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    Plenarprotokoll 12/138 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 138. Sitzung Bonn, Freitag, den 5. Februar 1993 Inhalt: Tagesordnungspunkt 12: Beratung der Großen Anfrage der Abgeordneten Wolfgang Börnsen (Bönstrup), Dirk Fischer (Hamburg), Manfred Heise, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Dr. Klaus Röhl, Horst Friedrich, Ekkehard Gries, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der F.D.P.: Verkehrssicherheit in der Bundesrepublik Deutschland — Drucksachen 12/2527, 12/4206 — Manfred Carstens, Parl. Staatssekretär BMV 11949B Siegfried Scheffler SPD 11951A Dr. Dionys Jobst CDU/CSU 11952 A Manfred Richter (Bremerhaven) F.D.P. 11952D, 11957 D Ekkehard Gries F.D.P. . . . 11953B, 11955A Dr. Klaus Röhl F.D.P. 11954 C Siegfried Scheffler SPD . . . 11954C, 11965D Elke Ferner SPD 11955 C Dr. Dagmar Enkelmann PDS/Linke Liste 11957A Manfred Richter (Bremerhaven) F.D.P. . 11959A Dr. Klaus-Dieter Feige BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 11959C, 11967D Wolfgang Börnsen (Bönstrup) CDU/CSU 11960D Heide Mattischeck SPD 11963 A Wilhelm Schmidt (Salzgitter) SPD . . 11964 C Manfred Heise CDU/CSU 11965A Ekkehard Gries F D P 11966D Berthold Wittich SPD 11968 A Dr. Klaus-Dieter Feige BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 11969B Michael Jung (Limburg) CDU/CSU . . 11969D Tagesordnungspunkt 13: a) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Innenausschusses zu den Unterrichtungen durch den Bundesbeauftragten für den Datenschutz a) Achter Tätigkeitsbericht des Bundesbeauftragten für den Datenschutz gemäß § 19 Abs. 2 Satz 2 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) b) Neunter Tätigkeitsbericht des Bundesbeauftragten für den Datenschutz gemäß § 19 Abs. 2 Satz 2 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) (Drucksachen 10/4690, 10/6816, 12/1384) b) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Innenausschusses zu den Unterrichtungen durch den Bundesbeauftragten für den Datenschutz a) Zehnter Tätigkeitsbericht des Bundesbeauftragten für den Datenschutz gemäß § 19 Abs. 2 Satz 2 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) b) Elfter Tätigkeitsbericht des Bundesbeauftragten für den Datenschutz gemäß § 19 Abs. 2 Satz 2 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) c) Zwölfter Tätigkeitsbericht des Bundesbeauftragten für den Datenschutz gemäß § 19 Abs. 2 Satz 2 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) II Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 138. Sitzung. Bonn, Freitag, den 5. Februar 1993 d) Dreizehnter Tätigkeitsbericht des Bundesbeauftragten für den Datenschutz gemäß § 19 Abs. 2 Satz 2 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) (Drucksachen 11/1693, 11/3932, 11/6458, 12/553, 12/4094) Dr. Heribert Blens CDU/CSU 11971D Peter Paterna SPD 11973 A Dr. Burkhard Hirsch F.D.P. 11976A Dr. Heribert Blens CDU/CSU 11977 B Ulla Jelpke PDS/Linke Liste 11978 B Ingrid Köppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 11979C Gerd Wartenberg (Berlin) SPD 11980 C Dr. Ulrich Briefs fraktionslos 11982 C Wolfgang Lüder F.D.P. 11983 C Eduard Lintner, Parl. Staatssekretär BMI 11984A Ingrid Köppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Erklärung nach § 30 GO) 11986 B Tagesordnungspunkt 14: Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Innenausschusses zu dem Antrag der Abgeordneten Ingrid Köppe und der Gruppe BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Entbindung ehemaliger Mitarbeiter des Staatssicherheitsdienstes von der ihnen auferlegten Schweigepflicht (Drucksachen 12/2071, 12/3972) Ingrid Köppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 11987A Hartmut Büttner (Schönebeck) CDU/CSU 11987D Gisela Schröter SPD 11988D Wolfgang Lüder F.D.P. 11989B Andrea Lederer PDS/Linke Liste . . . 11990B Tagesordnungspunkt 15: Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Sportausschusses zu dem Antrag der Fraktion der SPD: Sicherung von Sportstätten in den neuen Ländern (Drucksachen 12/2534, 12/3914) Wieland Sorge SPD 11991B Ferdi Tillmann CDU/CSU 11992 C Dr. Ruth Fuchs PDS/Linke Liste 11993 D Uwe Lühr F D P 11994B Wilhelm Schmidt (Salzgitter) SPD . . . 11995B Tagesordnungspunkt 16: Beratung des Antrags der Abgeordneten Lieselott Blunck, Brigitte Adler, Edelgard Bulmahn, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Verbraucherfreundliche Information bei Arzneimitteln (Drucksache 12/2408) Lieselott Blunck (Uetersen) SPD 11996B Anneliese Augustin CDU/CSU 11997 D Dr. Ilja Seifert PDS/Linke Liste . . . 