Rede:
ID1215907300

insert_comment

Metadaten
  • sort_by_alphaVokabular
    Vokabeln: 10
    1. Das: 1
    2. Wort: 1
    3. hat: 1
    4. nunmehr: 1
    5. die: 1
    6. Abgeordnete: 1
    7. Frau: 1
    8. Dr.: 1
    9. Maria: 1
    10. Böhmer.: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 12/159 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 159. Sitzung Bonn, Freitag, den 14. Mai 1993 Inhalt: Abweichung von den Richtlinien für die Fragestunde, für die Aktuelle Stunde sowie der Vereinbarung über die Befragung der Bundesregierung in der Sitzungswoche ab 24. Mai 1993 13445A Bestellung von zwei Schriftführern . . 13490A Tagesordnungspunkt 11: Beratung des Antrags der Abgeordneten Freimut Duve, Peter Conradi, Angelika Barbe, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Zentrale Gedenkstätte des Bundes (Drucksache 12/4536) Peter Conradi SPD 13445 B Dr. Helmut Kohl, Bundeskanzler . . . 13447 A Wolfgang Lüder F.D.P. 13451A Dr. Ilja Seifert PDS/Linke Liste 13452 B Dr. Ursula Fischer PDS/Linke Liste . 13453 A Konrad Weiß (Berlin) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 13453 C Freimut Duve SPD 13454 C Siegfried Vergin SPD 13455 A Ina Albowitz F D P. 13455 C Dr. Roswitha Wisniewski CDU/CSU . . . 13456 C Tagesordnungspunkt 12: Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Liesel Hartenstein, Dietmar Schütz, Harald B. Schäfer (Offenburg), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Minderung der Ozon-Belastung — Maßnahmen zur Bekämpfung des Sommer-Smogs (Drucksachen 12/772, 12/1677) Dr. Liesel Hartenstein SPD 13457 C Steffen Kampeter CDU/CSU 13459B Dr. Jürgen Starnick F D P 13460 D Dr. Klaus Töpfer, Bundesminister BMU 13461 D Tagesordnungspunkt 13: a) Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Vereinheitlichung der Kündigungsfristen von Arbeitern und Angestellten (Kündigungsfristengesetz) (Drucksache 12/4902) b) Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Vereinheitlichung der Kündigungsfristen von Arbeitern und Angestellten (Zweites Arbeitsrechtsbereinigungsgesetz) (Drucksache 12/4907) Karl Josef Laumann CDU/CSU 13463 B Hans Büttner (Ingolstadt) SPD 13463D, 13468 B Günther Heyenn SPD 13464 B Heinz Schemken CDU/CSU . . . . . 13465 C Dr. Eva Pohl F.D.P. 13466B Bernd Heim PDS/Linke Liste 13467 B Horst Günther, Parl. Staatssekretär BMA 13468A Günther Heyenn SPD 13469C Dr. Ulrich Briefs fraktionslos 13470A II Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 159. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. Mai 1993 Tagesordnungspunkt 14: Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Marliese Dobberthien, Hanna Wolf, Angelika Barbe, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Kündigungsschutz und Lohnfortzahlung für Hausangestellte im Rahmen des Mutterschutzgesetzes (Drucksache 12/3625) Dr. Marliese Dobberthien SPD 13470D Dr. Maria Böhmer CDU/CSU 13472B Dr. Walter Hitschler F.D.P. . . . . . 13473 D Dr. Sigrid Semper F D P 13474 C Dr. Barbara Höll PDS/Linke Liste . . . 