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    Plenarprotokoll 12/153 Deutscher Bundestag u es a Stenographischer Bericht 153. Sitzung Bonn, Freitag, den 23. April 1993 Inhalt: Nachruf auf den Abgeordneten Walter Rempe 13115A Erweiterung der Tagesordnung 13115 B Tagesordnungspunkt 14: a) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines ... Strafrechtsänderungsgesetzes — §§ 175, 182 StGB (... StrAndG) (Drucksache 12/4584) b) Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Sexualstrafrechts (§§ 175, 136a, 182 StGB) (Drucksache 12/4232) c) Erste Beratung des von der Abgeordneten Christina Schenk und der Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum Schutz der psychosexuellen Entwicklung von Jugendlichen — Streichung der §§ 175 und 182 StGB, § 149 StGB/ DDR (Drucksache 12/1899) Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Bundesministerin BMJ 13116A Dr. Jürgen Meyer (Ulm) SPD 13117 B Horst Eylmann CDU/CSU 13119D Dr. Barbara Höll PDS/Linke Liste . . . 13121 C Jörg van Essen F.D.P. 13122D Christina Schenk BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 13123D Ronald Pofalla CDU/CSU 13124 D Zusatztagesordnungspunkt 12: Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD und F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über dienstrechtliche Regelungen für besondere Verwendungen im Ausland (Auslandsverwendungsgesetz) (Drucksache 12/4749) Johannes Ganz (St. Wendel) CDU/CSU . 13126A Heinz-Alfred Steiner SPD . . . . . . . . 13127 A Dr. Burkhard Hirsch F.D.P. 13128A Andrea Lederer PDS/Linke Liste . . . 13128D Dr. Wolfgang Ullmann BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 13129C Dr. Ilja Seifert PDS/Linke Liste 13130B Tagesordnungspunkt 15: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Bundesfernstraßengesetzes (Drucksache 12/4635) Manfred Carstens, Parl. Staatssekretär BMF 13130D Dr. Dagmar Enkelmann PDS/Linke Liste 13131B Horst Friedrich F D P. 13132A Carl Ewen SPD 13132D Michael Jung (Limburg) CDU/CSU . . 13133D Dr. Dagmar Enkelmann PDS/Linke Liste 13134B II Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 153. Sitzung. Bonn, Freitag, den 23. April 1993 Tagesordnungspunkt 16: Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Andreas von Bülow, Angelika Barbe, Friedhelm Julius Beucher, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Belohnung für Rückholung veruntreuten DDR-Vermögens (Drucksache 12/4102) Volker Neumann (Bramsche) SPD . . . 13135C Joachim Gres CDU/CSU 13137A Volker Neumann (Bramsche) SPD . . 13137D Dr. Jürgen Schmieder F.D.P. . . . . . 13139A Andrea Lederer PDS/Linke Liste . . . 13139D Tagesordnungspunkt 12: Beratung der Großen Anfrage der Abgeordneten Andrea Lederer, Dr. Ruth Fuchs, Dr. Hans Modrow und der Gruppe der PDS/Linke Liste zur Abrüstungs- und Rüstungskontrollpolitik der Bundesregierung (Drucksachen 12/2972, 12/4265) Andrea Lederer PDS/Linke Liste . . . . 13140B Dr. Harald Schreiber CDU/CSU 13142A Katrin Fuchs (Verl) SPD 13143D Dr. Olaf Feldmann F.D.P. 13146 C Andrea Lederer PDS/Linke Liste . . 