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    Plenarprotokoll 12/153 Deutscher Bundestag u es a Stenographischer Bericht 153. Sitzung Bonn, Freitag, den 23. April 1993 Inhalt: Nachruf auf den Abgeordneten Walter Rempe 13115A Erweiterung der Tagesordnung 13115 B Tagesordnungspunkt 14: a) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines ... Strafrechtsänderungsgesetzes — §§ 175, 182 StGB (... StrAndG) (Drucksache 12/4584) b) Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Sexualstrafrechts (§§ 175, 136a, 182 StGB) (Drucksache 12/4232) c) Erste Beratung des von der Abgeordneten Christina Schenk und der Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum Schutz der psychosexuellen Entwicklung von Jugendlichen — Streichung der §§ 175 und 182 StGB, § 149 StGB/ DDR (Drucksache 12/1899) Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Bundesministerin BMJ 13116A Dr. Jürgen Meyer (Ulm) SPD 13117 B Horst Eylmann CDU/CSU 13119D Dr. Barbara Höll PDS/Linke Liste . . . 13121 C Jörg van Essen F.D.P. 13122D Christina Schenk BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 13123D Ronald Pofalla CDU/CSU 13124 D Zusatztagesordnungspunkt 12: Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD und F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über dienstrechtliche Regelungen für besondere Verwendungen im Ausland (Auslandsverwendungsgesetz) (Drucksache 12/4749) Johannes Ganz (St. Wendel) CDU/CSU . 13126A Heinz-Alfred Steiner SPD . . . . . . . . 13127 A Dr. Burkhard Hirsch F.D.P. 13128A Andrea Lederer PDS/Linke Liste . . . 13128D Dr. Wolfgang Ullmann BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 13129C Dr. Ilja Seifert PDS/Linke Liste 13130B Tagesordnungspunkt 15: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Bundesfernstraßengesetzes (Drucksache 12/4635) Manfred Carstens, Parl. Staatssekretär BMF 13130D Dr. Dagmar Enkelmann PDS/Linke Liste 13131B Horst Friedrich F D P. 13132A Carl Ewen SPD 13132D Michael Jung (Limburg) CDU/CSU . . 13133D Dr. Dagmar Enkelmann PDS/Linke Liste 13134B II Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 153. Sitzung. Bonn, Freitag, den 23. April 1993 Tagesordnungspunkt 16: Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Andreas von Bülow, Angelika Barbe, Friedhelm Julius Beucher, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Belohnung für Rückholung veruntreuten DDR-Vermögens (Drucksache 12/4102) Volker Neumann (Bramsche) SPD . . . 13135C Joachim Gres CDU/CSU 13137A Volker Neumann (Bramsche) SPD . . 13137D Dr. Jürgen Schmieder F.D.P. . . . . . 13139A Andrea Lederer PDS/Linke Liste . . . 13139D Tagesordnungspunkt 12: Beratung der Großen Anfrage der Abgeordneten Andrea Lederer, Dr. Ruth Fuchs, Dr. Hans Modrow und der Gruppe der PDS/Linke Liste zur Abrüstungs- und Rüstungskontrollpolitik der Bundesregierung (Drucksachen 12/2972, 12/4265) Andrea Lederer PDS/Linke Liste . . . . 13140B Dr. Harald Schreiber CDU/CSU 13142A Katrin Fuchs (Verl) SPD 13143D Dr. Olaf Feldmann F.D.P. 13146 C Andrea Lederer PDS/Linke Liste . . 13147 C Helmut Schäfer, Staatsminister AA . . 13148A Nächste Sitzung 13150C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 13151* A Anlage 2 Amtliche Mitteilungen 13152* A Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 153. Sitzung. Bonn, Freitag, den 23. April 1993 13115 153. Sitzung Bonn, den 23. April 1993 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Andres, Gerd SPD 23. 