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    Plenarprotokoll 12/150 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 150. Sitzung Bonn, Freitag, den 26. März 1993 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung 12865A Zusatztagesordnungspunkt 5: Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes zu dem Gesetz zur Erleichterung von Investitionen und der Ausweisung und Bereitstellung von Wohnbauland (Investitionserleichterungs- und Wohnbaulandgesetz) (Drucksachen 12/3944, 12/4047, 12/4208, 12/4317, 12/4340, 12/4494, 12/4614) Detlef Kleinert (Hannover) F.D.P. . . . . 12865 C Dr. Wolfgang Freiherr von Stetten CDU/ CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . 12866 C Zusatztagesordnungspunkt 6: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes (Drucksachen 12/4022, 12/4597) . . 12866D Zusatztagesordnungspunkt 7: Vereinbarte Debatte: Deutschlands Verantwortung gegenüber Weltgemeinschaft und Bündnis in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 8: Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Wolfgang Ullmann, Gerd Poppe, Vera Wollenberger, Werner Schulz (Berlin) und der Gruppe BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Anrufung des Bundesverfassungsgerichts durch Mitglieder der Bundesregierung wegen der Beteiligung deutscher Soldaten an VN-Einsätzen (Drucksache 12/4639) Karl Lamers CDU/CSU . . . . . . . . . 12867 B Wolfgang Lüder F.D.P. . . . . . . . 12868 A Uta Zapf SPD . . . . . . . . . . . . 12868 B Günter Verheugen SPD 12869 A Birgit Homburger F D P 12869 B Dr. Irmgard Schwaetzer F.D.P. . . . 12869 C Dr. Werner Hoyer F.D.P. 12870C, D Karl Lamers CDU/CSU . . . . . . . . 12872 B Helmut Schäfer (Mainz) F.D.P. . . . 12873D Hans A. Engelhard F.D.P. 12874 D Dr. Uwe-Jens Heuer PDS/Linke Liste 12875B Dr. Karl-Heinz Klejdzinski SPD . . . 12875C, 12877 D Andrea Lederer PDS/Linke Liste . . . 12876B Paul Breuer CDU/CSU 12877 B Günter Verheugen SPD 12877 D Dr. Wolfgang Ullmann BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 12879A Christian Schmidt (Fürth) CDU/CSU 12880A Ortwin Lowack fraktionslos . . . . . . . 12881 A Tagesordnungspunkt 13: a) Erste Beratung des von den Abgeordneten Dirk Fischer (Hamburg), Dr. Dionys Jobst, weiteren Abgeordneten und der II Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 150. Sitzung. Bonn, Freitag, den 26. März 1993 Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Ekkehard Gries, Horst Friedrich, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Drucksache 12/4610) b) Erste Beratung des von den Abgeordneten Dirk Fischer (Hamburg), Dr. Dionys Jobst, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Ekkehard Gries, Horst Friedrich, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Neuordnung des Eisenbahnwesens (Eisenbahnneuordnungsgesetz) (Drucksache 12/4609 [neu]) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 9: Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Klaus-Dieter Feige, Werner Schulz (Berlin) und der Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Förderung der Bereitstellung, des Betriebs und des Ausbaus des Öffentlichen Personennahverkehrs (Drucksache 12/4619) Dr. Dionys Jobst CDU/CSU 12882A Klaus Daubertshäuser SPD . . . . 12884C Dr. Dionys Jobst CDU/CSU . . . . . 12886 A Roland Kohn F D P. 12888 C Albrecht Müller (Pleisweiler) SPD . . 12889C Dr. Dagmar Enkelmann PDS/Linke Liste 12891 C Horst Friedrich F.D.P. 12893 B Hans Eichel, Ministerpräsident des Landes Hessen . . . . . . . . . . . . . . . . . 12893 D Horst Gibtner CDU/CSU . . . . . . . . 12896 C Norbert Otto (Erfurt) CDU/CSU . . . . . 12898 D Dr. Günther Krause, Bundesminister BMV 12899B Tagesordnungspunkt 14: a) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Sportausschusses zu dem Antrag der Abgeordneten Wilhelm Schmidt (Salzgitter), Friedhelm Julius Beucher, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Sofortprogramm zur Förderung des Sports in den neuen Ländern (Goldener Plan 2000) (Drucksachen 12/2815, 12/4484) b) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 16. November 1989 gegen Doping (Drucksache 12/4327) Wilhelm Schmidt (Salzgitter) SPD . . . 12902A Rolf Rau CDU/CSU 12904 A Wolfgang Mischnick F.D.P. 12905 A Wilhelm Schmidt (Salzgitter) SPD . . 12906C Dr. Ruth Fuchs PDS/Linke Liste 12906 D Ilse Janz SPD 12907 D Roland Sauer (Stuttgart) CDU/CSU . . 12909C Eduard Lintner, Parl. Staatssekretär BMI 12909D Tagesordnungspunkt 15: Beratung des Antrags der Abgeordneten Hans-Joachim Hacker, Iris Gleicke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Herstellung der Rechtseinheit bei grundeigenen Bodenschätzen (Drucksache 12/3969) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 10: Beratung des Antrags der Abgeordneten Rolf Schwanitz, Hans-Joachim Hacker, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Herstellung der Rechtseinheit bei grundeigenen Bodenschätzen II (Drucksache 12/4621) Rolf Schwanitz SPD . . . . . . . . . . . 12912 B Ulrich Petzold CDU/CSU . . 12913 D Rolf Schwanitz SPD . . 12914B, 12917A Klaus Beckmann F.D.P. . . . . . . . 12915A Gunter Weißgerber SPD . . . . . . . 12915D Reiner Krziskewitz CDU/CSU . . . 12916A Dr. Michael Luther CDU/CSU . . . , 12916D Dr. Heinrich L. Kolb, Parl. Staatssekretär BMWi 12918B Hans-Joachim Hacker SPD . . . 12919B Nächste Sitzung 12919 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 12921' A Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Rede zu Tagesordnungspunkt 13 (Gesetzentwurf zur Ande- Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 150. Sitzung. Bonn, Freitag, den 26. März 1993 III rung des Grundgesetzes und Gesetzentwurf zum Eisenbahnneuordnungsgesetz) Werner Schulz (Berlin) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 12922* B Anlage 3 Zu Protokoll gegebene Rede zu Tagesordnungspunkt 15 (Antrag betr. Herstellung der Rechtseinheit bei grundeigenen Bodenschätzen) Vera Wollenberger BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 12923* D Anlage 4 Amtliche Mitteilungen 12924 * C Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 150. Sitzung. Bonn, Freitag, den 26. März 1993 12865 150. Sitzung Bonn, den 26. März 1993 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Adam, Ulrich CDU/CSU 26. 3. 93 Dr. Altherr, Walter CDU/CSU 26. 3. 93 Antretter, Robert SPD 26. 3. 93* Augustin, Anneliese CDU/CSU 26. 3. 93 Dr. Blank, CDU/CSU 26. 3. 93 Joseph-Theodor Blunck (Uetersen), SPD 26. 3. 93* Lieselott Bock, Thea SPD 26. 3. 93 Böhm (Melsungen), CDU/CSU 26. 3. 93* Wilfried Börnsen (Ritterhude), SPD 26. 3. 93 Arne Dr. Bötsch, Wolfgang CDU/CSU 26. 3. 93 Brähmig, Klaus CDU/CSU 26. 3. 93 Bredehorn, Günther F.D.P. 26. 3. 93 Büchler (Hof), Hans SPD 26. 3. 93* Clemens, Joachim CDU/CSU 26. 3. 93 Doss, Hansjürgen CDU/CSU 26. 3. 93 Eylmann, Horst CDU/CSU 26. 3. 93 Dr. Feige, Klaus-Dieter BÜNDNIS 26. 3. 93 90/DIE GRÜNEN Dr. Feldmann, Olaf F.D.P. 26. 3. 93* Dr. Fell, Karl H. CDU/CSU 26. 3. 93 Fischer (Unna), Leni CDU/CSU 26. 3. 93* Formanski, Norbert SPD 26. 3. 93 Francke (Hamburg), CDU/CSU 26. 3. 93** Klaus Gattermann, Hans H. F.D.P. 26. 3. 93 Dr. Geiger (Darmstadt), CDU/CSU 26. 3. 93 Sissy Dr. Geißler, Heiner CDU/CSU 26. 3. 93 Dr. von Geldern, CDU/CSU 26. 3. 93 Wolfgang Genscher, Hans-Dietrich F.D.P. 26. 3. 93 Gerster (Mainz), CDU/CSU 26. 3. 93 Johannes Gries, Ekkehard F.D.P. 26. 3. 93 Grünbeck, Josef F.D.P. 26. 3. 93 Dr. Gysi, Gregor PDS/LL 26. 3. 93 Haschke CDU/CSU 26.3.93 (Großhennersdorf), Gottfried Hasenfratz, Klaus SPD 26. 3. 93 Hiller (Lübeck), Reinhold SPD 26. 