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    Plenarprotokoll 12/144 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 144. Sitzung Bonn, Freitag, den 5. März 1993 Inhalt: Dank an den Abgeordneten Wolfgang Roth für seine langjährige Mitarbeit im Deutschen Bundestag 12411A Tagesordnungspunkt 10: a) Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Jahreswirtschaftsbericht 1993 der Bundesregierung (Drucksache 12/4330) b) Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Jahresgutachten 1992/93 des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung (Drucksache 12/3774) c) Beratung des Antrags des Abgeordneten Dr. Fritz Schumann (Kroppenstedt) und der Gruppe der PDS/Linke Liste: Beteiligung der Betroffenen am Konzept zum Erhalt industrieller Kerne (Drucksache 12/4429) d) Beratung des Antrags des Abgeordneten Dr. Fritz Schumann (Kroppenstedt) und der Gruppe der PDS/Linke Liste: Vorlage des Konzepts zum Erhalt industrieller Kerne (Drucksache 12/4430) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 4: Beratung des Antrags der Abgeordneten Wolfgang Roth, Hans Berger, Dr. Ulrich Böhme, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Eine sich selbst verstärkende Rezession durch kompetente Wirtschaftspolitik abwenden (Drucksache 12/4453) Dr. Günter Rexrodt, Bundesminister BMWi 12373D Dr. Uwe Jens SPD 12374C, 12415A Oskar Lafontaine, Ministerpräsident des Saarlandes 12378B Dr. Peter Ramsauer CDU/CSU . . . 12380A Karl-Josef Laumann CDU/CSU . . . 12380 C Dr. Theodor Waigel, Bundesminister BMF 12384 B Peter W. Reuschenbach SPD . . . . . 12386 C Dr. Gregor Gysi PDS/Linke Liste . . . . 12387 B Dr. Kurt Biedenkopf, Ministerpräsident des Freistaates Sachsen . 12390A Wolfgang Roth SPD 12390D Dr. Otto Graf Lambsdorff F.D.P. 12393B, 12408 B Werner Schulz (Berlin) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 12398D Rainer Haungs CDU/CSU 12400 C Wolfgang Roth SPD . . . . . . . . . . 12403 D Dr. Kurt Faltlhauser CDU/CSU 12408 C Bernd Heim PDS/Linke Liste 12411 A Josef Grünbeck F.D.P. . . . . 12412A, 12413C Ingrid Matthäus-Maier SPD 12413 B Friedhelm Ost CDU/CSU 12414A Christian Müller (Zittau) SPD 12415 C Dr. Hermann Pohler CDU/CSU 12418B Dr. Ulrich Briefs fraktionslos 12419A Ortwin Lowack fraktionslos 12420 C II Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 144. Sitzung. Bonn, Freitag, den 5. März 1993 Tagesordnungspunkt 11: a) Beratung des Antrags der Abgeordneten Volker Jung (Düsseldorf), Holger Bartsch, Hans Berger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Ein gemeinsamer Europäischer Binnenmarkt braucht eine ökologisch verantwortbare Energieversorgung (Drucksache 12/3767) b) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu dem Antrag der Abgeordneten Volker Jung (Düsseldorf), Gerd Andres, Holger Bartsch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Übertragung der örtlichen Energieversorgungseinrichtungen an die ostdeutschen Kommunen (Drucksachen 12/3624, 12/4259) Volker Jung (Düsseldorf) SPD 12422 C Heinrich Seesing CDU/CSU 12424A Klaus Beckmann F.D.P. 12425C Dr. Fritz Gautier SPD . . 12427A, 12437A Bernd Heim PDS/Linke Liste 12427 C Holger Bartsch SPD 12429A Ulrich Klinkert CDU/CSU . . . . . . . 12430B Dr. Heinrich L. Kolb, Parl. Staatssekretär BMWi 12432B Dr. Fritz Gautier SPD 12433 B Ulrich Klinkert CDU/CSU 12434 B Dr. Bernd Protzner CDU/CSU 12436 B Nächste Sitzung 12437 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 12439* A Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Rede zu Tagesordnungspunkt 11 (a — Antrag: Ein gemeinsamer Europäischer Binnenmarkt braucht eine ökologisch verantwortbare Energieversorgung; b — Antrag: Übertragung der örtlichen Energieversorgungseinrichtungen an die ostdeutschen Kommunen) Werner Schulz (Berlin) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 12440* A Anlage 3 Amtliche Mitteilungen 12441* C Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 144. Sitzung. Bonn, Freitag, den 5. März 1993 12373 144. Sitzung Bonn, den 5. März 1993 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Andres, Gerd SPD 5. 