Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten
Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich
Andres, Gerd SPD 5. 3. 93
Bachmaier, Hermann SPD 5. 3. 93
Baum, Gerhart Rudolf F.D.P. 5. 3. 93
Bierling, Hans-Dirk CDU/CSU 5. 3. 93 **
Bock, Thea SPD 5. 3. 93
Böhm (Melsungen), CDU/CSU 5. 3. 93 *
Wilfried
Dr. Böhmer, Maria CDU/CSU 5. 3. 93
Büchler (Hof), Hans SPD 5. 3. 93 *
Bühler (Bruchsal), Klaus CDU/CSU 5. 3. 93 *
Bulmahn, Edelgard SPD 5. 3. 93
Clemens, Joachim CDU/CSU 5. 3. 93
Cronenberg (Arnsberg), F.D.P. 5. 3. 93
Dieter-Julius
Dempwolf, Gertrud CDU/CSU 5. 3. 93
Fuchs (Verl), Katrin SPD 5. 3. 93
Gansel, Norbert SPD 5. 3. 93
Gattermann, Hans H. F.D.P. 5. 3. 93
Dr. Geißler, Heiner CDU/CSU 5. 3. 93
Genscher, Hans Dietrich F.D.P. 5. 3. 93
Gerster (Mainz), CDU/CSU 5. 3. 93
Johannes
Gleicke, Iris SPD 5. 3. 93
Gres, Joachim CDU/CSU 5. 3. 93
Gries, Ekkehard F.D.P. 5. 3. 93
Harries, Klaus CDU/CSU 5. 3. 93
Hasenfratz, Klaus SPD 5. 3. 93
Dr. Haussmann, Helmut F.D.P. 5. 3. 93
Hilsberg, Stephan SPD 5. 3. 93
Horn, Erwin SPD 5. 3. 93 **
Dr. Hoth, Sigrid F.D.P. 5. 3. 93
Huonker, Gunter SPD 5. 3. 93
Ibrügger, Lothar SPD 5. 3. 93
Klappert, Marianne SPD 5. 3. 93
Klemmer, Siegrun SPD 5. 3. 93
Kolbe, Manfred CDU/CSU 5. 3. 93
Kolbow, Walter SPD 5. 3. 93 **
Koschyk, Hartmut CDU/CSU 5. 3. 93
Kretkowski, Volkmar SPD 5. 3. 93
Lenzer, Christian CDU/CSU 5. 3. 93*
Dr. Lieberoth, Immo CDU/CSU 5. 3. 93
Link (Diepholz), Walter CDU/CSU 5. 3. 93
Dr. Matterne, Dietmar SPD 5. 3. 93
Michels, Meinolf CDU/CSU 5. 3. 93 *
Mischnick, Wolfgang F.D.P. 5. 3. 93
Müller (Pleisweiler), SPD 5. 3. 93
Albrecht
Müller (Wadern), CDU/CSU 5. 3. 93
Hans-Werner
Nelle, Engelbert CDU/CSU 5. 3. 93
Dr. Neuling, Christian CDU/CSU 5. 3. 93
Oesinghaus, Günther SPD 5. 3. 93
Anlagen zum Stenographischen Bericht
Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich
Otto (Frankfurt), F.D.P. 5. 3. 93
Hans-Joachim
Pfeffermann, Gerhart O. CDU/CSU 5. 3. 93
Dr. Pfennig, Gero CDU/CSU 5. 3. 93
Pfuhl, Albert SPD 5. 3. 93
Priebus, Rosemarie CDU/CSU 5. 3. 93
Dr. Probst, Albert CDU/CSU 5. 3. 93 *
Rahardt-Vahldieck, CDU/CSU 5. 3. 93
Susanne
Rempe, Walter SPD 5. 3. 93
Repnik, Hans-Peter CDU/CSU 5. 3. 93
Roitzsch (Quickborn), CDU/CSU 5. 3. 93
Ingrid
Sauer (Salzgitter), CDU/CSU 5. 3. 93
Helmut
Schaich-Walch, Gudrun SPD 5. 3. 93
Dr. Scheer, Hermann SPD 5. 3. 93 *
Scheffler, Siegfried Willy SPD 5. 3. 93
Schmidbauer (Nürnberg), SPD 5. 3. 93
Horst
