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    Plenarprotokoll 12/153 Deutscher Bundestag u es a Stenographischer Bericht 153. Sitzung Bonn, Freitag, den 23. April 1993 Inhalt: Nachruf auf den Abgeordneten Walter Rempe 13115A Erweiterung der Tagesordnung 13115 B Tagesordnungspunkt 14: a) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines ... Strafrechtsänderungsgesetzes — §§ 175, 182 StGB (... StrAndG) (Drucksache 12/4584) b) Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Sexualstrafrechts (§§ 175, 136a, 182 StGB) (Drucksache 12/4232) c) Erste Beratung des von der Abgeordneten Christina Schenk und der Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum Schutz der psychosexuellen Entwicklung von Jugendlichen — Streichung der §§ 175 und 182 StGB, § 149 StGB/ DDR (Drucksache 12/1899) Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Bundesministerin BMJ 13116A Dr. Jürgen Meyer (Ulm) SPD 13117 B Horst Eylmann CDU/CSU 13119D Dr. Barbara Höll PDS/Linke Liste . . . 13121 C Jörg van Essen F.D.P. 13122D Christina Schenk BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 13123D Ronald Pofalla CDU/CSU 13124 D Zusatztagesordnungspunkt 12: Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD und F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über dienstrechtliche Regelungen für besondere Verwendungen im Ausland (Auslandsverwendungsgesetz) (Drucksache 12/4749) Johannes Ganz (St. Wendel) CDU/CSU . 13126A Heinz-Alfred Steiner SPD . . . . . . . . 13127 A Dr. Burkhard Hirsch F.D.P. 13128A Andrea Lederer PDS/Linke Liste . . . 13128D Dr. Wolfgang Ullmann BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 13129C Dr. Ilja Seifert PDS/Linke Liste 13130B Tagesordnungspunkt 15: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Bundesfernstraßengesetzes (Drucksache 12/4635) Manfred Carstens, Parl. Staatssekretär BMF 13130D Dr. Dagmar Enkelmann PDS/Linke Liste 13131B Horst Friedrich F D P. 13132A Carl Ewen SPD 13132D Michael Jung (Limburg) CDU/CSU . . 13133D Dr. Dagmar Enkelmann PDS/Linke Liste 13134B II Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 153. Sitzung. Bonn, Freitag, den 23. April 1993 Tagesordnungspunkt 16: Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Andreas von Bülow, Angelika Barbe, Friedhelm Julius Beucher, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Belohnung für Rückholung veruntreuten DDR-Vermögens (Drucksache 12/4102) Volker Neumann (Bramsche) SPD . . . 13135C Joachim Gres CDU/CSU 13137A Volker Neumann (Bramsche) SPD . . 13137D Dr. Jürgen Schmieder F.D.P. . . . . . 13139A Andrea Lederer PDS/Linke Liste . . . 13139D Tagesordnungspunkt 12: Beratung der Großen Anfrage der Abgeordneten Andrea Lederer, Dr. Ruth Fuchs, Dr. Hans Modrow und der Gruppe der PDS/Linke Liste zur Abrüstungs- und Rüstungskontrollpolitik der Bundesregierung (Drucksachen 12/2972, 12/4265) Andrea Lederer PDS/Linke Liste . . . . 13140B Dr. Harald Schreiber CDU/CSU 13142A Katrin Fuchs (Verl) SPD 13143D Dr. Olaf Feldmann F.D.P. 13146 C Andrea Lederer PDS/Linke Liste . . 13147 C Helmut Schäfer, Staatsminister AA . . 13148A Nächste Sitzung 13150C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 13151* A Anlage 2 Amtliche Mitteilungen 13152* A Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 153. Sitzung. Bonn, Freitag, den 23. April 1993 13115 153. Sitzung Bonn, den 23. April 1993 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Andres, Gerd SPD 23. 