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    Plenarprotokoll 12/141 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 141. Sitzung Bonn, Freitag, den 12. Februar 1993 Inhalt: Zur Geschäftsordnung: Peter Conradi SPD 12167 B Dr. Jürgen Rüttgers CDU/CSU 12168 B Ina Albowitz F.D.P. 12168 D Dr. Dagmar Enkelmann PDS/Linke Liste 12169 B, 12172 A Dr. Klaus-Dieter Feige BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 12169 D, 12170 D Otto Reschke SPD 12171 D Ausdruck der Freude und Erleichterung über eine unblutig zu Ende gegangene Flugzeugentführung 12172 B Tagesordnungspunkt 12: a) Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Erleichterung von Investitionen und der Ausweisung und Bereitstellung von Wohnbauland (Investitionserleichterungs- und Wohnbaulandgesetz) (Drucksachen 12/3944, 12/4047, 12/4208) b) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau zu dem Antrag der Abgeordneten Dietmar Schütz, Michael Müller (Düsseldorf), Hermann Bachmaier, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren im Umweltbereich (Drucksachen 12/3948, 12/4317) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 7: Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Peter Conradi, Dr. Eckhart Pick, Achim Großmann, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Baugesetzbuchs —§ 22a — (Drucksachen 12/3626, 12/4317) Peter Götz CDU/CSU 12172 D Peter Conradi SPD 12175 A Dr. Walter Hitschler F D P 12177 B Dr. Ilja Seifert PDS/Linke Liste 12178 D Dr. Klaus-Dieter Feige BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 12180 B Peter Conradi SPD 12181 B Dr. Ilja Seifert PDS/Linke Liste 12181 D, 12184 D, 12193 C Dr. Irmgard Schwaetzer, Bundesministerin BMBau 12182 D Achim Großmann SPD 12184 B Norbert Otto (Erfurt) CDU/CSU 12185 B Otto Reschke SPD 12186 C Dr. Jürgen Starnick F.D.P 12188 A Dietmar Schütz SPD 12189 A Werner Dörflinger CDU/CSU 12189 B Dr. Peter Paziorek CDU/CSU 12190 A Dr. Peter Paziorek CDU/CSU 12191 C Dietmar Schütz SPD 12192 C, 12193 D, 12199 C II Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 141. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. Februar 1993 Jörg Jordan, Staatsminister des Landes Hessen 12194B Dr. Walter Hitschler F.D.P. 12195 A Georg Gallus F D P 12195 C Klaus Lennartz SPD 12196 B Dr. Klaus Töpfer, Bundesminister BMU 12198 B Dr. Ulrich Briefs fraktionslos 12201 A Dr. Wolfgang Freiherr von Stetten CDU/ CSU 12202 C Namentliche Abstimmungen 12203 B, C, D Ergebnisse . 12204 A, 12206 A, 12208 A, 12211 A Tagesordnungspunkt 14: Beratung des Antrags der Fraktion der SPD: Appell an die in der Bundesrepublik Deutschland lebenden Ausländer, in deren Heimat gekämpft wird (Drucksache 12/2818) Freimut Duve SPD 12213 A Meinrad Belle CDU/CSU 12213 D Dr. Burkhard Hirsch F.D.P. 12214 B Tagesordnungspunkt 15: Erste Beratung des von den Abgeordneten Dr. Wolfgang Ullmann, Ingrid Köppe, Konrad Weiß (Berlin) und der Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Einführung von Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid im Grundgesetz (Drucksache 12/3826) Dr. Wolfgang Ullmann BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 12214 D Freimut Duve SPD 12216 A Heinrich Seesing CDU/CSU 12216 C Dr. Konrad Elmer SPD 12217 C Ulrich Irmer F D P 12218 C Dr. Konrad Elmer SPD 12219 A Dr. Uwe-Jens Heuer PDS/Linke Liste 12220 B Zusatztagesordnungspunkt 8: Aktuelle Stunde betr. Verhältnis zu den osteuropäischen Nachbarstaaten Gerd Poppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 12222 B Klaus Francke (Hamburg) CDU/CSU 12223 B Dr. Peter Glotz SPD 12224 B Ulrich Irmer F.D.P. 12225 A Andrea Lederer PDS/Linke Liste 12225 D Erwin Marschewski CDU/CSU 12226 C Dr. Jürgen Schmude SPD 12227 B Eduard Lintner, Parl. Staatssekretär BMI 12228 A Christian Schmidt (Fürth) CDU/CSU 12229 C Freimut Duve SPD 12230 D Hartmut Koschyk CDU/CSU 12231 D Dieter Wiefelspütz SPD 12232 C Nächste Sitzung 12233 