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    Plenarprotokoll 12/151 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 151. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 21. April 1993 Inhalt: Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abgeordneten Dr. h. c. Adolf Herkenrath und Manfred Reimann 12925 A Erweiterung der Tagesordnung 12925B, 12942B Zusatztagesordnungspunkt 1: Abgabe einer Erklärung der Bundesregierung: Deutsche Mithilfe bei VNFriedensbemühungen in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 2: Beratung des Antrags der Fraktion der SPD: Keine Beteiligung der Bundeswehr an der Durchsetzung des Flugverbots über Bosnien-Herzegowina (Drucksache 12/4710) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 3: Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P.: Beteiligung der Bundeswehr am AWACS-Einsatz (Drucksache 12/4754) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 4: Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P.: Hilfseinsatz der Bundeswehr für humanitäre Maßnahmen der Vereinten Nationen in Somalia (Drucksache 12/4759) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt: Beratung des Antrags der Fraktion der SPD: Unverzügliche Verabschiedung einer Grundgesetzänderung für Blauhelm-Einsätze (Drucksache 12/4768) Dr. Klaus Kinkel, Bundesminister AA . . 12925 D Karsten D. Voigt (Frankfurt) SPD 12930A, 12973B Dr. Wolfgang Schäuble CDU/CSU 12933A, 12946 C Karsten D. Voigt (Frankfurt) SPD . . 12933 C Hans Wallow SPD 12936 C Dr. Hans-Jochen Vogel SPD 12937 B Dr. Hermann Otto Solms F.D.P. ... 12939A Dr. Uwe-Jens Heuer PDS/Linke Liste 12941B Otto Schily SPD 12941 D Andrea Lederer PDS/Linke Liste . . . 12942B Freimut Duve SPD 12944 A Vera Wollenberger BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 12944 C Konrad Weiß (Berlin) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 12946A Volker Rühe, Bundesminister BMVg ... 12946 C Albrecht Müller (Pleisweiler) SPD .. 12946D Günter Verheugen SPD 12949A Detlef Kleinert (Hannover) F.D.P. . . . 12952B Freimut Duve SPD 12953D, 12970 C Dr. Uwe-Jens Heuer PDS/Linke Liste . . 12954A Dr. Ilja Seifert PDS/Linke Liste . . . . 12955A Josef Grünbeck F.D.P. 12955 C Graf Joachim von Schönburg-Glauchau CDU/CSU 12955 D II Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 151. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 21. April 1993 Dr. Karl-Heinz Hornhues CDU/CSU . . . 12956C Gerd Poppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 12958 B Dr. Christian Schwarz-Schilling CDU/ CSU 12959C, 12962 C Karl Lamers CDU/CSU 12959 D Karsten D. Voigt (Frankfurt) SPD . . 12960 B Dr. Willfried Penner SPD 12961 A Hans Wallow SPD 12961 A Lieselott Blunck (Uetersen) SPD 12962 B Dr. Heinrich L. Kolb, Parl. Staatssekretär BMWi 12962 C Walter Kolbow SPD 12962 D Ulrich Irmer F.D.P. 12965 C Dr. Jürgen Schmude SPD 12966 B Ortwin Lowack fraktionslos 12967 A Dr. Peter Glotz SPD 12968B, 12970 D Stefan Schwarz CDU/CSU 12971A Christian Schmidt (Fürth) CDU/CSU . 12971 D Namentliche Abstimmungen 12973 D, 12974 A, B, 12976 C Ergebnisse . 12974B, 12976C, 12979D, 12981D Tagesordnungspunkt 1: Befragung der Bundesregierung (Gesetz zur Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern; Situation und Fortschritte bei der Beseitigung von Investitionshemmnissen im eigentumsrechtlichen Bereich der neuen Bundesländer) Dr. Angela Merkel, Bundesministerin BMFJ 12978D Petra Bläss PDS/Linke Liste 12984 A Dr. Angela Merkel, Bundesministerin BMFJ 12984 A Ulrike Mascher SPD 12984 C Dr. Angela Merkel, Bundesministerin BMFJ 12984 D Dr. Maria Böhmer CDU/CSU 12985 A Dr. Angela Merkel, Bundesministerin BMFJ 12985 A Maria Eichhorn CDU/CSU 12985 B Dr. Angela Merkel, Bundesministerin BMFJ 12985 C Claudia Nolte CDU/CSU 12985 D Dr. Angela Merkel, Bundesministerin BMFJ 12985 D Dr. Sissy Geiger (Darmstadt) CDU/CSU 12986A Dr. Angela Merkel, Bundesministerin BMFJ 12986 A Dr. Edith Niehuis SPD 12986 B Dr. Angela Merkel, Bundesministerin BMFJ 12986 C Christina Schenk BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 12987 B Dr. Angela Merkel, Bundesministerin BMFJ 12987 B Dr. Uwe Jens SPD 12987 D Friedrich Bohl, Bundesminister BK . . 12987 D Hans-Joachim Hacker SPD 12988 C Friedrich Bohl, Bundesminister BK . . 12988 C Tagesordnungspunkt 2: Fragestunde — Drucksache 12/4734 vom 16. April 1993 — Ersatz der Werkverträge durch sog. Gastarbeitnehmer-Verträge MdlAnfr 10 Horst Kubatschka SPD Antw PStSekr Rudolf Kraus BMA . . . 12989A ZusFr Horst Kubatschka SPD 12989 C ZusFr Regina Kolbe SPD 12989D Wörtliche Übernahme großer Teile eines Braunbuchs der Stasi in dem Buch „Vorsicht, Lebensschützer — die Macht der organisierten Abtreibungsgegner" MdlAnfr 12 Claus Jäger CDU/CSU Antw PStSekr'in Cornelia Yzer BMFJ . 12990B ZusFr Claus Jäger CDU/CSU 12990 B ZusFr Christina Schenk BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 12990 D ZusFr Petra Bläss PDS/Linke Liste . . . 12991 A Zunahme privater Abwasseranlagen im kommunalen Bereich; preiswertere Errichtung solcher Anlagen durch private Investoren MdlAnfr 15, 16 Klaus Harries CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Bertram Wieczorek BMU 12991B ZusFr Klaus Harries CDU/CSU 12991 D ZusFr Horst Kubatschka SPD 12992B ZusFr Claus Jäger CDU/CSU 12992 C Stromverbrauch der Fernsehgeräte in Deutschland MdlAnfr 33 Horst Kubatschka SPD Antw PStSekr Dr. Heinrich L. Kolb BMWi 12993A ZusFr Horst Kubatschka SPD 12993 B Nächste Sitzung 12994 Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 151. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 21. April 1993 III Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 12995* A Anlage 2 Erklärungen nach § 31 GO zur Abstimmung über den Antrag der Fraktionen der CDU/ CSU und F.D.P.: Beteiligung der Bundeswehr am AWACS-Einsatz (Drucksache 12/4754) Dr. Burkhard Hirsch F D P 12995* C Dr. Cornelia von Teichman F.D.P. . . . . 12996 * A Dr. Michaela Blunk (Lübeck) F.D.P. . . . 12996 *B Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO zur Abstimmung über den Antrag der Fraktionen der CDU/ CSU und F.D.P.: Hilfseinsatz der Bundeswehr für humanitäre Maßnahmen der Vereinten Nationen in Somalia (Drucksache 12/4759) Dr. Michaela Blunk (Lübeck) F.D.P. . . . 