen, Bekämpfung von Gewalt und Extremismus sowie Maßnahmen für eine verbesserte Integration der Ausländer in Deutschland Freimut Duve (SPD): Die neuen Angriffe gegen türkische Familien sind ein zentraler Anschlag auf unser Land. Ihrem Motiv und ihrer Wirkung nach sind sie keine individuell gemeinten Morde. Ihr Zweck entspricht dem, was mit den Slogans ,Ausländer raus' und ,Türken raus' gemeint ist: „Vertreibung durch Terror". Nach Solingen und den Reaktionen darauf müssen wir uns zwei zentralen Erkenntnissen stellen: 1. Die Arbeit der KSZE hat sich in den letzten Jahren besonders auf das Problem der Unterdrückung von und des Terrors gegen Minderheiten konzentriert mit der politischen Zielsetzung, Verfahren für den Minderheitenschutz in internationalen Übereinkünften festzulegen. Ich möchte dazu beitragen, daß eine Diskussion über den Status der bald zwei Millionen Türken in der Bundesrepublik Deutschland in Gang kommt. An ihrem Ende sollte ein bilaterales Abkommen stehen, in dem — analog zu dem Nachbarschaftsvertrag mit Polen, in dem auch die Rechte der deutschen Minderheit in Polen geregelt sind — die Rechte und Pflichten *) Vgl. 161. Sitzung, Seite 13820 C der türkischen Minderheit in Deutschland bzw. Deutscher, die in der Türkei leben, definiert werden. An einem solchen Minderheitenschutzabkommen müssen selbstverständlich Organisationen der in Deutschland lebenden Türken beteiligt werden. Ich könnte mir vorstellen, daß in einer solchen Plattform des Minderheitenschutzes u. a. festgelegt wird — die beratende Beteiligung auf allen parlamentarischen Ebenen (Bezirke, Gemeinden, Städte, Länder und Bund), — das kommunale Wahlrecht, — ein deutsch-türkisches Jugendwerk, das sich insbesondere mit dem Verhältnis der in Deutschland lebenden türkischen Jugendlichen zu deutschen Jugendlichen befaßt, — die Konsequenzen aus einer doppelten Staatsbürgerschaft für die Rechtslage türkischer Bürger in der Türkei. Es ließen sich noch eine Reihe von anderen Punkten denken. Die politische Absicht für einen solchen Vorschlag liegt vor allem darin, daß wir Deutschen uns eingestehen müssen, daß sich zwei Vorstellungen als sehr ungenau herausgestellt haben: — die von konservativer Seite häufig vorgebrachte Annahme, die Gastarbeiter aus Südeuropa, vor allem aus der Türkei, würden nach einigen Jahren aus Deutschland wieder in ihre Heimat zurückkehren, — das eher von Liberalen und Sozialdemokraten betonte Argument, die türkischen Gastarbeiter würden im Laufe der Generationen in der deutschen Gesellschaft ,aufgehen', also sich völlig assimilieren. Beides trifft nicht zu. Es ist eine große türkische Minderheit entstanden, die sowohl zu Deutschland gehört wie auch ihre Bindung an die Türkei aufrechterhält. Diese Wirklichkeit müssen wir Deutschen lernen zu akzeptieren. Eine präzisere Klarstellung des Begriffes „Minderheit" sollte die Augen für eine inzwischen entstandene Realität öffnen. Dieses Konzept meint nicht alle jene Tausende von einzelnen Mitgliedern der Minderheit, die in der Tat sich völlig integrieren werden, also Deutsche werden oder jene ebenfalls nach Zehntausenden zählenden, die in ihre Heimat zurückkehren. 2. Ich fordere die Generalbundesanwaltschaft auf, bei Mordanschlägen gegen Angehörige dieser Minderheit den § 220a des Strafgesetzbuches auch dann heranzuziehen, wenn es sich um versuchten Mord handelt. Denn aus der Feststellung der Existenz einer türkischen Minderheit ergibt sich konsequent, daß jeder Mordanschlag auf ein Mitglied dieser Minderheit im Sinne des § 220 a des Strafgesetzbuches zu bewerten ist. Dieser Paragraph setzt die UN-Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes von 1948 in deutsches Recht um. Damit stehen wir bei der 13908' Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 162. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 16. Juni 1993 Aufklärung der Brandanschläge gegen türkische Familien auch in der besonderen Verantwortung völkerrechtlicher Vereinbarungen. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Manfred Carstens auf die Frage des Abgeordneten Wolfgang Börnsen (Bönstrup) (Drucksache 12/5104 Frage 1): Mit welchen Mitteln, Methoden und Strategien will die Bundesregierung auf die besorgniserregende Sachlage reagieren, daß nach einer stichprobenartigen Untersuchung im Auftrag des ADAC jeder vierte getötete Autofahrer keinen Sicherheitsgurt trug? Die Bundesregierung sieht sich, ohne auf Einzelheiten der Versuchsdurchführung und Wertung der Ergebnisse aus Zeitgründen eingehen zu können, durch das Ergebnis der ADAC-Stichprobenuntersuchung insgesamt in ihrer Auffassung bestätigt, daß es notwendig ist, das nach Feststellung der BASt relativ hohe Niveau der Anlegequoten zu halten und nach Möglichkeit zu verbessern. Gerade der Anteil von 40 % der nicht angegurteten Fahrzeuginsassen an der Gesamtzahl der getöteten Fahrzeuginsassen macht das hohe Risiko ungesicherter Pkw-Benutzer deutlich, bei einem Verkehrsunfall getötet zu werden. Nach Erkenntnissen der Bundesregierung liegt dieses Risiko um mehr als das Doppelte so hoch, wie bei angegurteten Fahrzeuginsassen. Die Bundesregierung sieht daher mit Besorgnis die weitere Aussage des ADAC-Berichtes über das Gurtanlegeverhalten der Pkw-Benutzer im Raum München. Sie wird untersuchen lassen, ob bundesweit ein Trend zur Verschlechterung des Gurtanlegeverhaltens zu verzeichnen ist. Sie wird unabhängig davon zusammen mit den Bundesländern überlegen, wie das Gurtanlegeverhalten verbessert werden kann. Als Maßnahmen kommen dabei in Betracht: — Verstärkte Aufklärungsmaßnahmen insbesondere für Fondinsassen und das Gurtanlegen bei Nacht; — erhöhte Ahndung bei Nichtanlegen des Gurtes; — verstärkte Überwachung; — verstärkte Hinweise in akustischer oder optischer Art im Auto bei Nichtangurten von Insassen. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Bernd Neumann auf die Frage des Abgeordneten Jürgen Augustinowitz (CDU/CSU) (Drucksache 12/5104 Frage 2): Wie sehen die Planungen des Bundesministeriums für Forschung und Technologie zur Förderung von alternativen und regenerativen Energien in den Jahren 1994, 1995 und 1996 aus? Nach derzeitigem Planungsstand sind für die Förderung von Forschung und Entwicklung regenerativer Energietechniken und Techniken zur rationellen Energieverwendung im BMFT-Haushalt für die Jahre 1994-1996 folgende Mittel vorgesehen: 1994 339 Millionen DM, 1995 310 Millionen DM und 1996 296 Millionen DM. Insgesamt wurden von 1974 bis 1992 4,029 Milliarden DM aufgewendet. Die rückläufigen Zahlen erklären sich aus dem planmäßigen Auslaufen des 1 000 Dächer-Photovoltaik-Programms und größerer Demonstrationsvorhaben im Programm für südliche Klimazonen, sowie durch die Übertragung der Programme für nachwachsende Rohstoffe und biologische Energiegewinnung in den Haushalt des BML. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hans-Peter Repnik auf die Frage des Abgeordneten Rudolf Bindig (SPD) (Drucksache 12/5104 Frage 3): Trifft es zu, daß die Frage der Menschenrechte in China bei den letzten Regierungsverhandlungen nur in der allgemeinen Form angesprochen worden ist, daß der chinesischen Delegation vom deutschen Delegationsleiter erläutert worden ist, daß die deutsche Entwicklungskooperation auf fünf Grundprinzipien basiere: „Respekt vor den Menschenrechten; Partizipation der Bevölkerung im politischen Entscheidungsprozeß; Rechtsstaatlichkeit; die Schaffung eines marktfreundlichen Wirtschaftssystems und Entwicklungsorientierung des Staatshandelns" (Frankfurter Rundschau vom 5. Juni 1993), und wenn nein, in welcher Weise ist die Frage der Achtung der Menschenrechte in China denn sonst bei den Regierungsverhandlungen besprochen worden? Das Thema der Menschenrechte in der VR China wurde im Rahmen der entwicklungspolitischen Regierungsverhandlungen vom 3. bis 5. Mai 1993 eingehend erörtert; dabei wurden auch Einzelfälle angesprochen. Der Inhalt der Gespräche ging über das im Ergebnisprotokoll Niedergelegte hinaus. Bei den Protokollen handelt es sich nicht um Verlaufsprotokolle, sondern um die Zusammenfassung der wesentlichen entwicklungspolitischen Ergebnisse. Das Thema der Menschenrechte in China wurde im übrigen auch in den vergangenen Jahren bei den entwicklungspolitischen Regierungsverhandlungen angesprochen. 1991 lehnte die chinesische Delegation noch jede Erwähnung im Verhandlungsprotokoll, das von beiden Seiten unterschrieben werden muß, strikt ab. Erst 1992 ließ sich ein entsprechender Bezug durchsetzen; dies war auch 1993 der Fall. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Eduard Lintner auf die Frage der Abgeordneten Dr. Elke Leonhard-Schmid (SPD) (Drucksache 12/5104 Frage 10): Mit welcher Begründung erhält die Bundesregierung im Gegensatz zur Landesregierung Rheinland-Pfalz ihren Rückzahlungsanspruch gegen die Wohnbau Wittlich GmbH aus der Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 162. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 16. Juni 1993 13909* Aufhebung der Zweckbindung von zwei mit staatlicher Unterstützung finanzierten Übergangswohnheimen in Wittlich aufrecht, obwohl die Wohnbau Wittlich GmbH, die eine teilweise Umwandlung in dauerhaften Wohnraum für Aussiedler anstrebt und so einen großen Beitrag zur Behebung der Wohnungsnot der Wittlicher Aussiedler leisten würde, sich bereit erklärt hat, einer langfristigen Zweckbindung des Wohnraums für Aussiedler zuzustimmen? Die Bundesregierung hat weder gegenüber dem Land Rheinland-Pfalz noch gegenüber der Wohnbau Wittlich GmbH einen Rückzahlungsanspruch erhoben; vielmehr hat das Land Rheinland-Pfalz beim Bundesministerium des Innern eine telefonische Anfrage über die Auslegung des „Gesetzes über Finanzhilfen des Bundes gemäß Artikel 104 a Abs. 4 GG für Investitionen zur vorläufigen Unterbringung von Aussiedlern und Übersiedlern" vom 5. Juli 1990 (BGBl. I S. 1347) gehalten. Nach diesem Gesetz können Investitionen gefördert werden, wenn hierdurch zusätzliche Plätze zur vorläufigen Unterbringung von Aussiedlern geschaffen werden. Die Finanzhilfen des Bundes werden den Ländern zur selbständigen Bewirtschaftung zugewiesen. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Eduard Lintner auf die Frage des Abgeordneten Benno Zierer (CDU/CSU) (Drucksache 12/5104 Frage 13): Warum hat die Bundesregierung am 26. Mai 1993 darauf verzichtet, durch Kräfte des Bundesgrenzschutzes, also der Polizei des Bundes, unter der Leitung des Bundesministers des Innern den freien Zugang zum Plenarsaal des Deutschen Bundestages für alle Berechtigten zu gewährleisten, die Blockade des Regierungsviertels durch Demonstranten zu verhindern und damit Schaden vom Ansehen der deutschen Demokratie abzuwenden, und warum wurde die Einsatzleitung dem Bonner Polizeipräsidenten dergestalt übertragen, daß dieser aus eigenem Ermessen sein Konzept der angeblichen „De-Eskalation" unter Inkaufnahme von tätlichen Angriffen auf Abgeordnete und der Verweigerung des Zutritts zum Plenarsaal realisieren konnte? Der polizeiliche Schutz des befriedeten Umkreises des Deutschen Bundestages, der sog. Bannmeile, ist nach der Kompetenzordnung des Grundgesetzes dem Land Nordrhein-Westfalen anvertraut und von ihm durchzusetzen (Art. 30, 83 GG). Eine Wahrnehmung dieser Aufgabe anläßlich der 2. und 3. Lesung der Asylrechtsänderungen im Deutschen Bundestag am 26. Mai 1993 durch den Bundesgrenzschutz wäre somit schon aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht möglich gewesen. Das nach der Verfassungslage für den Polizeieinsatz am 26. Mai zuständige Land Nordrhein-Westfalen hatte durch den Bund allerdings erhebliche personelle Unterstützung erhalten. Etwa 850 Polizeibeamte des Bundesgrenzschutzes waren dem Polizeipräsidenten für den Tag der Parlamentsdebatte unterstellt und neben eigenen Kräften des Landes sowie weiteren unterstützenden Kräften aus anderen Bundesländern zum Schutz der Bannmeile im Einsatz. