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    Plenarprotokoll 12/152 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 152. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 22. April 1993 Inhalt: Gedenkworte zum 50. Jahrestag des Aufstandes der Juden im Warschauer Ghetto 13003 A Gedenkworte für den verstorbenen türkischen Staatspräsidenten Turgut Özal . . 13003 C Erweiterung und Abwicklung der Tagesordnung . . . . . . . . . . . . . . . . 13004 A Nachträgliche Überweisungen von Gesetzentwürfen und eines Entschließungsantrags an weitere Ausschüsse 13004 B Tagesordnungspunkt 3: Überweisungen im vereinfachten Verfahren a) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 29. Juli 1992 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen über die Zusammenarbeit und die gegenseitige Unterstützung der Zollverwaltungen (Drucksache 12/4566) b) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 8. Juli 1992 zur Änderung des Abkommens vom 4. Oktober 1954 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen sowie der Gewerbesteuern und der Grundsteuern (Drucksache 12/4567) c) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes gegen rechtswidrige Handlungen bei der Währungsumstellung von Mark der Deutschen Demokratischen Republik in Deutsche Mark (Drucksache 12/4585) d) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 23. Juli 1992 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Dominikanischen Republik über den Luftverkehr (Drucksache 12/4571) e) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Haushaltsgrundsätzegesetzes (Drucksache 12/4636) f) Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Dagmar Enkelmann und der Gruppe der PDS/Linke Liste: Senkung der Promille- Grenze im Straßenverkehr auf 0,0 Promille (Drucksache 12/3864) 13004 D Zusatztagesordnungspunkt 6: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über Maßnahmen zur Bewältigung der finanziellen Erblasten im Zusammenhang mit der Herstellung der Einheit Deutschlands, zur langfristigen Sicherung des Aufbaus in den neuen Ländern, zur Neuordnung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs und zur Entlastung der öffentlichen Haushalte (Gesetz zur Umsetzung des Föderalen Konsolidierungsprogramms) (Drucksache 12/4748 [v. 20. 04. 93]) 13005 B II Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 152. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 22. April 1993 Zusatztagesordnungspunkt 7: Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Neuordnung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs (Drucksache 12/4750 [v. 20. 04. 93]) 13005 C Zusatztagesordnungspunkt 8: Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Errichtung des Fonds „Deutsche Einheit" (Drucksache 12/4751 [v. 20. 04. 93]) 13005 C Zusatztagesordnungspunkt 9: Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum Ausgleich unterschiedlicher Wirtschaftskraft und zur Förderung des wirtschaftlichen Wachstums in den neuen Ländern (Investitionsförderungsgesetz Aufbau Ost) (Drucksache 12/4752 [v. 20. 04. 93]) 13005 C Tagesordnungspunkt 4: Abschließende Beratungen ohne Aussprache a) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates über eine gemeinsame Marktorganisation für Kartoffeln (Drucksachen 12/4191 Nr. 2.17, 12/4495) b) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu der Verordnung der Bundesregierung: Aufhebbare Dreiundachtzigste Verordnung zur Änderung der Ausfuhrliste — Anlage AL zur Außenwirtschaftsverordnung — (Drucksachen 12/4087, 12/4538) c) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu der Verordnung der Bunderegierung: Aufhebbare Einhundertzwanzigste Verordnung zur Änderung der Einfuhrliste — Anlage zum Außenwirtschaftsgesetz — (Drucksachen 12/4078, 12/4539) 13005 D Tagesordnungspunkt 5: a) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 5. Juni 1992 fiber die biologische Vielfalt (Drucksache 12/4473) b) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen vom 12. Juni 1992 über Klimaänderungen (Drucksache 12/4489) c) Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Klaus Kübler, Monika Ganseforth, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Follow-up der UNCED-Konferenz Umwelt und Entwicklung (Drucksache 12/3739) Ulrich Klinkert CDU/CSU 13006 C Dr. Klaus Kübler SPD 13008 A Gerhart Rudolf Baum F D P 13009 C Dr. Dagmar Enkelmann PDS/Linke Liste 13011 C Dr. Klaus-Dieter Feige BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 13013 A Dr. Klaus Töpfer, Bundesminister BMU 13014 C Dr. Klaus W. Lippold (Offenbach) CDU/ CSU 13016 D Monika Ganseforth SPD 13018 C Dr. Klaus-Dieter Feige BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 13018 D Monika Ganseforth SPD 13019 B Dr. Christoph Schnittler F.D.P. . . . 13020 B Michael Müller (Düsseldorf) SPD . . 13020 D Dr. Christian Ruck CDU/CSU 13021 B Josef Grünbeck F.D.P. . . . 13021 D, 13025 D Ulrike Mehl SPD 13022 C Hans-Peter Repnik, Parl. Staatssekretär BMZ 13024 C Tagesordnungspunkt 6: a) Beratung der Großen Anfrage der Abgeordneten Dr. Liesel Hartenstein, Lieselott Blunck (Uetersen), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Auswirkungen des EG-Binnenmarktes auf Umwelt- und Verbraucherschutz (Drucksachen 12/2802, 12/4036) b) Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Liesel Hartenstein, Michael Müller (Düsseldorf), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Fünftes Aktionsprogramm der Europäischen Gemeinschaft für Umweltpolitik weiterentwickeln und umsetzen (Drucksache 12/4001) Dr. Liesel Hartenstein SPD . . . . . . . 13027 A Dr. Klaus W. Lippold (Offenbach) CDU/ CSU 13029 A, 13031 D Hans-Eberhard Urbaniak SPD . . . . . 13029 B Otto Schily SPD 13029 D Hans-Eberhard Urbaniak SPD 13031 C Dr. Fritz Schumann (Kroppenstedt) PDS/ Linke Liste 13032 A Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 152. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 22. April 1993 III Marita Sehn F.D.P. 13033 B Dr. Klaus-Dieter Feige BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 13036 A, 13041 B Dr. Klaus Töpfer, Bundesminister BMU . 13037 D Dr. Liesel Hartenstein SPD 13038 D Klaus Lennartz SPD 13041 C Editha Limbach CDU/CSU 13043 D Lieselott Blunck (Uetersen) SPD . . . . 13045 D, 13047 B Dr. Wolfgang von Geldern CDU/CSU 13046 A Steffen Kampeter CDU/CSU 13047 A Dr. Wolfgang von Geldern CDU/CSU . 