Schmidt (Dresden), Arno F.D.P. 5. 3. 93
Schröter, Karl-Heinz SPD 5. 3. 93
Schulte (Hameln),Brigitte SPD 5. 3. 93 **
Dr. Schulte (Schwäbisch CDU/CSU 5. 3. 93
Gmünd), Dieter
Schwanitz, Rolf SPD 5. 3. 93
Dr. Schwarz-Schilling, CDU/CSU 5. 3. 93
Christian
Seibel, Wilfried CDU/CSU 5. 3. 93
Seuster, Lisa SPD 5. 3. 93
Stachowa, Angela PDS/LL 5. 3. 93
Dr. Starnick, Jürgen F.D.P. 5. 3. 93
Steinbach-Hermann, CDU/CSU 5. 3. 93
Erika
Stiegler, Ludwig SPD 5. 3. 93
Thiele, Carl-Ludwig F.D.P. 5. 3. 93
Thierse, Wolfgang SPD 5. 3. 93
Dr. Uelhoff, Klaus-Dieter CDU/CSU 5. 3. 93
Dr. Vondran, Ruprecht CDU/CSU 5. 3. 93
Vosen, Josef SPD 5. 3. 93
Graf von Waldburg-Zeil, CDU/CSU 5. 3. 93
Alois
Waltemathe, Ernst SPD 5. 3. 93
Welt, Jochen SPD 5. 3. 93
Wester, Hildegard SPD 5. 3. 93
Westrich, Lydia SPD 5. 3. 93
Wieczorek-Zeul, SPD 5.3.93
Heidemarie
Wiefelspütz, Dieter SPD 5. 3. 93
Wittmann (Tännesberg), CDU/CSU 5. 3. 93
Simon
Wohlleben, Verena SPD 5. 3. 93
Ingeburg
Wohlrabe, Jürgen CDU/CSU 5. 3. 93
Zierer, Benno CDU/CSU 5. 3. 93 *
* für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates
** für die Teilnahme an Sitzungen der Nordatlantischen Versammlung
12440* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 144. Sitzung. Bonn, Freitag, den 5. März 1993
Anlage 2
Zu Protokoll gegebene Rede
zu Tagesordnungspunkt 11 (a-Antrag:
Ein gemeinsamer Europäischer Binnenmarkt
braucht eine ökologisch verantwortbare
Energieversorgung; b-Antrag: Übertragung
der örtlichen Energieversorgungseinrichtungen an die ostdeutschen Kommunen)
Werner Schulz (Berlin) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): In der Energiepolitik bleibt viel zu tun. Nach wie vor wird der Alltag der Industriegesellschaften von einem exzessiven, verschwenderischen Energieverbrauch bestimmt, an dem unsere Mitwelt unausweichlich zugrunde geht. Die unverminderte Ausbeutung, Zerstörung und Vergiftung der natürlichen Ressourcen und der ökologischen Kreisläufe, die mit der überholten Wachstumsideologie unseres Industriezeitalters einhergehen, lassen — nicht ohne Grund — viele Menschen zweifeln, ob überhaupt noch eine Wende möglich ist. Es ist heute ein Gemeinplatz, daß eine energiepolitische Zeitenwende zur Lösung der gewaltigen Herausforderungen, welche die Umweltkrise an uns richtet, dringend notwendig ist. Die offizielle Energiepolitik aber, die der Bundesregierung, die der Energiekonzerne und nicht zuletzt die der EG-Kommission, schreckt vor dieser Jahrhundertaufgabe zurück.