13475 B Tagesordnungspunkt 15: a) Beratung der Großen Anfrage der Abgeordneten Otto Schily, Ingrid Becker-Inglau, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Kindergesundheit und Umweltbelastungen (Drucksachen 12/2580, 12/4626) b) Beratung der Großen Anfrage der Abgeordneten Vera Wollenberger, Werner Schulz (Berlin), Konrad Weiß (Berlin) und der Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Die Notwendigkeit von ökologischen Kinderrechten; Gefährdung von Kindern durch Umweltgifte (Drucksachen 12/2607, 12/4817) Otto Schily SPD 13475 D Vera Wollenberger BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 13477 B Dr. Sabine Bergmann-Pohl, Parl. Staatssekretärin BMG 13479A Marita Sehn F.D.P. 13480D Wilhelm Schmidt (Salzgitter) SPD . . . 13483 C Dr. Walter Hitschler F.D.P. . . . . . 13484 A Editha Limbach CDU/CSU 13486B Dr. Barbara Höll PDS/Linke Liste . . . 13488B Klaus Lennartz SPD 13490A Editha Limbach CDU/CSU 13491 B Dr. Bertram Wieczorek, Parl. Staatssekretär BMU 13492A Klaus Lennartz SPD 13492 C Ulrich Klinkert CDU/CSU 13493 D Nächste Sitzung 13495 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 13497* A Anlage 2 Amtliche Mitteilungen 13498* A Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 159. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. Mai 1993 13445 159. Sitzung Bonn, den 14. Mai 1993 Beginn: 9.00 Uhr
  • folderAnlagen
    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Adam, Ulrich CDU/CSU 14. 5. 93 Antretter, Robert SPD 14. 5. 93 * Becker-Inglau, Ingrid SPD 14. 5. 93 Berger, Hans SPD 14. 5. 93 Bindig, Rudolf SPD 14. 5. 93 * Dr. Blank, CDU/CSU 14. 5. 93 Joseph-Theodor Böhm (Melsungen), CDU/CSU 14. 5. 93 * Wilfried Bredehorn, Günther F.D.P. 14. 5. 93 Büchler (Hof), Hans SPD 14. 5. 93 * Bühler (Bruchsal), Klaus CDU/CSU 14. 5. 93 * Dr. von Billow, Andreas SPD 14. 5. 93 Carstensen (Nordstrand), CDU/CSU 14. 5. 93 Peter Harry Caspers-Merk, Marion SPD 14. 5. 93 Dr. Däubler-Gmelin, SPD 14. 5. 93 Herta Doss, Hansjörgen CDU/CSU 14. 5. 93 Dr. Eckardt, Peter SPD 14. 5. 93 Dr. Enkelmann, Dagmar PDS/LL 14. 5. 93 Eymer, Anke CDU/CSU 14. 5. 93 Feilcke, Jochen CDU/CSU 14. 5. 93 Fischer (Unna), Leni CDU/CSU 14. 5. 93 * Gallus, Georg F.D.P. 14. 5. 93 Ganschow, Jörg F.D.P. 14. 5. 93 Gansel, Norbert SPD 14. 5. 93 Gattermann, Hans H. F.D.P. 14. 5. 93 Dr. Gautier, Fritz SPD 14. 5. 93 Dr. Geißler, Heiner CDU/CSU 14. 5. 93 Gerster (Mainz), CDU/CSU 14. 5. 93 Johannes Dr. Glotz, Peter SPD 14. 5. 93 Gries, Ekkehard F.D.P. 14. 5. 93 Großmann, Achim SPD 14. 5. 93 Dr. Haussmann, Helmut F.D.P. 14. 5. 93 Dr. Holtz, Uwe SPD 15. 5. 93 * Dr. Jahn (Münster), CDU/CSU 14. 5. 93 Friedrich-Adolf Jaunich, Horst SPD 14. 5. 93 Kastning, Ernst SPD 14. 5. 93 Kiechle, Ignaz CDU/CSU 14. 5. 93 Kittelmann, Peter CDU/CSU 14. 5. 93 * Klose, Hans-Ulrich SPD 14. 5. 93 Kohn, Roland F.D.P. 14. 5. 93 Koltzsch, Rolf SPD 14. 5. 93 Kretkowski, Volkmar SPD 14. 5. 93 Dr.-Ing. Krüger, Paul CDU/CSU 14. 5. 93 Leidinger, Robert SPD 14. 5. 93 Lummer, Heinrich CDU/CSU 14. 5. 93 * Maaß (Wilhelmshaven), CDU/CSU 14. 5. 93 * Erich Marten, Günter CDU/CSU 14. 5. 93 * Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Matterne, Dietmar SPD 14. 5. 93 Mischnick, Wolfgang F.D.P. 14. 5..93 Dr. Modrow, Hans PDS/LL 14. 5. 93 Möllemann, Jürgen W. F.D.P. 14. 5. 93 Molnar, Thomas CDU/CSU 14. 5. 93 Dr. Müller, Günther CDU/CSU 14. 5. 