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    Plenarprotokoll 12/153 Deutscher Bundestag u es a Stenographischer Bericht 153. Sitzung Bonn, Freitag, den 23. April 1993 Inhalt: Nachruf auf den Abgeordneten Walter Rempe 13115A Erweiterung der Tagesordnung 13115 B Tagesordnungspunkt 14: a) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines ... Strafrechtsänderungsgesetzes — §§ 175, 182 StGB (... StrAndG) (Drucksache 12/4584) b) Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Sexualstrafrechts (§§ 175, 136a, 182 StGB) (Drucksache 12/4232) c) Erste Beratung des von der Abgeordneten Christina Schenk und der Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum Schutz der psychosexuellen Entwicklung von Jugendlichen — Streichung der §§ 175 und 182 StGB, § 149 StGB/ DDR (Drucksache 12/1899) Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Bundesministerin BMJ 13116A Dr. Jürgen Meyer (Ulm) SPD 13117 B Horst Eylmann CDU/CSU 13119D Dr. Barbara Höll PDS/Linke Liste . . . 13121 C Jörg van Essen F.D.P. 13122D Christina Schenk BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 13123D Ronald Pofalla CDU/CSU 13124 D Zusatztagesordnungspunkt 12: Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD und F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über dienstrechtliche Regelungen für besondere Verwendungen im Ausland (Auslandsverwendungsgesetz) (Drucksache 12/4749) Johannes Ganz (St. Wendel) CDU/CSU . 13126A Heinz-Alfred Steiner SPD . . . . . . . . 13127 A Dr. Burkhard Hirsch F.D.P. 13128A Andrea Lederer PDS/Linke Liste . . . 13128D Dr. Wolfgang Ullmann BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 13129C Dr. Ilja Seifert PDS/Linke Liste 13130B Tagesordnungspunkt 15: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Bundesfernstraßengesetzes (Drucksache 12/4635) Manfred Carstens, Parl. Staatssekretär BMF 13130D Dr. Dagmar Enkelmann PDS/Linke Liste 13131B Horst Friedrich F D P. 13132A Carl Ewen SPD 13132D Michael Jung (Limburg) CDU/CSU . . 13133D Dr. Dagmar Enkelmann PDS/Linke Liste 13134B II Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 153. Sitzung. Bonn, Freitag, den 23. April 1993 Tagesordnungspunkt 16: Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Andreas von Bülow, Angelika Barbe, Friedhelm Julius Beucher, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Belohnung für Rückholung veruntreuten DDR-Vermögens (Drucksache 12/4102) Volker Neumann (Bramsche) SPD . . . 13135C Joachim Gres CDU/CSU 13137A Volker Neumann (Bramsche) SPD . . 13137D Dr. Jürgen Schmieder F.D.P. . . . . . 13139A Andrea Lederer PDS/Linke Liste . . . 13139D Tagesordnungspunkt 12: Beratung der Großen Anfrage der Abgeordneten Andrea Lederer, Dr. Ruth Fuchs, Dr. Hans Modrow und der Gruppe der PDS/Linke Liste zur Abrüstungs- und Rüstungskontrollpolitik der Bundesregierung (Drucksachen 12/2972, 12/4265) Andrea Lederer PDS/Linke Liste . . . . 13140B Dr. Harald Schreiber CDU/CSU 13142A Katrin Fuchs (Verl) SPD 13143D Dr. Olaf Feldmann F.D.P. 13146 C Andrea Lederer PDS/Linke Liste . . 13147 C Helmut Schäfer, Staatsminister AA . . 13148A Nächste Sitzung 13150C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 13151* A Anlage 2 Amtliche Mitteilungen 13152* A Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 153. Sitzung. Bonn, Freitag, den 23. April 1993 13115 153. Sitzung Bonn, den 23. April 1993 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Andres, Gerd SPD 23. 