3. 93 Bachmaier, Hermann SPD 5. 3. 93 Baum, Gerhart Rudolf F.D.P. 5. 3. 93 Bierling, Hans-Dirk CDU/CSU 5. 3. 93 ** Bock, Thea SPD 5. 3. 93 Böhm (Melsungen), CDU/CSU 5. 3. 93 * Wilfried Dr. Böhmer, Maria CDU/CSU 5. 3. 93 Büchler (Hof), Hans SPD 5. 3. 93 * Bühler (Bruchsal), Klaus CDU/CSU 5. 3. 93 * Bulmahn, Edelgard SPD 5. 3. 93 Clemens, Joachim CDU/CSU 5. 3. 93 Cronenberg (Arnsberg), F.D.P. 5. 3. 93 Dieter-Julius Dempwolf, Gertrud CDU/CSU 5. 3. 93 Fuchs (Verl), Katrin SPD 5. 3. 93 Gansel, Norbert SPD 5. 3. 93 Gattermann, Hans H. F.D.P. 5. 3. 93 Dr. Geißler, Heiner CDU/CSU 5. 3. 93 Genscher, Hans Dietrich F.D.P. 5. 3. 93 Gerster (Mainz), CDU/CSU 5. 3. 93 Johannes Gleicke, Iris SPD 5. 3. 93 Gres, Joachim CDU/CSU 5. 3. 93 Gries, Ekkehard F.D.P. 5. 3. 93 Harries, Klaus CDU/CSU 5. 3. 93 Hasenfratz, Klaus SPD 5. 3. 93 Dr. Haussmann, Helmut F.D.P. 5. 3. 93 Hilsberg, Stephan SPD 5. 3. 93 Horn, Erwin SPD 5. 3. 93 ** Dr. Hoth, Sigrid F.D.P. 5. 3. 93 Huonker, Gunter SPD 5. 3. 93 Ibrügger, Lothar SPD 5. 3. 93 Klappert, Marianne SPD 5. 3. 93 Klemmer, Siegrun SPD 5. 3. 93 Kolbe, Manfred CDU/CSU 5. 3. 93 Kolbow, Walter SPD 5. 3. 93 ** Koschyk, Hartmut CDU/CSU 5. 3. 93 Kretkowski, Volkmar SPD 5. 3. 93 Lenzer, Christian CDU/CSU 5. 3. 93* Dr. Lieberoth, Immo CDU/CSU 5. 3. 93 Link (Diepholz), Walter CDU/CSU 5. 3. 93 Dr. Matterne, Dietmar SPD 5. 3. 93 Michels, Meinolf CDU/CSU 5. 3. 93 * Mischnick, Wolfgang F.D.P. 5. 3. 93 Müller (Pleisweiler), SPD 5. 3. 93 Albrecht Müller (Wadern), CDU/CSU 5. 3. 93 Hans-Werner Nelle, Engelbert CDU/CSU 5. 3. 93 Dr. Neuling, Christian CDU/CSU 5. 3. 93 Oesinghaus, Günther SPD 5. 3. 93 Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Otto (Frankfurt), F.D.P. 5. 3. 93 Hans-Joachim Pfeffermann, Gerhart O. CDU/CSU 5. 3. 93 Dr. Pfennig, Gero CDU/CSU 5. 3. 93 Pfuhl, Albert SPD 5. 3. 93 Priebus, Rosemarie CDU/CSU 5. 3. 93 Dr. Probst, Albert CDU/CSU 5. 3. 93 * Rahardt-Vahldieck, CDU/CSU 5. 3. 93 Susanne Rempe, Walter SPD 5. 3. 93 Repnik, Hans-Peter CDU/CSU 5. 3. 93 Roitzsch (Quickborn), CDU/CSU 5. 3. 93 Ingrid Sauer (Salzgitter), CDU/CSU 5. 3. 93 Helmut Schaich-Walch, Gudrun SPD 5. 3. 93 Dr. Scheer, Hermann SPD 5. 3. 93 * Scheffler, Siegfried Willy SPD 5. 3. 93 Schmidbauer (Nürnberg), SPD 5. 3. 93 Horst Schmidt (Dresden), Arno F.D.P. 5. 3. 93 Schröter, Karl-Heinz SPD 5. 3. 93 Schulte (Hameln),Brigitte SPD 5. 3. 93 ** Dr. Schulte (Schwäbisch CDU/CSU 5. 3. 93 Gmünd), Dieter Schwanitz, Rolf SPD 5. 3. 93 Dr. Schwarz-Schilling, CDU/CSU 5. 3. 93 Christian Seibel, Wilfried CDU/CSU 5. 3. 93 Seuster, Lisa SPD 5. 3. 93 Stachowa, Angela PDS/LL 5. 3. 93 Dr. Starnick, Jürgen F.D.P. 5. 3. 93 Steinbach-Hermann, CDU/CSU 5. 3. 93 Erika Stiegler, Ludwig SPD 5. 3. 93 Thiele, Carl-Ludwig F.D.P. 5. 3. 93 Thierse, Wolfgang SPD 5. 3. 93 Dr. Uelhoff, Klaus-Dieter CDU/CSU 5. 3. 93 Dr. Vondran, Ruprecht CDU/CSU 5. 3. 93 Vosen, Josef SPD 5. 3. 93 Graf von Waldburg-Zeil, CDU/CSU 5. 3. 93 Alois Waltemathe, Ernst SPD 5. 3. 93 Welt, Jochen SPD 5. 3. 93 Wester, Hildegard SPD 5. 3. 93 Westrich, Lydia SPD 5. 3. 93 Wieczorek-Zeul, SPD 5.3.93 Heidemarie Wiefelspütz, Dieter SPD 5. 3. 93 Wittmann (Tännesberg), CDU/CSU 5. 3. 93 Simon Wohlleben, Verena SPD 5. 3. 93 Ingeburg Wohlrabe, Jürgen CDU/CSU 5. 3. 93 Zierer, Benno CDU/CSU 5. 3. 