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Eduard Lintner auf die Fragen des Abgeordneten Dr.-Ing. Rainer Jork (CDU/ CSU) (Drucksache 12/5104 Fragen 14 und 15): Wird die Bundesregierung angesichts der Belästigungen und Behinderungen von Abgeordneten am Tag der Asylrechtsdebatte in Bonn am 26. Mai 1993 die Forderung nach Aufhebung des Bannmeilengesetzes unterstützen, falls nein, warum nicht? Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß alle erforderlichen Voraussetzungen dafür gegeben sind, daß ein Weitergehen des Mißbrauchs des Demonstrationsrechts die Arbeitsfähigkeit des Parlaments nicht grundsätzlich in Frage stellt? Zu Frage 14: Die Notwendigkeit der bestehenden Bannmeilenregelung hat sich durch die Aktionen und Ausschreitungen im Umkreis des Regierungsviertels anläßlich der 2. und 3. Lesung der Asylrechtsänderungen am 26. Mai 1993 im Deutschen Bundestag voll bestätigt. Die Bundesregierung sieht in dem bestehenden grundsätzlichen Versammlungsverbot innerhalb der Bannmeile ein geeignetes und notwendiges Mittel zur Gewährleistung der Willensentschließungs- und -betätigungsfreiheit der Mitglieder der Gesetzgebungsorgane Bundestag und Bundesrat. Sie wird daher Forderungen nach einer Aufhebung des Bannmeilengesetzes nicht unterstützen. Zu Frage 15: Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß bei konsequenter Wahrnehmung der polizeilichen Aufgaben und Befugnisse durch die hierfür nach der verfassungsrechtlichen Kompetenzverteilung zuständigen Länder die Regelungen des Versammlungsund Bannmeilengesetzes erforderlich, aber auch ausreichend sind, die Arbeitsfähigkeit der Gesetzgebungsorgane selbst bei mißbräuchlicher Ausübung des Demonstrationsrechts zu gewährleisten. Voraussetzung dafür ist allerdings die bestimmungsgemäße Anwendung der vorhandenen Vorschriften im Rahmen des Vollzugs durch die zuständigen Länder. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Eduard Lindner auf die Frage des Abgeordneten Jürgen Augustinowitz (CDU/CSU) (Drucksache 12/5104 Frage 16): Welche verfassungsschutzrelevanten Informationen des Bundes und der Länder liegen der Bundesregierung über links- und rechtsextremistische Bestrebungen von Türken in Deutschland vor, und was bedeuten diese Aktivitäten für die innere Sicherheit? Über politisch bestimmte Bestrebungen i. S. v. § 3 Abs. 1 Nr. 1 und 3 i. V. m. § 4 Bundesverfassungsschutzgesetz berichtet der Bundesminister des Innern 13910* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 162. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 16. Juni 1993 ausführlich in den jährlichen Verfassungsschutzberichten. Das gilt auch für die Bestrebungen türkischer Extremistengruppen. Ende 1992 waren etwa 29 300 Personen in extremistischen türkischen Gruppen organisiert (1991: 29 550), davon 4 200 Linksextremisten (1991: 5 650), 7 300 extreme Nationalisten (1991: 6 700) und 17 800 islamische Extremisten (1991: 17 200). Diese Aktivitäten — insbesondere die gewaltorientierten — sind sowohl für die auswärtigen Belange der Bundesrepublik Deutschland wie für die innere Sicherheit abträglich. Das gilt für militante Aktionen anläßlich von Veranstaltungen und Demonstrationen, kriminelle Spendenerpressungen, gewalttätige Auseinandersetzungen untereinander wie anläßlich der Trauerfeierlichkeiten nach den Ereignissen in Mölln und Solingen oder innerhalb türkischer Extremistengruppen ebenso, wie Verunglimpfung Andersdenkender oder Gewaltaufrufe. Die Ausländerbehörden und Strafverfolgungsbehörden sind berufen, das zu ahnden. Übersicht über türkische Extremistengruppen Linksextremisten — Devrimci Sol (Revolutionäre Linke) — Türkische Kommunistische Partei/Marxisten-Leninisten (TKP/M-L) - Konföderation der Arbeiter aus der Türkei in Europa (ATIK) — Föderation der Arbeiter aus der Türkei in Deutschland (ATIF) Islamische Extremisten — Verband der islamischen Vereine und Gemeinden, Köln (ICCB), Exponent Kaplan — Vereinigung der neuen Weltsicht in Europa (AMGT) Extreme Nationalisten — Föderation der türkisch-demokratischen Idealistenvereine in Europa (ADÜTDF) Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Joachim Grünewald auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Karl-Heinz Klejdzinski (SPD) (Drucksache 12/5104 Fragen 18 und 19): Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Präsidentin der Treuhandanstalt am 26. Mai 1993 in den Aufsichtsrat der Daimler Benz AG gewählt wurde, und besteht eine Konsultationspflicht der Betroffenen bei der Absicht, solche Aufgaben zu übernehmen? Teilt die Bundesregierung meine Auffassung, daß die besondere Aufgabenstellung der Treuhandanstalt eine Präsidentin voll fordert und deshalb Nebentätigkeiten, die sehr viel Engagement und Zeitaufwand bedingen, nicht angestrebt werden sollten? Zu Frage 18: Der Bundesregierung ist bekannt, daß die Präsidentin der THA in den Aufsichtsrat der Daimler Benz AG gewählt wurde. Nach § 11 Abs. 3 der Satzung