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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 12/151 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 151. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 21. April 1993 Inhalt: Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abgeordneten Dr. h. c. Adolf Herkenrath und Manfred Reimann 12925 A Erweiterung der Tagesordnung 12925B, 12942B Zusatztagesordnungspunkt 1: Abgabe einer Erklärung der Bundesregierung: Deutsche Mithilfe bei VNFriedensbemühungen in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 2: Beratung des Antrags der Fraktion der SPD: Keine Beteiligung der Bundeswehr an der Durchsetzung des Flugverbots über Bosnien-Herzegowina (Drucksache 12/4710) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 3: Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P.: Beteiligung der Bundeswehr am AWACS-Einsatz (Drucksache 12/4754) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 4: Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P.: Hilfseinsatz der Bundeswehr für humanitäre Maßnahmen der Vereinten Nationen in Somalia (Drucksache 12/4759) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt: Beratung des Antrags der Fraktion der SPD: Unverzügliche Verabschiedung einer Grundgesetzänderung für Blauhelm-Einsätze (Drucksache 12/4768) Dr. Klaus Kinkel, Bundesminister AA . . 12925 D Karsten D. Voigt (Frankfurt) SPD 12930A, 12973B Dr. Wolfgang Schäuble CDU/CSU 12933A, 12946 C Karsten D. Voigt (Frankfurt) SPD . . 12933 C Hans Wallow SPD 12936 C Dr. Hans-Jochen Vogel SPD 12937 B Dr. Hermann Otto Solms F.D.P. ... 12939A Dr. Uwe-Jens Heuer PDS/Linke Liste 12941B Otto Schily SPD 12941 D Andrea Lederer PDS/Linke Liste . . . 12942B Freimut Duve SPD 12944 A Vera Wollenberger BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 12944 C Konrad Weiß (Berlin) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 12946A Volker Rühe, Bundesminister BMVg ... 12946 C Albrecht Müller (Pleisweiler) SPD .. 12946D Günter Verheugen SPD 12949A Detlef Kleinert (Hannover) F.D.P. . . . 12952B Freimut Duve SPD 12953D, 12970 C Dr. Uwe-Jens Heuer PDS/Linke Liste . . 12954A Dr. Ilja Seifert PDS/Linke Liste . . . . 12955A Josef Grünbeck F.D.P. 12955 C Graf Joachim von Schönburg-Glauchau CDU/CSU 12955 D II Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 151. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 21. April 1993 Dr. Karl-Heinz Hornhues CDU/CSU . . . 12956C Gerd Poppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 12958 B Dr. Christian Schwarz-Schilling CDU/ CSU 12959C, 12962 C Karl Lamers CDU/CSU 12959 D Karsten D. Voigt (Frankfurt) SPD . . 12960 B Dr. Willfried Penner SPD 12961 A Hans Wallow SPD 12961 A Lieselott Blunck (Uetersen) SPD 12962 B Dr. Heinrich L. Kolb, Parl. Staatssekretär BMWi 12962 C Walter Kolbow SPD 12962 D Ulrich Irmer F.D.P. 12965 C Dr. Jürgen Schmude SPD 12966 B Ortwin Lowack fraktionslos 12967 A Dr. Peter Glotz SPD 12968B, 12970 D Stefan Schwarz CDU/CSU 12971A Christian Schmidt (Fürth) CDU/CSU . 12971 D Namentliche Abstimmungen 12973 D, 12974 A, B, 12976 C Ergebnisse . 12974B, 12976C, 12979D, 12981D Tagesordnungspunkt 1: Befragung der Bundesregierung (Gesetz zur Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern; Situation und Fortschritte bei der Beseitigung von Investitionshemmnissen im eigentumsrechtlichen Bereich der neuen Bundesländer) Dr. Angela Merkel, Bundesministerin BMFJ 12978D Petra Bläss PDS/Linke Liste 12984 A Dr. Angela Merkel, Bundesministerin BMFJ 12984 A Ulrike Mascher SPD 12984 C Dr. Angela Merkel, Bundesministerin BMFJ 12984 D Dr. Maria Böhmer CDU/CSU 12985 A Dr. Angela Merkel, Bundesministerin BMFJ 12985 A Maria Eichhorn CDU/CSU 12985 B Dr. Angela Merkel, Bundesministerin BMFJ 12985 C Claudia Nolte CDU/CSU 12985 D Dr. Angela Merkel, Bundesministerin BMFJ 12985 D Dr. Sissy Geiger (Darmstadt) CDU/CSU 12986A Dr. Angela Merkel, Bundesministerin BMFJ 12986 A Dr. Edith Niehuis SPD 12986 B Dr. Angela Merkel, Bundesministerin BMFJ 12986 C Christina Schenk BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 12987 B Dr. Angela Merkel, Bundesministerin BMFJ 12987 B Dr. Uwe Jens SPD 12987 D Friedrich Bohl, Bundesminister BK . . 12987 D Hans-Joachim Hacker SPD 12988 C Friedrich Bohl, Bundesminister BK . . 12988 C Tagesordnungspunkt 2: Fragestunde — Drucksache 12/4734 vom 16. April 1993 — Ersatz der Werkverträge durch sog. Gastarbeitnehmer-Verträge MdlAnfr 10 Horst Kubatschka SPD Antw PStSekr Rudolf Kraus BMA . . . 12989A ZusFr Horst Kubatschka SPD 12989 C ZusFr Regina Kolbe SPD 12989D Wörtliche Übernahme großer Teile eines Braunbuchs der Stasi in dem Buch „Vorsicht, Lebensschützer — die Macht der organisierten Abtreibungsgegner" MdlAnfr 12 Claus Jäger CDU/CSU Antw PStSekr'in Cornelia Yzer BMFJ . 12990B ZusFr Claus Jäger CDU/CSU 12990 B ZusFr Christina Schenk BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 12990 D ZusFr Petra Bläss PDS/Linke Liste . . . 12991 A Zunahme privater Abwasseranlagen im kommunalen Bereich; preiswertere Errichtung solcher Anlagen durch private Investoren MdlAnfr 15, 16 Klaus Harries CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Bertram Wieczorek BMU 12991B ZusFr Klaus Harries CDU/CSU 12991 D ZusFr Horst Kubatschka SPD 12992B ZusFr Claus Jäger CDU/CSU 12992 C Stromverbrauch der Fernsehgeräte in Deutschland MdlAnfr 33 Horst Kubatschka SPD Antw PStSekr Dr. Heinrich L. Kolb BMWi 12993A ZusFr Horst Kubatschka SPD 12993 B Nächste Sitzung 12994 Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 151. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 21. April 1993 III Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 12995* A Anlage 2 Erklärungen nach § 31 GO zur Abstimmung über den Antrag der Fraktionen der CDU/ CSU und F.D.P.: Beteiligung der Bundeswehr am AWACS-Einsatz (Drucksache 12/4754) Dr. Burkhard Hirsch F D P 12995* C Dr. Cornelia von Teichman F.D.P. . . . . 12996 * A Dr. Michaela Blunk (Lübeck) F.D.P. . . . 12996 *B Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO zur Abstimmung über den Antrag der Fraktionen der CDU/ CSU und F.D.P.: Hilfseinsatz der Bundeswehr für humanitäre Maßnahmen der Vereinten Nationen in Somalia (Drucksache 12/4759) Dr. Michaela Blunk (Lübeck) F.D.P. . . . 12996* B Anlage 4 Beteiligung der Max-Planck-Gesellschaft am Projekt des Mount Graham International Observatory (MGIO) angesichts des Rückzugs der amerikanischen Partner MdlAnfr 3, 4 — Drs 12/4734 — Wolf-Michael Catenhusen SPD SchrAntw PStSekr Bernd Neumann BMFT 12996* C Anlage 5 Benachteiligung geschiedener Frauen beim Versorgungsausgleich durch fehlende Abtretungsregelungen in den Satzungen der Betriebsrenten MdlAnfr 5, 6 — Drs 12/4734 — Uta Würfel F.D.P. SchrAntw PStSekr Rainer Funke BMJ . . 12997* A Anlage 6 Vorübergehende Unterbringung der Deutsch-Französischen Brigade auf dem Fliegerhorst Bremgarten; Zeitpunkt der möglichen Anschlußnutzung des Geländes als „Gewerbepark Breisgau" MdlAnfr 7, 8 — Drs 12/4734 — Marion Caspers-Merk SPD SchrAntw PStSekr Jürgen Echternach BMF 12997* C Anlage 7 Perspektive zur landwirtschaftlichen Ausgleichszulage MdlAnfr 9 — Drs 12/4734 — Ortwin Lowack fraktionslos SchrAntw PStSekr Wolfgang Gröbl BML 12998* A Anlage 8 Verhinderung der Zahlung einer Altersrente an Erich Honecker MdlAnfr 11 — Drs 12/4734 — Claus Jäger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Rudolf Kraus BMA . . 12998* B Anlage 9 Artgerechte Haltung von Delphinen MdlAnfr 17, 18 — Drs 12/4734 — Ulrike Mehl SPD SchrAntw PStSekr Dr. Bertram Wieczorek BMU 12998* C Anlage 10 Abstellung der ungleichen Besoldung von Beamten im Europäischen Patentamt in München und im Deutschen Patentamt MdlAnfr 24, 25 — Drs 12/4734 — Dr. Burkhard Hirsch F.D.P. SchrAntw PStSekr Eduard Lintner BMI . 12999* A Anlage 11 Intervention gegen die Verringerung der Aufklärungsquote bei Verbrechen seit Abschaffen der Kontrollen an den EG-Binnengrenzen; Einsatzfähigkeit von Europol MdlAnfr 26, 27 — Drs 12/4734 — Dr. Egon Jüttner CDU/CSU SchrAntw PStSekr Eduard Lintner BMI . 12999* C Anlage 12 Auswirkungen des unkontrollierten Zuzugs von Asylbewerbern auf die Kriminalitätsentwicklung MdlAnfr 28 — Drs 12/4734 — Jürgen Augustinowitz CDU/CSU SchrAntw PStSekr Eduard Lintner BMI . 13000* C IV Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 151. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 21. April 1993 Anlage 13 Methanverluste durch Undichtigkeiten an erdverlegten Gasversorgungsleitungen; sicherheitstechnische Überprüfung dieser Leitungen MdlAnfr 31, 32 — Drs 12/4734 — Monika Ganseforth SPD SchrAntw PStSekr Dr. Heinrich L. Kolb BMWi... 13001* A Anlage 14 Ersatzherstellung von Euroscheckkarten im Falle des Verlustes MdlAnfr 34, 35 — Drs 12/4734 — Ina Albowitz F.D.P. SchrAntw PStSekr Dr. Heinrich L. Kolb BMWi 13001* C Anlage 15 Dementi des BMVg zu Meldungen über Ziele der nuklearen Einsatzplanung der NATO in der DDR, insbesondere Dresden; Veröffentlichung der NATO-Pläne MdlAnfr 36, 37 — Drs 12/4734 — Andrea Lederer PDS/LL SchrAntw PStSekr'in Michaela Geiger BMVg 13002* A Anlage 16 Beeinträchtigung des Transports von Kindern durch Vereine oder im Rahmen der Nachbarschaftshilfe durch die vorgeschriebene Benutzung von Rückhalteeinrichtungen in Pkw's MdlAnfr 41, 42 — Drs 12/4734 — Ralf Walter (Cochem) SPD SchrAntw PStSekr Manfred Carstens BMV 13002* C Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 151. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 21. April 1993 12925 151. Sitzung Bonn, den 21. April 1993 Beginn: 13.31 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Antretter, Robert SPD 21. 4.94 * Beucher, Friedhelm SPD 21. 4.93 Julius Bierling, Hans-Dirk CDU/CSU 23. 4.93 ** Böhm (Melsungen), CDU/CSU 21. 4.93 * Wilfried Clemens, Joachim CDU/CSU 21. 4.93 Erler, Gernot SPD 21. 4.93 Fuchs (Köln), Anke SPD 21. 4.93 Ganschow, Jörg F.D.P. 21. 4.93 Gerster (Mainz), CDU/CSU 21. 4.93 Johannes Dr. Gysi, Gregor PDS/LL 21. 