4. 93 Berger, Hans SPD 23. 4. 93 Bierling, Hans-Dirk CDU/CSU 23. 4. 93** Bredehorn, Günther F.D.P. 23. 4. 93 Dr. von Bülow, Andreas SPD 23. 4. 93 Büttner (Ingolstadt), Hans SPD 23. 4. 93 Carstensen (Nordstrand), CDU/CSU 23. 4. 93 Peter Harry Dr. Däubler-Gmelin, SPD 23. 4. 93 Herta Doss, Hansjürgen CDU/CSU 23. 4. 93 Ehrbar, Udo CDU/CSU 23. 4. 93 Fischer SPD 23. 4. 93 (Gräfenhainichen), Evelin Formanski, Norbert SPD 23. 4. 93 Fuchs (Köln), Anke SPD 23. 4. 93 Gallus, Georg F.D.P. 23. 4. 93 Ganschow, Jörg F.D.P. 23. 4. 93 Genscher, Hans-Dietrich F.D.P. 23. 4. 93 Gerster (Mainz), CDU/CSU 23. 4. 93 Johannes Gleicke, Iris SPD 23. 4. 93 Dr. Glotz, Peter SPD 23. 4. 93 Dr. Götzer, Wolfgang CDU/CSU 23. 4. 93 Grünbeck, Josef F.D.P. 23. 4. 93 Dr. Gysi, Gregor PDS/Linke 23. 4. 93 Liste Haack (Extertal), SPD 23. 4. 93 Karl-Hermann Hackel, Heinz-Dieter F.D.P. 23. 4. 93 Haschke CDU/CSU 23.4.93 (GroBhennersdorf), Gottfried Henn, Bernd PDS/Linke 23. 4. 93 Liste Heyenn, Günther SPD 23. 4. 93 Hilsberg, Stephan SPD 23. 4. 93 Dr. Hoth, Sigrid F.D.P. 23. 4. 93 Ibrügger, Lothar SPD 23. 4. 93** Kiechle, Ignaz CDU/CSU 23. 4. 93 Kirschner, Klaus SPD 23. 4. 93 Köhler (Hainspitz), CDU/CSU 23. 4. 93 Hans-Ulrich Dr. Kolb, Heinrich F.D.P. 23. 4. 93 Leonard Kolbe, Regina . SPD 23. 4. 93 Koschnik, Hans SPD 23. 4. 93 Kossendey, Thomas CDU/CSU 23. 4. 93 Dr. Krause (Börgerende), CDU/CSU 23. 4. 93 Günther Kretkowski, Volkmar SPD 23. 4. 93 Dr. Kübler, Klaus SPD 23. 4. 93 Dr. Küster, Uwe SPD 23. 4. 93 Leidinger, Robert SPD 23. 4. 93 Lüder, Wolfgang F.D.P. 23. 4. 93 Mascher, Ulrike SPD 23. 4. 93 Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Matterne, Dietmar SPD 23. 4. 93 Michalk, Maria CDU/CSU 23. 4. 93 Dr. Mildner, Klaus CDU/CSU 23. 4. 93 Gerhard Mischnick, Wolfgang F.D.P. 23. 4. 93 Dr. Modrow, Hans PDS/Linke 23. 4. 93 Liste Möllemann, Jürgen W. F.D.P. 23. 4. 93 Dr. Müller, Günther CDU/CSU 23. 4. 93 ' Müller (Wadern), CDU/CSU 23. 4. 93 Hans-Werner Müller (Zittau), Christian SPD 23. 4. 93 Dr. Neuling, Christian CDU/CSU 23. 4. 93 Niggemeier, Horst SPD 23. 4. 93 Oesinghaus, Günther SPD 23. 4. 93 Opel, Manfred SPD 23. 4. 93** Ostertag, Adolf SPD 23. 4. 93 Paintner, Johann F.D.P. 23. 4. 93 Pfuhl, Albert SPD 23. 4. 93 Dr. Pinger, Winfried CDU/CSU 23. 4. 93 Dr. Probst, Albert CDU/CSU 23. 4. 93* Rauen, Peter Harald CDU/CSU 23. 4. 93 Reddemann, Gerhard CDU/CSU 23. 4. 93* Regenspurger, Otto CDU/CSU 23. 4. 93 Reimann, Manfred SPD 23. 4. 93* Reuschenbach, Peter W. SPD 23. 4. 93 Dr. Riedl (München), CDU/CSU 23. 4. 93 Erich Rother, Heinz CDU/CSU 23. 4. 93 Riffle, Volker CDU/CSU 23. 4. 93 Sauer (Stuttgart), Roland CDU/CSU 23. 4. 93 Dr. Schäuble, Wolfgang CDU/CSU 23. 4. 93 Schaich-Walch, Gudrun SPD 23. 4. 93 Dr. Scheer, Hermann SPD 23. 4. 93* Schluckebier, Günther SPD 23. 4. 93 Schmidt-Zadel, Regina SPD 23. 4. 93 Schmitz (Baesweiler), CDU/CSU 23. 4. 93 Hans Peter Dr. Schneider CDU/CSU 23. 4. 93 (Nürnberg), Oscar Dr. Schnittler, Christoph F.D.P. 23. 4. 93 Dr. Schöfberger, Rudolf SPD 23. 4. 93 Schüßler, Gerhard F.D.P. 23. 4. 93 Schulte (Hameln), SPD 23. 4. 93** Brigitte Schuster, Hans Paul F.D.P. 23. 4. 93 Hermann Schwanhold, Ernst SPD 23. 