4. 93 Berger, Hans SPD 23. 4. 93 Bierling, Hans-Dirk CDU/CSU 23. 4. 93** Bredehorn, Günther F.D.P. 23. 4. 93 Dr. von Bülow, Andreas SPD 23. 4. 93 Büttner (Ingolstadt), Hans SPD 23. 4. 93 Carstensen (Nordstrand), CDU/CSU 23. 4. 93 Peter Harry Dr. Däubler-Gmelin, SPD 23. 4. 93 Herta Doss, Hansjürgen CDU/CSU 23. 4. 93 Ehrbar, Udo CDU/CSU 23. 4. 93 Fischer SPD 23. 4. 93 (Gräfenhainichen), Evelin Formanski, Norbert SPD 23. 4. 93 Fuchs (Köln), Anke SPD 23. 4. 93 Gallus, Georg F.D.P. 23. 4. 93 Ganschow, Jörg F.D.P. 23. 4. 93 Genscher, Hans-Dietrich F.D.P. 23. 4. 93 Gerster (Mainz), CDU/CSU 23. 4. 93 Johannes Gleicke, Iris SPD 23. 4. 93 Dr. Glotz, Peter SPD 23. 4. 93 Dr. Götzer, Wolfgang CDU/CSU 23. 4. 93 Grünbeck, Josef F.D.P. 23. 4. 93 Dr. Gysi, Gregor PDS/Linke 23. 4. 93 Liste Haack (Extertal), SPD 23. 4. 93 Karl-Hermann Hackel, Heinz-Dieter F.D.P. 23. 4. 93 Haschke CDU/CSU 23.4.93 (GroBhennersdorf), Gottfried Henn, Bernd PDS/Linke 23. 4. 93 Liste Heyenn, Günther SPD 23. 4. 93 Hilsberg, Stephan SPD 23. 4. 93 Dr. Hoth, Sigrid F.D.P. 23. 4. 93 Ibrügger, Lothar SPD 23. 4. 93** Kiechle, Ignaz CDU/CSU 23. 4. 93 Kirschner, Klaus SPD 23. 4. 93 Köhler (Hainspitz), CDU/CSU 23. 4. 93 Hans-Ulrich Dr. Kolb, Heinrich F.D.P. 23. 4. 93 Leonard Kolbe, Regina . SPD 23. 4. 93 Koschnik, Hans SPD 23. 4. 93 Kossendey, Thomas CDU/CSU 23. 4. 93 Dr. Krause (Börgerende), CDU/CSU 23. 4. 93 Günther Kretkowski, Volkmar SPD 23. 4. 93 Dr. Kübler, Klaus SPD 23. 4. 93 Dr. Küster, Uwe SPD 23. 4. 93 Leidinger, Robert SPD 23. 4. 93 Lüder, Wolfgang F.D.P. 23. 4. 93 Mascher, Ulrike SPD 23. 4. 93 Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Matterne, Dietmar SPD 23. 4. 93 Michalk, Maria CDU/CSU 23. 4. 93 Dr. Mildner, Klaus CDU/CSU 23. 4. 93 Gerhard Mischnick, Wolfgang F.D.P. 23. 4. 93 Dr. Modrow, Hans PDS/Linke 23. 4. 93 Liste Möllemann, Jürgen W. F.D.P. 23. 4. 93 Dr. Müller, Günther CDU/CSU 23. 4. 93 ' Müller (Wadern), CDU/CSU 23. 4. 93 Hans-Werner Müller (Zittau), Christian SPD 23. 4. 93 Dr. Neuling, Christian CDU/CSU 23. 4. 93 Niggemeier, Horst SPD 23. 4. 93 Oesinghaus, Günther SPD 23. 4. 93 Opel, Manfred SPD 23. 4. 93** Ostertag, Adolf SPD 23. 4. 93 Paintner, Johann F.D.P. 23. 4. 93 Pfuhl, Albert SPD 23. 4. 93 Dr. Pinger, Winfried CDU/CSU 23. 4. 93 Dr. Probst, Albert CDU/CSU 23. 4. 93* Rauen, Peter Harald CDU/CSU 23. 4. 93 Reddemann, Gerhard CDU/CSU 23. 4. 93* Regenspurger, Otto CDU/CSU 23. 4. 93 Reimann, Manfred SPD 23. 4. 93* Reuschenbach, Peter W. SPD 23. 4. 93 Dr. Riedl (München), CDU/CSU 23. 4. 93 Erich Rother, Heinz CDU/CSU 23. 4. 93 Riffle, Volker CDU/CSU 23. 4. 93 Sauer (Stuttgart), Roland CDU/CSU 23. 4. 93 Dr. Schäuble, Wolfgang CDU/CSU 23. 4. 93 Schaich-Walch, Gudrun SPD 23. 4. 93 Dr. Scheer, Hermann SPD 23. 4. 93* Schluckebier, Günther SPD 23. 4. 93 Schmidt-Zadel, Regina SPD 23. 4. 93 Schmitz (Baesweiler), CDU/CSU 23. 4. 93 Hans Peter Dr. Schneider CDU/CSU 23. 4. 93 (Nürnberg), Oscar Dr. Schnittler, Christoph F.D.P. 23. 4. 93 Dr. Schöfberger, Rudolf SPD 23. 4. 93 Schüßler, Gerhard F.D.P. 23. 4. 93 Schulte (Hameln), SPD 23. 4. 93** Brigitte Schuster, Hans Paul F.D.P. 23. 4. 93 Hermann Schwanhold, Ernst SPD 23. 