der THA bedarf die Annahme eines Aufsichtsratsmandats durch ein Mitglied des Vorstands der THA der Zustimmung des Verwaltungsrates. Der Personalausschuß des Verwaltungsrats der THA hat der Annahme des o. a. Mandates durch Frau Präsidentin Breuel am 22. April 1993 zugestimmt. Eine Konsultationspflicht oder gar Genehmigungspflicht durch die Bundesregierung besteht nicht. Zu Frage 19: Die Bundesregierung ist mit Ihnen der Auffassung, daß die besondere Aufgabenstellung der Treuhandanstalt (THA) die Präsidentin voll fordert. Seit ihrer Amtsübernahme im April 1991 hat Frau Präsidentin Breuel die ihr übertragenen Aufgaben mit hohem Engagement und nachhaltigem Erfolg ausgeführt. Die Bundesregierung ist sich daher sicher, daß Frau Breuel auch nach Übernahme des angesprochenen Aufsichtsratsmandates dieses Engagement für die THA weiter zeigen wird. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Joachim Grünewald auf die Frage der Abgeordneten Dr. Elke Leonhard-Schmid (SPD) (Drucksache 12/5104 Frage 20): Trifft es zu, daß die amerikanische Regierung den Flugplatz Bitburg schließen wird, und welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die direkt und indirekt vom Flugplatzbetrieb abhängigen Arbeitsplätze zu sichern? Über die Schließung des Flugplatzes Bitburg hat die amerikanische Regierung noch keine abschließende Entscheidung getroffen. Ich bitte um Ihr Verständnis, wenn die Bundesregierung zu einer Entscheidung, die ausschließlich von der amerikanischen Regierung zu treffen ist, nämlich ob der Flugplatz Bitburg von den US-Streitkräften weitergenutzt werden soll, keine Stellung nimmt. Erlauben Sie mir aber bitte, zu den von Ihnen angesprochenen Problemen einige allgemeine Bemerkungen: Sobald über die vorgesehene Freigabe von militärisch genutzten Liegenschaften abschließend entschieden ist, werden die zuständigen Stellen des Bundes und die jeweils betroffene Landesregierung hiervon unterrichtet. Mit der Auflage eines umfangreichen Verbilligungsprogramms, das den Ländern und den Belegenheitsgemeinden die Übernahme vormals militärisch Benutzer Liegenschaften erleichtern soll, und mit der um rd. 9 Milliarden DM erhöhten Beteiligung der Länder am Umsatzsteueraufkommen in den Jahren 1993 und 1994 leistet der Bund einen wichtigen Beitrag, damit die wirtschaftlichen Folgen von Abrüstung und Truppenabbau durch arbeitsplatzschaf- Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 162. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 16. Juni 1993 13911* fende Maßnahmen der Länder bewältigt werden können. Nach der Aufgabenverteilung zwischen Bund und Ländern innerhalb des föderalen Systems obliegt es den Ländern und Gemeinden, in konkreten Einzelfällen mit ausgleichenden Maßnahmen tätig zu werden. Weitergehende Maßnahmen sind dem Bund nicht möglich. Das Land Rheinland-Pfalz hat angesichts dieser Verantwortung bereits Anfang des Jahres 1992 ein „Überbrückungsprogramm Konversion" geschaffen, das u. a. die soziale und arbeitsmarktpolitische Flankierung des Truppenabbaus fördern soll. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Joachim Grünewald auf die Frage des Abgeordneten Dietrich Austermann (CDU/CSU) (Drucksache 12/5104 Frage 21): Welche Einsparungen entstehen dem Bund für den Haushalt 1994 und 1995 voraussichtlich bei einer generellen, gegebenenfalls durch Gesetzesänderungen ermöglichten Begrenzung der Ausgabensteigerung (ausgenommen verbindliche öffentlich- oder privatrechtliche vertragliche Verpflichtungen) auf 0 Prozent? Ihre Frage läßt sich nicht generell beantworten: Bei den über 8 000 Ausgabepositionen des Bundeshaushalts, gibt es Bindungswirkungen mit sehr unterschiedlichem Grad — rechtlich und faktisch. Vor allem aber: Mit einer generellen Null-Runde lassen sich die erforderlichen Einsparungen nicht erzielen. Würden auf den Haushalt 1993 nur einige wesentliche privat- oder öffentlichrechtlich gebundene Mehrausgaben 1994 hinzugezählt (FDE, Zinsen, internationale Beiträge, Altschulden Wohnungsbau — über 20 Milliarden DM) würde der Haushalt 1994 um mindestens 5 v. H. gegenüber dem Vorjahr steigen. Daraus ergibt sich zweierlei: 1. Unsere Einschnitte müssen teilweise gravierender sein als eine Nullrunde, und 2. diese Einschnitte können nicht durch eine generelle Regelung erreicht werden, sondern jede Einsparmaßnahme muß individuell geprüft und ausgestaltet sein. Der Kerngedanke der Frage — nämlich staatliche Leistungen an die Leistungsfähigkeit zu knüpfen — wird von der Bundesregierung als richtiger Ansatz verfolgt. Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Heinrich L. Kolb auf die Frage des Abgeordneten Rolf Schwanitz (SPD) (Drucksache 12/5104 Frage 22): Ist eine Ursache für die erheblich höheren Abfindungszahlungen bei der ehemaligen SDAG Wismut sowie deren Nachfolgegesellschaften gegenüber denen der Treuhandunternehmen eine höhere gesundheitliche Belastung der ehemaligen WismutMitarbeiter, und wenn dies der Fall ist, kommen diese höheren Abfindungszahlungen dann auch nur denen zugute, die tatsächlich unter gesundheitsgefährdenden Bedingungen gearbeitet haben? Die im Durchschnitt höheren Abfindungszahlungen bei der SDAG Wismut und deren Nachfolgegesellschaften beruhen auf den Vereinbarungen im Tarifvertrag zum Rationalisierungsschutz für WismutBeschäftigte vom 31. Juli 1990 und seinem Nachtrag vom 10. September 1990. Die Regelungen sind also noch zur Zeit der DDR-Regierung entstanden. Ihre Rechtsgültigkeit gemäß Tarifvertragsgesetz über den 3. Oktober 1990 hinaus war durch den Einigungsvertrag festgelegt. Mit Inkrafttreten des Wismutgesetzes vom 12. Dezember 1991 