4. 93 Seiler-Albring, Ursula F.D.P. 23. 4. 93 Dr. Frhr. von Stetten, CDU/CSU 23. 4. 93 Wolfgang Thiele, Carl-Ludwig F.D.P. 23. 4. 93 Timm, Jürgen F.D.P. 23. 4. 93 Dr. Töpfer, Klaus CDU/CSU 23. 4. 93 Türk, Jürgen F.D.P. 23. 4. 93 Dr. Vogel, Hans-Jochen SPD 23. 4. 93 Voigt (Frankfurt), SPD 23. 4. 93 Karsten D. Vosen, Josef SPD 23. 4. 93 Walter (Cochem), Ralf SPD 23. 4. 93 13152* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 153. Sitzung. Bonn, Freitag, den 23. April 1993 Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Walz, Ingrid F.D.P. 23. 4. 93 Wartenberg (Berlin), SPD 23. 4. 93 Gerd Weis (Stendal), Reinhard SPD 23. 4. 93 Welt, Jochen SPD 23. 4. 93 Wimmer (Neuss), Willy CDU/CSU 23. 4. 93 Wohlrabe, Jürgen CDU/CSU 23. 4. 93 Würfel, Uta F.D.P. 23. 4. 93 * für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union ** für die Teilnahme an Sitzungen der Nordatlantischen Versammlung Anlage 2 Amtliche Mitteilungen Der Bundesrat hat in seiner 654. und 655. Sitzung am 26. März 1993 und 16. April 1993 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzustimmen bzw. einen Antrag gemäß Art. 77 Abs. 2 GG nicht zu stellen oder einen Einspruch gem. Art. 77 Abs. 3 GG nicht einzulegen. Gesetz zur Bereinigung von in der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik zwischen den öffentlichen Haushalten und volkseigenen Unternehmen, Genossenschaften sowie Gewerbetreibenden begründeten Finanzbeziehungen (Finanzbereinigungsgesetz-DDR) Gesetz über das Inverkehrbringen und die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet Gesetz zur Erleichterung von Investitionen und der Ausweisung und Bereitstellung von Wohnbauland (Investitionserleichterungs- und Wohnbaulandgesetz) Gesetz zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs (Bauhandwerkersicherung) und anderer Gesetze Die Vorsitzenden folgender Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den nachstehenden Vorlagen absieht: Auswärtiger Ausschuß Drucksache 12/1248 Drucksache 12/2015 Drucksache 12/3643 Ausschuß für Wirtschaft Drucksache 12/2350 Drucksache 12/3275 Ausschuß für Verkehr Drucksache 12/3785 Drucksache 12/3786 Drucksache 12/3787 Ausschuß für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Drucksache 12/2081 Ausschuß für Bildung und Wissenschaft Drucksache 11/8506 Drucksache 12/3171 Die Vorsitzenden folgender Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EG-Vorlagen zur Kenntnis genommen bzw. von einer Beratung abgesehen hat: Ausschuß für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Drucksache 12/3182 Nr. 68 Ausschuß für Post und Telekommunikation Drucksache 12/1681 Nr. 3.15 Drucksache 12/3449 Nr. 2.14 Ausschuß für wirtschaftliche Zusammenarbeit Drucksache 12/4131 Nr. 3.20 Änderungen bei Vorlagen aus der Mitte des Bundestages: Der Antrag Handelsbeziehungen mit Taiwan, Drucksache 12/4341, wurde nachträglich unterzeichnet von den Abgeordneten Anke Eymer, Susanne Rahardt-Vahldieck und Ulrich Adam. Berichtigung Bei der in Sammelüberweisung Drucksache 12/4651 Nr. 1.6 aufgeführten Vorlage ändert sich die Überweisung wie folgt: Ausschuß für Post und Telekommunikation (federführend) Auswärtiger Ausschuß Ausschuß für Wirtschaft EG-Ausschuß
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    Rede von Horst Eylmann