11998D Marita Sehn F.D.P. 11999B Dr. Hans-Hinrich Knaape SPD 12000A, 12002A Dr. Ruth Fuchs PDS/Linke Liste 12000 B Dr. Sabine Bergmann-Pohl, Parl. Staatssekretärin BMG 12000 D Lieselott Blunck (Uetersen) SPD . . . 12001A Tagesordnungspunkt 17: Beratung des Antrags der Abgeordneten Ulla Jelpke und der Gruppe der PDS/Linke Liste: Minderheitenstatus für polnische Bürger und Bürgerinnen, die in der Bundesrepublik Deutschland leben (Drucksache 12/3631) Ulla Jelpke PDS/Linke Liste 12002 D Jochen Welt SPD 12003 C Ulla Jelpke PDS/Linke Liste 12004 A Monika BrudleWski CDU/CSU 12004 D Gerd Poppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 12005 C Dr. Burkhard Hirsch F.D.P. 12006 D Nächste Sitzung 12007 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 12009* A Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Rede zu Tagesordnungspunkt 15 (Antrag der Fraktion der SPD: Sicherung von Sportstätten in den neuen Ländern) Eduard Lintner, Parl. Staatssekretär BMI 12010* A Anlage 3 Amtliche Mitteilungen 12011* C Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 138. Sitzung. Bonn, Freitag, den 5. Februar 1993 11949 138. Sitzung Bonn, den 5. Februar 1993 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Adam, Ulrich CDU/CSU 5.2.93 Andres, Gerd SPD 5.2.93 Antretter, Robert SPD 5.2.93 ' Austermann, Dietrich CDU/CSU 5.2.93 Barbe, Angelika SPD 5.2.93 Bartsch, Holger SPD 5.2.93 Blunck (Uetersen), SPD 5.2.93 * Lieselott Böhm (Melsungen), CDU/CSU 5.2.93 * Wilfried Börnsen (Ritterhude), SPD 5.2.93 Arne Brandt-Elsweier, Anni SPD 5.2.93 Büchler (Hof), Hans SPD 5.2.93 * Bühler (Bruchsal), Klaus CDU/CSU 5.2.93 * Büttner (Ingolstadt), Hans SPD 5.2.93 Carstensen (Nordstrand), CDU/CSU 5.2.93 Peter Harry Dr. Däubler-Gmelin, SPD 5.2.93 Herta Dehnel, Wolfgang CDU/CSU 5.2.93 Eich, Ludwig SPD 5.2.93 Eimer (Fürth), Norbert F.D.P. 5.2.93 Eylmann, Horst CDU/CSU 5.2.93 Dr. Fell, Karl H. CDU/CSU 5.2.93 Fischer (Unna), Leni CDU/CSU 5.2.93 * Fuchs (Köln), Anke SPD 5.2.93 Fuhrmann, Arne SPD 5.2.93 Gattermann, Hans H. F.D.P. 5.2.93 Dr. Geißler, Heiner CDU/CSU 5.2.93 Dr. von Geldern, CDU/CSU 5.2.93 Wolfgang Gerster (Mainz), CDU/CSU 5.2.93 Johannes Hasenfratz, Klaus SPD 5.2.93 Dr. Haussmann, Helmut F.D.P. 5.2.93 Ibrügger, Lothar SPD 5.2.93 Jagoda, Bernhard CDU/CSU 5.2.93 Jaunich, Horst SPD 5.2.93 Kittelmann, Peter CDU/CSU 5.2.93 * Körper, Fritz Rudolf SPD 5.2.93 Dr. Kolb, Heinrich F.D.P. 5.2.93 Leonhard Koschnick, Hans SPD 5.2.93 Kretkowski, Volkmar SPD 5.2.93 Dr. Küster, Uwe SPD 5.2.93 Lambinus, Uwe SPD 5.2.93 Lamers, Karl CDU/CSU 5.2.93 Lenzer, Christian CDU/CSU 5.2.93 * Dr. Lieberoth, Immo CDU/CSU 5.2.93 Dr. Lippold (Offenbach), CDU/CSU 5.2.93 Klaus W. Lummer, Heinrich CDU/CSU 5.2.93 * Maaß (Wilhelmshaven), CDU/CSU 5.2.93 * Erich Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Mahlo, Dietrich CDU/CSU 5.2.93 Marx, Dorle SPD 5.2.93 Dr. Meyer zu Bentrup, CDU/CSU 5.2.93 * Reinhard Dr. Mildner, Klaus CDU/CSU 5.2.93 Gerhard Möllemann, Jürgen W. F.D.P. 5.2.93 Dr. Müller, Günther CDU/CSU 5.2.93 * Müller (Völklingen), SPD 5.2.93 Jutta Müller (Wadern), CDU/CSU 5.2.93 Hans-Werner Nelle, Engelbert CDU/CSU 5.2.93 Dr. Neuling, Christian CDU/CSU 5.2.93 Oesinghaus, Günther SPD 5.2.93 Dr. Pfennig, Gero CDU/CSU 5.2.93 Pfuhl, Albert SPD 5.2.93 * Pofalla, Ronald CDU/CSU 5.2.93 Dr. Probst, Albert CDU/CSU 5.2.93 * Reddemann, Gerhard CDU/CSU 5.2.93 * Reimann, Manfred SPD 5.2.93 * Rempe, Walter SPD 5.2.93 Reuschenbach, Peter W. SPD 5.2.93 Rixe, Günter SPD 5.2.93 Rode (Wietzen), Helmut CDU/CSU 5.2.93 Roitzsch (Quickborn), CDU/CSU 5.2.93 Ingrid Dr. Scheer, Hermann SPD 5.2.93 * Dr. Schmidt CDU/CSU 5.2.93 (Halsbrücke), Joachim Schmitz (Baesweiler), CDU/CSU 5.2.93 Hans Peter von Schmude, Michael CDU/CSU 5.2.93 * Dr. Schneider CDU/CSU 5.2.93 (Nürnberg), Oscar Dr. Schnell„ Emil SPD 5.2.93 Schöler, Walter SPD 5.2.93 Schütz, Dietmar SPD 5.2.93 Schulte (Hameln), SPD 5.2.93 Brigitte Dr. Schuster, Werner SPD 5.2.93 Seibel, Wilfried CDU/CSU 5.2.93 Dr. Soell, Hartmut SPD 5.2.93 * Stachowa, Angela PDS/LL 5.2.93 Steiner, Heinz-Alfred SPD 5.2.93 * Stiegler, Ludwig SPD 5.2.93 Stockhausen, Karl CDU/CSU 5.2.93 Terborg, Margitta SPD 5.2.93 * Thiele, Carl-Ludwig F.D.P. 5.2.93 Uldall, Gunnar CDU/CSU 5.2.93 Dr. Ullmann, Wolfgang