93 * * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates ** für die Teilnahme an Sitzungen der Nordatlantischen Versammlung 12440* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 144. Sitzung. Bonn, Freitag, den 5. März 1993 Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Rede zu Tagesordnungspunkt 11 (a-Antrag: Ein gemeinsamer Europäischer Binnenmarkt braucht eine ökologisch verantwortbare Energieversorgung; b-Antrag: Übertragung der örtlichen Energieversorgungseinrichtungen an die ostdeutschen Kommunen) Werner Schulz (Berlin) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): In der Energiepolitik bleibt viel zu tun. Nach wie vor wird der Alltag der Industriegesellschaften von einem exzessiven, verschwenderischen Energieverbrauch bestimmt, an dem unsere Mitwelt unausweichlich zugrunde geht. Die unverminderte Ausbeutung, Zerstörung und Vergiftung der natürlichen Ressourcen und der ökologischen Kreisläufe, die mit der überholten Wachstumsideologie unseres Industriezeitalters einhergehen, lassen — nicht ohne Grund — viele Menschen zweifeln, ob überhaupt noch eine Wende möglich ist. Es ist heute ein Gemeinplatz, daß eine energiepolitische Zeitenwende zur Lösung der gewaltigen Herausforderungen, welche die Umweltkrise an uns richtet, dringend notwendig ist. Die offizielle Energiepolitik aber, die der Bundesregierung, die der Energiekonzerne und nicht zuletzt die der EG-Kommission, schreckt vor dieser Jahrhundertaufgabe zurück. Gerade die Protagonisten des Status quo in der Bundesrepublik, allen voran die Bundesregierung, geben ein trauriges Bild ab. Unter dem Eindruck einer hervorragenden Arbeit der Klimaenquete verkündete die Bundesregierung im Jahre 1990 ein ehrgeiziges umweltpolitisches Ziel: 25 bis 30 % Minderung der Kohlendioxid-Emissionen bis zum Jahre 2005. Gut anderthalb Jahre später ging die Bundesregierung darüber noch weit hinaus und unterzeichnete auf der UNCED-Konferenz in Rio sogar ein Abkommen, das eine Stabilisierung des CO2-Gehalts in der Atmosphäre als Ziel vorsieht. Das heißt nicht mehr und nicht weniger, als daß die Bundesrepublik Deutschland bis Mitte nächsten Jahrhunderts vollständig aus der Nutzung fossiler Brennstoffe aussteigen muß. Diesen richtungsweisenden oder besser modellhaften Zielen folgten aber bis heute keine nennenswerten Taten, im Gegenteil. Mit dem unbeirrten Festhalten an der Kernenergie demonstriert die Bundesregierung eindrücklich ihren Unwillen, an den hochgradig verschwenderischen Strukturen unseres Energiesystems Grundsätzliches zu ändern. Die Bundesregierung ist eine Innovationsbremse. Energiepolitik läßt sich natürlich nicht nur auf Klimapolitik reduzieren. Aber es ist gerade der drohende Klimaschock, in dem sowohl die Fehlentwicklungen des bisherigen Wirtschaftens der Industriegesellschaften deutlich werden, als auch die Größenordnung des erforderlichen Wandels zur Bewältigung der Probleme. Die Bundesregierung jedenfalls kann oder will ihren Beitrag zur Lösung der globalen Klimaprobleme nicht leisten. Sollte man deswegen, um die Hoffnung auf Veränderung nicht aufgeben zu müssen, auf die nächsthöhere Organisationsstufe setzen? Sollte man von der EG erwarten, was die Bundesregierung zu leisten nicht in der Lage ist? Auch das scheint vergeblich. Die energiepolitischen Vorstellungen der EG-Kommission wirken angesichts der Problemlage geradezu anachronistisch, und das, obwohl der Ansatz auf den ersten Blick plausibel zu sein scheint. Wettbewerb im Gas- und Strombereich, Aufbrechen regionaler und nationaler Monopole, Öffnung der Leitungen für Dritte — das klingt passabel. Aber das eigentliche Ziel dieser Liberalisierungspolitik, nämlich die erwünschten Preissenkungen, geht ohne neue Rahmenbedingungen in eine völlig falsche Richtung. Die angestrebten Preissenkungen schreiben die Energieverschwendung fest, unter der die Umwelt und die Gesundheit vieler