13147 C Helmut Schäfer, Staatsminister AA . . 13148A Nächste Sitzung 13150C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 13151* A Anlage 2 Amtliche Mitteilungen 13152* A Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 153. Sitzung. Bonn, Freitag, den 23. April 1993 13115 153. Sitzung Bonn, den 23. April 1993 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Andres, Gerd SPD 23. 4. 93 Berger, Hans SPD 23. 4. 93 Bierling, Hans-Dirk CDU/CSU 23. 4. 93** Bredehorn, Günther F.D.P. 23. 4. 93 Dr. von Bülow, Andreas SPD 23. 4. 93 Büttner (Ingolstadt), Hans SPD 23. 4. 93 Carstensen (Nordstrand), CDU/CSU 23. 4. 93 Peter Harry Dr. Däubler-Gmelin, SPD 23. 4. 93 Herta Doss, Hansjürgen CDU/CSU 23. 4. 93 Ehrbar, Udo CDU/CSU 23. 4. 93 Fischer SPD 23. 4. 93 (Gräfenhainichen), Evelin Formanski, Norbert SPD 23. 4. 93 Fuchs (Köln), Anke SPD 23. 4. 93 Gallus, Georg F.D.P. 23. 4. 93 Ganschow, Jörg F.D.P. 23. 4. 93 Genscher, Hans-Dietrich F.D.P. 23. 4. 93 Gerster (Mainz), CDU/CSU 23. 4. 93 Johannes Gleicke, Iris SPD 23. 4. 93 Dr. Glotz, Peter SPD 23. 4. 93 Dr. Götzer, Wolfgang CDU/CSU 23. 4. 93 Grünbeck, Josef F.D.P. 23. 4. 93 Dr. Gysi, Gregor PDS/Linke 23. 4. 93 Liste Haack (Extertal), SPD 23. 4. 93 Karl-Hermann Hackel, Heinz-Dieter F.D.P. 23. 4. 93 Haschke CDU/CSU 23.4.93 (GroBhennersdorf), Gottfried Henn, Bernd PDS/Linke 23. 4. 93 Liste Heyenn, Günther SPD 23. 4. 93 Hilsberg, Stephan SPD 23. 4. 93 Dr. Hoth, Sigrid F.D.P. 23. 4. 93 Ibrügger, Lothar SPD 23. 4. 93** Kiechle, Ignaz CDU/CSU 23. 4. 93 Kirschner, Klaus SPD 23. 4. 93 Köhler (Hainspitz), CDU/CSU 23. 4. 93 Hans-Ulrich Dr. Kolb, Heinrich F.D.P. 23. 4. 93 Leonard Kolbe, Regina . SPD 23. 4. 93 Koschnik, Hans SPD 23. 4. 93 Kossendey, Thomas CDU/CSU 23. 4. 93 Dr. Krause (Börgerende), CDU/CSU 23. 4. 93 Günther Kretkowski, Volkmar SPD 23. 4. 93 Dr. Kübler, Klaus SPD 23. 4. 93 Dr. Küster, Uwe SPD 23. 4. 93 Leidinger, Robert SPD 23. 4. 93 Lüder, Wolfgang F.D.P. 23. 4. 93 Mascher, Ulrike SPD 23. 4. 93 Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Matterne, Dietmar SPD 23. 4. 93 Michalk, Maria CDU/CSU 23. 4. 93 Dr. Mildner, Klaus CDU/CSU 23. 4. 93 Gerhard Mischnick, Wolfgang F.D.P. 23. 4. 93 Dr. Modrow, Hans PDS/Linke 23. 4. 93 Liste Möllemann, Jürgen W. F.D.P. 23. 4. 93 Dr. Müller, Günther CDU/CSU 23. 4. 93 ' Müller (Wadern), CDU/CSU 23. 4. 93 Hans-Werner Müller (Zittau), Christian SPD 23. 4. 93 Dr. Neuling, Christian CDU/CSU 23. 4. 93 Niggemeier, Horst SPD 23. 4. 93 Oesinghaus, Günther SPD 23. 4. 93 Opel, Manfred SPD 23. 4. 93** Ostertag, Adolf SPD 23. 4. 93 Paintner, Johann F.D.P. 23. 4. 93 Pfuhl, Albert SPD 23. 4. 93 Dr. Pinger, Winfried CDU/CSU 23. 4. 93 Dr. Probst, Albert CDU/CSU 23. 4. 93* Rauen, Peter Harald CDU/CSU 23. 4. 93 Reddemann, Gerhard CDU/CSU 23. 4. 93* Regenspurger, Otto CDU/CSU 23. 4. 93 Reimann, Manfred SPD 23. 4. 93* Reuschenbach, Peter W. SPD 23. 4. 93 Dr. Riedl (München), CDU/CSU 23. 4. 93 Erich Rother, Heinz CDU/CSU 23. 