BÜNDNIS 5.2.93 90/DIE GRÜNEN Verheugen, Günter SPD 5.2.93 Dr. Voigt (Northeim), CDU/CSU 5.2.93 Hans-Peter Vosen, Josef SPD 5.2.93 Dr. Waffenschmidt, Horst CDU/CSU 5.2.93 12010* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 138. Sitzung. Bonn, Freitag, den 5. Februar 1993 Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Waigel, Theodor CDU/CSU 5.2.93 Wester, Hildegard SPD 5.2.93 Wettig-Danielmeier, Inge SPD 5.2.93 Wohlleben, Verena SPD 5.2.93 Ingeburg Wohlrabe, Jürgen CDU/CSU 5.2.93 Zierer, Benno CDU/CSU 5.2.93* * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates ** für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Rede zu Tagesordnungspunkt 15 (Antrag der Fraktion der SPD: Sicherung von Sportstätten in den neuen Ländern)*) Eduard Lintner, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister des Innern: Seit der Wiedervereinigung hat die Bundesregierung der Zusammenführung des Sports große Aufmerksamkeit gewidmet. Sie hat nicht nur mit einer Verdopplung der Sportförderungsmittel die Zusammenführung der Leistungssportstrukturen in den beiden Teilen Deutschlands unterstützt, sondern auch mit gezielten Maßnahmen den lange vernachlässigten Breitensport auf der Grundlage unseres freiheitlichen demokratischen Systems auf eine neue Basis gestellt. Ich darf in diesem Zusammenhang an die vom Bundesminister des Innern von 1990 bis 1992 gewährten Strukturhilfemittel für den Aufbau der demokratischen Vereins- und Verbandsstrukturen in den neuen Ländern, an die Soforthilfe für die neuen Landessportbünde, die Mittel für den Breitensport der Behinderten sowie an das besondere finanzielle Engagement beim Aufbau der Bundesleistungszentren und der Olympiastützpunkte in den neuen Ländern erinnern. Außerdem galt es, möglichst zügig Sportstätten auf breiter Basis für die neuzugründenden Vereine nutzbar zu machen. Um Spiel und Sport als Teil der kommunalen Kultur in unseren Gemeinden im Verein treiben zu können, sind entsprechende Einrichtungen in den Städten und Gemeinden notwendig. Diese Einrichtungen müssen auch denjenigen Anreize geben, die im Moment noch nicht am Sportgeschehen teilnehmen. Wünschenswert sind deshalb Einrichtungen für Veranstaltungen jeglicher Art, vom Spitzensport bis hin zu Veranstaltungen kultureller und allgemeingeselliger Art. Um die Sportausübung in den neuzugründenden Vereinen abzusichern, galt es deshalb alle Sportanlagen möglichst zügig in Kommunal- bzw. Landes- *) Vgl. Seite 11996A eigentum zu überführen. Durch das erweiterte Grundstückverbilligungskonzept des Bundes vom Oktober 1992 und die entsprechenden Haushaltsvermerke, die vom Parlament zusammen mit dem Bundeshaushaltsplan 1993 in Kraft gesetzt wurden, ist nunmehr sichergestellt, daß nahezu alle Sportanlagen in den neuen Ländern entweder kostenlos oder zu einem symbolischen Kaufpreis in Landes- bzw. Kommunaleigentum übertragen werden können. Lassen Sie mich an dieser Stelle einmal kurz auf den gesamten Umfang dieser Regelungen eingehen: 1. Bereits mit dem 1. Verbilligungskonzept hatte die Bundesregierung festgelegt, daß alle Sportanlagen, die vor dem 3. Oktober 1990 sich in kommunaler Rechtsträgerschaft befanden, durch die Bundesfinanzverwaltung kostenlos in Kommunaleigentum übertragen wurden. Damit wurde bereits die Grundlage für die kommunalen Breitensporteinrichtungen in den neuen Ländern geschaffen, da es sich hierbei um etwa 70 % aller Sportanlagen in den ostdeutschen Ländern handelt. 2. Innerhalb der restlichen 30 % der Sportanlagen im Beitrittsgebiet wurde durch die Treuhandanstalt in Berlin eine entsprechende Regelung der kostenlosen Übertragung der Betriebssportanlagen geschaffen, die nunmehr nach § 7 a des Vermögenszuordnungsgesetz in kommunales Eigentum übertragen werden. 3. Auf Initiative des Bundesministers des Innern wurde die kostenlose Abgabe der Sportanlagen des DTSB festgelegt. 4. Entsprechend der Beschlußempfehlung des Sportausschusses vom 3. Dezember 1992 hat die Bundesregierung durch das erweiterte Grundstückverbilligungsgesetz vom Oktober 1992 und einen entsprechenden Haushaltsvermerk im Haushalt des Bundesministers der Finanzen sichergestellt, daß auch alle Sportanlagen der ehemaligen NVA, der Gesellschaft für Sport und Technik (GST) und der GUS-Streitkräfte kostenlos in Kommunaleigentum überführt werden können. 