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    Plenarprotokoll 12/143 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 143. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 4. März 1993 Inhalt: Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abgeordneten Günter Schluckebier, Julius Louven und Christian Lenzer 12275A Bestimmung des Abgeordneten Michael Glos als stellvertretendes Mitglied des Gemeinsamen Ausschusses an Stelle des ausgeschiedenen Abgeordneten Dr. Wolfgang Bötsch 12275A Ausscheiden der Abgeordneten Heribert Scharrenbroich, Dr. Christoph Zöpel und Reinhard Weis (Stendal) als stellvertretende Mitglieder aus der Gemeinsamen Verfassungskommission . . . . . . . . . 12275 B Bestimmung der Abgeordneten Renate Hellwig, Dorle Marx und Angelika Barbe als stellvertretende Mitglieder der Gemeinsamen Verfassungskommission . . . . . 12275 B Erweiterung der Tagesordnung . . . . . 12275 B Zur Geschäftsordnung: Dr. Hans-Jochen Vogel SPD 12275D Dr. Friedrich-Adolf Jahn (Münster) CDU/ CSU 12277A Manfred Richter (Bremerhaven) F.D.P. . 12278D, 12282C Dr. Uwe-Jens Heuer PDS/Linke Liste . . 12279B Dr. Wolfgang Ullmann BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 12280A Andrea Lederer PDS/Linke Liste . . . 12280D Dr. Jürgen Rüttgers CDU/CSU 12281 C Dr. Peter Struck SPD 12282 A Tagesordnungspunkt 4: a) Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD und F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung asylverfahrens-, ausländer- und staatsangehörigkeitsrechtlicher Vorschriften (Drucksache 12/4450) b) Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Neuregelung der Leistungen an Asylbewerber (Drucksache 12/4451) Erwin Marschewski CDU/CSU 12283A Dieter Wiefelspütz SPD 12285D, 12303B, 12310D Dr. Burkhard Hirsch F.D.P. 12286 A Dr. Wolfgang Ullmann BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . 12286 A Gerd Wartenberg (Berlin) SPD . . . 12286 C Jörg van Essen F.D.P. . . . . . . . . . 12289D Ulla Jelpke PDS/Linke Liste 12291 C Konrad Weiß (Berlin) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . 12293 C, 12307 A Dr. Rudolf Seiters, Bundesminister BMI . 12295B Wolfgang Zeitlmann CDU/CSU . . . . 12298 C Konrad Weiß (Berlin) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 12299C Dieter Wiefelspütz SPD . . . . . . . . 12300 A Cornelia Schmalz-Jacobsen F D P 12302 A Jochen Welt SPD 12303 D Norbert Geis CDU/CSU 12304 D II Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 143. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 4. März 1993 Dr. Barbara Höll PDS/Linke Liste . . . . 12307B Dr. Wolfgang Ullmann BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 12308B Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Bundesministerin BMJ 12309B Erwin Marschewski CDU/CSU . . . 12309D Dr. Cornelie Sonntag-Wolgast SPD . . 12311B Dr. Ulrich Briefs fraktionslos 12312C Ursula Männle CDU/CSU 12314A Christel Hanewinckel SPD 12315 C Hans A. Engelhard F.D.P 12317D Joachim Graf von Schönburg-Glauchau CDU/CSU 12318C Hannelore Rönsch, Bundesministerin BMFuS 12318D Dr. Barbara Höll PDS/Linke Liste . . 12320A Uta Würfel F.D.P. 12320D Zusatztagesordnungspunkt 2: Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Gesetz über die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Bund und Ländern 1992 (Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetz 1992 — BBVAnpG 92) (Drucksachen 12/3629, 12/4165, 12/4387, 12/4447) 12322A Tagesordnungspunkt 2: Überweisungen im vereinfachten Verfahren a) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 21. April 1992 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Rumänien über freundschaftliche Zusammenarbeit und Partnerschaft in Europa (Drucksache 12/4273) b) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Europa-Abkommen vom 16. Dezember 1991 zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften sowie ihren Mitgliedstaaten und der Republik Ungarn (Drucksache 12/4274) c) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Europa-Abkommen vom 16. Dezember 1991 zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften sowie ihren Mitgliedstaaten und der Republik Polen (Drucksache 12/4275) d) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Aufhebung der Tarife im Güterverkehr (Tarifaufhebungsgesetz) (Drucksache 12/4231) e) Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Verbesserung des Mietrechts und zur Begrenzung des Mietanstiegs sowie zur Regelung von Ingenieur- und Architektenleistungen, des Wohnungsbindungsgesetzes und des Belegungsrechtsgesetzes (Drucksache 12/4276) f) Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. R. Werner Schuster, Dr. Ingomar Hauchler, Brigitte Adler, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Dauerhafte Zielerreichung (Nachhaltigkeit) in der Entwicklungszusammenarbeit (Drucksache 12/4269) g) Beratung des Antrags der Abgeordneten Christoph Matschie, Hans Martin Bury, Elke Ferner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Umstrukturierung des Fahrdienstes des Deutschen Bundestages nach Kriterien der Umweltverträglichkeit (Drucksache 12/4266) h) Beratung des Antrags des Abgeordneten Dr. Fritz Schumann (Kroppenstedt) und der Gruppe der PDS/Linke Liste: Erarbeiten einer DM-Eröffnungsbilanz des Vermögens der DDR (Drucksache 12/4205) . 12322B Tagesordnungspunkt 3: Abschließende Beratungen ohne Aussprache a) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Bereinigung von in der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik zwischen den öffentlichen Haushalten und volkseigenen Unternehmen, Genossenschaften sowie Gewerbetreibenden begründeten Finanzbeziehungen (Finanzbereinigungsgesetz-DDR) (Drucksachen 12/3345, 12/4173) b) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit zu der Verordnung der Bundesregierung Zustimmungsbedürftige Zweiundzwanzigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über Immissionswerte —22. BImSchV) (Drucksachen 12/4204, 12/4365) Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 143. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 4. März 1993 III c) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 79/112/EWG zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Etikettierung und Aufmachung von Lebensmitteln sowie die Werbung hierfür (Drucksachen 12/3240 Nr. 3.18, 12/4278) d) Beratung der Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Überplanmäßige Ausgaben bei Kapitel 11 02 Titel 682 01— Erstattung von Fahrgeldausfällen — (Drucksachen 12/3712, 12/4287) e) Beratung der Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Außerplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 06 02 — Allgemeine Bewilligungen —(apl.) Titel 684 15 — Einmalige Zuwendung an eine zentrale Organisation zur Unterstützung von Staatsangehörigen des ehemaligen Jugoslawien, die die Bundesrepublik Deutschland vorübergehend aus humanitären Gründen aufgenommen hat (Drucksachen 12/4060, 12/4288) f) Beratung der Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Überplanmäßige Ausgaben bei Kapitel 11 12 Titel 681 01 — Arbeitslosenhilfe — (Drucksachen 12/4070, 12/4289) g) Beratung der Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Überplanmäßige Ausgaben bei Kapitel 11 13 Titel 681 02 — Aufwendungen des Bundes für die gesetzliche Unfallversicherung — (Drucksachen 12/4029, 12/4290) h) Beratung der Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Überplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 09 02 Titel 683 91 — Zahlungen aus der Wechselkurssicherung beim Airbusprogramm — (Drucksachen 12/4030, 12/4291) i) Beratung der Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Überplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 05 02 Titel 686 30 — Beitrag an die Vereinten Nationen — (Drucksachen 12/4061, 12/4292) j) Beratung der Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Überplanmäßige Ausgabe im Haushaltsjahr 1992 bei Kapitel 10 02 Titel 656 58 — Zuschüsse zur Förderung der Einstellung der landwirtschaftlichen Erwerbstätigkeit (Produktionsaufgaberente) (Drucksachen 12/3556, 12/4300) k) Beratung der Beschlußempfehlung des Petitionsausschusses: Sammelübersicht 89 zu Petitionen (Drucksache 12/4322) l) Beratung der Beschlußempfehlung des Petitionsausschusses: Sammelübersicht 90 zu Petitionen (Drucksache 12/4323) . . . . . . . . . . . . . . . 12323A Tagesordnungspunkt 1: Fragestunde (Fortsetzung) — Drucksache 12/4433 vom 26. Februar 1993 — Kürzung der Mittel für AB-Maßnahmen und für die berufliche Qualifizierung von Arbeitslosen im Bereich Herne MdlAnfr 19, 20 Dieter Maaß (Herne) SPD Antw PStSekr Horst Günther BMA . 12325A, D ZusFr Dieter Maaß (Herne) SPD 12325C, 12326 A ZusFr Adolf Ostertag SPD 12326 B ZusFr Antje-Marie Steen SPD 12326 C Schleppende Rentenberechnungen für den Altersjahrgang 1932 in den neuen Bundesländern MdlAnfr 21 Dr. Hans-Hinrich Knaape SPD Antw PStSekr Horst Günther BMA . . . 12326 D ZusFr Dr. Hans-Hinrich Knaape SPD . . 12327 B Verhinderung des professionell betriebenen Mißbrauchs der durch die Bundesanstalt für Arbeit gewährten Leistungen durch bessere personelle Ausstattung der Arbeitsämter; Summe der Einsparungen abzüglich der Personalkosten MdlAnfr 22 Adolf Ostertag SPD Antw PStSekr Horst Günther BMA . . . 12327 D ZusFr Adolf Ostertag SPD . . . . . . . . 12328 A IV Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 143. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 4. März 1993 Bereitstellung von Kindergartenplätzen in den einzelnen Bundesländern gemäß Art. 5 des Schwangeren- und Familienhilfegesetzes MdlAnfr 23 Rudolf Meinl CDU/CSU Antw PStSekr'in Cornelia Yzer BMFJ . 12328D ZusFr Rudolf Meinl CDU/CSU 12328D ZusFr Claus Jäger CDU/CSU 12329A Angebot an Ganztagsplätzen für Kinder in den einzelnen Bundesländern gemäß Art. 5 des Schwangeren- und Familienhilfegesetzes MdlAnfr 25 Joachim Graf von Schönburg-Glauchau CDU/CSU Antw PStSekr'in Cornelia Yzer BMFJ . . 12329B ZusFr Joachim Graf von SchönburgGlauchau CDU/CSU 12329 D ZusFr Claus Jäger CDU/CSU 12330A ZusFr Rudolf Meinl CDU/CSU 12330 B Anhebung des Einkommens der Hebammen in Ostdeutschland MdlAnfr 26 Antje-Marie Steen SPD Antw PStSekr'in Dr. Sabine BergmannPohl BMG 12330C ZusFr Antje-Marie Steen SPD 12330C Rücknahme-Aktion für Lampenölbehälter ohne kindersicheren Verschluß; Vorschreibung solcher Verschlüsse auch für andere gesundheitsgefährliche Produkte MdlAnfr 27 Antje-Marie Steen SPD Antw PStSekr'in Dr. Sabine Bergmann- Pohl BMG 12330D ZusFr Antje-Marie Steen SPD . . . . . 