wurde die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch den Bundesminister für Wirtschaft, Alleingesellschafterin des Unternehmens. Bereits im Frühjahr 1991 war das genannte Tarifabkommen arbeitgeberseitig gekündigt worden. Inzwischen gilt ein neuer Tarifvertrag, in dem die Abfindungsbeträge verstärkt nach Dauer der Betriebszugehörigkeit und Alter differenziert sind. Die Basis für die Höhe der Abfindungen war nach altem Tarifvertrag das Nettoeinkommen der Beschäftigten, das gemäß dem nachwirkenden Vergütungssystem der DDR den Lohnempfänger, dabei besonders den Unter-Tage-Arbeiter, beim durchschnittlichen Nettoeinkommen wesentlich besser stellte als die Gehaltsempfänger. Dieser Zusammenhang sicherte dem Unter-Tage-Arbeiter somit automatisch einen wesentlich höheren durchschnittlichen Abfindungsbetrag als den Übertage-Beschäftigten. Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Heinrich L. Kolb auf die Fragen des Abgeordneten Hans-Eberhard Urbaniak (SPD) (Drucksache 12/5104 Fragen 23 und 24): Ist der Bundesregierung bekannt, daß die französische Regierung geäußert hat, daß sie sich nicht an der Restrukturierung der europäischen Stahlindustrie beteiligen will, da der bereits erfolgte Kapazitätsabbau in Frankreich als Beitrag hierzu gesehen wird? Wie soll nach Ansicht der Bundesregierung der Konsens in der EG aussehen, damit die europäische Stahlkrise überwunden werden kann? Zu Frage 23: Der Bundesregierung ist eine entsprechende Pressemitteilung bekannt. Eine offizielle Stellungnahme der französischen Regierung in diesem Sinne gibt es bisher nicht. Zu Frage 24: Das im Industrieministerrat am 25. Februar 1993 beschlossene Konzept zur Flankierung der Umstruk- 13912* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 162. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 16. Juni 1993 turierung der europäischen Stahlindustrie gibt hierzu eine eindeutige, nach wie vor gültige Antwort: Die Verantwortung für den Abbau der Überkapazitäten liegt bei den Unternehmen selbst. Ihre Aufgabe ist es, bis Ende September 1993 ein Programm zum Abbau der Überkapazitäten vorzulegen und die notwendigen Marktanpassungen einzuleiten. Der rechtliche, soziale und finanzielle Rahmen, soweit er von der Gemeinschaft bereitgestellt werden kann, liegt mit den Beschlüssen des Industrieministerrates vor. Er wird derzeit zügig umgesetzt. Um nur die wichtigsten Maßnahmen zu nennen: die Unternehmen erhalten den erforderlichen Schutz vor Marktverzerrungen, insbesondere durch Billigimporte aus Osteuropa; sie werden zudem Mittel für eine sozialverträgliche Gestaltung der Stillegungsentscheidungen bekommen. Die EG-Kommission veröffentlicht Vorausschätzungsprogramme, um den Unternehmen Hinweise auf die absetzbare Menge zu geben. Die Kommission achtet strikt auf die Einhaltung des Subventionskodex. Unternehmen, die Beihilfen erhalten, müssen einen angemessenen Kapazitätsabbau zur Marktentlastung erbringen. Für die Unternehmen in den Mitgliedstaaten gilt es daher, die Zeit bis zum 30. September möglichst effizient für die Ausarbeitung der Anpassungsprogramme zu nutzen. Von Opfern wird dabei keiner verschont bleiben, auch nicht unter Berufung auf bereits erfolgten Kapazitätsabbau. Die Bundesregierung wird strikt darauf achten, daß auch die übrigen Partner in Europa ihren Beitrag zur Marktbereinigung durch Abbau von Überkapazitäten leisten. Dies gilt insbesondere für Unternehmen, die staatliche Finanzhilfen erhalten sollen. Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rudolf Kraus auf die Fragen der Abgeordneten Erika Reinhardt (CDU/CSU) (Drucksache 12/5104 Fragen 30 und 31): Wie und durch welche Maßnahmen gewährleistet die Bundesregierung, daß der von ihr bundesweit eingeführte Röntgenpaß zum Schutz der Patienten von Ärzten in Praxen, von Krankenhäusern, Röntgeninstituten und deren Assistenten — auch ohne Nachfrage des Patienten — ausgegeben und die entsprechenden Eintragungen vorgenommen werden? Ist die Bundesregierung der Meinung, daß durch die Eintragung im Röntgenpaß größtenteils Mehrfachuntersuchungen vermieden werden können und somit eine überhöhte Strahlenbelastung für den Patienten ausgeschlossen sowie eine finanzielle Einsparung erreicht werden? Zu Frage 31: Das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung und die Krankenkassen haben mit Inkrafttreten der neuen Röntgenverordnung 1988 bundesweit den Röntgenpaß eingeführt und kostenlos verteilt. Er ist auch heute noch über diese Einrichtungen erhältlich. Inwieweit er bundesweit zum Einsatz kommt, wird von den Ländern nicht erhoben. Nach der Röntgenverordnung ist der Arzt lediglich verpflichtet, den Patienten nach dem Röntgenpaß zu fragen. Die Bundesregierung bemüht sich über die Länder, die Bundesärztekammer und die Kassenärztliche Bundesvereinigung an die Ärzte zu appellieren, sich ihrer Verpflichtung zum Strahlenschutz für die Patienten und die Beschäftigten jederzeit bewußt zu sein. Zu Frage 32: Die konsequente Registrierung von Röntgenuntersuchungen im Röntgenpaß ermöglicht dem Arzt, gegebenenfalls auf Röntgenaufnahmen eines Kollegen zurückzugreifen und den Patienten nicht einer erneuten Strahlenbelastung auszusetzen. Zudem hat die Offenlegung von Röntgenuntersuchungen für den Patienten wie für den Arzt eine psychologische Wirkung, so daß neben einer Reduzierung der Strahlenbelastung auch kostendämpfende Effekte eintreten können. Anlage 19 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Bertram Wieczorek auf die Fragen des Abgeordneten Dieter Maaß (Herne) (SPD) (Drucksache 12/5104 Fragen 32 und 33): Wann ist mit dem Erlaß der