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 12235* A Anlage 2 Berichtigung der Beschlüsse des Ausschusses für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau zum Investitionserleichterungs- und Wohnbaulandgesetz 12235* D Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Norbert Geis (CDU/CSU) zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Erleichterung von Investitionen und der Ausweisung und Bereitstellung von Wohnbauland (Tagesordnungspunkt 12a) 12236* B Anlage 4 Zu Protokoll gegebene Rede zu dem Zusatztagesordnungspunkt 8 (Aktuelle Stunde: Verhältnis zu den osteuropäischen Nachbarstaaten) Wolfgang Zeitlmann CDU/CSU 12236* C Anlage 5 Amtliche Mitteilungen 12237* C Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 141. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. Februar 1993 12167 141. Sitzung Bonn, den 12. Februar 1993 Beginn: 9.00 Uhr
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    *) Anlage 4 Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Adam, Ulrich CDU/CSU 12. 2. 93 Austermann, Dietrich CDU/CSU 12. 2. 93 Becker (Nienberge), SPD 12. 2. 93 Helmuth Dr. Böhmer, Maria CDU/CSU 12. 2. 93 Brandt-Elsweier, Anni SPD 12. 2. 93 Büchler (Hof), Hans SPD 12. 2. 93 Dempwolf, Gertrud CDU/CSU 12. 2. 93 Dr. Eckardt, Peter SPD 12. 2. 93 Eich, Ludwig SPD 12. 2. 93 Erler, Gernot SPD 12. 2. 93 Eymer, Anke CDU/CSU 12. 2. 93 Dr. Fell, Karl H. CDU/CSU 12. 2. 93 Frankenhauser, Herbert CDU/CSU 12. 2. 93 Gattermann, Hans H. F.D.P. 12. 2. 93 Dr. Gautier, Fritz SPD 12. 2. 93 Dr. Geißler, Heiner CDU/CSU 12. 2. 93 Gerster (Mainz), CDU/CSU 12. 2. 93 Johannes Hackel, Heinz-Dieter F.D.P. 12. 2. 93 Hasenfratz, Klaus SPD 12. 2. 93 Dr. Haussmann, Helmut F.D.P. 12. 2. 93 Ibrügger, Lothar SPD 12. 2. 93 ** Kastning, Ernst SPD 12. 2. 93 Kolbe, Regina SPD 12. 2. 93 Kossendey, Thomas CDU/CSU 12. 2. 93 Dr. Krause (Börgerende), CDU/CSU 12. 2. 93 Günther Dr. Lieberoth, Immo CDU/CSU 12. 2. 93 Lüder, Wolfgang F.D.P. 12. 2. 93 Marx, Dorle SPD 12. 2. 93 Matthäus-Maier, Ingrid SPD 12. 2. 93 Dr. Mildner, Klaus CDU/CSU 12. 2. 93 Gerhard Müller (Pleisweiler), SPD 12. 2. 93 Albrecht Dr. Neuling, Christian CDU/CSU 12. 2. 93 Neumann (Bremen), CDU/CSU 12. 2. 93 Bernd Nitsch, Johannes CDU/CSU 12. 2. 93 Oesinghaus, Günther SPD 12. 2. 93 Dr. Olderog, Rolf CDU/CSU 12. 2. 93 Otto (Frankfurt), F.D.P. 12. 2. 93 Hans-Joachim Pesch, Hans-Wilhelm CDU/CSU 12. 2. 93 Dr. Pfennig, Gero CDU/CSU 12. 2. 93 Pfuhl, Albert SPD 12. 2. 93 Dr. Pick, Eckhart SPD 12. 2. 93 Poß, Joachim SPD 12. 2. 93 Purps, Rudolf SPD 12. 2. 93 Rempe, Walter SPD 12. 2. 93 Reuschenbach, Peter W. SPD 12. 2. 93 Rönsch (Wiesbaden), CDU/CSU 12. 2. 93 Hannelore Roitzsch (Quickborn), CDU/CSU 12. 2. 93 Ingrid Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Schmalz, Ulrich CDU/CSU 12. 2. 93 Schmidt (Salzgitter), SPD 12. 2. 93 Wilhelm von Schmude, Michael CDU/CSU 12. 2. 93* Dr. Schneider CDU/CSU 12. 2. 93 (Nürnberg), Oscar Dr. Schnell, Emil SPD 12. 2. 93 Schulte (Hameln), SPD 12. 2. 93** Brigitte Schulz (Berlin), Werner BÜNDNIS 12. 2. 93 90/DIE GRÜNEN Schwanitz, Rolf SPD 12. 2. 93 Dr. Schwarz-Schilling, CDU/CSU 12. 2. 93 Christian Seehofer, Horst CDU/CSU 12. 2. 93 Spranger, Carl-Dieter CDU/CSU 12. 2. 93 Thiele, Carl-Ludwig F.D.P. 12. 2. 93 Verhülsdonk, Roswitha CDU/CSU 12. 2. 93 Dr. Voigt (Northeim), CDU/CSU 12. 2. 93 Hans-Peter Vosen, Josef SPD 12. 2. 93 Dr. Waigel, Theodor CDU/CSU 12. 2. 93 Dr. Warnke, Jürgen CDU/CSU 12. 2. 93 Dr. Weng (Gerlingen), F.D.P. 12. 2. 93 Wolfgang Wettig-Danielmeier, Inge SPD 12. 2. 93 Wieczorek (Duisburg), SPD 12. 2. 93 Helmut Wohlleben, Verena SPD 12. 2. 93 Wohlrabe, Jürgen CDU/CSU 12. 2. 93 Wollenberger, Vera BÜNDNIS 12. 2. 