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    Plenarprotokoll 12/153 Deutscher Bundestag u es a Stenographischer Bericht 153. Sitzung Bonn, Freitag, den 23. April 1993 Inhalt: Nachruf auf den Abgeordneten Walter Rempe 13115A Erweiterung der Tagesordnung 13115 B Tagesordnungspunkt 14: a) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines ... Strafrechtsänderungsgesetzes — §§ 175, 182 StGB (... StrAndG) (Drucksache 12/4584) b) Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Sexualstrafrechts (§§ 175, 136a, 182 StGB) (Drucksache 12/4232) c) Erste Beratung des von der Abgeordneten Christina Schenk und der Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum Schutz der psychosexuellen Entwicklung von Jugendlichen — Streichung der §§ 175 und 182 StGB, § 149 StGB/ DDR (Drucksache 12/1899) Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Bundesministerin BMJ 13116A Dr. Jürgen Meyer (Ulm) SPD 13117 B Horst Eylmann CDU/CSU 13119D Dr. Barbara Höll PDS/Linke Liste . . . 13121 C Jörg van Essen F.D.P. 13122D Christina Schenk BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 13123D Ronald Pofalla CDU/CSU 13124 D Zusatztagesordnungspunkt 12: Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD und F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über dienstrechtliche Regelungen für besondere Verwendungen im Ausland (Auslandsverwendungsgesetz) (Drucksache 12/4749) Johannes Ganz (St. Wendel) CDU/CSU . 13126A Heinz-Alfred Steiner SPD . . . . . . . . 13127 A Dr. Burkhard Hirsch F.D.P. 13128A Andrea Lederer PDS/Linke Liste . . . 13128D Dr. Wolfgang Ullmann BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 13129C Dr. Ilja Seifert PDS/Linke Liste 13130B Tagesordnungspunkt 15: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Bundesfernstraßengesetzes (Drucksache 12/4635) Manfred Carstens, Parl. Staatssekretär BMF 13130D Dr. Dagmar Enkelmann PDS/Linke Liste 13131B Horst Friedrich F D P. 13132A Carl Ewen SPD 13132D Michael Jung (Limburg) CDU/CSU . . 13133D Dr. Dagmar Enkelmann PDS/Linke Liste 13134B II Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 153. Sitzung. Bonn, Freitag, den 23. April 1993 Tagesordnungspunkt 16: Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Andreas von Bülow, Angelika Barbe, Friedhelm Julius Beucher, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Belohnung für Rückholung veruntreuten DDR-Vermögens (Drucksache 12/4102) Volker Neumann (Bramsche) SPD . . . 13135C Joachim Gres CDU/CSU 13137A Volker Neumann (Bramsche) SPD . . 13137D Dr. Jürgen Schmieder F.D.P. . . . . . 13139A Andrea Lederer PDS/Linke Liste . . . 13139D Tagesordnungspunkt 12: Beratung der Großen Anfrage der Abgeordneten Andrea Lederer, Dr. Ruth Fuchs, Dr. Hans Modrow und der Gruppe der PDS/Linke Liste zur Abrüstungs- und Rüstungskontrollpolitik der Bundesregierung (Drucksachen 12/2972, 12/4265) Andrea Lederer PDS/Linke Liste . . . . 13140B Dr. Harald Schreiber CDU/CSU 13142A Katrin Fuchs (Verl) SPD 13143D Dr. Olaf Feldmann F.D.P. 13146 C Andrea Lederer PDS/Linke Liste . . 13147 C Helmut Schäfer, Staatsminister AA . . 