4. 93 Seiler-Albring, Ursula F.D.P. 23. 4. 93 Dr. Frhr. von Stetten, CDU/CSU 23. 4. 93 Wolfgang Thiele, Carl-Ludwig F.D.P. 23. 4. 93 Timm, Jürgen F.D.P. 23. 4. 93 Dr. Töpfer, Klaus CDU/CSU 23. 4. 93 Türk, Jürgen F.D.P. 23. 4. 93 Dr. Vogel, Hans-Jochen SPD 23. 4. 93 Voigt (Frankfurt), SPD 23. 4. 93 Karsten D. Vosen, Josef SPD 23. 4. 93 Walter (Cochem), Ralf SPD 23. 4. 93 13152* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 153. Sitzung. Bonn, Freitag, den 23. April 1993 Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Walz, Ingrid F.D.P. 23. 4. 93 Wartenberg (Berlin), SPD 23. 4. 93 Gerd Weis (Stendal), Reinhard SPD 23. 4. 93 Welt, Jochen SPD 23. 4. 93 Wimmer (Neuss), Willy CDU/CSU 23. 4. 93 Wohlrabe, Jürgen CDU/CSU 23. 4. 93 Würfel, Uta F.D.P. 23. 4. 93 * für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union ** für die Teilnahme an Sitzungen der Nordatlantischen Versammlung Anlage 2 Amtliche Mitteilungen Der Bundesrat hat in seiner 654. und 655. Sitzung am 26. März 1993 und 16. April 1993 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzustimmen bzw. einen Antrag gemäß Art. 77 Abs. 2 GG nicht zu stellen oder einen Einspruch gem. Art. 77 Abs. 3 GG nicht einzulegen. Gesetz zur Bereinigung von in der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik zwischen den öffentlichen Haushalten und volkseigenen Unternehmen, Genossenschaften sowie Gewerbetreibenden begründeten Finanzbeziehungen (Finanzbereinigungsgesetz-DDR) Gesetz über das Inverkehrbringen und die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet Gesetz zur Erleichterung von Investitionen und der Ausweisung und Bereitstellung von Wohnbauland (Investitionserleichterungs- und Wohnbaulandgesetz) Gesetz zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs (Bauhandwerkersicherung) und anderer Gesetze Die Vorsitzenden folgender Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den nachstehenden Vorlagen absieht: Auswärtiger Ausschuß Drucksache 12/1248 Drucksache 12/2015 Drucksache 12/3643 Ausschuß für Wirtschaft Drucksache 12/2350 Drucksache 12/3275 Ausschuß für Verkehr Drucksache 12/3785 Drucksache 12/3786 Drucksache 12/3787 Ausschuß für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Drucksache 12/2081 Ausschuß für Bildung und Wissenschaft Drucksache 11/8506 Drucksache 12/3171 Die Vorsitzenden folgender Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EG-Vorlagen zur Kenntnis genommen bzw. von einer Beratung abgesehen hat: Ausschuß für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Drucksache 12/3182 Nr. 68 Ausschuß für Post und Telekommunikation Drucksache 12/1681 Nr. 3.15 Drucksache 12/3449 Nr. 2.14 Ausschuß für wirtschaftliche Zusammenarbeit Drucksache 12/4131 Nr. 3.20 Änderungen bei Vorlagen aus der Mitte des Bundestages: Der Antrag Handelsbeziehungen mit Taiwan, Drucksache 12/4341, wurde nachträglich unterzeichnet von den Abgeordneten Anke Eymer, Susanne Rahardt-Vahldieck und Ulrich Adam. Berichtigung Bei der in Sammelüberweisung Drucksache 12/4651 Nr. 1.6 aufgeführten Vorlage ändert sich die Überweisung wie folgt: Ausschuß für Post und Telekommunikation (federführend) Auswärtiger Ausschuß Ausschuß für Wirtschaft EG-Ausschuß
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    Rede von Jörg van Essen