5. Darüber hinaus hat der Bundesminister der Finanzen in Gesprächen mit der Präsidentin der Treuhandanstalt, Frau Breuel, und einem entsprechenden Erlaß sichergestellt, daß die Dynamo-Sportanlagen zu einem symbolischen Kaufpreis von 1,00 DM in kommunales Eigentum abgegeben werden. Lediglich in den Fällen wo eine gewerbliche Nutzung von Anlagen — wie dies bei Flugplätzen der Fall ist — im Vordergrund steht, ist eine kostenlose Abgabe in kommunales bzw. Landeseigentum nicht möglich. Hier handelt es sich aber nicht um Sportanlagen, die die Kommunen im Rahmen der Daseinsvorsorge vorhalten müssen, sondern um Anlagen, die primär gewerblich bzw. kommerziell betrieben werden und bei denen lediglich eine teilweise Sportnutzung stattfindet. Hier ist nach den Grundsätzen des Haushaltsrechts dem Bund eine kostenlose Abgabe versagt. Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 138. Sitzung. Bonn, Freitag, den 5. Februar 1993 12011* Durch die von mir soeben dargestellte umfassende Regelung des Übergangs der Sportanlagen in kommunales Eigentum werden die Kommunen in den neuen Ländern in die Lage versetzt, die ca. 36 000 Sportanlagen im Beitrittsgebiet zu sichern und die notwendigen Sanierungsmaßnahmen in Angriff zu nehmen. Für die Sportanlagen der Reichsbahn und der Post in den neuen Ländern, die zum Sondervermögen dieser Einrichtungen gehören, ist zum jetzigen Zeitpunkt noch keine kostenlose Abgabe in Kommunaleigentum möglich. Der Sportausschuß des Deutschen Bundestages hat hierzu zu Recht an den Haushaltsausschuß appelliert, auch für die Sportstätten aus dem Sondervermögen ähnlich wie beim Haushaltsvermerk der Bundesfinanzverwaltung eine kostenlose Abgabe dieser Sportstätten vorzusehen. Zumindest muß hier eine kostenlose Nutzung durch die örtlichen Sportvereine garantiert werden. Der Bund hatte im Hinblick auch auf diese Investitionen in den ostdeutschen Ländern — nach dem Auslaufen des Investitionsprogramms „Aufschwung Ost" zum 1. Januar 1992 — als besondere Finanzierungshilfe den Fonds deutsche Einheit um insgesamt 6 Milliarden DM aufgestockt. Von diesem Fonds stehen 40 % der Mittel unmittelbar den Gemeinden zu, so daß hier bei aller Notwendigkeit anderer Schwerpunkte von den Gemeinden auch Mittel bei der Sanierung von Sportanlagen eingesetzt werden müssen. Darüber hinaus sind die Gemeinden auch 1993 im Rahmen der neuen kommunalen Investitionspauschale gefordert, Finanzierungsmittel für notwendige Sanierungsmaßnahmen im Sportstättenbau bereitzustellen. Innerhalb der kommunalen Investitionspauschalen 1991 wurden von den Gemeinden in den neuen Ländern nach Erkenntnissen der Bundesregierung ca. 100 Millionen DM in die Sanierung von Sportanlagen investiert. Die Gemeinden dürfen deshalb den Sport auch ab 1993 nicht aus ihren Überlegungen bei der Verwendung der Investitionspauschale ausklammern. Darüber hinaus wird der Bund weiterhin nach Möglichkeiten suchen, zusätzliche Finanzierungsmittel in einem eingegrenzten Programm für die Sanierung von Sportanlagen in den neuen Ländern zur Verfügung zu stellen. Anlage 3 Amtliche Mitteilungen Die Vorsitzenden folgender Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den nachstehenden Vorlagen absieht: Auswärtiger Ausschuß Drucksache 12/600 Drucksache 12/1304 Drucksache 12/2442 Drucksache 12/2938 Drucksache 12/3018 Drucksache 12/3091 Drucksache 12/3101 Drucksache 12/3169 Drucksache 12/3176 Drucksache 12/3177 Ausschuß für Wirtschaft Drucksache 12/487 Die Vorsitzenden folgender Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EG-Vorlagen zur Kenntnis genommen bzw. von einer Beratung abgesehen hat: Finanzausschuß Drucksache 12/3407 Nr. 3.2 Drucksache 12/3867 Nr. 2.1 Drucksache 12/4131 Nr. 3.7 Ausschuß für Wirtschaft Drucksache 12/152 Nr. 14 Drucksache 12/157 Nr. 2.17 Drucksache 12/187 Nr. 2.7 Drucksache 12/210 Nrn. 93, 95, 100 Drucksache 12/269 Nr. 2.16 Drucksache 12/557 Nrn. 3.4-3.6 Drucksache 12/1220 Nr. 3.8 Drucksache 12/2101 Nrn. 3.11, 3.12, 3.23 Drucksache 12/2144 Nrn. 2.3-2.5 Drucksache 12/2257 Nrn. 3.7, 3.11, 3.15, 3.21, 3.24 Drucksache 12/2315 Nr. 2.2 Drucksache 12/2520 Nrn. 3.6, 3.8 Drucksache 12/2774 Nr. 2.15 Drucksache 12/3182 Nr. 23 Drucksache 12/3407 Nr. 3.5 Drucksache 12/3584 Nrn. 3.3-3.5 Drucksache 12/3654 Nrn. 2.3, 2.4 Drucksache 12/3867 Nrn. 2.2-2.6 Drucksache 12/3989 Nrn. 2.1-2.3 Ausschuß für Verkehr Drucksache 12/3449 Nr. 2.13 Drucksache 12/3867 Nr. 2.15 Ausschuß für Post und Telekommunikation Drucksache 12/3317 Nr. 2.7
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Gerd Poppe