4. 93 Berger, Hans SPD 23. 4. 93 Bierling, Hans-Dirk CDU/CSU 23. 4. 93** Bredehorn, Günther F.D.P. 23. 4. 93 Dr. von Bülow, Andreas SPD 23. 4. 93 Büttner (Ingolstadt), Hans SPD 23. 4. 93 Carstensen (Nordstrand), CDU/CSU 23. 4. 93 Peter Harry Dr. Däubler-Gmelin, SPD 23. 4. 93 Herta Doss, Hansjürgen CDU/CSU 23. 4. 93 Ehrbar, Udo CDU/CSU 23. 4. 93 Fischer SPD 23. 4. 93 (Gräfenhainichen), Evelin Formanski, Norbert SPD 23. 4. 93 Fuchs (Köln), Anke SPD 23. 4. 93 Gallus, Georg F.D.P. 23. 4. 93 Ganschow, Jörg F.D.P. 23. 4. 93 Genscher, Hans-Dietrich F.D.P. 23. 4. 93 Gerster (Mainz), CDU/CSU 23. 4. 93 Johannes Gleicke, Iris SPD 23. 4. 93 Dr. Glotz, Peter SPD 23. 4. 93 Dr. Götzer, Wolfgang CDU/CSU 23. 4. 93 Grünbeck, Josef F.D.P. 23. 4. 93 Dr. Gysi, Gregor PDS/Linke 23. 4. 93 Liste Haack (Extertal), SPD 23. 4. 93 Karl-Hermann Hackel, Heinz-Dieter F.D.P. 23. 4. 93 Haschke CDU/CSU 23.4.93 (GroBhennersdorf), Gottfried Henn, Bernd PDS/Linke 23. 4. 93 Liste Heyenn, Günther SPD 23. 4. 93 Hilsberg, Stephan SPD 23. 4. 93 Dr. Hoth, Sigrid F.D.P. 23. 4. 93 Ibrügger, Lothar SPD 23. 4. 93** Kiechle, Ignaz CDU/CSU 23. 4. 93 Kirschner, Klaus SPD 23. 4. 93 Köhler (Hainspitz), CDU/CSU 23. 4. 93 Hans-Ulrich Dr. Kolb, Heinrich F.D.P. 23. 4. 93 Leonard Kolbe, Regina . SPD 23. 4. 93 Koschnik, Hans SPD 23. 4. 93 Kossendey, Thomas CDU/CSU 23. 4. 93 Dr. Krause (Börgerende), CDU/CSU 23. 4. 93 Günther Kretkowski, Volkmar SPD 23. 4. 93 Dr. Kübler, Klaus SPD 23. 4. 93 Dr. Küster, Uwe SPD 23. 4. 93 Leidinger, Robert SPD 23. 4. 93 Lüder, Wolfgang F.D.P. 23. 4. 93 Mascher, Ulrike SPD 23. 4. 93 Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Matterne, Dietmar SPD 23. 4. 93 Michalk, Maria CDU/CSU 23. 4. 93 Dr. Mildner, Klaus CDU/CSU 23. 4. 93 Gerhard Mischnick, Wolfgang F.D.P. 23. 4. 93 Dr. Modrow, Hans PDS/Linke 23. 4. 93 Liste Möllemann, Jürgen W. F.D.P. 23. 4. 93 Dr. Müller, Günther CDU/CSU 23. 4. 93 ' Müller (Wadern), CDU/CSU 23. 4. 93 Hans-Werner Müller (Zittau), Christian SPD 23. 4. 93 Dr. Neuling, Christian CDU/CSU 23. 4. 93 Niggemeier, Horst SPD 23. 4. 93 Oesinghaus, Günther SPD 23. 4. 93 Opel, Manfred SPD 23. 4. 93** Ostertag, Adolf SPD 23. 4. 93 Paintner, Johann F.D.P. 23. 4. 93 Pfuhl, Albert SPD 23. 4. 93 Dr. Pinger, Winfried CDU/CSU 23. 4. 93 Dr. Probst, Albert CDU/CSU 23. 4. 93* Rauen, Peter Harald CDU/CSU 23. 4. 93 Reddemann, Gerhard CDU/CSU 23. 4. 93* Regenspurger, Otto CDU/CSU 23. 4. 93 Reimann, Manfred SPD 23. 4. 93* Reuschenbach, Peter W. SPD 23. 4. 93 Dr. Riedl (München), CDU/CSU 23. 4. 93 Erich Rother, Heinz CDU/CSU 23. 4. 93 Riffle, Volker CDU/CSU 23. 4. 93 Sauer (Stuttgart), Roland CDU/CSU 23. 4. 93 Dr. Schäuble, Wolfgang CDU/CSU 23. 4. 93 Schaich-Walch, Gudrun SPD 23. 4. 93 Dr. Scheer, Hermann SPD 23. 4. 93* Schluckebier, Günther SPD 23. 4. 93 Schmidt-Zadel, Regina SPD 23. 4. 93 Schmitz (Baesweiler), CDU/CSU 23. 4. 93 Hans Peter Dr. Schneider CDU/CSU 23. 4. 93 (Nürnberg), Oscar Dr. Schnittler, Christoph F.D.P. 23. 4. 93 Dr. Schöfberger, Rudolf SPD 23. 4. 93 Schüßler, Gerhard F.D.P. 23. 4. 93 Schulte (Hameln), SPD 23. 4. 93** Brigitte Schuster, Hans Paul F.D.P. 23. 4. 