12996* B Anlage 4 Beteiligung der Max-Planck-Gesellschaft am Projekt des Mount Graham International Observatory (MGIO) angesichts des Rückzugs der amerikanischen Partner MdlAnfr 3, 4 — Drs 12/4734 — Wolf-Michael Catenhusen SPD SchrAntw PStSekr Bernd Neumann BMFT 12996* C Anlage 5 Benachteiligung geschiedener Frauen beim Versorgungsausgleich durch fehlende Abtretungsregelungen in den Satzungen der Betriebsrenten MdlAnfr 5, 6 — Drs 12/4734 — Uta Würfel F.D.P. SchrAntw PStSekr Rainer Funke BMJ . . 12997* A Anlage 6 Vorübergehende Unterbringung der Deutsch-Französischen Brigade auf dem Fliegerhorst Bremgarten; Zeitpunkt der möglichen Anschlußnutzung des Geländes als „Gewerbepark Breisgau" MdlAnfr 7, 8 — Drs 12/4734 — Marion Caspers-Merk SPD SchrAntw PStSekr Jürgen Echternach BMF 12997* C Anlage 7 Perspektive zur landwirtschaftlichen Ausgleichszulage MdlAnfr 9 — Drs 12/4734 — Ortwin Lowack fraktionslos SchrAntw PStSekr Wolfgang Gröbl BML 12998* A Anlage 8 Verhinderung der Zahlung einer Altersrente an Erich Honecker MdlAnfr 11 — Drs 12/4734 — Claus Jäger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Rudolf Kraus BMA . . 12998* B Anlage 9 Artgerechte Haltung von Delphinen MdlAnfr 17, 18 — Drs 12/4734 — Ulrike Mehl SPD SchrAntw PStSekr Dr. Bertram Wieczorek BMU 12998* C Anlage 10 Abstellung der ungleichen Besoldung von Beamten im Europäischen Patentamt in München und im Deutschen Patentamt MdlAnfr 24, 25 — Drs 12/4734 — Dr. Burkhard Hirsch F.D.P. SchrAntw PStSekr Eduard Lintner BMI . 12999* A Anlage 11 Intervention gegen die Verringerung der Aufklärungsquote bei Verbrechen seit Abschaffen der Kontrollen an den EG-Binnengrenzen; Einsatzfähigkeit von Europol MdlAnfr 26, 27 — Drs 12/4734 — Dr. Egon Jüttner CDU/CSU SchrAntw PStSekr Eduard Lintner BMI . 12999* C Anlage 12 Auswirkungen des unkontrollierten Zuzugs von Asylbewerbern auf die Kriminalitätsentwicklung MdlAnfr 28 — Drs 12/4734 — Jürgen Augustinowitz CDU/CSU SchrAntw PStSekr Eduard Lintner BMI . 13000* C IV Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 151. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 21. April 1993 Anlage 13 Methanverluste durch Undichtigkeiten an erdverlegten Gasversorgungsleitungen; sicherheitstechnische Überprüfung dieser Leitungen MdlAnfr 31, 32 — Drs 12/4734 — Monika Ganseforth SPD SchrAntw PStSekr Dr. Heinrich L. Kolb BMWi... 13001* A Anlage 14 Ersatzherstellung von Euroscheckkarten im Falle des Verlustes MdlAnfr 34, 35 — Drs 12/4734 — Ina Albowitz F.D.P. SchrAntw PStSekr Dr. Heinrich L. Kolb BMWi 13001* C Anlage 15 Dementi des BMVg zu Meldungen über Ziele der nuklearen Einsatzplanung der NATO in der DDR, insbesondere Dresden; Veröffentlichung der NATO-Pläne MdlAnfr 36, 37 — Drs 12/4734 — Andrea Lederer PDS/LL SchrAntw PStSekr'in Michaela Geiger BMVg 13002* A Anlage 16 Beeinträchtigung des Transports von Kindern durch Vereine oder im Rahmen der Nachbarschaftshilfe durch die vorgeschriebene Benutzung von Rückhalteeinrichtungen in Pkw's MdlAnfr 41, 42 — Drs 12/4734 — Ralf Walter (Cochem) SPD SchrAntw PStSekr Manfred Carstens BMV 13002* C Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 151. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 21. April 1993 12925 151. Sitzung Bonn, den 21. April 1993 Beginn: 13.31 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Antretter, Robert SPD 21. 4.94 * Beucher, Friedhelm SPD 21. 4.93 Julius Bierling, Hans-Dirk CDU/CSU 23. 4.93 ** Böhm (Melsungen), CDU/CSU 21. 4.93 * Wilfried Clemens, Joachim CDU/CSU 21. 4.93 Erler, Gernot SPD 21. 4.93 Fuchs (Köln), Anke SPD 21. 4.93 Ganschow, Jörg F.D.P. 21. 4.93 Gerster (Mainz), CDU/CSU 21. 4.93 Johannes Dr. Gysi, Gregor PDS/LL 21. 4.93 Haack (Extertal), SPD 21. 4.93 Karl-Hermann Heise, Manfred Harald CDU/CSU 21. 4.93 Heinrich Henn, Bernd PDS/Linke 21. 4.93 Liste Heyenn, Günther SPD 21.4.93 Hilsberg, Stephan SPD 21.4.93 Dr. Hoth, Sigrid F.D.P. 21.4.93 Ibrügger, Lothar SPD 21.4.93 ** Jaunich, Horst SPD 21.4.93 Dr. Kahl, Harald CDU/CSU 21.4.93 Kiechle, Ignaz CDU/CSU 21.4.93 Kretkowski, Volkmar SPD 21.4.93 Lenzer, Christian CDU/CSU 21.4.93 * Marten, Günter CDU/CSU 21.4.93 * Dr. Matterne, Dietmar SPD 21.4.93 Michalk, Maria CDU/CSU 21.4.93 Dr. Modrow, Hans PDS/LL 21.4.93 Möllemann, Jürgen W. F.D.P. 21.4.93 Dr. Müller, Günther CDU/CSU 21.4.93 * Oesinghaus, Günther SPD 21.4.93 Opel, Manfred SPD 21.4.93 ** Pfuhl, Albert SPD 21.4.93 Dr. Probst, Albert CDU/CSU 21.4.93* Reddemann, Gerhard CDU/CSU 21.4.94 * Reimann, Manfred SPD 21.4.93* Rempe, Walter SPD 21.4.93 Roth, Wolfgang SPD 21.4.93 Dr. Scheer, Hermann SPD 21.4.93 * Schluckebier, Günther SPD 21.4.93 Dr. Schmidt CDU/CSU 21.4.93 (Halsbrücke), Joachim Schmidt (Nürnberg), SPD 21.4.93 Renate Schmitz (Baesweiler), CDU/CSU 21.4.93 Hans Peter Dr. Schöfberger, Rudolf SPD 21.4.93 Schüßler, Gerhard F.D.P. 21.4.93 Schulte (Hameln), SPD 21.4.93 ** Brigitte Schwanhold, Ernst SPD 21.4.93 Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Schwanitz, Rolf SPD 21.4.93 Dr. Soell, Hartmut SPD 21.4.93 * Steiner, Heinz-Alfred SPD 21.4.93 * Tappe, Joachim SPD 21.4.93 Dr. Vondran, Ruprecht CDU/CSU 21.4.93 Welt, Jochen SPD 21.4.93 Wimmer (Neuss), Willy CDU/CSU 21.4.93 Würfel, Uta F.D.P. 21.4.93 • * für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union • ** für die Teilnahme an Sitzungen der Nordatlantischen Versammlung Anlage 2 Erklärungen nach § 41 GO zur Abstimmung über den Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P.: Beteiligung der Bundeswehr am AWACS-Einsatz (Drucksache 12/4754) Dr. Burkhard Hirsch (F.D.P.): Entsprechend der auch von mir beim Bundesverfassungsgericht eingereichten Klage bin ich der Auffassung, daß die Bundeswehr nach dem gegenwärtigen Inhalt unserer Verfassung nur zur Verteidigung des Landes oder zur Verteidigung eines angegriffenen NATO-Partners militärisch eingesetzt werden darf. Darüber hinausgehende Einsätze der Bundeswehr verstoßen gegen Art. 87 a GG und sind daher verfassungswidrig. Ich unterstütze den Antrag meiner Fraktion auf Änderung der Verfassung. Wenn die Bundesrepublik in der veränderten politischen Lage mehr internationale Verantwortung übernehmen muß, dann muß aber auch politisch und parlamentarisch die Frage beantwortet werden, wem gegenüber, wofür und mit welchen Mitteln diese größere Verantwortung zu tragen ist. Ich bin der Überzeugung, daß eine Einigung über eine Verfassungsänderung leichter erreicht werden könnte, wenn über diese Fragen über die Koalition hinaus Verständigung erzielt werden würde. Das ist bisher nicht geschehen. Eine Verfassung ist nicht nur ein Gesetz, sondern kennzeichnet in besonderer Weise die gemeinsame politische Grundlage, die von allen Teilen eines Volkes als verbindlich anerkannt wird und auf der die gesamte Rechtsordnung beruht. Es ist die Verfassung, in der wir uns befinden. Darum kann sie nicht deswegen übergangen werden, weil man es für politisch wünschenswert hält. Solange die Verfassung nicht geändert worden ist, sind über sie hinausgehende militärische Einsätze der Bundeswehr verfassungswidrig. Daran ändert auch nichts, daß das Bundesverfassungsgericht dem Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung nicht entsprochen hat. Ich fühle mich daher verpflichtet, dem Antrag zuzustimmen, mit dem die Bundesregierung aufgefor- 12996' Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 151. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 21. April 1993 dert wird, den auch nach meiner Überzeugung verfassungswidrigen Einsatz der Bundeswehr zu beenden. Dr. Cornelia von Teichman (F.D.P.): Zunächst einmal begrüße ich prinzipiell die Initiative der Bundesregierung, über die Beteiligung von deutschen Soldaten bei AWACS-Einsätzen politisch zu entscheiden. Grundsätzlich bin ich der Meinung, daß man als Mitglied der Vereinten Nationen nicht nur Rechte hat, sondern auch Pflichten, denen man nachkommen muß. Die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen müssen geschaffen werden, damit Deutschland sich an allen Maßnahmen nach der UN-Charta beteiligen kann, selbstverständlich nach parlamentarischer Zustimmung im Einzelfall. Trotzdem werde ich mich der Abstimmung enthalten, weil das Bundesverfassungsgericht ja bekanntlich zur Zeit mit dieser Angelegenheit befaßt ist. Eine Abstimmung zum jetzigen Zeitpunkt halte ich für unvereinbar mit dem Grundsatz der Gewaltenteilung. Schließlich bin ich als Abgeordnete des Deutschen Bundestages Mitglied der Legislative. Über eine Entscheidung zu befinden, die zur selben Zeit die Judikative beschäftigt, birgt die Gefahr einer Vermischung der Gewalten in sich. Deshalb möchte ich mich mit Äußerungen zu AWACS-Einsätzen zurückhalten, solange das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe nicht abschließend entschieden hat. Dr. Michaela Blunk (Lübeck) (F.D.P.): Ich kann dem Antrag über die Beteiligung der Bundeswehr am AWACS-Einsatz nicht zustimmen. Die Liberalen wollten mit ihrer Klage vor dem Bundesverfassungsgericht die AWACS-Einsätze verbieten lassen, weil sie gegen die Verfassung verstoßen. Es erscheint mir unlogisch, diese Einsätze jetzt zu „begrüßen". Auch die Beschreibung der Folgen des AWACS-Einsatzes entsprechen m. E. nicht den Realitäten vor Ort. Nach meiner Einschätzung hätte auch für diese Einsätze das Grundgesetz vorher geändert werden müssen. Da das Bundesverfassungsgericht mit seinem Spruch die AWACS-Einsätze deutscher Soldaten bis zur Entscheidung in der Hauptsache ermöglicht hat, werde ich mich der Stimme enthalten. Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO zur Abstimmung über den Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P.: Hilfseinsatz der Bundeswehr für humanitäre Maßnahmen der Vereinten Nationen in Somalia (Drucksache 12/4759) Dr. Michaela Blunk (Lübeck) (F.D.P.): Den Einsatz deutscher Soldaten in Somalia lehne ich ab. Nach meiner Überzeugung handelt es sich um einen Kampfeinsatz, der nicht vom Grundgesetz gedeckt ist. Niemand will und kann garantieren, daß der als humanitär bezeichnete Einsatz nicht doch in einen Kampfeinsatz umschlägt. Die vorgesehenen Aufgaben bergen in meinen Augen ein erhebliches Risiko. Niemand kann mit einiger Sicherheit bestimmen, ob ein Gebiet befriedet ist oder nicht. Ich kann einem militärischen Einsatz in Somalia auch deshalb nicht zustimmen, weil kein mittel- oder langfristig tragfähiges Konzept für den friedlichen Wiederaufbau Somalias vorliegt. Außerdem wurden keine Präventivmaßnahmen ergriffen, um den Konflikt zu verhindern. Ich sehe in dem Einsatz in Somalia einen weiteren Schritt auf dem Weg zu vollen Kampfeinsätzen — ohne daß wenigstens die notwendige Verfassungsänderung vorgenommen wurde. Ob der derzeitige Ausbildungs- und Ausrüstungsstand der Bundeswehr den Anforderungen in Somalia entspricht und ob sich genügend Freiwillige finden werden, entzieht sich meiner Kenntnis. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Bernd Neumann auf die Fragen des Abgeordneten Wolf-Michael Catenhusen (SPD) (Drucksache 12/4734 Fragen 3 und 4): Trifft es zu, daß sich bis auf die Universität von Arizona alle amerikanischen Partner aus dem Projekt des Mount Graham International Observatory (MGIO), an dem die Max-PlanckGesellschaft (MPG) beteiligt ist, zurückgezogen haben? Aus welchen Gründen haben diese Institutionen ihre Beteiligung aufgekündigt, und ergeben sich daraus nach Auffassung der Bundesregierung Gründe, die Beteiligung der MPG zu überdenken? Zu Frage 3: Nein. Die Beteiligungsverhältnisse an dem Mount Graham International Observatory-Projekt (MGIO) der University of Arizona (UA), das derzeit aus drei Teilvorhaben besteht, lauten vielmehr wie folgt: a) 10 m-Radioteleskop für den Submillimeterwellenlängenbereich Partner: MPG, University of Arizona b) Optisches 1,8 m-Teleskop Partner: Vatikan, University of Arizona c) Optisches 8 m-Doppelteleskop, Projektname „Columbus" Partner: Observatorium Arcetri (Universität Florenz), Ohio State University, Research Corporation, Tucson. Der Vertrag zum Teilvorhaben bestand von Anfang an nur zwischen der University of Arizona und der MPG. Es gab nie Änderungen im Partnerstatus. Zu Frage 4: Beim Projekt Columbus, an dem die MPG nicht beteiligt ist, hatte sich die Ohio State University Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 151. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 21. April 1993 12997* zwischenzeitlich zurückgezogen, ist aber erneut beigetreten, jedoch mit einem geringeren Beitrag. Als neuer Partner ist die Research Corporation, Tucson, hinzugekommen. Es ist bei einem derartigen Vorhaben nicht ungewöhnlich, daß sich Anzahl und Zusammensetzung der Partner angesichts der finanziellen Belastungen und der absehbaren Verzögerungen durch die Projektgegner ändern. Gründe dafür, die Beteiligung der MPG zu überdenken, ergeben sich bei diesem Sachstand nicht. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rainer Funke auf die Fragen der Abgeordneten Uta Würfel (F.D.P.) (Drucksache 12/4734 Fragen 5 und 6): Ist der Bundesregierung bekannt, daß einzelne Betriebsrenten, wie z. B. der Bochumer Verband, in den Satzungen festgeschrieben haben, daß Abtretungen gegenüber jedermann nicht möglich sind und zur Folge haben, daß geschiedene Frauen nur dann im Rahmen des Versorgungsausgleiches bedacht werden, wenn das Familiengericht ausdrücklich eine Verfügung zur Abtretung im Rahmen des Scheidungsverfahrens erläßt? Falls die Bundesregierung meine Auffassung teilt, daß in vielen Fällen aus Unkenntnis dieses Sachverhalts die Frauen elementar beim Versorgungsausgleich benachteiligt werden, was gedenkt sie dagegen zu tun? Zu Frage 5 und 6: Für die Bundesregierung darf ich Ihre Fragen zusammenfassend wie folgt beantworten: Anrechte aus der betrieblichen Altersversorgung unterliegen vorrangig dem sog. öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleich mit seinen verschiedenen Ausgleichsformen. Der Ausgleichsberechtigte erhält in diesen Fällen vornehmlich ein Versorgungsanrecht in der gesetzlichen Rentenversicherung gutgebracht. Dem gesetzlichen Vorrang dieser Ausgleichsformen entspricht, daß auch in der Praxis die weitaus meisten betrieblichen Versorgungsanrechte im Wege des öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleichs ausgeglichen werden. Nur soweit nach Durchführung des öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleichs noch ein Anrecht verbleibt, das zu Lasten des Ausgleichsverpflichteten auszugleichen ist, findet der schuldrechtliche Versorgungsausgleich statt. Ein daraus zustehender Anspruch ist vom Verpflichteten selbst durch Zahlung einer Geldrente an den Ausgleichsberechtigten zu erfüllen. Dieser kann jedoch nach § 1587 1 BGB verlangen, daß der Verpflichtete seinen Leistungsanspruch gegenüber dem Kläger der auszugleichenden Versorgung in Höhe der geschuldeten Ausgleichsrente abtritt. Der Realisierung des Anspruchs dient Abs. 2 dieser Regelung, wonach der Abtretung Vorschriften über den Ausschluß der Übertragbarkeit oder Pfändbarkeit eines Versorgungsanrechts nicht entgegenstehen. Damit wird die Stellung des Ausgleichsberechtigten weitgehend der eines selbst leistungsberechtigten Versorgungsinhabers angepaßt und sichergestellt, daß er seinen Anspruch unbeschränkt durchsetzen kann. Soweit ein Versorgungsträger ungeachtet der eindeutigen Rechtslage die Wirksamkeit einer Abtretung zur Erfüllung schuldrechtlicher Ausgleichsansprüche erst auf Grund einer familiengerichtlichen Entscheidung anerkennt, dürfte es sich um einen Einzelfall handeln. Ein gesetzgeberisches Tätigwerden erscheint mir daher nicht veranlaßt. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jürgen Echternach auf die Fragen der Abgeordneten Marion Caspers-Merk (SPD) (Drucksache 12/4734 Fragen 7 und 8): Kann die Bundesregierung bestätigen, daß entgegen bisher bekanntgewordener Planung, über den März 1994 hinaus bis zu 1 000 Soldaten der deutsch-französischen Brigade auf dem bisherigen Fliegerhorst Bremgarten untergebracht werden sollen, da die eigentlich vorgesehenen Wohn- und Dienstgebäude in Müllheim renoviert bzw. umgebaut werden, und wurde der Brigade für die Nutzung von Bremgarten zusätzlich als Ausweichstandort eine längerfristige Option eingeräumt? Wann kann nach Ansicht der Bundesregierung der eigentlich als Anschlußnutzung für den Fliegerhorst Bremgarten vorgesehene „Gewerbepark Breisgau" definitiv eingerichtet werden, und ist die Bundesregierung bereit, den betroffenen Kommunen diesen Termin zu garantieren? Zu Frage 7: Es trifft nicht zu, daß über den 31. März 1994 hinaus Soldaten der Deutsch/Französischen Brigade auf dem bisherigen NATO-Flugplatz Bremgarten untergebracht werden. Der Deutsch/Französischen Brigade wurde auch keine längerfristige Option auf diese Liegenschaft als Ausweichstandort eingeräumt. Es handelt sich lediglich um eine Zwischenunterbringung bis zur Fertigstellung der Dienst- und Unterkunftsgebäude in der Turenne-Kaserne in Müllheim. Die Familienwohnungen für die Angehörigen der Deutsch/Französischen Brigade in Müllheim werden voraussichtlich im Juli 1993 bezugsfertig hergerichtet sein. Zu Frage 8: Die Oberfinanzdirektion Freiburg wird die Entbehrlichkeitsprüfung für den zum 31. Mai 1994 zurückzugebenden überwiegenden Teil des Fliegerhorstes Bremgarten in Kürze durchführen. Wenn kein anderer Bundesbedarf besteht und das Land Baden-Württemberg kein Erwerbsinteresse zur Erfüllung eigener Aufgaben hat, steht einer Veräußerung an die Belegenheitsgemeinden oder an einen noch zu gründenden kommunalen Zweckverband nichts entgegen. Die Verwirklichung des Gewerbeparks hängt von der Entscheidung der betroffenen Gemeinden ab. Sie wollen hierüber auf der Grundlage von Entwicklungskonzepten entscheiden, die sie bei der Landesentwicklungsgesellschaft Baden-Württemberg in Auftrag gegeben haben. 12998' Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 151. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 21. April 1993 Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wolfgang Gröbl auf die Frage des Abgeordneten Ortwin Lowack (fraktionslos) (Drucksache 12/4734 Frage 9): Welche Perspektive hat die Bundesregierung zur landwirtschaftlichen Ausgleichszulage, die sich in den vergangenen Jahren, vor allem auch in den Problemzonen der alten Bundesländer in hervorragender Weise bewährt hat? Die Ausgleichszulage trägt als Kernbestandteil der Förderung benachteiligter landwirtschaftlicher Gebiete in erheblichem Maße zur Stabilisierung der Einkommenssituation in landwirtschaftlichen Betrieben bei. Darüber hinaus leistet die Ausgleichszulage einen wichtigen Beitrag zur Stabilisierung strukturschwacher ländlicher Räume und zur Erhaltung einer vielfältigen Kulturlandschaft. In Deutschland sind 50,6 % der gesamten landwirtschaftlich genutzten Fläche — rd. 9,4 Millionen Hektar — als benachteiligte Gebiete anerkannt. Seit 1992 sind auch die neuen Bundesländer in die Förderung der benachteiligten Gebiete einbezogen, in denen die Bewältigung des schwierigen strukturellen Anpassungsprozesses durch die Gewährung der Ausgleichszulage erleichtert wird. Die Förderung landwirtschaftlicher Betriebe in benachteiligten Gebieten basiert auf einem 1975 eingeführten EG-Förderungsprogramm. Die Bundesregierung tritt dafür ein, daß diese langjährig bewährte Förderung auch in Zukunft aufrechterhalten wird. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rudolf Kraus auf die Frage des Abgeordneten Claus Jäger (CDU/CSU) (Drucksache 12/4734 Frage 11): Hat die Bundesregierung geprüft, ob es rechtliche Möglichkeiten gibt, die Gewährung einer Altersrente der BfA an den früheren SED-Chef Honecker im Hinblick auf die von ihm dem deutschen Volk zugefügten unermeßlichen Schäden zu verhindern, und wenn ja, mit welchem Ergebnis? Die Auslegung der Rentengesetze und ihre Anwendung im Einzelfall obliegt dem zuständigen Rentenversicherungsträger, im Fall des Herrn Honecker der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte. Die Bundesregierung hat kein Direktions- oder Aufsichtsrecht gegenüber der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte, so daß insofern keine rechtliche Möglichkeit besteht, auf administrativem Wege auf das Verwaltungsverfahren einzuwirken. Unabhängig davon hat die Bundesregierung die geltende Rechtslage eingehend geprüft; diese Prüfung hat — in Übereinstimmung mit der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte — zu dem Ergebnis geführt, daß nach geltendem Recht eine Rentenzahlung an Herrn Honecker unabhängig von dessen Aufenthaltsort nicht verhindert werden kann. Eine Aufrechnung mit Schadenersatzansprüchen könnte nach geltendem Recht nur der zuständige Leistungsträger vornehmen. Es ist jedoch nicht ersichtlich, daß der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte Schadenersatzansprüche gegenüber Herrn Honecker zustehen. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Bertram Wieczorek auf die Fragen der Abgeordneten Ulrike Mehl (SPD) (Drucksache 12/4734 Fragen 17 und 18): Wie beurteilt die Bundesregierung die nicht artgerechte Haltung von Delphinen und anderen besonders geschützten Tierarten in Tiergärten, Zoos und Erlebnisparks zum Zwecke der Unterhaltung im Hinblick auf die Vorschriften des Bundesnaturschutzgesetzes und des Tierschutzgesetzes, und wie sollen diese Mißstände wirksam abgestellt werden? Sollten die letzten Exemplare von seltenen, aussterbenden Tierarten in ihren natürlichen Lebensräumen bis zu ihrem Lebensende geschützt werden, oder sollten diese Tiere mit allen Risiken und zweifelhaften Erfolgsaussichten der Natur entnommen und gezüchtet werden, obwohl eine Wiederaussiedlung nur in seltenen Ausnahmefällen und mit nachteiligen Veränderungen der Tierarten gelingen kann? Zu Frage 17: Die Bundesregierung mißbilligt die nicht artgerechte Haltung von Delphinen und anderen besonders geschützten Tierarten. Eine nicht artgerechte Tierhaltung verstößt sowohl gegen die Bundesartenschutzverordnung als auch gegen das Tierschutzgesetz. Deshalb bedürfen z. B. die Errichtung, Erweiterung und der Betrieb von Tiergehegen nach § 24 Bundesnaturschutzgesetz der Genehmigung der nach Landesrecht zuständigen Behörde. Die vorgenannten bundesrechtlichen Vorschriften gehen davon aus, daß grundsätzlich eine artgerechte Tierhaltung auch besonders geschützter Arten möglich ist. Die Überprüfung der Haltungsbedingungen und gegebenenfalls die Abstellung von Mängeln ist Aufgabe der zuständigen Landesbehörden. Diese haben außerdem die notwendigen Auflagen zu erteilen und diese auch durchzusetzen. Zu Frage 18: Die Rettung vom Aussterben bedrohter Tierarten kann erfolgreich nur in Zusammenarbeit mit den Ursprungsländern gelingen, in denen die betroffene Tierart ihre natürliche Verbreitung hat. Arterhalt ist ohne einen wirksamen Biotopschutz, d. h. den Erhalt der natürlichen Lebensräume mit den dazugehörigen Lebensgemeinschaften, auf Dauer nicht möglich. Zur Erreichung einer dauerhaften Arterhaltung kann es aber sinnvoll sein, die letzten Exemplare einer Art in Gefangenschaft zu erhalten und durch ein unter wissenschaftlicher Kontrolle stehendes Zuchtprogramm zu vermehren, um auf diese Weise zu versuchen, das sichere Aussterben zu ver- Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 151. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 21. April 1993 12999* hindern. Dies gilt vor allem dann, wenn die Restpopulation einer Tierart eine bestimmte Zahl, die für die Reproduktion und den Erhalt erforderlich ist, unterschreitet. In jedem Fall müssen zusätzlich zum Zuchtprogramm Maßnahmen ergriffen werden, die den erforderlichen natürlichen Lebensraum für eine spätere Auswilderung sicherstellen. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Eduard Lintner auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Burkhard Hirsch (F.D.P.) (Drucksache 12/4734 Fragen 24 und 25): Ist es zutreffend, daß ein in Deutschland tätiger Amtsbote — verheiratet, zwei Kinder — beim Europäischen Patentamt in München 6 285 DM steuerfrei erhält, während ein beim Deutschen Patentamt in München arbeitender Amtsbote in der höchsten Dienstaltersstufe monatlich brutto 3 700 DM verdient? Was beabsichtigt die Bundesregierung zu tun, um diesen untragbaren Zustand zu beenden, daß ein EG-Bediensteter im Durchschnitt doppelt so viel verdient wie ein vergleichbarer deutscher Beamter? Zu Frage 24: Es ist zutreffend, daß Bedienstete der Europäischen Gemeinschaften und anderer internationaler Organisationen (z. B. Europäische Patentorganisation) durchschnittlich das Doppelte der Gehälter vergleichbarer nationaler Beamter verdienen, wenn man die Auslandszulage in diesen Organisationen bei der Gehaltsberechnung berücksichtigt. Die Auslandszulage erhalten jedoch nur Bedienstete, die nicht die Staatsangehörigkeit des Landes besitzen, in welchem sie ihren Dienst tun. Ziel der Auslandszulage ist der Ausgleich der erhöhten Lebenshaltungskosten außerhalb des Heimatlandes. Ein Deutscher, der in München bei der Europäischen Patentorganisation arbeitet, erhält daher diese Zulage, die i. d. R. 16-20 v. H. des Grundgehaltes beträgt, nicht. Die Bundesregierung kann allerdings den konkreten Betrag von 6 285,— DM als Gehalt eines Amtsboten beim Europäischen Patentamt nicht bestätigen, da bezifferte Gehaltsberechnungen nur im Einzelfall und bei Kenntnis der zugrunde gelegten Dienstaltersstufe, Staatsangehörigkeit, Berechtigung für Zulagen usw. möglich sind. Diese Angaben fehlen hier. Unzutreffend ist die Annahme, daß die Gehälter beim Europäischen Patentamt steuerfrei seien. Sie unterliegen zwar nicht der nationalen, aber einer organisationsinternen Steuer. Zu Frage 