13148A Nächste Sitzung 13150C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 13151* A Anlage 2 Amtliche Mitteilungen 13152* A Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 153. Sitzung. Bonn, Freitag, den 23. April 1993 13115 153. Sitzung Bonn, den 23. April 1993 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Andres, Gerd SPD 23. 4. 93 Berger, Hans SPD 23. 4. 93 Bierling, Hans-Dirk CDU/CSU 23. 4. 93** Bredehorn, Günther F.D.P. 23. 4. 93 Dr. von Bülow, Andreas SPD 23. 4. 93 Büttner (Ingolstadt), Hans SPD 23. 4. 93 Carstensen (Nordstrand), CDU/CSU 23. 4. 93 Peter Harry Dr. Däubler-Gmelin, SPD 23. 4. 93 Herta Doss, Hansjürgen CDU/CSU 23. 4. 93 Ehrbar, Udo CDU/CSU 23. 4. 93 Fischer SPD 23. 4. 93 (Gräfenhainichen), Evelin Formanski, Norbert SPD 23. 4. 93 Fuchs (Köln), Anke SPD 23. 4. 93 Gallus, Georg F.D.P. 23. 4. 93 Ganschow, Jörg F.D.P. 23. 4. 93 Genscher, Hans-Dietrich F.D.P. 23. 4. 93 Gerster (Mainz), CDU/CSU 23. 4. 93 Johannes Gleicke, Iris SPD 23. 4. 93 Dr. Glotz, Peter SPD 23. 4. 93 Dr. Götzer, Wolfgang CDU/CSU 23. 4. 93 Grünbeck, Josef F.D.P. 23. 4. 93 Dr. Gysi, Gregor PDS/Linke 23. 4. 93 Liste Haack (Extertal), SPD 23. 4. 93 Karl-Hermann Hackel, Heinz-Dieter F.D.P. 23. 4. 93 Haschke CDU/CSU 23.4.93 (GroBhennersdorf), Gottfried Henn, Bernd PDS/Linke 23. 4. 93 Liste Heyenn, Günther SPD 23. 4. 93 Hilsberg, Stephan SPD 23. 4. 93 Dr. Hoth, Sigrid F.D.P. 23. 4. 93 Ibrügger, Lothar SPD 23. 4. 93** Kiechle, Ignaz CDU/CSU 23. 4. 93 Kirschner, Klaus SPD 23. 4. 93 Köhler (Hainspitz), CDU/CSU 23. 4. 93 Hans-Ulrich Dr. Kolb, Heinrich F.D.P. 23. 4. 93 Leonard Kolbe, Regina . SPD 23. 4. 93 Koschnik, Hans SPD 23. 4. 93 Kossendey, Thomas CDU/CSU 23. 4. 93 Dr. Krause (Börgerende), CDU/CSU 23. 4. 93 Günther Kretkowski, Volkmar SPD 23. 4. 93 Dr. Kübler, Klaus SPD 23. 4. 93 Dr. Küster, Uwe SPD 23. 4. 93 Leidinger, Robert SPD 23. 4. 93 Lüder, Wolfgang F.D.P. 23. 4. 93 Mascher, Ulrike SPD 23. 4. 93 Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Matterne, Dietmar SPD 23. 4. 93 Michalk, Maria CDU/CSU 23. 4. 93 Dr. Mildner, Klaus CDU/CSU 23. 4. 93 Gerhard Mischnick, Wolfgang F.D.P. 23. 4. 93 Dr. Modrow, Hans PDS/Linke 23. 4. 93 Liste Möllemann, Jürgen W. 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Vosen, Josef SPD 23. 4. 93 Walter (Cochem), Ralf SPD 23. 4. 93 13152* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 153. Sitzung. Bonn, Freitag, den 23. April 1993 Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Walz, Ingrid F.D.P. 23. 4. 93 Wartenberg (Berlin), SPD 23. 4. 93 Gerd Weis (Stendal), Reinhard SPD 23. 4. 93 Welt, Jochen SPD 23. 4. 93 Wimmer (Neuss), Willy CDU/CSU 23. 4. 93 Wohlrabe, Jürgen CDU/CSU 23. 4. 93 Würfel, Uta F.D.P. 23. 4. 