3. 93 Hollerith, Josef CDU/CSU 26. 3. 93 Dr. Holtz, Uwe SPD 26. 3. 93* Dr. Hornhues, Karl-Heinz CDU/CSU 26. 3. 93 Ibrügger, Lothar SPD 26. 3. 93** Jelpke, Ulla PDS/LL 26. 3. 93 Junghanns, Ulrich CDU/CSU 26. 3. 93* Kauder, Volker CDU/CSU 26. 3. 93 Keller, Peter CDU/CSU 26. 3. 93 Kiechle, Ignaz CDU/CSU 26. 3. 93 Kirschner, Klaus SPD 26. 3. 93 Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Kittelmann, Peter CDU/CSU 26. 3. 93* Klemmer, Siegrun SPD 26. 3. 93 Klose, Hans-Ulrich SPD 26. 3. 93 Dr. Köhler (Wolfsburg), CDU/CSU 26. 3. 93 Volkmar Köppe, Ingrid BÜNDNIS 26. 3. 93 90/DIE GRÜNEN Dr. Kohl, Helmut CDU/CSU 26. 3. 93 Kors, Eva-Maria CDU/CSU 26. 3. 93 Kronberg, Heinz-Jürgen CDU/CSU 26. 3. 93 Kubatschka, Horst SPD 26. 3. 93 Kuhlwein, Eckart SPD 26. 3. 93 Dr.-Ing. Laermann, F.D.P. 26. 3. 93 Karl-Hans Dr. Lehr, Ursula CDU/CSU 26. 3. 93 Leidinger, Robert SPD 26. 3. 93 Lenzer, Christian CDU/CSU 26. 3. 93* Dr. Lieberoth, Immo CDU/CSU 26. 3. 93 Link (Diepholz), Walter CDU/CSU 26. 3. 93 Lummer, Heinrich CDU/CSU 26. 3. 93* Maaß (Wilhelmshaven), CDU/CSU 26. 3. 93* Erich Marten, Günter CDU/CSU 26. 3. 93* Dr. Matterne, Dietmar SPD 26. 3. 93 Dr. Meyer zu Bentrup, CDU/CSU 26. 3. 93* Reinhard Dr. Modrow, Hans PDS/LL 26. 3. 93 Möllemann, Jürgen W. F.D.P. 26. 3. 93 Dr. Müller, Günther CDU/CSU 26. 3. 93* Müller (Wadern), CDU/CSU 26. 3. 93 Hans-Werner Dr. Neuling, Christian CDU/CSU 26. 3. 93 Neumann (Bramsche), SPD 26. 3. 93 Volker Neumann (Gotha), SPD 26. 3. 93* Gerhard Oesinghaus, Günther SPD 26. 3. 93 Opel, Manfred SPD 26. 3. 93 Dr. Otto, Helga SPD 26. 3. 93 Paintner, Johann F.D.P. 26. 3. 93 Dr. Pflüger, Friedbert CDU/CSU 26. 3. 93 Pfuhl, Albert SPD 26. 3. 93 Priebus, Rosemarie CDU/CSU 26. 3. 93 Dr. Probst, Albert CDU/CSU 26. 3. 93* Rappe (Hildesheim), SPD 26. 3. 93 Hermann Reddemann, Gerhard CDU/CSU 26. 3. 93* Reimann, Manfred SPD 26. 3. 93* Reinhardt, Erika CDU/CSU 26. 3. 93 Rempe, Walter SPD 26. 3. 93 Reschke, Otto SPD 26. 3. 93 Reuschenbach, Peter W. 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Das ungebremste Wachstum des Straßenverkehrs öffnet uns allen die Augen für das ökologische Desaster und den Verkehrsinfarkt, die zwingend am Ende dieser Entwicklung stehen. Zu Recht ist die Diskussion um die Bahn wieder ein politisches Topthema. Soll die Bahn aber wirklich zu einem Rettungsanker für die gesellschaftliche Mobilität werden, muß ihre längst überfällige Reform jetzt auf die richtige Weise umgesetzt werden. Nach Jahren bahnpolitischen Tiefschlafs ist die Bundesregierung aufgewacht. Die finanziellen Risiken der anhaltenden Misere zwingen die Bundesregierung, endlich eigene Vorstellungen für die Bahnreform zu entwickeln. Die heute zu beratenden Vorschläge des Bundeskabinetts zeigen aber eines sehr deutlich: Ein neues Bahnzeitalter wird damit ab dem 1. Januar 1994 nicht eingeläutet. Nicht einmal die angestrebte finanzielle Sanierung der Bahn wird mit diesem Reformansatz gelingen. Es sieht vielmehr danach aus, als ob die Bundesregierung sich hier eines wichtigen Aufgabenbereiches zu entledigen versucht, den sie politisch nie auch nur annähernd bewältigen wollte. Nach diesem Ansatz werden Länder und Gemeinden sowie die Kunden im Nahverkehr die Lasten zu tragen haben. Denn die Fixierung auf Hochgeschwindigkeit und lukrativen Fernverkehr haben bei den Privatisierungsplänen der Bundesregierung im Vordergrund gestanden. Dabei ist eine funktionsfähige und attraktive Bahn der grundlegende Schlüssel für eine Reduktion der Belastung von Mensch und Natur durch den Verkehr. Die Bahn muß dafür in Zukunft ebenso wie der öffentliche Nahverkehr einen wesentlich größeren Anteil am Verkehrsaufkommen gewinnen. Das wird aber nur gelingen, wenn beide endlich Chancengleichheit im Wettbewerb erhalten. Unabdingbare Voraussetzung dafür ist aber ein ökologischer Rahmen, der sämtliche externe Kosten und Infrastrukturkosten den jeweiligen Verursachern aufbürdet. Von dieser Einsicht ist die Reform à la Krause immer noch Welten entfernt. Eine Reform der Bahnen kann nur zum Erfolg werden, wenn sie in eine grundlegende ökologische Reform der Verkehrspolitik eingebettet wird. Zugleich muß die Bahnreform selbst auch an den ökologischen und sozialen Erfordernissen ausgerichtet werden. Davon kann jedoch keine Rede sein. Zwar ist eine Reform der Unternehmensverfassung notwendig. Auch die Umwandlung in eine Aktiengesellschaft für den Fernverkehr ist ein richtiger Schritt, weil so ein wesentlich flexibleres Agieren am Markt ermöglicht wird. Auch die Trennung von Fahrweg und Betrieb ist zweifellos sinnvoll, aber schon die geplante Aufspaltung des Betriebs in eine Personenverkehrs AG und eine Güterverkehrs AG geht an einer wirtschaftlichen Gesamtoptimierung vorbei. Gemeinsam genutzte Wartungskapazitäten und Lokomotiven ermöglichten eine bisher ökonomisch sinnvolle Synergie. Was aber völlig fehlt, ist ein eindeutiger gesellschaftlicher Leistungsauftrag an die Bahn, der festgeschrieben werden muß, bevor der Bund sich aus Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 150. Sitzung. Bonn, Freitag, den 26. März 1993 12923* weiten Teilen der Verantwortung verabschiedet. Dazu gehören eindeutige Leistungsstandards für den Bahnausbau, die ökologischen Kriterien genügen müssen. Außerdem muß der Bahn eine gemeinwirtschaftliche Daseinsvorsorge als Aufgabe verfassungsrechtlich vorgeschrieben werden, damit zusammen mit dem öffentlichen Nahverkehr eine Grundversorgung an Mobilität für alle in allen Regionen sichergestellt werden kann. Auch deshalb muß der Bund unmittelbarer Eigentümer des Schienennetzes bleiben. Denn nur die Beibehaltung der Fahrwegverantwortung ermöglicht die Verwirklichung der gemeinwirtschaftlichen Ziele, insbesondere den gleichberechtigten Zugang des Nahverkehrs zum Schienennetz. Nur so ist gesichert, daß auch weniger genutzte — aber erforderliche — Strecken erhalten bleiben oder wieder in Betrieb genommen werden. Dieses Prinzip gilt im übrigen auch für den Straßenbau. Dort wurde noch nie eine wenig befahrene Straße wegen zu hoher Unterhaltungskosten stillgelegt. Die an sich sinnvolle Regionalisierung des Schienennahverkehrs im Zuge der Bahnreform wird bislang geplant, ohne daß die Verantwortung, Zuständigkeit und Finanzierung für den öffentlichen Personennahverkehr einheitlich geregelt wäre. Dadurch droht die Bahnreform zum Totengräber zahlreicher Nahverkehrsverbindungen zu werden. Deshalb wollen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN mit dem Antrag auf ein ÖPNV-Bundesgesetz den öffentlichen Personennahverkehr als gemeinwirtschaftliche Pflichtaufgabe der Daseinsvorsorge bundesrechtlich verankern. Länder und Kommunen müssen zur koordinierten Planung der Träger des öffentlichen Verkehrs und zur Sicherung von Mindeststandards für den eigenen Nahverkehr verpflichtet werden. Der Vorrang der Schiene vor der Busbedienung und der Ausschluß von Mobilitätsbehinderungen einzelner Bevölkerungsgruppen muß durch Ausbauprogramme gesichert werden. Aber vor allem ist die Schaffung einer dauerhaft gesicherten finanziellen Grundlage für die Regionalisierung die entscheidende Grundbedingung. Die zweckgebundenen Zahlungen des Bundes, die dynamisiert werden müssen, sind sowohl für den Ausbau als auch für den Betrieb des Personennahverkehrs erforderlich. Die Finanzierungsfrage ist das Kernproblem der Bahnreform. Die finanziellen Risiken sind erheblich und heute noch nicht voll überschaubar. Die Übernahme der Altschulden in Höhe von über 13 Milliarden DM pro Jahr, die langfristige Absicherung der