93 * Müller (Pleisweiler), SPD 14. 5. 93 Albrecht Müller (Wadern), CDU/CSU 14. 5. 93 Hans-Werner Dr. Neuling, Christian CDU/CSU 14. 5. 93 Oesinghaus, Günther SPD 14. 5. 93 Paintner, Johann F.D.P. 14. 5. 93 Peter (Kassel), Horst SPD 14. 5. 93 Dr. Pfaff, Martin SPD 14. 5. 93 Dr. Pfennig, Gero CDU/CSU 14. 5. 93 Pfuhl, Albert SPD 14. 5. 93 Philipp, Ingeborg PDS/LL 14. 5. 93 Pofalla, Ronald CDU/CSU 14. 5. 93 Dr. Probst, Albert CDU/CSU 14. 5. 93 * Rawe, Wilhelm CDU/CSU 14. 5. 93 Reddemann, Gerhard CDU/CSU 14. 5. 93 * Reuschenbach, Peter W. SPD 14. 5. 93 Dr. Riesenhuber, Heinz CDU/CSU 14. 5. 93 Roth, Wolfgang SPD 14. 5. 93 Schaich-Walch, Gudrun SPD 14. 5. 93 Dr. Scheer, Hermann SPD 14. 5. 93 * Schmidbauer (Nürnberg), SPD 14. 5. 93 Horst Schmidt (Aachen), Ursula SPD 14. 5. 93 von Schmude, Michael CDU/CSU 14. 5. 93 * Schütz, Dietmar SPD 14. 5. 93 Dr. Schwarz-Schilling, CDU/CSU 14. 5. 93 Christian Seibel, Wilfried CDU/CSU 14. 5. 93 Dr. Soell, Hartmut SPD 14. 5. 93 * Dr. Sprung, Rudolf CDU/CSU 14. 5. 93 * Stachowa, Angela PDS/LL 14. 5. 93 Steiner, Heinz-Alfred SPD 14. 5. 93 * Dr. Stoltenberg, Gerhard CDU/CSU 14. 5. 93 Stübgen, Michael CDU/CSU 14. 5. 93 Terborg, Margitta SPD 14. 5. 93 * Dr. Vogel, Hans-Jochen SPD 14. 5. 93 Voigt (Frankfurt), SPD 14. 5. 93 Karsten D. Dr. Waigel, Theo CDU/CSU 14. 5. 93 Walz, Ingrid F.D.P. 14. 5. 93 Welt, Jochen SPD 14. 5. 93 Wohlrabe, Jürgen CDU/CSU 14. 5. 93 Würfel, Uta F.D.P. 14. 5. 93 Zierer, Benno CDU/CSU 14. 5. 93 * * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates 13498 * Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 159. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. Mai 1993 Anlage 2 Amtliche Mitteilungen Der Bundesrat hat in seiner 656. Sitzung am 7. Mai 1993 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzustimmen bzw. einen Antrag gemäß Art. 77 Abs. 2 GG nicht zu stellen. Zweites Gesetz zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes Gesetz zur Aufhebung des Reichsheimstättengesetzes Gesetz zu dem Übereinkommen vom 23. Juli 1990 fiber die Beseitigung der Doppelbesteuerung im Falle von Gewinnberichtigungen zwischen verbundenen Unternehmen Gesetz zu dem Abkommen vom 4. Oktober 1991 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Norwegen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und über gegenseitige Amtshilfe auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen Gesetz zu dem Protokoll vom 24. Februar 1988 zur Bekämpfung widerrechtlicher gewalttätiger Handlungen auf Flughäfen, die der internatIonalen Zivilluftfahrt dienen Die Vorsitzenden folgender Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den nachstehenden Vorlagen absieht: Ausschuß far Wirtschaft Drucksache 11/8268 Ausschuß für Frauen und Jugend Drucksache 12/3748 EG-Ausschuß Drucksache 12/3602 Die Vorsitzenden folgender Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EG-Vorlagen zur Kenntnis genommen bzw. von einer Beratung abgesehen hat: Finanzausschuß Drucksache 12/4555 Nr. 2.3 Haushaltsausschuß Drucksache 12/4555 Nr. 2.7 Ausschuß für Wirtschaft Drucksache 12/4491 Nrn. 2.5, 2.7, 2.9, 2.10, 2.11, 2.12
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Marliese Dobberthien