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (F.D.P.)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es hat lange, viel zu lange gedauert, bis eine weitere notwendige Reform im Bereich des Sexualstrafrechts möglich war. Es ist kein Geheimnis: Nur in wenigen anderen Politikbereichen wird der Kopf so gern ausgeschaltet und dem Gefühl so freien Lauf gelassen wie hier.
    Dabei ist bei jeder Anhörung aus berufenem Munde zu hören, daß gleichgeschlechtlich empfindende Menschen genauso normal wie andere sind. Sie sind, um nur dies anzuführen, genauso oft christ- oder sozialdemokratisch, genauso oft liberal oder ökologisch orientiert wie ihre heterosexuellen Mitbürger und stehen in allen Berufen ihre Frau/ihren Mann. Es gibt auch keine Beweise dafür, daß sie Kinder und Jugendliche gegen deren Willen häufiger als heterosexuell empfindende Menschen mißbrauchen.
    Damit bestand und besteht keinerlei Anlaß, die männliche Homosexualität strafrechtlich anders, schärfer zu beurteilen. Machen wir uns nichts vor: Wir haben hier eines der letzten Erbstücke des Nationalsozialismus zu beerdigen; traurig, daß es erst jetzt geschieht.



    Jörg van Essen
    Die F.D.P. hat sich seit langem gegen die strafrechtliche Diskriminierung homosexueller Manner gewandt. Die strafrechtliche Sonderbehandlung war im übrigen ein gern genutzter Anknüpfungspunkt für Schlechterstellungen auch in anderen Bereichen. Auch dort gibt es noch Handlungsbedarf.
    Aber es gibt Hoffnungsschimmer. Die Gesellschaft hat sich in vielen Bereichen erfreulich weiterentwikkelt. Das belegen nicht nur die Ergebnisse einer vor kurzem veröffentlichten Umfrage der Zeitschrift „Wirtschaftswoche".
    Durch die ebenfalls von meiner Partei initiierten ersten Reformschritte Ende der 60er Jahre/Anfang der 70er Jahre