93 Hermann Schwanhold, Ernst SPD 23. 4. 93 Seiler-Albring, Ursula F.D.P. 23. 4. 93 Dr. Frhr. von Stetten, CDU/CSU 23. 4. 93 Wolfgang Thiele, Carl-Ludwig F.D.P. 23. 4. 93 Timm, Jürgen F.D.P. 23. 4. 93 Dr. Töpfer, Klaus CDU/CSU 23. 4. 93 Türk, Jürgen F.D.P. 23. 4. 93 Dr. Vogel, Hans-Jochen SPD 23. 4. 93 Voigt (Frankfurt), SPD 23. 4. 93 Karsten D. Vosen, Josef SPD 23. 4. 93 Walter (Cochem), Ralf SPD 23. 4. 93 13152* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 153. Sitzung. Bonn, Freitag, den 23. April 1993 Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Walz, Ingrid F.D.P. 23. 4. 93 Wartenberg (Berlin), SPD 23. 4. 93 Gerd Weis (Stendal), Reinhard SPD 23. 4. 93 Welt, Jochen SPD 23. 4. 93 Wimmer (Neuss), Willy CDU/CSU 23. 4. 93 Wohlrabe, Jürgen CDU/CSU 23. 4. 93 Würfel, Uta F.D.P. 23. 4. 93 * für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union ** für die Teilnahme an Sitzungen der Nordatlantischen Versammlung Anlage 2 Amtliche Mitteilungen Der Bundesrat hat in seiner 654. und 655. Sitzung am 26. März 1993 und 16. April 1993 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzustimmen bzw. einen Antrag gemäß Art. 77 Abs. 2 GG nicht zu stellen oder einen Einspruch gem. Art. 77 Abs. 3 GG nicht einzulegen. Gesetz zur Bereinigung von in der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik zwischen den öffentlichen Haushalten und volkseigenen Unternehmen, Genossenschaften sowie Gewerbetreibenden begründeten Finanzbeziehungen (Finanzbereinigungsgesetz-DDR) Gesetz über das Inverkehrbringen und die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet Gesetz zur Erleichterung von Investitionen und der Ausweisung und Bereitstellung von Wohnbauland (Investitionserleichterungs- und Wohnbaulandgesetz) Gesetz zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs (Bauhandwerkersicherung) und anderer Gesetze Die Vorsitzenden folgender Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den nachstehenden Vorlagen absieht: Auswärtiger Ausschuß Drucksache 12/1248 Drucksache 12/2015 Drucksache 12/3643 Ausschuß für Wirtschaft Drucksache 12/2350 Drucksache 12/3275 Ausschuß für Verkehr Drucksache 12/3785 Drucksache 12/3786 Drucksache 12/3787 Ausschuß für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Drucksache 12/2081 Ausschuß für Bildung und Wissenschaft Drucksache 11/8506 Drucksache 12/3171 Die Vorsitzenden folgender Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EG-Vorlagen zur Kenntnis genommen bzw. von einer Beratung abgesehen hat: Ausschuß für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Drucksache 12/3182 Nr. 68 Ausschuß für Post und Telekommunikation Drucksache 12/1681 Nr. 3.15 Drucksache 12/3449 Nr. 2.14 Ausschuß für wirtschaftliche Zusammenarbeit Drucksache 12/4131 Nr. 3.20 Änderungen bei Vorlagen aus der Mitte des Bundestages: Der Antrag Handelsbeziehungen mit Taiwan, Drucksache 12/4341, wurde nachträglich unterzeichnet von den Abgeordneten Anke Eymer, Susanne Rahardt-Vahldieck und Ulrich Adam. Berichtigung Bei der in Sammelüberweisung Drucksache 12/4651 Nr. 1.6 aufgeführten Vorlage ändert sich die Überweisung wie folgt: Ausschuß für Post und Telekommunikation (federführend) Auswärtiger Ausschuß Ausschuß für Wirtschaft EG-Ausschuß
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Christina Schenk