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Jährlich verlieren 2 500 bis 3 000 schwangere Frauen trotz des Kündigungsschutzes im Mutterschutzgesetz ihren Arbeitsplatz. Diese Frauen verlieren ihren Schutz nicht wegen gesetzwidrig handelnder Arbeitgeber. Nein, ich meine die legalen Kündigungen. Arbeitgeber dürfen gemäß § 9 Abs. 1 Satz 2 Mutterschutzgesetz in vollem Einklang mit dem Gesetz schwangeren Hausangestellten kündigen.
    Das hat schwerwiegende wirtschaftliche und soziale Folgen für die Betroffenen, vor allem für alleinerziehende Mütter. Sie können damit in existen-



    Dr. Marliese Dobberthien
    tielle Krisen geraten, weit über den Arbeitsplatzverlust hinaus. Bewohnen Schwangere z. B. eine Dienstwohnung, können sie mit der Kündigung auch ihre Bleibe verlieren und das zu einem Zeitpunkt, zu dem sie besonders schutzbedürftig sind und Fürsorge und Geborgenheit benötigen. Am Ende kann nicht nur die Arbeitslosigkeit, sondern auch Obdachlosigkeit und gesellschaftliche Isolation stehen. Ein unhaltbarer Zustand.

    (Beifall bei der SPD)

    Es ist nur ein schwacher Trost, wenn die betroffenen Schwangeren ein Unterhaltsgeld erhalten. Im Vergleich zu Festanstellung und Obdach ist das ein Linsengericht. Der Bund bezahlt das bisherige durchschnittliche Nettoarbeitsentgelt, aber hiervon müssen die gekündigten Schwangeren den vollen Krankenkassenbeitrag, der vorher zur Hälfte vom Arbeitgeber getragen wurde, allein zahlen.

    (Michael Müller [Düsseldorf] [SPD]: Nicht in Ordnung!)

    — Nicht in Ordnung. — Nach Ablauf der Mutterschutzfristen, wenn das Baby noch klein ist und das Erziehungsgeld vielleicht keine ausreichende Einkommensquelle darstellt, sind die auf einen neuen Arbeitsplatz angewiesen. Angesichts der Arbeitsmarktlage ist das kein einfaches Unterfangen, besonders für Mütter mit Babys.
    Es gibt eine weitere Benachteiligung schwangerer Hausangestellter. Als Teilzeitbeschäftigte haben sie gemäß § 11 Abs. 3 des Mutterschutzgesetzes nicht einmal einen Anspruch auf den vorgezogenen Mutterschutzlohn, wenn sie bereits vor den üblichen Mutterschutzfristen einem Beschäftigungsverbot unterliegen. Statt dessen bekommen sie nur während der normalen Mutterschutzfristen, also 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Entbindung, das übliche Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse sowie den Arbeitgeberzuschuß.
    Dagegen sind schwangere Teilzeitbeschäftigte außerhalb des Haushalts viel besser beschützt. Im Gefahrenfall, z. B. bei schwerer körperlicher Arbeit oder beim Umgang mit Gefahrstoffen, braucht in diesem Fall die Schwangere nicht weiterzuarbeiten. Sie erhält ihre volle Lohnfortzahlung — eine weise Entscheidung für Mutter und Kind.
    Keine Lohnfortzahlung erhalten dagegen teilzeitbeschäftigte schwangere Hausangestellte im Gefahrenfall, aber nur, wenn sie hauswirtschaftliche Arbeiten erledigen. Sind sie erzieherisch oder pflegerisch tätig, erhalten sie hingegen eine Lohnfortzahlung. Eine gesetzliche Begründung für diese unterschiedliche und verwirrende Behandlung gibt es nicht. Eine solche Ungleichbehandlung ist daher nicht nur sozialpolitisch verfehlt, sondern überdies auch diskriminierend.