12331 B Bevorzugung schwangerer Frauen bei der Vergabe von Sozialwohnungen in den einzelnen Bundesländern gemäß Art. 9 bis 11 des Schwangeren- und Familienhilfegesetzes MdlAnfr 40 Claus Jäger CDU/CSU Antw PStSekr Joachim Günther BMBau 12331D ZusFr Claus Jäger CDU/CSU 12332A Bewilligung einer durchschnittlichen monatlichen Miete von 6 DM/qm für öffentlich geförderte Neubauwohnungen in den neuen Bundesländern ab 1. März 1993 MdlAnfr 41 Dr. Hans-Hinrich Knaape SPD Antw PStSekr Joachim Günther BMBau . 12332 B ZusFr Dr. Hans-Hinrich Knaape SPD . . 12332C Einsatz des Bundesgrenzschutzes auf politischen Aschermittwochsveranstaltungen; Festnahme von Demonstranten auf der CSU-Veranstaltung in Passau MdlAnfr 46, 47 Horst Kubatschka SPD Antw PStSekr Eduard Lintner BMI . . 12333 A ZusFr Horst Kubatschka SPD 12333A ZusFr Dr. Burkhard Hirsch F.D.P. . . . 12333 C Einsatz des Bundesgrenzschutzes bei Parteiveranstaltungen MdlAnfr 48, 49 Erika Simm SPD Antw PStSekr Eduard Lintner BMI . . . 12333 C Überprüfung der PDS durch den Verfassungsschutz MdlAnfr 52 Dr. Günther Müller CDU/CSU Antw PStSekr Eduard Lintner BMI . . . 12333 D ZusFr Dr. Günther Müller CDU/CSU . . 12333 D Tagesordnungspunkt 5: a) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Forschung, Technologie und Technikfolgenabschätzung zu dem Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und F.D.P.: Beratungskapazität ,,Technikfolgenabschätzung" beim Deutschen Bundestag (Drucksachen 12/3499, 12/4193) b) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Forschung, Technologie und Technikfolgenabschätzung gemäß § 56a der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages zur Technikfolgenabschätzung (TA) hier: Raumtransportsystem SÄNGER (Drucksache 12/4277) Dr. Hans-Peter Voigt (Northeim) CDU/ CSU 12334 C Edelgard Bulmahn SPD 12335 A Dr.-Ing. Karl-Hans Laermann F.D.P. . . 12337 B Dr. Martin Mayer (Siegertsbrunn) CDU/ CSU 12338B Ingeborg Philipp PDS/Linke Liste . . . 12339B Trudi Schmidt (Spiesen) CDU/CSU . . 12340A Lothar Fischer (Homburg) SPD 12341 B Jürgen Timm F.D.P. 12343 B Dr. Ulrich Briefs fraktionslos 12343 D Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 143. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 4. März 1993 V Tagesordnungspunkt 6: Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über das Inverkehrbringen und die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet (Drucksachen 12/4124, 12/4367) Hans-Ulrich Köhler (Hainspitz) CDU/CSU 12344 D Dr. Klaus-Dieter Feige BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 12346A, 12351A Gudrun Weyel SPD 12346D Hans-Ulrich Köhler (Hainspitz) CDU/ CSU 12347 C Georg Gallus F.D.P. 12347 D Dr. Klaus-Dieter Feige BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 12348C Gudrun Weyel SPD 12349B Georg Gallus F.D.P. . . . . . . . . . 12349 C Ulrich Junghanns CDU/CSU 12350C Tagesordnungspunkt 7: Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu dem Antrag der Abgeordneten Petra Bläss, Dr. Fritz Schumann (Kroppenstedt), Dr. Ilja Seifert, Jutta Braband und der Gruppe der PDS/Linke Liste: Sicherung des Weiterbetriebs der Zeche SOPHIA-JACOBA durch finanzielle Sonderhilfen des Bundes — perspektivisch eine volkswirtschaftlich und energiepolitisch sinnvolle Maßnahme für die Zukunft (Drucksachen 12/1623, 12/4147) Dr. Dagmar Enkelmann PDS/Linke Liste 12352A Dr. Karl H. Fell CDU/CSU . . . . . . . 12353 A Dr. Christoph Zöpel SPD 12353 C Klaus Beckmann F.D.P. 12354 C Tagesordnungspunkt 8: Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Edith Niehuis, Hanna Wolf, Angelika Barbe, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: EG-Fernsehrichtlinie — Schutz von Minderjährigen (Drucksache 12/4325) 12355B Tagesordnungspunkt 9: Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines . .. Gesetzes zur Änderung des Abwasserabgabengesetzes (Drucksache 12/4272) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 3: Beratung des Antrags der Abgeordneten Susanne Kastner, Dr. Uwe Küster, Dr. Helga Otto, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Bericht an die EG-Kommission über Sanierungspläne für Oberflächenwasser, Grundwasser und Trinkwasser in den neuen Bundesländern (Drucksache 12/4404) Susanne Kastner SPD 12355 D Dr. Norbert Rieder CDU/CSU 12357 C Josef Grünbeck F.D.P. 12358 D Dr. Bertram Wieczorek, Parl. Staatssekretär BMU 12360A Nächste Sitzung 12360 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 12361* A Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Rede zu Tagesordnungspunkt 6 (Entwurf eines Gesetzes über das Inverkehrbringen und die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet) Ulrike Mehl SPD 12361* C Anlage 3 Zu Protokoll gegebene Rede zu Tagesordnungspunkt 7 (Antrag zur Sicherung des Weiterbetriebs der Zeche SOPHIA-JACOBA durch finanzielle Sonderhilfen des Bundes — perspektivisch eine volkswirtschaftlich und energiepolitisch sinnvolle Maßnahme für die Zukunft) Dr. Reinhard Göhner, Parl. Staatssekretär BMJ 12362* C Anlage 4 Zu Protokoll gegebene Reden zu Tagesordnungspunkt 8 (Antrag betr. EG-Fernsehrichtlinie — Schutz von Minderjährigen) Dr. Edith Niehuis SPD 12363* A Claudia Nolte CDU/CSU 12364* D Dr. Margret Funke-Schmitt-Rink F.D.P. 12365* D Petra Bläss PDS/Linke Liste 12366* D Konrad Weiß (Berlin) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 12367* C VI Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 143. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 4. März 1993 Anlage 5 Ausbau des Betreuungsangebots für Kinder im Alter von unter drei Jahren und Kinder im schulpflichtigen Alter in den einzelnen Bundesländern gemäß Art. 5 des Schwangeren- und Familienhilfegesetzes MdlAnfr 24 — Drs 12/4433 — Herbert Werner (Ulm) CDU/CSU SchrAntw PStSekr'in Cornelia Yzer BMFJ 12368* C Anlage 6 Einsatz „physikalischer Wasserbehandlungsgeräte" gegen die Bildung von Kalk und Rost; Gesundheitsgefährdung MdlAnfr 28, 29 — Drs 12/4433 — Lieselott Blunck (Uetersen) SPD SchrAntw PStSekr'in Dr. Sabine Bergmann-Pohl BMG 12369* C Anlage 7 Gesundheitsschäden durch das Passiv-Rauchen MdlAnfr 30 — Drs 12/4433 — Jürgen Augustinowitz CDU/CSU SchrAntw PStSekr'in Dr. Sabine Bergmann-Pohl BMG 12370* A Anlage 8 Einführung einer Gefährdungshaftung zu Lasten der Klärschlammabgeber und Komposthersteller; Erhalt der Alleen an Landes-und Bundesstraßen in den neuen Ländern MdlAnfr 34, 35 — Drs 12/4433 — Klaus Harries CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Bertram Wieczorek BMU 12370* B Anlage 9 Versenkung von zwei nukleargetriebenen Schiffen der ehemaligen Sowjetunion in der Ostsee; Gefahren für Mensch und Umwelt; Befassung der EG-Kommission mit dem vorliegenden Brandschutzgutachten zum Kernkraftwerk Tschernobyl MdlAnfr 36, 37 — Drs 12/4433 — Dr. Klaus Kübler SPD SchrAntw PStSekr Dr. Bertram Wieczorek BMU 12371* A Anlage 10 Ablehnung der Verabschiedung des Entwurfs zur Novellierung der Wärmeschutzverordnung durch BM Carl-Dieter Spranger (BMZ) MdlAnfr 38 — Drs 12/4433 — Josef Grünbeck F.D.P. SchrAntw PStSekr Joachim Günther BMBau 12371* C Anlage 11 Verabschiedung des Entwurfs der Novelle zur Wärmeschutzverordnung im Bundeskabinett MdlAnfr 39 — Drs 12/4433 — Gerhart Rudolf Baum F.D.P. SchrAntw PStSekr Joachim Günther BMBau . . . . . . . . . . . . . . . . . 12371* D Anlage 12 Anerkennung von Asylanträgen von Flüchtlingen aus Bulgarien, Ghana, Indien, Rumänien und der Türkei durch Länder der EG MdlAnfr 50 — Drs 12/4433 — Horst Peter (Kassel) SPD SchrAntw PStSekr Eduard Lintner BMI . 12371* D Anlage 13 Ausstellung eines Reisepasses an Erich Honecker durch den Berliner Innensenator nach Rückversicherung beim Bundeskanzleramt, Auswärtigen Amt, Bundesministerium des Innern und Bundesministerium der Justiz MdlAnfr 51 — Drs 12/4433 — Norbert Gansel SPD SchrAntw PStSekr Eduard Lintner BMI . 12372* B Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 143. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 4. März 1993 12275 143. Sitzung Bonn, den 4. März 1993 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Baum, Gerhart Rudolf F.D.P. 4. 3. 93 Bierling, Hans-Dirk CDU/CSU 4. 3. 93** Böhm (Melsungen), CDU/CSU 4. 3. 93* Wilfried Dr. Böhmer, Maria CDU/CSU 4. 3. 93 Büchler (Hof), Hans SPD 4. 3. 93* Bühler (Bruchsal), Klaus CDU/CSU 4. 3. 93* Clemens, Joachim CDU/CSU 4. 3. 93 Dempwolf, Gertrud CDU/CSU 4. 3. 93 Fuchs (Verl), Katrin SPD 4. 3. 93 Gerster (Mainz), CDU/CSU 4. 3. 93 Johannes Gleicke, Iris SPD 4. 3. 93 Großmann, Achim SPD 4. 3. 93 Harries, Klaus CDU/CSU 4. 3. 93 Hasenfratz, Klaus SPD 4. 3. 93 Dr. Haussmann, Helmut F.D.P. 4. 3. 93 Hilsberg, Stephan SPD 4. 3. 93 Horn, Erwin SPD 4. 3. 93** Kolbe, Manfred CDU/CSU 4. 3. 93 Kolbow, Walter SPD 4. 3. 93** Koschyk, Hartmut CDU/CSU 4. 3. 93 Dr. Kübler, Klaus SPD 4. 3. 93 Lenzer, Christian CDU/CSU 4. 3. 93* Dr. Lieberoth, Immo CDU/CSU 4. 3. 93 Michels, Meinolf CDU/CSU 4. 3. 93* Mischnick, Wolfgang F.D.P. 4. 3. 93 Müller (Pleisweiler), SPD 4. 3. 93 Albrecht Nelle, Engelbert CDU/CSU 4. 3. 93 Oesinghaus, Günther SPD 4. 3. 93 Otto (Frankfurt), F.D.P. 4. 3. 93 Hans-Joachim Pfuhl, Albert SPD 4. 3. 93 Dr. Probst, Albert CDU/CSU 4. 3. 93* Rempe, Walter SPD 4. 3. 93 Ringkamp, Werner CDU/CSU 4. 3. 93 Roitzsch (Quickborn), CDU/CSU 4. 3. 93 Ingrid Sauer (Salzgitter), CDU/CSU 4. 3. 93 Helmut Dr. Scheer, Hermann SPD 4. 3. 93* Schmidt (Dresden), Arno F.D.P. 4. 3. 93 Schulte (Hameln), SPD 4. 3. 93** Brigitte Dr. Schulte (Schwäbisch CDU/CSU 4. 3. 93 Gmünd), Dieter Dr. Schwarz-Schilling, CDU/CSU 4. 3. 93 Christian Seiler-Albring, Ursula F.D.P. 4. 3. 93 Seuster, Lisa SPD 4. 3. 93 Stachowa, Angela PDS/LL 4. 3. 93 Dr. Starnick, Jürgen F.D.P. 4. 3. 93 Thierse, Wolfgang SPD 4. 3. 93 Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Waltemathe, Ernst SPD 4. 3. 93 Wohlrabe, Jürgen CDU/CSU 4. 3. 93 Zierer, Benno CDU/CSU 4. 3. 93* * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates ** für die Teilnahme an Sitzungen der Nordatlantischen Versammlung Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Rede zu Tagesordnungspunkt 6 (Entwurf eines Gesetzes über das Inverkehrbringen und die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet) Ulrike Mehl (SPD): Wasser, das „weiße Gold", wird knapp. Da Wasser nicht nur zum Waschen da ist, sondern ein elementares Lebensmittel ist, muß es unser aller größtes Interesse sein, sich rechtzeitig darum zu kümmern, daß auch in Zukunft genügend sauberes Wasser zur Verfügung steht. Nicht nur im wilden Westen gab es Kriege um Wasser, sondern auch in der heutigen Welt drohen ernsthafte Konflikte um die Nutzung dieses Lebensmittels. Hier in Deutschland leben wir zwar in einer relativ wasserreichen Region, aber selbst bei uns gibt es Gegenden, in denen in Sommermonaten Trinkwasser aus Tanklastzügen verteilt werden mußte. Das Problem der Trinkwasserknappheit ist also durchaus nicht nur eines von fernen Wüstenländern. Heute allerdings geht es auch zunehmend um die Qualität des Wassers. Das aus der Erde entnommene Trinkwasser ist mit Nitraten und Pestiziden verunreinigt und die vorgeschriebenen Grenzwerte sind nur schwer einzuhalten. Die Art der Nutzung des Bodens durch die Landwirtschaft spielt eine entscheidende Rolle. Die Landwirtschaft ist der größte Landnutzer und hat somit auch den größten Einfluß auf die Erdoberfläche und das, was darunter liegt. Schon vor über zehn Jahren begann die Diskussion um Nitrat im Trinkwasser, die sich dann wegen chemischer Substanzen aus Pflanzenschutzmitteln fortsetzte. Während die Landwirtschaftslobby noch viele Jahre zu vermitteln versuchte, daß sie uns nur Gutes tut, statt mal zuzuhören, was kritisiert wurde, schlugen Umweltverbände, Bürgerinitiativen und der Bundesverband der deutschen Gas- und Wasserwirtschaft bereits Alarm. Wie sorglos mit diesem Thema auch heute noch umgegangen wird, sieht man an der Begründung des ursprünglichen Bundesratsentwurfs, wo unter der Überschrift „Alternativen" zu lesen ist: „Restlose, kostspielige Beseitigung der noch verwertbaren Pflanzenschutzmittel als Sondermüll, was eine unzu- 12362* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 143. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 4. März 1993 mutbare finanzielle Belastung für viele landwirtschaftliche Betriebe in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet darstellen würde." Daraus schließe ich, daß die Initiatoren es vorziehen, Sondermüll lieber auf der Fläche zu entsorgen, statt in dafür vorgesehenen Anlagen. Ich muß schon sagen, daß ich dies für ein starkes Stück halte, zumal dabei völlig außer acht gelassen wird, daß eine eventuelle Reinigung des Trinkwassers von Pflanzenschutzmittelrückständen ungeheuer aufwendig und teuer ist, sofern es überhaupt geht. Daß dies nicht gut sein kann, hat ja glücklicherweise auch die Bundesregierung so gesehen und ursprünglich vorgeschlagen, diese Mittel vollständig in entsprechenden Anlagen zu entsorgen, wobei dies selbstverständlich nicht allein den betroffenen Landwirten aufgehalst werden darf. Ich bedauere jedenfalls außerordentlich, daß der oben genannte Vorschlag der Bundesregierung nicht realisiert wurde. Deshalb habe ich auch bei dem nunmehr zu beschließenden Gesetzesvorschlag trotz der Verbesserungen nach wie vor große Bauchschmerzen. Wir haben zwar in dem gemeinsamen Änderungsantrag klargestellt, welche Pflanzenschutzmittel welche z. T. gefährlichen Wirkstoffe enthalten, um die Anwender zu äußerst vorsichtiger Verwendung aufzufordern, und es wird auf Verbote und Beschränkungen der Anwendung in Wasserschutz- bzw. Heilquellengebieten hingewiesen. Nur ist in den neuen Bundesländern die Qualität der Ausweisung dieser Wasserschutzgebiete fragwürdig. Darum gibt es sicher keinen Anlaß zu Sorglosigkeit, und deshalb haben wir in dem interfraktionellen Antrag noch einmal die in den alten Bundesländern verbotenen Wirkstoffe aufgezählt, die auch in den neuen Bundesländern nicht mehr angewendet werden sollten. Da einige wichtige Punkte im eigentlichen Antrag nicht genannt sind, wurde ein weiterer interfraktioneller Entschließungsantrag formuliert, in dem die Bundesregierung aufgefordert wird: zusammen mit den Ländern ein Konzept für eine sachgemäße Entsorgung der nach diesem Gesetz verbotenen Pflanzenschutzmittel zu entwickeln; eine genaue Erfassung der noch in den neuen Bundesländern lagernden Pflanzenschutzmittel sicherzustellen, um Umweltschäden durch illegale Verwendung zu vermeiden; wirksame Kontrollen der sachgerechten Lagerung, Entsorgung bzw. Anwendung sicherzustellen; dafür zu sorgen, daß ein überarbeitetes Pflanzenschutzmittelverzeichnis mit den noch anwendbaren Pflanzenschutzmitteln baldmöglichst herausgegeben wird; mitzuhelfen, daß das Grundwassermonitoring in den neuen Ländern fortgeführt wird, um eingetretene Grundwasserbelastungen zu erkennen und gegebenenfalls sanieren zu können, und bis zum 30. Juni 1993 über die Erfassung und Entsorgung der Mittel zu berichten. Gerade letzteres ist wichtig, weil wir ja nun schon erlebt haben, daß solche Mittel plötzlich an Stellen auftauchen, wo sie überhaupt nicht hingehören, im jüngsten Falle in Rumänien. Grundsätzlich kann man allerdings nur dadurch Abhilfe schaffen, daß man Chemikalien, die Boden, Grundwasser oder andere Medien schädigen können, überhaupt nicht herstellen, verkaufen und anwenden darf. Das gilt auch für die alten Bundesländer, denn auch hier werden noch Mittel angewendet, deren Substanzen im Grundwasser wiederzufinden sind. Dieses Problem würde sich ganz anders darstellen, wenn in der Landwirtschaft endlich so gewirtschaftet würde, daß Umweltfreundlichkeit und Nachhaltigkeit gleichrangig neben der Produktion stünden. Dies und nicht das Aufstellen immer länger werdender Listen muß und wird die Aufgabe der Zukunft sein. Anlage 3 Zu Protokoll gegebene Rede zu Tagesordnungspunkt 7 (Antrag zur Sicherung des Weiterbetriebs der Zeche SOPHIA-JACOBA durch finanzielle Sonderhilfen des Bundes — perspektivisch eine volkswirtschaftlich und energiepolitisch sinnvolle Maßnahme für die Zukunft) Dr. Reinhard Göhner, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister der Justiz: Die PDS hat beantragt, durch finanzielle Sonderhilfen des Bundes den Weiterbetrieb der Zeche Sophia Jacoba im niederrheinischen Hückelhoven zu ermöglichen. Sie nennt dies eine volkswirtschaftich und energiepolitisch sinnvolle Maßnahme. Dieser Antrag war schon überholt, als er am 18. November 1991 gestellt wurde. Wie die PDS ihn selbst einschätzt, zeigte ihre Abwesenheit anläßlich der Behandlung im Haushaltsausschuß und im Wirtschaftsausschuß. In der Kohlerunde November 1991 hatten Bund und Land Nordrhein-Westfalen gemeinsam erklärt, aufgrund begrenzter finanzpolitischer Möglichkeiten der öffentlichen Hand sowie der Kostensituation des Bergwerks eine derartige Hilfe nicht gewähren zu können. Unternehmensleitung und Aufsichtsrat von Sophia Jacoba haben daraufhin beschlossen, die Zeche 1997 stillzulegen. Entsprechend der Zusage in der Kohlerunde haben Bund und Land die mit dem Stillegungsbeschluß verbundenen, für das Unternehmen nicht verkraftbaren Finanzbelastungen durch eine Zuwendung von 314 Millionen DM abgefangen. Darüber hinaus ist dem Unternehmen eine aktive Rolle bei der Umstrukturierung seiner Region durch Einsatz seines beträchtlichen Grundstücksbestandes ermöglicht worden. Hierfür hatten sich auch Kollegen aus dem Wirtschaftsausschuß engagiert. Die Region Hückelhoven wurde außerdem in das regionale Sonderprogramm zur Schaffung von Ersatzarbeitsplätzen in den Steinkohlerevieren einbezogen. Insgesamt sind damit von Bundesseite die Voraussetzungen für ein sozialverträgliches Auslaufen der Zeche geschaffen und auch eine Basis für eine erfolgreiche Zukunftssicherung der Region gelegt. Es wird jetzt darauf ankommen, daß Land, Region und Unternehmen die gebotenen Möglichkeiten durch prakti- Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 143. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 4. März 1993 12363* kable Konzepte zum Wohle der Menschen vor Ort umsetzen. Hinsichtlich des PDS-Antrages selbst kann ich Sie nur bitten, dem Vorschlag des Herrn Berichterstatters zu folgen. Anlage 4 Zu Protokoll gegebene Reden zu Tagesordnungspunkt 8 (Antrag betr. EG-Fernsehrichtlinie — Schutz von Minderjährigen) Dr. Edith Niehuis (SPD): Wenn die SPD-Bundestagsfraktion heute einen Antrag einbringt, der versucht, das, was über die Fernseher in die Wohnzimmer und Kinderzimmer gelangt, gesetzlich mit engeren Schranken zu belegen, so geschieht dieses, weil dem Fernsehangebot jedes vertretbare Maß verloren zu gehen scheint. Schon seit längerem wird an die Fernsehsender, insbesondere die privaten, appelliert, sich mit dem Senden von Gewalt- und Sexfilmen zurückzuhalten. Ich habe nicht das Gefühl, daß diese Appelle bisher viel gebracht haben. Und bevor uns überhaupt eine Abrüstung im Fernsehen gelungen ist, steht eine neue Aufrüstung ins Haus: Pornos ohne Grenzen via Satellit. Ich denke, als politisch Verantwortliche in diesem Land können wir diese neue Phase der Fernsehdarbietungen nicht einfach stillschweigend zur Kenntnis nehmen. Es reicht in der Politik auch nicht aus, uns in die Reihe derjenigen zu stellen, die an die Medienverantwortlichen appellieren, sondern es ist unsere Aufgabe, auch die gesetzlichen Grundlagen zu überprüfen. Diesem Ziel dient der vorliegende Antrag. Wenn wir uns heute der Frage nähern, wie wir mit Pornographie, Sex und Gewalt in den Medien gesetzlich umgehen wollen, dann muß man auch auf die geschichtliche Entwicklung eingehen. Wir knüpfen nämlich an eine Diskussion an, die vor 17 Jahren hier im Deutschen Bundestag geführt wurde mit dem Ergebnis, daß das bis dahin geltende totale Verbot der Verbreitung pornographischer Erzeugnisse zugunsten einer begrenzten Freigabe aufgehoben wurde. Ziel dieser damals notwendigen Änderung war es, die Gesellschaft von altmodischer und unehrlicher Prüderie zu entrümpeln, dem Erwachsenen sein Pornoheftchen im stillen Kämmerlein zu ermöglichen, ohne daß er gleich straffällig dabei wurde. Eines war aber auch bei der damaligen Strafrechtsreform nie umstritten: der Jugendschutz. Es blieb verboten, Pornographie an Orten, die Jugendlichen zugänglich sind — in Kiosken, im Versandhandel und in gewerblichen Leihbüchereien — anzubieten. Gleiches gilt für öffentliche Filmvorführungen. Ich halte diese gesetzliche Liberalisierung unter Beibehaltung des Jugendschutzes von damals nach wie vor für richtig. Dennoch wird es Zeit, daß wir jetzt die Entwicklung, die sich seit dieser Zeit ergeben hat, kritisch betrachten. Denn es geht schon lange nicht mehr um das Pornoheftchen im stillen Kämmerlein. Seither ist ein nach wie vor expandierender Geschäftszweig entstanden, der zudem durch die elektronische Entwicklung, die Video-Technik, eine neue Qualität bekommen hat. Dabei ist der Wettbewerb nicht unbedingt ein Segen. Die Zulassung privater Fernsehanbieter im übrigen auch nicht, wie auch die Befürworter von damals heute einsehen könnten. Denn in der Konkurrenz um den Abnehmer haben sich auch die Inhalte der Darstellungen verändert: Immer mehr Produzenten warten mit schärferen, d. h. auch brutaleren Reizen auf, bis an die Grenze des