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (PDS)

    Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Gegenstand des § 175 ist einzig und allein die Unterdrückung einer bestimmten Variante menschlicher Sexualität, die deswegen verpönt war, weil sie dem patriarchalischen Männlichkeitsbild widerspricht und weil — wie die Nazis es ausdrückten — durch männliche Homosexualität Zeugungskraft vergeudet wird. Insofern gibt es im übrigen durchaus Zusammenhänge zwischen der Verfolgung homosexueller Män-



    Christina Schenk
    ner und dem Gebärzwang für Frauen, der durch den § 218 manifestiert wird.

    (Norbert Geis [CDU/CSU]: Sehr verschrobene Vorstellungen!)

    Es geht in beiden Gesetzen nicht um den Schutz von Menschen, schon gar nicht um Freiheit und das Recht auf persönliche Entfaltung, sondern um die Festschreibung patriarchalischer Macht- und Ordnungsprinzipien.

    (Norbert Geis [CDU/CSU]: Ihre Komplexe möchte ich nicht haben!)

    Die Abschaffung des § 175 StGB ist ein Gebot der Demokratie und des Gleichheitsgrundsatzes und somit längst überfällig. Statt nun dieses unselige Relikt, das sehr viel Leid über die Betroffenen gebracht hat, ersatzlos zu streichen, wie es die Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vorschlägt, stellt insbesondere der Gesetzentwurf der Bundesregierung eine merkwürdige Verknüpfung zwischen der Aufhebung des § 175 und anderen notwendigen Reformen des Sexualstrafrechts, die ihrerseits keinerlei Bezug zum Gegenstand des § 175 haben, her.

    (Vorsitz: Vizepräsidentin Renate Schmidt)