Besitzstände des verbeamteten Personals und die zusätzlich notwendigen finanziellen Unterstützungen des ÖPNV in Höhe von 7 Milliarden DM jährlich addieren sich zu einer Größenordnung von 20 bis 30 Milliarden DM pro Jahr. Ausbau und Modernisierung von Bahn und ÖPNV sind dabei noch nicht berücksichtigt. An der Finanzierungsfrage entscheidet sich auch das zukünftige Verhältnis von Straße und Schiene. Statt den Straßenbauetat zusammenzustreichen, will die Bundesregierung 11 600 km neue Fernstraßen in den nächsten 20 Jahren bauen lassen. Das prognostizierte Wachstum des Straßenverkehrs, insbesondere die Verdoppelung des Lkw-Verkehrs, erhält dadurch zusätzlichen Raum. Offenkundig wäre auch eine reformierte Bahn völlig überfordert von diesen Entwicklungen. Ihre Anteile am Verkehrsaufkommen werden ohne Gegensteuerung deshalb weiter sinken. Wie schlecht die Position der Schiene bei den gegenwärtigen Rahmenbedingungen ist, zeigt in drastischer Weise eine Analyse des Ifo-Instituts: Das Güterverkehrsaufkommen der Eisenbahn ist danach auf das niedrigste Niveau seit 1953 zurückgefallen. Die Finanzierungsdiskussion läuft ab vor dem Hintergrund eines Benzinpreises, der heute inflationsbereinigt so niedrig ist wie direkt vor der ersten Ölkrise 1970, der sogar um ein Drittel tiefer liegt als der Preis von 1950. Es ist deshalb an der Zeit, die Finanzierung von Bahnreform und ÖPNV-Regionalisierung mit der verursachergerechten Anlastung der ökologischen Kosten des Straßenverkehrs zu verbinden. Notwendig ist deshalb eine schrittweise jährliche Erhöhung der Mineralölsteuer. Ein Beginn mit 50 Pf pro Liter würde die finanzielle Seite von Bahnreform und Regionalisierung sichern und zugleich einen anhaltenden Lenkungseffekt zugunsten der Umwelt bewirken. Wer die Autofahrer nun als Melkkühe der Nation hinstellen möchte, sollte bedenken, daß der Straßenverkehr der am höchsten subventionierte Verkehrsbereich ist, auch ohne Anrechnung seiner ökologischen und sozialen Folgeschäden. In den vergangenen 30 Jahren gab der Staat allein für Straßen rund 650 Milliarden DM aus. Die Steuereinnahmen aus dem Straßenverkehr betrugen aber nur rund 550 Milliarden DM. Daraus ergibt sich ein Defizit von rund 100 Milliarden DM, das endlich mit einer ökologischen Weichenstellung in der Verkehrspolitik ausgeglichen werden sollte. Der Weg in eine gesunde und nachhaltige Mobilität braucht dringend eine Neustrukturierung des Bahnwesens. Mit ihren Bemühungen um eine Bahnreform hat die Bundesregierung einen Schritt nach vorne gemacht. Mit der Konzeption ihres Reformpakets geht sie allerdings wieder zwei Schritte zurück. Anlage 3 Zu Protokoll gegebene Rede zu Tagesordnungspunkt 15 (Antrag betr. Herstellung der Rechtseinheit bei grundeigenen Bodenschätzen) Vera Wollenberger (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Die Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN unterstützt den Antrag der SPD nachdrücklich, wenn er auch nicht weitgehend genug ist. In der alten DDR waren durch rücksichtslosen Bergbau große Landstriche ökologisch verwüstet worden. Weite Teile der Lausitz verschwanden unter sauriergroßen Schaufelradbaggern. Durch die Ausrufung von „Bergbauschutzgebieten" in den achtziger Jahren sollten die „strategischen Rohstoffvorräte gesi- 12924* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 150. Sitzung. Bonn, Freitag, den 26. März 1993 chert", das heißt zum hemmungslosen Abbau freigegeben werden. Ein Einspruch dagegen, daß ganze Dörfer, Wälder und Landschaften verschwanden, war faktisch nicht möglich. In der Wendezeit stellten deshalb die Landkreise und Kommunen sehr schnell Rückübertragungsansprüche auf Flächen der „Bergbauschutzgebiete". Von der Regierung de Maizière wurden dagegen, initiiert von bundesdeutschen Beratern, die offensichtlich das Bergbauunrecht der alten DDR dem bundesdeutschen Bergrecht bei weitem vorzogen, die Weichen für eine künftige intensive um nicht zu sagen rücksichtslose Nutzung von Bodenschätzen gestellt. Die Verordnung über die Vergabe von Bergwerkseigentum vom August 1990 erweitert die alten DDRRechte noch, indem sie eine Reihe von Stoffen wie Gips, Anhydritin, Kies, Grauwacke zu bergfreien Rohstoffen erklärt. Im Einigungsvertrag wurde dann diese Verordnung über die „bergfreien Bodenschätze nach DDR-Berggesetzgebung" anerkannt. Das heißt nicht mehr und nicht weniger, als daß der Einigungsvertrag die einschlägigen Regelungen im westdeutschen Recht für den Ostteil der neuen Republik aushebelt. Wenn Kies, Gips usw. bergfreie Mineralien sind, gehört z. B. den Bauern nur die Ackerkrume ihrer Felder, die auf ihnen vorhandenen Mineralien stehen aber dem Staat zur Verfügung. Er kann damit beliebig Handel treiben. Seither verkauft die Treuhand, der das Bergwerkseigentum der DDR von der staatlichen Vorratskommission der DDR „verliehen" worden war, Bergwerksfelder ohne Mitspracherecht der betroffenen Kommunen und Burger. Die dramatische Folge ist die drohende Vernichtung ganzer Landschaften wie der Gipskarstgebiete des Südharzes und der Basaltfelsen der Dolma in der Rhön. Wo sich heute noch artenreiche, fast unberührte, märchenhafte Landschaften befinden, wird sich in zwanzig Jahren ein Tagebau à la Bitterfeld erstrecken, wenn der Einigungsvertrag nicht geändert wird. Ich übertreibe keineswegs: Im Kreis Nordhausen soll in einem Umfang Kies abgebaut werden, und zwar bis zum Grundwasser, daß betroffene Gemeinden nach dem Abbau wie ein Storchennest auf einem Schornstein aus dem Tagebau herausragen werden. Von der Heinleite in Nordthüringen, heute noch das größte zusammenhängende Buchenwaldgebiet Mitteleuropas, wird noch ein Skelett ähnlich einer Fischgräte übrig bleiben, das sich dann im größten zusammenhängenden Tagebaugebiet Mitteleuropas befindet. Es droht das Verschwinden der Schmücke an der Thüringer Pforte, der Muschelkalkfelsen an der Unstrut. Die Liste ließe sich endlos fortsetzen. Mehr als zehn Prozent der thüringischen Bodenfläche sind vom exzessiven Abbau bedroht. Dem grünen Herzen Deutschlands droht der Tagebauinfarkt. In zwanzig Jahren wird man vielleicht auf bequemen Autobahnen Thüringen von überall her erreichen können, aber es lohnt sich dann kaum noch anzukommen. Um diesem verhängnisvollen Trend zur Zerstörung der letzten ursprünglichen Landschaften zu stoppen, ist der vorgelegte Gesetzentwurf ein Anfang. Er muß aber dringend ergänzt werden durch eine vollständige Revision des Bergbaurechtes, wie es im Einigungsvertrag festgelegt wurde. Anlage 4 Amtliche Mitteilungen Der Vorsitzende des folgenden Ausschusses hat mitgeteilt, daß der Ausschuß gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu der nachstehenden Vorlage absieht: Ausschuß für Wirtschaft Drucksache 12/1799 Die Vorsitzenden folgender Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EG-Vorlagen zur Kenntnis genommen bzw. von einer Beratung abgesehen hat: Finanzausschuß Drucksache 12/210 Nr. 68 Drucksache 12/4131 Nr. 3.5 Drucksache 12/4298 Nr. 3.3 Drucksache 12/4360 Nr. 2.2 Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Drucksache 12/3407 Nr. 3.7 Drucksache 12/3584 Nrn. 3.6, 3.13 Drucksache 12/3867 Nr. 2.9 Drucksache 12/3989 Nrn. 2.4 — 2.9 Drucksache 12/4131 Nrn. 3.14 — 3.17 Drucksache 12/4298 Nrn. 3.10 — 3.19 Drucksache 12/4360 Nrn. 2.9 — 2.17 Ausschuß für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Drucksache 12/3182 Nr. 67 Drucksache 12/3240 Nr. 3.29 Drucksache 12/4131 Nr. 3.18 Drucksache 12/3654 Nr. 2.10
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Eduard Lintner