93 * für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union ** für die Teilnahme an Sitzungen der Nordatlantischen Versammlung Anlage 2 Amtliche Mitteilungen Der Bundesrat hat in seiner 654. und 655. Sitzung am 26. März 1993 und 16. April 1993 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzustimmen bzw. einen Antrag gemäß Art. 77 Abs. 2 GG nicht zu stellen oder einen Einspruch gem. Art. 77 Abs. 3 GG nicht einzulegen. Gesetz zur Bereinigung von in der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik zwischen den öffentlichen Haushalten und volkseigenen Unternehmen, Genossenschaften sowie Gewerbetreibenden begründeten Finanzbeziehungen (Finanzbereinigungsgesetz-DDR) Gesetz über das Inverkehrbringen und die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet Gesetz zur Erleichterung von Investitionen und der Ausweisung und Bereitstellung von Wohnbauland (Investitionserleichterungs- und Wohnbaulandgesetz) Gesetz zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs (Bauhandwerkersicherung) und anderer Gesetze Die Vorsitzenden folgender Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den nachstehenden Vorlagen absieht: Auswärtiger Ausschuß Drucksache 12/1248 Drucksache 12/2015 Drucksache 12/3643 Ausschuß für Wirtschaft Drucksache 12/2350 Drucksache 12/3275 Ausschuß für Verkehr Drucksache 12/3785 Drucksache 12/3786 Drucksache 12/3787 Ausschuß für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Drucksache 12/2081 Ausschuß für Bildung und Wissenschaft Drucksache 11/8506 Drucksache 12/3171 Die Vorsitzenden folgender Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EG-Vorlagen zur Kenntnis genommen bzw. von einer Beratung abgesehen hat: Ausschuß für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Drucksache 12/3182 Nr. 68 Ausschuß für Post und Telekommunikation Drucksache 12/1681 Nr. 3.15 Drucksache 12/3449 Nr. 2.14 Ausschuß für wirtschaftliche Zusammenarbeit Drucksache 12/4131 Nr. 3.20 Änderungen bei Vorlagen aus der Mitte des Bundestages: Der Antrag Handelsbeziehungen mit Taiwan, Drucksache 12/4341, wurde nachträglich unterzeichnet von den Abgeordneten Anke Eymer, Susanne Rahardt-Vahldieck und Ulrich Adam. Berichtigung Bei der in Sammelüberweisung Drucksache 12/4651 Nr. 1.6 aufgeführten Vorlage ändert sich die Überweisung wie folgt: Ausschuß für Post und Telekommunikation (federführend) Auswärtiger Ausschuß Ausschuß für Wirtschaft EG-Ausschuß
Rede von Dr. Rita Süssmuth
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Sitzung ist eröffnet.

(Die Abgeordneten erheben sich)

In der Nacht zum Donnerstag verstarb nach langer, schwerer Krankheit unser Kollege Walter Rempe. Walter Rempe gehörte dem Deutschen Bundestag seit 1990 an und vertrat den Wahlkreis Köln I. Er wurde am 19. März 1934 in Düsseldorf geboren und erhielt zunächst eine Ausbildung zum Dreher, bevor er 1958 in einem Abendgymnasium das Abitur nachholte. Anschließend begann er an der Universität Köln mit dem Studium der Anglistik und der Geschichte, das er mit dem ersten und zweiten Staatsexamen abschloß.
1962 trat Walter Rempe in die SPD ein und wurde 1968 Vorstandsmitglied des Unterbezirks Köln. Zwischen 1969 und 1989 war er für seine Partei Mitglied des Rates der Stadt Köln; seit 1980 bekleidete er dort das Amt des stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden.
Besonders engagierte sich Walter Rempe in der Erwachsenenbildung. 15 Jahre lang, zwischen 1975 und 1990, war er Leiter des Köln-Kollegs, eines Instituts zur Erlangung der Hochschulreife.