13047 B Tagesordnungspunkt 7: a) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes fiber die Errichtung eines Bundesamtes für Naturschutz und zur Änderung von Vorschriften auf dem Gebiet des Artenschutzes (Drucksache 12/4326) b) Beratung des Antrags der Abgeordneten Ulrike Mehl, Michael Müller (Düsseldorf), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Naturschutz auf Bundeswehrliegenschaften (Drucksache 12/3769) c) Beratung des Antrags der Abgeordneten Dietmar Schütz, Michael Müller (Düsseldorf), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Verbot des Walfangs international und in der EG absichern (Drucksache 12/4510) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 10: Beratung des Antrags. der Abgeordneten Egon Susset, Dr. Norbert Rieder, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Günther Bredehorn, Ulrich Heinrich, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der F.D.P.: Zum Walfang (Drucksache 12/4761) Dr. Bertram Wieczorek, Parl. Staatssekretär BMU 13049 B Susanne Kastner SPD 13051 B Birgit Homburger F D P 13053 A Ulrike Mehl SPD 13054 A Dr. Klaus-Dieter Feige BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 13055 B Dr. Dagmar Enkelmann PDS/Linke Liste 13056 B, 13061 D Dr. Norbert Rieder CDU/CSU 13057 A Dietmar Schütz SPD 13059 B Dr. Wolfgang von Geldern CDU/CSU 13061 B Dr. Wolfgang von Geldern CDU/CSU . 13061 C Tagesordnungspunkt 8: Beratung des Antrags der Abgeordneten Eckart Kuhlwein, Ulrike Mehl, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Umweltbildung und Umweltwissenschaften (Drucksache 12/3768) Eckart Kuhlwein SPD 13062 B Werner Ringkamp CDU/CSU 13064 A Dr. Maria Böhmer CDU/CSU . . . . . 13065 A Dr. Karlheinz Guttmacher F.D.P. . . . 13065 D Steffen Kampeter CDU/CSU 13066 C Ulrike Mehl SPD 13067 C Josef Hollerith CDU/CSU . . . . . . . 13069 C Dr. Dagmar Enkelmann PDS/Linke Liste 13070 A Dr. Norbert Lammert, Parl. Staatssekretär BMBW 13070 D Alois Graf von Waldburg-Zeil CDU/ CSU 13071 A Eckart Kuhlwein SPD 13072 C Tagesordnungspunkt 2 (Fortsetzung): Fragestunde — Drucksache 12/4734 vom 16. April 1993 — Baumängel am Abgeordnetenhochhaus durch die Beschäftigung von Schwarzarbeitern und Asylbewerbern MdlAnfr 1, 2 Bernd Reuter SPD Antw PStSekr Joachim Günther BMBau 13073 B, D ZusFr Bernd Reuter SPD 13073 B, D Auswirkungen der „Operation Deny Flight" auf die Versorgung der Zivilbevölkerung von Bosnien-Herzegowina; Konsens mit den serbisch-bosnischen Vertretungen über die Fortführung humanitärer Hilfsmaßnahmen MdlAnfr 20, 21 Gernot Erler SPD Antw StM Helmut Schäfer AA . . 13074 A, C ZusFr Gernot Erler SPD 13074 A, C ZusFr Freimut Duve SPD . . . . . . . . 13075 B Nichtbereitstellung der 20 Mio DM für humanitäre Soforthilfe für die Menschen in Bosnien-Herzegowina trotz Zustimmung des Bundestages MdlAnfr 22 Freimut Duve SPD Antw StM Helmut Schäfer AA 13075 C ZusFr Freimut Duve SPD . . . . . . . 13075 C ZusFr Gernot Erler SPD 13076 B IV Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 152. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 22. April 1993 Tagesordnungspunkt 9: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 19. Mai 1992 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Wasserwirtschaft an den .Grenzgewässern (Drucksache 12/4471) 13076 C Tagesordnungspunkt 10: Beratung des Antrags der Abgeordneten Wolfgang Roth, Gerd Andres, Hermann Bachmaier, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Arbeitnehmerbeteiligung am Produktivkapital (Drucksache 12/2839) Dr. Uwe Jens SPD 13077 B Wolfgang Vogt (Duren) CDU/CSU . . 13078 D Dr. Uwe Jens SPD 13079 A Josef Grünbeck F D P 13080 D Dieter Maaß (Herne) SPD 13081 B Werner Schulz (Berlin) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 13082 C Hans-Eberhard Urbaniak SPD 13083 C Elke Wülfing CDU/CSU 13084 D Rudolf Kraus, Parl. Staatssekretär BMA 13086 A Tagesordnungspunkt 11: Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Edith Niehuis, Hanna Wolf, Angelika Barbe, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Frauenförderung innerhalb der Europäischen Strukturförderung (Drucksache 12/4164) Dr. Edith Niehuis SPD 13087 B Dr. Sissy Geiger (Darmstadt) CDU/CSU . 13089 B Dr. Margret Funke-Schmitt-Rink F.D.P. . 13090 C Petra Bläss PDS/Linke Liste 13091 D Rudolf Kraus, Parl. Staatssekretär BMA . 13092 C Tagesordnungspunkt 13: Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Innenausschusses zu dem Antrag der Abgeordneten Ingrid Köppe und der Gruppe BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Gesetzliche Regelung von Sicherheitsüberprüfungen sowie künftiger beruflicher Einsatzmöglichkeiten von ehemaligen Mitarbeitern des Ministeriums für Staatssicherheit (Drucksachen 12/284, 12/811 [Berichtigung], 12/1942) Ingrid Köppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 13093 D Rolf Schwanitz SPD 13094 C Martin Göttsching CDU/CSU 13095 B Dr. Jürgen Schmieder F.D.P. . . . . . 13095 D Zusatztagesordnungspunkt 11: Aktuelle Stunde betr. Verhalten der Bundesregierung und der Treuhandanstalt in bezug auf den Verkauf der Abfalldeponie Schönberg an das Land Mecklenburg-Vorpommern Dr. Dagmar Enkelmann PDS/Linke Liste 13096 D Dr. Joachim Grünewald, Parl. Staatssekretär BMFT 13098 A Hans-Joachim Hacker SPD . . . . . . 13099 A Jürgen Koppelin F.D.P. . . . . . . . . 13100 B Dr.-Ing. Paul Krüger CDU/CSU . . . . 13101 C Dr. Klaus-Dieter Feige BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 13102 D Steffen Kampeter CDU/CSU 13103 D Reinhold Hiller (Lübeck) SPD 13104 D Josef Hollerith CDU/CSU 13105 D Jutta Müller (Völklingen) SPD 13106 C Helmut Lamp CDU/CSU 13107 C Hinrich Kuessner SPD 13109 A Ulrich Klinkert CDU/CSU 13110 A Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . 13111 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 13113* A Anlage 2 Nationale Interessen Deutschlands in der Außen- und Sicherheitspolitik MdlAnfr 19 — Drs 12/4734 — Jürgen Augustinowitz CDU/CSU SchrAntw StM Helmut Schäfer AA . . . 13113* C Anlage 3 Sicherstellung der Versorgung der Bevölkerung Kubas mit Grundnahrungsmitteln angesichts des amerikanischen Embargos MdlAnfr 23 — Drs 12/4734 — Hans Wallow SPD SchrAntw StM Helmut Schäfer AA . . 13114* C Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 152. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 22. April 1993 13003 152. Sitzung Bonn, den 22. April 1993 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Antretter, Robert SPD 22. 4. 93 * Bierling, Hans-Dirk CDU/CSU 22. 4. 93 * * Böhm (Melsungen), CDU/CSU 22. 4. 93 * Wilfried Dr. von Billow, Andreas SPD 22. 4. 93 Büttner (Ingolstadt), Hans SPD 22. 4. 93 Carstensen (Nordstrand), CDU/CSU 22. 4. 93 Peter Harry Dr. Däubler-Gmelin, SPD 22. 4. 93 Herta Fuchs (Köln), Anke SPD 22. 4. 93 Fuchs (Verl), Katrin SPD 22. 4. 93 Gallus, Georg F.D.P. 22. 4. 93 Ganschow, Jörg F.D.P. 22. 4. 93 Genscher, Hans-Dietrich F.D.P. 22. 4. 93 Gerster (Mainz), CDU/CSU 22. 4. 93 Johannes Gleicke, Iris SPD 22. 4. 93 Dr. Gysi, Gregor PDS/Linke 22. 4. 93 Liste Henn, Bernd PDS/Linke 22. 4. 93 Liste Heyenn, Günther SPD 22. 4. 93 Hilsberg, Stephan SPD 22. 4. 93 Dr. Hitschler, Walter F.D.P. 22. 4. 93 Dr. Höll, Barbara PDS/Linke 22. 4. 93 Liste Dr. Hoth, Sigrid F.D.P. 22. 4. 93 Ibrügger, Lothar SPD 22. 4. 93 ** Kiechle, Ignaz CDU/CSU 22. 4. 93 Kretkowski, Volkmar SPD 22. 