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Bundesregierung ist schon immer der Auffassung, daß der Sport wesentlich dazu beitragen kann, die Lebensverhältnisse der Menschen zu verbessern. Ein demokratisch strukturierter Vereinssport leistet Wichtiges für den freiheitlichen und sozialen Rechtsstaat insgesamt.



    Parl. Staatssekretär Eduard Lintner
    Der Sport, insbesondere der Vereinssport, gehört zu den stabilisierenden und auch wertevermittelnden Institutionen unseres Staatswesens. Daß für den Vereinssport benutzbare Sportanlagen logischerweise die unabdingbare Voraussetzung sind, ist uns allen natürlich klar.
    Wir alle wissen, daß gerade in den neuen Bundesländern hier noch erheblicher Nachholbedarf besteht. Der Deutsche Sportbund hat mit der Vorlage seines Memorandums zum „Goldenen Plan Ost" eine im ganzen sehr brauchbare Analyse der Situation in den neuen Ländern vorgenommen.
    In den vergangenen Jahren ist seitens der Kommunen in den neuen Ländern bei der Sportstättensanierung schon einiges bewegt worden. Einiges haben die Vereinsmitglieder selber als Eigenleistung eingebracht.
    Wie das vom Sportausschuß durchgeführte Hearing ergeben hat, sind beispielsweise bei der Sportstättensanierung Mittel in nicht unbeträchtlichem Umfang, etwa 100 Millionen DM aus der kommunalen Investitionspauschale sowie aus dem Programm Aufbau Ost, eingesetzt worden.
    Im Entwurf der Bundesregierung über einen Nachtragshaushalt 1993 sind 1,5 Milliarden DM als kommunale Investitionspauschale vorgesehen. Bei der abschließenden Aufzählung der Aufgabenbereiche sind die Sporteinrichtungen nicht enthalten. Immerhin können die Mittel der Investitionspauschale aber für den Schulausbau verwandt werden. Dazu gehören selbstverständlich auch Schulsportanlagen im weitesten Sinn, die gleichzeitig für den Breitensport benutzt werden können.