Menschen heute leiden. Aber auch markt- und wettbewerbspolitisch ist diese Politik fehlgeleitet. Sollten die EG-Richtlinien Wirklichkeit werden, würde eine Entwicklung eingeleitet, die statt zu mehr Wettbewerb zu einer Konzentration der Energieversorgung auf wenige Großunternehmen in Europa hinausläuft. Die Energiekonzerne könnten mit ihren oftmals schon abgeschriebenen Großanlagen schnell den Markt beherrschen und Stellungen festschreiben. Dadurch würde nicht zuletzt auch der anstehende Vergleich zum Stromvertrag zwischen den ostdeutschen Kommunen und den westdeutschen Stromkonzernen wieder ausgehebelt. Die innovativen Impulse, die von der Rekommunalisierung der Energiewirtschaft Ostdeutschlands für ganz Deutschland und Europa ausgehen könnten, würden durch den Einstieg in den europäischen Energiemarkt in den Sand gesetzt. Völlig unterschiedliche Umweltstandards, Sicherheitsvorschriften sowie Steuern und Subventionen innerhalb Europas führen für die Energieunternehmen zu sehr divergierenden Startbedingungen. So käme eine Öffnung des Energiemarktes zu den heutigen Bedingungen in erster Linie den französischen Atomstromlieferanten zugute. Es darf nicht wahr sein, daß in Deutschland der Konsens für einen Ausstieg aus der Atomwirtschaft gesucht wird, um dann französischen Atomstrom zu importieren. Die EG-Kommission beschränkt sich mit ihren Vorschlägen zunächst auf den Einstieg mit industriellen Großkunden. Die erhalten dann allerdings Vorteile auf Kosten von Kleinverbrauchern und mittelständischen Gewerbetreibenden. Gleichzeitig läßt sich absehen, daß die EG-Richtlinien zu einem gewaltigen Hemmschuh für alle innovativen Bemühungen zugunsten einer dezentralen, effizienten Energieversorgungsstruktur werden. Unter gegenwärtigen Bedingungen wird der gemeinsame Energiemarkt die Kommunalisierung der Energieversorgung und damit vor allem die zukunftsweisende Kraft-Wärme-Kopplung, aber auch die Eigenerzeugung von Strom in Industrieunternehmen und Haushalten behindern oder sogar unterbinden. Das wäre, das wäre meine Damen und Herren, nicht nur umweltpolitisch fatal. Damit wäre auch eine der nicht eben zahlreichen Chancen zur Schaffung neuer, zukunftssicherer Arbeitsplätze in Ostdeutschland vertan. Und die Beschäftigungswirkungen einer kleinräumigen Energiestruktur sind gar nicht hoch genug einzuschätzen. Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 144. Sitzung. Bonn, Freitag, den 5. März 1993 12441* Zukunftsorientierte Energiepolitik, die Entwicklung von Energiesystemen, kann nicht länger ohne die Umwelt gedacht und konzipiert werden. Die langjährige Ökologiedebatte hat vor allem eins gezeigt: Aus ökonomischer Sicht wurde die Umweltkrise durch ein Grundübel verursacht: Viel zu niedrige Preise für den Energie- und Ressourcenumsatz. Dieser ökonomische Selbstbetrug hinterläßt heute einen Berg ökologischer Schulden gegenüber zukünftigen Generationen, der Natur, der sogenannten Dritten Welt und der eigenen Gesundheit. Deshalb ist es endlich an der Zeit, die entstehenden externen Kosten Zug um Zug den Verursachern aufzubürden. Die EG-Kommission favorisiert hierfür bekanntlich eine Lösung, die als eine Komponente die Einführung einer CO2-Steuer vorsieht. Ein solcher Vorschlag birgt die Gefahr, daß doch wieder die nachsorgenden Umweltschutzmaßnahmen in den Vordergrund treten, die technische Rückhaltung schädlicher Emissionen — letztlich trügerische Alternativen zum grundsätzlichen Wandel des Energiesystems. Im Gegensatz zu den Vorschlägen der EG-Kommission hält die Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eine allgemeine Energiesteuer oder besser Primärenergiesteuer für die umweltpolitisch sinnvollere Lösung. Damit werden außer der Klimagefährdung auch die anderen ökologischen