4. 93 Lenzer, Christian CDU/CSU 22. 4. 93 * Marten, Günter CDU/CSU 22. 4. 93 * Dr. Matterne, Dietmar SPD 22. 4. 93 Michalk, Maria CDU/CSU 22. 4. 93 Dr. Modrow, Hans PDS/Linke 22. 4. 93 Liste Möllemann, Jürgen W. F.D.P. 22. 4. 93 Dr. Müller, Günther CDU/CSU 22. 4. 93 Oesinghaus, Günther SPD 22. 4. 93 Opel, Manfred SPD 22. 4. 93 ** Paintner, Johann F.D.P. 22. 4. 93 Pfuhl, Albert SPD 22. 4. 93 Dr. Probst, Albert CDU/CSU 22. 4. 93 * Reddemann, Gerhard CDU/CSU 22. 4. 93 * Reimann, Manfred SPD 22. 4. 93 * Rempe, Walter SPD 22. 4. 93 Dr. Schäuble, Wolfgang CDU/CSU 22. 4. 93 Dr. Scheer, Hermann SPD 22. 4. 93 * Schluckebier, Günther SPD 22. 4. 93 Schmidt (Fürth), CDU/CSU 22. 4. 93 Christian Schmitz (Baesweiler), CDU/CSU 22. 4. 93 Hans Peter Dr. Schöfberger, Rudolf SPD 22. 4. 93 Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Schüßler, Gerhard F.D.P. 22. 4. 93 Schulte (Hameln), SPD 22. 4. 93 ** Brigitte Schwanhold, Ernst SPD 22. 4. 93 Seiler-Albring, Ursula F.D.P. 22. 4. 93 Vergin, Siegfried SPD 22. 4. 93 Welt, Jochen SPD 22. 4. 93 Westrich, Lydia SPD 22. 4. 93 Wimmer (Neuss), Willy CDU/CSU 22. 4. 93 Wohlrabe, Jürgen CDU/CSU 22. 4. 93 Würfel, Uta F.D.P. 22. 4. 93 * für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union ** für die Teilnahme an Sitzungen der Nordatlantischen Versammlung Anlage 2 Antwort des Staatsministers Helmut Schäfer auf die Frage des Abgeordneten Jürgen Augustinowitz (CDU/CSU) (Drucksache 12/4734 Frage 19): Was sind - nach Auffassung der Bundesregierung - die nationalen Interessen Deutschlands in der Außen- und Sicherheitspolitik? Ich betrachte es als eine Auszeichnung, daß der Abgeordnete Augustinowitz von mir in den verfügbaren wenigen Minuten eine erschöpfende Antwort auf eine Frage erwartet, für die kaum eine zweistündige Regierungserklärung des Herrn Bundeskanzlers ausreichen würde. Ich will also mit der gebotenen Knappheit die gestellte Frage beantworten. Der Wertekatalog des Grundgesetzes ist für die Außen- und Sicherheitspolitik Deutschlands verbindlich. Unser oberstes Interesse ist, daß die in Frieden und Freiheit gewonnene Einheit in Frieden und Freiheit Bestand hat. Dafür ist die bewährte Bündnis- und Europapolitik das Fundament. Die Beistandsgarantie des Nordatlantischen Bündnisses bleibt unerläßliches Rückgrat unserer nationalen Sicherheit. Die deutsche Außenpolitik will eine Stärkung der neuen multilateralen Sicherheitsarchitektur, deren Pfeiler global die Vereinten Nationen und in Europa, neben der Europäischen Union, der WEU, der NATO und dem NATO-Kooperationsrat, die KSZE ist. Das Instrumentarium KSZE - als „regionale Abmachung" - muß in seinen Fähigkeiten zur friedlichen Konfliktlösung und zur präventiven Diplomatie ausgebaut und verstärkt werden. Sicherheit muß heute anders definiert und geographisch weiter gefaßt werden. Unser Sicherheitsinteresse kann nicht - wie früher - an der Grenze zwischen zwei Blöcken quer durch unser Land enden. Deutschland muß einen aktiven Beitrag zu Stabilität, Sicherheit und Wohlstand jenseits seiner Grenzen 13114* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 152. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 22. April 1993 leisten. Dabei geht es nicht nur um militärische, sondern auch und zu allererst um ökonomische und ökologische Sicherheit. Denn nicht mehr Armeen sind es, die unsere Sicherheit bedrohen, sondern Migrationswellen und Kernkraftkatastrophen wie Tschernobyl. Die Europäische Gemeinschaft muß in die Europäische Union münden. Der in Maastricht vorgezeichnete Weg — die Politische Union und die WWU — bleibt unsere Richtschnur. Die Europäische Union muß offen sein für alle europäischen Demokratien, die die geforderten politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Voraussetzungen erfüllen. Internationalisierung der Produktion und Globalisierung der Märkte verändern die Rahmenbedingungen der Weltwirtschaft. Deutschland bleibt stärker als alle anderen Industrieländer auf einen funktionierenden, freien Welthandel angewiesen. Wahrung unserer internationalen Wettbewerbsfähigkeit und Zukunftssicherung durch Wiedererlangung einer technologischen Spitzenposition sind vorrangige Aufgaben deutscher Außenpolitik. Die Einigung ganz Europas bedeutet nicht Aufgabe nationaler deutscher Interessen, sondern entspricht einem unverrückbaren deutschen Grundinteresse. Deutschland will eine internationale Ordnung des Rechts und der Toleranz. Eine Rechtsordnung kann nur Bestand haben, wenn sie wehrhaft ist. Wir wollen Rolle und Funktion der Vereinten Nationen stärken. Deshalb streben wir nach einer globalen Friedensordnung. Dazu muß Deutschland seinen vollen Beitrag leisten. Ohne Achtung der Menschenrechte wird kein Friedenszustand von Dauer sein können. Wir müssen die Wahrung der Menschenrechte, nicht nur in geeigneter Form bei autoritären Regimen anmahnen, sondern auch dort sichern, wo Anarchie und Bandenkrieg herrscht. Deshalb gehört auch die deutsche Beteiligung an den Bemühungen der VN um Somalia zu den wohlverstandenen Interessen unseres Staates. Deutsche Außenpolitik tritt weiterhin für den Ausbau einer weltumspannenden Partnerschaft zwischen Industrie- und Entwicklungsländern ein. Der Ausgleich zwischen Nord und Süd, die Überwindung von Armut, Not und Chancenlosigkeit in der Dritten Welt ist auch eine Investition in unsere Zukunft. Hierbei sind beide Seiten gefordert: der Norden mit der weiteren Öffnung seiner Märkte, mit verstärkter Technologie-Kooperation und mit Hilfen zur Bewältigung der Schuldenlast. Der Süden mit der Schaffung entwicklungsförderlicher Rahmenbedingungen. Anlage 3 Antwort des Staatsministers Helmut Schäfer auf die Frage des Abgeordneten Hans Wallow (SPD) (Drucksache 12/4734 Frage 23): Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, auch im Hinblick auf die Embargomaßnahmen der USA, um die sich dramatisch zuspitzende Versorgungssituation der Bevölkerung Kubas mit Grundnahrungsmitteln zu entschärfen? Bei der schwierigen Versorgungslage der Bevölkerung Kubas handelt es sich nicht um eine vorübergehende kurzfristige Notlage, die durch humanitäre Hilfe beseitigt werden könnte, sondern um ein Problem, das seine Ursache vor allem in der planwirtschaftlichen Struktur des Landes hat. Eine Lösung setzt grundlegende Wirtschaftsreformen voraus, zu denen die kubanische Regierung jedoch bisher offensichtlich nicht bereit ist. Bereits durch eine Liberalisierung der Bauernmärkte könnte wahrscheinlich die innere Versorgungslage z. B. in relativ kurzer Zeit verbessert werden. Die Verbesserung der Versorgungslage der kubanischen Bevölkerung ist daher in erster Linie Aufgabe und Verantwortung der Regierung Kubas. Diese Feststellung gilt ungeachtet des fortbestehenden Wirtschaftsembargos der USA.
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    Rede von Dr. Bertram Wieczorek