4.93 Haack (Extertal), SPD 21. 4.93 Karl-Hermann Heise, Manfred Harald CDU/CSU 21. 4.93 Heinrich Henn, Bernd PDS/Linke 21. 4.93 Liste Heyenn, Günther SPD 21.4.93 Hilsberg, Stephan SPD 21.4.93 Dr. Hoth, Sigrid F.D.P. 21.4.93 Ibrügger, Lothar SPD 21.4.93 ** Jaunich, Horst SPD 21.4.93 Dr. Kahl, Harald CDU/CSU 21.4.93 Kiechle, Ignaz CDU/CSU 21.4.93 Kretkowski, Volkmar SPD 21.4.93 Lenzer, Christian CDU/CSU 21.4.93 * Marten, Günter CDU/CSU 21.4.93 * Dr. Matterne, Dietmar SPD 21.4.93 Michalk, Maria CDU/CSU 21.4.93 Dr. Modrow, Hans PDS/LL 21.4.93 Möllemann, Jürgen W. F.D.P. 21.4.93 Dr. Müller, Günther CDU/CSU 21.4.93 * Oesinghaus, Günther SPD 21.4.93 Opel, Manfred SPD 21.4.93 ** Pfuhl, Albert SPD 21.4.93 Dr. Probst, Albert CDU/CSU 21.4.93* Reddemann, Gerhard CDU/CSU 21.4.94 * Reimann, Manfred SPD 21.4.93* Rempe, Walter SPD 21.4.93 Roth, Wolfgang SPD 21.4.93 Dr. Scheer, Hermann SPD 21.4.93 * Schluckebier, Günther SPD 21.4.93 Dr. Schmidt CDU/CSU 21.4.93 (Halsbrücke), Joachim Schmidt (Nürnberg), SPD 21.4.93 Renate Schmitz (Baesweiler), CDU/CSU 21.4.93 Hans Peter Dr. Schöfberger, Rudolf SPD 21.4.93 Schüßler, Gerhard F.D.P. 21.4.93 Schulte (Hameln), SPD 21.4.93 ** Brigitte Schwanhold, Ernst SPD 21.4.93 Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Schwanitz, Rolf SPD 21.4.93 Dr. Soell, Hartmut SPD 21.4.93 * Steiner, Heinz-Alfred SPD 21.4.93 * Tappe, Joachim SPD 21.4.93 Dr. Vondran, Ruprecht CDU/CSU 21.4.93 Welt, Jochen SPD 21.4.93 Wimmer (Neuss), Willy CDU/CSU 21.4.93 Würfel, Uta F.D.P. 21.4.93 • * für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union • ** für die Teilnahme an Sitzungen der Nordatlantischen Versammlung Anlage 2 Erklärungen nach § 41 GO zur Abstimmung über den Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P.: Beteiligung der Bundeswehr am AWACS-Einsatz (Drucksache 12/4754) Dr. Burkhard Hirsch (F.D.P.): Entsprechend der auch von mir beim Bundesverfassungsgericht eingereichten Klage bin ich der Auffassung, daß die Bundeswehr nach dem gegenwärtigen Inhalt unserer Verfassung nur zur Verteidigung des Landes oder zur Verteidigung eines angegriffenen NATO-Partners militärisch eingesetzt werden darf. Darüber hinausgehende Einsätze der Bundeswehr verstoßen gegen Art. 87 a GG und sind daher verfassungswidrig. Ich unterstütze den Antrag meiner Fraktion auf Änderung der Verfassung. Wenn die Bundesrepublik in der veränderten politischen Lage mehr internationale Verantwortung übernehmen muß, dann muß aber auch politisch und parlamentarisch die Frage beantwortet werden, wem gegenüber, wofür und mit welchen Mitteln diese größere Verantwortung zu tragen ist. Ich bin der Überzeugung, daß eine Einigung über eine Verfassungsänderung leichter erreicht werden könnte, wenn über diese Fragen über die Koalition hinaus Verständigung erzielt werden würde. Das ist bisher nicht geschehen. Eine Verfassung ist nicht nur ein Gesetz, sondern kennzeichnet in besonderer Weise die gemeinsame politische Grundlage, die von allen Teilen eines Volkes als verbindlich anerkannt wird und auf der die gesamte Rechtsordnung beruht. Es ist die Verfassung, in der wir uns befinden. Darum kann sie nicht deswegen übergangen werden, weil man es für politisch wünschenswert hält. Solange die Verfassung nicht geändert worden ist, sind über sie hinausgehende militärische Einsätze der Bundeswehr verfassungswidrig. Daran ändert auch nichts, daß das Bundesverfassungsgericht dem Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung nicht entsprochen hat. Ich fühle mich daher verpflichtet, dem Antrag zuzustimmen, mit dem die Bundesregierung aufgefor- 12996' Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 151. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 21. April 1993 dert wird, den auch nach meiner Überzeugung verfassungswidrigen Einsatz der Bundeswehr zu beenden. Dr. Cornelia von Teichman (F.D.P.): Zunächst einmal begrüße ich prinzipiell die Initiative der Bundesregierung, über die Beteiligung von deutschen Soldaten bei AWACS-Einsätzen politisch zu entscheiden. Grundsätzlich bin ich der Meinung, daß man als Mitglied der Vereinten Nationen nicht nur Rechte hat, sondern auch Pflichten, denen man nachkommen muß. Die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen müssen geschaffen werden, damit Deutschland sich an allen Maßnahmen nach der UN-Charta beteiligen kann, selbstverständlich nach parlamentarischer Zustimmung im Einzelfall. Trotzdem werde ich mich der Abstimmung enthalten, weil das Bundesverfassungsgericht ja bekanntlich zur Zeit mit dieser Angelegenheit befaßt ist. Eine Abstimmung zum jetzigen Zeitpunkt halte ich für unvereinbar mit dem Grundsatz der Gewaltenteilung. Schließlich bin ich als Abgeordnete des Deutschen Bundestages Mitglied der Legislative. Über eine Entscheidung zu befinden, die zur selben Zeit die Judikative beschäftigt, birgt die Gefahr einer Vermischung der Gewalten in sich. Deshalb möchte ich mich mit Äußerungen zu AWACS-Einsätzen zurückhalten, solange das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe nicht abschließend entschieden hat. Dr. Michaela Blunk (Lübeck) (F.D.P.): Ich kann dem Antrag über die Beteiligung der Bundeswehr am AWACS-Einsatz nicht zustimmen. Die Liberalen wollten mit ihrer Klage vor dem Bundesverfassungsgericht die AWACS-Einsätze verbieten lassen, weil sie gegen die Verfassung verstoßen. Es erscheint mir unlogisch, diese Einsätze jetzt zu „begrüßen". Auch die Beschreibung der Folgen des AWACS-Einsatzes entsprechen m. E. nicht den Realitäten vor Ort. Nach meiner Einschätzung hätte auch für diese Einsätze das Grundgesetz vorher geändert werden müssen. Da das Bundesverfassungsgericht mit seinem Spruch die AWACS-Einsätze deutscher Soldaten bis zur Entscheidung in der Hauptsache ermöglicht hat, werde ich mich der Stimme enthalten. Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO zur Abstimmung über den Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P.: Hilfseinsatz der Bundeswehr für humanitäre Maßnahmen der Vereinten Nationen in Somalia (Drucksache 12/4759) Dr. Michaela Blunk (Lübeck) (F.D.P.): Den Einsatz deutscher Soldaten in Somalia lehne ich ab. Nach meiner Überzeugung handelt es sich um einen Kampfeinsatz, der nicht vom Grundgesetz gedeckt ist. Niemand will und kann garantieren, daß der als humanitär bezeichnete Einsatz nicht doch in einen Kampfeinsatz umschlägt. Die vorgesehenen Aufgaben bergen in meinen Augen ein erhebliches Risiko. Niemand kann mit einiger Sicherheit bestimmen, ob ein Gebiet befriedet ist oder nicht. Ich kann einem militärischen Einsatz in Somalia auch deshalb nicht zustimmen, weil kein mittel- oder langfristig tragfähiges Konzept für den friedlichen Wiederaufbau Somalias vorliegt. Außerdem wurden keine Präventivmaßnahmen ergriffen, um den Konflikt zu verhindern. Ich sehe in dem Einsatz in Somalia einen weiteren Schritt auf dem Weg zu vollen Kampfeinsätzen — ohne daß wenigstens die notwendige Verfassungsänderung vorgenommen wurde. Ob der derzeitige Ausbildungs- und Ausrüstungsstand der Bundeswehr den Anforderungen in Somalia entspricht und ob sich genügend Freiwillige finden werden, entzieht sich meiner Kenntnis. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Bernd Neumann auf die Fragen des Abgeordneten Wolf-Michael Catenhusen (SPD) (Drucksache 12/4734 Fragen 3 und 4): Trifft es zu, daß sich bis auf die Universität von Arizona alle amerikanischen Partner aus dem Projekt des Mount Graham International Observatory (MGIO), an dem die Max-PlanckGesellschaft (MPG) beteiligt ist, zurückgezogen haben? Aus welchen Gründen haben diese Institutionen ihre Beteiligung aufgekündigt, und ergeben sich daraus nach Auffassung der Bundesregierung Gründe, die Beteiligung der MPG zu überdenken? Zu Frage 3: Nein. Die Beteiligungsverhältnisse an dem Mount Graham International Observatory-Projekt (MGIO) der University of Arizona (UA), das derzeit aus drei Teilvorhaben besteht, lauten vielmehr wie folgt: a) 10 m-Radioteleskop für den Submillimeterwellenlängenbereich Partner: MPG, University of Arizona b) Optisches 1,8 m-Teleskop Partner: Vatikan, University of Arizona c) Optisches 8 m-Doppelteleskop, Projektname „Columbus" Partner: Observatorium Arcetri (Universität Florenz), Ohio State University, Research Corporation, Tucson. Der Vertrag zum Teilvorhaben bestand von Anfang an nur zwischen der University of Arizona und der MPG. Es gab nie Änderungen im Partnerstatus. Zu Frage 4: Beim Projekt Columbus, an dem die MPG nicht beteiligt ist, hatte sich die Ohio State University Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 151. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 21. April 1993 12997* zwischenzeitlich zurückgezogen, ist aber erneut beigetreten, jedoch mit einem geringeren Beitrag. Als neuer Partner ist die Research Corporation, Tucson, hinzugekommen. Es ist bei einem derartigen Vorhaben nicht ungewöhnlich, daß sich Anzahl und Zusammensetzung der Partner angesichts der finanziellen Belastungen und der absehbaren Verzögerungen durch die Projektgegner ändern. Gründe dafür, die Beteiligung der MPG zu überdenken, ergeben sich bei diesem Sachstand nicht. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rainer Funke auf die Fragen der Abgeordneten Uta Würfel (F.D.P.) (Drucksache 12/4734 Fragen 5 und 6): Ist der Bundesregierung bekannt, daß einzelne Betriebsrenten, wie z. B. der Bochumer Verband, in den Satzungen festgeschrieben haben, daß Abtretungen gegenüber jedermann nicht möglich sind und zur Folge haben, daß geschiedene Frauen nur dann im Rahmen des Versorgungsausgleiches bedacht werden, wenn das Familiengericht ausdrücklich eine Verfügung zur Abtretung im Rahmen des Scheidungsverfahrens erläßt? Falls die Bundesregierung meine Auffassung teilt, daß in vielen Fällen aus Unkenntnis dieses Sachverhalts die Frauen elementar beim Versorgungsausgleich benachteiligt werden, was gedenkt sie dagegen zu tun? Zu Frage 5 und 6: Für die Bundesregierung darf ich Ihre Fragen zusammenfassend wie folgt beantworten: Anrechte aus der betrieblichen Altersversorgung unterliegen vorrangig dem sog. öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleich mit seinen verschiedenen Ausgleichsformen. Der Ausgleichsberechtigte erhält in diesen Fällen vornehmlich ein Versorgungsanrecht in der gesetzlichen Rentenversicherung gutgebracht. Dem gesetzlichen Vorrang dieser Ausgleichsformen entspricht, daß auch in der Praxis die weitaus meisten betrieblichen Versorgungsanrechte im Wege des öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleichs ausgeglichen werden. Nur soweit nach Durchführung des öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleichs noch ein Anrecht verbleibt, das zu Lasten des Ausgleichsverpflichteten auszugleichen ist, findet der schuldrechtliche Versorgungsausgleich statt. Ein daraus zustehender Anspruch ist vom Verpflichteten selbst durch Zahlung einer Geldrente an den Ausgleichsberechtigten zu erfüllen. Dieser kann jedoch nach § 1587 1 BGB verlangen, daß der Verpflichtete seinen Leistungsanspruch gegenüber dem Kläger der auszugleichenden Versorgung in Höhe der geschuldeten Ausgleichsrente abtritt. Der Realisierung des Anspruchs dient Abs. 2 dieser Regelung, wonach der Abtretung Vorschriften über den Ausschluß der Übertragbarkeit oder Pfändbarkeit eines Versorgungsanrechts nicht entgegenstehen. Damit wird die Stellung des Ausgleichsberechtigten weitgehend der eines selbst leistungsberechtigten Versorgungsinhabers angepaßt und sichergestellt, daß er seinen Anspruch unbeschränkt durchsetzen kann. Soweit ein Versorgungsträger ungeachtet der eindeutigen Rechtslage die Wirksamkeit einer Abtretung zur Erfüllung schuldrechtlicher Ausgleichsansprüche erst auf Grund einer familiengerichtlichen Entscheidung anerkennt, dürfte es sich um einen Einzelfall handeln. Ein gesetzgeberisches Tätigwerden erscheint mir daher nicht veranlaßt. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jürgen Echternach auf die Fragen der Abgeordneten Marion Caspers-Merk (SPD) (Drucksache 12/4734 Fragen 7 und 8): Kann die Bundesregierung bestätigen, daß entgegen bisher bekanntgewordener Planung, über den März 1994 hinaus bis zu 1 000 Soldaten der deutsch-französischen Brigade auf dem bisherigen Fliegerhorst Bremgarten untergebracht werden sollen, da die eigentlich vorgesehenen Wohn- und Dienstgebäude in Müllheim renoviert bzw. umgebaut werden, und wurde der Brigade für die Nutzung von Bremgarten zusätzlich als Ausweichstandort eine längerfristige Option eingeräumt? Wann kann nach Ansicht der Bundesregierung der eigentlich als Anschlußnutzung für den Fliegerhorst Bremgarten vorgesehene „Gewerbepark Breisgau" definitiv eingerichtet werden, und ist die Bundesregierung bereit, den betroffenen Kommunen diesen Termin zu garantieren? Zu Frage 7: Es trifft nicht zu, daß über den 31. März 1994 hinaus Soldaten der Deutsch/Französischen Brigade auf dem bisherigen NATO-Flugplatz Bremgarten untergebracht werden. Der Deutsch/Französischen Brigade wurde auch keine längerfristige Option auf diese Liegenschaft als Ausweichstandort eingeräumt. Es handelt sich lediglich um eine Zwischenunterbringung bis zur Fertigstellung der Dienst- und Unterkunftsgebäude in der Turenne-Kaserne in Müllheim. Die Familienwohnungen für die Angehörigen der Deutsch/Französischen Brigade in Müllheim werden voraussichtlich im Juli 1993 bezugsfertig hergerichtet sein. Zu Frage 8: Die Oberfinanzdirektion Freiburg wird die Entbehrlichkeitsprüfung für den zum 31. Mai 1994 zurückzugebenden überwiegenden Teil des Fliegerhorstes Bremgarten in Kürze durchführen. Wenn kein anderer Bundesbedarf besteht und das Land Baden-Württemberg kein Erwerbsinteresse zur Erfüllung eigener Aufgaben hat, steht einer Veräußerung an die Belegenheitsgemeinden oder an einen noch zu gründenden kommunalen Zweckverband nichts entgegen. Die Verwirklichung des Gewerbeparks hängt von der Entscheidung der betroffenen Gemeinden ab. Sie wollen hierüber auf der Grundlage von Entwicklungskonzepten entscheiden, die sie bei der Landesentwicklungsgesellschaft Baden-Württemberg in Auftrag gegeben haben. 12998' Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 151. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 21. April 1993 Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wolfgang Gröbl auf die Frage des Abgeordneten Ortwin Lowack (fraktionslos) (Drucksache 12/4734 Frage 9): Welche Perspektive hat die Bundesregierung zur landwirtschaftlichen Ausgleichszulage, die sich in den vergangenen Jahren, vor allem auch in den Problemzonen der alten Bundesländer in hervorragender Weise bewährt hat? Die Ausgleichszulage trägt als Kernbestandteil der Förderung benachteiligter landwirtschaftlicher Gebiete in erheblichem Maße zur Stabilisierung der Einkommenssituation in landwirtschaftlichen Betrieben bei. Darüber hinaus leistet die Ausgleichszulage einen wichtigen Beitrag zur Stabilisierung strukturschwacher ländlicher Räume und zur Erhaltung einer vielfältigen Kulturlandschaft. In Deutschland sind 50,6 % der gesamten landwirtschaftlich genutzten Fläche — rd. 9,4 Millionen Hektar — als benachteiligte Gebiete anerkannt. Seit 1992 sind auch die neuen Bundesländer in die Förderung der benachteiligten Gebiete einbezogen, in denen die Bewältigung des schwierigen strukturellen Anpassungsprozesses durch die Gewährung der Ausgleichszulage erleichtert wird. Die Förderung landwirtschaftlicher Betriebe in benachteiligten Gebieten basiert auf einem 1975 eingeführten EG-Förderungsprogramm. Die Bundesregierung tritt dafür ein, daß diese langjährig bewährte Förderung auch in Zukunft aufrechterhalten wird. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rudolf Kraus auf die Frage des Abgeordneten Claus Jäger (CDU/CSU) (Drucksache 12/4734 Frage 11): Hat die Bundesregierung geprüft, ob es rechtliche Möglichkeiten gibt, die Gewährung einer Altersrente der BfA an den früheren SED-Chef Honecker im Hinblick auf die von ihm dem deutschen Volk zugefügten unermeßlichen Schäden zu verhindern, und wenn ja, mit welchem Ergebnis? Die Auslegung der Rentengesetze und ihre Anwendung im Einzelfall obliegt dem zuständigen Rentenversicherungsträger, im Fall des Herrn Honecker der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte. Die Bundesregierung hat kein Direktions- oder Aufsichtsrecht gegenüber der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte, so daß insofern keine rechtliche Möglichkeit besteht, auf administrativem Wege auf das Verwaltungsverfahren einzuwirken. Unabhängig davon hat die Bundesregierung die geltende Rechtslage eingehend geprüft; diese Prüfung hat — in Übereinstimmung mit der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte — zu dem Ergebnis geführt, daß nach geltendem Recht eine Rentenzahlung an Herrn Honecker unabhängig von dessen Aufenthaltsort nicht verhindert werden kann. Eine Aufrechnung mit Schadenersatzansprüchen könnte nach geltendem Recht nur der zuständige Leistungsträger vornehmen. Es ist jedoch nicht ersichtlich, daß der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte Schadenersatzansprüche gegenüber Herrn Honecker zustehen. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Bertram Wieczorek auf die Fragen der Abgeordneten Ulrike Mehl (SPD) (Drucksache 12/4734 Fragen 17 und 18): Wie beurteilt die Bundesregierung die nicht artgerechte Haltung von Delphinen und anderen besonders geschützten Tierarten in Tiergärten, Zoos und Erlebnisparks zum Zwecke der Unterhaltung im Hinblick auf die Vorschriften des Bundesnaturschutzgesetzes und des Tierschutzgesetzes, und wie sollen diese Mißstände wirksam abgestellt werden? Sollten die letzten Exemplare von seltenen, aussterbenden Tierarten in ihren natürlichen Lebensräumen bis zu ihrem Lebensende geschützt werden, oder sollten diese Tiere mit allen Risiken und zweifelhaften Erfolgsaussichten der Natur entnommen und gezüchtet werden, obwohl eine Wiederaussiedlung nur in seltenen Ausnahmefällen und mit nachteiligen Veränderungen der Tierarten gelingen kann? Zu Frage 17: Die Bundesregierung mißbilligt die nicht artgerechte Haltung von Delphinen und anderen besonders geschützten Tierarten. Eine nicht artgerechte Tierhaltung verstößt sowohl gegen die Bundesartenschutzverordnung als auch gegen das Tierschutzgesetz. Deshalb bedürfen z. B. die Errichtung, Erweiterung und der Betrieb von Tiergehegen nach § 24 Bundesnaturschutzgesetz der Genehmigung der nach Landesrecht zuständigen Behörde. Die vorgenannten bundesrechtlichen Vorschriften gehen davon aus, daß grundsätzlich eine artgerechte Tierhaltung auch besonders geschützter Arten möglich ist. Die Überprüfung der Haltungsbedingungen und gegebenenfalls die Abstellung von Mängeln ist Aufgabe der zuständigen Landesbehörden. Diese haben außerdem die notwendigen Auflagen zu erteilen und diese auch durchzusetzen. Zu Frage 18: Die Rettung vom Aussterben bedrohter Tierarten kann erfolgreich nur in Zusammenarbeit mit den Ursprungsländern gelingen, in denen die betroffene Tierart ihre natürliche Verbreitung hat. Arterhalt ist ohne einen wirksamen Biotopschutz, d. h. den Erhalt der natürlichen Lebensräume mit den dazugehörigen Lebensgemeinschaften, auf Dauer nicht möglich. Zur Erreichung einer dauerhaften Arterhaltung kann es aber sinnvoll sein, die letzten Exemplare einer Art in Gefangenschaft zu erhalten und durch ein unter wissenschaftlicher Kontrolle stehendes Zuchtprogramm zu vermehren, um auf diese Weise zu versuchen, das sichere Aussterben zu ver- Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 151. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 21. April 1993 12999* hindern. Dies gilt vor allem dann, wenn die Restpopulation einer Tierart eine bestimmte Zahl, die für die Reproduktion und den Erhalt erforderlich ist, unterschreitet. In jedem Fall müssen zusätzlich zum Zuchtprogramm Maßnahmen ergriffen werden, die den erforderlichen natürlichen Lebensraum für eine spätere Auswilderung sicherstellen. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Eduard Lintner auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Burkhard Hirsch (F.D.P.) (Drucksache 12/4734 Fragen 24 und 25): Ist es zutreffend, daß ein in Deutschland tätiger Amtsbote — verheiratet, zwei Kinder — beim Europäischen Patentamt in München 6 285 DM steuerfrei erhält, während ein beim Deutschen Patentamt in München arbeitender Amtsbote in der höchsten Dienstaltersstufe monatlich brutto 3 700 DM verdient? Was beabsichtigt die Bundesregierung zu tun, um diesen untragbaren Zustand zu beenden, daß ein EG-Bediensteter im Durchschnitt doppelt so viel verdient wie ein vergleichbarer deutscher Beamter? Zu Frage 24: Es ist zutreffend, daß Bedienstete der Europäischen Gemeinschaften und anderer internationaler Organisationen (z. B. Europäische Patentorganisation) durchschnittlich das Doppelte der Gehälter vergleichbarer nationaler Beamter verdienen, wenn man die Auslandszulage in diesen Organisationen bei der Gehaltsberechnung berücksichtigt. Die Auslandszulage erhalten jedoch nur Bedienstete, die nicht die Staatsangehörigkeit des Landes besitzen, in welchem sie ihren Dienst tun. Ziel der Auslandszulage ist der Ausgleich der erhöhten Lebenshaltungskosten außerhalb des Heimatlandes. Ein Deutscher, der in München bei der Europäischen Patentorganisation arbeitet, erhält daher diese Zulage, die i. d. R. 16-20 v. H. des Grundgehaltes beträgt, nicht. Die Bundesregierung kann allerdings den konkreten Betrag von 6 285,— DM als Gehalt eines Amtsboten beim Europäischen Patentamt nicht bestätigen, da bezifferte Gehaltsberechnungen nur im Einzelfall und bei Kenntnis der zugrunde gelegten Dienstaltersstufe, Staatsangehörigkeit, Berechtigung für Zulagen usw. möglich sind. Diese Angaben fehlen hier. Unzutreffend ist die Annahme, daß die Gehälter beim Europäischen Patentamt steuerfrei seien. Sie unterliegen zwar nicht der nationalen, aber einer organisationsinternen Steuer. Zu Frage 25: Die Bundesregierung bemüht sich seit Jahren im Einklang mit entsprechenden Beschlüssen von Bundestag und Bundesrat, der auseinanderlaufenden Entwicklung der nationalen und der internationalen Besoldung entgegenzuwirken, indem sie sich zu den Vorschlägen zur Verbesserung der internationalen Besoldung sehr kritisch einstellt und sie im Regelfall ablehnt. Auch werden Vorschläge, die neben der Besoldung sonstige Besserstellungen der internationalen Bediensteten gegenüber dem nationalen öffentlichen Dienst anstreben, nicht unterstützt. Da die Bundesrepublik Deutschland aber in den Entscheidungsgremien der internationalen Organisationen stets auf ein Zusammenwirken mit anderen Mitgliedstaaten angewiesen ist, lassen sich die restriktiven deutschen Vorstellungen oft nicht durchsetzen. Dessen ungeachtet wird die Bundesregierung auch weiterhin beharrlich und unter Hinweis auf die Beschlüsse von Bundestag und Bundesrat auf eine Trendänderung im Sinne der Fragestellung hinwirken. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Eduard Lintner auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Egon Jüttner (CDU/CSU) (Drucksache 12/4734 Fragen 26 und 27): Was unternimmt die Bundesregierung auf nationaler und auf europäischer Ebene gegen die sich abzeichnende Verringerung der Aufklärungsquote bei Verbrechen seit der Abschaffung der Kontrollen an den EG-Binnengrenzen? Welchen Stand hat bis jetzt der Aufbau von Europol erreicht, und bis wann wir Europol nach Auffassung der Bundesregierung voll einsatzfähig sein? Zu Frage 26: Die Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft sind sich darüber einig, daß der vollständige Wegfall der Binnengrenzkontrollen wirksame Ausgleichsmaßnahmen voraussetzt. Wichtigste Maßnahme in diesem Zusammenhang ist das Vorhandensein eines europäischen Fahndungssystems. Angestrebt werden darüber hinaus Erleichterungen und Vereinfachungen im Bereich der internationalen Rechtshilfe und der Auslieferung sowie Regelungen zur grenzüberschreitenden Observation und Nacheile. Als Vorbild für solche Ausgleichsmaßnahmen gilt das Schengener Durchführungsübereinkommen von 1990, das von 9 der 12 EG-Staaten unterzeichnet wurde und voraussichtlich in diesem Jahr in Kraft treten wird und die vollständige Aufhebung aller Personenkontrollen an den Grenzen der Vertragsstaaten sowie Ausgleichsmaßnahmen, die notwendig sind, damit Sicherheitseinbußen nicht entstehen, vorsieht. Über eine Veränderung der Aufklärungsquote bei Verbrechen seit dem Abbau der Kontrollen an den EG-Binnengrenzen kann — wegen des noch nicht vollständigen Abbaues und einer nicht feststellbaren Kausalität von Maßnahmen des Binnengrenzkontrollabbaues zu der Entwicklung der Aufklärungsquote — mithin eine Aussage nicht gemacht werden. 13000* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 151. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 21. April 1993 Zu Frage 27: Alle an der Errichtung von Europol beteiligten Staaten der Europäischen Gemeinschaft sind sich darin einig, daß für die Errichtung und die Tätigkeit von Europol grundsätzlich eine ratifizierungsbedürftige Konvention als Rechtsgrundlage erforderlich ist. Die Vorarbeiten hierzu haben unter britischer Federführung begonnen. Die Erarbeitung dieser Konvention dürfte geraume Zeit in Anspruch nehmen. Das Vereinigte Königreich hat für Juni 1993 die Vorlage eines ersten Konventionsentwurfs angekündigt. Um gleichwohl einen raschen Tätigkeitsbeginn einer Vorläuferinstitution von Europol zu ermöglichen, hat Deutschland vorgeschlagen, den Informationsaustausch über Europol zunächst auf der Grundlage der nationalen Rechtssysteme zu organisieren. Danach soll ein Informationsaustausch über Verbindungsbeamte aus den zwölf Mitgliedstaaten stattfinden, die — mittels Datensichtgerät —jeweils direkten Zugang zu ihren nationalen Informationssystemen haben, sofern diese für die Bekämpfung der Rauschgiftkriminalität von Bedeutung sind. Dieses Modell wird also nicht mit bei Europol eingerichteten zentralen Informationsdateien arbeiten. Zur Vorbereitung der Tätigkeitsaufnahme dieser provisorischen Europol-Stufe wurde am 1. September 1992 ein Aufbaustab in Straßburg installiert. Rechtsgrundlage dieses provisorischen EuropolModells soll eine Ministervereinbarung sein. Die ursprünglich für den 1. Dezember 1992 in London beabsichtigte Unterzeichnung dieser Ministervereinbarung erfolgte jedoch nicht, da unter den Mitgliedstaaten eine Einigung über den Standort des provisorischen Europol-Modells nicht erzielt werden konnte. Eine solche Einigung wurde von einigen Staaten als Voraussetzung für eine Unterzeichnung angesehen. Ob eine solche Einigung auf der bevorstehenden informellen Sitzung der TREVI-Minister am 6./7. Mai 1993 in Kolding gelingt, bleibt abzuwarten. Der Europäische Rat hat sich bisher zur Frage des endgültigen Sitzes nicht konkret geäußert. Der Europäische Rat vom 11./12. Dezember 1992 in Edinburgh hat lediglich die Absichtserklärung abgegeben, auf einer seiner nächsten Tagungen eine Reihe von Standortentscheidungen zu treffen. Dabei sollen bereits getroffene Standortentscheidungen bezüglich anderer europäischer Institutionen berücksichtigt werden. Mitgliedstaaten, in denen derzeit keine Gemeinschaftsinstitution ihren Sitz hat, soll dabei angemessene Priorität eingeräumt werden. In dieser Absichtserklärung kommt zum Ausdruck, daß die Standortfrage für Europol Bestandteil des Sitzfragenpakets in bezug auf eine Reihe weiterer, europäischer Institutionen ist und der Europäische Rat beabsichtigt, hierüber eine Gesamtentscheidung zu treffen. Eine Voraussage zum Zeitpunkt der Einsatzfähigkeit von Europol ist danach gegenwärtig nicht möglich. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Eduard Lintner auf die Frage des Abgeordneten Jürgen Augustinowitz (CDU/CSU) (Drucksache 12/4734 Frage 28): Welche Auswirkungen auf die Kriminalitätsentwicklung in Deutschland hat — nach Auffassung der Bundesregierung — der seit Jahren unkontrollierte Zuzug von Asylbewerbern? In den vergangenen Jahren ist ein anhaltender Anstieg der Zahl der Asylbewerber unter den Tatverdächtigen zu verzeichnen. Nach der polizeilichen Kriminalstatistik ergeben sich folgende Zahlen: Jahr Tatverdächtige Anzahl der Anteil der Asyl- insgesamt Asylbewerber bewerber an der Zahl aller Tatver- dächtigen 1984 1 254 213 15 952 1,3 % 1985 1 290 999 22 961 1,8 % 1986 1 306 910 38 984 3,0 % 1987 1 290 441 44 104 3,4 % 1988 1 314 080 52 763 4,0 % 1989 1 370 962 74 323 5,4 % 1990 1 437 923 86 875 6,0 % 1991 1 466 752 108 355 7,4 % (alte Länder incl. Gesamtberlin) 1992 1 581 734 172 728 10,9 % (alte Länder incl. Gesamtberlin) Bei diesen Zahlen ist jedoch zu berücksichtigen, daß in den letzten Jahren ein Drittel der tatverdächtigen Asylbewerber gegen das Ausländergesetz oder das Asylverfahrensgesetz verstießen. Wertungsprobleme ergeben sich zudem auch aus dem unterschiedlichen Dunkelfeld, der unterschiedlichen Geschlechts-, Alters- und Sozialstruktur der Asylbewerber gegenüber den deutschen Tatverdächtigen und der Tatsache, daß bestimmte Delikte im Ausländer- und Asylverfahrensgesetz eben nicht von Deutschen begangen werden können. Trotz dieser Einschränkungen sind jedoch bei einigen Straftatengruppen hohe Anteile von Asylbewerbern festzustellen, so bei Ladendiebstahl, bei Diebstahl unter erschwerenden Umständen, bei Raub und bei Handel mit und Schmuggel von Heroin. Das Bundesministerium des Innern hat das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge (BAF1) in Zirndorf bereits seit Jahren angewiesen, von den Ländern gemeldete erheblich straffällig gewordene Asylbewerber im Rahmen des Möglichen bevorzugt zu bescheiden, urn auf diese Weise ihren Aufenthalt in Deutschland verkürzen zu können. Entsprechend ist auch weitgehend verfahren worden. Die Bundesregierung hat stets die Tatsache betont, daß der überwiegende Teil der bei uns lebenden Ausländer sich rechtstreu verhält. Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 151. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 21. April 1993 13001* Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Heinrich L. Kolb auf die Fragen der Abgeordneten Monika Ganseforth (SPD) (Drucksache 12/4734 Fragen 31 und 32): Welche Methanverluste treten jährlich durch Undichtigkeiten an erdverlegten Gasversorgungsleitungen auf? Auf Grund welcher staatlichen Rechtsgrundlage und in welchem Zeitabstand erfolgt die sicherheitstechnische Überprüfung von erdverlegten Gasversorgungsleitungen? Zu Frage 31: Zur Frage der Methanverluste durch Undichtigkeiten an erdverlegten Gasversorgungsleitungen gibt es zwei Untersuchungen. Für die alten Bundesländer hat das Battelle-Institut im Jahre 1989 die Höhe der Methanverluste aus der Erdgasversorgung untersucht. Bei der Ermittlung hat es alle Möglichkeiten der Methanfreisetzung — Gewinnung, Aufbereitung, Transport, Speicherung, Verteilung und Verwendung —, auch durch die für Deutschland bestimmten Importerdgasmengen im Ausland, berücksichtigt. Nach dieser Untersuchung beträgt der Methanverlust bezogen auf den deutschen Erdgasverbrauch knapp 0,7 %. Für die neuen Bundesländer wird das Deutsche Brennstoffinstitut, Freiberg, in Kürze eine Untersuchung vorlegen. Nach dieser Unterrichtung liegt der Methanverlust im Augenblick noch unterhalb der Werte der alten Bundesländer. Grund für diesen niedrigeren Wert ist der noch hohe Anteil der Versorgung mit dem — wegen der erheblich höheren Erzeugungskosten — teureren Stadtgas. Nach der Untersuchung wird jedoch die Methanfreisetzung durch die Umstellung von Stadt- auf Erdgas bis etwa 1996 auf etwas über 1 % ansteigen. Der Grund für diesen höheren Wert ist der schlechtere technische Zustand des Gasnetzes in den neuen Bundesländern. Mit der mit großem Tempo betriebenen Sanierung der Netze ist aber bis zum Jahre 2000 auch in den neuen Bundesländern der Rückgang der Methanfreisetzung auf die Höhe der alten Bundesländer zu erwarten. Zu Frage 32: Rechtsgrundlage für die sicherheitstechnische Überprüfung von erdverlegten Gasversorgungsleitungen sind die Vierte Verordnung zur Durchführung des Energiewirtschaftsgesetzes und das darauf gestützte Technische Regelwerk des Deutschen Vereins des Gas- und Wasserfaches e. V. (DVGW). Hier ist speziell auf das Arbeitsblatt G 465/I des DVGW zu verweisen. Dieses Arbeitsblatt gilt für Versorgungsleitungen der öffentlichen Gasversorgung mit einem Betriebsdruck bis 4 bar, bei denen Methanverluste am häufigsten auftreten. Für Gasrohrleitungen mit höheren Betriebsdrücken gelten die Arbeitsblätter G 466/I und G 466/1I. Die Zeitabstände sind in den Arbeitsblättern im einzelnen festgelegt und betragen zwischen einem halben Jahr und vier Jahren. Wenn notwendig, sind die Überwachungszeiträume jedoch zu verkürzen. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Heinrich L. Kolb auf die Fragen der Abgeordneten Ina Albowitz (F.D.P.) (Drucksache 12/4734 Fragen 34 und 35): Wie beurteilt die Bundesregierung aus verbraucherpolitischen und kartellrechtlichen Gesichtspunkten die Tatsache, daß in der Bundesrepublik Deutschland seitens der Banken und Sparkassen zwei Firmen mit der Herstellung aller von ihnen ausgegebenen Euroscheckkarten beauftragt sind und Bankkunden z. B. bei Verlust ihrer Scheckkarte nach Auskunft der Dresdner Bank auf den Ersatz mindestens vier bis sechs Wochen warten müssen, da es für solche Fälle keine vorrangige zeitnahe Erledigung wie bei den Kreditkartenorganisationen gibt? Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, auf die Banken und Sparkassen einzuwirken, um die monopolistische Marktstruktur bei der Kartenherstellung zu beenden und zu einer Anderung dieser kundenunfreundlichen Praxis bei der Scheckkartenersatzausgabe zu kommen, die zu einer gravierenden und unverhältnismäßigen Beschränkung der Betroffenen hinsichtlich der Teilnahme am üblichen Scheck- und Geldabhebungsverkehr an Bankautomaten führt? Zu Frage 34: Die Bundesregierung überblickt im einzelnen nicht, ob es organisatorische Vorkehrungen gibt, die Neuausgabe von verlorenen Euroscheckkarten zu beschleunigen. Sie geht aus verbraucherpolitischen Gründen davon aus, daß die Banken alle Verbesserungsmöglichkeiten schon im ureigensten Interesse ausschöpfen werden. So konnten die Fristen nach Mitteilung des Bundesverbandes Deutscher Banken in letzter Zeit auf ein bis drei Wochen verkürzt werden. Das Kartellrecht steht dem Vorgehen der Banken nicht entgegen. Die Beauftragung nur weniger Unternehmen mit der Herstellung ist nicht darauf zurückzuführen, daß diese Unternehmen als Oligopolisten eine marktbeherrschende Stellung mißbräuchlich ausnutzen. Vielmehr sind für die Konzentration der Produktion angesichts der Sensibilität des Produkts ähnlich wie bei der Personalausweis- und Geldherstellung Sicherheitsgründe ausschlaggebend. Die zu erfüllenden Zulassungsvoraussetzungen sind hoch. Dies liegt im Interesse eines funktionierenden Zahlungsverkehrs und damit auch der Verbraucher. Zu Frage 35: Mangels Vorliegens einer marktbeherrschenden Stellung der einzelnen Banken und Sparkassen im Euroscheckverkehr ist für ein Einwirken auf Banken und Sparkassen zur Änderung der Organisation der Kartenherstellung nach Auffassung der Bundesregierung kartellrechtlich kein Raum. Das Euroschecksystem steht im Wettbewerb mit Kreditkartenzahlungssystemen und ist auch EG-wettbewerbsrechtlich anerkannt. 13002* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 151. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 21. April 1993 Anlage 15 Antwort der Parl. Staatssekretärin Michaela Geiger auf die Fragen der Abgeordneten Andrea Lederer (PDS/ Linke Liste) (Drucksache 12/4734 Fragen 36 und 37): Ist das vom Bundesministerium der Verteidigung am 31. März 1993 veröffentlichte Dementi, wonach Dresden zu keiner Zeit Ziel der nuklearen Einsatzplanung der NATO war, so zu verstehen, daß das gesamte Territorium der DDR zu keinem Zeitpunkt Ziel einer solchen Planung war bzw. vollständig aus ihr ausgenommen war? Gedenkt die Bundesregierung nach dem Ende der Ost-West-Konfrontation und der Offenlegung der militärischen Pläne der DDR und des Warschauer Vertrages ihrerseits die entsprechenden Pläne gegen das Territorium der DDR, darunter für den Einsatz von Kernwaffen, der Öffentlichkeit zugänglich zu machen? Zu Frage 36: Die Bundesregierung nimmt zu Fragen der nuklearen Planung der Nordatlantischen Allianz nicht Stellung. Nukleare Einsatzinformationen unterliegen strengsten Geheimschutzvorschriften des Bündnisses, zu deren Einhaltung sich die Bundesrepublik Deutschland — wie alle Bündnispartner — strikt verpflichtet hat. Ohne Verletzung der Geheimhaltungspflicht kann ich Ihnen mitteilen, daß sich die nukleare Planung der Allianz niemals gegen Städte und Zivilbevölkerung gerichtet hat. Schon aus diesem Grund konnten auch bei Übungen Städte keine Ziele gewesen sein. Nichts anderes wurde mit der Erklärung vom 30. März 1993 gesagt, in der es heißt, daß Dresden zu keiner Zeit Ziel nuklearer Planung der NATO war. Darüber hinaus wird die Bundesregierung aus Geheimschutzgründen keine Angaben zu nuklearen Planungen machen und vorgebrachte Mutmaßungen — der Praxis aller bisherigen Bundesregierungen folgend — weder bestätigen noch verneinen. Zu Frage 37: Die ehemalige DDR und der Warschauer Pakt haben keine militärischen Pläne offengelegt. Vielmehr sind im Zuge der Verwirklichung der Deutschen Einheit lediglich einige Pläne bekanntgeworden, die vor der Arbeitsaufnahme des Bundeswehrkommandos Ost nicht vernichtet worden waren. Die Auswertung dieser Unterlagen wurde am 31. Januar 1992 von Bundesminister Dr. Stoltenberg der Öffentlichkeit vorgestellt. Die Verteidigungsplanung der Bundesrepublik Deutschland ist integriert in die Verteidigungsplanung der Nordatlantischen Allianz. Im Gegensatz zum Warschauer Pakt bleibt die NATO ein effektives Verteidigungs- und Schutzbündnis, welches darüber hinaus zum Forum für Kooperation und Dialog mit den Staaten Mittel- und Osteuropas geworden ist. Beratungen über die Veröffentlichung von Plänen zur Kriegsverhütung und — im Falle eines Angriffes gegen Bündnispartner — zum Schutz und zur Verteidigung des Bündnisgebietes stehen im Bündnis nicht an. Die Bundesregierung sieht auch keine Veranlassung, in der NATO eine Offenlegung der Verteidigungsplanung zu betreiben oder auf eine Herabstufung des Geheimschutzes zu dringen. Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Manfred Carstens auf die Fragen des Abgeordneten Ralf Walter (Cochem) (SPD) (Drucksache 12/4734 Fragen 41 und 42): Ergeben sich nach Kenntnis der Bundesregierung durch die Regelung, der zufolge Kinder bis zu zwölf Jahren bei Fahrten in Pkw durch geeignete Rückhalteeinrichtungen geschützt werden müssen und grundsätzlich nur bei Benutzung dieser Rückhalteeinrichtungen mitgenommen werden dürfen, Beeinträchtigungen beim Transport von Kindern durch Vereine oder im Rahmen von Nachbarschaftshilfe? Wie können solche naheliegenden Beeinträchtigungen nach Ansicht der Bundesregierung vermieden werden? Zu Frage 41: Mit der Verordnung (12. VO zur Änderung der StVO vom 22. Dezember 1992) sollen Kinder bei Verkehrsunfällen besser geschützt werden. Unbequemlichkeiten werden sich nicht vermeiden lassen, sind aber im Interesse einer angemessenen Sicherheit bei der Beförderung von Kindern hinzunehmen. Eine Gefährdung besteht auch bei der Beförderung durch Vereine oder im Rahmen der Nachbarschaftshilfe. Zu Frage 42: Durch gegenseitige Absprachen über organisatorische Maßnahmen dürfte es möglich sein, die Unbequemlichkeiten zu minimieren. Eine Änderung der StVO ist nicht beabsichtigt. Die Bundesregierung sieht sich durch die Haltung der Bundesländer bestätigt, die der Verordnung im Bundesrat einstimmig zugestimmt haben. Die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen ist Sache der Bundesländer. Im Interesse der Sicherheit der Kinder müssen sich diese aber auf wenige Ausnahmefälle beschränken.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Rita Süssmuth