Kosten und Schäden der Energieträger vom Abbau über die Nutzung bis zur Lagerung der Reststoffe einbezogen. Nachdem nun auch die USA willens scheinen, in die Richtung eines grundsätzlichen Wandels des Energiesystems zu gehen, fallen die bisherigen Ausreden von EG und auch Bundesregierung weg. So sollte die Bundesregierung mit einer eigenen wirkungsvollen Primärenergiesteuer Zeichen und Impulse auch für die EG setzen. Obwohl die Bundesregierung seit über zwei Jahren ihre Energiepolitik auf Sparflamme kocht, ist jetzt auch in der Bundesrepublik wieder die energiepolitische Debatte in Gang gesetzt worden. Der Energiekonsens ist in aller Munde. Rückgrat eines solchen Konsenses müßte auf jeden Fall eine spürbare und stufenweise wachsende Primärenergiesteuer sein. Diese ist die effizienteste staatliche Maßnahme, um den tiefgreifenden Wandel der Energiestrukturen langfristig anzubahnen. Bei den Konsensgesprächen dreht sich bislang alles um die weitere Nutzung von Atomkraftwerken in der Bundesrepublik. Kein Tag vergeht ohne schweren Schaden, der von der Nutzung der Atomenergie ausgeht. Ich erinnere nur an die fortwirkenden Folgen der Katastrophe von Tschernobyl. Täglich werden Regionen, Nahrungsketten und Menschen weltweit bei Abbau, Verarbeitung und Nutzung des Urans schleichend vergiftet. Allein aus diesen Gründen ist es geboten, in den Konsensgesprächen schnellstmöglich den Ausstieg aus der Atomenergienutzung vorzubereiten. Der Ausstieg aus der Atomenergie mit den damit verbundenen Großkraftwerken und Verbundstrukturen beseitigt zugleich die grundlegenden Strukturhemmnisse auf dem Weg zu einer dezentralisierten, ökologisch angepaßten Energieversorgung. Die Konsensgespräche lassen eines deutlich werden: Die Atomindustrie und ihre Lobby stehen vor dem Aus. Die mit der Atomenergie verbundenen Probleme sind weder technisch noch gesellschaftlich gelöst. Die Energiekonzerne brauchen den Energiekonsens, um nicht in eine auch für sie bedrohliche, unkalkulierbare Situation hineinzuschliddern. Der einzige Konsens, der in dieser Situation erreichbar und vertretbar ist, liegt im kontrollierten, gemeinsam verantworteten Ausstieg aus der unheilvollen Nutzung der Atomenergie. Diese Richtungsentscheidung ist überfällig. Anlage 3 Amtliche Mitteilungen Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 12. Februar 1993 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzustimmen bzw. einen Antrag gemäß Art. 77 Abs. 2 GG nicht zu stellen oder einen Einspruch gem. Art. 77 Abs. 3 GG nicht einzulegen. Fünfzehntes Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes und Dreizehntes Gesetz zur Änderung des Europaabgeordnetengesetzes Dreizehntes Gesetz zur Änderung des Wehrsoldgesetzes Gesetz zur Gewährleistung der Geheimhaltung der dem Statistischen Amt der europäischen Gemeinschaften übermittelten vertraulichen Daten — SAEG-Übermittlungsschutzgesetz — Gesetz über das Ruhen der Verjährung bei SED-Unrechtstaten (VerjährungsG) Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Bundesbauverwaltung Gesetz über gebäude- und wohnungsstatistische Erhebungen (Wohnungsstatistikgesetz — WoStatG) Gesetz zu dem Protokoll vom 9. Dezember 1991 zu der Vereinbarung vom 8. Oktober 1990 über die Internationale Kommission zum Schutz der Elbe Gesetz zu dem Abkommen vom 18. Juni 1991 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Staat Bahrain über den Luftverkehr Gesetz zu dem Abkommen vom 22. Oktober 1991 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung von Rumänien fiber die Schiffahrt und den Binnenwasserstraßen Gesetz zu dem Abkommen vom 8. November 1991 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Polen über die Binnenschiffahrt Gesetz über die Zusammenarbeit von Bund und lindern In