25: Die Bundesregierung bemüht sich seit Jahren im Einklang mit entsprechenden Beschlüssen von Bundestag und Bundesrat, der auseinanderlaufenden Entwicklung der nationalen und der internationalen Besoldung entgegenzuwirken, indem sie sich zu den Vorschlägen zur Verbesserung der internationalen Besoldung sehr kritisch einstellt und sie im Regelfall ablehnt. Auch werden Vorschläge, die neben der Besoldung sonstige Besserstellungen der internationalen Bediensteten gegenüber dem nationalen öffentlichen Dienst anstreben, nicht unterstützt. Da die Bundesrepublik Deutschland aber in den Entscheidungsgremien der internationalen Organisationen stets auf ein Zusammenwirken mit anderen Mitgliedstaaten angewiesen ist, lassen sich die restriktiven deutschen Vorstellungen oft nicht durchsetzen. Dessen ungeachtet wird die Bundesregierung auch weiterhin beharrlich und unter Hinweis auf die Beschlüsse von Bundestag und Bundesrat auf eine Trendänderung im Sinne der Fragestellung hinwirken. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Eduard Lintner auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Egon Jüttner (CDU/CSU) (Drucksache 12/4734 Fragen 26 und 27): Was unternimmt die Bundesregierung auf nationaler und auf europäischer Ebene gegen die sich abzeichnende Verringerung der Aufklärungsquote bei Verbrechen seit der Abschaffung der Kontrollen an den EG-Binnengrenzen? Welchen Stand hat bis jetzt der Aufbau von Europol erreicht, und bis wann wir Europol nach Auffassung der Bundesregierung voll einsatzfähig sein? Zu Frage 26: Die Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft sind sich darüber einig, daß der vollständige Wegfall der Binnengrenzkontrollen wirksame Ausgleichsmaßnahmen voraussetzt. Wichtigste Maßnahme in diesem Zusammenhang ist das Vorhandensein eines europäischen Fahndungssystems. Angestrebt werden darüber hinaus Erleichterungen und Vereinfachungen im Bereich der internationalen Rechtshilfe und der Auslieferung sowie Regelungen zur grenzüberschreitenden Observation und Nacheile. Als Vorbild für solche Ausgleichsmaßnahmen gilt das Schengener Durchführungsübereinkommen von 1990, das von 9 der 12 EG-Staaten unterzeichnet wurde und voraussichtlich in diesem Jahr in Kraft treten wird und die vollständige Aufhebung aller Personenkontrollen an den Grenzen der Vertragsstaaten sowie Ausgleichsmaßnahmen, die notwendig sind, damit Sicherheitseinbußen nicht entstehen, vorsieht. Über eine Veränderung der Aufklärungsquote bei Verbrechen seit dem Abbau der Kontrollen an den EG-Binnengrenzen kann — wegen des noch nicht vollständigen Abbaues und einer nicht feststellbaren Kausalität von Maßnahmen des Binnengrenzkontrollabbaues zu der Entwicklung der Aufklärungsquote — mithin eine Aussage nicht gemacht werden. 13000* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 151. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 21. April 1993 Zu Frage 27: Alle an der Errichtung von Europol beteiligten Staaten der Europäischen Gemeinschaft sind sich darin einig, daß für die Errichtung und die Tätigkeit von Europol grundsätzlich eine ratifizierungsbedürftige Konvention als Rechtsgrundlage erforderlich ist. Die Vorarbeiten hierzu haben unter britischer Federführung begonnen. Die Erarbeitung dieser Konvention dürfte geraume Zeit in Anspruch nehmen. Das Vereinigte Königreich hat für Juni 1993 die Vorlage eines ersten Konventionsentwurfs angekündigt. Um gleichwohl einen raschen Tätigkeitsbeginn einer Vorläuferinstitution von Europol zu ermöglichen, hat Deutschland vorgeschlagen, den Informationsaustausch über Europol zunächst auf der Grundlage der nationalen Rechtssysteme zu organisieren. Danach soll ein Informationsaustausch über Verbindungsbeamte aus den zwölf Mitgliedstaaten stattfinden, die — mittels Datensichtgerät —jeweils direkten Zugang zu ihren nationalen Informationssystemen haben, sofern diese für die Bekämpfung der Rauschgiftkriminalität von Bedeutung sind. Dieses Modell wird also nicht mit bei Europol eingerichteten zentralen Informationsdateien arbeiten. Zur Vorbereitung der Tätigkeitsaufnahme dieser provisorischen Europol-Stufe wurde am 1. September 1992 ein Aufbaustab in Straßburg installiert. Rechtsgrundlage dieses provisorischen EuropolModells soll eine Ministervereinbarung sein. Die ursprünglich für den 1. Dezember 1992 in London beabsichtigte Unterzeichnung dieser Ministervereinbarung erfolgte jedoch nicht, da unter den Mitgliedstaaten eine Einigung über den Standort des provisorischen Europol-Modells nicht erzielt werden konnte. Eine solche Einigung wurde von einigen Staaten als Voraussetzung für eine Unterzeichnung angesehen. Ob eine solche Einigung auf der bevorstehenden informellen Sitzung der TREVI-Minister am 6./7. Mai 1993 in Kolding gelingt, bleibt abzuwarten. Der Europäische Rat hat sich bisher zur Frage des endgültigen Sitzes nicht konkret geäußert. Der Europäische Rat vom 11./12. Dezember 1992 in Edinburgh hat lediglich die Absichtserklärung abgegeben, auf einer seiner nächsten Tagungen eine Reihe von Standortentscheidungen zu treffen. Dabei sollen bereits getroffene Standortentscheidungen bezüglich anderer europäischer Institutionen berücksichtigt werden. Mitgliedstaaten, in denen derzeit keine Gemeinschaftsinstitution ihren Sitz hat, soll dabei angemessene Priorität eingeräumt werden. In dieser Absichtserklärung kommt zum Ausdruck, daß die Standortfrage für Europol Bestandteil des Sitzfragenpakets in bezug auf eine Reihe weiterer, europäischer Institutionen ist und der Europäische Rat beabsichtigt, hierüber eine Gesamtentscheidung zu treffen. Eine Voraussage zum Zeitpunkt der Einsatzfähigkeit von Europol ist danach gegenwärtig nicht möglich. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Eduard Lintner auf die Frage des Abgeordneten Jürgen Augustinowitz (CDU/CSU) (Drucksache 12/4734 Frage 28): Welche Auswirkungen auf die Kriminalitätsentwicklung in Deutschland hat — nach Auffassung der Bundesregierung — der seit Jahren unkontrollierte Zuzug von Asylbewerbern? In den vergangenen Jahren ist ein anhaltender Anstieg der Zahl der Asylbewerber unter den Tatverdächtigen zu verzeichnen. Nach der polizeilichen Kriminalstatistik ergeben sich folgende Zahlen: Jahr Tatverdächtige Anzahl der Anteil der Asyl- insgesamt Asylbewerber bewerber an der Zahl aller Tatver- dächtigen 1984 1 254 213 15 952 1,3 % 1985 1 290 999 22 961 1,8 % 1986 1 306 910 38 984 3,0 % 1987 1 290 441 44 104 3,4 % 1988 1 314 080 52 763 4,0 % 1989 1 370 962 74 323 5,4 % 1990 1 437 923 86 875 6,0 % 1991 1 466 752 108 355 7,4 % (alte Länder incl. Gesamtberlin) 1992 1 581 734 172 728 10,9 % (alte Länder incl. Gesamtberlin) Bei diesen Zahlen ist jedoch zu berücksichtigen, daß in den letzten Jahren ein Drittel der tatverdächtigen Asylbewerber gegen das Ausländergesetz oder das Asylverfahrensgesetz verstießen. Wertungsprobleme ergeben sich zudem auch aus dem unterschiedlichen Dunkelfeld, der unterschiedlichen Geschlechts-, Alters- und Sozialstruktur der Asylbewerber gegenüber den deutschen Tatverdächtigen und der Tatsache, daß bestimmte Delikte im Ausländer- und Asylverfahrensgesetz eben nicht von Deutschen begangen werden können. Trotz dieser Einschränkungen sind jedoch bei einigen Straftatengruppen hohe Anteile von Asylbewerbern festzustellen, so bei Ladendiebstahl, bei Diebstahl unter erschwerenden Umständen, bei Raub und bei Handel mit und Schmuggel von Heroin. Das Bundesministerium des Innern hat das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge (BAF1) in Zirndorf bereits seit Jahren angewiesen, von den Ländern gemeldete erheblich straffällig gewordene Asylbewerber im Rahmen des Möglichen bevorzugt zu bescheiden, urn auf diese Weise ihren Aufenthalt in Deutschland verkürzen zu können. Entsprechend ist auch weitgehend verfahren worden. Die Bundesregierung hat stets die Tatsache betont, daß der überwiegende Teil der bei uns lebenden Ausländer sich rechtstreu verhält. Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 151. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 21. April 1993 13001* Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Heinrich L. Kolb auf die Fragen der Abgeordneten Monika Ganseforth (SPD) (Drucksache 12/4734 Fragen 31 und 32): Welche Methanverluste treten jährlich durch Undichtigkeiten an erdverlegten Gasversorgungsleitungen auf? Auf Grund welcher staatlichen Rechtsgrundlage und in welchem Zeitabstand erfolgt die sicherheitstechnische Überprüfung von erdverlegten Gasversorgungsleitungen? Zu Frage 31: Zur Frage der Methanverluste durch Undichtigkeiten an erdverlegten Gasversorgungsleitungen gibt es zwei Untersuchungen. Für die alten Bundesländer hat das Battelle-Institut im Jahre 1989 die Höhe der Methanverluste aus der Erdgasversorgung untersucht. Bei der Ermittlung hat es alle Möglichkeiten der Methanfreisetzung — Gewinnung, Aufbereitung, Transport, Speicherung, Verteilung und Verwendung —, auch durch die für Deutschland bestimmten Importerdgasmengen im Ausland, berücksichtigt. Nach dieser Untersuchung beträgt der Methanverlust bezogen auf den deutschen Erdgasverbrauch knapp 0,7 %. Für die neuen Bundesländer wird das Deutsche Brennstoffinstitut, Freiberg, in Kürze eine Untersuchung vorlegen. Nach dieser Unterrichtung liegt der Methanverlust im Augenblick noch unterhalb der Werte der alten Bundesländer. Grund für diesen niedrigeren Wert ist der noch hohe Anteil der Versorgung mit dem — wegen der erheblich höheren Erzeugungskosten — teureren Stadtgas. Nach der Untersuchung wird jedoch die Methanfreisetzung durch die Umstellung von Stadt- auf Erdgas bis etwa 1996 auf etwas über 1 % ansteigen. Der Grund für diesen höheren Wert ist der schlechtere technische Zustand des Gasnetzes in den neuen Bundesländern. Mit der mit großem Tempo betriebenen Sanierung der Netze ist aber bis zum Jahre 2000 auch in den neuen Bundesländern der Rückgang der Methanfreisetzung auf die Höhe der alten Bundesländer zu erwarten. Zu Frage 32: Rechtsgrundlage für die sicherheitstechnische Überprüfung von erdverlegten Gasversorgungsleitungen sind die Vierte Verordnung zur Durchführung des Energiewirtschaftsgesetzes und das darauf gestützte Technische Regelwerk des Deutschen Vereins des Gas- und Wasserfaches e. V. (DVGW). Hier ist speziell auf das Arbeitsblatt G 465/I des DVGW zu verweisen. Dieses Arbeitsblatt gilt für Versorgungsleitungen der öffentlichen Gasversorgung mit einem Betriebsdruck bis 4 bar, bei denen Methanverluste am häufigsten auftreten. Für Gasrohrleitungen mit höheren Betriebsdrücken gelten die Arbeitsblätter G 466/I und G 466/1I. Die Zeitabstände sind in den Arbeitsblättern im einzelnen festgelegt und betragen zwischen einem halben Jahr und vier Jahren. Wenn notwendig, sind die Überwachungszeiträume jedoch zu verkürzen. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Heinrich L. Kolb auf die Fragen der Abgeordneten Ina Albowitz (F.D.P.) (Drucksache 12/4734 Fragen 34 und 35): Wie beurteilt die Bundesregierung aus verbraucherpolitischen und kartellrechtlichen Gesichtspunkten die Tatsache, daß in der Bundesrepublik Deutschland seitens der Banken und Sparkassen zwei Firmen mit der Herstellung aller von ihnen ausgegebenen Euroscheckkarten beauftragt sind und Bankkunden z. B. bei Verlust ihrer Scheckkarte nach Auskunft der Dresdner Bank auf den Ersatz mindestens vier bis sechs Wochen warten müssen, da es für solche Fälle keine vorrangige zeitnahe Erledigung wie bei den Kreditkartenorganisationen gibt? Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, auf die Banken und Sparkassen einzuwirken, um die monopolistische Marktstruktur bei der Kartenherstellung zu beenden und zu einer Anderung dieser kundenunfreundlichen Praxis bei der Scheckkartenersatzausgabe zu kommen, die zu einer gravierenden und unverhältnismäßigen Beschränkung der Betroffenen hinsichtlich der Teilnahme am üblichen Scheck- und Geldabhebungsverkehr an Bankautomaten führt? Zu Frage 34: Die Bundesregierung überblickt im einzelnen nicht, ob es organisatorische Vorkehrungen gibt, die Neuausgabe von verlorenen Euroscheckkarten zu beschleunigen. Sie geht aus verbraucherpolitischen Gründen davon aus, daß die Banken alle Verbesserungsmöglichkeiten schon im ureigensten Interesse ausschöpfen werden. So konnten die Fristen nach Mitteilung des Bundesverbandes Deutscher Banken in letzter Zeit auf ein bis drei Wochen verkürzt werden. Das Kartellrecht steht dem Vorgehen der Banken nicht entgegen. Die Beauftragung nur weniger Unternehmen mit der Herstellung ist nicht darauf zurückzuführen, daß diese Unternehmen als Oligopolisten eine marktbeherrschende Stellung mißbräuchlich ausnutzen. Vielmehr sind für die Konzentration der Produktion angesichts der Sensibilität des Produkts ähnlich wie bei der Personalausweis- und Geldherstellung Sicherheitsgründe ausschlaggebend. Die zu erfüllenden Zulassungsvoraussetzungen sind hoch. Dies liegt im Interesse eines funktionierenden Zahlungsverkehrs und damit auch der Verbraucher. Zu Frage 35: Mangels Vorliegens einer marktbeherrschenden Stellung der einzelnen Banken und Sparkassen im Euroscheckverkehr ist für ein Einwirken auf Banken und Sparkassen zur Änderung der Organisation der Kartenherstellung nach Auffassung der Bundesregierung kartellrechtlich kein Raum. Das Euroschecksystem steht im Wettbewerb mit Kreditkartenzahlungssystemen und ist auch EG-wettbewerbsrechtlich anerkannt. 