Verordnung über die Vermeidung und Verwertung von Abfällen aus Druckerzeugnissen (Altpapierverordnung-AltpapVO) zu rechnen, deren Entwurf lange vorliegt, da die bislang entstehenden Kosten für die kommunalen Papier-Sammelaktivitäten, dem Anteil von Druckschriften entsprechend, zu 75 % von den entsorgungspflichtigen Körperschaften beglichen werden müssen? Hält die Bundesregierung an der im Verordnungsentwurf vorgesehenen unentgeltlichen Rücknahmeverpflichtung der Hersteller und Vertreiber von Druckerzeugnissen fest, was den Vorrang der Kreislaufwirtschaft, wie in anderen Bereichen der Abfallwirtschaft, festschreiben würde? Zu Frage 32: Der Entwurf der Altpapierverordnung wird gegenwärtig vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit unter Berücksichtigung der im gesetzlich vorgeschriebenen Anhörungsverfahren gewonnenen Erkenntnisse überarbeitet und soll hiernach abschließend mit den Ressorts beraten werden. Im Hinblick auf eine vom Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger und vom Verband Deutscher Zeitschriftenverleger vorgelegte Selbstverpflichtungserklärung zur Wiederverwertung von Altpapier wird zudem geprüft, ob auch durch entsprechende Zusagen der Wirtschaft die mit dem Verordnungsentwurf verfolgten Ziele erreicht werden können. Konkrete Zeitangaben zum Inkrafttreten der Altpapierverordnung können vor diesem Hintergrund augenblicklich nicht genannt werden. Ich verweise in diesem Zusammenhang auch auf die Antwort der Bundesregierung vom 11. Mai 1993 auf die schriftliche Frage des Abgeordneten Wittmann (Tännesberg). Zu Frage 33: Die Bundesregierung hält Rücknahmeverpflichtungen für ein wirksames Mittel, um Hersteller und Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 162. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 16. Juni 1993 13913* Vertreiber von Produkten in die Verantwortung für den gesamten Lebenszyklus ihrer Produkte zu nehmen. Eine effektive Kreislaufwirtschaft setzt jedoch nicht notwendigerweise Rücknahmepflichten voraus. Entscheidend ist in diesem Zusammenhang vielmehr, daß die Möglichkeiten für eine stoffliche Verwertung gebrauchter Erzeugnisse optimal genutzt werden. Ob die vom Entwurf der Altpapierverordnung vorgegebenen Wiederverwertungsquoten auch auf andere Weise — beispielsweise durch die bereits angesprochene Selbstverpflichtung der Verlegerverbände — erreicht werden können, wird z. Z. noch geprüft. Insoweit ist eine abschließende Beantwortung Ihrer Frage gegenwärtig nicht möglich. Anlage 20 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Bertram Wieczorek auf die Fragen der Abgeordneten Susanne Kastner (SPD) (Drucksache 12/5104 Fragen 34 und 35): Welche Ursachen hat die Übersäuerung der Böden und der Gewässer in den neuen Bundesländern, insbesondere in Sachsen, Thüringen und Sachsen-Anhalt, wo dies in weiten Bereichen zu Trinkwasser mit zu niedrigem pH-Wert und zu hohen Kupfer- und Bleiwerten geführt hat? Welche Sanierungsmaßnahmen mit welchen Kosten sind in den neuen Ländern durchzuführen, um möglichst kurzfristig die vorgeschriebenen Grenzwerte der Trinkwasserverordnung einhalten zu können? Zu Frage 34: Eine Versauerung von Böden und Gewässern wird in erster Linie durch luftgetragene Schadstoffe hervorgerufen, wobei die Deposition von Schwefel und Salpetersäure die wesentliche Rolle spielt. Diese Säuren werden in der Atmosphäre durch Umwandlung von Ammoniak, Stickstoffoxiden und Schwefeloxiden gebildet, die aus der Verbrennung fossiler Energieträger oder aus der Landwirtschaft stammen. Mit Boden-versauerung ist überall dort zu rechnen, wo geologische und pedologische Voraussetzungen eine erhöhte Empfindlichkeit gegenüber sauren Schadstoffen beinhalten, eine entsprechend hohe Belastung vorliegt und einer Versauerung entgegenwirkende Prozesse qualitativ unbedeutend sind. Diese Gegebenheiten sind vor allem aus den siedlungsfernen, bewaldeten Hochlagen der Mittelgebirge bekannt. Bei lang anhaltenden Versauerungsprozessen droht mit abnehmender Pufferkapazität insbesondere auf kalk- oder dolimitarmen Böden ein plötzliches „Durchschlagen" der Versauerung in die Gewässer und eine erhöhte Freisetzung von Metallen, vor allem Eisen, Mangan und Aluminium. In den neuen Ländern ist der Erzgebirgsraum besonders von dieser Entwicklung betroffen, wobei die Luftschadstoffemissionen heute vor allem aus der benachbarten Tschechischen Republik stammen. Daneben sind in den neuen Ländern regional begrenzt Gewässerversauerungen infolge der intensiven bergbaulichen Tätigkeit insbesondere in den Braunkohlerevieren eingetreten. Zu Frage 35: Eine kurzfristige Sanierung von Grenzwertüberschreitungen des pH-Wertes im Trinkwasser ist generell nur durch technische Maßnahmen bei der Trinkwasseraufbereitung möglich. Die Trinkwasserverordnung legt in der Anlage 4, lfd. Nr. 5, einen einzuhaltenden pH-Bereich von 6,5 bis 9,5 fest, um Korrosion im Leitungsnetz öffentlicher Trinkwasserversorgungen, einschließlich der Hausinstallationen, zu vermeiden. Werkstoffabhängig schränkt die Trinkwasserverordnung diesen Bereich ein und bestimmt, daß der pH-Wert des abgegebenen Wassers nicht unter dem pH-Wert der Calciumcarbonatsättigung liegen darf. Die neuen Länder müssen dafür Sorge tragen, daß die Wasserversorgungsunternehmen so schnell wie möglich die technischen Voraussetzungen schaffen, um die Grenzwerte beim Parameter „pH-Wert" einzuhalten. Dies kann vorübergehend als Notmaßnahme auch in der Weise geschehen, daß eine Einstellung des pH-Wertes auf über 6,5 erfolgt, ohne zugleich den pH-Wert der Carlciumcarbonatsättigung zu erreichen. Wie aus Mitteln des „Notprogramms