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Zur Neuordnung der Aufgaben des Bundes im Bereich des Naturschutzes einschließlich des Vollzugs im Bereich des Artenschutzes — soweit hier Bundeszuständigkeiten gegeben sind — soll ein Bundesamt für Naturschutz als selbständige Bundesoberbehörde errichtet werden. Die Aufgaben im Bereich des Vollzugs des Artenschutzes, die derzeit noch vom Bundesamt für Ernährung und Forstwirtschaft und vom Bundesamt für Wirtschaft erfüllt werden, sollen künftig vom Bundesamt für Naturschutz wahrgenommen werden.
    Damit werden Dienst- und Fachaufsicht in der Hand des Bundesumweltministers zusammengeführt. Hierdurch wird auch der Entschließung des Bundesrates vom 28. November 1986, der Beschlußempfehlung des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit des Deutschen Bundestages vom 4. November 1986 sowie dem Beschluß der Umweltminister und -senatoren der Lander auf der 33. Umweltministerkonferenz im November 1989 entsprochen.
    Meine Damen und Herren, das Bundesamt für Naturschutz soll folgende Aufgaben wahrnehmen: zum einen die wissenschaftliche Unterstützung des Bundesministers für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit auf dem Gebiet des Naturschutzes, insbesondere der Pflanzen- und Tierökologie, des Biotopschutzes, der Landschaftsökologie, der Erholungsvorsorge sowie der Schutz- und Planungsinstrumente im nationalen und internationalen Bereich; des weiteren die Durchführung des Artenschutzes im Zuständigkeitsbereich des Bundes, insbesondere im Bereich der Ein- und Ausfuhr, und die administrative Unterstützung des Bundesministers auf den Gebieten des Naturschutzes und der Landschaftspflege.
    Neben den erforderlichen zuständigkeits- und organisationsrechtlichen Regelungen im Bundesnaturschutzgesetz — ich verweise hier auf Art. 2 Nr. 2 — und Folgeänderungen im Bundesbesoldungsgesetz
    — Art. 7 — enthält der Entwurf Folgeänderungen in weiteren Gesetzen, die der Umsetzung internationaler Übereinkommen auf dem Gebiet des Artenschutzes dienen.
    Ferner wird für das Gesetz zu dem Übereinkommen zur Erhaltung der antarktischen Robben die Ressortzuständigkeit des Bundesministers für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit begründet.
    Schließlich sieht der Entwurf die wegen des Urteils des Europäischen Gerichtshofes vom 17. September 1987 notwendige Änderung der Land- und Forstwirtschaftsklausel — ich verweise hier auf § 20f Abs. 3 Satz 1 des Bundesnaturschutzgesetzes — vor. Diese Änderung war, wie Sie alle wissen, ursprünglich Gegenstand der Novellierungsüberlegung zum Bundesnaturschutzgesetz. Die Probleme der Verzögerung dieser Novellierung haben wir hier am 4. Februar 1993 im Plenum aufgearbeitet, so daß ich nicht weiter darauf einzugehen brauche.
    Die Bundesregierung hat sich daher dazu entschlossen, dem Urteil im Rahmen des Errichtungsgesetzes zu genügen. Diese Änderung des § 20f Abs. 3 ist nunmehr besonders dringlich, da — —