Im Deutschen Bundestag gehörte Walter Rempe als ordentliches Mitglied dem Ausschuß für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau und als stellvertretendes Mitglied dem Ausschuß für Forschung, Technologie und Technikfolgenabschätzung an.
Wir alle sind betroffen über seinen frühen Tod. Unsere Anteilnahme gilt den Angehörigen.
Der Deutsche Bundestag wird Walter Rempe ein ehrendes Andenken bewahren.
Sie haben sich zu Ehren des Verstorbenen erhoben. Ich danke Ihnen.
Meine Damen und Herren, interfraktionell ist vereinbart, die heutige Tagesordnung zu erweitern um:
Erste Beratung des von den Fraktionen der
CDU/CSU und F.D.P. eingebrachten Entwurfs
eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Förderung der bäuerlichen Landwirtschaft
— Drucksache 12/4762 —
Von der Frist für den Beginn der Beratung soll abgewichen werden. Es ist vereinbart, diesen Gesetzentwurf ohne Aussprache zu überweisen zur federführenden Beratung an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten sowie zur Mitberatung und gemäß § 96 unserer Geschäftsordnung an den Haushaltsausschuß. Sind Sie damit einverstanden? — Das ist der Fall. Dann ist das entsprechend beschlossen.
Ich rufe Punkt 14 a bis c der Tagesordnung auf:
a) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines ... Strafrechtsänderungsgesetzes — §§ 175, 182 StGB (... StrÄndG)

— Drucksache 12/4584 —
Überweisungsvorschlag:
Rechtsausschuß (federführend) Ausschuß für Familie und Senioren Ausschuß für Frauen und Jugend
b) Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Sexualstrafrechts (§§ 175, 176a, 182 StGB)

— Drucksache 12/4232 —
Überweisungsvorschlag:
Rechtsausschuß (federführend) Ausschuß für Familie und Senioren Ausschuß für Frauen und Jugend
c) Erste Beratung des von der Abgeordneten Christina Schenk und der Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum Schutz der psychosexuellen Entwicklung von Jugendlichen — Streichung der §§ 175 und 182 StGB, § 149 StGB/ DDR
— Drucksache 12/1899 —
Überweisungsvorschlag:
Rechtsausschuß (federführend) Ausschuß für Familie und Senioren Ausschuß für Frauen und Jugend



Präsidentin Dr. Rita Süssmuth
Nach einer Vereinbarung im Ältestenrat ist für die gemeinsame Beratung eine Stunde vorgesehen. — Dazu sehe ich keinen Widerspruch. Dann können wir so verfahren.
Ich eröffne die Aussprache. Als erste spricht die Bundesministerin Frau Leutheusser-Schnarrenberger.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Sabine Leutheusser-Schnarrenberger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Frau Präsidentin! Meine Kolleginnen und Kollegen! Mit der Bekämpfung des sogenannten Kindersextourismus und der Neuregelung des strafrechtlichen Jugendschutzes werden mit den heute zur Beratung stehenden Gesetzentwürfen zwei wichtige Anliegen aus dem Bereich des Kinder- und Jugendschutzes aufgegriffen, die mir besonders am Herzen liegen.
    Beim Kindersextourismus haben wir es mit einer besonders abscheulichen Form der sexuellen Ausbeutung wehrloser Kinder zu tun. Deutsche Touristen reisen in ferne exotische Länder, um sich dort an einheimischen Kindern sexuell zu vergehen. Nach geltendem Recht kann ein solches Verhalten in Deutschland nur bestraft werden, wenn die Tat auch durch das am Tatort geltende Recht mit Strafe bedroht ist. Oft sind aber die Schutzaltersgrenzen der ausländischen Rechtsordnung deutlich niedriger als die deutsche Schutzaltersgrenze von 14 Jahren, so daß Taten Deutscher im Ausland bisher häufig straflos bleiben.