4. 93 Riffle, Volker CDU/CSU 23. 4. 93 Sauer (Stuttgart), Roland CDU/CSU 23. 4. 93 Dr. Schäuble, Wolfgang CDU/CSU 23. 4. 93 Schaich-Walch, Gudrun SPD 23. 4. 93 Dr. Scheer, Hermann SPD 23. 4. 93* Schluckebier, Günther SPD 23. 4. 93 Schmidt-Zadel, Regina SPD 23. 4. 93 Schmitz (Baesweiler), CDU/CSU 23. 4. 93 Hans Peter Dr. Schneider CDU/CSU 23. 4. 93 (Nürnberg), Oscar Dr. Schnittler, Christoph F.D.P. 23. 4. 93 Dr. Schöfberger, Rudolf SPD 23. 4. 93 Schüßler, Gerhard F.D.P. 23. 4. 93 Schulte (Hameln), SPD 23. 4. 93** Brigitte Schuster, Hans Paul F.D.P. 23. 4. 93 Hermann Schwanhold, Ernst SPD 23. 4. 93 Seiler-Albring, Ursula F.D.P. 23. 4. 93 Dr. Frhr. von Stetten, CDU/CSU 23. 4. 93 Wolfgang Thiele, Carl-Ludwig F.D.P. 23. 4. 93 Timm, Jürgen F.D.P. 23. 4. 93 Dr. Töpfer, Klaus CDU/CSU 23. 4. 93 Türk, Jürgen F.D.P. 23. 4. 93 Dr. Vogel, Hans-Jochen SPD 23. 4. 93 Voigt (Frankfurt), SPD 23. 4. 93 Karsten D. Vosen, Josef SPD 23. 4. 93 Walter (Cochem), Ralf SPD 23. 4. 93 13152* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 153. Sitzung. Bonn, Freitag, den 23. April 1993 Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Walz, Ingrid F.D.P. 23. 4. 93 Wartenberg (Berlin), SPD 23. 4. 93 Gerd Weis (Stendal), Reinhard SPD 23. 4. 93 Welt, Jochen SPD 23. 4. 93 Wimmer (Neuss), Willy CDU/CSU 23. 4. 93 Wohlrabe, Jürgen CDU/CSU 23. 4. 93 Würfel, Uta F.D.P. 23. 4. 93 * für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union ** für die Teilnahme an Sitzungen der Nordatlantischen Versammlung Anlage 2 Amtliche Mitteilungen Der Bundesrat hat in seiner 654. und 655. Sitzung am 26. März 1993 und 16. April 1993 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzustimmen bzw. einen Antrag gemäß Art. 77 Abs. 2 GG nicht zu stellen oder einen Einspruch gem. Art. 77 Abs. 3 GG nicht einzulegen. Gesetz zur Bereinigung von in der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik zwischen den öffentlichen Haushalten und volkseigenen Unternehmen, Genossenschaften sowie Gewerbetreibenden begründeten Finanzbeziehungen (Finanzbereinigungsgesetz-DDR) Gesetz über das Inverkehrbringen und die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet Gesetz zur Erleichterung von Investitionen und der Ausweisung und Bereitstellung von Wohnbauland (Investitionserleichterungs- und Wohnbaulandgesetz) Gesetz zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs (Bauhandwerkersicherung) und anderer Gesetze Die Vorsitzenden folgender Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den nachstehenden Vorlagen absieht: Auswärtiger Ausschuß Drucksache 12/1248 Drucksache 12/2015 Drucksache 12/3643 Ausschuß für Wirtschaft Drucksache 12/2350 Drucksache 12/3275 Ausschuß für Verkehr Drucksache 12/3785 Drucksache 12/3786 Drucksache 12/3787 Ausschuß für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Drucksache 12/2081 Ausschuß für Bildung und Wissenschaft Drucksache 11/8506 Drucksache 12/3171 Die Vorsitzenden folgender Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EG-Vorlagen