Angelegenheiten der Europäischen Union Gesetz über die Zusammenarbeit von Bundesregierung und Deutschem Bundestag in Angelegenheiten der Europäischen Union Der Vorsitzende des Ausschusses für Wirtschaft hat mitgeteilt, daß der Ausschuß gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den nachstehenden Vorlagen absieht: Drucksache 12/1365 Drucksache 12/2791 Drucksache 12/3232 Die Vorsitzenden folgender Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EG-Vorlagen zur Kenntnis genommen bzw. von einer Beratung abgesehen hat: Ausschuß für Wirtschaft Drucksache 12/4131 Nm. 3.8-3.12 Ausschuß für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Drucksache 12/2144 Nr. 2.14
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    Rede von Klaus Beckmann


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (F.D.P.)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Verehrter Herr Kollege, der Hinweis auf meine kommunale Praxis bezog sich nicht so sehr auf meine Tätigkeit als Fraktionsvorsitzender im Rat der Stadt Essen in den 70er Jahren, sondern mehr auf meine Mitgliedschaft im Vorstand des Städtetags von Nordrhein-Westfalen.
    Meine sehr verehrten Damen und Herren, die darüber hinaus geplante Durchleitungspflicht zunächst nur zugunsten von Großabnehmern birgt in der' Tat die Gefahr in sich, daß Wettbewerbsverzerrungen zu befürchten sind. Es wäre möglicherweise besser, das Ziel der Überwachung des natürlichen Leitungsmonopols durch im Einzelfall anzuwendende kartellrechtliche Maßnahmen zu erreichen. Angesichts des großen Widerstands in fast allen Mitgliedstaaten ist das letzte Wort in dieser Sache noch nicht gesprochen. Wir unterstützen die Bundesregierung in ihrem Bemühen, eine auch den nationalen Anforderungen gerecht werdende Lösung zu finden.
    Auch die mit der Durchleitungspflicht einhergehende Trennung von Erzeugungsträgern und Versorgungsträgern sollte Gegenstand weiterer Verhandlungen sein. Wir hoffen, daß das Ergebnis dieser Verhandlungen ein dem Wettbewerb verpflichtetes, ökologisch verantwortbaren sowie wirtschaftlich und energiepolitisch sinnvolles Konzept sein wird. Der vorliegende Richtlinienentwurf kann dabei die Grundlage von Verhandlungen bilden.
    Daher können wir die Ablehnung des Entwurfs in der von der SPD geforderten Weise nicht befürworten.
    Den entsprechenden neuen Vorschlägen der EG- Kommission sehen wir allerdings mit großem Interesse entgegen.
    Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

    (Beifall bei der F.D.P. und der CDU/CSU)



Rede von Dr. Rita Süssmuth
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Das Wort erhält der Abgeordnete Bernd Henn.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Bernd Henn


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (PDS/LL)

    Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Für die EG- Kommission ist nur der Preis, nicht aber die Art und Weise, wie Energie erzeugt und gefördert wird, von Bedeutung. Dies hat zwangsläufig eine Energieverschwendung und erhebliche Umweltbelastungen zur Folge.
    Ein freier Markt im Energiebereich, wie er von der EG-Kommission beschworen wird, existiert allerdings nicht und ist wegen der Aufrechterhaltung der Versorgungssicherheit und der hohen Investitionskosten im Energiesektor kaum zu verwirklichen. Durch die Herstellung des EG-Binnenmarkts für Energie kann es mittelfristig durchaus zu einigen Änderungen in der Landschaft der bundesdeutschen Energiewirtschaft kommen.
    Dies betrifft weniger den Stromimport aus Frankreich, der ja heute schon möglich ist. Viel entscheidender ist die durch den EG-Binnenmarkt mögliche Gründung von Gemeinschaftsgesellschaften und die Tätigung von Gemeinschaftsinvestitionen im Energiebereich.