93 90/DIE GRÜNEN * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates ** für die Teilnahme an Sitzungen der Nordatlantischen Versammlung Anlage 2 Berichtigung der Beschlüsse des Ausschusses für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau zum Investitionserleichterungs- und Wohnbaulandgesetz (Drucksachen 12/3944, 12/4047, 12/4208, 12/4317) a) In Artikel 1 werden in der Einleitung die Wörter „zuletzt geändert durch Artikel 11 § 8 des Gesetzes vom 14. Juli 1992 (BGBl. I S. 1257)" durch die Wörter „zuletzt geändert durch Artikel 12 des Gesetzes vom 11. Januar 1993 (BGBl. I S. 50)" ersetzt b) In Artikel 1 Nr. 4 Buchst. a) wird ein neuer Buchstabe cc) eingefügt: „cc) In Satz 4 werden die Wörter ,Satz 3' durch die Wörter ,Satz 2' ersetzt." Der bisherige Buchstabe cc) wird Buchstabe dd). 12236* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 141. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. Februar 1993 c) In Artikel 1 wird nach Nummer 4 folgende Nummer 4 a eingefügt: 4 a. In § 22 Abs. 6 Satz 2 werden die Wörter „§ 19 Abs. 3 Satz 3 bis 7" durch die Wörter „§ 19 Abs. 3 Satz 2 bis 6" ersetzt. Artikel 1 Nr. 4 a wird Artikel 1 Nr. 4 b. d) In Artikel 1 Nr. 8 werden in § 124 Abs. 3 Satz 1 die Wörter „im sachlichen Zusammenhang" durch die Wörter „in sachlichem Zusammenhang" ersetzt. e) In Artikel 1 wird nach Nummer 9 folgende Nummer 9a eingefügt: 9a. In § 145 Abs. 1 Satz 2 werden die Wörter „§ 19 Abs. 3 Satz 4 bis 6" durch die Wörter „ § 19 Abs. 3 Satz 3 bis 5" ersetzt. f) In Artikel 1 Nr. 14 wird folgender Satz angefügt: „In § 182 Abs. 3 werden nach dem Wort ,Sanierungsgebiet' die Wörter ,oder in einem städtebaulichen Entwicklungsbereich' sowie nach dem Wort ,Sanierungsmaßnahmen' die Wörter ,oder städtebaulicher Entwicklungsmaßnahmen' eingefügt." g) In Artikel 1 Nr. 20 wird in § 245a Abs. 3 Satz 1 die Zahl „170" durch die Zahl „ 171 " ersetzt. h) In Artikel 1 Nr. 22 wird in § 246a Abs. 4 Satz 3 das Wort „Teile" durch das Wort „Teilen" ersetzt. i) In Artikel 2 Nr. 2 ist nach Buchstabe c) folgender Buchstabe c 1) einzufügen: c 1) § 5 wird wie folgt geändert: aa) In Absatz 2 Halbsatz 1 werden die Wörter „§ 19 Abs. 3 Satz 3" durch die Wörter „§ 19 Abs. 3 Satz 2" ersetzt. bb) In Absatz 2 Halbsatz 2 werden die Wörter „§ 19 Abs. 3 Satz 4 und 5" durch die Wörter „§ 19 Abs. 3 Satz 3 und 4" ersetzt. cc) In Absatz 3 Satz 1 werden die Wörter „§ 19 Abs. 3 Satz 7" durch die Wörter „§ 19 Abs. 3 Satz 6" ersetzt. Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Norbert Geis (CDU/CSU) zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Erleichterung von Investitionen und der Ausweisung und Bereitstellung von Wohnbauland (Tagesordnungspunkt 12 a) Ziel der CSU ist es, insbesondere sozial Schwächere vor allem in Ballungsgebieten davor zu schützen, daß sie preisgünstigen Wohnraum verlieren. In den Beratungen zum Gesetzentwurf ist dies leider nicht vollständig gelungen. Ich stimme dem Gesetzentwurf dennoch zu, da er spürbare Verbesserungen für den bedrohten Personenkreis bringen wird. Aus Sicht der CSU besteht aber noch weiterer Handlungsbedarf. Anlage 4 Zu Protokoll gegebene Rede zu dem Zusatztagesordnungspunkt 8 (Aktuelle Stunde: Verhältnis zu den osteuropäischen Nachbarstaaten) Wolfgang Zeitlmann (CDU/CSU): Die Asylvereinbarung vom 6. Dezember des letzten Jahres hat als ein wesentliches Ziel ausdrücklich festgehalten eine gemeinsame europäische Politik, die Fluchtursachen bekämpft und Asyl und Zuwanderung regelt. Der erste Baustein einer solchen Regelung zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft waren das Schengener und das Dubliner Abkommen. Vergleichbare Regelungen wollen wir auch mit unseren Nachbarn im Osten erreichen. Mit Polen besteht bereits ein Abkommen, das gegenseitig zur Rücknahme eigener Staatsangehöriger sowie illegaler Ausländer verpflichtet. Damit es durch die Änderung des deutschen Asylrechts zu keiner unverhältnismäßigen Belastung der als sichere Drittstaaten festgelegten Länder, wie z. B. Polen, kommt, wurde schon damals außerdem vereinbart, daß Gespräche über Hilfen aufgenommen werden müssen. Diese Gespräche haben