    (Dr. Klaus-Dieter Feige [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wir sind schon ein Jahr weiter!)

    — Herr Feige, Sie wissen doch, daß der Bundesumweltminister nicht das entscheidende Hindernis für die Novellierung des Bundesnaturschutzgesetzes darstellt und daß die Probleme nicht einmal auf seiten des

    Parl. Staatssekretär Dr. Bertram Wieczorek
    Bundes, sondern auf seiten der Bundesländer liegen. Ich denke, wir brauchen das hier nicht weiter zu diskutieren, wir haben das ausführlich getan.
    Der Europäische Gerichtshof hat mit seinem Urteil vom 23. März 1993 festgestellt, daß die Bundesrepublik Deutschland wegen der bisherigen Nichtbefolgung des Urteils vom September 1987 den EG- Vertrag verletzt hat.
    Die Gesetzesform ist erforderlich, da bisher gesetzlich anderen Bundesbehörden zugewiesene Aufgaben nunmehr dem neuen Bundesamt zugewiesen werden sollen.
    Die Errichtung des Bundesamtes für Naturschutz ist bis auf die Neuschaffung der Präsidentenstelle kostenneutral, weil es sich um die Zusammenführung von Organisationseinheiten handelt, für die bereits Stellen und Ausgaben im Bundeshaushalt veranschlagt sind.

    (Zuruf des Abg. Dr. Klaus-Dieter Feige [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

    — Die Änderung ist übrigens marginal, Herr Kollege.

    (Dr. Klaus-Dieter Feige [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist ja das Bedauerliche! Es muß mehr Geld dafür da sein!)

    — Sie müssen schon richtig zuhören. Ich sprach eben von den Personalkosten und nicht von den Sachkosten bei diesem Bundesamt.
    Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich komme nun zum Antrag der Fraktion der SPD „Naturschutz auf Bundeswehrliegenschaften". Ich glaube, der vorliegende Antrag greift ein wichtiges und aktuelles Thema auf. Die veränderte sicherheitspolitische Situation in Europa und in der Bundesrepublik Deutschland hat die Voraussetzung für die verstärkte Berücksichtigung von Natur- und Umweltschutzbelangen auf militärischen Übungsplätzen geschaffen. In der dichtbesiedelten und vielfältig genutzten Bundesrepublik Deutschland haben Truppen- und Standortübungsplätze nicht nur trotz, sondern oft gerade wegen ihrer militärischen Nutzung einen besonderen Wert für den Naturschutz.
    Seit geraumer Zeit ist es ein besonderes Anliegen der Bundesregierung, den Natur- und Umweltschutz auf militärischen Flächen zu verbessern. Zwischen unseren Bemühungen und entsprechenden Forderungen des Antrags besteht daher durchaus Übereinstimmung.

