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    Plenarprotokoll 12/141 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 141. Sitzung Bonn, Freitag, den 12. Februar 1993 Inhalt: Zur Geschäftsordnung: Peter Conradi SPD 12167 B Dr. Jürgen Rüttgers CDU/CSU 12168 B Ina Albowitz F.D.P. 12168 D Dr. Dagmar Enkelmann PDS/Linke Liste 12169 B, 12172 A Dr. Klaus-Dieter Feige BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 12169 D, 12170 D Otto Reschke SPD 12171 D Ausdruck der Freude und Erleichterung über eine unblutig zu Ende gegangene Flugzeugentführung 12172 B Tagesordnungspunkt 12: a) Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Erleichterung von Investitionen und der Ausweisung und Bereitstellung von Wohnbauland (Investitionserleichterungs- und Wohnbaulandgesetz) (Drucksachen 12/3944, 12/4047, 12/4208) b) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau zu dem Antrag der Abgeordneten Dietmar Schütz, Michael Müller (Düsseldorf), Hermann Bachmaier, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren im Umweltbereich (Drucksachen 12/3948, 12/4317) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 7: Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Peter Conradi, Dr. Eckhart Pick, Achim Großmann, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Baugesetzbuchs —§ 22a — (Drucksachen 12/3626, 12/4317) Peter Götz CDU/CSU 12172 D Peter Conradi SPD 12175 A Dr. Walter Hitschler F D P 12177 B Dr. Ilja Seifert PDS/Linke Liste 12178 D Dr. Klaus-Dieter Feige BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 12180 B Peter Conradi SPD 12181 B Dr. Ilja Seifert PDS/Linke Liste 12181 D, 12184 D, 12193 C Dr. Irmgard Schwaetzer, Bundesministerin BMBau 12182 D Achim Großmann SPD 12184 B Norbert Otto (Erfurt) CDU/CSU 12185 B Otto Reschke SPD 12186 C Dr. Jürgen Starnick F.D.P 12188 A Dietmar Schütz SPD 12189 A Werner Dörflinger CDU/CSU 12189 B Dr. Peter Paziorek CDU/CSU 12190 A Dr. Peter Paziorek CDU/CSU 12191 C Dietmar Schütz SPD 12192 C, 12193 D, 12199 C II Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 141. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. Februar 1993 Jörg Jordan, Staatsminister des Landes Hessen 12194B Dr. Walter Hitschler F.D.P. 12195 A Georg Gallus F D P 12195 C Klaus Lennartz SPD 12196 B Dr. Klaus Töpfer, Bundesminister BMU 12198 B Dr. Ulrich Briefs fraktionslos 12201 A Dr. Wolfgang Freiherr von Stetten CDU/ CSU 12202 C Namentliche Abstimmungen 12203 B, C, D Ergebnisse . 12204 A, 12206 A, 12208 A, 12211 A Tagesordnungspunkt 14: Beratung des Antrags der Fraktion der SPD: Appell an die in der Bundesrepublik Deutschland lebenden Ausländer, in deren Heimat gekämpft wird (Drucksache 12/2818) Freimut Duve SPD 12213 A Meinrad Belle CDU/CSU 12213 D Dr. Burkhard Hirsch F.D.P. 12214 B Tagesordnungspunkt 15: Erste Beratung des von den Abgeordneten Dr. Wolfgang Ullmann, Ingrid Köppe, Konrad Weiß (Berlin) und der Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Einführung von Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid im Grundgesetz (Drucksache 12/3826) Dr. Wolfgang Ullmann BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 12214 D Freimut Duve SPD 12216 A Heinrich Seesing CDU/CSU 12216 C Dr. Konrad Elmer SPD 12217 C Ulrich Irmer F D P 12218 C Dr. Konrad Elmer SPD 12219 A Dr. Uwe-Jens Heuer PDS/Linke Liste 12220 B