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Umstand, daß wir noch immer einen § 175 im Strafgesetzbuch haben, wird von manchen homosexuellen Gruppierungen dazu benutzt, den Eindruck zu verbreiten, in der Bundesrepublik würden immer noch homosexuelle Handlungen schlechthin unter Strafe gestellt. In Wahrheit ist das seit mehr als 20 Jahren schon nicht mehr der Fall. § 175 erfaßt nur homosexuelle Handlungen eines über 18 Jahre alten Mannes mit einem Jugendlichen unter 18 Jahren. Es handelt sich somit urn eine Vorschrift, die Jugendliche schützen soll.



    Horst Eylmann
    Auch im Bereich heterosexueller Beziehungen haben wir eine solche, allerdings inhaltlich anders ausgestaltete Schutzvorschrift. Auf Antrag strafbar ist die Verführung eines Mädchens unter 16 Jahren zum Beischlaf.
    Ob diese Vorschriften in ihrer konkreten Ausgestaltung heute noch sinnvoll und effktiv sind, ist sehr zweifelhaft geworden. Deshalb sind wir ja auch im Begriff, eine Reform zu machen. Festzuhalten ist aber, daß sie nach ihrer Intention Jugendliche vor dem sexuellen Zugriff Älterer schützen sollen. Diesem Ziel, dem Jugendschutz, fühlen wir uns weiterhin verpflichtet. Er soll mit dem vorliegenden Gesetzentwurf nicht schwächer, sondern im Gegenteil wirksamer ausgestaltet werden.
    Eben weil homosexuelle Handlungen in der Bundesrepublik schon seit mehr als zwei Jahrzehnten nicht mehr strafbar sind, besteht auch kein Anlaß, in eine Grundsatzdebatte über die Homosexualität einzutreten. Wir sollten uns hüten, uns in den jahrtausendalten Streit darüber einzumischen, was Homosexualität ist: eine psychische Störung, eine Krankheit, ein abartiger Trieb oder eine gleichwertige oder gleichrangige Form menschlicher Sexualität.
    Eines sollten wir bei dieser Gelegenheit allerdings deutlich aussprechen: Nach allem was wir wissen, entwickeln sich homosexuelle Haltungen schon in den ersten Lebensjahren. Erbliche Dispositionen scheinen dabei ebenso eine Rolle zu spielen wie Umwelteinflüsse. Wie diese Faktoren zusammenspielen, hat die Wissenschaft immer noch nicht befriedigend geklärt.