zur Kenntnis genommen bzw. von einer Beratung abgesehen hat: Ausschuß für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Drucksache 12/3182 Nr. 68 Ausschuß für Post und Telekommunikation Drucksache 12/1681 Nr. 3.15 Drucksache 12/3449 Nr. 2.14 Ausschuß für wirtschaftliche Zusammenarbeit Drucksache 12/4131 Nr. 3.20 Änderungen bei Vorlagen aus der Mitte des Bundestages: Der Antrag Handelsbeziehungen mit Taiwan, Drucksache 12/4341, wurde nachträglich unterzeichnet von den Abgeordneten Anke Eymer, Susanne Rahardt-Vahldieck und Ulrich Adam. Berichtigung Bei der in Sammelüberweisung Drucksache 12/4651 Nr. 1.6 aufgeführten Vorlage ändert sich die Überweisung wie folgt: Ausschuß für Post und Telekommunikation (federführend) Auswärtiger Ausschuß Ausschuß für Wirtschaft EG-Ausschuß
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Ronald Pofalla


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Bei Betrachtung der drei



    Ronald Pofalla
    zur Beratung anstehenden Gesetzentwürfe fällt auf, daß Einigkeit hinsichtlich der Abschaffung der §§ 149 StGB/DDR und 175 StGB besteht. Auch der § 182 StGB soll aufgehoben bzw. neu formuliert werden. Das ist gut so.
    Die seinerzeit den Paragraphen zugrundeliegenden Moralvorstellungen entsprechen heute nicht mehr der Realität. Durch den Einigungsvertrag war festgelegt worden, den § 149 StGB/DDR im Beitrittsgebiet zunächst beizubehalten. Die daraus entstandene Rechtsungleichheit zwischen den alten und den neuen Bundesländern bedarf dringend einer Beseitigung. Auch das ist ein Stück Verwirklichung der inneren Einheit Deutschlands.
    Die Befürchtungen, die § 175 StGB ursprünglich zugrunde lagen, daß männliche Jugendliche unter 18 Jahren durch homosexuelle Kontakte in ihrer sexuellen Entwicklung gefährdet werden könnten, lassen sich nach heutigem wissenschaftlichen Erkenntnisstand — darauf ist verschiedentlich heute bereits hingewiesen worden — nicht mehr aufrechterhalten.
    Ich möchte hier auch anmerken, daß ich die durch die Formulierung des § 175 StGB hervorgerufene Ungleichheit in der Behandlung homosexueller Kontakte für seit langem abschaffungsbedürftig halte. Ich bin froh, daß wir uns einig sind, den § 175 StGB abzuschaffen.
    Auch der § 182 StGB in seiner aktuellen Form geht an der Realität vorbei. Wir wissen doch alle, daß viele junge Frauen heute ihre ersten sexuellen Erfahrungen mit ihren fast gleichaltrigen oder wenige Jahre älteren Partnern sammeln, wenn sie noch jünger als 16 Jahre sind. Der sexuelle Reifeprozeß setzt heute eher ein als noch vor zehn oder 20 Jahren.
    Ebenso wie der § 175 StGB beinhaltet auch der § 182 StGB eine geschlechtsspezifische Ungleichheit. Diesmal sind allerdings die jungen Frauen die Betroffenen. Der § 182 StGB kann schließlich nur greifen, wenn das Opfer ein Mädchen ist. Das Ziel, das mit dem Paragraphen verfolgt werden sollte, der Schutz vor einer verfrühten Schwangerschaft, ist heute auf anderem und ich glaube auch auf weit besserem Wege zu erreichen.