Zusatztagesordnungspunkt 8: Aktuelle Stunde betr. Verhältnis zu den osteuropäischen Nachbarstaaten Gerd Poppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 12222 B Klaus Francke (Hamburg) CDU/CSU 12223 B Dr. Peter Glotz SPD 12224 B Ulrich Irmer F.D.P. 12225 A Andrea Lederer PDS/Linke Liste 12225 D Erwin Marschewski CDU/CSU 12226 C Dr. Jürgen Schmude SPD 12227 B Eduard Lintner, Parl. Staatssekretär BMI 12228 A Christian Schmidt (Fürth) CDU/CSU 12229 C Freimut Duve SPD 12230 D Hartmut Koschyk CDU/CSU 12231 D Dieter Wiefelspütz SPD 12232 C Nächste Sitzung 12233 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 12235* A Anlage 2 Berichtigung der Beschlüsse des Ausschusses für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau zum Investitionserleichterungs- und Wohnbaulandgesetz 12235* D Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Norbert Geis (CDU/CSU) zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Erleichterung von Investitionen und der Ausweisung und Bereitstellung von Wohnbauland (Tagesordnungspunkt 12a) 12236* B Anlage 4 Zu Protokoll gegebene Rede zu dem Zusatztagesordnungspunkt 8 (Aktuelle Stunde: Verhältnis zu den osteuropäischen Nachbarstaaten) Wolfgang Zeitlmann CDU/CSU 12236* C Anlage 5 Amtliche Mitteilungen 12237* C Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 141. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. Februar 1993 12167 141. Sitzung Bonn, den 12. Februar 1993 Beginn: 9.00 Uhr
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    *) Anlage 4 Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Adam, Ulrich CDU/CSU 12. 2. 93 Austermann, Dietrich CDU/CSU 12. 2. 93 Becker (Nienberge), SPD 12. 2. 93 Helmuth Dr. Böhmer, Maria CDU/CSU 12. 2. 93 Brandt-Elsweier, Anni SPD 12. 2. 93 Büchler (Hof), Hans SPD 12. 2. 93 Dempwolf, Gertrud CDU/CSU 12. 2. 93 Dr. Eckardt, Peter SPD 12. 2. 93 Eich, Ludwig SPD 12. 2. 93 Erler, Gernot SPD 12. 2. 93 Eymer, Anke CDU/CSU 12. 2. 93 Dr. Fell, Karl H. CDU/CSU 12. 2. 93 Frankenhauser, Herbert CDU/CSU 12. 2. 93 Gattermann, Hans H. F.D.P. 12. 2. 93 Dr. Gautier, Fritz SPD 12. 2. 93 Dr. Geißler, Heiner CDU/CSU 12. 2. 93 Gerster (Mainz), CDU/CSU 12. 2. 93 Johannes Hackel, Heinz-Dieter F.D.P. 12. 2. 93 Hasenfratz, Klaus SPD 12. 2. 93 Dr. Haussmann, Helmut F.D.P. 12. 2. 93 Ibrügger, Lothar SPD 12. 2. 93 ** Kastning, Ernst SPD 12. 2. 93 Kolbe, Regina SPD 12. 2. 93 Kossendey, Thomas CDU/CSU 12. 2. 93 Dr. Krause (Börgerende), CDU/CSU 12. 2. 93 Günther Dr. Lieberoth, Immo CDU/CSU 12. 2. 93 Lüder, Wolfgang F.D.P. 12. 2. 93 Marx, Dorle SPD 12. 2. 93 Matthäus-Maier, Ingrid SPD 12. 2. 93 Dr. Mildner, Klaus CDU/CSU 12. 2. 93 Gerhard Müller (Pleisweiler), SPD 12. 2. 93 Albrecht Dr. Neuling, Christian CDU/CSU 12. 2. 93 Neumann (Bremen), CDU/CSU 12. 2. 93 Bernd Nitsch, Johannes CDU/CSU 12. 2. 93 Oesinghaus, Günther SPD 12. 2. 93 Dr. Olderog, Rolf CDU/CSU 12. 2. 93 Otto (Frankfurt), F.D.P. 12. 2. 93 Hans-Joachim Pesch, Hans-Wilhelm CDU/CSU 12. 2. 93 Dr. Pfennig, Gero CDU/CSU 12. 2. 93 Pfuhl, Albert SPD 12. 2. 93 Dr. Pick, Eckhart SPD 12. 2. 93 Poß, Joachim SPD 12. 2. 93 Purps, Rudolf SPD 12. 2. 93 Rempe, Walter SPD 12. 2. 93 Reuschenbach, Peter W. SPD 12. 2. 93 Rönsch (Wiesbaden), CDU/CSU 12. 2. 93 Hannelore Roitzsch (Quickborn), CDU/CSU 12. 2. 93 Ingrid Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Schmalz, Ulrich CDU/CSU 12. 