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Meine Damen und Herren, die Sitzung ist eröffnet.
    Zunächst möchte ich von dieser Stelle aus ganz herzlich nachträglich Herrn Kollegen Adolf Herkenrath zum 65. Geburtstag, den er am 8. April feierte, gratulieren,

    (Beifall)

    ebenso dem Kollegen Manfred Reimann, der am 14. April seinen 65. Geburtstag feierte. Herzlichen Glückwunsch!

    (Beifall)

    Nun zum Amtlichen: Nach einer interfraktionellen Vereinbarung soll die verbundene Tagesordnung erweitert werden. Die Punkte sind in der Ihnen vorliegenden Zusatzpunktliste aufgeführt:
    1. Abgabe einer Erklärung der Bundesregierung: Deutsche Mithilfe bei VN-Friedensbemühungen
    2. Beratung des Antrags der Fraktion der SPD: Keine Beteiligung der Bundeswehr an der Durchsetzung des Flugverbots über Bosnien-Herzegowina — Drucksache 12/4710 —Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P.: Beteiligung der Bundeswehr am AWACS-Einsatz — Drucksache 12/4754 —Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P.: Hilfseinsatz der Bundeswehr für humanitäre Maßnahmen der Vereinten Nationen in Somalia — Drucksache 12/4759 —
    Sind Sie damit einverstanden? — Ich sehe und höre keinen Widerspruch. Dann ist es so beschlossen.
    Ich rufe die Zusatzpunkte 1 bis 4 auf:
    ZP1 Abgabe einer Erklärung der Bundesregierung
    Deutsche Mithilfe bei VN-Friedensbemühungen
    ZP2 Beratung des Antrags der Fraktion der SPD
    Keine Beteiligung der Bundeswehr an der Durchsetzung des Flugverbots über Bosnien-Herzegowina
    — Drucksache 12/4710 —
    ZP3 Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/ CSU und F.D.P.
    Beteiligung der Bundeswehr am AWACS-Einsatz
    — Drucksache 12/4754 —
    ZP4 Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P.
    Hilfseinsatz der Bundeswehr far humanitäre Maßnahmen der Vereinten Nationen in Somalia
    — Drucksache 12/4759 —
    Zur Regierungserklärung liegen zwei Entschließungsanträge der Gruppe PDS/Linke Liste vor.
    Ich weise darauf hin, daß über die beiden Anträge der Fraktionen der CDU/CSU und der F.D.P. und den Antrag der SPD im Anschluß an die Aussprache namentlich abgestimmt wird.
    Nach einer interfraktionellen Vereinbarung sind für die gemeinsame Aussprache nach der Regierungserklärung drei Stunden vorgesehen. — Auch dagegen höre ich keinen Widerspruch. Es ist so beschlossen.
    Das Wort zu einer Regierungserklärung hat der Bundesminister des Auswärtigen, Herr Dr. Klaus Kinkel.


Rede von: Unbekanntinfo_outline
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Heute geht es über den konkreten Anlaß dieser Debatte hinaus um eine Frage von grundsätzlicher außen- und sicherheitspolitischer Bedeutung, nämlich: Finden wir als vereintes und souveränes Deutschland nach dem Ende der bipolaren Welt des Ost-West-Konflikts zu einem neuen außen- und sicherheitspolitischen Konsens, der uns in einer veränderten Weltlage zu einem handlungsfähigen und verantwortungsbewußten Partner der Weltgemeinschaft macht? Sind wir bereit, die Friedensaufgaben uneingeschränkt wahrzunehmen, die die Völkergemeinschaft von uns als führender Industrienation angesichts völlig neuer sicherheitspolitischer Herausforderungen erwartet?
Nach den unheilvollen Erfahrungen mit unserer Geschichte hat der Deutsche Bundestag in den 50er Jahren um einen verteidigungspolitischen Grundkonsens gerungen; mit der Schaffung der Bundeswehr haben wir es uns damals wahrlich nicht leichtgemacht. Die Aufgaben der Bundeswehr wurden zu Recht auf die Verteidigung unseres Territoriums an



Bundesminister Dr. Klaus Kinkel
der Nahtstelle zweier Bündnissysteme beschränkt, die mitten durch unser Land lief und die Welt über 40 Jahre in zwei feindliche Lager teilte.
Aus dieser Lage heraus haben wir jahrzehntelang unsere Sicherheit definiert und dementsprechend den Auftrag der Bundeswehr ausschließlich in der Verteidigung im Rahmen des NATO-Bündnisses gesehen. Dies war der von unserer Gesellschaft und auch von der Politik getragene politische Grundkonsens.
Mit dem Fall von Mauer und Eisernem Vorhang hat die bipolare Weltordnung ein Ende gefunden. Damit wurde auch dem bisherigen Sicherheitsverständnis eine wesentliche Grundlage entzogen. Ja, auch in der neuen Weltlage bedeutet die Schaffung von Sicherheit vorwiegend Landesverteidigung. Aber wir brauchen unsere Bundeswehr heute nicht mehr ausschließlich dafür, unser Land gegen einen potentiellen Angreifer zu verteidigen. Statt dessen sind drei neue, wesentliche Aufgaben dazugekommen: Konfliktverhütung, Friedenssicherung und Friedensschaffung.
Durch den Wegfall des Ost-West-Konflikts haben sich die Vereinten Nationen aus ihrer jahrzehntelangen Lähmung im wahrsten Sinne des Wortes befreien können. Erstmals besteht die Chance, daß diese Organisation zu dem wird, was ihre Gründungsväter im Auge hatten, nämlich zum zentralen Friedenshüter der Menschheit. Das ist der Kern dieser Debatte. Der Kern ist nämlich: Wir müssen, ob wir wollen oder nicht, zu einem neuen, erweiterten politischen und verfassungsrechtlichen Konsens über die Aufgaben unserer Bundeswehr kommen, zu einem Konsens, der uns in die Lage versetzt, an der Lösung dieser drei genannten neuen zentralen Sicherheitsaufgaben unter UNO-Dach und an der Seite unserer Partner mitzuwirken.

(Beifall bei der F.D.P. und der CDU/CSU)

Meine Damen und Herren, das ist ein gesellschaftspolitischer und politischer Meinungsfindungs- und auch Entscheidungsprozeß, der uns, wie ich finde, nicht ganz zu Unrecht umtreibt und bei dem es in einem Rechtsstaat doch wahrhaftig — das ist jedenfalls mein Gefühl — keine Schande ist oder sein kann, wenn man auch in schwierigen verfassungsrechtlichen Fragen verschiedener Meinung ist.
Es besteht in diesem Haus weitgehend Einigkeit darüber, daß die Bundeswehr in die Lage versetzt werden muß, sich an Friedenssicherungen — ich nenne es einmal Blauhelm-Missionen — zu beteiligen. Wir ringen aber nun seit langer Zeit um die Frage, ob sich die Bundeswehr auch der Aufgabe der Friedensschaffung stellen muß. Die Antwort der Koalition, der Bundesregierung lautet hierauf eindeutig ja.

(Beifall bei der F.D.P. und der CDU/CSU)

Unser Vorschlag für eine entsprechende Grundgesetzänderung liegt auf dem Tisch. Mein Appell an alle, vor allem aber natürlich an die große Oppositionspartei SPD,

(Dr. Wolfgang Schäuble [CDU/CSU]: Relativ große!)

in dieser Debatte ist, sich nun endlich mit großem
Ernst und auch — das sage ich als Außenminister aus
der Erfahrung der letzten Monate — mit staatspolitischer Verantwortung um eine Lösung zu bemühen, die unser Land unter den neuen Gegebenheiten handlungsfähig macht und auch unseren verunsicherten Soldaten den sicheren Rahmen gibt, den sie für ihre Aufträge brauchen.

(Beifall bei der F.D.P. und der CDU/CSU — Detlev von Larcher [SPD]: Sie verunsichern doch!)

Es ist höchste Zeit zum Handeln. Ich sage deutlich und klar, daß wir mit unserem quälenden Prozeß innen- und außenpolitischen Schaden zu nehmen drohen. Die Bundesregierung hat zusammen mit ihren Partnern auf den revolutionären Wandel in Europa primär mit politischen und wirtschaftlichen Konzepten geantwortet. Es hat nie die Absicht bestanden, Außen- und Sicherheitspolitik in der sich neu ordnenden Welt auf das Militärische zu verengen.

(Beifall bei der F.D.P. und der CDU/CSU)

Die Schaffung einer weltoffenen und bürgernahen Europäischen Union, ihre feste transatlantische Verankerung sowie die stufenweise Ausdehnung dieses Stabilitätsraumes nach Osteuropa — das ist der Kern der notwendigen Antwort auf die neue Weltlage. Und die Staatengemeinschaft versucht heute, in einer neuen Gemeinsamkeit, in neuen Anläufen unter Führung der Vereinten Nationen und regionaler Abmachungen wie der KSZE der mit dem Ende der Blöcke leider aufgeflammten zahllosen Konflikte nationaler und ethnischer Minderheiten und der religiösen Konflikte Herr zu werden.
Die Vereinten Nationen sind leider an ihren Grenzen angekommen. Seit 1991 hat sich das Friedensengagement der UNO vervierfacht. Derzeit wirken 53 000 UNO-Soldaten aus 64 Ländern weltweit an 13 Friedensoperationen mit. Mit der UNOSOM II, der Somalia-Initiative, auf die ich gleich zu sprechen kommen werde, werden es über 80 000 sein.
Trotz unserer verfassungsrechtlichen Beschränkungen können wir auf eine langjährige, bemerkenswerte Bilanz deutscher personeller Beteiligung an humanitären Friedensmissionen der Vereinten Nationen zurückblicken. Ich denke an die Zurverfügungstellung von Lufttransportkapazitäten der Bundeswehr an die Vereinten Nationen nach dem YomKippur-Krieg im Jahre 1973, an die logistische Unterstützung der Abrüstungsmission im Irak durch Bundeswehrpiloten, an unsere Feldlazarette in Kambodscha, natürlich an die Luftbrücke nach Sarajewo oder an die Transall-Versorgungsflüge nach Ostbosnien und nach Somalia.
All diesen Aktionen ist bei aller Verschiedenheit eines gemeinsam: Es ging immer darum, Menschen in Not zu helfen und sie vor Gewalt und Menschenrechtsverletzungen zu bewahren. Hier wurde und wird kein militärischer Zwang ausgeübt. Es geht nicht und ging nicht um einen militärischen Einsatz.