    Die inhaltliche Festsetzung, beispielsweise in § 182 Abs. 2 StGB „Die Verfolgung der Tat ist ausgeschlossen, wenn der Täter die Verführte geheiratet hat", ist eine Regelung, die nicht mehr in unsere Zeit paßt und die längst hätte gestrichen werden müssen. Hier hat der Gesetzgeber seinerzeit bewußt oder unbewußt eine Art Zweiklassenrecht geschaffen, das den heutigen moralischen Werten der großen Mehrheit unserer Bevölkerung nicht mehr entspricht.
    Es ist Zeit, ein erstes Fazit zu ziehen: Die §§ 175 und 182 StGB entsprechen nicht mehr den heutigen moralischen Vorstellungen unserer Gesellschaft. Sie müssen in der jetzigen Form ihre Gültigkeit verlieren. Belegt wird dies auch durch die Tatsache, daß die kriminologische Bedeutung dieser Paragraphen marginal ist. Nur in wenigen Einzelfällen ist es in den letzten Jahren auf Grund dieser Paragraphen zu Verurteilungen gekommen. Zudem würden wir bei der Abschaffung der genannten Paragraphen den
    Aufforderungen verschiedener europäischer Institutionen, wie dem Europäischen Parlament, nachkommen, die unterschiedlichen Altersgrenzen für hetero- und homosexuelle Kontakte zu beseitigen.
    Über die Abschaffung der §§ 175 und 182 StGB herrscht allgemein Einigkeit. Es ist nur konsequent, wenn in diesem Zusammenhang auch der § 149 StGB/DDR aufgehoben wird.
    Bis zu diesem Punkt sind wir uns auch von seiten der CDU/CSU-Bundestagsfraktion mit dem Gesetzentwurf vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN einig. Doch daß es das BÜNDNIS 90 hierbei belassen und keine Schutzvorschrift für Jugendliche unter 16 Jahren vorsehen will, ist uns dann doch des Guten zu wenig.
    Wir plädieren für die Beibehaltung einer Schutzvorschrift für Jugendliche unter 16 Jahren. Wir haben es hier vielfach noch mit Kindern zu tun. Das darf bei der Gesetzesberatung durchaus nicht außer acht geraten.
    Meine Damen und Herren, bis zum 14. Lebensjahr ist zwar die körperliche Reife der Kinder häufig abgeschlossen, doch die in den wenigsten Fällen vollendete psychologische und auch soziale Entwicklungsphase gebietet es uns als Gesetzgeber, die Schutzpflicht des Staates gegenüber den Jugendlichen zu gewährleisten. Wenn wir mit offenen Augen durch die Welt gehen und ehrlich sind, wissen wir doch nur zu gut, daß Kinder unter 16 Jahren durch Erwachsene schnell zu manipulieren sind — sei es durch Versprechungen oder durch Drohungen. Ich würde mich auch schwer damit tun, die Beziehung eines oder einer 22jährigen mit einem oder einer 15jährigen als jugendtypisch zu bezeichnen.
    Die Regelung als Antragsdelikt im Entwurf der Bundesregierung in § 182 Abs. 2 StGB ist aber dennoch richtig. Die Einstufung als Offizialdelikt lehnen wir ab, damit unter anderem unnötige und ungewollte psychologische Belastungen der Opfer vermieden werden können.
    Daß sexuelle Handlungen von Erwachsenen mit Jugendlichen unter 16 Jahren unter Strafe gestellt werden müssen, wenn dabei eine Zwangslage ausgenutzt wird bzw. die Handlung mittels eines Versprechens oder ähnlichem erreicht wird, liegt auf der Hand.
    Abschließend möchte ich noch auf einen Punkt aus der Gesetzesvorlage der Bundesregierung hinweisen, der für mich besonders wichtig ist. Die vorgesehene Ergänzung in § 5 Nr. 8 StGB, um auch Taten Deutscher im Ausland an ausländischen Kindern verfolgen zu können, ist in die Reihe der zahlreichen Vorhaben der Regierung einzuordnen, den sogenannten Sextourismus zu bekämpfen. Diese Regelung ist sinnvoll und notwendig zugleich.