2. 93 Schmidt (Salzgitter), SPD 12. 2. 93 Wilhelm von Schmude, Michael CDU/CSU 12. 2. 93* Dr. Schneider CDU/CSU 12. 2. 93 (Nürnberg), Oscar Dr. Schnell, Emil SPD 12. 2. 93 Schulte (Hameln), SPD 12. 2. 93** Brigitte Schulz (Berlin), Werner BÜNDNIS 12. 2. 93 90/DIE GRÜNEN Schwanitz, Rolf SPD 12. 2. 93 Dr. Schwarz-Schilling, CDU/CSU 12. 2. 93 Christian Seehofer, Horst CDU/CSU 12. 2. 93 Spranger, Carl-Dieter CDU/CSU 12. 2. 93 Thiele, Carl-Ludwig F.D.P. 12. 2. 93 Verhülsdonk, Roswitha CDU/CSU 12. 2. 93 Dr. Voigt (Northeim), CDU/CSU 12. 2. 93 Hans-Peter Vosen, Josef SPD 12. 2. 93 Dr. Waigel, Theodor CDU/CSU 12. 2. 93 Dr. Warnke, Jürgen CDU/CSU 12. 2. 93 Dr. Weng (Gerlingen), F.D.P. 12. 2. 93 Wolfgang Wettig-Danielmeier, Inge SPD 12. 2. 93 Wieczorek (Duisburg), SPD 12. 2. 93 Helmut Wohlleben, Verena SPD 12. 2. 93 Wohlrabe, Jürgen CDU/CSU 12. 2. 93 Wollenberger, Vera BÜNDNIS 12. 2. 93 90/DIE GRÜNEN * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates ** für die Teilnahme an Sitzungen der Nordatlantischen Versammlung Anlage 2 Berichtigung der Beschlüsse des Ausschusses für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau zum Investitionserleichterungs- und Wohnbaulandgesetz (Drucksachen 12/3944, 12/4047, 12/4208, 12/4317) a) In Artikel 1 werden in der Einleitung die Wörter „zuletzt geändert durch Artikel 11 § 8 des Gesetzes vom 14. Juli 1992 (BGBl. I S. 1257)" durch die Wörter „zuletzt geändert durch Artikel 12 des Gesetzes vom 11. Januar 1993 (BGBl. I S. 50)" ersetzt b) In Artikel 1 Nr. 4 Buchst. a) wird ein neuer Buchstabe cc) eingefügt: „cc) In Satz 4 werden die Wörter ,Satz 3' durch die Wörter ,Satz 2' ersetzt." Der bisherige Buchstabe cc) wird Buchstabe dd). 12236* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 141. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. Februar 1993 c) In Artikel 1 wird nach Nummer 4 folgende Nummer 4 a eingefügt: 4 a. In § 22 Abs. 6 Satz 2 werden die Wörter „§ 19 Abs. 3 Satz 3 bis 7" durch die Wörter „§ 19 Abs. 3 Satz 2 bis 6" ersetzt. Artikel 1 Nr. 4 a wird Artikel 1 Nr. 4 b. d) In Artikel 1 Nr. 8 werden in § 124 Abs. 3 Satz 1 die Wörter „im sachlichen Zusammenhang" durch die Wörter „in sachlichem Zusammenhang" ersetzt. e) In Artikel 1 wird nach Nummer 9 folgende Nummer 9a eingefügt: 9a. In § 145 Abs. 1 Satz 2 werden die Wörter „§ 19 Abs. 3 Satz 4 bis 6" durch die Wörter „ § 19 Abs. 3 Satz 3 bis 5" ersetzt. f) In Artikel 1 Nr. 14 wird folgender Satz angefügt: „In § 182 Abs. 3 werden nach dem Wort ,Sanierungsgebiet' die Wörter ,oder in einem städtebaulichen Entwicklungsbereich' sowie nach dem Wort ,Sanierungsmaßnahmen' die Wörter ,oder städtebaulicher Entwicklungsmaßnahmen' eingefügt." g) In Artikel 1 Nr. 20 wird in § 245a Abs. 3 Satz 1 die Zahl „170" durch die Zahl „ 171 " ersetzt. h) In Artikel 1 Nr. 22 wird in § 246a Abs. 4 Satz 3 das Wort „Teile" durch das Wort „Teilen" ersetzt. i) In Artikel 2 Nr. 2 ist nach Buchstabe c) folgender Buchstabe c 1) einzufügen: c 1) § 5 wird wie folgt geändert: aa) In Absatz 2 Halbsatz 1 werden die Wörter „§ 19 Abs. 3 Satz 3" durch die Wörter „§ 19 Abs. 3 Satz 2" ersetzt. bb) In Absatz 2 Halbsatz 2 werden die Wörter „§ 19 Abs. 3 Satz 4 und 5" durch die Wörter „§ 19 Abs. 3 Satz 3 und 4" ersetzt. cc) In Absatz 3 Satz 1 werden die Wörter „§ 19 Abs. 3 Satz 7" durch die Wörter „§ 19 Abs. 3 Satz 6" ersetzt. Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Norbert Geis (CDU/CSU) zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Erleichterung von Investitionen und der Ausweisung und Bereitstellung von Wohnbauland (Tagesordnungspunkt 12 a) Ziel der CSU ist es, insbesondere sozial Schwächere vor allem in Ballungsgebieten davor zu schützen, daß sie preisgünstigen Wohnraum verlieren. In den Beratungen zum Gesetzentwurf ist dies leider nicht vollständig gelungen. Ich stimme dem Gesetzentwurf dennoch zu, da er spürbare Verbesserungen für den bedrohten Personenkreis bringen wird. Aus Sicht der CSU besteht aber noch weiterer Handlungsbedarf. Anlage 4 Zu Protokoll gegebene Rede zu dem Zusatztagesordnungspunkt 8 (Aktuelle Stunde: Verhältnis zu den osteuropäischen Nachbarstaaten) Wolfgang Zeitlmann (CDU/CSU): Die Asylvereinbarung vom 6. Dezember des letzten Jahres hat als ein wesentliches Ziel ausdrücklich festgehalten eine gemeinsame europäische Politik, die Fluchtursachen bekämpft und Asyl und Zuwanderung regelt. Der erste Baustein einer solchen Regelung zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft waren das Schengener und das Dubliner Abkommen. Vergleichbare Regelungen wollen wir auch mit unseren Nachbarn im Osten erreichen. Mit Polen besteht bereits ein Abkommen, das gegenseitig zur Rücknahme eigener Staatsangehöriger sowie illegaler Ausländer verpflichtet. Damit es durch die Änderung des deutschen Asylrechts zu keiner unverhältnismäßigen Belastung der als sichere Drittstaaten festgelegten Länder, wie z. B. Polen, kommt, wurde schon damals außerdem vereinbart, daß Gespräche über Hilfen aufgenommen werden müssen. Diese Gespräche haben begonnen und sind durchaus auf einem guten Weg, wie der gemeinsamen Erklärung zum Abschluß der zweiten Verhandlungsrunde in dieser Woche zu entnehmen ist. Von verschiedenen Seiten ist immer wieder zu hören, daß die am 6. Dezember vereinbarte Drittstaatenregelung für unsere Nachbarn nicht zumutbar sei. Sie würde unseren Nachbarländern eine Last aufbürden, die wir selbst kaum zu tragen imstande sind. Die Verfechter dieser Auffassung müssen sich aber doch fragen lassen: Wollen Sie damit sagen, daß die polnische Seite bei Abschluß des Rücknahmeübereinkommens mit mehreren Schengen-Staaten im Jahre 1991 nicht gewußt hat, was sie unterschreibt? Wollen Sie etwa den Eindruck erwecken, daß die jungen, sich rasch entwickelnden Demokratien des ehemaligen Ostblocks nicht bereit oder in der Lage wären, politisch Verfolgten Asyl zu gewähren? Bisher haben alle Staaten Europas, sowohl die der EG als auch unsere östlichen Nachbarn, davon profitiert, daß die allermeisten Asylbewerber nach Deutschland wollen. An einer europäischen Lastenverteilung haben sie deshalb — aus ihrer Sicht durchaus verständlich — kein besonderes Interesse. Um so mehr müssen wir selbst uns darum bemühen, diesem Ziel Schritt um Schritt näher zu kommen. Eine Vereinbarung mit Polen und der Tschechischen Republik könnte ein Teil einer gesamteuropäischen Lösung der Asyl- und Flüchtlingsproblematik werden. In den letzten Tagen war von einigen Mitgliedern dieses Hauses zu hören, zwischen der Verabschie- Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 141. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. Februar 1993 12237* dung der Asylgesetze und dem Abschluß von Verträgen mit Polen und der Tschechischen Republik bestehe ein Junktim. Dies widerspricht erstens der Vereinbarung vom 6. Dezember 1992, in der ausdrücklich von der Aufnahme von Gesprächen die Rede ist. Zweitens erschwert dies — absichtlich oder unabsichtlich — aber jedenfalls nicht unerheblich die Verhandlungen mit diesen Nachbarstaaten. Auch denen ist das Hemd näher als der Rock. Unverständlich ist mir, wie deutsche Politiker, die ja doch von deutschen Bürgerinnen und Bürgern als ihre Vertreter gewählt sind, so agieren können. Es liegt doch nicht in deutschem Interesse, bei den Nachbarn den Eindruck zu erwecken, daß die aus ihrer Sicht nachteilige Änderung des Asylrechts nur erfolgen wird, wenn sie vorher entsprechende Verträge mit uns abschließen. Die polnische Regierung weiß ihre berechtigten Interessen sehr wohl selbst zu wahren; sie braucht hierzu keine Ratschläge und Handlungsanweisungen von Gegnern des Asylkompromisses in Deutschland. Es zeugt auch von einem eigenartigen Demokratieverständnis, wenn eine in einer wichtigen Frage in der Minderheit gebliebene Gruppe ohne Rücksicht auf einmal gefallene Entscheidungen Stimmung zu machen versucht. Im Hinblick auf den inneren Frieden in unserem Lande hoffe ich sehr, daß dies nicht der erste Schritt auf dem Rückzug von der Asylvereinbarung ist. Vergessen Sie nicht, was — jedenfalls auch — zu der gemeinsamen Vereinbarung geführt hat und dort auch festgehalten wurde: Wie jeder andere Staat muß auch Deutschland Zuwanderung steuern und begrenzen können. Ohne eine solche Möglichkeit werden Ängste und Unsicherheiten verstärkt, die für den inneren Frieden schädlich sind. Anlage 5 Amtliche Mitteilungen Der Vorsitzende des Auswärtigen Ausschusses hat mitgeteilt, daß der Ausschuß gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den nachstehenden Vorlagen absieht: Drucksache 12/2537 Drucksache 12/3131 Die Vorsitzenden folgender Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EG-Vorlagen zur Kenntnis genommen bzw. von einer Beratung abgesehen hat: Auswärtiger Ausschuß Drucksache 12/2520 Nr. 3.1 Ausschuß für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Drucksache 12/2774 Nr. 2.36
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Wolfgang Ullmann


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

    Darin stimmen wir überein, Herr Kollege Duve. Aber leider bin ich nicht in der Lage, durch diese sachlich völlig unanfechtbare Überlegung das historische Urteil zu relativieren, das ich soeben habe aussprechen wollen.
    Angesichts dieser überwältigenden Aktivitäten an einer Verweigerung partizipativer Bürger- und Bürgerinnenkompetenz weiter festzuhalten wäre weltfremd und realitätsblind.
    Der Gemeinsamen Verfassungskommission ist am 17. Juni vorigen Jahres eine unseren Antrag unterstützende Petition mit 265 000 Unterschriften übergeben worden. Das ist mehr als das Doppelte des Quorums, das unser Entwurf für eine Volksinitiative fordert. Wer kann in diesem Hohen Hause einen guten Grund für das Ignorieren dieser Initiative angeben?
    Die Gewerkschaften unterstützen das Gesetzesvorhaben. Die Evangelische Kirche in Deutschland rät eine ernsthafte Prüfung. Die neuen Landesverfassungen haben im Sinne unseres Entwurfs entschieden. Frankreich, Dänemark, Griechenland, Italien, Irland, Portugal, Spanien und die Schweiz ohnehin haben bereits, was wir vorschlagen.