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Dem vorliegenden Antrag der PDS liegt nach meinem Dafürhalten vor allem ein Problem zugrunde, das seit dem massenhaften Exodus von Polinnen und Polen in den Jahren nach der Verhängung des Kriegsrechts ungelöst geblieben ist, nämlich das Problem der Rechte und des Aufenthaltsstatus der seit den 80er Jahren in Deutschland lebenden polnischen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger. Insofern entbehrt es nicht eines gewissen makabren Reizes, wenn nun ausgerechnet die PDS sich für diese ehemaligen Solidarnosc-Sympathisanten einsetzt.

    (Claus Jäger [CDU/CSU]: Sehr wahr! — Dr. Ilja Seifert [PDS/Linke Liste]: Wir sind eben lernfähig!)

    — Das ist schön zu hören.
    Diesem Personenkreis, der die weitaus größte polnische Gruppe in Deutschland stellt, wird, anders als den deutschen Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern polnischer Herkunft, deren Rechte als Minderheit in Deutschland im Nachbarschaftsvertrag eindeutig definiert sind, ausschließlich im zum Vertragwerk gehörenden Briefwechsel das Bemühen der Bundesregierung um Gleichbehandlung mit den Angehörigen der polnischen nationalen Minderheit in Aussicht gestellt. Doch viel passiert ist seitdem nicht. Ihr Status, der sich ursprünglich in den meisten Fällen auf die rechtlich außerordentlich unsichere Duldung als Kriegsrechtsflüchtlinge beschränkte, ist für viele bis heute nicht geklärt.
    Die Möglichkeiten der im Briefwechsel nahegelegten Gleichbehandlung dieser polnischen Staatsbür-