    (Wilhelm Schmidt [Salzgitter] [SPD]: Dennoch reicht das nicht!)

    — Die Liste ist lang, zugegebenermaßen, Herr Schmidt. Aber wir können das wirklich nicht in einem Jahr erledigen.
    Entscheidend kommt es jetzt darauf an, daß die Länder und Kommunen diese Möglichkeit bei der Umsetzung des Programms ausschöpfen. Die bisherigen Erfahrungen zeigen, daß die Kommunen in den neuen Ländern und auch die Landesregierungen dem Sport zunehmend den ihm zukommenden Stellenwert zubilligen. Das muß gelegentlich öffentlich anerkannt werden. Jedenfalls bringen bloßes Wehklagen und ständig neue Forderungen den Breitensport nach unserer Auffassung nicht weiter.
    Zum Entwurf eines Vertragsgesetzes zu dem Übereinkommen vom 16. November 1989 gegen Doping will ich noch folgende Anmerkungen machen:
    Erstens. Doping hat dem Ansehen des Spitzensports bei der Bevölkerung und vor allem bei jungen Leuten erheblichen Schaden zugefügt.
    Zweitens. Die Bundesregierung stellt weiterhin — wie schon in der Vergangenheit — ihre Förderbereitschaft für den Spitzensport unter den Vorbehalt, daß der deutsche Sport alle erdenklichen Anstrengungen im Kampf gegen Doping und andere Manipulationen unternimmt.
    Drittens. Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß die deutschen Sportorganisationen den Kampf gegen Doping ernst nehmen. 4 000 Trainingskontrollen außerhalb des Wettkampfes, die im vergangenen Jahr durchgeführt wurden und auch für dieses Jahr wieder vorgesehen sind, sind ein Schritt in die richtige Richtung. Das Risiko für die Athleten ist auf Grund der Zufallskontrollen, die ohne Vorankündigung durchgeführt werden, unkalkulierbar geworden.
    Viertens. Innerstaatliche Antidopingregeln reichen aber allein nicht mehr aus. Es ist unabdingbar, daß in allen Staaten ein Dopingkontrollsystem angewandt wird, das dem unsrigen vergleichbar ist; denn, meine Damen und Herren, die Athleten müssen selbstverständlich wissen, daß im Wettkampf Chancengleichheit besteht, d. h., daß alle Konkurrenten nicht manipuliert sind. Die deutschen Sportorganisationen müssen in dieser Richtung auf internationaler Ebene entschieden eintreten und tätig werden.
    Fünftens. Das Übereinkommen vom 16.Oktober 1989, das nicht auf Europa beschränkt ist, sondern auch Drittstaaten offensteht, hat das Ziel, im Kampf gegen Doping international einen gleichen Standard zu schaffen. In diesem Sinne werden den Vertragsstaaten und ihren Sportorganisationen auch einheitliche Maßstäbe und Maßnahmen vorgegeben. Das in Deutschland geltende Antidopingsystem des deutschen Sports, das staatlicherseits flankierend unterstützt wird, erfüllt im wesentlichen die Anforderungen des Übereinkommens. Der Bund wird prüfen, ob und gegebenenfalls welche Folgeregelungen aus dem Übereinkommen erforderlich werden. Gleiches gilt natürlich auch für den deutschen Sport selbst und für die Bundesländer.