    Der von der EG-Kommission befürwortete Drittzugang für Leitungsnetze durch Einspeiser wie Abnehmer liest sich auf dem Papier ganz gut. In Großbritannien existiert so etwas ja schon. Die Folge ist jedoch, daß sich nur noch kurzfristig amortisierende Investitionen rechnen — mit verheerenden Langzeitfolgen für die Versorgungssicherheit und die Umwelt.
    Die herrschende EG-Energiepolitik ist von Energieverschwendung in allen Sektoren und von der Förderung von Großstrukturen und Großtechnologie — Stichwort: Euratom — gekennzeichnet. Eine weitere Konzentration der Energiewirtschaft in Europa ist dadurch möglich. Das steht der Schaffung einer umweltfreundlichen, sozialverträglichen und ressourcenschonenden Energieversorgung in regionalen und kommunalen Strukturen entgegen.
    Damit sind wir beim Thema Rekommunalisierung. Die leitungsgebundene Energieversorgung gehört in die Hand der Kommunen — im Osten wie im Westen.
    Die Durchdringung fast sämtlicher Arbeits-, Lebens- und Umweltbereiche durch das Energiesystem tritt zunehmend in Widerspruch zu dem bei den Energiekonzernen herrschenden, gesellschaftlicher Kontrolle weitgehend entzogenen betriebswirtschaftlichen Rentabilitätskalkül.
    Auf den berechtigten Unmut und Widerstand vieler Bürgerinnen und Bürger, z. B. gegen die Umweltzerstörung und die Tarifpolitik der öffentlichen Energiewirtschaft, wird mit Reformkonzepten unter den Schlagworten „Mehr Wettbewerb" und „Mehr Markt" auch gegen die Betätigung der öffentlichen

    Bernd Henn
    Hände in der Energieversorgung argumentiert. Auch das vom ehemaligen Wirtschaftsminister Möllemann vorgelegte Konzept „Energiepolitik für das vereinte Deutschland" hält eine grundlegende Neuausrichtung des geltenden Ordnungsrahmens nicht für notwendig. Eine Novellierung des Energierechts kann sich die Bundesregierung offensichtlich nur in Richtung Deregulierung vorstellen, entgegen der bekannten Tatsache, daß für leitungsgebundene Energieträger durch die hohen Investitionskosten in diesem Bereich ein Wettbewerb praktisch nicht existiert und auch nur auf Kosten der Versorgungssicherheit zu realisieren ist.
    Solche Reformen würden aber den Rest demokratischer Kontrolle und vor allem das rasch wachsende energiepolitische Selbst- und Verantwortungsbewußtsein der Kommunen auslöschen. Nicht die öffentliche Energieversorgung gilt es zu privatisieren; die seit Jahrzehnten erzwungene faktische Privatisierung der Geschäftspolitik nur noch formal öffentlicher Unternehmen muß rückgängig gemacht werden.
    Wegen der inakzeptablen gesellschaftlichen Folgen verschwenderischen Energieverbrauchs muß das Geschäft mit der Ware Energie prinzipiell in Frage gestellt werden. Energieversorgung ist als gemeinschaftlich zu organisierende Daseinsvorsorge anzusehen. Dies gilt heute auch für kommunale Unternehmen, die dieses Geschäft als öffentlichen Zweck betreiben. Energie- und Umsatzexpansion auf Grund des Erwerbsprinzips, z. B. auch zum fiskalischen Zweck der Gewinn- und Konzessionsabgabenmaximierung für die Kommunalhaushalte, ist heute ökologisch und sozial weder vertretbar noch zur Substanzerhaltung und -stärkung kommunaler EnergieDienstleistungsunternehmen notwendig.
    Die PDS/Linke Liste fordert daher die Rekommunalisierung und Demokratisierung der Energiewirtschaft sowie die Novellierung des Energierechts im genannten Sinn. Dies ist für uns die Grundvoraussetzung für ein energiewirtschaftliches Gesamtkonzept für die Bundesrepublik Deutschland.
    Den Antrag der SPD zur Übertragung der örtlichen Energieversorgungsunternehmen an die ostdeutschen Kommunen halten wir für einen nicht gerechtfertigten Kompromiß.
    Gleiches gilt für den Vorschlag des Bundesverfassungsgerichts. Es mutet merkwürdig an, daß ein Gericht unrechtmäßig durch die Stromkonzerne erworbenes Eigentum nicht eindeutig an die natürlichen und durch das Kommunalvermögensgesetz der DDR definierten Eigentümer, die Kommunen in Ostdeutschland, zurückgeben will.