Erträglichen und häufig genug bis über die Grenze des noch Erlaubten hinaus. Den ersten Entrüstungssturm gab es vor Jahren aus Teilen der Frauenbewegung, die sich gegen die dargestellte zunehmende sexuelle Brutalität gegen Frauen verwahrten und zu Recht das entwürdigende und demütigende Frauenbild kritisierten: Frauen als jederzeit verfügbare, willenlose Objekte, deren der Mann sich auch gewalttätig bedienen darf. Ich teile diese Kritik. So manches, was heute produziert wird, ist keine Bereicherung, sondern nur Ausdruck gesellschaftlichen Elends. Dennoch ist dieser frauenpolitische Ansatz nicht der Hintergrund für den Antrag, den wir heute in erster Lesung beraten. Es geht uns um das, was über den Fernseher in die Wohnzimmer gesendet werden darf oder nicht, oder besser gesagt, in die Kinderzimmer, denn bereits ein Drittel der Neun- und Zehnjährigen z. B. hat ein eigenes Fernsehgerät auf dem Zimmer, wie im letzten Jahr eine Hamburger Studie ergab. Insofern darf sich niemand wundern, wenn Untersuchungen über Sehgewohnheiten ergeben, daß nach 23 Uhr noch Hunderttausende von 6- bis 13jährigen Kindern vor dem Fernseher sitzen und auch die zu dieser späten Zeit gesendeten Filme sehen, die z. T. auf der Index-Liste der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften stehen. Dies hat auch eine vom Bundesjustizministerium in Auftrag gegebene Studie ergeben. Ich denke, solch eine Entwicklung können Politikerinnen und Politiker, die sich der Jugend gegenüber verantwortlich fühlen, nicht geschehen lassen, ohne daß wir uns einmischen. Für mein Empfinden machen wir es uns zu leicht, wenn wir uns unserer Verantwortung dadurch entledigen, daß wir an die Verantwortung der Medien, der Eltern, Lehrerinnen, Lehrer und Erzieherinnen appellieren. Wer Kinder hat, weiß, welche Anstrengungen es immer wieder aufs neue, tagtäglich, erfordert, Kinder vor unerwünschten gesellschaftlichen Einflüssen zu schützen, sie gegen diesen von den unerwünschten Einflüssen ausgehenden Druck zu erziehen. Darum können Eltern auch von uns erwarten, daß wir ihnen hilfreich zur Seite stehen, wenn die Entwicklung ihrer Kinder gefährdet ist. Daß das Sehen von Gewaltdarstellungen, seien sie sexueller oder anderer Art, die Entwicklung von Kindern negativ beeinflußt, steht für mich außer Zweifel. Die sog. Katharsis-Hypothese, die davon ausgeht, daß durch das Betrachten von Gewalt die eigene Gewaltneigung gesenkt wird, ist für mich heute keine ernstzunehmende Meinung mehr. Vielmehr müssen wir davon ausgehen, daß Gewaltdar- 12364* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 143. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 4. März 1993 Stellungen unsensibel machen gegen Gewalt. Menschen, die einen hohen Medienkonsum aufweisen, werden so desensibilisiert, daß sie Gewalt viel zu selten noch als solche wahrnehmen. Es besteht die Gefahr, daß sie Gewalt zunehmend als Hauptmethode zur Lösung zwischenmenschlicher Probleme ansehen. All diese denkbaren Wirkungen hängen natürlich von der persönlichen Disposition der Menschen ab, auch vom Geschlecht. Aber allen Kindern ist eine Disposition gemeinsam: Ihr Verhaltensrepertoire ist noch in der Entwicklung, sie suchen nach Vorbildern, sie leben vom Nachahmen. Sie wollen erzogen werden. Und wenn wir in die Gesellschaft hineinschauen, dann kann uns nicht entgangen sein, daß der Haupterzieher der modernen Gesellschaft das Fernsehen ist, oftmals mehr als die Eltern, machtvoller als die Schule. Hier liegt auch unsere Verantwortung als Politikerinnen und Politiker. Alles, was das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern beeinträchtigen kann, darf über die Fernseher nicht ausgestrahlt werden. Das ist das Ziel des Ihnen vorliegenden SPD-Antrages. Die EG-Fernsehrichtlinien, aber auch der Rundfunkstaatsvertrag machen hier nicht mehr nachvollziehbare Ausnahmen. Verboten ist, was die Entwicklung von Minderjährigen schwer beeinträchtigen kann. Unter bestimmten Bedingungen sind allerdings Sendungen erlaubt, welche die körperliche, geistige oder sittliche Entwicklung beeinträchtigen können. Ich halte diese Unterscheidung — schwere Beeinträchtigung der Entwicklung des Kindes verboten, Beeinträchtigung der Entwicklung des Kindes unter bestimmten Bedingungen erlaubt — aus mindestens zwei Gründen für nicht tragbar. Erstens: Woher nehmen wir das Recht, offiziell etwas zuzulassen, was die kindliche Entwicklung beeinträchtigt? Ich denke, dieses Recht steht uns nicht zu. Zweitens überlassen wir das, was schließlich gesendet werden darf, einem diffusen Beurteilungsspektrum. Die Entscheidung, ob etwas die kindliche Entwicklung schwer beeinträchtigt oder „nur" beeinträchtigt, ist objektiv nicht zu treffen, sondern hängt vom jeweiligen Beurteilungsmaßstab und von der individuellen Disposition des Konsumenten ab. Lassen wir hier einen zu großen Beurteilungsspielraum zu, kann dieses nur zu Lasten der Kinder gehen. Darum möchten wir, daß die Fernsehrichtlinien und der Rundfunkstaatsvertrag hier eine klare Sprache sprechen: Alles, was die kindliche Entwicklung beeinträchtigt, darf nicht gesendet werden. Wer darauf verweist, daß Kinder beinträchtigende Sendungen ohnehin nur gesendet werden dürfen, wenn durch die Wahl der Sendezeit oder durch sonstige technische Maßnahmen dafür gesorgt wird, daß diese Sendungen von Minderjährigen üblicherweise nicht wahrgenommen werden, muß zugleich eingestehen, daß diese Sicherheitsmaßnahmen in Wahrheit keine Sicherheitsmaßnahmen sind. Durch die Video-Technik ist die Wahl der Sendezeit nicht mehr gleich mit der Wahl der Wiedergabezeit, und für unsere technisch versierten Kleinen ist der Umgang mit Decodern zumeist einfacher als für die Erwachsenen. Zudem zeigt der Vertrieb von Decodern hinsichtlich des Jugendschutzes bisher nachgewiesenermaßen Lücken. Wie beim Vertrieb von Decodern werden wir über gesetzliche Änderungen hinaus im zweiten Schritt über die wirksame Umsetzung des gewollten Jugendschutzes reden müssen. Auch Landesmedienanstalten und EG-Kommission sind hier stärker als bisher in die Pflicht zu nehmen. Wer über die zunehmende Gewaltbereitschaft von Kindern und Jugendlichen klagt, darf nicht zögern, ernst zu machen mit der Abrüstung im Fernsehen. Wer mit dem Handeln zögert, weil ihm nach wie vor Beweise fehlen, die den Zusammenhang zwischen zunehmender Gewaltbereitschaft und Gewaltdarstellungen im Fernsehen hieb- und stichfest nachweisen, muß bedenken, daß solche Beweise nur über bereits geschädigte Kinder- und Jugendgenerationen zu führen sind. Wer will so eine Beweiskette verantworten? Hier ist eine Beweislastumkehr notwendig, die Fernsehveranstalter müssen uns beweisen, daß ihre Sendungen Kinder nicht schädigen. Auch Begriffe wie Kunst, Zensur und Freiheit sind in diesem Zusammenhang unangebracht. Wer Geschäft meint, sollte auf dem Rücken der Kinder den Wert Freiheit nicht mißbrauchen. In der neuen Wochenzeitung „Die Woche" gab es letzte Woche zu dem Thema, das wir hier debattieren, einen lesenswerten Kommentar. Die Kommentatorin meinte in Anspielung an die Aktion „Rettet den Wald", wir brauchen jetzt eine Bewegung „Rettet das Kind vor der elektronischen Gewalt" Ich fordere Sie auf, lassen Sie uns an die Spitze dieser Bewegung gehen! Claudia Nolte (CDU/CSU): Bereits im Februar führten wir hier eine gute Debatte zur Problematik Jugendgefährdung durch Medien. Wir waren uns über alle Fraktionsgrenzen hinweg einig, daß ein wirksamer Jugendschutz nötig ist. Wenn man alle körperliche Gewalt präsentierenden Szenen, die im Laufe einer Woche durch die unterschiedlichen Sender ausgestrahlt werden, zusammenschnitte, erhielte man einen durchschnittlichen Gesamtfilm von etwa 25 Stunden pro Woche mit 481 Mordszenen. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion unterstützt grundsätzlich alles, was die Ausstrahlung von Programmen mit pornografischem oder gewalttätigem Inhalt verhindert. Auch wir verurteilen das Vorhaben einer niedersächsischen Videoproduzentin, vom Ausland aus über Satellit stundenweise ein Pornoprogramm auszustrahlen, das insbesondere auf Empfänger in Deutschland abzielt. Aus Dänemark und Schweden werden schon seit längerem sogenannte „Hardcore-Pornos" gesendet, die mit einem Decoder ebenfalls bei uns zu empfangen sind. Derartige Programme sind in der Bundesrepublik Deutschland nicht zulässig und strafbar (§ 184 Abs. 1 Nr. 2 StGB). Selbst nach geltendem EG-Recht ist die Ausstrahlung solcher Programme verboten. Haupthindernis für einen wirksamen Jugendschutz auf EG-Ebene ist nicht die derzeitige Formulierung des Artikels 22, sondern sein ungenügender Vollzug. Die Bundesregierung sollte darauf hinwirken, daß Artikel 22 der EG-Fernsehrichtlinien zum Schutz von Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 143. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 4. März 1993 12365* Minderjährigen einheitlich interpretiert und auch vollzogen wird. Die mangelnde Durchsetzungsbereitschaft nationaler Rundfunkaufsichtsbehörden ist genauso skandalös wie der fehlende Konsens der EG-Mitgliedstaaten über den Inhalt des Begriffs „Pornografie". Hier ist die EG-Kommission gefordert, einheitliche Auslegungsmaßstäbe herbeizuführen und der Kritik an der mangelnden Umsetzung der EG-Fernsehrichtlinien in einigen Mitgliedstaaten nachzukommen. Dem europarechtlich geltenden Pornografieverbot muß auch in der Praxis Geltung verschafft werden. Darüber hinaus dürfen wir die Staaten Mittelost- und Südosteuropas nicht vergessen. Ein EG-weiter Schutz von Minderjährigen ist wichtig, reicht aber nicht mehr aus. Die Möglichkeiten aus den Staaten des ehemaligen Ostblocks entsprechende Programme zu senden, sollten nicht unterschätzt werden. Die Bundesregierung hat sich bereits lange vor der Wende darum bemüht, daß es zu gesamteuropäischen Vereinbarungen kommt. So sieht das „Europäische Übereinkommen über das grenzüberschreitende Fernsehen vom 5. Mai 1989" ein absolutes Verbot von Sendungen vor, die Pornografie und unangemessene Gewalt zeigen. Bereits 22 Staaten — darunter z. B. auch Polen — haben unterzeichnet. Der Deutsche Bundestag sollte das deutsche Ratifizierungsgesetz umgehend verabschieden, um auch die Einstrahlung von jugendgefährdenden Sendungen aus Nicht-EGStaaten zu verhindern. Es sind im besonderen unter anderem drei Gründe, die ich bei der Beratung des vorliegenden Antrags der SPD zur Änderung des Artikels 22 der EG-Fernsehrichtlinien zu bedenken gebe: Erstens schießt der Antrag der SPD unserer Meinung nach über das Ziel hinaus. Alle von der freiwilligen Selbstkontrolle ab 18 Jahren, aber