Trinkwasser" vom Bund geförderte Projekte zur pH-Wert-Anhebung zeigen, liegen die Kosten für entsprechende technische Einrichtungen im Wasserwerk bei ca. 20,—DM je Einwohner oder darunter. Die Kosten für Sofortmaßnahmen können auf dieser Grundlage zu 40 Millionen DM bis 80 Millionen DM geschätzt werden. Es ist Aufgabe der Länder, ihre Prioritäten so zu setzen, daß diese Maßnahmen schnellstmöglich durchgeführt werden können. Anlage 21 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Bertram Wieczorek auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Klaus Kübler (SPD) (Drucksache 12/5104 Fragen 36 und 37): Welches sind die Ergebnisse des Besuchs des Bundeskanzlers in der Ukraine unter dem Gesichtspunkt der Abschaltung des Kernkraftwerkes Tschernobyl sowie der Aufrechterhaltung des Moratoriums für weitere Kernkraftwerke in der Ukraine? Welches sind die Ergebnisse des Besuchs des Bundeskanzlers in Bulgarien unter dem Gesichtspunkt der Abschaltung des Kernkraftwerkes Kosloduji und der weiteren Zusammenarbeit auf dem Sektor der Kernenergiepolitik? Zu Frage 36: 1. Im Rahmen des Kanzlerbesuchs — bei dem auch eine Gemeinsame Erklärung über die Grundlagen der Beziehungen zwischen den beiden Staaten vom Bundeskanzler und dem ukrainischen Präsidenten, Kravtchuk, gezeichnet worden ist, die das beiderseitige starke Interesse an einer weiteren engen Zusammenarbeit auf dem Gebiet der kerntechnischen Sicherheit und des Strahlenschutzes hervorhebt — wurden auch 13914* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 162. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 16. Juni 1993 die von Ihnen angesprochenen Fragen erneut behandelt. Angeknüpft werden konnte dabei an den letzten Besuch von Herrn BM Töpfer im Februar d. J., über den seinerzeit bereits gegenüber dem Umweltausschuß eingehend berichtet worden war. Bei den Gesprächen wurde aber auch deutlich, daß die ukrainische Seite an ihrer bisherigen Position (Festhalten am Parlamentsbeschluß von 1991 bzw. 1993 zur Abschaltung der Tschernobyl-Reaktoren sowie Festhalten am Moratorium zum Einfrieren des Kernkraftwerkbaues) festhält. Unsere Seite verwies in diesem Zusammenhang nochmals mit Nachdruck auf die bereits wiederholt betonte Notwendigkeit der Abschaltung der Tschernobyl-Reaktoren. Die ukrainische Seite wies darauf hin, daß eine hochrangige Kommission derzeit beauftragt worden sei, einen Bericht über das Für und Wider einer Weiterführung des Moratoriums zu erstellen. 2. Entsprechend der Bedeutung der bilateralen Zusammenarbeit auf dem Gebiet der kerntechnischen Sicherheit und des Strahlenschutzes wurde im Rahmen des Besuchs auch ein Abkommen zwischen beiden Regierungen über Fragen gemeinsamen Interesses im Zusammenhang mit kerntechnischer Sicherheit und Strahlenschutz von BM Töpfer und dem Vorsitzenden des Staatskomitees für Atomsicherheit und Strahlenschutz der Ukraine, Herrn Shteinberg, gezeichnet; dieses Abkommen ermöglicht neben einem Informations- und Erfahrungsaustausch über alle mit der friedlichen Nutzung der Kernenergie in Zusammenhang stehenden Fragen u. a. auch die Möglichkeit der Unterstützung der zuständigen ukrainischen Stellen unter Beiziehung deutscher Beratungs- und Gutachterorganisationen in sicherheitstechnischen Fragen bezüglich Bau, Betrieb und Stillegung kerntechnischer Anlagen. Zu Frage 37: Am 26. März 1993 wurde ein Ressortabkommen über Fragen gemeinsamen Interesses im Zusammenhang mit kerntechnischer Sicherheit und Strahlenschutz zwischen dem Bundesumweltministerium und dem Komitee zur Nutzung der Atomenergie für friedliche Zwecke beim Ministerrat der Republik Bulgarien geschlossen. Damit werden die schon längerfristigen gemeinsamen Beziehungen formalisiert. Hinsichtlich der Abschaltung des KKW Kozloduy (Blöcke 1 bis 4) hat der Besuch des Bundeskanzlers erwartungsgemäß zu keinen neuen Erkenntnissen geführt. Die Bundesregierung wird ihre bekannte und mehrfach dargelegte Haltung, daß die Blöcke 1 bis 4 so schnell wie möglich abgeschaltet werden sollten, weiter verfolgen. Anlage 22 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Paul Laufs auf die Frage des Abgeordneten Rolf Schwanitz (SPD) (Drucksache 12/5104 Frage 40): In welchem Umfang werden Geldmittel für die Öffentlichkeitsarbeit im Zusammenhang mit der Einführung der neuen Postleitzahlen verwandt, und inwieweit werden diese Mittel für verschiedene Sendeformen des Fernsehens (zum Beispiel Spots, abendfüllende Sendungen) eingesetzt? Für die im Zusammenhang mit der Einführung der neuen Postleitzahlen durchzuführende Informationskampagne hat die Deutsche Bundespost POSTDIENST ein Werbebudget in Höhe von ca. 80 Millionen DM veranschlagt. Darin sind die Kosten sämtlicher an die Postkunden wie auch an die Mitarbeiter des Unternehmens gerichteten Werbe- und Informationsmaßnahmen enthalten. Für die verschiedenen Sendeformen im Fernsehen verausgabt die Deutsche Bundespost POSTDIENST folgende Werbemittel: Für die Fernsehshow „Die Post geht ab" mit Rudi Carell beteiligt sich die Deutsche Bundespost POSTDIENST an den Gewinnpreisen mit insgesamt 1,0 Millionen DM. Für die dazugehörige Teilnahmekarte am Postleitzahlen-Gewinnspiel sind insgesamt Kosten für Druck und Einbinden im Postleitzahlenbuch von 2,0 Millionen DM entstanden. Für die bei allen öffentlichen und privaten Fernsehanstalten geschalteten Werbespots werden vom Unternehmen für den Zeitraum September 1992 bis Juli 1993 insgesamt 22,4 Millionen DM verausgabt. Anlage 23 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Paul Laufs auf die Fragen des Abgeordneten Wilfried Böhm (Melsungen) (CDU/CSU) (Drucksache 