(Zuruf von der SPD: Den wollen Sie aber!) — Den wollen wir gar nicht.

Die Behauptung, die Bundesregierung betreibe mit der Forderung nach uneingeschränkter Übernahme



Bundesminister Dr. Klaus Kinkel
aller Pflichten der UNO-Charta eine Militarisierung der deutschen Außenpolitik, ist absurd.

(Widerspruch bei der SPD)

Sind denn die Finnen, die Kanadier oder die Iren, die seit Jahren an allen Brennpunkten der Welt für die UNO ihren oft lebensgefährlichen Dienst tun, deshalb Militaristen?

(Lebhafter Beifall bei der F.D.P. und der CDU/CSU)

Sind die Franzosen oder die Engländer, die im ehemaligen Jugoslawien die Bevölkerung versorgen, die Amerikaner, die Italiener oder Inder, die in Somalia mit der Waffe in der Hand ein Volk vor Anarchie und Hungertod bewahren, alle Kriegstreiber? Wollen wir unsere eigenen Besatzungen in den Transall-Maschinen, die Ostbosnien versorgen, wollen wir unsere Bundeswehrsoldaten in den AWACS-Maschinen diesem Vorwurf aussetzen? Dürfen denn nicht gerade Soldaten sich humanitär betätigen? — Ich glaube, dies alles zeigt, wie absurd der Vorwurf einer geplanten Militarisierung ist.

(Beifall bei der F.D.P. und der CDU/CSU — Zurufe von der SPD — Hans Klein [München] [CDU/CSU]: Moralische Verkommenheit spricht aus solchen Zwischenrufen!)

Meine Damen und Herren, der blutigste und unmenschlichste der neu aufgeflammten Konflikte spielt sich in unserem eigenen Hause, in Europa, ab, im ehemaligen Jugoslawien. Ein völkischer Eroberungskrieg — und es ist nichts anderes — am Ende des 20. Jahrhunderts ist eine ungeheuerliche Herausforderung der Staatengemeinschaft, eine Herausforderung gerade beim Neuanfang in Europa, eine Herausforderung für die sich neu ordnende Staatengemeinschaft. Diese Staatengemeinschaft hat leider — das müssen wir sagen — bisher kein Mittel gefunden, dem Morden, dem Vertreiben, dem Vergewaltigen ein Ende zu setzen. Der Fall von Srebrenica hat uns erneut das ganze Ausmaß der menschlichen Tragödie wahrhaftig dramatisch vor Augen geführt.
Ich verstehe — ich habe das von diesem Pult aus schon zwei- oder dreimal gesagt, ich wiederhole es — die Empörung, die Enttäuschung der Menschen über die Unfähigkeit der Staatengemeinschaft, das Blutvergießen zu beenden, nur zu gut. Aber ein Rezept, wie man Serbien unterhalb eines massiven militärischen Eingreifens mit ungewissem Ausgang und dem Risiko einer unberechenbaren Ausweitung der Kriegshandlungen in die Schranken weisen könnte, hat eben auch noch niemand vorgelegt.

(Lieselott Blunck [Uetersen] [SPD]: Nein, noch nicht einmal beim Embargo war man sich einig! — Hans Klein [München] [CDU/ CSU]: Frau Blunck hat ein Rezept! — Weiterer Zuruf von der CDU/CSU: Wer schreit, hat unrecht!)

Eines wird jedoch mittlerweile jedem überdeutlich, auch denen, die anfangs zögerlich waren: Belgrad versteht offensichtlich nur die Sprache des äußersten Drucks. Dieser Druck wächst, für viele — auch für mich — manchmal zu langsam oder zu spät; aber es wird doch langsam deutlich, daß die Geduld der
Staatengemeinschaft am Ende ist. Der Beginn der militärischen Luftüberwachung durch die NATO, die jüngsten Äußerungen von Lord Owen, dem Europa-Beauftragten, zur Notwendigkeit schärferer Maßnahmen gegen die serbische Seite setzen klare Zeichen. Der UN-Sicherheitsrat hat mit der Resolution 820 eine entscheidende Weichenstellung vorgenommen. Serbien mag heute noch militärisch triumphieren; aber wenn es seine Politik nicht ändert, droht ihm — das steht inzwischen fest — die völlige politische und wirtschaftliche Isolierung, auf die wir im Rahmen der Europäer besonders massiv gedrängt haben.
Deutschland hat sich von Anfang an an den internationalen Bemühungen zur Lösung dieses Konflikts aktiv beteiligt. Unser Anteil an EG-Beobachtermissionen entspricht unserer Größe und Verantwortung innerhalb der Gemeinschaft. Wir sind mit dem zweitstärksten Kontingent an den Missionen beteiligt, mit denen die Nachbarstaaten Serbiens und Montenegros bei der Überwachung der Sanktionen unterstützt werden. Den gleichen Zweck wird die Polizei- und Zollaktion der WEU zur Unterstützung des Embargos auf der Donau erfüllen. Wir werden dort mit vier BGS-und Zollbooten und ca. 50 Mann von Zoll und Polizei den größten personellen und materiellen Beitrag leisten, damit die Donau endlich nicht mehr zum Embargobruch mißbraucht wird.

(Beifall bei der F.D.P. und der CDU/CSU)

Mit unseren humanitären Leistungen im ehemaligen Jugoslawien stehen wir von allen europäischen Staaten an der Spitze. Wir haben unter den EG-Staaten mit Abstand die meisten Flüchtlinge aufgenommen. Der bislang von Bundesregierung, Bundesländern und privaten Hilfsorganisationen zur Verfügung gestellte Finanzbedarf beläuft sich inzwischen auf fast 540 Millionen DM. Wir können uns also mit diesen Beiträgen wahrhaftig sehen lassen. Ein zentraler Bereich unserer Hilfe ist die Unterbringung von Vertriebenen in Bosnien-Herzegowina und im angrenzenden Kroatien durch den Bau von Flüchtlingslagern und die Wiederherstellung vorhandener Unterkünfte. Auf all diesen Gebieten leistet unser Technisches Hilfswerk Beachtliches, Bewundernswertes. Die Bundesregierung bemüht sich intensiv um die Versorgung der durch den Krieg am schlimmsten betroffenen Männer, Frauen und Kinder aus dieser Region. Im Kessel von Bihac versorgen wir Verwundete. Nicht zuletzt beteiligt sich die Bundeswehr an den Versorgungsflügen nach Sarajewo und an den Flügen zum Abwurf von Lebensmittelsendungen über eingeschlossenen ostbosnischen Ortschaften.
Dies ist eine Bilanz, die sich sehen lassen kann. Ich möchte auch von dieser Stelle aus unseren besonderen Dank — den Dank der Bundesregierung — und unsere Anerkennung dem selbstlosen Einsatz aller deutschen Helfer zollen, der Bundeswehr, vor allem den deutschen Flugzeugbesatzungen, die dabei, obwohl es humanitäre Einsätze sind, Leib und Leben riskieren.

(Beifall bei der F.D.P., der CDU/CSU, der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Meine Damen und Herren, die Herstellung eines neuen politischen und rechtlichen Konsenses über



Bundesminister Dr. Klaus Kinkel
den außen- und sicherheitspolitischen Beitrag Deutschlands zur Sicherung des Weltfriedens ist inzwischen zu einem Problem geworden, das gelöst werden muß, wenn wir uns im Bündnis, in der Europäischen Gemeinschaft und im UN-Rahmen nicht auf Dauer ins Abseits begeben wollen. Ich füge hinzu: Wir alle müssen umdenken. Ich achte die Motive derer, die sich über ein erweitertes Engagement unserer Bundeswehr Sorgen machen. Ich möchte nichts beiseitewischen. Aber die Vorstellung, der wirtschaftsstärkste und jetzt bevölkerungsreichste Staat in der Mitte Europas könne sich nach dem Fall von Mauer und Eisernem Vorhang in eine Art Schnekkenhaus zurückziehen, während unsere Partner für uns die Kastanien aus dem Feuer holen, hält doch der Realität nicht stand.

(Beifall bei der F.D.P. und der CDU/CSU)

Unsere Partner in Allianz und WEU haben über 40 Jahre lang mit für unsere Sicherheit gesorgt.

(Beifall bei der F.D.P. und der CDU/CSU)

Wenn wir diese Partner nun bei den neu hinzugekommenen Aufgaben der Friedenssicherung und Friedensschaffung im Stich lassen, dann werden wir letztlich bündnisunfähig.
Nein, wir wollen keine unbesonnenen Draufgänger, wir wollen aber auch keine Drückeberger sein.

(Beifall bei der F.D.P. und der CDU/CSU)

Ja, wir wollen und müssen unsere Geschichte im Auge behalten, dürfen uns aber auch nicht hinter ihr verschanzen.

(Beifall bei der F.D.P. sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Ich finde, daß eine Lehre aus dieser Geschichte wirklich nur lauten kann: Nie wieder aus der Gemeinschaft westlicher Völker ausscheren, nie wieder Sonderwege, auch nicht den der moralischen Besserwisserei und der Gesinnungsethik!

(Anhaltender Beifall bei der F.D.P. und der CDU/CSU)

Ja, meine Damen und Herren, Friedenssicherung hat absoluten Vorrang, friedliche Konfliktlösung hat absoluten Vorrang. Militärischer Zwang darf bei der Sicherung des Friedens immer nur das allerletzte Mittel sein. Aber — auch das habe ich von dieser Stelle aus schon einmal gesagt —: Haben wir denn vergessen, daß nur Waffengewalt — und nicht Friedensmärsche — den Verbrechen Hitlers 1945 ein Ende gesetzt hat?

(Beifall bei der F.D.P. und der CDU/CSU)

Können wir die Augen davor verschließen, daß eben das Morden auf dieser Welt, die nicht besser geworden ist, mit Worten allein nicht abzustellen ist?

(Dr. Uwe-Jens Heuer [PDS/Linke Liste]: Sondern mit neuen Morden! — Zuruf von der CDU/CSU: Die Opfer werden zu Tätern gemacht!)

— Dem Zwischenrufer von links würde ich sehr gern
antworten. Aber da ich es aus Gründen des Stils jetzt
nicht tun will, mache ich es später unter vier Augen, dafür aber um so deutlicher.