    Wäre es vernünftig, sich unter Ausnutzung einer temporären Parlamentsmehrheit dem zu verweigern, was offenkundig ein Grundzug unserer Epoche ist, nämlich auf unvorhersehbare Herausforderungen der Demokratie mit einem Tieferlegen ihrer Fundamente zu antworten?

    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD sowie bei Abgeordneten der PDS/Linke Liste)



Rede von Dieter-Julius Cronenberg
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Das Wort hat nunmehr der Abgeordnete Heinrich Seesing.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Heinrich Seesing


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Schon seit Jahren beschäftigt mich die Frage, ob es sinnvoll ist, plebiszitäre Elemente in das Grundgesetz einzuführen, und meine Haltung war wankend.
    Wenn ich mich wieder einmal über die da in Bonn geärgert hatte, meinte ich, es wäre geboten, zu solchen Lösungen zu kommen. Das war noch zu Zeiten der sozialliberalen Koalition. Für einen CDU-Kommunalpolitiker, also an der Basis tätig, gab es damals oft Gründe, sich zu ärgern.
    Nachdem ich jedoch in den Bundestag gewählt worden war und mich jetzt ernsthaft mit der Frage beschäftigen mußte, wurden meine Zweifel immer stärker. Mancherlei spricht sicher für die Einführung solcher Elemente in die Verfassung. Aber die Gründe dagegen wiegen doch sehr viel schwerer.
    Da heute für die Einführung solcher Elemente in das Grundgesetz vieles gesagt wurde und wahrscheinlich noch gesagt wird, möchte ich mich in den folgenden Ausführungen auf einige Gegenargumente beschränken. Die weitere Diskussion kann in den Ausschüssen erfolgen.
    Das System der repräsentativen Demokratie der Bundesrepublik Deutschland hat sich auf Bundesebene bewährt. Kein differenziertes politisches Gemeinwesen, insbesondere kein so hoch organisiertes und komplexes wie das der Bundesrepublik Deutschland, kann ohne repräsentative oberste Leitungsorgane bestehen.
    Plebiszitäre Entscheidungen, aber auch Initativen des Volkes, führen in einem demokratisch-repräsentativen System zu einer Abwertung des Parlaments, zu einer Schwächung seiner Entscheidungsfähigkeit. Sie hindern die vom Volke gewählte parlamentarische Mehrheit, ein bestimmtes politisches Konzept zu verwirklichen. Eine klare politische Willensbildung ist durch sie gefährdet, eine wachsende politische Konfrontation ist nicht auszuschließen. Stabile und berechenbare Mehrheiten sind für eine kontinuierlich und sachlich konzeptionelle Arbeit aber zwingend erforderlich.
    In der Regel gewährleistet das parlamentarische System die sachgerechte Behandlung auch von sehr komplexen Gegenständen. Neben der Beauftragung von Abgeordneten mit Berichterstattungen zu den einzelnen Themen werden zum einen Stellungnahmen sämtlicher betroffener Verbände schon über das Gesetzgebungsverfahren durch die Bundesregierung eingeholt, aber auch Anhörungen von Sachverständigen sowohl durch die Bundesregierung als auch durch die parlamentarischen Gremien durchgeführt.
    Im Rahmen dieser Beratungen erfolgen fachliche Abwägungen, wobei in die Willensbildung stets auch abweichende Minderheitenvoten einfließen. Regelmäßig wird versucht, im Wege der Kompromißbildung auch diesen Auffassungen gerecht zu werden. Dies ist nicht zuletzt ein Grund für die lange Dauer vieler Gesetzgebungsverfahren, vor allem derjenigen über Materien von komplexer Natur.
    Eine sachgerechte Lösung der immer komplexer werdenden Probleme, mit denen es die Politik heute zu tun hat, ist mit plebiszitären Elementen nicht zu



    Heinrich Seesing
    erwarten. Kompromisse, die eine Konsensbildung notwendigerweise voraussetzen, sind bei Plebisziten kaum zu erhoffen. Insbesondere ist eine verantwortungsvolle Berücksichtigung der Interessen von Minderheiten, die sich gegen die zahlenmäßige Mehrheit nicht durchsetzen können, auf diese Weise schwerlich zu fördern. Sehr zweifelhaft ist daher die Befriedungsfunktion von Plebisziten gegenüber dem unterlegenen Bevölkerungsteil.