    Gerd Poppe
    ger mit der nationalen polnischen Minderheit sind von der Bundesregierung bis heute nicht einmal angedacht worden. Insoweit berührt der PDS-Antrag eine sehr wichtige Frage, aber leider werden in seinen Formulierungen ohne die gerade hier gebotene Differenzierung ausländerrechtliche Bestimmungen und Minderheitenrechte, wie sie seit der Kopenhagener Konferenz der KSZE allgemein akzeptiert sind, durcheinandergeworfen.

    (Dr. Ilja Seifert [PDS/Linke Liste]: Wir können das ja gemeinsam verbesser, Herr Poppe!)

    — Das haben andere schon gemacht, und deshalb bietet sich an, sich statt mit Ihrem Antrag mit einigen der sehr viel eindeutiger formulierten Forderungen auseinanderzusetzen, die in der Folge des Nachbarschaftsvertrages z. B. vom Polnischen Sozialrat in Berlin aufgestellt worden sind.
    Dort geht es zum einen um die Unterstützung der kulturellen Identität. Die in Vertrag und Briefwechsel in Aussicht gestellte Gleichbehandlung beschreibt im wesentlichen Bemühungen zur Wahrung und Unterstützung der kulturellen Identität aller in Deutschland lebenden Menschen polnischer Herkunft, die ungeachtet der Staatsangehörigkeitsfrage von der deutschen Seite nachdrücklicher als bisher gefördert werden sollten. Sowohl die Förderung der polnischen Sprache und Kultur im Unterricht an deutschen Schulen als auch muttersprachlicher Unterricht sowie die Forderung nach polnischen Sendungen in Rundfunk und Fernsehen sollten von den zuständigen Ländern endlich ernstgenommen werden. Eine Forderung an die Bundesregierung nach polnischen Sendungen ist deshalb an die falsche Adresse gerichtet. Das fällt in die Zuständigkeit der Länder, und wir sollten natürlich die Lander dazu auffordern, daß sie in dieser Richtung auch weiter tätig werden.
    Ich finde es erfreulich — Frau Jelpke, Sie haben schon diese Frage gestellt —, daß es in Berlin inzwischen über 200 Schülerinnen und Schüler deutscher wie auch polnischer Herkunft gibt, die dort an deutschen Schulen in polnischer Sprache unterrichtet werden. Ich finde es auch erfreulich, daß z. B. in Köln und Bonn inzwischen ein Verein zur Förderung der polnischen Sprache gegründet worden ist. Das sind noch zu kleine Schritte, aber sie weisen in die richtige Richtung, und ich meine, eine stärkere Förderung durch Bund und Länder müßte nun in diesem Sinne folgen.
    Über diese kulturelle Ebene hinaus, die alle bei uns lebenden Polinnen und Polen betrifft, müssen jedoch für die Zuwanderinnen und Zuwanderer der 80er Jahre endlich Maßnahmen im Rahmen des geltenden Ausländerrechts ergriffen werden, die den Status ihres Aufenthalts verbessern und sichern helfen.