(Beifall bei der F.D.P. und der CDU/CSU)

Meine Damen und Herren, es geht nicht nur um den politischen Konsens. Wir brauchen auch den verfassungsrechtlichen Konsens. Wir müssen durch eine Ergänzung des Grundgesetzes die rechtlichen Grundlagen für den Einsatz der Bundeswehr bei friedenserhaltenden und friedensschaffenden Maßnahmen endgültig außer Streit stellen und dabei vor allem die entscheidende Frage der Mitwirkung des Bundestages regeln. Denn die bisherige Nichtlösung hat doch eine paradoxe Konsequenz — dies ist das, was ich mit besonderem Nachdruck sagen möchte —: Die im Koalitionsvorschlag für eine Grundgesetzänderung vorgesehene und in einer Demokratie unverzichtbare Einschaltung des Parlaments hat in der jetzigen Lage keine rechtliche Verankerung. Diese brauchen wir aber, erst sie wird dem Parlament das Recht verschaffen, von Fall zu Fall darüber zu entscheiden, ob und wie wir uns an solchen Aktionen beteiligen wollen; einem Automatismus jeder Art wäre dadurch vorgebeugt.
Wir brauchten uns mit diesem rechtlichen Problem, das wir lange kennen und bei dem wir verschiedene Rechtsauffassungen haben, lange Zeit in der Praxis nicht zu befassen. Der Konflikt im ehemaligen Jugoslawien hat jedoch eine Antwort erzwungen. Erstmals wurde dies bei der Kontrolle der Seeblockade in der Adria und bei dem AWACS-Einsatz mit deutschen Soldaten über Österreich und Ungarn deutlich. Zum Schwur kam es beim Einsatz deutscher Soldaten in den AWACS-Maschinen zur Überwachung des Flugverbots über Bosnien-Herzegowina. Die SPD verweigerte ihre Zustimmung zur Teilnahme und zur Verfassungsänderung. In der Koalition und der Regierung wollten wir von Anfang an politisch gemeinsam das Mitfliegen unserer Soldaten, konnten uns aber in der Rechtsfrage nicht einigen.
Ich wiederhole: Ist es nicht denkbar, ist es nicht vertretbar, daß in einem Rechtsstaat in einer gesellschaftspolitisch so ungeheuer wichtigen Frage, die verfassungsrechtlich ungeheuer kompliziert ist, verschiedene Auffassungen bestehen? Ich meine — nochmals —: Ja, das muß möglich sein. Ich wiederhole auch, was ich schon mehrfach draußen gesagt habe: Es war gerade für mich als früheren Justizminister ein qualvoller Ausweg, in dieser Frage die Entscheidung des höchsten Gerichts zu suchen. Aber es war, wenn man es politisch durchsetzen wollte, was jedenfalls der F.D.P. rechtlich nicht möglich erschien, ohne eine solche Klärung der einzige Ausweg. Es stand letztlich unsere Berechenbarkeit als Bündnispartner auf dem Spiel. Ein Aussteigen aus den integrierten AWACS-Besatzungen hätte den von der UNO dem Bündnis übertragenen Auftrag gefährdet. Das war die im Vergleich zu den vorausgegangenen Entscheidungen, die wir zu treffen hatten, bei denen diese Querverbindung in diesem Ausmaß und in dieser Intensität eben nicht da war, neue und veränderte Situation.

(Zuruf von der SPD: Verteidigt doch einmal das Grundgesetz!)




Bundesminister Dr. Klaus Kinkel
Dies waren im übrigen auch die tragenden Gründe für die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Wenn uns diese Entscheidung des Gerichts eine Botschaft verkündet, dann kann es für meine Begriffe doch nur die sein: Es liegt nun in der Verantwortung der Politik des Deutschen Bundestags, den verfassungsrechtlichen Konsens für die Übernahme nicht nur aller Rechte, sondern auch aller Pflichten eines Mitglieds der Vereinten Nationen herzustellen.

(Beifall bei der F.D.P. und der CDU/CSU)

Diese Aufgabe wird von Tag zu Tag dringlicher, denn weitere Anforderungen des UNO-Generalsekretärs werden auf uns zukommen. Die Welt und ihre Konflikte warten nicht, bis wir sozusagen unser Haus in Ordnung gebracht haben.
Nochmals: Der Vorschlag der Koalition für die notwendigen Änderungen des Grundgesetzes liegt vor. Er stellt keinen Freibrief für Einsätze aller Art aus, sondern bindet diese an Entscheidungen des Weltsicherheitsrats; Alleingänge sind ausgeschlossen. Die Entscheidung über den Einsatz wird in die Hände des Deutschen Bundestages gelegt, in Ihre Hände. Ist das eigentlich nicht genug an Vorsichtsmaßnahmen? Mißtrauen Sie sich selber? Mißtrauen wir uns selber,

(Heidemarie Wieczorek-Zeul [SPD]: Heute schon!)

nicht ausreichend mit einer Bremse versehen zu sein?
Ich appelliere nochmals an die SPD, sich an der Lösung dieser für die deutsche Außenpolitik so wichtigen Frage zu beteiligen. Der Vorschlag der SPD reicht nach unserer Meinung nicht aus; die Praxis zeigt es ja. Ihr Grundgesetzänderungsvorschlag hätte den AWACS-Mitflug über Bosnien nicht abgedeckt; darüber haben wir uns unterhalten.

(Beifall bei Abgeordneten der CSU/CSU)

Allein diese Tatsache läßt für meine Begriffe erneut die Feststellung zu, daß Ihr Vorschlag jedenfalls für die Praxis nicht ausreicht. Die Trennung zwischen friedenserhaltenden und friedensschaffenden Missionen entspricht weder den politischen noch den praktischen Erfordernissen. Das zeigt sich täglich in Kambodscha, in Bosnien und Somalia. Ich fordere die SPD auf und lade sie ein, zusammen mit der Koalition die Teilblockade unserer Außen- und Sicherheitspolitik zu beenden. Es darf nicht zur Isolierung Deutschlands in der Staatengemeinschaft kommen.

(Beifall bei der F.D.P. und der CDU/CSU)

Wie wichtig das ist, zeigt die Bitte von UNO-Generalsekretär Boutros-Ghali um die Entsendung eines Bundeswehrkontingents zu humanitären Hilfen nach Somalia. Die Bundesregierung wird sich dieser Bitte nicht verschließen.
Wir haben heute morgen im Kabinett eine Entscheidung getroffen. Wir haben nach sorgfältiger Prüfung festgestellt, daß diesem Einsatz keine verfassungsrechtlichen Schranken entgegenstehen, und trotz gewisser Veränderungen im Verantwortungsprofil wird die Aktion im Rahmen unseres Angebots vom 17. Dezember 1992 stehen. Sie findet in einem befriedeten Gebiet statt. Der Kollege Rühe und ich haben heute morgen im Auswärtigen Ausschuß und im
Verteidigungsausschuß dazu vorgetragen. Das sichert uns der Generalsekretär der UNO zu. Die Aktion dient rein humanitären Zwecken.
Wir werden bei dem Auftrag für unsere Soldaten den seit Dezember 1992 eingetretenen Veränderungen der Lage in Somalia Rechnung tragen. Die Aufgabe unserer Bundeswehrsoldaten wird es sein, eine Verteilerorganisation für rein zivile Hilfsgüter und für Versorgungsgüter für UNOSOM-II-Einheiten einzurichten und zu betreiben.
Militärische Güter dürfen nur im Rahmen des zulässigen Umfangs der Selbstverteidigung transportiert werden. Die mitgeführte eigene Bewaffnung dient ausschließlich dem Selbstschutz und wird in Art und Umfang entsprechend ausgerichtet sein.
Der von Generalsekretär Boutros-Ghali von uns erbetene humanitäre Beitrag kann eben insoweit nicht von anderen Institutionen übernommen werden. Sie wissen, wir gehen auch mit dem THW nach Somalia. Wir sind dort in vielen zivilen Bereichen tätig. Nur die Bundeswehr ist unter den in Somalia gegebenen Umständen in der Lage, die erbetene spezielle Hilfe wirksam zu leisten.
Wir dürfen nicht vergessen, daß ein befriedetes Gebiet unter den Bedingungen Somalias eben nicht einer deutschen Fußgängerzone entspricht.

(Unruhe bei der SPD)

Hier verfügt die Bundeswehr gerade hinsichtlich des Selbstschutzes über ganz andere Möglichkeiten als eine zivile Organisation.
Auch die anderen Staaten wählen für ihre humanitäre Hilfe nicht ohne Grund militärische Kontingente im Umfang von 30 000 Soldaten.

(Uta Zapf [SPD]: Eine Einheit der Amerikaner!)

Übrigens hat mich — vielleicht zeigt das wenigstens ein bißchen, daß wir mit dem, was wir vorhaben und heute beschlossen haben, draußen gut ankommen — Boutros-Ghali heute nacht aus Rom angerufen und erklärt, er bedanke sich persönlich und für die UNO für das, war wir — er sagte: hoffentlich morgen — im Kabinett beschließen werden.

(Beifall bei der F.D.P. und der CDU/CSU)

Unser Einsatz in Somalia wird sich andererseits nicht auf den Einsatz von Bundeswehr beschränken. Diese Mission wird lediglich ein, wenn auch wichtiger, Teil unseres humanitären Engagements bleiben. Wir leisten wichtige Wiederaufbauhilfe durch die geplante Mitwirkung beim Aufbau einer somalischen Polizei sowie durch die Wiederherstellung der Trinkwasser- und Stromversorgung durch das Technische Hilfswerk. Auch 1993 wird Somalia Schwerpunkt unserer humanitären Hilfe bleiben.
Ich weiß mich als Außenminister in der Kontinuität aller meiner Vorgänger, wenn ich sage: Deutsche Außenpolitik war und bleibt auch künftig Friedenspolitik.

(Beifall bei der F.D.P. und der CDU/CSU)

Sie wird weiterhin auf Kontinuität und Berechenbarkeit aufbauen. Aber wir müssen in unsere Politik die



Bundesminister Dr. Klaus Kinkel
notwendigen Veränderungen der Weltlage aufnehmen. Den Frieden zu stärken heißt heute in erster Linie, auch die Vereinten Nationen zu stärken. Hierfür wollen, ja müssen wir nun die rechtlichen Voraussetzungen schaffen, und zwar so, wie es von uns zu Recht erwartet wird.
Hans-Dietrich Genscher, mein Vorgänger, hat dies bereits 1991 in New York vor den Vereinten Nationen zugesagt. Wir sind im Wort. Vergessen wir das nicht! Deshalb nochmals meine Mahnung: Versagen wir nicht — und zwar gemeinsam — vor einer staatspolitischen Aufgabe! Machen wir unser Land zu dem handlungsfähigen und verantwortungsbewußten Partner, den die Weltgemeinschaft und wir selber in uns sehen wollen!

(Langanhaltender Beifall bei der F.D.P. und der CDU/CSU)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Rita Süssmuth


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Als nächster hat der Abgeordnete Karsten Voigt das Wort.