begonnen und sind durchaus auf einem guten Weg, wie der gemeinsamen Erklärung zum Abschluß der zweiten Verhandlungsrunde in dieser Woche zu entnehmen ist. Von verschiedenen Seiten ist immer wieder zu hören, daß die am 6. Dezember vereinbarte Drittstaatenregelung für unsere Nachbarn nicht zumutbar sei. Sie würde unseren Nachbarländern eine Last aufbürden, die wir selbst kaum zu tragen imstande sind. Die Verfechter dieser Auffassung müssen sich aber doch fragen lassen: Wollen Sie damit sagen, daß die polnische Seite bei Abschluß des Rücknahmeübereinkommens mit mehreren Schengen-Staaten im Jahre 1991 nicht gewußt hat, was sie unterschreibt? Wollen Sie etwa den Eindruck erwecken, daß die jungen, sich rasch entwickelnden Demokratien des ehemaligen Ostblocks nicht bereit oder in der Lage wären, politisch Verfolgten Asyl zu gewähren? Bisher haben alle Staaten Europas, sowohl die der EG als auch unsere östlichen Nachbarn, davon profitiert, daß die allermeisten Asylbewerber nach Deutschland wollen. An einer europäischen Lastenverteilung haben sie deshalb — aus ihrer Sicht durchaus verständlich — kein besonderes Interesse. Um so mehr müssen wir selbst uns darum bemühen, diesem Ziel Schritt um Schritt näher zu kommen. Eine Vereinbarung mit Polen und der Tschechischen Republik könnte ein Teil einer gesamteuropäischen Lösung der Asyl- und Flüchtlingsproblematik werden. In den letzten Tagen war von einigen Mitgliedern dieses Hauses zu hören, zwischen der Verabschie- Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 141. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. Februar 1993 12237* dung der Asylgesetze und dem Abschluß von Verträgen mit Polen und der Tschechischen Republik bestehe ein Junktim. Dies widerspricht erstens der Vereinbarung vom 6. Dezember 1992, in der ausdrücklich von der Aufnahme von Gesprächen die Rede ist. Zweitens erschwert dies — absichtlich oder unabsichtlich — aber jedenfalls nicht unerheblich die Verhandlungen mit diesen Nachbarstaaten. Auch denen ist das Hemd näher als der Rock. Unverständlich ist mir, wie deutsche Politiker, die ja doch von deutschen Bürgerinnen und Bürgern als ihre Vertreter gewählt sind, so agieren können. Es liegt doch nicht in deutschem Interesse, bei den Nachbarn den Eindruck zu erwecken, daß die aus ihrer Sicht nachteilige Änderung des Asylrechts nur erfolgen wird, wenn sie vorher entsprechende Verträge mit uns abschließen. Die polnische Regierung weiß ihre berechtigten Interessen sehr wohl selbst zu wahren; sie braucht hierzu keine Ratschläge und Handlungsanweisungen von Gegnern des Asylkompromisses in Deutschland. Es zeugt auch von einem eigenartigen Demokratieverständnis, wenn eine in einer wichtigen Frage in der Minderheit gebliebene Gruppe ohne Rücksicht auf einmal gefallene Entscheidungen Stimmung zu machen versucht. Im Hinblick auf den inneren Frieden in unserem Lande hoffe ich sehr, daß dies nicht der erste Schritt auf dem Rückzug von der Asylvereinbarung ist. Vergessen Sie nicht, was — jedenfalls auch — zu der gemeinsamen Vereinbarung geführt hat und dort auch festgehalten wurde: Wie jeder andere Staat muß auch Deutschland Zuwanderung steuern und begrenzen können. Ohne eine solche Möglichkeit werden Ängste und Unsicherheiten verstärkt, die für den inneren Frieden schädlich sind. Anlage 5 Amtliche Mitteilungen Der Vorsitzende des Auswärtigen Ausschusses hat mitgeteilt, daß der Ausschuß gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den nachstehenden Vorlagen absieht: Drucksache 12/2537 Drucksache 12/3131 Die Vorsitzenden folgender Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EG-Vorlagen zur Kenntnis genommen bzw. von einer Beratung abgesehen hat: Auswärtiger Ausschuß Drucksache 12/2520 Nr. 3.1 Ausschuß für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Drucksache 12/2774 Nr. 2.36
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    Rede von Dr. Ilja Seifert