Gerade die Protagonisten des Status quo in der Bundesrepublik, allen voran die Bundesregierung, geben ein trauriges Bild ab. Unter dem Eindruck einer hervorragenden Arbeit der Klimaenquete verkündete die Bundesregierung im Jahre 1990 ein ehrgeiziges umweltpolitisches Ziel: 25 bis 30 % Minderung der Kohlendioxid-Emissionen bis zum Jahre 2005.
Gut anderthalb Jahre später ging die Bundesregierung darüber noch weit hinaus und unterzeichnete auf der UNCED-Konferenz in Rio sogar ein Abkommen, das eine Stabilisierung des CO2-Gehalts in der Atmosphäre als Ziel vorsieht. Das heißt nicht mehr und nicht weniger, als daß die Bundesrepublik Deutschland bis Mitte nächsten Jahrhunderts vollständig aus der Nutzung fossiler Brennstoffe aussteigen muß.
Diesen richtungsweisenden oder besser modellhaften Zielen folgten aber bis heute keine nennenswerten Taten, im Gegenteil. Mit dem unbeirrten Festhalten an der Kernenergie demonstriert die Bundesregierung eindrücklich ihren Unwillen, an den hochgradig verschwenderischen Strukturen unseres Energiesystems Grundsätzliches zu ändern. Die Bundesregierung ist eine Innovationsbremse.
Energiepolitik läßt sich natürlich nicht nur auf Klimapolitik reduzieren. Aber es ist gerade der drohende Klimaschock, in dem sowohl die Fehlentwicklungen des bisherigen Wirtschaftens der Industriegesellschaften deutlich werden, als auch die Größenordnung des erforderlichen Wandels zur Bewältigung der Probleme. Die Bundesregierung jedenfalls kann oder will ihren Beitrag zur Lösung der globalen Klimaprobleme nicht leisten.
Sollte man deswegen, um die Hoffnung auf Veränderung nicht aufgeben zu müssen, auf die nächsthöhere Organisationsstufe setzen? Sollte man von der EG erwarten, was die Bundesregierung zu leisten nicht in der Lage ist? Auch das scheint vergeblich. Die energiepolitischen Vorstellungen der EG-Kommission wirken angesichts der Problemlage geradezu anachronistisch, und das, obwohl der Ansatz auf den ersten Blick plausibel zu sein scheint. Wettbewerb im Gas- und Strombereich, Aufbrechen regionaler und nationaler Monopole, Öffnung der Leitungen für Dritte — das klingt passabel. Aber das eigentliche Ziel dieser Liberalisierungspolitik, nämlich die erwünschten Preissenkungen, geht ohne neue Rahmenbedingungen in eine völlig falsche Richtung. Die angestrebten Preissenkungen schreiben die Energieverschwendung fest, unter der die Umwelt und die Gesundheit vieler Menschen heute leiden.
Aber auch markt- und wettbewerbspolitisch ist diese Politik fehlgeleitet. Sollten die EG-Richtlinien Wirklichkeit werden, würde eine Entwicklung eingeleitet, die statt zu mehr Wettbewerb zu einer Konzentration der Energieversorgung auf wenige Großunternehmen in Europa hinausläuft. Die Energiekonzerne könnten mit ihren oftmals schon abgeschriebenen Großanlagen schnell den Markt beherrschen und Stellungen festschreiben. Dadurch würde nicht zuletzt auch der anstehende Vergleich zum Stromvertrag zwischen den ostdeutschen Kommunen und den westdeutschen Stromkonzernen wieder ausgehebelt. Die innovativen Impulse, die von der Rekommunalisierung der Energiewirtschaft Ostdeutschlands für ganz Deutschland und Europa ausgehen könnten, würden durch den Einstieg in den europäischen Energiemarkt in den Sand gesetzt. Völlig unterschiedliche Umweltstandards, Sicherheitsvorschriften sowie Steuern und Subventionen innerhalb Europas führen für die Energieunternehmen zu sehr divergierenden Startbedingungen. So käme eine Öffnung des Energiemarktes zu den heutigen Bedingungen in erster Linie den französischen Atomstromlieferanten zugute. Es darf nicht wahr sein, daß in Deutschland der Konsens für einen Ausstieg aus der Atomwirtschaft gesucht wird, um dann französischen Atomstrom zu importieren.