    Das, meine Damen und Herren, gibt Anlaß zu dem Verdacht, daß etwas von dem repressiven Gehalt des § 175 erhalten bleiben soll und daß die Diskussion um die Bestrafung deutscher Männer für die Inanspruchnahme der Prostitution von Kindern im Ausland und um den sogenannten Jugendschutz nur der Vernebelung dieser Absicht dient.
    Eine genauere Betrachtung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung erhärtet diesen Verdacht. Der darin vorgeschlagene neue § 182 birgt in sich zumindest die Möglichkeit, Beziehungen zwischen Erwachsenen und Jugendlichen, schwule Beziehungen weiterhin, lesbische neuerdings, auf Antrag der Erziehungsberechtigten oder im sogenannten öffentlichen Interesse — wie es so schön heißt — zu verfolgen. Die neue Vorschrift mildert zwar die Verfolgung schwuler Sexualität, verschärft jedoch gleichzeitig die Verfolgung von heterosexueller und lesbischer Sexualität durch eine Ausweitung des Straftatbestandes und durch eine Erweiterung des Strafrahmens.
    Daß die Bundesregierung eine reichlich nebulös definierte Unreife des Opfers zum Kriterium für das Vorliegen eines Straftatbestandes machen will, ist gefährlich. In welchem Maße, das wird davon abhängen, wie die Strafverfolgungsbehörden, die Gerichte und die antragsberechtigten Erziehungsberechtigten damit umgehen. Der neue § 182 kann dazu benutzt werden, unliebsame Beziehungen zu kriminalisieren, Anzeigen zu erstatten oder dem Betroffenen zumindest damit zu drohen. Dies kann nicht nur eine sehr enterotisierende Wirkung haben, sondern ist auch geeignet, bei Vorhandensein bestimmter Umstände die psychosexuelle Entwicklung von Jugendlichen nachhaltig zu stören.
    Offenbar ist den Autoren des Entwurfs selbst nicht ganz wohl bei der Sache; denn sie betonen in der Begründung zu ihrem Werk mehrfach, daß es auf keinen Fall um die Bestrafung echter Liebesbeziehungen, sondern nur um die Verhinderung der Ausnutzung einer Unreife ginge. Dabei jedoch anzunehmen, daß die Reife von Jugendlichen mit genau sechzehn Jahren beginnt und unter sechszehn Jahren quasi per se nicht gegeben ist, ist schlichtweg lächerlich.
    Ginge es der Bundesregierung tatsächlich um die Verhinderung der Ausnutzung einer Zwangslage zur Erwirkung sexueller Handlungen, wie es im Abs. 1 Nr. 1 des neuen Paragraphen heißt, dann dürfte der Straftatbestand nicht an das Alter des Opfers gebunden werden. Denn auch wesentlich ältere Jungendliche und erwachsene Frauen befinden sich in Zwangslagen oder werden in solche gebracht, in denen sie gegen ihren Willen zu sexuellen Handlungen gezwungen werden. Für die Bestrafung dieses Verbrechens darf es unseres Erachtens keine Altersgrenze geben. Diese Anmerkung trifft im übrigen auch auf den Entwurf des Bundesrates zu.
    Wer die Verbesserung des strafrechtlichen Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung wirklich will, muß die §§ 174, 176 und 177 bis 179 reformieren. Wir haben dazu bereits Vorschläge eingebracht, zumindest zur Frage der Verjährungsfristen und zur Reform der §§ 177 bis 179. Der § 182 hingegen sollte gemeinsam mit dem § 175 und dem § 149 StGB/DDR abgeschafft werden, wie unser Gesetzentwurf es vorsieht.
    Meine Damen und Herren, ich meine, die Regierung hat es wieder einmal fertiggebracht, sich in Aktivitäten zu verausgaben, die zum einen unnötig und zum anderen schädlich sind, bei gleichzeitiger und fortgesetzter Vernachlässigung der Bereiche, in denen dringender Handlungsbedarf besteht. Allerdings ist das Sexualstrafrecht nicht der einzige Bereich, in dem das so ist.
    Fragwürdig ist sowohl im Gesetzentwurf der Bundesregierung als auch in dem des Bundesrates der Passus, der sich gegen die Jugendprostitution richtet. Wir sind der Auffassung, daß die Kriminalisierung der Freier die Bedingungen für eine sich an die betreffenden Jugendlichen richtende Sozialarbeit, für gruppenspezifische Aufklärung und auch für die Aids-Prävention in dieser Gruppe drastisch verschlechtert. Jugendprostitution ist ein soziales Problem, und soziale Probleme können nicht mit dem Strafrecht gelöst werden.
    Der Unabhängige Frauenverband, den ich hier vertrete, und die Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN insgesamt lehnen den Entwurf der Bundesregierung zur Ersetzung des § 175 durch eine Neuformulierung des § 182 entschieden ab. Eine Lösung der Probleme kann nur in der Streichung des § 175 und in einer konsequenten Reform des Sexualstrafrechts bestehen, die die psychosexuelle Entwicklung von Jugendlichen und das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung tatsächlich schützt und nicht noch gefährdet.