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (DIE LINKE.)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (DIE LINKE.)

    Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ein Gesetz, das die Gewährleistung der Menschenrechte auf Wohnung und auf eine gesunde Umwelt regeln würde, fände nicht nur meine persönliche, sondern auch die begeisterte Zustimmung aller meiner Kolleginnen und Kollegen von der PDS/Linke Liste. Daran würden wir auch in allen Ausschüssen sehr konstruktiv mitarbeiten. Es gäbe kaum Termine, die wir für wichtiger halten würden als unsere aktive Teilnahme an einer solchen Arbeit. Leider geht es der Regierung weder



    Dr. Ilja Seifert
    um die Gewährleistung dieser Menschenrechte noch um die Nutzung der intellektuellen schöpferischen Potenzen großer Teile der Bevölkerung, die von dem, was in diesem Hause beschlossen wird, unmittelbar betroffen ist. Ich denke an die Beteiligung oder Nichtbeteiligung sowohl der Verbände bei den Anhörungen als auch von Bürgerinnen und Bürgern, die keine Zeit hatten, sich überhaupt damit zu befassen, was hier beschlossen werden soll.
    Der vorliegende Gesetzentwurf zeigt vielmehr, daß es der Regierung nur darum geht, so zu tun, als ob sie irgendein wirkliches Problem lösen könnte. Konfusion und Aktionismus sind die bestimmenden Merkmale der Politik dieser Regierung. Monatelang war die Diskussion der Pflegeabsicherung — nicht nur zur Pflegeversicherung — das Medienthema, aber ein Regierungsentwurf ist bis heute nicht in Sicht. Sozialabbau, Diätenerhöhung und die Makulatur von Bundeshaushalt bilden quasi ein magisches Dreieck; Autobahnvignette, Postreform und nun das sogenannte Investitionserleichterungs- und Wohnbaulandgesetz, das wie das Rentenüberleitungsgesetz bei der Beschlußlage nicht einmal im Wortlaut vorliegt, als Befreiungsschläge einer Regierung, die ihre Tätigkeit, nämlich das Regieren, immer weniger auszuüben imstande ist. Dabei wissen Sie doch, meine Damen und Herren von der Koalition, so gut wie ich, daß die grundlegenden Hemmnisse für eine bedarfsgerechte Versorgung mit angemessenem und bezahlbarem Wohnraum für alle Menschen ganz woanders liegen, beispielsweise in der Vergötterung des Eigentums, besonders des Bodeneigentums, was zu entsprechenden Spekulationen führt. Aber die Verwirklichung der Menschenrechte rechnet sich nun einmal nicht, jedenfalls nicht in klingender Münze, sie würde sich nur als humaneres Leben eben für alle auszahlen.
    Beim vorliegenden Gesetzentwurf wird von der Hypothese ausgegangen, man möge nur einige überzogene Forderungen der Naturschützer beseitigen, die Bürger möglichst davon abhalten, in die Planung von Bauvorhaben hineinzureden, und etwas gegen die Hortung von baureifem Land zu tun, und schon würde sich der Wohnungsbau forciert entwickeln, und alle Probleme wären gelöst. Von Umweltschutz ist dann gar nicht mehr die Rede. Um es klar und deutlich zu sagen: Solange die Bundesregierung und die sie fragende christlich-liberale Koalition nicht müde werden, Art. 14 des Grundgesetzes, den zum Eigentum, immer wieder zu beschwören, aber Abs. 2:
    Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.
    nur als rhetorische, zu nichts verpflichtende Floskel betrachtet, so lange ist eine Linderung der Wohnungsnot nicht zu erwarten. Was soll man aber auch von einer Regierung erwarten, deren Bauministerin zwar Immobilienhaie als anregende Gesprächspartner betrachtet, aber die Einbeziehung von Vertreterinnen und Vertretern aus den östlichen Bundesländern in ihrer Expertenkommission Wohnungspolitik wegen deren angeblicher Befangenheit ablehnt?