Die EG-Kommission beschränkt sich mit ihren Vorschlägen zunächst auf den Einstieg mit industriellen Großkunden. Die erhalten dann allerdings Vorteile auf Kosten von Kleinverbrauchern und mittelständischen Gewerbetreibenden. Gleichzeitig läßt sich absehen, daß die EG-Richtlinien zu einem gewaltigen Hemmschuh für alle innovativen Bemühungen zugunsten einer dezentralen, effizienten Energieversorgungsstruktur werden. Unter gegenwärtigen Bedingungen wird der gemeinsame Energiemarkt die Kommunalisierung der Energieversorgung und damit vor allem die zukunftsweisende Kraft-Wärme-Kopplung, aber auch die Eigenerzeugung von Strom in Industrieunternehmen und Haushalten behindern oder sogar unterbinden. Das wäre, das wäre meine Damen und Herren, nicht nur umweltpolitisch fatal. Damit wäre auch eine der nicht eben zahlreichen Chancen zur Schaffung neuer, zukunftssicherer Arbeitsplätze in Ostdeutschland vertan. Und die Beschäftigungswirkungen einer kleinräumigen Energiestruktur sind gar nicht hoch genug einzuschätzen.
Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 144. Sitzung. Bonn, Freitag, den 5. März 1993 12441*
Zukunftsorientierte Energiepolitik, die Entwicklung von Energiesystemen, kann nicht länger ohne die Umwelt gedacht und konzipiert werden. Die langjährige Ökologiedebatte hat vor allem eins gezeigt: Aus ökonomischer Sicht wurde die Umweltkrise durch ein Grundübel verursacht: Viel zu niedrige Preise für den Energie- und Ressourcenumsatz. Dieser ökonomische Selbstbetrug hinterläßt heute einen Berg ökologischer Schulden gegenüber zukünftigen Generationen, der Natur, der sogenannten Dritten Welt und der eigenen Gesundheit. Deshalb ist es endlich an der Zeit, die entstehenden externen Kosten Zug um Zug den Verursachern aufzubürden.
Die EG-Kommission favorisiert hierfür bekanntlich eine Lösung, die als eine Komponente die Einführung einer CO2-Steuer vorsieht. Ein solcher Vorschlag birgt die Gefahr, daß doch wieder die nachsorgenden Umweltschutzmaßnahmen in den Vordergrund treten, die technische Rückhaltung schädlicher Emissionen — letztlich trügerische Alternativen zum grundsätzlichen Wandel des Energiesystems. Im Gegensatz zu den Vorschlägen der EG-Kommission hält die Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eine allgemeine Energiesteuer oder besser Primärenergiesteuer für die umweltpolitisch sinnvollere Lösung. Damit werden außer der Klimagefährdung auch die anderen ökologischen Kosten und Schäden der Energieträger vom Abbau über die Nutzung bis zur Lagerung der Reststoffe einbezogen.
Nachdem nun auch die USA willens scheinen, in die Richtung eines grundsätzlichen Wandels des Energiesystems zu gehen, fallen die bisherigen Ausreden von EG und auch Bundesregierung weg. So sollte die Bundesregierung mit einer eigenen wirkungsvollen Primärenergiesteuer Zeichen und Impulse auch für die EG setzen.
Obwohl die Bundesregierung seit über zwei Jahren ihre Energiepolitik auf Sparflamme kocht, ist jetzt auch in der Bundesrepublik wieder die energiepolitische Debatte in Gang gesetzt worden. Der Energiekonsens ist in aller Munde. Rückgrat eines solchen Konsenses müßte auf jeden Fall eine spürbare und stufenweise wachsende Primärenergiesteuer sein. Diese ist die effizienteste staatliche Maßnahme, um den tiefgreifenden Wandel der Energiestrukturen langfristig anzubahnen.