    (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der PDS/Linke Liste)

    Mich ärgert auch, daß das geltende Recht parteiisch ist. Im Mittelpunkt der jetzigen Regelung stehen immer die Interessen der Arbeitgeber und des Privathaushalts und nicht die der schwangeren Hausangestellten oder ihres Kindes.
    Dies zeigt sich besonders beim sogenannten Dienstmädchenprivileg. Höchsteinkommensbezieher werden steuerlich privilegiert, aber nicht die schutzbedürftige schwangere Hausangestellte. Das ist aus meiner Sicht zutiefst unsozial.
    Wieso gibt es derartige Diskriminierungen von Arbeitnehmerinnen in Privathaushalten? Die Sünden reichen über 40 Jahre zurück und sind sozialpolitisch nie korrigiert worden. 1952 begründete der Gesetzgeber die Diskriminierung schwangerer Hausangestellter damit, daß die Verhältnisse in einer Familie nicht mit denen im betrieblichen Arbeitsleben vergleichbar seien. Finanzielle Belastung durch Kündigungsverbot und Lohnfortzahlungspflicht für eine schwangere Hausangestellte seien — so hieß es — für den Privathaushalt unzumutbar.
    Doch seit damals sind mehr als 40 Jahre verstrichen. Die finanziellen Belastungen im Falle eines Kündigungsverbots sind längst durch eine kluge Fondsregelung auffangbar. Zirka 80 % der Kosten können heute durch das seit 1986 geltende Umlageverfahren U 2 für Kleinbetriebe gemäß § 10 des Lohnfortzahlungsgesetzes übernommen werden.
    Doch statt die längst überfällige Korrektur des Mutterschutzgesetzes in Angriff zu nehmen, hat die Bundesregierung das Problem wieder einmal ausgesessen. Dabei ist für sie das Thema beileibe nicht neu. Bereits vor einem Jahr haben wir in einer Kleinen Anfrage auf diese unsinnigen Bestimmungen hingewiesen und die Bundesregierung gebeten zu handeln. Doch gesetzgeberisch ist nichts passiert. Statt dessen habe ich schöne Absichtserklärungen gehört. Peter Hintze, seinerzeit Parlamentarischer Staatssekretär im BMFJ, konstatierte im Februar 1992, daß sehr wohl ein Handlungsbedarf besteht. In ihrer Antwort auf unsere Kleine Anfrage aus dem Sommer letzten Jahres räumt die Bundesregierung auch ein, daß eine Überprüfung der einschlägigen Paragraphen erforderlich ist, da es keine plausible Begründung für die beiden von uns kritisierten Ausnahmeregelungen gibt.
    Nicht nur die SPD, auch der Berufsverband katholischer Arbeitnehmerinnen in der Hauswirtschaft in Deutschland beklagt die geltenden gesetzlichen Ausnahmebestimmungen für Hausangestellte. Der Verband hält sie — wie wir — für unhaltbar und diskriminierend. Ebenso befürwortet die Gewerkschaft Nahrung, Genuß, Gaststätten eine Abschaffung der angesprochenen Ausnahmeregelung.
    Die bisher geltenden Bestimmungen muten an wie ein Relikt aus längst vergangenen Tagen, als Hausangestellte noch als Dienstmädchen bezeichnet wurden, der Arbeitgeber die „Herrschaft" ausübte und dem „Dienstmädchen" noch keine Rechte zustanden, vor allem kein Recht auf ein eigenes Privatleben. Damals mußte manche Frau ihre Dienststelle verlassen, wenn sie schwanger wurde. Sollte das Kind damals gar unehelich gewesen sein, war der Absturz in Not und gesellschaftliche Ächtung unausweichlich. Heute hingegen sollten wir versuchen, die Rahmenbedingungen für Mutterschaft zu verbessern.
    Wer den Schwangerschaftsabbruch vermeiden helfen will, muß Diskriminierung bei der Mutterschaft abbauen. Ich will, daß Frauen die Chance bekommen,



    Dr. Marliese Dobberthien
    ihren Kinderwunsch frei von existentiellen Sorgen realisieren zu können. Man darf nicht auf der einen Seite die Mutterschaft verherrlichen und auf der anderen Seite, wenn die Finanzierungsfrage angesprochen wird, die Augen verschließen.