    (Beifall bei der PDS/Linke Liste sowie bei Abgeordneten der SPD)



Rede von Renate Schmidt
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Als nächster spricht unser Kollege Ronald Pofalla.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Ronald Pofalla


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Bei Betrachtung der drei



    Ronald Pofalla
    zur Beratung anstehenden Gesetzentwürfe fällt auf, daß Einigkeit hinsichtlich der Abschaffung der §§ 149 StGB/DDR und 175 StGB besteht. Auch der § 182 StGB soll aufgehoben bzw. neu formuliert werden. Das ist gut so.
    Die seinerzeit den Paragraphen zugrundeliegenden Moralvorstellungen entsprechen heute nicht mehr der Realität. Durch den Einigungsvertrag war festgelegt worden, den § 149 StGB/DDR im Beitrittsgebiet zunächst beizubehalten. Die daraus entstandene Rechtsungleichheit zwischen den alten und den neuen Bundesländern bedarf dringend einer Beseitigung. Auch das ist ein Stück Verwirklichung der inneren Einheit Deutschlands.
    Die Befürchtungen, die § 175 StGB ursprünglich zugrunde lagen, daß männliche Jugendliche unter 18 Jahren durch homosexuelle Kontakte in ihrer sexuellen Entwicklung gefährdet werden könnten, lassen sich nach heutigem wissenschaftlichen Erkenntnisstand — darauf ist verschiedentlich heute bereits hingewiesen worden — nicht mehr aufrechterhalten.
    Ich möchte hier auch anmerken, daß ich die durch die Formulierung des § 175 StGB hervorgerufene Ungleichheit in der Behandlung homosexueller Kontakte für seit langem abschaffungsbedürftig halte. Ich bin froh, daß wir uns einig sind, den § 175 StGB abzuschaffen.
    Auch der § 182 StGB in seiner aktuellen Form geht an der Realität vorbei. Wir wissen doch alle, daß viele junge Frauen heute ihre ersten sexuellen Erfahrungen mit ihren fast gleichaltrigen oder wenige Jahre älteren Partnern sammeln, wenn sie noch jünger als 16 Jahre sind. Der sexuelle Reifeprozeß setzt heute eher ein als noch vor zehn oder 20 Jahren.
    Ebenso wie der § 175 StGB beinhaltet auch der § 182 StGB eine geschlechtsspezifische Ungleichheit. Diesmal sind allerdings die jungen Frauen die Betroffenen. Der § 182 StGB kann schließlich nur greifen, wenn das Opfer ein Mädchen ist. Das Ziel, das mit dem Paragraphen verfolgt werden sollte, der Schutz vor einer verfrühten Schwangerschaft, ist heute auf anderem und ich glaube auch auf weit besserem Wege zu erreichen.
    Die inhaltliche Festsetzung, beispielsweise in § 182 Abs. 2 StGB „Die Verfolgung der Tat ist ausgeschlossen, wenn der Täter die Verführte geheiratet hat", ist eine Regelung, die nicht mehr in unsere Zeit paßt und die längst hätte gestrichen werden müssen. Hier hat der Gesetzgeber seinerzeit bewußt oder unbewußt eine Art Zweiklassenrecht geschaffen, das den heutigen moralischen Werten der großen Mehrheit unserer Bevölkerung nicht mehr entspricht.