    (Christina Schenk [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist letztendlich auch relativ unwichtig!)

    Da der Betroffene auf diese Faktoren keinen Einfluß hat, ist jeglicher moralische Hochmut fehl am Platze. Keinem ist vorzuwerfen, daß er homosexuell orientiert ist, und keiner darf deshalb in irgendeiner Hinsicht diskriminiert werden.
    Eine völlig andere Frage, meine Damen und Herren, ist, wie ein Homosexueller mit seiner sexuellen Orientierung umgeht,

    (Zuruf von der CDU/CSU: Sehr gut!)

    was er anderen dabei zumutet und ob er schutzwürdige Interessen anderer respektiert. Diese Frage richtet sich allerdings gleichermaßen auch an Heterosexuelle.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Richtig!)

    Damit bin ich wieder bei diesem Gesetzentwurf. Er entscheidet sich für eine einheitliche, für Heteroebenso wie für Homosexuelle geltende Jugendschutzvorschrift. Mädchen und Jungen unter 16 Jahren sollen unabhängig vom Geschlecht des Täters oder Opfers gegen sexuellen Mißbrauch geschützt werden.
    Damit wird zugleich ein Stück dringend notwendige Rechtsgleichheit in der Bundesrepublik erreicht. In den neuen Ländern gilt nämlich auf Grund des Einigungsvertrages zur Zeit immer noch der § 149 des Strafgesetzbuches der DDR, der einen Erwachsenen unter Strafe stellt, der einen Jugendlichen zwischen
    14 und 16 Jahren zum Geschlechtsverkehr oder zu geschlechtsverkehrähnlichen Handlungen mißbraucht. Im Bereich homosexueller Handlungen eine unterschiedliche Schutzaltersgrenze — hier 18 Jahre, dort 16 Jahre — noch länger bestehenzulassen würde das gesellschaftliche und politische Zusammenwachsen der Deutschen in Ost und West stören und wäre auf Dauer unerträglich.
    Der Gesetzentwurf der Bundesregierung ist schon im Vorfeld von den Interessenvertretungen der Homosexuellen heftig kritisiert worden. Man sieht in dem neuen § 182 StGB einen Verstoß gegen das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung der Jugendlichen. Es wird gesagt, auch 14- und 15jährige müßten das Recht haben, sich mit älteren Partnern sexuell auszuleben.
    Meine Damen und Herren, wenn homo- oder heterosexuelle erwachsene Männer sexuelle Kontakte mit 14jährigen Jungen oder Mädchen haben, wollen sich in aller Regel nicht die Mädchen oder die Jungen, sondern die älteren Herrschaften sexuell ausleben. Es provoziert geradezu den Vorwurf der Heuchelei, wenn in diesem Zusammenhang das Interesse der kaum dem Kindesalter entwachsenen Jugendlichen an ungehinderter Sexualität in den Vordergrund geschoben wird.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P. sowie des Abg. Dr. Hans de With [SPD])

    Einen besonderen Tiefpunkt erreicht diese Argumentation dort, wo sie sich gegen die in dem Gesetzentwurf zum Ausdruck gekommene Absicht der Bundesregierung wendet, Männer wegen Mißbrauchs von Kindern im Ausland auch dann zur Verantwortung zu ziehen, wenn die beklagenswerten Opfer keine deutschen Kinder sind. Der sogenannte Sextourismus europäischer Männer — die deutschen sind darunter zahlenmäßig stark vertreten — nach Südostasien, der dort zu einem massenhaften sexuellen Mißbrauch von Kindern führt, ist eine der widerlichsten Erscheinungen der an Unmenschlichkeiten gewiß nicht armen europäischen Gesellschaftsgeschichte.

    (Beifall im ganzen Hause)

    Wir wissen, daß die Regierungen der betroffenen Länder angesichts der übergroßen Nachfrage und der sozialen Verhältnisse dieser Kinderprostitution weitgehend machtlos gegenüberstehen. Ich kann es daher nur als blanken Zynismus werten, wenn z. B. der Bundesverband Homosexualität in seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf feststellt, es sei nicht die Aufgabe deutscher Strafgerichte, gegen diese physische und psychische Vergewaltigung ausländischer Kinder vorzugehen.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Das ist ja toll!)

    Eine solche Argumentation richtet sich in ihrer Verantwortungslosigkeit selbst.
    Im übrigen — die Frau Justitzministerin hat das berichtet — hat der Rechtsausschuß schon vorgestern beschlossen, die Beratung dieses Teils des Gesetzentwurfs vorzuziehen und ihn mit dem Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornographie zu verabschieden.