    Diesen deutlich geringeren Schutz ausländischer Kinder können wir nicht länger hinnehmen. Zur Verstärkung des internationalen Schutzes von Kindern ist deshalb auch das deutsche Strafrecht zu ergänzen. Einen entsprechenden Beschluß hat am Mittwoch dieser Woche der Rechtsausschuß des Deutschen Bundestages im Rahmen der abschließenden Beratungen des Gesetzes zur Bekämpfung der Kinderpornographie gefaßt. Ich begrüße diese Entscheidung als einen ganz wichtigen Beitrag zur innerstaatlichen Umsetzung der UN-Kinderkonvention, der in Aussicht stellt, daß diese notwendige Ergänzung des internationalen Schutzes von Jugendlichen bald in Kraft treten kann.
    Mit dem zweiten Anliegen, der Neuregelung des strafrechtlichen Jugendschutzes, befassen sich alle drei vorliegenden Gesetzentwürfe. Es geht dabei um einen weiteren bedeutsamen Schritt auf dem Weg zur innerdeutschen Rechtseinheit. Zur Zeit gilt im Bereich des sensiblen strafrechtlichen Jugendschutzes noch ein unterschiedlicher Rechtszustand, der auch im Hinblick auf Art. 3 unseres Grundgesetzes nur für eine Übergangszeit hingenommen werden kann.
    Der Gesetzentwurf der Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN möchte die innerdeutsche Rechtseinheit herstellen, indem er sich für eine ersatzlose Streichung des historisch belasteten § 175 des Strafgesetzbuches sowie für eine gleichzeitige Aufhebung von § 182 des Strafgesetzbuches und der in den neuen Ländern derzeit noch fortgeltenden Jugendschutzvorschriften des alten DDR-Rechts ausspricht.
    Dies alles ist nicht neu und im Hinblick auf die Strafrechtsbestimmungen in den alten Ländern — §§ 175, 182 — seit 1985 verschiedentlich Gegenstand parlamentarischer Beratungen gewesen, das letzte Mal 1991 bei der ersten Lesung eines Gesetzentwurfs der Gruppe PDS/Linke Liste. Schon damals hat mein Amtsvorgänger Dr. Kinkel deutlich gemacht, daß es eine solche Lösung — ersatzlose Aufhebung dieser Bestimmungen — mit der Bundesregierung nicht geben wird. Dies hat auch heute nach wie vor Gültigkeit.
    Der ersatzlose Wegfall der genannten Vorschriften hätte zu Lasten einer ungestörten sexuellen Entwicklung von Jugendlichen Strafbarkeitslücken zur Folge, die so nicht hingenommen werden können. Dies hat gerade auch eine Sachverständigenanhörung bestätigt, die im März des vergangenen Jahres vor dem Bundesratsausschuß für Frauen und Jugend durchgeführt worden ist. Wir müssen nach dem gegenwärtigen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnis davon ausgehen, daß bei Jugendlichen zwischen 14 und 16 Jahren unabhängig von ihrem Geschlecht der noch nicht abgeschlossene Reifeprozeß und die noch fehlende sexuelle Autonomie dazu führen können, daß ein sexueller Mißbrauch durch Erwachsene mit nachteiligen Folgen für die sexuelle Entwicklung des jugendlichen Opfers möglich ist.
    Kinder- und Jugendschutz hat Verfassungsrang. Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf Entfaltung ihrer Persönlichkeit und bedürfen unseres Schutzes und unserer Hilfe, damit sie sich zu eigenverantwortlichen Persönlichkeiten innerhalb der sozialen Gemeinschaft entwickeln können. Der Staat ist deshalb berechtigt und, wie ich meine, auch verpflichtet, Kinder und Jugendliche vor schädlichen sexuellen Übergriffen zu bewahren.