    (Dr. Jürgen Meyer [Ulm] [SPD]: Gustav Heinemann war SPD-Mitglied!)

    gibt es nun zunehmend stabile Beziehungen unter homosexuellen Männern und natürlich auch unter homosexuellen Frauen, die nach den berichteten Erfahrungen in ihrer Wohnumgebung akzeptiert werden.
    Der Gesetzentwurf der Bundesregierung, der natürlich ein Kompromiß ist, weist daher ebenso wie der Entwurf des Bundesrates, dem ich persönlich näherstehe, den Weg in die richtige Richtung. Der mit viel Leid, insbesondere in der Zeit des Nationalsozialismus — der Kollege Professor Meyer hat das ja näher ausgeführt —, verbundene § 175 StGB fällt. Er wird durch eine geschlechtsneutrale Jugendschutzvorschrift ersetzt, die die Strafbarkeit auf die Fälle beschränkt, die tatsächlich strafwürdig sind. Sie erfaßt auch Frauen, weil es auch Frauen gibt, die tatbestandsmäßig handeln. Es ist doch ein überholtes Frauenbild, wenn so getan wird, daß im Bereich der Sexualität Frauen ausschließlich passiv sind.
    Das Entscheidende des Gesetzentwurfs der Bundesregierung findet sich in einem Satz: Echte, d. h. auf gegenseitiger Zuneigung beruhende Liebesbeziehungen werden von dem Tatbestand nicht erfaßt. Nicht mehr Liebe wird bestraft, sondern Fehlverhalten gegenüber dem Schwächeren. Jedem werden sofort Beispiele dafür einfallen, daß es trotz des zu beobachtenden früheren Einsetzens der sexuellen Entwicklung im Bereich der Vierzehn- bis Sechzehnjährigen Jungen und Mädchen gibt, die hinter der Entwicklung der Altersgenossen zurückstehen. Sie sind schutzbedürftig gegen die Handlungen, die die Gesetzentwürfe sowohl der Bundesregierung als auch des Bundesrates als strafwürdig vorsehen. Ich kann daher dem Gesetzentwurf des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN meine Zustimmung nicht geben.
    Unsicher bin ich — und dies habe ich bereits bei einer anderen Debatte gesagt —, ob dies auch für den Bereich der Jugendprostitution gilt. Es kann kein Zweifel bestehen, daß durch das Zahlen eines Entgeltes ein Jugendlicher zu einer Handlung gebracht wird, die er oder sie aus freien Stücken nie vornehmen würde. Von daher wird der Körper eines noch sehr jungen Menschen ohne Zweifel mißbraucht. Dies spricht eindeutig für die Strafbarkeit. Auf der anderen Seite sehe ich auch die Argumente, daß diese Strafbarkeit Ausgangspunkt für weitere strafbare Handlungen wie Erpressung mit allen ihren kriminologischen und kriminellen Folgen sein kann.
    Keinen Zweifel habe ich — wie meine Vorredner — bei einem anderen Anliegen des Entwurfs. Der sexuelle Mißbrauch ausländischer Kinder durch Deutsche im Ausland — hier ist insbesondere an Thailand und an die Philippinen zu denken — ist bei uns bisher nicht nach § 176 StGB strafbar. Dieser Sextourismus, der die Not in der Dritten Welt in besonderer Weise ausnutzt, muß auch mit strafrechtlichen Mitteln gestoppt werden. Ich freue mich, daß wir auf Antrag der Koalitionsfraktionen am Mittwoch im Rechtsausschuß beschlossen haben, diese Regelung bereits in dem Gesetz zur besseren Bekämpfung der Kinderpornographie vorzusehen und damit schneller in Kraft zu setzen.
    Die zu beratenden Gesetzentwürfe sind ein Schritt in die richtige Richtung. Sie beseitigen die strafrechtliche Grundlage für die Diskriminierung homosexueller Männer. Sie beseitigen nicht die Diskriminierung homosexueller Männer und Frauen selbst. Viel Überzeugungsarbeit noch für die Betroffenen und ihre Verbände, aber auch für uns in der Politik! Die F.D.P. wird weitere sachliche Anstöße für Schritte in die richtige Richtung geben, ohne den notwendigen Jugendschutz dabei zu vernachlässigen.
    Ich bin kein Professor wie unser Kollege Meyer und verteile keine Noten für die Gesetzentwürfe.

    (Dr. Jürgen Meyer [Ulm] [SPD]: Das habe ich auch nicht!)