    (Susanne Kastner [SPD]: Sehr gut!)

    Im November vergangenen Jahres wurde beispielsweise die Richtlinie zur umweltverträglichen Nutzung von Übungsplätzen der Bundeswehr erlassen, die u. a. die Ausweisung von Pufferzonen, die Abgrenzung und Kennzeichnung empfindlicher Biotope, die Bereitstellung von Flächen für die Regenerierung und gegebenenfalls für die natürliche Sukzession vorsieht.
    Bestandteil dieser Richtlinie ist auch die Fortführung und Verfeinerung der ersten Erfassung der Naturausstattung der Übungsplätze sowie eine entsprechende kartenmäßige Dokumentation.
    Auch die Bemühungen um Verzicht bzw. Verringerung des Einsatzes von Mineraldünger und Pflanzenschutzmitteln sollen fortgesetzt werden.
    Dieses kurze Beispiel, meine Damen und Herren, soll nur als Illustration dessen dienen, was für die Verbesserung des Natur- und Umweltschutzes auf militärischen Übungsplätzen in jüngster Zeit erreicht werden konnte.
    Ich gehe im übrigen davon aus, daß über den Antrag der SPD-Fraktion im Umweltausschuß des Deutschen Bundestages eingehend beraten werden wird, um Details ausdiskutieren zu können.

    (Susanne Kastner [SPD]: Das hoffen wir doch!)

    Meine Damen und Herren, zum Walfang will ich nur einige grundsätzliche Bemerkungen machen, da Kollege Rieder detaillierter darauf eingehen wird. Herr Kollege Baum hat bereits in der 131. Sitzung am 14. Januar 1993 den Wunsch geäußert, in diesem Parlament eine gemeinsame Entschließung herbeizuführen, um der Bundesregierung bei der Verbesserung des weltweiten Schutzes der Wale den Rücken zu stärken. Diesem Wunsch schließe ich mich ausdrücklich an. Ich möchte schon jetzt darauf hinweisen, daß die 45. Sitzung der Internationalen Walfangkommission im Mai in Kioto in Japan stattfindet. Die Facharbeitsgruppen tagen sogar schon vorher.
    Damit der Wille des Deutschen Bundestages hinreichend berücksichtigt werden kann, bräuchte die Bundesregierung also schon innerhalb der nächsten 14 Tage klare Zeichen aus diesem Hohen Hause.
    Zum Antrag selbst möchte ich feststellen, daß seine Ziffer 1 eine Kurzfassung der Generallinie widerspiegelt, die ich breits im Juni letzten Jahres im Umweltausschuß dargelegt habe. Am 24. Juni 1992 billigten die Bundestagsausschüsse für Ernährung und Umwelt auf Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und der F.D.P. eine Beschlußempfehlung, die der Deutsche Bundestag in seiner 110. Sitzung am 8. Oktober 1992 angenommen hat. Inhaltlich sind die Ziffern 1 des damaligen und des jetzigen Antrages identisch. Die Bundesregierung kann die Auffassung, die hier dargelegt wurde, voll unterstützen.
    Die Forderung nach Unterstützung des französischen Antrags macht aus meiner Sicht schon Probleme und bedarf bereits an dieser Stelle einer differenzierten Betrachtung. Nach Art. 5 des Internationalen Übereinkommens zur Regelung des Walfanges können solche Schutzgebiete nur eingerichtet werden, damit sich die Bestände im Hinblick auf eine spätere Nutzung erholen. In der Antarktis befinden sich jedoch die gesündesten und stabilsten sowie am besten erforschten Zwergwalbestände — wir rechnen mit ca. 760 000 Exemplaren —, so daß ein Schutzgebiet in dem von Frankreich vorgeschlagenen Umfang nicht erforderlich erscheint. Der französische Antrag wird gegenwärtig durch den Wissenschaftsausschuß der Internationalen Walfangkommission geprüft. Ein Ergebnis liegt noch nicht vor.
    Unabhängig von einem Walschutzgebiet im Rahmen der Walfangkommission kann im Rahmen des Antarktisvertrages der Vorschlag „Weltpark Antarktis" weiterverfolgt werden.



    Parl. Staatssekretär Dr. Bertram Wieczorek
    Ziffer 2 des vorliegenden Antrags trägt den soeben von mir vorgetragenen Bedenken Rechnung und enthält die notwendige Flexibilität im Hinblick auf eine sachgerechte Lösung. Die Bundesregierung kann auch diese Auffassung vollinhaltlich mittragen.
    Ziffer 3 enthält aus der Sicht der Bundesregierung keine Probleme. Eine Mitgliedschaft Norwegens in der EG würde nach meiner Auffassung eine bessere Möglichkeit schaffen, auf eine Einhaltung der Beschlüsse der internationalen Walfangkommission hinzuwirken.
    Meine Damen und Herren, eine Entschließung dieses Hauses in der vorliegenden Form

    (Dietmar Schütz [SPD]: In welcher?)