    (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der PDS/Linke Liste)

    Wer das tut, läßt zu, daß die sorgenfreie Mutterschaft zu einem Privileg der Reichen verkommt. Die Empfehlung Bayerns, eine Nachbesserung abzulehnen, ist weder christlich noch sozial.

    (Beifall bei der SPD — Horst Kubatschka [SPD]: Das sind die auch nicht!)

    — Wohl wahr. — Gerade die Konservativen, die im Zusammenhang mit der Neuregelung des § 218 so gerne für sich den Schutz des ungeborenen Lebens reklamieren, hätten hier eine Chance, die Ernsthaftigkeit ihrer Argumentation zu beweisen. In der Güterabwägung zwischen den finanziellen Interessen des Privathaushaltes und dem Schutzanspruch der Schwangeren entscheiden sich Mutterfreundlichkeit, Kinderfreundlichkeit und Familienfreundlichkeit nicht an Sonntagsreden, sondern nur an praktischer Politik zugunsten eines schutzbedürftigen Personenkreises.
    Da die Bundesregierung trotz unserer Bitten bisher nicht initiativ geworden ist, haben wir den vorliegenden Antrag gestellt, damit die Diskriminierung schwangerer Hausangestellter beendet wird. Schwangere Beschäftigte in Privathaushalten dürfen nicht länger schlechter gestellt werden als andere Gruppen von Arbeitnehmerinnen in dieser Gesellschaft.

    (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der PDS/Linke Liste)

    Auch verfassungsrechtlich ist es geboten, allen — ich betone: allen — Schwangeren und Müttern Schutz zu gewähren und Benachteiligungen zu verhindern. Für einen gestaffelten, geringeren Schutz im Privathaushalt dürfte die Verfassung keinen Anknüpfungspunkt bieten. Im Interesse der betroffenen Frauen bitte ich die Bundesregierung, unserem Antrag zu folgen und die notwendigen gesetzgeberischen Schritte einzuleiten.

    (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der PDS/Linke Liste)