    Was bedeutet denn der Verzicht auf Beteiligung der Kommunen an regionalen Energieversorgungsunternehmen? Bei leitungsgebundenen Energieträgern können die Vorlieferanten die Preise und damit auch die Strukturen der nachgeordneten Abnehmer erheblich beeinflussen. Das sinnvolle Konzept kommunaler Energie-Dienstleistungsunternehmen würde hierdurch auf kaltem Wege verhindert. Vorlieferanten, eben die Strom- und Gasmonopole wie RWE, PreussenElektra, Bayernwerk, BASF-Wintershall und Ruhrgas sowie ihre Beteiligungsfirmen sind an hohem
    Energieabsatz interessiert, weil nur dann die Dividende stimmt. Kommunale Energie-Dienstleistungsunternehmen, die mehr sind als die Inkassoorganisationen für ihre Vorlieferanten, müssen an den Kriterien einer umweltfreundlichen, sozialverträglichen und ressourcenschonenden Energieversorgung orientiert sein. Deren Interessen sind mit den Interessen der Energiemonopole unvereinbar.
    Der Kollege Hermann Scheer, der den SPD-Antrag mit unterzeichnet hat, sollte es eigentlich wissen: Ein auf maximalem Stromabsatz mit Großkraftwerken, insbesondere Atomkraftwerken, basierendes Energiesystem ist bestrebt, alternative Stromerzeugungstechniken wie industrielle und kommunale Heizkraftwerke, Wind-, Wasser- und Solarenergie mit allen Mitteln zu blockieren.
    So leid es mir tut: Als Gewerkschaftler muß ich sagen, daß sich auch die Position der Industriegewerkschaft Bergbau und Energie, deren Vertreter im Aufsichtsrat z. B. bei VEBA, RWE und Ruhrkohle AG sitzen, unseres Erachtens nicht an einer umweltfreundlichen, sozialverträglichen und ressourcenschonenden Energieversorgung orientiert. Die offizielle Energiepolitik der IGBE unterscheidet sich praktisch nicht von der der Energiekonzerne und der Bundesregierung, wie auch Kritiker aus den Reihen der SPD bemerken. Andererseits erhofft sich die SPD durch die Annahme des Vergleichsvorschlages die Schaffung, wie es in Abs. 3 des Antrages heißt, „einer dem Westen Deutschlands vergleichbaren wettbewerbsverträglichen Versorgungsstruktur".
    Wo ist denn der Wettbewerb angesichts von Importmonopolen, Leitungsmonopolen, Gebietsmonopolen und Preisabsprachen? Und was ist das im Westen für eine Versorgungsstruktur, die es nach diesem Antrag anzustreben gilt? Da war die SPD in ihrem Gesetzentwurf für ein Energiegesetz schon weiter. Dort fordert sie nicht nur die Ablösung des Energiewirtschaftsgesetzes aus dem Jahre 1935, sondern auch ein neues Energiegesetz, das einen Ordnungsrahmen setzt, der eine sparsame und umweltverträgliche Energiedienstleistungsstruktur mit den Kommunen als Träger der Energieversorgung schafft. Wer dies ernst nimmt, darf den notwendigen Einfluß der Kommunen als Träger der gemeinschaftlichen Daseinsvorsorge nicht beschneiden und ihnen nicht die überregionalen Instrumente und Strukturen aus der Hand nehmen, ohne die sie ihre Aufgaben nicht wahrnehmen können. Dies gilt im Osten Deutschlands und gilt auch im Westen.
    Wir haben dies in unserem Antrag „Rekommunalisierung und Demokratisierung der Energiewirtschaft sowie Novellierung des Energierechts als Grundvoraussetzung für ein energiewirtschaftliches Gesamtkonzept für die Bundesrepublik Deutschland" ausführlich dargestellt. Die PDS/Linke Liste fordert eine Annullierung der Stromverträge durch das Bundesverfassungsgericht. Die klagenden Kommunen fordern wir auf, nicht auf halbem Wege stehenzubleiben, sondern die ihnen aus dem Kommunalvermögensgesetz der DDR vom 6. Juli 1990 zustehenden Rechte einzufordern. Dies schließt die Übernahme der ihnen zustehenden Anteile an den regionalen Energieversorgern ein. Erfreulicherweise wollen ja einige Kom-



    Bernd Henn
    muhen jetzt doch weiter klagen, und wir begrüßen dies ausdrücklich.
    Einem Antrag, der die Interessen der Energiekonzerne mehr berücksichtigt als die der Kommunen, können wir leider nicht zustimmen.
    Schönen Dank.