    — in der Form des CDU/CSU-F.D.P.-Antrags, das hatte ich ausgeführt, Herr Schütz; zu Ihrem Antrag komme ich noch — wird sicherlich die Position der Verhandlungsführer bei der 45. Tagung der Internationalen Walfangkommission wesentlich stärken. Sie würde außerdem klarstellen, daß es bei der Frage der Aufhebung des Moratoriums nicht um alles oder nichts geht, sondern daß auf absehbare Zeit sehr begrenzte Walfänge nur für bestimmte Populationen einer einzigen Walart in Frage kommen können, bei der hinreichende biologische Erkenntnisse vorliegen. Die Walfangkommission würde außerdem beweisen, daß hier eine bestehende Konvention effektiv und schutzgerichtet angewandt werden kann und somit der drohende Zerfall — ich meine damit den Austritt aller Fangnationen — verhindert werden könnte.
    Nun zum Antrag der SPD, Herr Kollege Schütz. In Konsequenz aus meinen vorherigen Darlegungen kann ich den SPD-Antrag nicht befürworten, da er aus meiner Sicht nicht geeignet scheint, die aufgezeigten Probleme differenziert zu lösen.
    Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P. — Dr. Klaus-Dieter Feige [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Alle hatten das Gefühl, da fehlt noch etwas!)



Rede von Renate Schmidt
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Als nächste hat die Kollegin Susanne Kastner das Wort.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. h.c. Susanne Kastner


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute in erster Lesung das Gesetz zur Errichtung eines Bundesamtes für Naturschutz. Herr Staatssekretär, diese neuzuschaffende Einrichtung wird von der SPD ebenfalls nachdrücklich begrüßt. Es ist eine seit langem überfällige Entscheidung, weil sie eine Zusammenführung der Aufgaben des Artenschutzes bedeutet. Wir erhoffen uns davon eine Stärkung des Natur- und Artenschutzes auf Bundesebene, wie das, wenigstens teilweise, durch das Umweltbundesamt im Umweltschutzbereich gelungen ist.
    Aufgabe des Bundesamtes für Naturschutz soll die wissenschaftliche Unterstützung der gesamten Bundesregierung — ich betone: der gesamten Bundesregierung —, aber natürlich auch dieses Hauses auf dem Gebiet des Naturschutzes sein, insbesondere im Bereich der Pflanzen- und Tierökologie, des Biotopschutzes, der Landschaftsökologie, der Erholungsvorsorge sowie der Schutz- und Planungsinstrumente im nationalen und internationalen Bereich. Außerdem bekommt das Amt die Aufgabe, bei der Durchführung des Artenschutzes im Zuständigkeitsbereich des Bundes, also z. B. bei der Durchführung des Washingtoner Artenschutzübereinkommens, dem Bundesumweltministerium zuzuarbeiten.
    Als Aufgabe des Amtes fehlt bisher allerdings die durchaus notwendige Information der Bevölkerung, also die Öffentlichkeitsarbeit.
    Das Bundesamt soll, wie Kollege Wieczorek bereits gesagt hat, aus der bestehenden Bundesforschungsanstalt für Naturschutz und Landschaftsökologie in Bonn-Bad Godesberg und aus zwei mit Artenschutz befaßten Referaten des Bundesamtes für Ernährung und Forstwirtschaft in Frankfurt gebildet werden. Es soll außerdem ohne zusätzliche Stellen die Artenschutzaufgabe des Bundesamtes für Wirtschaft in Eschborn übernehmen.
    Genau hier, liebe Kolleginnen und Kollegen, liegt ein Knackpunkt. Neue und größere Aufgaben im Natur- und Artenschutz sollen mit weniger Personal erfüllt werden. Fünf Planstellen des Bundesamtes für Wirtschaft gehen nicht in das neue Bundesamt über. Da stellt sich für uns die Frage, ob dieses Amt nicht von Beginn an überlastet sein wird. In den Ausschußberatungen werden wir deshalb prüfen müssen, ob hier nicht eine notwendige selbständige Bundesoberbehörde errichtet wird, ohne daß für eine ausreichende personelle und sachliche Ausstattung gesorgt wird.
    Ich denke, wenn wir solche Einrichtungen schaffen, haben wir auch die Pflicht und Schuldigkeit, sie so auszustatten, daß z. B. dieses Amt zum einen produktiv arbeiten kann und zum anderen die dort arbeitenden Menschen nicht von vornherein maßlos überfordert werden. Das heißt für mich: Bei aller gebotenen Sparsamkeit müssen wir die von der Bundesregierung propagierte Kostenneutralität einfach noch einmal überdenken.
    Wir alle wissen, welch hohe Priorität der Umwelt- und Naturschutz in den Köpfen und Herzen der Bevölkerung hat. Der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen muß auch bei knapper werdenden Finanzmitteln im Naturschutz sichergestellt werden. Das gilt nicht nur für Wasser, Boden und Luft, sondern auch für die geschützten und schützenswerten Tiere und Pflanzen.
    Durch Art. 2 des Gesetzes soll das Bundesnaturschutzgesetz geändert werden. Leider aber, Herr Kollege Wieczorek, hat es diese Bundesregierung immer noch nicht geschafft, die seit Jahren angekündigte grundlegende Weiterentwicklung des Bundesnaturschutzgesetzes vorzulegen.

    (Ulrike Mehl [SPD]: So ist es!)

    Jetzt soll nur die vom Europäischen Gerichtshof als Verstoß gegen die EG-Vogelschutzrichtlinie Bewerte Landwirtschaftsklausel in § 20 Abs. 3 geändert werden. Damit soll klargstellt werden, daß absichtliche und gezielte Beeinträchtigungen von Tieren und Pflanzen der besonders geschützten Art von der Aus-



    Susanne Kastner
    nahmebestimmung zugunsten der Landwirtschaft nicht erfaßt sind.
    Ich denke, daß solche Ausnahmegenehmigungen für die Landwirtschaft, aber auch die Ausnahmegenehmigungen für die Bundeswehr, wie wir sie in vielen Umweltgesetzen haben, zunehmend überflüssig und auch unsinnig sind.

    (Michael Müller [Düsseldorf] [SPD]: Sehr richtig!)

    Es ist nicht länger einzusehen, warum sich der größte Teil der Bevölkerung an strenge, aber auch sinnvolle Umweltregeln und -gesetze zu halten hat, während für einzelne Gruppen und leider meistens für diejenigen, die besonders stark in unseren Naturhaushalt eingreifen, Ausnahmebestimmungen erlassen werden.