    Die Gesetzesvorlage der Bundesregierung ist eine gute Grundlage, auf deren Basis wir sicher rasch zu einer Einigung kommen können, um die Änderung der betroffenen Paragraphen vorzunehmen.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)






Rede von Renate Schmidt
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Damit schließe ich die Aussprache. Der Ältestenrat schlägt die Überweisung der Gesetzentwürfe auf den Drucksachen 12/4584, 12/4232 und 12/1899 an die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse vor. Gibt es dazu anderweitige Vorschläge? — Dies ist nicht der Fall. Dann sind die Überweisungen so beschlossen.
Ich rufe den Zusatztagesordnungspunkt 12 auf:
Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD und F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes fiber dienstrechtliche Regelungen für besondere Verwendungen im Ausland (Auslandsverwendungsgesetz — AuslVG)

— Drucksache 12/4749
Ûberweisungsvorschlag:
Innenausschuß (federführend) Auswärtiger Ausschuß
Verteidigungsausschuß
Haushaltsausschuß gemäß § 96 GO
Interfraktionell ist für die Aussprache eine FünfMinuten-Runde vereinbart worden. — Ich sehe und höre auch dazu keinen Widerspruch. Dann ist das so beschlossen.
Ich eröffne die Aussprache und erteile als erstem Herrn Kollegen Johannes Ganz das Wort.
Johannes Ganz (St. Wendel) (CDU/CSU): Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Frei nach dem Motto „Was lange währt, wird endlich gut" bringen die Fraktionen der CDU/CSU, F.D.P. und SPD heute einen Gesetzentwurf ein, der belastende und/oder gefahrvolle Verwendungen von Soldaten, Beamten und THW-Helfern bei humanitären und unterstützenden Maßnahmen im Ausland sowohl besoldungs- als auch versorgungsrechtlich regelt.
Daß dies zwei Tage nach dem Beschluß der Bundesregierung geschieht, Bundeswehrsoldaten an den Hilfsaktionen der UNO in Somalia zu beteiligen, ist rein zufällig; zufällig deswegen, weil sowohl die Bundesregierung als auch die Fraktionen den Handlungsbedarf seit mindestens einem Jahr erkannt, für dringlich eingestuft und sich seit dieser Zeit bemüht haben, eine entsprechende Regelung herbeizuführen.
Warum wir bis heute gebraucht haben, das Gesetzgebungsverfahren einzuleiten, will ich hier nicht darstellen. Die Verzögerung hat jedenfalls den Vorteil, daß die Kolleginnen und Kollegen, die sich mit der Materie befaßt haben, schon im Vorfeld eine Reihe von Verbesserungen gegenüber dem ursprünglichen Entwurf initiiert haben, die uns die Arbeit in den Ausschüssen erleichtern werden.
So sind wir abgekommen von den zuerst vorgesehenen phantasievollen und teils irreführenden Kurztiteln wie „Auslandsverwendungsunterstützungsgesetz" — so hieß der erste Entwurf — oder „ Auslandsverwendungsvorsorgegesetz " , wie man diesen später geprägt hatte; beides Kurztitel, die den Verdacht hätten aufkommen lassen können, es handele sich dabei um den Versuch, noch vorzunehmende klarstellende Ergänzungen im Grundgesetz zu präjudizieren,
was zum einen nicht möglich ist und zum anderen von niemandem beabsichtigt war.
Ein Punkt, der uns in den Ausschußberatungen wegen der notwendigen Ressortabstimmungen sicher lange aufgehalten hätte, war die im ersten Entwurf vorgesehene Regelung, den einmaligen Entschädigungsbetrag nach § 43 Beamtenversorgungsgesetz bzw. § 63 a Soldatenversorgungsgesetz der Höhe nach je nach Gefährdungsgrad zu staffeln. Der vorliegende Entwurf sieht nunmehr eine einheitliche Regelung vor. Letzten Endes hat die Verzögerung auch bewirkt, daß die ebenso notwendige, aber ursprünglich nicht vorgesehene Änderung des THW-Helferrechtsgesetzes aufgenommen worden ist.