    (Dr. Ijla Seifert [PDS/Linke Liste]: Einverstanden!)

    Die meisten von ihnen erfüllen längst die Voraussetzungen für eine unbeschränkte Aufenthaltserlaubnis, aus der sich auch bessere Möglichkeiten zur Familienzusammenführung ergeben würden.
    Wie vielen Angehörigen anderer Nationalitäten auch werden objektiv berechtigten polnischen Staatsbürgern von den zuständigen Ausländerbehörden oft unnötige bürokratische Hemmnisse in den Weg gelegt, die dem Geiste guter Nachbarschaft und freundschaftlicher Zusammenarbeit zuwiderlaufen. Auch für das für viele bei uns lebende Arbeitnehmer mit polnischer Staatsbürgerschaft existentielle Problem einer ungenügend gesicherten Form der Arbeitserlaubnis könnte gemäß dem Assoziierungsabkommen Polens mit der EG von 1991, ohne Sonderrechte gegenüber anderen Ausländern zu schaffen, im Hinblick auf die zukünftige EG-Mitgliedschaft Polens leicht Abhilfe geschaffen werden.

    (Zuruf von der SPD: Das ist ein Prozeß!)

    — Das ist ein längerer Prozeß, aber ich denke, daß sich in den Fragen der Arbeitserlaubnis daraus schon heute eine verbesserte Verfahrensweise ableiten läßt.
    Ich habe jetzt das geltende Ausländerrecht nicht berührt, das wir natürlich unabhängig von dem hier Gesagten schon wegen seines nahezu vollständigen Mangels an legalen Einwanderungsmöglichkeiten für dringlich verbesserungswürdig halten; aber, wie ersichtlich, bietet auch die geltende Rechts- und Vertragslage genügend Möglichkeiten, im Geiste guter Nachbarschaft und freundschaftlicher Zusammenarbeit die reale Situation der bei uns lebenden polnischen Staatsbürger nachhaltig zu verbessern. Diese Möglichkeiten müssen nun endlich genutzt werden.
    Der vorliegende Antrag bietet dafür allerdings auf Grund seiner unpräzisen Formulierungen keine ausreichende Grundlage. Ich kann deshalb seine Intentionen zum Teil nachvollziehen, nicht aber seine Formulierungen.

    (Beifall bei der SPD — Dr. Ilja Seifert [PDS/ Linke Liste]: Helfen Sie uns doch, eine neue Formulierung zu finden!)



Rede von Helmuth Becker
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Meine Damen und Herren, nun hat als letzter zu diesem Tagesordnungspunkt unser Kollege Dr. Burkhard Hirsch das Wort.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Burkhard Hirsch


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (F.D.P.)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das ist einer der Anträge, die wir so sehr lieben. Da werden mit leichter Hand ein paar Forderungen aufgestellt, und dann kann man im Innenausschuß sehen, ob sich etwas Vernünftiges daraus machen läßt oder ob man sich den Vorwurf einhandelt, man sei gegen die Verbesserung der deutsch-polnischen Beziehungen. So geht es nicht. So kann man parlamentarisch nicht arbeiten.
    Lassen Sie mich vorab nochmals erklären, was unsere polnischen Nachbarn ohnehin wissen: Die Vertiefung und die Verbesserung unserer Beziehungen zu Polen und unseren östlichen Nachbarn — nicht nur zu Polen — sind ein Markenzeichen unserer Außenpolitik, die nur mit großen Schwierigkeiten und mühsam durchgesetzt werden konnte. Die Schwierigkeiten innerhalb und außerhalb dieses Hauses muß ich hier nicht noch einmal darstellen. Sie haben uns damals bis an den Rand unserer politischen