    (Wilhelm Schmidt [Salzgitter] [SPD]: Aber zügig!)

    Es ist zu wünschen, daß der Kampf gegen Doping Erfolg hat und der Sport weltweit wieder auf den Pfad der Tugend und der Fairneß zurückkehrt: Eltern müssen ihre Kinder ohne Sorge vor Manipulationen dem Spitzensport anvertrauen können. Junge Menschen müssen sich ohne Angst, in ihrer Entwicklung oder gar in ihrer Gesundheit beeinträchtigt zu werden, Vereinen, Funktionären und Trainern anvertrauen können, und der Spitzensport muß seine — teilweise leider verlorene — Vorbildfunktion für den Breiten- und den Freizeitsport wieder erfüllen können. Das ist jedenfalls unser Wunsch.
    Ich bedanke mich fürs Zuhören.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)



Rede von Renate Schmidt
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Damit schließe ich die Aussprache.
Wir kommen zur Abstimmung über die Beschlußempfehlung des Sportausschusses zu dem Antrag der Fraktion der SPD zur Förderung des Sports in den neuen Ländern, Drucksachen 12/2815 und 12/4484. Wer stimmt für diese Beschlußempfehlung? — Die Gegenprobe! — Enthaltungen? — Damit ist diese Beschlußempfehlung bei einer großen Zahl von Enthaltungen einstimmig angenommen.