    Beide Entwürfe, Bundesregierungs- wie Bundesratsentwurf, sind gute Grundlagen für die notwendigen Entscheidungen.

    (Dr. Hans de With [SPD]: Sie verteilen auch Noten!)

    — Herr Kollege Meyer hat einen Entwurf als mangelhaft bezeichnet. Ich tue das nicht. Ich meine, beide sind gute Grundlagen für die notwendigen Entscheidungen.

    (Norbert Geis [CDU/CSU]: Professoren irren sich oft, Herr van Essen!)

    Es besteht angesichts der Anhörung des Bundesrates im vergangenen Jahr kein Anlaß, die abschließende Beratung im Rechtsausschuß hinauszuzögern. Wir sollten den Jugendschutz schnell verbessern.
    Vielen Dank.

    (Beifall bei der F.D.P. und der CDU/CSU)



Rede von Dr. Rita Süssmuth
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Es spricht jetzt die Abgeordnete Christina Schenk.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Christina Schenk


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (PDS)

    Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Gegenstand des § 175 ist einzig und allein die Unterdrückung einer bestimmten Variante menschlicher Sexualität, die deswegen verpönt war, weil sie dem patriarchalischen Männlichkeitsbild widerspricht und weil — wie die Nazis es ausdrückten — durch männliche Homosexualität Zeugungskraft vergeudet wird. Insofern gibt es im übrigen durchaus Zusammenhänge zwischen der Verfolgung homosexueller Män-



    Christina Schenk
    ner und dem Gebärzwang für Frauen, der durch den § 218 manifestiert wird.

    (Norbert Geis [CDU/CSU]: Sehr verschrobene Vorstellungen!)

    Es geht in beiden Gesetzen nicht um den Schutz von Menschen, schon gar nicht um Freiheit und das Recht auf persönliche Entfaltung, sondern um die Festschreibung patriarchalischer Macht- und Ordnungsprinzipien.

    (Norbert Geis [CDU/CSU]: Ihre Komplexe möchte ich nicht haben!)

    Die Abschaffung des § 175 StGB ist ein Gebot der Demokratie und des Gleichheitsgrundsatzes und somit längst überfällig. Statt nun dieses unselige Relikt, das sehr viel Leid über die Betroffenen gebracht hat, ersatzlos zu streichen, wie es die Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vorschlägt, stellt insbesondere der Gesetzentwurf der Bundesregierung eine merkwürdige Verknüpfung zwischen der Aufhebung des § 175 und anderen notwendigen Reformen des Sexualstrafrechts, die ihrerseits keinerlei Bezug zum Gegenstand des § 175 haben, her.

    (Vorsitz: Vizepräsidentin Renate Schmidt)