12/5104 Fragen 43 und 44): Trifft es zu, daß die TELEKOM in kleinen Ortsteilen und Gemeinden im ländlichen Raum (z. B. in Nord- und Osthessen) öffentliche Telefonstellen (Telefonhäuschen) abbaut, obwohl diese Telefoneinrichtungen nach eigenen Aussagen der TELEKOM „Leben retten können", und wie wird diese Maßnahme begründet? Wie hoch sind bisher die Kosten, die der TELEKOM beim Ersatz der deutlich sichtbaren Telefonhäuschen durch Telefonzellen in grau-pink (offenbar eine Art Tarnfarbe) entstanden sind, und wie hoch werden sich die entsprechenden Kosten nach Abschluß dieser Umstellungsmaßnahme belaufen? Zu Frage 43: Zur Frage des Einrichtens und Erhaltens von öffentlichen Telefonstellen (ÖTel) in der Fläche ist folgendes auszuführen: Aus wirtschaftlichen Gründen ist es unerläßlich, völlig unrentable ÖTel-Standorte aufzugeben, bei denen wegen des geringen Umsatzes keine Nachfrage mehr unterstellt werden kann. Diese Standorte wurden in den letzten Jahrzehnten noch aufrecht erhalten, obwohl die Telefon-Anschlußdichte im Umkreis bis hin zur Vollversorgung zugenommen hat. Die Deutsche Bundespost TELEKOM wird entsprechende Maßnahmen wegen ihrer negativen Reaktion in der Öffentlichkeit sehr sensibel vornehmen. In den Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 162. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 16. Juni 1993 13915' alten Bundesländern wird beginnend in 10/93 der Abbau extrem unwirtschaftlicher ÖTel in Postämtern (ÖTel A) vorgenommen, sofern sich im näheren Umkreis eine andere ÖTel (z. B. Münz-Telefon, Karten-Telefon) befindet. In 1994 sollen dann ÖTel auf Straßen, Plätzen usw. (ÖTel B) mit sehr geringen Einnahmen eingespart werden, sofern kein Notrufmelder damit verbunden ist. Besonderheit: Durch die Digitalisierung der Fernvermittlungsstellen ist es technisch nicht mehr möglich, MünzTelefone alter Bauart weiter zu betreiben. Bei einer Auswechslung gegen moderne Münz-Telefone bzw. Karten-Telefone müßten bei Standorten mit alten Telefonhäuschen auch diese ausgewechselt bzw. mit hohem Aufwand hinsichtlich der Anbringung des Endgerätes angepaßt werden. Da dies bei Standorten mit geringen Einnahmen Investitionen in Höhe von ca. 15 000 DM auslösen würde, die nicht vertretbar sind, werden diese Standorte bereits in 1993 sukzessive aufgehoben, sofern die o. a. Randbedingungen erfüllt sind. Betroffen hiervon sind ca. 1 800 ÖTel. Diese sind nicht mit Notrufmeldern ausgestattet. In den neuen Bundesländern wird der Aufbau neuer ÖTel künftig nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten vorgenommen werden. Dabei gelten als Planungsvorgaben: — Orte bzw. Ortsteile mit in sich abgeschlossener Bebauung und mit weniger als 200 Einwohnern (mind. 100 Einwohner) sowie einer Telefonversorgung der Haushalte unter 50 % sind mit 1 ÖTel zu versorgen. Es ist die wirtschaftlichste Lösung einzusetzen. — Orte/Ortsteile mit mehr als 200 Einwohnern sind mit mind. 1 ÖTel zu versorgen. Dabei ist die an der Nachfrage orientierte wirtschaftlichste Lösung einzusetzen. Weitere Standorte sind unter Berücksichtigung von Wirtschaftlichkeit und zumutbarer Entfernung einzurichten. Nach dem Erreichen der Telefondichte der alten Bundesländer ist langfristig die dort beschriebene Strategie vorgesehen. Insgesamt wird die Deutsche Bundespost TELEKOM sehr sorgfältig die Interessenlage der Bevölkerung und die Wirtschaftlichkeit der Bereitstellung sensibel abwägen. Zum Bereitstellen einer Notrufmöglichkeit in öffentlichen Telefonstellen: Hierzu bedarf es keiner Konkretisierung von Maßnahmen, weil die Deutsche Bundespost TELEKOM den jeweiligen Anträgen des zuständigen Bundeslandes oder eines ermächtigten Notrufträgers voll nachkommt. Allerdings kann diese Dienstleistung nicht mit der Forderung verknüpft werden, unrentable Standorte nur deshalb beizubehalten, um dem Notdienstträger eine Möglichkeit zu schaffen, daß der Kunde einen Notruf absetzen kann. Hierzu gibt es für den Notrufträger alternative Lösungen (z. B. Notrufsäulen). Die Bundesregierung wird darauf achten, daß die in der Verordnung zur Regelung der Pflichtleistungen der Deutschen Bundespost TELEKOM (TPflLV) festgelegten Grundsätze hinsichtlich des Bereitstellens öffentlicher Telefonstellen (§ 4 TPf1LV) und das Bereitstellen von Notrufmöglichkeiten in öffentlichen Telefonstellen (§ 5 TPflLV) eingehalten werden. Zu Frage 44: Ein genereller Austausch von gelben Telefonhäuschen in Häuschen im neuen Telekom-Design findet nicht statt. Der Einsatz der neuen Häuschen erfolgt nur da, wo neue öffentliche Telefonstellen benötigt werden (überwiegend in den neuen Bundesländern) und an den Standorten, wo nicht mehr instandsetzungsfähige Telefonhäuschen infolge von Verrostung, Vandalismus und Verkehrsunfällen ausgewechselt werden müssen. Besondere zusätzliche Kosten für den Einsatz eines neuen Design bei Telefonhäuschen entstehen daher nicht.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Rita Süssmuth


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Eine weitere Frage.


Rede von Gudrun Weyel
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Abgeordneten, während an der Kreuzung Adenauerallee/Heussallee noch heftige Auseinandersetzungen stattfanden, durchaus die Möglichkeit hatten, erhobenen Hauptes am Rheinufer-Fußweg das Plenum zu erreichen?

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Eduard Lintner


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Ab 7.45 Uhr angeblich nicht mehr. Da war kein Zugang über Land mehr möglich. So jedenfalls die unwidersprochene Angabe des Bonner Polizeipräsidenten heute im Innenausschuß.