auch die ab 16 Jahren freigegebenen Kinofilme dürften künftig nach der vorgeschlagenen Fassung in diese verbotene Kategorie fallen. Im öffentlich-rechtlichen Fernsehen würde die Behandlung wichtiger gesellschaftlicher Themen, wie Aids, Schwangerschaftsabbruch, Euthanasie etc., fraglich, da deren Darstellung geeignet sein könnte, die geistige und seelische Entwicklung von Kindern und Jugendlichen zu beeinträchtigen, ohne pornografisch oder gewalttätig zu sein. Das gleiche gilt unter Umständen auch für künstlerisch wertvolle Filme. Wir kennen die Schwierigkeiten einer sachgerechten Abgrenzung. In Abwandlung eines Zitates von Albert Schweitzer möchte ich sagen: Es ist besser, strenge EG-Richtlinien zu haben, die man einhält, als noch strengere, die man außer acht läßt. Zweitens ist der vorliegende Antrag EG-politisch kaum durchsetzbar. Nur mit großer Mühe konnte Deutschland gegen den starken Widerstand anderer EG-Mitgliedstaaten die derzeitige Fassung des Artikels 22 der EG-Fernsehrichtlinien durchsetzen. Die Niederlande, Luxemburg und Dänemark hatten nur einen deutlich niedrigeren Jugendschutzstandard akzeptieren wollen. Es sind keinerlei Anzeichen erkennbar, daß es gelingen könnte, für die geforderte erhebliche Verschärfung eine Mehrheit im EG-Ministerrat zu erhalten. Drittens. Die rechtlichen Mittel, mit denen der Gesetzgeber Jugendliche vor Einflüssen schützt, die sich nachteilig auf die Entwicklung ihrer Persönlichkeit auswirken, müssen angemessen sein. Dies hängt von einer Güterabwägung zwischen der Forderung nach einem Grundrecht auf Rundfunkfreiheit (Art. 5 Abs. 1 Satz 2 Grundgesetz) und dem verfassungsrechtlich hervorgehobenen Interesse an einem wirksamen Jugendschutz ab (BVerfGE 30, 336, 347 f.; 77, 346, 356). Es ist für uns unumstritten, daß einem wirklich effektiven Jugendschutz ein hoher Stellenwert einzuräumen ist. Die Verhältnismäßigkeit der von der SPD-Fraktion geforderten Regelungen auf nationaler Ebene ist aber zweifelhaft. Unter anderem würde fraglich, ob die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten noch ihren Grundversorgungsauftrag erfüllen könnten, der der Meinungsvielfalt und dem Informationsinteresse der gesamten Bevölkerung gerecht werden muß. Der Tatsache, daß an Wochenenden bis zu 500 000 Kinder noch nach 23 Uhr fernsehen, kann nur begegnet werden, wenn die Familien ihre erzieherischen Aufgaben erfüllen. Das Ziel des Gesetzes über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften ist es, Störungen des grundrechtlich gewährleisteten Erziehungsrechtes vorzubeugen. Wir fordern die Geräteindustrie auf, die Ausübung dieses elterlichen Erziehungsrechtes zu unterstützen, indem der Einbau technischer Sicherungen gegen unbefugten Gebrauch, durch eine sogenannte Kindersicherungstaste, zu Industriestandard erhoben wird. Wir können davon ausgehen, daß die Anbieter verschlüsselter PAY-TV-Programme schon aus kommerziellem Eigeninteresse verstärkt dazu übergehen, nur die Decoder zu vertreiben, die ausschließlich durch Einführung einer in regelmäßigen Abständen neu zu kodierenden Entschlüsselungskarte, der sogenannten Smart-Card, aktiviert werden können. Für die Eltern besteht somit eine bedienungsfreundliche, nur mit erheblichem Aufwand zu umgehende Sperrmöglichkeit. Das elterliche Erziehungsrecht (Art. 6 Abs. 2 Satz 1 Grundgesetz) umfaßt unter anderem die Befugnis, die Lektüre und den Fernsehkonsum zu bestimmen. Dieses elterliche Erziehungsrecht ist aber gleichsam eine elterliche Verantwortungspflicht. Nur so kann einer Entwicklung entgegengewirkt werden, durch die die zeitlichen Sendebeschränkungen zunehmend an Bedeutung verlieren. Wie die Familien sind insbesondere die Schulen gefordert. Der richtige Umgang mit Medien muß auch dort Thema sein. Für mich ist wichtig, daß neben dem Verbot von kinder- und jugendgefährdenden Sendungen der Ausstrahlung von kinder- und jugendgerechten Filmen noch größere Bedeutung zukommt. Es bedarf weit mehr als gesetzlicher Initiative. Die Bedingungen, unter denen junge Menschen in Deutschland aufwachsen, die Einflüsse, denen sie ausgesetzt sind, stellen eine große Herausforderung auch an die Politik dar. Wir sollten bei den Beratungen in den Ausschüssen nicht über das Ziel hinausschießen, aber wenn es um den Schutz von Minderjährigen geht, auch nicht zu kurz springen. Dr. Margret Funke-Schmitt-Rink (F.D.P.): Der SPDAntrag ist gut gemeint und in der Zielsetzung auch 12366* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 143. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 4. März 1993 unterstützenswert. Aber die Forderungen sind in dieser Form abzulehnen. Würde der SPD-Antrag wirklich umgesetzt, wäre ein Totalverbot von Programmen, in denen Gewalt und Pornographie vorkommen, für alle Fernsehzuschauer aller Altersstufen die Folge. Ein solches Totalverbot mit unbestimmten Rechtsbegriffen kollidiert mit der Meinungsfreiheit (Art. 5 GG) und ist auch EG-politisch kaum durchsetzbar. Haupthindernis für einen effektiven Jugendschutz sind nicht fehlende Normen, sondern es sind die uneinheitlichen und unzureichenden Möglichkeiten zur Anwendung der vorhandenen Vorschriften. Es ist wichtig, auf EG-Ebene eine einheitliche Interpretation der bestehenden Schwellenwerte von „leicht" und „schwer" jugendgefährdenden Inhalts von Programmen zu finden. Die Bundesregierung kann nur fordern, daß die bislang gültige EG-Fernseh-Richtlinie in den Mitgliedstaaten wirklich angewandt wird, d. h. 1. enge Auslegung der Jugendmedienschutzregelungen und 2. EG-einheitlicher Vollzug. Die EG-Länder müssen Verbotenes auch wirklich verbieten. Ebenso müssen die Bundesländer im Rahmen ihrer Einflußmöglichkeiten darauf hinwirken, daß die Bestimmungen des Jugendschutzes eng interpretiert werden. Diesem Antrag zufolge würde die Alternative zum Totalverbot für die Fernseh-Macher nur lauten, einzelne Sequenzen herauszuschneiden und letztlich doch zu senden. Das Fernsehen steht in der Verantwortung, ein Wirklichkeitsbild zu vermitteln, das zur differenzierten Wahrnehmung befähigt, ohne ständige Beigabe von Verzerrungen und Überzeichnungen. In einer Zeit, in der stumpfsinnige und seichte Unterhaltung das Programm — auch vor 23 Uhr! — bestimmt, in der Reality-TV Nervenkitzel bietet und Fernsehen zum blutigen Voyeurismus oder zur Peep-Show im Wohnzimmer verkommt, sind in der Tat wirkungsvolle Gegenmaßnahmen gefordert. Hier stimmen wir mit der SPD überein. Schutz darf aber auch nicht zu überzogener und ungerechtfertigter Kontrolle über die Zuschauer pervertieren. Kinder und Jugendliche sind nicht grundsätzlich schutzbedürftig, sie müssen aber lernen, Probleme und Gefahren zu erkennen und Strategien zu entwickeln, diese zu bewältigen. Die heutige Debatte muß öffentliche Signalwirkung haben. Kleine, aber wichtige Schritte in die richtige Richtung sind schon getan, und zwar auf Grund des Drucks, der in der öffentlichen Diskussion in den letzten Monaten entstanden ist. Die Einsetzung einer Anti-Gewalt-Kommission der ARD im vergangenen November ist lobenswert. Von der Medienkommission der beiden öffentlich-rechtlichen Fernsehanstalten wird jetzt eine Analyse des Programmangebots in Auftrag gegeben. Die ARD/ZDF-Medienkommission hat ebenfalls beschlossen, den für die Aufsicht der Privatsender zuständigen Landesmedienanstalten eine Beteiligung an der kontinuierlichen Analyse der Fernsehprogramme der Privatsender einzuräumen. Gerade hat RTL-Chef Helmut Thoma angekündigt, das heftig umstrittene „Reality TV" drastisch zu reduzieren. Dies sind erste Anzeichen dafür, daß auch die Programm-Macher erkannt haben, daß nicht alles gesendet werden kann, was gesendet werden darf. Statt staatlich verschärfter Normen sollten alle Anstalten, die öffentlich-rechtlichen und die privaten Anbieter, freiwillig auf alle Programme verzichten, die von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften indiziert werden. Denn Bedürfnisse werden nicht nur gedeckt, sondern vor allem auch geweckt. Wenn alle Sender den Konsens erzielten, sich nicht in erster Linie an Einschaltquoten zu orientieren, sondern an die Gefahren dächten, die Gewaltdarstellungen für Kinder und Jugendliche haben könnten, hätte die öffentliche Diskussion, die zur Zeit läuft, ihr Ziel erreicht. Aber effektiver als der normative Jugendschutz ist der erzieherische Jugendschutz. Die wichtigsten Adressaten, an die wir Politikerinnen und Politiker uns wenden, sind die Eltern. Fernsehen ist kein Ersatz für Elternzuwendung. Der Fernseher ist der schlechteste „Babysitter". Kinder können auf Grund fehlender kognitiver und emotionaler Verarbeitungsprozesse durch die Montage der Bilder verängstigt und verwirrt werden. Vertrauenspersonen müssen helfen, den Kindern die „symbolischen Codes" des Mediums Fernsehen zu entschlüsseln. Dies setzt eine große Motivation voraus, ist aber dringend notwendig. Hunderttausende Kinder zwischen 6 und 13 Jahren sehen beispielsweise nachts in Hardporno-Videos Szenen, die auch für Erwachsene die Grenze des Zumutbaren überschreiten. Im übrigen: Warum müssen eigentlich der Zweitfernseher und der Videoapparat im Kinderzimmer stehen? Wissenschaftliche Studien (Vergleiche zwischen Viel- und Wenigsehern unter Berücksichtigung von Altersstufen) ergeben, daß die Häufung von Gewalt mit der Gewalttätigkeit von Jugendlichen korrespondiert. Fazit: Die F.D.P. kann sich einem Totalverbot von Programmen, die Pornographie und Gewalt aufweisen, nicht anschließen und setzt weiterhin auf das Verantwortungsbewußtsein der Sender und den öffentlichen Druck. Wir wissen, daß dies eine Gratwanderung ist. Das Gebot der Stunde ist aber nicht, neue Normen zu formulieren, sondern den Vollzug der vorhandenen Normen besser zu kontrollieren, notfalls mit empfindlichen Sanktionen (Stichwort Lizenzentzug). Für Liberale ist dieser Schritt aber wirklich die Ultima ratio. Alle gesellschaftlichen Gruppen sind gefordert, eindeutig und einmütig Maßnahmen zu ergreifen, um einer zunehmenden Verrohung der Gesellschaft entgegenzuwirken. Der wirksamste Jugendschutz ist dann erreicht, wenn Kinder und Jugendliche gelernt haben, „nein" zu sagen. Petra Bläss (PDS/Linke Liste): Kaum hat die Mehrzahl der Abgeordneten des Bundestages im Eiltempo und ohne wirkliche gesellschaftliche Diskussion die Verträge von Maastricht ratifiziert, schon holen uns die ersten Auswirkungen der Wirtschafts- und Währungsunion ohne soziale Begleitgesetze in Form von unterschiedlich gehandhabtem Kinder- und Jugendschutz in den EG-Mitgliedsländern ein. Aber ich will hier nicht weiter auf die Frage der Maastrichter Verträge und ihrer nachweislichen Negativwirkung eingehen, sondern diese erste Lesung des Antrags der SPD zu EG-Fernsehrichtlinien zum Schutze der Minderjährigen zum Anlaß nehmen, mein Unverständnis darüber zum Ausdruck zu brin- Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 143. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 4. März 1993 12367* gen, in welcher Weise hier im Bundestag das Thema Gewalt im Leben von Kindern und Jugendlichen immer wieder behandelt wird. Anhand einzelner Anträge oder Gesetzesinitiativen zu Teilproblemen wird versucht, an Symptomen etwas zu ändern, ohne daß der gesellschaftlichen Dimension des Problems mit adäquaten gesetzgeberischen Mitteln begegnet wird. In der letzten Sitzungswoche hat die Kollegin Falk von der Fraktion der CDU/CSU dazu bereits gesprochen und ein neues Kinder- und Jugendschutzgesetz gefordert, das alle sozialen Bereiche, vom Elternhaus über die Schule bis zu Freizeit und Ausbildungsplatz, umfassen muß. Dieser Forderung möchte ich mich heute anschließen. Allein die Tatsache, daß wir uns in immer kürzeren Abständen mit den Problemen Gewalt, Gewaltdarstellung und deren Auswirkungen befassen müssen, wirft doch ein bezeichnendes Licht auf die Situation, der Heranwachsende in unserer Gesellschaft ausgesetzt sind. Bevor Kinder richtig sprechen, lesen und schreiben können, haben sie bereits eins tief verinnerlicht: Gewalt ist ein alltägliches Mittel der Durchsetzung von Interessen: der Eltern gegenüber den Kindern, der Männer gegenüber den Frauen, der Stärkeren gegenüber den Schwächeren. Die neuen elektronischen Medien, allen voran das Fernsehen als immer noch am häufigsten konsumiertes, fügen diesem Erfahrungsschatz weitere Formen der Gewaltrezeption hinzu. Vom Vormittagsprogramm bis zur abendlichen Nachrichtensendung steht täglich eine bunte Mischung aus „rauchenden Colts", „Conan der Barbar" und „Shakkar die Bestie" zur freien Auswahl. Selbst bei Trickfilmen können Eltern heute nicht mehr sicher sein, daß darin nicht Grausamkeiten aller Art gezeigt werden. Alles zu kinderfreundlichen Zeiten. Wobei Kinder und Jugendliche natürlich auch zu den Zuschauern beim besonders blutrünstigen Reality-TV und den Softpornos der Privatsender gehören. Wer anderes denkt, hängt einem Wunschtraum nach. Wenn Sie meinen, daß ich, was die Anzahl derartiger Sendungen betrifft, übertreibe, können Sie sich ja eine beliebige Fernsehzeitung ansehen und selbst nachzählen, wieviel Stunden Mord, Folter und Gewalt jeden Tag zu besichtigen sind. Wir sind schon mittendrin in der Gewaltspirale, auch ohne einen nächtlichen Sender aus Holland. Von der im vorliegenden SPD-Antrag erwähnten selbstkritischen Auseinandersetzung bundesdeutscher Anbieter von Fernsehprogrammen ist in der Praxis jedenfalls nichts zu spüren und wird sich auch so lange wenig ändern, wie allein Einschaltquoten über die Frage „senden oder nicht senden" entscheiden. Die Ausstrahlung jugendgefährdender Sendungen, das heißt solcher, die die körperliche, geistige und seelische Entwicklung von Kindern und Jugendlichen schwer gefährden könnten, ist in der Bundesrepublik bereits jetzt verboten. Wo aber liegt die Grenze zwischen der „normalen" Beeinträchtigung von Interessen Minderjähriger und der vom Gesetzgeber als Kriterium geforderten schweren, und weshalb ist eine Beeinträchtigung überhaupt erlaubt? Die diesbezüglichen Intentionen der SPD, auch den Rundfunkstaatsvertrag dahin gehend zu ändern, daß alle Arten von Beeinträchtigung als jugendgefährdend zu verbieten sind, unterstütze ich, halte sie aber in dieser Begrenztheit für unzureichend. Eine weitere Dimension nämlich, die durch keinen Beirat zu kontrollieren ist und hohe Steigerungsraten erwarten läßt, entwickelt sich zur Zeit in Laserdromen und Cyberspaces sowie am Computer. Hier wird verfolgt, ermordet und gefoltert was das Zeug hält. Ausgerüstet mit einer Plastik-Laserpistole können sich die Kids an das „Deaktivieren" ihrer Mitspielerlnnen machen und bekommen für jeden außer Gefecht Gesetzten Punkte. Per Computer können sie danach zu Hause im Kinderzimmer Krieg spielen, frei nach dem Werbespruch zum Computerspiel „Nordsee-Inferno": Metzel Dich frei. Wer zuerst schießt, stirbt zuletzt! Nach Angaben von entsprechenden Fachmagazinen hat jeder zweite minderjährige Computerfan Gewaltspiele im Speicher, mit Vorliebe Szenen aus dem Konzentrationslager und Attentate auf Prominente. Diese Entwicklung ist nicht gerade ermutigend, und ich denke, wir werden ihr mit unserer bisherigen Herangehensweise nicht gerecht. Ich fordere die Bundesregierung deshalb auf, einen Gesetzentwurf für einen umfassenden Kinder- und Jugendschutz zu erarbeiten, und schlage den Kolleginnen im Ausschuß für Frauen und Jugend vor, daran fraktionsübergreifend mitzuarbeiten. Konrad Weiß (Berlin) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Die Krankheit ist offensichtlich. Der Patient Gesellschaft wird von Tag zu Tag gewalttätiger, unberechenbarer. Horrormeldungen über kindliche Mörder, über Fünf- bis Siebenjährige, die ihren eigenen Kindergarten verwüsteten, über bewaffnete Auseinandersetzungen in Diskotheken jagen uns von einem Entsetzen ins andere. Über die Notwendigkeit, den Stillstand der Krankheit, besser noch die Gesundung des Patienten zu erreichen, besteht sicher Einvernehmen. Doch der vorliegende Antrag leistet dazu nur einen sehr begrenzten Beitrag. Den durchschnittlich 11 000 Stunden Schulzeit im Leben eines Jugendlichen stehen 15 000 Stunden Fernsehkonsum gegenüber. In dieser Zeit hat er 30 000 bis 40 000 Gewalttaten am Bildschirm miterlebt. Es liegt auf der Hand, daß zwischen der passiv rezipierten und der aktiv praktizierten Gewalttätigkeit ein Zusammenhang bestehen muß. Und weil es so schön bequem ist, wird aus diesem Zusammenhang eine Beziehung von Ursache und Wirkung konstruiert. Das Gegenteil ist nicht zu beweisen. Viel war in jüngster Zeit zu lesen und zu hören über die Schuld der Medien an der Verrohung der Sitten. Dabei ist die Diskussion um die möglichen Auswirkungen von Gewaltdarstellungen uralt; bereits Platon und Aristoteles stritten darüber. Während Platon die Dichter von Sagen und Märchen beaufsichtigen lassen wollte, damit nur die guten an die Leser weitergegeben würden, schrieb Aristoteles der Gewalt eine sozialhygienische Wirkung zu. Obwohl sich gegenwärtig mehr als 2 000 Studien weltweit mit dem Zusammenhang von Medienkon- 12368* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 143. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 4. März 1993 sum und Gewalt beschäftigen, bleiben alle den Beweis schuldig, daß übermäßige Gewaltbereitschaft auf übermäßigen Medienkonsum zurückzuführen sei. Nur zwei Ergebnisse gelten bisher als relativ gesichert: Zum einen haben sich für die Herausbildung von Verhaltensweisen Persönlichkeit und soziales Umfeld des Rezipienten als ausschlaggebend erwiesen. Das heißt, daß beobachtete Verhaltensweisen zwar vom Gedächtnis gespeichert werden, ihre Ausführung jedoch von vielen außermedialen Faktoren abhängig ist. Am wichtigsten dabei ist beim normal entwickelten Kind, welche Konsequenzen im Falle der Nachahmung zu erwarten wären, welche Haltung die Umwelt dazu einnimmt. Zum anderen scheint es unmöglich, objektive Kriterien bzw. allgemeingültige Definitionen zu finden, was Gewalt oder Pornographie ist. Seit der Antike ist Gewalt als dramaturgisches Mittel ein wesentliches Element der Unterhaltung. Und während hier die Absicht zur Schädigung anderer möglicherweise als Kriterium noch taugen könnte, gehen bei erotischen Darstellungen die Meinungen noch weiter auseinander. Für viele ist James Baldwin ein großer Künstler, für andere ein Perverser. Auch Platon hat wohlweislich darüber geschwiegen, was gut sei oder nicht gut ist und wer darüber entscheiden sollte. Zu beiden Grundaussagen steht der Antrag der SPD im Widerspruch. Zwar wird die Forderung nach Aufhebung der Abstufung von „schweren" und „einfachen" Beeinträchtigungen mit der Unmöglichkeit einer Abgrenzung begründet. Zugleich aber wird dabei die Möglichkeit einer Definition vorausgesetzt, wenn im Begleittext gefordert wird, beeinträchtigende Programme ohne Ausnahme zu verbieten. Auch findet sich im gesamten Text kein Wort, das darauf schließen ließe, daß auch die Antragsteller ihren Teil der Verantwortung für die immer gewalttätigeren Auseinandersetzungen innerhalb der Gesellschaft übernehmen würden. Wer selbst Grundwerte wie den Schutz vor politischer Verfolgung preisgibt, darf sich über negative Auswirkungen nicht wundem. Statt hier ein Wort hinzuzufügen und dort eines zu streichen, sollten wir uns als politisch Verantwortliche endlich mit den wirklichen Ursachen der Krankheit befassen. Ich kann hier nur einige wenige in Erinnerung rufen: der permanente Streß durch überzogene Leistungsanforderungen bereits an Kinder und Jugendliche; der Verlust des Verantwortungsgefühls für die Gemeinschaft und die daraus letztlich resultierende Nivellierung des Individuellen; das hohe Maß an Wahlmöglichkeiten, von denen jedoch nur ein kleiner Teil gesellschaftlich anerkannt ist und die zu wenig Raum bieten für Minderheiten; der Mangel an Autoritäten, die Werte vermitteln, nicht jedoch zu verwechseln mit autoritären Strukturen; der Mangel an Verläßlichkeit, an gemeinsam erarbeiteten und von allen respektierten Regeln, deren Bruch auch geahndet wird; der Zusammenbruch der menschlichen Kommunikationskultur; der Mangel an Identifikationsmöglichkeiten und nicht zuletzt der Mangel an Integrität, im privaten wie im öffentlichen Leben. Um zum Bild vom Anfang meiner Rede zurückzukehren: Ich behaupte nicht, daß die Einschränkung von Gewaltdarstellungen in den Medien nicht nötig wäre. Wollen wir jedoch die Krankheit wirklich erfolgreich bekämpfen, dürfen wir es nicht beim Kampf gegen Symptome belassen, sondern müssen uns der Ursachen annehmen. Es ist daher höchste Zeit für die gesamtgesellschaftliche Debatte über Werte, Normen und Ziele, die unser Zusammenleben in Zukunft bestimmen sollen und die jungen Menschen Orientierung geben können. Anlage 5 Antwort der Parl. Staatssekretärin Cornelia Yzer auf die Frage des Abgeordneten Herbert Werner (Ulm) (CDU/CSU) (Drucksache 12/4433 Frage 24): In welchen Bundesländern ist nach den Erkenntnissen der Bundesregierung die Bestimmung des Artikels 5 (§ 24 Abs. 2 Nr. 2 Achtes Buch Sozialgesetzbuch) des sog. Schwangeren- und Familienhilfegesetzes bereits verwirklicht worden, wonach das Betreuungsangebot für Kinder im Alter von unter drei Jahren und Kinder im schulpflichtigen Alter