    Die Bundesregierung hat sich daher wie auch der Bundesrat für die Einführung einer einheitlichen Jugendschutzvorschrift entschieden. Dies entspricht einer liberalen Forderung. Dabei berücksichtigt der Entwurf bei seiner Ausgestaltung die Kritik, die an den noch geltenden strafrechtlichen Bestimmungen geübt worden ist. Er beseitigt deshalb die strafrechtliche Ungleichbehandlung von Homosexualität und Heterosexualität und leistet damit einen entscheidenden Beitrag zum Abbau von Vorurteilen und gesellschaftlichen Diskriminierungen gegenüber Homosexuellen. Er gewährleistet außerdem — und dies ist ganz besonders wichtig —, daß sexuelle Beziehungen, wie sie für Jugendliche zwischen 14 und 16 Jahren typisch sind, nicht kriminalisiert werden.
    Auch der Entwurf des Bundesrates entspricht im wesentlichen diesem von der Bundesregierung verfolgten Anliegen. Er greift allerdings im Hinblick auf den notwendigen Schutz von Jugendlichen in zwei Punkten zu kurz. Bei der Strafbarkeit sexueller Handlungen mit Jugendlichen, die unter Ausnutzung einer Zwangslage des Opfers oder gegen Entgelt vorgenommen werden, muß nach dem Vorschlag des Bundesrates der Täter eine Person über 21 Jahren sein. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung bezieht dagegen auch die 18- bis 21jährigen in den Kreis möglicher Täter ein. Daß in diesen Fällen auch Heranwachsende Täter sein können, erscheint zum Schutz der Opfer notwendig.
    Hier besteht nicht die Gefahr, daß allgemein akzeptierte und altersentsprechende Beziehungen Jugend-



    Bundesministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger licher kriminalisiert werden. Es geht vielmehr darum, das Ausnutzen von Schwäche und Notsituationen Jugendlicher zu sexuellen Handlungen zu verhindern und sie vor einem Abgleiten in die Prostitution zu bewahren. Das Verhalten des Täters erscheint dabei nicht weniger strafwürdig, wenn er zwischen 18 und 21 Jahren alt ist.
    Weitergehend als der Bundesrat sieht der Gesetzentwurf der Bundesregierung vor, auch sexuelle Handlungen unter Strafe zu stellen, die unter Ausnutzung der Unreife des jugendlichen Opfers vorgenommen weiden.
    Ich meine, daß die Sachverständigenanhörung im letzten Jahr auch hier gezeigt hat, daß mit den beiden Fallgruppen — Ausnutzung einer Zwangslage und Vornahme sexueller Handlungen gegen Entgelt — die strafwürdigen Verhaltensweisen zum Nachteil der sexuellen Selbstbestimmung Jugendlicher nicht hinreichend erfaßt werden. Jugendliche sollten — abweichend vom Bundesratsentwurf — auch davor geschützt werden, daß sich ältere und lebenserfahrenere Personen eine entwicklungsbedingt noch fehlende Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung zunutze machen, um sexuelle Handlungen vorzunehmen oder vornehmen zu lassen.
    Erwägenswert erscheint mir dagegen ein Vorschlag des Bundesrates, auch sexuelle Handlungen des Opfers an einer dritten Person oder an dem Opfer durch eine dritte Person ausdrücklich in der neuen Jugendschutzvorschrift unter Strafe zu stellen. Im weiteren Gesetzgebungsverfahren sollte sorgfältig geprüft werden, ob dadurch ein noch besserer Schutz Jugendlicher erreicht werden kann.
    Ein möglichst lückenloser und umfassender Schutz Jugendlicher vor schädigenden sexuellen Übergriffen sollte die Zielsetzung bei den bevorstehenden Beratungen sein, die im Interesse einer die Rechtseinheit herstellenden Entscheidung zügig fortgesetzt und zum Abschluß gebracht werden sollten.
    Vielen Dank.

    (Beifall bei der F.D.P. und der CDU/CSU)