Einige Sätze zur Notwendigkeit des Gesetzes. Wie uns allen bekannt ist, befinden oder befanden sich Angehörige der Bundeswehr, des Bundesgrenzschutzes, der Zollverwaltung und des THW zur Erfüllung humanitärer und anderer Hilfeleistungen im Ausland. Sie sind diejenigen, die vor Ort in Krisenregionen die politische Entscheidung, sich an internationalen Hilfeleistungen und Maßnahmen zu beteiligen, in die Tat umsetzen und dabei oft Gesundheit oder gar ihr Leben riskieren, wie die schwere Verletzung beweist, die der Lademeister einer Transall der Bundeswehr durch Beschuß während eines Versorgungsfluges nach Sarajevo erlitten hat.
Wenn wir Soldaten, Beamten und den Angehörigen der Hilfsorganisationen diese Einsatzbereitschaft abverlangen, gebietet es unsere Fürsorgepflicht, daß ihnen dieser außergewöhnliche Dienst finanziell aufgewertet und ihr Risiko an Leib und Leben auch abgesichert wird.
Daraus darf nicht, wie gelegentlich vorwurfsvoll zu hören ist, abgeleitet werden, daß Staatsdiener, besonders die Soldaten der Bundeswehr, nur mit Geld zu motivieren seien. Wäre dies der Fall, fänden sich in der freien Wirtschaft bessere Möglichkeiten. Auch sollte man uns nicht unterstellen, wir würden damit einer Söldner- oder Landsknechtmentalität der Soldaten Vorschub leisten.
Der derzeitige Rechtszustand ist vollkommen unbefriedigend. In Ermangelung einer gesetzlichen Regelung erhält zur Zeit unser Sanitätspersonal in Kambodscha als Übergangsregelung eine steuerfreie Aufwandsentschädigung, die im Irak eingesetzten Soldaten Aufwandsentschädigungen der UNO als „Experts on Mission". Die zur Überwachung des gegen Serbien verhängten Embargos nach Rumänien entsandten Zollbeamten erhalten als Ausnahmeregelung Auslandsbezüge wie bei Versetzung ins Ausland. Die an den Hilfsflügen nach Sarajevo und Somalia beteiligten Soldaten erhalten oder erhielten bisher dagegen lediglich Abfindungen nach dem Reisekostenrecht. Diese Ungleichbehandlung und auch Rechtsunsicherheit, insbesondere was die Versorgungsleistungen bei Unfall oder gar bei Tod anbelangen, zwingen zu einer gesetzlichen Regelung.
Der Gesetzentwurf ist nach meinem Empfinden ausgewogen. Er trägt den betroffenen Beamten, Soldaten und THW-Helfern Rechnung und vernachlässigt dabei nicht das Gebot, mit den Mitteln des Bundes haushälterisch umzugehen.



Johannes Ganz (St. Wendel)

Ich bitte die Kolleginnen und Kollegen, den Entwurf in erster Lesung anzunehmen, damit wir das Gesetz in den Ausschüssen zügig beraten können. Auch bitte ich jetzt schon darum, die von uns vorgesehene rückwirkende Inkraftsetzung des Gesetzes ab 1. Juli 1992 mitzutragen.
Den im Auslandseinsatz sich befindenden Beamten, Soldaten und Helfern der Hilfsorganisationen und deren Angehörigen möchte ich an dieser Stelle besonderen Dank der CDU/CSU-Fraktion für ihren aufopfernden Dienst aussprechen.
Ich bedanke mich.

(Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P. sowie bei Abgeordneten der SPD)


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    Rede von Renate Schmidt


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Als nächster spricht der Kollege Heinz-Alfred Steiner.