    Horst Eylmann
    I 182 StGB in der neuen Fassung, meine Damen und
    Herren, stellt nicht jede Sexualbeziehung mit einem Jungen oder Mädchen unter 16 Jahren unter Strafe. Zum einen muß der Täter älter sein, nämlich mindestens 18 Jahre bzw. bei Ausnutzung der Unreife des Opfers 21 Jahre. Der in Abs. 1 statuierte Tatbestand verlangt die Ausnutzung einer Zwangslage oder das Versprechen oder das Gewähren eines Vorteils oder vergleichbaren Entgelts. — Diese Begriffe sind teilweise weit gefaßt, aber hinreichend objektivierbar. Die Rechtsprechung wird mit ihnen arbeiten können.
    Schwieriger — da ist Herrn Professor Meyer recht zu geben — könnte es mit dem Tatbestand in Abs. 2 werden. Danach macht sich ein über 21jähriger strafbar, der einen Jungen oder ein Mädchen unter 16 Jahren durch Ausnutzung seiner Unreife zu sexuellen Handlungen mißbraucht. Aber auch hier wird die Rechtsprechung in der Lage sein, meine ich, Kriterien zu entwickeln für die Abgrenzung einer echten Liebesbeziehung von einem Verhältnis, in dem der Mißbrauch jugendlicher Unerfahrenheit und Unreife im Interesse einer möglichst ungehemmten Erfüllung sexueller Bedürfnisse des Älteren im Vordergrund steht.
    Gegenüber dem geltenden § 175 StGB bringt der Gesetzentwurf eine Liberalisierung. Homosexuelle Kontakte mit Jugendlichen über 16 Jahren sind straffrei, mit Jugendlichen zwischen 14 und 16 Jahren strafbar unter den gerade geschilderten Voraussetzungen. Gegenüber dem bisherigen § 182 StGB dehnt der Gesetzentwurf dagegen die Strafbarkeit aus. War bisher nur die Verführung von Mädchen unter 16 Jahren zum Beischlaf strafbar, erstreckt sich die Strafbarkeit nunmehr auch auf sexuelle Handlungen, die an oder von einem Mädchen unter 16 Jahren vorgenommen werden.
    Der Entwurf bringt — darüber müssen wir uns im klaren sein — mehr Freiraum für homosexuelle Beziehungen zu Jugendlichen und weniger Freiraum für heterosexuelle Beziehungen zu Jugendlichen. Das mag angesichts der insbesondere bei Mädchen zu beobachtenden Akzeleration des sexuellen Reifeprozesses kritische Fragen hervorrufen. Andererseits werden aber in letzter Zeit die Gefahren einer von ethischen Bindungen und Rücksichten weitgehend freien sexuellen Selbstverwirklichung immer deutlicher. Die männliche Gier nach immer jüngeren Sexualpartnerinnen tobt sich im Sextourismus aus, befördert das Geschäft mit der Kinderpornographie, treibt Schulmädchen auf den Strich und macht zum Teil vor den eigenen Töchtern nicht halt. Das Strafrecht, so meine ich, muß gerade in einer solchen Zeit das ethische Minimum gewährleisten, indem es die jungen Mädchen in einem Stadium ihres Lebens, in dem ihre soziale und psychologische Reife noch keineswegs der körperlichen Reife entspricht, vor der sexuellen Korrumpierung und Manipulation durch erwachsene Männer mit seinen Mitteln, nämlich mit den Mitteln der Strafandrohung und der Strafverfolgung, schützt.
    Lassen Sie mich zum Schluß noch einmal hervorheben: Ziel dieses Gesetzes ist Jugendschutz, nicht mehr, aber auch nicht weniger.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Genau!)