bedarfsgerecht ausgebaut wird, und in welchen Bundesländern ist die Verwirklichung bis Ende dieses Jahres zu erwarten? Zunächst darf ich darauf hinweisen, daß die Verpflichtung zum bedarfsgerechten Ausbau der Tageseinrichtungen für die genannten Altersgruppen bereits vor der Verabschiedung des Schwangeren- und Familienhilfegesetzes in § 24 Satz 2 Achtes Buch Sozialgesetzbuch gesetzlich verankert war. Es handelt sich insoweit um keine neue Rechtsverpflichtung. Der Begriff „bedarfsgerechter Ausbau" ist allerdings unterschiedlichen Interpretationen zugänglich. Deshalb wurde und wird die Bestimmung in den einzelnen Länder und den kommunalen Gebietskörperschaften auch unterschiedlich umgesetzt. Ungeachtet der Interpretationsunterschiede haben auch Faktoren wie etwa die Zahl alleinerziehender Elternteile im jeweiligen Einzugsbereich Einfluß auf den Bedarf. Daher läßt sich ein allgemein gültiger Maßstab für die notwendige Bedarfsdeckung kaum aufstellen. Im Rahmen der Kostenschätzung, die das Bundesministerium für Frauen und Jugend zusammen mit den kommunalen Spitzenverbänden im Auftrag des Sonderausschusses „Schutz des ungeborenen Lebens " erarbeitet hat, ist hinsichtlich der Kinder unter drei Jahren ein je nach örtlicher sozioökonomischer Struktur unterschiedlicher Bedarf an Plätzen für 10 bis 30 % aller Kinder der Altersgruppe angenommen worden (Deutscher Bundestag, Ausschußdrucksache 0088, Sonderausschuß Schutz des ungeborenen Lebens, 12. Wahlperiode S. 10). Der Kostenschätzung ist deshalb ein Betreuungsbedarf für 20 % aller Kinder im Alter unter drei Jahren zugrunde gelegt worden. Im Rahmen der Jugendhilfestatistik wird im vierjährigen Abstand die Zahl der Plätze in Kinderkrippen Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 143. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 4. März 1993 12369* erfaßt, im jährlichen Abstand die Zahl der Kinder in Tagespflege. Während die Plätze in Kinderkrippen insgesamt der Altersgruppe von Kindern unter drei Jahren zugeordnet werden können, werden in Tagespflege auch ältere Kinder untergebracht. Nach den Erfahrungen der Praxis werden etwa die Hälfte der Tagespflegestellen von Kindern unter drei Jahren in Anspruch genommen. Daraus können für die alten Bundesländer folgende Ergebnisse abgeleitet werden (Anteil der Betreuungsplätze auf hundert Kinder im Alter bis zu drei Jahren): Schleswig-Holstein 1,79 Hamburg 12,81 Niedersachsen 2,30 Bremen 3,90 Nordrhein-Westfalen 1,34 Hessen 2,61 Rheinland-Pfalz 1,07 Baden-Württemberg 2,12 Bayern 1,49 Saarland 1,09 Berlin (West) 22,10 Es ist davon auszugehen, daß sich die Zahl der Plätze seit dem 31. Dezember 1990 (Stichtag für die Statistik) in allen Bundesländern erhöht hat, auf Grund der Geburtenentwicklung und der Zuwanderung werden sich jedoch die Betreuungsquoten bis zum 31. Dezember 1993 nicht wesentlich verändern. In den neuen Bundesländern lag nach den Angaben der Länder zum 31. Dezember 1991 das Platzangebot für Kinder unter drei Jahren statistisch über 70 %. Neuere Informationen lassen auf einen zwischenzeitlichen Rückgang schließen. Für Kinder im schulpflichtigen Alter geht die Kostenschätzung des Bundesministeriums für Frauen und Jugend ebenfalls von einem Platzbedarf aus, der je nach den örtlichen und regionalen sozioökonomischen Faktoren zwischen etwa 20 und 30 % schwankt. Unter Einbeziehung von Betreuungsangeboten im Bereich der Schule wird für den Verwantwortungsbereich der Jugendhilfe ein Platzbedarf von 20 % im Bezug auf die Altersgruppe (Beginn der Schulpflicht bis 10. Lebensjahr) angenommen. Im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfestatistik wird alle vier Jahre die Zahl der Plätze in Horten erfragt. Da es jedoch keine gesetzliche Altersgrenze für den Besuch von Horten gibt, werden dort auch Kinder im Alter von über zehn Jahren betreut. Genaue Angaben dazu liefert die Statistik nicht. Rechnet man die vorhandenen Plätze nur auf die Kinder im schulpflichtigen Alter bis zur Vollendung des 10. Lebensjahres um, so ergibt sich für die einzelnen Bundesländer folgendes Platzangebot in Horten (je 100 Kinder): Schleswig-Holstein 3,93 Hamburg 19,55 Niedersachsen 3,13 Bremen 15,11 Nordrhein-Westfalen 3,62 Hessen 7,17 Rheinland-Pfalz 2,35 Baden-Württemberg 2,85 Bayern 4,48 Saarland 1,94 Berlin 29,32 Im Durchschnitt der alten Bundesländer stehen für 5,02 Kinder der Altersgruppe Plätze in Horten zur Verfügung. Auch hier ist davon auszugehen, daß sich die Zahl der Plätze seit dem 31. Dezember 1990 in allen Bundesländern erhöht hat, auf Grund der Geburtenentwicklung und der Zuwanderung ist jedoch auch hier nicht mit einer wesentlichen Veränderung der Betreuungsquoten zu rechnen. In den neuen Bundesländern standen nach den Angaben der Länder am 31. Dezember 1991 für 63 % der Kinder Hortplätze zur Verfügung. Anlage 6 Antwort der Parl. Staatssekretärin Dr. Sabine Bergmann-Pohl auf die Fragen der Abgeordneten Lieselott Blunck (Uetersen) (SPD) (Drucksache 12/4433 Fragen 28 und 29): Ist der Bundesregierung bekannt, daß sog. „physikalische Wasserbehandlungsgeräte" im Haushalt, im Gewerbe und in Industriebetrieben gegen die Bildung von Kalk und Rost in Leitungen und wasserbeschickten Geräten und Aggregaten eingesetzt werden, ohne daß weder dafür für das Handwerk oder den Bauherren und schon gar nicht für den Verbraucher die dafür notwendigen wissenschaftlichen Erkentnnisse noch die notwendigen Normen vorliegen? Ist der Bundesregierung bekannt, daß derartige physikalische Wasserbehandlungsanlagen zur Bekämpfung der Legionellen eingesetzt werden, ohne daß dafür ein Beleg für die Wirksamkeit erbracht wird, und daß gegen die Geräte eher der Verdacht besteht, daß sie durch magnetische Feldstäbe im Niederfrequenzbereich im Trinkwasser gesundheitsschädigende Einflüsse ausüben können? Zu Frage 28: Alle bisher durchgeführten Untersuchungen zeigten, daß Geräte, die mit magnetischen oder elektromagnetischen Feldern arbeiten, unter reproduzierbaren Laborbedingungen wirkungslos sind. Deshalb ist bisher weder vom Deutschen Verein des Gas- und Wasserfaches (DVHW) noch vom Deutschen Institut für Normung (DIN) ein Gütezeichen vergeben worden. Verbraucher, aber auch Gewerbebetriebe, die den Einbau derartiger Geräte beabsichtigen, sollten die einschlägigen Bestimmungen der Trinkwasserverordnung und insbesondere die Vorschriften der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser beachten. Nach § 12 der letztgenannten Vorschrift dürfen bei Kundenanlagen nur Geräte eingebaut werden, die entsprechend den anerkannten Regeln der Technik beschaffen sind. In Zweifelsfällen sollten sich Verbraucher vor dem Einbau solcher Geräte bei den Beratungsstellen von Wasserwerken oder Verbraucherverbänden beraten lassen. Zu Frage 29: Geräte dieser Art sind zur Beseitigung mikrobiologischer Kontaminationen des Trinkwassers ungeeig- 12370* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 143. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 4. März 1993 net. Insbesondere bei der Kontamination mit Legionellen im Warmwasserbereich bestünde die Gefahr, daß sich der Verbraucher einer Gesundheitsschädigung aussetzt, wenn er sich auf die angebliche keimtötende Wirkung eines solchen Gerätes verließe. Über mögliche gesundheitsschädigende Einflüsse durch die magnetischen oder elektromagnetischen Felder solcher Geräte liegen der Bundesregierung keine wissenschaftlichen Erkenntnisse vor. Anlage 7 Antwort der Parl. Staatssekretärin Dr. Sabine Bergmann-Pohl auf die Frage des Abgeordneten Jürgen Augustinowitz (CDU/CSU) (Drucksache 12/4433 Frage 30): Für wie gesundheitsschädlich hält die Bundesregierung das Passiv-Rauchen? Aus wissenschaftlichen Untersuchungen und epidemiolgischeh Studien ist bekannt, daß eine chronische Exposition beim Passiv-Rauchen besonders bei Bürgern mit chronischen Atemwegserkrankungen zu einer Verschlechterung ihrer Erkrankung führen kann. Bei Kindern, die zu über 50 Prozent häuslichem Passivrauch ausgesetzt sind, ist mit erheblichen Gesundheitsgefährdungen zu rechnen. Gleichzeitig wird seit einigen Jahren auch eine Krebsgefährdung und ein höheres Risiko für Atemwegserkrankungen von passivrauchexponierten Nichtrauchern diskutiert. Beispielsweise hat das Deutsche Krebsforschungszentrum (DKFZ) im Frühjahr 1992 darauf hingewiesen, daß Passivrauchen ein erkennbarer Risikofaktor für die Entstehung des Lungenkrebses sei. Das DKFZ schätzt, daß in der Bundesrepublik Deutschland jährlich etwa 400 Lungenkrebsfälle bei Nichtrauchern auf Passivrauchen zurückzuführen sind, Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Bertram Wieczorek auf die Fragen des Abgeordneten Klaus Harries (CDU/ CSU) (Drucksache 12/4433 Fragen 34 und 35): Teilt die Bundesregierung die Auffassung der kommunalen Spitzenverbände und des Deutschen Bauernverbandes, daß die zunehmenden Probleme bei der Entsorgung von Klärschlamm und Kompost durch landwirtschaftliche Verwertung dann entschärft werden könnte, wenn eine gesetzliche Gefährdungshaftung zu Lasten der Klärschlammabgeber und Komposthersteller eingeführt wird? Hält die Bundesregierung die Alleen an Landes- und Bundesstraßen in den neuen Ländern für erhaltenswert, wenn ja, was unternimmt die Bundesregierung konkret, um ggf. im Einvernehmen mit den Ländern die Alleen zu erhalten? Zu Frage 34: Die Landwirtschaft fordert seit langem, daß die Klärschlamm- bzw. Kompostabgeber für Schäden, die durch die Aufbringung von Klärschlamm auf landwirtschaftlich genutzten Böden entstehen könnten, unabhängig von ihrem subjektiven Verschulden haften. Um derartigen Schäden von vorneherein entgegenzuwirken, wurden hinsichtlich der Klärschlammaufbringung anspruchsvolle Anforderungen in der neuen Klärschlammverordnung (AbfKlärV vom 15. April 1992; BGBl. I S. 912) festgelegt. Mit Inkrafttreten der TA Siedlungsabfall werden auch für Komposte fachtechnische Anforderungen festgelegt. Die von den Landwirten verlangte Gefährdungshaftung der Klärschlammabgeber setzt nicht notwendigerweise eine gesetzliche Regelung voraus. Vielmehr kann zwischen den klärschlammabgebenden Kommunen und den abnehmenden Landwirten auch vertraglich vereinbart werden, daß die Kommunen für Schäden unabhängig von ihrem subjektiven Verschulden einstehen müssen. Entsprechende Vereinbarungen sind in der Vergangenheit für Klärschlamm gelegentlich getroffen worden. Zum flächendeckenden Abschluß entsprechender Verträge kam es nicht, weil die Kommunalversicherer sich außerstande sehen, für entsprechende Schadenersatzansprüche Deckung anzubieten. Um den Landwirten für eventuelle Schäden, die