13002* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 151. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 21. April 1993 Anlage 15 Antwort der Parl. Staatssekretärin Michaela Geiger auf die Fragen der Abgeordneten Andrea Lederer (PDS/ Linke Liste) (Drucksache 12/4734 Fragen 36 und 37): Ist das vom Bundesministerium der Verteidigung am 31. März 1993 veröffentlichte Dementi, wonach Dresden zu keiner Zeit Ziel der nuklearen Einsatzplanung der NATO war, so zu verstehen, daß das gesamte Territorium der DDR zu keinem Zeitpunkt Ziel einer solchen Planung war bzw. vollständig aus ihr ausgenommen war? Gedenkt die Bundesregierung nach dem Ende der Ost-West-Konfrontation und der Offenlegung der militärischen Pläne der DDR und des Warschauer Vertrages ihrerseits die entsprechenden Pläne gegen das Territorium der DDR, darunter für den Einsatz von Kernwaffen, der Öffentlichkeit zugänglich zu machen? Zu Frage 36: Die Bundesregierung nimmt zu Fragen der nuklearen Planung der Nordatlantischen Allianz nicht Stellung. Nukleare Einsatzinformationen unterliegen strengsten Geheimschutzvorschriften des Bündnisses, zu deren Einhaltung sich die Bundesrepublik Deutschland — wie alle Bündnispartner — strikt verpflichtet hat. Ohne Verletzung der Geheimhaltungspflicht kann ich Ihnen mitteilen, daß sich die nukleare Planung der Allianz niemals gegen Städte und Zivilbevölkerung gerichtet hat. Schon aus diesem Grund konnten auch bei Übungen Städte keine Ziele gewesen sein. Nichts anderes wurde mit der Erklärung vom 30. März 1993 gesagt, in der es heißt, daß Dresden zu keiner Zeit Ziel nuklearer Planung der NATO war. Darüber hinaus wird die Bundesregierung aus Geheimschutzgründen keine Angaben zu nuklearen Planungen machen und vorgebrachte Mutmaßungen — der Praxis aller bisherigen Bundesregierungen folgend — weder bestätigen noch verneinen. Zu Frage 37: Die ehemalige DDR und der Warschauer Pakt haben keine militärischen Pläne offengelegt. Vielmehr sind im Zuge der Verwirklichung der Deutschen Einheit lediglich einige Pläne bekanntgeworden, die vor der Arbeitsaufnahme des Bundeswehrkommandos Ost nicht vernichtet worden waren. Die Auswertung dieser Unterlagen wurde am 31. Januar 1992 von Bundesminister Dr. Stoltenberg der Öffentlichkeit vorgestellt. Die Verteidigungsplanung der Bundesrepublik Deutschland ist integriert in die Verteidigungsplanung der Nordatlantischen Allianz. Im Gegensatz zum Warschauer Pakt bleibt die NATO ein effektives Verteidigungs- und Schutzbündnis, welches darüber hinaus zum Forum für Kooperation und Dialog mit den Staaten Mittel- und Osteuropas geworden ist. Beratungen über die Veröffentlichung von Plänen zur Kriegsverhütung und — im Falle eines Angriffes gegen Bündnispartner — zum Schutz und zur Verteidigung des Bündnisgebietes stehen im Bündnis nicht an. Die Bundesregierung sieht auch keine Veranlassung, in der NATO eine Offenlegung der Verteidigungsplanung zu betreiben oder auf eine Herabstufung des Geheimschutzes zu dringen. Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Manfred Carstens auf die Fragen des Abgeordneten Ralf Walter (Cochem) (SPD) (Drucksache 12/4734 Fragen 41 und 42): Ergeben sich nach Kenntnis der Bundesregierung durch die Regelung, der zufolge Kinder bis zu zwölf Jahren bei Fahrten in Pkw durch geeignete Rückhalteeinrichtungen geschützt werden müssen und grundsätzlich nur bei Benutzung dieser Rückhalteeinrichtungen mitgenommen werden dürfen, Beeinträchtigungen beim Transport von Kindern durch Vereine oder im Rahmen von Nachbarschaftshilfe? Wie können solche naheliegenden Beeinträchtigungen nach Ansicht der Bundesregierung vermieden werden? Zu Frage 41: Mit der Verordnung (12. VO zur Änderung der StVO vom 22. Dezember 1992) sollen Kinder bei Verkehrsunfällen besser geschützt werden. Unbequemlichkeiten werden sich nicht vermeiden lassen, sind aber im Interesse einer angemessenen Sicherheit bei der Beförderung von Kindern hinzunehmen. Eine Gefährdung besteht auch bei der Beförderung durch Vereine oder im Rahmen der Nachbarschaftshilfe. Zu Frage 42: Durch gegenseitige Absprachen über organisatorische Maßnahmen dürfte es möglich sein, die Unbequemlichkeiten zu minimieren. Eine Änderung der StVO ist nicht beabsichtigt. Die Bundesregierung sieht sich durch die Haltung der Bundesländer bestätigt, die der Verordnung im Bundesrat einstimmig zugestimmt haben. Die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen ist Sache der Bundesländer. Im Interesse der Sicherheit der Kinder müssen sich diese aber auf wenige Ausnahmefälle beschränken.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Helmuth Becker


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Kollege Jäger, noch eine Zusatzfrage.


Rede von Claus Jäger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Frau Staatssekretärin, da es auf der anderen Seite sicher Aufgabe der Bundesregierung ist, dafür zu sorgen, daß nicht Stasi-Machwerke unter anderem Titel in Deutschland als seriöse Informationsquelle verbreitet werden, frage ich, ob Sie bereit sind, mir dieses Braunbuch, sobald sich Ihr Haus vergewissert hat, um was für ein Braunbuch es im einzelnen geht, zur Verfügung zu stellen, damit ich selbst den Vergleich vornehmen kann.

(Horst Kubatschka [SPD]: Er soll es sich selbst kaufen!)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Cornelia Yzer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Kollege, wir haben Recherchen angestellt. Ich wies bereits darauf hin, daß auf Grund der Vielzahl verunglimpfender Schriften im einzelnen nicht auszumachen war, auf welches Schriftwerk sich Ihre Anfrage bezog. Die Bundesregierung ist selbstverständlich bereit, Ihnen weiter im Rahmen ihrer Möglichkeiten zu helfen.