(Dr. Peter Struck [SPD]: Der SPD!)




Vizepräsidentin Renate Schmidt
— Der SPD-Fraktion, lieber Kollege Struck. Wie sollte sonst die große Zahl der Enthaltungen zustande kommen?
Der Regierungsentwurf zu dem Übereinkommen gegen Doping auf Drucksache 12/4327 soll an die in der Tagesordnung genannten Ausschüsse überwiesen werden. Gibt es dazu anderweitige Vorschläge? — Das ist nicht der Fall. Dann ist die Überweisung so beschlossen.
Wir kommen dann zu Tagesordnungspunkt 15 und Zusatzpunkt 10:
15. Beratung des Antrags der Abgeordneten Hans-Joachim Hacker, Iris Gleicke, Regina Kolbe, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD
Herstellung der Rechtseinheit bei grundeigenen Bodenschätzen
— Drucksache 12/3969 —
Überweisungsvorschlag:
Ausschuß Treuhandanstalt (federführend)

Ausschuß für Wirtschaft
Ausschuß für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
ZP10 Beratung des Antrags der Abgeordneten Rolf Schwanitz, Hans-Joachim Hacker, Robert Antretter, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD
Herstellung der Rechtseinheit bei grundeigenen Bodenschätzen H
— Drucksache 12/4621 —Überweisungsvorschlag:
Ausschuß Treuhandanstalt (federführend)

Ausschuß für Wirtschaft
Ausschuß für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Nach einer interfraktionellen Vereinbarung sind für die gemeinsame Aussprache dreiviertel Stunden vorgesehen. Gibt es dagegen Widerspruch? — Ich sehe keinen. Dann ist auch dies so beschlossen.
Ich eröffne die Aussprache und erteile als erstem dem Kollegen Rolf Schwanitz das Wort.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Rolf Schwanitz


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die heute von den Sozialdemokraten vorgelegten Anträge berühren ein ostdeutsches Thema von hoher Brisanz. In Mecklenburg-Vorpommern, in Sachsen-Anhalt und in Sachsen schließen sich Menschen zusammen, auf deren Grundeigentum private Unternehmen Kiese und Sande abbauen wollen. Im Erzgebirge und im Vogtland vereinigen sich Bürgerinitiativen mit Kommunal- und Landespolitikern, um gemeinsam gegen Steinbrüche vorzugehen, die wie Pilze aus dem Boden schießen sollen. Was ist geschehen?
    Meine Damen und Herren, lassen Sie mich zunächst einen kurzen Rückblick auf die Entstehungsgeschichte der heutigen Situation hinsichtlich der strittigen Vorhaben zum Abbau von Bodenschätzen in den neuen Bundesländern vornehmen. Die fein säuberliche Trennung in bergfreie und bergeigene Bodenschätze, wie sie das Bundesberggesetz für die Bundesrepublik seit Jahren festgeschrieben hat, ist in der DDR bis 1990 unbekannt gewesen. Die Unterscheidung zwischen bergfreien Stoffen, also jenen wertvollen Bodenschätzen wie Gold, Eisen, Kupfer, die unabhängig vom Grundeigentum auf staatliche Genehmigung hin abgebaut werden können, und bergeigenen Bodenschätzen, also jenen geringerwertigen Bodenschätzen, bei denen der Abbau nur im Einvernehmen mit dem Grundeigentümer erfolgen kann, spielte in der DDR keine Rolle. Es entsprach dem vormundschaftlichen Wesen des DDR-Staates, daß Bodenschätze, waren sie auch nur im entferntesten Sinne volkswirtschaftlich interessant, dem Volkseigentum, also dem Eigentum des Staates, zugeordnet worden sind.
    Erst im Zuge der deutsch-deutschen Vereinigung im Jahre 1990 entstand die Notwendigkeit, dieses restriktive DDR-Recht an die differenzierten Regelungen des Bundesberggesetzes der Bundesrepublik anzupassen. So erließ die Regierung de Maizière im August 1990 eine Verordnung, in der der Umfang der bergfreien Bodenschätze definiert worden ist. In dieser Verordnung allerdings, die durch den Einigungsvertrag unbefristet als weitergeltendes Recht in den neuen Bundesländern verankert worden ist, wurde der Umfang der bergfreien Bodenschätze im Vergleich zum Bundesberggesetz, also zur Regelung in den Altbundesländern, wesentlich erweitert. Insbesondere zählen in Ostdeutschland seitdem Bodenstoffe wie Kiese und Sande, Glimmer, Kaolin, Marmor oder Quarz, also Stoffe, die vor allen Dingen in der Bauwirtschaft benötigt werden, zu den bergfreien Bodenschätzen. Parallel zu dieser Verordnung, wenige Tage vor dem 3. Oktober 1990, verlieh der Ministerrat der DDR der Treuhandanstalt das Bergwerkseigentum an diesen zusätzlichen bergfreien Bodenstoffen, was wenige Zeit darauf durch die zuständigen Bergämter bestätigt worden ist.
    Durch den Status dieser zusätzlichen bergfreien Bodenschätze wurden die Interessen der Grundeigentümer auf der Ostseite, die ja in vielen Fällen Privatleute sind, zugunsten der Bauunternehmer beschnitten.
    Machen wir uns dies einmal an einem Beispiel klar: Während der Abbau einer Kiesgrube oder etwa der Abbau von Quarzgestein in einem Steinbruch in den alten Bundesländern nur im Einvernehmen mit dem Grundeigentümer erfolgen kann, weil die Bodenstoffe als grundeigene Bodenschätze gelten, spielen die Interessen der Grundeigentümer in den neuen Bundesländern nahezu keine Rolle mehr. Das heißt im Klartext: Im Konfliktfall wird ein Abbau auch gegen den Willen des Grundeigentümers erfolgen.
    Die Treuhandanstalt hat zwischenzeitlich begonnen, ihr Bergwerkseigentum an private Unternehmen zu veräußern. Diese Unternehmen wenden sich dann ihrerseits an die zuständigen Bergbehörden, um — zwischenzeitlich natürlich durch den Kauf mit gesicherten Rechtsansprüchen ausgerüstet — das vorgesehene Bewilligungsverfahren zum Aufsuchen und zur Gewinnung der Bodenschätze in die Wege zu leiten. So kommt es in nicht wenigen Fällen dazu, daß die Grundeigentümer und die betroffenen Kommunen erst im Stadium des Bewilligungsverfahrens — zum Teil nur durch die öffentlichen Medien — vom beantragten Abbau von Bodenschätzen sowie vom Einrichten von Steinbrüchen erfahren, und dies zu allem Überfluß in einem Umfang, der in keinem