Bei den Konsensgesprächen dreht sich bislang alles um die weitere Nutzung von Atomkraftwerken in der Bundesrepublik. Kein Tag vergeht ohne schweren Schaden, der von der Nutzung der Atomenergie ausgeht. Ich erinnere nur an die fortwirkenden Folgen der Katastrophe von Tschernobyl. Täglich werden Regionen, Nahrungsketten und Menschen weltweit bei Abbau, Verarbeitung und Nutzung des Urans schleichend vergiftet. Allein aus diesen Gründen ist es geboten, in den Konsensgesprächen schnellstmöglich den Ausstieg aus der Atomenergienutzung vorzubereiten.
Der Ausstieg aus der Atomenergie mit den damit verbundenen Großkraftwerken und Verbundstrukturen beseitigt zugleich die grundlegenden Strukturhemmnisse auf dem Weg zu einer dezentralisierten, ökologisch angepaßten Energieversorgung.
Die Konsensgespräche lassen eines deutlich werden: Die Atomindustrie und ihre Lobby stehen vor dem Aus. Die mit der Atomenergie verbundenen Probleme sind weder technisch noch gesellschaftlich gelöst. Die Energiekonzerne brauchen den Energiekonsens, um nicht in eine auch für sie bedrohliche, unkalkulierbare Situation hineinzuschliddern. Der einzige Konsens, der in dieser Situation erreichbar und vertretbar ist, liegt im kontrollierten, gemeinsam verantworteten Ausstieg aus der unheilvollen Nutzung der Atomenergie. Diese Richtungsentscheidung ist überfällig.
Anlage 3
Amtliche Mitteilungen
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 12. Februar 1993 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzustimmen bzw. einen Antrag gemäß Art. 77 Abs. 2 GG nicht zu stellen oder einen Einspruch gem. Art. 77 Abs. 3 GG nicht einzulegen.
Fünfzehntes Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes und Dreizehntes Gesetz zur Änderung des Europaabgeordnetengesetzes
Dreizehntes Gesetz zur Änderung des Wehrsoldgesetzes
Gesetz zur Gewährleistung der Geheimhaltung der dem Statistischen Amt der europäischen Gemeinschaften übermittelten vertraulichen Daten
— SAEG-Übermittlungsschutzgesetz —
Gesetz über das Ruhen der Verjährung bei SED-Unrechtstaten (VerjährungsG)
Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Bundesbauverwaltung
Gesetz über gebäude- und wohnungsstatistische Erhebungen (Wohnungsstatistikgesetz — WoStatG)
Gesetz zu dem Protokoll vom 9. Dezember 1991 zu der Vereinbarung vom 8. Oktober 1990 über die Internationale Kommission zum Schutz der Elbe
Gesetz zu dem Abkommen vom 18. Juni 1991 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Staat Bahrain über den Luftverkehr
Gesetz zu dem Abkommen vom 22. Oktober 1991 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung von Rumänien fiber die Schiffahrt und den Binnenwasserstraßen
Gesetz zu dem Abkommen vom 8. November 1991 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Polen über die Binnenschiffahrt
Gesetz über die Zusammenarbeit von Bund und lindern In Angelegenheiten der Europäischen Union
Gesetz über die Zusammenarbeit von Bundesregierung und Deutschem Bundestag in Angelegenheiten der Europäischen Union
Der Vorsitzende des Ausschusses für Wirtschaft hat mitgeteilt, daß der Ausschuß gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den nachstehenden Vorlagen absieht:
Drucksache 12/1365
Drucksache 12/2791
Drucksache 12/3232
Die Vorsitzenden folgender Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EG-Vorlagen zur Kenntnis genommen bzw. von einer Beratung abgesehen hat:
Ausschuß für Wirtschaft Drucksache 12/4131 Nm. 3.8-3.12
Ausschuß für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Drucksache 12/2144 Nr. 2.14