    (Dr. Walter Hitschler [F.D.P.]: Da gibt es nur so Experten wie Sie!)

    — Da gibt es auch noch ganz andere, Herr Hitschler. Ich meine, auch ich habe mein Mandat.
    Bonner Behauptungen, daß für die katastrophale Wohnungsnot in erster Linie der fehlende Wille der Kommunen verantwortlich gemacht werden müßte, empfinde ich als zumindest unanständig. Die Bundesregierung behauptet zwar, daß sie den Wohnungsbau fördert und unterstützt, vermeidet aber sorgfältig, klare Rechnungen vorzulegen, über welche Mittel die Kommunen, insbesondere die im Osten Deutschlands, tatsächlich verfügen.
    Wie es sich im Leben tatsächlich verhält, verdeutlichte auch die Fragestunde am Mittwoch dieser Woche. In meinem Wahlkreis Berlin-Friedrichshain, einem Innenstadtbezirk mit hoher Bevölkerungsdichte, akutem Mangel an Freiflächen und Wohnungen für Seniorinnen und Senioren und für Menschen mit Behinderungen, leitete der Stadtbezirk am 10. September 1991 ein Bebauungsplanverfahren mit dem Ziel ein, auf einem konkreten Grundstück Wohnungen, darunter 50 bis 70 seniorengerechte und 12 für Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer, zu bauen. Gut einen Monat später verkaufte der Bund das Grundstück an eine Schallplatten-GmbH, um von dieser das Reichstagspräsidentenpalais zu kaufen. Diese Firma möchte aber keine Wohnungen bauen, sondern ein Medienzentrum. Laut Parlamentarischem Staatssekretär Grünewald ist es zu diesem Interessenkonflikt gekommen, weil man zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses von dem Vorhaben des Stadtbezirks nichts wußte. Der Bezirk und seine Vertretungskörperschaft wurden also im Vorfeld von Verhandlungen über Grundstücke auf seinem Territorium, die dem Bund als Einheitsgewinn zufielen, nicht einmal über seine Vorstellungen befragt. Daß dies ein Beispiel, aber kein Einzelfall ist, brauche ich sicher nicht weiter auszuführen. Wo, meine Damen und Herren, wollen Sie denn verkehrsvermeidendes Bauen verwirklichen, wenn nicht in den Städten?
    Ein Haupthindernis beim Kampf gegen die Wohnungsnot ist nicht der fehlende Wille der Kommunen, sondern deren katastrophale Finanzausstattung. Leider läuft mir die Zeit weg, ich kann das jetzt nicht so ausführlich schildern. Deswegen versuche ich, mich an dieser Stelle kürzer zu fassen; es ist auch schon oft genug gesagt worden. Jedenfalls steht fest, daß die Regierung nicht einmal das Spekulationspotential von ungefähr 500 Milliarden DM, das aus der durchschnittlichen Wohnwertsteigerung in den ostdeutschen Ländern resultiert, ernsthaft mobilisieren will, um Aufgaben lösen zu können. Nein, das soll denjenigen uneingeschränkt zugute kommen, die Spekulationsgewinner der Einheit sind.

    (Dr. -Ing. Dietmar Kansy [CDU/CSU]: Wo sind denn die SED-Milliarden geblieben?)

    — Wenn ich das wüßte, Herr Kansy, wäre ich auch froh. Ich finde nämlich, sie gehören uns nicht.

    (Dr.-Ing. Dietmar Kansy [CDU/CSU]: Honni hat schon die erste!)