    Dr. Burkhard Hirsch
    Existenz gebracht und mußten doch überwunden werden, damit die Trümmer des Zweiten Weltkriegs beseitigt werden konnten, damit die Nation erhalten blieb und die Wiedervereinigung ermöglicht wurde, die nur gemeinsam mit unseren Nachbarn in Ost und West und nicht gegen sie möglich war.
    Wir wollen und wir werden mit unseren polnischen Nachbarn im Osten ebenso zusammenleben wie mit unseren französischen Nachbarn im Westen. Nichts wird uns davon abhalten, dieses Ziel zu verfolgen und zu erreichen.
    Trotzdem ist der Antrag offenkundig verfehlt, was mindestens Herrn Gysi nicht entgangen sein kann; denn was hier als Element der deutsch-polnischen Freundschaft verkleidet daherkommt — besondere Aufenthalts- und Zuwanderungsrechte —, soll sich in Wirklichkeit nicht auf Polen beziehen, sondern Sie fügen hinzu: Die Bundesregierung wird aufgefordert, auch für andere Nationalitäten diese Minderheitenrechte umzusetzen. Sie wollen in Wirklichkeit ein völlig anderes Zuwanderungs- und Ausländerrecht beschlossen haben, ohne daß Sie sich mit den Voraussetzungen und mit den Folgen auseinandersetzen.
    Sie fordern einen sicheren Aufenthaltsstatus. Jeder rechtmäßig in der Bundesrepublik lebende Ausländer hat ihn nach relativ kurzer Zeit.

    (Ina Albowitz [F.D.P.]: So ist es!)

    Wollen Sie ihn auf illegal Anwesende ausdehnen? Soll ihn jeder haben, der heute in der Bundesrepublik lebt? Was ist mit dem Ausländer, der morgen oder in einem halben Jahr kommt?
    Sie wollen den uneingeschränkten Familiennachzug; das soll wohl heißen: den uneinschränkbaren Zuzug auch erwachsener Kinder mit ihren Ehegatten, der Eltern, Brüder und Schwestern, also eine Regelung, die bei vielen unserer Nachbarn eine drastische Auswanderungswelle nach Deutschland hin bewirken müßte. Sind Sie sicher, daß unsere Nachbarn das wirklich wollen? Müssen wir nicht im Gegenteil fürchten, daß wir mit der Annahme eines solchen Antrags gleichzeitig unsere Hoffnungen begraben müßten, zu einem vernünftigen Einwanderungsrecht in die Bundesrepublik zu kommen? Das wäre dringend notwendig, weil unsere Probleme ohne Einwanderung noch
    größer wären, als sie mit Einwanderung sein werden.
    Wir denken, daß unsere osteuropäischen Nachbarn, also nicht nur die Polen, sondern ebenso die Tschechen, die Slowaken, die Ungarn, die Österreicher, alle, ebenso wie wir, ein ganz anderes Interesse haben, nämlich daß sie möglichst bald gleichwertige Mitglieder der Europäischen Gemeinschaft werden, weil sie Europäer sind wie wir. Das muß mit einer geordneten Heranführung an die zur Integration erforderlichen wirtschaftlichen und sozialen Voraussetzungen verbunden werden. Dieses Ziel wollen wir erreichen. Wir wollen diesen Europäern helfen, den Weg in die Europäische Gemeinschaft so schnell zu gehen, wie es ihnen möglich ist

    (Beifall der Abg. Gerlinde Hämmerle [SPD])

    und wie sie es selbst wollen.
    Der Antrag, den Sie hier stellen und von dem ich nicht einmal weiß, ob er wirklich guten Willens gestellt ist, hilft auf diesem Weg nicht weiter. Wir können ihn darum nicht annehmen. Ich weiß, daß unsere polnischen Nachbarn ihre wirklichen Interessen richtig einschätzen und daß sie darum die Ablehnung dieses Antrags durchaus verstehen werden.

    (Beifall bei der F.D.P., der CDU/CSU und der SPD)