Rede von Dieter-Julius Cronenberg
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Das Wort hat nunmehr die Abgeordnete Frau Dr. Maria Böhmer.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Maria Böhmer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Thema Kündigungsschutz für Hausangestellte greifen wir heute nicht zum erstenmal auf. Bereits in der vergangenen Legislaturperiode hat sich die Gruppe der Frauen in der CDU/CSU-Fraktion für eine Überprüfung der bestehenden Mutterschutzregelungen für Hausangestellte eingesetzt. Im vergangenen Jahr hat sich der Sonderausschuß „Schutz des ungeborenen Lebens" mit Blick auf notwendige Änderungen im Mutterschutzgesetz mit diesen Problematik befaßt. Stets war es Ziel, nachteilige Regelungen für Hausangestellte aufzuheben. Das ist, wie ich das sehe, auch die Absicht des hier vorliegenden Antrags der SPD. Aus vorangegangenen Diskussionen weiß ich aber sehr wohl um die unterschiedlichen Sichtweisen und Bewertungen, um Vor- und Nachteile der einen oder anderen Regelung und um die Schwierigkeiten, zu einer Lösung zu kommen. Wo liegen nun die hier zu behandelnden Probleme?
    Frau Dobberthien hat die rechtliche Situation dargestellt. Deshalb kann ich es an dieser Stelle etwas kürzer machen. Die bestehenden Regelungen hinterlassen, glaube ich, bei jedem, der sich mit dieser Seite des Gesetzes befaßt, einen eher verwirrenden Eindruck. Die Vollzeitbeschäftigte hat nach dem fünften Monat keinen Kündigungsschutz, aber erhält Sonderunterstützung. Die Teilzeitbeschäftigten haben Kündigungsschutz, aber bei Beschäftigungsverbot trifft es die Kräfte, die teilzeitbeschäftigt sind und hauswirtschaftliche Aufgaben zu erledigen haben, schlechter als diejenigen, die pflegerische und erzieherische Aufgaben zu erledigen haben. Es will mir nicht in den Kopf, worin die Begründungen hierfür liegen. Trotzdem müssen wir uns mit den Gründen intensiv auseinandersetzen, um dann zu den richtigen Lösungen zu kommen.
    Die Regelungen stammen aus den 50er Jahren. Damals wurde vom Gesetzgeber gesagt — ich entnehme das dem Protokoll des Ausschusses für Sozialpolitik vom 28. Februar 1951 —, daß die Art des Zusammenarbeitens und Zusammenlebens im privaten Haushalt eine Mutterschaftsfürsorge nicht im gleichen Ausmaß wie bei betrieblichen Arbeitsstätten notwendig macht. Es wurde auch festgehalten, daß dem Arbeitgeber nach seinen sozialen, familiären und räumlichen Verhältnissen nicht zugemutet werden kann, schwangere Hausangestellte zu behalten. Die Belange der Familien müßten berücksichtigt werden, da ein Großteil der hauswirtschaftlich tätigen Arbeitnehmerinnen in häuslicher Gemeinschaft lebte und den Privathaushalten nicht im gleichen Maß wie Unternehmern oder Verwaltungen soziale Beschränkungen und Lasten des gesetzlichen Mutterschutzes auferlegt werden könnten.
    Wie sieht es heute, nach mehr als 42 Jahren, mit der Gültigkeit dieser Argumente aus? Welche neuen Gesichtspunkte müssen Berücksichtigung finden? Wie bewerten vor allen Dingen die Betroffenen, also die Hausangestellten, aber auch die Privathaushalte die Situation? Festzuhalten ist, daß sich die Arbeits- und Beschäftigungssituation im Privathaushalt deutlich verändert hat. Das Dienstmädchen und das Kindermädchen alter Prägung gehören wahrlich der Vergangenheit an. Zugehfrau, Fensterputzer, Tagesmütter, Au-pair-Mädchen, Hauswirtschafterin und Haushälterin, das sind die Helferinnen und Helfer unserer Zeit.
    Wir müssen auch bedenken, daß die zeitlichen Bindungen sehr unterschiedlich sind. Sie können von etwa einmal wöchentlich drei Stunden bis zum Fulltime-Job reichen. Auch hier haben wir die Veränderungen zur Kenntnis zu nehmen.
    Genauso gilt auch, daß sich die Arbeitsplatzanforderungen geändert haben. Wo heute Staubsauger, Wasch- und Spülmaschine, Tiefkühlschrank, Mikro-