    — Tut mir leid, das ist wirklich nicht meine Sache. Sie wissen sicherlich ganz genau, daß die PDS schon von Anfang an gesagt hat, daß sie keinerlei Anspruch auf irgendwelche Auslandsvermögen erhebt, und Herr



    Dr. Ilja Seifert
    Schalck-Golodkowski ist meines Wissens nicht in Chile, sondern am Tegernsee.
    Eifrig wird immer wieder betont, daß keine gravierenden Eingriffe in die Bürgerbeteiligung vorlägen. Allerdings sagte gestern der umweltpolitische Sprecher der CDU/CSU, Herr Paziorek, daß man den vorliegenden Entwurf auch Umweltrechtsänderungsgesetz nennen könnte. Sie wissen also durchaus, was Sie tun. Frau Schwaetzer läßt das Ganze auch ganz genau aufschreiben, ich sage es nur einmal: vorgezogene Bürgerbeteiligung, bisher 6 bis 8 Wochen, zukünftig 0; öffentliche Auslegung des Planentwurfs, bisher 1 Monat, zukünftig einen halben; Beteiligung der Träger öffentlicher Belange, bisher 3 bis 6 Monate, zukünftig 1; Vorhaben- und Erschließungsplan, bisher 3 Monate mit 3 Monaten Verlängerungsmöglichkeit, zukünftig 1 Monat mit 2 Monaten Verlängerungsmöglichkeit; Genehmigung von Industrieanlagen, bisher ca. 9 Monate, zukünftig ca. 6; Genehmigung von Abfallentsorgungsanlagen, bisher durchschnittlich 36 Monate, zukünftig 24; Planfeststellung für Deponien, bisher 36 Monate, zukünftig 24; Klage gegen Bebauungsplan, bisher bis zu 17 Monaten, zukünftig O.
    Mich erinnert das alles an Mittagsche Planvorgaben: am grünen Tisch ausgedacht, im echten Leben gleich belacht. Leider bleibt mir das Lachen im Halse stecken, wenn ich sehe, was da auf uns, auf die Bürgerinnen und Bürger, auf die Kommunen, also auf die Menschen zukommt. Jedenfalls fällt mir im Zusammenhang mit diesem durchgepeitschten Gesetz immer wieder die alte Volksweisheit ein, die gestern auch Herr Dieckmann vom Deutschen Städtetag in Erinnerung rief: Gut Ding will Weile haben. Hier handelt es sich offenbar um ein ziemlich schlechtes Ding.

    (Beifall bei der PDS/Linke Liste)



Rede von Dr. Rita Süssmuth
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Als nächstem erteile ich dem Abgeordneten Dr. Feige das Wort.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Klaus-Dieter Feige


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

    Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zunächst zu denen, die daran zweifeln: Ich habe — das läßt sich leicht nachweisen — an sämtlichen Umweltausschußsitzungen zu diesem Thema teilgenommen. Sie können sich leicht davon überzeugen, daß ich mich intensiv an der Debatte um diesen Gesetzentwurf beteiligt habe.
    Ich glaube, die ganze Mühe und Hektik mit diesem umfangreichen Artikelgesetz hätte sich die Koalition tatsächlich sparen können. Ein Rückgriff auf die alte mecklenburgische Landesordnung hätte genügt, um ein viel knapperes Gesetz vorzulegen, das nur noch zwei Artikel hätte. Art. 1: Die Verwaltung hat immer recht. Art. 2: Sollte die Verwaltung einmal nicht recht haben, findet automatisch Art. 1 Anwendung.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Alter Witz!)

    —Das ist ein alter Witz. Ich weiß nicht, aber den haben Sie doch gemacht. Ich kann das einfach nicht anders erkennen.
    Unter dem Druck einer verfehlten Einheitspolitik werden der Umweltschutz und der mündige Bürger
    mehr und mehr zum Sündenbock für ausbleibende Investitionen in Ostdeutschland gemacht. Rechtliche Errungenschaften der alten Bundesrepublik werden in Windeseile demontiert, sei es im Verkehrsbereich mit den zweifelhaften Beschleunigungsgesetzen oder gar mit verfassungswidrigen Maßnahmegesetzen, sei es mit dem vorliegenden Investitionserleichterungs- und Wohnbaulandgesetz.
    Dieses Gesetz ist ein Salto mortale rückwärts in die sechziger Jahre der alten Bundesländer und führt zu einem Dammbruch mit dramatischen Folgen für Natur und Umwelt. Er zielt auf den Kern von Bürgerrechten, die Grundlagen unserer demokratischen Ordnung und die Zerstörung der natürlichen Lebensgrundlagen. Nimmt man alle Änderungen zusammen, so ist festzuhalten, daß damit eine erhebliche Veränderung der Planungs- und Rechtskultur in der Bundesrepublik verbunden ist. Drei Beispiele mögen dies verdeutlichen.
    Erstens. Erst vor drei Jahren wurde eine möglichst frühzeitige UVP auf der Raumordnungsebene eingeführt. Mit den geplanten Änderungen wird es möglich, daß per se eine Übereinstimmung von Vorhaben mit den Erfordernissen der Raumordnung unterstellt wird ohne die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Diese Feststellung ist für die nachgeordneten Stufen des Verfahrens verbindlich, obwohl dies ohne UVP eigentlich gar nicht möglich ist. Die Streichung der Umweltverträglichkeitsprüfung aus der Raumordnungsstufe ist übrigens auch ein Verstoß gegen das Frühzeitigkeitsgebot der EG-UVP-
    Richtlinie. Besonders bedenklich ist dabei die Regelung, wonach in den neuen Ländern für fünf Jahre von der Durchführung von Raumordnungsverfahren abgesehen werden kann, wenn dadurch bedeutsame Investitionen unangemessen verzögert würden.
    Zweitens. Die Außerkraftsetzung der Eingriffsregelung ist skandalös. Selbst geschützte Biotope können eine Bebauung nicht verhindern. Bedenklich ist dabei vor allem, daß künftig nicht einmal mehr das Benehmen der unteren Naturschutzbehörde erforderlich ist, da es sich von der Definition her nicht mehr um Eingriffe handelt.