    Rolf Schwanitz
    Verhältnis mehr zum für die Bauwirtschaft notwendigen Bedarf steht. Allein im sächsischen Erzgebirge und im Vogtland wurde beispielsweise der Abbau von bergfreien Bodenschätzen für eine Fläche von mehr als 4 000 ha beantragt, wobei für 600 ha der Abbau bereits bewilligt worden ist.
    Meine Damen und Herren, an dieser Stelle sollten noch einige Bemerkungen zur Quantität gemacht werden. Auf die Frage, in wie vielen Fällen Bergwerkseigentum durch die Treuhandanstalt an interessierte Unternehmen veräußert worden ist, antwortete die Bundesregierung folgendermaßen: Insgesamt sind in den neuen Bundesländern 870 Bergwerksfelder auf diese Art und Weise zur Treuhand gelangt. Differenziert nach Ländern sieht dies so aus: In Mecklenburg-Vorpommern sind es 128 Bergwerksfelder; bis zum 30. November 1992 waren 35 % davon bereits verkauft. In Brandenburg sind es 159 Bergwerksfelder, davon 35 % bereits verkauft. In Sachsen-Anhalt sind es 192 Bergwerksfelder, davon 36 % bereits verkauft. In Sachsen sind es 244 Bergwerksfelder, davon 48 % bereits verkauft. In Thüringen sind es 147 Bergwerksfelder, wovon 41 % bereits verkauft worden sind. Im Schnitt waren zum 30. November 1992 also 40 % dieser Bergwerksfelder durch die Treuhandanstalt bereits an Privatunternehmen veräußert worden.
    Da die Öffentlichkeit bis jetzt nur von denjenigen Vorhaben Kenntnis erhalten hat, die im Wege des Bewilligungsverfahrens bei den Bergämtern quasi an die Öffentlichkeit geraten sind, müssen diese Zahlen zusätzlich alarmieren. Das, was momentan in den neuen Bundesländern zu sehen ist — der damit verbundene Aufruhr ist wahrlich groß genug —, ist offensichtlich nur die Spitze des Eisbergs.
    Wir Sozialdemokraten wollen zunächst einmal positiv unterstellen, daß die Regierung der DDR, die diese umfangreichere Liste bergfreier Stoffe ausgearbeitet hat, und die Bundesregierung, die diese Liste im Einigungsvertrag für die neuen Bundesländer bestätigt hat, dies in der Hoffnung eines erleichterten Abbaus mineralischer Rohstoffe und einer Förderung der ostdeutschen Bauwirtschaft getan haben.
    Ich kann mich jedoch nicht von dem Verdacht befreien, daß es damals auch darum gegangen ist, der Treuhandanstalt auf einfachem Wege lukrative Bergwerksfelder und damit zusätzlichen Gewinn zu beschaffen — einen Gewinn, für den die ostdeutschen Grundeigentümer dauerhaft durch einen Verzicht auf Eigentümerrechte bezahlen sollen und der in seinen maßlosen territorialen Folgen ernsthafte Beeinträchtigungen der kommunalen Entwicklung mit sich bringt.

    (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)

    Wir Sozialdemokraten wissen sehr wohl, daß dies nicht nur ein Problem der Kiese und Sande ist. Unser Antrag hat deshalb mehr exemplarischen Charakter. Worauf es nun vor allem ankommt, ist, daß der Treuhandanstalt ein Veräußerungsstopp in bezug auf diese Bergwerksfelder auferlegt wird, damit in dieser schwierigen Verwaltungssituation nicht noch weitere
    Unternehmen mit unanfechtbaren Rechtsansprüchen in die ostdeutschen Kommunen dringen. Deshalb unser zweiter Antrag.
    Die Bundesregierung muß sich im dritten Jahr der deutschen Einheit — und dies unabhängig vom Ausgang der laufenden Verfassungsklage — endlich Gedanken machen, wie die ostdeutschen Verwaltungen, vor allem die Kommunen, bei der Bewilligung hinreichend beteiligt und die Grundeigentümer im Osten nur noch übergangsweise benachteiligt werden und wie vor allem auch bei den bergfreien Bodenschätzen eine Vereinheitlichung des Rechts in den alten und den neuen Bundesländern vorgenommen wird. Die „Goldgräbermentalität in Wildostmanier" muß im Interesse der ostdeutschen Bürger und Kommunen wenigstens für die Zukunft verhindert werden.
    Danke.

    (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)