    (Beifall bei der SPD und der PDS/Linke Liste)

    In der letzten Ausgabe des „Spiegel" konnten wir lesen, daß in einer gesamtdeutschen Ökobilanz die Gesamtschadenslast bei 203 Milliarden DM liegt. Dabei sind allein in Westdeutschland die Schäden durch gefährliche Altlasten, Überdüngung, Erosion und Versiegelung der Böden mit 50,5 Milliarden DM beziffert. Jeder Bürger in den neuen Ländern hat heute eine Schadenshypothek von 4 300 DM zu tragen. Bei den Bürgern in den alten Ländern beläuft sich der Schaden auf 2 122 DM pro Kopf.
    Dies sind Kosten, liebe Kolleginnen und Kollegen, die wir alle zu bezahlen haben, ob wir zu den Schäden beigetragen haben oder nicht. Ausnahmeregelungen für einzelne, aber Schadensregulierung durch die Allgemeinheit — das kann doch wirklich nicht in unserem Sinne sein.
    Auch deshalb wäre es besser, wenn alle anderen Landwirtschaftsklauseln im Bundesnaturschutzgesetz ebenfalls gestrichen und Regeln für eine ordnungsgemäße naturschützende Landwirtschaft aufgestellt würden.

    (Beifall bei der SPD und der PDS/Linke Liste)

    Wir werden uns schon aus diesem Grund weiter mit Nachdruck für unseren im Bundestag eingebrachten Gesetzentwurf zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes einsetzen. Herr Kollege Wieczorek, die Ausrede, daß es allein an den Ländern liegt, werden wir auch in Zukunft nicht gelten lassen. Es liegt natürlich im Ermessen des Bundesumweltministers, darauf Einfluß auszuüben. Es bleibt abzuwarten, ob die Koalitionsfraktionen den Worten des Bundeskanzlers endlich folgen und das Notwendige tun — ich zitiere den Herrn Bundeskanzler —, nämlich die Schöpfung zu bewahren. Eben diese Zielsetzung hat auch unser Antrag „Naturschutz auf Bundeswehrliegenschaften''. Der französische Dichter und Diplomat Paul Claudel sagte einmal:
    Bevor man die Welt verändert, wäre es vielleicht doch wichtiger, sie nicht zugrunde zu richten.

    (Beifall bei der SPD, der PDS/Linke Liste und dem Bündnis 90/DIE GRÜNEN)

    Das ist eine weise Erkenntnis, die seit einigen Jahren Gott sei Dank — da haben Sie recht — auch bei den für Umweltschutz Verantwortlichen in der Bundeswehr Einzug hält. Wir wollen diese Verantwortlichen mit unserem Antrag „Naturschutz auf Bundeswehrliegenschaften" nachhaltig unterstützen.
    In der Tat, die Bundeswehr hat in Sachen Umweltschutz viel dazugelernt. Aber dies ist noch nicht so gut, daß es nicht noch verbessert werden müßte. Deshalb ist es unseres Erachtens unabdingbar, daß die Bundeswehr ein Naturschutzkonzept für ihre Liegenschaften erarbeitet. Dazu bedarf es nach unserer Meinung einer flächendeckenden Kartierung, damit für die Entscheidungen auch bei einer anderweitigen Verwendung der Liegenschaften qualifizierte Daten vorliegen und diese Flächen unverzüglich in ein Naturschutzkonzept der Lander eingebunden werden können.
    Weiterhin halten wir es für sinnvoll, daß eine flächendeckende Biotopkartierung erstellt wird. Diese befindet sich ja erst in den Anfängen. Das muß auch mit einer ökologischen Bewertung dieser Flächen einhergehen. Es bedarf unseres Erachtens einer konzertierten Aktion des Verteidigungsministeriums, der Bundesforstverwaltung und der zuständigen Naturschutzbehörde, damit erforderliche Schutzmaßnahmen schnellstmöglich umgesetzt werden können. Wir brauchen die Einstellung von für diese Aufgaben qualifiziertem Personal auch in den zuständigen Standortverwaltungen.
    Liegenschaften, die aus der militärischen Nutzung genommen werden und für die der Finanzminister Verantwortung trägt, müssen in Absprache mit den zuständigen Landesbehörden einer neuen, im Naturschutzinteresse gelegenen Nutzung zugeführt werden. Wir wollen die Bundeswehr mit unserem Antrag auch dahin gehend unterstützen, daß die guten Ansätze in Sachen Umweltschutz dort verstärkt werden. Das heißt für uns: Die gestiegenen Anforderungen eines wirksamen Naturschutzes müssen in den Dienstvorschriften verankert werden. Es ist uns ein Anliegen, daß die Ziele des Natur- und Umweltschutzes in die gesamte militärische Ausbildung einfließen, und zwar als Ausbildungspflicht und nicht als Sollbestimmung. Das ist nach meinem Informationsstand für die Verantwortlichen der Bundeswehr überhaupt kein Problem, aber es muß eben von seiten der Politik verbindlich festgeschrieben werden.
    Einige der von mir erwähnten Punkte sind in Ansätzen bereits vorhanden. Doch ich sage auch, daß es an der Zeit ist, daß die Bundeswehr den Natur- und Umweltschutz in ihrer Prioritätenliste deutlich weiter nach oben schiebt. Unser Antrag soll dazu ein Beitrag sein. Große Teile der Bundeswehr — das weiß ich aus vielen Gesprächen — haben dies erkannt. Deshalb hoffe ich auf die Beratungen im Ausschuß, und ich appelliere an Sie liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU/CSU- und von der F.D.P.-Fraktion: Helfen Sie mit, mit uns gemeinsam diese guten Ansätze in der Bundeswehr weiter auszubauen.
    Danke schön.

    (Beifall bei der SPD)