    Dr. Maria Böhmer
    welle und pflegeleichte Wohnungen die Arbeitssituation bestimmen, waren früher, in den 50er Jahren, für die Hausangestellten Schrubber und Bohner, Waschbrett und Handmangel, kohlebeheizte Kochherde und Eisschränke gang und gäbe und haben in der Tat für manche Schwangere eine ganz andere Belastung dargestellt, als es heute für die Hausangestellte gegeben ist.
    Parallel dazu hat sich die Zahl der Hausangestellten verringert. Noch 1961 gab es 342 000 Erwerbspersonen in privaten Haushalten. Ende der 80er Jahre ermittelte das Statistische Bundesamt nur noch 65 000 Erwerbstätige bei Familien oder Einzelpersonen.
    Wir müssen auch sehen, daß sich eine deutliche Professionalisierung im Bereich derjenigen, die im Haushalt tätig sind, vollzogen hat. Wir haben heute gut qualifizierte hauswirtschaftlich, erzieherisch oder pflegerisch tätige Frauen. Für diese mit einem qualifizierten beruflichen Abschluß ausgestatteten Frauen wird der Arbeitsplatz im Privathaushalt immer weniger attraktiv. Sie ziehen den Arbeitsplatz in einem Hotel, einem Heim oder einer Klinik vor. Mag da nicht die Frage der Arbeitsplatzsicherheit, des Kündigungsschutzes gerade für jüngere Frauen eine Rolle spielen? Müßten wir nicht hier ansetzen, wenn es darum geht, denjenigen Haushalten eine Hilfe zu sichern, die solche Hilfe brauchen?
    Wir sollten allerdings auch im Blick haben, daß sich nur noch eine ganz kleine Zahl von Haushalten eine Vollzeitbeschäftigte im Haushalt leisten können. Nach einer Studie des Ifo-Instituts sind das nur noch 6 % der untersuchten Haushalte, die ein relativ hohes Haushaltseinkommen von über 5 000 DM im Monat haben. Die überwiegende Zahl der Haushalte beschäftigt Teilzeitkräfte.
    Wir haben also eine deutlich veränderte Ausgangssituation, die auch die Gründe, die in den 50er Jahren genannt worden sind, relativieren sollte. Aus den Reihen derjenigen, die Hauptbetroffene sind, lassen sich deshalb auch deutliche Veränderungswünsche registrieren.
    Vor einiger Zeit hat die Arbeitsgemeinschaft der Landfrauenverbände Rheinland-Pfalz, die in doppelter Weise betroffen ist, nämlich als Arbeitgeberseite und als Arbeitnehmerseite, erklärt: Als Frauenverband können wir es nicht tolerieren, daß der Gesetzgeber beim Kündigungsschutz Unterschiede zwischen Arbeitnehmerinnen im Familienhaushalt mit hauswirtschaftlichen, erzieherischen oder pflegerischen Arbeiten und den übrigen Arbeitnehmerinnen macht.
    Frau Dobberthien hat den Berufsverband katholischer Arbeitnehmerinnen in der Hauswirtschaft zitiert. Dort wird in der Tat die anhaltende Diskriminierung von Frauen in Privathaushalten beklagt. Ich verstehe durchaus, wenn gerade aus diesem Kreis die bedrängte Situation alleinerziehender Mütter in den Vordergrund gerückt wird; denn oft bedeutet die Kündigung des Arbeitsplatzes auch die Kündigung der Wohnung. Hier muß es heißen: Mutterschutz bedeutet auch Lebensschutz.
    Was mag in jungen Frauen vorgehen, die durch die Schwangerschaft um Arbeitsplatz und Wohnung kommen und dann auf einen möglichen neuen
    Arbeitsplatz vertröstet werden? Die Folgen könnten sehr deutlich auf der Hand liegen.
    Ich will aber auch nicht die Gegenposition ignorieren; denn damit werden wir uns intensiv auseinandersetzen, um zu solchen Lösungen zu kommen, die allen Beteiligten dienen. Einerseits wird für die Beibehaltung der momentanen gesetzlichen Regelung ins Feld geführt, daß die Sonderunterstützung dann entfalle und der Frau nur das geringere Arbeitslosengeld bliebe, wenn sie auf Grund einer Ausnahmeregelung dann doch die Kündigung erhält. Wir müssen aber den Ausgleich sehen, der darin bestünde: Wenn wir Kündigungsschutz haben, behält die Frau den Arbeitsplatz; sie bleibt in diesem Arbeitsverhältnis und muß sich nicht gerade in der Endphase der Schwangerschaft mit Arbeits- und Wohnungsproblemen beschäftigen. Damit wird die Konflikt- und Streßsituation gemindert. Wir haben geringere Belastungen für die werdende Mutter und das ungeborene Leben.
    Beim Kündigungsverbot bestünde zusätzlich die Pflicht, bis zur sechsten Woche vor der Geburt weiterzuarbeiten, wird außerdem argumentiert und eingewandt. Ich sehe, ehrlich gesagt, keinen Grund, warum Hausangestellte anders als Arbeitnehmerinnen in anderen Bereichen zu behandeln sind, für die das selbstverständlich ist.
    Dem Einwurf, Familienhaushalte könnten in bezug auf Lohnfortzahlung und Mutterschutzgesetz nicht mit Betrieben und Verwaltungen gleichgestellt werden, da andere wirtschaftliche und soziale Strukturen vorliegen, messe ich schon eine hohe Bedeutung zu; ich sage aber gleichwohl: Wenn wir dem Handwerksbetrieb mit einer Bürokraft oder dem Blumengeschäft mit vielleicht nur zwei Floristinnen die Verpflichtung des Kündigungsschutzes auferlegen, dann können wir heute keine Ausnahmeregelung dieser Art mehr für Privathaushalte vertreten.