    Was nach unseren Erkenntnissen, die wir auch im Rechtsausschuß sicherlich noch einmal überprüfen werden, nicht mehr dem Jugendschutz dient — das Verbot homosexueller Kontakte zu Jugendlichen über 16 Jahren —, wird aufgehoben. Wo im Schutz der 14-bis 16jährigen Lücken vorhanden sind, werden sie geschlossen.
    Da mir ein breiter Konsens in diesem Hause darüber zu herrschen scheint, die Schutzaltersgrenze bei 16 Jahren anzusetzen, stehen die Chancen günstig, zu einer von einer breiten Mehrheit getragenen Neuregelung zu kommen. Der Rechtsausschuß wird sich Mühe gehen, mit seiner Arbeit die Voraussetzungen für eine solche breite Zustimmung zu schaffen.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P. sowie bei Abgeordneten der SPD)



Rede von Dr. Rita Süssmuth
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Als nächste spricht die Abgeordnete Barbara Höll.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Barbara Höll


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (DIE LINKE.)

    Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die revolutionären Zeiten in Deutschland sind wohl leider endgültig vorbei. Wieder einmal, in dieser Wahlperiode bereits zum drittenmal, diskutieren wir im Plenum über eine mögliche Streichung des § 175. Seit mehr als 120 Jahren dient dieser Paragraph der strafrechtlich sanktionierten Diskriminierung von Homosexuellen. Dabei gab es bereits 1847 zwei Entwürfe zum 1851 verabschiedeten preußischen Strafgesetzbuch, deren Abschnitt über Sittlichkeit nur sieben bzw. acht Vorschriften enthielt und in denen eine Strafvorschrift für Homosexuelle gänzlich fehlte. Selbst die Kategorien „gleichgeschlechtlich" und „widernatürlich" fehlten.
    Die gesellschaftliche Realität in Deutschland war und ist jedoch leider eine andere. Insbesondere der § 175 diente und dient unter dem Deckmantel des Schutzes von Jugendlichen der Diskriminierung bis Kriminalisierung von Homosexuellen. Diese generalpräventive Wirkung ist im Verständnis einiger oder vieler Menschen notwendig, um die „Infektion" von Homosexualität abzuwehren oder etwa zu verhindern. Ich zitiere aus einer Sachverständigenanhörigung im März Herrn Professor Tröndle: „... daß die etablierte Schwulenszene eben alle Jugendliche für ihre Zwecke rekrutieren kann."
    Obwohl es nur noch relativ wenige Verurteilungen nach § 175 und § 182 pro Jahr gibt, wurde bisher krampfhaft an diesen Paragraphen festgehalten. Mit diesen Strafbestimmungen werden Vorbehalte und Vorurteile untermauert und befördert, die eine bestimmte sexuelle Normalität vorgeben und zur Diskriminierung jeglichen davon abweichenden Verhaltens und Empfindens führen.
    In der Zeit des deutschen Faschismus wurden Tausende Schwule mit dem rosa Winkel in Konzentrationslagern zu Tode gequält. Sie wurden bis heute nicht rehabilitiert und entschädigt. In der Diskussion zum 4. Gesetz zur Reform des Strafrechts im Jahre