trotz Anwendung und Einhaltung der Vorschriften der Klärschlammverordnung entstehen könnten, zumindest in begrenztem Umfang Ersatzleistungen zu verschaffen, wurde stattdessen ein Klärschlammfonds eingerichtet. Das auf privatrechtlicher Grundlage errichtete Fondsmodell ist besser als eine gesetzliche Haftungsregelung zum Ausgleich der betroffenen Interessen geeignet. Denn selbst wenn eine gesetzliche Gefährdungshaftung der Klärschlammabgeber begründet würde, wofür das novellierte Abfallgesetz aus rechtssystematischen Gründen nicht der geeignete Standort wäre, wären die mit der Versicherbarkeit entsprechender Schäden verbundenen Schwierigkeiten noch nicht gelöst. Zu Frage 35: Der Bundesminister für Verkehr und der Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit haben sich bereits im Jahr 1990 an die für den Schutz der Alleen zuständigen Straßenbau- und Naturschutzverwaltungen der Länder gewandt und gebeten, die Erfassung und Bewertung besonders wertvoller Alleenbestände sicherzustellen. Zur Unterstützung besonders der damals noch im Aufbau befindlichen Verwaltungen in den jungen Bundesländern hat der Bundesminister für Verkehr mit Unterstützung durch den Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Anfang 1991 eine Arbeitsgruppe eingerichtet mit dem Ziel, fachliche Hinweise zur Erhaltung der Alleen im Bereich der klassifizierten Straßen zu erarbeiten. Als Ergebnis dieser Arbeitsgruppe konnte der Bundesminister für Verkehr bereits am 13. Februar 1992 der Presse und der interessierten Öffentlichkeit eine Broschüre „Merkblatt Alleen" vorstellen, die den zuständigen Verwaltungen vorliegt und Empfehlungen über die Erfassung und Zustandsbewertung von Alleen, über das Aufstellen von Verkehrszeichen und verkehrslenkende Maßnahmen, das Anbringen von Fahrbahn- Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 143. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 4. März 1993 12371* markierungen, das fachgerechte Schneiden der Bäume bis hin zur Reservierung der Alleen für Radfahrer, Fußgänger und den landwirtschaftlichen Verkehr enthält. Es ist nunmehr Aufgabe der Lander, die Umsetzung der Anregungen des Alleenmerkblatts so vorzunehmen, daß bei der Pflege und Unterhaltung der Alleen mit größter Sorgfalt, mit Sachverstand und mit Berücksichtigung ortsbezogener Erfordernisse vorgegangen wird. Die jungen Bundesländer haben die Bedeutung der Alleen erkannt und sie in ihren Naturschutzgesetzen, soweit sie schon erlassen sind, zu geschützten Landschaftsbestandteilen erklärt (z. B. § 31 des Brandenburgischen Naturschutzgesetzes, § 4 des Ersten Gesetzes zum Naturschutz im Land Mecklenburg-Vorpommern). Auch haben die Länder zum Teil schon auf dem Erlaßwege das Zusammenwirken von Straßenbau- und Naturschutzbehörden zum Schutz, Erhalt und Pflege der Alleen geregelt (z. B. gemeinsamer Erlaß der Umweltministerien und des Wirtschaftsministers des Landes Mecklenburg-Vorpommern vom 20. Oktober 1992). Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Bertram Wieczorek auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Klaus Kübler (SPD) (Drucksache 12/4433 Fragen 36 und 37): Kann die Bundesregierung Berichte bestätigen, nach denen die ehemalige Sowjetunion mindestens zwei nukleargetriebene Schiffe in der Ostsee versenkt hat, und wie beurteilt die Bundesregierung die Gefährdung von Mensch und Umwelt durch diese atomaren Wracks? Kann die Bundesregierung bestätigen, daß der EG-Kommission in Brüssel bereits seit mehr als vier Monaten ein von der EG in Auftrag gegebenes Brandschutzgutachten der Firma „svt- Brandschutz" zu Tschernobyl vorliegt, ohne daß dazu bislang eine offizielle Stellungnahme erfolgt ist, und welche Schritte wird die Bundesregierung unternehmen, damit sich die EG-Kommission mit den Ergebnissen dieser brandschutztechnischen Untersuchung unverzüglich und intensiv befaßt? Zu Frage 36: Der Bundesregierung sind keine Berichte über in der Ostsee versenkte oder untergegangene Nuklearschiffe bekannt. Die russische Seite hat derartige Behauptungen — zuletzt auch noch einmal anläßlich des Besuches von Bundesminister Prof. Töpfer am 23. Februar 1993 bei einem Gespräch mit dem russischen Vizepremierminister Jurij Jarow in Moskau — als unzutreffend dargestellt, gleichwohl aber Übersendung eines Berichts zu dieser Frage zugesagt. Entsprechend hatte sich in Gesprächen am 14./15. Februar 1993 der Direktor des russischen Auslands- Nachrichtendienstes, Primakov, gegenüber Staatsminister Schmidbauer geäußert. Zu Frage 37: Der Bundesregierung ist bekannt, daß die in Berlin ansässige Firma SVT Brandschutz Vertriebs-GmbH International im Auftrag der EG-Kommission ein Brandschutzgutachten zu Tschernobyl gefertigt und die Ergebnisse — in Abstimmung mit der EG — am 20. Januar 1993 im Rahmen einer Pressekonferenz in Hamburg vorgestellt hat (siehe Anlage). Die Ergebnisse sprechen für sich. Nach Auffassung der Bundesregierung erübrigt sich deshalb eine gesonderte offizielle EG-Stellungnahme, zumal das keinerlei Auswirkungen auf die Maßnahmen vor Ort hätte. Die Bundesregierung geht davon aus, daß die Kommission die Ergebnisse dieser Studie im Rahmen ihres TACIS-Programms berücksichtigen wird. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Joachim Günther auf die Frage des Abgeordneten Josef Grünbeck (F.D.P.) (Drucksache 12/4433 Frage 38): Aus welchen Gründen wurde seitens des Bundesministers Carl-Dieter Spranger die Verabschiedung des Entwurfs zur Novellierung der Wärmeschutzverordnung durch die Bundesregierung abgelehnt, und inwieweit berührt diese Verordnung Kompetenzen des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung? Der Chef des Bundeskanzleramts hat den Entwurf zur Novellierung der Wärmeschutzverordnung bisher nicht auf die Tagesordnung des Kabinetts gesetzt, weil noch Beratungsbedarf gesehen wird. Es finden Gespräche auf politischer Ebene mit dem Ziel statt, in nächster Zeit eine Kabinettbefassung zu ermöglichen. Im übrigen wird davon abgesehen, zu internen Meinungsbildungsprozessen der Bundesregierung Stellung zu nehmen. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Joachim Günther auf die Frage des Abgeordneten Gerhart Rudolf Baum (F.D.P.) (Drucksache 12/4433 Frage 39): Trifft es zu, daß der Entwurf der Novelle der Wärmeschutzverordnung im Dezember 1992 auf Intervention des Bundesministers für wirtschaftliche Zusammenarbeit, Carl-Dieter Spranger, von der Tagesordnung des Kabinetts abgesetzt wurde, und wann wird der Entwurf vom Kabinett verabschiedet werden? Zur Beantwortung Ihrer Frage verweise ich auf meine Antwort auf die Frage Nr. 38 des Kollegen Grünbeck. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Eduard Lintner auf die Frage des Abgeordneten Horst Peter (Kassel) (SPD) (Drucksache 12/4433 Frage 50): 12372* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 143. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 4. März 1993 Werden in Ländern der Europäischen Gemeinschaft Anträge auf politisches Asyl von Flüchtlingen aus Bulgarien, Ghana, Indien, Rumänien und der Türkei anerkannt, und wenn ja, in welcher Größenordnung? Für das Jahr 1992 liegen dem Bundesministerium des Innern nur die Gesamtzahlen über den Zugang von Asylbewerbern in den Mitgliedstaaten vor: Zahl der Asylbewerber 1992 Belgien 17 647 Dänemark 11 023 Frankreich 26 650 Griechenland 1 900 Irland 35 Italien 2 650 Luxemburg 2 000 Niederlande 17 618 Portugal 182 Spanien 13 300 Vereinigtes Königreich 24 605 Bundesrepublik Deutschland 438 191 Aufgeschlüsselt nach den in der Frage genannten Herkunftsländern liegen dem Bundesministerium des Innern zur Zeit folgende Angaben vor: Zahl der Asylbewerber 1992 EG-Staaten Herkunftsländer Bulgarien Ghana Indien Rumänien Türkei Belgien 503 934 1 093 3 463 834 Dänemark 18 18 23 93 40 (1. bis 3. Quartal) Frankreich 101 426 750 1 774 1 654 Griechenland (2. und 3. Quartal) 0 0 0 0 244 Irland o. A. o. A. o. A. 12 o. A. Italien 610 19 7 1 696 8 Luxemburg (1. bis 3. Quartal) 0 0 0 13 5 Niederlande 197 140 94 960 721 Portugal (1. bis 3. Quartal) 0 5 6 51 1 Spanien 435 135 0 891 0 (1. und 2. (1. und 2. Quartal) Quartal) Vereinigtes Königreich 179 1 602 1 449 305 1 865 Deutschland 31 540 6 994 5 798 51 054 6 804 Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Eduard Lintner auf die Frage des Abgeordneten Norbert Gansel (SPD) (Drucksache 12/4433 Frage 51): Trifft es zu, daß der Berliner Innensenator sich bei der Ausstellung und Aushändigung eines Reisepasses an Erich Honecker beim Bundesministerium des Innern rückversichert hat, das ihm mitgeteilt hat, daß „nach Abstimmung mit dem Bundeskanzleramt, dem Auswärtigen Amt und dem Bundesministerium der Justiz gegen seine Auffassung keine Einwendungen erhoben werden" (Deutschland-Magazin 1/2 93), und warum hat die Bundesregierung auf meine Anfrage am 4. Februar 1993 zu den Umständen der schnellen Ausreise von Erich Honecker geantwortet, die Bundesregierung äußere sich nicht zu Fragen, die im Zuständigkeitsbereich eines Bundeslandes liegen? Zur Frage der Erteilung eines Reisepasses an Erich Honecker hat die Bundesregierung den Deutschen Bundestag bereits in der Fragestunde am 20. Januar 1993 über das Schreiben des Berliner Innensenators vom 8. Januar 1993 und über die Antwort des Bundesministeriums des Innern vom 12. Januar 1993 unterrichtet. Dementsprechend hat die Bundesregierung auch eine schriftliche Frage des Abgeordneten Christian Schmidt am 28. Januar 1993 beantwortet. Im übrigen bezog sich die seinerzeitige Stellungnahme des BMI auf die konkrete Anfrage des Landes Berlin zu § 7 Abs. 1 Nr. 1 des Paßgesetzes. In Ihrer Frage vom 4. Februar 1993 ist das Paßrecht nicht angesprochen.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Rudolf Meinl


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Frau Staatssekretärin, wird die Bundesregierung mit den zuständigen Mi-



    Rudolf Meinl
    nisterien in den Ländern, in denen dies noch fehlt oder noch nicht abgesichert ist, Gespräche zur Erfüllung dieses gesetzlichen Anspruches führen? In welchem Zeitraum wird das erfolgen?


Rede von Cornelia Yzer
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Es hat Gespräche mit den Vertretern der kommunalen Spitzenverbände gegeben. Diese werden auch fortgeführt. Im übrigen ist die Umsetzung eine gesetzliche Verpflichtung der Länder und Kommunen.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dieter-Julius Cronenberg


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Weitere Zusatzfrage? — Dann der Abgeordnete Jäger. Bitte sehr, Herr Abgeordneter.