    Das, meine Damen und Herren, gibt Anlaß zu dem Verdacht, daß etwas von dem repressiven Gehalt des § 175 erhalten bleiben soll und daß die Diskussion um die Bestrafung deutscher Männer für die Inanspruchnahme der Prostitution von Kindern im Ausland und um den sogenannten Jugendschutz nur der Vernebelung dieser Absicht dient.
    Eine genauere Betrachtung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung erhärtet diesen Verdacht. Der darin vorgeschlagene neue § 182 birgt in sich zumindest die Möglichkeit, Beziehungen zwischen Erwachsenen und Jugendlichen, schwule Beziehungen weiterhin, lesbische neuerdings, auf Antrag der Erziehungsberechtigten oder im sogenannten öffentlichen Interesse — wie es so schön heißt — zu verfolgen. Die neue Vorschrift mildert zwar die Verfolgung schwuler Sexualität, verschärft jedoch gleichzeitig die Verfolgung von heterosexueller und lesbischer Sexualität durch eine Ausweitung des Straftatbestandes und durch eine Erweiterung des Strafrahmens.
    Daß die Bundesregierung eine reichlich nebulös definierte Unreife des Opfers zum Kriterium für das Vorliegen eines Straftatbestandes machen will, ist gefährlich. In welchem Maße, das wird davon abhängen, wie die Strafverfolgungsbehörden, die Gerichte und die antragsberechtigten Erziehungsberechtigten damit umgehen. Der neue § 182 kann dazu benutzt werden, unliebsame Beziehungen zu kriminalisieren, Anzeigen zu erstatten oder dem Betroffenen zumindest damit zu drohen. Dies kann nicht nur eine sehr enterotisierende Wirkung haben, sondern ist auch geeignet, bei Vorhandensein bestimmter Umstände die psychosexuelle Entwicklung von Jugendlichen nachhaltig zu stören.
    Offenbar ist den Autoren des Entwurfs selbst nicht ganz wohl bei der Sache; denn sie betonen in der Begründung zu ihrem Werk mehrfach, daß es auf keinen Fall um die Bestrafung echter Liebesbeziehungen, sondern nur um die Verhinderung der Ausnutzung einer Unreife ginge. Dabei jedoch anzunehmen, daß die Reife von Jugendlichen mit genau sechzehn Jahren beginnt und unter sechszehn Jahren quasi per se nicht gegeben ist, ist schlichtweg lächerlich.
    Ginge es der Bundesregierung tatsächlich um die Verhinderung der Ausnutzung einer Zwangslage zur Erwirkung sexueller Handlungen, wie es im Abs. 1 Nr. 1 des neuen Paragraphen heißt, dann dürfte der Straftatbestand nicht an das Alter des Opfers gebunden werden. Denn auch wesentlich ältere Jungendliche und erwachsene Frauen befinden sich in Zwangslagen oder werden in solche gebracht, in denen sie gegen ihren Willen zu sexuellen Handlungen gezwungen werden. Für die Bestrafung dieses Verbrechens darf es unseres Erachtens keine Altersgrenze geben. Diese Anmerkung trifft im übrigen auch auf den Entwurf des Bundesrates zu.
    Wer die Verbesserung des strafrechtlichen Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung wirklich will, muß die §§ 174, 176 und 177 bis 179 reformieren. Wir haben dazu bereits Vorschläge eingebracht, zumindest zur Frage der Verjährungsfristen und zur Reform der §§ 177 bis 179. Der § 182 hingegen sollte gemeinsam mit dem § 175 und dem § 149 StGB/DDR abgeschafft werden, wie unser Gesetzentwurf es vorsieht.
    Meine Damen und Herren, ich meine, die Regierung hat es wieder einmal fertiggebracht, sich in Aktivitäten zu verausgaben, die zum einen unnötig und zum anderen schädlich sind, bei gleichzeitiger und fortgesetzter Vernachlässigung der Bereiche, in denen dringender Handlungsbedarf besteht. Allerdings ist das Sexualstrafrecht nicht der einzige Bereich, in dem das so ist.
    Fragwürdig ist sowohl im Gesetzentwurf der Bundesregierung als auch in dem des Bundesrates der Passus, der sich gegen die Jugendprostitution richtet. Wir sind der Auffassung, daß die Kriminalisierung der Freier die Bedingungen für eine sich an die betreffenden Jugendlichen richtende Sozialarbeit, für gruppenspezifische Aufklärung und auch für die Aids-Prävention in dieser Gruppe drastisch verschlechtert. Jugendprostitution ist ein soziales Problem, und soziale Probleme können nicht mit dem Strafrecht gelöst werden.
    Der Unabhängige Frauenverband, den ich hier vertrete, und die Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN insgesamt lehnen den Entwurf der Bundesregierung zur Ersetzung des § 175 durch eine Neuformulierung des § 182 entschieden ab. Eine Lösung der Probleme kann nur in der Streichung des § 175 und in einer konsequenten Reform des Sexualstrafrechts bestehen, die die psychosexuelle Entwicklung von Jugendlichen und das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung tatsächlich schützt und nicht noch gefährdet.

    (Beifall bei der PDS/Linke Liste sowie bei Abgeordneten der SPD)