    Es ist Zeit, ein erstes Fazit zu ziehen: Die §§ 175 und 182 StGB entsprechen nicht mehr den heutigen moralischen Vorstellungen unserer Gesellschaft. Sie müssen in der jetzigen Form ihre Gültigkeit verlieren. Belegt wird dies auch durch die Tatsache, daß die kriminologische Bedeutung dieser Paragraphen marginal ist. Nur in wenigen Einzelfällen ist es in den letzten Jahren auf Grund dieser Paragraphen zu Verurteilungen gekommen. Zudem würden wir bei der Abschaffung der genannten Paragraphen den
    Aufforderungen verschiedener europäischer Institutionen, wie dem Europäischen Parlament, nachkommen, die unterschiedlichen Altersgrenzen für hetero- und homosexuelle Kontakte zu beseitigen.
    Über die Abschaffung der §§ 175 und 182 StGB herrscht allgemein Einigkeit. Es ist nur konsequent, wenn in diesem Zusammenhang auch der § 149 StGB/DDR aufgehoben wird.
    Bis zu diesem Punkt sind wir uns auch von seiten der CDU/CSU-Bundestagsfraktion mit dem Gesetzentwurf vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN einig. Doch daß es das BÜNDNIS 90 hierbei belassen und keine Schutzvorschrift für Jugendliche unter 16 Jahren vorsehen will, ist uns dann doch des Guten zu wenig.
    Wir plädieren für die Beibehaltung einer Schutzvorschrift für Jugendliche unter 16 Jahren. Wir haben es hier vielfach noch mit Kindern zu tun. Das darf bei der Gesetzesberatung durchaus nicht außer acht geraten.
    Meine Damen und Herren, bis zum 14. Lebensjahr ist zwar die körperliche Reife der Kinder häufig abgeschlossen, doch die in den wenigsten Fällen vollendete psychologische und auch soziale Entwicklungsphase gebietet es uns als Gesetzgeber, die Schutzpflicht des Staates gegenüber den Jugendlichen zu gewährleisten. Wenn wir mit offenen Augen durch die Welt gehen und ehrlich sind, wissen wir doch nur zu gut, daß Kinder unter 16 Jahren durch Erwachsene schnell zu manipulieren sind — sei es durch Versprechungen oder durch Drohungen. Ich würde mich auch schwer damit tun, die Beziehung eines oder einer 22jährigen mit einem oder einer 15jährigen als jugendtypisch zu bezeichnen.
    Die Regelung als Antragsdelikt im Entwurf der Bundesregierung in § 182 Abs. 2 StGB ist aber dennoch richtig. Die Einstufung als Offizialdelikt lehnen wir ab, damit unter anderem unnötige und ungewollte psychologische Belastungen der Opfer vermieden werden können.
    Daß sexuelle Handlungen von Erwachsenen mit Jugendlichen unter 16 Jahren unter Strafe gestellt werden müssen, wenn dabei eine Zwangslage ausgenutzt wird bzw. die Handlung mittels eines Versprechens oder ähnlichem erreicht wird, liegt auf der Hand.
    Abschließend möchte ich noch auf einen Punkt aus der Gesetzesvorlage der Bundesregierung hinweisen, der für mich besonders wichtig ist. Die vorgesehene Ergänzung in § 5 Nr. 8 StGB, um auch Taten Deutscher im Ausland an ausländischen Kindern verfolgen zu können, ist in die Reihe der zahlreichen Vorhaben der Regierung einzuordnen, den sogenannten Sextourismus zu bekämpfen. Diese Regelung ist sinnvoll und notwendig zugleich.
    Die Gesetzesvorlage der Bundesregierung ist eine gute Grundlage, auf deren Basis wir sicher rasch zu einer Einigung kommen können, um die Änderung der betroffenen Paragraphen vorzunehmen.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)