    Auf diese Überforderung der Bevölkerung nahm die Weimarer Reichsverfassung insoweit Rücksicht, als über den Haushaltsplan, über Abgabengesetze und Besoldungsordnungen nur der Reichspräsident eine Volksentscheidung veranlassen konnte. Dem folgen analog einzelne Landesverfassungen.
    Diese Bereiche werden als von besonders hohem Abstraktionsniveau angesehen und wohl auch wegen der gravierenden Auswirkungen in diesen Bereichen der Entscheidung der Bevölkerung entzogen.
    Wenn aber Fragen von hohem Abstraktionsniveau und schwer einschätzbaren Folgewirkungen weiterhin repräsentativ entschieden werden müssen — so etwa bei Haushalts- und Abgabengesetzen sowie Besoldungsordnungen oder auch der gesamte Bereich der Außen- und Sicherheitspolitik sowie der Bereich der Mitwirkung in der Europäischen Gemeinschaft —, führt dies wiederum dazu, daß der Bürger für nicht mündig genug gehalten wird, über derartige Fragen zu entscheiden. Dies wiederum würde bedeuten, daß das Volk über Plebiszite nur zweitrangige, vor allem nicht zu komplizierte Fragen entscheiden dürfte, obwohl es der Souverän ist.
    Plebiszite sind geeignet, die Entscheidung politischer Fragen zu entrationalisieren. Sie unterliegen in starkem Maße der Stimmung der Bevölkerung. Die Emotionalisierung der politischen Auseinandersetzung wird bei Plebisziten unverhältnismäßig gefördert, und die politische Rationalität bleibt auf der Strecke.
    Zum Gegenstand von Volksbegehren und Volksentscheiden werden zudem tendenziell Modethemen gemacht, wodurch dem Populismus Tür und Tor noch weiter geöffnet wird. Manche Mehrheit, die dabei zustandekommen könnte, kann sich keiner wünschen: Das Thema Todesstrafe ist ein klassisches Beispiel; aber auch das Thema Asylpolitik ist nach meiner Auffassung für ein Plebiszit nicht gerade geeignet. Die Anfälligkeit für kurzzeitige Stimmungsumschwünge ist seit dem Fernsehzeitalter eher noch gestiegen.
    Volksabstimmung und Volksentscheid sind in fairer und sachgerechter Weise zudem nur durchführbar, wenn gleichzeitig sämtliche Presseorgane — öffentliche wie private — verpflichtet werden, ausführlich, umfassend und objektiv über jede Volksinitiative zu berichten. Nur auf diese Weise kann eine ausreichende Unterrichtung der Bevölkerung und eine faire Diskussion gewährleistet werden. Dieses Ziel läßt sich aber mit den gegenwärtigen Pressegesetzen nicht erreichen. Um dies zu erreichen, müßte in die Pressefreiheit eingegriffen werden. Dies ist aber mit der Union nicht zu machen.
    Ich darf zusammenfassen. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion spricht sich gegen die Aufnahme plebiszitärer Entscheidungsformen in das Grundgesetz aus. Das parlamentarisch-repräsentative Regierungssystem hat sich nach unserer Auffassung, aufs Ganze gesehen, bewährt und der Bundesrepublik Deutschland über 40 Jahre politische Stabilität beschieden. Plebiszitäre Entscheidungen können der Vielschichtigkeit und Kompliziertheit der heutigen Staatsaufgaben nicht gerecht werden. Wir meinen, daß sie die Gefahr der Entrationalisierung und Emotionalisierung der politischen Entscheidungsprozesse begründen. Ich erinnere an Reizthemen wie Todesstrafe oder „Ausländer raus". Letztlich führen, so unsere Ansicht, plebiszitäre Entscheidungsformen zu einer ständig wachsenden Abwertung des Parlaments, seiner Verantwortung und seiner Verantwortungsbereitschaft.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)