    (Dr. Peter Paziorek [CDU/CSU]: Völlig falsch!)

    Die untere Naturschutzbehörde erhält von derartigen Vorhaben nicht einmal mehr Kenntnis. Allem Gerede von der ökologischen Marktwirtschaft zum Trotze wird unsere natürliche Umwelt lediglich als Investitionshemmnis betrachtet, das es schleunigst zu beseitigen gilt. Nicht einmal ein Jahr nach Rio ist dies offensichtlich der Beitrag der Bundesrepublik für eine dauerhafte Entwicklung.

    (Dr. Peter Paziorek [CDU/CSU]: Sie können das Gesetz nicht lesen! Das ist das Problem, Herr Feige!)

    Den noch vorhandenen Naturlandschaften und Landschaftsschönheiten droht damit der Kahlschlag, weil die Wahrnehmung der Naturbelange durch einzelne Bürgerinnen und Bürger und die Umwelt- und Naturschutzverbände nicht mehr möglich sein wird.



    Dr. Klaus-Dieter Feige
    Für mich ist überhaupt nicht einzusehen, warum gerade in den neuen Bundesländern die vielfach besonders — in Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg und anderen Bundesländern ist das in vielen Fällen so — intakten Lebensräume auf diese Art und Weise nicht geschützt werden und die Aufstellung von Bebauungsplänen nicht zu Ausgleichsmaßnahmen führen sollte.

    (Dr. Peter Paziorek [CDU/CSU]: Sie müssen den Paragraphen ganz zu Ende lesen!)

    Warum soll gerade die Natur in Ostdeutschland wieder zum Nulltarif zu haben sein? Die mit Ausgleichsmaßnahmen verbundenen Kosten sind minimal. Wenn ich höre „Das treibt die Kosten in die Höhe", dann muß ich sagen: Sie liegen deutlich oft unter einem Prozent der Gesamtbaukosten. Die wirklichen Hemmnisse liegen bei uns in den neuen Bundesländern besonders in den ungeklärten Eigentumsverhältnissen. Die müssen wir regeln.
    Drittens. Besonders perfide Veränderungen für unsere Rechtskultur enthält das Gesetz zur Beschränkung von Rechtsmitteln in der Verwaltungsgerichtsbarkeit. Die Bundesbauministerin und — man sollte es nicht für möglich halten — der Bundesumweltminister folgen hier dem verhängnisvollen Weg, den der Bundesverkehrsminister bereits beschritten hat. Für die neuen Bundesländer wird ein Sonderrecht geschaffen, mit dem die grundgesetzlich verbürgte Rechtsschutzgarantie des Art. 19 Abs. 4 des Grundgesetzes weitgehend ausgehöhlt wird.
    Die Bundesregierung will für einen Zeitraum von fünf Jahren den Bürgerinnen und Bürgern in den neuen Bundesländern die Möglichkeit einer Normenkontrollklage weitestgehend nehmen.

    (Dr. Peter Paziorek [CDU/CSU]: Nein! Auch nicht!)

    Die Koalition nimmt damit Vorhaben in Kauf, die abwägungsfehlerhaft mit erheblichen Naturzerstörungen oder Umweltbeeinträchtigungen verbunden sind oder auf andere Weise das Wohn- und Arbeitsumfeld der Menschen unangemessen nachteilig beeinflussen.
    Eine weitere einschneidende Maßnahme ist die Reduzierung des Rechtsschutzes. Alle Streitigkeiten, die Baugenehmigungen, immissionsschutzrechtliche Genehmigungen oder Anlagen, Gewässerbenutzungen, abfallrechtliche Planfeststellungen oder Genehmigungen, Planfeststellungsverfahren für Landstraßen, bergrechtliche Tätigkeiten, Hochspannungsleitungen und andere technische Anlagen betreffen, werden in Zukunft von einer Instanz abschließend entschieden.