    Dr. Barbara 11611
    1973 wurde nicht mehr die dauerhafte sexuelle Umprägung Jugendlicher befürchtet, wohl aber der Gesichtspunkt hervorgehoben, „daß homosexuelle Kontakte männliche Jugendliche in eine Außenseiterrolle drängen und in der Folge ihre Gesamtentwicklung aufgrund damit verbundener psychischer Belastungen in erheblichem Maße stören könnten". Wie wenig hat sich doch da in den letzten 20 Jahren geändert.
    Die PDS/Linke Liste hat deshalb im September 1991 einen Gesetzentwurf zur ersatzlosen Streichung des § 175 und des § 182 StGB/BRD und des § 149 StGB/DDR vorgelegt. Sowohl der Entwurf der Bundesregierung als auch der des Bundesrates folgen letztendlich jedoch der politischen Intention der bisher geltenden Paragraphen, die sie nur bereit sind zu streichen, wenn dafür der Jugendschutz verbessert würde, aber eben nur „würde".
    Sowenig die bisher geltenden Paragraphen dem Jugendschutz, sondern der Diskriminierung der Homosexualität dienten, genausowenig sind die vorgelegten Neuformulierungen der tatsächlichen sexuellen Selbstbestimmung von Jugendlichen förderlich. Stichpunktartig möchte ich nur auf einige Widersprüche verweisen:
    Es werden unberechtigterweise vier verschiedene Fallgruppen vermischt: Mann/Junge, Mann/Mädchen, Frau/Mädchen, Frau/Junge. Die allgemeine Heraufsetzung der Altersschutzgrenze auf 16 Jahre geht an der realen Entwicklung des Sexualverhaltens Jugendlicher vorbei; sie ist schlicht anachronistisch. Erstmals werden in dieser Form lesbische Sexualkontakte unter Strafe gestellt. Statt des Schutzes der positiven sexuellen Selbstbestimmung der Jugendlichen werden diese durch Strafandrohung in dem Prozeß ihrer sexuellen Selbstfindung massiv eingeschränkt; die Tatbestandsmerkmale wie „Unreife", „Vorteile" usw. sind nicht hinlänglich justitiabel.
    Die Gewährleistung der sexuellen Selbstbestimmung der Jugendlichen, ihre freie Entwicklung zu ihrer sexuellen Identität erfordert unseres Erachtens vorrangig ihre Anerkennung und die dementsprechende Behandlung als eigenständige Subjekte. Dies ist eine Frage von Verfassungsrang und erschöpft sich nicht in dem Aspekt des Schutzes.
    Ich möchte jetzt Herrn Dr. Bosinski aus der Sachverständigenanhörung zitieren:
    Ein mündiger, seiner auch sexuellen Integrität bewußter Jugendlicher läßt sich nicht ausnutzen. Ein Kind, das gelernt hat, daß es eine eigene Person mit eigenen Rechten ist, das „Nein" zu sagen gelernt hat, läßt sich nicht über Jahre mißbrauchen.
    Das geltende Sexualstrafrecht dient eher der Ausgrenzung und Tabuisierung dieser spezifischen Form menschlichen Lebens.

    (Dr. Jürgen Meyer [Ulm] [SPD]: Das DDRStrafrecht hat es anders gesehen!)

    Es dient zur Diskriminierung bestimmter „normabweichender" Formen sexuellen Empfindens und Handelns und mischt sich damit in die Intimsphäre von Menschen. Solange sexuelle Beziehungen einvernehmlich, unter Wahrung der Würde der bzw. des anderen erfolgen, sollte sich der Staat heraushalten. Andererseits sollte der Staat vor Mißbrauch und Gewalt, ob in sexueller oder nichtsexueller Beziehung, z. B. bei der Vergewaltigung in der Ehe, die bis heute straffrei ist, wesentlich besser schützen. Es ist an der Zeit zu diskutieren, das Sexualstrafrecht als solches in Frage zu stellen und die Strafrechtsnormen, die der Wahrung der Würde des Menschen und dem Schutz von Kindern und Jugendlichen in allen Bereichen dienen, wesentlich auszubauen.
    Herr Dr. Bosinski betonte hierbei, daß das, was jetzt vorgelegt worden ist, wohl eher ein Treppenwitz der Geschichte ist, wenn ein auf tatsächlicher Rechtsstaatlichkeit und Wahrung der Menschenwürde und Menschenrechte gründendes Staatswesen wie die Bundesrepublik Deutschland hinter das zurückfällt, was es selbst in der DDR gab.
    Ohne abzuschweifen, wäre in diesem Fall wohl auch historisches Traditionsbewußtsein angesagt. Ich möchte hier nur auf folgendes verweisen: 1810 verzichtete das neue französische Strafrecht auf jegliche Sonderregelung für homosexuelle Handlungen. Das Schutzalter für Jugendliche wurde damals auf 15 Jahre festgelegt. 1813 vollzog das mit Frankreich verbündete Königreich Bayern ebenfalls diesen Schritt.

    (Norbert Geis [CDU/CSU]: So fortschrittlich waren die Bayern schon immer!)

    Andere Mittelstaaten, Braunschweig und Hannover, folgten dem in ähnlicher Weise in den Jahren 1838 und 1840. Das änderte sich dann mit der Reichsgründung. — Gehen wir doch mindestens auf den Stand von 1813 zurück!
    Ich danke Ihnen.

    (Beifall bei der PDS/Linke Liste)